1. Allgemeine Verwaltungsgebühren der Stadt Schwetzingen

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1 1. Allgemeine Verwaltungsgebühren der Stadt Schwetzingen Nr. je / Gebührenrahmen 1 Ablehnung eines Antrags usw. ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit 1/10 bis volle Gebühr laut Satzung im Einzelfall, mindestens 3 EUR gebührenfrei 2 Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 3 EUR bis EUR 3 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist. 3 EUR bis 150 EUR 4 Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei 3 EUR bis 75 EUR 5 Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen. 5 EUR bis 750 EUR 6 Beglaubigung, Bestätigungen 6.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz 5 EUR 6.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift, je Seite 6.3 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift, je Seite 0,75 EUR bis 7 EUR, mindestens 3 EUR 0,75 EUR bis 7 EUR, mindestens 3 EUR 7 Bescheinigungen 7.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist). 5 EUR 1 / 18

2 je / Gebührenrahmen 7.2 Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts (z.b. 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen). gebührenfrei 8 Bestattungsrecht 8.1 Ausstellung eines Leichenpasses ( 44 und 45 Bestattungsgesetz) 8.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung ( 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 8.3 Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Grabnutzungsgebühren 15 EUR 10 EUR 25 EUR 9 Entwässerungen 45 EUR mindestens 50 EUR 10 Feiertagsrecht 10.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes ( 7, Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 10.2 Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen ( 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) Pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen von bis Uhr verboten sind Pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten sind. 15 bis 70 EUR 35 bis 150 EUR 65 bis 250 EUR 11 Fundsachen, Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 11.1 Bei Sachen bis 500 EUR Wert 2 % des Werts, mind. jedoch 11.2 Bei Sachen über 500 EUR Wert 2 % von 500 EUR und 1 % des Mehrwerts 12 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergleichen aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist. 13 Gutachten (Augenscheine) nach dem Wert des Gegenstands 5 EUR bis 750 EUR 1% bis 5 %, mindestens jedoch je angefangene halbe der Inanspruchnahme 22 EUR 14 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 14.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 5 EUR bis 75 EUR 14.2 Auskunft über Bodenrichtwerte 5 EUR bis 35 EUR 15 Amtshandlungen im Kirchenaustrittverfahren je Person 25 EUR 16 Melderecht 16.1 Auskünfte aus dem Melderegister 2 / 18

3 Einfache Auskunft ( 32 Abs. 1 Meldegesetz 8 EUR MG) Elektronische einfache Meldeauskunft ( 32 a III 5 EUR Meldegesetz - MG) Erweiterte Auskunft ( 32 Abs. 2 MG) 15 EUR Gruppenauskunft ( 32 Abs. 3, 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt. 2 EUR jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt je / Gebührenrahmen Gruppenauskunft nach Nr , die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird Gruppenauskunft nach Nr , die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird an Parteien für Wahlen 16.2 Datenübermittlungen Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen ( 29 MG) und an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften ( 30 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt. 2 EUR jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 50 EUR 3 EUR für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt Datenübermittlung nach Nr , die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurde Datenübermittlung an den Südwestdeutschen Rundfunk bzw. an die Gebühreneinzugszentrale 0,15 EUR für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 15 bis EUR 16.3 Bescheinigungen der Meldebehörde. Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung. Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung 8 EUR 16.4 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 5 EUR bis 700 EUR 16.5 Gebührenfrei sind die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung, die Auskunft an den Betroffenen ( 11 MG), die Berichtigung, Ergänzung, Sperrung, Löschung von Daten des Melderegisters ( 12, 13 MG) Erstmalige Eintragung einer Auskunftssperre ( 33 MG) Verlängerung wegen Fristablauf 17 Negativzeugnis, Ausstellung von Negativzeugnissen gemäß 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 20 EUR 3 / 18

4 je / Gebührenrahmen 18 Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) 18.1 wenn die Rechtsbehelfe im wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat. 50 bis 300 EUR 18.2 bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührensatz abzusehen ( 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung) 1/10 bis 1/2 der Gebühr nach 17.1, mindestens 20 EUR 19 Sammlungswesen, Erlaubnis nach 3 Sammlungsgesetz 15 bis 250 EUR 20 Schreibgebühren 20.1 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 (der Ausfertigung- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet) Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 8 EUR Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde 15 EUR 8 EUR 20.2 Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben bei einem Format bis zu DIN A 4, je Seite 0,50 EUR bei einem größeren Format, je Seite 1 EUR 20.3 Für Ausdrucke im Bereich "Geo-Informations- System", Ausdruck aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) DIN A 4 ALK DIN A 3 ALK DIN A 2 ALK DIN A 1 ALK DIN A 0 ALK Ausdruck von kompletten Bebauungsplänen (incl. Text und Zeichnung) Daten CD 10 EUR 20 EUR 30 EUR 40 EUR 50 EUR 50 EUR 20 EUR 21 Zurücknahme des Antrags ( 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung) 1/10 bis 1/2 der vollen Gebühr, 22 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ( 10 Abs. 4 KomWG) 20 EUR 4 / 18

5 je / Gebührenrahmen 23 Schulgebühren 23.1 Ersatzweise Ausstellung eines verlorenen Schülerausweises 23.2 Schulzeugnisse ab der sechsten Mehrfertigung, Abschrift oder Ablichtung einschließlich Beglaubigung, je Fertigung Ausstellung von Ersatzzeugnissen für in Verlust geratene Originalzeugnisse 3 EUR 1,50 EUR 5 EUR bis 25 EUR 24 Erteilung des Fischereischeins ( 35 FischG) 24.1 für ein Jahr 16 EUR 24.2 für fünf Jahre 50 EUR 24.3 für 10 Jahre 80 EUR 24.4 Erteilung des Jugendfischereischeins 5 EUR 5 / 18

6 2. Verwaltungsgebühren Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen Nr. 25 Baugenehmigungsverfahren 25.1 positive Entscheidung je a) Baugenehmigungsverfahren 6 Promille der Baukosten, mind. 200 EUR b) vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 25.2 negative Entscheidung 45 EUR 25.3 Rücknahme 45 EUR 25.4 Ausnahme, Abweichung, Befreiungen von Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften und anderen örtlichen Satzungen wie z.b. Gestaltungssatzung im Rahmen von: Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Kenntnisgabeverfahren, Verfahrensfreie Vorhaben Art der baulichen Nutzung a) Ausnahme 500 EUR 5 Promille der Baukosten, mind. 200 EUR 45 EUR zzgl. Befreiungsgebühr Die Gebühr setzt sich aus einer (Untergrenze) und zur Abgeltung des wirtschaftlichen und sonstigen Interesses aus den Ziffern siehe Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen zusammen b) Befreiung EUR Bauweise Fläche, die zum Vollgeschoss führt: 10 % des Bodenrichtwertes, mindestens 100 EUR (max. Bodenrichtwert) Geschossfläche Fläche x 10 % des derzeitigen max. Boden-richtwertes Grundfläche durch bauliche Anlagen nach 19 Abs. 2 BauNVO Grundfläche durch bauliche Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO (incl. Terrasse) Fläche x 10 % des max. Bodenrichtwertes Fläche x 10 % des min. Bodenrichtwertes Baulinien-Baugrenzenüberschreitung 6 / 18

7 je a) 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB Fläche x 10 % des max. Bodenrichtwertes, 5 % bei Kompensationsbaulast b) 23 Abs. 3 bzw. Abs. 5 BauNVO Fläche x 10 % des Bodenrichtwertes (max. Bodenrichtwert) Baulinienunterschreitung Fläche x 5 % des max. Bodenrichtwertes Höhe der baulichen Anlage (First-, Trauf-, Sockel- und Kniestockhöhe) 50 EUR je angefangene 10 cm Überschreitung Firstrichtung a) Hauptgebäude 250 EUR b) untergeordnete Gebäude 150 EUR Dachform a) Hauptgebäude 250 EUR b) untergeordnete Gebäude 150 EUR Dachneigung a) Hauptgebäude 100 EUR je 10 Grad b) untergeordnete Gebäude 50 EUR je 10 Grad Dachausführung a) Dachdeckung/Überstand 150 EUR b) Dachbegrünung 300 EUR Dachgauben/Aufbauten a) unzulässig 200 EUR b) Gestaltung 100 EUR Einfriedungen/Werbeanlagen a) unzulässig 200 EUR b) Gestaltung (Art, Höhe etc.) 100 EUR Garagen/Stellplätze a) Standort 150 EUR b) Anzahl 500 EUR Geschossigkeit a) Unterschreitung 500 EUR b) Überschreitung EUR Abstandsfläche 100 EUR je 10 cm Waldabstand 100 EUR je 5 m Sonstiges 150 EUR 25.5 Teilbaugenehmigung 45 EUR 25.6 Teilbaufreigabe 45 EUR 25.7 Rücknahme Bauantrag 45 EUR 25.8 Verlängerung von Baugenehmigungen 2 Promille der Baukosten, mind. 100 EUR 7 / 18

8 je 25.9 Schlussabnahmen 45 EUR Rohbauabnahmen 45 EUR 26 Bauvoranfrage (Befreiungen siehe Punkt 24.4) 26.1 positive Entscheidung 3 Promille der Baukosten, mind. 200 EUR 26.2 Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen siehe "Baugenehmigungsverfahren" Ziffer negative Entscheidung 45 EUR 26.4 Rücknahme 45 EUR 27 Erteilung einer Wohnungen/Einheiten 300 EUR Wohnungen/Einheiten 500 EUR Wohnungen/Einheiten 700 EUR Wohnungen/Einheiten 900 EUR 27.5 ab 25 Wohnungen/Einheiten EUR 27.6 ab 50 Wohnungen/Einheiten EUR 27.7 Ergänzungen (bei zusätzlichen 400 EUR Wohnungen/Einheiten) 27.8 nachträgliche Mehrfertigungen 100 EUR 27.9 Garagen, wie Wohnungen/Einheiten, jedoch 1/2 28 Baulasten 28.1 Baulastenübernahmen 45 EUR 1/2 der Gesamtgebühren 29 Abnahme von fliegenden Bauten 29.1 Abnahme von fliegenden Bauten 45 EUR Zirkuszelte Festzelte Fahrgeschäfte 30 Brandverhütungsschau 30.1 Gebühr für Duchführung 45 EUR 31 Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen 31.1 Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen 7, 15, 19 u.a. 45 EUR 32 Kenntnisgabeverfahren 32.1 Untersagung des Baubeginns 90 EUR 32.2 Ablehnung eines Antrages auf Untersagung eines Baubeginns 90 EUR 32.3 a) Ermittlung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke 10 EUR pro 8 / 18

9 b) Ermittlung der aktuellen Anschriften der Eigentümer Ziff a) je Gebühr für Vollständigkeit 32.4 a) mit Angrenzeranhörung 127 EUR zusätzlich 10 EUR pro Angrenzer b) ohne Angrenzeranhörung 127 EUR Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen siehe "Baugenehmigungsverfahren" Ziffer 25.5 Sonstige Leistungen (alle im Gebührenverzeichnis nicht separat aufgeführten Leistungen) 33 Baukontrolle 45 EUR 33.1 Überwachung 45 EUR 33.2 Anordnungen im Rahmen des Baurechts 45 EUR 33.3 Akteneinsicht 15 EUR 33.4 Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis mind. 5 EUR 33.5 Dienstleistungen für Dritte, u.a. z.b. Gutachter, Vermessungsbüros, Kanzleien, Banken, Immobilienfirmen 45 EUR Eigentümer 34 Steuerbescheinigungen im Rahmen des Denkmalschutzes Schornsteinfegerwesen 35 Maßnahmen gegenüber dem Grundstückseigentümer, Anlagenbetreiber 45 EUR 45 EUR Wasserrecht 36 Genehmigung von Anlagen in, über oder an oberirdischen Gewässern 36.1 Genehmigung für Vorhaben in 200 EUR + 4 Promille der Baukosten 200 EUR + 4 Promille der Baukosten Überschwemmungsgebieten 36.2 Genehmigung von Abwasseranlagen 200 EUR + 4 Promille der Baukosten 37 Bundesimmissionsschutzverordnung, 1., 2. und 27. Feuerungsanlagen, Verordnung der Begrenzung von Auswurf von Holzstaub, Verordnung von Anlagen zur Feuerbestattung 37.1 Anordnung, sonstige Gestattungen und Entscheidungen 45 EUR 9 / 18

10 3. Verwaltungsgebühren Gewerbeamt der Stadt Schwetzingen Nr. 38 Gaststättenerlaubnis 38.1 Gaststättenerlaubnis 2 GastG und befristete Erlaubnis ( 3 Abs. 2 GastG) Zu entrichten sind bei Schank- und Speisewirtschaften für eine bewirtschaftete Fläche - bis 50 qm 500 EUR - für den Flächenanteil über 50 qm bis 300 qm zusätzlich 6 EUR/qm - für den Flächenanteil über 300 qm zusätzlich 5 EUR/qm Flächenbetrag bei Kiosken, Verkaufsständen usw. 400 EUR je 44 EUR 38.2 Bei nicht ständig bewirtschafteten Räumen, z.b. Gartenwirtschaften, Säle werden nur 30 % der Fläche berücksichtigt 38.3 Bei mehreren Erlaubnisinhabern wird die ermittelte Gebühr um 25 % je weiteren Inhaber erhöht und um die Anzahl der Inhaber geteilt 38.4 Bei einer Betriebsartänderung erfolgt ein Abschlag vom Flächenbetrag in Höhe von 70 % 38.5 Bei einer Betriebsübergabe auf Kinder erfolgt ein Abschlag vom Flächenbeitrag in Höhe von 20 % 38.6 Nachträgliche Genehmigung von Gartenwirtschaften: Tatsächliche Fläche zzgl. 6 EUR/qm 44 EUR 38.7 Bei der Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis wird neben der für jeden angefangenen Monat ein 1/12 des Flächenbetrages berechnet 38.8 Stellvertretererlaubnis ( 9 GastG) 10 % der Konzessionsgebühr, mind. jedoch 160 EUR 38.9 Vorläufige Erlaubnis ( 11 GastG) 80 EUR Gestattungen ( 12 GastG) 1. Tag: 20 EUR; jeder weitere Tag 10 EUR, max. 75 EUR Erlaubniswiderrufe ( 15 GastG, LVwVfG) 44 EUR Aufgaben und Anordnungen ( 5, 12 Abs.3 GastG, 12 Abs. 2 GastVO) Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke Erlaubnis für die Beschäftigung von Personen ( 13 Abs. 2 GastVO) 44 EUR 44 EUR 44 EUR 10 / 18

11 je Verlängerung von Fristen ( 8 Satz 2, 9 Satz 2, 24 Abs. 1 Satz 3 GastG) 44 EUR 39 Sperrzeitverkürzungen 39.1 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung für einen Tag in der Woche bei Innenbewirtung Die Gebühr beträgt für jeden Monat Fläche 1 2 n 3 St. und mehr bis 100 qm 100 EUR 135 EUR 200 EUR über 100 qm bis 200 qm 120 EUR 160 EUR 220 EUR über 200 qm 140 EUR 180 EUR 240 EUR 39.2 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung für zwei und drei Tage in der Woche bei Innenbewirtung Die Gebühr beträgt für jeden Monat Fläche 1 2 n 3 St. und mehr bis 100 qm 120 EUR 160 EUR 220 EUR über 100 qm bis 200 qm 140 EUR 180 EUR 240 EUR über 200 qm 160 EUR 200 EUR 260 EUR 39.3 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung für vier bis sieben Tagen in der Woche bei Innenbewirtung Die Gebühr beträgt für jeden Monat Fläche 1 2 n 3 St. und mehr bis 100 qm 160 EUR 200 EUR 260 EUR über 100 qm bis 200 qm 180 EUR 220 EUR 280 EUR über 200 qm 200 EUR 240 EUR 300 EUR 39.4 Sperrzeitverkürzungen Innenbewirtung für einzelne Tage 1. Std.: 15 EUR; 2. Std.: 19 EUR; 3. Std.: 30 EUR 39.5 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung Aussenbewirtung Die Gebühr beträgt für jeden Monat Fläche 1 2 n bis 100 qm 160 EUR 180 EUR über 100 qm bis 200 qm 180 EUR 200 EUR über 200 qm 200 EUR 220 EUR 39.6 Sperrzeitverkürzungen Aussenbewirtung für einzelne Tage 1. Std.: 5 EUR; 2. Std.: 10 EUR; 39.7 Bei Antragsablehnung: 25 % der Genehmigungsgebühr Bei Antragsrücknahme: 15 % der Genehmigungsgebühr 40 Erlaubnis Spielhalle 40.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Gewerbes ( 33 i GewO) 44 EUR 1. zzgl. je Gerät ohne Gewinnmöglichkeit 100 EUR 2. zzgl. je Gerät mit Gewinnmöglichkeit 250 EUR 40.2 Bei mehreren Erlaubnisinhabern wird die ermittelte Gebühr um 25 % je weiterem Inhaber erhöht und um die Anzahl der Inhaber geteilt 40.3 Bei einer Betriebsübergabe auf Kinder erfolgt ein Abschlag auf Ziff. 1 und 2 in Höhe von 20 % 41 Erlaubnis Spielgeräte 11 / 18

12 je 41.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ( 33c Abs. 1 GewO) für Aufsteller bundesweit EUR 41.2 in eigener Gaststätte 320 EUR 41.3 Geeignetheitsbescheinigung ( 33c GewO) 45 EUR 41.4 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeiten ( 33d Abs.1 GewO) 44 EUR 42 Sonstige Erlaubnisse 42.1 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes ( 34a Abs. 1 GewO) 850 EUR 42.2 Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes ( 34 Abs. 1 und 2 GewO) 400 EUR 42.3 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes ( 34 Abs. 1 GewO) 44 EUR 43 Erstellen einer Reisegewerbekarte ( 55, 55 d GewO) 43.1 a) unbefristete Erlaubnis - für die erste Tätigkeit bzw. Artikel 250 EUR - für jede weitere Tätigkeit bzw. Artikel 40 EUR - Höchstbetrag 360 EUR 43.2 b) Erlaubnis auf 1 Jahr befristet - für die erste Tätigkeit bzw. Artikel 125 EUR - für jede weitere Tätigkeit bzw. Artikel 40 EUR - Höchstbetrag 230 EUR 43.3 c) Erlaubnis auf 2 Jahre befristet - für die erste Tätigkeit bzw. Artikel 165 EUR - für jede weitere Tätigkeit bzw. Artikel 40 EUR - Höchstbetrag 265 EUR 43.4 d) Erlaubnis auf 3 Jahre befristet - für die erste Tätigkeit bzw. Artikel 205 EUR - für jede weitere Tätigkeit bzw. Artikel 40 EUR - Höchstbetrag 300 EUR 43.5 Ausstellung einer Zweitschrift ( 60 c Abs. 2 GewO) 65 EUR 43.6 Erweiterung oder Ausdehnung jeweils 40 EUR 43.7 Bei Nichtabholung oder Zurücknahme des Antrags wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben für unbefristete Erlaubnis 40 EUR 43.8 befristete Erlaubnis 10 % der Gesamtsumme 43.9 bei Widerruf 50 % der Gesamtsumme 44 Festsetzung von Veranstaltungen 44.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Groß-, Spezial- und Jahrmärkten usw. 250 EUR bis 500 EUR 12 / 18

13 44.2 Ablehnung, Änderung, Aufhebung, Rücknahme oder Widerruf der Festsetzung von Veranstaltungen je 44 EUR Überwachen von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen Gewerbeuntersagungen ( 35 GewO) 44 EUR 45.2 Schließungsverfügungen ( 15 GewO) 44 EUR 45.3 Erteilung einer Empfangsbescheinigung ( 15 Abs.1 GewO) 30 EUR 45.4 Schriftliche Auskünfte aus der Gewerbekartei 8 EUR 45.5 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes ( 35 Abs. 6 GewO) 44 EUR 45.6 Ablehnung der Wiedergestattung 44 EUR 45.7 Gestattung der Fortführung des Gewerbes ( 46 GewO) 44 EUR 45.8 Stellvertretererlaubnis nach 47 GewO 88 EUR 45.9 Fristenverlängerung nach 49 Abs. 3 GewO 44 EUR Zwangsmittelandrohungen und Zwangsmittelfestsetzungen 44 EUR Amtshandlungen nach der Handwerksordnung, Handwerksuntersagungen 44 EUR Befreiung (Ausnahmebewilligung) von RVO, GewO, GastG oder sonstigen allgemeinen Anordnungen 50 EUR 46 Feiertagsrecht 46.1 Ausnahmen aus dem Sonn- und Feiertagsgesetz 50 EUR 13 / 18

14 4. Verwaltungsgebühren Waffen der Stadt Schwetzingen Nr. 47 Waffen 47.1 Ausnahme vom Alterserfordernis nach 3 Abs. 3 WaffG 47.2 Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses, 3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis ( 4 Abs. 4 WaffG) 47.3 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG (Generalklausel) 47.4 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG (Jäger/bis zu 2 Kurzwaffen) 47.5 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 13 Abs. 3 WaffG (Jäger Langwaffen) 47.6 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 14 Abs. 4 WaffG (Sportschützen gelbe WBK) 47.7 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 16 Abs. 1 WaffG (Brauchtumsschützen) 47.8 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 17 Abs. 2 WaffG (Waffensammler) 47.9 Umschreibung der Waffenbesitzkarte bei Waffensammlern nach Änderung des Sammelthemas ( 17 Abs. 2 WaffG) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 20 WaffG (Erben) Ausnahmegenehmigung für Erben nach 20 Abs. 7 WaffG Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte ( 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und Eintragungen anderer Berechtigter Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen nach 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG 40,00 EUR 15,00 EUR 60,00 EUR 40,00 EUR 30,00 EUR 60,00 EUR 50,00 EUR 250,00 EUR 150,00 EUR 80,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR 30,00 EUR je Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte In der Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte 14 / 18

15 47.15 Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird, sowie nach 13 WaffG (Jäger), 14 WaffG (Sportschützen), 16 WaffG (Brauchtumsschützen) und 17 WaffG (Waffensammler) Eintragung des Überlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte nach 34 Abs. 2 WaffG (Austrag) Eintragung des Erwerbs eines Wechselsoder Austauschlaufes in der Waffenbesitzkarte Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte ( 10 Abs. 3 WaffG) Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines ( 10 Abs. 3 WaffG) Ausstellung eines Waffenscheines ( 10 Abs. 4 WaffG) Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines ( 10 Abs. 4 WaffG) Ausstellung eines Waffenscheines nach 28 Abs. 1 WaffG zuzüglich eines Betrags zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses von Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach 28 Abs.1 WaffG zuzüglich eines Betrags zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses von Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen oder Munition an Wachpersonal nach 28 Abs. 3 Satz 2 WaffG zuzüglich eines Betrags zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses von Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines ( 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports ( 27 Abs. 4 WaffG) Erteilung einer Schießerlaubnis für Brauchtumsschützen ( 16 Abs. 3 WaffG) 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR 150,00 EUR 80,00 EUR 150,00 EUR 300,00 EUR 80,00 EUR 250,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 60,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR je 15 / 18

16 47.28 Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis Erlaubnis/Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ( 29 Abs. 1 WaffG) - Einfuhrerlaubnis - und Erlaubnis zur Durchfuhr nach 30 WaffG Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ( 31 Abs. 1 WaffG) - Ausfuhrerlaubnis Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenherstellern/Waffenhändlern in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft durch Inhaber einer Erlaubnis nach 21 WaffG ( 31 Abs. 2 WaffG) Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und dafür bestimmter Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 1 WaffG) Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 6 WaffG) Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 6 WaffG) Eintragung weiterer Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass Änderungen von sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition ( 21 Abs. 1 WaffG) Die Rahmengebühr setzt sich aus einer (Untergrenze) zuzüglich eines Betrages zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses wie folgt zusammen: Festbetrag Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition ( 21 Abs. 1 WaffG) 40,00 EUR 30,00 EUR 30,00 EUR 30,80 EUR 30,00 EUR 60,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 15,00 EUR 500,00 EUR je 16 / 18

17 Die Rahmengebühr setzt sich aus einer (Untergrenze) zuzüglich eines Betrages zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses wie folgt zusammen: Festbetrag Bewilligung von Fristverlängerungen nach 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG Die Rahmengebühr setzt sich aus einer (Untergrenze) zuzüglich eines Betrages zur Abgeltung des wirtschaftlichen bzw. sonstigen Interesses wie folgt zusammen: Festbetrag Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen ( 26 Abs. 1 WaffG) Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung ( 27 Abs. 1 WaffG) Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten ( 10 Abs. 5 WaffG) Anordnung nach 25 Abs. 2 WaffG - Kennzeichnung einer Schusswaffe mit einer fortlaufenden Nummer Zulassung von Ausnahmen von den Verboten des Vertriebs und des Überlassens nach 35 Abs. 3 WaffG Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach 42 Abs. 2 WaffG nicht belegt Untersagung nach 10 Abs. 4 AWaffV - Untersagung Schießstandaufsicht Anordnung nach 41 Abs.1 WaffG - Waffenbesitz- und Erwerbsverbot erlaubnisfreier Waffen Anordnung nach 41 Abs. 2 WaffG - Waffenbesitzverbot erlaubnispflichtiger Waffen Anordnung nach 36 Abs. 6 WaffG - Aufbewahrung von Waffen Anordnung nach 39 Abs. 3 WaffG - Vorlage von Waffen, Erlaubnisscheinen etc Anordnung oder Sicherstellung nach 40 Abs. 5 WaffG - verbotene Waffen Anordnung oder Sicherstellung nach 46 Abs. 2 WaffG - Maßnahmen im Zusammenhang mit Rücknahme und Widerruf nach 45 WaffG 500,00 EUR 125,00 EUR je 17 / 18

18 47.54 Anordnung, Sicherstellung oder Einziehung nach 37 Abs. 1 Satz 2 WaffG Einziehung eines Gegenstandes nach 46 Abs. 5 WaffG Ausnahmebewilligung nach 16 Abs. 2 WaffG für die Dauer von 5 Jahren - Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nicht belegt Anordnung der Vorlage eines amtsärztlichen, fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses nach 6 Abs. 2 WaffG Erteilung oder Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, soweit nicht unter den Nrn bis aufgeführt je Erteilung von Ausnahmen von Erlaubnispflichten, soweit nicht unter den Nrn bis aufgeführte Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und die nicht unter den Nrn bis angeführt sind Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und die nicht unter den Nrn bis angeführt sind Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung, zu dem/der der Berechtigte Anlass gegeben hat Ablehnung aus anderen als Unzuständigkeitsgründen oder bei Zurücknahme von Anträgen auf Vornahme von Amtshandlungen nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung Zurückweisung oder Rücknahme eines Widerspruchs gegen eine Kostenentscheidung in einem waffenrechtlichen Verfahren Überprüfung der Waffenaufbewahrung nach 36 Abs. 3 WaffG 40,00 EUR Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrollen ( 4 Abs. 3 WaffG) gem. Gebührenverzeichnis Nr ,00 EUR 47,00 EUR 18 / 18

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