Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung

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1 Ausgabedatum: 21/01/2016 Überarbeitungsdatum: 21/01/2016 Ersetzt: - Version: 1.0 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform : Gemisch Produktname : GARDOL BIO TOMATENDÜNGER (NPK ) 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Für die Allgemeinheit bestimmt Verwendung des Stoffes/des Gemischs Verwendungen, von denen abgeraten wird : Düngemittel 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller: De Ceuster Meststoffen n.v./s.a. Bannerlaan Grobbendonk - Belgium T +32 (0) F +32 (0) dcm@dcm-info.com - Inverkehrbringer: GPI Green Partners International GmbH & Co. KG Rockwoolstraße 14, D Gladbeck T Notrufnummer Land Organisation/Firma Anschrift Notrufnummer Belgien Deutschland ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum c/o Hôpital Central de la Base - Reine Astrid Giftberatung Virchow-Klinikum, Medizinische Fakultät der Humboldt - Universitat zu Berlin Abt. Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie und Intensivmedizin Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft Rue Bruyn B Brussels Augustenberger Platz Berlin Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine Kennzeichnung erforderlich 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff 3.2. Gemisch Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). : Einatmen unwahrscheinlich. : Mit viel Wasser und Seife waschen. : Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. 21/01/2016 DE (Deutsch) 1/5

2 Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Mund ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Schäden : Bei üblichen Gebrauchsbedingungen keine nennenswerte Gefährdung zu erwarten Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel : Schaum. Trockenlöschpulver. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl. Sand. Ungeeignete Löschmittel : Keinen starken Wasserstrahl benutzen Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Reaktivität : Stabil unter Normalbedingungen Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung : Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz betreten. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Schutzausrüstung : Persönliche Schutzkleidung verwenden (8) Einsatzkräfte Schutzausrüstung : Persönliche Schutzkleidung verwenden (8). Notfallmaßnahmen 6.2. Umweltschutzmaßnahmen : Umgebung belüften. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hygienemaßnahmen : Auf festem Boden in geeignete Behälter kehren oder schaufeln. Bildung von Staub minimieren. Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. : Das Produkt nicht essen oder trinken. Nicht als Tierfutter verwenden. : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen Lager Verpackungsmaterialien 7.3. Spezifische Endanwendung(en) Düngemittel. : Ausserhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. : In trockener, kühler (frostfrei), gut durchlüfteter Umgebung lagern. : In fest verschlossenen Verpackung lagern. In der Originalverpackung aufbewahren. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Handschutz Augenschutz Haut- und Körperschutz Atemschutz : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 21/01/2016 DE (Deutsch) 2/5

3 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand Aussehen Farbe Geruch Geruchsschwelle ph-wert Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Dichte Löslichkeit Log Pow Log Kow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen 9.2. : Feststoff : Granulat. : Braun. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Stabil unter Normalbedingungen Chemische Stabilität : Charakteristisch. : g/l Stabil bei empfohlenen Lager- und Anwendungsbedingungen gemäß Teil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt Zu vermeidende Bedingungen Direkte Sonnenbestrahlung. Extrem hohe oder niedrige Temperaturen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte Rauch. Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut 21/01/2016 DE (Deutsch) 3/5

4 Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome :. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Ökologie - Allgemein : Zersetzt sich vollständig zu CO 2, Wasser und Mineralen, die als Pflanzennährstoffe betrachtet werden Persistenz und Abbaubarkeit DCM VIVIKALI Persistenz und Abbaubarkeit Nicht festgelegt Bioakkumulationspotenzial DCM VIVIKALI Bioakkumulationspotenzial Nicht festgelegt Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nicht in Teiche, Gewässer und Kanäle gelangen lassen, um Sauerstoffmangel und Eutrophierung vorzubeugen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen für die Abfallentsorgung ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe : Das Produkt wird als Düngemittel verwendet. Vor einer Deponierung sollte die Möglichkeit des Einstazes in der Landwirtschaft geprüft werden. Die Verpackung nicht zu anderen Zwecken verwenden. Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen Umweltgefahren : Keine zusätzlichen Informationen verfügbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Landtransport 21/01/2016 DE (Deutsch) 4/5

5 Seeschiffstransport Lufttransport Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Verordnungen Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (WGK) : nwg - Nicht wassergefährdend Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt ABSCHNITT 16: Datenquellen : VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. : Keine. SDS EU ABLEHNUNG DER HAFTUNG Wir haben die in diesem Datenblatt enthaltenen Informationen von Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten. Die Richtigkeit der ausdrücklichen oder konkludenten Information kann nicht gewährleistet werden. Die Bedingungen oder Methoden der Handhabung, Lagerung, Benutzung oder Entsorgung des Produkts entziehen sich unserer Kontrolle und eventuell auch unseren Kenntnissen. Aus diesen und anderen Gründen übernehmen wir keine Verantwortung und lehnen ausdrücklich Haftung für Verlust, Schaden oder Kosten ab, die aus der Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Entsorgung des Produkts entstehen könnten oder damit in irgendeiner Weise verbunden sind. Dieses wurde für dieses Produkt erstellt und darf nur für dieses verwendet werden. Wird das Produkt als Bestandteil eines anderen Produkts verwendet, gelten die im Datenblatt angegebenen Informationen möglicherweise nicht. 21/01/2016 DE (Deutsch) 5/5

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