Mediadaten Gültig ab 01. Januar Blickpunkt Gesundheit (BG)
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- Oskar Josef Kaufer
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1 Mediadaten 2010 Gültig ab 01. Januar 2010 Blickpunkt Gesundheit (BG)
2 Themenplan Monat ET Themenübersicht Feb./März Schwerpunktthema 1: Brustkrebs Die neuesten Therapien, die beste Vorsorge Schwerpunktthema 2: Rückenstark Neue Erkenntnisse und Therapien Reha: Stoma-Versorgung Das müssen Sie beachten Orthopädie: Passgenaue Schuhe Daran erkennen Sie gute Qualität Wellness/Sport: Segensreiche Sauna So stärken Sie die Abwehr April/Mai Schwerpunktthema 1: Prothesen Super leicht für einen sicheren Gang Schwerpunktthema 2: Nagelpilze So erhalten Sie die Fußgesundheit Reha: Gehhilfen Schneller wieder mobil nach dem Schlaganfall Orthopädie: Shiatsu-Massagen Die Kraft der heilenden Hände Wellness/Sport: Gartenarbeit So achten Sie auf Ihren Rücken Juni/Juli Schwerpunktthema 1: Venen So stützen Sie schwache Gefäße richtig Schwerpunktthema 2: Grenzenlos mobil Hilfen für Menschen mit Handicap Reha: Schmerztherapie Die drei wirksamsten Behandlungen Orthopädie: Künstliche Gelenke Neues Knie, neue Hüfte Wellness/Sport: Aromatherapie Die heilsame Macht der Düfte Aug./Sept Schwerpunktthema 1: Kopfschmerzen Akupunktur oder Medikamente: was hilft wann? Schwerpunktthema 2: Inkontinenz Hilfsmittel, die das Leben sicherer machen Reha: Barrierefreies Bad Planung, Finanzierung, Umsetzung Orthopädie: Maus- und Tennisarm Vorbeugen und behandeln Wellness/Sport: Aqua-Jogging Kalorienverbrauch ohne Gelenkbelastung Okt./Nov Schwerpunktthema 1: Gesunde Seele Was im Herbst und Winter wohl tut Schwerpunktthema 2: Diabetes Spezielle Pflege für besonders trockene Haut Reha: Amputation Was tun bei Phantomschmerzen Orthopädie: Osteoporose Sport, der Ihre Knochen schützt Wellness/Sport: Verdauungsgymnastik Diese Übungen helfen dem Darm Dez. 2010/Jan Schwerpunktthema 1: Arthrose Turnen für mehr Lebensqualität Schwerpunktthema 2: Geschenke Die besten Tipps aus dem Sanitätshaus Reha: Asthma Therapien im In- und Ausland Orthopädie: Ischias Was bringt die Akupunktur wirklich? Wellness/Sport: Floaten Wohlfühlen in warmem Wasser
3 Kurzcharakteristika 2 Blickpunkt Gesundheit (BG) ist das etwas andere Kundenmagazin für Sanitätshäuser, Reha-Kliniken und Gesundheitszentren! Es umfasst Themen, die für alle dort frequentierten Zielgruppen interessant sind. Aber auch Menschen mit Handicap finden in BG Rat und Orientierung. Schwerpunkt sind die Bereiche Orthopädie und Rehabilitation. Hier Grunddaten werden spezielle Einrichtungen, aktuelle Job- und Rechtstendenzen sowie moderne Lebensfelder vorgestellt. Persönliche Geschichten vermitteln Mut und Hoffnung, mit einer schweren Erkrankung umzugehen und diese so zu überwinden. Rubriken wie Reise, Psychologie, Sport, Ernährung und Beauty lockern das Ensemble auf und Technische Daten richten den Fokus auf den Aspekt Prävention als auch auf die anderen, angenehmen Seiten des Lebens. Rätsel und Gewinnspiel sorgen für Unterhaltung und Lesertreue. BG ist damit die ideale Kombination aus zielgruppengerechter Information und Unterhaltung und als solches ein attraktives Instrument der Kundenbindung. Herausgeber und Verlag: Anschrift: (Verkaufsleitung, Anzeigenverwaltung) Verkaufsleitung: Redaktion: Gestaltung: Gerichtsstand: Bankverbindung: Zahlungsbedingungen: Agenturprovision: media counication, Schwalbach/Ts. media counication Friedrich-Stoltze-Str Schwalbach Telefon / Telefax / info@blickpunktgesundheit.de Rainer Hertenstein Bianca Lorenz Postfach Wiesbaden Telefon 06 11/ redaktion@blickpunktgesundheit.de Joerg Dornhoefer grafik@blickpunktgesundheit.de Schwalbach am Taunus Frankfurter Sparkasse BLZ Konto Tage 2 % Skonto, 20 Tage rein netto 15 % Verbreitung: Jahrgang/Jahr: Zeitschriftenformat: Satzspiegelformat: Spaltenbreite: Druckverfahren: Dateiformate: Farbscala: Anzeigen- und DU-schluss: Datenversand: Erscheinungsweise: Bundesweit, exklusiv im Sanitätsfachhandel, Reha-Kliniken und Gesundheitszentren 8. Jahrgang 2010 x x 58 (3-spaltig) Rollen-Offsetdruck PDF/X1a oder PDF/X3 für Druckvorstufe, CMYK-Modus, kein Farbmanagement EPS (Schriften inkludiert, mitgeliefert oder in Kurven konvertiert) TIFF-Dateien (Auflösung mind. 300 dpi) Offene Dateien nach Absprache Euro-Skala 5 Wochen vor Erscheinen per , CD-ROM, DVD-ROM 6 x jährlich jeweils am 1. des Monats Februar/April/Juni/ August/Oktober/Dezember
4 Anzeigenpreisliste Gültig ab 01. Januar Größe Satzspiegel Preis in Euro Angeschnittene Anzeigen Breite Höhe Einfarbige Anzeige (schwarz-weiß) Mehrfarbige Anzeige (4-, 3- oder 2-farbig) Breite Höhe 1/ , ,00 9/ , , / , , / , , / , , / , , /4 Eckfeld , ,00 1/8 Eckfeld ,00 1.,00 U , , Abweichende Formate werden nach Millimeter abgerechnet. Millimeterpreis EUR 7, Beschnitt am Heftrand Beilagen: Höchstformat 202 Breite/ 294 Höhe Preis bis 25 g, pro 1000 Stück, EUR 75,00. Größere Gewichte auf Anfrage. Teilbeilagen sind nicht möglich. Einhefter: Pro Ausgabe ist ein 4-seitiger Einhefter möglich. Dieser ist anzuliefern im Magazinformat zzgl. 3 Beschnittzugabe. Preis bis 25 g, EUR 7.400,00 Nachlässe: Malstaffel: 3 Anzeigen 6 Anzeigen 12 Anzeigen 24 Anzeigen 3% 5% 10 % 15 % Mengenstaffel: 1 Seiten 3 Seiten 6 Seiten 12 Seiten 3% 5% 10 % 15 % Platzierungszuschlag. 10 % auf den Grundpreis. Beilagen und Einhefter sind nicht rabattfähig. Alle Preise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
5 Anzeigenformate (nicht maßgebend für Platzierung) 4 1/1 im Satzspiegel x 1/1 im Anschnitt x 3/4 im Hochformat 135 x 3/4 im Querformat x 190 2/3 im Hochformat 122 x 2/3 im Querformat x 170 1/2 im Hochformat 90 x 1/2 im Querformat x 129 1/3 im Hochformat 58 x 1/3 im Querformat x 86 1/4 im Hochformat 45 x 1/4 Eckfeld 90 x 129 Firmeneindruck Für angeschnittene Anzeigen muss eine Beschnittzugabe (Schnittreserve) von je 3 oben, unten und außen zum genannten Anzeigenformat hinzugerechnet werden. 1/4 im Querformat x 60 1/8 im Hochformat 45 x 129 1/8 Eckfeld 90 x 60 9/16 Junior Page 135 x 190 U4 im Anschnitt x 232 Weitere Formate auf Anfrage
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen 6 A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestiten Nuern, bestiten Ausgaben oder an bestiten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestiungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage undleser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenoen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird je nach Art der Anzeige die übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Der Verlag liefert mit Rechnung einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v.h., über Exemplaren 5 v.h. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen etwaige Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestit sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. B. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 1. Ein Ausschluss von Mitbewerbern für eine bestite Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden. 2. Die Anzeigen müssen den Interessen der Verteiler entsprechen. Stellt sich erst nach Erscheinen der Werbung heraus, dass die Anzeigen von den Verteilern nicht erwünscht sind, so hat der Verlag auch nachträglich das Recht, von der Abwicklung des Auftrages sofort zurückzutreten. 3. Wegen des begrenzten Anzeigenraumes gilt für den Inserenten ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn es ausdrücklich vorher vereinbart und durch den Verlag bestätigt wurde. Von dem Rücktrittsrecht kann jedoch nur bis spätestens 8 Wochen vor Anzeigenschluss Gebrauch gemacht werden. 4. Beilagen, Ein- und Durchhefter dürfen nur dann Werbung für mehrere Produkte oder Dienstleistungen enthalten, wenn es sich um Produkte oder Dienstleistungen des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe handelt. 5. Feste Platzierungszusagen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die umbruchtechnische Heftstruktur eine Umplatzierung der Anzeige erforderlich macht. 6. Computerviren: Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien und Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen. 7. Speicherung von Kundendaten: Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. 8. Anzeigen für Arzneimittel müssen dem Heilmittelwerbegesetz entsprechen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
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