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1 Nr Dezember 2014 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Geburten: in Würzburg: Emma Hock Wir gratulieren In Neuhütten: Frau Maria-Isabel Senger, Kirchweg 1 In Partenstein: Herrn Helmut Diehl, Hauptstr. 71 Frau Wilfriede Lieber, Borngasse 3 am zum 71. Geburtstag am zum 88. Geburtstag am zum 85. Geburtstag In Wiesthal: Frau Rosa Kunkel, Hauptstr. 51 am zum 84. Geburtstag Frau Wilhelmine Englert, Krommenthaler Str. 24 am zum 80. Geburtstag Herrn Otmar Matuschek, Spertelsweg 3 am zum 72. Geburtstag Frau Emma Schenk, Grundstr. 33 am zum 93. Geburtstag Herrn Erwin Kunkel, Hauptstr. 6 am zum 79. Geburtstag Notdienste In akuten Fällen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Tel Rettungsleitstelle Würzburg: Tel Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Bereitschaftsdienst der Kinder- und Jugendärzte von Würzburg und Umgebung: Hotline: Sonstige Nummern: Diakoniestation Partenstein: Tel /99903 Sozialstation Hilzendegen, Wiesthal, Tel /2850 Caritas-Sozialstation Lohr: Tel / Zahnärztlicher Notdienst Samstag/Sonntag, 06./ : Dres. Scheidmeir, Lohr a. Main, Ludwigstr. 5 Tel /5101 Notfallzeiten: Zahnärztlicher Notdienst Uhr und Uhr Behandlungsbereitschaft In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft Der Apotheken-Notdienstfinder Festnetz: (kostenlos) oder Handy: oder

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3 VG Partenstein Amtsblatt Weihnachtsausgabe Das letzte Amtsblatt 2014 erscheint mit der Nr. 51/52 am Freitag, Annahmeschluss ist Montag, für Vereinsmitteilungen. Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Geschäfte bitten wir bis Donnerstag, , abzugeben, damit die Verwaltung die Anzeigen entsprechend vorbereiten kann. Sprechtag des Kreisbauamtes Der nächste Sprechtag des Kreisbauamtes findet am Dienstag, den von Uhr in den Diensträumen statt. Familie mit 2 Kindern sucht in Partenstein oder Wiesthal Haus oder 4 Zimmerwohnung zu kaufen oder zu mieten. Bitte alles anbieten. Tagsüber: 09391/ oder Weihnachtsbaumverkauf Familie Dötsch Forststraße 16 Krommenthal Freitag & Samstag 12. & 13. Dezember Winterpause Am Sonntag, von bis Uhr ist das Museum in diesem Jahr zum letzten Mal geöffnet. Die Winterpause dauert bis zum Gesonderte Besichtigungen und Führungen sind nach vorheriger Terminabsprache unter Tel / weiterhin möglich. JFG Hochspessart 2006 e.v. Ergebnisse vom Wochenende: U13/D-Jugend (Gruppe): DJK Hain - JFG 11:0 SV Schöllkrippen - JFG 1:0 TSV Neuhütten-Wiesthal 2012 e.v. ********* Ergebnisse vom Wochenende: Herren: Bezirksliga: TSV - SV Heidingsfeld 1:0 Tor: Alexander Gerlein (1) 3

4 Jahreshauptversammlung TC Hochspessart Die neu gewählte Vorstandschaft möchte sich bei allen Teilnehmern für die gelungene, harmonische und gut besuchte Generalversammlung vom in der Frischen Quelle in Habichsthal bedanken. Wir konnten auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken und unsere Ziele für 2015 erörtern. Mit der stolzen Zahl von 20 Mannschaften werden wir wieder mit dem TC Hochspessart im Jahr 2015 in die Verbandsrunde starten. Die Neuwahlen führten zu folgender Vorstandschaft: Vorsitzender: Erwin Trostel Stv. Vorsitzender und Kassier: Andreas Wüst Sportlicher Leiter: Christoph Uttner Schriftführer und Stv. Kassier: Mario Wüst Beisitzer: Kerstin Körner, Frank Bachmann, Lorena Hasenstab, Michael Wenzel und Britta Trostel Kassenprüfer: Steffi Bachmann und Alexandra Schäfer Mario Wüst, Schriftführer Allgemeinarztpraxis Dr. Mario Kunert: Ab dem stehe ich Ihnen nachmittags mit einer Terminsprechstunde zur Verfügung. Durch eine bessere Koordinierung möchten wir so Wartezeiten für unsere Patienten verringern. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die bekannte Praxis Telefonnummer ( ), ebenso können Termine per E Mail angefragt werden (kunert frammersbach@live.de). Seit dem ist Herr Dr. Hasanaj als Arzt in meiner Praxis angestellt, durch diesen wird eine freie Sprechstunde am Nachmittag weiterhin für Sie möglich sein. Die Vormittagssprechstunde bleibt als freie Sprechstunde ohne Terminanmeldung für beide Ärzte bestehen. Bereits seit Oktober 2014 haben wir auch am Dienstagnachmittag wieder geöffnet. Praxissprechzeiten: Montag bis Freitag sowie Montag, Dienstag,Donnerstag bis Uhr bis Uhr Leider verlässt uns Frau Dr. Biermann zum , das ganze Praxisteam wünscht alles Gute auf dem weiteren Berufsweg. Dr. Mario Kunert Psychosoziale Beratungsstelle Sucht- und Drogenberatung Sehr geehrte Damen und Herren, die Psychosoziale Beratungsstelle - Sucht- und Drogenberatung Lohr - des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart befindet sich in Lohr, Vorstadtstraße 68 (Caritashaus St. Vinzenz). Die Beratungsstelle ist zu den üblichen Bürozeiten unter der TEL.: ( ) , zu erreichen. Gesprächstermine werden für Betroffene, Ratsuchende oder Angehörige nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Kontakt mit der Beratungsstelle ist auch über möglich: psb@caritas-msp.de; gleichzeitig bieten wir Onlineberatung an unter: Darüber hinaus bieten wir jeden 2. Donnerstag zwischen und Uhr (jeweils in der ungeraden Woche) für Interessierte die Möglichkeit, entweder telefonisch oder ohne vorherige Anmeldung mit einer/einem der 5 Dipl. Sozialpädagogen über Fragen zu Suchtproblemen (Alkohol, Medikamente, Drogen, Essstörungen, Spielsucht...) zu sprechen. Die Termine für das 1. Quartal 2015 sind: im Monat Januar: und im Monat Februar und im Monat März: und ********* Zusätzlich ist jeden Mittwoch von Uhr Telefonberatung möglich. 4

5 Jetzt schon Sprachreisen und Sommerfreizeiten für 2015 planen Das Landratsamt Main-Spessart, Amt für Jugend und Familien -kommunale Jugendarbeit-, führt in den Oster- Pfingst- und Sommerferien Sprachreisen, eine Ferienfreizeit nach Spanien (Sonne und Meer) und Sommerfreizeiten, sowie eine Winterfreizeit in den Weihnachtsferien (Restplätze) vom (14-17jährige Jugendliche) durch. Irland/Malahide Oster- Pfingst- und Sommerferien Termine: Sprache Englisch - Mindestalter: 13 Jahre Malta Termin: (Sommerferien) Sprache: Englisch - Mindestalter: 15 Jahre St. Malo/Frankreich Termin: (Sommerferien) Sprache: Französisch - Mindestalter: 14 Jahre Sprachcamp Kids (Englisch) Oberwesel Alter: 8-13 Jahre Spanien Nautic Almata Mindestalter: 15 Jahre Sommerfreizeiten St.Peter Ording/Nordsee Alter: Jahre Binz/Ostsee Alter: Jahre Winterfreizeit - Restplätze Termin: (14-17 jährige Jugendliche) Nähere Informationen erteilt das Landratsamt Main-Spessart, Amt für Jugend und Familien kommunale Jugendarbeit-, Ringstraße 24, Karlstadt, Tel.: 09353/ Irma.Kuebert@Lramsp.de Internet: und Die Lohrer Tafel bittet um Hilfe: Wer spendet einen Weihnachtsbraten für Bedürftige? Die Lohrer Tafel in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Lohr bittet wieder um Unterstützung für die Bedürftigen zum Weihnachtsfest. Aktuell sind 170 Berechtigungsscheine an 342 Personen ausgegeben. 226 Erwachsene und 116 Kinder und Jugendliche können jeden Freitag und Samstag Lebensmittelhilfe bekommen. Die Tendenz ist derzeit steigend. Das Lohrer Tafel-Mobil versorgt zur Zeit 130 Personen in den Orten Neuhütten, Wiesthal, Partenstein und Frammersbach. davon auch die Flüchtlinge, die in Frammersbach wohnen. Die meisten Klienten der Lohrer Tafel leben von Hartz IV, unter dem Existenzminimum oder mit geringem Einkommen. Viele Familien oder Alleinerziehende sind verschuldet und müssten ohne die Tafel am Essen sparen. Auch die Altersarmut in Lohr zeigt sich kontinuierlich, die 2013 wieder bei ca. 25 % lag. Viele dieser Klienten leben von minimaler Altersrente oder sind wegen schwerer Erkrankung berentet. Aus Scham wird häufig auch keine Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragt. Laut Dipl. Sozialpädagoge Michael Donath führt dieses bei manchen Menschen zur Unterversorgung bzw. Hunger. Die Mitarbeiter würden wieder gerne allen Bedürftigen am Hl. Abend ein Weihnachtmenü ermöglichen: Es soll wieder verschieden Bratenvarianten zur Auswahl geben, für Großfamilien auch Gans, köstliche Beilagen, z.b. Knödel und Gemüse, eine Suppe als Vorspeise und ein auch einen kindgerechten Nachtisch. Auch kleine Spenden helfen weiter Wer sich gerne mit einer Spende beteiligen möchte, soll diese bitte auf folgendes Konto der Lohrer Tafel überweisen: Spender werden gebeten den Verwendungszweck Weihnachtsbratenspende anzugeben: Raiffeisenbank Main-Spessart eg: IBAN: DE BIC: GENODEF 1 GEM Sparkasse Mainfranken IBAN: DE BIC: BYLADEM 1 SWU Die Überweisungsbelege werden als Spendennachweis vom Finanzamt anerkannt. Spender, die eine gesonderte Spendenquittung möchten, werden gebeten ihre Anschrift auf der Überweisung zu vermerken. Mögliche Rückfragen können im Diakonischen Werk Lohr geklärt werden: Dipl. Sozialpädagoge Michael Donath, Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit und Lohrer Tafel, Ottenhofstr , in Lohr, Tel.: / Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.v. Beratung: Anschrift: Tag/Uhrzeit und Datum: Vermerk: Ehrenamtliche Seniorenberatung Caritashaus St. Vinzenz, 1. Stock Vorstadtstr. 68, Lohr in der Geschäftsstelle des Caritasverbandes Main-Spessart Dienstag von Uhr: , , , , , , , , Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Main-Spessart und des Kath. Senioren-Forums Lohr, ( ) Wir bitten um telefonische Anmeldung! 5

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7 Gemeinde Neuhütten Angelsportverein Neuhu tten 1979 e. V. Weihnachtsfeier 2014 Am Samstag, den 13. Dezember 2014 findet ab Uhr unsere Weihnachtsfeier im Hotel Restaurant Spechtshaardt in Rothenbuch statt. Alle Mitglieder mit Partner sind ganz herzlich eingeladen. Für jeden Teilnehmer gibt es eine tolle Überraschung in Form eines schönen Weihnachtsgeschenkes (kleine Tombola). Um besser planen zu können, bitten wir Euch den unteren Abschnitt der bereits verschickten Einladungen bis spätestens morgen Freitag, den 05. Dezember bei unserem Kassenwart Christian Kunkel abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen. Wir freuen uns darauf bei gutem Essen, ein paar schöne und besinnliche Stunden miteinander zu verbringen. Allen die an der Feier nicht teilnehmen können wünschen wir schon jetzt ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. gez. Die Vorstandschaft ********** Besuchen Sie unsere Ausstellung Am Lindenbrunnen Partenstein Tel.: 09355/ SCHÜTZEN RESERVISTEN SOLDATENKAMERADSCHAFT e.v NEUHÜTTEN WETTKAMPFERGEBNISSE Sportpistole: 5. Rundenwettkampf Gauliga SV Bischbrunn 2 Neuhütten B Klasse Neuhütten 2 Marktheidenfeld Neuhütten 4 Roden C Klasse Bischbrunn 3 Neuhütten Die Einzelergebnisse: Christian Englert 279 Michael Hirsch 277 Helmut Kunkel 267 Hans Bachmann 266 Ulrich Stürmer 265 Alexander Klein 258 Wolfgang Steigerwald 256 Guido Heilos 254 Reinhold Hasenstab 252 Bernd Freitag 250 Thorsten Stenger 246 Paul Kirsch 238 Simon Kirsch 236 Christof Heilos 233 Dirk Kunkel 233 Vereinsheim-Vermietung Sie können unser Vereinsheim mieten für Ihre private Feier. Auskunft unter od. im Schützenhaus. 7

8 Freiwillige Feuerwehr Neuhütten e.v. gegr Weihnachtsfeier Uhr Abfahrt Bus am Sägewerk Roth, anschließend am Rathaus und an der Abzweigung nach Wiesthal. Rückfahrt voraussichtlich 23 Uhr (individuell frühere Rückfahrten möglich). Alle die nach Wiesthal wandern möchten, treffen sich um 17 Uhr am Gerätehaus. Die Neuhüttener Feuerwehrkids treffen sich am Freitag, um 17:30 Uhr am Gerätehaus. Frisch geschlagene Weihnachtsbäume Verkauf von Mittwoch, bis Freitag, in der Zeit von bis Uhr und am Samstag, von Uhr Herzlichen Dank meiner Familie, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 85. Geburtstag. Mein besonderer Dank geht an Herrn Pfarrer Marian Bak Herrn Bürgermeister Edmund Wirzberger sowie an die Vertreter der örtlichen Vereine: - dem Frauen- und Männerchor Neuhütten - der Freiwilligen Feuerwehr Neuhütten - dem TSV Neuhütten - dem Musikverein Neuhütten - den Spessart-Fränkischen Musikanten für die schönen musikalischen Darbietungen. Neuhütten, im November 2014 Hermann Kunkel Im Kirchweg 2 bei Bernards Tel / Nächster Gottesdienst in der ev. Hl. Geist Kapelle in Neuhütten am Samstag, 6. Dezember 2014, Uhr Jeder ist herzlich eingeladen. Gemeinde Partenstein Die Ergebnisse vom Wochenende: Samstag, Herren I SpVgg Giebelstadt - TSV Partenstein 30:33 Torschützen Diehl 2,Kissner 3, Koncz 5/2, Schreier D. 8, Hespelein 3, Schreier T. 8, Durner 2, Daniel Lang 2 ********************************** Die Spiele am kommenden Wochenende: Samstag, Herren I TSV Partenstein - HSC Bad Neustadt II Anpfiff ist um 19:30 Uhr in Frammersbach. Damen TSV Partenstein - VL SF HSC Bad Neustadt Anpfiff ist um 17:30 Uhr in Frammersbach. 8

9 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchengemeinde Partenstein Christuskirche Donnerstag, 04. Dezember Uhr Präparandenunterricht Uhr Kirchenvorstandssitzung 2. Advent, 07. Dezember Uhr Gottesdienst in Frammersbach Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Uhr Kindergottesdienst im Gemeindezentrum Wir harren, Christ, in dunkler Zeit; gib deinen Stern uns zum Geleit auf winterlichem Feld. Du kamest sonst doch Jahr um Jahr; nimm heut auch unsrer Armut wahr in der verworrenen Welt. Es geht uns nicht um bunten Traum von Kinderlust und Lichterbaum; wir bitten, blick uns an und lass uns schaun dein Angesicht, drin jedermann, was ihm gebricht, gar leicht verschmerzen kann. Montag, 08. Dezember Uhr Pfarrkonferenz in Lohr Uhr Krippenspiel-Probe im Gemeindezentrum Uhr Bibelkreis im Gemeindezentrum Dienstag, 09. Dezember Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Gemeindezentrum Uhr ökumenischer Seniorennachmittag im Gemeindezentrum Uhr Probe des Engelschores in der Christuskirche Mittwoch, 10. Dezember Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Adventsandacht Uhr Chorprobe Freitag, 12. Dezember Uhr Weihnachtsfeier der Putzgruppen im Gemeindesaal Monatslosung für den Dezember Die Wüste und Einöde wird frohlocken, und die Steppe wird jubeln und wir blühen wie die Lilien. Jesaja 35,1 2. Adventsonntag Samstag, 06. Dezember :00 Vorabendmesse für Julian Mnich (1. Jahrtag) für Verst. des Jahrgangs 1944 für Isabella Born u. Ang. Min: David, Felix, Jonathan, Elias Lekt: Wies Andrea Kom:.Beuslein Gisela, Wies Andrea Sonntag, 07. Dezember :00 Messfeier in Frammersbach mit Vorstellen der Kommunionkinder 14:00 Tauffeier v. Sophia Weiß Min: Josef, Judith 18:00 Bußgottesdienst Lekt: Bigge Petra Dienstag, 09. Dezember :00 Rorate-Gottesdienst für Fam. Riedmann, Gottfried, Jürgen u. Rosa Born u. Carlos Ramiro für Thekla u. August Krimm, Günter Laudner, Regina u. Agnes Busch Min: freiwillig Donnerstag, 11. Dezember :00 Bußgottesdienst in Habichsthal 3. Adventsonntag Samstag, 13. Dezember :00 Vorabendmesse in Frammersbach Sonntag, 14. Dezember :00 Messfeier Messbestellungen siehe nächstes Amtsblatt 10:00 Kinderkirche im Pfarrhaus 17:00 Adventskonzert mit Cantiamo Bußgottesdienste in der Adventszeit: Sonntag, um 18:00 Uhr in Partenstein Donnerstag, um 19:00 Uhr in Habichsthal Sonntag, um 18:00 Uhr in Frammersbach Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein! Das nächste Treffen des Trauerkreises ist am Samstag, um 14:30 Uhr im Café Missio Frammersbach. Herzliche Einladung! Gemeindereferentin Petra Bigge Die für die Kommunionkinder bestellten Gesangbücher Gotteslob können im Pfarrbüro abgeholt werden. 9

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11 Angelverein Partenstein 1980 e.v. Am Samstag, ist die Fischerhütte wegen einer Weihnachtsfeier geschlossen. Die Vorstandschaft Hexenlichen Dank Die Partensteiner Hexen sagen Danke - unserer treuen Kundschaft - den Spendenrinnen & Spendern - der Metzgerei Desch & der Werbegemeinschaft und ich bedanke mich bei meiner Spitzentruppe. Danke, dass ihr immer für mich da seid es ist schön, dass es Euch gibt Dank sagen Eure Hoasehex, Uwe & Wayne Levi Kinderturnen Montag, den wäre es schön, wenn alle Turnkinder kommen. Wir haben eine kleine Überraschung (Nikolaus) für euch. Daniela und Heidi Schützenverein Partenstein Stammtisch und Nikolausschießen Nächster Stammtisch am Freitag, 05. Dezember, ab Uhr im Schützenhaus. Gleichzeitig richten wir auch unser Nikolausschießen aus. SG Partenstein/Rechtenbach Ergebnis vom letzten Spieltag 15./ Bundesliga SG 1 SKC Victoria Bamberg 3461:3309 (6:2) Breitenbach Th.538 LP, Weigand A.570 LP, Bischoff E.522 LP, Kranz A.544LP, Zenglein G.610LP, Väthjunker M.525LP; Gruppenliga Bfr.Elsenfeld SG : 4963 Nusdorfer M.871 LP, Nübel D.906 LP, Becker Th.766 LP, Cech F.794 LP, Franz T.389 LP, Bonarius B.397 LP, Lang M.840 Damen SG Mömlingen/Schaffheim SG Damen 1617 : 1583 Cassarino A.466 LP, Durchholz L.306 LP, Keß Ch.360 LP, Nusdorfer L.451 LP; Vorschau auf das kommende Wochenende 05./ Freitag Schülerzukunftspokal Uhr SG J RG Goldbach Samstag Bundesliga Spielfrei Gruppenliga Uhr SG 2 DJK Wörth Wir freuen uns auf viele Zuschauer am Heimspieltag und wünschen allen Mannschaften GUT HOLZ EINLADUNG Wir laden alle Aktiven und Passiven, Freunde und Gönner zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am um Uhr in der Kegelbahn ein. Tragt euch bitte an der Kegelbahn in die Essensliste bis ein oder Anmeldung unter der Tel:09355/ od /2220 Wir freuen uns auf euer Kommen partenstein.de Reservisten- Partenstein JFG Nordspessart,TSV Partenstein Ergebnisse U13weibl. Samst :00Uhr JFG Nordspessart : Kickers Aburg 8:5 Voranzeige: Am Monatsversammlung, Beginn Uhr. Am Jahresabschlussfeier, Beginn Uhr. Beide im Vereinslokal. Die Vorstandschaft 11

12 TSV-Partenstein Abteilung Fußball Vorankündigung! Jahreshauptversammlung am Dreikönigstag, um 14:30 Uhr bei Mitglied Klaus in der Gassenwirtschaft Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsbericht des 1.Vorsitzenden 4. Berichte der Fachwarte: a) Wanderwart b) Wegewart c) Naturschutzwart d)kassenbericht 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Vorschau 7. Wünsche und Anträge 8. Sonstiges Ich bitte um zahlreiches und pünktliches Erscheinen Frisch auf! Ruthard Sieblist 1.Vorsitzender Rückblick: TUS Frammersbach2-TSV Partenstein1 3:1 Tore: Steffen Aloe Nach dieser verdienten Niederlage überwintern wir als Tabellenvierter der Kreisklasse 4. Kompliment an der Mannschaft und den beiden Trainern, klasse Leistung!!!! Bedanken möchten wir uns bei unseren treuen Fans und allen die uns tatkräftig und finanziell unterstützt haben!!!! Die Fußballer wünschen der gesamten Bevölkerung schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!!!!! Am 20. Dezember feiern wir zusammen im Jugendheim eine Weihnachtsparty mit allen Freunden und Gönnern Siehe Anzeige. Am Freitag, , Uhr führt der T Ü V Süd die Hauptuntersuchung nach 29 StVZO durch. Werner Englert GmbH, Am Lindenbrunnen 8, Partenstein 12

13 Partensteiner Musikanten e.v. Diesen Freitag (5.12.) entfällt die Gesamtprobe, stattdessen machen wir um 19 Uhr eine erste kleine Probe für die Eisenbahnromantik am 4. Advent (21.12.) mit der HS-Combo. Im Anschluss gibt s was zu Essen, da wir einen Grund zum Feiern haben herzliche Einladung an ALLE. Fröhliche unseren Kunden aus Nah und Fern. Weihnachten und allen Freunden Gemeinde Wiesthal Natürlich gerne wieder mit einem Tannenbaum von Familie Neuf aus Partenstein, Hauptstr. 89 Wir verkaufen täglich ab dem 12. Dezember, Nordmanntannen, Blaufichten und Kiefern. Immer für Sie da, unter Telefon: BESTATTUNGSINSTITUT Serios, diskret, zuverlässig. Hallo Star-Fire-Kids, Kinderfeuerwehr Wiesthal Star-Fire-Kids wir treffen uns alle zu unserer kleinen Weihnachtsfeier mit Plätzchenpacken am kommenden Mittwoch, den 10. Dezember 2014 um 15:00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr. Eure Ausbilderinnen 13

14 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Wiesthal erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende SATZUNG 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde Wiesthal erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, Wiesthal und Krommenthal insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. (2) Die Gemeinde Wiesthal erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren Wiesthal und Krommenthal zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. 2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig. 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom (veröffentlicht durch die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein im ABl. Nr. 12/2011) außer Kraft. Wiesthal, den Gemeinde Wiesthal Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Wiesthal erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen ihrer Feuerwehren Wiesthal und Krommenthal: 1 Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhält folgende Fassung: Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für bei einer Nutzungsdauer von a) Mehrzweckfahrzeug MZF (Transporter) 15 Jahren 3,17 uro b) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 20 Jahren 4,75 uro c) Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF Jahren 7,14 uro bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von Km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% 14

15 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstungen abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen Berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je eine Stunde für bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% a) Mehrzweckfahrzeug MZF (Transporter) 27,94 uro b) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 86,73 uro c) Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF ,01 uro 3. Arbeitsstundenkosten Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangenen Stunden werden bis zu 30 Minuten die halbe, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für Bezeichnung der Geräte Betrag in uro Tragkraftspritze oder Lenzpumpe TS 8/8 PFPN ,20 uro Umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Pressluftatmer inkl. Atemmaske 37,22 uro Generator 5 KVA 36,47 uro Tauchpumpe TP 4 19,94 uro Mehrzwecksauger 15,50 uro Mehrzweckzug MZ 16 29,94 uro Belüftungsgerät (motorbetrieben) 31,16 uro Winkelschleifer / Trennschleifer groß (Verbrauchsmaterial extra) 7,50 uro Winkelschleifer / Trennschleifer klein (Verbrauchsmaterial extra) 4,50 uro Absturzsicherungssatz 3,55 uro Beleuchtungsgerät Mobil (Akkubetrieben) 7,90 uro Türöffnungssatz (Verbrauchsmaterial extra) 22,37 uro Wärmebildkamera 57,00 uro Wärmesensor - HotSpotter 4,57 uro 4. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zu Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistende wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayer. Gemeinden) 24,00 Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistende wird für die Personalkosten verlangt, die der Gemeinde durch Erstattung des Verdienstausfalles (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung nach Art. 11 BayFwG entstehen. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden. 4.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. 11 Abs. 4 AVBayFwG) 13,70 Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. 2 Die Änderung der Anlage tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom (veröffentlicht durch die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein im ABl. Nr. 12/2011) außer Kraft. Wiesthal, den Gemeinde Wiesthal Andreas Zuschlag 1. Bürgermeister 15

16 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal (BGS/WAS) Vom Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wiesthal folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für (1) bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder (2) tatsächlich angeschlossene Grundstücke 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die zusätzliche Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch m², bei unbebauten Grundstücken auf m² begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet worden sind, im Fall der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Fall des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet worden ist. 6 Beitragssatz Der Beitrag beträgt a) pro m² Grundstücksfläche 0,86 16

17 b) pro m² Geschossfläche 8,22. 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 7a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 9 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren ( 9a) und Verbrauchsgebühren ( 10). 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Soweit die Wasserzähler noch auf Nenndurchfluss (Qn) geeicht sind (vgl. 77 Eichordnung), wird die Gebühr nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3): bis 4 m³/h 24,00 /Jahr bis 10 m³/h 27,60 /Jahr (3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn): bis 2,5m³/h 24,00 /Jahr bis 6,0m³/h 27,60 /Jahr 10 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,55 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,55 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenschuld gemäß 11 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i.v.m. Art. 5 Abs. 7 KAG). 17

18 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 30. April, 30. Juli und 30. Oktober jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen. 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.Dezember 2001 außer Kraft. Wiesthal, den Andreas Zuschlag 1. Bürgermeister 18

19 14. Wiesthaler Weihnachtsmarkt am Samstag, 06. Dezember 2014 von Uhr Uhr und Sonntag, 07. Dezember 2014 ab Uhr auf dem Vorplatz der Kulturhalle, einem Kunsthandwerkermarkt und Kaffee und Kuchen in der Kulturhalle Wir laden die Einwohner aus Wiesthal und den Nachbargemeinden herzlich ein, ein paar schöne Stunden auf unserem Weihnachtsmarkt zu verbringen. Die Musikkapellen aus Wiesthal und Krommenthal und die Grundschule Wiesthal/Neuhütten werden den Markt musikalisch umrahmen. Der Nikolaus besucht unsere Kinder und verteilt Süßigkeiten. Samstag, Uhr Eröffnung durch Bgm. Andreas Zuschlag musikalisch umrahmt von den Minis und Youngstars Sonntag, Uhr Krommenthaler Musikanten Uhr Grundschule Wiesthal/Neuhütten Uhr Besuch vom Nikolaus Uhr Wiesthaler Uhr Tombola - Ziehung der Gewinne ab Uhr Unterhaltungsmusik mit dem Aubach-Trio in der Kulturhalle Die Ortsvereine werden Sie wieder mit Leckereien verwöhnen. Angeboten werden: Champignons, Suppe Bratwürste, Wildschweinbratwürste Backfischbrötchen, Plätzchen, Christstollen, Kuchen Waffeln, Crêpes Kaffee, Tee, heiße Schokolade, Lumumba Glühwein, Feuerzangenbowle, Schnäpse, Liköre Kinderpunsch Die Lose für die Tombola werden am Samstagabend und Sonntag verkauft. In dieses Jahr gibt es ausschließlich Hauptpreise die am Sonntagabend gezogen werden. Alle Helfer auf dem Weihnachtsmarkt verrichten ihren Dienst freiwillig. Der komplette Erlös von den Getränken und dem Essen geht an den Vereinsring. Auf Ihr Kommen freuen sich die Wiesthaler Ortsvereine.. 19

20 Wiesthaler Öltiegel Theater e.v. Das Öltiegel Theater sagt Dankeschön Das diesjährige Theaterstück Wenn einer eine Reise tut war wieder ein voller Erfolg. Wir wollen uns auf diesem Wege noch einmal bei allen Darstellern, den Musikanten, allen Helfern vor und hinter der Bühne, dem Gesangverein Sängerhort und dem TSV Wiesthal, den Sponsoren sowie allen Besuchern aus nah und fern ganz herzlich bedanken! Jahreshauptversammlung Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder zu unserer Jahreshauptversammlung am um 20 Uhr im Vereinslokal des TSV Wiesthal. Ausflug zur Winzerfamilie Körber nach Erlabrunn Alle Darsteller, Musikanten der Öltiegl Blosn und Bühnenbau Helfer, die mit uns zum Glühwein Winter nach Erlabrunn fahren, treffen sich am Samstag den um Uhr am Alten Platz bzw. um Uhr am Bahnhof. Die Vorstandschaft Berichte der Abteilungen Tischtennis TSV Wiesthal 1921 e. V. +Fußball+Tischtennis+Badminton+ +Leichtathletik+Ausdauersport+ +Gymnastik+ Ergebnisse vom Wochenende Herren TSV Himmelstadt II TSV 5 : 9 Punktesammler: Thomas Egert 2, Klaus Kißner 2, Jürgen Roth 1, Egon Englert 1, Thomas Schanbacher 1, Roth/Egert 1, Ullrich/Englert 1 Damen DJK Wenighösbach TSV 7 : 7 Punktesammler: Luisa Götz 3, Lorena Baumgarten 2, Antonia Schanbacher 1, Götz/Baumgarten 1 Bambini TV Burgsinn TSV 9 : 1 Punktesammler: Eric Kunkel 1 DJK Tiefenthal TSV 5 : 5 Punktesammler: Eric Kunkel 1, Luca Dexheimer 1, Zoe Fleckenstein 1, Ina Zimmermann 1, Dexheimer/Fleckenstein 1 Spiele am kommenden Wochenende Herren , h TSV Vikt. Wombach IV Bambini , h TSV ASV Hofstetten Ortsverband Wiesthal/Krommenthal Danksagung Wir möchten uns bei Waltraud Kunkel für ihre großzügige Spende bedanken. Nächste Monatsversammlung: Donnerstag, , 20 Uhr im TSV Heim Tagesordnungspunkte: 1. Festlegung der Sitzungsordnung 2. Bericht von der GR Sitzung 3. Sonstiges **********

21 Sportförderverein Wiesthal 2014 e.v. Einladung zur wieder aufzunehmenden Gründungsversammlung am Dienstag, den um Uhr im TSV-Heim Wiesthal. Die nochmalige Versammlung zur Vereinsgründung wird notwendig, da für die Eintragung ins Vereinsregister durch das Amtsgericht Würzburg noch Satzungsänderungen erforderlich sind. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Vereinssatzung 3. Beitrittserhebung 4. Informationen über zukünftige Aktivitäten 5. Wünsche und Anträge Die Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Auch neue Vereinsmitglieder sind herzlich willkommen. Mitwirkende: Minis Kinder- und Jugendchor Blechbläser-Ensemble Young-Stars Hierzu ergeht herzliche Einladung an die Ortsbevölkerung, sowie an die Nachbargemeinden. Die Vorstandschaft Die Vorstandschaft Advent Seniorennachmittag Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag im Advent am Di, den ab Uhr im Sportheim. Wir freuen uns auf ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. 21

22 22

23 ********** Danke Unser Seniorennachmittag war ein gelungener und besinnlicher Start in die Adventszeit. Allen, die dazu beigetragen haben, ein herzliches Vergelt s Gott. Besonderen Dank an: Pfarrer Marian Bak Reinhard Stenger, der mit seiner musikalischen Begleitung eine stimmungsvolle Atmosphäre schuf 3.Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann für das Weinpräsent der Jagdgenossenschaft, der Raiffeisenbank und der Sparkasse für finanzielle Zuwendungen der Fischerhütte für die großzügige Unterstützung den Kuchenspendern für die leckeren Kuchen und schließlich bedanken wir uns auch ganz herzlich bei unseren lieben Senioren, die so zahlreich erschienen sind. Wir haben uns sehr darüber gefreut. PGR und KV Krommenthal 23

24 Herzlichen Dank Alfred Imhof * sagen wir allen, die sich in Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre liebevolle Anteilnahme in vielfältiger Weise, durch Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden zum Ausdruck brachten, gemeinsam mit uns Abschied nahmen und ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Wiesthal, im November 2014 Helene Imhof mit Familie Tipps der Kriminalpolizei Schützen Sie sich vor ungebetenen Gästen In der dunklen Jahreszeit muss wieder vermehrt mit Dämmerungswohnungseinbrüchen gerechnet werden. Die oftmals dreisten Einbrecher erkennen genau, wo sie leichtes Spiel haben und suchen für sich günstige Tatobjekte aus. Sie prüfen, aus welchen Häusern und Wohnungen bei Einbruch der Dunkelheit Lichtschein nach außen dringt. Dunkle Fenster signalisieren dem Täter: Hier ist niemand zu Hause, hier habe ich leichtes Spiel. Ebenerdige, schlechteinsehbare sowie zurückliegende Fenster und Nebeneingänge werden in erster Linie als Einstiegsstellen bevorzugt, da diese oftmals schlecht ausgeleuchtet sind. Mit einfachem Hebelwerkzeug werden Türen und Fenster überwunden und Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck entwendet. Wie können Sie sich vor solchen Tätern schützen? Sperren Sie auch bei kurzer Abwesenheit alle Türen ab und schließen sie die Fenster (ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster)! Täuschen Sie durch eine oder mehrere Lichtquellen, die durch Zeitschaltuhren oder Schaltautomaten aktiviert werden, Ihre Anwesenheit vor. Lassen Sie Ihr Haus/Ihre Wohnung bei längerer Abwesenheit (z.b. Urlaub) von Angehörigen oder Nachbarn betreuen. Sprechen Sie fremde Personen im Umfeld ihrer Wohnung/ und die des Nachbarn an, und fragen Sie nach dem Grund ihrer Anwesenheit (z.b. kann ich ihnen helfen, suchen sie jemanden?) Bei verdächtigen Geräuschen in ihrer Nachbarschaft, glauben sie nicht leichtfertig es sei der Handwerker gehen Sie der Sache nach! Aus der Broschüre Ungebetene Gäste, die bei allen Polizeidienststellen aufliegt sowie den Internetseiten der Polizei unter www. Polizei.bayern.de/schützen u. vorbeugen/ Beratung/Techn. Beratung können Sie Tipps und Sicherungshinweise zum Thema Einbruchschutz entnehmen. Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos, wie Sie sich vor ungebetenen Gästen schützen Wichtig! Bitte teilen Sie der Polizei sofort jede verdächtige Wahrnehmung unter Notruf 110 mit! Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle - Weißenburgstraße 2, Würzburg Telefon 0931/ u Fax kpi.wuerzburg@polizei.bayern.de Impressum: Verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein, Hauptstraße 24, Partenstein Adresse für Anzeigen: amtsblatt@vgem-partenstein.bayern.de Tel.: 09355/ Druck: Druckerei Grote, Lohr a. Main

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