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1 951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung Die Zucht von Aegidienberger in Deutschland wird von den anerkannten Züchtervereinigzungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Rheinischen Pferdestammbuch e.v., Schloss Wickrath, Mönchengladbach aufgestellten Grundsätze ein. Das Rheinische Pferdestammbuch ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Aegidienberger führt. In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt: a) Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale b) Zuchtmethode c) Unterteilung der Zuchtbücher d) Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher e) Ausstellung von Zuchtbescheinigungen f) Leistungsprüfungen g) weitere Bestimmungen zum Aegidienberger b. Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 2 b) und d) Für die Aegidienbergerzucht in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Herkunft Größe Farben Gebäude Kopf Aegidienberger Neue Züchtung aus den Rassen Isländer und Paso, seit 1981, nach einem Zuchtprogramm, aufgestellt vom Rheinischen Pferdestammbuch e.v. und dem Gestüt Aegidienberg. Das Programm wurde begleitet von der deutschen Reiterlichen Vereinigung und, als wissenschaftlicher Berater, von Professor Dr. Schmitten, Universität Bonn. 140 bis 150 cm alle kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Nasenlinie; Ganaschen genügend weit; großes, waches, ausdrucksvolles Auge, korrektes, gesundes Gebiss.

2 Hals Körper Fundament Bewegungsablauf Einsatzmöglichkeiten Besondere Merkmale genügend langer Hals; gut aufgesetzt, natürliche Aufrichtung. das Gebäude muss harmonisch sein und dem Verwendungszweck eines Gangpferdes entsprechen. trocken, korrekt; genügend starke Gelenke, feste, mittelgroße Hufe, Abweichungen in der Korrektheit sollten vorübergehend im geringen Umfang toloriert werden; harte, nicht zu flache Hufe. Jungpferde an der Hand: Erwünscht sind alle Gänge, mit dem Schwerpunkt Tölt. Der Bewegungsablaufsoll energisch sein, mit raumgreifenden Gänge, bei gutem Schub aus der Hinterhand. Unter dem Reiter: Leicht zu reitender, taktklarer, weicher, raumgreifender Tölt. Reit-, Sport- und Familienpferd. Ein mit genügend Adel ausgestattetes, ausdauerndes, widerstandsfähiges, langlebiges Pferd, was durch gute Hitzetoleranz ganzjährig zu belasten ist. Ein guter Schritt und genetisch verankerter Tölt sind wesentliche Kriterien. c. Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen 1a Nummer 1 und 2 b) Als Methode für die Neuzüchtung der Rasse wird die Kombinationskreuzung aus den Stammformen Isländer und Paso Peruano angewendet. Diese theoretischen Rassenanteile können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden; das gebräuchliche Verfahren besteht jedoch aus folgenden Kombinationen: Das Zuchtbuch der Aegidienberger ist geschlossen. Als Zuchtmethode wird die 3 / 8 5 / 8 Konsolidierungszucht aus den Stammformen Isländer und Paso Peruano. Die theoretischen Rassenanteile können durch verschiedene reziproke Kreuzungen erzielt werden, das gebräuchliche Anpaarungsschema ist im folgenden beschrieben: Pferde der Rasse Isländer werden mit Pferden der Rasse Paso gepaart = F1 Produkt, 4/8 Isländer und 4/8 Paso. Bezeichnung: Zuchtversuch Aegidienberger F1. Die Pferde der ersten Kreuzungsgeneration (F1) werden mit Isländern gepaart (Rückkreuzung) = R1 Produkt, 6/8 Isländer und 2/8 Paso. Bezeichnung: Zuchtversuch Aegidienberger R1. Der letzte Schritt besteht in der Paarung von Pferden der ersten Rückkreuzungsgeneration (R1) mit Pferden der ersten Kreuzungsgeneration (F1) = R2 Produkt 5/8 Isländer und 3/8 Paso. Bezeichnung: Aegidienberger.

3 Alle entstehenden F1 und R1 Pferde werden auf Antrag des Besitzers in das Stutbuch I bzw. Hengstbuch I eingetragen. Die Endprodukte Aegidienberger (Rasseanteil 5/8 Isländer - 3/8 Paso) und die Nachkommen aus Paarungen von Aegidienbergern untereinander werden individuell nach strengen Anwendungen der Selektionskriterien eingetragen. d. Gestaltung und Führung des Zuchtbuches 1. Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das Vorbuch Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch 2. Eintragungsbestimmungen (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in das Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach 9 ZBO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, die bei der Hengstleistungsprüfung die Endnote 6,5 erreicht haben und keine der gemittelten absoluten Merkmalsnoten unter 5,0 liegt. Hengste der zur Veredlung vorgesehenen Rassen können nur in das Hengstbuch I eingetragen werden. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern.

4 (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. In der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 9 ZBO muss eine Gesamtnote von 6,0 erreicht werden, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wird. In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können. (1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Aegidienbergers entsprechen und die durch die Züchtervereinigungen identifiziert worden sind. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 9 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter mindestens in das Hengstbuch II einer Züchtervereinigung oder in ein dem Hengstbuch II entsprechendes Zuchtbuch eingetragen sind, deren Mütter und Großmütter mindestens in das Vorbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 9 ZBO eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. (2.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind und die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Aegidienbergers entsprechen und die durch die Züchtervereinigungen identifiziert worden sind. e. Leistungsprüfung 1. Bewertung der Funktionalität und des Körperbaus Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet:

5 1.1. Beurteilungssystem Die Bewertung der Merkmale erfolgt in ganzen und in halben Noten nach 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft 9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht 8 = gut 2 = schlecht 7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht 6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet 5 = genügend 1.2. Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Korrektheit des Ganges 4. Schritt 5. Tölt/Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpony). Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. 2. Bewertung der Eigenleistung Hengste und Stuten der Rasse Aegidienberger absolvieren ihre Eigenleistungsprüfung im Feld gemäß den Richtlinien für die Paso-Rassen. Für Hengste ist eine Leistungsprüfung verpflichtend, für Stuten freiwillig. f. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Hauptabteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I der Hauptabteilung und die Mutter in das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Pferd, bei dem die Mutter in das Stutbuch I der Hauptabteilung und der Vater in das Vorbuch der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Für jedes Pferd, bei dem ein Elternteil in den Abschnitt Hengstbuch II oder Stutbuch II der Hauptabteilung und der andere Elternteil in die Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Besondere Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Für jedes Pferd, bei dem nur ein Elternteil in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird lediglich ein Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt.

6 g. Weitere Bestimmungen zum Aegidienberger Prefix-/Suffixregelung für Ponys und Kleinpferde Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden. Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden. Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden. Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen. Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so dürfen grundsätzlich keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden.

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