FFH-Veträglichkeitsprüfung

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1 FFH-Veträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet NSG Struth (DE ) Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel (Rhein-Hunsrück-Kreis) erstellt vom BFL Büro für Faunistik und Landschaftsökologie im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH Bingen am Rhein,

2 Auftragnehmer: Büro für Faunistik und Landschaftsökologie Dipl.-Ing. Thomas Grunwald Gustav-Stresemann-Straße Bingen am Rhein Tel info@buero-t-grunwald.de Leitung: Dipl.-Ing. Thomas Grunwald Bearbeitung: Dipl.-Biol. Frank Adorf Dipl.-Biol. Frauke Adorf Dipl.-Ing. Vanessa Korn Auftraggeber: juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee Wörrstadt

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) und seiner Erhaltungsziele Allgemeine Beschreibung Erhaltungsziele des Schutzgebiets Arten des Anhangs II der FFH-RL Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Beschreibung des Vorhabens Recherche externer Daten Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) durch das Vorhaben Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323] Zusammenfassende Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) durch das Vorhaben der geplanten Errichtung von WEA 16 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Fazit Literatur... 18

4 1 Anlass und Aufgabenstellung FFH-Verträglichkeitsprüfung im Untersuchungsgebiet Die Firma juwi Energieprojekte GmbH plant südöstlich der Gemeinde Wiebelsheim (VG St. Goar-Oberwesel, Rhein-Hunsrück-Kreis) zwei Windenergieanlagen zu errichten. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Wiebelsheim (BFL 2016) umfasst etwas mehr als zu einem Viertel den nordwestlichen Teil des FFH-Gebietes NSG Struth (Gebiets-Nr. DE ). Die Anlagen werden in unmittelbarer Grenznähe des NSG Struth und somit zum gleichnamigen FFH-Gebiet geplant. Im Datenblatt des FFH-Gebietes wird die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) als Schutzgut gelistet. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind nach 1a Abs. 4 BauGB die Vorschriften des BNatSchG, die das Europäische Netz Natura 2000 betreffen, anzuwenden. Nach 34 BNatSchG sowie nach Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie (FFH-RL) sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu prüfen. Prüfgegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist gemäß 34 BNatSchG das Schutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und mittelbar die Lebensräume und/oder Arten der Anhänge I bzw. II der FFH-RL bzw. die Arten des Anhangs I und des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), die als Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets festgelegt wurden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung hat als Zielsetzung die Verträglichkeit eines Vorhabens zu beurteilen. Während im Rahmen einer FFH-Vorprüfung lediglich abgeschätzt wird, ob erhebliche Beeinträchtigungen möglich sind, untersucht eine FFH-Verträglichkeitsstudie, wie wahrscheinlich die Erheblichkeit dieser Beeinträchtigung ist. Zur Klärung der Prüfpflichtigkeit von Vorhaben sind in einer Einzelfallbetrachtung folgende Sachverhalte zu klären: Liegt ein prüfungsrelevantes Natura 2000-Gebiet im Wirkungsbereich eines Vorhabens? Besteht die Möglichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen? Die Ermittlung potenzieller Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzweck des entsprechenden Natura 2000-Gebiets erfolgt auf Grundlage der Betrachtung möglicher Beeinträchtigungen auf Lebensraumtypen bzw. Arten der o. g. Anhänge der entsprechenden Richtlinien unter Berücksichtigung aller relevanten Wirkfaktoren und Wirkungsprozesse, die durch das Vorhaben ausgelöst werden können. Nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist darüber hinaus zu prüfen, ob das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen von Schutz- und Erhaltungszielen verursachen könnte. Führt das Vorhaben selbst offensichtlich zu keinerlei Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes, sind andere Pläne und Projekte nicht relevant (KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE ET AL. 2004). Die vorliegende FFH-VVeträglichkeitsprüfung richtet sich inhaltlich und methodisch nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE ET AL. 2004) sowie der Checkliste zur Durchführung von FFH- Verfahren in Baden-Württemberg (FROELICH & SPORBECK & WELUGA UMWELTPLANUNG 2004). 1

5 2 Beschreibung des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) und seiner Erhaltungsziele 2.1 Allgemeine Beschreibung Das FFH-Gebiet NSG Struth (DE ) befindet sich in Rheinland-Pfalz innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit Hunsrück (D42) bzw. in den naturräumen Hunsrückhochfläche (243) und Rheinhunsrück (244) in kontinentaler biogeographischer Region. Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von 871 ha und erstreckt sich über den Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis. Das Gebiet liegt auf Flächen der Verbandsgemeinde St. Goar- Oberwesel. Im Datenblatt zum FFH-Gebiet findet sich folgende Kurz-Beschreibung: Altholz- und strukturreiche Wälder und Feuchtwiesen als Standort bestandsbedrohter Tier- u. Pflanzenarten, gute Verzahnung verschiedener Biotopgruppen. Besiedlung und Nutzung aufgrund zahlreicher Hügelgräberfunde bis zur Epoche der Kelten zurückdatierbar. Schützenswert machen das Gebiet u. a. Laub- und Nadelwälder, Wiesen-Biotopkomplexe, kleinflächige Heidegebiete, Teiche, Tümpel, System naturnaher Quellbäche, Mosaik feuchter bis nasser Standorte, hohe Anzahl gefährdeter Arten. Das Naturschutzgebiet NSG Struth zählt zu den größten Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz. Als Datengrundlage für die Beschreibung des Gebietes und dessen maßgeblicher Bestandteile wurde der online Standard-Datenbogen (Steckbrief) des FFH-Gebiets von Natura 2000 ( ausgewertet und zitiert. Ein Managementplan für das FFH-Gebiet NSG Struth (DE ) liegt noch nicht vor. 2

6 FFH-Verträglichkeitsprüfung im Untersuchungsgebiet Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets NSG Struth DE , des Untersuchungsgebietes und der geplanten Windenergieanlagen. 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Die für ein FFH-Gebiet formulierten Erhaltungsziele und dessen maßgebliche Bestandteile bilden den wesentlichen Maßstab für die Beurteilung des Ausmaßes der Beeinträchtigungen bzw. der Eingriffsintensität durch das Vorhaben. Der Begriff Erhaltungsziele wird in 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Erhaltungsziele dienen demnach der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse sowie einer in Anhang II der FFH-RL (92/43/EWG) oder in Art. 4 Abs. 2 oder Anhang I der VSchRL (79/409/EWG) aufgeführten Art und deren Lebensstätte, die für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind. Im Standard-Datenbogen sind keine weiteren Details hinsichtlich der Erhaltungsziele für die einzelnen Arten und Lebensräume der Anhänge I und II FFH-RL im FFH-Gebiet aufgeführt Arten des Anhangs II der FFH-RL Arten, die nach Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet geschützt sind, sind in Tab. 1 aufgeführt. 3

7 Tab. 1: Arten nach Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet NSG Struth ( ) und weitere Angaben (Status, Populationgröße, Erhaltungszustand, biogeographische Bedeutung und Gesamtwertung innerhalb Rheinland-Pfalz (RP) und Deutschland (D) (Datenbogen des Natura2000-Steckbriefs). LRT- Code Name 1081 Dytiscus latissimus (Breitrand) u p C h C C 1323 Myotis bechsteinii (Bechsteinfledermaus) b p B h C C Status Populationsgröße Erhaltungszustand Biogeogr. Bedeutung Bewertung - RP Bewertung - D Legende der Tabelle 1: Status: b = Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse) u = unbekannt Populationgröße: p = vorhanden (ohne Einschätzung, present) Einschätzung Erhaltung: B = gut, C = durchschnittlich/beschränkt Biogeographische Bedeutung: h = Hauptverbreitungsgebiet Bewertung: innerhalb RP = Rheinland-Pfalz; D = Deutschland C = signifikant Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL In Tab. 2 sind die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL aufgelistet, die innerhalb des FFH-Gebiets NSG Struth geschützt und dem Steckbrief zu entnehmen sind. Legende der Tabelle 2: Repräsentativität: Relative Flächengröße: Erhaltungszustand: Bewertung: A = hervorragend, B = gut, C = signifikant innerhalb RP = Rheinland-Pfalz; D = Deutschland 1 = > 2%; 2 = 2-5 % der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet B = gut, C = durchschnittlich/beschränkt innerhalb RP = Rheinland-Pfalz; D = Deutschland B = gut, C = signifikant. 4

8 Tab. 2: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet NSG Struth ( ) und deren Flächenbilanz und Beurteilung des Erhaltungszustands LRT- Code Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des 3150 Magnopotamions oder Hydrocharitions 1 < 1 C 1 1 B C C Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem 6230 europäischen Festland) auf Silikatböden < 1 < 1 Beweideter Borstgrasrasen der planaren bis submontanen 6230 Stufe (inkl. Mähweide) 5 < 1 A 1 1 B B B Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6410 < 1 < Pfeifengraswiese auf kalkarmem Standort 15 1,72 A 1 1 B C C Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis 6430 alpinen Stufe 5 < 1 C 1 1 C C C Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, 6510 Sanguisorba officinalis) < 1 < 1 Artenreiches, frisches Grünland der planaren bis submontanen 6510 Stufe 15 1,72 B 1 1 B B B 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 < Bodensaurer Buchenwald der sollinen bis submontanen Stufe ,96 B 1 1 B B B 91D0 Moorwälder < 1 < 1 91D0 Moorwälder (Laubwälder) 5 < 1 C 2 1 B C C Fläche in ha Fläche in % im Gebiet Repräsentativität relative Flächengröße - RP relative Flächengröße - D Erhaltungszustand Bewerung - RP Bewerung - D 5

9 2.3 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000 Die im Standard-Steckbrief des FFH-Gebiets aufgeführte Art Myotis bechsteinii (Bechsteinfledermaus) nutzt hauptsächlich den geschlossenen Wald als Lebensraum ist aber dennoch hoch mobil (v. a. was ihren täglichen Quartierwechsel betrifft) und zeichnet sich ebenfalls durch eine heterogene Habitatnutzung aus. Dies betrifft sowohl die tägliche als auch die jahreszeitliche Aktivität wodurch eine funktionale Verbindung zwischen dem FFH- Gebiet NSG Struth und z. B. den umliegenden FFH-Gebieten Rheinhänge bei Lahnstein und Kaub hinsichtlich der Nutzung durch die Bechsteinfledermaus nicht ausgeschlossen werden können. Allerdings gilt die Bechsteinfledermaus auch als eine sehr ortstreue Art, die einen nur geringen Aktionsradius um ihre Quartierstandorte befliegt (vgl. Ergebnisse der Bechsteinfledermaustelemetrie in BFL 2016). Der Breitrand (Dytiscus latissimus) besiedelt größere stehende Gewässer im Binnenland. Er gilt als einer der wenigen Schwimmkäfer, der ausschließlich große und dauerhaft wasserführende Seen und Teiche besiedelt, die geprägt sind von einem dichten Uferbewuchs und ausgeprägtem Bewuchs in der Flachwasserzone. Die Imagines sind in der Lage, fliegend neue Gewässer aufzusuchen. Es liegen allerdings noch keine Ergebnisse zu jahres- und tageszeitlichem Habitatwechsel sowie Wanderungsleistungen vor. Ob eine funktionale Beziehung, z. B. zum FFH-Gebiet Rheinhänge bei Lahnstein und Kaub vorliegt, kann somit nicht erörtert werden. 6

10 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 3.1 Beschreibung des Vorhabens Geplant ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Bereich einer Vorrangfläche. Aufgrund einer nachträglichen Planungsänderung nach Abschluss der Kartierarbeiten ist das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von ca. 484 ha etwas größer als ein 1000m-Radius um die geplanten WEA. Es liegt östlich bzw. südöstlich der Gemeinde Wiebelsheim. Zu den umliegenden Gemeinden gehören Perscheid, Laudert, Damscheid und Kisselbach. In etwa 6 km Entfernung im Südosten befindet sich die Stadt Oberwesel (Verbandsgemeindesitz) (Abb. 1). Die Fläche umfasst zu ungefähr 75 % eine zusammenhängende Waldfläche mit im Nordwesten angrenzenden Offenlandflächen (Grün- und Ackerland). Ein ca. 230 ha großes Teilgebiet des FFH-Gebiets DE NSG Struth befindet sich innerhalb des Untersuchungsgebietes (Abb. 1). Der Großteil des FFH-Gebiets liegt aber außerhalb des Untersuchungsgebietes. Rodungsflächen bzw. Versiegelungen für Kranstellplätze und Fundamente die im Zuge des Baus von Windenergieanlagen entstehen, betreffen aber keine Flächen innerhalb des FFH-Gebiets; ein direkter Flächenverlust innerhalb des Schutzgebiets durch das Vorhaben ist daher auszuschließen. Zur Erschließung der Standorte der WEA ist ein entsprechender Ausbau von Wegen für die Baufahrzeuge zu erwarten. Diese sind jedoch ebenfalls nicht innerhalb des FFH-Gebiets zu erwarten und größtenteils bereits vorhanden und ausgebaut. 3.2 Recherche externer Daten Am erfolgte eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern bezüglich vorliegender Untersuchungen zu Arten innerhalb des FFH-Gebietes NSG Struth. Ein Managementplan für das FFH-Gebiet liegt noch nicht vor. Darüber hinaus sind auch keine weiteren konkreten aktuellen Untersuchungen, mit Ausnahme des Fachgutachtens (BFL 2016) vorhanden. Im Dezember 2016 erfolgte eine erneute Anfrage bei der SGD Nord bezüglich Managementbzw. Bewirtschaftungsplänen zum FFH-Gebiet NSG Struth. Ein Pflege-und Entwicklungsplan liegt lediglich für das Naturschutzgebiet Struth vor. Dieser wurde als Kopie per am vom LfU zur Verfügung gestellt. Hierfür wurden im Jahr 1994 Daten, u.a. zur Fauna, erhoben. Allerdings beinhalten diese Untersuchungen keine Aussagen zur Artengruppe der Fledermäuse. 7

11 3.3 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren Generelle Wirkfaktoren von WEA-Projekten, die potenziell zu Beeinträchtigungen von Lebensräumen und/oder Arten führen können, lassen sich in folgende Kategorien einteilen: Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen können sich generell ergeben aus: Schadstoffimmissionen Lärmimmissionen, Erschütterungen Optische Störungen, Scheuchwirkungen Temporäre Schweb- und Nährstoffeinträge Anlagebedingte Wirkungen resultieren aus: Dauerhafte Lebensraumveränderungen durch Rodungen im Standortbereich sowie im Bereich der Erschließungswege Veränderung der abiotischen Faktoren (Kleinklima) Bodenverdichtungen Betriebsbedingte Störungen ergeben sich potenziell aus: Lärmimmissionen Optische Störung/Scheuchwirkung durch drehende Rotoren Barriereeffekte/Meideverhalten Kollisionsgefährdungen 8

12 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) durch das Vorhaben Die Prognose möglicher Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird im Folgenden durch die einzelfallbezogene Betrachtung potenzieller Auswirkungen auf die maßgeblichen Bestandteile bzw. Arten und Lebensraumtypen des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) erstellt. Ziel der FFH-RL ist nach Art. 2 die Wahrung des günstigen Erhaltungszustands der Arten und Lebensräume der Anhänge I und II. Laut Art. 6 Abs. 2 sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in den Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten. Ein Schlüsselbegriff in der FFH-RL ist der günstige Erhaltungszustand. In Art. 1 Buchstabe e) FFH-RL wird der Begriff Erhaltungszustand der Lebensraumtypen definiert als die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können". Analog dazu definiert Art. 1 Buchstabe i) FFH- RL den Erhaltungszustand von Arten als die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten auswirken können". Um den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zu beurteilen, sind abiotische Faktoren als auch biotische Faktoren zu betrachten sowie direkte und indirekte Einflüsse menschlichen Eingriffs, wenn diese sich auf die Verbreitung und den Bestand von Lebensraumtypen und Arten auswirken. Nach Art. 1, Buchst. e) bzw. i) FFH-RL (Lebensraumtypen bzw. Arten) ist der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps bzw. einer Art als günstig einzustufen, wenn: das natürliche Verbreitungsgebiet weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird (Lebensraumtypen und Arten); die für den langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und spezifischen Funktionen eines Lebensraumtyps dauerhaft gesichert sind (nur Lebensraumtypen); der Erhaltungszustand der charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps günstig ist (nur Lebensraumtypen); das langfristige Überleben der Populationen der Arten ist gesichert (nur Arten); der Lebensraum der Arten ausreichend groß ist (nur Arten). 9

13 Für die Bewertung von Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II FFH-RL können die folgenden Kriterien des günstigen Erhaltungszustands herangezogen werden: Struktur des Bestands (beschreibende Kriterien der Population einschließlich Größe und Entwicklungstrends) Funktion der Habitate (Bedingungen zum langfristigen Fortbestand der Art im Gebiet bzw. zur langfristigen Verfügbarkeit der Teilhabitate im Lebenszyklus der Fledermausarten) Wiederherstellbarkeit der Lebensstätten 4.1 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL Ein Teilstück des FFH-Gebietes NSG Struth (DE ) befindet sich innerhalb des Untersuchungsgebietes, der weitaus größere Teil liegt südlich davon. Für das betreffende Teilstück innerhalb des Untersuchungsgebietes werden drei Lebensraumtypen Anhang I benannt: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions [3150], Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland auf Silikatböden [6230], Beweideter Borstgrasrasen der planaren bis submontanen Stufe (ink. Mähweide) [6230] und Moorwälder [91D0] bzw. Moorwälder (Laubwälder) [91D0]. Da sich die Planung jedoch vollständig außerhalb des FFH-Gebiets befindet, sind unmittelbare Auswirkungen sowohl auf den oben genannten Lebensraumtyp als auch auf die Lebensräume [6410], [6430], [6510], und [9110] und die Funktionen oder die Wiederherstellbarkeit der Habitate des Schutzgebiets nicht zu prognostizieren. Erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen sind daher auszuschließen. Die Arten Myotis bechsteinii (Bechsteinfledermaus) [1323] und Dytiscus latissimus (Breitrand) [1081] sind im Standard-Steckbrief von Natura 2000 gelistet, jedoch liegen keine weiteren Informationen zur Verbreitung der Arten innerhalb des FFH-Gebiets vor. Aufgrund des unbekannten Aktionsradius von Dytiscus latissimus sowie generellem Fehlen von Informationen zur Mobilität der Art ist eine Aussage zu möglichen Beeinträchtigungen schwierig. Innerhalb des FFH-Gebietes kommen Lebenräume/Biotoptypen vor, die dem Lebensraum der Art entsprechen. Da die Planung aber abseits dieser Biotope erfolgt und somit keine Beeinträchtigungen auf die Lebensraumstrukturen zu erwarten sind, ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art ausgeschlossen. Für die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) muss aufgrund des größeren Aktionsradius eine genauere Betrachtung potenzieller Beeinträchtigungen erfolgen. 10

14 4.1.1 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323] Empfindlichkeit gegenüber WEA FFH-Verträglichkeitsprüfung im Untersuchungsgebiet Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) besiedelt in Südwestdeutschland vor allem strukturreiche und altholzreiche Wälder oder ausgedehnte Streuobstbestände (Ausnahme z.b. bei BRINKMANN ET AL. 2007a). Die Wochenstuben und auch Einzelquartiere befinden sich zumeist in Baumhöhlen oder in Fledermaus- und Vogelnistkästen. Die Jagdhabitate befinden sich bevorzugt in Wäldern, zumeist in der Nähe der Quartiere. Aufgrund ihrer besonderen nahrungsökologischen Anpassung, ihre Beute vom Substrat abzulesen, wird sie zu den Gleanern (BECK 1991) gezählt (vgl. Langohrfledermäuse). Der Luftraum oberhalb der Kronenschicht des Waldes wird nach bisherigem Kenntnisstand kaum oder gar nicht beflogen (BLG 2007, 2008a, KÖNIG & WISSING 2007, MESCHEDE ET AL. 2002). Da die Art auch am Boden lebende Insekten und Spinnen jagt, werden Wälder mit einer nur gering entwickelten Strauch- und Krautschicht ebenfalls als Jagdhabitat genutzt. Die Bechsteinfledermaus besiedelt aber auch die strukturreiche Kulturlandschaft und nutzt so z.b. Obstbaumwiesen und Heckengebiete intensiv als Jagdhabitat. Die Bechsteinfledermäuse der im Wald lebenden Kolonien verhalten sich dabei offenbar deutlich saisonal, indem sie die an den Wald angrenzenden Offenlandlebensräume vor allem im Hoch- und Spätsommer zur Jagd aufsuchen. Zur Überwinterung werden i. d. R. temperaturkonstante und frostfreie Quartiere aufgesucht. Hierzu zählen insbesondere Altbäume in Wäldern sowie Erzstollen. Im Hinblick auf ihre Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen wurde im Rahmen aktueller Untersuchungen in bestehenden Windparks in geschlossenen Waldbeständen Südwestdeutschlands festgestellt, dass Bechsteinfledermäuse zwei Jahre nach der Errichtung eines Windparks offensichtlich kein erkennbares Meideverhalten zeigten (BRINKMANN ET AL. 2007b). Allerdings deuten langjährige Beobachtungen auf eine mögliche Abwanderung hin. Ob sich dem zu folge langfristig eine dauerhafte Gewöhnung einstellt, oder ob es im Verlauf der Betriebszeit zur Ausbildung eines Meideverhaltens kommt, kann nur durch langfristige Untersuchungen geklärt werden. Bislang liegen lediglich einzelne Kollisionsopfer der Art aus Europa vor (DÜRR 2013, DUBORG-SAVAGE, schriftl. Mitteilung). Durch ihre überwiegende Bindung an den Lebensraum Wald kann die Bechsteinfledermaus unter Umständen bei Waldstandorten direkt durch die Errichtung von WEA betroffen sein, insbesondere durch Rodungen, die zum Verlust von Quartieren und zu einer Zerschneidung bzw. Entwertung von Jagdräumen führen können (SIEMERS & SCHAUB 2011). Generell ist es sinnvoll und notwendig, bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Zusammenfassend liefern die bisherigen Erkenntnisse zur Autökologie der Art hinreichende Hinweise darauf, dass man bei Bechsteinfledermäusen hinsichtlich des Kollisionsrisikos von einem geringen Konfliktpotenzial gegenüber Windenergieanlagen ausgehen kann (DÜRR & BACH 2004, RYDELL ET AL. 2010a). Ob in Waldstandorten Langzeiteffekte insbesondere in Jagdgebieten und in Quartierzentren einstellen werden, können nur detaillierte Langzeituntersuchungen klären. Dieser Aspekt besitzt im Zuge des massiven Ausbaus regenerativer Energie in Wäldern eine hohe Bedeutung und v. a. Klärungsbedarf. Eine Nutzung des Raumes bzw. der Strukturen in bestehenden Windparks wurde in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt (BLG 2007, 2008a, b, BRINKMANN ET AL. 2007b, RODRIGUES ET AL. 2005, RYDELL ET AL. 2010a, SEICHE ET AL. 2007). 11

15 Struktur des Bestands im Schutzgebiet und Ergebnisse der Kartierung im Untersuchungsgebiet Die Verbreitung der Bechsteinfledermaus ist im Gebiet bisher nur unzureichend bekannt. Waldgebiete und sonstige Gehölzstrukturen sind innerhalb der Teilflächen des Natura Gebiets in einem für die Bechsteinfledermaus optimalen Flächenausmaß vorhanden, sie bilden den Großteil der Fläche. Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung sind aktuelle Vorkommen von Fortpflanzungskolonien im FFH-Gebiet NSG Struth mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen (BFL 2016). Im Rahmen der Untersuchung im Untersuchungsgebiet Wiebelsheim wurde die Bechsteinfledermaus als vierthäufigste Art festgestellt. Sie kam flächendeckend im Untersuchungsgebiet vor, so auch innerhalb der in das Untersuchungsgebiet ragenden FFH- Gebietsflächen (vgl. Abb.2). Hier lag außerdem ein Aktivitätsschwerpunkt der Art. Ein weiterer lag nördlich der Kreisstraße K88 und somit nördlich der FFH-Gebietsgrenze. Am wurde an der nordwestlichen Grenze des FFH-Gebietes, südöstlich der Baracke Borbach, ein nicht laktierendes adultes Bechsteinfledermausweibchen gefangen. Per Telemetrie wurde am Morgen des ein Tagesquartier (Qb1, Abb. 2) des Tieres in einem etwa 3,0 m hoch hängenden Vogelkasten nördlich der K77 geortet. Der Kasten befand sich an einer Eiche mit einem BHD von 50 cm in einem Eichen- Buchenbestand. Innerhalb des Kastens konnten mindestens 13 Tiere gezählt werden. Am befand sich das telemetrierte Bechsteinfledermaus-Weibchen wieder in dem genannten Vogelkasten. Am folgenden Tag hatte ein Quartierwechsel zu einem anderen Quartierbaum stattgefunden. Es handelte sich bei diesem Quartierbaum (Qb2, Abb. 2) um eine etwas weiter nördlich an einer Freifläche stehenden Eiche mit einem BHD von ca. 50 cm, zudem wies der Baum zwei Spechtlöcher in etwa 4 m Höhe auf. Die Ausflugszählung ergab mindestens 11 Tiere. Am konnte eine Ausflugszählung an einem weiteren Baum, dem Qb3 südöstlich des Fichtenbergs (Abb. 2) durchgeführt werden, an dem es am frühen Morgen eingeflogen war. Aus dem hier genutzten Vogelkasten an einer Eiche in einem Eichen-Buchenbestand flogen mindestens 25 Tiere bei der abendlichen Ausflugszählung. Der am nächsten Tag gefundene Qb4, eine Eiche mit einem südlich exponierten Spechtloch in ca. 8 m Höhe, lag unweit der K88 (Abb. 2). Die Ausflugszählung erbrachte mindestens 15 Tiere. An den folgenden Tagen wurde kein Signal des Sendertieres mehr erfasst. Der erfasste Quartierverbund der Bechsteinfledermaus- Kolonie mit mindestens 25 Tieren befindet sich in einer Entfernung von < 100 bis etwa 800 m von der FFH-Gebietsgrenze. Ein Quartierwechselverhalten sowie das Aufspalten und Wiedervereinigen der Kolonie wurde für Bechsteinfledermäuse unter anderem auch von KERTH & KÖNIG (1999) beschrieben. Verglichen mit anderen Untersuchungen handelt es sich um eine Wochenstubenkolonie mittlerer Größe. Aufgrund des sehr hohen Quartierbedarfs von Bechsteinfledermaus-Kolonien ist davon auszugehen, dass sich weitere Quartierbäume im näheren Umfeld der Kolonie befinden. Das Raumnutzungsverhalten des am gefangenen Bechsteinfledermausweibchens konnte mittels Telemetrie in zwei Nächten ( und ) beobachtet werden. Das Sendertier hielt sich insgesamt in der ganzen Fläche des Untersuchungsgebietes sowie auch in sich hier von weiter südlich erstreckenden Waldbereichen und somit weiter innerhalb des FFH-GebietesNSG Struth (DE ) auf. Diese südlichen Bestände zeichnen sich durch einen stärker strukturierten Laubmischwaldbestand mit einfließenden feuchten 12

16 FFH-Verträglichkeitsprüfung im Untersuchungsgebiet Wiesenflächen der Quellfluren des Guldenbaches aus. Der 95 %- Kernel (Gesamtaufenthaltsraum) hat eine Fläche von 741,5 ha und umfasst demnach mehr als das Untersuchungsgebiet selbst sowie alle drei geplanten WEA-Standorte und die Ortschaft Wiebelsheim. Der 75%- und der 50%-Kernel umfassen mit 316,0 ha und 133,7 ha deutlich kleinere Räume. Der 75 %-Kernel ist dabei in zwei Teile geteilt, einmal den (Jagd-) Aufenthaltsraum sowie den näheren Raum um den Quartierverbund im Nordosten (Abb. 2). Die geplanten WEA befinden sich am direkten Rand des südwestlichen 75%-Kernels sowie zwischen beiden Teilbereichen (Abb. 2). Die Ergebnisse zeigen vor allem, dass der Quartierstandort der Kolonie nicht immer auch der Kernbereich des Aufenthaltsraumes eines Tieres in der Nacht sein muss bzw. das Tiere unmittelbar nach dem Ausflug direkt in ihre weiter entfernt gelegenen Jagdgebiete fliegen. Die geplanten Anlagenstandorte liegen innerhalb des Aufenthaltsraumes der telemetrierten weiblichen Bechsteinfledermaus und damit innerhalb des in der Literatur angegebenen Haupt-Aktionsraumes von 1,5 km um die Wochenstubenquartiere. Die im Rahmen der Telemetrie gefundenen Quartierbäume befinden sich in 740 bis 1300 m Entfernung zur Planung. Abb. 2: Übersicht über die Ergebnisse zur Bechsteinfledermaus 13

17 Prognose möglicher Beeinträchtigungen Das Kollisionsrisiko von Bechsteinfledermäusen wird aufgrund ihrer Lebensweise generell als gering eingeschätzt (Tab. 3). Ihre überwiegende Bindung an den Lebensraum Wald führt aber dazu, dass sie unter Umständen bei Planungen im Wald durch die Errichtung von WEA betroffen sein kann, insbesondere durch Rodungen, die zum Verlust bzw. einer Entwertung von Quartieren und Jagdräumen führen können. Am erfolgte an Hand der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ausführungsplanung vom eine Kontrolle und Begutachtung der Rodungsbereiche auf potenziell von Fledermäusen nutzbaren Quartiermöglichkeiten. Als Ergebnis wurden 15 Bäume mit entsprechenden Quartierstrukturen erfasst In einem Baum wurde Fledermausbesatz vorgefunden (BFL 2016). Drei Bäume, darunter ein besonders hochwertiger, waren direkt von Rodungen betroffen. Durch eine weitere Standortoptimierung von Seiten des Auftraggebers im Februar 2016 sind nun zwei, darunter der besonders hochwertige, nicht mehr von Rodungen betroffen. Für den dritten Baum kann noch hinreichend eine Rodungsoption eingeräumt werden, allerdings greifen dann entsprechende Ersatzmaßnahmen). Vor und während des Eingriffs müssen alle potenziellen Quartierbäume erneut auf Fledermausbesatz kontrolliert werden und es muss gesichert sein, dass keine Quartierstrukturen mit Fledermäusen besetzt sind. Das Quartierpotenzial ist mit Ausnahme von drei Bäumen (Nr. 2, 3, 13, vgl. BFL 2016) als gering einzustufen. Zwei dieser Bäume (Nr. 3, 13) befanden sich im Randbereich der Rodungsfläche (Abb. 1). Baum Nr. 2 hingegen lag innerhalb der Rodungsfläche und weist eine hohe Wertigkeit an Quartierpotential auf. Eine Vermeidung der Rodung dieses Quartierbaumes ist zwingend erforderlich und konnte durch eine erneute Standortoptimierung verhindert werden. Ein Teil der Lagerfläche konnte auf die nördliche Seite des Weges verlegt werden, sodass durch die Planoptimierung der Baum Nr. 2 geschont wird. Des Weiteren weisen die Gutachter darauf hin, dass z.b. durch einen umfangreichen Stammschutz mögliche Schäden durch Baufahrzeuge am Baum NR. 13 vermieden werden können. Sollte dieser sich dort befindliche Baum nicht geschont werden können, so ist die Einrichtung von Biotopbaumgruppen als Maßnahme einzufordern. Des Weiteren ist im konkreten Einzelfall auf Unversehrtheit zu achten, sofern die Bauflächen dicht an den genannten Bäume liegen sollte (ökologische Baubegleitung!). Möglicherweise können einzelne Kästen im Einmündungsbereich der Zuwegung betroffen sein. Diese sind dann entsprechend vor der Rodung fachgerecht in räumlicher Nähe umzuhängen. Derzeit gehen wir jedoch von keiner Beeinträchtigung von Kästen aus. Darüber hinaus befinden sich noch weitere Vogel- und Fledermauskästen im Bereich nördlich der K 88 (Richtung Fichtenberg). Dort wurden im Rahmen der fledermauskundlichen Untersuchung Bechsteinfledermäuse in Kästen festgestellt. Eine Beeinträchtigung dieser Kästen findet durch die Planung ebenfalls nicht statt. Eine Nutzung des Eingriffsraumes durch Bechsteinfledermäuse ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Aufgrund der Tatsache, dass das Quartierpotenzial im Bereich der geplanten WEA aber generell als sehr gering eingestuft wird, leiten sich aus Basis der vorliegenden Erkenntnisse zum Konfliktpotenzial der Art unter Berücksichtigung einer schonenden Planungsrealisierung keine erheblichen Beeinträchtigungen für Bechsteinfledermäuse durch das Vorhaben ab. 14

18 Tab. 3: Potenzielle Auswirkungen von WEA auf Fledermausarten in Deutschland und Einstufung des Konfliktpotenzials (+++: sehr hoch, ++: hoch, +: vorhanden, -: vermutlich keines,?: Datenlage unsicher; verändert nach BRINKMANN ET AL. (2006) sowie Gruppeneinstufungen nach BANSE (2010): Gruppe 1: kein Kollisionsrisiko oder nur äußerst geringe Verunglückungsgefahr; Gruppe 2: mittleres Kollisionspotenzial; Gruppe 3: potenziell erhöhtes bis sehr hohes Kollisionsrisiko; k. A.: keine Angaben). Die im FFH-Gebiet NSG Struth (DE ) vorkommende Fledermausart Bechsteinfledermaus ist in Fettschrift dargestellt. Art bau- & anlagebedingte Auswirkungen Quartiere in Wäldern Jagdgebiete betriebsbedingte Auswirkungen Einordnung des Kollisionsrisikos nach BANSE (2010) Wasserfledermaus Myotis daubentonii Gruppe 1 Brandtfledermaus Myotis brandtii Gruppe 1 Bartfledermaus Myotis mystacinus Gruppe 1 Nymphenfledermaus Myotis alcathoe ++ +? k. A. Fransenfledermaus Myotis nattereri Gruppe 1 Wimperfledermaus Myotis emarginatus k. A. Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Gruppe 1 Mausohr Myotis myotis Gruppe 1 Abendsegler Nyctalus noctula Gruppe 3 Riesenabendsegler Nyctalus lasiopterus k. A. Kleinabendsegler Nyctalus leisleri Gruppe 2 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Gruppe 3 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus ++? +++ Gruppe 2 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Gruppe 3 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii k. A. Alpenfledermaus Hypsugo savii k. A. Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Gruppe 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Gruppe 2 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii Gruppe 1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Gruppe 1 Braunes Langohr Plecotus auritus Gruppe 1 Graues Langohr Plecotus austriacus Gruppe 1 15

19 4.2 Zusammenfassende Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) durch das Vorhaben der geplanten Errichtung von WEA Auswirkungen auf maßgebliche Lebensräume, deren Funktionen oder die Wiederherstellbarkeit der Habitate des FFH-Gebiets NSG Struth sowie der genannten Arten sind nach der vorliegenden Prüfung zur Bedeutung der betroffenen Fläche für die als Schutzgut gelisteten Arten und Lebensraumtypen nicht zu erwarten. Insgesamt sind daher negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) ausgeschlossen. 16

20 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist zu prüfen, ob ein Projekt im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen kann. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes durch das Vorhaben selbst auszuschließen, sind andere Pläne und Projekte allerdings nicht relevant (KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE ET AL. 2004). Da im vorliegenden Fall das Vorhaben selbst keine Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) zur Folge haben wird, sind kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Plänen und Projekten nicht relevant. 6 Fazit Negative Auswirkungen des Vorhabens im Planungsraum auf die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets NSG Struth (DE ) aufgrund von potenziellen Projektwirkungen der geplanten WEA der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel im Rhein- Hunsrück-Kreis sind auszuschließen. 17

21 7 Literatur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Untersuchungsgebiet ARLETAZZ, R. (1995): Ecology of the sibling mouse-eared bats (Myotis myotis and Myotis blythii): zoogeography, niche, competition and foreaging. Horus Publishers Martigny. ARNETT, E. B., W. K. BROWN, W. P. ERICKSON, J. K. FIEDLER, B. L. HAMILTON, T. H. HENRY, A. JAIN, G. D. JOHNSON, J. KERNS, R. R. KOFORD, C. P. NICHOLSON, T. J. O'CONNELL, M. D. PIORKOWSKI, & R. D. TANKERSLEY (2008): Patterns of bat fatalities at wind energy facilities in North America. Journal of Wildlife Management 72: BANSE, G. (2010): Ableitung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Windenergieanlagen über biologische Parameter. Nyctalus (N.F.) 15: BECK, A. (1991): Nahrungsuntersuchungen bei der Fransenfledermaus, Myotis nattereri (Kuhl, 1818). Myotis 29: BFL (2012): Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergie auf einer Windenergiepotenzialfläche der Stadt Horb am Neckar. Im Auftrag des Fachbereichs Stadtentwicklung der Stadt Horb a. Neckar. Büro für Faunistik für Landschaftsökologie, Schöneberg. BFL (2013): Fachgutachten zum Projekt Heimbacher Speicher Unveröff. Gutachten im Auftrag der AG. L.N. Büro für Faunistik und Landschaftsökologie, Blaubeuren, Bingen am Rhein. BFL (2016): Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergie am geplanten WEA-Standort Wiebelsheim.- Unveröff. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH, Bingen am Rhein. BLG (2007): Monitoring der Aktivität von Fledermäusen im Gondelbereich von bestehenden WEA am Standort Mehringer Höhe - Zwischenbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi GmbH, Mainz. Büro für Landschaftsökologie und Geoinformation. BLG (2008a): Akustisches Monitoring zur Erfassung der Höhenaktivität von Fledermäusen im Windpark Mehringer Höhe 2006/ Endbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi GmbH, Mainz. Büro für Faunistik und Landschaftsökologie. BLG (2008b): Monitoring potenzieller betriebsbedingter Beeinträchtigungen von Fledermäusen an Windenergieanlagen im Windpark Nordschwarzwald - Zwischenbericht für das Untersuchungsjahr Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der wat GmbH, Karlsruhe. Büro für Landschaftsökologie und Geoinformation. BRINKMANN, R., K. MAYER, F. KRETZSCHMAR, & J. VON WITZLEBEN (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis. Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Freiburg. BRINKMANN, R., K. MAYER, & I. NIERMANN (2007a): Wochenstubenquartier der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in einem Gebäude. Nyctalus (N.F.) 12: BRINKMANN, R., K. MAYER, I. NIERMANN, & H. SCHAUER-WEISSHAHN (2007b): Windpark Mehringer Höhe Schutzkonzept für die Bechsteinfledermaus. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi GmbH Mainz. CRYAN, P. M. & R. M. R. BARCLAY (2009): Causes of Bat Fatalities at Wind Turbines: Hypotheses and Predictions. Journal of Mammalogy 90:

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