DER ODERLANDSPIEGEL Die unabhängige Heimatzeitung für den Osten des Landes Brandenburg

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1 Die unabhängige Heimatzeitung für den Osten des Landes Brandenburg MEDIADATEN Gültig ab 2. April 2013 Preisliste Nr. 10 Der OderlandSpiegel Verlagsgesellschaft mbh Rosa-Luxemburg-Straße Frankfurt (Oder) Telefon: / Telefax: / kontakt@der-oderland-spiegel.de

2 Preisliste Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tarif Ausgabe Farbbelegung Ortspreis Grundpreis pro mm pro mm 1 Gesamtausgabe sw 1,32 1, Exemplare 1 Zusatzfarbe 1,38 1,62 4c 1,51 1,77 2 Frankfurt (Oder)/ sw 1,01 1,19 Märkisch-Oderland 1 Zusatzfarbe 1,06 1, Exemplare 4c 1,16 1,38 3 Eisenhüttenstadt/ sw 0,72 0,86 Landkreis Oder-Spree 1 Zusatzfarbe 0,76 0, Exemplare 4c 0,84 1,01 4 Frankfurt (Oder) sw 0,77 0, Exemplare 1 Zusatzfarbe 0,81 0,95 4c 0,89 1,04 5 Märkisch-Oderland sw 0,57 0, Exemplare 1 Zusatzfarbe 0,60 0,71 4c 0,66 0,80 6 Frankfurt (Oder)/ sw 1,04 1,22 Landkreis Oder-Spree 1 Zusatzfarbe 1,09 1, Exemplare 4c 1,19 1,42 Sonderanzeigen Titelkopfanzeigen Titelfußanzeige 2-spaltig/120 mm Titelspaltenanzeige 1,2-spaltig/18 mm Eckfeldanzeigen mindestens 600 Anzeigen-mm Textteilanzeigen 65 % Aufschlag 50 % Aufschlag 65 % Aufschlag 50 % Aufschlag 50 % Aufschlag Der Verlag behält sich das Recht vor, bei Sonderaktionen Sonderpreise und Sonderformate zu vereinbaren. Abweichende Preise pro mm/sw Familienanzeigen 0,47 Amtliche Bekanntmachungen 0,40 Farbzuschlag 25 % Kleinanzeigen Gewerbliche Kleinanzeigen je Zeile 3,68 Private Kleinanzeigen 5 Zeilen 4,00 inkl. MwSt. Gewerbliche Kontaktanzeigen je Zeile 5,11 Chiffregebühren Bei Abholung 5,00 Bei Zusendung 8,00 Verbindliche Platzierung 20 % Aufschlag Agenturvergütung 15 % vom Grundpreis Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen binnen Jahresfrist 6 mal 5 % 26 mal 15 % 12 mal 10 % 52 mal 20 % Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens mm 5 % mm 15 % mm 10 % mm 20 % Anzeigenschluss Mittwoch vor Erscheinen um 14 Uhr Traueranzeigen: Donnerstag vor Erscheinen um 11 Uhr

3 Beilagen je angefangene Exemplare ohne Nachlässe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beilagenpreise Ortspreis Grundpreis bis 10 g Einzelgewicht 33,00 39,00 bis 15 g Einzelgewicht 36,00 42,50 bis 20 g Einzelgewicht 39,00 46,00 bis 25 g Einzelgewicht 42,00 49,50 bis 30 g Einzelgewicht 45,00 53,00 bis 35 g Einzelgewicht 48,00 56,50 bis 40 g Einzelgewicht 51,00 60,00 bis 45 g Einzelgewicht 54,00 63,50 bis 50 g Einzelgewicht 57,00 67,00 Direktverteilung Preise auf Anfrage Mindestauflage Exemplare Mindermengenzuschlag Preise auf Anfrage Versandanschrift Der Ossi-Druck GmbH & Co. KG Am Piperfenn Brandenburg an der Havel Telefon / Telefax / Auftragserteilung Spätestens 10 Tage vor Beilegung mit Beilagen-Muster (10-fach) Rücktrittsrecht Spätestens 10 Tage vor Beilegung Technische Angaben Format Mindestformat DIN A6, Maximalformat 230 x 310 mm Einzelblätter DIN A6 mind. 170g/m 2, DIN A5 aufwärts 120g/m 2 Mehrseitige Beilagen Bis 8 Seiten 120g/m 2, Ab 8 Seiten 80g/m 2 Technische Angaben Falzarten Leporello (Ziehharmonika-Falz) kann nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Sie dürfen keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Angeklebte Produkte Postkarten u.ä. dürfen nur in der Beilage aufgeklebt sein, niemals außen. Anlieferungszustand Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitungsfähig. Lagenhöhen Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Palettierung Die Beilagen sind sauber auf stabilen Paletten gestapelt anzuliefern. Beilagen sollen gegen evtl. Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette ist analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte zu kennzeichnen. Fehlbelegungsquote Bedingt durch das maschinelle Einlegen von Beilagen ist bei einer normal geeigneten Beilage mit einer Fehlbelegungsquote von ein bis zwei Prozent zu rechnen.

4 Verlagsangaben/Technische Angaben Verlag Technische Angaben Der OderlandSpiegel Verlagsgesellschaft mbh Rosa-Luxemburg-Straße Frankfurt (Oder) Postfach Frankfurt (Oder) Ust-IdNr. DE Handelsregister HRB 4135 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Rechnungsanschrift Bankverbindungen Der Sparkasse OderlandSpiegel Oder-SpreeVerlagsgesellschaft Brandenburger mbh Bank Postfach Konto , Frankfurt (Oder) Konto BLZ BLZ Zahlungsbedingungen Rechnungsanschrift Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Vorauszahlung oder Bankabbuchung Der OderlandSpiegel 2% Skonto Verlagsgesellschaft auf Gesamtbeträge mbh sofern ältere Rechnungen nicht überfällig Postfach sind. 13 Bei 57, Zahlungsverzug Frankfurt oder (Oder) Stundung werden die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite berechnet. Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Vorauszahlung oder Bankabbuchung 2% Skonto auf Gesamtbeträge sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite berechnet. Auflage Erscheinungsweise Zustellung Exemplare Wöchentlich am Wochenende Wöchentlich an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet Berliner Format 430 x 279 mm Format Satzspiegel Spaltenanzahl Anzeigen 6, Text 6 Spaltenbreite 1 Spalte = 44 mm 2 Spalten = 91 mm 3 Spalten = 138 mm 4 Spalten = 185 mm 5 Spalten = 232 mm 6 Spalten = 279 mm Seiteninhalt Druckverfahren Druckvorlagen Anzeigen-Millimeter Rollenoffset Arbeitsprogramme QuarkXPress, Adobe Photoshop Arbeitsplattform MacOS Dateiformate Vorzugsweise PDF-Dateien (HighEnd) EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen oder vektorisierten Schriften. Eingebundene Farbbilder und sonstige Schmuckfarben nur im CMYK-Modus, nicht im RGB- oder Duplex-Modus, kein DCS2-Format. Datenträger CD, DVD, USB-Stick Datenübertragung satz@der-oderland-spiegel.de

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6 Allgemeine und Zusätzliche Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen 11. Probeabzüge (Korrekturabzüge) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt die Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist eines/einer Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten oder Inserentin in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. mitgeteilt werden. Ziffer eins genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 13. Falls der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber sieben Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber oder die Auftraggeberin berechtigt, innerhalb der vereinbarten beziehungsweise der in Ziffer zwei genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart worden ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin, unbeschadet etwaiger weiterer 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä- Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. higkeit des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Aufträge für Anzeigen und Prospektverteilung, die erklärtermaßen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß das der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf (ausgenommen Teilauflagen der Druckschrift, siehe Preisliste). über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin gewünschte oder Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin zu tragen. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Prospektverteilungs Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behörd- des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte duchschnittliche Auflage des vergangenen Kalender- 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Das gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder jahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist dann nur ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei Vertretern und Vertreterinnen aufgegeben werden. Aufträge zur Prospektverteilung sind für den Verlag erst nach der Vorlage eines Musters des Prospektes und bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v.h. dessen Billigung bindend. Prospekte, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser oder der Leserin den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v.h. Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin unverzüglich mitgeteilt. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin vor dem Ab- bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v.h. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Prospekte ist der Auftraggeber oder die Auftraggeberin verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel 18. Bei Ziffernanzeigen (Chiffre) wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beziesinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser oder diese vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. hungsweise einer ordentlichen Kauffrau an. Einschreibebriefe und Eilbriefe werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen 10. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm dafür dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers oder der Auftraggeberin das Recht vor, die eingehenden Angebote werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne gestellte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Er- 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber oder die Auftraggeberin zurückgesandt. Die Pflicht endet drei Monate nach Ablauf ist der Verlag nicht verpflichtet. satz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder den Prospekt zu zahlende Entgelt. Das gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers oder der Verlegerin, seines oder ihres Vertreters, seines oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sonder- des Auftrages. zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Der Verlag haftet auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfinnen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden An- Gerichtstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin, auch bei Nichtvermögen ist bei Klagen Gerichtstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der zeigenentgelts beschränkt, Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg kaufleuten nach deren Wohnsitz, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach Vertragsabschluß den geltend gemacht werden. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber oder die Auftraggeberin die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. b) Vorschriften zur Platzierung einer Anzeige sind nur gültig, wenn diese vom Verlag bestätigt worden sind. Abbestellungen von Eckfeld-, Streifen-, Titelkopf- oder Griffeckanzeigen können nur vierzehn Tage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin berücksichtigt werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen haftet der Verlag nicht. c) Wenn die Anzeigenpreise geändert werden, gelten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort. Bei Abschlüssen über Millimeter oder über zwanzig Anzeigen gilt eine Karenzfrist von zwei Monaten, bis die neuen Bedingungen in Kraft treten. d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. e) Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig zurückgezogen wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen / Beilagen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber oder die Auftraggeberin. f) Erscheinen nicht rechtzeitig abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. g) Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. h) Bei Zahlungsverzug und erfolglosen Mahnungen kann der Verlag die Forderung an eine Inkassostelle abgeben. i) Werbeagenturen und andere Werbungsmittler und Werbungsmittlerinnen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem oder der Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. j) Abweichungen geringfügiger Art in Passer und Ton bei Farbanzeigen berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen gegen den Verlag. k) In besonderen Publikationen, Sonderseiten und Sonderaktionen behält sich der Verlag das Recht vor, für Anzeigen Sonderpreise festzusetzen und anzubieten. l) Bei Aufträgen zur Prospektverteilung werden die Prospekte mit geschäftsüblicher Sorgfalt verbreitet. Dabei sind bis zu drei Prozent Fehlzustellungen oder Verluste als branchenüblich zu sehen. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Prospektverteilung in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Die Haftung des Verlages ist auf den Nettopreis für das Prospektverteilen beschränkt. m) Bei höherer Gewalt und bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, wenn den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. n) Der Auftaggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Erstveröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung zu erheben. o) Sind bei der Druckvorbereitung sehr aufwändige typografische Arbeiten zu leisten, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, und bei aufwändiger Herstellung von Filmen, Reinzeichnungen und anderen Druckunterlagen, kann der Verlag diese dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin berechnen. p) Der Verlag arbeitet mit elektronischer Datenverarbeitung. Es erfolgt eine Speicherung der erforderlichen Daten von Kunden, Kundinnen und von Lieferanten und Lieferantinnen. q) Der Verlag übernimmt keine Haftung bei ISDN- oder -Übertragungen. r) Bei Stornierung eines Anzeigen- oder Prospektverteilungsauftrages in einem Zeitraum von zehn Arbeitstagen vor dem gebuchten Erscheinungstermin wird von dem Verlag eine Stornierungsgebühr in Höhe von dreißig Prozent des Auftragswertes berechnet. Bei Stornierung innerhalb von fünf Arbeitstagen vor dem gebuchten Erscheinungstermin beträgt die Stornierungsgebühr siebzig Prozent des Auftragswertes. Der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin erkennt diese Klausel mit der Erteilung eines Auftrages ausdrücklich an. s) Die Übernahme vom Verlag gestalteter Anzeigen und Texte, auch auszugsweise, sowie deren Publikation in anderen Medien bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Stand Mai 2007

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