BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE

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1 BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft Gestionnaire de fonctions d intendance Impiegata/Impiegato d economia domestica Verordnung über die berufliche Grundbildung vom... Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), gestützt auf Artikel 19 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember über die Berufsbildung (BBG) und Artikel 12 der zugehörigen Verordnung (BBV) vom 19. November 20032, verordnet: 1 Gegenstand und Dauer der Grundbildung Art. 1 Berufsbezeichnung 1 Die Berufsbezeichnung ist Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft. 2 Fachleute Hauswirtschaft tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Menschen sich dort wohlfühlen, wo sie wohnen. Sie führen fachgerecht und selbstständig hauswirtschaftliche T ätigkeiten nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten aus. Sie organisieren, fällen Entscheide und tragen Verantwortung im Umgang mit Ressourcen sowie der Umwelt. Sie gehen wertschätzend auf die Bedürfnisse aller Menschen ein, für die sie ihre Leistungen erbringen, und sind speziell befähigt für die Arbeit im Umfeld von Menschen, die Unterstützung und Pflege benötigen. 3 Die berufliche Grundbildung erfolgt durch den Lehrbetrieb, die Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurse. 4 Die Ausbildung ist eine Grundbildung mit einem Schwerpunkt in einem der folgenden Gebiete: a. Hauswirtschaft im Grossbetrieb: Fachleute Hauswirtschaft gestalten Anlässe für Gäste, Kundinnen und Kunden. Sie erbringen Hilfeleistungen für Personen, die Unterstützung und Pflege benötigen. b. Hauswirtschaft in der Nahrungsmittelproduktion: Fachleute Hauswirtschaft produzieren Frischprodukte und verarbeiten sie qualitätserhaltend. 5 Die Ausbildung wird auch als modulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene angeboten. 6 Zur modularen berufsbegleitenden Ausbildung werden erwachsene Personen, die bei Eintritt über eine berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft von mindestens drei Jahren verfügen, zugelassen. (Der Familienhaushalt wird als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anerkannt). 1 SR SR /13

2 Art. 2 Beginn und Dauer 1 Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre. Sie richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule. 2 Im Bildungsprogramm nach dem Artikel 3 sind Tätigkeiten aufgeführt, die nach den Bestimmungen der Artikel 47 bis 49 der Verordnung3 zum Arbeitsgesetz für Jugendliche als verboten gelten. 2 Ziele und Anforderungen der Bildung Art. 3 Leitziele und Richtziele 1 Leitziele beschreiben in allgemeiner Form, welche Themengebiete zur Berufsausbildung gehören. Es wird zudem begründet, weshalb diese T hemengebiete von Bedeutung sind. Die Leitziele gelten für alle Lernorte. 2 Richtziele übersetzen ein Leitziel in Verhalten, das Lernende in bestimmten Situationen zeigen sollen. Sie konkretisieren, was gelernt werden soll. Die Richtziele gelten für alle drei Lernorte. Methodenkompetenz 1. Arbeitstechniken und Problemlösen Zur Lösung von beruflichen und persönlichen Aufgaben setzen Fachleute Hauswirtschaft Methoden und Hilfsmittel des Problemlösens ein, die ihnen erlauben, Ordnung zu halten, Prioritäten zu setzen, kundenabhängige von kundenunabhängigen Tätigkeiten zu unterscheiden, Abläufe systematisch und rationell zu gestalten. Sie planen ihre Arbeitsschritte, arbeiten zielorientiert und effizient, beachten Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und bewerten ihre Arbeitsschritte systematisch. 2. Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Wirtschaftliche Abläufe können nicht isoliert betrachtet werden. Sie beeinflussen auch wesentlich die Umwelt. Fachleute Hauswirtschaft kennen und verwenden Methoden, um ihre T ätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten im Unternehmen zu sehen. Sie beziehen bei ihrer Arbeit ökologische und ökonomische Gesichtspunkte mit ein. Sie sind sich der Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Umwelt, auf alle beteiligten Personen und auf den Erfolg des Unternehmens bewusst. 3. Informations- und Kommunikationsstrategien Die Anwendung der modernen Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologie wird in Zukunft immer wichtiger. Fachleute Hauswirtschaft sind sich dessen bewusst und helfen mit, den Informationsfluss im Unternehmen zu optimieren. Sie beschaffen sich selbständig Informationen und nutzen diese im Interesse von Kundinnen und Kunden und des Betriebes. 4. Qualitätsorientiertes Denken und Handeln Qualitätssicherungskonzepte sind für den Unternehmenserfolg wesentlich. Fachleute Hauswirtschaft sind sich der Bedeutung der Qualitätssicherung bewusst. Sie verstehen die Qualitätssicherungskonzepte und handeln danach. 5. Lernstrategien Zur Steigerung des Lernerfolgs und des lebenslangen Lernens stehen verschiedene Strategien zur Verfügung. Da Lernstile individuell verschieden sind, reflektieren Fachleute Hauswirtschaft ihr Lernverhalten und passen es unterschiedlichen Aufgaben und Problemstellungen situativ an. Sie arbeiten mit für sie effizienten Lernstrategien, welche ihnen beim Lernen Freude, Erfolg und Zufriedenheit bereiten und damit ihre Fähigkeiten für das lebenslange und selbstständige Lernen stärken. 3 SR /13

3 6. Beratungsmethoden Kundinnen und Kunden unterliegen vielfältigen ökonomischen und sozialen Einflüssen. Fachleute Hauswirtschaft wenden erfolgreiche Methoden der Beratung an zur Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden und im Interesse des Leitbildes des Unternehmens. 7. Kreativitätstechniken Offenheit für Neues ist eine wichtige Kompetenz von Fachleuten Hauswirtschaft. Deshalb sind sie fähig, bei offenen Problemen herkömmliche Denkmuster zu verlassen und mit Kreativitätstechniken zu neuen und innovativen Lösungen beizutragen. Fachleute Hauswirtschaft zeichnen sich durch Wachsamkeit und eine offene Haltung gegenüber Neuerungen und T rends im Hauswirtschaftsbereich aus. 8. Präsentationstechniken Die Wahrnehmung der hauswirtschaftlichen Angebote wird wesentlich mitbestimmt durch die Art und Weise, wie Produkte und Dienstleistungen präsentiert werden. Fachleute Hauswirtschaft kennen und beherrschen die Methoden der Präsentation und setzen sie zum optimalen Nutzen der Kundinnen und Kunden und des Unternehmens um. 9. Transfervermögen Fachleute Hauswirtschaft arbeiten in sehr unterschiedlichen Betrieben. Sie erkennen die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten, reflektieren sie und sind fähig, Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken der entsprechenden Betriebsorganisation gemäss einzusetzen. 10. Ökologisches Verhalten Ökologisches Verhalten, wie z.b. das Einkaufen von Frischprodukten, das Auswählen chemotechnischer Produkte oder den Abfall zu sortieren, ist aus dem heutigen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Fachleute Hauswirtschaft sind bereit, betriebliche Umweltschutzmassnahmen anzuwenden und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Sozial- und Selbstkompetenz 1. Eigenverantwortliches Handeln Im Hauswirtschaftsbereich, ob im Grossbetrieb oder im Familienhaushalt, sind Fachleute Hauswirtschaft mitverantwortlich für die betrieblichen Abläufe. Sie sind bereit, in eigener Verantwortung Entscheide zu treffen und gewissenhaft zu handeln. 2. Lebenslanges Lernen Anpassungen an die sich rasch wechselnden Bedürfnisse und Bedingungen im Hauswirtschaftsbereich sind eine Notwendigkeit. Fachleute Hauswirtschaft sind sich dessen bewusst und bereit, laufend neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und sich auf lebenslanges Lernen einzustellen. Sie sind offen für Neuerungen, gestalten diese und den Wandel auch mit kreativem Denken mit, stärken ihre Persönlichkeit und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 3. Kommunikationsfähigkeit Die adressatengerechte und situativ angemessene Kommunikation ist ein wichtiges Element im Hauswirtschaftsbereich. Fachleute Hauswirtschaft zeichnen sich aus durch Einfühlungsvermögen, Offenheit und Spontaneität. Sie sind gesprächsbereit und verstehen die Regeln erfolgreicher verbaler und nonverbaler Kommunikation und wenden sie an. Sie beachten die Schweigepflicht und verhalten sich den Umständen gemäss diskret. 4. Konfliktfähigkeit Im beruflichen Alltag der Fachleute Hauswirtschaft, in dem sich viele Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen begegnen, kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen. Fachleute Hauswirtschaft sind sich dessen bewusst und reagieren in solchen Fällen ruhig und überlegt. Sie stellen sich der 3/13

4 Auseinandersetzung, akzeptieren andere Standpunkte, diskutieren sachbezogen und suchen nach konstruktiven Lösungen. 5. Teamfähigkeit Berufliche und persönliche Aufgaben können allein oder in einer Gruppe gelöst werden. Fachleute Hauswirtschaft sind fähig, im interdisziplinären Team zu arbeiten, sie kennen die Regeln und haben Erfahrung in erfolgreicher Teamarbeit. 6. Kundenorientiertes Denken und Handeln Professionell erbrachte hauswirtschaftliche Dienstleistungen haben zum Ziel, die Kundinnen und Kunden darin zu unterstützen, ihren Alltag möglichst eigenständig und selbstbestimmt zu organisieren und zu gestalten. Fachleute Hauswirtschaft setzen bei ihrer Arbeit an den Ressourcen, Kompetenzen und Wünschen der Kundschaft an. 7. Umgangsformen Fachleute Hauswirtschaft pflegen bei ihrer T ätigkeit die unterschiedlichsten Kontakte mit Mitmenschen, die jeweils bestimmte Erwartungen an das Verhalten und die Umgangsformen ihrer Kontaktperson hegen. Sie passen ihre Sprache und ihr Verhalten der jeweiligen Situation, den Bedürfnissen und dem Zustand der Gesprächspartner an und sind pünktlich, ordentlich und zuverlässig. 8. Belastbarkeit Die Erfüllung der verschiedenen Anforderungen im Hauswirtschaftsbereich ist mit körperlichen und geistigen Anstrengungen verbunden. Fachleute Hauswirtschaft können mit Belastungen umgehen, indem sie die ihnen zugewiesenen und zufallenden Aufgaben ruhig und überlegt angehen. In kritischen Situationen bewahren sie den Überblick. Fachkompetenz 1. Ernährung und Verpflegung Leitziel Gesunde Ernährung und adäquate Verpflegung in gepflegter Atmosphäre sind für die Lebens- und Arbeitsqualität sowohl der Kundinnen und Kunden als auch der Mitarbeitenden von grosser Bedeutung. Bei der Zusammenstellung von Menüs müssen die Fachleute Hauswirtschaft neben allgemeinen Ernährungsregeln auch spezifische Anforderungen an die Ernährung für unterschiedliche Altersgruppen sowie Personen mit bestimmten Krankheiten beachten. Bei der Zubereitung von einfachen Gerichten sowie bei der Arbeit im Speiseverteilsystem und in der Abwaschorganisation ist es wichtig, dass die Fachleute Hauswirtschaft die Qualitätssicherungs- und Hygienevorschriften des jeweiligen Betriebs berücksichtigen. Um die Aufgaben effizient verrichten zu können, ist von Bedeutung, dass die Fachleute Hauswirtschaft mit Ihren Kolleginnen und Kollegen Hand in Hand sowie mit den verfügbaren Maschinen und Geräten fachgerecht arbeiten. In gewissen Betrieben bewirtschaften die Fachleute Hauswirtschaft zusätzlich den Garten und verarbeiten die Frischprodukte qualitätserhaltend. Ökologische Gesichtspunkte spielen in der gesamten Nahrungszubereitung, von der Herstellung und Beschaffung von Frischprodukten bis zur Reinigung der Maschinen und Geräte, eine übergeordnete Rolle. Aus oben genannten Gründen ist ein T eil der Ausbildung dem Thema gesunde Ernährung und Verpflegung gewidmet. Im Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb werden zudem die spezifischen Anforderungen an die Ernährung bei bestimmten Krankheiten behandelt. Im Schwerpunkt Hauswirtschaft in der Nahrungsmittelproduktion wird zusätzlich auf die Bewirtschaftung des Gartens und die Qualitätserhaltung von Frischprodukten eingegangen. 4/13

5 Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln; Qualitätsorientiertes Denken und Handeln; Kreativitätstechniken; Transfervermögen; Ökologisches Verhalten. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Teamfähigkeit; Kunden-orientiertes Denken und Handeln; Belastbarkeit. Richtziele 1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungsregeln sowie saisongerechte und standortsnahe Produkte. 1.2 Die Fachleute Hauswirtschaft bereiten einfache, schmackhafte Gerichte präzise, hygienisch einwandfrei und effizient zu. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte. 1.3 Die Fachleute Hauswirtschaft stellen eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Speiseverteilung sicher. 1.4 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine hygienisch einwandfreie und effiziente Abwaschorganisation. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte. 1.5 Die Fachleute Hauswirtschaft (Schwerpunkt Hauswirtschaft in der Nahrungsmittelproduktion ) bewirtschaften den Garten nach ökologischen Gesichtspunkten. 1.6 Die Fachleute Hauswirtschaft (Schwerpunkt Hauswirtschaft in der Nahrungsmittelproduktion ) verarbeiten Frischprodukte vielfältig und qualitätserhaltend. 2. Hausdienst Leitziel Menschen sollen sich in der Umgebung wohlfühlen, in der sie wohnen. Ansprechend gestaltete und gut unterhaltene Räume tragen dazu bei. Bei der Gestaltung der Räume ist es wichtig, dass die Fachleute Hauswirtschaft unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes den jeweiligen Räumen eine persönliche Note geben. Bei der Reinigung der Räume spielen hygienische und ökologische Gesichtspunkte eine übergeordnete Rolle. Um diesen Anforderungen gerecht werden und die Reinigung effizient verrichten zu können, sind Kenntnisse der Reinigungssysteme sowie eine präzise Arbeitsweise unabdingbar. Besondere Regeln diesbezüglich gelten bei der Reinigung kritischer Bereiche im Gesundheitswesen. Neben der Reinigung ist eine regelmässige Kontrolle der Räume und Einrichtungen wichtig. Damit die Fachleute Hauswirtschaft die Räume optimal unterhalten können, setzen sie sich im Rahmen der Ausbildung intensiv mit Gestaltungs- und Reinigungstechniken auseinander. Es wird auf einfache Kontroll- und Unterhaltsaufgaben eingegangen. Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln; Qualitätsorientiertes Denken und Handeln; Kreativitätstechniken; Transfervermögen, Ökologisches Verhalten. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Belastbarkeit. Richtziele 2.1 Die Fachleute Hauswirtschaft gestalten Räume unter Berücksichtigung des jeweiligen Verwendungszweckes mit einer persönlichen und kreativen Note. 2.2 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Reinigung der Räume. Sie berücksichtigen dabei ökologische Gesichtspunkte. 2.3 Die Fachleute Hauswirtschaft beachten die spezifischen Regeln selbst in der Reinigung kritischer Bereiche im Gesundheitswesen. 2.4 Die Fachleute Hauswirtschaft kontrollieren regelmässig die ihnen zugeteilten Räume und Einrichtungen. 3. Wäscheversorgung Leitziel Die Wäscheversorgung umfasst Aufbereitung, Unterhalt und Bereitstellung der Betriebs- und der Privatwäsche. 5/13

6 Die Auftraggeber wünschen saubere, hygienisch einwandfreie und korrekt instandgestellte Wäsche. Dabei ist auch wichtig, dass die Wäsche Farbe und Form beibehält. Besondere Behandlungen sind bei spezifischem Material und Wäsche unter anderem aus kritischen Bereichen des Gesundheitswesens angezeigt. Zudem muss den ökonomischen und ökologischen Aspekten Rechnung getragen werden. Die Ausbildung vermittelt die Grundlagen für alle Arbeiten im Wäschekreislauf und geht auf spezifische Hygienemassnahmen ein. Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln; Qualitätsorientiertes Denken und Handeln; Transfervermögen; Ökologisches Verhalten. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Belastbarkeit. Richtziele 3.1 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine schonende, hygienisch einwandfreie, präzise und effiziente Aufbereitung der Wäsche. Sie berücksichtigen dabei ökologische Gesichtspunkte. 3.2 Die Fachleute Hauswirtschaft sind um eine ökonomisch vertretbare, professionelle und effiziente Instandstellung von Textilien besorgt. 3.3 Die Fachleute Hauswirtschaft beachten die entsprechenden Regeln auch in der Aufbereitung der Spezialwäsche. 4. Gästebetreuung und Service Leitziel Die Atmosphäre in einem Betrieb wird durch das Auftreten der dort arbeitenden Personen wesentlich beeinflusst. Kunden und Gäste aus unterschiedlichen Kulturen müssen fühlen, dass sie willkommen sind, wertgeschätzt werden und dass auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird. Beim Servieren von Mahlzeiten ist präzises Einhalten der Regeln und zuvorkommendes, effizientes Arbeiten unabdingbar. Dem Anlass entsprechend aufgedeckte und dekorierte Tische tragen zur Lebensfreude der Gäste und Kunden bei. Im Jahresablauf gestaltete Feste und Anlässe bringen willkommene Abwechslung. Der Erfolg dieser Anlässe hängt von einer einwandfreien Organisation und präzisen Durchführung ab. Für Gäste und Betrieb ist dabei ein gutes und situationsgerechtes Marketing von Wichtigkeit. Die Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und die Beurteilung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen führen zu einem offenen und sicheren Auftreten der Fachleute Hauswirtschaft gegenüber allen Personen. Der Umgang untereinander im Team und das Verhalten in Konfliktsituationen spielen eine grosse Rolle. Zudem ist es wichtig, das Betriebsleitbild in allen Bereichen umzusetzen. Die Ausbildung legt deshalb Wert auf die Vermittlung der Grundlagen einer professionellen Gästebetreuung sowie auf die Persönlichkeitsbildung der angehenden Fachleute Hauswirtschaft. Im Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb wird zusätzlich auf die Themen Organisation von Anlässen und Marketing eingegangen. Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Informations- und Kommunikationsstrategien; Lernstrategien; Beratungsmethoden; Kreativitätstechniken; Präsent at ionst echniken. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Lebenslanges Lernen; Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit; Teamfähigkeit; Kundenorientiertes Denken und Handeln; Umgangsformen; Belastbarkeit. Richtziele 4.1 Die Fachleute Hauswirtschaft sind sich ihrer eigenen Persönlichkeit, Möglichkeiten und Grenzen bewusst. 4.2 Die Fachleute Hauswirtschaft beteiligen sich aktiv daran, das Betriebsleitbild zum Tragen zu bringen. 4.3 Die Fachleute Hauswirtschaft gehen sowohl auf Kunden und Kundinnen als auch auf Gäste, Teamkollegen und Teamkolleginnen offen, wertschätzend und professionell ein. 4.4 Servicearbeiten verrichten die Fachleute Hauswirtschaft professionell, zuvorkommend und effizient. 6/13

7 4.5 Die Fachleute Hauswirtschaft sind um eine professionelle, gepflegte und originelle T ischkultur besorgt. 4.6 Die Fachleute Hauswirtschaft (Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb ) sind bestrebt, einfache Anlässe professionell zu organisieren und durchzuführen. 4.7 Die Fachleute Hauswirtschaft (Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb ) sind bestrebt, die Marketingmassnahmen auf die jeweilige Situation und das Zielpublikum abzustimmen. 5. Administration Leitziel Die Betriebskonzepte für die Qualitätssicherung sowie die Einhaltung der Hygiene-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorgaben prägen auch die administrativen Tätigkeiten der Fachleute Hauswirtschaft. Arbeiten in der Administration sichern die Abläufe in den übrigen Tätigkeitsbereichen. Kenntnisse der Betriebsorganisation sind nötig für das reibungslose Funktionieren der betrieblichen Abläufe, die Weiterleitung von wichtigen Informationen an die verantwortlichen Personen und damit für die Qualitätssicherung. Für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes sind das Verständnis der entsprechenden Konzepte und Vorgaben sowie das sorgfältige Festhalten von wichtigen Daten unabdingbar. Die Ausbildung der Fachleute Hauswirtschaft umfasst die Grundlagen für die rationelle Verrichtung dieser Arbeiten. Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln; Informations- und Kommunikationsstrategien; Qualitätsorientiertes Denken und Handeln; Lernstrategien; Transfervermögen. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Lebenslanges Lernen; Kundenorientiertes Denken und Handeln. Richtziele 5.1 Die Fachleute Hauswirtschaft tragen auch im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten zur professionellen Umsetzung der Betriebskonzepte bei. 5.2 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten auch in der Administration eine optimale Umsetzung der Betriebsorganisation. 5.3 Die Fachleute Hauswirtschaft verrichten administrative Aufgaben sorgfältig und präzise. 6. Gesundheits- und Sozialwesen Leitziel Fachleute Hauswirtschaft arbeiten häufig in Institutionen des Gesundheits- und Sozialbereiches. Beim Umgang mit Personen, die Unterstützung und Pflege benötigen, ist die korrekte Einschätzung ihres Befindens äusserst wichtig. Kenntnisse über die Entwicklungsphasen des Menschen sowie den Einfluss verschiedener Krankheiten auf die Kommunikationsfähigkeit sind unumgänglich, um die sich ergebenden Situationen richtig einzuschätzen und sich gegenüber den entsprechenden Kunden und Gästen korrekt zu verhalten. Bei der Arbeit im interdisziplinären Team ist präzises Handeln im eigenen definierten Verantwortungsbereich ebenso wichtig wie Kenntnisse der Fachsprache der Berufsgruppen im Umfeld. Hilfeleistungen erbringen erfordert neben der Beachtung der eigenen Rolle im Betrieb ein unaufdringliches und kundengerechtes Vorgehen. In Notfallsituationen sind die Einschätzung der Lage, das eigene Handeln und die Benachrichtigung der zuständigen Personen von grosser Wichtigkeit. Bei all diesen Arbeiten muss der eigenen psychischen und physischen Gesundheit genügend Beachtung geschenkt werden. Um diesen Aspekten Rechnung tragen zu können, werden im Rahmen der Ausbildung die notwendigen Grundlagen vermittelt. 7/13

8 Im Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb wird die Unterstützung von Personen, die Unterstützung und Pflege benötigen, vertieft behandelt. Methodenkompetenz: Arbeitstechniken und Problemlösen; Qualitätsorientiertes Denken und Handeln; Beratungsmethoden. Sozial- und Selbstkompetenz: Eigenverantwortliches Handeln; Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit; Teamfähigkeit; Kundenorientiertes Denken und Handeln; Umgangsformen; Belastbarkeit. Richtziele 6.1 Die Fachleute Hauswirtschaft pflegen ihre psychische und physische Gesundheit. 6.2 Die Fachleute Hauswirtschaft sind bestrebt, das Befinden von Personen, die Unterstützung und Pflege benötigen, korrekt einzuschätzen und sich entsprechend zu verhalten. 6.3 Die Fachleute Hauswirtschaft integrieren sich gezielt, sachbezogen und kooperative in ihrer Arbeit in interdisziplinären Teams. 6.4 Die Fachleute Hauswirtschaft handeln in Notfallsituationen professionell. 6.5 Die Fachleute Hauswirtschaft (Schwerpunkt Hauswirtschaft im Grossbetrieb ) erbringen Hilfeleistungen professionell, unaufdringlich und kundengerecht. 3 Für die Allgemeinbildung gilt der Rahmenlehrplan des Bundesamtes. 4 Für den Sportunterricht gilt der Rahmenlehrplan des Bundesamtes. 3 Umfang der Bildungsinhalte und Anteile der Lernorte Art. 4 Bildung in beruflicher Praxis 1 Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung an 4 Tagen/Woche. Art. 5 Schulische Bildung 1 Der Pflichtunterricht schulischer Bildung umfasst 1080 Lektionen. Davon entfallen auf den Sportunterricht 120 Lektionen. 2 Die Berufsfachschule verteilt die Anteile der Themengebiete auf die Bildungsjahre gemäss dem Vorschlag der schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. 3 Der Berufsmaturitätsunterricht während der beruflichen Grundbildung wird so angesetzt, dass zusammen mit berufskundlichem Unterricht und Sport ganze und zusammenhängende Schultage ermöglicht werden. Art. 6 Bildung in überbetrieblichen Kursen 1 Die Kurse dauern insgesamt 12 T age zu 8 Stunden. 2 Der Besuch der Kurse ist obligatorisch. 3 Die Kurse müssen vor Beginn des letzten Semesters der beruflichen Grundbildung abgeschlossen sein. 4 Hauswirtschaft Schweiz hält die Organisation der überbetrieblichen Kurse in einem separaten Erlass fest4. 4 Qualitätssicherung Art. 7 Allgemeines, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz 1 Die Anbieter der Bildung stellen den Lernenden einen geeigneten Bildungsplatz und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Entsprechende Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz werden den Lernenden mit Beginn der Bildung abgegeben und erklärt. 4 Das Organisationsreglement ÜK kann bei Hauswirtschaft Schweiz bezogen werden. 8/13

9 2 Die Bestimmungen und Verhaltensnormen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz werden den Lernenden als Teile der Bildung an allen drei Lernorten vermittelt und in den Qualifikationsverfahren mit berücksichtigt. 3 Die lernende Person führt eine Lerndokumentation 5, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Kompetenzen und ihre Erfahrungen festhält. Art. 8 Kommission für Berufsentwicklung und Qualität 1 Die schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Hauswirtschaft (B+QHW) stellt sicher, dass a. die Leistungsziele gemäss Anhang laufend den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst werden; b. einheitliche Standards bezüglich den Anforderungen an die Leistungen und deren Messung vorhanden sind. Die Anpassung der Leistungsziele und Standards erfolgt mindestens alle fünf Jahre. 2 Die Kommission nimmt überdies folgende Aufgaben wahr: a. sie schlägt die organisatorische Umsetzung der Bildung in Bezug auf die Vermittlung der Bildungsinhalte vor, soweit eine solche nicht aus der vorliegenden Bildungsverordnung hervorgeht. Insbesondere trifft sie die nötigen Vorkehrungen, damit ein Lehrstellenwechsel von einem in den andern Kanton erleichtet wird. b. sie wählt eine schweizerische Prüfungskommission und erstellt und genehmigt deren Pflichtenheft. c. sie schlägt die ergänzenden Regelungen über die Organisation von überbetrieblichen Kursen zu Handen von Hauswirtschaft Schweiz vor. d. sie wählt eine schweizerische Kommission für Qualitätssicherung in der modularen berufsbegleitenden Bildung für Erwachsene, erstellt und genehmigt deren Pflichtenheft. 3 Die Kommission setzt sich aus mindesten 7 Vertreterinnen oder Vertretern aus Mitgliedorganisationen von Hauswirtschaft Schweiz und je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes und der Kantone zusammen. Die Sprachregionen müssen angemessen vertreten sein. 4 Die Kommission organisiert sich selbst. Art. 9 Anforderungen an Anbieter von Bildung in beruflicher Praxis 1 Die kantonale Behörde erteilt die Bildundgsbewilligung an Anbieter von Bildung in beruflicher Praxis, wenn sie: a. die Qualität und Vollständigkeit der Bildung gewährleisten; b. über das entsprechend qualifizierte und erforderliche Personal sowie die notwendigen Einrichtungen verfügen. 2 Für die Ausbildung im ersten Lehrjahr sind Privathaushalte im Verbund oder mit Folgeverträgen zugelassen. 3 Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner hält den Bildungsstand der lernenden Person gestützt auf eine Lerndokumentation (Art. 7. Abs. 3) fest und bespricht diese mit ihr mindestens einmal pro Semester. Art. 10 Höchstzahl der Lernenden in Lehrbetrieben 1 In beruflicher Praxis dürfen gleichzeitig ausgebildet werden: a. eine lernende Person, wenn ständig mindestens eine entsprechend qualifizierte Berufsbildnerin oder ein entsprechend qualifizierter Berufsbildner beschäftig ist. Eine weitere lernende Person darf ihre Bildung beginnen, wenn die erste in das letzte Jahr der beruflichen Grundbildung eintritt; b. zwei lernende Personen, wenn zusätzlich eine Fachkraft voll beschäftigt ist bzw. zwei Fachkräfte zu mindestens je 60 Prozent beschäftigt sind; c. eine weitere lernende Person auf je weitere Fachkräfte nach Buchstabe b. 2 Als fachliche Mindestanforderungen an eine Berufsbildnerin/einen Berufsbildner gilt: 5 Eine Wegleitung zur Lerndokumentation sowie Musterblätter können bei Hauswirtschaft Schweiz bezogen werden. 9/13

10 a. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft und mindestens drei Jahre berufliche Praxis; b. Fähigkeitszeugnis verwandter Berufe und mindestens drei Jahre berufliche Praxis; c. Höhere hauswirtschaftliche Berufsabschlüsse. 3 Als Fachkraft nach Absatz 1 gilt, wer über ein Fähigkeitszeugnis im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Art. 11 Anforderungen an Anbieter schulischer Bildung und schulisch organisierter Grundbildung 1 Die Anbieter schulischer Bildung und schulisch organisierter Grundbildung dokumentieren die Leistungen der Lernenden in den unterrichteten Bereichen und stellen ihnen am Ende jedes Semesters ein Zeugnis aus. 2 Unterrichtssprache ist die Landessprache des Ausbildungsortes. Zweisprachiger Unterricht in einer weiteren Landessprache oder in Englisch ist empfohlen. 5 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel Art. 12 Zulassung zum Qualifikationsverfahren 1 Zugelassen wird, wer die berufliche Grundbildung a. nach dieser Bildungsverordnung erworben hat; b. in einer vom Kanton dafür berechtigten Bildungsinstitution absolviert hat. 2 Zugelassen wird darüber hinaus, wer a. die besonderen Zulassungsvoraussetzungen nach Artikel 32 BBV erfüllt; b. glaubhaft macht, auf Grund der bisherigen Bildungsleistungen und der beruflichen Praxis den Anforderungen des Qualifikationsverfahrens gewachsen zu sein. 3 Die Kantone sorgen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren. 4 Über die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen entscheiden die für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren zuständigen Organe. Art. 13 Qualifikationsgegenstand, Verfahren, Zeit 1 Im Qualifikationsverfahren wird nachgewiesen, dass die Anforderungen gemäss dem Leistungszielkatalog erreicht sind. 2 Die zu prüfenden Qualifikationsbereiche umfassen: a. Pos. Praktische Arbeiten von der schweizerischen Prüfungskommission bestimmte Gebiete aus den vier nachfolgend aufgeführten Ernährung / Verpflegung Hausdienst Wäscheversorgung Gästebetreuung und Service 4 Schwerpunkt 5 Beurteilung Lehrbetrieb6 b Berufskenntnisse von der schweizerischen Prüfungskommission bestimmte Gebiete aus den sechs nachfolgend aufgeführten Ernährung / Verpflegung Hausdienst Praktisch 300 Min. Schriftlich 180 Min. 6 Der Beurteilungsbogen kann bei Hauswirtschaft Schweiz bezogen werden. 10/13

11 Wäscheversorgung Gästebetreuung und Service Administration Gesundheits- und Sozialwesen 3 1 von der schweizerischen Mündlich 30 Min. Prüfungskommission bestimmtes Gebiet aus den sechs nachfolgend aufgeführten Ernährung / Verpflegung Hausdienst Wäscheversorgung Gästebetreuung und Service Administration Gesundheits- und Sozialwesen c Allgemeinbildung (nach den Mindestforschriften des Bundesamtes) 3 Die Lerndokumentation wird im Qualifikationsverfahren im Bereich Praktische Arbeit verwendet. 4 Das Qualifikat ionsverfahren richt et sich nach der Wegleit ung der schweizerischen Prüfungskommission. 5 Das Qualifikationsverfahren für die modulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene richtet sich nach den Aufgaben der schweizerischen Prüfungskommission. Die zu prüfenden Qualifikationsbereiche umfassen alle Module. Art. 14 Bewertung der Leistungen 1 Die Leistungen im abschliessenden Qualifikationsverfahren werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Halbe Zwischennoten sind zulässig. 2 Die Note jedes Qualifikationsbereiches, der sich aus einzelnen Positionen zusammensetzt, wird als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet. 3 Im Notenausweis werden die Gesamtnote und die zusammengefassten Leistungen jedes Qualifikationsbereichs mit einer Note festgehalten. 4 Notenwerte Note Eigenschaften der Leistung 6 Sehr gut 5 Gut 4 Genügend 3 Schwach 2 Sehr schwach 1 Unbrauchbar 5 Die Beurteilungen in der modularen berufsbegleitenden Ausbildung für Erwachsene werden mit erreicht und nicht erreicht bewertet. Wenn 2/3 oder mehr der von der schweizerischen Qualitätssicherungskommission definierten Kriterien erreicht sind, ist das gesamte Modul erreicht. Art. 15 Bestehen 1 Für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens werden folgende Qualifikationsbereiche beurteilt und wie folgt gewichtet: - Praktische Arbeiten (2X) - Berufskenntnisse (1X) - Berufskundlicher Unterricht / Erfahrungsnote der Berufsfachschule (1X) - Allgemeinbildung (1X) 11/13

12 2 Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn: a. die Gesamtnote und die Note des Qualifikationsbereichs "Praktische Arbeit" mindestens 4.0 betragen; b. nicht mehr als eine Position des Qualifikationsbereichs "Praktische Arbeit" unter 4.0 liegt. 3 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus den Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche (1/5 der Notensumme). 4 Wer die Berufsmaturitätsprüfung bestanden hat oder definitiv ins letzte Semester promoviert wurde, ist von der Prüfung in den Qualifikationsbereichen Allgemeinbildung befreit. Für die Feststellung des Bestehens des abschliessenden Qualifikationsverfahrens wird das Ergebnis nicht mitgezählt. 5 Das Qualifikationsverfahren in der modularen berufsbegleitenden Grundbildung für Erwachsene ist bestanden, wenn alle Module erreicht sind. 6 Die Wiederholung von Qualifikationsbereichen ist höchstens zweimal möglich. Bereits bestandene Qualifikationsbereiche müssen nicht mehr wiederholt werden. 7 Bei Personen, die das Qualifikationsverfahren ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholen, werden die bisherigen Erfahrungsnoten beibehalten. Wird der berufliche Unterricht wiederholt, zählt die neue Erfahrungsnote. 8 Bei Personen, welche die Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung nach dieser Bildungsverordnung erworben haben, wird statt der Erfahrungsnote der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse doppelt gewichtet. Art. 16 Ausweis und T itel 1 Wer das Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten T itel «Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft» zu führen. Der Schwerpunkt wird im Notenausweis aufgeführt. Art. 17 Rechtsmittel Der Rechtsmittelweg über das Qualifikationsverfahren richtet sich nach kantonalem Recht. 6 Schlussbestimmungen Art. 18 Aufhebung bisherigen Rechts 1 Das Reglement vom 20. Mai 1999 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung sowie der Lehrplan für den beruflichen Unterricht der Hauswirtschafterin wird aufgehoben; 2 Das Reglement vom 20. September 2000 über die Einführungskurse für Hauswirtschafterin wird durch den Verband Hauswirtschaft Schweiz mit dem Erlass des Organisationsreglements ÜK aufgehoben. Art. 19 Übergangsrecht 1 Lernende, die ihre Bildung vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Recht ab. 2 Wer die Lehrabschlussprüfung für Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter wiederholt, wird bis am 31. Dezember 2010 auf sein Verlangen nach dem bisherigen Recht beurteilt. 12/13

13 Art. 20 Inkrafttreten Die Bestimmungen nach den Artikeln 1 bis 11 und 18 bis 20 treten am 1. Januar 2005 in Kraft, diejenigen nach den Artikeln 12 bis 17 am 1. Januar Bern, den... Bundesamt für Berufsbildung und T echnologie Des Direktor: Verzeichnis der Anhänge Leistungszielkatalog Lektionentafel Beurteilungsbogen Bezugsquellen Hauswirtschaft Schweiz Tribschenstrasse 7 Postfach Luzern 13/13

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