Rechenschaftsbericht

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1 PI Flexibel Plus ISIN: AT0000A15VY9 (A) ISIN: AT0000A15VZ6 (T) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Rechenschaftsbericht vom PI Flexibel Plus 1

2 Anmerkungen des Fondsmanagers: PORTFOLIO INVEST Anlageberatung GmbH, Salzburg Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn der Berichtsperiode waren durchaus turbulent. Die fallende Inflation im Euroraum, Spekulationen über weitere breit angelegte Anleihekäufe der EZB und die sich abzeichnenden Neuwahlen in Griechenland gaben deutschen Staatsanleihen Rückenwind. Die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen fiel nochmals deutlich von 0,95% auf 0,54% im vierten Quartal. Die entsprechende Rendite für US-Anleihen sank von 2,50% auf 2,17%. Der US-Dollar blieb im vierten Quartal stark und wertete gegenüber dem Euro von 1,263 US$ auf 1,210 US$ und gegenüber der japanischen Währung von 109,7 Yen auf 119,7 Yen auf. Die Ölpreise kamen nach dem OPEC- Treffen Ende November massiv unter Druck. Die Politik der EZB blieb ein entscheidender positiver Faktor für Aktien- und Anleihenmärkte im vierten Quartal. Der Start der Anleihekäufe durch die EZB, der schwache Euro, verbesserte Konjunkturdaten im Euroraum, die überraschend gemäßigte Fed, die Leitzinssenkung in China und das Minsk-II Abkommen sorgten für steigende Aktienmärkte im ersten Quartal Schwächere Konjunkturdaten in den USA und in China, die glanzlose US- Gewinnsaison, die Aufhebung des Euro-Mindestkurses zum Schweizer Franken, der Wahlsieg der Syriza-Partei in Griechenland und das Heta-Moratorium sorgten nur zwischenzeitlich für schwächere Handelstage. Im Februar stieg der DAX erstmals über Punkte, und bereits im März erreichte der Index erstmalig die Marke von Punkten. In den USA stieg der S&P 500 erstmals über die Marke von Punkten. Schließlich litten die US-Aktienmärkte jedoch unter dem festen US-Dollar. Der Dow Jones Index verlor 0,3% im ersten Quartal, der S&P 500 legte nur leicht um 0,4% zu. Die Anleihekäufe der EZB sorgten für eine Rally deutscher Staatsanleihen: die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen fiel von 0,54% auf 0,18%. In den USA fiel die Rendite für zehnjährige Staatsanleihen von 2,17% auf 1,93% trotz anhaltender Spekulationen, wann die Fed im Jahr 2015 mit ersten Leitzinserhöhungen startet. Die expansive Geldpolitik der EZB und die unsichere politische Lage in Griechenland setzten den Euro unter Druck, so dass die Währung gegenüber dem US-Dollar von 1,210 US$ auf 1,074 US$ abwertete. Der Brent-Ölpreis verlor nur leicht von 55 US$ auf 54 US$ je Barrel im ersten Quartal dank des stetigen Rückgangs der Zahl der Ölbohrungen in den USA. Im Gegensatz zu dem divergenten Wirtschaftswachstum verlief die Inflationsentwicklung in den USA und Euroland einheitlich nach unten. Auf Grund der divergenten geldpolitischen Entwicklung kam es zu einer deutlichen Aufwertung des USD zum Euro. Aufkommender Gegenwind an den internationalen Kapitalmärkten zeigte sich ab Mitte April. Leicht schwächere Wirtschaftsdaten in den USA ließen Zweifel am nachhaltigen Wachstum aufkommen und eine höhere Kreditvergabe der Banken in Europa zeigte erstmals den Erfolg der EZB aber auch die Gefahr von wieder höheren Zinsen. Die internationalen Aktienmärkte reagierten mit Kursverlusten und die Anleihenrenditen in Kernund Peripherie-Europa stiegen zügig an. Im dritten Quartal 2015 herrschte Verunsicherung über die weitere FED-Politik. Auf ihrer Sitzung im September entschied die US-Notenbank, den Leitzins nicht zu erhöhen, unter anderem aufgrund von wachsenden Sorgen um das globale Wachstum. Die Konsumentenpreise in den USA lagen im September nur 0,2% über dem Vorjahresniveau aufgrund der gefallenen Benzinpreise. Der Großteil der US-Konjunkturdaten blieb robust. Hinzu kamen schwache Konjunkturdaten aus China. Die chinesische Wirtschaft wuchs im zweiten Quartal um 7,0%. Chinesische Aktien verloren im Juli 2015 mehr als 30% innerhalb von drei Wochen, bis die chinesische Regierung drastische Maßnahmen ergriff. Zudem überraschte die chinesische Zentralbank mit ihrer Ankündigung, die Festlegung des täglichen Wechselkurses künftig an den Erwartungen des freien Marktes zu orientieren, und das Szenario eines sich verschärfenden Währungskriegs wurde diskutiert. Die Konjunkturdaten im Euroraum blieben robust. In Deutschland verbesserte sich das BIP-Wachstum von 0,3% im ersten auf 0,4% im zweiten Quartal. Die globalen Rentenmärkte profitierten im dritten Quartal vom Ausverkauf an den Aktienmärkten. Die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen fiel von 0,76% auf 0,59%. Der Euro litt unter den Signalen der EZB, ihr Anleihekaufprogramm eventuell anzupassen, und verharrte trotz der erneut verschobenen Fed-Leitzinserhöhung bei 1,116 US$. Die Rohstoffpreise blieben im dritten Quartal unter Druck. PI Flexibel Plus 2

3 Im November 2015 sorgte die EZB mit Signalen für eine expansivere Geldpolitik ab Dezember für positive Marktstimmung. Unterstützt wurde die Entwicklung durch robuste Konjunkturdaten aus dem Euroraum, den schwächeren Euro und anhaltend starke Automobilverkäufe global. Nur kurzzeitig sorgten die sich abzeichnende erste Leitzinserhöhung der FED, unterstützt durch robuste Konjunkturdaten in den USA, und die Terroranschläge in Paris für Belastung. In China konnte der Einkaufsmanagerindex zulegen, blieb allerdings weiterhin unterhalb der expansiven Schwelle von 50. Schließlich senkte die OECD im November ihre Prognose für das Weltwirtschaftswachstum 2015 von 3,0% auf 2,9%. Charakteristik Wir verfolgen eine Anlagestrategie, die aus meist groß-kapitalisierten Unternehmen jene mit einem günstigen Verhältnis von Dividendenrendite zu Volatilität herausfiltert. Zusätzlich setzen wir bei Ermittlung von Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkten ausgewählte Varianten der technischen Analyse ein. Der Fonds kann bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer Investmentfonds erwerben. Je nach Zinsniveau und Markteinschätzung können für bis zu 100% des Fondsvermögens Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen, Aktien oder derivative Instrumente erworben werden. Anlagepolitik Die Vielfalt der Unsicherheiten im abgelaufenen Berichtszeitraum, sowie die historisch niedrigen Zinssätze und die weiter ausufernde Liquiditätsschwemme der EZB bestärken uns in der Auffassung, dass eine sachwertorientierte Anlagepolitik (hierbei vor allem Aktien) mittel- und längerfristig die sinnvollste Möglichkeit darstellt, die Kaufkraft zu erhalten und Gewinne zu erzielen. Wir konzentrieren uns bei der Auswahl der Titel auf jene Aktien, die den von uns aufgestellten Kriterien am besten entsprechen. Wir arbeiten konsequent nach unseren Investmentansätzen (Fundamentalkriterien und quantitative Analyse) und setzen alles daran, auch in diesen volatilen Zeiten erfolgreich zu arbeiten und Wertzuwächse im Fonds zu erwirtschaften. Die Marktschwankungen werden uns mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten bleiben; Schwankungen in der Fondspreisentwicklung können daher nicht ausgeschlossen werden. PI Flexibel Plus 3

4 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 30. November Wertpapiere EUR % Amtlich notierte Wertpapiere Aktien CHF ,52 1,58 EUR ,36 31,26 USD ,43 30,39 Anleihen USD ,91 1,80 Investmentfondsanteile EUR ,50 6,06 Neuemissionen Anleihen EUR ,85 1,65 Summe Wertpapiere ,57 72,74 2. Derivative Produkte Optionen USD 207,93 0,01 Summe Optionen 207,93 0,01 3. Bankguthaben/ -verbindlichkeiten Fremdwährungsguthaben ,82 6,14 EUR ,11 21,19 Summe Bankguthaben/ -verbindlichkeiten ,93 27,33 4. Abgrenzungen Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren) und Aufwendungen ,54-0,08 Fondsvermögen ,89 100,00 PI Flexibel Plus 4

5 Darstellung der Fondsdaten zum Berichtsstichtag: Fondsdaten in EUR per per Fondsvolumen gesamt , ,89 Errechneter Wert je Ausschüttungsanteil 104,34 107,73 Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 109,56 113,12 Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil 104,34 107,73 Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 109,56 113,12 Umlaufende Anteile zum Berichtsstichtag: Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Gesamt umlaufende Anteile per Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung der letzten Rechnungsjahre in EUR: Datum Fonds- Errechneter Wert Ausschüttung Anteile Wertentvermögen je Ausschüttungs- Wertveränderung je wicklung gesamt anteil Anteil in % ,00 100, ,21 104,34 0, ,89 107,73 0, ,25 Datum Errechneter Wert Zur Thesaurierung Auszahlung Anteile Wertentje Thesaurierungs- verwendeter je wicklung anteil Betrag Anteil in % , ,34-0,97 0, ,73 0,78 0, ,25 Die Auszahlung der Ausschüttung von EUR 0,01 je Anteil wird ab Montag, den 01. Februar 2016, gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 2 von der depotführenden Bank vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 0,01 je Anteil bzw. die Auszahlung aus Thesaurierungsanteilen in Höhe von EUR 0,01 zur Abfuhr von Kapitalertragsteuer zu verwenden, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. PI Flexibel Plus 5

6 1.Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) A-Stücke T-Stücke Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 104,34 104,34 Ausschüttung am (entspr. 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Auszahlung (KESt) am (entspr. 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 107,73 107,73 Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbene Anteile 107,73 107,73 Nettoertrag pro Anteil im Rechnungsjahr 3,39 3,39 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 3,25% 3,25% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 3.885,94 Zinsaufwendungen -27,66 Dividendenerträge ,49 sonstige Erträge 0, ,77 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,25 Aufwendungen für die Depotbank ,26 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Wirtschaftsprüfungskosten ,86 Publizitätskosten ,61 Währungscourtage -300,00 abzgl. Kostenrückverg. Subfonds 0, ,98 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. EAG) ,21 Realisiertes Kursergebnis 2) Realisierte Gewinne ,97 derivative Instrumente 186,00 Realisierte Verluste ,12 derivative Instrumente -301,50 Realisiertes Kursergebnis (exkl. EAG) ,35 Ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Subfonds 0,00 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. EAG) ,14 b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,05 Ergebnis des Rechnungsjahres ,19 c) Ertragsausgleich -804,77 Fondsergebnis gesamt 3) ,42 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,21 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) 0,00 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) 0,00 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,22 Rücknahme von Anteilen , ,26 Fondsergebnis gesamt ,42 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,89 PI Flexibel Plus 6

7 4. Verwendungsrechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,37 Ausschüttung (EUR 0,01 x 1.010) -10,10 Auszahlung (EUR 0,01 x ) -155,74 Übertrag ,53 1) Rechenwert am (Ex-Tag) für einen Ausschüttungsanteil EUR 105,92 und für einen Thesaurierungsanteil EUR 105,92 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen, so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr 3) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 3.869,23 EUR 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile PI Flexibel Plus 7

8 Anteilswertermittlung und Wertpapierbewertung Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Investmentfonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). Berechnung des Gesamtrisikos Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem Commitment Approach. Verwaltungskosten Subfonds Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert ( Subfonds ) kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 3% p.a. des in diesen Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Zum Berichtsstichtag betrug dieser Wert bis zu 1,45%. Wertpapierleihe Derzeit werden keine Wertpapierleihegeschäfte durchgeführt. PI Flexibel Plus 8

9 Vermögensaufstellung für den PI Flexibel Plus per 30. November 2015 ISIN Zugang Abgang Stand am Tageskurs Kurswert Anteil EUR in % Amtlich notierte Wertpapiere Aktien Währung: CHF CH NOVARTIS AG 0,00-130,00 130,00 88, ,86 0,59 CH ROCHE HOLDING AG 70,00 0,00 70,00 275, ,66 0,99 Summe CHF ,52 1,58 Devisenmittelkurs: 1, Währung: EUR AT IMMOFINANZ AG 7.000,00 0, ,00 2, ,00 3,50 AT00BUWOG001 BUWOG AG 0,00 0,00 650,00 19, ,75 0,70 BE ANHEUSER-BUSCH INBEV SA/NV 500,00 0,00 500,00 122, ,00 3,43 DE BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG 930,00-630,00 300,00 101, ,00 1,70 DE FRESENIUS SE & CO KGAA 350,00-500,00 390,00 69, ,10 1,52 DE FRESENIUS MEDICAL CARE AG & CO KGAA 510,00-500,00 560,00 78, ,60 2,47 DE INFINEON TECHNOLOGIES AG 800,00 0,00 800,00 13, ,00 0,61 DE DAIMLER AG 430,00-130,00 300,00 82, ,00 1,38 DE VOLKSWAGEN AG 80,00 0,00 80,00 123, ,00 0,55 DE ALLIANZ SE 120,00 0,00 120,00 167, ,00 1,12 DE000BASF111 BASF SE 220,00-300,00 540,00 77, ,20 2,35 DE000BAY0017 BAYER AG 420,00 0,00 420,00 125, ,00 2,96 DE000PAH0038 PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE 700,00-600,00 700,00 48, ,50 1,88 ES GAS NATURAL SDG SA 0,00 0, ,00 20, ,50 2,00 ES ENAGAS SA 0,00 0, ,00 28, ,20 2,93 ES Y14 IBERDROLA SA 226,00 0, ,00 6, ,51 2,14 Summe EUR ,36 31,26 Währung: USD CA SUNCOR ENERGY INC 0,00 0, ,00 27, ,92 1,59 GB00BFG3KF26 NOBLE CORP PLC 1.000,00 0, ,00 13, ,47 0,71 US APPLE INC 190,00-110,00 80,00 117, ,13 0,50 US BAKER HUGHES INC 360,00 0,00 360,00 52, ,17 1,01 US09062X1037 BIOGEN INC 110,00-60,00 50,00 293, ,81 0,78 US CATERPILLAR INC 0,00 0,00 500,00 71, ,84 1,88 US CHURCH & DWIGHT CO INC 920,00 0,00 920,00 87, ,82 4,24 US CIENA CORP 2.300,00 0, ,00 25, ,00 3,08 US21036P1084 CONSTELLATION BRANDS INC 200,00 0,00 620,00 143, ,57 4,72 US40414L1098 HCP INC 1.300,00 0, ,00 35, ,93 2,46 US MICROSOFT CORP 400,00 0,00 400,00 53, ,41 1,14 US POLARIS INDUSTRIES INC 210,00 0,00 210,00 105, ,15 1,17 US REYNOLDS AMERICAN INC 1.200,00 0, ,00 46, ,65 2,97 US VF CORP 750,00 0,00 750,00 65, ,44 2,59 US YUM! BRANDS INC 400,00 0,00 400,00 72, ,12 1,54 Summe USD ,43 30,39 Devisenmittelkurs: 1, Anleihen Währung: USD USC4535AAA81 6,750 IAMGOLD CORP ,00 0, ,00 74, ,91 1,80 Summe USD ,91 1,80 Devisenmittelkurs: 1, Investmentfondsanteile Währung: EUR DE DWS-AKT STRAT DE 50,00 0,00 50,00 362, ,00 1,02 LU DBX DAX (DR) 810,00 0,00 810,00 111, ,50 5,04 Summe EUR ,50 6,06 Neuemissionen Anleihen Währung: EUR XS ,500 VOLKSWAGEN INTERNATIONAL FINANCE NV ,00 0, ,00 84, ,85 1,65 Summe EUR ,85 1,65 Gesamtsumme Wertpapiere ,57 72,74 Derivative Produkte Optionen Währung: USD QOXAV SLW 1 C25 0,00 0,00 10,00 0, ,26 0,02 PI Flexibel Plus 9

10 QOXAV SLW 1 C35 0,00 0,00-10,00 0, ,33-0,01 Summe USD 207,93 0,01 Devisenmittelkurs: 1, Summe Optionen 207,93 0,01 Gesamtsumme derivative Produkte 207,93 0,01 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt wurden: Währung: CHF CH ACTELION LTD 170,00-170,00 CH ABB LTD 1.000, ,00 CH SWATCH GROUP AG/THE 0,00-90,00 CH CIE FINANCIERE RICHEMONT SA 640,00-640,00 LU DB X-TRACKERS SMI UCITS ETF DR 300,00-300,00 Währung: EUR DE DEUTSCHE BOERSE AG 350,00-350,00 DE LINDE AG 0,00-200,00 DE MERCK KGAA 170,00-170,00 DE MUENCHENER RUECKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT 100,00-100,00 ES IBERDROLA SA 5.500, ,00 ES A5 IBERDROLA SA 5.622, ,00 FR SCHNEIDER ELECTRIC SE 0,00-300,00 FR RENAULT SA 0,00-820,00 LU DB X-TRACKERS CSI300 INDEX UCITS ETF-EUR 1.500, ,00 NL ASML HOLDING NV 180,00-180,00 QOXAV LINDE AG 0,00-3,00 QOXAV LINDE AG 0,00-3,00 Währung: USD CA59151K1084 METHANEX CORP 0, ,00 US02209S1033 ALTRIA GROUP INC 1.150, ,00 US AMAZON.COM INC 60,00-60,00 US BREITBURN ENERGY PARTNERS LP 5.300, ,00 US CVS HEALTH CORP 0,00-720,00 US13057Q1076 CALIFORNIA RESOURCES CORP 160,00-160,00 US16117M3051 CHARTER COMMUNICATIONS INC 0,00-250,00 US CHEVRON CORP 0,00-150,00 US CHUBB CORP/THE 550,00-550,00 US20825C1045 CONOCOPHILLIPS 0,00-270,00 US ESSEX PROPERTY TRUST INC 200,00-200,00 US30303M1027 FACEBOOK INC 125,00-125,00 US FORD MOTOR CO 0, ,00 US38259P7069 GOOGLE INC 20,00-20,00 US LINNCO LLC 2.200, ,00 US55616P1049 MACY'S INC 0,00-590,00 US MARATHON OIL CORP 0, ,00 US MCDONALD'S CORP 0,00-575,00 US MICRON TECHNOLOGY INC 650,00-650,00 US MURPHY OIL CORP 0,00-700,00 US NRG ENERGY INC 1.300, ,00 US OCCIDENTAL PETROLEUM CORP 0,00-400,00 US RAYTHEON CO 175,00-575,00 US SPX CORP 0,00-270,00 US SAREPTA THERAPEUTICS INC 700,00-700,00 US SOUTHWEST AIRLINES CO 0, ,00 US86732Y1091 SUNEDISON INC 450,00-450,00 US90346E1038 US SILICA HOLDINGS INC 550,00-550,00 US UNION PACIFIC CORP 0,00-500,00 US92826C8394 VISA INC 70,00-70,00 Wien, am 9. März 2016 Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Gisela Bartsch, MBA, CRM Geschäftsführerin Mag. Christian Ramberger Geschäftsführer PI Flexibel Plus 10

11 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. November 2015 der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten PI Flexibel Plus über das Rechnungsjahr vom 01. Dezember 2014 bis 30. November 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. November 2015 über den PI Flexibel Plus nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. PI Flexibel Plus 11

12 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 9. März 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Georg Weinberger Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während der Rechnungsperiode laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen überwacht. Die per Gesellschafterbeschluss bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Rechenschaftsbericht des PI Flexibel Plus für das Rechnungsjahr vom 01. Dezember 2014 bis 30. November 2015 geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung wurde gem. 49 Abs. 6 Investmentfondsgesetz 2011 gemeinsam mit dem Prüfungsbericht des Bankprüfers dem Aufsichtsrat vorgelegt. Wien, im März 2016 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Lankisch Vorsitzender PI Flexibel Plus 12

13 Grundlagen der Besteuerung des PI Flexibel Plus Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile AT0000A15VY9 AT0000A15VZ6 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. (Anmerkung: im gegeben Fall ist hier auf die homepage zu verweisen, wo man diese Punkte findet) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0204 0,0451 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0204 0, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0056 0,0124 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0056 0,0124 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,0204 0, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0056 0,0124 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0056 0,0124 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis - 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne 1,2955 1, steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 PI Flexibel Plus 13

14 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ausgeschüttete Substanzgewinne 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0, Verlustverrechnung (nach Saldierung a.o. Ergebnis) 1,2615 1,2204 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0056 0,0124 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2748 0,2748 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene 0,2317 0,2317 ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0204 0,0451 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,2748 0,2748 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,2317 0,2317 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende 9) Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. PI Flexibel Plus 14

15 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des PI Flexibel Plus (A) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen im Natürliche Personen Juristische Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte aus mit ohne mit ohne Kapital- ISIN: AT0000A15VY9 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne nach Verrechnung Aufwandsüberhang 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG e) (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Substanzgewinne oder Gewinnvorträge InvFG ,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds und Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) erst bei Ausschüttung in Folgejahren steuerpflichtige Substanzgewinne (inkl. Altemissionen) 0,0136 0,0136 0,0000 0,0000 0,0000 0,0136 k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 16) 1,2615 1,2615 1,2615 1,2615 1,2615 1, Verbleibender Ertrag 0,0204 0,0204 0,0340 0,0340 0,0340 0, Hievon endbesteuert 0,0204 0,0204 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0340 0,0340 0,0340 0,0204 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 107,73 107,73 107,73 107,73 107,73 107,73 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (exklusive matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 PI Flexibel Plus 15

16 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) 0,0204 0,0204 0,0204 0,0204 0,0204 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds (15d enthalten) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 0,0056 Privatanleger Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne mit ohne Juristische Personen Privat- stiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapital- Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien DE 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 0,0622 aus spanischen Aktien ES 0,0375 0,0375 0,0375 0,0375 0,0375 0,0375 aus belgischen Aktien BE 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 aus kanadischen Aktien CA 0,0098 0,0098 0,0098 0,0098 0,0098 0,0098 aus schweizer Aktien CH 0,0104 0,0104 0,0104 0,0104 0,0104 0,0104 aus amerikanischen Aktien US 0,1476 0,1476 0,1476 0,1476 0,1476 0,1476 Summe aus Aktien 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien DE 0,0472 0,0472 0,0472 0,0472 0,0472 0,0472 aus spanischen Aktien ES 0,0131 0,0131 0,0131 0,0131 0,0131 0,0131 aus belgischen Aktien BE 0,0048 0,0048 0,0048 0,0048 0,0048 0,0048 aus schweizer Aktien CH 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 aus amerikanischen Aktien US 0,1528 0,1528 0,1528 0,1528 0,1528 0,1528 Summe aus Aktien 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende KESt auf Zinsen (sog. Ausländer-KESt) gem. 98 Abs 1 Z 5 lit b EStG ) EUR 0,5065 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang (bzw. Verlustverrechnung) neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. PI Flexibel Plus 16

17 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen 14) Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten PI Flexibel Plus 17

18 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des PI Flexibel Plus (T) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen im Natürliche Personen Juristische Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte aus mit ohne mit ohne Kapital- ISIN: AT0000A15VZ6 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne nach Verrechnung Aufwandsüberhang 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1,2955 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) erst bei Ausschüttung in Folgejahren steuerpflichtige Substanzgewinne (inkl. Altemissionen) 0,0300 0,0300 0,0000 0,0000 0,0000 0,0300 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 1,2204 1,2204 1,2204 1,2204 1,2204 1, Verbleibender Ertrag 0,0451 0,0451 0,0751 0,0751 0,0751 0, Hievon endbesteuert 0,0451 0,0451 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0751 0,0751 0,0751 0,0451 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 107,73 107,73 107,73 107,73 107,73 107, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (exklusive matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 0,2748 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 0,2317 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 PI Flexibel Plus 18

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