Bewertung pädophiler Forderungen im Deutschen Kinderschutzbund

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1 Bewertung pädophiler Forderungen im Deutschen Kinderschutzbund Günther Deegener 1. Einführung 2. Vertretung von Positionen Pädophiler durch die Wissenschaft 3. Weitere gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Strömungen mit Anknüpfungspunkte für die Positionen von Pädophilen am Beispiel der Grünen/des alternativen Milieus 4. Bewertungen pädophiler Forderungen im Spannungsfeld zwischen progressiven vs. reaktionären Kräften 5. Detailliertere Bewertungen der Aussagen von Brinkmann aus dem Beitrag von Gegensätzliche und gleichgerichtete Positionen zu Brinkmann im DKSB 6.1 Saller (1987) 6.2 Pro und Kontra in Kinderschutz aktuell 1985/ Bärsch 7. Sexueller Missbrauch in Internaten und Schulen: Schwerpunkt Reformpädagogik. 8. Antiautoritäre Erziehung, Antipädagogik und Kinderrechtsbewegung Literatur Seite 1 Seite 3 Seite 16 Seite 28 Seite 36 Seite 48 Seite 48 Seite 57 Seite 72 Seite 80 Seite 110 Seite Einführung In der Broschüre Sexuelle Gewalt gegen Kinder, 1987 herausgegeben vom Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.v., vertritt Brinkmann (S ) folgende Ansichten: Auf der einen Seite soll auch den Kindern ihr ureigenes Recht auf sexuelle Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung zugestanden, soll dieses Rechtsgut respektiert, geschützt und gesichert werden, hat Erziehung immer auch die Entwicklung der Autonomie des Kindes nicht zuletzt im sexuellen Handeln zu fördern und zu unterstützen. Und die Zeitschrift des Deutschen Kinderschutzbundes Kinderschutz aktuell hat erst jüngst einem Autor gebührenden Platz eingeräumt, der sich für einen Verzicht der Einmischung von Erwachsenen in die Sexualität von Kindern und in ihre sexuelle Selbsttätigkeit stark gemacht und dazu aufgerufen hat, daß wir es lernen zu akzeptieren, daß Kinder ihre eigenen Wege gehen wollen auch im sexuellen Handeln; Der Einmischungsverzicht bedeutet, daß die Kinder geschützt werden auf ihren Wegen, ohne daß wir diese Wege zu betreten, zu planieren oder zu planen, mit Wegweisern, Gebots- oder Stopschildern zu versehen versuchen (Winfried Kleemann in Kinderschutz aktuell 3/1985, S. 8-9). [Zu ergänzen ist, dass Kleemann 1

2 dieses Zitat in seinem Beitrag direkt anschließend ergänzt mit (S. 9): Es gibt keine kindliche (infantile) oder erwachsene Sexualität, keine männliche oder weibliche, es gibt nur die Sexualität. ]. Auf der anderen Seite wird die (vom Alterszeitpunkt her allemal diskutierbare) formale Grenze der Volljährigkeit zum Definitionsmerkmal und zum Ausschlußmerkmal (un-)erlaubter sexueller Handlungen gemacht, das heißt: der eigentätigen Wahrnehmung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung durch die Kinder selbst wird der Boden entzogen, indem sexuelle Kontakte zwischen einem Kind und einem Erwachsenen generell, ohne Ausnahme unter Strafandrohung gestellt werden ( 176 StGB) und nicht etwa nur jene, in denen Kinder mit Hilfe von Gewalt, von Drohungen, List und Tücke oder durch Verführung gegen ihren erklärten oder erkennbaren Willen sexuell missbraucht, ausgenutzt, ausgebeutet und in ihrem Rechtsgut sexueller Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Diese Formulierungen (auf die Bewertungen weiterer Zitate wird noch ausführlicher eingegangen werden) von Brinkmann können eindeutig den Positionen von Pädophilen zugeordnet werden. Deren Haltungen und Forderungen wurden z. B. in den 1970iger bis 1990iger Jahren auch vielfach von Wissenschaftlern meinungsbildend vertreten. In diesem Rahmen charakterisiert das Göttinger Institut für Demokratieforschung die Auswirkungen z. B. auf den Deutschen Kinderschutzbund und Die Grünen sowie linksliberale und linksalternative Organisationen folgendermaßen: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 20): Es ist schwer zu leugnen, dass sich einige Debatten und Positionen im Kinderschutz aus den frühen 1980er Jahren mit allem Recht auf Äußerungen von auch heute noch als höchst reputierlich angesehenen Wissenschaftlern berufen konnten. Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015b, S. 4): Hier wird ähnlich in Bezug auf Die Grünen argumentiert sowie dann ergänzt: In jedem Fall verwundert es auch nicht, dass etliche linksliberale und linksalternative Organisationen entsprechende Diskurse aufnahmen und verschiedentlich über eine Aufweichung oder Aufhebung der betreffenden Strafrechtsparagraphen sinnierten oder diese einforderten. Entsprechend formulieren Klecha und Hensel (2015, S. 9-10): Vielmehr wurde die Diskussion [über Pädophilie] recht breit geführt und basierte zumindest in weiten Teilen auf damals vertretenen wissenschaftlichen Erkenntnissen. 1980, als die Grünen ihre Bundespartei gründeten, hatten andere Parteien, Organisation und Gruppierungen, nicht nur aus dem für die Grünen so zentralen Alternativmilieu, sich bereits in ähnlicher Weise zum Thema Pädophilie geäußert. Die Jungdemokraten, bis zur Wende FDP-Jugendorganisation, die Humanistische Union, der Deutsche Kinderschutzbund, Pro Familia und andere Organisationen und Gruppierungen, auch einige liberale und alternative Medien hatten zum Teil bereits 2

3 zuvor und teilweise sogar noch bis in die 1990er Jahre hinein über ähnliche Positionen zum Thema Pädosexualität räsoniert. Bevor im Folgenden insbesondere die Ansichten von Wissenschaftler aus verschiedenen Fachwissenschaften des Zeitraums zwischen den 1970er bis 1990er Jahren angeführt werden, die den Positionen und Forderungen von Pädophilen entsprachen, seien diese wissenschaftlichen Stellungnahmen zunächst zusammengefasst: Es wird in diesem Zeitraum die Strafbefreiung von sexuellen Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen (also durchaus nicht nur Pädophilen) befürwortet, 1. weil den Kindern eine extrem hohe Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung und eigener Willensentscheidung im Rahmen solcher Handlungen mit Erwachsenen zugeschrieben wird, 2. weil die ( echten ) Pädophilen bzw. Päderasten keine Gewalt anwenden und nur solche sexuellen Handlungen ausführen würden, die Kinder zulassen oder wozu sie bereit sein würden oder die für sie bereits vertraut seien, 3. weil keine (akuten oder dauerhaften) negativen Folgen für die (gesunden) Kinder zu erwarten wären bzw. die sexuellen Handlungen mit Erwachsenen sich auch positiv auf die kindliche Persönlichkeitsentwicklung auswirken würden, 4. weil negative Folgen für die Kinder erst oder vor allen Dingen entstehen würden aufgrund der Tabuisierung und Diskriminierung solcher sexueller Handlungen, der dadurch bedingten übertriebenen negativen Reaktionen der Eltern und des sozialen Umfeldes sowie durch die Belastungen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen und Gerichtsverfahren, 5. weil letztlich insgesamt auch nicht von kindlichen Opfern die Rede sein könnte und deswegen Opfer in diesem Zusammenhang oft nur mit relativierenden Anführungszeichen geschrieben werden. Diese Bewertungen aus dem Bereich verschiedener Wissenschaftszweige sind als ausgeprägt subjektiv Ansichten vor dem Hintergrund äußerst geringer empirischer Forschungsergebnisse einzustufen. Sie wurden dennoch sehr oft ungefiltert übernommen im Sinne herrschender und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. 2. Vertretung von Positionen Pädophiler durch die Wissenschaft Walter (2015, S ) schildert ausführlich die Stellungnahmen von Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete im Rahmen einer Anhörung im November 3

4 1970 durch einen Sonderausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Entwurf für ein Viertes Strafrechts-Änderungsgesetz: Auf dem öffentlichen Hearing traten Soziologen, Kriminologen, Psychoanalytiker, Jugendpsychologen, natürlich auch Juristen ebenso wie Theologen, aber ebenfalls Sexualwissenschaftler auf. [ ] Zumindest im Blick zurück, nach nun bald 45 Jahren, mutet der Verlauf des Hearings allerdings auch ein wenig bizarr an. Fortwährend wurde das hohe Lied der Wissenschaft gesungen. Dass die Ergebnisse sorgfältiger empirischer Forschungen die Basis auch der Juristerei bilden müssten, forderten die Soziologen, postulierten die Psychologen, verlangten die Pädagogen, reklamierten die Mediziner. [ ] Merkwürdig allerdings war, dass auf jeden selbstbewussten Anspruch der Wissenschaftler sogleich deren kleinmütiges Eingeständnis folgte, auf all die Fragen der Parlamentarier mangels hinreichender Studien noch keine finalen oder auch nur halbwegs befriedigenden Antworten geben zu können. Der Ausruf»Ich weiß es nicht, ich weiß es wirklich nicht«der Soziologin Helge Pross stand gewissermaßen stellvertretend für die riesigen Erkenntnislücken der anwesenden Sachverständigen, die ihrer Expertise gleichwohl den höchsten Rang für die Gesetzgebungsprozesse zugewiesen sehen wollten. 38 Selbstbewusster und forscher als jede andere Gruppe traten indes die Sexualwissenschaftler auf. Sie sahen keinen Anlass für die Bekundung, irgendetwas nicht zu wissen. Ihr Fach hatte in den letzten Jahren durch die sexuelle Liberalisierungswelle einen für sie höchst erfreulichen Aufwind bekommen. Sie konnten mit frischen, noch nicht veröffentlichten Befragungen zum Sexualverhalten aufwarten. Der junge, gerade dreißig Jahre alte Volkmar Sigusch [ ] genoss es sichtlich, 39 vor den Vertretern des Ausschusses, nicht zuletzt jenen aus der CDU/CSU-Fraktion, über die sexuelle Permissivität, die unter den Jugendlichen um sich gegriffen habe, zu dozieren. Jeder zweite 17-jährige Jugendliche in der Bundesrepublik, ob männlich oder weiblich, habe den Geschlechtsverkehr bereits praktiziert, unter den 15-Jährigen habe ein knappes Drittel die Erfahrung von Genitalpetting hinter sich.»ich darf jetzt hier«, so Sigusch,»einmal narzisstisch sagen: wir waren die ersten, die derartige Untersuchungen gemacht haben.«40 Erst im Zuge der weiteren Befragung sah auch Sigusch sich zögernd und missmutig genötigt, zuzugeben, dass die Erhebung Repräsentativität nicht rundum beanspruchen konnte und dass es an Langzeituntersuchungen mangelte. 41 Sigusch machte auch in seiner weiteren Karriere ehrlicherweise kein Hehl daraus, dass er vermeintliche Objektivität nicht anstrebte:»das Fach«, so teilte er einer Journalistin in einem Gespräch zu seinem 70. Geburtstag mit,»ist durch und durch subjektiv, man muss den eigenen Standort eingestehen.«42 [ ] Die anderen Sachverständigen gaben sich ihrer Position sicherer. Dabei gab nahezu jeder zumindest in Nebensätzen zu, dass es für eine solche Sicherheit wenig Grund 4

5 gab.»sichere Erkenntnisse über Ursachen der Sexualkriminalität liegen bis heute nicht vor«49, begann etwa der Jugendpsychiater Reinhart Lempp sein Referat.»Da gibt es von psychiatrischer Seite gar keine Untersuchungen«50, räumte der Oberarzt Peter Strunk gleich mehrere Male ein. Der Frankfurter Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich sprach von»wissensrückständen«in der Bundesrepublik. 51 Und die Hamburger Professorin für Jugendpsychiatrie, Thea Schönfelder, [ ] gab unumwunden zu:»was ich sage, sind schlichte Vermutungen, um es mal krass zu formulieren.«53 Dennoch wagte sie gegenüber dem Ausschuss die Annahme, dass Sexualität mit Kindern in einem ansonsten unauffälligen Milieu ohne Gewaltanwendung keine nachhaltigen Störungen der Persönlichkeitsentwicklung nach sich ziehen dürfte. Lempp brachte es fertig, in einem Satz ein komplettes empirisches Defizit zu konstatieren, um gleichwohl im unmittelbar folgenden Satz einen gutachterlichen Befund über die Wirkung von»gewaltfreien«sexuellen Handlungen von Erwachsenen an oder gegenüber Kindern darzulegen:»objektive Untersuchungen an größeren Zahlen liegen nicht vor. Insgesamt muss die Wahrscheinlichkeit eines bleibenden psychischen Schadens als niedrig angesehen werden.«54 Auf Nachfrage bekräftigte Lempp, dass er die Strafwürdigkeit nichtgewaltsamer Sexualhandlungen»zu verneinen«neige. 55 Dem schloss sich auch Mitscherlich an, der den Begriff»Sexualkriminalität«auf Tatbestände, in denen Gewalt eine Rolle spielt, beschränkt sehen wollte. 56 [ ] Auch Oberarzt Reinhard Wille tat sich nicht schwer, dem Ausschuss zu versichern, dass ein nicht-neurotisches Kind sexuelle Erlebnisse»ohne schwere seelische Dauerbeschädigungen«zu verarbeiten imstande sei; jedenfalls vermochte er»nachweisbare sittliche Gefahren«58 nicht zu erkennen. Schäden riefen, so Wille und die meisten anderen Referenten, allein die Tabus, die Abwehrmechanismen von Eltern und Umfeld auf den sexuellen Akt, die gerichtlichen Prozeduren hervor. Immerhin räumte Wille auch ein, dass ein von Erwachsenen dem Kind aufgenötigter Oralverkehr»in bestimmten«situationen»schluckbeschwerden«59 erzeuge. Nicht anders argumentierte der Kieler Rechtsmediziner Wilhelm Hallermann, der noch ein Stückchen mehr als das Gros seiner Mitreferenten über alle Zweifel erhaben war, da er die Anwesenden belehrte, dass sexuelle Handlungen eines Erwachsenen an einem Kind keine nennenswerten Schäden hervor rufen würden. Selbst bei Sexualdelikten mit Gewaltanwendungen bräuchten»bei einem gesunden Kind«60 keine Schäden aufzutreten. Der Gutachter Eberhard Schorsch, der zwei Monate vor dem Hearing [ ] zum Kommissarischen Leiter des Instituts für Sexualforschung an der Universität Hamburg ernannt worden war, veranschlagte die Verarbeitungskapazität eines»gesunden Kindes«ebenfalls als ziemlich hoch. Zwar gestand auch Schorsch, der bis zu seinem Tod 1991 einer der führenden sexualforensischen Forscher und Gutachter der Republik war, 61 ein, dass es»nur wenige methodisch stichhaltige Untersuchungen«zu den Folgen kindlicher sexueller 5

6 Erlebnisse gebe. Doch äußerte er gleichwohl, sich gewiss zu sein,»dass Dauerschäden nicht zu beobachten«seien, dass die Unschädlichkeit sexueller Praxen nicht-gewaltsamer Art bei Pubertierenden als»wissenschaftlich bewiesen«gelten müsste. 62 Daraus zog er den Befund, der fortan von Verfechtern der Pädophilie wieder und wieder triumphierend repetiert wurde:»ein gesundes Kind in einer intakten Umgebung verarbeitet nicht-gewalttätige sexuelle Erlebnisse mit Erwachsenen ohne negative Dauerfolgen.«Wer anderes»glaube«, unterliege»der ganz irrigen Vorstellung vom asexuellen Kind, eine Vorstellung, die auch in dem Terminus >Opfer< noch mitklingt.«63 Die Reaktion der Abgeordneten sah nach Walter (2015, S. 124) folgendermaßen aus: So weit gingen die Bundestagsabgeordneten im Sonderausschuss fraglos nicht, aber in ihrem gemeinsamen Abschlussbericht hielten die Parlamentarier aus den Fraktionen von SPD, FDP und Union doch bilanzierend fest:»sexuelle Handlungen an oder vor Kindern das zahlenmäßig häufigste Delikt aus dem Bereich des Sexualstrafrechts zählt zu den Straftaten, auf welche die Öffentlichkeit mit besonderer Empörung und mit Abscheu reagiert. Diese Reaktionen entsprechen mehr den in der Gesellschaft verwurzelten moralischen Standards als einem tatsächlichen Wissen über Ursachen, Begleitumstände und Wirkungen des Deliktes. [...] Insbesondere fehlt es an gesicherten Erkenntnissen über die für die Strafbedürftigkeit der Handlungen und die Ausgestaltung des Tatbestandes wichtige Frage, welche schädlichen Wirkungen von einer sexuellen Handlung auf das hiervon betroffene Kind ausgehen.«die Abgeordneten wiesen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die»auffassung zahlreicher Wissenschaftler«hin, dass aggressionsfreie sexuelle Handlungen»von normal entwickelten, gesunden Kindern in intakter Umgebung nach relativ kurzer Zeit gut verarbeitet«werden. 74 Im Folgenden wird eine Übersicht gegeben zu Wissenschaftlern verschiedener Fächer aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden zu deren Unterstützung pädophiler Forderungen und Aufhebung der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen/Pädophilen und Kindern. Lempp: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 20): 1968 veröffentlichte der später als Pionier des Fachs gefeierte Reinhart Lempp, seit 1971 hochangesehener Ordinarius an der Universität Tübingen, einen Beitrag in der neuen Juristischen Wochenschau zur Frage der seelischen Schädigung von Kindern als Opfer von gewaltlosen Sittlichkeitsdelikten und nahm im gleichen Jahr auch in der Zeitschrift des DKSB dazu Stellung. Auch Lempp hatte aufgrund seiner Forschungen nicht den Eindruck, dass Kinder bei gewaltfreiem Sex mit Erwachsenen nachhaltige Schäden 6

7 davontrügen. 107 Dem entgegen stehe eine krasse Unterbewertung aggressiver körperlicher Delikte, wie Körperverletzung: Hier erscheint die später auch häufig von pädosexuellen Ideologen bemühte Argumentationsfigur, dass Pädophile und gewaltfreie Sexualität mit Kindern gar die Kehrseite einer brutalen Gewalttätigkeit in Gesellschaft und Familie seien. Grundsätzlich stufte Lempp pädosexuelle Handlungen als gewaltlose Sittlichkeitsdelikte ein, dazu gehöre auch Unzucht von Vätern an Töchtern; meist bejahe das Mädchen die Handlung, um die Zuneigung des Vaters nicht zu verlieren. Die eigentliche Belastung, die den Kindern zusetze, sah auch Lempp nicht im sexuellen Erlebnis selbst, sondern in der anschließenden Entrüstung der Erwachsenen und in den peinigenden Befragungen durch den Richter. Walter (2015, S. 126) führt aus, dass Lempp noch 1990 auf die Validität seines Urteils, das Sex, den Erwachsene mit Kindern ohne Anwendung körperlicher Gewalt ausübten, keine bleibenden Schäden bei den Minderjährigen hinterlasse. In einem Handbuchbeitrag von 1994 setzt sich Lempp zwar deutlich von seinen früheren Ansichten ab (u.a. mit der Aussage, dass man früher sehr viel eher von dem einen Mißbrauch ausschließenden Einverständnis des Kindes oder Jugendlichen ausgegangen ist S. 622), aber er führt z.b. immer noch aus, dass Untersuchungen im Rahmen von Glaubwürdigkeitsgutachten nach Sexualdelikten, bei denen es sich in der Regel nicht um familienangehörige Täter handelt, sich nur ausnahmsweise nachhaltige seelische Beeinträchtigungen der Kinder erkennen ließen (S. 624). Dabei seien in diesen Fällen lange hinziehende Gerichtsverfahren mit mehrfachen Zeugenvernehmungen, durch Eltern, durch die Kriminalpolizei und durch das Gericht, eventuell auch noch durch den Gutachter, oft belastender als die Tat selbst. Baurmann: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 11): Dr. Michael Baurmann ist Kriminologe und wirkte als Wissenschaftlicher Direktor beim Bundeskriminalamt. Das DSAP-Mitglied [Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie] Olaf Stüben schrieb 1979 in der taz, dass Baurmann, gegen den Stüben zuvor wegen seiner reaktionären Positionen zur Pädophilie massiv polemisiert hatte, nach Gesprächen mit der DSAP und der Nürnberger Indianerkommune seine Meinung diesbezüglich geändert habe legte Baurmann die im Auftrag des BKA durchgeführte Studie Sexualität, Gewalt und psychische Folgen vor, die zu dem Schluss kam, dass Sexualkontakte zwischen Kindern und Erwachsenen für erstere nicht per se traumatisierend sein müssten und dass die sekundären Schädigungen nicht selten gravierender sind als die primären. 51 Nachdem die Studie jahrelang unbescholten geblieben ist und auch in 7

8 Bundestagsdebatten und -anfragen die Diskussionsgrundlage dargestellt hat, wird sie heute als der Argumentation von Pädophilen-Aktivisten zuträglich bewertet [ ]. Kentler: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S ): Prof. Dr. Helmut Kentler, später Professor für Sozialpädagogik und Sexualwissenschaft in Hannover, galt seit den 1970er Jahren als eine Kapazität seiner Zunft und publizistischer Star der sexuellen Befreiung. 53 Er warb offen für erotisch-libidinöse Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen, denn, so schrieb Kentler, werden solche Beziehungen von der Umwelt nicht diskriminiert, dann sind um so eher positive Folgen für die Persönlichkeitsentwicklungen zu erwarten [...] 54. Kentler leitete später ein Forschungsprojekt, in dem er.ausgesprochene Unterschichtjugendliche bei Pädosexuellen unterbrachte: Wir haben sie teilweise unterbringen können, bei teilweise sehr einfach gelagerten Männern, zum Beispiel Hausmeistern, die pädophil eingestellt waren. Sie haben dort ein zu Hause gefunden, sie haben Liebe gefunden. 55 Darüber hinaus gutachtete er in diversen Gerichtsprozessen wegen sexuellen Missbrauchs, auch in welchen, in denen Mitarbeiter des DKSB angeklagt waren, und bekundete 1977: Ich bin sehr stolz darauf, dass bisher alle Fälle, in denen ich tätig geworden bin, mit Einstellung der Verfahren oder sogar Freisprüchen beendet worden sind. 56 Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S ) zum Beitrag von Kentler im Handbuch von Wollf & Rutschky (1994): Auch das AHS-Kuratoriumsmitglied Helmut Kentler, Gutachter in dem Prozess eines angeklagten DKSBlers in Münster und Sachverständiger für den AHS- Vorsitzenden während dessen Prozesses, schrieb in diesem Handbuch. Zwar seien Kinder unbestreitbar sexuelle Wesen und unter Verwendung des weiten Sexualitätsbegriffs nach Sigmund Freud, welcher nicht bloß das Genitale unter Sexualität subsumiere, sei festzustellen, dass Kinder auf Erwachsene sexuell reizvoll wirkten, doch sei das Verbot sexuell-genitaler Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern gerechtfertigt, 278 auch weil in allen sexuellen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen strukturelle Gewalt [herrsche], mögen sie [die Beziehungen] von tatsächlicher Gewalt noch so frei sein. Ursache dieser Gewalt ist das Definitionsmonopol der Erwachsenen. 279 Aus diesen Feststellungen schloss Kentler: Weil ich Kinder gewaltfrei aufwachsen sehen möchte, bin ich gegen sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen. Das dem Kind entsprechende Sexualobjekt ist das Kind. 280 Interessant ist, dass Kentler in diesem Zusammenhang den Begriff strukturelle Gewalt verwendete, der für den Kinderschutzbund eine zentrale Rolle im Wirkungsgefüge der Gewalt einnahm. War für den 8

9 Kinderschutzbund strukturelle Gewalt der Gesellschaft und damit auch Familienstrukturen inhärent, so war sie für Kentler in jeder Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen grundlegend. Mit dieser Einschätzung stand er eng neben den Antipädagogen. Indes sei es unmöglich, eine Grenze zu bestimmen, wann aus der notwendigen und förderlichen Zuwendung zum Kind sexueller Missbrauch, also die Ausbeutung des kindlichen Körpers für die sexuelle Befriedigung des Erwachsenen, werde. 281 Man müsse unterscheiden zwischen Tätern inner- und außerhalb der Familie sowie jenen, die Kinder begehren, die Pädophilen und Päderasten. Der echte Päderast unter echt verstehe ich hier einen Mann, der seine sexuelle Festgelegtheit akzeptiert und lebt benötige weder physische noch strukturelle Gewalt, da viele Jungen während der Pubertät eine homosexuelle Durchgangsphase erlebten, in der sie ausschließlich an mehr oder weniger älteren Geschlechtsgleichen interessiert [seien]. Somit sei nur in den wenigsten Fällen solcher päderastischer Beziehungen von Missbrauch zu sprechen. Vielmehr überwögen solche Fälle, in denen sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung des Jungen auswirken, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist. Demnach seien Päderasten keine Schädiger. 282 Die per se inhärente strukturelle Gewalt wurde hier deutlich relativiert, die Kriterien indes blieben vage und schlecht objektivierbar bzw. verallgemeinerbar. Auch Pädophilen seien physische Gewalttaten fremd, in ihren Beziehungen sei zwar das strukturelle Machtgefälle prägend, aber es handele sich um eine so differenziert ausgeformte Perversion, dass das Kind zumindest bei Pädophilen, die erfahren sind und ihre Neigung zu Kindern integriert haben, also bejahen und nicht ablehnen, vor Schäden bewahrt ist. Pädophile sind im Allgemeinen nicht [...] Schädiger oder gar Schänder. 283 Demnach wurde auch in diesem Fall von der zuvor grundsätzlich konstatierten Absolutheit der strukturellen Gewalt eine Ausnahme gemacht. Abschließend plädierte Kentler dafür, bei gewaltfreiem sexuellen Kontakt weniger auf die Handlungen als auf die Folgen zu achten, denn: Wirklicher sexueller Missbrauch muss schädliche Folgen haben wenn trotz sorgfältiger Untersuchungen keine für das Kind oder den Jugendlichen negative Folgen festzustellen sind, sollte von einem sexuellen Missbrauch nicht gesprochen werden. 284 Es blieb auch hier die Frage offen, wie solche Folgen quantifizierbar waren und ob sie nicht noch Jahre nach der sexuellen Handlung für das damalige Kind relevant werden könnten. Lautmann: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 12): Prof Dr. Rüdiger Lautmann ist Soziologe und war bis zu seiner Emeritierung 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie und Rechtssoziologie in Bremen. Er gilt als einer der Pioniere der Homosexualitäts-Forschung in Deutschland. 57 Innerhalb des 9

10 Pädosexualitäts-Diskurses trat Lautmann erstmals 1980 in Erscheinung, als er in einem Beitrag auf Pädophilie als Strafsache zu sprechen kommt. An dem hergebrachten Stereotyp, der besage, dass der Ältere gewaltsam vorgehe, die sexuelle Handlung Schäden hinterlasse, der Täter regelmäßig ein Fremder sei und Kinder in sittlicher Reinheit und Unschuld lebten, so Lautmann, stimme nichts legte Lautmann die Studie Die Lust am Kind. Porträt eines Pädophilen vor, die aus feministischer Sicht als Apologie der Pädosexualität wahrgenommen wurde. 59 Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 52) zum Beitrag des Autoren im Handbuch von Wollf & Rutschky, 1999): Rüdiger Lautmann, ebenfalls AHS- Kuratoriumsmitglied, plädierte in seinem Beitrag dafür, im Diskurs über sexuellen Missbrauch von Kindern zwischen solchen Tätern zu unterscheiden, die nach einer Ersatzbefriedigung suchten, und jenen, die das Kind als erotisch-sexuelles Wesen rühmen und sich selbst zu einer Neigung in dieser Richtung bekennen, die Lautmann modellierte Pädophile nannte. 285 Diese Neigung sei nun keine Laune, sondern eine Sexualpräferenz, welche mit dem Zusatz modelliert zu kennzeichnen sei, weil ihre Vertreter in wertpositiver Weise über sich reden und den Anschluss an den Kanon legitimer Sexualformen herzustellen suchen. 286 Jene Pädophilen betrachteten ihr Handeln außerhalb des Täter-Opfer-Schemas, welches auch der Kinderschutzbund durchbrechen wolle. Von Kindesmissbrauch oder gar Inzest grenzten sie sich ab. Stattdessen idealisierten sie die kindliche Reinheit, Natürlichkeit und Spontaneität. Das größte Problem im Szenario modellierter Pädophilie sei jene offensichtliche Ungleichheit zwischen den Partnern; der Pädophile löse es, indem er das Gewicht seiner Persönlichkeit sowie die von ihm verkörperte Figur zurück nehme und den Kleindarsteller 1, also das Kind, in das Zentrum des Stückes [versetze]. Der Pädophile scheine dadurch eine Situation zu eröffnen, in der sexuelle Interaktion physisch gewaltlos möglich sein könne. Der Beitrag befindet sich auch heute noch auf der Homepage von Lautmann. Die folgenden Zitate beziehen sich auf diese Internetseite, die Seitenangaben auf die dort vorhandene Druckversion: An dieser Stelle erwächst dem Szenario des modellierten Pädophilen das größte Problem. Niemand mag ihm glauben, er könne seine Überlegenheit so weit zurücknehmen, dass Mann und Kind auf einer Ebene relativer Gleichheit miteinander kommunizieren. Und doch gehört eine solche Annäherung zum Handlungsprogramm. Die hier beschriebenen Kindesliebhaber haben dafür ein Inszenierungskonzept gefunden. 10

11 Die Lösung lässt sich, innerhalb der theatralen Logik, auf die Formel eines Satzes bringen: Der regieführende Hauptdarsteller nimmt das Gewicht seiner Persönlichkeit sowie die von ihm verkörperte Figur zurück und versetzt den «Kleindarsteller», also das Kind, in das Zentrum des Stücks. Die Regie wird unaufdringlich geführt, der Text des Großen wird eingestrichen, der Part der Kleinen wird aufgewertet, ihre Textfetzen und nonverbalen Regungen rücken in den Vordergrund der Aufmerksamkeit. Nicht die Stärken und Schwächen der agierenden Personen ändern sich, sondern deren Gedanken und Gefühle werden auf völlig veränderter Weise ausgespielt. Zwischen dem (geschickt operierenden) Erwachsenen und dem (für diese Art von performance geeignet ausgewählten) Kind scheint so eine Situation entstehen zu können, welche die (an sich unwahrscheinliche) sexuelle Interaktion (physisch) gewaltlos möglich macht (S. 6). Der unmittelbar sexuelle Teil der Beziehung impliziert ex definitione den Körper einschließlich der genitalen Regionen. In der öffentlichen Wahrnehmung stehen diese Handlungen so sehr im Vordergrund, dass der Inszenierungscharakter der modellierten pädophilen Interaktion dahinter beinahe verschwindet oder als unnötige Vernebelung abgetan zu werden pflegt. Natürlich gehören körperliche Zärtlichkeiten (Streicheln, Küssen) und möglichst ein Orgasmus zum Kern des pädophilen Traums. Der aber bezieht Struktur und Festigkeit nicht allein aus einer Instrumentalisierung der Zuwendung, um das Kind schließlich sexuell «zu besitzen», sondern vielmehr aus einem komplexen und körperbezogenen Konzept (S. 7). Wenn die Bekanntschaft die ersten Begegnungstage überdauert und darauf zielen die meisten, dann wird die Familie des Kindes zur relevanten Teilöffentlichkeit. Die Geschickteren unter den Männern beachten diesen Aspekt von Anfang an, da sie wissen, dass sie das Kind nur mit elterlicher Erlaubnis für länger wiedersehen können. In den Interviews wurde deutlich, dass es vielen Männern gelingt, mit den Eltern soweit überhaupt präsent eine Art von Übereinkunft herzustellen, selbstverständlich ohne die anstößigen Seiten des Interesses offenzulegen. (S. 8). So durchbricht die Außenwelt die der pädophilen Inszenierung gezogene Eingrenzung. Der Traum von der «sanften Pädophilie» stößt an andere Wirklichkeitsebenen, die folgende Karambolage ist heftig. Während den pädophilen Mann nur die erwartbaren Reaktionen sozialer Kontrolle treffen, sieht sich das Kind mit qualvollen Fragen nach seiner Mitwirkung konfrontiert. Für diese Unfälle hat die modellierte Pädophilie keine Remedur geschaffen (S. 8). Lautmann (1994) nimmt innerhalb der sexuell missbrauchenden Männer eine etwa fünf Prozent große Gruppe von sog. echten Pädophilen an (S. 10). Deren Erwachsene-Kind-Kontakte würden nicht innerhalb der Familie stattfinden sowie 11

12 keine Ersatzhandlungen darstellen und nicht auf Gewalt zum Selbstzweck beruhen (S. 12). Sie interessieren sich allgemein für soziale Kontakte, eingeschlossen eine sexuelle Seite. Weiter würden sie sich nur dann wenn überhaupt auf Sex mit Kindern einlassen, wenn diese es selbst wollten. Dies bezeichnet Lautmann als ein Entgegenkommen von Kindern (S. 66), z. B. aus Neugier, Entdecken, Ausprobieren, Schmusen, Sich am Körper eines anderen stuimulieren, Mit den Genitalien spielen, In der Gegenwart anderer onanieren, Mit dem Feuer spielen, Einen der Großen heraufordern, Mit einem starken Freund zusammensein, Den Freund nur für mich haben, Von einem anderen stimuliert werden wollen, Im Stillhalten genießen, Den Macho herauskehren, usw. (S. 67 ff.). Letztlich laufen die Ausführungen von Lautmann darauf hinaus, dass 1.) diese echten Pädophilen allgemein als Förderer, Gönner, Lehrer, Freunde usw. von Kindern anzusehen seien, welche 2.) die Kinder höchstens ein Stück verführen (was aber keine negativen Folgen hätte), sie dabei 3.) als mündige Sexualpartner ansehen würden und ihnen 4.) zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch mit Erwachsenen verhelfen müssten. Lautmann behauptet für seine echten Pädophilen folgendes: Letztlich will und initiiert er das Sexualwerden der Beziehung nur innerhalb der Grenzen dessen, was das Kind jeweils zulässt und wozu es bereit ist (S. 80) wobei er immerhin im Nachsatz einschränkend vermerkt: So jedenfalls lautet sein Ideal, und so lesen sich die allermeisten der uns berichteten Einzelgeschichten. Im Kapitel Grenzsituationen wird dies veranschaulicht mit folgenden Zitaten der Interviewten: Ich habe ihn gefragt, ob ich an seinem Geschlechtsteil lutschen darf. Er hat es verneint. Dann haben wir es doch gemacht. Der sexuelle Kontakt lief über mehrere Jahre. Gedauert hat es, bis er 18 Jahre alt war. Lautmann kommentiert dies folgendermaßen: Das erste Nein kann einer gewissen Ratlosigkeit entsprungen sein, dem Zögern vor etwas Unbekannten (S. 94). Anfangs hat sie [eine knapp Zwölfjährige] sich schon ein bisschen angestellt. Ich: Komm jetzt, Du hast mich doch lieb! Jetzt mach halt; ist doch nichts dabei. Sie: Okay, gut, mach ich es halt. Ich, eine Weile später: Komm, jetzt richtig, ohne was dazwischen. Da hat sie sich noch mehr angestellt. Aber ich habe ihre Hand genommen und so reingeschoben und gesagt: Jetzt komm, jetzt mach mal. Ich habe meine Hose ausgezogen, und sie hat gemacht bis zum Ende. Lautmann ergänzt: Der Koitus kam allerdings erst an ihrem zwölften Geburtstag. Diese Mischung von Überreden, Bedrängen und entschlossenem Vorgehen wirkt abstoßend, wäre da nicht die Vermutung, dass es unter Jugendlichen durchaus oft genauso zugeht, immer noch (S. 94). Wenn ich was mache, dann muss ich ganz sicher sein, dass das Mädchen nichts sagt. Ich habe denen auch gesagt: Wenn das jemals rauskommt, komme ich in große Schwierigkeiten, und du kommst ins Erziehungsheim. Das wirkte. Ich sage 12

13 immer, du hast doch deinen Willen, und ich habe auch meinen Willen. Ich betrachte dich als vollwertigen Partner, obwohl du ein Kind bist. Du hast genauso viel zu sagen wie ich (S. 98). In diesem Kapitel Grenzsituationen verharmlost dann Lautmann Überredung und Druck auf die Kinder mit Ausdrücken wie:»verführt wird heftig«;»einiges Zureden erfordert es offensichtlich, wenn der Pädophile berührt werden will«;»sanfte Überredung ist sicher harmlos und mit dem hohen Maß an Verbalisierung im pädophilen Aushandeln notwendig verbunden«(alle Zitate S. 93);»einen labilen oder unvollständigen Konsens vermute ich dort, wo ein Interviewpartner keine Kindesreaktionen berichtet, aus denen Einverständnis hervorgeht«(s. 97). Letztlich würden aber die Grenzfälle, soweit und berichtet, [ ] den Gesamteindruck [über die echten Pädophilen aufgrund der Interviews) nicht trüben (S. 99). Noch 1997 schrieb Lautmann: Verführt wird hier tatsächlich mit allem, was einem Mann gegenüber einem anderen Menschen zu Verfügung steht. Mit Kauf oder Gewalt hat das wenig gemein. Die echten Pädophilen lernen, sich attraktiv zu machen und sich in ihr Gegenüber einzufühlen übrigens mit einer mir anfangs kaum vorstellbar gewesenen Anpassungsbereitschaft. Sie besitzen geeignete Szenarien und Libretti. [ ] Auf die Frage nach der Störung gibt es wahrscheinlich keine Standardantwort weder mit Ja noch mit Nein. Stets wird es auf die Persönlichkeit und den Entwicklungsstand ankommen. Wenn sich ein Kind überhaupt von einem Pädophilen ansprechen und überreden läßt nur ganz wenige sind dazu bereit, dann werden in dieser Biographie bereits Ereignisse vorangegangen sein, die es dafür vorbereitet haben. Mit Sicherheit nicht gewachsen ist ein Kind dem Ansturm von Befragungen und Verdächtigungen, denen es von selbsternannten Fahnderinnen, ungeschulten Justizbeamten oder versäumnisbewußten Eltern unterworfen wird. Was für das Kind vielleicht nur eine wenig bedeutsame Nebenhandlung war, wird jetzt zur Haupt- und Staatsaktion stilisiert. Die hier unausweichlich hervorgerufenen (sogenannten sekundären) Schädigungen muß der Pädophile miteinrechnen, wenn er sein Handeln überdenkt. [ ] In dieser heute vorherrschenden Situation überläßt man allerlei Scharfmacherinnen, parteilichen Staatsanwaltschaften und opportunistischen Politikern das Gesetz des Handelns, das da lautet: draufhauen, wegsperren, unbefristet sicherungsverwahren. Dem trete ich entgegen. Hoffnung kommt mir von der Entwicklung der jüngsten Generation: Die Kinder werden immer artikulationsfähiger, lassen sich seltener einschüchtern. In dem Maße, wie Kinder ein Sensorium für Sexuelles entwickeln und sich ihre allgemeine Verhandlungsmacht verstärkt, entschärft sich das Problem der echten Pädophilie. 13

14 Lautmann s Buch Die Lust am Kind. Portrait des Pädophilen wird übrigens im Handbuch sexueller Missbrauch von Rutschky & Wolff (1994) unter den Hinweisen zum Weiterstudium empfohlen (S. 292). Bleibtreu-Ehrenberg: Die Ethnosoziologin Bleibtreu-Ehrenberg, Mitglied im wissenschaftlichen Kuratorium der Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie, ging 1984 davon aus, dass in über der Hälfte der Fälle sexuellen Missbrauchs eher ausgesprochen harmlose, gewaltfrei Kontakte bestehen würden. Frankreich: Michelsen, D. (2015, S. 47): In Frankreich gab es ähnliche Bestrebungen; 1977 unterzeichneten jedoch zahlreiche Gelehrte und Schriftsteller eine Petition gegen ein Gesetz, das Sex mit Kindern unter 15 Jahren unter Strafe stellen sollte: Neben Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir, Jacques Derrida und Roland Barthes hatte auch Michel Foucault, der zur selben Zeit mit seinem diskursanalytischen Ansatz die historische Erforschung der Sexualität in neue Bahnen lenkte, sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Eines seiner Hauptargumente lautete: Der moderne Staat stilisiere Pädophile zu gefährlichen Individuen und benutze sie, um immer tiefere Eingriffe in das Sexualleben der Bürger zu rechtfertigen. Dabei, so Foucault, sei es vermessen, von psychiatrischen Gutachtern anzunehmen, dass sie die Wünsche von Kindern deuten könnten und dass es so etwas wie eine essentielle»natur«der kindlichen Sexualität gebe. Seines Erachtens gebe es keinen Grund, warum sexuelle Beziehungen, in die Kinder einwilligen, nicht erlaubt sein sollten:»jedenfalls hat eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze keinen Sinn. Noch einmal, man kann dem Kind Zutrauen, selbst zu sagen, ob ihm Gewalt angetan worden ist oder nicht.«164 Niederlande: Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 11): Dr. Frits Bernard war ein niederländischer Psychologe und galt als einer der unbestrittenen Stars der Pädophilenbewegung 47. Er war maßgeblich am Aufbau von Strukturen dieser Bewegung beteiligt und repräsentierte den Typus des wissenschaftlichen Aktivisten, der durch unzählige Publikationen und eigens durchgeführte, vermutlich manipulierte 48 Studien bemüht war, die Anliegen der Emanzipation Pädosexueller argumentativ zu unterfüttern

15 Neef & Albrecht (2015, S. 77): Der niederländische Psychologe Frits Bernard hatte mehrere hundert Fälle untersucht, in denen Kinder und Jugendliche über längere Zeiträume pädosexuelle Beziehungen mit Erwachsenen hatten. Bernard war schon seit einigen Jahren für die Rechte der Pädophilen in den Niederlanden aktiv, hatte einen entsprechenden Verein und Verlag gegründet sowie Netzwerke aufgebaut, um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. 109 Bernards Studie war ein Novum, und fand in der einschlägigen progressiven Fachzeitschrift Sexualmedizin 110 und im pädagogischen Fachjournal betrifft: Erziehung Widerhall. Bernard wurde hier die Möglichkeit zur Darstellung seiner Forschungsergebnisse gegeben. Betrifft: Erziehung [1973] erhob Pädophilie gar zum Schwerpunktthema einer Ausgabe, die mit einer Kurzfassung von Bernards Studie als Leitartikel und Stellungnahmen einiger renommierter Wissenschaftler aufwarten konnte. Bernard kam zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass Pädophile keine größere Anfälligkeit für neurotisches Verhalten aufwiesen als niederländische Durchschnittsbürger und»dass die >Opfer< sich nicht so oft bedroht fühlen und weniger verkrampft sind als der durchschnittliche Niederländer. «111 Wenngleich die Reaktionen der Wissenschaftler darauf unterschiedlich ausfielen, war in der Tendenz eine Zustimmung zu seinen Thesen zu vernehmen. Eberhard Schorsch warf sich in die Pose des Aufklärers:»Wenn man die kindliche Sexualität als eine Gegebenheit ansieht und nicht nach wie vor dem Mythos vom asexuellen Kind anhängt, dann ist die gängige Vorstellung schon im Ansatz nicht zutreffend, dass ein sexuelles Erlebnis mit einem Erwachsenen für das Kind an sich ein Trauma sei.«112 Göttinger Institut für Demokratieforschung (2015a, S. 12): Theo Sandfort ist ein niederländischer Psychologe und Autor der an der Universität Utrecht durchgeführten und 1986 in Deutschland erschienenen Studie Pädophile Erlebnisse [Untertitel: Aus einer Untersuchung der Reichsuniversität Utrecht über Sexualität in pädophilen Beziehungen. ], in der er Jugendliche untersucht, welche während ihrer Pubertät Kontakte mit Pädosexuellen hatten. Er kommt hierbei zu dem Schluss: Bei den untersuchten pädophilen Beziehungen scheint der sexuelle Kontakt für nahezu alle Kinder auf die eine oder andere Weise wichtig zu sein. Auch für die älteren Partner ist der sexuelle Kontakt wichtig, wenn er auch für sie nicht immer den bedeutendsten Aspekt der Beziehung darstellt. Von einer auffallenden Diskrepanz im Bedürfnis nach Sexualität bei den Älteren und Jüngeren ist nirgends die Rede. 60 Sandfort war überdies Mitherausgeber der Zeitschrift Paidika: Journal of Paedophilia, eine sexualwissenschaftlich ausgerichtete Zeitschrift der niederländischen und internationalen Pädophilen-Bewegung. Baurmann (1996) zitiert Brongersma folgendermaßen aus dessen Beitrag über Pädophilie und Kinderschänder (Sexualpädagogik, 1977, S. 21): Fest steht, daß 15

16 die große Mehrzahl aller Erwachsenen, die Sexualkontakte mit Kindern suchen sowohl die von Sexualnot Getriebenen als auch die Pädophilen, sich beschränkt auf Zärtlichkeiten, Berührung des Körpers und der Geschlechtsorgane, Masturbation und andere Kontakte, mit denen das Kind meist bereits vertraut ist. Direkten Koitus mit Mädchen oder Analverkehr mit Knaben übt nur ein ganz geringer Prozentsatz aus. 3. Weitere gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Strömungen mit Anknüpfungspunkte für die Positionen von Pädophilen am Beispiel der Grünen/des alternativen Milieus Die bisherigen Darstellungen müssen ergänzt werden durch weitere gesellschaftliche Wandlungsprozesse und Strömungen. Anhand der Kurzfassung der Ergebnisse des Forschungsprojektes des Göttinger Instituts für Demokratieforschung Die Grünen und die Pädosexualität (2015b) kann dies beispielhaft konkretisiert werden, wobei zunächst auf vier ideologische und organisationskulturelle Kernüberzeugungen [hingewiesen] wird, die bei den frühen Grünen [aber sicherlich auch vielfach darüber hinaus] anschlussfähig waren für Forderungen nach einer pädosexuellenfreundlichen Strafrechtsliberalisierung (S. 7): 1. Die Grünen übernahmen [ ] von der 68er Bewegung den Ansatz, der sexuellen Befreiung einen wesentlichen Anteil an der gesellschaftlichen Transformation beizumessen, wobei sich dann die Ende der 1960er Jahre so vehement geforderte sexuelle Revolution [ ] im Verlauf der 1970er Jahren die Gesellschaft weitgehend durchdrungen hätte (S. 7). 2. Die Grünen schützten im Rahmen der Basisdemokratie die Interessen von Minderheiten (S. 8): Man gewährte ihnen Schonräume, überließ ihnen in der Organisation eigene Strukturen, unterstützte die von ihnen eingeforderte Programmautonomie und sprach ihnen auf Parteitagen gesonderte Redezeiten zu. Dabei hätten die Grünen frühzeitig zwischen der unbegrenzten Empathie und der Eigenrationalität einer Partei geschwankt, aber letztlich zunächst zu einer affektiven Solidarität mit Minderheiten linksliberaler Provenienz geneigt und diesen überproportional viel Einfluss gewährt. 3. Die Grünen in den 1980iger Jahren hätten eine starke antirepressive Grundhaltung aufgewiesen und dabei staatliches Denken grundlegen infrage gestellt, es habe per se im Verdacht gestanden, repressiv zu wirken, weswegen auch eine Abschaffung von Gefängnissen, Polizei und Justizbehörden erwogen wurde (S. 8). 4. Die Grünen seien einer alternativen Wissenschaftsgläubigkeit gefolgt: In dem Maße, wie sie sich dem gesellschaftlichen Mainstream widersetzten, stützten sie sich auf alternative, minoritäre und damit auch vielfach innovative Ansätze. Gerade bei 16

17 normativen Fragen wurden alternative wissenschaftliche Thesen herangezogen, um vermeintlich gestrige, überkommene und angeblich nicht wertneutrale Positionen zurückzuweisen (S. 8). Auf der Grundlage dieser Anschlussstellen, die auch eine Akzeptanz von Pädosexualität begünstigt hätten, wären dann von der Schwulenbewegung sowie von Aktivisten für Kinderrechte innerhalb der Grünen konkret Positionen von Pädophilen aufgegriffen worden: Göttinger Instituts für Demokratieforschung (2015b, S. 9) Zum einen kamen sie von Seiten der Schwulenbewegung, die ab Ende der 1970er Jahre die Forderung nach einer strafrechtlichen Freigabe von Pädosexualität als Teil ihrer Agenda zur Entdiskriminierung von Homosexuellen ansah. Ein Teil der Bewegung orientierte sich in dieser Zeit an den Grünen. Über die Bundestagsfraktion der Grünen war mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Transsexuelle und Päderasten (SchwuP) ab 1983 eine Arbeitsgruppe institutionalisiert worden, die ab 1984 mehrheitlich vehement für eine Aufhebung des gesamten Sexualstrafrechts eintrat. Allerdings gab es im Kreis einiger schwulenpolitischer Landesarbeitsgruppen (etwa Baden- Württemberg, anfangs auch Bayern und Nordrhein-Westfalen) heftige Kritik am Vorgehen und an der Positionierung der SchwuP. Zudem hatte die SchwuP keine Möglichkeit, sich gegen die recht starke Phalanx der frauenpolitischen Arbeitszusammenhänge bei den Grünen durchzusetzen. Die SchwuP löste sich danach formal von der Bundestagsfraktion, 4 blieb aber innerhalb der Partei aktiv; überdies wurde sie von Seiten der Fraktion beziehungsweise der Partei immer noch als Ansprechpartner gesehen und partiell auch alimentiert. Die zweite Trägergruppe waren jene Aktivisten, die sich in der Partei für Kinderrechte einsetzten. Sie argumentierten, in der Tradition der Antipädagogik wie der Reformpädagogik stehend, dabei mit der Gleichberechtigung und originären (sexuellen) Bedürfnissen von Kindern, deren Erfüllung man sich nicht verschließen dürfe. Derartige Forderungen artikulierte besonders lautstark die Nürnberger Indianerkommune, welche die Grünen gerade in den Anfangsjahren als Teil ihres organisatorischen Vor- und Umfelds ansahen. Einige Mitglieder der Kommune waren Parteimitglieder der Grünen geworden. Grüne zeigten sich wiederholt solidarisch mit der Kommune, würdigten ihren Ansatz, wiesen Vorwürfe gegen die Kommune zurück, wenn gegen deren Aktivisten strafrechtlich ermittelt wurde (auch im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Ein ums andere Mal wurde der Kommune auch finanzielle Unterstützung zuteil, meist durch Spendensammlungen auf Parteitreffen. Allerdings war das Verhältnis nie ungetrübt. Schließlich neigten die Kommunarden zu aggressiven Auftritten, sprengten Sitzungen, störten Versammlungen oder besetzten die Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Dennoch nahm man auf die Belange der Kommune lange Zeit Rücksicht oder suchte das 17

18 Gespräch mit ihnen. Immer wieder erreichten Anträge aus dem Umfeld der Kommune Landes- oder Bundesversammlungen der Grünen, gelangten aber inhaltlich nicht zur Beschlussfassung, führten wohl aber zu neuerlichen Diskussionen. Trittel & Klatt (2015, S. 87) Eine Front in dieser als Befreiungskrieg verstandenen Auseinandersetzung war die Kinderrechtsbewegung, maßgeblich munitioniert durch die Ideen der Antipädagogik, deren konkreter Formulierung durch Ekkehard von Braunmühl Überlegungen vorausgingen, die vielfach als Ausdruck einer gesellschaftlichen Grundstimmung gedeutet und meinungsstark von jenen artikuliert wurden, welche die Vordenker der Psychoanalyse rezipierten und mit eigenen, vermeintlich anschlussfähigen Ideen verknüpften. So gehen der Pädagoge Heinrich Kupffer und der Jugend- und Familienrichter Helmut Ostermeyer, der sich auch in den Anfängen bei den Grünen engagierte, mit Braunmühl 1976 davon aus, dass Kinder in Deutschland nicht in einem freien demokratischen Rechtsstaat lebten. Da»über die Rechte des Kindes [...] seit vielen Jahren mit Inbrunst gestritten«wird, wollen sie einen Beitrag leisten, den heutigen»teufelskreis des Erziehungskrieges«zu durchbrechen, was aber nur möglich sei,»wenn man erst einmal aufgehört hat zu glauben, Kinder seien»von Natur aus«unvernünftig, verantwortungslos, der Erwachsenenwelt gefährlich, wenn man stattdessen verstanden hat, dass sie unter den heutigen Bedingungen so werden, wie wir sie [...] kennen.«16 Zu den zu verändernden Bedingungen gehöre das pädagogische Denken, das von folgenden Voraussetzungen ausginge:»erwachsene müssen Kindern den Weg und das Ziel weisen, müssen Kinder aus Hilflosigkeit zur Mündigkeit führen, vom Lustprinzip zum Realitätsprinzip, sie müssen sie sozialisieren, d. h. aus Selbstsucht zur Gemeinschaftsfähigkeit bringen und sie kultivieren, d.h. aus dem rohen Naturzustand zu Kulturwesen zivilisieren, kurzum: Erwachsene müssen Kinder erst zu >richtigen< Menschen machen.«17 Braunmühl hingegen spricht Kindern diese Erziehungsbedürftigkeit ab und konstatiert, dass sie an der Wirklichkeit lernen sollten, ohne dass Erziehung ihnen diese verfälsche. Da das Kind Objekt, der Erwachsene Subjekt und Handelnder sei, sahen die Antipädagogen in Erziehung immer einen Machtkampf und eine Form von Herrschaftsausübung. Ihr autoritärer Charakter habe die»spielregeln von Herrschaft, Unterdrückung, Fremdbestimmung verinnerlicht«18 und verstümmele das Lernbedürfnis, das Kinder per se hätten und selbstbestimmt befriedigten. Der Landesverband Berlin von Bündnis 90/Die Grünen (2015) beauftragte eine parteiinterne Kommission zur Aufarbeitung der Haltung zu Pädophilie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder von der Gründungsphase bis in die 1990er Jahre. In dem Abschlussbericht (s.a. entsprechende Aufarbeitungsberichte der 18

19 Landesverbände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen aus 2014) werden die vorangegangenen Ausführungen sehr ausführlich konkretisiert, ergänzt und zusammengefasst und deswegen im Folgenden zum besseren Verständnis in als bedeutsam erscheinenden Abschnitten wiedergegeben: S. 7-8: Auf Bundesebene hatten sich die Grünen [ ] in Anwesenheit Berliner AL-Delegierter auf ihrem 2. Parteitag in Saarbrücken ( März 1980) für folgende Formulierung im Grundsatzprogramm entschieden: Die 174 und 176 StGB sind so zu fassen, dass nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Sie stellten dieser Formulierung eine Passage voran, die den provisorischen Charakter der programmatischen Aussage betonen sollte: Zu diesem Beschluss konnte leider auf dem Parteitag nicht gemeinsam diskutiert werden. Auch an der Parteibasis ist diese Frage bisher teilweise nicht oder nur wenig diskutiert worden. Dies ist weder im Sinne der Betroffenen, noch der Antragsteller, noch der Partei insgesamt. Deshalb meinen wir, dass Abs. 521 folgendermaßen zu verstehen ist: er ist ein Auftrag an die Partei in allen Gliederungen, sich mit den Auswirkungen dieser Straftatbestände intensiv auseinanderzusetzen. Durch diesen Auftrag ist das Ergebnis dieser Diskussion natürlich nicht festgelegt. Es wird eine Kommission gebildet, die Hilfestellung bei der Diskussion gibt. Gerade im Hinblick auf die berechtigten Sorgen und Ängste, die sich mit diesem Themenbereich verbinden, halten wir es für notwendig, dass auf einem der nächsten Parteitage unter Beteiligung von Betroffenen und Fachleuten dieses Thema ausführlich behandelt wird. 9 Nichtsdestotrotz blieb die Forderung nach einer Änderung der 174 und 176 StGB bis 1993 Teil des Grundsatzprogramms der Grünen und diente oftmals als Blaupause für die Programme der Landesverbände. S. 8: In der ersten Hälfte des Jahres 1980 entstand dann im Schwulenbereich die Broschüre Ein Herz für Sittenstrolche!, in der für die Legalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen geworben wurde. 11 S. 9: Im Vorfeld der vorgezogenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 10. Mai 1981 wurden die innerparteilichen Auseinandersetzungen um das Sexualstrafrecht und Pädophilie fortgesetzt. Das Wahlprogramm 1981 forderte letztendlich die Streichung der 174, 175, 176, 180 Abs. 1, 183a, StGB. Diese Paragrafen würden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der freien Entfaltung ihrer Sexualität beschränken und deshalb sollten sexuelle Beziehungen auf freiwilliger Basis nicht 19

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