am und in der IGS Schulturnhalle Grünstadt (Asselheimer Straße) Schirmherren Bürgermeister Niederhöfer und Bürgermeister Wagner

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1 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 05. Januar 2012 Nr. 01/2012 Amtsblatt der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden am und in der IGS Schulturnhalle Grünstadt (Asselheimer Straße) Schirmherren Bürgermeister Niederhöfer und Bürgermeister Wagner Ausrichter: TSV Grünstadt Spielpläne siehe Innenseiten

2 Grünstadt Ausgabe 01 AH-Mannschaften, Samstag Gruppe A Gruppe B TSV Grünstadt SG Obersülzen/Colgenstein SG Kirchheim/Großkarlbach TuS Dirmstein TSV Neuleiningen SV Rodenbach SG Bockenheim/Kindenheim SG Unteres Eistal TSV Ebertsheim VfR Grünstadt TuS Sausenheim Uhr TSV Grünstadt - SV Kirchheim Uhr SG Bockenheim/Kindenheim - TSV Ebertsheim Uhr TSV Neuleiningen - TuS Sausenheim Uhr TuS Dirmstein - SG Unteres Eistal Uhr VfR Grünstadt - SV Obersülzen Uhr TSV Ebertsheim - TSV Grünstadt Uhr TSV Neuleiningen - SG Bockenheim/Kindenheim Uhr TuS Sausenheim - SV Kirchheim Uhr SV Obersülzen - TuS Dirmstein Uhr SV Rodenbach - VfR Grünstadt Uhr SV Kirchheim - TSV Ebertsheim Uhr TSV Grünstadt - TSV Neuleiningen Uhr SG Bockenheim/Kindenheim - TuS Sausenheim Uhr SG Unteres Eistal - SV Obersülzen Uhr TuS Dirmstein - SV Rodenbach Uhr SV Kirchheim - TSV Neuleiningen Uhr SG Bockenheim/Kindenheim - TSV Grünstadt Uhr TuS Sausenheim - TSV Ebertsheim Uhr SV Rodenbach - SG Unteres Eistal Uhr VfR Grünstadt - TuS Dirmstein Uhr SV Kirchheim - SG Bockenheim/Kindenheim Uhr TSV Grünstadt - TuS Sausenheim Uhr TSV Ebertsheim - TSV Neuleiningen Uhr SV Obersülzen - SV Rodenbach Uhr SG Unteres Eistal - VfR Grünstadt Halbfinale Uhr Sieger Gruppe A - Zweiter Gruppe B Uhr Sieger Gruppe B - Zweiter Gruppe A Spiel um Platz Uhr Endspiel Uhr Aktive-Mannschaften, Sonntag Gruppe A Gruppe B TSV Grünstadt TuS Sausenheim TuS Dirmstein SV Obersülzen SV Kirchheim SG Unteres Eistal TSV Bockenheim TSV Ebertsheim VfR Grünstadt TSV Neuleiningen Uhr TSV Grünstadt - TuS Dirmstein Uhr TuS Sausenheim - SV Obersülzen Uhr TSV Bockenheim - SV Kirchheim Uhr TSV Ebertsheim - SG Unteres Eistal Uhr TuS Dirmstein - VfR Grünstadt Uhr SV Obersülzen - TSV Neuleiningen Uhr SV Kirchheim - TSV Grünstadt Uhr SG Unteres Eistal - TuS Sausenheim Uhr TSV Bockenheim - VfR Grünstadt Uhr TSV Ebertsheim - TSV Neuleiningen Uhr SV Kirchheim - TuS Dirmstein Uhr SG Unteres Eistal - SV Obersülzen Uhr TSV Grünstadt - TSV Bockenheim Uhr TuS Sausenheim - TSV Ebertsheim Uhr VfR Grünstadt - SV Kirchheim Uhr TSV Neuleiningen - SG Unteres Eistal Uhr TuS Dirmstein - TSV Bockenheim Uhr SV Obersülzen - TSV Ebertsheim Uhr VfR Grünstadt - TSV Grünstadt Uhr TSV Neuleiningen - TuS Sausenheim Halbfinale Uhr Sieger Gruppe A - Zweiter Gruppe B Uhr Sieger Gruppe B - Zweiter Gruppe A Spiel um Platz Uhr Endspiel Uhr

3 Grünstadt Ausgabe 01 Weihnachtsgeschenke für Heimbewohner 2011 Alljährlich in der Adventszeit erhalten die Mitbürger aus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, die in einem Seniorenheim leben, von der Verbandsgemeindeverwaltung ein Präsent anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes. Besucht wurden in Obrigheim die Pro Seniore Residenz Rosengarten, in Grünstadt das Haus am Leininger Unterhof und das AZU- RIT Seniorenzentrum in Hettenleidelheim das Sonnenhof-Atrium, in Eisenberg das DSK Seniorenzentrum, in Göllheim das Haus Antonius sowie in Albisheim das Haus Zellertal. Dort leben derzeit 57 Personen aus unserer Verbandsgemeinde. Die Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung überreichten den Bewohnern aus unseren 16 Ortsgemeinden Geschenke und wünschten Ihnen frohe Weihnachten, Glück und Gesundheit für das Jahr Seniorenbeiratsvorsitzender Fischer, Bürgermeister Niederhöfer, Heimleiter Stalla und Bewohner der Obrigheimer Pro Seniore Residenz Rosengarten Am 19. Dezember besuchten Bürgermeister Reinhold Niederhöfer und der erste Vorsitzende des Seniorenbeirates, Reinhard Fischer, die weihnachtlich geschmückte Pro Seniore Residenz Rosengarten in Obrigheim. Der Heimleiter, Herr Stalla und Frau Schmeissner begleiteten die Gemeindevertreter zu den Bewohnern. Die Bewohner freuten sich sehr über die Geschenke aber vor allem darüber, dass sie nicht vergessen wurden. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Gefunden wurde: In Bockenheim ein Schlüsselbund und Ohringe Leerrohrverlegung im Zuge einer ordnungsgemäßen Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Beginnend im Jahr 2009 war insbesondere das Jahr 2010 von den Beratungen über die Verlegung von Leerrohren zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsgemeinden geprägt. Trotz teilweise intensiver und kontroverser Diskussionen haben die Gremien zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und festgelegt, dass a) Leerrohre zwischen den jeweiligen Ortslagen verlegt werden und b) eine Kostenbeteiligung in Höhe von max ,00 erfolgt.

4 Grünstadt Ausgabe 01 Beratungen sozialer Dienst (Veröffentlichung jeden 1. Donnerstag im Monat) Aids-Beratung Gesundheitsabteilung Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Neustadt Neumayerstraße 10; Tel donnerstags von 15 bis 17 Uhr, freitags von 8:30 bis 11 Uhr Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.v. Treffpunkt Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Hebammenzimmer - montags von 9:30 Uhr - 11:00 Uhr Tel.Nr Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Grünstadt- Land und der Stadt Grünstadt Beratung, Hilfestellung und Hinweisgeber in Fragen zur Behinderung Klaus Raschke, Verbandsgemeindeverwaltung Tel / Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen Bahnhofstraße 13, Grünstadt, Tel Sprechzeiten: Mo/Mi/Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung Berufsbegleitender Dienst bei Problemen im Arbeitsleben -Schwerbehinderter und psychisch kranker Menschen Tel.Nr Fachdienst für Hörgeschädigte, Frankenthal, Tel Betreuungsbehörde Bad Dürkheim und SKFM-Betreuungsverein Bad Dürkheim, Obermarkt 1, Tel Stammtisch für gesetzliche BetreuerInnen - Treffen 3. Mittwoch im Monat 19 Uhr im Brauhaus Grünstadt, Turnstraße 11 Caritas-Zentrum Sozialberatung für Schuldner/Allgemeine Sozialberatung für schwangere und Familie in Not, Bad Dürkheim, Philipp-Fauth- Straße 8, Tel.Nr Termine nach Vereinbarung Diakonie Beratungsdienste Bad Dürkheim, Kirchgasse 9, Tel.Nr Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche -Fachstelle Sucht und Prävention -Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige -Selbsthilfegruppe für Frauen mit Ess-Störungen -Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige und Angehörige Grünstadt, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel.Nr Sozial- und Lebensberatungsstelle Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes Evangelische und Katholische Telefonseelsorge für Menschen in seelischer Not Tel oder ohne Zeitbeschränkung kostenfrei rund um die Uhr Krisentelefon für seelische Probleme im Landkreis Bad Dürkheim Rufnummer Der Anruf ist kostenfrei Frauenhaus Bad Dürkheim Tel Geistchristliche Kirche e.v. Lebenshilfe, Sekretaritat Kindenheim, Tel Soziale Dienste - Kleiderkammer - Seelsorge und Sterbebetreuung Geistchristliches Sozialwerk Die Schwestern Häusliche Alten- und Krankenpflege Sozialstation Kindenheim, Tel Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Andrea Breßler, Stadtverwaltung Grünstadt, Tel Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bad Dürkheim Gaby Haas, Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Tel Heilpädagogischer Kindergarten der Lebenshilfe Grünstadt- Eisenberg e.v. Tel.Nr Heilpädagogisch-Therapeutisches Kinderzentrum Göllheim, Tel Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Ambulante Dienste und Fahrdienste Tel oder Kinderschutzbund Neustadt-Bad Dürkheim e. V. Kinder- und Jugendtelefon Nr (mo-fr Uhr) Lauterjungs und Mädels e.v. Schwul-Lesbische Initiative c/o AIDS-Hilfe Kaiserslautern Tel LIGA Café International Ausländerberatung u. a., dienstags Uhr im Haus der Jugend Grünstadt, Kreuzerweg 6, Tel Ökumenische Sozialstation Grünstadt e.v. Ambulante- Hife- Zentrum, Grünstadt, Friedrich-Ebert-Str. Tel Rentensprechtag Deutsche Rentenversicherung Stadtverwaltung Grünstadt,Kreuzerweg 7, Terminvereinbarung Tel und -313 Selbsthilfegruppen - Kontakte und Treffen - -Alzheimer jeden letzten Donnerstag im Monat Uhr Maximilianstift in Maxdorf Tel Frauenhilfe nach Krebs 1. Montag im Monat 15 Uhr Altenheim Leininger Unterhof, Grünstadt -Hypophysen- und Nebennieren M. Pasedach Tel Insu-Line-Diabetiker 1. Mittwoch im Monat 19 Uhr ASB Grünstadt, St.Peter-Straße 23 -Kontinenz 1. Mittwoch im Monat 14 Uhr St. Marienkrankenhaus Personalwohnheim in Ludwigshafen/Rhein -Leben ohne Dich (verwaiste Eltern) 2. Mittwoch im Monat 19 Uhr Kath.Pfarramt Heßheim, Birgit Kröther Tel Morbus-Bechterew Barbara Laubscher Tel Multiple Sklerose 2. Mittwoch im Monat 18:30 Uhr Restaurant Maxi-Autohof, Grünstadt, Dr. Müller Tel , K.van der Heijden Tel Parkinson 1. Mittwoch im Monat in Kaiserslautern Tel Rheuma Montag 18 Uhr Trockengymnastik/Freitag 17:30 Uhr Wassergymnastik, Tel Seelische Krisen - Hoffnungsland e.v. mittwochs Uhr, Am Grünborn 2 in Kirchheim a.d.wstr. sowie nach tel. Vereinbarung 06359/81622 M. Süntzenich Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes- Sprechstunden zu den Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes, Neustadt, Tel Sozialverband VdK Geschäftsstelle Neustadt Tel /35769 Grünstadt, Vereinshaus Neugasse 4, jeden und 3. Montag im Monat von 9:00-12:00 Uhr Tagesstätte mit Kontaktstellenfunktion für psychisch behinderte Menschen Bad Dürkheim Tel Tagespflegebörse Kreis Bad Dürkheim für Tagesmütter- und - väter sowie Eltern, die Betreuung suchen Tel Tafeladresse und Ladengeschäft: Grünstadt, Schillerstraße 6, Tel / Öffnungszeiten: Freitag von 13:15-16:00 Uhr

5 Grünstadt Ausgabe 01 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle Kreisverwaltung - DüW KfZ-Zulassung - Industriestraße 11, Grünstadt Tel.: Fax: info@gruenstadt-land.de Internet: Öffnungszeiten der VG-Verwaltung: Montag-Freitag Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. 8:30-12:00 Uhr 13:30-16:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr Kreisverwaltung DüW-Zulassungsstelle Tel.: Fax: Öffnungszeiten Montag 7:30-13:30 und 14:00-16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 7:30-13:00 Uhr Donnerstag 7:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 7:30-12:00 Uhr Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete Bürgermeister Reinhold Niederhöfer Erster Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung (Sekretariat Tel.: ) evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de Beigeordneter Jürgen Schraut Montag 9:00-12:00 Uhr Tel.: Schiedsmann Horst Kern Tel.: Bockenheim a.d.wstr. Tel.: (privat) Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: o. -240, Fax: Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Ansprechpartnerin für Anzeigen: Angelika Heintzmann Telefon und Fax Tel.06322/989803,Fax06322/ a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Schillerstraße 101, Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Grünstadt Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per an: amtsblatt@gruenstadt-land.de Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung Tel.: Abwasserbeseitigung Tel.: Pfalzwerke Stromversorgung Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a.d.wstr., Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur für die Schadensbehebung zuständig. Erdgasversorgung Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a.d.wstr., Dirmstein, Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim a.d.wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein Stromversorgung (Störung) Stadtwerke Frankenthal Tel Störungsdienst Obrigheim Stromversorgung Firma Mielisch Tel.: oder Erdgasversorgung Stadtwerke Grünstadt Tel.: Ruftaxi für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim a.d.wstr., Laumersheim Tel.: oder Polizeiinspektion Grünstadt Ruhestörung Tel.: Notfallrufe Notruf 110 Feuerwehr 112 Notarzt / Krankenwagen Vergiftungsfälle oder Kreiskrankenhaus Ärztliche Notfalldienstzentrale Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Tel.: Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst Tel Augenärztlicher Notdienst Tel.: Tierärztlicher Notdienst Tel.: Apothekendienst am Wochenende Samstag, ab 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Kelten-Apotheke, Hauptstr. 79, Eisenberg Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Martins-Apotheke, Vorstadt 3, Grünstadt Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit telefonisch erfragt werden: Festnetz: Tel.: / Handy 22833

6 Grünstadt Ausgabe 01 Für dieses Engagement möchte ich mich auf diesem Wege nochmals herzlich bedanken, bringt es uns doch im Hinblick auf unsere infrastrukturelle Grundausstattung ein erhebliches Stück voran. Zwischenzeitlich konnten die Leerrohrverlegearbeiten zwischen den Ortsgemeinden abgeschlossen werden und im Laufe dieser Arbeiten wurden rd. 32 km Leerrohre verlegt. In die entsprechenden Aktionen war lediglich die Ortsgemeinde Mertesheim nicht eingebunden, da dort eine ausreichende und flächendeckende Breitbandversorgung über Kabel Deutschland sichergestellt ist und eine zusätzliche Leerrohrverlegung keinen Sinn ergeben hätte. Umso erfreulicher ist es, dass die Ortsgemeinden Obrigheim und Obersülzen an dem Gesamtprojekt teilgenommen haben und trotz einer Grundversorgung durch Kabel Deutschland sich Optionen für eine alternative Breitbandversorgung gewahrt haben. Nachdem zwischenzeitlich alle Rechnungen vorliegen, kann festgestellt werden, dass sich die Gesamtkosten auf ,99 belaufen. An Zuschüssen konnten aus dem Konjunkturpaket II insgesamt ,23, davon ,30 Bundesmittel und ,93 Landesmittel, und aus einem weiteren Fördertopf GAK-Mittel- mit Mitteln des Landes unter Beteiligung des Bundes und der EU ,51, somit Gesamteinnahmen von ,74 erzielt werden, so dass der zu finanzierende Restbetrag sich auf insgesamt ,25 beläuft. Im Zuge der Ausführung der Arbeiten haben auch die Verbandsgemeindewerke ihren finanziellen Anteil an der Leerrohrverlegung zugesagt. Ausgehend von dem zu finanzierenden Restbetrag bedeutet dies, dass jede Ortsgemeinde eine Kostenanteil von ,37 und die Verbandsgemeindewerke eine Kostenanteil von ,70 zu tragen hat. Im Vergleich zu den ursprünglich genannten Kostenanteilen konnte eine doch deutliche Kostenreduzierung dank einer vorbildlichen Gemeinschaftsleistung erreicht werden. Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, hat zwischenzeitlich auch die Fa. INEXIO im Bereich der Ortsgemeinde Neuleiningen mit den Leerrohrverlegearbeiten im Ortsinnenbereich begonnen. Eine detaillierte Zeitplanung liegt uns nicht vor, allerdings die Zusage der Fa. INEXIO, dass bis Ende 2012 sämtliche Haushalte mit schnellem DSL versorgt werden können. Hierbei ist es sicherlich erwähnenswert, dass INEXIO an der zentralen Technikstelle 100 MBit zur Verfügung stellt. Über die Dämpfungswirkung wird diese Leistung sicherlich nicht jeder Haushalt erhalten können, allerdings wird eine Versorgung mit 50 MBit wohl die Regel sein. Ihr Reinhold Niederhöfer Bürgermeister BERICHT über die 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land am Teilnahme der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land am Kommunalen Entschuldungsfonds hier: Abschluss des Konsolidierungsvertrages Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land tritt dem Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes bei. Der Konsolidierungsvertrag mit dem Konsolidierungsbeitrag der Verbandsgemeinde wird mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung, abgeschlossen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschl. Anlagen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 werden in der vorgelegten Form beschlossen. Wirtschaftsplan Bereich Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2012 im Bereich Wasserversorgung wird wie vorgeschlagen beschlossen. Wirtschaftsplan Bereich Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2012 im Bereich Abwasserbeseitigung wird wie vorgeschlagen beschlossen. Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Vorrangflächen für Windkraftanlagen Die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Vorrangflächen für Windkraftanlagen wird gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Teiländerungsverfahren sollte nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim erfolgen. Sollte ein gemeinsames Verfahren mit der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim nicht möglich sein, so beschränkt sich die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf den Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land. Für den Fall, dass im Einheitlichen Regionalplan nicht mehr Vorranggebiete Windkraft mit Ausschlusswirkung festgesetzt werden, wird das Planungsbüro MVV Energiedienstleistungen GmbH Regioplan beauftragt, das Teiländerungsverfahren für den Flächennutzungsplan Vorrangflächen für Windkraftanlagen durchzuführen. Mit dem Pla- nungsbüro MVV Energiedienstleistungen GmbH Regioplan ist dann der notwendige Vertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Übertragung der Schulträgerschaft für die Grundschule Obrigheim Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Obrigheim über einen möglichen Übergang der Schulträgerschaft an die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Gespräche zu führen. Brandschutzkonzeption der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Die Brandschutzkonzeption wird beschlossen. Ergänzungswahl für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur, Partnerschaft und Agrarangelegenheiten Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur, Partnerschaft und Agrarangelegenheiten wie folgt neu besetzt: Herr Achim Hoffmann wird ordentliches Ausschussmitglied. Stellvertretendes Ausschussmitglied wird Herr Winfried Wolff. Wohnungseinbrüche stark angestiegen Die Polizeidirektion Neustadt verzeichnet in den zurückliegenden Wochen einen gravierenden Anstieg bei den Wohnungseinbrüchen. Seit dem bis heute wurden 70 Einbrüche registriert, gegenüber 20 im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zahlen bewegen sich damit wieder auf dem Niveau von vor 2005, nachdem sie in den Jahren 2006 bis 2010 stark rückläufig waren. Besonders betroffen ist der nördliche Bereich des Dienstbezirks, also im Bereich Grünstadt und Bad Dürkheim. Die Arbeitsweise der Täter lässt den Schluss zu, dass der überwiegende Teil der Taten auf das Konto überörtlich agierender Banden geht. Bislang ist das Hinweisaufkommen sehr spärlich. Mit dem Anstieg einhergehend hat die Polizei ihre Präventionsstreifen in gefährdeten Wohngebieten erhöht und eine Arbeitsgruppe Wohnungseinbrüche gebildet. Gefährdet sind insbesondere autobahnnah gelegene Neubaugebiete. Bei den Präventionsstreifen stellen die Beamten allerdings auch fest, dass in den frühen Abendstunden erschreckend viele Häuser in Dunkelheit liegen, deshalb ergehen nochmals folgende Hinweise: Die potenziellen Einbruchsobjekte werden von den Tätern nach folgenden Kriterien ausgesucht: - Wohnung dunkel - keine Beleuchtungsquellen - Keine Geräusche aus der Wohnung wahrnehmbar - Rollläden schon vor der Nachtzeit herunter gelassen - Briefkasten ist nicht geleert - Wohnungsinhaber nimmt bei Kontrollanrufen das Telefon nicht ab (seltener) Ein Großteil dieser Abwesenheitssignale können mit ganz geringem technischem Aufwand beseitigt werden. Eine Zeitschaltuhr, an die eine Beleuchtungsquelle und ein Radiogerät angeschlossen sind, dürfte ihre Wirkung nicht verfehlen. Gerade zwischen Uhr und Uhr sind noch viele Wohnungsinhaber an ihrem Arbeitsplatz. Die Zeitschaltuhr verwandelt zuverlässig die leere, dunkle Wohnung in ein unkalkulierbares Risiko für den Einbrecher. Licht und Lärm vertreiben Einbrecher! Sie wollen keinen Kontakt mit den Wohnungsinhabern. Bei allen bislang registrierten Wohnungseinbrüchen waren die Wohnungen dunkel. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurden die betroffenen Objekte tagsüber ausgekundschaftet. Zur Erhöhung des Hinweisaufkommens ist es enorm wichtig, dass die Polizei über folgende Sachverhalte sofort unterrichtet wird: - Laufen fremde Personen in einem Wohngebiet umher, die sich auffällig umsehen? - Fallen fremde Fahrzeuge auf? Kennzeichen notieren! - Können von angrenzenden Grundstücken verdächtige Geräusche wahrgenommen werden? (Splittern von Glas, Hebelgeräusche) - Unbekannte warten scheinbar grundlos auf der Straße oder in einem geparkten Auto - vielleicht steht jemand bei einer Straftat Schmiere. Im Hinblick auf die bevorstehende Weihnachtsurlaubszeit ist eine funktionierende Nachbarschaftshilfe besonders wichtig. Die Nachbarn sollten wissen, dass man in Urlaub ist. In diesem Zusammenhang könnten Serviceleistungen, wie das Leeren der Briefkästen und das Bewegen der Rollläden koordiniert werden. Der gegenseitige Austausch von Telefonnummern erleichtert die Einordnung von Klirrund Hebelgeräuschen bzw. der Präsenz unbekannter Personen auf dem Nachbargrundstück. Eine intakte Gemeinschaft entsteht nicht von allein. Einer muss den ersten Schritt machen! Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Fachbereich Bürgerdienste Das neue Gastgeberverzeichnis der Pfalz ist da Pünktlich zum Beginn der Messesaison im neuen Jahr ist jetzt der Katalog Die Pfalz. Gastgeberverzeichnis 2012 erschienen. Die passenden Unterkünfte für den Urlaub im Pfälzer Bergland, an der Deutschen

7 Grünstadt Ausgabe 01 Weinstraße, im Pfälzerwald und in der Rheinebene finden sich im Heft, dessen Imageteil erstmalig in drei Sprachen aufgelegt wurde. In der übersichtlich gegliederten Broschüre stellen sich auf etwa 120 Seiten mehr als 500 Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen aus allen Teilen der Pfalz vor. Zielgruppengerechte Unterkünfte wie beispielsweise fahrrad- oder wanderfreundliche Unterkünfte sind entsprechend gekennzeichnet. Die über das Internet buchbaren Betriebe sind durch besonders hervorgehoben. Im großzügig bebilderten Imageteil des Katalogs wird außerdem für die drei neuen Prädikats-Fernwanderwege, die Weinfeste, das Radparadies Pfalz, die Vielzahl der Burgen und Museen, die Pfälzer Geselligkeit und die Möglichkeiten zum Entspannen und Erleben geworben. Das neue Gastgeberverzeichnis ist erhältlich beim Pfalz.Touristik e.v., Martin-Luther-Str. 69, Neustadt a.d.w. und in den örtlichen Tourist-Informationen der Pfalz. Außerdem steht das Verzeichnis als pdf zum Download unter zur Verfügung. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Den Wetterkapriolen strategisch begegnen 65. Pfälzer Weinbautage in Neustadt an der Weinstraße. Meteorologische Phänomene wie lange Trockenphasen, ungewöhnlich hohe Durchschnittstemperaturen im Frühjahr und Herbst sowie extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hagelschlag häufen sich. Sind dies nur Wetterkapriolen oder weisen sie bereits auf den einsetzenden Klimawandel hin? Und wenn ja, wie verändert dieser die Gefahrenlage im Hinblick auf Krankheiten und Schädlinge in den Weinbergen? Am 17. und 18. Januar 2012 werden im Saalbau zu Neustadt im Rahmen der 65. Pfälzer Weinbautage von Wissenschaftlern die aktuellen Herausforderungen benannt und diskutiert. Die Jahreshauptversammlung des Weinbauverbandes Pfalz im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd am Nachmittag des ersten Tages beschäftigt sich unter dem Leitthema 100 Jahre Weinbauverband Pfalz - Nur gemeinsam sind wir stark mit dem Pilotprojekt Hagelflieger. Zudem werden Weinbaupräsident Edwin Schrank, die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken und CEPV-Präsident Aly Leonardy zu aktuellen nationalen und europäischen weinbaupolitischen Themen sprechen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz In Lauterburg: Internationaler Beratungstag zur Rente TWer in Deutschland und/oder Frankreich gearbeitet hat, kann sich beim internationalen Beratungstag am 17. Januar in Lauterburg individuell und kostenlos über seine Rente beraten lassen. Der Beratungstag findet von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr im Alten Zollhaus/Ancienne Douane statt. Es sollte für eine persönliche Beratung auf jeden Fall vorab telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden: Aus Deutschland unter , aus Frankreich unter Hierbei sollte man die deutsche und/oder französische Versicherungsnummer angeben. Zum Beratungsgespräch sollten auch sämtliche Versicherungsunterlagen und der Personalausweis mitgebracht werden. Rente mit 67: Einstieg kommt ab 2012 Altersrenten Bis 2030 steigt die Regelaltersgrenze in langen Schritten von 65 auf 67#Jahre. Als erste betrifft es Versicherte des Jahrgangs Sie erhalten ihre abschlagsfreie Regelaltersrente nicht mehr mit 65 Jahren, sondern einen Monat später. Parallel dazu verschiebt sich die abschlagsfreie Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen auf 63 Jahre und einen Monat. Langjährig Versicherte können weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen aber höhere Abschläge als bisher in Kauf nehmen. Von der Rente mit 67 ausgenommen sind alle, die 45 Jahre Pflichtbeiträge haben. Sie können die Altersrente weiterhin bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge beziehen. Die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit stehen nur noch Menschen offen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Renten wegen Erwerbsminderung Auch bei der Rente wegen Erwerbsminderung steigt die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Bezug. Beginnt die Rente im Jahr 2012, liegt die Grenze bei 63 Jahren und einem Monat. Witwen- und Witwerrenten Die große Witwen- oder Witwerrente kann statt mit 45 Jahren erst einen Monat später gezahlt werden, wenn der Partner in 2012 verstirbt. Hinzuverdienst Wer in voller Höhe eine Rente wegen Alters, wegen Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung bezieht, darf weiter monatlich 400 Euro dazuverdienen, ohne dass die Rente gemindert wird. Bei Teilrenten wegen Erwerbsminderung oder wegen Alters gelten individuelle Grenzen. Das Mindestalter, ab dem unbegrenzt hinzuverdient werden kann, steigt durch die Rente mit 67 für alle, die 1947 geboren sind, auf 65 Jahre und einen Monat. Auch wer mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf erst einen Monat später unbegrenzt dazuverdienen. Bei Hinterbliebenenrenten sind ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten; die bisherigen Freibeträge gelten hier weiter. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze Der Beitragssatz sinkt von bisher 19,9 auf 19,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich Euro (bisher Euro) oder jährlich Euro (bisher Euro). Auch wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Freiwillige Versicherung Für freiwillig Versicherte sinkt der Mindestbeitrag geringfügig von bisher 78,40 Euro (bisher: 79,60 Euro) im Monat, der Höchstbeitrag steigt auf 1 097,60 Euro (bisher: 1 094,50 Euro) an. Und bis zum 2. April 2012 kann man noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2011 zahlen, hier pro Monat mindestens 79,60 Euro, höchstens 1 094,50 Euro. Selbstständige Für versicherungspflichtige Selbstständige gilt ein neuer Regelbeitrag von monatlich 514,50 Euro (bisher 508,45 Euro). Riester-Rente Alle Riester-Sparer müssen ab dem kommenden Jahr einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro jährlich auf ihren Vertrag einzahlen, um die volle Zulage erhalten zu können. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Aus dem Landkreis Untersuchungen zur Einschulung in der Grundschule Obrigheim Die Abteilung Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Neustadt setzt im Januar 2012 die Untersuchungen der Kinder, die im Landkreis im Sommer eingeschult werden sollen, fort. Die Ärztin Natalie Beck mit ihrem Team wartet auf den Besuch der Erstklässler und ihrer Erziehungsberechtigten, die bereits Benachrichtigungen der Schule oder des Gesundheitsamtes haben. Die genaue Terminvergabe erfolgt durch die Schule. Grundschule Obrigheim 10. und 12. Januar. Die Untersuchungen sind jeweils zwischen 8 und 12 Uhr. Sammlung von Schrott und E-Schrott In der VG Grünstadt-Land Bürgerinnen und Bürger einiger Orte der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land können im Januar Schrott (nur Gegenstände aus Metall) sowie Elektrogeräte (E-Schrott) bereitstellen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim weist darauf hin, dass im Bereich der VG die Schrott- und E-Schrott-Sammlung durch die Firma BFB Grünstadt in manchen Orten künftig an zwei Tagen stattfindet: Zuerst der E-Schrott, am nächsten Tag der normale Schrott. In einigen Gemeinden wird beides zusammen abgeholt. Achtung: Schrott und E-Schrott erst am Abend vor der Sammlung bereitstellen! E-Schrott und Schrott an einem Tag Ebertsheim Donnerstag, 12. Januar Kindenheim Dienstag, 17. Januar Obersülzen Mittwoch, 11. Januar Quirnheim Montag, 16. Januar Obrigheim: E-Schrott am Montag, 09. Januar, Schrott am Dienstag, 10. Januar. Mitgenommen werden: Waschmaschinen, Elektro- und Gasherde, Fahrräder, Töpfe, Pfannen, Eisenstangen, Kabelabfälle, Badewannen, Metall-Bettroste, Draht, Ölöfen (sauber), Öltanks aus Metall bis 1000l (sauber und aufgeschnitten) und sonstige Metallteile, bzw. -reste: Nicht zur Schrottabfuhr gehören u. a. Kühlschränke, Feuerlöscher, Autoteile bzw. -wracks und sperrige Gegenstände, die nicht aus Metall bestehen. E-Schrottsammlung - Wie funktioniert das? Alte Elektrogeräte werden zweimal im Jahr kostenlos abgeholt. Die Abfuhr wird vom BFB (Tel /960564) durchgeführt. Mitgenommen werden alle Elektrogeräte aus Haushalten. Eine Ausnahme sind Kühlschränke. Diese können zur kostenlosen Abholung im Kreishaus beim AWB angemeldet werden (Tel.: 06322/ ). Beim Sperrmüll werden keine Elektrogeräte mitgenommen. Ausgediente Elektrogeräte können auch auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Eine Reihe von Elektrohändlern im Landkreis beteiligt sich an der kostenlosen Rückgabeaktion. Ein Aufkleber Elektronikschrott-Sammelstelle kennzeichnet sie.

8 Grünstadt Ausgabe 01 Was gehört zum Elektronikschrott? Mitgenommen werden Fernseher, Computer, Drucker, Staubsauger, Mikrowellen, HiFi-Geräte, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Föne, Rasierer, Küchenmaschinen, elektrisches Werkzeug usw. Die weiße Ware (Herde, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner) enthält kaum schadstoffhaltige Bestandteile und wird vom Schrott-Sammelfahrzeug mitgenommen. Keine Kühlschränke! Alte Kühlschränke und Gefriergeräte sind wegen klimaschädigender Kühlmittel von der Elektroschrott-, Schrott- und Sperrmüllsammlung ausgeschlossen: sie gehören auf die Wertstoffhöfe; nach Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb werden sie kostenlos abgeholt. Auch asbesthaltige Nachtspeichergeräte werden nicht mitgenommen. Informationen, auch zu den beteiligten Elektrohändlern, geben die Abfallberater im Kreishaus (Tel / ). Wohin mit den Weihnachtsbäumen? Auch 2012 gibt es im Landkreis Bad Dürkheim wieder verschiedene Möglichkeiten Weihnachtsbäume abzugeben. In vielen Ortsgemeinden können ab 6. Januar die Bäume kostenlos an Sammelcontainern oder ausgewiesenen Sammelplätzen abgegeben werden. In einzelnen Ortsgemeinden sammeln örtliche Feuerwehren und Vereine gegen eine kleine Spende. Das Biokompostwerk in Grünstadt sowie einige Grünschnittsammelstellen (Informationen bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung) nehmen ebenfalls Weihnachtsbäume an. Die Standplätze der Sammelcontainer und plätze sind auf dem Abfallkalender angegeben. Zerkleinert auch in die Biotonne Weihnachtsbäume können natürlich, wenn sie entsprechend zerkleinert werden, in die Biotonne gegeben werden. Weihnachtsbäume die neben der Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden, können leider nicht mitgenommen werden, da sie durch die unzerkleinerte Anlieferung mit dem normalen Bioabfall die Förderbänder im Kompostwerk verstopfen können. Bäume vollständig abschmücken In allen Fällen müssen die Weihnachtsbäume vollständig abgeschmückt sein. Lametta und anderer Metall- oder Kunststoffschmuck müssen entfernt werden, damit die Kompostierung in den Grünschnittsammelstellen und im Biokompostwerk nicht beeinträchtigt wird. Sprechstunde Frau und Beruf Die Leiterin der Neustadter Beratungsstelle Frau und Beruf, Valkana Krstev, bietet auch im neuen Jahr im Kreishaus Bad Dürkheim Einzelberatung für Frauen aus dem Landkreis Bad Dürkheim in allen beruflichen Fragen an, z.b. Wiedereinstieg in den Beruf, Qualifizierung, Umschulung und Existenzgründung. Die ersten Sprechstunden in 2012 finden jeweils mittwochs vormittags und zwar am 18. Januar und am 15. Februar statt. Anmeldung und Terminabsprache ist erforderlich bei der Beratungsstelle in Neustadt, Hindenburgstr. 14 oder Tel / (zwischen 9 und 12 Uhr erreichbar). Stammzellenspende steht bevor Ein Weihnachtsgeschenk besonderer Art erhielt jetzt Landrätin Sabine Röhl: Es ist ein/e Stammzellenspender/in gefunden! Die an MDS, einer Art Leukämie, erkrankte Landrätin teilte mit, dass die Stammzellenübertragung im Februar stattfindet. Initiator der Starnbergpartnerschaft tot Freunscht: Fritz David (75) knüpfte Beziehungen Mit Betroffenheit und Trauer wurde im Kreishaus Bad Dürkheim die Nachricht vom überraschenden Tod von Fritz David aus Starnberg aufgenommen. Der Verstorbene vor 30 Jahren der Initiator der Partnerschaft zwischen den Landkreisen Bad Dürkheim und Starnberg war. Der 75-jährige, hat sich an vielen Stellen, bei vielen Institutionen und vielen Menschen für den Ausbau der Beziehungen zwischen Bayern und Pfalz, besonders der Landkreise Starnberg und Bad Dürkheim eingesetzt. Wir werden uns hier immer gerne an Fritz David erinnern, versichert Erhard Freunscht. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Geldschlucker elektrische Direktheizung Fragen zum richtigen Heizsystem sowie zu anderen Fragen des Energiesparens und Modernisieren beantworten die Energiefachleute der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den von 14 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Str. 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter / Hinweis: Diesem Amtsblatt liegt das herausnehmbare Programm der Volkshochschulen für das 1. Halbjahr 2012 bei. Nichtamtlicher Teil Seniorenfastnacht des Deutschen Roten Kreuzes Grünstadt Am 05. Februar 2012 lädt das Deutsche Rote Kreuz des Ortsvereines Grünstadt in Zusammenarbeit mit der Siedlergemeinschaft Grünstadt alle Seniorinnen und Senioren zur Seniorenfastnacht unter dem Motto Ein Märchen wird wahr, 5 x 11 Jahre Siedler-Narrenschar im Weinstraßen-Center in Grünstadt ein. Sitzungsbeginn: 14 Uhr. Es werden 2 Berliner pro Besucher gereicht und in der Pause Kaffee ausgeschenkt. Eintrittskarten können Sie vorab reservieren. Auch bietet der Ortsverein einen Fahrservice an. Unter der Telefonnummer können Sie sowohl die Karten reservieren als auch mitteilen wo Sie abgeholt werden möchten. Bitte hinterlassen Sie ihre Nachricht, gerne auch mit Kartenanzahl, auf dem Anrufbeantworter. Treffen der BUND Kreisgruppe Mittwoch 11. Januar 2012, Grünstadt, Restaurant Kupferkanne, Kirchheimer Straße 19 Beginn: 19 Uhr 30 Das Treffen in Grünstadt findet erstmals in einem neuen Treffpunkt, dem Restaurant Kupferkanne, statt. Als Schwerpunktthema sollen einige Aspekte zur Nachhaltigkeit der Gewinnung von Wärmeenergie und Strom aus nachwachsenden Rohstoffen sowie deren Nutzung als Basis von Kraftstoffen vorgestellt werden. Weiterhin wird über eine Präsentation der Kreisgruppe bei der Grünen Woche in Berlin informiert und werden aktuelle Themen aus Natur- und Umweltschutz besprochen. Kreiskrankenhaus Grünstadt Vortrag zum Thema Dickdarmdivertikel - Wann sind sie harmlos? Wann muss operiert werden Termin: , um19 Uhr im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes des Kreiskrankenhauses. Der Eintritt ist frei. Referenten Dr. med. Hans Münke (Chefarzt Abteilung Innere Medizin) und Dr. med. Frank Ehmann (Chefarzt Abteilung Chirurgie). Platzreservierung unter unbedingt erforderlich! Battenberg (Pfalz) Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung der Ortsgemeinde Battenberg über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Battenberg hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: INHALTSÜBERSICHT: 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer Steuerschuldner, Haftung...2

9 Grünstadt Ausgabe 01 3 Anzeigepflicht Beginn und Ende der Steuerpflicht Steuersatz Gefährliche Hunde Festsetzung und Fälligkeit Steuerbefreiung und steuerfreie Hundehaltung Steuerermäßigung Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung Überwachung der Anzeigepflicht Ordnungswidrigkeiten In-Kraft-Treten Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner 3 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum glaubhaft nachzuweisen. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. 5 Steuersatz Der Steuersatz je Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. 6 Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. Die Hunde der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, gelten als gefährliche Hunde. Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.b. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat: - Bullmastiff - Bullterrier - Dogo Argentino - Dogue de Bordeaux - Fila Brasileiro - Mastiff - Mastino Napoletano - Tosa Inu Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 2 erfassten Hunden. 7 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird nach dem Zugehen des Abgabenbescheides am 1.7. als Jahresbetrag fällig. Ist für ein Kalenderjahr nur ein Teilbetrag zu zahlen wird die Steuer einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides zur Zahlung fällig. (3) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 8 Steuerbefreiung und steuerfreie Hundehaltung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen B, BL, ag oder H besitzen. 2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. (4) Eine steuerfreie Hundehaltung liegt insbesondere vor: a) die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen, b) die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, c) die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, d) die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind, e) die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, f) Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. 9 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von 1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde, 2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden. (2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Abs.1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. 10 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

10 Grünstadt Ausgabe 01 (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 8 Abs. 1 Nr. 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 11 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde zurückzugeben. (2) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters 2. Anzahl der gehaltenen Hunde 4. Geburtsdatum 5. Rasse. 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen 3 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, 3. als Hundehalter entgegen 3 Abs. 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. als Hundehalter entgegen 11 Abs. 1 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sind, anlegt. 5. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß 10 Abs. 2 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 13 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Battenberg über die Erhebung der Hundesteuer vom 18. Februar 1988 außer Kraft. Battenberg, gez. Schraut Ortsbürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer Bürgermeister SONSTIGE MITTEILUNG Neujahrsempfang Der Neujahrsempfang 2012 findet am Montag, den 16. Januar, um19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Neben dem traditionellen Ablauf werden Bürgervorschläge zur Nutzung und Gestaltung des Weedgeländes zu sehen sein. Ich würde mich sehr freuen, Sie begrüßen zu können. Jürgen Schraut Ortsbürgermeister Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Battenberg Sonntag, Uhr Gottesdienst (Prädikantin Rißmann) Weitere Mitteilungen siehe unter Kleinkarlbach Prot. Pfarramt für Battenberg und Kleinkarlbach, Pfarrerin Julia Heller, Backhohl 1, Kleinkarlbach, Tel Bissersheim Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNG Senioren-Nachmittag Hiermit möchten wir Sie herzlich zum nächsten Senioren-Nachmittag am Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 15:00 Uhr im Eulennest einladen. Nette Gespräche und eine schöne Kaffeetafel erwarten Sie. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch. Wie auch in den vergangenen Jahren soll an jedem 2. Donnerstag im Monat der Seniorennachmittag stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Das Helferteam und Ihre Ortsbürgermeisterin Nichtamtlicher Teil Gesangverein Liederkranz 1907 e.v. Bissersheim Einladung zur Jahreshauptversammlung am , im Landgasthaus Lindenhof, Bissersheim, Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Verlesung des Protokolls Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht der Chorleiterin / des Chorleiters 6. Bericht des Kassenwarts 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Beitragsänderung 10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Alle aktiven und passiven Mitglieder werden hiermit herzlich zur Teilnahme eingeladen. Protestantische Kirchengemeinde Bissersheim Unser Gottesdienst Sonntag, 8. Januar Uhr Gottesdienst zum Auftakt der Allianzgebetswoche zum Thema: Verwandelt durch Jesus Christus, den Auferstandenen - Dekan Kuntz Christbaumaktion Am Samstag, den 7. Januar 2011, von 9.00 bis Uhr, findet die Christbaumaktion der Ev. Jugend statt. Gegen eine geringe Spende werden die Bäume direkt bei Ihnen abgeholt. Bei jedem Wetter!

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