Offizielle Mitteilungen des OÖBV

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1 Übelstrasse.9, 4020 LINZ Saison 2007/2008 ZVR: Nr Offizielle Mitteilungen des OÖBV Impressum: Eigentümer, Herausgeber und Verleger OÖ Basketballverband, Postfach 80, 4025 Linz Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ Konto Nr.: BLZ Für den Inhalt verantwortlich: Karl Winkler, Präsident Linz, Ubelstrasse 9 Tel.: 0732/ Tel.D: 0732/ / Redaktion und Versand: Gernot Huber Tel Aschach 100a ghuber@ris.at Rechtsmittelbelehrung: Gegen alle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlichten Entscheidungen ist das Rechtsmittel des EINSPRUCHES möglich, diesen binnen 2 Wochen in dreifacher Ausfertigung unter gleichzeitigem Nachweis der Einzahlung der Einspruchsgebühr an den OÖBV in Höhe von 40 bei dem Referenten einzubringen, der in 1. Instanz entschieden hat und hat einen begründeten Antrag zu enthalten. Diese Rechtsmittelbelehrung gilt nur für in diesem Mitteilungsblatt veröffentliche Entscheidungen. Für Entscheidungen, die den Betroffenen bereits gem 24 WO/OÖBV brieflich, per oder Fax zugestellt wurden, richtet sich die Einspruchsfrist nach dem Zugang der Entscheidung Zahlung von Verbandsvorschreibungen: Jede Zahlung ist auf das Konto des OÖBV zu leisten. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie bis zur dem in der Vorschreibung genannten Termin auf dem Konto des OÖBV eingegangen ist. Zwischen Vorschreibung und Zahlungstermin (Eingang auf dem Konto) müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt eine schriftliche Mahnung (siehe zur Schriftlichkeit auch 24 WO/OÖBV). Die Dauer der Mahnfrist darf die Dauer der Zahlungsfrist nicht unterschreiten. Mit dem fruchtlosen Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weiteres Verfahren die Sperre aller Mannschaften des säumigen Vereines in Kraft. Auf diese Rechtsfolge ist der Verein in der Mahnung hinzuweisen. "Alle Beiträge, die nicht von seiten des Vorstandes kommen (also auch die ÖMS-Berichte) stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar und müssen nicht mit der Meinung des OÖBV übereinstimmen!" Redaktionsschluß für das nächste Mitteilungsblatt Inhaltsverzeichnis Mitteilung des Finanzreferenten...2 Mitteilung des Schiedsrichterreferenten...5 Mitteilung des Trainerreferenten...6 ÖMS Berichte...7

2 OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Mitteilung des Finanzreferenten GEBÜHRUNGENORDNUNG DES OÖ BASKETBALLVERBANDES Gültig ab ersetzt die bisher gültige GebO des OÖBV Aufgrund der Neufassung der GebO/ÖBV vom gültig ab gelten gemäß 1 (1) für den OÖBV folgende abweichende Regelungen: Alle angeführten Beträge sind in EURO ausgewiesen. Allgemeine Gebühren Reisekostenersatz Für im Rahmen des OÖBV angeordnete Fahrten gelten folgende Sätze: Km Geld je gefahrenen Km 0,25 Fahrtkosten innerhalb Oberösterreichs gemäß im MB veröffentlichten Km Tabelle - außerhalb OÖ lt. Routenplaner ÖAMTC Tagesdiäten Soweit von dieser GebO nicht anders geregelt, gilt die GebO/ÖBV 3 in der jeweils aktuellen Fassung Dienstverrichtungen bis 3 Stunden 0,00 Dienstverrichtungen ab 3 Stunden 2,20 je angefangener Stunde maximal pro Tag 26,40 Nächtigungsgebühren Lt. GebO/ÖBV 4 in der jeweils aktuellen Fassung Diäten bei Sitzungen Bei Sitzungen an denen OÖBV Vorstandsmitglieder teilnehmen haben sie Anspruch auf Diäten und Reisekostenersatz gem GebO/OÖBV An Sitzungen teilnehmende Vereinsvertreter haben keinen automatischen Anspruch. Gebühren für Vereine Nenngebühren gelten pro Spiel im Rahmen des OÖBV HELL, H1, H2, OPO, MPO, DL 50,00 U 18 28,00 U 16, U 14 26,00 U 12, U 10 16,00 Sonstige Gebühren Spielbewilligungen pro Saison und Spieler Senioren 25,00 Nachwuchs 6,00 Spielblock 11,00 Verlegungsgebühr (allgemein) 30,00 Einspruchsgebühr (OÖBV Spiele) 40,00 3.Oktober MB 05/07-08

3 Pönalen Nichtführen von Pflichtnachwuchsmannschaften lt. 20 WO/OÖBV pro Saison 1. fehlende NW Mannschaft HELL, DL 1.090,-- H1, H2 872,-- 2. fehlende NW Mannschaft HELL, DL 945,-- H1, H2 727,-- 3. fehlende NW Mannschaft HELL, DL 800,-- H1, H2 581,-- 4. fehlende NW Mannschaft HELL, DL 655,-- H1, H2 436,-- Nichtantreten zu einem OÖBV Wettspiel 225,-- Absage eines Wettspiels 110,-- OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Entweder mehr als 72 Stunden vor Matchbeginn mit Verständigung aller Beteiligten durch OÖBV Oder weniger als 72 Stunden vor Matchbeginn mit Verständigung aller Beteiligten durch absagenden Verein, sodass ein Erscheinen unterbleibt Strafbeglaubigung 40,-- Verspäteter Spielbeginn 8,-- Verspäteter Spielbeginn > 15 min 22,50 Fehlende Spielbewilligung je eingetr. Spieler 10,-- Identifizierung eines Spielers mit Ausweis 10,-- Fehlende Trainerlizenz Ab 4. Mal 40,-- Ab 7. Mal zzg zur Strafbeglaubigung 60,-- Fehlerhafter Spielbericht oder Auswertung 15,-- Fehlendes Tischorgan 40,-- Wechsel eines Tischorganes 22,50 Fehlendes oder fehlerhaftes Spielutensil 8,-- Unterlassene Übermittlung des Spielergebnisses an den Internetverantwortlichen von ÖMS und OÖBV Spielen pro Spiel 25,-- ab 3. Mal 40,-- ab 4. Mal 50,-- Nichteinhalten von Verbandsterminen pro Woche und pro Fall 10,-- MB 05/ Oktober 2007

4 OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Gebühren Trainer und Vortragende bei Lehrgängen Berechnungsbasis Training oder Vortrag pro Einheit (90 min) 35,-- Aufsicht 17,50 Spiel 35,-- Theoretische Prüfung pro Kandidat 7,-- Entschädigung Trainer oder Lehrwart oder Vortragende 100 % Übungsleiter 75 % Assistent 50 % Gebühren Schiedsrichter und Spielfunktionäre Schiedsrichterlizenzgebühr (Beitrag für Ausbildung/Fortbildung) pro Jahr 18,50 Spielgebühren Schiedsrichter Qual ÖBV, A 15,-- Qual B 12,-- Qual C 9,-- Spielüberwachung und Schieribeobachtung pro Spiel 12,-- Anstelle von Diäten erhalten Schiedsrichter ein erhöhtes Km Geld gem. der im MB veröffentlichten Tabelle von 0,32 Spielfunktionär wenn vom OÖBV nominiert pro Spiel 5,-- Pönalen Unentschuldigtes Nichterscheinen 40,-- Verspätete Absage 8,-- Absage nach Ansetzung 4,-- Administrativer Fehler 50 % der Spielgebühr Verspätetes Absenden des Spielberichts an den Beglaubigungsreferenten Ab dem 4. Tag 15,-- Ab dem 11. Tag 22,50 Ab dem 18. Tag 30,-- Für die Handhabung der Rechnungslegung wird ausdrücklich auf 12 der GebO/ÖBV hingewiesen. Es wird besonders auch auf den 18 der GebO/ÖBV hingewiesen, der besagt, dass jeder Empfänger von Entschädigungen auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht zu achten hat. Honorare sind gem. 109 a EstG ab einer Höhe von 900,-- pro Honorarempfänger bzw. 450,-- pro Honorarnote von uns an das Finanzamt meldepflichtig. 3.Oktober MB 05/07-08

5 Schiedsrichterliste 2007/2008 OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Mitteilung des Schiedsrichterreferenten Quali.Nachname Vorname Plz Ort Vereinsschiedsrichter mail ÖBV Aliefendic Idham 4840 Vöcklabruck Vöcklabruck ÖBV Freudenthaler Peter 4861 Schörfling SK Kammer ÖBV Hartl Gerhard 4400 Steyr Steyr ÖBV Kaiser Ralf 4810 Gmunden WBC Wels ÖBV Thurner Christian 4020 Linz BBC Linz ÖBV Söllner Dietmar 4600 Wels ÖBV Winkler Karl 4020 Linz A Endl Lukas 4600 Wels WBC Wels A Hapt Mario 4204 Reichenau BBC Linz A Landsiedl Erwin 4060 Leonding BBC Linz A Leitner Gregor 4600 Wels BBC Steyr A Ljutic Tahir 4030 Linz Innviertel A Madl Christoph 4040 Linz BBC Linz A Müller Andreas 4844 Regau SK Kammer A Sehic Edib 4020 Linz BBC Linz A Schönberger Wolfgang 4040 Puchenau BBC Linz A Sprung Anton 4400 Steyr Enns A Stöglehner Roland Freilassing BBC Linz A Stöglehner Wolfgang 4223 Katsdorf Union Enns A Zechmeister Werner 4523 Pichlern BBC Steyr A Zeko Mario 4600 Wels BBC Steyr B Ebner Romana 4853 Steinbach SK Kammer B Mathe Wolfgang 4320 Perg ATV Schwertberg B Sengstschmid Gerhard 3300 Amstetten Amstetten C Bachmayer Martin 4861 Aurach SK Kammer C Kienesberger Johannes 4812 Pinsdorf Gmunden C Mitrovic Nenad 4813 Altmünster BBC Vöcklabruck C Sprung Ronald 4400 Steyr Union Enns Art Unsportliches Foul: Regelinterpretationen In den letzten Minuten eines Spieles kommt es immer wieder zu Situationen, wo bevor der Ball z.b. nach einem Korb eingeworfen wird oder sogar noch gar nicht übergeben ist, bereits ein Foul von den Verteidigern, mit dem Ziel die andere Mannschaft an die FW Linie zu bringen, begangen wird. Solche Fouls sind grundsätzlich als U Fouls zu geben, da offensichtlich kein Versuch den Ball zu spielen gegeben ist. Art Technisches Foul Flopping ist nach Art ein techn. Foul. In der letzten Zeit ist immer mehr zu beobachten, dass Spieler sind einen unfairen Vorteil durch Täuschung der Schiedsrichter (Flopping, Acting) erlangen und dadurch eine unsportliche Atmosphäre unter den Zuschauer gegen die Schiedsrichter produzieren. Ein solches Verhalten ist offensichtlich unsportlich und behindert einen reibungslosen Spielablauf. Daher ist wie folgt vorzugehen: Eine Verwarnung ist nach dem ersten diesbezüglichen Verhalten auszusprechen. Diese ist klar allen am Spiel beteiligten zur Kenntnis zu bringen und gilt für beide Mannschaften. Im Wiederholungsfall ist ausnahmslos auf technisches Foul zu entscheiden. MB 05/ Oktober 2007

6 OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Mitteilung des Trainerreferenten AUSSCHREIBUNG ÜBUNGSLEITERKURS 2008 Für den Übungsleiterkurs 2008 (Mai / Juni 2008) sind 2 Möglichkeiten vorgesehen: Dezentralisierter Kurs in Zusammenarbeit mit einem Verein, der selbst mindestens 8 Teilnehmer/innen meldet Hallentermine kostenlos zur Verfügung stellt (Idee: Aktive absolvieren die Ausbildung an ihren Trainingsabenden) bei der Organisation des Kurses an Ort und Stelle hilft (Halle, Lehrsaal, Bälle.) an mindestens 3 Terminen für je 90 Minuten für praktische Übungen ein Nachwuchsteam (U-10, U-12, U-14) stellt. Ein dezentralisierter Kurs wurde bereits in Steyr und in Gmunden mit bestem Erfolg durchgeführt. Die Vorteile: Aktive des veranstaltenden Vereins absolvieren die Ausbildung statt des Trainings Entfall weiter Wege und der Zeitbelastung für die Anreise Praktische Arbeit mit eigenen Vereinsangehörigen, also meist mit bekannten Kindern Geringerer Kursbeitrag wegen geringerer Kosten für den Verband Keine allzu langen Kursabende weniger Lernstress Zentraler Kurs in Linz, Landessportschule Die Option B kommt automatisch dann zur Anwendung, wenn sich bis 25. Oktober 2007 kein Verein als Bewerber für die Option A meldet. Mit einer entsprechenden Ausschreibung ist dann Anfang November zu rechnen. Der Zeitrahmen für beide Möglichkeiten sieht die Ausbildung zwischen Mitte Mai und Mitte Juni und die Abschlussprüfung Anfang September vor. Achtung, neu (siehe Trainerordnung): Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 60 Einheiten (Lizenz D) + 20 Einheiten (Lizenz C) á 45 Minuten. Teil 2 (20 Einheiten Ergänzung für Lizenz C) soll nach Absprache mit den Teilnehmern terminisiert werden. Ergänzung Regelkunde (für beide Kursformen): Die Kenntnis der internationalen Basketball-regeln wird als selbstverständlich vorausgesetzt, entsprechende Fragen sind demnach auch bei der Prüfung vorgesehen. Regelhefte fürs Heimstudium sind über das Schiedsrichterreferat zu beziehen. Prüfung: Termin nach Absprache mit den Teilnehmern Schriftliche Facharbeit (einfache Trainingsplanung) + Prüfungsgespräch bezogen auf Inhalte der Facharbeit und Regelkunde + Überprüfung des Eigenkönnens. Kursleitung: Ernst Schlemmer, OÖBV-Trainerreferent Von den Teilnehmern wird ein gewisses Mindestmaß an Eigenkönnen vorausgesetzt. Es wird bei der Abschlussprüfung beurteilt. Gravierende Verbesserungen beim Kurs sind nicht möglich, die Übungsmöglichkeiten müssen im Vereinstraining gesucht werden. Ein Antreten zur Prüfung ist nur möglich, wenn alle Module absolviert, versäumte also nachgeholt worden sind. Das Nachholen kann entweder nach Vereinbarung mit dem Referenten vor Ort, durch Besuch einschlägiger Module in einem anderen Bundesland oder höchstens ein Jahr später beim nächsten Kurs im eigenen Bundesland erfolgen. 3.Oktober MB 05/07-08

7 Meldungen: OBERÖSTERREICHISCHER BASKETBALLVERBAND Vereine, die an der Durchführung eines Kurses entsprechend Option A in ihrem Bereich interessiert sind, melden dies bis schriftlich oder per dem OÖBV-Trainerreferenten: Ernst Schlemmer, Kopernikusstr. 14 / 37 e.schlemmer@basketballoberoesterreich.at mit Bekanntgabe der 8 (Mindestzahl) Teilnehmer aus dem eigenen Bereich (Name, Adresse, Geburtsdatum, Mail- Adresse). f.d. OÖ Basketballverband: Ernst Schlemmer Trainerreferent Berichte ÖMS Bericht ÖMS mu in Gmunden Gruppe V2 Spiel 1 St. Pölten begann in den ersten Minuten sehr aggressiv und kam Inside zu vielen leichten Körben. Diese Gangart setzte sich auch im Rest des Spiels fort. Gmunden kam im 2. Viertel auf 5 Punkte heran, vergab jedoch im weiteren Verlauf wieder mit vielen Turnovers und vergebenen Lay ups Chancen. Ab dem 3. Viertel zog St. Pölten mit 23 Punkten davon und gewann schließlich verdient. Allianz Swans Gmunden - UBBC St. Pölten 42 : 65 ( 6:19, 17:18, 13:15, 6:13) für Gmunden: Haslinger 8, Deutsch 7, Mitrovic 7, Franke 6, Huemer 5, Kainhofer 4, Lampl 2, Lechner 2, Hoff 1 für St. Pölten: Sprung 20, Greimeister 15, Obermann 13, Ribisch 6, Kapic 4, Furtner 3, Wölfler 2, Mair 2 Spiel 2 Ähnlich erging es Tyrolia. St. Pölten zwang mit intensiven Full-Court- Pressing zu vielen Turnovers und machte im Gegenzug leichte Körbe. Ebenso zeigten sich die NÖ am Offensive Rebound sehr stark. Eine 3-2 Zone UKJ s war nur kurzzeitig effektiv. Alles in allem, Tyrolia kämpfte gut, aber konnte dem verdienten Gruppensieger St. Pölten nichts entgegenhalten. UBBC St. Pölten - UKJ Tyrolia 77 : 50 ( 22:10, 17:13, 22:16, 16:11) für UBBC St. Pölten: Greimeister 20, Obermann 14, Ribisch 13, Sprung 9, Furtner 6, Rieder 5, Mair Wölfler je 4, Prosev 2. für UKJ Tyrolia: Kittenberger 13, Ertl 12, Wolfgruber 8, Rothmüller 7, Mandl 6, Peschl 4 Spiel 3 Das Spielende war spannend, ein vergebener Dreier mit dem Buzzer der Gmundner verhinderte den Ausgleich für eine mögliche Verlängerung. Der ÖMS-Veranstalter vergab mit zu vielen Eigenfehlern und vergebenen einfache Abschlüssen seine Chance zum Aufstieg. UKJ Tyrolia - Allianz Swans Gmunden 58 : 55 ( 19:10, 13:10, 12:13, 14:22) für Tyrolia: Kittenberger 23, Holzgruber 14, Ertl 12, Rothmüller 4, Mandl 3, Oberndorfer 1 für Gmunden: Haslinger 16, Hoff 15, Deutsch 7, Mitrovic 6, Kainhofer 5, Huemer 2, Salfinger 2, Bruckner 2 MB 05/ Oktober 2007

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