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1 Herbert Grubinger Basiswissen Kulturbautechnik und Landneuordnung E Schweizerbart Stuttgart

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3 Ein Wunder sich begeben hat, aus schwarzem Holz ist grün ein Blatt Vergangne Nacht gedrungen. (aus einem Gedicht von Otto Julius Bierbaum) Curriculum Vitae: em.o.prof. Dr. nat.techn., Dr.phil. Herbert Grubinger, Jg. 1922, studierte Kulturtechnik an der Hochschule für Bodenkultur (BOKU) in Wien, später Geologie an der Universität Wien. Er kennt die praktischen Probleme des Kulturbauwesens im Gebirge und Flachland anhand vieler Projekte als Projektant und Bauleiter. Als wissenschaftlicher Universitätsassistent und später einer der amtstechnischen Sachverständigen der Obersten Wasserrechtsbehörde Österreichs war er v. a. mit wasserwirtschaftlichen Aufgaben befasst wurde er als Professor für Kulturbautechnik an die Eidgenössisch Technische Hochschule (ETH) nach Zürich berufen, war Vizepräsident der internationalen Kommission für Be- und Entwässerung (ICID, Neu Delhi), Mitherausgeber der Zeitschrift für Kulturtechnik und Flurbereinigung, Gründungsmitglied der Internationalen Forschungsgesellschaft INTERPRÄVENT, Österreich und der Ingenieurbiologischen Gesellschaft der Schweiz, sowie Delegierter der Staatsregierungen der Kantone Wallis und Aargau, Schweiz, für die Wasserwirtschaft Aletsch und die Reusstal-Melioration. Für seine wegweisenden Arbeiten zur Erhaltung der Donau als freie Fliessstrecke in der Wachau (Europadiplom) und zur Wasserwirtschaft der Marchfeld-Bewässerung (Niederösterreich) wurde er von der österreichischen Bundesregierung ausgezeichnet.

4 Herbert Grubinger Basiswissen Kulturbautechnik und Landneuordnung Planung, Bewertung, Nutzung und Schutz unserer Lebensräume für Planer, Kulturbauund Umweltingenieure mit 295 Abbildungen und 145 Tabellen E Schweizerbart Stuttgart 2015

5 Grubinger, H.: Basiswissen Kulturbautechnik und Landneuordnung. und Schutz unserer Lebensräume für Planer, Kulturbau- und Umwelt Adresse des Autors: em.o.prof. Dr. nat.techn., Dr.phil. Herbert Grubinger, Im Glockenacker 34, 8053 Zürich, Schweiz Vordere Umschlagseite: Bahnhof Langen am Arlberg mit Lawinenschutzverbauungen und Schutzwald (Das Foto wurde von ÖBB-Infrastruktur AG zur Verfügung gestellt). Gerne nehmen wir Ihre Hinweise zum Inhalt und Bemerkungen zu diesem Buch entgegen: ISBN Informationen zu diesem Titel: schweizerbart.de/ E. Schweizerbart sche Verlagsbuchhandlung (Nägele u. Obermiller), Stuttgart, Germany Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikrover lmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Verlag: E. Schweizerbart sche Verlagsbuchhandlung (Nägele u. Obermiller) Johannesstraße 3A, Stuttgart, Germany P Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier nach ISO Satz: DTP + TEXT Eva Burri, Stuttgart, Printed in Germany by DZA Druckerei zu Altenburg GmbH

6 Vorwort und Danksagung In memoriam gewidmet meiner getreuen Gefährtin Friederike Im weiten Spektrum europäischer Lebensräume stösst deren Übernutzung zur Sicherung der z.t. luxuriösen Bedürfnisse der Bewohner zunehmend an die Grenzen der Tragfähigkeit der Umwelt. Schäden an Boden, Vegetation und Wasserhaushalt und die Zerstörung von Biotopen, die Bedrohung ganzer Landschaften, sind nicht mehr zu übersehen. Zudem vermeint man, Elementarereignisse würden häu ger und mit grösserer Schadenswirkung auftreten, vergisst aber die geschärfte Wahrnehmung und Besiedelung früher unzugänglicher Zonen! Die Klimaschwankung ist zweifellos ein normaler geophysikalischer Vorgang, dass sie jedoch in gefährlichem Masse verstärkt wird, ist Menschenwerk! Wiewohl in dieser Schrift beispielhaft immer wieder auch alpine Berglandschaften erwähnt werden, gelten die sozio-ökonomischen und ökologischen Zustände und Entwicklungen für alle Landschaften von den Hochgebirgen bis in die weiten Ebenen und Küstenzonen. Strukturelle und technische Problemlösungen sind jeweils und entsprechend anzupassen. Eine durch die Medien aufgeschreckte, den Naturvorgängen entfremdete und verstädterte Konsumgesellschaft benutzt die Landschaften in Wegwerfmanier, verschwendet Wasser und Energie, verstärkt mit weiterhin zunehmender Beweglichkeit (Mobilität) die Belastung der Landschaften und emp ndlichen Ökosysteme. Sie lehnt zudem ordnende und damit oft auch schützende Eingriffe in die Landschafts- und Nutzungsstruktur ab und missachtet etwa ausgewiesene Gefahrenzonen. Kon ikte aller Art sind damit programmiert. Galt es vor 200 Jahren noch, in vielen europäischen Ländern und insbesondere in weiten Teilen des Alpenraumes den Hunger und allgemeine Armut, aber auch Naturgefahren zu bekämpfen, dann bis um 1960 Land urbar und die Produktionsgrundlagen Wasser und Boden besser nutzbar zu machen, stehen wir heute vor der weiteren Aufgabe, die nun übernutzten oder zweckentfremdeten Bereiche und Landschaften schützen, und Nutzungskon ikte lösen zu müssen. Dazu gehört die Rekultivierung von Sozial- und Industriebrachen, die Aufbereitung und Endlagerung von Abfällen u.a.m. In der Kultur-(bau)technik verfügt man dazu über die Methoden und Verfahren technischer und organisatorischer Art, welche nun und künftig dringend zur Um- bzw. Rückwidmung und Restrukturierung, zur Revitalisierung von Ackerland und der Renaturierung früher ungenutzter Auwaldgebiete wieder gebraucht werden. Kulturbau- und Umwelttechnik sind in der Lage, im Rahmen und in Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten technologisch-ökologisch tragfähige und soziologisch sinnvolle Lösungen herbeizuführen. Dies sogar dann, wenn sich die übergeordnete Raumordnung weiterhin als unwirksam erweisen sollte. Das ausgehende Jahrtausend ist allerdings durch die rasant zunehmende Entfernung des Menschen und seiner Tätigkeiten von den Elementen der realen Natur geprägt, also von seinem Rückzug oder Aufbruch in virtuelle Räume und seine dadurch zunehmende Hil osigkeit manchen konkreten Anforderungen gegenüber, er kann nicht mehr mit Axt, Sense oder Pickel und Schaufel umgehen. Die deutschsprachige, aber auch die weitere einschlägige europäische Fachliteratur hat mit den Entwicklungen und Erfordernissen vom Alpenraum bis in die Tie änder nicht immer Schritt gehalten. Neue Erkenntnisse und Vorgangsweisen im Bereich Boden, Wasser, Vegetation, also auch der Ökologie und Nutzungsstruktur, die Auswirkung von Altlasten und all deren Verknüpfungen mit Wasser-, Stoff- und Energiekreisläufen und des Strukturwandels sind in Einzelveröffentlichungen verstreut. Sie sind meist ohne Ursachenanalyse und

7 VI Vorwort und Danksagung Folgerungen rein geographisch beschrieben. So sind sie zunächst auf technisch-ökonomische Fragen und Lösungsansätze nicht anwendbar, für den Ingenieur nicht aufbereitet. Dazu kommt eine Welle gutgemeinter, aber nicht immer und überall zielführender gesetzlicher Regelungen samt Zwischenschaltung von Manager-Ebenen. Neu und positiv ist die Auseinandersetzung mit den Naturgefahren (Kap. 9) und die Einsicht, dass und wie Extremereignisse örtlich und bis in ferne Flussunterläufe wirken und Schäden anrichten (Kap. 8). Die letzten zusammenfassenden und umfassenden Darstellungen sind bereits 40 und mehr Jahre alt: G. Schröder s Landwirtschaftlicher Wasserbau (Springer 1968); J. Barner s Rekultivierung zerstörter Landschaften (Enke 1978) und W. Volgmann s Landschaftsbau (Ulmer 1978), oder in Teilen das Taschenbuch der Wasserwirtschaft (Parey 1982/2011), um die Wesentlichen zu nennen. Über Flurbereinigung, Landumlegung und Erschliessung/ Wegebau gibt es seit einem halben Jahrhundert keine Gesamtdarstellung mehr, sieht man von Gamperl (München 1955), den Festschriften des Bayer. StMfELF (1986) und 100 Jahre Agrarische Operationen in Österreich (Wien 1983) sowie von den streng auf das forstliche Bringungswesen ausgerichteten Werken von V. Kuonen Wald- und Güterstrassen (Selbstverlag Zürich 1983), Dietz et al. Walderschliessung (Parey 1984) und H.M. Schiechtl s Sicherungsarbeiten im Landschaftsbau (1973) einmal ab. Das in seinem disziplinübergreifenden Ansatz richtige Schweizer Lehrmittel von Hunkeler/Grubinger/Tanner Landwirtschaftliches Meliorationswesen (Bern 1970) ist teilweise überholt, zu wenig in die Tiefe gehend, allerdings das Berggebiet besonders berücksichtigend. Im Jahre 1980 ermunterte mich Dr. hc. mult. Friedrich Georgi, Miteigentümer und Verleger des weitum bekannten P. Parey-Verlages in Berlin, wie auch schon früher einmal mein Kollege und unermüdliche Anwalt der Naturlandschaft, der P anzensoziologe Dr. Heinz Ellenberg, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich (ETH) und spätere Ordinarius an der Universität Göttingen, dazu, eine zusammenfassende Darstellung der kulturbautechnischen Methoden und Verfahren unter Beachtung der neuen natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen, samt deren Verknüpfung mit der Raumordnung und den sog. Öffentlichen Interessen, zu versuchen. Nach zwei längeren Nachdenkpausen meinerseits besiegelte ein entsprechender Briefwechsel den Beginn dieses nicht einfachen Unterfangens. Im Bewusstsein der Komplexität dieser Aufgabe begann daher die Suche nach Mitautoren; es waren auch in- und ausländische Kollegen interessiert; doch als Spezialisten in ihrem jeweiligen Fachgebiet el es den meisten schwer, sich einem expressis verbis disziplinübergreifenden Projekt- bzw. Denkansatz ein- bzw., unterzuordnen und selbst Querverbindungen etwa zwischen den reinen, vor allem beschreibenden Naturwissenschaften und den ingenieurmässigen Anwendungen zu suchen oder herzustellen. Schliesslich waren es nur zwei Kollegen, welche die Aufgabe in ihrer ganzen Vielfalt und Vernetzung als solche erkannten, den Ansatz auch für richtig hielten, und vor allem bereit waren, mitzuarbeiten. Es waren dies die Professoren Dr. Ulrich Flury, Kulturtechnik ETHZ und der Architekt ETH und Planungsfachmann Wolf Jürgen Reith, Professor und Direktor des IRUB an der Universität für Bodenkultur in Wien. Beide sind 1989 und 1998 ebenso wie der Mentor Friedrich Georgi 1996 aus dieser Welt gegangen. Ihnen verdanke ich viele Anregungen, klärende Gespräche, Zielde nitionen und auch Ermunterungen. Dieser Verlust höchst sachverständiger Partner und Freunde verursachte aber verständlicher Weise längere Arbeits-Unterbrechungen. Kritik vorwegnehmend, sei daran erinnert, dass in den Jahrzehnten von 1945 bis 1990, als in Europa zunächst Nahrung beschafft, wiederaufgebaut und zunehmend Landschaft, Boden und Menschenwerk vor Naturereignissen geschützt werden mussten, den Geo- und Biowissenschaften viele Fragen gestellt wurden. Sie mussten ihr Wissen aus dem Elfenbeinturm heraus anwendungsbezogen und disziplinübergreifend der Ingenieurwelt erst verfügbar machen.

8 Vorwort und Danksagung VII Daher drängt sich der Versuch auf, ausgehend von einer Beurteilung der bisherigen vor allem hydrotechnischen Entwicklung und Strukturveränderung in alpinen und anderen Landschaften sowie der planerischen Massnahmen und aus einer Ursachenanalyse den Ausgangspunkt für eine neue Phase des Schutzes und der Nutzungsentwicklung der Regionen zu gewinnen. Es war von Anfang an klar, dass eine derartige Zielsetzung für die Raumordnung neue Denkweisen und Konzepte, und deren Unterstellung unter den ökologischen Imperativ zur Voraussetzung haben müssen. Dem Schutz von Boden, P anzen und Gewässern muss Vorrang vor anderen Bedürfnissen und Wünschen eingeräumt werden. Schutz vor Naturgefahren ist mittels aktiver Vorsorge und passiver Massnahmen möglich und mit den meliorativen und planerischen Zielen abzustimmen. Tun oder Unterlassen wird zu einer entscheidenden Weichenstellung im künftigen Strukturwandel (Broggi 1994). So wird ein Leitfaden vorgelegt und kein Lehr-, Handbuch oder gar eine Enzyklopädie. Es geht weniger um Darstellung bis in alle technischen und planerische-rechtlichen Einzelheiten und Anweisungen, als vielmehr um Entwicklungs-, Problem- und Ursachenerkennung, um Lösungskonzepte und um die Wahl geeigneter Massnahmen auf der Basis disziplinübergreifender und systemarer Ansätze und darum, aus vielen fachlichen Fäden und Fasern ein anpassungsfähiges Seil zu schlagen, welches in die Zukunft zu leiten vermag. Es sollen Fehler und Mängel in der rückblickenden Analyse und in den Konzepten für die Zukunft erkannt und verhindert werden können. Neben fachlicher Kompetenz in einzelnen Bereichen ist die Fähigkeit zu ökologischer Einsicht, konstruktivem integrativem Denken, zu Überblick und Entscheidungsfähigkeit in einem chaotisch wirkenden Umfeld vonnöten. Der Verfasser war sich der Schwierigkeiten dieses Unternehmens, welche bei der Koordination unterschiedlicher Terminologien und technischen bis rechtlichen Regeln beginnen und bei Lösungen für mannigfaltige Landschaften, Nutzungsmuster und Randbedingungen enden, bewusst. Er muss deshalb Kritik wegen vermeintlicher Unausgewogenheit etc. bei der Behandlung einzelner Fragenbereiche erwarten. Immerhin kann er sich jedoch auf seine eigene Erfahrung in der Praxis der gesamten Kulturbautechnik und des Gebirgswasserbaues und das von der Pike auf stützen; im jahrzehntelangen universitären Forschungs-, Lehr- und Weiterbildungsbetrieb sollte keine Frage unbeantwortet bleiben und bei Planung und Durchführung von wissenschaftlichen und praktischen Projekten im In- und Ausland musste Verantwortung übernommen werden. Doch das ursprüngliche Ziel, zur Erhaltung des oft bedrohten natürlichen Schatzes Alpiner Räume und zum Schutz ihrer Bevölkerung beitragen zu können, belohnt Arbeit und Risiko. Nun liegt das Ergebnis eines neuen Anlaufes mit entsprechend angepasstem fachlichem Aufbau unter Wahrung der ursprünglichen Zielsetzung des Triumvirates vor. In den Texten konnten dank auch ausländischer Kollegen aus Wissenschaft, Praxis und technischen Verwaltungen in den Alpenstaaten (Bayern, Italien und Österreich) viele Hinweise und Beiträge eingearbeitet werden. Sehr konkret habe ich besonders U. Ammer, TU München; F. Klötzli, ETH Zürich; L. Lienert, KOFörster, CH-Obwalden; Dr. Th. Ernegger, Int.Fo.-Schwerpkt Marchfeldkanal; W. Pelikan und P. Schawerda, BOKU Wien, für mir zur Verfügung gestellten Unterlagen zu danken. Aus der grossen Zahl von Gesprächspartnern seien noch genannt: H. Weiss in Graubünden und G. Überlagger, BMLuFW in Wien, der unverdrossen und überzeugend den Studenten der TU Wien das Neue Denken, die Abkehr vom ausschliesslichen Reduktionismus hin zu systemaren, vernetzten Prozessen nahe brachte und mich immer wieder bestärkte, die Ökologisierung des Ingenieurdenkens insbesondere bei den Kulturingenieuren und allgemein in die Ingenieurfächer der ETH einzuwurzeln. Sehr dankbar bin ich den Damen, welche unsere Entwürfe und Texte nicht nur in les- und überprüfbare Schriftsätze verwandelten, sondern auch digital verarbeiteten und betreuten:

9 VIII Vorwort und Danksagung H. Ramseier, L. Schenkel, I. Sutter, E. Lieser. A. Pfeifer. Die Zeichnungsentwürfe und sonstigen Druckvorlagen haben die Herren N. Fedrizzi, B. Sutter alle in Zürich und letztlich F. Egger und J. Schwyter unter Anleitung von M. Niederer, Büro NIPO, Uznach SG, druckreif gemacht, was A. Pozzi ermöglichte. Grosse Unterstützung hat die Arbeit von den Kollegen Prof. Dr. L. Hurni, em. Prof. Dr. E. Spiess und Herrn Dipl.-Ing. S. Wondrak, alle Institut f. Kartographie, Atlasbüro der ETH, und von Herrn Dr. Weisskopf, FAP (Forschungsanstalt f. P anzenbau, Bodenkartierung) erhalten. Ein besonderer Dank gilt Dipl.-Ing. Josef Jäger in Köstenberg, Kärnten, der die verschiedenen Datensätze zusammenführte und mir so die abschliessenden Abstimmungen entschieden erleichterte; an dieser Stelle ist auch die Hilfe von Frau U. Rettich in Zürich zu nennen. Weitere wichtige Hinweise und Impulse verdanke ich insbesondere auch den nun schon lange in der Ingenieurpraxis stehenden ehemaligen Assistenten, den mir heute in Freundschaft verbundenen Herren M. Fritsch, R. Künzel, U. Müller, A. Pozzi und F. Zollinger und ganz besonders K. Lecher, dem Federführenden Mitherausgeber unserer Zeitschrift für Kulturtechnik, P. Parey, Berlin. Herr Dr. A. Nägele, Stuttgart, hatte 2010 das Manuskript zur Herausgabe in seiner Schweizerbart schen Verlagsbuchhandlung angenommen, mich aus seiner verlegerischen Erfahrung beraten und diesen Leitfaden in die Öffentlichkeit gebracht. Ich danke ihm und seiner Mitarbeiterschaft, auch namens zahlreicher Fachkollegen und Förderer, sehr. Dem Vorstand der Internat. Forschungsgesellschaft Interprävent, in der Person von K. Rohner Klagenfurt/Kärnten und den schweizerischen Fachverbänden (Geosuisse, IGS, SIA-Fachgruppe, BWL, Stiftung Landschaftsschutz in Bern, CH-AGRA, vertreten durch R. Küntzel, Graubünden, CH) verdanke ich erhebliche nanzielle Förderungen zur Drucklegung. Verfasser und Verlag hoffen, Fachleuten, Studierenden, Lehrenden und politisch Verantwortlichen diesen Leitfaden zur rechten Zeit als Einführung und Orientierung über einzuschlagende Wege und als Entscheidungshilfe übergeben zu können. Den interessierten und letztlich betroffenen Bürgern, und auch Vertretern nationaler und internationaler Organisationen, also Politikern, könnte diese Schrift eine nützliche Information und vielleicht auch eine Mahnung sein. Betrachte ich die mit Beginn des 21. Jahrhunderts langsam, aber meines Erachtens unabwendbar heraufziehenden, zudem weltweiten Versorgungsengpässe, um nicht zu sagen, regionalen Hungersnöte, und die gleichzeitigen Raubnutzungen und Zerstörungen der Mitwelt, war es offensichtlich höchste Zeit, das erprobte Instrumentarium der Kulturbautechnik (Génie Rural) und der Landneuordnung (Landmanagement) der zunehmenden Vergessenheit zu entreissen, um es erneuert und angepasst, wieder zum Nutzen der Gesellschaft erfolgreich anwenden zu können. Es geht immer darum, einzusehen, dass der Mensch sich nicht Mittelpunkt seiner Umwelt, sondern sich als Teil einer wunderbaren Mitwelt (s.a. Schmid, Odum/Gigon) verstehen muss. Zürich, Wien und Köstenberg/Kärnten, im August 2014 Bei der Rechtschreibung haben sich Verlag und Autor weitgehend an die Gep ogenheiten der Schweizer Rechtschreibung gehalten.

10 Inhalt Vorwort und Danksagung... A. Einführung Erster Überblick Anlass, Ziel und Zweck des Leitfadens Das Neue Denken, einige Leitgedanken Die Bevölkerung und ihre Gemeinwesen; Entscheidungsprozesse im Strukturwandel, Nutzung und Schutz, gestern und in neuer Sicht Abgrenzung Natur- und Lebensräume Probleme und Aufgaben einer Landneuordnung Allgemeingültigkeit, die Alpenländer als Beispielregionen Kulturbautechnik, Umwelttechnik sowie Raumplanung Was versteht man unter Kulturbautechnik? Umwelttechnik, ein neuer Begriff und Fachbereich? Die Aufgaben von Raumordnung und Raumplanung... 9 B. Grundlagen Gebirgs- und andere Grosslandschaften Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung (Von der Gebirgsbildung bis zu den Bodentypen) Zur Gebirgsbildung Vom Beginn der quartären Eiszeiten zum heutigen Relief Ursachen und Hauptphasen der Vereisung Die präglaziale (voreiszeitliche) Landschaft Entstehung eiszeitlicher Landformen Nacheiszeitliche Entwicklung Der Boden, Grundlage allen Lebens 2.2 Geomorphologisch-geotechnische Grundlagen der Kultur bautechnik Leitgedanken, Abgrenzungen Geologische Körper, technische Gesteinseigenschaften Die Festgesteine Lagerung, Verformungen, geologische Störungen Entfestigung Lockergesteine; vom losen Feinsand und bindigen Ton zum belebten Boden V

11 X Inhalt Massenbewegungen, Feststoffherde Bewegungsbestimmende Faktoren Bewegungsbilder Feststoff-(Geschiebe-) Herde, ihre Umlagerung Abtrag und Aufschüttung Erosionsformen und Transportvorgänge Erosion Wasser im Berg Wasser und Festgestein Wirkung auf das Gebirge Grundwasser im engeren Sinne Quellen 2.3 Wetter und Klima Leitgedanken, Einführung Bedeutung für Raumordnung, Umwelt- und Kulturbautechnik Strahlungs- und Wärmehaushalt, Licht Wasser in der Atmosphäre Änderung der Aggregatzustände Kondensation und Niederschlag Windsysteme, Zyklonen Kleinräumige Systeme Grossräumige Systeme und ihre Beein ussung Dynamik der Hoch- und Tiefdruckgebiete Der Föhn und andere Fallwinde Alpinhydrologisch wichtige Wetterlagen Alpine Klimatypen Grossklima Gelände- und Kleinklima Besondere klimatische Erscheinungen, bodennahes Klima Strahlung und Leben Beobachtung und Messung der Wetter- und Klimaelemente Klimaschwankungen, Klimaveränderungen Aus der Gewässerkunde (Hydrologie) Leitgedanken Elemente des Wasserhaushaltes Wasserkreislauf, Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft Das Niederschlags- Einzugsgebiet (NEG), eine naturräumliche Einheit Die Niederschläge Die Verdunstung Das Ab ussverhältnis Schnee, Eis, Lawinen Die Niederschlags-Ab ussbeziehung (N-A) Die Hauptphasen der Transformation N -> A Das System Hang Der Ab uss und die Durch ussganglinie Direkt- und Basisab uss Rückhalt, Speicherung Extremereignisse, Ursachen Folgen Stofftransport Gewässerkundliche Typisierung Fliessgewässer Stillgewässer, Verlandungs-Prozesse, Moore Stauseen, Flussstaue, Seeregulierung Grundwasser 2.5 Ökologie, eine Einführung für Ingenieure (Grundwissen, Verknüpfungen, Kon ikte, Ingenieurökologische Fragen und Lösungen, Brücke zwischen Natur- und Sozialwissenschaften) Leitgedanken Zum ökologischen Grundwissen Ökosysteme... 93

12 Inhal XI Der Mensch als ökologisches Element und (Stör)-Faktor Anwendungsbezogene Folgerungen Strei ichter aus der Wirtschafts-, Technik- und Sozialgeschichte Leitgedanken Der Alpenraum als Siedlungs- und Wirtschaftsgebiet, als Durchgangszone und als Verkehrshindernis Bevölkerungsbewegung Landnahme Urproduktionen Wasser als Naturerbe von kontinentalem Ausmass Bedrohungsszenarien Hydraulische Gesellschaften Nutzen und Last des Transitverkehrs, einst und jetzt Neue Lage als Ausgangspunkt Volksgesundheit und Landplagen Landwirtschaft Die Vielfalt der Nutzungen Die ökologischen Grundlagen Die p anzenbaulichen Grundlagen Betriebswirtschaftlich-Strukturelles Land- und Waldwirtschaft, Umnutzung, Umwelt Leitbilder zur Agrar- und Strukturpolitik Zustand zu Beginn des 21. Jahrhunderts Neue Entwicklungen Leitbilder 3.5 Waldbewirtschaftung Vorbemerkung Waldgeschichte ist auch Klimageschichte Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Waldes Waldgesellschaften Der Waldbau Forstschutz, Standortverbesserung Forstliche Betriebswirtschaft Die Waldwertrechnung Bringungswesen und Feinerschliessung Recht, Eigentum, Vernetzungen Wasserbenutzung und Bewirtschaftung Begriffe, Abgrenzungen Wasserwirtschaftliche Typisierung Grundsätze und Pläne Vom alten zum (modernen?) Wasserbau Einzelfragen Zukunftsorientierte Aufgaben/Kon ikte Bergbau und Hüttenwesen Erze und Salz, Mineralien, Steine und Erden Abbau und Hüttenwesen (Eisen und Salz)

13 XII Inhalt Umweltbelastungen Sozio-ökonomische Beobachtungen Weitere strukturbestimmende Ein üsse Rechtliches Umfeld Zusammenfassende Folgerungen Fachausdrücke Fremdenverkehr, seine Bedeutung und sein Ein uss Nutzungsansprüche und ihre Folgen, eine Bilanz Vorbemerkung Bestimmende Wirtschaftsfaktoren und ihre Art der Flächeninanspruchnahme Ein Gesetz der ungewollten Nebenwirkungen? Folgen Tragfähigkeit, Bewertungen Rechtlicher Rahmen Folgerungen für die Neue Kulturbautechnik C. Neuland des Denkens Betrachtungsweisen Leitgedanken Zur Entwicklung (Evolution) der Erkenntnis in Wissenschaft und Technik Bildhaft-ganzheitliche Naturphilosophie Die kopernikanische Wende Aufbruch in die neue Physik und Evolutionstheorie Chaos wird fassbar Interdisziplinarität Neue Wege zur Erfassung der Wirklichkeit Regelkreise, ihre Dynamik und Steuerung (Kybernetik) Überall Systeme Alles Leben ist also auch Problemlösen (n. K. Popper) Der Wandel in der Erkenntnistheorie Zwischen Gleichgewicht und Wachstum, Zeithorizonte Die Systemtheorie im abiotischen, biotischen und sozio-ökonomischen, bzw. politischen Umfeld Forschungsgestützte Ingenieurarbeit Denkzeuge und Werkzeuge Neue Arbeitsweisen Ingenieur und Planer zwischen Wissenschaft und Gesellschaft Technik als Hilfsmittel Wissenschaftliches Vorgehen, Forschungsgestützte Ingenieurarbeit Die Gesellschaftlichen Kräfte Technikfeindlichkeit zu Beginn des 21. Jhds

14 Inhalt XIII 5 Über Raumordnung Leitgedanken Betrachtungsweise Politik, Ziele, Willensbildung Was ist und soll Raumordnung? Abgrenzungen Die neue Raumordnung und Raumplanung Aus der Geschichte Wandel der Wertvorstellungen und Grundsätze Nachhaltigkeit Regionalisierung, Konventionen Planung ist Zukunftsdenken Raumordnung Planung i. e. S Planungstechnik, Planungsablauf Wiederkehrende grundsätzliche Fragen Besonderheiten Strukturwandel und Aufgaben der RPL am Beispiel des alpinen Raumes Strukturwandel Befund Von der Raumordnung zum Flächenwidmungsplan Problem- und Planungsfelder Allgemeine Grundlagen Formen der Raumnutzung Raumanalyse Planungsgefüge Verwirklichung Ausgangslage Finanzplanung Bürgerbeteiligung und Akzeptanz Störfaktoren Besondere raumerfassende Planungen Übersicht Landschaftsökologie Die Landschaftsplanung (LP) Sogenannte Ökologische Planung Kulturtechnische Planung, vergleichbar Land-Management Wasserwirtschaftliche Planung Ortsplanung Schutz und Vorsorge in der Raumordnung Leitgedanken, Begriffe Umweltschutz

15 XIV Inhalt Umweltverträglichkeit (UV) Was heisst umweltverträglich? Die Umweltverträglichkeits- Prüfung (UVP) Gefahrenzonen-Pläne (GZP) Ausgangslage Aktiver und passiver Gefahrenschutz Zur Methodik der Gefahren-Kartierung Die Abgrenzung der Gefahrenzonen Folgerungen für die Raumplanung Katastrophen-Alarmplanung 5.9 Abschliessende Erwägungen Von der Planungs-Euphorie zur Realität Woher der Planungsbedarf? Der Planungsfaktor Mensch Rechtsordnung und Raumordnung Kulturbautechnik Einführung Das komplexe System BODEN WASSER PFLANZE Leitgedanken Der Boden als poröses veränderliches Mehrphasensystem Wechselwirkung zwischen Wasser, Boden und Luft Standort und Vegetation in ökosystemarer Betrachtung Leistung und Belastbarkeit der Böden Bodenfruchtbarkeit was ist das eigentlich? Entsorgungskapazität des Bodens Die Verp ichtung für die Gesellschaft 6.3 Eingriffe in den Landschaftswasserhaushalt Leitgedanken Aus der Ingenieurhydrologie Einführung Hydrologie für Zwecke von Raumordnung und Landschaftswasserbau Welche Grunddaten und Kennwerte werden benötigt? Das Messkonzept Datenbearbeitung und -auswertung Modellierung, Simulation Hydrologische Schätz- und Berechnungsverfahren, ihr Geltungsbereich Anmerkungen zur Hydraulik Grundwasserkundliches Geländevernässung (Anzeichen, Ursachen, Folgen) Anzeichen/Schadensbilder Hydrologisch-pedogenetische und geologische Ursachen Ungenügende Vor ut Höhenveränderungen der Landober äche Bodenverdichtung Weitere, ausserlandwirtschaftliche Ursachen Wasserbewegung im Boden Folgen Geländeentwässerung Ziele, Grundsätze, Aufgaben Grundlagen der Geländeentwässerung Mittel und Verfahren der technischen Entwässerung Gefügemelioration Planungsprozess und technischer Entwurf Bau, Betrieb und Unterhalt Weitere Entwässerungsaufgaben Die landwirtschaftlich bedingte Vor ut Abgrenzungen Ausgangslage für neue Vor utkonzepte Ursachen der Ab ussbehinderung Anforderungen und Empfehlungen Vor utsysteme Bemessungsgrundlagen Technische Einrichtungen, Betrieb

16 Inhalt XV Die Restwasserfrage Das öffentliche Interesse, Unvereinbarkeiten Grundbegriffe Typen von Restwasser-Systemen Zur Flussmorphologie und Gewässerökologie Fischaufstiegshilfen (FAH) Ziele, Kon ikte und Forderungen Bemessungsansätze Folgerungen für die Gebirgswasserläufe Bewässerung Anwendungsbereiche P anzenwachstum und Wasser Die Grundlagen der Bewässerung / Wasserbilanzen Wann Bewässerung und wie? Bewässerungs- und Wasserwirtschaftsplan Wassergewinnung, Zuleitung und Verteilung Zur Bewässerungspraxis Betrieb und Unterhalt Bewässerung in der Waldwirtschaft und im Bodenschutz Sonstiger Bewässerungsbedarf 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) Leitgedanken Strukturverbesserungen, was ist das? Von der Bodenreform zur Flurneuordnung Abgrenzungen Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld zu Jahrtausendwende Der Faktor Mensch Anlass und Ziele Die Flurneuordnung Einige beachtenswerte Vorbemerkungen Zweck und Grundsätze Theorie und Praxis, Entscheidungskompetenz Rechtlicher Rahmen Länder vergleichende Betrachtung Die Grundlagen des Verfahrens Übersicht Die Bodenbewertung Erwägung zur Flureinteilung Vorbereitende auslösende und begleitende Massnahmen Das Umlegungsverfahren Allgemein Tätigkeitsfelder Verfahrensarten Sonderaufgaben Die Durchführung des Verfahrens Die Initiativen Grundlagenbeschaffung Alter Bestand Die Planungsphase, das Generelle Projekt Die Neuzuteilung Antritt des Neuen Bestandes (NB) (Besitzübergang) Bauarbeiten, Vermessung Die Abschlussarbeiten Grundbuch, Grenzkataster und Zonenpläne Die Gesamtmelioration Von der Güterzusammenlegung (GZ) zur Gesamtmelioration Die landwirtschaftlichen Bauten Die Dorferneuerung Innere und Äussere Erschliessung Ver- und Entsorgung, Altlastensanierung Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz Finanzielle Abwicklung Allgemeine Grundsätze / Regelungen Die wichtigsten Kostengruppen Die Gesamt nanzierung Die Restkosten und ihre Aufteilung Verp ichtungen für die Grundeigentümer Schlussbetrachtung Grundsätzliches Erfahrungen und Erfolgskontrolle Verfahrensbeschleunigungen, Veränderungen während des Projektablaufes Ausblick

17 XVI Inhalt 6.5 Erschliessung ländlicher Räume, insbesondere in Berggebieten Die Mehrzweckaufgabe, Konzepte, Grenzen, Entwicklung, Stand und Ziele Die wegebauliche Erschliessung Allgemeines Zweckwidmung Zur Systematik der Begriffe Gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Aspekte Ökologische Gesichtspunkte Verkehrsbedürfnisse Bemessungsgrundlagen Planung und Projektierung Grundsätzliches Naturbedingte Standortein üsse Empfehlungen für den Entwurf ländlicher Wege und Strassen (LWS) Linienführung Querschnittgestaltung Trassierungs-Richt- und Grenzwerte Entwurfsgrundlagen, Erkundung, Trassierung, Absteckung Der Ablauf von Planung und Projektierung, Variantenstudium Ingenieurgeologische Fragen des Wegebaues Die Bauausführung Grundbegriffe Grundregeln Bodeneigenschaften und ihre Verbesserung Der Erdbau und seine Probleme Felsbau Oberbau Wasser und Wegebau Bedeutung, Abgrenzung Wetterein üsse Allgemeine Grundsätze Baustellen-Entwässerung Methoden und Systeme der Wegentwässerung Quer- und Längsentwässerung in Geraden Kurvenentwässerung Geländesicherung Querung von Fliessgewässern Sonstige technische Anlagen Einfache Stützwerke Konstruktive Hangsicherung (Mauern, Wände, Versiegelungen) Querung von Felsrippen und Hängen Schutzbauten, Sicherungen Schäden und ihre Ursachen, Folgerungen Grundsätzliches Schadensbilder, ihre Auswertung (Interpretation) Schadensursachen Folgerungen Sonstige Erschliessungs- und Transporteinrichtungen Leitgedanken Seilanlagen Einschienenbahnen Helikopter-Transport Wassertransport 7 Landschaftserhaltung: Schutz, Renaturierung, Rekultivierung, P ege Leitgedanken Einführung: Begriffswelt, Abgrenzungen, Aufgabengebiete, Fachlichorganisatorische Voraussetzungen Schadensfaktoren und ihre Bekämpfung Grundsätzliches Vegetationsumwandlung und -zerstörung Bodenzerstörung Ein uss der Klimafaktoren (Schwankungen, Änderungen, Folgen)

18 Inhalt XVII 7.4 Naturnaher Wasserbau (Renaturierung, der Gewässer, Fluss auen und Talböden) Naturfern naturnah natürlich Wiederentdeckung alter Erfahrungen und Techniken Grundsätze und Ziele für den Naturnahen Wasserbau Interessenkon ikte, Rangordnung, Schäden und ihre Ursachen Anmerkungen zu einem Projektentwurf Kleinstrukturen Geländeschäden (ihre Ursachen), humaninduzierte Faktoren Deponiebauten als Landschaftselemente der besonderen Art Problembereich Kon ikt- und Kontaktbereich Deponie Massgebende Planungs- und Entscheidungsgrössen Zweck und Ziele, Strategien, Beschränkungen Deponietypen (für feste und üssige Stoffe, Schlämme) Abfallbehandlung Deponiebau (s. Abb. Regelquerschnitt-Kombinationsdichtung) Techn. Entwurf Bewirtschaftung entsprechend Deponietyp Verbundbetrieb Altlasten; Gefahren, Behandlung, Risikofragen, Wiederverwertung Planungs- und Behördenverfahren Betreiber, Aufsicht und Betrieb, KONTROLLE, Rechnungswesen Ingenieurbiologie, Extremstandorte Einführung. Technikgeschichtliches, Grundsätzliches Der Anwendungsfächer, die biotechnischen Aufgaben P anze und Boden, Standort Die P anze als anpassungsfähiger Baustoff Das System Boden-Wurzeln Baumaterial, Hilfsstoffe, starre und bewegliche Elemente Bauweisen Anwendungsbezogene Erwägungen Erfolgskontrolle Zusammenfassung, Folgerungen Landschaftsbau (Grundsätze, Anwendungsbereiche) Landschaftsp ege Einführung Begriffe und ihre unterschiedliche Bedeutung Die jeweils wichtigsten Massnahmen Landschafts- und Naturschutz (LNS): Anmerkungen

19 XVIII Inhalt 8 Gebirgswasserbau ist auch Hochwasserschutz bis ins Unterland (HWS) Leitgedanken Technik- und Sozialgeschichtliches Entwicklungsphasen im Schutzwasserbau Schutzwasserbau im Paradigmenwandel: Landnutzung; neue Ziele und Aufgaben Naturvorgänge, Gefährdung, Bedrohung, Folgerungen Wetterlagen, welche Hochwasser, Muren oder Lawinen auslösen Ab uss-ausgleich und -Rückhalt Grundformen und Eigenschaften Verlandungsvorgänge Auswirkungen Regelnde Eingriffe und Folgerungen Feststoff-Ansammlungen und -Bewegung Schnee-, Eis- und Felslawinen, Permafrost Stand der Technik Zum Stand der Technik Derzeitige Lage Regelungs-Grundsätze, Aussbau Regelungsziele Gewässerausbau Aus der Hydraulik der Fliessgewässer Zur Erinnerung Gewinnung von Bemessungsgrundlagen und Berechnungsmethodiken Feststofftransport Gerinnemorphologie Typen des Hochwasserab usses Regelungs-Massnahmen Stabilisierung von Wasserläufen Gewässerausbau, Grundlagen Technische und ingenieurbiologische Massnahmen und Bauweisen Gewässerunterhalt und P ege Folgerungen Hochwasserschutz (aktive und passive Massnahmen) Grundlegendes Die Verhältnisse in Gebirgstälern und Niederungen Gefahrenarten Bemessungs-Grenzwerte Integrale Hochwasserschutz- Programme Bauliche Massnahmen Einbauten und Maschinen Aktiver Hochwasserschutz (HWS) Passiver HWS Geländeschutz im Wildbach- und Lawinenbereich Schadensfaktoren und -dynamik Flächensicherung Gerinnesicherung Lawinenverbauung

20 Inhalt XIX 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte Übersicht und Grundzüge Leitgedanken Einführung Begriffs-Abgrenzung Beschreibung der Aufgabe Naturereignisse und humaninduzierte Gefahren, Folgerungen Gefahrenarten Gefahrenerkennung, -beurteilung und Kartierung Der Gefahrenzonenplan (GZP) Massnahmenplanung Das Integrale/umfassende Schutzkonzept (ISK) gegen Naturgefahren, insbesondere Hochwasserereignisse Rückblick, Begrif iches: Was bezweckt und beinhaltet ein Schutzkonzept? Voraussetzungen, Strategien Die ordnenden und technischen Ziele Aufbau und Inhalt Interessenkon ikte Sicherheitsanspruch gegen Nutzungswillkür Gutachter und Parteienvertreter EU-Richtlinien und Sonstige Volkswirtschaftliche Fragen Grenzen des Wachstums? Aktueller Strukturwandel Strukturpolitik am Beispiel von Gebirgsregionen Vorgehen, Finanzierung Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung Risiko, Sicherheit und Vernetzung Schlussbetrachtungen Neue Betrachtungsweisen und Entwicklungen Welche Zukunft haben Mitteleuropa und seine Gebirgs-, Rand- und Grenzertragsgebiete? Ausbildungsfragen Schlusswort Grundlegende alte und neuere Fachliteratur, eine Auswahl

21 XX Inhalt 13 Fallbeispiele Die aussergewöhnliche Wasserwirtschaft im Gebiet Aletsch-Mörjerberge, Wallis Schweiz (H. Grubinger, Zürich und G. Schmid, Mörel, Wallis) Fallbeispiel Gailregulierung als Grundlage für Strukturverbesserungen (Hannes Poglitsch, Hermagor/Kärnten) Wasserwirtschaftliche Neuordnungen in der Region Marchfeld/ Österreich (Wolfgang Neudorfer, Deutsch-Wagram, Österreich) Reusstal-Sanierung (U. Müller, Dielsdorf, Schweiz) Sachregister

22 A Einführung 1 Erster Überblick 1.1 Anlass, Ziel und Zweck des Leitfadens Mitteleuropa umfasst eine Vielfalt an Landschaften mit unterschiedlichen Strukturen, Nutzungsformen und geomorphologischen Besonderheiten, von den Gebirgszügen der Alpen bis an die Meeresküsten. Die Bewohner haben seit Jahrhunderten in diese Landschaften und in deren natürlichen Wasserhaushalt eingegriffen und beides verändert, um Nahrung, Energie und Rohstoffe zu gewinnen ( Kap. 3), und um in Sicherheit leben und wirtschaften zu können ( Kap. 9). In den Berggebieten sind dabei besondere Lebensformen und Nutzungssysteme bzw. -techniken entstanden. In diesen Zonen stellen die Umweltbedingungen (Klima- und Vegetationszonen, Höhenlage, Geländeformen usw.) besondere Anforderungen an die Bewohner, die vielenorts mit unvermittelter örtlicher und latent-dauernder Bedrohung durch Naturgefahren leben müssen. Seit etwa 200 Jahren wurden die einzelnen lokalen Schutzmassnahmen insbesondere in den Berg- und Küstenregionen durch die Regierungen zu umfangreichen Entsumpfungen/ Trockenlegungen, Neulandgewinnungen, Schutzdammsystemen usw. ausgebaut. Es wurde melioriert, reguliert, rekonstruiert, wurden Menschen, Siedlung und Land geschützt. Neben Erfolgen hat man jedoch infolge Übernutzung, die gelegentlich zum Raubbau an Wald und Boden wurde, Dauerschäden verursacht, die allerdings nicht nur fehlendem technischem und ökologischem Wissen anzulasten sind, sondern auch dem Druck durch Überbevölkerung sowie katastrophalen Niederschlagsperioden und nicht zuletzt der oft erstaunlichen Unvernunft der politischen Klasse. Solche Schäden, wie etwa Waldzerstörungen, sind nur in Jahrzehnte langer Wiederherstellungsarbeit zu beheben. Die Kriegs- und Nachkriegszeiten im Europa des 18. bis 20. Jhds. waren durch Zerstörungen aller Art, durch wirtschaftliche Not und damit durch weitverbreitete Armut sowie ungenügende Grundversorgung der bäuerlichen, industriellen und städtischen Bevölkerung insbesondere in den Berggebieten belastet. Parallel dazu hatten sich Ingenieur- und Naturwissenschaften mit bisher ungelösten Fragen etwa in der Gewässerkunde (Hydrologie), Strömungslehre (Hydraulik), der Bodenkunde und -physik, der P anzensoziologie usw. befasst und gesicherte Grundlagen für grossräumige Meliorationen ( Kap. 6.3) und den Hochwasserschutz ( Kap. 8.5) erarbeitet. An den mitteleuropäischen Technischen Hochschulen, heute Technische Universitäten, (Bonn- Poppeldorf, Wien, Zürich, München, Bologna, Montpellier, Löwen, Brünn, Lemberg usw.) wurden Lehrstühle und ganze Abteilungen für Kulturtechnik und Vermessung ursprünglich mit dem Auftrag, der Landwirtschaft bei der Lösung ihrer technischen Probleme zu helfen (!) eingerichtet. Bis 1935 erschienen bei deutschen Verlagen umfangreiche Handbücher, welche

23 B Grundlagen 2 Gebirgs- und andere Grosslandschaften Wer über die Alpen reist, sei das von Grenoble nach Turin oder von München über Innsbruck und Trient nach Verona, aber auch wer dem Alpenrand oder den inneralpinen Längstalfurchen von Wien bis Grenoble folgt, dem offenbaren sich vielfältige Grosslandschaften mit abwechslungsreicher Vegetation und eigenartigen Formen bäuerlicher Bodennutzung, durch die Farben der Jahreszeiten weiter abgewandelt. Eine Wanderung aus den Talgründen hinauf zu den Almen, Jöchern und Gipfeln bringt weitere Einblicke in die Grossformen und führt durch Kleinlandschaften mit abweisenden, bedrohlich wirkenden, aber auch einladenden und abgeschlossenen Bereichen; der Mensch hat sich überall dort seine Lebensräume eingerichtet und diese je nach Gunst der Lage intensiv oder auch extensiv zu nutzen verstanden. Sehr bald wird der wandernde Beobachter Ähnlichkeiten und Wiederholungen im Erscheinungsbild von Bergzügen, Tal uchten oder grossen Ebenen und das Zusammenspiel von Gestein, Schwerkraft, Wärmeein uss, Strahlung und Wasser bei der Ausformung der Landschaft erkennen; er wird aber auch sehr rasch die Abhängigkeit der natürlichen Vegetation von eben diesen Geofaktoren bemerken, wenngleich diese manchmal durch jahrtausendealte menschliche Eingriffe überdeckt sind. Wer zwecks neuer Nutzung oder ordnend und schützend in diese Landschaften eingreift, muss sich vorher über deren Entwicklung bis zur heutigen Landschaft klar werden und die weiterhin wirkenden Kräfte und Prozesse in ihren Auswirkungen auf die natürliche Lebenswelt, aber auch auf die vom Menschen geprägten Lebensräume verstehen lernen. Nur dann kann er diese Mitwelt in seinen Planungen entsprechend berücksichtigen. Berücksichtigen will unter anderem sagen, vor Veränderungen zu prüfen, was in einem hydrologisch, geotechnisch und landschafts-ökologischen Gebiet zulässig ist, und ob umgekehrt mit diesen Eingriffen nicht auch alte Schäden und die ungünstigen Folgen bisherigen sozio-ökonomischen Strukturwandels gemildert oder beseitigt werden könnten. 2.1 Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung (Von der Gebirgsbildung bis zu den Bodentypen) Angesichts der umfangreichen beschreibenden naturwissenschaftlichen, sozio-ökonomischen und sonstigen Fachliteratur über die Alpen können wir uns auf einen Überblick mit Hinweisen auf besondere komplexe Zusammenhänge, Abläufe und Erscheinungsformen beschränken. Für die daraus ableitbaren Landschaftstypen mit ihren spezi schen Inhalten (Geländeform, Kleinklima, Wasserhaushalt, Bodenbildungen und Vegetationsformen) ergeben sich dann ebenso typische Modelle der Regelung des Wasserhaushaltes, der Neuordnung möglicher Nutzungsstrukturen und deren Schutzes vor Elementarereignissen, aber auch Wiederherstellung geschädigter Landschaften und Biotope.

24 2.1 Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung Zur Gebirgsbildung Grundelemente der Erdkruste sind neben dem Wasser die in grossen Tiefen aus dem Magma entstandenen Erstarrungsgesteine; als Tiefen-, als Erguss- oder Ganggesteine von höchst unterschiedlichem Chemismus und mineralischer Struktur. Ihre Verwitterungsprodukte sind hauptsächlich klastische oder Trümmergesteine. Durch Diagenese (Verkittung, Umkristallisation etc.) werden diese wieder verfestigt (Breccien, Konglomerate, Sandsteine, Tongesteine). Aus chemischen Fällungen und aus den Kalk- und Kieselgehäusen der Wasserorganismen entstanden die mächtigen marinen und sonstigen Sedimentgesteine. Sie alle wurden mehr oder weniger in Transport- und Umwandlungsprozesse (Dislokations-Metamorphosen, Metasomatosen und Umschmelzungen) einbezogen. Die solcherart vielfältig gewordenen geochemischen und geotechnischen Eigenschaften der Festgesteine und ihre Lagerungsverhältnisse bestimmen auch ihre Widerstandsfähigkeit gegen die allgegenwärtige Verwitterung und Abtragung; daraus ergibt sich unter dem Ein uss von Klima und Wasser die Vielfalt typischer Geländeformen, der Lockergesteine und der Böden. Die Entstehung der grossen Kettengebirge erklärt man heute plausibel mit Hilfe der Plattentektonik; demnach brechen Kontinentalschollen und driften auseinander, oder es bewegen sich zwei Kontinentalplatten aufeinander zu, wobei die eine unter die andere gedrückt wird. Angetrieben werden diese Vorgänge durch langsame Konvektionsströmungen im Bereich der plastischen Schichten des Erdmantels. In diesen Stauchungs- und Scherungszonen werden die magmatischen und die Sedimentgesteine abgeschürft, paketweise übereinander getürmt, verfaltet, abgedreht, geschiefert, zerbrochen und dabei durch Druck und Wärme erstmals oder neuerlich umgewandelt. Diese Vorgänge sind von Erdbeben und hochsteigendem Magma begleitet. Grosse Gebiete heben oder senken sich, Becken und Tal uchten brechen ein, das Meer dringt in die neuen Tiefzonen oder zieht sich bei Hebungen zurück, neue Abtragungsund Ablagerungszyklen setzen ein. Da sich diese Vorgänge zwar in einzelnen Phasen der Gebirgsbildung, aber dennoch in langen Zeiträumen abspielen, wird auch verständlich, dass sich scheinbar starre Gesteinsformationen quasi plastisch verhalten können, dennoch aber plötzliche Spannungsauslösung innerhalb eines Felspaketes zu Materialbrüchen führt. Man erkennt solche im Mikrobereich innerhalb von Kristallen ebenso wie an grossen Gesteinspartien, Bergmassiven oder Querfurchen, welche Gebirgsketten durchsetzen. Alpen und Balkan sind sog. junge Gebirge, deren Auffaltung zunächst zu einem Mittelgebirge mit dem Beginn des Tertiärs, also vor rund 60 Mio Jahren einsetzte. In mehreren Schüben wurden sie zu einem Deckengebirge aufgefaltet, aus dem in die umgebenden Meeres- und später Süsswasserbecken (heute deutsches Mittelgebirge und norddeutsche Tiefebene, Poebene, bayerisch-österreichisches Alpenvorland, ungarische Tiefebene) enorme Mengen erodierter Gesteine als Flysch, Molasse und quartäre Lockersedimente eingeschüttet worden sind. Während dieser Verlandung brachen diese zu grossen Becken ein und sanken ab. Den randalpinen Bruchlinien entsprachen jedoch auch inneralpine Bruchsysteme und Überschiebungsgrenzen, womit viele Längs- und Quertäler vorgezeichnet waren. In diesen Zonen grösserer Erodierbarkeit begann in mehreren Schüben die Ausräumung der in ihrem Verband gestörten Gesteine. Diese Schübe sind die Folge jungtertiärer Krustenbewegungen, also phasenweiser Hebungen und Wellenbewegungen des Gebirges an der Wende zum Eiszeitalter. Die Entwässerung des Gebirges stellte sich darauf ein, es entstand die Grundstruktur der voreiszeitlichen, später alpin-karpatischen Landschaften aber auch der nordeuropäischen Tie änder bis an die Küsten.

25 12 2 Gebirgs- und andere Grosslandschaften Abb Verlauf der globalen Mitteltemperatur. Verlauf der globalen Mitteltemperatur über die letzten 600 Mio. Jahre und mögliche Zunahme bis zum Ende des nächsten Jahrhunderts (ohne Trennung der geophysikalischen von den humaninduzierten Ursachen) (n. M.I. Budyko 1988 und IPCC 1992, teilweise ergänzt). Das Holozän-Optimum ist bis heute noch nicht erreicht, die IPCC-Prognose für 2100 scheint etwas radikal, wenngleich der zusätzliche menschliche Ein uss höchst bedenklich ist Vom Beginn der quartären Eiszeiten zum heutigen Relief Ursachen und Hauptphasen der Vereisung Über die Ursachen der Vereisungen, also Klimaveränderungen, gibt es astro- und geophysikalisch gut begründete Theorien und eine umfangreiche Literatur. Vor etwa zwei Millionen Jahren setzte mit einer markanten Abkühlung und Vergrösserung der polaren Eiskappen eine neue geologische Phase ein, die bis heute andauernde Quartärzeit. Aus den Ablagerungen, besonderen paläogeographischen (z. B. Bändertone/Warven) und paläontologischen Belegen (z. B. Pollenanalyse) und der Analyse fossiler Lufteinschlüsse im Gletschereis etc. konnte man vier ausgeprägte Kaltzeiten ableiten und zeitlich abgrenzen. Die einzelnen Kalt- und Warmzeiten (Fink 1954) waren von unterschiedlicher Dauer; die vorletzte, die Riss-Eiszeit, war die kälteste und niederschlagsreichste. Ihre Gletscher stiessen am weitesten in die Flachländer vor und hinterliessen auch dort ihre Spuren (Endmoränen, Blöcke), markierten dann aber auch ihre Rückzugsstadien als Übergang zu den klimagünstigen Zwischeneiszeiten. Die sog. Klimakurve, im Wesentlichen dem Temperaturgang entsprechend, verläuft nicht stetig (z. B. Ein uss von heftigem Vulkanismus, Änderungen im Wärmehaushalt und in der Zirkulation der Ozeane) und lässt langfristige Trends erst nach sehr langen Zeiträumen erkennen. Innerhalb solcher Perioden beobachtet man in unregelmässiger Abfolge

26 2.1 Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung 13 und Dauer (Jahrhunderte, aber auch nur Dezennien) wärmere und wieder kühle Phasen und Jahreszeiten. Es ist daher unklar, in welchem Bereich der natürlichen Klimakurve wir uns be nden und vorläu g nur deutlich wird, dass dieselbe durch Anreicherung der Atmosphäre mit Schadgasen schon global zusätzlich verändert ist. Weiters bleibt zu beobachten, dass die schon genannten Hebungen und Senkungen der Gebirge nicht abgeklungen sind. Verteilung und Mächtigkeit der Eismassen sind Indikatoren für die Menge und Verteilung der Niederschläge und die Grosswetterlagen. Oberhalb der klimatischen Schnee-(Firn-) Grenze bleibt mehr Schnee liegen als abschmilzt, so dass sich Firn und daraus Gletschereis bildet. Vor allem während des Rückganges der Vereisungen sind aus Schmelzwasser und Niederschlag heute kaum vorstellbare Wassermengen aus dem Alpenraum abge ossen. Sie haben die Moränen und Verwitterungsschutt abgeschwemmt, um- und abgelagert, dabei nach Korngrössen sortiert, die übertieften oder einsinkenden Täler und Seenbecken aufgefüllt und in den Vorländern weite Schwemmfächer abgelagert. Abb Temperatur-Variabilität und Klimaänderungen im Quartär. Direkt gemessene Jahresmittel der Lufttemperatur im Grossraum Alpen, (a) der Jahresreihe , (b) im globalen Mittel ( ) aus 24 Einzelreihen und 2000 Festlands- und Inselstationen. Ellipsen (E) 1: letzte natürliche Periode, solarer und vulkanischer Ein uss dominant. 2: erster merklicher menschlicher Ein uss, die Arosol-Periode, 3: Eintritt ins Treibhaus-Zeitalter. Ohne Versuch der Trennung geophysikalischer von menschlichen Ein üssen nach Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Zft: ÖWVV Wien; ZAMGITU Wien Aus der sehr gut erforschten Klimageschichte seit dem Ende der letzten Eiszeit vor ca Jahren, aber auch viel weiter zurück, sind grosse und vor allem auch rasch aufgetretene Klimaänderungen und zugehörige beträchtliche CO 2 -Schwankungen nachgewiesen: der wärmeren Klimaepoche des frühen Mittelalters folgte um 1200 eine Wende zu einer als kleine Eiszeit bezeichneten Epoche, die bis um 1850 andauerte. Seither stiegen die Mitteltemperaturen bis 1950 wieder an, liegen aber noch weit unter dem mittelalterlichen Optimum. Hingegen ist der CO 2 -Gehalt eindeutig massiv angestiegen, was allein schon damit zu begründen ist, dass wir die in Kohle, Öl und Gas über Hunderte von Millionen Jahren gebundene Kohlensäure und Schwefelverbindungen nun innerhalb weniger Jahrhunderte durch Verbrennung freisetzen. Nur die Reaktionsträgheit des Systems (z. B. Wärmekapazität und Zirkulation der Ozeane) lässt diese CO 2 -Emission nicht sogleich wirksam werden. Ozeane und Biosphäre vermögen ihrerseits CO 2 aus der Luft aufzunehmen und zu binden, andererseits wird Methan abgegeben;

27 14 2 Gebirgs- und andere Grosslandschaften neue Gleichgewichte werden sich aber kaum einstellen, wenn wir nicht die Kohlenwasserstoffe durch andere Energieträger ersetzen (Substitution) Die präglaziale (voreiszeitliche) Landschaft Zum Ende der Tertiärzeit zeigen sich auch alpine Zonen als wenig akzentuiertes, abgetragenes Rumpfgebirge, das in mehreren Phasen aufsteigt; dabei entstehen durch Gehängeknicke getrennte Flächen (Piedmont-Treppen). Je nach Gesteinsbestand sind diese Hauptstockwerke noch mehr oder weniger nachzuweisen: Die Gipfel ur über 3000 m, die Sanftreliefs ( m), die Steilränder ( m), die grossen Terrassen ( m), die kleineren Ver achungen ( m). Diese Formen entsprechen einem subtropisch-humiden Klima, das semiarid geworden ist, bevor die grosse Abkühlung einsetzte und neue, andersartige Reliefformen mitverursachte. Die weiten, hochliegenden Terrassen und sonstige Verebnungen sind zu den für Besiedelung und Bodennutzung bevorzugten Sonnenbalkonen geworden. Die Täler als Hohlformen der Landschaft sind im Wesentlichen zwei Entstehungsabläufen zuzuordnen: zum einen sind sie durch den Verlauf geologischer Strukturen, Sattel, Mulden, Störungslinien (Verwerfungen, Bruchsysteme) und unterschiedliche Gesteinsfestigkeit vor Abb Talquerschnitte. A) Kerbtal, folgt meist weichen Gesteinsschichten; B) Klamm, folgt Bruchlinien und Entfestigungszonen; C) Mehrphasige Akkumulation (Wiederauffüllung) eines Kerbtales; D) Kastental mit Glazialterrassen (bei länger dauernden unveränderten Gletscherständen).

28 2.1 Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung 15 gegeben, bevor der Fluss oder Gletscher zu modellieren beginnt; das sind alte, antezedente Täler. Als jung bezeichnet man Kerbtäler, welche sich durch rückschreitende Erosion von der jeweiligen sog. Erosionsbasis ausgehend, nach aufwärts in Berg anken und Verebnungen eingraben. Die Talschlüsse leiten in Passlandschaften über. Diese Täler haben V-Querschnitt von unterschiedlicher Hangneigung, entsprechend unterschiedlicher Standfestigkeit der Tal anken, in harten Gesteinen werden enge Schluchten/ Klammen ausgeschliffen; erosive Aufweitung und Eintiefung führt zu rechteckigen bis muldenförmigen Querschnitten. In diesen Sohlentälern verläuft der Fluss auf anstehendem Fels oder in seinen zum Teil mächtigen Geschiebeablagerungen (Alluvionen), innerhalb welcher er je nach Ab ussmenge zu pendeln beginnt, oder welche er neuerlich aufwühlt, umlagert oder weiterbefördert. Kleine Seitentäler münden häu g hoch über der Haupttalsohle in einer Felsstufe (Hängetal) mit Wasserfall; es kann auch ein Schwemmkegel vorgeschüttet sein; beides erschwert den Zugang, begünstigt aber eine örtliche Energienutzung. Besonderer Erwähnung bedürfen z. B. zwischeneiszeitlich eingeschnittene Kerbtäler und Klammstrecken sowie enge Erosionsrinnen an Gefällsbrüchen in Sohlentälern, die später mit Moräne und Geschiebe aufgefüllt wurden und zugewachsen sind, sie gehören zu den epigenetischen Talformen. Durchbruchstäler queren einzelne Bergketten, in welche sich z. B. der Fluss zeitgleich der Hebung des Gebirges einschneidet (Aareschlucht, Salzachdurchbruch b. Werfen), sind also tektonische, antezedente oder epigenetische Bildungen. Jedem Wasserfaden und Gerinne von der Erosionsrille bis zum Haupttal lässt sich ein Niederschlags- und damit ein Ab uss-einzugsgebiet zuordnen. Somit sind Dichte und Verteilung der Fliessgewässer ein getreues Abbild der Talentwicklung und des Reliefs, also entscheidende Elemente der Ab ussbildung Entstehung eiszeitlicher Landformen Die glaziale Erosion umfasst viele Teilprozesse und hinterlässt komplexe, weil bei neuerlichen Vorstössen vom Eis wieder überfahrene, ineinander verschachtelte Geländeformen. Ihre besondere hydrologische und geotechnische Eigenart ist daher nur aus ihrer Entstehungsgeschichte zu verstehen und vorauszusagen. In den polaren, den kalten Gletschern liegen die Eistemperaturen bei 10 bis 50 C. Eisbewegungen sind da nur durch plastische Verformungen der Eiskörner und interkristalline Verschiebungen möglich. In den mittel und osteuropäischen Gebirgen sind es temperierte warme Gletscher, deren Eistemperatur nahe dem Druckschmelzpunkt zwischen 0 bis 4 C liegt. Interne Bewegungen verlaufen da als plastische bzw. duktile Verformung; an der Eisbasis kommt es zu Schmelz- und Gefriervorgängen und wassergeschmiertem Gleiten auf der Grundmoräne oder Felssohle. Die Fliessgeschwindigkeit liegt in der Regel im Bereich von 0,1 bis 2 m/tag. Die Eisströme haben ihren Ursprung vielfach in grossen Nährgebieten, die sich in steilen muldenförmigen (Quell-)Nischen der Berg anken bilden. Von dort, und aus Seitentälern ankommendes Eis vereinigt sich in Talgletschern. Der auf den Gletscher fallende Verwitterungsschutt versinkt teilweise im Eis und schleift an dessen Flanken und Sohle den anstehenden Fels aus (Gletscherschliff), wird dabei selbst geritzt, abgerieben und vereinigt sich mit der Grundmoräne. Der andere Teil wird an der Ober äche als Seiten- und Mittelmoräne mitgeführt und in randlichen Wällen und als Stirnmoräne am Gletscherrand abgelagert. Die aus dem Eis austretenden Bäche führen den Abschliff (Schluff, Ton) als Gletschermilch mit. Die Talsohle wird in mehrfacher Weise übertieft (vgl. Gardaseebecken, 280 m unter Adriaspiegel): vor harten Felsenschwellen (Rundhöckern) entstehen Mulden, dahinter und nach Gefällsstufen

29 16 2 Gebirgs- und andere Grosslandschaften kolkähnliche Vertiefungen. Nach dem Weggang des Eises werden diese übertieften Talböden inneralpin zu Seenketten (Oberengadin, Ennstal) und randalpin zu teilweise sehr tiefen und langgestreckten Zungenbecken-Seen, wobei auch tektonische Senkungen und Veränderungen der Erosions-(Vor ut-)basis mitwirken. Von den vielen glazio uvialen Transport-, Um- und Ablagerungsprozessen seien hier nur die Zerschneidung von Moränen, die Bildung grosser Schutt- und Schwemmkegel aus Seitentälern (z. B. Vintschgau, Südtirol), das Vorschütten von Deltas in die Seenbecken und deren sukzessive Verlandung erwähnt. Tritt der Gletscher ins Vorland aus, verbreitert er sich fächerartig, überfährt die Ablagerungen und Entwässerungssysteme früherer Vereisungen und hinterlässt Schwemmfächer (Sander), Wallmoränen, Drumlins (Moränenkuppen) und Schotter uren; dazwischen liegen ache Seen, Urstromtäler und Meergebiete (Berner Seeland, Bayerisches Alpenvorland, Wiener Becken). Abb Die Wirkung des Gletschereises (z. T. n. Dal Vesco 1970). A) Blöcke der Grundmoräne schürfen das präglaziale Kerb- oder Muldental zum Kasten-Querschnitt aus. Dessen Quer- und Längspro l variiert entsprechend der wechselnden Härte des anstehenden Gesteins und seiner Streichrichtung, Pro l und Längsgefälle. Längs der Eisränder schleifen die Seitenmoränen die Ränder der Glazialterrassen (Schliffkehlen). B) In weichen Gesteinspartien zwischen Hartgesteinszonen werden durch den Eisstrom und seine Grundmoräne Tröge / Wannen ausgeschürft; die bei Rückzug der Gletscherzungen zu Seenketten werden. Deren spätere Füllung mit Feststoffen lässt bedeutende Grundwasserspeicher, und in Nischen Hochmoore entstehen (z. B. das Alpenrheintal vom Bodensee aufwärts). Auch Felsschwellen verursachen Gletscherbrüche (mit Querspalten). Abb Formenelemente eines Trogtales. a) Kar; b) Schliffkehle; c) Schliffbord; d) Trogschulter; e) Verwitterungs-, Schutthalden; f) einmündendes Seitental; die Mündungshöhe entspricht einem länger dauernden Gletscherstand; g) Rückschreitende Erosion aus dem postglazial eisfreien Haupttal; h) Höchststand der Gletscher äche; i) Sohle des ursprünglichen (präglazialen) Muldentales; j) in dieses war bereits eine Kerbfurche k) eingegraben worden; I) übersteile, eisfrei gewordene, instabile Tal anke; m) nach Auftauen des Permafrostes abgehende Sackungsmassen.

30 2.1 Der geomorphologische Formenschatz und seine Entstehung 17 Abb Glazio- uviatile Formen in Mittelgebirgen (n. van Husen 1987). a) Abbruchrand infolge Seitenschurf des Tal usses; b) Bergsturzgebiet/Geschiebeherd; c) Massensackung; d) tiefgründiges Boden iessen; e) Sedimentablagerung infolge verminderter Schleppkraft durch Ab ussbehinderung wegen d) und f); f) Wildbach-Schwemmkegel; g) grosse Verlandungszone und Bildung von Grundwasserleitern. Zu Zeiten der Vergletscherung herrschten Fallwindsysteme vor, welche aus den Ablagerungen die feinen Fraktionen (Schluff und Feinsand) ausgeblasen haben und in den Vorlandebenen als meterhohen Löss ablagerten. In den klimagünstigen Zwischeneiszeiten verlehmte der Löss ober ächlich, was die jeweils von typischen Tierarten besiedelten Lösskomplexe zu geochronologischen Anzeigern macht; Ähnliches gilt von den horizontweisen Spuren der Permafrostperioden. Der relativ hohe Kalkgehalt begünstigte die Entwicklung fruchtbaren Lössbodens: Schwarzerde (Tschernosem) und deren wechselfeuchte Form der Smonitza. Terrassen: Beidseits der Alpen und Karpaten nden sich noch Reste mariner Brandungsterrassen aus dem Tertiär, denen gleichaltrige inneralpine uviatile Felsterrassen entsprechen. Weitere Terrassensysteme markieren die Trogkante und die Schliffborde langanhaltender Gletscherstände, als Kerbe im Hang angedeutet, oder voll ausgeformte Eisrandterrassen. Sie sind bei günstigem Sonnenstand z. B. längs der Berg anken grosser Schlentäler deutlich sichtbar. Terrassenähnliche, schwach geneigte Flächen können aber auch Reste acher Schwemmkegel und Murenköpfe aus Seitentälern sein. In den breiten Sohlentälern mit heute noch stark geschiebeführenden Flüssen (Durance, Isère, Enns) baut der Fluss seine Alluvion, vor allem wenn neues Geschiebe eingestossen wird, immer wieder neu; er mäandriert, landet auf und schneidet wieder ein. Im nördlichen Alpenvorland entstanden in den tertiären Sedimenten Erosionsterrassen. Während der Vereisungen waren Ab uss und Geschiebeanfall eher gering, in den Abschmelzphasen wurden hingegen riesige Massen als Deckenschotter über die wenig zertalte, achgewellte alte Molasseober äche vorgeschüttet und später wieder im Bereich der sich eintiefenden Wasserläufe zum Teil abgetragen. Die nachfolgenden Ablagerungen waren dann schon talgebunden. Übrig geblieben sind verzahnte Komplexe von Talterrassen mit sehr unterschiedlichen Bodenbildungen. Die zum Teil mehrere 100 m tiefen Schotterkörper erweisen sich als wertvolle Grundwasserspeicher.

31 18 2 Gebirgs- und andere Grosslandschaften Während die deutschen Mittelgebirge nur der normalen Erosion der Kaltzeit ausgesetzt waren, wurden die norddeutschen Ebenen sowohl durch glaziale (Vorlandgletscher, Endmoränen usw.) als auch durch periglaziale Vorgänge geformt (Schmelzwasser uten, Sedimentation, Bildung von Grundwasserspeichern aus porenreichen, nicht bindigen Sedimenten, Rohboden, ab usslosen Mulden und somit Moorgebieten Nacheiszeitliche Entwicklung Die Würm-Eiszeit als letzte der vier Kaltzeiten erreichte nicht mehr die Grenzen der grössten Vergletscherung in Europa, beseitigte aber die meisten Spuren früherer Vereisungen. Der Rückzug des Eises = Erwärmung dauerte etwa 3 Jahrtausende und ist durch mehrere, jeweils kurzzeitige kleine Eisvorstösse unterbrochen. Der Beginn des anschliessenden Postglazials liegt etwa Jahre zurück. Im inneralpinen Raum ist es bis in die Gipfelregion zu einer ausgeprägten Gliederung der Landschaft und Versteilung gekommen. Die absinkende Erosionsbasis (Mittelmeer; Donau, Rhône, Po) hat die Reliefenergie und damit die Räumkraft der Gewässer verstärkt und die rückschreitende Erosion und weitere Zertalung angefacht. Die Folge sind instabil gewordene Berg anken, Bergstürze, Sackungen und Murbrüche. Die vorerst noch kahlen Landschaften lassen komplizierte marine und uviatile Terrassensysteme bis weit in die Vorländer hinaus und längs der Flüsse erkennen. Auf ihnen entwickelten sich zahlreiche Bodentypen unterschiedlicher Fruchtbarkeit. Zunehmende Klimagunst löst alsdann, reliefabhängig und kleinklimatisch wirksam, die Besiedlung durch Pionierp anzen ( Paläobotanik) und damit die Bodenbildung aus. Das Mosaik europäischer Bodenformen und Floren ist damit auch zu einem Katalog stummer Klimazeugen geworden. Das aktuelle Gletscherverhalten und der Gang der Witterung, so beeindruckend beides für den Zeitgenossen sein mag, signalisieren für sich allein noch keine langfristige Änderung. Um die richtigen Massstäbe zu gewinnen, muss man die Klimageschichte unter sorgfältiger Berücksichtigung des Zeitfaktors zu Vergleichen heranziehen. Abb Periglaziale Fluss- und marine Brandungsterrassen. Weithin erkennbare Flussterrassen sind in Gebirgszonen und deren Vorländern im Rhythmus von Kalt- (Glazial-) und Warmzeiten ( Abb. 2-1), entstanden. Ursache sind zum einen Sohleintiefungen und -hebungen der Flüsse, entsprechend den Au andungen und Eintiefungen im Flussbett und zum anderen grossräumige Veränderungen der Erosionsbasis des Flusssystems (s. u.a. Elbe, Donau, Po). Dort ndet man Uferlinien ehemaliger Seeufer, Binnenmeere und offene Meeresküsten sowie tektonisch verursachte Landhebungen und -senkungen. a) Glaziale Erosionsterrassen; b) und c) Akkumulations-(Au andungs-) Terrassen; d) Steilufer im jüngsten Mäanderbereich; e) Grundgebirge; f) periglaziales Flussbett (periglazial meint, im Umkreis eines Gletschergebietes liegend).

32 222 5 Über Raumordnung Die Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) Sinn und Zweck Im Sinne der EG-Richtlinie 1985 ist die UVP ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit bestimmten verwaltungsrechtlichen und inhaltlichen Mindestforderungen. Demnach identi ziert, beschreibt und bewertet die UVP in geeigneter Weise und nach Massgabe eines jeden Einzelfalles die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Projektes auf folgende Faktoren: Menschen, Flora, Fauna Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft die Wechselwirkungen zwischen diesen Faktoren, Sachgüter und das kulturelle Erbe, die Übereinstimmung mit übergeordneten Leitbildern etc. Bei der UVP geht es grundsätzlich darum, im Sinne des Vorsorgeprinzips bei Planungen und technischen Projekten möglichst früh die Umweltaspekte zu berücksichtigen, begleitend und allenfalls mitgestaltend zu wirken und nicht hinterher eine Art Rechtfertigung zu zimmern. Die Ergebnisse dienen sowohl den zuständigen Behörden als auch den Bauherrschaften als Entscheidungsgrundlage: Negative Ergebnisse sollen dem Projektwerber gezielte Verbesserungen seines Projektes ermöglichen, der Behörde aber auch Bewilligungs-Bedingungen liefern; Positive Ergebnisse des Verursacherprinzips hat der Bauwerber zeitgerecht und verfahrenskonform samt allen Unterlagen und Informationen, welche der Prüfung dienen, bereitzustellen, und dazu u. U. einen Umweltverträglichkeits-Bericht (UVB) zu liefern. Umwelt als Objektebene (Natur) Bewertungsmassstab als Wertebene Wirkungsanalyse In welchem Umfang werden schutzwürdige Faktoren beeinträchtigt? Ergebnis Bewertungsmassstab als Wertebene Eingriffe der Gesellschaft Abb Leitbild des Ablaufes einer Umweltverträglichkeits-Prüfung. Man beachte die in der Planungsdiskussion und -technik übliche besondere Begriffswelt.

33 5.8 Schutz und Vorsorge in der Raumordnung 223 Zur Durchführung Der formale Ablauf einer UVP wird durch das jeweils geltende Recht (der EU, oder der einzelnen Staaten) bestimmt und betrifft zunächst die zuständigen Behörden, die räumliche und sachliche Abgrenzung der UVP-Verp ichtung, die Auswahl der Experten bzw. die amtlichen Prüfstellen, die Phasen und Inhalte der Prüfung bis zum Entscheid. Das methodische Konzept Grundaufgabe ist der Vergleich des Ist-Zustandes der Umwelt mit dem künftigen Zustand ohne und mit Zusatzbelastung und der Beurteilung der Belastungswirkung. Bei technischen Anlagen (z. B. Deponien) sind die Betriebsphasen, aber auch die Zeit nach Abbruch oder Stilllegung, repräsentative Störfälle und der Katastrophenfall mit zu berücksichtigen. Die Wahl der Prüfmethodik und der Bewertung hängt vom Prüfgegenstand ab; so unterscheidet man eine eher punktuell orientierte Projekt-UVP etwa für Deponien, Kiesgewinnungen, Einkaufszentren von den sog. Raumverträglichkeits-Prüfungen (RVP) etwa betreffend die Beurteilung von Linienführungs-Varianten. Immer bleiben die Prinzipien der ganzheitlichen Betrachtungsweise und der Verhältnismässigkeit sowie die Übereinstimmung mit übergeordneten Leitbildern und Planungen massgebend. Auf die Darstellung des Umwelt- und Anlagensystems folgt die sog. Wirkungsanalyse und die Bewertung (Quanti zierung) der einzelnen Folgen mit einer abschliessenden Beurteilung der Gesamtgefährdung, bzw. des Masses der Umweltverträglichkeit. Zur besseren Übersicht arbeitet man mit Modellen und systemtechnischen Ansätzen. Über geeignete Bewertungsverfahren gehen die Meinungen weit auseinander, weshalb auf die umfangreiche Fachliteratur verwiesen werden muss. Beweissicherung, Erfolgskontrolle, Experten Eine Problemlösung darf nicht von emotionellen Bewertungsmassstäben sondern muss von einer objektiven Ist-Zustandsermittlung ausgehen; damit wird auch die Grundlage für spätere Wirkungskontrollen und für die Klärung bei Streitigkeiten und für ergänzende Massnahmen gelegt (Beweissicherung). Es ist Sache der Experten, diese Dateien und eine angemessene Kontrolle (Monitoring) zu verlangen; Sache der Behörden ist die Überwachung der Umweltauswirkungen und auch die Regelung der Kostenfragen für die unerlässliche Kontrollphase nach der Stilllegung von Anlagen. Eine UVP sollte man nur solchen unabhängigen Experten übergeben, die neben multidisziplinärem Fachwissen auch Erfahrung in technologischökologischen Arbeitsfeldern haben. Zur Umsetzung Der Gutachter sieht sich je nach Art der zu prüfenden Anlagen und Nutzungen einer Vielfalt von offenen Fragen, den Ein üssen der Befürworter und Gegner, aber auch unverrückbaren Randbedingungen gegenüber, z. B.: Zuverlässigkeit und Grenzen industrieller Verfahrenstechnik, Ortsgebundenheit von Bergbahnbetrieben ober- und untertags, von touristischen Anlagen, Überlagerung widerstreitender Nutzungen, also Interessenskon ikte, Vorwegnahme von Entscheidungen aus politischen Gründen, aber auch von Seiten einer Unternehmerschaft, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Kluft zwischen theoretisch-optimaler Lösung und den realen Gegebenheiten insbesondere sozio-ökonomischer Art. Politische Entscheidungsschwäche.

34 224 5 Über Raumordnung Mangelnde Abstimmung zwischen den verschiedenen Planungen/Zielen bzw. Planungsebenen. Die letztlich verbleibende Unsicherheit hinsichtlich der Reaktion von Ökosystemen und bezüglich der erreichbaren Nachhaltigkeit, der Verp ichtung zur Entscheidung trotz ungenügender Datenlage. Schutz und Vorsorge in der Raumordnung sind für alle Sektoren verp ichtende Aufgaben. Es ist aber nicht möglich, das alles von zentraler Warte aus zu überwachen; man muss sich in der Regel mit kontrollierenden Stichproben genügen. Online-Überwachungssysteme sind oft untragbar aufwendig. Daher muss die Verantwortlichkeit der Bürger gestärkt, ihr Wissen um die ökologischen Gesamtzusammenhänge gefördert und vorgebeugt (Prävention) werden Gefahrenzonen-Pläne (GZP) Ausgangslage Im Alpinen und Küstenzonen und an Flussufern ist die umfassende Beachtung und Einschätzung von Naturgefahren (NG) unabdingbare Voraussetzung jeglicher Raumordnung. Die Bevölkerung solcher Regionen hat über Jahrhunderte die Auswirkungen der Naturereignisse erfahren und sich diesen angepasst, bzw. bei weiterem Eindringen in gefährdete Räume einfache Schutzmassnahmen entwickelt. Sie hat dabei ein gewisses Mass an Schäden in Kauf genommen, vielfach zerstörte Standorte wieder aufgebaut, verlassen müssen oder aber, wie Brückenplätze, hartnäckig verteidigt. Die alpinen Naturgefahren sind mannigfaltig, oftmals auch fernwirksam und werden daher nicht oder zu spät wahrgenommen etwa wenn aus der latenten Bedrohung ein Elementarereignis wird und dieses in die Kulturlandschaft einbricht; wenn also infolge der Schäden daraus eine Katastrophe geworden ist, und diese für jedermann offensichtlich wird. Sie erschreckt dann die Öffentlichkeit, und beinahe automatisch wird die Frage nach Schuldigen, weniger nach den Ursachen, laut; daraus iesst meist die Forderung nach absolutem Schutz, gemeint ist Sicherheit. Diese kann es absolut nicht geben, wohl aber gibt es kombinierte Schutzkonzepte, um das sog. Restrisiko klein zu halten, sofern die Gesellschaft bereit ist, gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Dies wird immer schwieriger, je mehr die Bevölkerung verstädtert und sich der tägliche Kontakt zur gefährlichen Umwelt lockert. Unterzieht man Naturgefahren und Bedrohungsszenarien einer Risikoanalyse, ist eine neue Begriffswelt (z. B. Vorstellbarkeit, Beein ussbarkeit) und sind Besonderheiten (z. B. Erfahrung mit geophysikalischen Prozessen), zu beachten. In Kap. 8 u. 9 wird darauf eingegangen Aktiver und passiver Gefahrenschutz Wildbach- und Murenereignisse haben in der Regel ihren Ursprung in den unbewaldeten Hochlagen, müssen aber bei besonderen geologischen Verhältnissen auch aus bewaldeten Gebieten erwartet werden. Die Auswirkungen von solchen Ausbrüchen betreffen die Transportstrecken, also das Gewässerbett, seine Ufer und meist übersteile Hänge, den Ablagerungsbereich am Mündungskegel und die Einmündungsstrecke in den Talwasserlauf. In historischer Zeit ( Jhd.) war die Bedrohung auch eine Folge der Raubnutzung der Bergwälder, in den Einzugs- und Sammelgebieten. Gegenwärtig und nach zunehmender Wiederbewaldung und Bodensicherung ist eine verstärkte Bedrohung eher durch den Vorstoss von Wohn-, Erholungs- und Verkehrsanlagen etc. in gefährdete Bereiche zu verzeichnen.

35 5.8 Schutz und Vorsorge in der Raumordnung 225 Im Prinzip kann man den Gefahren in zweierlei Art begegnen: 1. Der aktive Gefahrenschutz umfasst alle Massnahmen, die sowohl das Entstehen von Katastrophen verhindern sollen (nachhaltige Waldwirtschaft, geregelter Weidebetrieb, Hang- und Gerinneverbau, Lawinenverbau, Küstenschutz etc.) als auch deren Wirkung abschwächen oder verhindern können (z. B. Geschiebe- und Lawinenablagerungsbecken, Ablenkbauten- und Auffangräume etc.) 2. Der passive Gefahrenschutz zielt darauf, einem bedrohten Gebiet auszuweichen, gewisse Nutzungen zu untersagen und diese (Bauten, Verkehrswege usw.) in alternative ungefährdete Zonen zu verlegen. Je nach räumlichen Verhältnissen wird die erste oder zweite Alternative, meist aber eine Kombination beider zielführend sein. Für die Lawinengefahr gelten grundsätzlich gleichartige Überlegungen, doch ist die abweichende Dynamik der Lawinentypen zu beachten Zur Methodik der Gefahren-Kartierung Bei Beschaffung der Grundlagen sind zwei Erfordernisse zu erfüllen: Zunächst muss z. B. das gesamte Regime eines Fliessgewässers und müssen die Ursachen bzw. deren Kumulierung bis zu einem Extremereignis in wissenschaftlicher Art erforscht werden. (Bachgeschichte, Geologie, Vegetation, Nutzung, Wetterlage etc.). Letztlich interessiert der Verlauf von Hochwasserwellen und das mobilisierbare Geschiebevolumen im Einzugsgebiet und aus Lockergestein der Transportstrecke, der Wildholzeintrag und die Murfähigkeit von Bächen. Weiters sind alle Auswirkungen aktueller und historischer Ereignisse zu erfassen; sie zeichnen sich in den Geländeformen und als stumme Zeugen (Hochwassermarken, Schlammreste an Bäumen und Gebäuden, grosse Blöcke usw.) ab. Eine besondere Gefahr sind Verklausungen an Engstellen in Gerinnen (z. B. aus Blöcken, Baumstämmen, Stöcken), sie drängen Wasser und Muren in unvorhersehbare Richtungen bzw. stauen bis zum Bruch und anschliessenden neuen Flutwellen. Auch sonstige Ab usshindernisse (Grabenausgänge, Brückenpfeiler, Verengungen, Richtungs- und Gefällsänderungen) stören den Ab uss oder ändern dessen Richtung. Am Ende von Erosionsrinnen (also Tiefenerosion) muss man hohe Aufschotterungen erwarten, welche sich u. U. bis in den Vor uter ausdehnen, auch diesen stauen und dessen Wasserstrom ans jenseitige Ufer drängen. Mit der Tiefenerosion längs Häuserzeilen wächst die Gefahr der Unterspülung von Gebäudefundamenten, der Wasserumleitung bis in entfernt liegende Keller etc., im offenen Gerinne diejenige von Nachböschungs-Vorgängen, also Rutschungen und Randeinbrüchen. In Verbindung mit den Erfahrungen aus Bachgeschichte, Dorfchronik, stummen und lebenden Zeugen gewinnt der Fachmann ein deutliches Bild von der Dynamik des Gewässers von, oft unscheinbar anmutenden, Hindernissen und gefährdeten Punkten aber auch sog. geschützten Lagen. Bei Schadenlawinen geht es um die Stossrichtung und Streuung im Ablagerungsgebiet und die Auslau ängen/reichweiten in Abhängigkeit vom Lawinentyp sowie um die Wirkung der Windböen. Schwierig ist es, z. B. Muren mit bestimmten Ab ussspitzen oder Lawinen mit Schneehöhen im Anrissgebiet zu korrelieren; auch kleinere Niederschlagsereignisse (Kaltlufttropfen, stationär gewordene Starkregenzentren) vermögen bei entsprechender Wetter-Vorgeschichte Murbrüche auszulösen. So bleibt für die Frage, welche Ereignis-Grösse der Zonenausscheidung zugrunde zu legen ist, ein beträchtlicher Ermessensspielraum. Hier muss man sich der Tatsache bewusst werden, welche Verantwortung dem Sachverständigen auferlegt wird, wenn die Gefahrengrenzen parzellengenau festgelegt werden sollen.

36 226 5 Über Raumordnung Abb Beispiel eines Gefahrenzonenplanes (GZP Hochwasser). Es wird über Leben und Tod und über das Risiko grosser Sachschäden entschieden. Damit unterscheiden sich Gefahrenzonen-Pläne grundsätzlich von sonstigen Planungen und Plänen. In den alpinen Talböden werden einerseits Über utungs ächen in Abhängigkeit vom Hochwasser-Ereignis (z. B. HQ 30 bis HQ 100 ) ermittelt, und planungsbestimmend festgelegt, andererseits sind die Gerinne selbst auf Hindernisse, welche den Ab uss stören und auf gefährdete Punkte hin zu überprüfen. Auch für technische Anlagen und Siedlungen ist deren

37 5.8 Schutz und Vorsorge in der Raumordnung 227 Sicherheit in Beziehung zur Häu gkeit und Grösse von Hochwässern zu ermitteln. Über die Fragwürdigkeit, solche Grenzwerte in Gesetzen festzulegen siehe Kap Die Abgrenzung der Gefahrenzonen Diese soll hier etwa an österreichischen und schweizerischen Regeln (Forstgesetz 75, Verordnung über GZP 76) welche auf einem Jahrhundert Erfahrung aufbauen, kurz dargestellt werden. Als sog. Bemessungsereignis werden für Wildbäche und Lawinen etwa solche mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von n = 150 (Jährlichkeit) angenommen. Weitere Entscheidungskriterien nden sich in den Beschreibungen der Zonen a) Die Rote Gefahrenzone : Hier herrscht grosse Gefahr; bei ortsüblicher Bauweise ist mit der Zerstörung von Bauten zu rechnen und besteht Lebensgefahr. Diese Flächen sind derart gefährdet, dass ihre ständige Benützung für Siedlung und Verkehr wegen voraussichtlicher Schadenwirkung durch das Bemessungsereignis oder die Häu gkeit von Gefährdungen nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist. b) Die Gelbe Gefahrenzone. Hier herrscht geringere Gefahr unterschiedlichen Ausmasses. Zerstörungen sind nicht zu erwarten, wenn bestimmte Au agen bei Bauten beachtet werden. Gefahr für Personen ist in solchen Geländen unwahrscheinlich, sonst aber möglich. Der Grad der Gefährdung und damit der Beeinträchtigung sinkt mit zunehmender Entfernung von der roten Zone bis zur Belästigung oder Wertminderung ab. c) Die Blaue Zone bezeichnet einen Vorbehaltsbereich, dessen Flächen für künftige Schutzmassnahmen technischer und forstlich-biologischer Art und für deren Funktionieren benötigt werden. d) Ein Brauner Hinweisbereich bezeichnet weitere Naturgefahren, wie Steinschlag, Rutschungen usw. Die Begrenzungen beziehen sich auf künftig zu erwartende Ereignisse, müssen daher mit entsprechender Toleranz (immer nach der ungünstigsten Seite) vorgenommen und in Abständen neuen Entwicklungen angepasst werden (Revisionen). Ein Gefahrenzonenplan (GZP) enthält: die Gefahrenkarte (ca. 1: bis 1: also topographische Karte, Luftbild etc.) die Gefahrenzonen Karte (< 1: 5000 als Grund- und Grenzkataster und Flächennutzung) den Bericht mit Protokollen, Bilddokumenten, Beschreibungen, Entscheidungen, Hinweisen Folgerungen für die Raumplanung Der GZP, sollte sich auf das jeweilige, einer RPL unterstellte Gebiet (Gemeinde, Region etc.) und auf die, das Planungsgebiet beein ussenden Einzugsgebiete erstrecken. Der GZPL sollte rechtsverbindlich sein und muss auf allen Planungsebenen hinsichtlich der Bau- und Nutzungsverbote etc. berücksichtigt werden; das kann in der roten Zone u. U. auch die Rückwidmung von (verbautem) Bauland, zweifellos aber einen Baustopp zur Folge haben. Entschädigungsforderungen daraus werden u. a. danach zu beurteilen sein, ob wider besseres Wissen Bauten errichtet bzw. Bauzonen ausgeschieden wurden oder ob sich die Gefahrenlage naturbedingt verändert hat. Ein weiteres Steuerungsmittel ist die Nicht-Gewährung von Förderungsmitteln an die Gemeinden und Bauwerber. Darüber hinaus geben die GZ-Berichte ausserordentlich wertvolle Hinweise für jegliche Art der Nutzung der Landschaft, sowie für die Sicherheitsvorkehrungen bei Bahn- und Strassenbauten bzw. bestehenden Anlagen. Den GZ-Plänen kommt deshalb eine zentrale Funktion bei allen raumrelevanten Vorhaben zu.

38 228 5 Über Raumordnung Katastrophen-Alarmplanung In den vorangehenden Kapiteln wurden vorbeugende Schutzmassnahmen in Form von technischen Anlagen und Ge- und Verboten berücksichtigt. Die Gefahrenzonenpläne konfrontieren die Bevölkerung wohl mit der Information über die Risiken für Leben und Habe. Erst das Erleben eines Schadenereignisses schärft jedoch das Bewusstsein realer Bedrohung und dafür, dass man trotz Schutzkonzept von einem Ereignis unerwartet und voll betroffen sein könnte, dass man direkte Hilfe braucht und dass die Versicherungen nur einen Teil der Schäden decken. Extreme Naturereignisse kündigen sich meist an (Dauerregen, extremer Schneefall), sind als solche aber auch kurzfristig erkennbar (z. B. Warmlufteinbrüche). Auf solche Szenarien vorbereitet zu sein und die erforderlichen Entscheidungen treffen zu können, ist Aufgabe von Warnzentralen und Katastrophen-Stäben. Sie haben die Bevölkerung zu warnen, allenfalls aus dem Gefahrenbereich herauszuholen und Hilfsmannschaften zur akuten Hilfe und Abwehr aufzubieten, deren Aktionen aber auch aufeinander abzustimmen. Das alles funktioniert angesichts des Überraschungsfaktors und der anfangs oft unübersichtlichen Lage nur, wenn ein Katastrophen-Alarmplan besteht und übend erprobt worden ist; in diesem Rahmen sind Selbst- und Nachbarschaftshilfe, aber auch Disziplin P icht aller Bürger. Ein besonderes Problem stellt in touristischen Zentren die zeitweilige Ballung von Urlaubern dar, welche zum einen oft wenig Verständnis für Beschränkungen aufbringen, zum anderen aber rasch in Angst, Panik und Besserwisserei geraten. 5.9 Abschliessende Erwägungen Von der Planungs-Euphorie zur Realität Wir stehen am Schluss einer, wenn auch nur kursorischen Befassung mit der Raumplanung als erwünschtem Hilfsmittel zur Bewältigung des sozio-ökonomischen Werte- und Strukturwandels seit ca und der möglichst kon iktfreien Eingliederung dieser neuen Lebensformen in die Umwelt. Man erkennt die enormen Schwierigkeiten, theoretisch bzw. idealistisch, wenn nicht gar ideologisch begründete Leitbilder in konkrete, und wieder für lange Zeiträume tragfähige Strukturen überzuführen; diese sollten ja sowohl die Existenzgrundlagen der ansässigen Bevölkerung und ihrer Gemeinwesen sichern, als auch den natürlichen Zustand der Mitwelt bewahren, wiederherstellen und zumindest in Teilbereichen zu verbessern vermögen. Nach den unguten Erfahrungen mit Planwirtschaften es waren v.a. die abzulehnenden politischen Ziele, weniger die diktatorisch durchgezogenen technischen Planungen war man auch der demokratisch legitimierten Raumordnung in Europa nach 1950 gegenüber misstrauisch. Während des Ideen- und Richtungsstreites über Planung und über das zulässige Mass der Eingriffe in Eigentum und Nutzungsrechte sowie sonstige Lebensgewohnheiten lief der Wiederaufbau Europas in seiner, wenn auch oft bizarren und chaotischen Form den gutgemeinten, häu g aber mehr oder weniger theoretischen bis gelegentlich weltfremden Entwicklungskonzepten davon. Insbesondere für die Staaten in der EU, aber auch für die Schweiz, hätte eine wirksame RO angesichts bisheriger Fehlentwicklungen und vorhersehbaren Belastungen (Migration, Zersiedlung, Übernutzung, Altlasten, Sozialbrachen, usw.) grösste Bedeutung. Die Ergebnisse des schweizerischen Nationalen Forschungsprogrammes nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung 2011, bestätigt die schon bisher bekannten Fehlentwicklungen und letzten Endes die weit verbreitete Wirkungslosigkeit umfassender ROK. Theorie und Praxis klaffen noch weit auseinander; sieht man von einzelnen regionalen Erfolgen und lokalen Landentwicklungs-Projekten ab. Erprobte Realisierungsinstrumente wie die Strukturverbesserung wurden zunächst nicht als solche erkannt und eingesetzt.

39 5.9 Abschliessende Erwägungen Woher der Planungsbedarf? Am Beginn steht der Wunsch gesellschaftlicher Gruppen (z. B. Landwirtschaft, Industrie) und die Notwendigkeit für die staatlichen Organe, Wiederaufbau-, Entwicklungs- und sonstige Förder- und Schutzprogramme zur erfolgreichen Durchführung Leitbilder und Leitlinien vorzugeben. Leitbilder führen zu einem Fächer von Teilzielen oder zu einer Zielpyramide; die Leitlinien skizzieren den Weg dorthin, also den Planungsprozess. Beides wurde in den vorangehenden Abschnitten dargestellt. Der Ein uss der Menschen, bzw. der von der Gesellschaft eingesetzten Interessenvertretungen und staatlichen politischen (Parlament, Regierung) und verwaltenden (Ministerien, Verwaltungs- und technischen Dienste) Institutionen wurde bisher nicht beleuchtet. Auch dazu ist nur eine geraffte Übersicht möglich, sollte aber die Zuständigkeiten, die Zuordnung der Verantwortung aber auch Schwierigkeiten erkennen lassen: die gesellschaftlichen Gruppen formulieren ihre Wünsche, Schwierigkeiten, Forderungen, Kon ikte usw. und verfolgen ihre Partikularinteressen, die politischen Instanzen (Parlamente) müssen daher nach Interessenausgleich und Optimierungsversuch die gesetzlichen, also ordnenden Grundlagen und Entwicklungs-Richtlinien (Legislative) schaffen; die Verwaltungen von den Ministerien bis zu den Gemeinden (Exekutive) sollten ordnen, lenken, fördern, schützen. Dazu benötigen sie in Wort und Plan die anerkannten Leitbilder und Leitlinien, also die diversen Planungen Der Planungsfaktor Mensch Der Mensch ist in vielfältiger Weise mit Planungen verknüpft. Je nach seiner Stellung in diesem Netz ist er Anordnender, Unternehmender, Betroffener oder Zuseher und Besserwisser. Auch in diesem System kann es zu Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen kommen. In solchen Fällen ist die Auseinandersetzung z. B. mit folgenden Tatsachen unvermeidbar: mit der Beschränkung bürgerlicher Freiheit beim Umgang mit Eigentum und erworbenen Rechten durch Gebote, Gesetze, Abgrenzungen (Rückzonung, Nutzungsänderung); bei Verantwortung und Haftung bei Entscheidungen z. B. etwa als Gutsherr oder Mitglied einer Lawinenkommission bei Übernahme oder Ablehnung vom Kompetenzen (Zuständigkeiten) in sachlichen, rechtlichen und nanziellen Angelegenheiten. Politiker kommen immer wieder in die Klemme zwischen der Verp ichtung zur Objektivität und zur Durchsetzung beschlossener Massnahmen sowie der Verteidigung des sog. Öffentlichen Interesses einerseits und den Forderungen der eigenen Klientel andererseits. Schwierig kann das für Entscheidungsträger auf den unteren Planungsebenen (Gemeinden) werden; dort stehen ihnen Ortskaiser, Lobbies, Verzögerer gegenüber und oft sind sie sachlich überfordert. Schwerwiegend ist es schliesslich, wenn die Bevölkerung das Interesse an einem Problem verliert. Es gilt aber auch, die Planungsfachleute selbst auf ihre Eignung zu beurteilen, die zunächst im Charakter zwischen Weltfreund und quasi fundamentalistisch und unsicher-anpasserisch, wenig entscheidungsfreudig oder diktatorisch-befehlend liegen kann. Dazu gibt es aber einige objektive Eignungskriterien Breites Sachwissen und Allgemeinbildung In einzelnen Bereichen vertiefte, im Beruf erprobte Sachkenntnisse, analytisches und konstruktives Denken, die Phantasie: Alternativen und Varianten zu entwickeln und zu bewerten.

40 230 5 Über Raumordnung Erfahren in Ausführen von Projekten, sei das in Technik oder Wirtschaft in eigener Verantwortung. Ein gerüttelt Mass an Lebenserfahrung im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Berufe und ihren (Fehl-)Meinungen Verhandlungsgeschick; die Fähigkeit, Meinungs- und Willensbildung herbeizuführen und die Kenntnis der Rechtsordnung (Verwaltungs-, Zivilrecht und Technisches Recht) Geduld, Gelassenheit, Initiative; Neugier und Nutzen des Hausverstandes gegenüber Theorien und Visionen, ebenso wie in Kostenfragen und Zeitbedarf. Die Fähigkeit zuzuhören, Spezialisten heranzuziehen und einzusetzen Rechtsordnung und Raumordnung (s. Kap. 3.5 u ) Jede Planung greift direkt und indirekt in Lebensführung, Erwerbsart, Eigentum und persönliche Freiheiten der Individuen und der Familien, also in deren Rechtsbesitz und Rechtsausübung ein. Es ist daher Verp ichtung der Raumordnungspolitik dafür zu sorgen, dass nicht nur die Planungen auf allen Ebenen geltendem Recht entsprechen, sondern dass bei Beschränkung bestehender Rechte der Bürgerschaft neben der Wahrung des Öffentlichen Interesses, entsprechende Parteistellung und Ersatz/Ausgleich geboten wird. Eine gesamteuropäische Planungsbehörde ist, weil von den Realitäten viel zu weit entfernt, eher eine Ansammlung pro lierungssüchtiger Planungstheoretiker und als sinnlos eher abzulehnen. Die weitere Ausgestaltung der nationalen Instrumente von Raumordnung, Recht und Strukturpolitik dient nicht zuletzt auch der Absicherung gegen unzumutbare externe Ansprüche.

41 6 Kulturbautechnik 6.1 Einführung Im Grunde genommen stehen wir seit 150 Jahren zum dritten Mal vor der technisch gleichen Aufgabe einer Neuordnung ländlicher Räume, wenn auch jeweils aus anderen Ursachen und mit anderem Zweck und Ziel aber auch mit neuen Einsichten in die teilweise bedrohliche Dynamik der Naturvorgänge und in die Gefährdung der Lebensräume durch die Menschen selbst. Diese entsteht aus dem Drang nach Bewegungsfreiheit, aus dem Raubbau an Boden und Rohstoffen und dann der Verschwendung der natürlichen Güter, gefolgt von der Belastung der Mitwelt durch Abfall und Schadstoffe. Massnahmen und Werke sind jedoch nicht nur durch den jeweiligen Stand der Technik und der verfügbaren Energie gekennzeichnet, sondern sind auch das Ergebnis des jeweiligen Zeitgeistes ; etwas, das später Kritiker solcher Fehl -Entwicklungen, wie sie meinen, häu g übersehen. Heute verfügt die Kulturbautechnik in Anwendung auch wissenschaftlicher Erkenntnis aus Bodenphysik u. Bodentypenlehre über die methodischen und technischen Hilfsmittel, um die Benutzung der Landschaft in umweltverträgliche Bahnen zu lenken, weiterhin das Schutzbedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen und die Landschaft insgesamt aktiv schützen zu können. Auch wenn derzeit nicht mehr die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion oder die Landgewinnung im Vordergrund stehen, sondern Ökologisierung, Renaturierung, Schutzkonzepte aller Art und eine umweltverträglichen Besiedlung, so bleibt für die Lösung auch dieser Aufgaben künftig und verstärkt die umfassende Betrachtungsweise und die Verbindung von kausaler und systemarer Arbeitsweise unverzichtbar. In diesem Sinne wird in den folgenden Unterabschnitten die Kulturbautechnik i. e. S., umfassend die Bodenmelioration, den landwirtschaftlichen Wasserbau, die Strukturverbesserung, die Regelung des Landschafts-Wasserhaushaltes und die Erschliessung auch unter den besonderen Bedingungen von Berggebieten abgehandelt. Das alles in die Realität umweltverträglich und ökologisch funktionsfähig umzusetzen, ist eine faszinierende, echte Ingenieuraufgabe, welche von der Projekt-Vorbereitung über die Bau- und Finanzierungsreife und die Ausführung bis auf die Stufe sachgerechter handwerklicher Ausführung reicht. Methodik und Techniken aus dem gesamten Wasserbau und der Strukturverbesserung sind die wichtigsten Instrumente zur Neuordnung ländlicher Räume. 6.2 Das komplexe System BODEN WASSER PFLANZE Leitgedanken a) Begriff und Wesen Energie als Wärme und Licht, die festen und lockeren Gesteine als Substrat, Wasser und Luft als Lösungs- und Transportmittel, sind die Grundlagen jeglichen Lebens. In der im Verhältnis zur Erdkruste unendlich dünnen Grenzschicht gegen die freie Atmosphäre verbinden sich die

42 384 6 Kulturbautechnik Anlass und Ziele a) Agrar- und wirtschaftsgeschichtliche Ursachen Nun, zur Jahrtausendwende, verläuft die sozio-ökonomische Entwicklung in den Landschaften teilweise völlig anders, als Leitbilder das noch um 1980 vorgezeichnet haben; sie sind damit zu unerreichbaren Wunschbildern bzw. Fehlbeurteilungen geworden. Die ländlichen Räume von den Talböden bis in die Höhe des Kahlgebirges be nden sich vielmehr in einem neuerlichen tief greifenden Strukturwandel, ausgelöst und gekennzeichnet wie noch näher auszuführen, Rückgang der weil teilweise unrentabel gewordenen Landwirtschaft von Bauern als nur mehr teilweise selbständig-unabhängigen Unternehmern, angewiesen auf Förderungen; dies darf man allerdings auch als Entschädigung für die Arbeit in der Landschaftsp ege betrachten; von neuen Formen des P anzenbaues, der Viehwirtschaft, der entsprechenden Betriebsführung und Arbeitswirtschaft, von der Sozialbrache, auch durch Abwanderung mitverursacht, und der Extensivierung der Nutzung, was z. B. zusätzlich durch Prämien gefördert wird, vom Übergang zu neuen Arten des Neben- und Zuerwerbes (Tourismus, Landschaftsp ege, sonstige Dienstleistungen). Migration durch Abwanderung bäuerlicher Bewohner und Zuwanderung aus den Ballungsräumen; Flächenbedarf für ausgeweitete Bauzonen (Alterswohnsitze etc), für die Zwecke der Renaturierungen allgemein, die Gewinnung von wasserwirtschaftlichen Rückhalteräumen und Schutzgebieten, Verkehrsanlagen und gefährdeten Zonen. von sonstigen einander vielfach widersprechenden Signalen und Ansprüchen. Besonders betroffen waren und sind die Dorfsiedlungsgebiete durch ungeordnete Agglomerationsbildung, neue Gemenglagen, beengte innere Verkehrsverhältnisse und Nutzungskon ikte etc. In den Hofsiedlungsgebieten sind obige Schwierigkeiten z. T. weniger ausgeprägt; die innere Erschliessung ist einfacher zu verbessern, hingegen fehlen im Berggebiet häu g wintersichere Verbindungen zum öffentlichen Strassennetz und zum Dorfzentrum mit Lagerhaus, Milchsammelstelle, Tankstelle usw. b) Strukturwandel Die aufgezeigten, als multikausal zu bezeichnenden Mängel lassen sich nur durch multifunktionale Lösungen beheben, die aber auch nicht abschliessend sein können, sondern einer auch rollende Planung genannten Begleitung bedürfen. Es stellt sich die Aufgabe einer sachlich und räumlich umfassenden Flurneuordnung/Flurplanung, welche am besten in Form genossenschaftlich organisierter Interessentenschaften und Einbezug der öffentlichen Interessen zu lösen sind. Für alle Beteiligten setzt das die Kenntnis der erprobten Verfahren und zahlreicher fachspezi scher Begriffe und ihrer Inhalte voraus, die im Folgenden abgehandelt werden. Man stösst dabei übrigens auf zahlreiche beinahe poetische Wortschöpfungen, denen aber keine eigentliche De nition oder Rechtsverbindlichkeit zukommt; einzelne Ausdrücke, wie Flurbereinigung oder Kommassierung werden zunehmen vermieden, da sie der grünen Philosophie von der Renaturierung als entgegengesetzt empfunden werden. Häu g im Zusammenhang mit der Flurneuordnung und -nutzung genannt, sich von diesen Massnahmen aber grundsätzlich unterscheidend, sind die innerstaatlichen bzw. von der Europäischen Union organisierten und nanzierten Förderprogramme für Grenzertragsverhältnisse; sie dienen der Ex- und Intensivierung der Bodenbewirtschaftung gleicherweise und damit der

43 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 385 Tab Standortein üsse, Strukturmängel. 1 Die nutzbaren Flächen sind standortgebunden und grundsätzlich unvermehrbar, abgesehen von eigentlicher Neulandgewinnung oder lokalen Rodungen 2 Die Nutzung ist durch natürliche Faktoren begrenzt - Bodenstabilität und -fruchtbarkeit - (un)geordneten Tagwasserabfluss, Erosionsgefährdung - kleinteilige Geländeform, Unebenheit, sog. Buckelwiesen - Gefährdung durch Überflutung, Vermurung, sonstige Ablagerungen, Lawinen und Altschnee 3 Verluste an produktiver Landfläche - durch zahlreiche lange Grenzen infolge schmaler (Riemen-)Parzellen - längs Feldrainen, Geländestufen, Böschungen, Quellreihen - durch Beschattung, Nassmulden, Feldsteine, Findlinge - durch zersplittertes Grundeigentum, verstreute Pachtflächen - durch eingeschlossene Grundstücke (Enklaven), (nicht-)landwirtschaftliche Gebäude 4 Erschwerte Bodenbearbeitung durch unregelmässige Parzellenform (Riemen, Keile/Zwickel, Trapeze, starke Krümmung) 5 Behinderung des Weidebetriebes und der Güllewirtschaft (schwieriges Gelände/Absturzgefahr und schlechte Zufahrt) 6 Belastung der Grundstücke durch Wegerechte und sonstige Dienstleistungen/Servitute, z.b. Flurzwang 7 Erschwerter Maschineneinsatz in den Gewannen: unproduktiver Fahraufwand, am Hang Gleitund Absturzgefahr; Bedarf an Spezialgeräten 8 Für Betriebe in Dorflage beengte Verkehrs- und Arbeitsverhältnisse (Zufahrt, Maschinen-Manöver, Stallwirtschaft; Umschlag der Ernteprodukte, Verarbeitung, Lagerung/Silieren, Anlieferungen) 9 Ungenügende bzw. unzweckmäige Erschliessung, s.a. Kap Sicherung der z. B. für Berggebiete besonders wichtigen bäuerlichen Existenz (Besitzfestigung), aber auch noch anderen Zwecken, was u.u. kontraproduktiv sein kann. c) Zweck und Ziele der Landentwicklung sind ungeachtet verfassungs- und technisch-rechtlich unterschiedlicher Normen und Regeln beinahe gleich lautend umschrieben: So geht die Neue Melioration (CH) oder die Flurneuordnung (Ö) weit über den bisherigen Auftrag in Richtung einer umfassenden Strukturverbesserung ländlicher Agrargebiete hinaus: Zunächst sind, wie bisher, die Nutzungsstrukturen durch Umlegen des Bodeneigentums und zugehörige Nutzungsrechte zu ent echten und zu vereinfachen und ist die Ertragsfähigkeit ganz allgemein zu verbessern. dazu gehört u. a. die maschinengerechte Erschliessung und Formung der Gewanne, die Aus- und Umsiedlung von in den Orts-/Dor agen beengten Betrieben und deren Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz, sowie die Dorfentwicklung und die Planung neuer Ansiedelungen in Koordination mit der Regionalplanung; wichtig ist es, der ländlichen Bevölkerung Zugang zu zusätzlichem Einkommen auch aus nichtlandwirtschaftlichem, dem Wohnort nahen Zu- und Nebenerwerb zu ermöglichen.

44 386 6 Kulturbautechnik Neue Anforderungen ergeben sich in den (alpinen) Tälern und im eigentlichen Berggebiet aus der Überlagerung des Nutzungskonzeptes durch die neuen sehr einschränkenden Forderungen, welche den ökologischen Ausgleich wie Natura 2000 europaweit, Nationalparkpläne, sonstige Unterschutzstellungen (Grundwasser- und Quellschutz) etc. betreffen. Dazu kommen die Gefährdungszonen im Hinblick auf an sich örtlich begrenzte, aber durch ihre Vielzahl belasteten Gefährdungspotenziale (Auslauf ächen für Lawinen, Muren, Steinschlag, Fels usw.) Unübersehbar wird mit alledem der Widerspruch zwischen der Unvermehrbarkeit der verfügbaren bzw. nutzbaren Flächen einerseits, der Zunahme der Sozialbrache und dem Landhunger etwa der Immobilienwirtschaft (Industrie, Handel, Zweitwohnungswunsch) andererseits und der Deckung des schon genannten öffentlichen Bedarfes. d) Die Akzeptanz, also Zustimmung (auch seitens der direkt Betroffenen) zu solchen Eingriffen ist nicht von vornherein sicher; von gesetzlich beschlossenen Planungsvorgaben sind Bevölkerung und Wirtschaft allgemein aber nicht gleichermassen betroffen; man kann sich damit ab nden, sie bekämpfen oder begrüssen. Die Flurneuordnung hingegen, wenn nicht aus übergeordneter Notwendigkeit angeordnet, setzt auf direktes Interesse und freiwillige Zusammenschlüsse. Die bäuerliche Bevölkerung kennt zudem die Vorteile solcher Unternehmen; einzelne Gegner und chronische Nein -Sager sind immer vorhanden. Bedenken kommen eher aus der Sorge, ob man den anfänglichen arbeitsmässigen und nanziellen Belastungen, welche ein solches Werk mit sich bringt, gewachsen sei; zusätzlich kritisch betrachtet werden die nun immer umfangreicheren ökologisch begründeten Au agen, will heissen Beschränkungen in der Wirtschaftsweise. Das Spektrum der heute verfügbaren direkten und indirekten Förderungen, etwa die Möglichkeiten für neue Tab Von der Bodenkartierung zum Tauschwert (z.t. nach CH-FAP u. Calörtscher 1996). Die Flurneuordnung als multifunktionales Unternehmen, doch mit vornehmlich agarwirtschaftlicher Zielsetzung, gründet auf einem Bewertungs-Punktesystem. Ausgehend von der quasi-idealen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstückes als Ausgangs - wert berücksichtigt man wertmindernde oder -erhöhende Einflussfaktoren. Das ergibt den, zunächst nichtmonetären, Tauschwert. Mehr- und Minderwert-Faktoren sind im Folgenden beispielhaft dargestellt. Bodenkartierung, Bodenpunktierung Bodenpunktezahlen Bewertung der landwirtschaftlichen Eignung von Kartierungseinheiten reine Bodenwerte Abzüge und Zuschläge für bewirtschaftungsbedingte und andere Einflussgröen (EG) Ertragswert-orientierte EG Berücksichtigung besonderer äusserer Faktoren Bonitierungswerte Tausch-Werte

45 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 387 Planungs- Gesamtplanung Rahmen und Sachplanung ebene Formelle und materialle Planungsgrundsätze Gesamtverkehrskonzept Gesamtenergiekonzept Kulturtechnik P L A N U G S F L Ü S S E Strukturverbesserung (Ausführung/Bodenordnung) Gemeinde Region Kanton/Kreis/Land Bund Förderung der Koordination Unterstützung der Raumordnungspolitik Richt- und Nutzungspläne auf regionaler und Gemeindeebene Landumlegung, Landneuordnung (Flurbereinigung) Baulandumlegung Quartierplanung Gesamtumlegung Gesamtmelioration Güterzusammenlegung Waldzusammenlegung Vorprojekte, Generelle Projektierung, Kulturtechnik, Sonstiges Technische Ausführung, Verfahrensabwicklung Landwirtschaftsberichte Bundesinventare und anderes Regionales Entwicklungskonzept Siedlungs- u. Versorgungskonzept Verkehrs- und Tourismuskonzept Regional- u. Gemeindeentwicklung Landschaftliche und landwirtschaftliche Vorplanung Abb Der Planungs uss von der Rahmen- und Sachplanung bis auf die Stufe der Bodenordnung und Strukturverbesserung (z. T. n. Calörtscher 1996). standortgebundene Arbeitsplätze in Nationalparks oder in der Landschaftsp ege, hilft solche Vorbehalte zu überwinden. Anders verhalten sich ausserlandwirtschaftliche Kreise; besitzen sie Flächen im Zusammenlegungsgebiet, wünschen sie diese rasch und bestmöglich zu verkaufen oder gegen erschlossenes Bauland einzutauschen. Wirtschaftskreise wiederum sehen sich Beschränkungen etwa im Landerwerb und ungehemmter Überbauung an strategisch guten Lagen gegenüber. Eine weitgehende allgemeine Akzeptanz kann durch eine Gesamt- oder Integralmelioration, aber ganz besonders dann erreicht werden, wenn man die ausserlandwirtschaftlichen Interes

46 388 6 Kulturbautechnik sentengruppen zu eigenen Konzepten anregen und in das Neuordnungsverfahren mit seinen Vorteilen für alle einbinden kann. Das verlangt nach einer gewissen Selbstbeschränkung und setzt einen klugen Projektleiter und Genossenschaftsobmann voraus! e) Sicherheiten und Risiko Jede Flurneuordnung greift direkt und tief in das tägliche Leben und in die wirtschaftliche Struktur der bäuerlichen Familien ein. Mit dem Entschluss, einer Meliorations-Genossenschaft beizutreten, beginnt für den Bauern eine lange Zeit vermeintlicher Unsicherheit, des Lernens, selbständigen Planens und Risikoabschätzens und die Gewährung eines Vertrauensvorschusses hinsichtlich Sachkundigkeit und Korrektheit aller gewählten oder vom Staat eingesetzten Funktionäre. Das beginnt mit der Wahl des Vorstandes der Genossenschaft und erstreckt sich über die von diesem eingesetzte Bonitierungs-(Schatzung-)Kommission mit ihrem ebenfalls ehrenamtlich tätigen Obmann bis zu den Beschwerdeinstanzen und Beschwerdemöglichkeiten. Die Verantwortung für eine Gesamtmelioration liegt beim Projektleiter, der einem privaten Ingenieurbüro (CH) oder einer Amtsstelle (Ö, D) angehört. Über allem wacht die Aufsichtsbehörde, die letztlich auch für die bestmögliche Finanzierung verantwortlich ist. Mit den besonderen Verfahrensregeln und dem Instanzenzug im Beschwerdefall bis zu den Höchstgerichten verfügt der Bürger und Teilnehmer jedoch über ein hohes Mass an Rechtssicherheit. Zu den schwerwiegendsten Sorgen und Ängsten des Bauern als selbstständigem Wirtschafter, der von Naturereignissen, Tierkrankheiten und marktpolitischen Schwankungen und Manövern unmittelbar getroffen wird, gehört die daraus u.u. resultierende Verschuldung: Vorsicht und Zurückhaltung vor allen Entscheidungen muss daher verstanden und beachtet werden. Die gesetzlich geregelten nanziellen Förderungen und sonstigen Hilfen etwa durch Interessensverbände garantieren im schrittweise ablaufenden Verfahren auch für den Einzelnen überschaubare nanzielle Belastungen, welche durch rasch einsetzende Erleichterungen in der Bewirtschaftung zusätzlich gemildert werden. Ein Restrisiko bleibt. Man sollte allerdings nicht verschweigen, dass es immer wieder einzelne (vermeintlich) Benachteiligte und Unzufriedene gibt und geben wird und dass in seltenen Fällen zunächst keine optimale Lösung (Flächenzuteilung) durch das Projekt angeboten wird. Um das auszugleichen, sind dann Erfahrungen und Geschick des Projektleiters gefragt; die nanzielle Entschädigung kann immer nur der allerletzte Ausweg sein! Die Flurneuordnung Einige beachtenswerte Vorbemerkungen Das einzig wirksame und allgemein anwendbare Verfahren zur Neuordnung land- und waldwirtschaftlichen Grundbesitzes ist die Landumlegung im weitesten Sinne, streng genommen also die Umlegung der Grenzen des Parzellar-Eigentums. Dazu müssen praktisch alle Grundstücke in einem sog. Zusammenlegungsgebiet (Flurbereinigungs-, Beizugs-Gebiet) getauscht, vereinigt, neu aufgeteilt und in den Nutzungen angepasst werden. Jeder beteiligte Grundeigentümer muss ja zum Abschluss dieses Verfahrens sagen und grundsätzlich wieder über wertgleiches Grundeigentum verfügen wie vorher, sieht man vom anteiligen Flächenabzug für gemeinsame Anlagen ab. Für Massnahmen im öffentlichen Interesse müssen deren Planungsträger Grund ächen einbringen, bzw. bei Enteignungen die Betroffen in Land oder Geld ab nden. Entscheidend ist für alle Beteiligten, die Vorteile dieses Verfahrens nutzen zu können. Jede Veränderung im Bereich Boden und Wasser ist nicht nur untrennbar mit Fragen zum Grundeigentum und zu den Nutzungsrechten verbunden, sondern berührt in hohem Masse die Gefühlswelt der bäuerlichen Bewirtschafter. Zudem greift jede Flurneuordnung in ein soziologisch und wirtschaftlich emp ndliches Gefüge staatsbürgerlicher Unabhängigkeit

47 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 389 und Rechte sowie nachbarschaftlicher Beziehungen ein. Man vergesse nicht, dass jeder Bauer, wie er meint, die besten Flächen der Gemarkung gegen schlechtere oder ungünstiger liegende zu tauschen veranlasst wird. Zudem gibt es im Verfahren eine Phase des Eigentumsüberganges, wo alle Grenzen des Alten Bestandes aufgehoben sind, der Neue Bestand erst auf dem Plan ersichtlich, aber noch nicht im Feld markiert und zugeteilt ist, also das neue Eigentum noch nicht angetreten werden konnte! Eigentlich ein ungemütlicher Zustand! Damit verschwindet auch so mancher Feldrain und strittige Grenzstein, und damit nach Jahrzehnten ein gerne gep egter Stein des Anstosses zwischen (un-)friedlichen Nachbarn. Grundvoraussetzung eines solchen, die gesamten Strukturen umstürzenden Projektes und seines Gelingens sind daher in rechtlicher Hinsicht die Eigentumsgarantie für den Landbesitz im gesetzlichen Rahmen, wozu allerdings auch die genau geregelte Enteignung gehört, die Rechtssicherheit bei allen Verträgen, die Gültigkeit der öffentlichen Bücher wie Grundbuch, Grenzkataster und Wasserbuch, etc. in verfahrenstechnischer Hinsicht die Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit insbesondere alle Bewertungsvorgänge betreffend in menschlicher Hinsicht die Persönlichkeit des Projektleiters als objektiv, im Verfahren souverän, grundsatztreu und kritisch, verständlich in allen seinen Anordnungen und geduldig im Umgang mit den Betroffenen, diese immer beratend Zweck und Grundsätze Die folgenden Übersichten sind aus den einleitenden Paragraphen der verschiedenen Rahmen- und Ausführungs-Gesetze und Richtlinien über die Flurneuordnung in den Alpenländern abgeleitet. Sie widerspiegeln die Vielfalt der mit einem relativ einfachen Verfahren möglichen Lösung zahlreicher Probleme von der Raumordnung bis in die bäuerlichen Betriebe und ortsfremde Grundeigentümer hinein. a) Zweck Für den wald- und landwirtschaftlichen Bereich sind das v. a. Die Ent echtung von Gemenglagen des Parzelleigentums, von Pacht- und Nutzungsrechten sowie zwischen landwirtschaftlichem und sonstigem Grundeigentum; besonders wichtig in Gebieten mit Realteilung. Nach röm. Erbrecht führt diese ja vielfach zu skuriler Parzellenzersplitterung (Riemenparzellen, fehlende Zufahrten u. a.m.), die Gewinnung, u.u. Aufstockung, gut bewirtschaftbarer Einzel ächen bez. Form, Grösse und Zugänglichkeit, die Arrondierung des Besitzstandes von Einzelbetrieben, von Weilern und Dörfern, die Verbesserung der Parzellenform und damit der Bewirtschaftung, die Arbeitserleichterung bei der Feldarbeit und Viehwirtschaft, bei der Lagerung und Verwertung des Erntegutes, Neubau und Erneuerung landwirtschaftlicher Hochbauten Neue Entwicklungen im ländlichen Raum, bzw. der landwirtschaftlichen Zonen, insbesondere Berücksichtigung veränderter Wertverhältnisses und ökologischer Nutzungsformen der gross ächigen Überlagerung durch sonstige Au agen (Schutzbestimmungen) Möglichkeit der Regulierung auch ausserlandwirtschaftlicher Bedürfnisse und Probleme um das Grundeigentum.

48 390 6 Kulturbautechnik Die Bereitstellung von Flächen für gemeinschaftliche Anlagen, Transporteinrichtungen, Wege, Energiezentralen, Sennereien, Kühlhäuser usw. den ökologischen Ausgleich, die Renaturierung von Gewässern und die Rückgewinnung von Hochwasserab usszonen, Biotopverbund, Windschutz und Naturschutz-Flächen, Dorfau ockerung und Aussiedlerhöfe, Bauzonen-Arrondierung, sonstige öffentliche Anlagen (Bahn, Strassen etc.), durch vorsorglichen freihändigen Kauf seitens Gemeinden oder Interessentenschaft noch vor Beginn des Z-Verfahrens Erwerb von Flächen aus auslaufenden Betrieben, Tausch und Rückkauf von Restparzellen auswärtiger Eigentümer Die Berücksichtigung von Nutzungsbeschränkungen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes der Verhinderung der Flächenerosion, der Nutzungsextensivierung bis zur Flächenstilllegung, der Abgrenzung von Gefahrenzonen (Lawinen, Wildbachablagerungen, Felssturz, Über- utungszonen usw.) b) Grundsätze Die Bestandesgarantie ist neben der Eigentumsgarantie wichtigstes Prinzip aller Neuordnung und Massnahmen, und Element zur bäuerlichen Besitzfestigung. Dementsprechend gilt auch das Prinzip vom wertneutralen Flächentausch, das heisst, jede Partei muss Ab ndungsgrundstücke erhalten, die dem Einlagebesitz dem Wert nach entsprechen (Gamperl 1955, Tanner 1970) Grundsätzlich ist Realersatz geboten, also Fläche gegen Flächen. Ab ndungen in Geld sind auf einige wenige Fälle und im Ausmass zu beschränken, unvermeidbare Enteignungen, wenn sich z. B. einzelne Flächen ausserhalb des Beizugsgebietes be nden, sind auch nach obenstehenden Grundsätzen und gesetzlichen Vorschriften zu entschädigen. Der zunehmend grosse Anteil an Pachtland macht es notwendig, die Interessen der noch Landwirtschaft betreibenden Pächter und ihrer Familien gebührend zu berücksichtigen. Strukturverbesserungsprojekte sollten möglichst privater Initiative und freiwilliger Teilnahme entspringen, wenngleich aus öffentlichen Interessen in allen Ländern eine Güterzusammenlegung auch amtlich angeordnet werden kann. Die Amtsstellen bieten in allen Fällen technische Hilfe, Beratung, Leitung und Objektivierung des Verfahrens, und im Rahmen der agrarpolitischen Ziele auch nanzielle Hilfe und Förderungen an. Eine richtig verstandene Flurneuordnung sollte sich ohne Rücksicht auf politische Gemeindegrenzen über grössere wirtschaftlich und landschaftlich zusammenhängende Gebiete erstrecken. Länderweise verschieden, aber grundsätzlich wünschbar, werden Ortschaften und sonstige Siedlung in das Meliorationsgebiet in unterschiedlicher Weise in diese Planung miteinbezogen. Die Güterzusammenlegung sollte grundsätzlich multifunktionell konzipiert werden, weil so der Interessenausgleich umfassender und auch leichter zu erzielen ist, landschafts-ökologisch befriedigende Lösungen möglich sind und auch sonstige ausserlandwirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden können.

49 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 391 Dazu gehört auch eine Absicherung gegen eine neuerliche Besitzzersplitterung, den Verkauf einzelner Grundstücke und gegen die weitere Zersiedelung der Landschaft; dazu bedarf es eines starken politischen Willens und behördlicher Aufsicht. In alpinen Gebieten erstrecken sich viele Acker- und Grünland-Alpbetriebe über grosse Höhenunterschiede mit besonderen, der Höhenlage entsprechenden Nutzungsformen ( Alpnomadismus = Transhumanz), die insgesamt aber stabile Wirtschaftseinheiten darstellen. In diesen Fällen ist im Zuge der Vorstudien zu prüfen, ob überhaupt, bzw. ob nur für Teilbereiche, also etwa für die Tallagen eine dann vereinfachte Umlegung angezeigt ist. Besonders zu beachten ist, dass die sich oft über mehrere Jahre hinziehenden Verfahren logisch im Ablauf und verständlich für den Bürger sind, Rechtssicherheit gewährleisten, wertneutral und kostengünstig sind und in kleinen Genossenschaften ebenso wie bei bunt zusammengesetzten Interessengruppen anwendbar bleiben; grundsätzlich sowohl im ländlich-dör ichen als auch im städtischen Umland (Agglomerationen) einsetzbar sind; damit eröffnen sich grosse gestalterische Möglichkeiten für die Landschaftsp ege, den Bodenschutz und als Ergänzung zu starren Bauordnungen in der Siedlungsgestaltung c) Beteiligte, Partner und Behörden Unter dem Begriff Beteiligte (er ist eigentlich spezi sch für das bayer. Flurbereinigungsverfahren) seien im Folgenden alle Personen und Gruppierungen verstanden, welche aktiv als Antragsteller oder passiv als Betroffene von Anordnungen in ein Flurneuordnungs-Projekt einbezogen sind. Antragsteller sind in der Regel private Grundeigentümer-Gemeinschaften welche den Beschluss für eine (Güter-)Zusammenlegung fassen und der zuständigen Behörde/ Amtsstelle den entsprechenden Antrag stellen. Eine Ausnahme bilden v. a. bahn- und nationalstrassenbedingte (Teil)Landumlegungen, wo Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Anträge stellen können. In Bayern kann die zuständige Behörde (Flurbereinigungsämter) eine Flurneuordnung anordnen, wenn sie die Voraussetzungen hierfür und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält; sie wird sich vorsorglich an Hand örtlicher Abstimmungen und Erhebungen über die Meinungen der im Wortsinn betroffenen Bevölkerung orientieren; der einzelne Grundeigentümer verfügt immerhin über rechtlich gesicherte Einspruchsmöglichkeiten. In Österreich hat die zuständige (Agrar-)Behörde das Verfahren amtswegig durch Verordnung einzuleiten, wenn Verbesserungsziele erreicht werden können und der Erfolg den Aufwand voraussichtlich rechtfertigt. Ziel ist, möglichst alle Grundeigentümer in einem Zusammenlegungsgebiet in das Vorhaben einbeziehen und so bestmöglich neu strukturieren zu können. Die schon genannten Behörden (Meliorations- und Vermessungsämter /CH/, Agrarbehörden /Ö/, Flurbereinigungsämter /Bay/) sind mit unterschiedlichen Kompetenzen (beratend bis anordnend/entscheidend) und auch mit Finanzmitteln ausgestattet. Grundsätzlich haben sie auch die Kompetenz zu selbständiger rechtsverbindlicher Landvermessung und Erstellung von Katasterplänen. In der Schweiz wird das ganze Verfahren im Wesentlichen von privaten Ingenieur- und Geometerbüros unter der Leitung der kantonalen Meliorationsamtsstellen abgewickelt. Weitere Partner sind die Gemeinden, Bezirksverwaltungen mit ihren Fachabteilungen, private Interessenverbände (Naturschutz, Nationalparks, Tourismus usw.) und öffentlichrechtliche Körperschaften und Unternehmungen (Bahn, Post, Strassenverwaltung). Abschliessend zu dem bisher Ausgeführten und zu der folgenden Erörterung vieler unvermeidbarer Formalismen sei einer der Altmeister der schweizerischen Güterzusammenlegung, Prof.

50 392 6 Kulturbautechnik Ernst Tanner (1970), zitiert: Es gibt zur Lösung kein Rezept. Güterzusammenlegung ist immer Massarbeit. Dem darf beigefügt werden: Ohne Geduld und Verhandlungsgeschick gibt es keine zufrieden stellende Lösung! Theorie und Praxis, Entscheidungskompetenz Diese klaffen in den sehr personenbezogenen Aufgaben gelegentlich weit auseinander, und das immer dann, wenn es auf der untersten Planungsebene um ganz persönliche Kon ikte, um jahrzehntelangen gep egten Nachbarschafts- und Grenzstreit oder aber um handfeste wirtschaftliche Interessen geht, überlagert von politisch oder subjektiv motivierten Zielen in den Gemeindestuben. Dann erweist sich eine unabhängige und auch räumlich vom Projektgebiet entfernte Verwaltungsinstanz, die zu entscheiden hat, immer wieder als unersetzlich, sosehr man gelegentlich Bürokratismus anprangern, ja verdammen muss. Solche Erfahrungen verp ichten gleichsam zum Hinweis, wie unerlässlich es ist, dass später leitende Ingenieure, Juristen und Planer ihre Laufbahn mit Lehrjahren auf den unteren, volksnahen Verwaltungsstufen und in privaten Büros beginnen. Nur dort können sie die Eigenarten der bäuerlichen, der selbstständigen und der unselbstständig Arbeitenden kennen lernen und die Realität von deren Interessenskon ikt erleben. Daraus entsteht Entscheidungs-Kompetenz Rechtlicher Rahmen Grundeigentum ist seit jeher Gegenstand privaten und öffentlichen Rechts. Die Vermarkung im Gelände und die Dokumentation der Grenzen (Grenzkataster) sowie der Eigentums-, Besitzund sonstiger Nutzungs- und Duldungsansprüche (Servitute), weiters alle (Hand)Änderungen etwa durch Kauf, Tausch, Erbgang (Grundbuch) gehören zu den Aufgabenbereichen staatlicher Verwaltung zum Nutzen und rechtlichen Schutz der Bürger. Nutzungsart und Bodenwert sind zudem auch Grundlage steuerlicher Belastung der Bürger, dienen aber auch durch Umverteilungseffekte deren Förderung. Raumplanung und die konkrete Flurneuordnung greifen nun recht massiv in die bestehende (Un-)Ordnung im ländlichen Raum ein, verändern das Eigentums- und Nutzungsgefüge an Grund und Boden und müssen auch Platz für Flächenbedarf öffentlicher Anlagen also z. B. Schutz- und Nutzungsprojekte schaffen. Damit werden zahlreiche Rechtsgebiete wie technisches, privat- und öffentliches Recht, Allgemeines bürgerliches Recht und weiters alle Stufen der Rechtssetzung von der Verfassungsebene bis zu den Verordnungen und Entscheidungen der untersten bzw. nachgeordneten Verwaltungseinheiten berührt. Da ja nicht nur die Landumlegung i. e. S. sondern z. B. alle wasserwirtschaftlichen Eingriffe wohl direkt dem Wasserrecht, darüber hinaus aber allgemein gültigen Vorschriften (z. B. Verwaltungsverfahren) unterliegen, ist diese Materie im Kap. 3.9, übersichtsweise zusammengefasst; daher wird im weiteren darauf, und ansonsten nur auf grundlegende Unterschiede zwischen den hier berücksichtigten Ländern B, CH, Ö, verwiesen Länder vergleichende Betrachtung Insgesamt sind Ursachen und Ziele der Flurneuordnung in den alpinen, randalpinen Regionen der betrachteten und sonstigen Berg-Länder sehr ähnlich, die sozialen und wirtschaftlichen Umstände und die Naturein üsse aber im Hinblick auf Zielsetzung und Lösungsweg unterschiedlich zu gewichten. Dementsprechend sind die Verfahren zur Landneuordnung und Umlegung ähnlich und vergleichbar. Je nach Ursprung des geltenden Boden- und Erbrechtes entspricht die Besiedlungsstruktur teils dem germanischen Rechtsprinzip mit z. B. unteilbaren

51 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 393 Erbhöfen und Allmenden oder dem römischen Prinzip konsequenter (Erb-)Realteilung. Die Verfahren sind je nach Staatsverfassung eher obrigkeitlich-zentralistisch oder aber dezentraldemokratisch (Bürgergemeinden usw. mit Stimmrecht je Zahl der stimmberechtigten Bürger, Gemeinschaften oder Anteil am Flächeneigentum) ausgebildet; der Staat hat dann eher beratende Funktion und gilt als Treubänder der Rechtssicherheit. Um den grundsätzlichen Ablauf und Schwerpunkt einer Flurneuordnung, sowie Terminologie und Kompetenzen vergleichend erkennen zu lassen, werden in den Tabellen Übersichten zu den jeweiligen Gesetzen wiedergegeben. Anzumerken ist, dass in allen Fällen eine Art Grundsatz-Gesetz auf bundesstaatlicher Ebene durch Ausführungs-Gesetze der Bundesländer bzw. Kantone ergänzt wird, wodurch regionalen Besonderheiten besser entsprochen werden kann. Tab Grundsatz-Gesetze (Stand 1995). Bayern Österreich Schweiz Flurbereinigungs- und Landwirtschaftsanpassungsgesetz Flurverfassungs-Grundsatz- und (z.b. Tiroler) Flurverfassungs-Landesgesetz Landwirtschafts-Gesetz des Bundes Kantonale Meliorationsgesetze dazu in allen Fällen Durchführungs- und Finanzierungs-Verordnungen Die Grundlagen des Verfahrens Übersicht Jedes Umlegungs-Gebiet besteht meist aus mehreren Teilbereichen mit einheitlicher natürlicher Entstehungsgeschichte, wozu auch bereits historisch gewordene Entsumpfungen, und sonstige Bodenverbesserungen zu zählen sind; sie eignen sich dementsprechend für bestimmte Nutzungen in unterschiedlicher Weise. (z. B. Talebenen: feucht oder entwässert, trocken, gute Böden, hochwassergefährdet, Schwemmkegel: mittlere und achgründige Böden, von Wildbachausbrüchen und Lawinenauslauf bedroht, Geländekammern und Terrassen ächen: klimagünstig, erschwert zugänglich usw.). Nach heutigem Verständnis sind, wie schon oben angedeutet, die Verfahren zur Strukturverbesserung das wirkungsvolle Instrument der Landentwicklung geworden! Als erste Folge davon muss ein breites Spektrum an Vorgaben aus übergeordneten Planungen, Erfordernissen und rechtlichen Normen berücksichtigt werden. In weiterer Folge ist eine Vielzahl ächenbezogener und sonstiger Information und Interessen, und sind auch Wünsche für und gegen alles zahlreicher Arbeitskreise, Bürgerinitiativen etc. zu erfassen, zu sichten und zu beurteilen. In einer Epoche hemmungsloser Datenproduktion und hoher gesetzlicher Regelungsdichte gilt es, die Übersicht zu bewahren und die eigentliche Aufgabe im Auge zu behalten, denn nach wie vor bezweckt die Neuordnung in erster Linie die Sicherung der Existenz der ansässigen Bevölkerung und eine hohe Lebensqualität, siehe die Gesamtzielsetzung in Abb Jedes Projekt sollte daher zunächst von der Wunschliste erfahrener, mit modernen Produktionsmethoden vertrauter Bauern ausgehen, die in der Regel einen Einmannbetrieb mit hoher Mechanisierung im Feld und Automatisierung in Hof und Stall führen, jeweils angepasst an die Bewirtschaftungsmöglichkeiten und -erschwernisse in unterschiedlichen Landschaften.

52 394 6 Kulturbautechnik Tab Projekt-Grundlagen. Natur-Grundlagen - Topographische Karten - Boden- und Vegetations-Karten - Bodeneignungs- und Nutzungs-Karten - Naturgefahren-Karten - Gewässer- und Überflutungs-Karten - Naturschutz-Karten - Weitere Infrastruktur-Informationen - Katasterpläne und Grundbücher - Pachtverhältnisse - Agrarstrukturelle Daten - Betriebswirtschaftliche Informationen - Sonstige Urkunden Übergeordnete Planungen - Leitbilder agrarpolitische Leitbilder infrastrukturelle Leitbilder (Verkehr, Ver- und Entsorgung) Dorfentwicklungs-Programme, Raumordnungskonzepte Regionale und kommunale Entwicklungskonzepte - Richt-, Zonen- und Flächen-Widmungspläne - Landwirtschaftliche Vorrang- und Ökoflächen - Forsteinrichtungspläne und Programme - Weitere Die Bodenbewertung a) Vorbemerkungen Eine der wesentlichen Grundlagen jeglicher Neuordnung ist die Bewertung der Boden ächen. Im Landwirtschaftsgebiet geht diese zunächst weiterhin von der natürlichen Fruchtbarkeit der in das Verfahren einbezogenen Flächen aus. Man stützt sich dabei auf die naturwissenschaftliche Bodenaufnahme und gewinnt einen Plan mit Bodengrundwerten. Berücksichtigt man durch Zu- und Abschläge betriebswirtschaftliche Faktoren, kommt man zu Ertragswerten, wie noch zu zeigen ist. Die Bewertung von Bau ächen (im Flächennutzungsplan), von Bauland (im Bebauungsplan) und von Bauten geht in der Regel vom Verkehrswert aus. Seit dem Ende des 20. Jhd. haben sich die Wertverhältnisse sowohl absolut als auch relativ zwischen Interesse, Lage und Güte an Grundstücken verschoben. Der Wert der Bodenfruchtbarkeit als produktionsorientierter Faktor ist vermindert, ökologische Faktoren und damit produktionsschwache Flächen gewinnen. So verlieren auch alle natürlich de nierten Bodenwerte an Gewicht. Das ist mitzubeachten, wenn man den Zweck der Flächenbewertung wiederholt: Für das gesamte Umlegungsgebiet mit guten und schlechten Böden, mit ebenen, hügeligen, buckligen und Hang ächen nahe oder entfernt von Bewirtschaftungszentrum müssen die Tauschwerte unter Beachtung auch ausserlandwirtschaftlicher Faktoren ächenbezogen ermittelt werden, damit jedem Teilnehmer seine eingebrachten Grundstücke mit Land von gleichem (Tausch-)Wert ersetzt, also abgegolten werden können. Ob, und in welchen Fällen eine Ab ndung in Geld geboten oder möglich ist, wird noch erörtert. Benötigt wird dazu ein System, das einerseits die unterschiedlichen Ein ussgrössen zu erfassen und (halb-)quantitativ zu bewerten erlaubt, andererseits aber die gewonnenen Wertverhältnisse für die Dauer des Verfahrens den realen Preisschwankungen und der Spekulation am Bodenmarkt entzieht. Es ist offensichtlich, dass es sich bei der Bewertung, auch als Schatzung bezeichnet, um eine höchst sensible Angelegenheit handelt, deren Abwicklung daher folgenden Anforderungen genügen muss:

53 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 395 Abb Ausschnitt aus einer Karte der Bodenformen. Diese sind in einer feuchten, entwässerungsbedürftigen Niederung entstanden; ihre Kennwerte sind eine der Bewertungsgrundlagen. Bodenkundliche Kartierung und Punktierung Bodenpunktezahlen Umrechnung der Bodenpunkte entsprechend der acker- und futterbaulichen Mehr- oder Mindereignung Reine Bodenwerte Wertabzüge für bewirtschaftungsbedingte Erschwernisse und Zuschläge für besondere Verkehrswert-Faktoren Ertragswert-orientierte Bonitierungsund somit Tauschwerte Abb Schritte einer produktionsbezogenen Bonitierung (z.t. n. Calörtscher 1996).

54 396 6 Kulturbautechnik das Bonitierungs-(Taxations-)System soll einfach und für alle Beteiligten in jeder Bearbeitungsstufe übersichtlich und verständlich sein; die Beurteilung und Gewichtung der einzelnen Werte und Faktoren muss letztlich von allen Betroffenen anerkannt werden; die Schätzmänner müssen das Vertrauen aller Genossenschaftsmitglieder geniessen, abgesehen davon, dass sie auf ihr Amt auch vereidigt werden. Für alle mit der Durchführung des Verfahrens Befassten ist neben Sprachkundigkeit (in der Schweiz) und Verhandlungsgeschick viel Fingerspitzengefühl für die Lösung von Kon ikten und für Entscheidungen nötig. b) Die Bonitierungskommission Sie ist in der Schweiz üblicherweise ein Organ der Meliorationsgenossenschaft, und von allergrösster Bedeutung für die zügige Abwicklung des ganzen Unternehmens; geleitet oder begleitet wird sie von einem Amtsvertreter und ist zusammengesetzt aus gewählten orts- und sachkundigen Landwirten, fallweise verstärkt durch auswärtige Fachleute und Spezialisten etwa für den Obst- und Weinbau. In Bayern zieht man in der Regel neutrale Sachverständige bei, die weder ortsansässig noch am Verfahren beteiligt sind. Die österreichische Agrarbehörde zieht ortskundige Schätzleute bei. Aufgabe der Boniteure ist es, aus der eigentlichen Bodenaufnahme die noch zu erläuternden Boden-Grundwerte zu ermitteln und daraus die Tauschwerte zu bestimmen. Sie sollten bereits bei der Bodenpro l-analyse anwesend sein und insbesondere das ganze Gebiet gemeinsam begehen. So können sie sich in der Beurteilung von Musterpro len aufeinander abstimmen und ein widerspruchsfreies Bewertungs-Schema aufbauen. Daneben sichten sie alle Unterlagen (Grundbücher, Grundkataster, Verträge, etc.) und erfahren alle Bewirtschaftungsformen, decken aber auch Unstimmigkeiten an Ort und Stelle gemeinsam mit den Eigentümern auf und schaffen so eine einheitliche sachliche Basis. c) Von der Bodenkartierung zum reinen Bodenwert Die folgende Darstellung des Bewertungsvorganges lehnt sich generell an die sehr in Einzelheiten gehende schweizerische Vorgangsweise an, womit auch die Gesichtspunkte anderer Länder berücksichtigt erscheinen. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber wohl darin, dass in der Schweiz die Initiativen vornehmlich von den Meliorationsgenossenschaften ausgehen, und das gesamte Verfahren einschliesslich der Neuordnung des Grundbuches von privaten Ingenieurbüros abgewickelt wird. Die Amtsstellen begleiten dort das Unternehmen, während in Bayern und Österreich diese das Projekt selbst leiten, planen, und ausführen. Das zeigt sich z. B. darin, dass in der Schweiz die Bonitierungs-Kommission aus ortsansässigen und ortskundigen Schätzern besteht, während man in Bayern zur Objektivierung ortsfremde neutrale Sachverständige bestellt oder die Schätzung unter Beizug von bäuerlichen Schätzern von Amts wegen durchführt, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung zur Parteienbewertung vorliegt, wie in Österreich. Die Bodenkarte stellt die Böden und ihre Verbreitung als Naturobjekt dar; Böden gleicher Entwicklungsstufe und gemeinsamer Eigenschaften bilden Bodentypen mit ihren Lokalformen, woraus eine Nutzungseignungskarte abzuleiten ist. Aus dem Aufbau des Bodenpro ls werden üblicherweise sieben bis acht Fruchtbarkeitsstufen abgeleitet und kann aus der Teilpunktierung der verschiedenen Bodeneigenschaften die jeweilige Bodenpunktezahl errechnet werden, wie das z. B. aus der Tab ersichtlich ist. Im Berggebiet auf Naturwiesen ist diese systematische Bodenkartierung im Verhältnis zum Nutzen viel zu aufwendig. W. Dietl, Bozen (1986), hat daher für Futterbau- und Weide ächen eine Ertragswertkartierung auf vegetationskundlicher Basis entwickelt. Aus den p anzenso

55 6.4 Strukturverbesserung (Landneuordnung) 397 Tab Bodenschätzungsrahmen/Punktierverfahren (s. a. Scheffer/Schachtschabel, Franz) Zur vergleichenden Eignungs-Bewertung von Acker- und Grünlandböden für deren landwirtschaftliche Nutzung haben mitteleuropäische Staaten (z.b. Deutschland 1934, Schweiz 1973) ein Beurteilungssystem (Fruchtbarkeit, Bodeneigenschaften, Wasserhaushalt usw.) entwickelt. Die Bodenzahl gibt ein ungefähres Mass für die Ertragsfähigkeit, die Ackerzahl berücksichtigt zusätzlich vom normalen Umfeld abweichende Einflussgrössen. Die Bewertung forstlicher Standorte berücksichtigt neben der Ertrags - fähigkeit auch Kriterien aus der Forsteinrichtung sowie Vegetation und Edaphon. Fruchtbarkeitsstufen Spannbreite in Punktezahlen - bevorzugt ausgezeichnet sehr gut gut genügend ungenügend gering - sehr gering 0-19 Erhebung der Bodeneigenschaften Bodenklassierung mittels Gruppierung von Bodenformen 8 Stufen der Kriterien-Erfüllung: - bevorzugt, - ausgezeichnet, - sehr gut, - gut, - genügend, - ungenügend, - gering, - sehr gering Beispiele: ein bevorzugter Boden käme auf 100 Punkte ein guter Boden käme auf 69 Punkte ein geringwertiger Boden käme auf 19 Punkte Ausgangswert: 100 Punkte für den Boden des Landes/einer Region Allgemeine verbindliche Gewichtung der einzelnen Bodeneigenschaften im Verhältnis zur landesweit gültigen Fruchtbarkeitsstufe 7 Massgebende Bodeneigenschaften: (1) Oberfläche, (2) Bodengerüst, (3) Gefüge, (4) Physiolog. Gründigkeit, (5) Chemismus, (6) Wasserhaushalt, (7) Gasaustausch Abb System zur vergleichenden Beurteilung der Bodenqualität als Mass für das P anzenwachstum am Beispiel der schweizerischen Richtlinien (z.t. n. Calörtscher 1996). ziologischen Habitaten sind deren Boden- und Wasserverhältnisse genauestens abzulesen. Diese Möglichkeit wurde erstmals bereits 1965 von Ellenberg, Grubinger und Klötzli bei der Prüfung der Zweckmässigkeit der Entwässerung von Nassböden mit Erfolg angewendet. In Tab ist der bestimmende Ein uss von Bodenmächtigkeit und Wasserhaushalt auf die Fruchtbarkeit und Bearbeitbarkeit deutlich erkennbar, Kap Als nächster Schritt muss man die Bodenpunktzahlen in reine Bodenwerte transformieren; diese werden damit zum Mass der (land-)wirtschaftlichen Bodenfruchtbarkeit. Mitbestimmend ist die vom Standort (Höhe, Klima) abhängige, jeweils übliche Nutzung (Ackerbau, Futterbau,

56 646 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte Tab Gefahrenarten. Meteorologisch-hydrologisch bedingt: Dauer- und Starkregen - Hochwasser und Muren auslösend - Überschwemmungen verursachend - Verklausungen, Ufererosion verursachend - Gerinne (Flussbett) verändernd - Massenbewegungen begünstigend, verursachend Schnee und Eis - Schnee- und Eislawinen, Gletscherausbrüche - Schneedruck/Belastungen: Wald- und Gebäudeschäden verursachend - Permafrost-Aufgang: Berg- und Felsstürze, Muren begünstigend Dürre-, Hitze- und Kälteperioden, Dauerregen Feuer - Natürlich entstandene Waldbrände - Moor- und Steppenfeuer Stürme, Gewitter, Hagelschlag Geophysikalisch-geologisch bedingt: Erdbeben (klein- und grossräumig) - Vulkanismus - Tektonische Bewegungen der Erdkruste - Einsturz unterirdischer Hohlräume Massenbewegungen - Berg- und Felsstürze, Steinschlag, Schuttströme - Sackungen, Gleitungen, Rutschungen - Einstürze (Pingen), Landsenkungen Vom Menschen (mit-)verursacht: - Bergbau und seine Folgen - Verklausungen, Gerinneverlagerungen, Überflutungen - Unsachgemässe Waldwirtschaft, z.b. Bodenwunden durch Holznutzung - Mangelnder Bodenschutz, Verbrachung - Touristische Überlastung, Beschädigung - Durch Unachtsamkeit (oder Habgier) ausgelöste Waldbrände In allen Fällen müssen, auch wenn sie räumlich nicht sehr ausgedehnt sind, eigene integrale Schutzkonzepte entwickelt und ausgeführt werden. Diese und die besonderen Gefahrenpotenziale solcher Zonen müssen in die übergeordneten Konzepte einbezogen werden. Letzten Endes besteht ein solches also aus einer ganzen Anzahl von Teilgebieten mit schwer einschätzbaren Ereignisformen. Die derzeit zu beobachtende allgemeine Erwärmung hat nicht nur Rückzug und Massenschwund der Gletscher zur Folge, sondern auch die Mobilisierung gewisser geomorphologischer Zustände zur Folge.

57 9.4 Gefahrenerkennung, -beurteilung und Kartierung Gefahrenerkennung, -beurteilung und Kartierung 1. Aus den Chroniken, den Beobachtungen der ansässigen Bevölkerung und aus aktuellen Ereignissen sind akute und meist auch potentielle Gefahrenpunkte und die von dort her gefährdeten Zonen bekannt. Unerlässlich ist deren Dokumentation etwa nach dem Fragenkanon: Was? Wo? Wann? In welchem Ausmass und Verlauf? Was war der Auslöser? Sind an der Entstehung menschliche Eingriffe mitbeteiligt? Sind Schäden durch menschliches Verhalten entstanden? 2. Aus der vegetationskundlichen und geologischen Erforschung der Bergländer liegen umfassende, zum Teil sehr genaue Kartenwerke vor, in denen bereits zahlreiche Hinweise auf gefahrenträchtige Orte und Zonen enthalten sind. Gleiches gilt für Berichte und Kartierungen für waldbauliche und landwirtschaftliche Zwecke (Böden, Waldbestand, nutzbare Wasservorkommen usw.). Die 3-D Modelle und die Möglichkeit, nun Geländemodelle herzustellen und Ereignisabläufe zu simulieren, dann zu modellieren und durch Verändern von Ein ussgrössen (Schutteinstösse in Bäche, Störblöcke in Gerinnen, Unholz und Verklausungen) zu variieren, kann die Wirkung von zufällig auftretenden Ab uss-störungen zunächst qualitativ und dann auch noch halb-quantitativ erfasst werden. Dies ist besonders zur Beurteilung von Muren und von Lawinen-Auslaufzonen äusserst hilfreich und verbessert die Prognosen bzw. Abgrenzung von Gefahrenzonen, s. u. 3. Jede schlüssige Beurteilung setzt eine Gefahren-(Gefährdungs-)Analyse voraus. In dieser müssen, ausgehend von den offensichtlichen Folgen und Schäden, Verlauf und Ursachen eines Ereignisses erforscht und beurteilt werden. 4. Bei Hochwasserereignissen und Lawinen sind zusätzlich die Entstehungsprozesse (z. B. Niederschlags- und Ab ussverlauf, System und Vorgang von Erosion, Akkumulation und Ein uss-/wirkungsbereich) zu erforschen, zu dokumentieren und hinsichtlich denkbarer Wiederholungen zu prüfen. 5. Bei allen Schutzbau-Systemen braucht man eine Schwachstellen-Analyse, da beschädigte Regelungsbauten, neue oder vorübergehende Hindernisse zu unvorhersehbaren Wirkungen und Folgen führen. 6. Gefahrenstufen, siehe Risikofragen: Solche Stufen abzugrenzen, ist eine der schwierigsten Fragen in allen Schutzkonzepten, sind doch viele Faktoren nur empirisch bzw. qualitativ zu erfassen und ist der Ermessensspielraum gross. Ein Versuch der schweizerischen Wasserwirtschaftsverwaltung mit einem plausiblen Aufbau wird in Abb. 9-1 vorgestellt. Parallel dazu muss die Frage der wahrscheinlichen Wiederkehrperioden geprüft werden. 7. Die Gefahrenkarte fasst alle diese Informationen kartographisch zusammen, ergänzt durch Erläuterungen und Bericht. Sie wird damit zur Grundlage aller weiteren Entscheidungen. 9.5 Der Gefahrenzonenplan (GZP) Er gehört wohl zu den (ge-)wichtigsten Grundlagen jeglicher Schutzkonzepte und Landneuordnungen, vereinigt er doch die sachlich begründeten Abgrenzungen nach Gefahrenstufen mit deren Rechtsgültigkeit. Ausgehend von der Gefahrenkarte und den Nutzungsverhältnissen in örtlichen und regionalen Bereichen ist es nun möglich, in Plänen bis zur Genauigkeit der Katastermassstäbe Zonen mit Ge- und Verboten festzulegen und darzustellen. Samt dem schriftlichen Kommentar gibt das den Behörden, aber auch dem einzelnen Bürger eine klare Information. Man muss daran erinnern, dass diese GZP anfangs (um 1970) bei Gemeinden und Privaten zum Teil auf erbitterten Widerstand stiessen. Man sah und sieht dadurch die wirtschaftliche Entwicklung allgemein behindert, fürchtet im Einzelnen eine Wertminderung

58 648 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte Tab Gefahrenstufen-Diagramm (Beispiel n. BAf Wasserwirtschaft, Bern). stark Ereignis-Intensität mittel schwach hoch mittel gering sehr gering Eintretens-Wahrscheinlichkeit Die qualitative Bewertung von Gefahrenzonen betreffend v.a. Lawinen und Hochwasser ist aus der Beziehung Intensität/Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Ereignissen abgeleitet. Jeder Zone sind konkrete Empfehlungen und Anordnungen beigefügt. Daraus ergeben sich auch rechtlich verbindliche Pflichten und Verantwortungen. Die Alpenstaaten benutzen alle annähernd das gleiche Schema. Österreich hat noch einen braunen Hinweisbereich eingefügt, der sich auf weitere Naturgefahren bezieht. Hier nun die Schweizer Formulierung: Rote Zone (dunkel): erhebliche Gefährdung und somit Verbotsbereich im Anlassfall. - Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet. - Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen oder die Ereignisse treten zwar weniger heftig, aber mit höherer Wahrscheinlichkeit auf. Blaue Zone (mittel): mittlere Gefährdung und damit Gebotsbereich - Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum, ausserhalb derselben jedoch beträchtlich gefährdet. - Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Zerstörungen in dieser Zone nicht zu erwarten, sofern gewisse Bauauflagen beachtet werden. Gelbe Zone (hell): geringe Gefährdung und damit nur Hinweisbereich. - Personen sind kaum gefährdet - Mit geringen Schäden an Gebäuden und mit Behinderungen muss gerechnet werden. In den Gebäuden können erhebliche Sachschäden auftreten. Gelb-weiss gestreifte Zone (weiss): verweist auf eine gewisses Restrisiko Dem GZPl. sollte auch eine Notfallplanung beigefügt werden. Anlagen mit sehr hohem Schadenspotenzial sind zu vermeiden bzw. besonders zu sichern. betroffener Grundstücke und lehnte jede Nutzungseinschränkung derselben ab. Auch will man nicht wahrhaben, wie sehr man bisher sich selbst, die Gäste und das Gemeinwesen grössten Risiken ausgesetzt hatte.

59 9.6 Massnahmenplanung 649 Ausgehend von den wichtigsten Gefahrenarten und ihren Gefährdungspotenzialen unterscheidet man folgende Geltungsbereiche für die GZP: 1. Die Lawinenbedrohung 2. Die Wildbachgefahren 3. Bedrohungen durch Felsstürze, Steinschlag usw. 4. Die Hochwasser-Gefahrenzonen 5. Sonstige (Sturm, Flächenfeuer usw.) Für jeden dieser Bereiche gibt es entsprechende Beurteilungskriterien und Richtlinien, welche durch gesetzliche Regelungen verp ichtend sind. Wie immer, beginnen die Schwierigkeiten im Detail und vor allem dann, wenn es etwa darum geht, auf einem Wildbach-Schwemmkegel oder einer Lawinen-Auslauf- und Ablagerungszone die Grenzen zwischen roter und gelber Zone und gegenüber dem ungefährdeten Gebiet katastergenau festzulegen. Wenn diese Abgrenzung durch einen Obstgarten verläuft oder wenn ein Gebäude oder gar ein Hotel in den künftigen Bauverbots-Bereich einbezogen werden muss, wird es für den kartierenden Fachmann/Sicherheitsingenieur schwierig, seine Entscheidungen angesichts eines unvermeidlichen Ermessensspielraumes einem Grundeigentümer klar zu machen. Dieser und dann dazu sein Rechtsanwalt bestehen häu g auf einer parzellengenauen Grenzfestlegung und wollen diese Linie noch möglichst weit zurückdrängen. Die Einsicht fehlt, dass es sich i.d.r. um die plausibelste Linie innerhalb eines Streubereiches der Berechnung handelt. Man sollte also besser von einem Abgrenzungsstreifen sprechen und empfehlen, sich mit sensiblen Bauten hinter dessen äusserste Grenze zurückzuziehen. Im Lawinen-Fall sind teilweise sehr aufwendige bauliche Verstärkungen eines gefährdeten Gebäudes denkbar und auch, siehe Davos, ausgeführt worden. Ähnliche Erwägungen gelten im Flussbau bei der Abgrenzung des Wasseranschlages im Hochwasserfall in ausgewiesenen Retentionszonen. Wie andernorts schon erörtert, sollte mit Hilfe von Umnutzungen etc. Kon ikte gelöst werden können. 9.6 Massnahmenplanung Kap. 8 soweit Hochwasserschutz betreffend. 9.7 Das Integrale/umfassende Schutzkonzept (ISK) gegen Naturgefahren, insbesondere Hochwasserereignisse Rückblick, Begrif iches: Alpine Siedlungen (Dörfer, Einzelhöfe) suchten seit alters her unterhalb von sog. Bannwäldern, in Geländenischen oder an aus Erfahrung sicheren Plätzen Schutz vor Schnee- und Steinlawinen, die auch vor Wildbachausbrüchen sicher erschienen. Die Acker- und Grünland ächen waren allerdings nicht immer zu schützen. Siedlungskerne, soweit nicht an Brückenstellen entstanden, liegen seit jeher sicher am Hochufer und sind gute Stumme Zeugen. In den Talböden waren ja die den verwilderten und versumpften Flussbereichen abgerungenen Nutz ächen dauernd bedroht. Bis zur Mitte des 20. Jhd. kam man jedoch kaum über örtliche, und an grossen Flüssen nicht über regionale Schutzmassnahmen hinaus. Erfahrung und vertiefte Kenntnis usshydraulischer Abläufe, Nutzungsbedarf (Wasserkraft, Transportwesen) sowie die Wassernot verlangten nach einer regelnden und helfenden Wasserrechts-Gesetzgebung; zunehmend ökologische, also

60 650 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte ganzheitliche Betrachtungsweise und Forschung brachten dann die Einsicht, jeweils grössere Naturräume unter ein umfassendes Schutzkonzept zu stellen. Richtlinien der Europäischen Union förderten diesen Umdenkprozess/Paradigmenwandel. Dem Kulturbauingenieur sind Begriff und Ziele einer integralen Unternehmung schon allein von der sog. Gesamt- oder Integralmelioration vertraut, sie erst ermöglicht ja die Umsetzung regionalplanerischer Vorstellungen in die Realität und damit auch komplexe, umfassende und auch grenzüberschreitende Schutzkonzepte. Mit den Methoden der IM kann man die als Grundlage unerlässliche Landneuordnung optimal realisieren. Umfassend ist räumlich, technisch (alle Gefährdungen erfassend), landschaftsökologisch und zeitbezogen (präventiv, aktuell wirkend, wiederherstellend, post festum erneuernd) zu verstehen. So ein Gesamtkonzept muss zudem wirtschaftlich erträglich/leistbar, umweltverträglich und sowohl gegen plötzlich und unerwartet auftretende, als auch gegen langsam sich entwickelnde Bedrohungen ausgelegt sein. Umfassend gilt gleicherweise für klein- und grossräumige Gefährdungen und einen Verbund von schützenden Einzelmassnahmen Was bezweckt und beinhaltet ein Schutzkonzept? Schutzkonzepte betreffen im aktiven Bereich Rettungs- und Sofortmassnahmen (Provisorien eingeschlossen) und Dauereinrichtungen, kombiniert aus mobilen und stationär festen Bauten. Parallel dazu sind als passive Massnahmen die ächenwirksamen Landentwicklungs- und Schutzprogramme im Rahmen der Land- und Waldwirtschaft, der Verkehrswirtschaft und des Siedlungswesens bereitzustellen. Dazu gehören die Rechts- und Finanzierungsgrundlagen. Das ganze Unternehmen erstreckt sich über mehrere Jahre, oft auch über ein Jahrzehnt. Kleinere Ereignisse treten alljährlich, zumindest aber so häu g auf, dass sie von der Bevölkerung einfach hingenommen werden, also nur diffus bewusst werden; die grossen seltenen Katastrophen hingegen bleiben oftmals zwar in teilweise genauerer Erinnerung an einzelne besondere Vorfälle, das Bewusstsein für die weiterhin bestehende eigene Bedrohung geht aber verloren. So muss das ganze Unternehmen auch nach der sog. Fertigstellung über Jahrzehnte derart betreut werden hier ist vielleicht managen angebracht, damit die Bevölkerung sich der latenten Bedrohung bewusst bleibt, Anpassungen an ein sich änderndes Umfeld (soziologisch-ökonomisch-strukturell) ohne verlorenen Aufwand und Störung der Entwicklung in sog. Rollender Planung möglich sind, keine neuen Schadenspotenziale (Besiedelung, Industrieparks, touristische Einrichtung usw.) entstehen können, die vielfältigen Schutzanlagen und insbesondere solche der Wildbach- und Lawinen-Verbauung und des Flussbaues, auch wenn sie im Verlauf von Extremereignissen beschädigt würden, funktionstüchtig bleiben. Rettungs- und technische Hilfskräfte haben im Katastropheneinsatz ein breites Spektrum von Aufgaben zu erfüllen. Das setzt eine wirksame Organisation und Logistik voraus. Diese Einsatzkräfte müssen laufend üben und zusammen mit Material und Gerät rasch verfügbar sein Voraussetzungen, Strategien Die Bevölkerung muss für das Thema Gefahrenschutz sensibilisiert werden, s. o. Dazu gehört die dauernde und unermüdliche Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein ständiger Bedrohung bei der Bevölkerung und bei allen Verantwortungsträgern wach zu halten. Erst die sorgfältige, oft sehr aufwendige Ursachenanalyse kann Ausgangslage für umfassende Schutzmassnahmen sein; ohne diese Grundlage sind Einzelaktionen bestenfalls als provisorische Notaktionen einzustufen.

61 9.7 Das Integrale/umfassende Schutzkonzept (ISK) gegen Naturgefahren 651 Vorsorglich müssen die gesetzlichen Grundlagen für staatliches materielles und nanzielles Handeln geprüft und ergänzt werden. Parlamente verdrängen dieses, weil kostenaufwendige Thema sehr gerne. Sowohl die Planung als auch die Umsetzung der aufeinander abzustimmenden Massnahmen liegt teils in der Verantwortung der Behörden aller Stufen, teils bei den betroffenen Bürgern. Letztere sind bei grösseren Katastrophen (z. B. Lawinenwinter 1951, Blons 1954, Dalaas, beide Vorarlberg; Kt. Glarus und Uri; Erdbeben in Gemona/Friaul) auf die solidarische Unterstützung (vom raschen Rettungswesen bis zur Hilfe bei der Schadensbehebung) der übrigen Gemeinwesen (Gemeinde, Länder) angewiesen. (vgl. Selbstschutz Fremdschutz). Die Behörden müssen, auch ohne aktuellen Anlass, die Planungen und vor allem die Vorarbeiten dazu einleiten und dann den Fortschritt von technischer Planung, Genehmigungsverfahren, etc. und Realisierung gemäss Terminplanung kontrollieren. Bei solch grossen Vorhaben ist immer mit politischen und privaten Störmanövern zu rechnen. Fortschritte in der hydrologischen Messtechnik, in der numerischen Mathematik, Datenverarbeitung und Statistik sowie die neuen Möglichkeiten der statischen und dynamischen Modellierung von Ereignisabläufen und ihrer Beein ussbarkeit verbessern die Prognosen etwa vom Verlauf von Schuttströmen oder Hochwasserwellen und damit alle technischen Planungen. Schwieriger sind hingegen die Notwendigkeiten in der Land- und Nutzungsneuordnung samt allen wirtschaftlichen und soziologischen, also strukturpolitischen Konsequenzen zu erfüllen und die Interessenkon ikte aufzulösen. Die dezentrale und gestufte demokratische Struktur unserer Gemeinwesen und die auf mehrere Verwaltungszweige oder gar Ministerien verstreuten Teilkompetenzen erschwerten zunächst eine zügige Meinungs- und Willensbildung über Ziele, Prioritäten der Verwirklichung und geeignete Massnahmen. Psychologisch und von der Aufgabe her ist dieser Zustand bis heute vergleichbar der jeweils ersten Grundeigentümer-Versammlung vor der Gründung einer Meliorationsgenossenschaft, weshalb in einigen Ländern solches von der Behörde angeordnet werden kann! Man muss auch anmerken, dass in der Regel eine bäuerliche Bevölkerung insbesondere in alpinen Gegenden auf das Wesentliche schauend und einsichtiger ist, als eine städtische Bewohnerschaft, wenn Beschlüsse zu fassen sind. Parallel zu dieser anforderungs- und praxisorientierten komplexen Ingenieur-Aufgabe haben sich die Vertreter eher theoretisch orientierter Fachbereiche (Geographie, Soziologie u. a.m.) dieser Thematik bemächtigt, sich zu Wort gemeldet, und bereichern/komplizieren die ohnedies schwierigen Ziel- und Vorgehensdiskussionen durch oft realitätsferne Beiträge, welche noch dazu mit einer verwirrenden Fülle von neuen Begriffen und Wortschöpfungen ausgestattet sind. Man benötigt aber keine Theoriendiskussion, sondern Lösungs-Kompetenz. In der Raumordnung und in der Landschaftsökologie wurden zur Bezeichnung und Beschreibung viele z. T. sehr anschauliche Begriffe entwickelt, z. B. Tragfähigkeit einer Landschaft, mit welchen sich in abgehobenen Diskussionen zudem tref ich streiten lässt. Für konkrete Fragestellungen an den Gesetzgeber und den Ingenieur, der nun z. B. eine Gefahrenzonen- Grenze im Gelände festlegen muss, sind sie aber nicht hilfreich. Im Grunde sucht man nach klaren Antworten auf drei Fragen: Was kann wo passieren? Was ist sicher genug (nach menschlichem Ermessen)? Was muss man wo tun? Die Abbildung skizziert den sinnvollen Ablauf einer sog. Sicherheitsplanung, welche letzten Endes mit dem Vorgehen in einem Schutzkonzept identisch ist.

62 652 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte Abb Vorgehen bei der Planung von Schutzmanahmen (n. Loat/Willi 1995).

63 9.7 Das Integrale/umfassende Schutzkonzept (ISK) gegen Naturgefahren 653 Angesichts der Flut von Veröffentlichungen der beschreibenden, also nicht problemlösenden Art, deren Autoren vielfach auch das geowissenschaftliche und technische Rüstzeug fehlt, sollte der Ingenieur auf seine eigene Fähigkeit, zu beobachten, zu analysieren und anfallende Probleme zu lösen selbstverständlich unter Bedachtnahme auf Erkenntnisse aus anderen Wissensgebieten vertrauen. Einer der Schlüssel dafür, die beste Lösung zu nden, ist das Entwickeln von Alternativen und deren wertender Vergleich. Schutzkonzepte sind aus sog. Öffentlichem Interesse eine wichtige staatliche Aufgabe und Verp ichtung! Tab Gefährdungen: Ursachenanalyse und sonstige Merkpunkte. - Klimaerwärmung/-veränderung/-schwankungen: Solche gab es in allen geologischen Phasen und in historischer Zeit (s.a. Kap ). Auch neueste geophysikalische Ursachenforschung vermag jedoch keine eindeutigen regional zutreffenden Prognosen z.b. bezüglich exzessiver Naturereignisse zu erstellen. Dass menschlicher Einfluss (z.b. durch Verbrauch fossiler Brennstoffe) gewisse Tendenzen beeinflusst, ist offensichtlich, doch in welcher Weise und Intensität letztlich nicht vorhersehbar. - Überalterung vieler Berg- damit auch Schutzwälder samt Waldzusammenbrüchen - Fehlende, ungenügende, also auch nicht nachhaltige Waldbewirtschaftung (Windwurf, Kahlschläge, Bodenverwundungen, Schädlingskalamitäten), s.a. Kap Extensivierung bis Nichtbewirtschaftung im Bereich der Berglandwirtschaft, aber auch der Talbetriebe mit Verbrachung und Bodenabtrag, s.a. Kap Zu (?) hoher Aufwand für flächenwirksame Schutzmassnahmen - Hanganbrüche und Bodenwunden als Folge von Elementarereignissen (Sturm, Feuer, Lawinen), zerstörenden (Raub-)Nutzungen und sonstigen Eingriffen (Bodenversiegelung, ungeordneter Wasserabfluss, Wegebauten, Skipisten, Bergradeln) - Abwanderung jüngerer Bewohner aus ländlichen, insbesondere Berggebieten und damit Verlust der selbstverständlichen Landschaftspflege. Unter dem Einfluss wirtschaftlicher Änderungen (z.b. Arbeitsplatz) ergeben sich vielleicht gegenläufige Entwicklungen unter dem Motto: Lieber Bauer oder Landschaftspfleger als arbeitslos - Bodenspekulation als Folge auslaufender Landwirtschaftsbetriebe, aber auch unkluger Bodenpolitik der Gemeinden, dazu eine unscharfe Zweckbestimmung und Treffsicherheit von an sich ausreichenden Förderungsmitteln übergeordneter Instanzen. - Ausbau neuer Verkehrs- und sonstiger Infrastrukturanlagen, Verdrängung der Gewässer, aber auch Umstellung der agrarischen Bodennutzung z.b. auf Mais in einer Art Monokultur gefolgt von Strukturverlust und Erosion des Ackerbodens. - Ausdehnung der Wohnsiedlungen und das zum Teil ungeahndet bis in Gefahrenzonen, aber auch ungebremst in Vorbehaltsbereiche, siehe auch der Zweitwohnungsboom. - Touristische Übererschliessung zu allen Jahreszeiten und bis in höchste Lagen (Umnutzung von Alpgebäuden, Bau von Ferienanlagen samt Verkehrserschliessung. - Entwicklungsruinen und Industriebrachen infolge wirtschaftlichen und Trendänderungen - Somit vielfältiges Eindringen in bestehende Gefahrenbereiche oder neue Gefahren- und Schadenspotenziale aufbauend.

64 654 9 Die Bedrohung alpiner, perialpiner und gebirgsferner Lebensräume; Schutzkonzepte Die ordnenden und technischen Ziele Vorbeugender/vorsorglicher Katastrophenschutz und aktuelle Katastrophen-Hilfe sowie daraus resultierende umfassende Massnahmen. Die Folgen von Ereignissen so zu beein ussen, dass Schäden vermieden oder begrenzt werden können in sichere Gebiete ausgewichen werden kann und man bereit ist, gewisse wiederkehrende Schäden hinzunehmen. Dauernde Bewohn- und Nutzbarkeit von dafür günstigen Gebieten erhalten/sichern. Die Bewirtschaftungsstruktur und Landneuordnung entsprechend anpassen. Ausreichende Frühwarnung, Abwehrbereitschaft: Das betrifft teils zwingend, teils alternativ, sofort und länger dauernd den Personenschutz ( keine Verluste an Leib und Leben ), den Bauten(Objekt)- und Infrastrukturschutz ( Hab und Gut ), Tab Vom Schadenereignis zum Gefahrenzonenplan (GZP). Gefahrenerkennung - Das Naturereignis als Gefahr und Schadensursache - Ereignis- und Schadens-Dokumentation - Ursachen- und Verlaufs-(Prozess-)Darstellung Feldaufnahmen/Kartierung - der Gefahrenherde und verbliebenen Gefahrenpotenziale - deren Wirkungsbereich - Typisierung nach Eigenart und Verlauf - Lawinen: Stossrichtung, Reichweiten, Ausbreitung, Fliessgeschwindigkeiten, Dichte, Druckwirkung - Muren: vergleichbare Daten - Wildbäche: Stumme Zeugen befragen, Abflussspitzen, Geschiebe- und Schlammvolumina, Um- und Ablagerungen schätzen, Uferanbrüche, Unholz, Verklausungen aufnehmen - Allgemein: Schäden an Gebäuden und am Gelände Beurteilung - der Gefahrentypen, der Überlagerung von Bedrohungen - Mass und Intensität der Gefährdung/Schädigung von Landflächen - Konfliktzonen gegenüber sonstigen Nutzungen Festlegen - der gefährdeten Flächen und Intensität der Schädigung, Ursachen - bzw. Zuordnen des Schadensereignisses (Eintretenswahrscheinlichkeit, Gefahren und Risikobeurteilung) - der Zonengrenzen, abgestimmt auf die künftigen aktiven und passiven Schutzmassnahmen - Nutzungsbeschränkungen, Auflagen und Verbote Bürgerbeteiligung - bei Erfahrungsberichten; Überprüfung, Ergänzung, Korrektur Inkraftsetzen - des rechtswirksam gewordenen Gefahrenzonenplanes

65 13 Fallbeispiele 13.1 Die aussergewöhnliche Wasserwirtschaft im Gebiet Aletsch- Mörjerberge, Wallis Schweiz von H. Grubinger, Zürich und G. Schmid, Mörel, Wallis Geographisch-soziokulturelle Einführung (siehe Kartenskizze) An der Südseite der Berner Alpen mit Eiger, Mönch und Jungfrau (Höhe der Gipfel ur bei m) vereinen sich drei Teilgletscher zu einem der gewaltigsten und längsten Eisströme der Alpen, zum Aletsch-Gletscher; er bewegt sich gegen Westen talwärts, seine Schmelzwässer strömen in Bitsch im Rhônetal (Ausgangsstation der Simplonbahn) in den gleichnamigen Fluss, in Walliser Tiitsch Rotten genannt, ein. Ein mächtiger Gebirgsssporn, aus dem Aarmassiv gegen Westen verlaufend, bildet die südliche Tal anke des Gletscherbettes. Der südliche Hang dieses Bergzuges, von rd m Meereshöhe bis auf 900 m hinabreichend, ist kleinklimatisch den inneralpinen Trockenzonen zuzurechnen. Dank seiner Verebnungs ächen (Glazialterrassen) wird er jedoch seit jeher alpwirtschaftlich (Bettmer- und Riederalp, usw.) von mehreren Berggemeinden genutzt. In den tieferen Lagen wird seit Jahrhunderten auf steilen Kleinparzellen künstlich bewässerter Futter-, Acker- und Obstbau betrieben, soweit die Wassernot das zuliess. Der traditionelle Bewässerungslandbau in Gebirgslagen, Wunderwerke bergbäuerlicher Technik Der Wassermangel ist in solchen Bergzonen der begrenzende Vegetationsfaktor. So haben die Bauern die besonders im Sommer beträchtlichen Schmelzwässer in den Gletscherrandzonen gefasst und im freien Gefälle, in offenen Hang-Kanälen, entlang von Felswänden und in Stollenstrecken, als sog. Wasserleiten/Bisse bis in die Nutz ächen geführt und dort verteilt. Die längste der Zuleitungen, die Martisbergera, ist 12 km lang. Die mitgeführte Gletschermilch (feinstetontrübe aus den Moränen) dient der Dichtung der Kanäle und der Düngung der Weiden und Wiesen. Betrieb und vor allem Unterhalt und Reparatur solcher Anlagen war mit der Zeit zu schwierig und aufwendig geworden, für den Beobachter atemberaubend und vielfach lebensgefährlich. Seit dem 14. Jh. (Gletscherhochstände um 1350, 1850) sind solche Anlagen bekannt; das zu bewässernde Gebiet umfasst ha Wiesland und die Trinkwasserversorgung von sieben Gemeinden und wurde schliesslich von sechs derartigen Systemen versorgt. Mit dem Rückgang der Gletscher und dem damit verbundenen Absinken der Eisober äche sind der Reihe nach die Wasserfassungen einiger Leiten trockengefallen und aufgegeben worden. Zudem kamen bisher durch Permafrost stabile Hänge infolge Gletscherrückganges/Klimaschwankung in Bewegung; sonstige Massensackungen, Lawinen usw. zerstörten schliesslich weitere Anlageteile.

66 13.1 Die aussergewöhnliche Wasserwirtschaft im Gebiet Aletsch-Mörjerberge, Wallis Schweiz 679 Abb Lageplan. Geotech. Querschnitt. Neue landschaftliche und sozioökonomische Verhältnisse, ein neuer Anlauf zur Reaktivierung Die Probleme des auch im Oberwallis einsetzenden Strukturwandels ab Mitte des 20. Jhds. (weitgehende Extensivierung der Bodennutzung, Vergandung, Abwanderung aus den Bergdörfern, zunehmender Tourismus samt Landschaftsschäden, Notwendigkeit der Sicherung bzw. Verbesserung der Lebensbedingungen für die ansässige Bergbevölkerung) waren nur zu lösen, wenn eine der Hauptursachen, der Wassermangel, behoben würde beschlossen die sechs Berggemeinden der sog. Mörjer-Berge (benannt nach der Hauptgemeinde Mörel) mit einem Gesamtareal vom rd. 75 km 2 auf der Grundlage eines hydrologisch-kulturtechnischen Gutachtens der ETH, H. Grubinger, in Zürich von 1965 einen wasserwirtschaftlichen Entwicklungsplan. Es war davon auszugehen, dass Gletscherwasser in freiem Gefälle künftig nicht mehr zugeführt werden kann, ein energiefressender Pumpbetrieb aber auszuschliessen sei. Die Suche nach ausdauernden, starken Quellen und Gletscherab üssen führte daher weiter ins Hochgebirge, wo man in den Abstürzen des Strahlhornes in 2300 m über Meereshöhe fündig wurde; die Örlichkeit trägt den romantischen Namen Märjelen-Galtjinen. Die Zu ussmenge aus den Quellen schwankt von Frühjahr bis Herbst sehr stark (zwischen l/s) ebenso der Verbrauch, weshalb auch ein Ausgleichsspeicher notwendig wurde. Vorstudien, Wasserfassung, Variantenwahl, Zwischenspeicherung, Landschaftsp ege Eine Gesamterneuerung hatte dreierlei Fragenkomplexen zu genügen: Wasserfassungen und Transportleitungen müssen auch unter schwierigen Bedingungen (unstabiler Untergrund, Unzugänglichkeit der Anlagen im Winter, usw.) funktionstüchtig bleiben. Das Wasser muss

67 Fallbeispiele Abb Wasserleite, Erdgerinne und Verteiler. Wasserleite/Hozkännel (Bisse de Savièse) im Felshang.

68 13.1 Die aussergewöhnliche Wasserwirtschaft im Gebiet Aletsch-Mörjerberge, Wallis Schweiz 681 weiterhin dem Verbrauchsgebiet in freiem Gefälle zu iessen. Alle Anlageteile müssen in dieser ausserordentlichen Gebirgslandschaft den berechtigten Einschränkungen und Vorschriften der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Naturschutz-Organisationen (SNB) entsprechen. Mehrjährige Quellmessungen bestätigten die ersten Befunde. Benötigt werden ja in der Vegetationszeit im Mittel mindestens 150 l/s, vermehrt um unvermeidliche Zuleitungsverluste. Das entspricht dem Bedarf an Wässerwasser für 300 ha Wiesland und einer zu versorgenden ständigen Bevölkerung von rd 2000 Personen. Unter Berücksichtigung der Fremdenbetten ergeben sich EGW (Einwohnergleichwerte). Die Quellbäche im Galtjinen wurden auf 2374 m mittels Tirolerwehr gefasst und zu einem Entsander und einer Sammelkammer geführt. Diese Wehrform verhindert den Eintritt gröberer Körner in die Ableitung und bleibt auch funktionstüchtig, sollte sie vorübergehend von gröberem Schutt oder Lawinenschnee überdeckt werden. Nach jahrelangen Variantenstudien wurde zunächst eine Nord-Trasse (im Bereich der südlichen Seitenmoräne des Aletschgletschers) erkundet und 1976 genehmigt. Nach einer Beschwerde des SBN und weiteren Jahren vergleichender Studien el 1980 die Entscheidung zu Gunsten der Süd-Trasse, Kurze risikoreiche Strecken (Bewegungszonen, Quellgebiete usw.) wurden durch die Möglichkeit aufgewogen, die Rohrleitungen weitgehend in bestehenden Pfaden und Erschliessungsstrassen verlegen zu können. Tiefe Einschnitte wurden durch Syphone überwunden. Wegen des schwankenden Wasserdargebotes aus den Ab üssen und dem Gang des Wasserverbrauches in Landwirtschaft und (Winter-)Tourismus musste nicht nur ein Ausgleich sondern auch eine vorsorgliche Speicherung erfolgen. So wurde ein Langzeitspeicherbecken mit einem Volumen von m 3 erbaut. Aus Zeiten der hohen Gletscherstände gab es als Teil des berühmten Märjelen-Gletschersees den sog. Vordersee. Er bot sich als Speicherplatz an, da er sowohl geotechnisch als auch topographisch günstig im ganzen Projekt liegt. Den Au agen des Naturschutzes entsprechend, wurde ein Damm mit bep anzter Luftseite etwa 20 m hoch geschüttet und wasserseitig gedichtet. Im Gutachten der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich war übrigens eine dem glazialen Formenschatz besser angepasste Dammachse und Böschungsformung empfohlen worden. Auf der nahen Laxer Alp (2295 m), von wo aus Trink- und Wässerwasser in Rohrleitungen getrennt geführt werden, wurde eine Trinkwasseraufbereitungs- und eine Steuerungs- bzw. Kontrollanlage eingerichtet. Da sich in offenen Wasser ächen auch unter nivalen Bedingungen ( Hochlagen sind biologisch nicht tot) und bei wenig Härtebildnern zahlreiche Organismen entwickeln, war eine sorgfältige mehrstu ge Aufbereitung erforderlich. Die Gesamtkosten werden mit rd. 21 Mio. CHF (Stand 1988) angegeben. Anteile: Bund 13%, Land/Kanton 17%,Gemeinden und Eigentümer 70%. Die Bewässerung der Wiesen erfolgt nur mehr auf einer kleinen Fläche in Form der Wilden Rieselung. Ein alterprobtes strenges Betriebsreglement sorgt für gleichmässige Wasserzuteilung bei geringen Wasserverlusten und für die P ege der Zuleitungs- und Verteilsysteme. In den Obst-, Gemüse- und Rebarealen betreibt man in den bis heute verbliebenen 230 ha unterschiedliche Bewässerungssysteme (künstliche Beregnung, u. a.m.), der Rest sind ökologische Ausgleichs ächen. Der Sommer- und Wintertourismus hat sich zu einem, für die in Grenzertragssituation lebende Bergbevölkerung wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Man knüpfte gleichsam an die Zeiten des späten 19. Jhds. an, als sich reiche Engländer von Mörel oder Fiesch in Sesseln auf die Berge hinauf tragen liessen, um den Aletschgletscher und den Gletscherwald zu bestaunen. Um 1960 hat ein niederländischer Politiker namens Manshold im Rahmen der EU-Vorläufer- Organisationen dann einmal gemeint,... man solle doch diese armen Berggebiete im ganzen

69 Fallbeispiele Alpenbogen aufgeben, sich selbst überlassen und deren Bevölkerung in wirtschaftlich bessere Zonen Europas umsiedeln...! Heute erleben wir dank solch risikoreicher Projekte intakte Dörfer, gep egte Kulturlandschaften besonderer Art, interessante touristische Anlagen und Möglichkeiten und eine mit ihrer neuen Lebensqualität zufriedene Bevölkerung. Solche Strukturverbesserungen sind nur möglich, wenn alle Beteiligten mit den erhöhten Naturgefahren und Risiken vertraut sind, mit Ihnen zu leben und ihnen zu begegnen wissen. Literatur: Grubinger, H., 1965: Gutachten und wasserwirtschaftliche Empfehlungen für die Entwicklungspläne der Bezirke Goms und Östl. Raron für den Staat Wallis. Institut für Kulturtechnik der Eidg. Techn. Hochule/ETH) Zürich. Grubinger, H., Zwischen- und Schlussberichte zur Erkundung und Generellen Projektierung Wasserversorgung Aletschgebiet 1971/75. Zürich/Sitten. Holzhauser, H.P., Wasserleiten im Oberwallis. Dissertation, Univ. Bern. Rudaz, R. et al., 1987: Approvisionnement en eau de la region d`àletsch. Zft. Wasser, Energie, Luft, 79. Jg., H.10/1987, Baden CH. Schmid, G.: Mündliche Informationen 1968 ff. und 2012, Mörel CH.

70 Sachregister Abdrift 407 Ab uss 271 Ab ussentstehung 71 Ab usskonzentration 71 Ab ussstörungen 336 Ab ussverzögerung 75 Absorption 83 Absteckung 467 Abundanz 93 Abwanderung 2, 382 Aggregierung 245 Ähnlichkeitsgesetz 604 Akzeptanz 209 Altschutt 33 Anerbenrecht 105 Angebotsbewässerung 369 Anlagerung (Adsorption) 240 Äquivalent-Durchmesser 234 Arrondierung 115, 389 Ausgleich, ökologischer 421 Ausgleichs äche, ökologische 258 Aushagerung 573 Auslaufzone 640 Auslaugung 547 Austauschkapazität 242 Auwald 121 Basisab uss 71 Baulandwert 405 Bauordnung 207 Bebauungsplan 207 Bedarfsbewässerung 369 Bedrohungspotenzial 579 Beizugsgebiet 382 Belastbarkeit 524 Belastungsgrenze 87 Beregnung, künstliche 373 Berghangentwässerung 338 Bergknappe 150 Bergradeln 152, 539 Bergsturz 32 Bergwald 1221 Bergzerreissung 32 Beschneiungsanlagen 645 Besitzeinweisung 427 Besitzfestigung 116, 233 Bestand, alter, neuer 424 Bestandesgarantie 390 Bestandeswert 136 Besteg 37, 38 Betrachtung, integrative 98 Betroffenheit 209 Bevölkerungsbewegung 102 Bewässerungsbedürftigkeit 367 Bewässerungsplan 369 Bewässerungswürdigkeit 368 Beweissicherung 261 Bifurkation 165 Binnenkanäle 347 Bioindikatoren 63 Biosphäre 88 Blochholz 129 Bodenbewertung 251 Bodenfeuchte 39 Bodengrundwerte 394 Bodenklassi kation 234 Bodennebel 50 Bodenpunktezahlen 401 Bodenverdichtung 309 Bodenwasserhaushalt 115 Bodenzerstörung 524 Bora 56 Bremsverbau 529 Bürgerbeteiligung 86, 157, 209 Chaos 163 Coriolis-Prinzip 53 Daseinsgrundfunktion 202 Dauerlinie 83 Dauerregen 51 Dauerschaden 1 Dauersiedlung 102 Dendrochronologie 121 Deponiegas 548 Desorptions-Kurve 244 Determinismus 164 Determinismus, kausaler 161 Diagenese 11 Dichteströmung 80, 289 Direktab uss 67 Dislokations-Metamorphose 11 Dispersion 93 Doline 33 Doppelpro l 581 Dotierwasser 354 Dränabstand 321 Drän lter 325 Dränmatte 325 Dräntiefe 321 Dreiphasensystem 240 Druckreduzierventil 372 Druckunterbrecher 372 Duktilität 24 Durchbruchstal 15 Durch ussverlauf 71 Edaphon 237 Edelkastanienwald 123 Eigenleistung 428 Eigentumsgarantie 390 Eindringtiefe 83 Energieholz 129 Entfestigung 25 Ent echtung 389 Entropie 95 Entsumpfung 303 Entwaldung 524 Entwässerung, biologische 330 Entwässerungspumpwerk 6 Entwicklungsruine 118 Erde, bewehrte 558 Erdfall 33 Ereignis 643 Erfolgskontrolle 260 Erholungsfunktion 123 Erkenntnistheorie 177 Erosion 36 Erschliessung 115 Feinerschliessung 447 Groberschliessung 447 Ertragssicherung 113, 233 Ertragsteigerung 113 EU-Richtlinien-Kompetenz 157 Evaporation (E) Evapotranspiration 69, 255 Evolutionstheorie 98 Exposition 125 Extensivierung 528 Extremwert-Prognose 282 Exzess der Natur 644

71 704 Sachregister Fahrbahnverbreiterung 466 Farbinjektion 271 Fehleinschätzung 87 Felsgleitung 29 Felssturz 28 Femelschlag 130 Feuerschaden 125 Finanzierungskonzept 121 Finanzplanung 208 Fischaufstieg 588 Flachdräns 326 Flächenentwässerung 303 Flächenmehr 411 Flachmoor 83 Fliessgleichgewicht 94, 176 Fliesslehre 292 Fliessvorgang 29 Flockung 235 Flösserei 148 Fluder 102 Fluide 289 Fluss Gebirgs uss 597 Gezeiten uss 597 Tie and uss 597 Fluss-Staue 585 Flutmulden 536 Föhn 56 Föhnmauer 56 Föhnwind 52 Folgemassnahme 427 Fraktale 166 Freibord 619 Freihandlinie 613 Freihieb 472 Frost 530 Frostgare 245 Frostschub 26 Fühlprobe 234 Furchenrieselung 375 Gasentwicklung 547 Gebirgsfestigkeit 23 Gebirgswald 121 Gefahrenkarte 647 Gefahrenstufen 647 Gefahrenzone 146 Gefahrenzonenplan 647 Gefügebildung 235 Gefügemelioration 327 Geländeentwässerung 317 Geländekorrekturen 539 Geländemodell 282 Geländevernässung 303 Gemeingebrauch 139 Gerinneab uss 67, 67 Gesamtsalzgehalt 40 Geschiebe 76 Geschiebe-Ablagerungsplätze 349 Geschiebeauffangbecken 597 Geschiebeeinstoss 39 Geschiebeherd 32, 590 Geschiebemischungsband 606 Gestaltungsplan 207 Gewässerrandstreifen 538 Gewässerregime 65 Gewerke 150 Gewitter 51 Gletscher 15 Gletscherwind 52 Golf 117 Golfplatz 152, 154 Graben 322 Gradient 52 Graupel 51 Grenz äche 25 Grenzschicht 231 Grundbruch, hydraulischer 37 Grundentlastung 379 Grundmoräne 15 Grundwasser 39 Grundwasseraufstoss 37 Grundwasserleiter 39, 301 Grundwasserquelle 47 Grundwasserspeicher 39 Grundwasserstockwerk 39 Gunstlage 410 Habitat 91 (Halb)Schattenart 128 Hagelkorn 51 Hakenwerfen 25 Hangexplosion 32 Hangmoor 83 Hangrutschung 597 Hangwindsystem 52 Hauptregen 68 Hilfsmannschaft 661 Hirten-Nomadismus 102 Hochlagenaufforstung 527 Hochnebel 50 Hochwasserentlastung 620 Holzfänger 597 Holzriesen 137 Holztrift 148 Humus 237 Hungerkatastrophe 109 Industriearbeiter 147 Industrie-Ruine 151 integrativ 168 Integrierter Landbau 118 Interesse, öffentliches 157 Inversion 53 Jauk 56 Joran 56 Jungschutt 32 Kahlhieb 130 Kaltluftsee 62 Kaltlufttropfen 57 Kaltzeit 12 Kardinalpunkt 454 Karstschwinde 33 Katastrophe 643 Kehre 459 Kerbtal 15 Kleinwasserkraftanlagen 587 Klima 48 Klimafaktoren 63 Klimageschichte 121 Klimakurve 12 Klimaveränderung 64 Kluftletten 38 Klüftung 23 Kluftwasser 37, 38 Kondensationskern 50 Konsument 90 Kornklasse 33 Korporation 415 Kostengruppe 437 Krankheit 109 Krustenbewegung 11 Kulturlandschaft 582 Kybernetik 2, 170 Lagerungsdichte 235 Landregen 51, 56 Landreserve 424 Landschaftsp ege 526 Langfristprognose 48 Längswerk 597 Laubwald 121 Lawine 640 Lebendverbauung 128 Leerfahrten 406 Leitbild 120 Leitfähigkeit, elektrolytische 40 Leitungen, eingedeckt 322 Lichtholzart 128 Limnologie 603, 604 Lockergestein 32 Löschwasserversorgung 435 Malojawind 56 Maulwurfdränage 328 Meinungsbildung 186 Metasomatose 11 Methode, deduktiv 161 Methode, induktiv 161 Mistral 56 Mittelmoräne 15 Modell, deterministisches 281

72 Sachregister 705 Modell, instationäres 282 Modell, mathematisches 281 Modell, stationäres 282 Modell, statistisches 281 Moormelioration 339 Moräne 33 Musterstrecke 600 Nachhaltigkeit 2, 149, 190 Nachregen 68 Nadelwald 121 Naturlandschaft 582 Nebennutzung 129 Negentropie 95 Neigungswechsel 312 Neue Melioration 385 Neuparzellierung 408 Neuzuteilung 426 Niedermoor 83 Niederschlag 67, 68 Niederschlagsmenge 51 Nieselregen 51 Nische 90 Notfutter 417 Nulllinie 467 Nutzungsbeschränkung 661 Nutzungsent echtung 404 Nutzungsumlegung 115 Ober ächenab uss 67, 67, 71 Objektivierung 642 Ökologie 85 Organ, analog 90 Organ, homolog 90 Pachtland 414 Parteistellung 230 Passwinde 56 Permafrostperiode 17 P anzenproduktion 112 P anzensoziologie 588 P ichtwasser 354 P ugsohle 311, 407 Phänologie 63, 274 ph-wert 242 Pistenpräparierung 540 Plattentektonik 11 Plenterwald 130 Pochwerk 148 Podsolierung 245 Population 92 Porenwasserbewegung 297 Potenzialströmung 296 Produktionslenkung 117 Prognose 259 Programm, Landentwicklungsprogramm 650 Schutzprogramm 650 Pseudofestigkeit 243 Qualmwasser 603 Quartierplan 207 Quellbiotop 42 Quelle 39 Quelle, aufsteigend 46 Quelle, frei iessend 43 Quell ur 40 Quellmoor 40 Quellnische 40 Quellort 40 Quellschüttung 40 Quelltümpfe 40 Quellung 241 Quergefälle 464 Querneigung 464 Quertalfurche 4 Querwerk 597 Rasengleiten 29 Raubbau 1, 139 Raumordnung 187 Raumplanung 187 Reaktordeponien 547 Rechtssicherheit 388 Reduktionismus 161 Regel urbereinigung 413 Regelkreis 170 regelnd 66 Regeneration 573 Regenfeldbau 368 Regime-Begriff 79 Reitanlagen 152 Rekultivierung 96, 573 Renaturierung 118, 573 Reökologisierung 118 Reserve äche, landwirtschaftliche 258 Restkosten 438 Restrisiko 224 Restwasser 353 Revitalisierung 573 Rheologie 24, 292 Rieselverfahren 374 Rillenrieselung 375 Rindenmull 129 Risiko 661 Risikoabschätzung 259 Risikobeurteilung 75 Risikoeinschätzung 156 Risikofaktoren 144 Rodung 472 Rohboden 26 Röhrendrän 324 Rotationsbetrieb 369 Rotationsrutschung 29 Rückkoppelung 94, 170 Rückschlagkappe 349 Rückstaugebiet 585 Rückzugsstadium 12 Sackung 31 Salforst 123 Saumschlag 130 Schadenserwartung 75, 156 Schädigungsprozess 524 Scharte 615 Schattenholzart 129 Schauer 51 Schauerregen 51 Scherung 26 Scherwirkung 539 Schiffbauholz 122 Schlammkalamität 589 Schlammstrom 590 Schlauchverfahren 374 Schleppkraft 36 Schluckloch 33 Schlupf 407 Schlusswald 127 Schnee-(Firn-)Grenze 13 Schneedruck 127 Schnee ocke 51 Schnee uchtrecht 117 Schneidwirkung 539 Schneiteln 122 Schnittholz 129 Schonzone 40 Schöpfwerk 6 Schuldzuweisung 642 Schutzkonzept 650 Schutzwald 123 Schutzzone 40 Schwebstoff 76 Schwemmfächer 16, 597 Schwemmkegel 35 Schwimmstoff 76 Sedimentfalle 601 Sedimentgestein 24 Seerückhalt 584 Seespiegel 585 seiger 25 Seitenmoräne 15 Seitenschurf 34 Selbstordnung 167 Selbstreparatur 565 Selve 123 Servitut 379 Seuchenzug 102 Sicherheit 224 Sichttiefe 83 Sickerungen 322 Simulation 181 Snowboarder 152

73 706 Sachregister Sohlenhebung 581 Sohlental 15 söhlig 25 Sozialbrache 2 Spaltenwasser 37 Speicherfähigkeit 65 Speicherfeuchte 255 Sperrentreppe 597 Sprühregen 51 Standfestigkeit 472 Standort 91 Standortfaktor 111 Standsicherheit 472 Starkregen 33, 56 Stauhöhe 585 Staulagen, Nordstaulagen 583 Südstaulagen 583 Stauquelle 44 Stauraumspülung 589 Stauraumverlandung 589 Stausee 587 Stauwurzel 585 Steckhölzer 567 Steigung 455 Steigungsregen 4 Stimmenmehr 411 Stockes sches Gesetz 234 Stoffe, gelöst 76 Strasse 447 Strauchsaum 127 Strecke, Transportstrecke 609 Umlagerungsstrecke 609 Stromstrich 620 Strukturwandel 198 Sturm 529 Sturmschaden 125 Subrosion 33 Subsidiaritätsprinzip 157 Suffrosion 36 Sukzession 92 Systemdenken 2 Systemtheorie 174 Talauswind 52 Taleinwind 52 Talzuschub 32 Taupunkt 50 Tauschwert 394 Technikfeindlichkeit 183 Technikgläubigkeit 183 Temperatur-Sprung-Schicht 83 Thermik 52 Thixotropie 26, 243 Tiefenschurf 34 Tie ockerung 328 Tiefp ügen 327 Tracer, radioaktiver 272 transdisziplinär 168 Transformation 71 Translationsrutschung 29 Transpiration (T) Trauf 127 Treuhandstelle 414 Trittbelastung 539 Tropfenbewässerung 373 Tropfengrösse 367 Trübung 76, 83 Tümpelpass 358 Turbulenz 164 Überlaufquelle 44 Übernutzung 1 Uferanbruch 34 Ultraschallverfahren 272 Umgehungsgerinne 358 Umtriebzeit 128, 135 Umweltverträglichkeit 142, 221, 422 Umwidmung 573, 661 Unfallverhütung 407 Ungleichkörnigkeit 235 Ungunstlage 410 Unterhaltsweg 619 Ursachenanalyse 120, 642 Verantwortung 651 Verbrachung 528 Verdichtung 309 Verdunstung 69 Vereisung 12 Vergleyung 245 Verjüngung 129 Verkehrswert 394 Verklausung 225 Verlandung 83 Verlandungs-Prozess 80 Versalzung 245 Verschuldung 388 Verteilsystem 372 Verwerfung 24 Volksgesundheit 109 Vollbewässerung 368 Vor ut 307, 342 Vor ut, behinderte 342 Vor ut, freie 342 Vor ut, künstliche 342 Vor ut, natürliche 342 Vor ut, ohne 342 Vor utsysteme 345 Vorregen 68 Vorwald 129 Wachstumsfaktor 49 Waldabbruch 29 Waldentwicklung 121 Waldgrenze 565 Waldrand 127 Waldschaden 122 Waldsterben 118 Waldstreu 117, 122 Waldweide 117, 404 Wald-Weideausscheidung 417 Waldwertrechnung 136 Warmzeit 12 Wasseranschlag 306 Wasserfassung 371 Wasserhygiene 144 Wasser-Luftgemisch 602 Wassermangelgebiet 140 Wasserpfade 357 Wasserscheide 67, 67 Wassertemperatur 40 Wasserüberschussgebiet 140 Wasserweg 42 Wasserwegigkeit 37, 65 Wasserwert 52 Wasserwirtschaft 66, 139 Wasserwirtschaftsplan 369 Weg 447 Flurweg 434 Verbindungsweg 434 Wehrverschluss 585 Wehrschwelle 585 Wendemanöver 406 Wendeplatte 459 Wetter 48 Wetterscheide 53 Wiederbewaldung 123, 128, 527 Wildbach-Schwemmkegel 585 Wildholz 35, 597 Wildverbiss 528 Wind 529 Wirtschaftswald 123 Wohlfahrtsfunktion 123 Wurzelfestigkeit 555 Zähigkeit 289 Zeigerp anze 92 Zeigerwert 125 Zerrüttungsstreifen 24 Zersiedelung 382 Zeugen, stumme 225 Zonenplan 207 Zusatzbewässerung 368 Zuwanderung 382 Zweit-Zusammenlegung 419 Zwischenab uss 67, 71 Zwischeneiszeit 12 Zwischenspeicher 80 Zwischenspeicherung 51 Zyklon 53

74 Herbert Grubinger Basiswissen Kulturbautechnik und Landneuordnung Das umfangreiche Werk erläutert die Grundlagen der Arbeit des Kulturbauund des Umweltingenieurs, die heute komplexer und verantwortungsvoller ist als je zuvor. Kulturbauwesen (früher Kulturtechnik) ist eine Disziplin des Bauingenieurwesens, die sich vor allem mit land- und forstwirtschaftlichtechnischen Strukturverbesserungen, mit der Wasserwirtschaft und sonstigen Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Über utungen, Muren, Felsstürzen, Lawinen usw.) beschäftigt. Das Arbeitsgebiet des Kulturbauingenieurs setzt daher neben den Grundlagen der eigentlichen Ingenieurfächer die profunde Kenntnis der Zusammenhänge, u.a. im boden- und vegetationskundlichen, geomorphologischen, klimatischen, hydrologischen Bereich, aber auch auf sozioökonomischem und verwaltungsrechtlichem Gebiet voraus. So erweist sich z.b. die Bewertung von Grundstücken hinsichtlich ihrer Eignung für Nutzungsänderungen (Renaturierung, Hochwasser-Rückhalt, industrielle Erfordernisse usw.) als sehr komplexe Aufgabe mit vielen Interessenskon ikten; diese sind nur fachübergreifend und mit viel Geduld und Fachkenntnis zu lösen. Der Autor vermittelt dem Planer und Ingenieur den Überblick, das entsprechende Wissen und den Einblick in Lösungsmethoden, Hilfsmittel und Erfahrung und zeigt betroffenen und interessierten Bürgern ein Arbeitsgebiet, mit dem jedermann in Berührung kommen kann. Beispiele aus der Praxis erläutern einzelne Massnahmen und deren Wirksamkeit (Ef zienz). Das Werk wendet sich an Studierende, Kulturbau- und Umweltingenieure, Landschaftsplaner, Ingenieurbiologen, aber auch an (Kommunal-)Politiker und alle am ländlichen Raum Interessierte. ISBN

75 Herbert Grubinger Basiswissen Kulturbautechnik und Landneuordnung XX, 706 Seiten, 295 Abb., 145 Tabellen, 17 x 24 cm ISBN gebunden 59,80 Informationen zu diesem Titel erhalten Sie unter: E Planung, Bewertung, Nutzung und Schutz unserer Lebensräume für Kulturbauingenieure, Planer und Umweltingenieure Das umfangreiche Werk erläutert die Grundlagen der Arbeit des Kulturbau- und des Umweltingenieurs, die heute komplexer und verantwortungsvoller ist als je zuvor. Kulturbauwesen (früher Kulturtechnik) ist eine Disziplin des Bauingenieurwesens, die sich vor allem mit land- und forstwirtschaftlich-technischen Strukturverbesserungen, mit der Wasserwirtschaft und sonstigen Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Über utungen, Muren, Felsstürzen, Lawinen usw.) beschäftigt. Das Arbeitsgebiet des Kulturbauingenieurs setzt daher neben den Grundlagen der eigentlichen Ingenieurfächer die profunde Kenntnis der Zusammenhänge, u.a. im boden- und vegetationskundlichen, geomorphologischen, klimatischen, hydrologischen Bereich, aber auch auf sozioökonomischem und verwaltungsrechtlichem Gebiet voraus. So erweist sich z.b. die Bewertung von Grundstücken hinsichtlich ihrer Eignung für Nutzungsänderungen (Renaturierung, Hochwasser-Rückhalt, industrielle Erfordernisse usw.) als sehr komplexe Aufgabe mit vielen Interessenskon ikten; diese sind nur fachübergreifend und mit viel Geduld und Fachkenntnis zu lösen. Der Autor vermittelt dem Planer und Ingenieur den Überblick, das entsprechende Wissen und den Einblick in Lösungsmethoden, Hilfsmittel und Erfahrung und zeigt betroffenen und interessierten Bürgern ein Arbeitsgebiet, mit dem jedermann in Berührung kommen kann. Beispiele aus der Praxis erläutern einzelne Massnahmen und deren Wirksamkeit (Ef zienz). Das Werk wendet sich an Studierende, Kulturbau- und Umweltingenieure, Landschaftsplaner, Ingenieurbiologen, aber auch an (Kommunal-)Politiker und alle am ländlichen Raum Interessierte. E order@schweizerbart.de Schweizerbart Johannesstr. 3A, Stuttgart, Germany., Tel. +49 (0) , Fax +49 (0) online shop:

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