Arzfeld. Freitag, 3. Februar bis Uhr Gemeindehaus, Luxemburger Straße

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1 Eifel aktuell Jahrgang 39 (113) Samstag, den 4. Februar 2012 Ausgabe 5/2012 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Arzfeld Freitag, 3. Februar bis Uhr Gemeindehaus, Luxemburger Straße Machen Sie mit! Termine und Infos: Telefon (gebührenfrei) 0800 / Deutsches Rotes Kreuz I n t e r n e t

2 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Karnevalistischer Abend Samstag, um Uhr im DGH Lambertsberg Es lädt ein der Sportverein Lambertsberg / Oberweiler.

3 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Der Karneval-Club Muffel Philippsweiler e.v. lädt ein Back to the Samstag, : Kappensitzung Krautscheid, 20:11 Uhr Saal Gasthaus Islekhöhe anschl. Tanz Kostenloser Bus von Arzfeld nach Krautscheid Abfahrt 19:00 Uhr, Turnhalle Weiberdonnerstag, : ab 15:00 Uhr Karnevalsparty DGH Philippsweiler Samstag, : Kappensitzung 20:11 Uhr DGH Philippsweiler anschl. Tanz Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE-Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefon 06551/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Ärztliche Bereitschaftsdienst am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. Für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 4. Februar 2012 Burg-Apotheke Alter Markt 9, Schönecken, Tel.: 06553/ Liebfrauen-Apotheke Brodenheckstr. 9a, Bitburg, Tel.: 06561/8577 Sonntag, 5. Februar 2012 Berg-Apotheke Tiergartenstr. 11, Prüm, Tel.: 06551/3200 Löwen-Apotheke Brodenheckstr. 24, Bitburg, Tel.: 06561/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 4./5. Februar 2012 Tierarzt Hessing, Lützkampen... Tel / Tierarzt Przontka, Waxweiler... Tel /1585 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei...110

4 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: /974-0 Telefaxnummer: / info@vg-arzfeld.de Internet:... montags bis freitags...08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs...14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags...14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 9:00 Uhr! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Am 8. Februar 2012 feiert Frau Katharina Reiten, Heinischhof 1, Irrhausen, ihren 96. Geburtstag. Die Ortsgemeinde Irrhausen und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder (Kannkinder) für das Schuljahr 2012/2013 Die Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder (Kannkinder) ist an folgenden Tagen: Grundschule Arzfeld Donnerstag, , Uhr Grundschule Daleiden Montag, und Dienstag, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache Grundschule Lützkampen Freitag, , Uhr Grundschule Waxweiler Montag, , Uhr Die Kinder, die nach dem das. 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt jeweils im Sekretariat der Grundschule. Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - sind die Geburtsurkunde (Stammbuch) und die Bescheinigung der Kindertagesstätte über den Besuch der Kindertagesstätte mitzubringen. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Fundtier Am vergangenen Wochenende wurde zwischen Arzfeld und Irrhausen ein Labradorwelpe, ca. 6 Monate, gefunden. Der Labrador trägt ein rotes Halsband. Der Hundehalter wird gebeten, sich mit dem Finder in Verbindung zu setzen: Arzfeld, den Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Am 29. Februar 2012 berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Arzfeld von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr vor Ort in allen Fragen zur Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt. Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe oder hilft dabei, einen Antrag auszufüllen. Dazu sind der Personalausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Frau Daniela Reiffers, Zimmer 8, Tel / Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. Auskunft und Beratung bietet auch täglich die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung an, und zwar in Trier, Herzogenbuscher Straße 54. Gerne kann auch hier ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden. Standesamtliche Nachrichten Nachtrag Juni 2011 Geburten Heine Justin Tobias Heine geb. Weigelt Anett und Heine Tobias, Daleiden Nachtrag Geburten Thieltges Marie Thieltges geb. Steffgen Sandra und Thieltges Roland, Plütscheid Thieltges Lara Thieltges geb. Steffgen Sandra und Thieltges Roland, Plütscheid Müller Ida Müller geb. Görgen Yvonne und Müller Lothar Michael, Manderscheid Oktober 2011 Geburten Baars Raphael Baars geb. Lutgen Christiane Angelika und Baars Felix, Arzfeld Nosbüsch Charlotte Nosbüsch geb. Weins Barbara und Nosbüsch Christian, Dasburg Heiles Lena Heiles geb. Elsen Kerstin Elisabeth und Heiles Jörg Josef, Daleiden Sterbefälle Theis geb. Antony Maria, Plütscheid Dahm geb. Steinbach Eva Agnes, Daleiden Heyen Johann Aloysius, Dahnen Müller Johann, Harspelt Kemen-Bluhm Anneke, Prüm Simon geb. Willmes Franziska Anna, Daleiden Eheschließung Schulmeister Darja, Daleiden und Wentnagel Johannes, Gerolstein November 2011 Geburten Geimer Nila Krommen Mara Helena Raphaela und Geimer Manuel, Arzfeld Schmitz Fabio Schmitz geb. Hermes Elke und Schmitz Ingo, Lambertsberg

5 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Sterbefälle Schaus Heinrich, Waxweiler Nickels geb. Thiex Irmgard Anna, Arzfeld Collet-Mühlen geb. Hansen Anna Maria, Waxweiler Greth Manfred Otto, Lambertsberg Beheng, Klaus, Daleiden Klankers geb. Kessler Maria Theresia, Lützkampen Michels Otto Paul, Plütscheid Geditz Christof, Hargarten Heck geb. Kob Anna, Lichtenborn Weiland geb. Wilwers Barbara Regina, Irrhausen Muth Margarete Augustine, Waxweiler Endres geb. Pfeiffer Katharina, Waxweiler Schwinden geb. Dimmer Valeria, Daleiden Scheuren Herbert Heinrich, Dasburg Lutgen geb. Kandels Maria Adelinde, Daleiden Eheschließung Kartal Mahir und Öztop Tülay, Daleiden Bucher geb. Merten Birgit und Knauf Rudolf Michael, Lichtenborn Dezember 2011 Geburten Steins Lara Steins geb. Hoffmann Michaela Ursula und Steins Ralf Peter, Oberpierscheid Bormann Julian Bastian Weiler Sonja Christa und Bormann Frank Norbert, Dasburg Gierenz Jonas Gierenz geb. Thielen Nicole und Gierenz Günter, Irrhausen Marx Henrik Marx geb. Mertz Michaela Petra und Marx Jochen, Arzfeld Klein, Janis Klein geb. Maas Michaela und Klein Kevin, Lambertsberg Daus Lennard Steven Daus geb. Schoden Manuela und Daus Jacky, Arzfeld Neumann Leonie Neumann geb. Spang Michèle und Neumann Stefan, Waxweiler Sterbefälle Diederich geb. Dimmer Margareta, Waxweiler Meyer Andreas, Lützkampen Kalmes geb. Dahm Magdalena, Daleiden Grommes Peter, Irrhausen Propson, Franz, Preischeid Schönecker Martin Aloys, Irrhausen Candels Theodor Franz, Reiff Dockendorf geb. Winter Maria, Daleiden Telkes Friedrich, Waxweiler Schmitt geb. Köller Katharina Thekla, Lünebach Hoffmann Werner Matthias, Arzfeld Schreiber geb. Rink Margarete, Üttfeld Breuer Matthias, Heckhuscheid Kauth Robert Leonhard, Strickscheid Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eheschließung Brandenburg Anne und Roth Bastian, Waxweiler Zimmermann Volker Bernhard und Hontheim Kerstin, Leidenborn Breuer Sascha Andreas und Hegner Katharina Fernande, Arzfeld Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld täglich - Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 und Fax 06554/823 info@waxweiler-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Verantwortlich: Ihre Redaktion Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

6 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2012 Weitere Informationen auch im Internet unter info und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Joachim SCHRÖDER: Brauchtum in der Westeifel (Dokumentation mit Fotografien aus dem Archiv desbekannten Pronsfelder Heimatforschers). Dauer der Ausstellung bis Ostersonntag 2012; freier Eintritt; ständig geöffnet. Informationen unter Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dauer-Präsentationen zur Regional-Geschichte sowie aktuelle Tourismus-Informationen aus der Dreiländereck-Gegend Barock-Engel / Schiefer-Kunst / Islek- Dörfer (Tuschzeichnungen von Paul Margraff); das HLG ist ständig geöffnet, der Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: mittwochs Italienischer Abend in Binscheid / OT Üttfeld ab 17:30 Uhr Veranstaltungsort: Landgasthof Haus Mannertal freitags ab Fondue Abend in Irrhausen ab 18:00 Uhr Veranstaltungsort: Gasthaus Im Pfenn, Anmeldungen Tel Do., Kochkurs in Üttfeld 17:30 Uhr Landgasthof Mannertal, Binscheid, Informationen und Anmeldung unter Tel Sa., Rundwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, ca. 8 km, Wanderführer: Dieter Thommes, Tel :11 Uhr Kappensitzung in Lützkampen Turnhalle, Veranstalter: Vereinsring Lützkampen 20:11 Uhr Karnevalistischer Abend in Lambertsberg Dorfgemeinschaftshaus 20:11 Uhr Gala-Kappensitzung in Lünebach Einlass: 19:00 Uhr Saal Bonefas, Veranstalter: KG Lingeber Kauzekääp So., Kinder- und Jugendkarneval in Waxweiler 14:11 Uhr Bürgerhaus, Veranstalter: KG Waxweiler 15:00 Uhr Seniorennachmittag in Philippsweiler Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: KC Muffel Philippsweiler Mi., Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr, Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich 18:00 Uhr Kochkurs spezial in Üttfeld Landgasthof Mannertal, Binscheid, Informationen und Anmeldungen unter Tel Sa., Karnevalsumzug in Arzfeld 14:11 Uhr Straßenumzug anschließend Mehrzweckhalle Arzfeld, Anmeldungen unter UmzugArzfeld2012@gmx.de, Veranstalter: ACV Arzfeld 20:11 Uhr Kappensitzung in Krautscheid Saal Gasthaus Islekhöhe Gansen, Veranstalter: KC Muffel Philippsweiler e. V. 19:30 Uhr Vortrag Der Eifeldichter Peter Zirbes in Irrhausen Weiland-Akademie, Vortrag zum Thema Der Eifeldichter Peter Zirbes mit Dinner, Anmeldung und Information unter So., Kappensitzung in Eschfeld Saal Gasthaus Leufgen, Veranstalter: HGKV Eschfeld, Generalprobe mit Einladung an alle Kinder und Senioren der Gemeinde 15:11 Uhr Kinderkarneval in Lünebach Einlass: 14:30 Uhr Saal Bonefas, Veranstalter: KG Lingeber Kauzekääp Fetten Donnerstag, :30 Uhr Karnevalistisches Frühstück in Arzfeld Hotel zur Post, karnevalistische Umrahmung und Besuch des Prinzenpaares, Informationen bei Hildegard Johann, Tel , oder Thea Thielen, Tel :00 Uhr Karnevalsparty in Philippsweiler Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: KC Muffel Philippsweiler Fr., Kappensitzung in Eschfeld 20:11 Uhr Saal des Gasthauses Leufgen, Veranstalter: HGKV Eschfeld Sa., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung ca. 8 km, Wanderführer: Anita Baldino, Tel :11 Uhr Galakappensitzung in Arzfeld Mehrzweckhalle Arzfeld, Veranstalter: ACV Arzfeld 20:11 Uhr Kappensitzung in Philippsweiler Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: KC Muffel Philippsweiler e. V. 20:11 Uhr Kappensitzung in Waxweiler Bürgerhaus, Veranstalter: KG Waxweiler 20:11 Uhr Kappensitzung in Eschfeld Saal des Gasthauses Leufgen, Veranstalter: HGKV Eschfeld So., Kinderkarneval in Arzfeld 15:11 Uhr Mehrzweckhalle, Veranstalter: ACV Arzfeld 14:11 Uhr Karnevalsumzug in Lützkampen Straßenumzug anschl. Turnhalle Afterzugparty, Veranstalter: Vereinsring Lützkampen 14:11 Uhr Karnevalsumzug in Plütscheid 20:11 Uhr Karnevalsparty in Irrhausen Dorfgemeinschaftshaus Rosenmontag, Rosenmontagszug in Waxweiler 14:11 Uhr Straßenumzug anschl. Feiern im Bürgerhaus, Veranstalter: KG Waxweiler 14:11 Uhr Rosenmontagszug in Lünebach Straßenumzug anschl. Feiern Tanz im Gasthaus Bonefas, Veranstalter: KG Lingeber Kauzekääp Mi., Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr, Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich Sa., Makita Tool Time Party in Irrhausen 19:30 Uhr Weiland-Akademie, Informationen und Anmeldungen unter So., Wanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. 13:30 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Halbtageswanderung führt um Langenfeld und den Prümerbach, Wanderführer: Manfred Schoden, Tel Sa., Rundwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e.v. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplat Daleiden, Wanderführer: Marga und Jakob Gillen, Tel So., Coujung-Turnier in Großkampenberg 14:00 Uhr Gasthaus Kaut, Veranstalter: Musikverein Großkampenberg

7 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel /595 Herzlichen Glückwunsch Am 04. Februar 2012 feiert Frau Gertrud Lux, Bahnhofstraße 13a, Arzfeld, ihren 90.. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Arzfeld, 04. Februar 2012 Für die Ortsgemeinde Arzfeld Alfons Kockelmann, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Dackscheid am 29. November 2011 Erstellung eines Teilkonzeptes zum Klimaschutz für das Mehrzweckgebäude - Vorstellung der Ergebnisse zur möglichen energetischen Sanierung durch das beauftragte Ingenieurbüro Hierzu gab Ingenieur Stefan Krämer den anwesenden Ratsmitgliedern einen umfassenden Bericht in Form einer Beamer-Präsentation über das erstellte Teilkonzept zum Klimaschutz für das Mehrzweckgebäude Dackscheid. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass besonders die Innenwand zum ungeheizten Abstellraum mit einer entsprechenden Wärmedämmung versehen werden sollte. Durch diese nicht gedämmte Fläche geht in erheblichem Maße Heizenergie verloren, da der angrenzende Raum nur für das Unterstellen von Maschinen genutzt wird. Ebenfalls in diesem Kontext ist die Dämmung der Geschossdecke zum ungeheizten Dachraum dringend erforderlich. Hier sollte mindestens 20 cm Styropor mit Spanplatte bzw. OSB- Platten aufgebracht werden. Die Arbeiten könnten problemlos in Eigenleistung realisiert werden. Verschiedene Detailfragen wurden ebenfalls durch Herrn Krämer beantwortet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt im kommenden Jahr im Rahmen der Aktion RWE Aktiv vor Ort einen Antrag auf Bezuschussung der notwendigen Dämmarbeiten im Bereich der Decke zu stellen. Das Ausräumen des ungenutzten Dachraumes könnte durch die Feuerwehr erfolgen. Seitens der Gemeinde sind dann noch die Verlegung der Dämmung sowie die Aufbringung von Spanplatten bzw. OSB-Platten erforderlich. Ortsbürgermeister Knauf wird einen entsprechenden Antrag an das RWE stellen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine finanzielle Beteiligung für den Bereich, der durch die Feuerwehr Dackscheid genutzt wird, möglich ist, da zukünftig hier erhebliche Energiekosten für die Beheizung der Räumlichkeiten eingespart werden können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankte sich der Vorsitzende bei Ingenieur Stefan Krämer, der sodann den Sitzungsraum verließ. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dackscheid für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 16. Januar 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt (Euro) (Euro) der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden für 2012 und 2013 nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für das Jahr 2012 auf Euro für das Jahr 2013 auf Euro 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

8 Arzfeld Ausgabe 5/ (v. H.) (v. H.) Grundsteuer A auf Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (Euro) (Euro) für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feldund Waldwege wird gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 festgesetzt. 2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr 2012 auf 30,00 Euro und 2013 auf 30,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,80 Euro Ergebnisverwendung ,29 Euro Jahresfehlbetrag Ergebnishaushalt ,54 Euro Eigenkapital zum ,55 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,55 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,55 Euro Dackscheid, Matthias Knauf, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 26, öffentlich aus Arzfeld, Andreas Kruppert, Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eilscheid für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 16. Januar 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt (Euro) (Euro) der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden für 2012 und 2013 nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für das Jahr 2012 auf Euro für das Jahr 2013 auf Euro 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

9 Arzfeld Ausgabe 5/ (v. H.) (v. H.) Grundsteuer A auf Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (Euro) (Euro) für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweititg gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feldund Waldwege wird gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- uind Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 festgesetzt. 7 Eigenkapital Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ,49 Euro zum Ergebnisverwendung ,50 Euro Jahresfehlbetrag Ergebnishaushalt ,15 Euro Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ,14 Euro zum Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ,14 Euro zum Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro Der Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ,14 Euro zum Eilscheid, Adolf Braun, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt vom bis zum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 26, öffentlich aus Arzfeld, Andreas Kruppert, Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung Ortsbürgermeister: Michel Wallesch, Tel /400 Ortsgemeinde Eschfeld Jagdgenossenschaft Eschfeld Bekanntmachung Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Eschfeld sowie die Satzung vom 17. Januar 2012 liegt entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen in der Zeit vom bis täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus Eschfeld, Nikolaus Kickertz, Jagdvorsteher Herzlichen Glückwunsch Am 05. Februar 2012 feiert Frau Susanna Bormann, Im Schlomm 5, Eschfeld, ihren 90.. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Eschfeld/Arzfeld, 04. Februar 2012 Für die Ortsgemeinde Eschfeld Michel Wallesch, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Euscheid Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel / der Ortsgemeinde Euscheid für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 16. Januar 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt (Euro) (Euro) der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

10 Arzfeld Ausgabe 5/ Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite 2012 auf Euro verzinste Kredite 2013 auf 0 Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden für 2012 und 2013 nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für das Jahr 2012 auf Euro für das Jahr 2013 auf Euro 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: (v. H.) (v. H.) Grundsteuer A auf Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (Euro) (Euro) für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund für jeden weiteren gefährlichen Hund Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feldund Waldwege wird gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 festgesetzt. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug Ergebnisverwendung 2009 Jahresüberschuss Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum Jahresfehlbedarf Ergebnishaushaltvoraussichtliches Eigenkapital zum Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt- Jahresfehlbedarf Ergebnishaushaltvoraussichtliches Eigenkapital zum ,29 Euro 2.564,99 Euro 1.709,00 Euro ,28 Euro ,00 Euro ,28 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,28 Euro Euscheid, Rainer Probst, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt vom bis zum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 26, öffentlich aus Arzfeld, Andreas Kruppert, Bürgermeister Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel / Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern der Ortsgemeinde Großkampenberg vom 25. Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner, Haftung 3 Steuerbefreiung 4 Steuerermäßigung 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung 7 Steuersatz 8 Fälligkeit 9 Anzeigepflicht 10 Ordnungswidrigkeiten 11 In Kraft Treten Der Ortsgemeinderat Großkampenberg hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- oder Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweilige weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinen Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht der Halter des Hundes ist. 3 Steuerbefreiung Steuerbefreiung, jedoch für höchstens zwei Hunde, ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft, 2. Hunden, deren Hundehalter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen Bl (für Blinde) oder mit dem Kennzeichen H (für Gehörlose oder völlig Hilflose) hat oder im Besitz eines gültigen Feststellungsbescheides mit dem Kennzeichen Bl oder H ist, 3. Hunden, die zur Bewachung von Schafherden notwendig sind; als Schafherde gilt eine Herde mit mehr als 50 Schafe einschließlich Jungtiere, 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,

11 Arzfeld Ausgabe 5/ Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitätsoder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 4 Steuermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens einen Hund. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Abs. 1 und 2. 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuermäßigung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bestraft ist, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 3 Nrn. 3, 5 und 7 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 7 Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Für Kampfhunde kann ein abweichender Hundesteuersatz festgesetzt werden. (4) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet: Pit-Bull American Pitbull Terrier Bandog American Staffordshire Terrier Staffordshire Bull Terrier Tosa-Inu Bei den folgenden Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: Bullmastiff Bullterrier Dog Argention Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Mastiff Mastin Espanol Mastion Napoletano Rhodesian Ridgeback. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft des Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. 8 Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am in einer Summe fällig. (2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 9 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält ( 2 Abs. 1), hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Ortsgemeinde kann Hundesteuermarken ausgeben. (5) Die Ortsgemeinde hat in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde sowie 3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Der Hundehalter soll in der Hundebestandsaufnahmeliste durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen. 10 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach 10 Abs. 5 sind Ordnungswidrigkeiten nach 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. 11 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Großkampenberg über die Erhebung von Hundesteuern vom 23. November 2000 nebst Änderungssatzung vom 5. August 2002 außer Kraft Großkampenberg, 25. Januar 2012 Bertram Ademes, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

12 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kinzenburg für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 16. Januar 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt (Euro) (Euro) der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden für 2012 und 2013 nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für das Jahr 2012 auf 2495 Euro für das Jahr 2013 auf 2090 Euro 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: (v. H.) (v. H.) Grundsteuer A auf Grundsteuer B auf Gewerbesteuer auf Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (Euro) (Euro) für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden für 2012 und 2013 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feldund Waldwege wird gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 festgesetzt. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug 6.683,74 Euro Ergebnisverwendung ,60 Euro Jahresfehlbetrag Ergebnishaushalt ,45 Euro Eigenkapital zum ,89 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtlicher nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum ,11 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushaltvoraussichtlicher nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum ,00 Euro ,11 Euro Kinzenburg, Johann Hack, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 26, öffentlich aus Arzfeld, Andreas Kruppert, Bürgermeister Jagdgenossenschaft Lambertsberg Bekanntmachung Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lambertsberg gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für

13 Arzfeld Ausgabe 5/2012 Sonntag, 26. Februar 2012, 10:30 Uhr, in die Gastwirtschaft Schilz-Mühlen in Lambertsberg eingeladen. Tagesordnung: 1. Informationen des Jagdvorstehers über das Jahr Bericht des Kassenführers über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft im Jahr Entlastung des Vorstandes 4. Verwendung des Reinerlöses / Rücklagen Investitionen Erlass einer neuen Satzung 6. Beschlussfassung über die Übertragung gemäß 6 Nr. 11 und 12 auf den Jagdvorstand und über das Stimmverhalten bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters 7. Verschiedenes Gemäß 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden Lambertsberg, Hermann-Josef Theis, Jagdvorsteher Lichtenborn Ortsbürgermeister: Friedhelm Hermes, Tel / Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lichtenborn für das Haushaltsjahr 2012 vom 16. Januar 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf Euro die ordentlichen Auszahlungen auf Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0 Euro. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 310 v. H. Grundsteuer B auf 360 v. H. Gewerbesteuer auf 380 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 31 Euro für den zweiten Hund 62 Euro für jeden weiteren Hund 80 Euro für den ersten gefährlichen Hund 250 Euro für den zweiten gefährlichen Hund 300 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 Euro 6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und dem Unterhaltungskosten für Feldund Waldwege wird gemäß 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen festgesetzt. 2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird auf 22,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt. 3. Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird auf 380,00 Euro je Grab (Erdbestattung) auf 450,00 Euro je Grab (Erdbestattung Tiefengrab) auf 200,00 Euro je Grab (Urnenbestattung) festgesetzt. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,05 Euro Ergebnisverwendung ,47 Euro Jahresfehlbetrag 2010-Ergebnishaushalt ,45 Euro Eigenkapital zum ,07 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,07 Euro Jahresfehlbedarf Ergebnishaushalt ,00 Euro voraussichtliches Eigenkapital zum ,07 Euro Lichtenborn, 16. Januar 2012 Friedhelm Hermes, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 26, öffentlich aus Arzfeld, 30. Januar 2012 Andreas Kruppert, Bürgermeister Lünebach Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel / Einwohnersprechstunde Die nächste Einwohnersprechstunde findet am Montag, in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr in der ehemaligen Grundschule statt.

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