Grundschule Unterhaching an der Jahnstraße

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1 1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17 Grundschule Unterhaching an der Jahnstraße Unterhaching, Liebe Eltern, herzlich willkommen bei uns an der Schule im Schuljahr 2016/17. Wir wünschen besonders den Erstklässlern ein rasches Eingewöhnen und Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches, reibungsloses und harmonisches Schuljahr. Die erste Jahrgangsstufe läuft vierzügig, die zweite, dritte und vierte Jahrgangsstufe fünfzügig. Da wir ein weiteres Klassenzimmer benötigten für die neu gebildete vierte Klasse, verzichteten wir auf den Musikraum und gestalteten diesen als Unterrichtsraum um. Wir hoffen sehr, dass der geplante Satellit auf dem Außengelände zu Beginn des neuen Schuljahres fertiggestellt sein wird, um einen Bewegungs- und Musikraum zu haben. Inzwischen gilt für alle Jahrgangsstufen der neue Lehrplan Plus. Die Lehrerkonferenz entschied sich im Einvernehmen mit dem Elternbeirat erstmalig für Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen eins bis drei anstelle der Zwischenzeugnisse. Dazu bieten wir Ihnen einen Informationsabend am Mittwoch, den um Uhr in unserem Haus an. Die Schüler der vierten Jahrgangsstufe erhalten einen Zwischenbericht zum Leistungsstand. Die Homepage der Schule wird derzeit neu gestaltet und steht Ihnen in den nächsten zwei Wochen wieder zur Verfügung. Auch in diesem Jahr nehmen wir an dem Schulfruchtprogramm teil und bekommen immer mittwochs saisonales frisches Obst oder Gemüse in kleinen mundgerechten Portionen für jede Klasse kostenlos geliefert. Bereits in dieser Woche finden von Montag bis Donnerstag die Elternabende in den einzelnen Jahrgangsstufen statt mit der Wahl der Klassenelternsprecher. Aufgrund einer Gesetzesänderung kann der Elternbeirat ab diesem Schuljahr auch von Eltern, die nicht Klassenelternsprecher sind, gebildet werden und darf höchstens aus 12 Personen bestehen. Deshalb erhalten Sie in den nächsten Tagen noch eine gesonderte Einladung zur ersten konstituierenden Sitzung des Elternbeirates am Dienstag, den Sollten Sie für den Elternbeirat kandidieren wollen, müssen Sie zu dieser Sitzung kommen. Auch eine Stimmabgabe für andere Eltern ist nur bei Teilnahme an dieser Sitzung möglich. Auch im Kollegium gab es Veränderungen: Fr. Breit übernimmt die Leitung der Ganztagesklasse 2d. Fr. Ullrich leitet als Lehramtsanwärterin im zweiten Jahr die Klasse 3e. Fr. Fischer erteilt den restlichen Unterricht in der Klasse. Fr. Mack ist Lehramtsanwärterin im ersten Jahr und wird von Fr. Ruile in der Klasse 3d betreut. Außerdem unterrichtet sie in der Klasse 3c. Fr. Rose wurde uns als zusätzliche Lehrkraft für katholische Religion zugeteilt.

2 Fr. Immler und Fr. Steiger-Urbach, LAA, sind weitere Fachlehrerinnen für WG. Fr. Kilchert, Fr. Schmidt-Stelter, Fr. Breithaupt und Fr. Maier sind Zusatzlehrerinnen, die in verschiedenen Klassen eingesetzt sind. Fr. Achatz ist mobile Reserve für das staatliche Schulamt im Landkreis München und hat unsere Schule als Stammschule. Wir wünschen unseren neuen Kolleginnen ein gutes Eingewöhnen und viel Spaß bei der Arbeit mit den Kindern, den Lehramtsanwärterinnen vor allem Glück und Erfolg bei ihren Prüfungen. Die Schulanfangsgottesdienste, zu denen Sie ganz herzlich eingeladen sind, finden wie bereits angekündigt zu folgenden Zeiten in der Kapelle des Schwesternheimes statt: Donnerstag, den : alle 2. Klassen und die Klassen 3c, 3d, 3e: alle 4. Klassen und die Klassen 3a, 3b: 8.15 Uhr Uhr Unser Frühstücksangebot besteht auch in diesem Schuljahr weiter. Die Kinder können sich ab 7.15 Uhr in der Hortküche an einem reichhaltigen Frühstücksbüffet erfreuen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und es ist kostenlos. Die Stiftung brotzeit e.v. ist Sponsor dieses wertvollen Angebotes. Kinder, die sich bereits um diese Uhrzeit unbeaufsichtigt vor unserem Schulgebäude aufhalten, müssen aus Sicherheitsgründen zum Frühstück gehen. Bitte sorgen Sie als Eltern dafür, dass Ihre Kinder nicht vor 7.15 Uhr auf dem Schulgelände sind. Die Termine der ersten Elternabende sind Ihnen schon bekannt, wir möchten Sie aber noch einmal daran erinnern, mit der Bitte, möglichst zahlreich daran teilzunehmen, da Sie dort sehr wichtige Informationen von den Klasslehrkräften erhalten werden: 1. Klassen: Montag, Uhr 2. Klassen: Dienstag, Uhr 3. Klassen: Mittwoch, Uhr 4. Klassen: Donnerstag, Uhr Die Elternabende finden in den jeweiligen Klassenzimmern der Klasslehrkräfte statt. Im Anschluss an den Elternabend werden die Klassenelternsprecher gewählt.

3 Die Ferienordnung für das Schuljahr 16/17 sieht wie folgt aus: Allerheiligen: mit Weihnachten: mit Fasching: mit Ostern: mit Pfingsten: mit Sommer: mit Angegeben ist immer der erste und letzte Ferientag! Bitte bedenken Sie auch, dass der Buß-und Bettag, Mittwoch, unterrichtsfrei ist. Dies gilt auch für die gebundenen Ganztagesklassen. An den unterrichtsfreien Tagen findet auch keine Betreuung in den Mittagsbetreuungsgruppen im Haus statt. Dieses Schuljahr endet an einem Freitag mit Unterrichtsschluss um Uhr. Wir bitten Sie, Ihre Reisetermine den Schulferien anzupassen. Besonders die Neulinge an unserer Schule möchte ich mit der Rechtsprechung zur Beurlaubung in den Ferien vertraut machen: 1. Grundsätzlich dürfen Schulleiter Schülern keine Beurlaubung für eine Reise außerhalb der Ferien gewähren. Dies ist ständige und gesicherte Rechtsprechung. 2. Beurlaubungen in Ausnahmenfällen sind weiterhin möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund gegeben sein, wie z.b. Todesfälle, Hochzeiten, sportliche oder musikalische Veranstaltungen. 3. Auch berufliche Vorgaben von Arbeitgebern können nicht zu einer anderen Entscheidung beitragen. Ebenso wenig sind Preise von Reiseveranstaltern oder das Verkehrsaufkommen maßgebend. Sie stellen keine besonderen Gründe zur Rechtfertigung einer Beurlaubung dar. 4. Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt müssen zwingend mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. 5. Zeugnisse können wir nicht vor dem amtlichen Termin ausgeben. Sie werden auch nicht zugeschickt sondern müssen später abgeholt werden. Eigenmächtige, unentschuldigte Beurlaubungen können ein Bußgeldverfahren für Eltern zur Folge haben. Ich bedanke mich bei allen Eltern, die sich an die Vorschriften halten. Religiöse Feiertage muslimischer Schüler im Schuljahr 2016/17: Fastenbrechenfest: 25. und 26. Juni 2017 Sie können Ihr Kind aus diesem Anlass für die ersten beiden Tage auf schriftlichen Antrag vom Unterricht beurlauben lassen.

4 Sicherheitskonzept: Unsere Schule ist zur Sicherheit der Schüler ab 8.15 Uhr verschlossen. Das bedeutet für Sie als Eltern, dass Sie Ihr Kind vor der Schultüre bitte verabschieden und auch dort wieder in Empfang nehmen, wenn Sie es in die Schule bringen. Wir bitten Sie, sich für die Sprechstunde einen Termin geben zu lassen. Die Lehrkraft wird Sie dann an der Schultüre in Empfang nehmen. In dringenden Fällen können Sie weiterhin an der Schultüre läuten und sich im Sekretariat anmelden. Die Regelung der Abholung der Kinder aus der Mittagsbetreuung müssen Sie mit dem zuständigen Betreuungspersonal klären. Zur Vermeidung weiterer Gefahren auf dem Schulweg bitten wir Sie, möglichst nicht mit dem Auto vor die Schule zu fahren. Der Zufahrtsweg ist zugleich Fußgängerweg und wird gerade bei Schulanfangs- und schlusszeiten von allen Schülern auch des angrenzenden Gymnasiums- genutzt. Außerdem appellieren wir an Sie, auf Empfehlung der kommunalen Unfallversicherung, Ihre Kinder nicht mit Kickboards, Rollern oder Waveboards in die Schule fahren zu lassen, da die Unfallgefahr größer als bei verkehrssicheren Fahrrädern ist. Schon der kleinste Stein, Ästchen oder auch eine Unebenheit können die Räder abrupt stoppen und Schürfwunden, Prellungen oder Kopf- oder Zahnverletzungen verursachen. Das Fahren auf dem Schulgelände mit diesen Fahrzeugen ist verboten. Eine Alternative sind Roller mit großen Rädern und Bremsen. Wir empfehlen Ihnen auch, dass Ihre Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung in die Schule radeln. Es liegt in Ihrer Verantwortung wie Ihre Kinder in die Schule kommen und welche Ausrüstung sie als Sicherheitsschutz tragen. Krankmeldungen: Bei Erkrankung Ihres Kindes ist dringend eine telefonische Benachrichtigung in der Früh unter der Telefonnummer nötig. Bei Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. (s. Krankheitsanzeige) Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Schulleitung kann jedoch in begründeten Fällen auch schon ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest verlangen. Bei gehäuften krankheitsbedingten Versäumnissen kann sie auch ein schulärztliches Attest verlangen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch auf das Verfahren bei ansteckenden Krankheiten hinweisen, das im Infektionsschutzgesetz besonders geregelt ist. Zu den meldepflichtigen Erkrankungen gehören z.b. Keuchhusten, Masern, Scharlach, Windpocken sowie Kopflausbefall. Voraussetzung für den Wiederbesuch des Unterrichts ist,

5 dass nach dem Urteil des behandelnden Arztes keine Ansteckungsgefahr für andere mehr besteht. Hierüber muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Einen Vordruck über eine Krankheitsanzeige wird Ihnen am Elternabend ausgeteilt und Sie können diese auch von der Homepage herunterladen. Sprechzeiten der Lehrer: siehe Anhang Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr Förderverein: Viele Aktionen könnten wir ohne die Unterstützung unseres Fördervereines nicht durchführen. Auch hätten wir so manches Material oder manche Ausstattung nicht. Wir bitten Sie deshalb den Flyer des Fördervereines zu beachten und uns durch eine Spende oder Mitgliedschaft unter die Arme zu greifen. Vielen Dank im Voraus. Inklusion: Nach dem Schulgesetz und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann jeder Schüler, der ein Handicap hat, die Aufnahme in eine Regelschule beantragen. Die Benachteiligung von Menschen mit Handicap ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Wir sind deshalb gehalten, Schüler mit Handicap genau so zu behandeln wie leistungsstarke Schüler. Die Schulleitung ist verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur im Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern, sondern auch für die Mitschüler untereinander sowie für das Eltern-Schüler-Verhältnis. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir auf Wunsch einzelner Eltern keineswegs Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder anderweitigem Förderbedarf aus der Klasse nehmen können. Betrachten Sie Inklusion als Chance für Ihre Kinder, ihre eigenen Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln und eine Wertschätzung von Schülern mit Schwächen zu entwickeln. Wir sind sehr darum bemüht, dass wir mit unseren personellen Ressourcen und dem hohen Engagement, das mein Kollegium stets aufbringt, Schülern mit besonderen Förderschwerpunkten eine erfolgreiche Teilnahme am inklusiven Unterricht ermöglichen. Bereits feststehende Termine: - Schulanfangsgottesdienst am Do (s.oben) - GS- Aktionstag Handball in den 2. Klassen: Freitag, Supremo-Leichtathletik-Cup für einige dritte und vierte Klassen: Mittwoch, Informationsabend zum Hospizprojekt in den vierten Klassen: Mittwoch, Informationsabend für die Viertklasseltern zum Übertritt: Dienstag, , 19 Uhr

6 - Erster Elternsprechtag: Donnerstag, , Uhr - Informationsabend zu den Lernentwicklungsgesprächen: Mittwoch, um Uhr - Nikolausfeier : Dienstag für Klassen 2,3,4 ; Nikolausbesuch in 1. Klassen - Zwischeninformation 4. Klassen: Freitag, Wintersporttag 1. und 3. Klassen: Mittwoch Wintersporttag 2. und 4: Donnerstag, Zweiter Elternsprechtag: Donnerstag, von Uhr - Informationsabend für die neuen Erstklasseltern: Dienstag, , Uhr - Informationsabend für die Drittklasseltern zum Schulsystem: Mittwoch, , Uhr - Ausgabe Übertrittszeugnis in den vierten Klassen: Dienstag, Schuleinschreibung: Mittwoch u. Donnerstag je von 13 Uhr bis 16 Uhr - Veraarbeiten D1 und Orientierungsarbeiten 2. Klasse: Freitag Veraarbeiten D2: Mittwoch, Veraarbeiten Mathe: Freitag, Probenfreie Wochen in den vierten Klassen: (D, Mat., HSU): jeweils die Woche nach den Ferien mit Ausnahme der Pfingstferien - Bundesjugendspiele : Mittwoch , Donnerstag, ; je nach Wetter evtl. eine Woche später - Projekt Trommelzauber: bis Abschlussgottesdienst: Donnerstag, Ausgabe Jahreszeugnis: Freitag, Aufgrund spärlicher Lehrerstundenzuweisung können wir in diesem Schuljahr nur wenige Förderkurse und Arbeitsarbeitsgemeinschaften anbieten. Die Klasslehrkraft wird auf Sie zukommen, wenn Sie meint, dass für Ihr Kind ein Förderkurs empfehlenswert oder nötig ist. Außerdem haben wir eine Lernschiene für Mathematik in der dritten und vierten Jahrgangsstufe eingerichtet. Für diese Kurse können Sie sich nicht anmelden. Alle Förderkurse starten erst in der Woche vom 26. September Im Anhang finden sie außerdem eine Auflistung von Arbeitsgemeinschaften mit Beschreibungen zum Inhalt dieser und mit den Anmeldeformularen. Diese Anmeldung gilt gleich als verbindliche Anmeldung, die Sie bis spätestens Donnerstag, den der Klassenleitung zurückgeben müssen. Sollten wir mehr Anmeldungen haben als Plätze, entscheidet das Los, wobei wir versuchen, dass jedes Kind zumindest an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen kann.

7 Anmeldungen die nach Donnerstag, den eingehen, können wir nicht mehr berücksichtigen und nicht an die externen Übungsleiter weitergeben Ganztagesklassenkinder können nur an Arbeitsgemeinschaften, die außerhalb ihrer Unterrichtszeit, also nach Uhr, stattfinden, teilnehmen. Sie erhalten sowohl von unserem Kollegium als auch von den externen Anbietern rechtzeitig Bescheid, ob Ihr Kind einen Platz erhalten hat und in welche Gruppe es kommt. Alle Arbeitsgemeinschaften beginnen erst ab der Woche vom , da wir einen Vorlauf zur Gruppenbildung benötigen. In den Ferien finden keine Arbeitsgemeinschaften statt. Eine Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme und somit auch zur Entschuldigungspflicht beim jeweiligen Kursleiter im Falle eines eventuellen Fehlens. Wir freuen uns auf eine gewinnbringende Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern. U. Löwe, A. Fischer und das Lehrerkollegium der Grundschule an der Jahnstraße Anlagen Übersicht über die Sprechstunden der Lehrer Übersicht der Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen Übersicht über angebotene Arbeitsgemeinschaften mit Anmeldung Bitte unterschreiben bis Donnerstag, den an die Klassenlehrkraft zurückgeben! Den 1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17 habe/n ich/wir erhalten. Name des Kindes: Klasse: Unterhaching, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:

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