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1 Inhaltsverzeichnis Seite 8. Energieeinsparverordnung Zielsetzungen Begriffe Übersicht der Verfahren Neubau: Anforderungen und Nachweise Neubau Wohngebäude Referenzwerte Neubau Nichtwohngebäude Referenzwerte Bestand: Anforderungen und Nachweise Erweiterungen Nachrüstungen Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen Weitere Anforderungen Energieausweise Vereinfachungen im Bestandsausweis Anforderungen nach dem Erneuerbaren Energien-Wärme-Gesetz 34 8 Corrigenda der 26. Auflage

2 8. Energieeinsparverordnung Zielsetzungen: Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Inhalte: Einbeziehung von Bau- und Anlagentechnik in eine Energiebilanzierung Energiebedarfsausweise für Neubau und Bestand bei Verkauf und Vermietung Nachweisverfahren Wohngebäude nach DIN V und DIN V und alternativ nach DIN V sowie Nichtwohngebäude nach DIN V Anforderungen Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach dem Referenzgebäudeverfahren Begriffe: Heizwärmebedarf Q h Die Wärmemenge, die von dem Heizsystem (Heizkörper) dem Raum bzw. dem Gebäude zur Verfügung gestellt werden muss, um die entsprechende Raumtemperatur aufrecht zu erhalten. Trinkwasserwärmebedarf Q tw Die Wärmemenge, die zur Erwärmung der gewünschten Menge Trinkwasser zugeführt werden muss Endenergiebedarf Q E Energiemenge, die für die Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizungssystems sowie des Warmwasserwärmebedarfs und der Verluste des Warmwasserbereitungssystems aufgebracht werden muss. Die Endenergie bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte Hilfsenergie mit ein. Primärenergiebedarf Q P Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze Gebäude bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen. 1

3 Neue Begriffe nach DIN V 18599: Nutzenergiebedarf Oberbegriff für Nutzwärmebedarf, Nutzkältebedarf, Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser, Beleuchtung, Befeuchtung Nutzwärmebedarf (Heizwärmebedarf) rechnerisch ermittelter Wärmebedarf, der zur Aufrechterhaltung der festgelegten thermischen Raumkonditionen innerhalb einer Gebäudezone während der Heizzeit benötigt wird Nutzkältebedarf (Kühlbedarf) rechnerisch ermittelter Kühlbedarf, der zur Aufrechterhaltung der festgelegten thermischen Raumkonditionen innerhalb einer Gebäudezone benötigt wird in Zeiten, in denen die Wärmequellen eine höhere Energiemenge anbieten als benötigt wird Nutzenergiebedarf der Beleuchtung rechnerisch ermittelter Energiebedarf, der sich ergibt, wenn die Gebäudezone mit der im Nutzungsprofil festgelegten Beleuchtungsqualität beleuchtet wird Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser rechnerisch ermittelter Energiebedarf, der sich ergibt, wenn die Gebäudezone mit der im Nutzungsprofil festgelegten Menge an Trinkwarmwasser entsprechender Zulauftemperatur versorgt wird H T STROM Q i Q s Q Q h w H V FOSSIL Nutzung Transport Umwandlung Gewinnung Endenergie = Heizenergie Primärenergie 2

4 8.3 Übersicht der Verfahren Neubau: Anforderungen und Nachweise Bild Wohngebäude Nichtwohngebäude Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser (evtl. Klimaanlage) Spezifischer Transmissionswärmeverlust Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung mittlerer U-Wert 8 Sommerlicher Wärmeschutz Luftdichtheit der Gebäudehülle Sicherstellung eines Mindestluftwechsels Verringerung von Wärmebrückeneinflüssen Berücksichtigung von Wärmebrücken in Rechenverfahren DIN V und DIN alternativ DIN V DIN V Anforderungen: Wohngebäude auf die Gebäudenutzfläche A N bezogener Primärenergiebedarf Q P kwh/(m 2 a) für Heizung, Warmwasser und Lüftung (ggf. auch Kühlung) nach dem Referenzgebäudeverfahren hüllflächenbezogener Transmissionswärmeverlust H T in W/(m 2 K) Nichtwohngebäude auf die Nettogrundfläche NGF bezogener Primärenergiebedarf Q P kwh/(m 2 a) für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung nach dem Referenzgebäudeverfahren hüllflächenbezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient H T in W/(m 2 K) 3

5 Die Anforderung des Primärenergiebedarfs von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird durch ein so genanntes Referenzgebäude ermittelt. Ein gleiches Gebäude, d.h. Kubatur und Bauteilflächen, wird mit Referenzwerten der EnEV für Bau- und Anlagentechnik gerechnet. Der so ermittelte Primärenergiebedarf ist der maximal zulässige. Bild Schritt 1: Gebäudentwurf Ausrichtung (Orientierung) Geometrie (Abmessungen) Bauteilflächen Schritt 2: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. Referenzanforderungen Schritt 3: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. tatsächlicher Ausführung Q P, max Q P,vorh Neubau Wohngebäude Referenzwerte Tabelle Referenzwerte für ein Wohngebäude Zeile Bauteil/System Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) 1.1 Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft 1.2 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen (außer solche nach Zeile 1.1) 1.3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 3) Wärmedurchgangskoeffizient Wärmedurchgangskoeffizient Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m 2 K) U = 0,35 W/(m 2 K) U = 0,20 W/(m 2 K) 1.4 Fenster, Fenstertüren Wärmedurchgangskoeffizient U w = 1,30 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,60 4

6 Tabelle (Fortsetzung) Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Zeile Bauteil/System Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 3) 1.5 Dachflächenfenster Wärmedurchgangskoeffizient U w = 1,40 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0, Lichtkuppeln Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,70 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0, Außentüren Wärmedurchgangskoeffizient U = 1,80 W/(m 2 K) 2 Bauteile nach den Zeilen 1.1 bis 1.7 Wärmebrückenzuschlag ΔU WB = 0,05 W/(m 2 K) 3 Luftdichtheit der Gebäudehülle Bemessungswert n 50 Bei Berechnung nach DIN V : : mit Dichtheitsprüfung DIN V : : nach Kategorie I 4 Sonnenschutzvorrichtung keine Sonnenschutzvorrichtung 5 Heizungsanlage Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Heizöl EL, Aufstellung: für Gebäude bis zu 2 Wohneinheiten innerhalb der thermischen Hülle für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten außerhalb der thermischen Hülle Auslegungstemperatur 55/45 C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5 EnEV bzw. Tabelle Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K 6 Anlage zur Warmwasser- zentrale Warmwasserbereitung bereitung gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach Zeile 5 Solaranlage (Kombisystem mit Flachkollektor) entsprechend den Vorgaben nach DIN V : oder DIN V : Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger, Auslegung nach DIN V : oder DIN V : als kleine Solaranlage bei A N < 500 m 2 (bivalenter Solarspeicher) große Solaranlage bei A N 500 m 2 Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemeinsame Installationswand, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5, mit Zirkulation, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant) 7 Kühlung keine Kühlung 8 Lüftung zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator 8 5

7 Tabelle Wohngebäude zusätzliche Anforderung an H T Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts Zeile Gebäudetyp Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts 1 Freistehendes mit A N 350 m 2 H T = 0,40 W/(m 2 K) Wohngebäude mit A N > 350 m 2 H T = 0,50 W/(m 2 K) 2 Einseitig angebautes Wohngebäude H T = 0,45 W/(m 2 K) 3 alle anderen Wohngebäude H T = 0,65 W/(m 2 K) 4 Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß 9 Absatz 5 EnEV H T = 0,65W/(m 2 K) Neubau Nichtwohngebäude Referenzwerte Tabelle Referenzwerte für ein Nichtwohngebäude Ausführung des Referenzgebäudes Zeile Bauteil/System Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 1.13) Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Raum-Solltempe- Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 1.1 Außenwand, Geschoss- Wärmedurchgangsdecke gegen Außenluft koeffizient U = 0,28 W/(m 2 K) U = 0,35 W/(m 2 K) 1.2 Vorhangfassade Wärmedurchgangs- (siehe auch Zeile 1.14) koeffizient U = 1,40 W/(m 2 K) U = 1,90 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,48 g = 0,60 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,72 τ D65 = 0, Wand gegen Erdreich, Wärmedurchgangs- U = 0,35 W/(m 2 K) U = 0,35 W/(m 2 K) Bodenplatte, Wände koeffizient und Decken zu unbeheizten Räumen (außer Bauteile nach Zeile 1.4) 1.4 Dach (soweit nicht Wärmedurchgangs- U = 0,20 W/(m 2 K) U = 0,35 W/(m 2 K) unter Zeile 1.5), oberste koeffizient Geschossdecke, Wände zu Abseiten 1.5 Glasdächer Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,70 W/(m 2 K) U w = 2,70 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchg lassgrad der Verglasung = 0,63 g = 0,63 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,76 τ D65 = 0,76 6

8 Tabelle (Fortsetzung) Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Zeile Bauteil/System Eigenschaft Referenzausführung/Wert (zu Zeilen 1.1 bis 1.13) (Maßeinheit) Raum-Solltempe- Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 1.6 Lichtbänder Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,4 W/(m 2 K) U w = 2,4 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchg lassgrad der Verglasung = 0,55 g = 0,55 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,48 τ D65 = 0, Lichtkuppeln Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,70 W/(m 2 K) U w = 2,70 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchg lassgrad der Verglasung = 0,64 g = 0,64 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,59 τ D65 = 0, Fenster, Fenstertüren Wärmedurchgangs- (siehe auch Zeile 1.14) koeffizient U w = 1,30 W/(m 2 K) U w = 1,90 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchg lassgrad der Verglasung = 0,60 g = 0,60 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,78 τ D65 = 0, Dachflächenfenster Wärmedurchgangs- (siehe auch Zeile 1.14) koeffizient U w = 1,40 W/(m 2 K) U w = 1,90 W/(m 2 K) Gesamtenergiedurchg lassgrad der Verglasung = 0,60 g = 0,60 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 = 0,78 τ D65 = 0, Außentüren Wärmedurchgangskoeffizient U = 1,80 W/(m 2 K) U = 2,90 W/(m 2 K) 1.11 Bauteile in Zeilen 1.1 Wärmebrückenzuschlag ΔU WB = 0,05 W/ ΔU WB = 0,1 W/ und 1.3 bis 1.10 (m 2 K) (m 2 K) 1.12 Gebäudedichtheit Bemessungswert n 50 Kategorie I Kategorie I (nach Tabelle 4 der (nach Tabelle 4 der DIN V : DIN V : ) ) 1.13 Tageslichtversorgung Tageslichtversorgungs- kein Sonnen- oder Blendschutz bei Sonnen- und/oder faktor C TL,Vers,SA vorhanden: 0,70 Blendschutz nach DIN V : Blendschutz vorhanden: 0, Sonnenschutzvor- Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung richtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich ggf. aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach Nr. 4. Soweit hierfür Sonnenschutzverglasung zum Einsatz kommt, sind für diese Verglasung folgende Kennwerte anzusetzen: anstelle der Werte der Zeile 1.2 Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g g = 0,35 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 τ D65 = 0,58 anstelle der Werte der Zeilen 1.8 und 1.9: Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g g = 0,35 Lichttransmissionsgrad der Verglasung τ D65 τ D65 = 0,62 8 7

9 Tabelle (Fortsetzung) Zeile Bauteil/System Eigenschaft Referenzausführung/Wert (zu Zeilen 1.1 bis 1.13) (Maßeinheit) Raum-Solltempe- Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 2.1 Beleuchtungsart in Zonen der Nutzungen 6 und 7 1) : wie beim ausgeführten Gebäude ansonsten: direkt/indirekt jeweils mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe 2.2 Regelung der Präsenzkontrolle: Beleuchtung in Zonen der Nutzungen 4, 15 bis 19, 21 und 31 1) mit Präsenzmelder ansonsten manuell tageslichtabhängige Kontrolle: manuell (siehe EnEV Anlage 2 Tabelle 3 Zeile 6) Konstantlichtregelung (siehe Tabelle 3 Zeile 6) in Zonen der Nutzungen 1 bis 3, 8 bis 10, 28, 29 und 31 1) : vorhanden ansonsten keine 3.1 Heizung Brennwertkessel verbessert nach DIN V : , (Raumhöhen 4 m) Gebläsebrenner, Heizöl EL, Aufstellung außerhalb der thermischen Wärmeerzeuger Hülle, Wasserinhalt > 0,15 l/kw 3.2 Heizung bei statischer Heizung und Umluftheizung (dezentrale Nach- (Raumhöhen 4 m) heizung in RLT-Anlage): Wärmeverteilung Zweirohrnetz, außen liegende Verteilleitungen im unbeheizten Bereich, innen liegende Steigstränge, innen liegende Anbindeleitungen, Systemtemperatur 55/45 C, hydraulisch abgeglichen, Δp konstant, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, Pumpe mit intermittierendem Betrieb, keine Überströmventile, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge mit 70 vom Hundert der Standardwerte und die Umgebungstemperaturen gemäß den Standardwerten nach DIN V : zu ermitteln. bei zentralem RLT-Gerät: Zweirohrnetz, Systemtemperatur 70/55 C, hydraulisch abgeglichen, Δp konstant, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen. 3.3 Heizung bei statischer Heizung: (Raumhöhen 4 m) freie Heizflächen an der Außenwand mit Glasfläche mit Strah- Wärmeübergabe lungsschutz, P-Regler (1K), keine Hilfsenergie. bei Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RTL-Anlagen): Regelgröße Raumtemperatur, hohe Regelgüte. 3.4 Heizung Heizsystem: (Raumhöhen 4 m) Warmluftheizung mit normalem Induktionsverhältnis, Luftauslass seitlich, P-Regler (1K) (nach DIN V : ) 8

10 Tabelle (Fortsetzung) Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Zeile Bauteil/System Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 1.13) Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Raum-Solltempe- Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 4.1 Warmwasser Wärmeerzeuger: zentrales System Solaranlage nach DIN V : Nr , mit Flachkollektor: A c = 0,09 (1,5 A NGF ) 0,8 Volumen des (untenliegenden) Solarteils des Speichers: V s,sol = 2 A NGF ) 0,9 bei A NGF > 500 m 2 große Solaranlage (A NGF : Nettogrundfläche der mit zentralem System versorgten Zonen) Restbedarf über den Wärmeerzeuger der Heizung Wärmespeicherung: indirekt beheizter Speicher (stehend), Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle Wärmeverteilung: mit Zirkulation, Δp konstant, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen. 4.2 Warmwasser elektrischer Durchlauferhitzer, eine Zapfstelle und 6 m Leitungslänge dezentrales System pro Gerät 5.1 Raumlufttechnik spezifische Leistungsaufnahme Ventilator P SFP = 1,0 kw/(m 3 /s) Abluftanlage 5.2 Raumlufttechnik spezifische Leistungsaufnahme Zu- und Abluftanlage Zuluftventilator P SFP = 1,5 kw/(m 3 /s) ohne Nachheiz- und Abluftventilator P SFP = 1,0 kw/(m 3 /s) Kühlfunktion Zuschläge nach DIN EN : (Abschnitt 6.5.2) können nur für den Fall von HEPA-Filtern, Gasfiltern oder Wärmerückführungsklassen H2 oder H1 angerechnet werden. Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager (Kreuzgegenstrom), Rückwärmzahl η l = 0,6 Druckverhältniszahl f p = 0,4 Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes 5.3 Raumlufttechnik spezifische Leistungsaufnahme Zu- und Abluftanlage Zuluftventilator P SFP = 1,5 kw/(m 3 /s) mit geregelter Luft- Abluftventilator P SFP = 1,0 kw/(m 3 /s) konditionierung Zuschläge nach DIN EN : (Abschnitt 6.5.2) können nur für den Fall von HEPA-Filtern, Gasfiltern oder Wärmerückführungsklassen H2 oder H1 angerechnet werden. Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager (Kreuzgegenstrom), Rückwärmzahl η l = 0,6, Zulufttemperatur: 18 C Druckverhältniszahl f p = 0,4 Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes 5.4 Raumlufttechnik für den Referenzfall ist die Einrichtung zur Luftbefeuchtung wie Luftbefeuchtung beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen 5.5 Raumlufttechnik ab Variabel-Volumenstrom-System ausgeführt: Nur-Luft-Klimaanlagen Druckverhältniszahl f p = 0,4 Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes 8 9

11 Tabelle (Fortsetzung) Zeile Bauteil/System Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 1.13) Referenzausführung/Wert (Maßeinheit) Raum-Solltempe- Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 6 Raumkühlung Kältesystem Kaltwasser Fan-Coil, Brüstungsgerät Kaltwassertemperatur 14/18 C; Kaltwasserkreis Raumkühlung: Überströmung 10%; spezifische elektrische Leistung der Verteilung P d,spez = 30 W el / kw Kälte hydraulisch abgeglichen, geregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt, saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung 7 Kälteerzeugung Erzeuger: Kolben/Scrollverdichter mehrstufig schaltbar, R134a, luftgekühlt Kaltwassertemperatur bei mehr als m 2 mittels Raumkühlung konditionierter Nettogrundfläche, für diesen Konditionierungsanteil 14/18 C ansonsten 6/12 C Kaltwasserkreis Erzeuger inklusive RLT Kühlung: Überströmung 30% spezifische elektrische Leistung der Verteilung P d,spez = 20 W el / kw Kälte hydraulisch abgeglichen, ungeregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt, saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung, Verteilung außerhalb der konditionierten Zone. Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage darf für Zonen der Nutzungen 1 bis 3, 8, 10, 16 bis 20 und 31 1) nur zu 50% angerechnet werden. 1) Nutzungen nach Tabelle 4 der DIN V : Tabelle zusätzliche Anforderung an den mittleren U-Wert Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile Zeile Bauteil Zonen mit Raum-Solltempe- Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall raturen im Heizfall 19 C von 12 bis < 19 C 1 Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Zeilen U = 0,35 W/(m 2 K) U = 0,50 W/(m 2 K) 3 und 4 enthalten 2 Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der U = 1,90 W/(m 2 K) U = 2,80 W/(m 2 K) Zeilen 3 und 4 enthalten 3 Vorhangfassade U = 1,90 W/(m 2 K) U = 3,00 W/(m 2 K) 4 Glasdächer, Lichtbänder, U = 3,10 W/(m Lichtkuppeln 2 K) U = 3,10 W/(m 2 K) 10

12 8.3.4 Bestand: Anforderungen und Nachweise Bild Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Änderung, Ersatz und Erneuerung von Außenbauteilen Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mindestens 15 m 2 und höchstens 50 m 2 Erweiterung um mehr als 50 m 2 beheizte Nutzfläche Nachrüstung Max. Wärmedurchgangskoeffizient oder Primärenergiebedarf Max. Wärmedurchgangskoeffizient Anforderung wie bei Neubauten 8 Fristen für: Austausch von Heizkesseln und Rohrleitungsdämmung Dämmung der obersten Geschossdecke Sofort: Kesselregelung Raumtemperaturregelung 11

13 Bei Änderung, Ersatz und Erneuerung von Außenbauteilen gilt ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient nach Tabelle : Tabelle Wohngebäude und Zonen von Nichtwohn- Zeile Bauteil Maßnahme Zonen von Nichtwohn- gebäuden mit Innennach gebäuden mit Innen- temperaturen temperaturen 19 C von 12 bis < 19 C Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten U 1) max Außenwände Nr. 1 a bis d 0,24 W/(m 2 K) 0,35 W/(m 2 K) 2a Außen liegende Fenster, Nr. 2 a und b 1,30 W/(m 2 K) 2) 1,90 W/(m 2 K) 2) Fenstertüren 2b Dachflächenfenster Nr. 2 a und b 1,40 W/(m 2 K) 2) 1,90 W/(m 2 K) 2) 2c Verglasungen Nr. 2 c 1,10 W/(m 2 K) 3) keine Anforderung 2d Vorhangfassaden Nr. 6 Satz 1 1,50 W/(m 2 K) 4) 1,90 W/(m 2 K) 2) 2e Glasdächer Nr. 2a und c 2,00 W/(m 2 K) 3) 2,70 W/(m 2 K) 4) 3a Außen liegende Fenster, Nr. 2 a und b 2,00 W/(m 2 K) 2) 2,80 W/(m 2 K) 3) Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen 3b Sonderverglasungen Nr. 2 c 1,60 W/(m 2 K) 3) keine Anforderung 3c Vorhangfassaden mit Nr. 6 Satz 2 2,30 W/(m 2 K) 4) 3,00 W/(m 2 K) 4) Sonderverglasungen 4a Decken, Dächer und Nr ,24 W/(m 2 K) 0,35 W/(m 2 K) Dachschrägen 4b Flachdächer Nr ,20 W/(m 2 K) 0,35 W/(m 2 K) 5a Decken und Wände Nr. 5 a, b, d 0,30 W/(m 2 K) keine Anforderung gegen unbeheizte Räume und e oder Erdreich 5b Fußbodenaufbauten Nr. 5 c 0,50 W/(m 2 K) keine Anforderung 5c Decken nach unten Nr. 5 a bis e 0,24 W/(m 2 K) 0,35 W/(m 2 K) an Außenluft 1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten; für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946: zu verwenden. 2) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. 3) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. 4) Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln. Alternativ kann der Nachweis auch nach dem Verfahren für Neubau mit Bestimmung des Primärenergiewertes geführt werden. Hierbei gilt für Wohngebäude: Q p,max,bestand = 1,4 Q p,max,neubau und H T,max,Bestand = 1,4 H T,max,Neubau Hierbei gilt für Nichtwohngebäude: Q p,max,bestand = 1,4 Q p,max,neubau und U max,bestand = 1,4 U max,neubau 12

14 8.3.5 Erweiterungen Bei einer Erweiterung eines Gebäudes um mindestens 15 m 2 bis höchstens 50 m 2 beheizte Nutzfläche gilt der maximale Wärmedurchgangskoeffizient nach Tabelle Bei Erweiterung eines Gebäudes um mehr als 50 m 2 beheizte Nutzfläche gelten die Anforderung wie bei Neubauten Nachrüstungen Es gelten Nachrüstfristen für Austausch von Heizkesseln und der Dämmung von obersten Geschossdecken Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen 8 Tabelle Bestimmung von Dämmstoffdicken bei Einhaltung der Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungsund Kaltwasserleitungen sowie Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, Zeile Art der Leitungen/Armaturen bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m 2 K) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in 1/2 der Anforderungen der Zeilen Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungs- 1 bis 4 bereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern 6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen 1 bis 4 zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie 6 mm Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen Die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der EnEV 2009*. In Anlage 5 Tabelle 1 der EnEV 2009, s.a. Tabelle , wird vorgeschrieben, welche Dämmdicken in Abhängigkeit des Rohrinnendurchmessers einzuhalten sind. Danach ergeben sich folgende Anwendungsbereiche: 1. Anforderung Mindestdämmdicken ohne Einschränkung so genannte 100%-Dämmung (Zeile 1 4, s. Tabelle ) 2. Anforderung halbe Mindestdämmdicke so genannte 50%-Dämmung (Zeile 5 und 6, s. Tabelle ) 13

15 3. Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (Zeile 7, s. Tabelle ) 4. Rohrdämmung ohne Anforderung 5. Rohrdämmung für direkt an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen mit Anforderung zweifache der Mindestdicke Zeile 1-4 so genannte 200% Dämmung 6. Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen. Tabelle Übersicht Heizungsleitungen Mehrfamilienhaus/ Einfamilienhaus/ Heizung Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude mehrere Nutzer 1 Nutzer Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen 100% 100% Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum, 100% 100% in Schächten und Kanälen Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unter-./. 100% schiedlicher Nutzer keine Anforderung Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlussleitungen gegen Erdreich/unbeheizte Räume 1) 100% 100% Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen 50% 50% Leitungsverteilern Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen./. 50% verschiedener Nutzer keine Anforderung Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen siehe EnEV,Tabelle 1,./. beheizten Räumen verschiedener Nutzer. Anlage 5, Zeile 7 3) keine Anforderung Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines./. keine Anforderung 2) Nutzers und absperrbar Wärmeverteilleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 4) 200% 200% 1) Exzentrische/asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Einzelheiten sind aus der notwendigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers zu entnehmen. 2) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung.. 3) Für Rohrleitungen sämtlicher Dimensionen, die im Fußbodenaufbau (unabhängig von ihrer dortigen Lage) zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt sind, gelten die folgenden Dämmdicken: Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit bei 40 C 0,035 W/(m K) für 0,040 W/(m K) für konzentrische Dämmung konzentrische Dämmung 0,040 W/(m K) für exzentrische/asymmetrische Dämmung siehe Allgemeine bauaufsichtliche 6 mm 9 mm Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers 4) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.b. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV); Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO 2 -neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann. 14

16 Tabelle Übersicht Trinkwarmwasserleitungen Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Nichtwohn- Trinkwasserleitungen Warm (TWW) Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus gebäude mehrere Nutzer Warmwasserleitungen 100% 100% 100% Warmwasserstichleitungen 100% 100% 100% Warmwasserleitungen ohne Zirkulation/elektrischer Begleit- Keine Anforderung 1) keine Anforderung 1) 100% heizung bis zu 4 m Länge Leitungen und Armaturen in Wandund Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, 50% 50% 50% an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt 200% 200% 200% sind 2) 1) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nutzungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. entsteht. 2) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.b. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV): Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO 2 -neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann. 8 Tabelle Übersicht Kälteverteilung- Kaltwasserleitungen Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen 1) sämtlicher Dimensionen gelten die folgenden Dämmdicken. Mindestdicke der Dämmschicht 2) bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit 0,030 W/(m K) 0,035 W/(m K) 0,040 W/(m K) 4 mm 6 mm 9 mm 1) Die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) wird nicht durch die EnEV 2009 abgedeckt. Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN Um das Legionellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen. 2) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern. Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei 20 mm. Die Dämmung von Rohrleitungen ist nach Tabellen und durchzuführen. Die 200% Anforderung im Außenbereich kann durch Verdopplung der Dämmdicken nach Tabelle erreicht werden. * Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v 15

17 Tabelle Bestimmung von Dämmstoffdicken bei Einhaltung der Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung (100% Anforderung) Stahlrohre, Fe Mindest- Wärmedurch- Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf Kupferrohre, nach Nenn- weite CU DIN EN 1057 nach DIN EN dicke nach gangs- eine Wärmeleitfähigkeit in W/(m K) von (Mittlere Reihe) EnEV bezogen koeffizient Rohr- auf eine innen- Rohr- Rohr- Nenn- Nenn- Gewin- Wärmeleitweite außen- innen- weite außen- degröße fähigkeit von durch- messer durch- durch- durchmax. 0,035 W/ 0,025 0,030 0,035 0,040 0,045 messer messer messer (m K) max. (100 %) DN mm mm DN mm mm mm W/(m 2 K) , ,2 1/8 6,2 20 0, , ,5 1/4 8,9 20 0, , ,2 3/8 12,6 20 0, , ,3 1/2 16,1 20 0, a , ,9 3/4 21,7 20 0, , ,7 1 27,3 30 0, , ,2 1 1/ , , ,3 1 1/2 41,9 41,9 0, , ,3 2 53,1 53,1 0, , ,1 72,1 0, ,1 2 1/2 68,9 68,9 0,

18 Tabelle (Fortsetzung) Stahlrohre, Fe Mindest- Wärmedurch- Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf Kupferrohre, nach Nenn- weite CU DIN EN 1057 nach DIN EN dicke nach gangs- eine Wärmeleitfähigkeit in W/(m K) von (Mittlere Reihe) EnEV bezogen koeffizient Rohr- auf eine innen- Rohr- Rohr- Nenn- Nenn- Gewin- Wärmeleitweite außen- innen- weite außen- degröße fähigkeit von durch- messer durch- durch- durchmax. 0,035 W/ 0,025 0,030 0,035 0,040 0,045 messer messer messer (m K) max. (100 %) DN mm mm DN mm mm mm W/(m 2 K) ,9 84,9 0, ,9 3 80,9 80,9 0, b 108 b,c 103 b,c 100 0, , , , a Wärmeübergangskoeffizient innen: nicht berücksichtigt, Wärmeübergangskoeffizient außen: 10 W/(m 2 K) b Nicht in DIN EN 1057 enthalten c Errechnete Werte ANMERKUNG: Wenn Zwischenwerte als Nennwerte produktionsbedingt bestehen, sind die in der Tabelle 16 genannten Mindestdämmschichtdicken linear zu interpolieren und auf ganze Millimeter aufzurunden. 8 17

19 Tabelle Bestimmung von Dämmstoffdicken bei Einhaltung der Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung (50% Anforderung) Kupferrohre, CU Stahlrohre, Fe Mindest- Wärmedurch- Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf nach DIN EN 1057 DIN EN (Mittlere Reihe) dicke nach gangs- eine Wärmeleitfähigkeit in W/(m K) von Nenn- Rohr- Rohr- Nenn- Rohr- Gewinde- Rohr- EnEV bezogen koeffizient a weite außen- innen- weite außen- größe innenauf eine durch- durch- durch- durch- Wärmeleitmesser messer messer messer fähigkeit von max. max. 0,035 W/ (m K) (50 %) 0,025 0,030 0,035 0,040 0,045 DN mm mm DN mm mm mm W/(m 2 K) W/(m K) W/(m K) W/(m K) W/(m K) W/(m K) , ,2 1/8 6,2 10 0, , ,5 1/4 8,9 10 0, , ,2 3/8 12,6 10 0, , ,3 1/2 16,1 10 0, , ,9 3/4 21,7 10 0, , ,7 1 27,3 15 0, , ,2 1 1/ ,2 0, , ,5 0, , ,3 1 1/2 41,9 20,2 0, , , ,3 2 53,1 26,6 0, , , ,1 36,1 0, , ,1 2 1/2 68,9 33,6 0, , ,9 42,5 0, , ,9 3 80,9 39,5 0, , , , ,3 50 0,

20 8.3.8 Weitere Anforderungen Wärmeschutz von Gebäuden, Energieeinsparverordnung 2009 Der Heizkessel ist mit entsprechender Regelungstechnik auszustatten und Raumtemperaturregler (Thermostatventile) sind einzubauen. 8.4 Energieausweise Neubau Erweiterung der beheizten Nutzfläche >50% Dokumentation der Einhaltung der Anforderungswerte Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust Ausstellungsberechtigung nach Landesrecht 8 Gebäudebestand Änderung, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen und damit einhergehenden Berechnungen Dokumentation der energetischen Kennwerte Ausstellungsberechtigung nach Landesrecht Gebäudebestand bei Verkauf oder Vermietung bei öffentlichen Gebäuden mit Nutzfläche > 1000 m 2 mit hohem Publikumsverkehr Dokumentation der energetischen Kennwerte Ausstellungsberechtigung nach EnEV 2009 Verbrauchsausweis Ausstellung auf Grundlage des aufgetretenen Verbrauchs Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand (BMVBS) hohe Abhängigkeit vom Nutzerverhalten zulässig für alle Nichtwohngebäude im Bestand nicht zulässig für Wohngebäude < 5 Wohnungen und Bauantragstellung vor dem nicht zulässig bei Neubau und bei umfangreichen Änderungen Ausweis für Wohngebäude: Seite 20 bis Seite 23 Ausweis für Nichtwohngebäude: Seite 24 bis Seite 29 19

21 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1 ) Anzahl Wohnungen Gebäudefoto (freiwillig) Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers 1) Mehrfachangaben möglich 20

22 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Adresse, Gebäudeteil 2 CO 2 -Emissionen 1) kg/(m² a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes kwh/(m² a) kwh/(m² a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes ( Gesamtenergieeffizienz ) Anforderungen gemäß EnEV 2 ) Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenergiebedarf Ist-Wert kwh/(m² a) Anforderungswert kwh/(m² a) Verfahren nach DIN V und DIN V Energetische Qualität der Gebäudehülle H T Verfahren nach DIN V Ist-Wert W/(m² K) Anforderungswert W/(m² K) Vereinfachungen nach 9 Abs. 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Energieträger Gesamt in kwh/(m Heizung Warmwasser Hilfsgeräte 4 ) 2 a) Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15 % verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Vergleichswerte Endenergiebedarf Anforderungen nach 7 Nr. 2 i. V. m. 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft. Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert: kwh/(m² a). Transmissionswärmeverlust H T Verschärfter Anforderungswert: W/(m² K). Passivhaus MFH Neubau EFH Neubau EFH energetisch gut modernisiert Durchschnitt Wohngebäude MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert 5 ) Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). 1) freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) ggf. einschließlich Kühlung 5) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser 21

23 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Adresse, Gebäudeteil Energieverbrauch für Warmwasser: enthalten nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kwh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Energieträger von Zeitraum bis Energieverbrauch [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 Passivhaus 50 MFH Neubau 100 EFH Neubau 150 EFH energetisch gut modernisiert 200 Durchschnitt Wohngebäude MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert 350 EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert ) Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße kwh/(m² a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser 22

24 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Energetische Qualität der Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Energieverbrauchskennwert Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Gemischt genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe Gebäudeteil ). 8 23

25 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1 ) Baujahr Klimaanlage 1 ) Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2 ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Aushang b. öff. Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers 1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche 24

26 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Adresse, Gebäudeteil 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz CO 2 -Emissionen 1) Dieses Gebäude: kwh/(m² a) kg/(m² a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau (Vergleichswert) Anforderungen gemäß EnEV 2 ) Primärenergiebedarf Ist-Wert kwh/(m² a) Anforderungswert kwh/(m² a) Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Endenergiebedarf Energieträger Heizung Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV ( Ein-Zonen-Modell ) Vereinfachungen nach 9 Abs. 2 EnEV Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Eingebaute Kühlung einschl. Warmwasser Lüftung 4 ) Beleuchtung Befeuchtung Gebäude insgesamt Aufteilung Energiebedarf [kwh/(m 2 a)] Nutzenergie Endenergie Primärenergie Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung 4 ) Kühlung einschl. Befeuchtung Gebäude insgesamt Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15 % verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Anforderungen nach 7 Nr. 2 i. V. m. 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft. Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert kwh/(m² a). Wärmeschutzanforderungen Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Gebäudezonen Nr. Zone weitere Zonen in Anlage Fläche [m²] Anteil [%] Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. 1) freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) nur Hilfsenergiebedarf 25

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