Immissionskarte Mobilfunk in Kempten

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1 Seite 1 von 14 Immissionskarte Mobilfunk in Kempten Dokumentation (Kurzfassung) Auftraggeber: Durchführung: Umfang: Veröffentlichung: Stadt Kempten im Allgäu, Stadtplanungsamt, Kronenstr. 16, Kempten (Allgäu) Hans Ulrich, Dipl.-Ing. (FH) 14 Seiten Veröffentlichung der vollständigen Fassung erlaubt, sofern die Rechte anderer nicht verletzt werden. Die auszugsweise Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Umweltinstitut München e.v.

2 Seite 2 von 14 Inhalt 1. Auftragstellung Sachverhalt Allgemeine Vorbemerkung zur Immissionsminimierung Ausgangslage... 3 Vorsorge... 3 Versorgungsgüte... 3 Transparenz und Vorsorge Immissionskarte Zusammenfassung / Bewertung Ausgangswerte für die Immissionsprognose Betriebsnähe von Antragsdaten... 5 Aktualität der Immissionskarte... 6 Innerhalb des Gemeindegebietes... 7 Außerhalb des Gemeindegebietes Vorgehensweise Messungen Immissionsprognose Einheiten, Skala, Grenzwerte Unterlagen Auftragstellung Mit Schreiben vom beauftragte uns die Stadt Kempten zur Aktualisierung der Karte für Immissionen von Mobilfunk-Basisstationen. 2. Sachverhalt Seit der letzten Auflage der Immissionskarte im Jahre 2012 haben sich Änderungen an vielen Mobilfunkstandorten im Gemeindegebiet von Kempten ergeben. Insbesondere wurden die Leistungsfähigkeit erhöht und Funkdienste um den neuen Standard LTE ergänzt. Die durch die geplanten Behördenfunk-Standorte B49 und B54 (ehemals U61) zu prognostizierenden Immissionen wurden auf Wunsch der Stadt Kempten rechnerisch berücksichtigt. Dokumentation hierzu vgl. Immissionsgutachten des Umweltinstituts vom

3 Seite 3 von Allgemeine Vorbemerkung zur Immissionsminimierung 3.1 Ausgangslage Durch die intensive Nutzung des Mobilfunks auch für Datenanwendungen wird die Strahlenbelastung durch hochfrequente Quellen elektromagnetischer Felder außerhalb von Gebäuden vielerorts durch Mobilfunk-Standorte dominiert. Veränderungen in der Strahlenbelastung ergeben sich nicht nur durch die Erhöhung der Kapazitäten und Hinzunahme neuer technischer Standards, sondern auch durch Verlegungen von Standorten. Die betreiberseitige Standortwahl ist neben der funktechnischen Eignung zur Erfüllung des Versorgungsziels von den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit geprägt. 3.2 Vorsorge Verschiedene Forschungsergebnisse weisen auf mögliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts hin. Diese wissenschaftlichen Hinweise legen nahe, Vorsorge zu betreiben. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, elektromagnetische Felder im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren.1 Der gesetzlich festgelegte Grenzwert enthält keine Vorsorgekomponente, wie der Bundesgerichtshof am urteilte. Nach dem Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom handelt es sich bei Besorgnissen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte nicht um bloße Immissionsbefürchtungen. Vielmehr seien sie dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen. Gemeinden dürften sich auch bei Unterschreitung der Grenzwerte mit der räumlichen Zuordnung von Mobilfunkstationen befassen. Allerdings dürften sie keine niedrigeren Grenzwerte festsetzen. 3.3 Versorgungsgüte Nach dem Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom haben die Kommunen u.a. zu beachten, dass das Gewicht des öffentlichen Interesses an einer flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung des Mobilfunks mit der in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ erkennbaren Zunahme der Nutzung von Dienstleistungen eher noch gestiegen sei. 3.4 Transparenz und Vorsorge Die Immissionskarte macht die bestehende Verteilung der Strahlenbelastung auf einen Blick sichtbar und bietet der Kommune sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen anschaulichen Einblick in die ungleichmäßige räumliche Verteilung der Strahlungsintensitäten. Dies ermöglicht eine Versachlichung der Diskussion. Bereiche kräftigerer Befeldung können identifiziert und Maßnahmen zur Immissionsminimierung angegangen werden. 1 Strahlenschutzkommission, Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, 2001

4 Seite 4 von Immissionskarte Abbildung 1: Immissionskarte (Mobilfunk-Basisstationen, verkleinert). Auf Plakatgröße zoombare Fassung siehe separate Grafik-Datei. 5. Zusammenfassung / Bewertung Die Berechnung der Karte erfolgte auf einem Hochleistungs-Rechensystem anhand hochentwickelter Prognosetechnologie, welche auch die Darstellung von Abschattungen durch Gebäude ermöglicht. Hierfür wurde das unter Mitwirkung des Umweltinstitut München e.v. entwickelte empirische Modell Gebäudeüberschneidung: schnittlängenabhängige Dämpfung sowie längenabhängige Geländedämpfung eingesetzt, vgl. S. 11.

5 Seite 5 von 14 Mit 4 m über Grund liegt die Prognoseebene im Bereich des 1. Obergeschosses. Mit kleineren Einschränkungen lässt dies Aussagen zwischen der Fußgängerebene bei Aufenthalt im Freien (1,5 m über Grund) und dem 2. OG zu2. Besonders in der Nähe von Mobilfunkanlagen kann die Befeldung in größerer Höhe oder aufgrund von Reflexions-/Beugungs-/Streuungseffekten deutlich ansteigen. Bei weiterem Klärungsbedarf können konkrete Aussagen durch Messung getroffen werden. Die Untersuchung liefert keine Hinweise, dass der in Deutschland gültige Grenzwert nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch Mobilfunkanlagen (frequenzabhängig zwischen 28 V/m und 61 V/m) überschritten wird bzw. werden könnte. Details sind den jeweiligen Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Umrechnungstabelle und Grenzwerte vgl. Nr. 7.3 auf Seite 14. Dargestellt sind Immissionen außerhalb von Gebäuden. Innerhalb von Gebäuden ist von einer deutlich niedrigeren Befeldung durch Mobilfunkanlagen auszugehen. Sind dort zusätzliche Quellen vorhanden wie z.b. Schnurlostelefon/WLAN, ist es möglich, dass diese vor allem im betroffenen Raum die dominierende Hochfrequenz-Feldquelle darstellen und stärker als der Mobilfunk ausfallen. Die Belastung innerhalb von Gebäuden kann bei Klärungsbedarf durch Messung ermittelt werden. Zu den 314 Funksystemen im Gemeindegebiet der Immissionskarte aus dem Jahr 2012 kamen für die aktuelle Fassung 128 hinzu. Insgesamt sind für das Gemeindegebiet nun 442 Funksysteme von 47 Mobilfunk-Standorten erfasst. Für die Prognoseberechnungen wurden auch 37 Funksysteme von 7 Standorten aus Nachbarkommunen erfasst. Zum Zeitpunkt der Messungen waren nicht alle in den Standortbescheinigungen aufgeführten Funksysteme aktiv. In betroffenen Bereichen führt dies real zu etwas niedrigeren Immissionen als für die Immissionskarte zugrunde gelegt ist. Aus der Immissionskarte wird auf den ersten Blick ersichtlich, das sich die Strahlenbelastungen im Umfeld der einzelnen Mobilfunkanlagen deutlich unterscheiden. Bei Standorten mit vergleichsweise kräftigen Befeldungen kann z.b. für den Fall zukünftig geplanter Modernisierungsmaßnahmen eine frühzeitige Untersuchung von Standortalternativen in Betracht kommen. 5.1 Betriebsnähe von Antragsdaten Bei Sendeleistungen von mehr als 20 W pro Kanal besteht die Gefahr von Qualitätseinbußen im Netz (Interferenzen durch zu große Reichweiten der Basisstationen sowie Störungen und Verbindungsabbrüche, da das Funksignal des Handys die Basisstation nicht kontinuierlich mit ausreichendem Pegel erreicht). Teilweise werden von Netzbetreiberseite bei der Bundesnetzagentur deutlich höhere Sendeleistungen beantragt als tatsächlich aufgebaut bzw. aktuell eingestellt. Auch müssen nicht alle beantragten Funksysteme aufgebaut bzw. eingeschaltet sein. Die Immissionskarte wurde mit den beantragten / zur Beantragung vorgesehenen Sendeleistungen und allen in der Standortbescheinigung aufgeführten Funksystemen berechnet. Neben anderen Effekten kann dies zu Abweichungen zwischen der real angetroffenen Situation (Messwert) und berechneter Immissionsprognose führen. Im Falle höherer Prognosewerte als der Messergebnisse kann dies z.b. an nicht aktiven Funksystemen, am unterschiedlichen Grad der Betriebsnähe der beantragten Sendeleistung oder an konservativeren Annahmen zur Hauptstrahlabsenkung liegen. 2 Die Einschränkungen in der Genauigkeit liegen erfahrungsgemäß innerhalb der Unsicherheit aufgrund der notwendigen Vereinfachungen im Prognosemodell. Für konkrete, gebäudescharfe Aussagen sollten bei bestehenden Mobilfunkanlagen Messwerte bevorzugt herangezogen werden.

6 Seite 6 von Aktualität der Immissionskarte Die Standortbescheinigungen und die zugehörigen Datenblätter Funkanlagen der Bundesnetzagentur wurden von der Stadt Kempten übermittelt. Datenstand für die Standortbescheinigungen ist der , eingegangene ergänzende Informationen wurden bis zum berücksichtigt. Die Aktualität der Immissionskarte kann über die öffentlich zugängliche EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur3 überprüft werden. Ein Klick auf die orangefarbenen Dreiecke zeigt das Datum der gültigen Standortbescheinigung. Liegt das Datum nach dem , haben sich Änderungen ergeben, welche sich evtl. in der Strahlenbelastung der Umgebung der Mobilfunkanlage niederschlagen. Nach bisheriger Erfahrung hat sich ein Aktualisierungszyklus von ca. zwei bis drei Jahren bewährt. 3

7 Seite 7 von Ausgangswerte für die Immissionsprognose 6.1 Innerhalb des Gemeindegebietes lfd Nr Site B01 B01 B01 B03 B03 B03 B03 B03 B03 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) E-Plus:GSM900:110 E-Plus:GSM900:190 E-Plus:GSM900:340 E-Plus:GSM1800:110 E-Plus:GSM1800:190 E-Plus:GSM1800:340 E-Plus:UMTS:30 E-Plus:UMTS:150 E-Plus:UMTS:270 O2:GSM1800:0 O2:GSM1800:120 O2:GSM1800:240 O2:UMTS:0 O2:UMTS:120 O2:UMTS:240 Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 Telekom:LTE26:20 Telekom:LTE26:140 Telekom:LTE26:260 Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 E-Plus:GSM1800:55 E-Plus:GSM1800:350 E-Plus:UMTS:55 E-Plus:UMTS:350 Vodafone:GSM09:100 Vodafone:GSM09:240 Vodafone:GSM09:350 Vodafone:LTE08:100 Vodafone:LTE08:240 Vodafone:LTE08:350 Vodafone:UMTS21:100 Vodafone:UMTS21:240 Vodafone:UMTS21:350 O2:GSM1800:30 O2:GSM1800:130 O2:GSM1800:240 Telefónica:LTE08:30 Telefónica:LTE08:130 Telefónica:LTE08:270 O2:UMTS:30 O2:UMTS:130 O2:UMTS:240 E-Plus:GSM1800:30 E-Plus:GSM1800:130 Height (AGL) [m] ,11 28,11 28,11 28,11 27,85 27,85 28,1 31,56 31,56 31,56,87,87,87 27,21 27,21 27,21 8,8 8,8 8,8 9,15 9,15 9,15 36,45 36,45 36,45 36,45 42,79 42,79 42,8 42,79 42,79 42,8 42,79 42,79 42,8 31,65 31,65 31,65 31,97 31,97 31,97,97,97,97 17,89 17,89 lfd Nr Site B09 B09 B09 B11 B11 B11 B11 B11 B11 B12 B12 B12 B13 B13 B13 B13 B13 B13 B14 B14 B14 B14 B14 B14 B16 B16 B16 B16 B16 B16 B17 B17 B17 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) E-Plus:GSM1800:270 E-Plus:UMTS:30 E-Plus:UMTS:130 E-Plus:UMTS:270 Vod:GSM900:30 Vod:GSM900:195 Vod:GSM900:275 Vod:UMTS:30 Vod:UMTS:195 Vod:UMTS:275 E-Plus:GSM09:150 E-Plus:GSM09:260 E-Plus:GSM09:330 E-Plus:GSM18:150 E-Plus:GSM18:260 E-Plus:GSM18:330 E-Plus:UMTS21:150 E-Plus:UMTS21:260 E-Plus:UMTS21:330 O2:UMTS:60 O2:UMTS:180 O2:UMTS:300 O2:UMTS:120 O2:UMTS:190 O2:UMTS:330 O2:GSM1800:0 O2:GSM1800:120 O2:GSM1800:270 O2:UMTS:0 O2:UMTS:120 O2:UMTS:240 Vod:GSM900:100 Vod:GSM900:190 Vod:GSM900:305 Vod:UMTS:100 Vod:UMTS:190 Vod:UMTS:305 O2:GSM1800:40 O2:GSM1800:230 O2:GSM1800:330 Vodafone:GSM09:120 Vodafone:GSM09:190 Vodafone:GSM09:310 Vodafone:LTE08:120 Vodafone:LTE08:190 Vodafone:LTE08:310 Vodafone:UMTS21:120 Vodafone:UMTS21:190 Vodafone:UMTS21:310 O2:GSM1800:30 O2:GSM1800:160 O2:GSM1800:280 O2:UMTS:0 O2:UMTS:120 O2:UMTS:210 Height (AGL) [m] 17,89 17,89 17,89 17,89 15,78 15,73 15,68 15,78 15,73 15,68 13,4 13,4 13,4 19,35 19,35 19,35 17,07 17,07 17,07 19,85 19,85 19,85 21,3 21,3 21,3 19,5 19,5 19,5 16,1 15,41 16,28 16,07 16,07 16,25 19,85 19,85 19,85 24,8 24,8 24, ,12 20,12 20,12 26,58 30,17 26,58 30,22 30,22 30,17 30,22 30,22 30,17 26,93 30,52 26,93

8 Seite 8 von 14 lfd Nr Site B22 B22 B22 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) O2:GSM1800:120 O2:GSM1800:240 O2:GSM1800:320 Telefónica:UMTS21:120 Telefónica:UMTS21:240 Telefónica:UMTS21:320 Telekom:LTE26:20 Telekom:LTE26:140 Telekom:LTE26:260 Vod:GSM900:0 Vod:GSM900:120 Vod:GSM900:240 Vodafone:LTE08:0 Vodafone:LTE08:120 Vodafone:LTE08:240 Vodafone:UMTS21:0 Vodafone:UMTS21:120 Vodafone:UMTS21:240 Vod:GSM900:0 Vod:GSM900:140 Vod:GSM900:270 Vodafone:LTE08:0 Vodafone:LTE08:120 Vodafone:LTE08:240 Vodafone:UMTS21:0 Vodafone:UMTS21:120 Vodafone:UMTS21:240 Vodafone:GSM09:140 Vodafone:GSM09:225 Vodafone:GSM09:345 Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 Telekom:LTE26:20 Telekom:LTE26:140 Telekom:LTE26:260 Vodafone:GSM09:20 Vodafone:GSM09:140 Vodafone:GSM09:260 Vodafone:LTE26:20 Vodafone:LTE26:140 Vodafone:LTE26:260 Vodafone:UMTS21:20 Vodafone:UMTS21:140 Vodafone:UMTS21:260 Height (AGL) [m] 27,55 27,55 27,55 27,62 27,62 27,62 24,08 24,08 24,08 27,55 27,55 27,55 27,12 27,12 27,02 26,6 26,6 26,6 26,6 26,6 26,6 37,57 37,57 37,57 33,37 33,37 33,37 33,37 33,37 33,37 35,45 35,45 35,45 33,3 33,3 33,3 33,6 33,6 33,6 33,6 33,6 33,6 34,21 34,21 34,21 35,2 35,2 35,2 32,57 32,75 32,57 33,11 32,75 33,11 32,57 32,75 32,57 lfd Nr Site B27 B27 B27 B27 B27 B27 B28 B28 B28 B28 B28 B28 B B B Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) E-Plus:GSM1800:0 E-Plus:GSM1800:120 E-Plus:GSM1800:240 E-Plus:UMTS:0 E-Plus:UMTS:120 E-Plus:UMTS:240 Telekom:GSM09:90 Telekom:GSM09:210 Telekom:GSM09:330 Telekom:LTE26:20 Telekom:LTE26:140 Telekom:LTE26:260 O2:GSM1800:160 O2:GSM1800:240 O2:GSM1800:320 O2:UMTS:60 O2:UMTS:180 O2:UMTS:300 O2:UMTS:90 O2:UMTS:190 O2:UMTS:310 O2:GSM1800:0 O2:GSM1800:120 O2:GSM1800:240 O2:UMTS:0 O2:UMTS:120 O2:UMTS:240 Vodafone:GSM09:45 Vodafone:GSM09:225 Vodafone:GSM09:315 Vodafone:LTE08:45 Vodafone:LTE08:225 Vodafone:LTE08:315 Vodafone:UMTS21:45 Vodafone:UMTS21:225 Vodafone:UMTS21:315 Height (AGL) [m] 48,85 48,85 48,85 48,85 48,85 48,85 45,47 45,5 45,5 30,65 30,65 30,65 27,37 27,37 27,37 27,02 27,02 27,02 27,02 27,02 27,02 27,25 27,25 27,25 14,91 14,96 15,01 14,91 14,96 15,01 22,74 22,74 22,74 20,91 20,91 20,91 20,75 20,75 20,75 30,48 31,42 27,56 27,56 30,76 27,58 27,58 30,76 27,58 27,58 30,44 27,91 27,91,,

9 Seite 9 von 14 lfd Nr Site B36 B36 B36 B36 B36 B36 B38 B38 B38 B38 B38 B38 B42 B42 B42 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) O2:GSM1800:90 O2:GSM1800:210 O2:GSM1800:340 O2:UMTS:0 O2:UMTS:100 O2:UMTS:190 Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 Vod:UMTS:50 Vod:UMTS:165 Vod:UMTS:270 Height (AGL) [m] 23 23, ,05 23, ,87 20,87 20,87 21,25 21,25 21,25 27,5 27,5 27,5 27,5 27,5 27,5 16,27 16,27 16,27 16,3 16,3 16,3 16,3 16,3 16,3 16,27 16,27 16,27 18,67 18,67 18,67 18,67 18,67 18,67 20,95 20,95 20,95 14,63 14,63 14,95 lfd Nr Site B45 B45 B45 B45 B45 B45 B46 B46 B46 B46 B46 B46 B47 B47 B47 B49 B50 B50 B50 B54 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) O2:UMTS:120 O2:UMTS:200 O2:UMTS:300 BOS:Tetra04:0 O2:GSM1800:60 O2:GSM1800:190 O2:GSM1800:310 T-Mob:GSM09:20 T-Mob:GSM09:140 T-Mob:GSM09:260 E-Plus:GSM09:0 E-Plus:GSM09:90 E-Plus:GSM09:270 E-Plus:GSM18:0 E-Plus:GSM18:90 E-Plus:GSM18:270 E-Plus:UMTS:0 E-Plus:UMTS:90 E-Plus:UMTS:270 O2:GSM09:0 O2:GSM09:90 O2:GSM09:270 O2:GSM18:0 O2:GSM18:90 O2:GSM18:270 O2:UMTS:0 O2:UMTS:90 O2:UMTS:270 Vodafone:GSM09:0 Vodafone:GSM09:100 Vodafone:GSM09:250 Vodafone:LTE08:0 Vodafone:LTE08:100 Vodafone:LTE08:250 Vodafone:UMTS21:0 Vodafone:UMTS21:100 Vodafone:UMTS21:250 O2:GSM18:90 O2:GSM18:180 O2:GSM18:330 Telekom:GSM09:170 Telekom:GSM09:330 Telekom:LTE08:170 Telekom:LTE08:355 Telekom:LTE18:170 Telekom:LTE18:355 Telekom:LTE26:170 Telekom:LTE26:355 Telekom:UMTS21:170 Telekom:UMTS21:330 BOS:Tetra04:0 Height (AGL) [m] 20,3 20,3 20,3 20,3 20,3 20,3 18,04 18,04 18,04 18,04 18,04 18,04 22,77 22,77 22,77 31,64 31,45 31,45 31,45 38,36 40,86 38,36 41,16 41,16 41,16 41,16 41,16 41,16 40,85 40,85 40,85 33,35 33,35 33,35 43,87 40,87 43,9 40,9 43,9 40,9 43,9 40,9 44,15 40,65 41,64

10 Seite 10 von Außerhalb des Gemeindegebietes lfd Nr Site B81 B81 B81 B81 B82 B82 B82 B85 B85 B85 B85 B85 B85 B90 B91 B91 B91 B91 Antenna (Betreiber, Dienst, Band, Azimut) Telekom:GSM09:20 Telekom:GSM09:140 Telekom:GSM09:260 Telekom:UMTS:260 Vodafone:GSM09:340 Vodafone:LTE08:340 Vodafone:UMTS21:340 O2:UMTS:270 Telekom:GSM09:50 Telekom:GSM09:0 Telekom:LTE08:50 Telekom:LTE08:0 Telekom:LTE18:50 Telekom:LTE18:0 Telekom:LTE26:50 Telekom:LTE26:0 Telekom:UMTS21:50 Telekom:UMTS21:0 O2:GSM18:250 O2:GSM18:250 O2:GSM18:340 O2:GSM18:340 O2:UMTS:250 O2:UMTS:340 Telefónica:GSM18:0 Telefónica:LTE08:0 Telefónica:UMTS21:0 Telekom:LTE08:0 Telekom:LTE18:0 Telekom:GSM09:0 Telekom:GSM09:220 Telekom:UMTS21:220 Vodafone:GSM09:300 Vodafone:LTE08:300 Height (AGL) [m] 13,2 13,2 13,2 13,2 20,42 20,42 20,42 20,65 18,97 18, ,97 18,97 16,66 16,66 16,66 16,66 14,85 14,85 19,25 19,25 34,25 34,57 34,25 31,87 31,87,55 12,77 58,57 58,57 52,87 52,87 STOB-Nr

11 Seite 11 von Vorgehensweise 7.1 Messungen Zur Anpassung und Verifikation von Prognoseparametern wurden Messergebnisse herangezogen. Dokumentation vgl. gesonderten Messbericht des Umweltinstitut München e.v. vom Immissionsprognose a) Mit dem Berechnungsprogramm NIRView wird die Feldstärkeverteilung um die angegebenen Mobilfunkbasisstationen auf Basis der funktechnischen Parameter der in der jeweiligen Grafik farbig dargestellten Anlage(n), des Antennendiagramms, der digitalen Flurkarte, dem Gebäudemodell und dem digitalen Geländemodell4 mittels Freifeldberechnung5 errechnet und grafisch dargestellt. Die farblich abgestufte Darstellung repräsentiert die Feldstärke unter Berücksichtigung der Geländetopographie. Signalabschwächungen durch Gelände- und Gebäudeabschattungen und deren teilweise Kompensation durch Beugung werden unter grober Abschätzung der Gebäudehöhe und Dämpfung grafisch angedeutet.6 Verhindern Bäume oder andere Objekte den Sichtkontakt in Bereichen, in denen aufgrund der Geländetopographie Sichtkontakt zur Antenne bestünde, wird die Feldstärke niedriger sein, als dargestellt7. Bei Reflexionen kann die reale Belastung höher sein, als dargestellt. Dies betrifft insbesondere Zonen im Nahbereich von Anlagen, die nicht vom Hauptstrahl erfasst werden und z.b. Bereiche vor angestrahlten Gebäudefronten. Der Umstand einer Unterdachlösung wird in der Legende der Prognosegrafik erwähnt; die Dämpfung für die Durchdringung der Abdeckung im Sinne einer konservativen Abschätzung bzgl. der Immission wird mit max. 1 db (Flächenversorgung) / 2 db (Kapazitätsversorgung) berücksichtigt8. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der vollen Anlagenauslastung aller beantragten Kanäle (GSM/TETRA) bzw. Bänder (UMTS/LTE) Digitales Geländemodell DGM25: Landesamt für Vermessung und Geoinformation (BY) bzw. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (BW). Im Folgenden mit Landesvermessungsamt bezeichnet Freifeldberechnung durch die untersuchte Anlage mit Sichtkontakt Sofern die Gebäude in der Flurkarte verzeichnet sind und als geschlossenes Polygon aus dem betreffenden Gebäudelayer der Digitalen Flurkarte extrahiert werden konnten. Für die Darstellung der Abschattungen wurde das auf Anregung des Umweltinstitut München e.v. entwickelte empirische Modell "Gebäudeüberschneidung: schnittlängenabhängige Dämpfung" sowie Längenabhängige Geländedämpfung gewählt Sofern bewaldete Flächen im Prognosetool als solche angelegt wurden, sind diese in der jeweiligen Prognosegrafik als olivgrüne Flächen gekennzeichnet. Für diese Flächen werden Abschattungen und deren teilweise Kompensation durch Beugung unter grober Abschätzung der Bewuchshöhe und Dämpfung grafisch angedeutet, sofern in der Bildunterschrift ausdrücklich angegeben. Werte für Tondachziegel (reduziert). Quelle für Dämpfungswerte von Baumaterialien: Schirmung elektromagnetischer Wellen im persönlichen Umfeld, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Januar 2008

12 Seite 12 von 14 b) Für die Immission sind gem. 9 folgende Einflussfaktoren wesentlich: Abstand Höhenunterschied zwischen Antenne und Immissionspunkt Antennencharakteristik Hauptstrahlneigung Sendeleistung Horizontale Ausrichtung der Antennen Sichtbarkeit zur Sendeanlage c) Die Berechnung bezieht sich auf eine Höhe über Grund von 4 m (1. OG). und erfolgt unter Zugrundelegung der vollen Anlagenauslastung aller beantragten Kanäle (GSM und TETRA) bzw. Bänder (UMTS und LTE). Die Ausgangswerte für die Immissionsprognose der jeweiligen Varianten (funktechnische Parameter) finden sich im Anhang der Langfassung. Die Höhe über Grund (m) bezieht sich auf die Mitte der Antenne. Bei bestehenden Anlagen (B) wurden die von der Bundesnetzagentur genehmigten funktechnischen Parameter (Datenblatt Funkanlagen) herangezogen. Bei variablen Daten (Hauptstrahlabsenkung, Verteilung der beantragten Sendeleistung auf eine dynamische Anzahl von Kanälen/Frequenzbändern) wurden Annahmen getroffen. d) Prognoselevel der Immissionskarte: Volle Netzlast in maximal bei der Bundesnetzagentur beantragten bzw. zur Beantragung vorgesehenen Sendeleistungen. Dabei Orientierung an aktuelle/typische Hauptstrahlabsenkungen: Mischsituation zwischen worst case und angenommener aktueller/typischer Situation. e) Bildlegende: Schwarzer kleiner Punkt: Lagebeschreibung, z.b. Ortsname, Ortsteil, Verkehrsader, Immissionspunkt Schwarze Linie: Gemeinde-/Gemarkungsgrenze Graue Linien/Flächen: Weitere Elemente der Digitalen Flurkarte (z.b. Gebäude, Grundstücksgrenzen) Große Punkte: Standort mit Antenne (austretenden Linien für Sektorantennen bzw. umliegendem Ring für omnidirektionale Antennen) in den Farbgebungen: Rosa: Telekom; Rot: Vodafone; Grün: E-Plus; Blau: Telefónica (O2); Violett: Betreiber neutral/unbekannt Bezeichnung der Punkte: B: Bestehende Standorte gem. Standortbescheinigung, A: Alternativen, V: hinzugefügter fiktiver Dachstandort, W: beantragter/gewünschter Standort (durchnummeriert und ggf. mit Index) Index: n: Betreiberseitig mitgeteilte, geplante Konfiguration; s: Betreiberneutrale Vergleichskonfiguration, d: mit dynamischer Aufteilung beantragte Anzahl von Kanälen/Frequenzbändern Grüner Ring: Berechnetes Maximum Fußzeile(n) der Grafik: *: Funksystem in der Berechnung berücksichtigt ID: Variante/Netzbetreiber/Funkstandard/Hauptstrahlrichtung in (Nord über Ost) Typ und folgende Spalten: Antennentyp und weitere funktechnische Parameter. 9 Beispielhaft seien genannt: 1) Möglichkeiten und Grenzen der Minimierung von Mobilfunkimmissionen: Auf Messdaten und Simulationen basierende Optionen und Beispiele, EM-Institut Regensburg im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz, Dezember ) Minimierung elektromagnetischer Felder des Mobilfunks, UMTS, DECT, Powerline und Induktionsfunkanlagen, IABG Ottobrunn im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, Ottobrunn ) Elektromagnetische Felder in NRW, Untersuchung der Immission durch Mobilfunk-Basisstationen, Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH im Auftrag des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, KampLintfort, 2002

13 Seite 13 von 14 f) g) h) i) j) k) l) m) Die Höhe über Grund (m) bezieht sich auf die Mitte der Antenne. Die Sendeleistung wird für die Summe aller Kanäle angegeben. Das Kartenmaterial10 und die Luftbilder11 standen für das Gemeindegebiet zur Verfügung. Stellen die Grafiken auch Flächen außerhalb dieses Bereichs dar, gelten diese nur unverbindlich bzw. nachrichtlich, außer diese sind im Text ausdrücklich erwähnt. Die Immissionskarte bezieht sich auf standortbescheinigungspflichtige Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet. Zudem wurden Daten zu Anlagen mit Senderichtung zum betrachteten Gemeindegebiet berücksichtigt, welche sich außerhalb des Gemeindegebietes in einem Umgriff von bis zu 300 m bzw. vereinzelt darüber hinaus befinden, sofern diese von der Kommune übermittelt wurden. Die Immissionskarte stützt sich unter Bezugnahme auf das Umweltinformationsgesetz auf behördlich vorliegende und dort von der Kommune abgerufene und an uns übermittelte Daten, welche Voraussetzung zur flächigen Berechnung der auf das Gemeindegebiet einwirkenden Befeldung sind. Die Messungen ergaben jedoch keine Hinweise auf weitere, standortbescheinigungspflichtige Mobilfunkstandorte im funktechnisch relevanten Umfeld der Messpunkte. Bestehende Standorte, welche den Index n tragen, enthalten teilweise beantragte und seitens der Bundesnetzagentur bescheinigte Daten sowie netzbetreiberseitig mitgeteilte, aktuell genutzte funktechnische Parameter12, wie sie zur nächsten Beantragung bei der Bundesnetzagentur vorgesehen sind. Die Netzbetreiber weisen mit Verweis auf den Bearbeitungsstand darauf hin, dass sich die Daten im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Planungen ändern können. Immissionsprognosen dienen aufgrund der starken Modellvereinfachungen ausschließlich der groben, vergleichenden Abschätzung. An ausgewählten Punkten wurden Prognoseparameter durch Messungen verifiziert. Für konkrete, adressgenaue Aussagen abseits der dokumentierten Messungen (vgl. 7.1 auf Seite 11) sollte bei weiterem Klärungsbedarf Messungen der Vorzug gegeben werden. Die Farbgrafiken sind in der elektronischen Fassung (PDF) in der Original-Auflösung eingebettet; dh. können dort vergrößert betrachtet werden. Betreiberbezeichnung: Die im Prognosetool bzw. bei den Messergebnissen verwendeten Namen werden zum Zeitpunkt der Anlage der Funksysteme vergeben; in diesem Sinne ist in der Begutachtung z.b. mit E-Plus, O2 (alte Bezeichnung) und Telefónica (neue Bezeichnung) bzw. mit T-Mobile und Telekom jeweils der gleiche Netzbetreiber gemeint. Die Ausgangswerte für die Immissionsprognose gem. Standortbescheinigung finden sich unter Gliederungspunkt 6 ab Seite 7. Die weiteren Ausgangswerte gem. Datenblatt Funkanlagen sind dort in der Langfassung dokumentiert. Bei variablen Daten (Hauptstrahlneigung) wurden Annahmen getroffen. Die Farbgrafik der Immissionskarte ist in der elektronischen Fassung (PDF) verkleinert eingebettet. In einer separaten Grafikdatei kann sie in voller Auflösung und Größe betrachtet werden. 10 Landesvermessungsamt, sofern Lupe unten rechts eingeblendet: openstreetmap.org. Je nach Bildausschnitt können unterschiedliche Bildquellen zusammengefügt worden sein. 11 Landesvermessungsamt. 12 Bei variabler Hauptstrahlabsenkung: Absenkung in der geplanten Startkonfiguration. Bei beabsichtigter dynamischer Aufteilung von Kanälen/Frequenzbändern werden Annahmen getroffen.

14 90288 Seite 14 von Einheiten, Skala, Grenzwerte Funkdienst Der Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder ist gem. 26. Bundesimmissionsschutzverordnung in der Einheit V/m (Feldstärke) angegeben. Die vor allem auch früher verwendete Einheit der Leistungsflussdichte (mw/m2, µw/m2) steht mit der Feldstärke in quadratischem Zusammenhang. Dies hat zur Folge, dass Feldstärkeunterschiede, in der Leistungsflussdichte angegeben, quadratisch überhöht erscheinen: Eine Erhöhung der Feldstärke um das 10fache entspricht einer Erhöhung der Leistungsflussdichte um das 100fache. In der Einheit der Leistungsflussdichte betrachtet, lässt der Vergleich von Messwerten mit dem Grenzwert den Unterschied somit größer erscheinen, auch das Ausmaß der berechneten Grenzwertunterschreitung erscheint größer. Die Berechnung des Ausschöpfungsgrades des Grenzwerts ist nur dann korrekt, wenn diese in der Einheit des Grenzwertes erfolgt, also der Feldstärke 13. Um eine leichtere Vergleichbarkeit mit den Grenzwerten zu ermöglichen, erfolgen die Immissionsangaben im Gutachten in der Feldstärke (V/m). Nebenstehende Tabellen geben die für die jeweiligen Frequenzbereiche unterschiedlichen Grenzwerte an und ermöglichen eine Umrechnung. Weitere Grenz-, Vorsorge- Vergleichs- und Empfehlungswerte siehe z.b. auf Seite 7 der Broschüre Mobilfunk-Strahlung des Umweltinstitut München e.v. vom Oktober 2014, PDF-Fassung erhältlich unter Die Abstufung Türkis Grün Gelb Orange - Rot Violett der Feldstärke-Farbskala wurde in Anlehnung an im Rahmen des Forschungsprojektes des Umweltinstitut München e.v. ermittelte Messergebnisse sowie die FEE-Immissionsdatenbank des Bayerischen Umweltministeriums (Stand 2008) so gewählt, dass das weit gefächerte Spektrum der berechneten Immissionswerte möglichst gut erkennbar und damit eine anschauliche, vergleichende Betrachtung mit typischen Belastungen möglich ist. Die Hellblau- und Grünfärbung markiert Feldstärken, wie sie bei vergleichsweise niedrigen Messwerten auftreten, Werte um den Mittelwert/Medianwert der Messungen sind gelb markiert, Bereiche mit Orange- und Rotfärbungen liegen darüber, Violett markierte Bereiche kennzeichnen vergleichsweise hohe Befeldungen, wie sie bei Messungen selten angetroffen werden. 7.4 Unterlagen Von der auftraggebenden Kommune übermittelte digitale Flurkarte im DXF-Format, Luftbild und digitales Geländemodell vom Gemeindegebiet mit Umgriff Von der auftraggebenden Kommune übermittelte Standortbescheinigungen und Datenblätter der Bundesnetzagentur zu Mobilfunk-Standorten sowie weitere Informationen wie z.b. Angaben zu Gebäuden und Kartenmaterial Grenzwert ca. V/m mw/m² Tetra LTE GSM LTE UMTS E (V/m) S (mw/m²) S (µw/m²) 0,05 0,0066 6,6 0,5 0, , ,5 6, , , Umrechnungstabelle Eine Online-Einheitenumrechnung mit manueller Eingabe finden Sie z.b. unter 13 Vgl. Verfahren und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az 1 CS ) vom in Bestätigung der Darstellung des Umweltinstitut München e.v. sowie: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, 128. Sitzung am 17. und 18. September 2014 in Landshut, Seiten 59 und 60 Umweltinstitut München e.v.

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