In Gorschlem ist der Teufel los

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 15 Freitag, den 22. Januar 2010 Nummer 1 In Gorschlem ist der Teufel los Weitere Informationen finden Sie im Innenteil

2 An der Schmücke 2 Nr. 1/2010 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke 1/ Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Pressemitteilung Entsorgung Weihnachtsbäume Pressemitteilung - Gebührenbescheide für Abfallentsorgung werden zugestellt Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Artern zur Regelung des Übertritts an allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien für das Schuljahr 2010/2011 Gemeinde Bretleben Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Bretleben vom Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Etzleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Gorsleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Hauteroda Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Stadt Heldrungen Öffentliche Bekanntmachung zur Nachbarbeteiligung zum Bauantrag Wasserburg Heldrungen Bauleitplanung der Stadt Heldrungen - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Wohngebiet Thomas-Müntzer-Straße Bauleitplanung der Stadt Heldrungen - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Wohngebiet Heldrungen-Ost Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Heldrungen vom Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Hemleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Oberheldrungen Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Gemeinde Oldisleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Bekanntmachung des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes Bekanntmachung des KAT über die Veröffentlichung von Satzungen Wahl des Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters Bestellung der Mitglieder des Werksausschusses Informationen des KAT 7. Informationen aus unseren Ämtern Das Hauptamt informiert Termine Amtsblatt Jahrgang 2010 Das Ordnungsamt informiert Fischereilehrgang 2010 Räum- und Streupflicht für die Einwohner der VGem 8. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Hauteroda Ein Engelchen auf Dienstreise Stadt Heldrungen Zirkus Bums gastierte in der AWO-Kindertagesstätte Jugendclub Heldrungen: Freizeitangebote Februar Aus unseren Vereinen Gemeinde Gorsleben In Gorschlem ist der Teufel los Fußballverein Rot-Weiß Gorsleben e.v. - Weihnachtsfeier der D-Junioren Stadt Heldrungen Feuerwehrverein Heldrungen sagt danke Gemeinde Oldisleben VfB Oldisleben Jahresendturnier 10. Kirchliche Nachrichten 11. Wir gratulieren 12. Informationen Volkssolidarität Veranstaltungsplan Monat Januar 2010 Veranstaltungsplan Monat Februar 2010 DEB Ausbildungsberatung zu Gesundheits- und Sozialberufen Berufsinformationstag des DEB e. V. am 03. Februar 2010 in Greiz Tag der offenen Tür beim DEB in Weimar Unterschiedliche Ausbildungsrichtungen im Fokus IHK Broschüre Energieeffizienz - Tipps für Unternehmen Studienprogramm Geprüfter Bilanzbuchhalter im RSC NDH - Infoveranstaltung am Infotag zu rechtlichen Fragen im RSC Nordhausen Information der Begegnungsstätte Zum Lebensbaum Artern Grüne Schule grenzenlos Oster-Schnupper-Tage für 6- bis 10-Jährige Bündnis gegen Rechts im Kyffhäuserkreis Erinnern - Mahnen - Handeln - Menschenkette als symbolischer Wall am in Dresden Bauhaus-Universität Weimar Firmenkontaktmesse am 21. April 2010 an der Bauhaus- Universität Weimar 13. Da lacht die VGem Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die VGemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:...von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag:...von bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten der Bürgermeister Bretleben: Bürgermeister: Donnerstag: Uhr Etzleben: Bürgermeister: jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat von Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben: Bürgermeister: jeden 2. Dienstag und 4. Dienstag: Uhr Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch vereinbart werden. Hauteroda: Bürgermeister: Dienstag Uhr

3 An der Schmücke 3 Nr. 1/2010 Gemeindebüro: Dienstag: Uhr Heldrungen: Bürgermeister: Dienstag: Uhr Donnerstag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Freitag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Hemleben: Bürgermeister: jeden 1. Montag im Monat: Uhr Oberheldrungen: Bürgermeister: jeden 1. und 3. Montag im Monat Uhr Oldisleben: Bürgermeister: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag: Uhr Freitag:...nach Vereinbarung (mündlich oder telefonisch) Sachsenburg: Ortsbürgermeister: nach telefonischer Rücksprache /98010 Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat Uhr, Zimmer 19 VGem An der Schmücke Am Bahnhof 43, Heldrungen Telefon: /72137 (Änderungen vorbehalten) Öffnungszeiten der Bibliothek der VGem. Heldrungen Tel.: Montag: Uhr Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Hauteroda: Gorsleben: Oberheldrungen: Telefonnummern Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr jeden Mittwoch im Monat Uhr der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Am Bahnhof 43 Zentrale Telefax Sekretariat Vorsitzender Kasse Kasse Sachgebietsleiter Finanzen Finanzen / Abgaben Steuern Personal / Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt Liegenschaften / Bauverwaltung Beitragswesen Invest / Bauverwaltung Sachgebietsleiter Bau Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Standesamt / Friedhofsverwaltung Rathaus Heldrungen Hauptstraße 49/50 Bürgermeisteramt Fax Adressen/Homepage Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/ Arbeitsplatz -Adresse Zentrale /7210 Telefax /7222 Vorsitzender 7212 Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt Herr Fickardt fickardt@vgem-schmuecke.de Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Standesamt / Friedhofsverwaltung/ Invest 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal/ Öffentlichkeitsarbeit/ Beschaffung/ Amtsblatt 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sitzungsdienst 7211 Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de info@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sachbearbeiterin Soziales/ Sitzungsdienst 7224 Frau Schreier schreier@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Poststelle/ Sitzungsdienst 7224 Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Schubert-Räuber schubert-raeuber@vgem-schmuecke.de Kasse 7214 Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Kasse 7220 Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de Steuern 7216 Frau Main main@vgem-schmuecke.de Steuern/Mieten und Pachten 7226 Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter 7215 Finanzen Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Haushalt und Finanzen 7226 Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter Bauen Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de Liegenschaften 7225 Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de Bauen/Beitragsabrechnung 7218 Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de Bauen 7225 Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de Weitere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Homepage unter Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr

4 An der Schmücke 4 Nr. 1/2010 Telefonnummern der Geschäftsstelle Leistungsvoraussetzungen: des AZV Thüringer Pforte Kl. 4: Mathematik, Deutsch, Heimat- und Sachkunde Kl. 5 und 6: Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache jeweils mindestens die Note gut im Zeugnis zum Schulhalbjahr. Werkleiter Herr Wicht Finanzen Frau Renz Gebührenerhebung und Fäkalabfuhr Frau Kraft Fäkalschlammentsorgung/ Bestandsdokumentation Frau Grube Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn Fax: Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 0172/ Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Das Landratsamt informiert: In der 3. und 4. Kalenderwoche, also in der Zeit vom bis erfolgt die Entsorgung von Weihnachtsbäumen. Bürger die davon Gebrauch machen wollen, können ihre lamettafreien Weihnachtsbäume am jeweiligen Abfuhrtag der Biotonne vor dem Grundstück bereit legen. Die Termine der Biotonnenabfuhr entnehmen Sie bitte der Abfallfibel, die auch in diesem Jahr wieder mit den jeweiligen Amtsblättern bzw. Stadtboten bereits den Haushalten zugestellt wurde. Die Entsorgung von Weihnachtsbäumen, die erst nach dem bereitgestellt werden, muss durch die Besitzer eigenständig und ordnungsgemäß erfolgen. Dr. Fruth Amtsleiter Gebührenbescheide für Abfallentsorgung werden zugestellt In den nächsten Tagen werden rund Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis verschickt. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung im vergangenen Jahr und die Vorausberechnung für das Jahr Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft weist darauf hin, dass Änderungsmeldungen, die erst nach dem bei der Behörde eingegangen sind, in den aktuellen Bescheiden noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Änderungen werden in den nächsten Wochen eingearbeitet und die betroffenen Haushalte erhalten dann spätestens Anfang Mai 2010 die Änderungsbescheide. Zudem bittet das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft um Verständnis, wenn es aufgrund zahlreicher Anfragen zur Jahresabrechnung zu kleineren zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung der Anfragen bzw. bei der Abwicklung des Besucherverkehrs im Landratsamt kommt. Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Artern zur Regelung des Übertritts an allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien für das Schuljahr 20010/20011 Sehr geehrte Damen und Herren, Voraussetzung für den Übertritt in die Klassenstufen 5 bis 7 des Gymnasiums ist eine Aufnahmeprüfung. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn der Schüler 1. die geforderten Leistungsvoraussetzungen erfüllt oder 2. eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erhält. Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule können in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note gut sowie am Schuljahresende den Realschulabschluss erreicht haben oder anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung für den Bildungsweg Gymnasium vorliegt. Die Empfehlung für den Bildungsweg Gymnasium ist durch die Eltern an der jeweiligen Grund- bzw. Regelschule zu beantragen. Die Aufnahmeprüfung wird in Form eines dreitägigen Probeunterrichts absolviert. Prüfungsschulen sind: Klasse 4: Klasse 10: Klasse 5 und 6: Terminleiste: bis bis bis Staatliches Gymnasium Albert Schweitzer Sömmerda Haus 2 Fichtestr Sömmerda Staatliches Berufsschulzentrum Sondershausen Salzstraße Sondershausen Königin- Luise- Gymnasium Melanchthonstraße Erfurt Tel.: Information der Eltern zum Übertritt Antrag der Eltern auf eine Empfehlung zum Übertritt an ein Gymnasium Beratung in den Klassenkonferenzen und Übermittlung der Empfehlung an die Eltern Anmeldung der Schüler durch die Eltern an einem Gymnasium Anmeldezeiten: Mo - Fr: Uhr Samstag: Uhr Individuelle Anmeldezeiten können mit der Schulleitung vereinbart werden Aufnahmeprüfung Klasse 4 und Aufnahmeprüfung Klasse 5 und 6 bis Mit freundlichen Grüßen Dr. Thiele Pressereferent Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung an die Eltern Gemeinde Bretleben Beschlüsse des Gremiums Gemeinderat Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0011) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung des Beschlussantrages Nach Maßgabe der 55, 56 und 57 der ThürKO ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...9 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0

5 An der Schmücke 5 Nr. 1/2010 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0012) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für den Zeitraum 2009 bis 2013 Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...9 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0013) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofssatzung der Gemeinde Bretleben Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Bretleben Beratungsergebnis Sollstimmen...9 Ist-Stimmen...9 angenommen lt. Antrag...8 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...1 Stimmenthaltungen...0 Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bretleben Die Hundesteuer der Gemeinde Bretleben wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretleben treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Abicht Bürgermeister Gemeinde Etzleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Etzleben Die Hundesteuer der Gemeinde Etzleben wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Etzleben treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Udo Wendeborn Bürgermeister Gemeinde Gorsleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorsleben Die Hundesteuer der Gemeinde Gorsleben wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gorsleben treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Dietmar Strickrodt Bürgermeister Gemeinde Hauteroda Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hauteroda Die Hundesteuer der Gemeinde Hauteroda wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hauteroda treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Eichholz Bürgermeister

6 An der Schmücke 6 Nr. 1/2010 Stadt Heldrungen Öffentliche Bekanntmachung zur Nachbarbeteiligung zum Bauantrag Wasserburg Heldrungen Die Baugenehmigungsunterlagen zum Bauvorhaben Umbau und Erweiterung der Wasserburg Heldrungen, Geschäftszeichen des Bauantrages: IV /15 liegen entsprechend 68, Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Zeit vom: zu den Dienstzeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag von Uhr und Uhr Dienstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen, Am Bahnhof 43, Heldrungen, Ansprechpartner: Herr Liebe, aus. Den betroffenen Anwohnern wird hiermit Gelegenheit gegeben, die Unterlagen einzusehen und schützende Belange geltend zu machen. Bauleitplanung der Stadt Heldrungen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Heldrungen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Wohngebiet Thomas-Müntzer-Straße gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde ein Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Aufgrund der bereits vollzogenen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB, liegen der Stadt Heldrungen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: - Landratsamt Kyffhäuserkreis, Schreiben vom (u.a. Kompensationsmaßnahmen für den Planteil A müssen gesichert sein) Gemäß 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Daten (s.o.) zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom bis einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Heldrungen, Erdgeschoss, Zimmer 1, während der Dienstzeiten der Verwaltung Montag, Mittwoch, Donnerstag von Uhr und Uhr Dienstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Heldrungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte, ein Planungsbüro beauftragt wurde ( 4 b BauGB) Heldrungen, den N. Enke Bürgermeister Stadt Heldrungen

7 An der Schmücke 7 Nr. 1/2010 Bauleitplanung der Stadt Heldrungen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Heldrungen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet Heldrungen-Ost gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Aufgrund der bereits vollzogenen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB, liegen der Stadt Heldrungen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: - Landratsamt Kyffhäuserkreis, Schreiben vom (u.a. externe Ausgleichsmaßnahmen, für den Ufersaum sind Strauchpflanzungen festgesetzt) Gemäß 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Daten (s.o.) zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom bis einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Heldrungen, Erdgeschoss, Zimmer 1, während der Dienstzeiten der Verwaltung Montag, Mittwoch, Donnerstag von Uhr und Uhr Dienstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Heldrungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte, ein Planungsbüro beauftragt wurde ( 4 b BauGB) Heldrungen, den N. Enke Bürgermeister Stadt Heldrungen

8 An der Schmücke 8 Nr. 1/2010 Beschlüsse des Gremiums Stadtrat Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0053) Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0048) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Kooperationsvertrag der Gemeinde Oldisleben und der Stadt Heldrungen zur Bildung eines gemeinsamen Grundzentrums mit Funktionsteilung. Beschlussantrag Die Stadt Heldrungen beschließt, dass ein Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Oldisleben zur Bildung eines gemeinsamen Grundzentrums mit Funktionsteilung geschlossen wird. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...13 angenommen lt. Antrag...13 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0050) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen Beschlussantrag Der Stadtrat beschließt, den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Mühlstraße beginnend von der B 86 bis zum Grundstück 384/80 der Flur 10 Gemarkung Heldrungen abzurechnen. Die Flurkarte ist Bestandteil des Beschlusses Aufgrund 38 ThürKO wurde Stadträtin Alexandra Enke von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...12 angenommen lt. Antrag...12 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0051) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Heldrungen-Ost vom Beschlussantrag Der Stadtrat beschließt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Thomas-Müntzer-Straße vom aufzuheben Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...13 angenommen lt. Antrag...13 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0052) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes Thomas-Müntzer-Straße Heldrungen vom Beschlussantrag Der Stadtrat beschließt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Thomas-Müntzer-Straße vom aufzuheben Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...13 angenommen lt. Antrag...13 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes Heldrungen-Ost Heldrungen. Beschlussantrag 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Heldrungen-Ost Heldrungen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf und die Begründung werden entsprechend 3 Abs. 2 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt. Auf den Ort und die Dauer der Auslegungsfrist wird mit einer Vorlaufzeit von einer Woche hingewiesen. Die betroffenen TÖB sind gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung und die Auslegung durchzuführen und die TÖB vom Termin der Auslegung zu informieren. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...13 angenommen lt. Antrag...13 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2009/0054) Datum der Sitzung: Gegenstand der Beschlussvorlage Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes Thomas-Müntzer-Straße Heldrungen. Beschlussantrag 1. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Thomas- Müntzer-Straße Heldrungen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf und die Begründung werden entsprechend 3 Abs. 2 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt. Auf den Ort und die Dauer der Auslegungsfrist wird mit einer Vorlaufzeit von einer Woche hingewiesen. Die betroffenen TÖB sind gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung und die Auslegung durchzuführen und die TÖB vom Termin der Auslegung zu informieren. Beratungsergebnis Sollstimmen...15 Ist-Stimmen...13 angenommen lt. Antrag...13 angenommen mit Änderung...0 Antrag abgelehnt...0 Stimmenthaltungen...0 Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heldrungen Die Hundesteuer der Stadt Heldrungen wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Heldrungen treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Enke Bürgermeister

9 An der Schmücke 9 Nr. 1/2010 Gemeinde Hemleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hemleben Die Hundesteuer der Gemeinde Hemleben wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hemleben treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Ralf Gorges Bürgermeister Gemeinde Oberheldrungen Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Oberheldrungen Die Hundesteuer der Gemeinde Oberheldrungen wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Oberheldrungen treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Karin Klimek Bürgermeisterin Gemeinde Oldisleben Festsetzungsbescheide - Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Joachim Pötzschke Bürgermeister Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) Bekanntmachung Am wurden im Mitteilungs- und Bekanntmachungsblatt Thüringer Allgemeine Nr. 285 folgende Satzungsänderungen des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes (KAT) durch die Aufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises veröffentlicht: 2. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes (KAT) zur Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes in der beschlossenen Fassung vom Koenen Verbandsvorsitzender Protokollauszug zur Wahl des Verbandsvorsitzenden und des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden in der 27. Verbandsversammlung am Als Verbandsvorsitzender wurde Herr Wolfgang Koenen, Bürgermeister der Stadt Artern und als stellvertretender Verbandsvorsitzender wurde Herr Rainer Heuchel, Bürgermeister der Stadt Roßleben, gewählt. Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Werkausschuss Im Punkt 5 der Tagesordnung zur 27. Verbandsversammlung am wurden folgende Mitglieder des Werkausschusses und deren Stellvertreter bestellt: Mitglieder des Werkausschusses 1. Barbara Nestler, Bgm. Rottleben 2. Jochen Franke, Bgm. Borxleben 3. Norbert Enke, Bgm. Heldrungen 4. Uwe Ratayczak, Bgm. Voigtstedt 5. Rainer Heuchel, Bgm. Roßleben 6. Matthias Strejc, Bgm. Bad Frankenh. Stellv. Mitglieder des Werkausschusses zu 1. Jürgen Ogrodnik, Bgm. Göllingen zu 2. Uwe Ludwig, Bgm. Kalbsrieth zu 3. Bernd Nawrodt, Bgm. Steinthaleben zu 4. Lutz Fensterer, Bgm. Ringleben zu 5. Günther Wagner, Bgm. Ichstedt zu 6. Olaf Schmidt, Bgm. Reinsdorf Koenen Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Oldisleben Die Hundesteuer der Gemeinde Oldisleben wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 für das Haushaltsjahr 2010 nicht geändert. Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Oldisleben treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Änderung der Abschlagszahlungen Wir weisen unsere Kundinnen und Kunden darauf hin, dass sich ab dem Jahr 2010 die Fälligkeiten und die Anzahl der Abschlagszahlungen für die Lieferung von Trinkwasser und die Einleitung von Abwasser ändern. Es werden 10 Abschlagsbeträge erhoben, fällig zum , , , , , , , , , eines jeden Jahres.

10 An der Schmücke 10 Nr. 1/2010 Auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2009, welche Ihnen im Januar zugestellt wird, sind die Fälligkeiten und auch die Höhe der Abschlagsbeträge aufgedruckt. Kunden, die uns die Einzugsermächtigung erteilt haben, werden automatisch auf die neuen Fälligkeiten umgestellt. Telefonnummern bei Rückfragen: KAT - Artern im world-wide-web Ab sofort ist der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband im Internet mit einer Homepage vertreten. Unter können Informationen über den Zweckverband abgerufen werden. Sie können sich über die Mitgliedskommunen des KAT Artern, die Sprechzeiten und den Bereitschaftsdienst informieren. Sie wissen nicht, wer in Ihrem Ort für die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zuständig ist oder Vertragsinstallationsunternehmen im Bereich Wasser? Auf der Partnerseite finden Sie die entsprechenden Partnerunternehmen. Eine Übersicht über Preise und Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads. Hier können auch Satzungen des KAT-Artern heruntergeladen werden. Einzelheiten über die Beschaffenheit Ihres Trinkwassers und Informationen zu den Härtebereichen nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sind ebenfalls enthalten. Alle wichtigen Mitteilungen sind auch barrierefrei abrufbar. Unseren Partnern, Kundinnen und Kunden wünschen wir alles Gute im neuen Jahr. Bartels Werkleiter Das Ordnungsamt informiert Fischereilehrgang Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises gibt bekannt, dass der nächste Fischereilehrgang am Freitag, den 05. Februar 2010 um 18:00 Uhr im Anglerheim des Sportfischereivereins Thüringer Pforte e.v. in Bad Frankenhausen beginnt. Der Unterricht erstreckt sich über zwei Wochenenden jeweils von Freitag bis Sonntag. Der erste Wochenendblock wird vom bis und der zweite Block wird vom bis durchgeführt. Alle Interessenten sind zu diesem Lehrgang recht herzlich eingeladen. Die Fischerprüfung wird voraussichtlich am in den Räumlichkeiten des Landratsamtes stattfinden. Voranmeldungen nimmt die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer: 03632/ ab sofort entgegen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Thiele Pressereferent Räum- und Streupflicht für die Einwohner der VGem An der Schmücke Wie in den meisten Teilen Deutschlands, ist auch in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke der erste Schnee gefallen. Das Ordnungsamt der VG möchte daher auf einige Punkte hinweisen, die in den nächsten Monaten eintreffen werden. Laut Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt ist die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Unter Punkt III Winterdienst geht folgendes hervor: III WINTERDIENST Das Hauptamt informiert Termine Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Jahrgang 2010 Ausgabe Abgabetermine Erscheinungstag für Zuarbeiten 02/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigenden Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. (2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegendem Grundstück anpassen. (3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Meter zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar - zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von bis Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

11 An der Schmücke 11 Nr. 1/ Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für Rutschbahnen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigenden Bereichen findet 10 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des 10 Abs. 1, Sätze 3 ff. Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 10 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 10 zu räumende Fläche abgestumpft werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (5) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. (6) 10 Abs. 7 gilt entsprechend. IV SCHLUSSVORSCHRIFTEN 12 Ausnahmen Befreiung von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. Gemeinde Hauteroda Ein Engelchen auf Dienstreise Am 9. Dezember 2009 fand im Kulturhaus Hauteroda die Weihnachtsfeier für die Senioren statt. Bei selbstgebackenem Stollen und Plätzchen sowie Kaffee verlief ein gemütlicher Nachmittag. Bei Kerzenlicht wurden Weihnachtslieder gespielt und gesungen. Das Engelchen Lea war auf Dienstreise und überbrachte den Senioren ein Gedicht und ein Geschenk, so dass sich alle darüber erfreuten. Die Weihnachtsfeier klang mit einem Abendbrot aus. So gingen besinnliche Stunden viel zu schnell vorbei. Ich wünsche allen Senioren viel Gesundheit und Wohlergehen. M. Laufer 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung können gemäß 19 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO vom GVBl. S. 501) in der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 2 S. 41) in Verbindung mit 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. Teil 1 S. 3387) findet Anwendung. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 OWiG ist die VGem An der Schmücke Heldrungen. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 den Straßen, Rinnen, Gräben und Kanälen Abwässer und andere (flüssige) Stoffe zuleitet, 2. entgegen den 6 und 7 der Reinigung der Straßen nicht oder nicht vollständig nachkommt, 3. entgegen 8 die Reinigungszeiten nicht beachtet, 4. entgegen 9 die Vorrichtungen für die Entwässerung und Brandbekämpfung nicht freihält, 5. entgegen den 11 und 12 der Beseitigung von Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen 14 Zwangsmaßnahmen Die Vollstreckung der nach dieser Satzung eingegangenen Verwaltungsverfügungen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) vom (GVBl. S. 1053)), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 24) mittels Ersatzvornahme auf Kosten des Verpflichteten oder Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Zwangsgeld kann wiederholt werden. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Satzung. Ihr Ordnungsamt Stadt Heldrungen Zirkus Bums gastierte in der AWO- Kindertagesstätte Auch in diesem Jahr überraschte uns Frau Döring von der Bibliothek der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen mit einer tollen Veranstaltung. Die Märchenerzählerin Frau Michel aus Bad Frankenhausen gestaltete mit den Kindern der Käfer- und Regenbogengruppe eine abwechslungsreiche Vorführung des Zirkus Bums. So balancierten hübsche Zirkusprinzessinnen auf einem Seil, mutige Domteure brachten Schlangen kleine Kunststücke bei und wilde Tiger sprangen durch brennende Reifen. Dabei hatten wir viel Spaß und konnten mit viel Fantasie und Freude die Zirkusvorführung mitgestalten. Wir möchten uns deshalb recht herzlich bei Frau Michel und Frau Döring bedanken und freuen uns schon auf das nächste Mal. Die Kinder der AWO-Kindertagesstätte Bienchen in Heldrungen

12 An der Schmücke 12 Nr. 1/2010 Jugend-, Freizeit- und Seniorenzentrum Heldrungen Freizeitangebote im Februar 2010 In den Ferien ist der Jugendclub von 9:00 Uhr - 19:00 Uhr geöffnet Gemeinsames Frühstück, wir backen Pizza (Unkosten 1,00 EUR), ich stelle mein Lieblingsbuch vor oder naturkundlicher Spaziergang Gemeinsames Frühstück, wir kochen eine Suppe (Unkosten 1,00 EUR) Wir malen (schönstes Bild wird ausgezeichnet Gemeinsames Frühstück, wir bereiten Obstsalat zu. Wir besuchen ein Betrieb in Heldrungen u. informieren uns darüber was wird hergestellt und wofür? Gemeinsames Frühstück, wir kochen (Unkosten 1,00 EUR) ab 12:47 Uhr fahren wir mit dem Zug nach Sangerhausen ins Kino. (Unkosten ca. 8,00 EUR) Gemeinsames Frühstück, Nudelparty (Unkosten 1,00 EUR) Ferienabschluss mit Kinderdisco Wir basteln für Rosenmontag Berichte über dein schönstes Erlebnis Wir backen Kuchen Gesunde Ernährung - jeder bringt etwas mit Wir nähen uns Kostüme zum Fasching Wir feiern Rosenmontag (Unkosten 0,50 EUR) Märchennachmittag Wir feiern Aschermittwoch mit Spiel u. Spaß Wir basteln mit Pappmaschee Wir malen mit Pastellkreide Landschaften Quiz- und Lernspiele Wir wandern mit Heimatfreund Herrn Arndt um Heldrungen Wir backen gemeinsam (Unkosten (0,50 EUR) Würfel- und Kartenspiele Sport, Spiel und Spaß Änderungen vorbehalten! Laegel mit Liedern und Gedichten gefordert, denn neben vielen schönen Geschenken, hatte dieser auch ein paar Ruten in seinem Sack versteckt. Da sich alle viel Mühe gaben, musste er zum Glück nicht zu diesen greifen, sondern verwöhnte die Kinder mit Süßigkeiten und einer ganz besonderen Überraschung, denn Rot-Weiß Erfurt hatte 30 Karten für ein Heimspiel im Steigerwaldstadion zur Verfügung gestellt. Die Freude war groß bei allen eingefleischten Rot-Weiß-Fans, denn nun fiebert man schon der Fahrt im Frühjahr 2010 nach Erfurt entgegen. Unser Dank gilt allen, die zum Gelingen der Feier beitrugen, so Rot-Weiss Erfurt, der Bäckerei Gerber, der Agrar-GmbH Oldisleben, der Landmetzgerei Blechner Reinsdorf, den Eltern für die Betreuung und die Fahrten mit den Kindern zu den Saisonspielen sowie dem Trainer Matthias Fulsche. Den Spaß, den Alle hatten, kann man auf den Bildern ersehen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Erik May Geschäftsführer Gorslebener Karnevalsclub Blau-Gold e. V. In Gorschlem ist der Teufel los Der Vorstand des GKC Blau-Gold e. V. teilt mit, dass am das Amtsgericht Sondershausen den Eintrag in das Vereinsregister vollzogen hat. Ab diesen Zeitpunkt führt der Verein nun den Zusatz e. V.. Auch in dieser Session erwartet die Karnevalsfreunde ein buntes närrisches Programm. Besonders freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, doch noch ein Prinzenpaar mit seinen Tollitäten Prinz Daniel und Prinzessin Lisette präsentieren zu können. Unter den Motto Schwarz-Gelb ist heut, hier regiert Blau-Gold möchten wir alle Narrenfreunde zu unseren Veranstaltungen recht herzlich einladen: 1. Büttenabend ; 2. Büttenabend ; 3. Büttenabend Beginn jeweils Uhr. Der allseits beliebte Kinderfasching findet am um Uhr statt. Veranstaltungsort ist wie immer der Gemeindesaal Gorsleben. Kartenvorbestellungen können unter der Tel.- Nr /90935 nach Uhr abgegeben werden. Feuerwehrverein Heldrungen sagt danke Die Mitglieder und der Vorstand des Feuerwehrvereins Heldrungen e. V. bedanken sich recht herzlich für die perfekt vorbereitete und durchgeführte zweitägige Busfahrt am 7. und 8. November 2009 Heldrungen nach Berlin beim Reisebusunternehmen V. Reichardt, Inhaber Steffen Markus. Nach einer vierstündigen Stadtrundfahrt, wo uns viele Sehenswürdigkeiten gezeigt wurden, fuhren wir ins Hotel Estrel. Am Abend erlebten wir im gleichen Hotel Stars in Concert, eine wunderschöne Musikveranstaltung. Am Morgen ging es nach einem guten Frühstück weiter nach Potsdam zum Schloss Sanssouci. Nach der Besichtigung des Schloßes traten wir die Heimreise nach Heldrungen an. Bedanken möchten wir uns auch beim Fahrer Jürgen Markus, der uns sicher hin und zurück gefahren hat. Rot-Weiß Gorsleben e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, am fand die Weihnachtsfeier der D- Junioren des Fußballvereins Rot-Weiß Gorsleben e.v. in den Räumen der Agrar GmbH Oldisleben in Gorsleben statt. Bei Kakao, Kaffee und Kuchen und Wiener Würstchen waren die Kinder und Jugendlichen durch den überraschenden Besuch des Weihnachtsmannes alias Gerhard

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