I. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

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1 denen Dritten jeweils ein Erhebungsbogen) zu übermitteln. Nur dies ermöglicht eine sachgerechte Prüfung der beim Netzbetreiber anfallenden Aufwendungen für Dienstleistungen. 12. Die Anlagen K1 und K2 (VNB) sowie die im Internet veröffentlichten XLS-Dateien für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen gemäß 3 Satz 1 Nr. 3 EnWG ( VNBErhebungsbogenKostenprfg2012_xls.xls und VNBErhebungsbogen-Kostenprfg2012_2xls.xls ) sind Bestandteil dieses Beschlusses. 13. Die vorliegende Entscheidung gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt als zugestellt ( 73 Abs. 1a EnWG). Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß 75 EnWG die Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich binnen einer mit der Zustellung der Entscheidung beginnenden Frist von einem Monat bei der Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, Magdeburg einzureichen. Zur Fristwahrung genügt es jedoch auch, wenn die Beschwerde innerhalb dieser Frist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, Naumburg (Saale), eingeht. Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Begründung beträgt einen Monat ab Einlegung der Beschwerde. Sie kann auf Antrag vom Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit dieser Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird. Ferner muss sie Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt. Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung müssen durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. 1. Aufgrund des 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom (GVBl. LSA S. 769), zuletzt geändert durch 38 Abs. 2 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 569, 577), werden die in der Anlage enthaltenen technischen Regeln als Technische Baubestimmungen im Land Sachsen-Anhalt bauaufsichtlich eingeführt, ausgenommen die Abschnitte in den technischen Regeln über Prüfzeugnisse. 2. Bezüglich der in dieser Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte oder Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte oder Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen, sonstigen Bestimmungen oder technischen Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten und weiteren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. 3. Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten und weiteren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischer Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung oder Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Die Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. L 40 vom , S. 12), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (ABl. L 284 vom , S. 1), für diesen Zweck zugelassen worden sind. I. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 2130 Einführung Technischer Baubestimmungen; 1) Liste der Technischen Baubestimmungen RdErl. des MLV vom /24011/01 Bezug: RdErl. des MLV vom (MBl. LSA S. 281) 4. Die Liste der Technischen Baubestimmungen wird fortgeschrieben. 5. Dieser RdErl. tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft. 1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom , S. 37), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom (ABl. L 363 vom , S. 81), sind beachtet worden. 394

2 Anlage Liste der Technischen Baubestimmungen Vorbemerkungen Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des 3 Abs. 3 BauO LSA erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach 3 Abs. 3 und 4 BauO LSA beachtet werden müssen. Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörden sind allerdings nicht gehindert, im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf nicht eingeführte allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückzugreifen. Soweit technische Regeln durch die Anlagen in der Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Anlagen, in denen die Verwendung von Bauprodukten (Anwendungsregelungen) nach harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie geregelt ist, sind durch den Buchstaben E kenntlich gemacht. Die harmonisierten Normen werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wird in Technischen Baubestimmungen, die noch nicht an die Eurocodes angepasst sind, auf nationale Normen verwiesen, dürfen anstelle dieser die in der Liste enthaltenen Eurocodes in Verbindung mit ihren Nationalen Anhängen angewendet werden. Dabei ist Folgendes Beim Nachweis des Gesamttragwerks nach den in der Liste enthaltenen Eurocodes ist die Bemessung einzelner Bauteile nach den noch nicht an die Eurocodes angepassten nationalen Normen nur zulässig, wenn diese einzelnen Bauteile innerhalb des Tragwerkes Teiltragwerke bilden und die Schnittgrößen und Verformungen am Übergang vom Teiltragwerk zum Gesamttragwerk entsprechend der jeweiligen Norm berücksichtigt wurden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass das Gesamttragwerk nach nationalen Normen bemessen wird und Teiltragwerke nach den Eurocodes. Vorgenanntes gilt auch für Typenprüfungen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die auf nationale technische Regeln, Bezug nehmen. Für das von diesen Regeln betroffene Bauteil erfolgt die Bemessung nach den in der Typenprüfung oder Zulassung in Bezug genommenen technischen Regeln und die Nachweise des übrigen Tragwerks (Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit) nach den in der Liste enthaltenen Technischen Baubestimmungen. Sofern die Nationalen Anhänge NCI (en: non-contradictory complementary information) enthalten, sind diese Bestandteil der Technischen Baubestimmungen und damit zu beachten. Gibt es im Teil I der Liste keine technischen Regeln für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen und ist die Verwendung auch nicht durch andere allgemein anerkannte Regeln der Technik geregelt, können Anwendungsregelungen auch im Teil II lfd. Nr. 5 der Liste enthalten sein. Europäische technische Zulassungen enthalten im Allgemeinen keine Regelungen für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, in die die Bauprodukte eingebaut werden. Die hierzu erforderlichen Anwendungsregelungen sind im Teil II lfd. Nrn. 1 bis 4 der Liste aufgeführt. Ein Verzeichnis sämtlicher gültigen europäischen technischen Zulassungen ist über einzusehen. Ist die Erteilung aufgrund einer Leitlinie erfolgt, so ist diese im vorgenannten Verzeichnis und im Abschnitt I der europäischen technischen Zulassungen angegeben. Im Teil III sind Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze aufgeführt, die in den Geltungsbereich von Verordnungen nach 17 Abs. 4 und 21 Abs. 2 BauO LSA fallen. Zurzeit ist dies nur die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten (WasBauPVO). Bei der Festlegung von Anwendungsregelungen für diese Bauprodukte und Bausätze werden deshalb sowohl die wasserrechtlichen als auch die bauaufsichtlichen Anforderungen berücksichtigt. Ist die Verwendung der Bauprodukte und Bausätze nur für den Einzelfall vorgesehen, werden die Anwendungsregelungen nicht im bauaufsichtlichen, sondern im wasserrechtlichen Verfahren (wasserrechtliche Eignungsfeststellung bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe bzw. wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis bei Abwasserbehandlungsanlagen) festgelegt. Eine Zustimmung im Einzelfall nach 20 Satz 1 BauO LSA ist gemäß 20 Satz 2 BauO LSA nicht erforderlich. 395

3 Soweit in den Technischen Baubestimmungen Regelungen der Musterbauordnung (MBO) herangezogen werden, gelten dafür die nachfolgend aufgeführten Anforderungen der BauO LSA: MBO 1) BauO LSA 1 Abs. 1 Satz 2 1 Abs. 1 Satz 2 3 Abs. 3 Satz 1 3 Abs. 3 Satz 1 3 Abs. 3 Satz 3 3 Abs. 3 Satz Abs Abs Abs Abs. 2 und und Abs Abs Abs. 1 Satz 2 29 Abs. 3 MBO 1) BauO LSA 28 Abs. 4 Satz 2 29 Abs. 4 Satz 2 30 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 1 1) Musterbauordnung MBO vor 2002 in der Fassung zum Zeitpunkt der in der Liste der Technischen Baubestimmungen angegebenen Ausgabe der technischen Regel MBO 2) BauO LSA 15 Abs Abs Abs Abs Abs. 2 Satz 2 Nr Abs. 3 Satz 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 1 Satz 2 Nr Abs. 3 Satz 2 29 Abs. 3 Satz 2 33 Abs. 2 Satz 3 32 Abs. 2 Satz 1 35 Abs Abs Abs. 3 Satz 3 34 Abs. 3 Satz 3 36 Abs Abs. 1 MBO 2) BauO LSA 40 Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs. 4 Satz 1 40 Abs. 4 Satz 1 43 Abs Abs. 1 Satz 2 47 Abs. 1 Satz Abs. 2 Satz 1 Nr Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2) Musterbauordnung MBO ab 2002 in der Fassung zum Zeitpunkt der in der Liste der Technischen Baubestimmungen angegebenen Ausgabe der technischen Regel Die technischen Regeln für Bauprodukte werden nach 17 Abs. 2 BauO LSA in der Bauregelliste A bekannt gemacht. Sofern die in Spalte 2 der Liste aufgeführten technischen Regeln Festlegungen zu Bauprodukten (Produkteigenschaften) enthalten, gelten vorrangig die Bestimmungen der Bauregellisten. 396 Teil I: Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile Inhaltsübersicht 1. Technische Regeln zu Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen 2. Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung 2.1 Grundbau 2.2 Mauerwerksbau 2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau 2.4 Metall- und Verbundbau 2.5 Holzbau 2.6 Bauteile 2.7 Sonderkonstruktionen 3. Technische Regeln zum Brandschutz 4. Technische Regeln zum Wärme- und Schallschutz 4.1 Wärmeschutz 4.2 Schallschutz 5. Technische Regeln zum Bautenschutz 5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen 5.2 Holzschutz 6. Technische Regeln zum Gesundheitsschutz 7. Technische Regeln als Planungsgrundlagen

4 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Technische Regeln zu Lastannahmen und Grundlagen der Tragwerksplanung 1.1 DIN EN 199 Eurocode Grundlagen der Tragwerksplanung Dezember 2010 * ) Anlage 1.1/1 -/NA Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Dezember 2010 * ) Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung 1.2 DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke ; Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke Dezember 2010 * ) Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau -1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau ; Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen Brand- Dezember 2010 * ) einwirkungen auf Tragwerke Anlage 1.2/1-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen Brandeinwirkungen auf Tragwerke ; Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten Dezember 2010 * ) Anlage 1.2/2-1-3/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten ; Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen, Windlasten Dezember 2010 * ) Anlage 1.2/3-1-4/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen, Windlasten ; Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen Dezember 2010 * ) Außergewöhnliche Einwirkungen Anlage 1.2/4-1-7/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen Außergewöhnliche Einwirkungen -3 -; Teil 3: Einwirkungen infolge von Kranen Dezember 2010 * ) und Maschinen -3/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 3: Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen -4 -; Teil 4: Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeits- Dezember 2010 * ) behälter Anlage 1.2/5-4/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter DIN-Fachbericht 140 Auslegung von Siloanlagen gegen Staubexplosionen Januar 2005 * ) 1.3 ETB-Richtlinie - Bauteile, die gegen Absturz sichern Juni 1985 * ) Anlage 1.3/1 397

5 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung 2.1 Grundbau DIN EN 1997 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik -1 -; Teil 1: Allgemeine Regeln September 2009 * ) Anlage 2.1/1 E -1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 1: Allgemeine Regeln DIN 1054 Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Dezember 2010 * ) Grundbau Ergänzende Regelungen zu DIN EN Anlage 2.1/ DIN EN 1536 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau Bohr- Dezember 2010 * ) pfähle DIN SPEC Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1536: , Februar 2012 * ) Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau Bohrpfähle DIN EN Ausführung spezieller geotechnischer Arbeiten Mai 2001 * ) (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle Anlagen 2.1/2 und 2.1/3 E DIN SPEC Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 12699: , Februar 2012 * ) Ausführung von speziellen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen Mai 2011 * ) im Bereich bestehender Gebäude DIN EN 1537 Ausführung von besonderen geotechnischen Januar 2001 * ) Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker Anlage 2.1/4 DIN SPEC Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1537: , Februar 2012 * ) Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker DIN EN Ausführung von besonderen geotechnischen Januar 2012 * ) Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) DIN SPEC Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 14199: , Februar 2012 * ) Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) 2.2 Mauerwerksbau DIN 1053 Mauerwerk Anlage 2.2/1 E -1 -; Teil 1: Berechnung und Ausführung November 1996 * ) Anlage 2.2/2 E Teil 3 -; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Aus- Februar 1990 * ) führung -4 -; Teil 4: Fertigbauteile Februar 2004 * ) ; Teil 100: Berechnung auf der Grundlage des September 2007 * ) semiprobabilistischen Sicherheitskonzeptes Anlage 2.2/3 398

6 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton -2 -; Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, August 2008 * ) Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN Anlagen 2.3/1 und 2.3/2 E DIN EN Beton Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Juli 2001 * ) Herstellung und Konformität -1/A1 -; -; Änderung A1 Oktober 2004 * ) -1/A2 -; -; Änderung A2 September 2005 * ) -3 -; Teil 3: Bauausführung Anwendungsregeln März 2012 * ) zu DIN EN Anlage 2.3/17 DIN EN Ausführung von Tragwerken aus Beton März 2011 * ) -4 -; Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung Juli 2001 * ) und die Konformität von Fertigteilen Anlage 2.3/3 E ; Teil 100: Ziegeldecken Dezember 2011 * ) DIN EN 1992 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken ; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln Januar 2011 * ) und Regeln für den Hochbau Anlage 2.3/4-1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Januar 2011 * ) meter Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau ; Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerks- Dezember 2010 * ) bemessung für den Brandfall Anlage 2.3/5-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall -3 -; Teil 3: Silos und Behälterbauwerke aus Beton Januar 2011 * ) -3/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Januar 2011 * ) meter Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 3: Silos und Behälterbauwerke aus Beton DIN EN ISO Schweißen von Betonstahl Anlage 2.3/6-1 -; Teil 1: Tragende Schweißverbindungen Dezember 2006 * ) -2 -; Teil 2: Nichttragende Schweißverbindungen Dezember 2006 * ) DIN 4232 Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem September 1987 * ) Gefüge Bemessung und Ausführung DIN 4213 Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bau- Juli 2003 * ) teilen aus haufwerksporigem Leichtbeton in Bauwerken Anlage 2.3/7 399

7 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle DIN EN Spritzbeton -1 -; Teil 1: Begriffe, Festlegungen und Konformität März 2006 * ) -2 -; Teil 2: Ausführung Januar 2007 * ) DIN Spritzbeton Nationale Anwendungsregeln zur Februar 2010 * ) Reihe DIN EN und Regeln für die Bemessung von Spritzbetonkonstruktionen Instandsetzungs- DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung Richtlinie von Betonbauteilen Anlagen 2.3/8 und 2.3/9 E Teil 1 -; Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungs- Oktober 2001 * ) grundsätze Teil 2 -; Teil 2: Bauprodukte und Anwendung Oktober 2001 * ) Teil 3 -; Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Oktober 2001 * ) Überwachung der Ausführung DIN 4223 Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton -2 -; Teil 2: Bauteile mit statisch anrechenbarer Dezember 2003 * ) Bewehrung; Entwurf und Bemessung -3 -; Teil 3: Wände aus Bauteilen mit statisch nicht Dezember 2003 * ) anrechenbarer Bewehrung; Entwurf und Bemessung -4 -; Teil 4: Bauteile mit statisch anrechenbarer Dezember 2003 * ) Bewehrung; Anwendung in Bauwerken Anlage 2.3/10-5 -; Teil 5: Sicherheitskonzept Dezember 2003 * ) 2.4 Metall- und Verbundbau DIN EN 1993 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten ; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Dezember 2010 * ) Regeln für den Hochbau Anlagen 2.3/4 und 2.4/1 E -1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau ; Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerks- Dezember 2010 * ) bemessung für den Brandfall Anlage 2.3/5-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall ; Teil 1-3: Allgemeine Regeln Ergänzende Regeln Dezember 2010 * ) für kaltgeformte Bauteile und Bleche -1-3/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-3: Allgemeine Regeln Ergänzende Regeln für kaltgeformte dünnwandige Bauteile und Bleche ; Teil 1-5: Plattenförmige Bauteile Dezember 2010 * ) -1-5/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-5: Plattenförmige Bauteile 400

8 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle ; Teil 1-6: Festigkeit und Stabilität von Schalen Dezember 2010 * ) -1-6/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-6: Festigkeit und Stabilität von Schalen ; Teil 1-7: Plattenförmige Bauteile mit Querbelastung Dezember 2010 * ) -1-7/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-7: Plattenförmige Bauteile mit Querbelastung ; Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen Dezember 2010 * ) -1-8/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen ; Teil 1-9: Ermüdung Dezember 2010 * ) -1-9/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-9: Ermüdung ; Teil 1-10: Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Dezember 2010 * ) Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung -1-10/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-10: Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung ; Teil 1-11: Bemessung und Konstruktion von Dezember 2010 * ) Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl -1-11/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-11: Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl ; Teil 1-12: Zusätzliche Regeln zur Erweiterung Dezember 2010 * ) von EN 1993 auf Stahlgüten bis S /NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- August 2011 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-12: Zusätzliche Regeln zur Erweiterung von EN 1993 auf Stahlgüten bis S ; Teil 4-1: Silos Dezember 2010 * ) -4-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- August 2011 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 4-1: Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen Silos -5 -; Teil 5: Pfähle und Spundwände Dezember 2010 * ) -5/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 5: Pfähle und Spundwände -6 -; Teil 6: Kranbahnen Dezember 2010 * ) -6/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 6: Kranbahnen DIN EN Ausführung von Stahltragwerken und Aluminium- Oktober 2011 * ) tragwerken Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Anlage 2.4/2 401

9 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle DIN EN 1994 Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton ; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Dezember 2010 * ) Anwendungsregeln für den Hochbau Anlage 2.3/4-1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für den Hochbau ; Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerks- Dezember 2010 * ) bemessung für den Brandfall Anlage 2.3/5-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN 1999 Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken ; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln Mai 2010 * ) -1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln ; Teil 1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall Dezember 2010 * ) Anlage 2.3/5-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- April 2011 * ) meter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall ; Teil 1-4: Kaltgeformte Profiltafeln Mai 2010 * ) -1-4/A1 -; -; Änderung A1 November 2011 * ) -1-4/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-4: Kaltgeformte Profiltafeln ; Teil 1-5: Schalentragwerke Mai 2010 * ) -1-5/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-5: Schalentragwerke DIN EN Ausführung von Stahltragwerken und Aluminium- September 2008 * ) tragwerken Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken Anlage 2.4/ DIN Trapezprofile im Hochbau; Teil 3 -; Stahltrapezprofile; Festigkeitsnachweis und Juni 1987 * ) konstruktive Ausbildung Anlagen 2.4/4, 2.4/5 und 2.4/6-3/A1 -; -; Änderung A1 Mai 2001 * ) -9 -; Teil 9: Aluminium-Trapezprofile und ihre Ver- Juni 1998 * ) bindungen; Anwendung und Konstruktion Anlage 2.4/ DIN 4119 Oberirdische zylindrische Flachboden-Tankbauwerke aus metallischen Werkstoffen Teil 1 -; Grundlagen, Ausführung, Prüfungen Juni 1979 * ) Anlagen 2.4/4 und 2.4/7 Teil 2 -; Berechnung Februar 1980 * ) 402

10 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Holzbau DIN EN 1995 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten ; Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine Regeln Dezember 2010 * ) und Regeln für den Hochbau Anlagen 2.5/1 E und 2.5/2-1-1/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau ; Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerks- Dezember 2010 * ) bemessung für den Brandfall Anlage 2.3/5-1-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- Dezember 2010 * ) meter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall -2 -; Teil 2: Brücken Dezember 2010 * ) Anlagen 2.5/1 E und 2.5/2-2/NA Nationaler Anhang National festgelegte Para- August 2011 * ) meter Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Teil 2: Brücken DIN Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken Mai 2012 * ) Teil 10: Ergänzende Bestimmungen 2.6 Bauteile DIN 4121 Hängende Drahtputzdecken; Putzdecken mit Juli 1978 * ) Metallputzträgern, Rabitzdecken; Anforderungen für die Ausführung DIN EN 1337 Lager im Bauwesen -1 -; Teil 1: Allgemeine Regelungen Februar 2001 * ) Anlage 2.6/1 E DIN Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung November 1985 * ) und Ausführung Anlage 2.2/2 E DIN Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken -1 -; Teil 1: Anforderungen an die Ausführung April 2007 * ) Anlage 2.6/2 E DIN Außenwandbekleidungen, hinterlüftet -1 -; Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze Juni 2010 * ) Anlagen 2.6/3 und 2.6/4-3 -; Teil 3: Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung November 2011 * ) Anlage 2.6/5 Teil 4 -; Einscheiben-Sicherheitsglas; Anforderungen, Februar 1990 * ) Bemessung, Prüfung Anlagen 2.6/6, 2.6/7 E und 2.6/8-5 -; Teil 5: Betonwerkstein; Anforderungen, Dezember 1999 * ) Bemessungen 403

11 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Richtlinie Technische Regeln für die Verwendung von August 2006 ** ) linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) Heft 3/2007, S. 110 Anlagen 2.6/7 E, 2.6/8 und 2.6/ Richtlinie Technische Regeln für die Verwendung von absturz- Januar 2003 ** ) sichernden Verglasungen (TRAV) Heft 2/2003, S. 58 Anlagen 2.6/7 E, 2.6/8 und 2.6/ Richtlinie Technische Regeln für die Bemessung und die August 2006 ** ) Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen Heft 3/2007, (TRPV) S. 106 Anlagen 2.6/7 E, 2.6/8 und 2.6/ Sonderkonstruktionen DIN EN Freistehende Schornsteine -1 -; Teil 1: Allgemeine Anforderungen Mai 2007 * ) Anlage 2.7/1-2 -; Teil 2: Betonschornsteine August 2007 * ) Anlage 2.7/2-4 -; Teil 4: Innenrohre aus Mauerwerk Entwurf, Dezember 2005 * ) Bemessung und Ausführung Anlage 2.7/3-6 -; Teil 6: Innenrohre aus Stahl Bemessung und März 2005 * ) Ausführung Anlage 2.7/5-8 -; Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung August 2005 * ) von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen Anlage 2.7/6 DIN 1056 Freistehende Schornsteine in Massivbauart Trag- Januar 2009 * ) rohr aus Mauerwerk Berechnung und Ausführung Anlage 2.4/7 DIN V 4133 Freistehende Stahlschornsteine Juli 2007 * ) Anlagen 2.4/7 und 2.7/ DIN EN Fliegende Bauten Zelte Sicherheit Mai 2006 * ) Anlage 2.7/7 DIN EN Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungs- Juni 2005 * ) plätze und Vergnügungsparks Sicherheit Anlage 2.7/ DIN 4131 Antennentragwerke aus Stahl November 1991 * ) Anlagen 2.4/7 und 2.7/ DIN 4134 Tragluftbauten; Berechnung, Ausführung und Betrieb Februar 1983 * ) Anlage 2.7/ DIN 4178 Glockentürme April 2005 * ) DIN EN Traggerüste; Anforderungen, Bemessung und Dezember 2008 * ) Entwurf Anlage 2.7/11 E DIN V Gewächshäuser; Teil 1: Ausführung und Berechnung Februar 1998 * ) Anlagen 2.6/7 E und 2.6/8 404

12 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle DIN Gärfuttersilos und Güllebehälter -1 -; Teil 1: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit, Januar 2006 * ) Allgemeine Anforderungen -2 -; Teil 2: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Juni 2004 * ) Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteile, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen -4 -; Teil 4: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Juli 1994 * ) Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälter aus Stahl Richtlinie Richtlinie für Windenergieanlagen; Einwirkungen März 2004 Schriftenund Standsicherheitsnachweise für Turm und reihe B des Gründung DIBt, Heft 8 Anlagen 2.4/7 und 2.7/ DIN EN Temporäre Konstruktionen für Bauwerke -1 -; Teil 1: Arbeitsgerüste Leistungsanforderungen, März 2004 * ) Entwurf, Konstruktion und Bemessung Anlagen 2.7/13 und 2.7/14 DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste -1 -; Teil 1: Schutzgerüste Leistungsanforderungen, März 2004 * ) Entwurf, Konstruktion und Bemessung Anlage 2.7/ Richtlinie Lehmbau Regeln Februar 2008 **** ) Anlage 2.7/15 3. Technische Regeln zum Brandschutz 3.1 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Anlage 3.1/1-4 -; Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung März 1994 * ) klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile Anlage 3.1/2-4/A1 -; -; Änderung A1 November 2004 * ) Anlage 3.1/3-22 -; Teil 22: Anwendungsnorm zu DIN auf der November 2004 * ) Bemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten Anlage 3.1/4 3.2 Richtlinie Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz März 2000 ** ) im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie Heft 6/2000, MIndBauR) S. 212 Anlage 3.2/1 3.3 Richtlinie Muster-Richtlinie über brandschutztechnische September 2005 ** ) Anforderungen an Systemböden (MSysBöR) Heft 3/2006, S Richtlinie Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser- August 1992 ** ) Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Heft 5/1992, Stoffe (LöRüRL) S. 160 Anlage 3.4/1 3.5 Richtlinie Muster-Richtlinie über brandschutztechnische September 2005, ** ) Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster- geändert Heft 1/2011, Lüftungsanlagen-Richtlinie MLüAR) Juli 2010 S

13 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Richtlinie Muster-Richtlinie über brandschutztechnische November 2005 ** ) Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster- Heft 4/2006, Leitungsanlagenrichtlinie MLAR) S Richtlinie Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung März 2006 Anhang A von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflagerrichtlinie KLR) 3.8 Richtlinie Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Juli 2004 ** ) Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile Heft 5/2004, in Holzbauweise (MHFHHolzR) S Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz 4.1 Wärmeschutz DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -2 -; Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz Juli 2003 * ) Anlage 4.1/1-3 -; Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforde- Juli 2001 * ) rungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung Anlage 4.1/2 DIN V Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Juni 2007 * ) Bemessungswerte Anlagen 4.1/3 und 4.1/4 E -10 -; Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen Juni 2008 * ) an Wärmedämmstoffe Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe DIN Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen Teil 1 -; Polyurethan-Ortschaum für die Wärme- und Dezember 1991 * ) Kältedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Ausführung, Prüfung Teil 2 -; Harnstoff-Formaldehydharz-Ortschaum für die Juni 1978 * ) Wärmedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Ausführung, Prüfung Richtlinie ETB-Richtlinie zur Begrenzung der Formaldehyd- April 1985 * ) emission in der Raumluft bei Verwendung von Harnstoff-Formaldehydharz-Ortschaum 4.2 Schallschutz DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen November 1989 * ) und Nachweise Anlagen 4.2/1 und 4.2/2 -/A1 -; Änderung A1 Januar 2001 * ) Beiblatt 1 zu DIN ; Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren November 1989 * ) Anlage 4.2/2 406

14 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundstelle Technische Regeln zum Bautenschutz 5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen DIN 4149 Bauten in deutschen Erdbebengebieten Last- April 2005 * ) annahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten Anlage 5.1/1 5.2 Holzschutz DIN Holzschutz Teil 2 -; Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau Mai 1996 * ) Teil 3 -; Vorbeugender chemischer Holzschutz April 1990 * ) Anlage 5.2/1 6. Technische Regeln zum Gesundheitsschutz 6.1 PCB-Richtlinie Richtlinie für die Bewertung und Sanierung September 1994 ** ) PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Heft 2/1995, S. 50 Anlage 6.1/1 6.2 Asbest-Richtlinie Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach Januar 1996 ** ) gebundener Asbestprodukte in Gebäuden Heft 3/1996, S. 88 Anlage 6.2/1 6.3 Richtlinie Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, April 2009 ** ) Bäder und Toilettenräume in Wohnungen Heft 5/2010, S PCP-Richtlinie Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Oktober 1996 ** ) Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe Heft 1/1997, und Bauteile in Gebäuden S. 6 Heft 2/1997, S. 48 Anlage 6.4/1 7. Technische Regeln als Planungsgrundlagen 7.1 DIN Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße Juni 2011 * ) Anlage 7.1/1 7.2 DIN Barrierefreies Bauen -1 -; Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- Januar 1998 * ) und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen Anlage 7.2/1-2 -; Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und November 1996 * ) Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen Anlage 7.2/2 7.3 DIN Barrierefreie Wohnungen Teil 1 -; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungs- Dezember 1992 * ) grundlagen Anlage 7.3/1 Teil 2 -; Planungsgrundlagen Dezember 1992 * ) Anlage 7.3/2 7.4 Richtlinie Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Februar 2007 Anhang B Anlage 7.4/1 407

15 Teil II: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie Lfd. Bezeichnung Ausgabe Bezugsquelle/ Nr. Fundstelle Anwendungsregelungen für Bauprodukte im Geltungsbereich September 2009 ** ) von Leitlinien für europäische technische Zulassungen Heft 2/ Anwendungsregelungen für Bausätze im Geltungsbereich September 2011 ** ) von Leitlinien für europäische technische Zulassungen Heft 2/ Anwendungsregelungen für Bauprodukte, für die eine europäische September 2011 ** ) technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt werden Heft 2/ Anwendungsregelungen für Bausätze, für die eine europäische September 2011 ** ) technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt werden Heft 2/ Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten September 2011 ** ) Normen Heft 2/2012 Teil III: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie im Geltungsbereich von Verordnungen nach 17 Abs. 4 und 21 Abs. 2 BauO LSA Lfd. Bezeichnung Ausgabe Bezugsquelle/ Nr. Fundstelle Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten September 2011 ** ) Normen Heft 2/ Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze, für die eine September 2010 ** ) europäische technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt werden Heft 2/2012 * ) Beuth Verlag GmbH, Berlin ** ) bis : Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt-Mitteilungen, zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Rotherstr. 21, Berlin ab: : Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt-Mitteilungen Amtliche Mitteilungen, unter oder *** ) Stahlbau-Verlagsgesellschaft mbh, Sohnstr. 65, Düsseldorf **** ) GWV Fachverlage GmbH, A.-Lincoln-Straße 46, Wiesbaden Anlage 1.1/1 zu DIN EN 1990: in Verbindung mit DIN EN 1990/NA: Die informativen Anhänge B, C und D sind von der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen. Anlage 1.2/1 zu DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: Abschnitt 3.3 ist von der Einführung ausgenommen. Anlage 1.2/2 zu DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: Die Gemeinden Ilsenburg (ausgenommen der Ortsteil Darlingerode), Oberharz am Brocken und Wernigerode des Landkreises Harz sind der Schneelastzone 3 und die übrigen Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt der Schneelastzone 2 zuzuordnen. 2. Zu Abschnitt 4.3 (Norddeutsches Tiefland) In Gemeinden nördlich des 52. Breitengrades, die in der Tabelle Zuordnung von Gemeinden zum Norddeutschen Tiefland nach Verwaltungsgrenzen in Sachsen- Anhalt aufgeführt sind, ist für alle Gebäude in der Schneelastzone 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit s i = 2,3 μ i s k anzunehmen. 408

16 Tabelle: Zuordnung von Gemeinden zum Norddeutschen Tiefland nach Verwaltungsgrenzen in Sachsen-Anhalt* Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Stendal Landkreis Jerichower Land Landkreis Börde Landkreis Anhalt- Bitterfeld Landkreis Wittenberg Landkreis Harz Landkreis Salzland Gemeinden/Kreisfreie Stadt Stadt Magdeburg alle alle alle alle, außer Gröningen, Kroppenstedt sowie die südlichen Teile von Oschersleben (Bode) und Sülzetal Zerbst/Anhalt, (Ortsteile Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gerden, Grimme, Lindau, Moritz, Nedlitz, Polenzko, Reuden, Straguth und Zernitz) Coswig (Anhalt) (Ortsteile Serno und Stackelitz) die nördlichen Teile von Osterwieck und Huy Barby (Ortsteil Glinde), Schönebeck (Elbe) und Bördeland (Ortsteil Welsleben) * Die Zuordnung bezieht sich auf den Gebietsstand 1. Januar 2011 Anlage 1.2/3 zu DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: Zu Abschnitt NA.B.3.2 Tabelle NA.B.3 Spalte 2 Bei Gebäuden (Reihenmittelhäuser) mit einer Gesamthöhe h <_ 10,0 m, an die beidseitig im Wesentlichen profilgleich angebaut und bei denen (rechtlich) gesichert ist, dass die angebauten Gebäude nicht dauerhaft beseitigt werden, darf die Einwirkung des Windes als veränderliche Einwirkung aus Druck oder Sog nachgewiesen werden. Dabei ist der ungünstigere Wert maßgebend. Die Einwirkung von Druck und Sog gemeinsam muss dann als außergewöhnliche Einwirkung angesetzt werden. 2. Alle Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt sind der Windzone 2 zuzuordnen. Anlage 1.2/4 zu DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: Zu Abschnitt 4.4 Ergänzend gilt für die Anpralllasten aus dem Anprall von Gabelstaplern bei Regalen, die nicht gleichzeitig die tragende Gebäudekonstruktion sind: An den für den Lastfall Gabelstapleranprall maßgebenden Stützen an der Gangseite ist in 0,4 m Höhe eine Horizontallast von 2,5 kn in Gangquerrichtung und von 1,25 kn in Ganglängsrichtung anzusetzen. Für die Bemessung der Stützen sind die Lasten nicht gleichzeitig, sondern in jeder Richtung getrennt anzusetzen. 2. Die informativen Anhänge sind von der Einführung ausgenommen. Anlage 1.2/5 zu DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: und DIN Fachbericht 140 Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes 1. Bei Silozellen bis zu einem Behältervolumen von m 3 und einer Schlankheit (Verhältnis Zellenhöhe hc zu Zellendurchmesser dc) hc/dc < 4,0 können neben dem DIN-Fachbericht 140 auch die Regeln von DIN EN angewendet werden, sofern die Masse des Entlastungssystems den Wert von m E = 50 kg/m 2 nicht überschreitet. 2. Bei Anwendung der technischen Regel DIN-Fachbericht 140 ist Folgendes Sofern keine sphärischen Explosionsbedingungen vorliegen, darf bei der Anwendung der Nomogramme des DIN-Fachberichts 140 für niedrige Silozellen mit Schlankheiten von hc/dc < 2,0 eine Extrapolation der Nomogrammwerte mit den Schlankheiten H/D = 2 und H/D = 4 vorgenommen werden. Anlage 1.3/1 zur ETB-Richtlinie Bauteile, die gegen Absturz sichern Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes 1. Zu Abschnitt 3.1 Absatz 1 Sofern sich nach DIN EN : in Verbindung mit DIN EN /NA: größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden. 2. Zu Abschnitt 3.1 Absatz 4 Anstelle des Satzes Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern. gilt: Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen. 3. Die ETB-Richtlinie gilt nicht für Bauteile aus Glas. 409

17 Anlage 2.1/1 E Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen im Erd- und Grundbau ist Folgendes zu Zu Geotextilien und geotextilverwandte Produkte nach EN 13251:2000+A1:2005 1) Die Verwendung, bei denen die Geotextilien oder geotextilverwandten Produkte für die Standsicherheit der damit bewehrten baulichen Anlage erforderlich sind, ist nicht geregelt und bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 2. Sofern Daueranker oder Teile von ihnen in benachbarten Grundstücken liegen sollen, muss sichergestellt werden, dass durch Veränderungen am Nachbargrundstück, z. B. Abgrabungen oder Veränderungen der Grundwasserverhältnisse, die Standsicherheit dieser Daueranker nicht gefährdet wird. Die rechtliche Sicherung hat durch eine Baulast zu erfolgen mit dem Inhalt, dass der Eigentümer des betroffenen Grundstücks Veränderungen in dem Bereich, in dem Daueranker liegen, nur vornehmen darf, wenn vorher nachgewiesen ist, dass die Standsicherheit der Daueranker und der durch sie gesicherten Bauteile nicht beeinträchtigt wird. 1) in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13251: Anlage 2.1/5 zu DIN EN 12699: Anlage 2.1/2 zu DIN 1054: Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes 1. DIN EN Berichtigung 1: ist zu berücksichtigen. 2. Die in der Norm genannten Pfahlkupplungen oder andere Verbindungselemente sind dort nicht geregelt; diese bedürfen daher einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Anlage 2.1/3 E Für die Verwendung von Pfählen nach EN 12794: 2005+A1: mit EN 12794:2005+A1:2007/AC:2008 1) gilt: 1. Bis auf Weiteres dürfen nur Produkte verwendet werden, für die zusätzlich der Übereinstimmungsnachweis nach BRL A Teil 1 lfd. Nr geführt wurde. 2. Die Angaben von Produkteigenschaften in der CE-Kennzeichnung sind stets als Produktmerkmale zu sehen und ersetzen nicht den Nachweis der Tragfähigkeit entsprechend den Technischen Baubestimmungen im Bauwerk. 3. DIN EN 13369, DIN EN 13369/A1: und DIN EN Berichtigung 1: gilt nur in Verbindung mit DIN V : ) in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 12794: und DIN EN Berichtigung 1: zu DIN EN 1537: Anlage 2.1/4 Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes 1. DIN EN 1537 Berichtigung 1: ist zu berücksichtigen. 1. Zu Abschnitt Zu 1.2 und an den entsprechenden Stellen in DIN 1054: E DIN 18537, Anwendungsdokument zu DIN EN 1537: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker E DIN 18538: , Anwendungsdokument zu DIN EN 12699: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle E DIN 18539, Anwendungsdokument zu DIN EN 14199: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) DIN Fachbericht 129, Anwendungsdokument zu DIN EN 1536: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Bohrpfähle DIN EN : , Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Deutsche Fassung EN 1990:2002, Berichtigung zu DIN EN 1990:2002 sind zu ersetzen durch: DIN SPEC 18537: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1537: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker DIN SPEC 18538: , Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 12699: , Ausführung spezieller geotechnischer Arbeiten (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle DIN SPEC 18539: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 14199: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) DIN SPEC 18140: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1536: , Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau Bohrpfähle DIN EN 1990: Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Deutsche Fassung EN 1990: 2002+A1:2005+A1:2005/AC:

18 2. Zu Abschnitt Zu In Absatz A (4) ist der Satz: Beim Nachweis der Gesamtstandsicherheit (GEO-3) sind die charakteristischen Werte der Scherfestigkeit wie folgt mit den Teilsicherheitsbeiwerten γϕ und γc bzw. γcu mit Werten γ > 1 in Bemessungswerte der Scherfestigkeit umzurechnen: zu ersetzen durch: Beim Nachweis der Gesamtstandsicherheit (GEO-3) sind die charakteristischen Werte der Scherfestigkeit wie folgt mit den Teilsicherheitsbeiwerten γϕ und γc bzw. γcu und γϕu mit Werten γ > 1 in Bemessungswerte der Scherfestigkeit umzurechnen. In Absatz A (4) ist zu ergänzen: tanϕu,d = tanϕu,k/γϕu A (2.2d) 3. Zu Abschnitt Zu 3.1 Die Überschrift A ist zu ersetzen durch A Die Überschrift A ist zu ersetzen durch A Die Überschrift A ist zu ersetzen durch A Im neuen Abschnitt A Absatz A (2) sind die Verweise auf A und A zu ändern in A und A In der Anmerkung unter Absatz A (3) sind die Verweise auf A und A zweimal zu ändern in A und A Zu Abschnitt Zu 7.6 Tabelle A 7.2, 1. Zeile: ξ 0,i für n = >_ 2 >_ 5 >_ 10 >_ 15 >_ 20 ist zu ersetzen durch: ξ 0,i für n = >_ 20 Tabelle A 7.2, 4. Zeile: n ist die Anzahl der probebelasteten Pfähle. ist zu ergänzen mit: Zwischenwerte dürfen linear interpoliert werden. 5. Zu Abschnitt Zu Absatz A (3c) unterhalb von Gleichung A (7.13): Der Modellfaktor ist bei einer Zugpfahlneigung gegen die Vertikale von 0 bis 45 η M = 1,00 und bei einer Pfahlneigung von 80 η M = 1,25. Bei Zugpfahlneigungen zwischen 45 und 80 darf der Modellfaktor η M linear interpoliert werden. ist zu ersetzen durch: Der Modellfaktor beträgt unabhängig von der Pfahlneigung η M = 1, Zu Abschnitt Zu Absatz A (3a) vorletzter Spiegelstrich: Nachweis, dass der Bemessungswert der seitlichen Bodenwiderstandskraft nicht größer angesetzt worden ist, als es der Bemessungswert der räumlichen Erdwiderstandskraft für den entsprechenden Teil der Einbindetiefe bis zum Querkraftnullpunkt zulässt. ist zu ersetzen durch: Nachweis, dass der Bemessungswert der seitlichen Bodenwiderstandskraft nicht größer angesetzt worden ist, als es der Bemessungswert der räumlichen Erdwiderstandskraft für den entsprechenden Teil der Einbindetiefe bis zum Drehpunkt zulässt. Anlage 2.2/1 E Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Mauerwerk ist Folgendes 1. Zu Gesteinskörnungen nach EN 13139:2002 1) Für tragende Bauteile dürfen natürliche Gesteinskörnungen mit alkaliempfindlichen Bestandteilen oder mit möglicherweise alkaliempfindlichen Bestandteilen nur verwendet werden, wenn sie in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse eingestuft sind (gemäß Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr ). 2. Zu Mauermörtel nach EN 998-2:2003 2) Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V : Zu Ergänzungsbauteile für Mauerwerk nach EN 845-1: 2003+A1:2008, EN 845-2:2003 und EN 845-3:2003+A1: ) Die Verwendung der Ergänzungsbauteile für tragende Zwecke ist nicht geregelt. 4. Zu Betonwerksteine nach EN 771-5: /A1: ) Die Verwendung der Betonwerksteine für tragende Zwecke ist nicht geregelt. 5. Zu Mauersteine nach EN 771-1, -2, -3, -4:2003/A1:2005 4) Es gelten die zugehörigen Anwendungsformen DIN V : , DIN V : , DIN V : und DIN V : Mauersteine, die zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen, dürfen für Mauerwerk nach DIN 1053 verwendet werden: Mauerziegel nach DIN V : , Kalksandsteine nach DIN V 106: mit Ausnahme von Fasensteinen und Planelementen, Betonsteine nach DIN V : , DIN V : oder DIN V : mit Ausnahme von Plansteinen, Porenbetonsteine nach DIN V : mit Ausnahme von Planelementen. 411

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