Christian Reuter

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2 Agenda Ausgangslage Eckwerte Ausbildungsinhalte Zwischenprüfung Abschlussprüfung

3 Ausgangssituation Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr 1982 Neben Wein wurden weitere Weinerzeugnisse wie z.b. Schaumwein, Glühwein oder sonstige Weinmischgetränke kaum oder gar nicht berücksichtigt. Moderne Verfahren sollen durch offene Formulierungen besser berücksichtigt werden.

4 Ausbildungsverhältnisse Weinküfer/Weinküferin zum * Jahr insgesamt Männer Frauen * Datenbank Auszubildende des BIBB auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember) Margareta Pfeifer, AB 4.3

5 Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum : 90 davon 12 weiblich 2009: 75 davon 9 weiblich 2010: 63 davon 12 weiblich Auszubildende sind Mangelware! Es Soll bereits Kellermeister geben, die Kerzen anzünden um einen Bewerber zu finden.

6 Erarbeitungsphase Ende Nov Mitte Jan Mitte Februar 13 Ende Februar 13 März bis Mai 13 Mai 2013 Antragsgespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Weisung erfolgt vom BMWi an BIBB Konstituierende Sitzung SV-Arbeiten möglichst bis Ende November beenden Erste Gemeinsame Sitzung der Sachverständigen des Bundes und der Länder zur Abstimmung von Ausbildungsrahmenplan und dem schulischen Rahmenlehrplan im BMBF in Bonn Stellungnahme der Spitzenorganisationen (DGB und KWB) Endgültige Annahme durch Bund-Länder-KOA und Stellungnahme durch BIBB Hauptausschuss Veröffentlichungsverfahren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1. August 2013 Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Weintechnologen

7 Die Eckwerte für Weinküfer/Weinküferin 1. Berufsbezeichnung: Weinküfer/Weinküferin Regelung nach BBIG und nach 25 HwO Zuordnung zu Anlage B, Abschnitt 1 (Zulassungsfreie Handwerke), Nr. 30 Weinküfer/Weinküferin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Struktur und Aufbau: Monoberuf (zur Differenzierung ggf. -oder- Formulierungen) 4. Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte mit Gliederung in zwei Abschnitte: vor und nach der Zwischenprüfung 5. Abschlussprüfung/Gesellenprüfung

8 Wo werden Weintechnologen eingesetzt Weintechnologen und Weintechnologinnen arbeiten in Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien, Weinbaubetrieben und weinwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Darüber hinaus sind sie im Wein- und Kellereifachhandel tätig.

9 Profil Herstellen von Wein, Sekt, Schaumwein, Perlwein und Weinmischgetränken Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Weinerzeugnissen Untersuchen von Proben Durchführen sensorischer Prüfungen und Bewerten von Ergebnissen Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen Durchführen von Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken

10 Betriebliche Strukturen Zur Anpassung an betriebliche Strukturen werden offene Formulierungen verwendet. Grobstruktur: Annehmen, Vorbereiten, Verarbeiten, Vergärung von Trauben, Maische oder Most Behandeln, Ausbauen, Überwachen von Erzeugnissen Ausbildungsschwerpunkte sind nicht verordnet. Durch offene Formulierung (z.b. Erzeugnisse) können firmenspezifische Prozesse berücksichtigt werden. Schaumwein/Sekt Wein Weinmischgetränke Abfüllen, Etikettieren, Verpacken von Erzeugnissen Vorstellen, Bewerten, Vermarkten von Erzeugnissen

11 Inhalte Abschnitt A Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein, Verarbeiten von Trauben, Maische und Most, Steuern der alkoholischen Gärung, Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter Anwendung oenologischer Verfahren, Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen, Abfüllen von Erzeugnissen, Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien, Behandlungs- und Betriebsstoffen, Vorstellen und Vermarkten von Erzeugnissen, Informations- und Kommunikationstechniken anwenden, Kellerbuchführung, Durchführen von Hygienemaßnahmen.

12 Integrative Inhalte Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

13 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Analyse und Behandlung sowie rechtliche Grundlagen und Verfahren statt. Analyse und Behandlung 120 Minuten (praktisch) a) Proben ziehen b) Analytische Untersuchung durchführen c) Filtration vorbereiten d) Behandlungsstoffe bereitstellen e) Erzeugnisse sensorisch prüfen und beschreiben Im Rahmen der Arbeitsprobe ist ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten durchzuführen Rechtliche Grundlagen und Verfahren 90 Minuten (schriftlich) a) Rechtliche Grundlagen anwenden b) Trauben, Maische und Most verarbeiten c) Mengen ermitteln und berufsbezogene Berechnungen durchführen d) Gärprozesse einleiten e) Qualitätsstufen zuordnen f) Vorschriften der Lebensmittelhygiene beachten

14 Abschlussprüfung Herstellen eines Weinproduktes Verkostung und Vermarktung Kellerwirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe 180 Minuten mit Fachgespräch von höchstens 20 Minuten Arbeitsprobe 45 Minuten mit Gesprächssimulation von höchstens 20 Minuten Schriftlich 150 Minuten Schriftlich 60 Minuten a) Erzeugnisse behandeln und oenologische Verfahren durchführen b) Süßreservemengen ermitteln und analytische Verfahren anwenden a) Wein sensorisch prüfen und beschreiben b) Kunden beraten und Erzeugnisse präsentieren a) Arbeitsabläufe planen b) Trauben, Maische und Most verarbeiten c) Wein ausbauen d) Klärverfahren anwenden a) allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen c) Sterilabfüllungen vorbereiten e) Erzeugnisse abfüllen d) Erzeugnisse aus Trauben nach gesetzlichen Vorschriften ausstatten f) Erzeugnisse lagern und verpacken g) Verkostungen vorbereiten h) nach Wahl des Prüflings: h)a) Wein zu Schaumund Perlwein verarbeiten h)b) ein sonstiges Weinerzeugnis verarbeiten 30% 30% 30% 10%

15 Bestehensregelung 1. im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend 2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend 3. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend

16 Die neue Verordnung zum Weintechnologe und zur Weintechnologin tritt am 1. August 2013 in Kraft.

17 Vielen Dank!

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