Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Ethnologie. Fakultät für Geisteswissenschaften Department Kulturgeschichte und Kulturkunde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Ethnologie. Fakultät für Geisteswissenschaften Department Kulturgeschichte und Kulturkunde"

Transkript

1 Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Ethnologie Fakultät für Geisteswissenschaften Department Kulturgeschichte und Kulturkunde

2 Impressum 2. Auflage Herausgeber: Department für Kulturgeschichte und Kulturkunde Fakultät für Geisteswissenschaften Redaktion: Inga Reimers, Nicole Nitschke Layout und Satz: Christoph Bruns Druck: Universität Hamburg Print + Mail Allende-Platz Hamburg

3 Inhalt Einleitung Allgemeiner Teil Allgemeine Informationen zu den BA-Studiengängen in den kulturwissenschaftlichen Fächern 05 Allgemeine Studienziele Regelstudienzeit Curricularbereiche 05 Modularisierte Studiengänge Qualifikationsziele Modulprüfungen 06 Phasengliederung der BA-Studiengänge Abschluss des Studiums 06 Erwerb von Leistungspunkten (LP) 07 Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) 07 Wahlbereich 08 Hinweise zum Teilzeitstudium Fachspezifischer Teil Fachspezifische Bestimmungen des Bachelorstudiengangs Ethnologie Anhang Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften (Rahmenprüfungsordnung) 36 Adressen 54 // 03 //

4 Einleitung BA-Studiengang Ethnologie im Haupt- und Nebenfach Zum Wintersemester 2007/08 wurde an der Universität Hamburg der BA-Studiengang im Fach Ethnologie eingeführt. Das Fach ist zulassungsbeschränkt und kann wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Die Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich. Ein erfolgreicher und qualifizierter Abschluss des BA-Studiengangs ist die Voraussetzung für die Aufnahme eines konsekutiven Master-Studiums. Zum Aufbau des Studien- und Modulhandbuches Im ersten Teil dieses Studien- und Modulhandbuches erhalten Sie wichtige Informationen zum Aufbau und zur Struktur der Bachelorstudiengänge. Im zweiten Abschnitt können Sie sich über die Studien- und Qualifikationsziele des Studiengangs Ethnologie als Haupt- und als Nebenfach informieren. Darüber hinaus finden Sie dort die Beschreibungen all jener Module, die Sie im Rahmen des Studiums erfolgreich absolvieren müssen. Im dritten Abschnitt finden Sie die Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, den für den Ablauf Ihres Studiums relevanten Rechtstext. Diese Broschüre sollte während des gesamten BA-Studiums Ihr ständiger Begleiter sein. Das Studien- und Modulhandbuch legt nicht nur verbindlich fest, in welcher Reihenfolge Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt werden müssen. Es verpflichtet auch die Lehrenden zur Einhaltung der in den Rechtstexten formulierten Vorgaben für Ihren Studiengang. Darüber hinaus soll Ihnen diese Broschüre als Leitfaden zur selbständigen Orientierung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Bachelor- Abschluss dienen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg für den Verlauf Ihres Studiums an der Universität Hamburg! // 04 //

5 Allgemeine Informationen zu den BA-Studiengängen in den kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Fächern Im zweigliedrigen Bachelor- / Master-Studiensystem wird in einem dreijährigen berufsqualifizierenden Studiengang der»bachelor of Arts«als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Dieser Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme eines darauf aufbauenden zweijährigen Master-Studiums. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen BA- Studiengänge erläutert. Allgemeine Studienziele Regelstudienzeit Curricularbereiche Allgemeines Studienziel der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Bachelorstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die sowohl für die spätere berufliche Praxis als auch zur Aufnahme eines anschließenden Master- Programms befähigen. Die neuen Studiengänge erstrecken sich in der Regel über drei Studienjahre bzw. sechs Semester. Alle Studiengänge bestehen aus vier voneinander unabhängigen Studienbereichen, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden: 1. Das Hauptfach umfasst 50 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Das Studium zielt auf eine grundlegende fachwissenschaftliche Qualifikation und soll zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden des Faches sowie zur selbständigen Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Problembereiche befähigen. Die vermittelten kommunikativen, kulturellen und medialen Kompetenzen stellen wesentliche Schlüsselqualifikationen für ein breites berufliches Spektrum dar. 2. Das Nebenfach umfasst 25 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Nebenfach sollen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen in einem weiteren Fach vermittelt werden. 3. Der Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) umfasst 15 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Dieser Curricularbereich dient der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen sowie dem Erwerb berufsorientierender Kompetenzen. 4. Der Wahlbereich umfasst 10 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Wahlbereich können die Studierenden ihre Lehrveranstaltungen frei nach Neigung und Interesse zusammenstellen. Der Wahlbereich dient so zur individuellen Profilbildung und zur Vertiefung eines fächerübergreifenden Orientierungswissens. // 05 //

6 Allgemeiner Teil Hauptfach Nebenfach Allgemeine Wahlbereich Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) 50% 25% 15% 10% 4Abb. 1: Anteile der Curricularbereiche im BA-Studiengang Modularisierte Studiengänge Qualifikationsziele Modulprüfungen Die BA-Studiengänge sind in Modulen organisiert. Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. In jedem Modul werden bestimmte fachspezifische und / oder berufsbezogene Qualifikationen vermittelt. Am Ende eines jeden Moduls steht eine Modulprüfung, in der festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Ergebnisse der Modulprüfungen im Haupt- und Nebenfach werden bewertet und fließen (nach einem in der Prüfungsordnung festgelegten Berechnungsschlüssel) in die Abschlussnote ein. 4Die Modulbeschreibungen in Abschnitt 2 informieren über die Qualifikationsziele und Inhalte der einzelnen Module, über die zugehörigen Lehrveranstaltungen und über die jeweilige Modulprüfung. Phasengliederung der BA-Studiengänge Abschluss des Studiums Die BA-Studiengänge gliedern sich in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. Den verschiedenen Studienphasen sind jeweils Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule zugeordnet, die in einer festgelegten Reihenfolge studiert werden sollen. Bei Wahlpflichtmodulen wird aus einer Serie von Modulen eines ausgewählt. Die Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (vgl. Abschnitt 2) regeln die Dauer der jeweiligen Phasen und die Fristen, in denen die entsprechenden Module erfolgreich absolviert werden müssen. Am Beginn des Studiums steht für alle Studienanfänger die Orientierungseinheit (OE), in der Aufbau und Verlauf des Studiums vermittelt werden und Fragen zur Organisation des Studiums im weitesten Sinne geklärt werden können. Im letzten Semester der Regelstudienzeit wird im Rahmen des Abschlussmoduls eine wissenschaftliche Hausarbeit verfasst. Für die Anfertigung der Hausarbeit besteht eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen. In einigen Fächern fällt zusätzlich eine mündliche Prüfung an. Angaben hierzu sind in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2 zu finden. // 06 //

7 Allgemeine Informationen Orientierungseinheit Einführungsphase - Einführungsmodule (E) Aufbauphase - Aufbaumodule (A1, A2, A3) Vertiefungsphase - Vertiefungsmodule (V1, V2, V3) Prüfungsphase - Abschlussmodul (Abschlußmodul) 4Abb. 2: Phasengliederung des BA-Studiengangs Erwerb von Leistungspunkten (LP) In den BA-Studiengängen werden mit Bezug auf das Arbeitspensum (workload) der Studierenden Leistungspunkte (LP) vergeben. Die LP drücken aus, wie viel Zeit Studierende im Durchschnitt aufwenden müssen, um die vorgeschriebenen Qualifikationsziele des jeweiligen Studienabschnittes zu erreichen. Dabei zählt nicht nur die Zeitspanne, die Studierende in Lehrveranstaltungen verbringen (Präsenzstudium), sondern auch der Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und für die Nachbereitung einer Lehrveranstaltung sowie für die Vorbereitung auf Prüfungen notwendig ist. Bei der Berechnung von Leistungspunkten gilt folgende Regel: 30 Stunden studentische Arbeitszeit ergeben einen Leistungspunkt. Der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr wird in ganz Europa mit insgesamt 60 LP veranschlagt. Das entspricht einer Arbeitswoche von etwa 37 bis 40 Stunden pro. In einem sechssemestrigen Studiengang müssen insgesamt 180 LP erworben werden. Das zur Verfügung stehende LP-Kontingent wird anteilig auf die zu studierenden Module in den vier Curricularbereichen Hauptfach (90 LP), Nebenfach (45 LP), ABK (27 LP) und Wahlbereich (18 LP) verteilt. LP können nur dann erworben werden, wenn die für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen regelmäßig besucht und die entsprechenden Modulprüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden. 4Die Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) informieren über die LP-Kreditierung der einzelnen Module und über die Anzahl von LP, die notwendig sind, um in die Prüfungsphase einzutreten. Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) Da es keine eindeutigen Berufsfelder für Absolventinnen und Absolventen eines kulturwissenschaftlichen Faches gibt, dient der fächerübergreifende Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen im Rahmen eines von den Studierenden selbst gewählten Praktikums, dem Erwerb überfachlicher, berufsorientierter Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sowie dem Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Der ABK-Bereich umfasst als Pflichtbereich 15% des BA-Studiums und ist in drei Phasen gegliedert. // 07 //

8 Allgemeiner Teil In den ABK-Modulen werden insgesamt 27 LP erworben. Die Leistungen hierfür sind im Laufe des Studiums zu erwerben. Die ABK-Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 27 LP sind zu erbringen, um das BA-Studium erfolgreich abschließen zu können. Sie gehen jedoch nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden daher in der Regel nicht benotet. 4Die obligatorischen Module des ABK-Bereichs werden in den Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) einzeln vorgestellt und beschrieben. Wahlbereich Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen, die im Sinne eines»studium generale«eine interdisziplinäre Erweiterung des Kompetenzspektrums darstellen oder eine Ergänzung und Vertiefung des Haupt- oder Nebenfachs ermöglichen sollen. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Auch die Angebote des Wahlbereichs werden mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtnote einfließt. Teilzeitstudium In allen Fächern kann ein Teilzeitstudium absolviert werden. Der Status eines/einer Teilzeitstudierenden kann durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Zuge des Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsverfahrens für das jeweils folgende Semester erworben werden. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt das Zentrum für Studierende. Für Teilzeitstudierende verlängern sich die Fristen, in denen die obligatorischen Modulprüfungen abgelegt werden müssen, in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Frist, in der die Module eines Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren sind, erhöht sich bei einsemestrigen Modulen auf ein Studienjahr. Bei Modulen, die sich normalerweise über zwei Semester erstrecken, erhöht sich diese Frist auf zwei Studienjahre. Für das Semester, in dem das Abschlussmodul studiert werden soll, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. 4Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2. Bitte wenden Sie sich auch an ihre StudienfachberaterIn oder das Zentrum für Studierende. Die Kontaktadressen finden Sie am Ende der Broschüre. // 08 //

9 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Ethnologie Vom 6. Juni 2007 Präambel Diese fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts / Baccalaurea Artium beziehungsweise Baccalaureus Artium vom 23. November 2005 in der jeweils geltenden Fassung und beschreiben die Module für das Hauptfach sowie das Nebenfach Ethnologie. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs (1) Studienziel des Hauptfachs Der Bachelorstudiengang Ethnologie zielt auf die Vermittlung grundlegender fachwissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen der Analyse und des Vergleichs von Kulturen. Studierende werden mit den wichtigsten Teilgebieten des Forschungsfeldes, mit empirischen Methoden der Feldforschung und mit dem Prinzip des Kulturvergleichs vertraut gemacht. Sie erlangen spezifische Kompetenzen zu unterschiedlichen Kulturen und werden befähigt, Prozesse und Probleme interethnischer Beziehungen in ihrer Komplexität darzustellen und zu analysieren. In den Modulen werden, neben theoretischen Grundkenntnissen, allgemeine Fähigkeiten der Kulturanalyse vermittelt, die an exemplarischen Feldern entwickelt werden. Übergreifend wird in allen Modulen bzw. in allen Lehrveranstaltungen grundsätzlich auch die kulturvergleichende Perspektive eingeübt. Das BA-Studium vermittelt berufsqualifizierende Kompetenzen und befähigt grundsätzlich zu einem Masterstudium im Fach Ethnologie, das für eine selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit qualifiziert. // 09 //

10 Fachspezifischer Teil (2) Studienziel des Nebenfachs Das Studium im BA-Nebenfach Ethnologie zielt auf die Aneignung kulturanalytischer und kulturtheoretischer Qualifikationen. Die Perspektive auf die Dokumentation und Analyse spezifischer Kulturen und auf den Kulturvergleich wird exemplarisch an zentralen Themenfeldern des Fachs vermittelt. Der BA-Nebenfachstudiengang bietet so eine gute Kombination für andere kultur- und sozialwissenschaftliche sowie historische Fächer. Zu 1 Absatz 3: Für die bestandene Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. Zu 1 Absatz 4: Die Durchführung des Studienganges erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften. Zu 3 Studienfachberatung Zu 3 Absatz 1: Als Studienfachberatung gilt auch die erfolgreiche Teilnahme an der Orientierungseinheit. Zu 3 Absatz 2: Die Studierenden sind rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist an die Teilnahme an einer Studienfachberatung zu erinnern. // 10 //

11 Fachspezifischer Teil Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau Zu 4 Absatz 2: Die Einführungsphase beginnt mit dem ersten Semester und endet mit dem dritten Semester. Die Aufbauphase beginnt mit dem ersten Semester und endet mit dem fünften Semester. Die Vertiefungsphase beginnt mit dem vierten Semester und endet mit dem sechsten Semester. Zu 4 Absatz 3 und 4: 1) Module für das Fach Ethnologie als Hauptfach im Umfang von 90 LP: Pflichtmodule: - Modul E - Einführung (17 LP, davon 2 LP ABK) - Modul A 1 - Grundlagen (15 LP) - Modul A 2 - Kerngebiete der Kulturanalyse (16 LP) - Modul A 3 - Methoden der Ethnographie (18 LP, davon 6 LP ABK) - Modul V 3 - Spezialgebiete II (8 LP) - Abschlussmodul - Bachelorarbeit und mündliche Prüfung (12 LP) Wahlpflichtmodule: - Modul V 1 - Ethnographische Studien (12 LP) oder - Modul V 2 - Spezialgebiete I (12 LP) In der Einführungsphase (1.-3. Semester) muss das Modul E, in der Aufbauphase (1.-5. Semester) müssen die Module A1, A2 und A3 und in der Vertiefungsphase (4.-6. Semester) die Module V1 oder V2 sowie V3 absolviert werden. Das Studium wird mit dem Abschlussmodul beendet. Die allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen (ABK) werden zum einen im Rahmen von fachspezifischen Modulen und zum anderen durch eigene ABK-Wahlpflichtmodule vermittelt. // 11 //

12 Fachspezifischer Teil Phase Einführung Module Einführungsmodul Einführung in das Studium der Ethnologie (E) Vorlesung, Tutorium, 2 Proseminare/Seminare (17 LP, davon 2 LP für ABK / 8 SWS) Pflichtmodul Aufbau Aufbaumodul Grundlagen (A1) 2 Proseminare/ Seminare (15 LP/4 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul Kerngebiete der Kulturanalyse (A2) Vorlesung/Seminar (16 LP / 4 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul Methoden der Ethnographie (A3) Seminar, Tutorium (18 LP, davon 6 LP ABK / 8 SWS) Pflichtmodul Vertiefung Vertiefungsmodul Ethnographische Studien (V1) Vorlesung/Seminar (12 LP / 2 SWS) Wahlpflichtmodul oder Vertiefungsmodul Spezialgebiete I (V2) Vorlesung/Seminar (12 LP / 2 SWS) Wahlpflichtmodul Vertiefungsmodul Spezialgebiete II (V3) Vorlesung/Seminar/Übung/Kolloquium/ Diskussionsforum (8 LP / 3 SWS) Pflichtmodul Abschlussmodul / Bachelorarbeit und mündliche Prüfung / (12 LP) // 12 //

13 Fachspezifischer Teil 2) Module im ABK-Bereich im Umfang von 27 LP: Die Module E (2 LP) und A3 (6 LP) weisen 8 LP für den ABK-Bereich aus. Die verbleibenden 19 LP werden durch die Module ABK-1 Berufsfelderkundung (bis zu 19 LP, abhängig von der Länge des Berufspraktikums), ABK-2 Ethnographischer Film (10 bis 19 LP) und/oder ABK-3 allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (bis zu 19 LP) erworben. 3) Module im freien Wahlbereich im Umfang von 18 LP: Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 LP. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Die Lehrveranstaltungen oder Module des freien Wahlbereichs werden im Vorlesungsverzeichnis oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Auch die Angebote des Wahlbereiches werden mit einer Prüfung abgeschlossen. 4) Module für das Fach Ethnologie als Nebenfach im Umfang von 45 LP: Pflichtmodul: - Modul NF-E Einführung in das Studium der Ethnologie (13 LP) - Modul NF-A 1 - Grundlagen (10 LP) - Modul NF-A 2 - Kerngebiete der Kulturanalyse (16 LP) Wahlpflichtmodule: - Modul NF-V 1 - Ethnographische Studien (6 LP) oder - Modul NF-V 2 - Spezialgebiete I (6 LP) oder - Modul NF-V 3 - Spezialgebiete II (6 LP) In der Einführungsphase (1.-4. Semester) muss das Modul NF-E, in der Aufbauphase (1.-5. Semester) müssen die Module NF-A1 und A2 und in der Vertiefungsphase (4.-6. Semester) das Modul NF-V1, NF-V2 oder NF-V3 absolviert werden. // 13 //

14 Fachspezifischer Teil Phase Einführung Module Einführungsmodul Einführung in das Studium der Ethnologie (Modul NF-E) Vorlesung, Tutorium, 1 Proseminar/Seminar (13 LP / 6 SWS) Pflichtmodul Aufbau Aufbaumodul Grundlagen (NF-A1) 1 Proseminar/Seminar (10 LP / 2 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul Kerngebiete der Kulturanalyse (NF-A2) Vorlesung/Seminar (16 LP / 4 SWS) Pflichtmodul Vertiefung Vertiefungsmodul I Ethnographische Studien (NF-V1) Vorlesung/Seminar (6 LP / 2 SWS) Wahlpflichtmodul oder Vertiefungsmodul II Spezialgebiete I (NF-V2) Vorlesung/Seminar (6 LP / 2 SWS) Wahlpflichtmodul oder Vertiefungsmodul III Spezialgebiete II (NF-V3) Vorlesung/Seminar/Übung/Kolloquium/ (6 LP / 2 SWS) Wahlpflichtmodul // 14 //

15 Fachspezifischer Teil Zu 4 Absatz 5: Das Abschlussmodul setzt sich aus der Bachelor-Arbeit (8 LP) und einer dreißigminütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP) zusammen. Die Bachelor-Arbeit soll einen Umfang von ca. 30 Seiten haben. Zu 4 Absatz 6: Der Studiengang kann unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze für die Studienplanung im Teilzeitstudium absolviert werden: (1) Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen (Bescheinigung des Zentrums für Studierende). Der veränderte Status wird von der Prüfungsstelle vermerkt. (2) Bei einem Teilzeitstudium müssen im Regelfall die für das Vollzeitstudium in den Fachspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Module und Leistungspunkte (30 LP) eines Fachsemesters in zwei Hochschulsemestern absolviert werden. Die im Vollzeitstudium vorgesehene verbindliche Abfolge der Module ist im Regelfall einzuhalten. (3) Lehrveranstaltungen, die nur im Jahresturnus angeboten werden, sollen bei der ersten Möglichkeit absolviert werden. (4) In besonders begründeten Härtefällen bzw. bei atypischen Studienverläufen können Teilzeitstudierende mit den jeweiligen Studienfachberatern und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses verbindliche individuelle Studienvereinbarungen treffen. Zu 4 Absatz 7: Das Studium muss spätestens in der dritten Vorlesungswoche aufgenommen werden. Zu 5 Lehrveranstaltungsarten Zu 5 Satz 2: Weitere Lehrveranstaltungsarten sind: - Tutorien - Lektürekurse - Diskussionsforen - Exkursionen Zu 5 Satz 4: Für alle Veranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. // 15 //

16 Fachspezifischer Teil Zu 8 Anrechnungen von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Zu 8 Absatz 2: Sprachkenntnisse und berufspraktische Tätigkeiten können anerkannt werden, wenn ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird. Es entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines Votums der Professorinnen und Professoren des Instituts für Ethnologie. Zu 8 Absatz 6: In der Regel werden Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang Ethnologie im Haupt- bzw. im Nebenfach anerkannt. Es entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines Votums der Professorinnen und Professoren des Instituts für Ethnologie. Zu 10 Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Modulprüfungen Zu 10 Absatz 2: Die Verwendbarkeit von Lehrveranstaltungen in verschiedenen Modulen legen die Professorinnen und Professoren des Instituts für Ethnologie fest. Kann eine Lehrveranstaltung in unterschiedlichen Modulen verwendet werden, müssen die Studierenden spätestens am Ende der Lehrveranstaltung entscheiden, für welches Modul sie die Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen und ihren mündlichen bzw. schriftlichen Beitrag entsprechend ausrichten. Eine Lehrveranstaltung kann dabei jeweils nur einmal angerechnet werden. // 16 //

17 Fachspezifischer Teil Zu 13 Studienleistungen und Modulprüfungen Zu 13 Absatz 4: Weitere Prüfungsarten sind a) Projektbericht Umfassende reflektierte Darstellung einer eigenständigen Forschung. Der Bericht kann ausnahmsweise als Gruppenleistung verfasst werden. Werden nicht einzelne Teile ausgewiesen, wird eine gemeinsame Note festgesetzt. b) Essays Reflektierte Darstellung eines Themas, die eine eigene Stellungnahme und/oder Synthese beinhaltet. c) Präsentationen Durch visuelle Mittel unterstützte Form der Darstellung eines Themas (z.b. Poster, PowerPoint-Präsentation, Film) mit anschließender Diskussion. Die Präsentation kann ausnahmsweise als Gruppenleistung erfolgen. Werden nicht einzelne Teile ausgewiesen, wird eine gemeinsame Note festgesetzt. d) Protokolle Ergebnisorientierte schriftliche Darstellung eines Vortrages und/oder Diskussionsverlaufes. Das Protokoll kann als ausnahmsweise Gruppenleistung verfasst werden. Werden nicht einzelne Teile ausgewiesen, wird eine gemeinsame Note festgesetzt. e) Film und schriftliche Dokumentation Vorlage eines Films auf einem gängigen Medium (etwa DVD). Die schriftliche Dokumentation beinhaltet eine reflektierte Darstellung des Filmprojektes. Der Film kann als ausnahmsweise Gruppenleistung verfasst werden. Werden nicht einzelne Teile ausgewiesen, wird eine gemeinsame Note festgesetzt. Der Bachelorstudiengang Ethnologie besteht aus folgenden Modulen // 17 //

18 II Modulbeschreibungen a) Hauptfach; Einführungsmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Einführungsphase Titel: Einführung in das Studium der Ethnologie (E) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Überblick über das Fach Ethnologie, grundlegende Konzepte; wichtigste Methoden und Fachentwicklung. Vermittlung von Grundkompetenzen des wissenschaftlichen Arbeitens. Intensivierung dieser Kenntnisse und erste regionale Spezialisierung anhand einer exemplarischen Ethnographie. Einführung in die Grundkonzepte und Teilgebiete des Faches, insbesondere Wirtschafts-, Sozial-, Politik- und Religionsethnologie. Überblick über wichtige Forschungsthemen und Methoden der ethnologischen Forschung. Historischer Abriss der Fachentwicklung bis zum aktuellen Stand (Vorlesung mit Tutorium). Erarbeitung einer exemplarischen Ethnographie mit besonderem Schwerpunkt auf den Teilgebieten der Ethnologie und auf der Anwendung aktueller ethnologischer Forschungsansätze (Proseminar/Seminar). Einführung und praktische Anwendung wissenschaftlicher (fachspezifischer) Arbeitstechniken, u.a.: Hören und Protokollieren, Literaturrecherche, Lesen, Exzerpieren, Literaturangaben, Zitieren, Schreiben, Vortrag und Diskussion. Im Mittelpunkt steht v. a. die Fähigkeit, wissenschaftlich relevante Informationen zu gewinnen, kritisch zu verarbeiten und angemessen mündlich und schriftlich zu präsentieren (Proseminar/Seminar). Vorlesung (2 SWS) Tutorium (2 SWS) 2 Proseminare/Seminare (je 2 SWS) Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung keine Das Bestehen berechtigt zur Teilnahme an Veranstaltungen der Vertiefungsphase und ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Die Vorlesung»Einführung in das Studium der Ethnologie«sowie das Seminar»Exempl. Ethnographie«können von Studierenden anderer Bachelorstudiengänge im Wahlbereich belegt werden. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Es finden drei Modulteilprüfungen statt. Prüfungsarten können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, und Referate. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch // 18 //

19 Fachspezifischer Teil Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Vorlesung: Einführung in das Studium der Ethnologie 6 LP Tutorium 2 LP Seminar I (Wiss. Arbeiten) 2 LP (+2 LP ABK) Seminar II (Exempl. Ethnographie) 5 LP 17 LP, davon 2 LP ABK Vorlesung und Seminar I jährlich; Seminar II in der Regel in jedem Semester 1-3 Semester Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul I in der Aufbauphase Titel: Grundlagen des Studiums der Ethnologie (A1) Qualifikationsziele Inhalte Vertiefung und Festigung des Wissens aus dem Einführungsmodul. Erarbeitung eines Regionalüberblicks mit besonderem Schwerpunkt auf den Teilgebieten der Ethnologie und auf dem Vergleich. Befähigung zur selbstständigen Erarbeitung einer Einzelkultur unter Einbeziehung der erworbenen Kenntnisse aus Modul A2 (Kerngebiete der Kulturanalyse). Befähigung zu Selbststudium sowie zur mündlichen und schriftlichen Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse. Vertiefte Einführung in die Fachgeschichte und in die wichtigsten Forschungsansätze der Ethnologie anhand eines Regionalgebietes. Lehrformen Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Proseminare / Seminare / Lektürekurse / Vorlesung (4 SWS) Voraussetzungen für die Teilnahme keine Verwendbarkeit des Moduls Das Bestehen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Pflichtmodul des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Die Seminare»Regionalüberblick«und»Fachgeschichte«können von Studierenden anderer Bachelorstudiengänge im Wahlbereich belegt werden. Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der dort gestellten Aufgaben. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung zur Einzelkultur ist das Bestehen A2 Voraussetzung Art der Prüfung: Die einzelnen Modulteile werden in drei Modulteilprüfungen separat geprüft. Das im Selbststudium erarbeitete Wissen zu einer Einzelkultur wird in einer mündlichen Prüfung (30 min) geprüft. Die Prüfungsarten für die Seminare können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate, Präsentationen, Essays und Protokolle. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Seminar I (Fachgeschichte) 5 LP Seminar II (Regionalüberblick) 5 LP Selbststudium und mündliche Prüfung (Einzelkultur) 5 LP // 19 //

20 Fachspezifischer Teil Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer 15 LP Seminar I mindestens jährlich, Seminar II und Selbststudium in der Regel in jedem Semester. 2-5 Semester // 20 //

21 Fachspezifischer Teil Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul II in der Aufbauphase Titel: Kerngebiete der Kulturanalyse (A2) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Vertiefung der Grundkenntnisse zu den Kerngebieten der Ethnologie (Wirtschafts-, Sozial-, Politik-/Rechts- und Religionsethnologie) Erweiterung der Kompetenz zum selbständigen Erarbeiten wissenschaftlicher Inhalte Wirtschaftliche Grundlagen der Kulturentwicklung, Formen wirtschaftlichen Handelns im Vergleich; Grundkonzepte, Forschungsthemen und Untersuchungsansätze der Wirtschaftsethnologie. Soziale Organisation auf verwandtschaftlicher und nicht-verwandtschaftlicher Grundlage; Heirat, Familie und Haushalt im Vergleich; Assoziationen und soziale Netzwerke; Konzepte und Methoden der Sozialethnologie. Formen politischer Organisation; formelle und informelle Machtbeziehungen; politisches Handeln im Vergleich; Rechtsnormen und Rechtspraxen im Vergleich: Forschungskonzepte und Ansätze der Politik- und Rechtsethnologie. Grundkonzepte der Religionsethnologie; Glaubenssysteme, religiöse Institutionen und religiöses Handeln im Vergleich. Vorlesung oder Seminar zu mindestens 2 Kerngebieten, daraus mindestens eine LV zu Wirtschafts- oder Sozialethnologie (mindestens 4 SWS). In der Regel Deutsch keine Das Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Modul A1 (Grundlagen) und die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Pflichtmodul des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Haupt- und Nebenfach. Die Vorlesungen und Seminare können von Studierenden anderer Bachelorstudiengänge im Wahlbereich belegt werden. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Modulteile werden in vier Modulteilprüfungen separat geprüft. Die Prüfung erfolgt in der Regel als Klausur. Abweichungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Vorlesung/Seminar I zu einem Kerngebiet aus Wirtschafts- oder Sozialethnologie 4 LP Vorlesung/Seminar II zu einem weiteren Kerngebiet 4 LP Vorlesungen/Seminare oder Selbststudium zu zwei weiteren Kerngebieten 8 LP 16 LP Als 4er-Zyklus durchlaufend, mindestens je eine Veranstaltung/Semester 1-5 Semester // 21 //

22 Fachspezifischer Teil Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul III in der Aufbauphase Titel: Methoden der Ethnographie (A3) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Erarbeitung und praktische Anwendung zentraler Forschungsmethoden der Ethnologie, Einführung in spezifische Datenauswertungsprogramme, Vermittlung von Kompetenzen in Planung und Durchführung von Forschungsprojekten, Vermittlung von Kompetenzen in der Darstellung von Forschungsergebnissen (Projektberichte) Beobachten und Befragen als zentrale Verfahren der systematischen Datenerhebung in der ethnologischen Feldforschung: Entwicklung von Beobachtungs- und Frageleitfäden, Theorie und Praxis von Fragebögen und anderen Instrumenten der formalen Datenerhebung. Erhebung und Auswertung von qualitativen Daten; Entwicklung von Auswertungskategorien und Kodierung von Daten; Datenauswertung mit spezifischen Programmen, Interpretation von Auswertungsergebnissen. Planung und Durchführung eines Forschungsprojekts, Grundlagen ethnologischen Schreibens (Projektbericht). Seminar mit begleitendem Tutorium (8 SWS) Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Verbindlich: mindestens Einführungsvorlesung aus Modul E Das Bestehen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Pflichtmodul des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Veranstaltungen werden in zwei Modulteilprüfungen separat geprüft. Prüfungsarten können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate und Projektberichte. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Beobachten und Befragen 6 LP + 3 LP ABK Qualitative Daten 6 LP + 3 LP ABK 18 LP, davon 6 LP ABK In der Regel eine LV pro Semester im Wechsel, mindestens zwei LV in drei Semestern. 1-3 Semester // 22 //

23 Fachspezifischer Teil Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul I in der Vertiefungsphase Titel: Ethnographische Studien (V1) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Einordnung und kritische Auseinandersetzung mit ethnographischen Studien, Anwendung der in der Aufbauphase erworbenen Kenntnisse, Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten und zum ethnologischen Vergleich Der Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf der Vermittlung und vertiefenden Erarbeitung von kulturanalytischen Ansätzen. Neben der weiteren Spezialisierung durch die Analyse regionaler und kulturspezifischer Phänomene ist der zentrale Ansatz dieses Moduls der systematische Kulturvergleich. Verschiedene Formen sozialer Organisation, Handeln, Institutionen und andere kulturelle Phänomene werden durch den Vergleich unterschiedlicher Fälle gegenübergestellt und analysiert. Neben vertieften fallspezifischen Kenntnissen vermittelt dieses Modul auch die zum Vergleich notwendigen Verfahren und Techniken der Kulturanalyse. Vorlesung / Seminar / Projektseminar (2 SWS) Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Bestehen der Module E und A1-3 voraus. Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Das Bestehen V1 oder V2 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Sofern das Modul V2 als Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase erfolgreich absolviert wurde, kann das Modul V1 bzw. die Lehrveranstaltung V1 von den Studierenden des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach im Wahlbereich belegt werden. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Modulteile werden in zwei Modulteilprüfungen separat geprüft. Das im Selbststudium erarbeitete Wissen wird in der Regel durch eine Hausarbeit geprüft. Abweichungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsarten für die Modulteilprüfung zur Lehrveranstaltung können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate und Projektberichte. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch LV: Ethnographische Studien I 6 LP Selbststudium: Ethnographische Studien II 6 LP 12 LP In der Regel eine Veranstaltung pro Semester, Selbststudium in jedem Semester möglich. Dauer 1-2 Semester // 23 //

24 Fachspezifischer Teil Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul II in der Vertiefungsphase Titel: Spezialgebiete I (V2) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Vertiefung der Kenntnisse zu Geschichte und Schulen des Faches. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen theoretischen Ansätzen und speziellen Gegenstandsbereichen im Fach. Anwendung dieser Kenntnisse in mündlicher und schriftlicher Präsentation und Diskussion. Vertiefte Einführung in mindestens eine Schule oder einen theoretischen Ansatz der Ethnologie; kritische Diskussion der historischen Entwicklung und aktueller Anwendungsfelder. Einführung und vertiefende Erarbeitung spezieller Gegenstandsbereiche und einzelner Forschungsansätze des Faches. Vorlesung/Seminar/Projektseminar/ Lektürekurs (2 SWS) Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Bestehen der Module E und A1-3 voraus. Das Bestehen V1 oder V2 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Sofern das Modul V1 als Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase erfolgreich absolviert wurde, kann das Modul V2 bzw. die Lehrveranstaltung V2 von den Studierenden des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach im Wahlbereich belegt werden. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Modulteile werden in zwei Modulteilprüfungen separat geprüft. Das im Selbststudium erarbeitete Wissen wird in der Regel durch eine Hausarbeit geprüft. Abweichungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsarten für die Modulteilprüfung zur Lehrveranstaltung können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate und Projektberichte. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch LV: Theoretische Ansätze od. spezielle Gegenstandsbereiche 6 LP Selbststudium zu weiteren theoretischen Ansätzen od. spez. Gegenstandsbereichen 6 LP 12 LP LV mindestens jährlich, Selbststudium in jedem Semester möglich. Dauer 1-2 Semester // 24 //

25 Fachspezifischer Teil Vertiefungsmodul Modultyp: Pflichtmodul III in der Vertiefungsphase Titel: Spezialgebiete II (V3) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Erarbeitung von Kenntnissen über ein Forschungsgebiet des Instituts, Einführung in die wissenschaftliche Praxis, Vertiefung der Kompetenzen der wissenschaftlichen Präsentation durch Anwendung der erworbenen Kenntnisse in Fachdiskussionen. Annäherung an die aktuelle Forschungspraxis der Ethnologie durch die kritische Erarbeitung von Fachliteratur, Fallstudien und spezifischen Forschungsansätzen zu einem der Forschungsschwerpunkte des Instituts. Präsentation und Diskussion eines Spezialthemas, in der Regel auf Grundlage vorangehender Lehrveranstaltungen. Vorlesung/Seminar/Übung/Kolloquium/Projektseminar/Diskussionsforum (3 SWS) Voraussetzungen für die Teilnahme Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Bestehen der Module E und A1-3 voraus. Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Das Bestehen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an einer der Lehrveranstaltungen und Erfüllung der dort gestellten Aufgaben. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Modulteile werden in zwei Modulteilprüfungen separat geprüft. Prüfungsarten können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate und Projektberichte. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch LV zu einem Forschungsschwerpunkt 6 LP Diskussionsforum 2 LP 8 LP In der Regel mindestens jährlich 1-2 Semester // 25 //

26 Fachspezifischer Teil Abschlussmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Abschlussphase Titel: Bachelor-Prüfung Qualifikationsziele Inhalte Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums der Ethnologie. Ziel dieser Arbeit, die von einem Mitglied des Lehrkörpers betreut wird, ist es, Fragestellungen im Rahmen ethologischer Konzepte und mit Hilfe kulturanalytischer, ethnographischer oder vergleichender Methoden zu bearbeiten. Anwendung ethnologischer Kenntnisse aus dem gesamten Studium auf einen eigenen Themenschwerpunkt/Spezialthema Lehrformen - Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Bestehen aller Module der Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsphase sowie die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung voraus. Studienabschluss Bachelor of Arts Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: Bestehen aller Module der Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsphase Art der Prüfung: schriftliche und mündliche Abschlussprüfung Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Schriftliche Abschlussarbeit 8 LP Mündliche Abschlussprüfung (30 min.) 4 LP 12 LP in jedem Semester Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit: 6 Wochen Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung: 3 Wochen // 26 //

27 Fachspezifischer Teil ABK-Bereich ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Berufsfelderkundung (ABK 1) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Das Modul ermöglicht den Studierenden die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Berufsfeldern im Bereich der Kulturwissenschaften und der Ethnologie. Im Zentrum steht der Erwerb berufspraktischer Erfahrungen. Durch das Praktikum / die Praktika sollen Kontakte zu Berufsfeldern hergestellt, eigene Berufswünsche kritisch überprüft und die Umsetzung von akademischem Wissen in Berufspraxis erprobt werden. vorbereitende Analyse eines Arbeitsmarktsegments; Praktikum in einer Organisation (wie z.b. Wirtschaftsbetrieb, Einrichtungen der öffentlichen Hand...) mit ausführlicher (täglicher) Dokumentation während des Praktikums; Nachbereitung in Form eines ausführlichen Berichts. Praktikum ohne Vor- und Nachbereitung in der Regel bis zu 7 Wochen, die in einzelnen Phasen und bei unterschiedlichen Institutionen absolviert werden können. In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: Regelmäßige Teilnahme Art der Modulprüfung: Bericht Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Vorbereitung und Nachbereitung: 8 LP Praktikum inklusive Dokumentation: 11 LP (bei Praktika unter 7 Wochen sind LP anteilig zu vergeben) Maximal 19 LP (abhängig von der Länge des Praktikums. Es werden maximal sieben Wochen Praktika angerechnet.) Häufigkeit des Angebots Dauer in jedem Semester je nach Länge des Praktikums // 27 //

28 Fachspezifischer Teil ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Ethnographischer Film (ABK 2) Qualifikationsziele Inhalte Vermittlung der methodischen und praktischen Grundlagen der Visuellen Anthropologie. Das geschieht zum einen durch die Lektüre neuerer praxisbezogener Literatur zum Feld, womit Möglichkeiten, Absichten und Ziele audiovisueller Methoden in der Ethnologie ausgelotet werden. Zum anderen ist das Ziel eine Einarbeitung in die handwerklichen und technischen Grundlagen der Videographie. Vorbereitung und Praxis des ethnographischen Films; Praxis der Filmherstellung; Produktion eines ethnographischen Films Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Vorbereitungsseminare 2 x 2 SWS plus Tutorium 1 x 2 SWS, Filmproduktion 7 Wochen In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige aktive Teilnahme, Erfüllung von Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Art der Modulprüfung: Die einzelnen Modulteile werden in drei Modulteilprüfungen separat geprüft. Prüfungsarten in den Seminaren können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Referate und Projektberichte. Die Filmproduktion wird in der Regel anhand des Filmes und der schriftlichern Dokumentation geprüft. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Seminare 10 LP Filmproduktion 9 LP 19 LP In der Regel alle 4 Semester Dauer 2-3 Semester // 28 //

29 Fachspezifischer Teil ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK 3) Qualifikationsziele Inhalte Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zu: Recherche, Analyse und Präsentation, Diskussionsleitung und Moderation; Kompetenzen in Durchführung und Beurteilung wissenschaftlicher Studien; Kenntnis von Software-Programmen, die in einem weiten Spektrum von Berufen eingesetzt werden; Berufsorientierung und sprachliche Kompetenzen; inter- und transdisziplinäre Kompetenzen. allgemeine vom Institut, dem Department oder anderen Einrichtungen der Universität Hamburg angebotene Lehrveranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen wie z.b. Medien- und Präsentationspraxis, Fremdsprachen, Interkulturelle Kommunikation, Museums- und Kulturmanagement, Eventmanagement, Ausstellungsorganisation, Schreibpraxis Lehrformen je nach Angebot und Art der zu erwerbenden Kompetenz, insbesondere Praxisseminare / Seminare / Vorlesungen / Exkursionen / Praktika / Sprachkurse / Tutorien / studentische Exkursionen und Projekte Unterrichtssprache In der Regel Deutsch Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige aktive Teilnahme, Erfüllung von Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Art der Modulprüfung: Prüfungsarten können sein: Hausarbeiten, Berichte, mündliche Prüfungen, Referate, Projektberichte und Klausuren. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch, bei Abweichung wird die Prüfungssprache zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Je nach Angebot Gesamtarbeitsaufwand Maximal 19 LP, die durch Kombination verschiedener Modulteile erreicht werden können Häufigkeit des Angebots Dauer jedes Semester 1-6 Semester // 29 //

30 Fachspezifischer Teil b) Nebenfach Einführungsmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Einführungsphase Titel: Einführung in das Studium der Ethnologie (NF-E) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Art der Prüfung: Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Überblick über das Fach Ethnologie, grundlegende Konzepte; wichtigste Methoden und Fachentwicklung. Intensivierung dieser Kenntnisse und erste regionale Spezialisierung anhand einer exemplarischen Ethnographie. Einführung in die Grundkonzepte und Teilgebiete des Faches, insbesondere Wirtschafts-, Sozial-, Politik- und Religionsethnologie. Überblick über wichtige Forschungsthemen und Methoden der ethnologischen Forschung. Historischer Abriss der Fachentwicklung bis zum aktuellen Stand (Vorlesung). Erarbeitung einer exemplarischen Ethnographie mit besonderem Schwerpunkt auf den Teilgebieten der Ethnologie und auf der Anwendung aktueller ethnologischer Forschungsansätze (Proseminar/Seminar). Vorlesung (2 SWS) Tutorium (2 SWS) Proseminare/Seminar (2 SWS) In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Nebenfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der Aufgaben innerhalb dieser Veranstaltungen. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die einzelnen Veranstaltungen werden in zwei Teilprüfungsleistungen separat geprüft. Prüfungsarten können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und Referate. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Vorlesung: Einführung in das Studium der Ethnologie 6 LP Tutorium 2 LP Seminar: Exempl. Ethnographie 5 LP 13 LP Vorlesung jährlich; Seminar II in der Regel in jedem Semester 1-3 Semester // 30 //

31 Fachspezifischer Teil Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul I in der Aufbauphase Titel: Grundlagen des Studiums der Ethnologie (NF-A1) Qualifikationsziele Vertiefung und Festigung des Wissens aus dem Einführungsmodul. Erarbeitung eines Regionalüberblicks mit besonderem Schwerpunkt auf den Teilgebieten der Ethnologie und auf dem Vergleich. Befähigung zu Selbststudium sowie zur mündlichen und schriftlichen Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse. Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Vertiefte Einführung in die Fachgeschichte und in die wichtigsten Forschungsansätze der Ethnologie anhand eines Regionalgebietes. Proseminare/Seminare/Vorlesung (4 SWS) In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelorstudiengangs Ethnologie im Nebenfach. Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Erfüllung der dort gestellten Aufgaben. Die konkreten Studienleistungen werden vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Art der Prüfung: Die einzelnen Veranstaltungen werden in zwei Modulteilprüfungen separat geprüft. Prüfungsarten können sein: Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und Referate. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: In der Regel Deutsch Seminar I (Fachgeschichte) 5 LP Seminar II (Regionalüberblick) 5 LP 10 LP Seminar I mindestens jährlich, Seminar II in der Regel in jedem Semester. 1-3 Semester // 31 //

Fachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Ethnologie als

Fachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Ethnologie als 2680 Dienstag, den 28. Dezember 2010 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Ethnologie Vom 9. Juni 2010 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 27. September 2010 die von der Fakultät

Mehr

Studien- und Modulhandbuch

Studien- und Modulhandbuch Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Ethnologie ab WS 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde Felix Haupts 2011: Björn und Motho conducting

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 84 vom 15. Dezember 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Ethnologie vom 27.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 21 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Italienisch

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 25 vom 13. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Medien-

Mehr

Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie

Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie Fakultät für Geisteswissenschaften Department Kulturgeschichte und Kulturkunde Impressum 2. Auflage Herausgeber: Department

Mehr

Vom 2. September 2015

Vom 2. September 2015 Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 2. September 2015 Das Präsidium

Mehr

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2012 / 2013

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2012 / 2013 Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde INHALT Historische Musikwissenschaft

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 18 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Spanisch

Mehr

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft Fachbereich Geschichtswissenschaft Wilhelmstr. 36 72074 Tübingen Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft gültig ab 01. 10. 2010-1 - Vorbemerkungen: Im Hauptfach Geschichtswissenschaft

Mehr

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2010 /

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2010 / Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2010 / 2011 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde - 1 - Impressum 2. veränderte

Mehr

2240 Freitag, den 14. November 2008, S bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89

2240 Freitag, den 14. November 2008, S bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89 2240 Freitag, den 14. November 2008, S. 2240 bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89 Fachspezifische Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich und Afrikanische Sprachen

Mehr

Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte

Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte 2 Freitag, den 22. Februar 2008, S. 506 bis 524 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte Vom 6. Juni 2007 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 19. Juli 2007 die

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 57 vom 13. September 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte der

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: 180 Leistungspunkte

Mehr

Studien- und Modulhandbuch

Studien- und Modulhandbuch Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie ab dem WS 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde Allgemeiner Teil

Mehr

Modulbeschreibung: Studienmodule B.A. Ethnologie, Beifach (ab SoSe 2012)

Modulbeschreibung: Studienmodule B.A. Ethnologie, Beifach (ab SoSe 2012) Studienmodule B.A. Ethnologie, Beifach Modulbeschreibung [Stand: 2013-01-21] 1 Modulbeschreibung: Studienmodule B.A. Ethnologie, Beifach (ab SoSe 2012) BA.Ethn.BF.1: Einführungsmodul Ethnologie (Beifach)

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Studien- und Modulhandbuch

Studien- und Modulhandbuch Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Volkskunde/Kulturanthropologie ab dem WS 2013 / 2014 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde Allgemeiner Teil INHALT

Mehr

Studien- und Modulhandbuch

Studien- und Modulhandbuch Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Systematische Musikwissenschaft ab WS dem 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkund INHALT Systematische Musikwissenschaft

Mehr

Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge

Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge Modulhandbuch (60 ECTS-Punkte) Studienbeginn: Winter- und Sommersemester Auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/N3/N/2010 Stand: 08.11.2012 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-

Mehr

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Kunstgeschichte. ab dem WS 2012 / 2013

Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Kunstgeschichte. ab dem WS 2012 / 2013 Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Kunstgeschichte ab dem WS 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde Copyright UHH, RRZ/MCC, Arvid Mentz INHALT

Mehr

Modul LP Pflicht UF. 1. Semester (Wintersemester) Modul MEd1 Praktische Philosophie 1 5 X 1. und 2.

Modul LP Pflicht UF. 1. Semester (Wintersemester) Modul MEd1 Praktische Philosophie 1 5 X 1. und 2. 158 Freitag, den 28. Januar 2011 Fachspezifische Bestimmungen für Philosophie als Fach eines Studiengangs mit dem Abschluss Master of Education (M. Ed.) mit dem Unterrichtsfach Philosophie der Fakultät

Mehr

Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Volkskunde/Kulturanthropologie

Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Volkskunde/Kulturanthropologie Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Volkskunde/Kulturanthropologie Fakultät für Geisteswissenschaften Department Kulturgeschichte und Kulturkunde Impressum 2. Auflage Information zu der Fassung der

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen. Masterstudiengang Iranistik.

Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen. Masterstudiengang Iranistik. 1742 Dienstag, den 26. Juli 2011 Amtl. Anz. Nr. 58 Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Masterstudiengang Iranistik Vom 5. September 2007, 8. Juli 2009 und 20. Oktober 2010 Das Präsidium

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 6 vom 7. Februar 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach der Bachelorstudiengänge

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geschichte innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geschichte innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg 952 Freitag, den 1. April 2011 Amtl. Anz. Nr. 26 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geschichte innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 14. Juli 2010

Mehr

Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge

Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge MODULHANDBUCH BACHELOR GESCHICHTE Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge ( 60 ECTS -Punkte ) Auf der Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/N3/N/2010 Stand:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vorschlag der Studiengangskommission Physik vom 10.04.12, beschlossen vom Erweiterten Vorstand Physik am 18.04.12; im ALSt am 09.05.12 behandelt; beschlossen vom MIN-FAR am 06.06.12 Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 13 vom 1. Februar 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachen

Mehr

Wahlfach Ethik (30 LP)

Wahlfach Ethik (30 LP) Studienverlaufsplan nach empfohlenen Semestern Wahlfach Ethik (30 LP) Das Studium des Wahlfaches Philosophie erstreckt sich auf folgende Pflichtmodule: Semester Modul-Nr. Modultitel Dauer Modulform LP

Mehr

Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206

Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206 1 Modulhandbuch Kommunikationswissenschaft BA-Studiengänge Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft gültig ab Wintersemester 2015/206 Stand: 23.04.2015 Gemäß Studien- und Fachprüfungsordnung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 117 vom 19. November 014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Anlagen zu 9 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften an der Technischen Universität Dortmund

Anlagen zu 9 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften an der Technischen Universität Dortmund Anlagen zu 9 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften an der Technischen Universität Dortmund Anlage 1: Kernstudieneinheit Angewandte Literatur- und

Mehr

Herzlich willkommen zum Bachelorstudium Kultur und Technik an der Fakultät I

Herzlich willkommen zum Bachelorstudium Kultur und Technik an der Fakultät I Herzlich willkommen zum Bachelorstudium Kultur und Technik an der Fakultät I 1 Inhalt Studiengang - Studienbereiche - Module Welche Module belege ich im ersten Semester? Leistungspunkte Relevante Regelungen

Mehr

Modulhandbuch Masterstudiengang: Meteorologie (Master of Science, M.Sc.)

Modulhandbuch Masterstudiengang: Meteorologie (Master of Science, M.Sc.) Modulhandbuch Masterstudiengang: (Master of Science, M.Sc.) (120 ECTS-Punkte, Studienbeginn Sommersemester) Auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 30. September 2009 88/410/---/M0/H/2009 Stand:

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. DEUTSCH ALS FREMD- UND ZWEITSPRACHE 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester

Mehr

Modulhandbuch Bachelorstudiengang: Geschichte

Modulhandbuch Bachelorstudiengang: Geschichte MODULHANDBUCH BACHELOR GESCHICHTE Modulhandbuch ( 120 ECTS -Punkte ) Auf der Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/H1/H/2010 Stand: 22.07.2015 Stand: 22.07.2015 e100427d / l120619

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. DEUTSCH ALS FREMD- UND ZWEITSPRACHE 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester

Mehr

Modulhandbuch für den Masterstudiengang Geophysik (Geophysics) des Fachbereichs Geowissenschaften der Universität Hamburg

Modulhandbuch für den Masterstudiengang Geophysik (Geophysics) des Fachbereichs Geowissenschaften der Universität Hamburg 1 Modulhandbuch für den Masterstudiengang Geophysik (Geophysics) des Fachbereichs Geowissenschaften der Universität Hamburg Inhalt 1. Erläuterungen 2. Module des ersten Studienjahres (Fachliche Vertiefungsphase)

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 37 vom 22. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor studiengang Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung MASTER OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften 2278 Freitag, den 23. November 2012 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften für das innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 7. März

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Islamischer Orient an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. September 2012 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/2012-62.pdf)

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge. Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Amtliches Mitteilungsblatt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge. Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 11 vom 8. April 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Kommunikations- und Medienwissenschaft. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Kommunikations- und Medienwissenschaft. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Kommunikations- und Medienwissenschaft Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT:

Mehr

Modulhandbuch für den Studiengang Kunstgeschichte (Ergänzungsfach)

Modulhandbuch für den Studiengang Kunstgeschichte (Ergänzungsfach) Modulhandbuch für den Studiengang Kunstgeschichte (Ergänzungsfach) im Bachelorstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stand: 03/2012 Inhaltsübersicht Basismodul I:

Mehr

1. Bachelorgrad Die Fakultät für Bildungs- und Sozialwissenschaften bietet das Fach Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts an.

1. Bachelorgrad Die Fakultät für Bildungs- und Sozialwissenschaften bietet das Fach Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts an. Anlage 23 a Fachspezifische Anlage für das Fach Sozialwissenschaften Fach-Bachelor Sozialwissenschaften In der Fassung vom 09.08.2013 - nichtamtliche Lesefassung- 1. Bachelorgrad Die Fakultät für Bildungs-

Mehr

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 Stand 25.04.2005 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes-

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Amtl. Anz. Nr. 92 Freitag, den 23. November 2012 2287 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 6. Juni 2012 Das Präsidium

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 26 vom 2. Mai 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Mehr

STUDIENFÜHRER. Afrikastudien BACHELOR OF ARTS. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Afrikastudien BACHELOR OF ARTS. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS Januskopf (Aufsatzmaske: Holz mit Haut überzogen), 1904 aus dem Cross River-Gebiet erworben. Museum für Völkerkunde zu Leipzig, MAf 9272 Afrikastudien Zentrale Studienberatung

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Kulturwissenschaften. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Kulturwissenschaften. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS Kulturwissenschaften Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. Kulturwissenschaften 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN

Mehr

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Studiensemester. Leistungs -punkte 8 LP

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Studiensemester. Leistungs -punkte 8 LP Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Haupt, Real und Gesamtschulen Titel des Moduls Linguistik Kennnummer MEd EHRGeM 1 Workload 240 h 1.1 Vertiefung Ling 1: Sprachstruktur

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS)

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS) Module im Bachelorstudium Pädagogik 1. Überblick 2. Modulbeschreibungen (ab S. 3) Modul ECTS Prüfungs- oder Studienleistung Päd 1 Modul Einführung in die Pädagogik *) 10 1. FS Vorlesung: Einführung in

Mehr

Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an.

Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an. Anlage 10 Fachspezifische Anlage für das Fach Geschichte vom 01.10.2014 - Lesefassung - 1. Bachelorgrad Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Informatik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B. Sc.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Absatz 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb. der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb. der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg 2296 Freitag, den 5. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 95 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 9.

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Türkisch innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Türkisch innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg 2612 Dienstag, den 21. Dezember 2010 Amtl. Anz. Nr. 100 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Türkisch innerhalb der der Lehramtsstudiengänge Vom 15. September 2010 Das Präsidium

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYMNASIEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Universität Leipzig Studienordnung für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Universität Leipzig Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Aufgrund von 9 Abs. Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs.

Mehr

4.10 Philosophie des Sozialen. Inhaltsübersicht

4.10 Philosophie des Sozialen. Inhaltsübersicht Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang der Philosophische Fakultät Fachanhang zur Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fach-Masterstudiengang

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Modulbeschreibungen des Bachelor-Angebotes der Friedens- und Konfliktforschung

Modulbeschreibungen des Bachelor-Angebotes der Friedens- und Konfliktforschung Modulbeschreibungen des Bachelor-Angebotes der Friedens- und Konfliktforschung Ab dem Sommersemester 2016 habe sich die Modulnummern von Modul 1-6 auf Modul 4a-4f geändert, sie wurden an die des BA Soziologie

Mehr

MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN

MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ AQua-SLK1 berechnung Dauer (AQua) A - Fremdsprachen Zentrale Koordinationsstelle Sprachausbildung

Mehr

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach

Modulhandbuch. Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach Modulhandbuch Polnische Philologie (BA) - Bachelorfach gültig ab Wintersemester 2008/2009 Inhaltsverzeichnis Module M 01: Basismodul Sprachausbildung Polnisch 1 (Haupt- und Nebenfach) 2 M 02: Basismodul

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Lateinamerika-Studien der Fakultät für Geisteswissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Lateinamerika-Studien der Fakultät für Geisteswissenschaften 1796 Freitag, den 5. August 2011 Amtl. Anz. Nr. 61 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelornebenfachstudiengang Lateinamerika-Studien der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 4. Mai 2011 Das Präsidium

Mehr

- Fachspezifischer Teil - Medien- und Kommunikationswissenschaft

- Fachspezifischer Teil - Medien- und Kommunikationswissenschaft Gemeinsame Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts / Bakkalaureus-Artium (B.A.) der geisteswissenschaftlichen Fächer der Universität Mannheim - Fachspezifischer Teil - Medien- und Kommunikationswissenschaft

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 30. September 2013 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 44, Nr. 86, S. 746 702) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 29 vom 22. Dezember 2009 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die amtierende stellvertretende Präsidentin der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN MITTELSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch Anlage 2.10: Fachanhang Inhaltsübersicht 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums 1.3 Sprachkenntnisse 1.4 Anwesenheitspflicht, Prüfungsvorleistungen

Mehr

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15. Einführung

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15. Einführung Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15 Einführung (1) Studienziel des Internationalen Bachelorstudiengangs Sprachen und Kulturen

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg 38 Dienstag, den 11. Januar 2011 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 15. September 2010 Das Präsidium der Universität

Mehr

Studienordnung für das Fach Physik

Studienordnung für das Fach Physik Studienordnung für das Fach Physik Master-Studiengang (M. Ed.) Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom Fachbereichsrat am 13.5.2009 angenommene Fassung redaktioneller Stand: 1.5.2010 Universität Hildesheim

Mehr

Modulhandbuch Lehramt Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen Titel des Moduls Linguistik Kennnummer. Studiensemester bzw

Modulhandbuch Lehramt Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen Titel des Moduls Linguistik Kennnummer. Studiensemester bzw Modulhandbuch Lehramt Englisch an Gymnasien und Gesamtschulen Titel des Moduls Linguistik Kennnummer MEdE GYMGeM1 Workload 330 h 1.1 Vertiefung Ling 1: Sprachstruktur 1.2 Vertiefung Ling 2: Sprachgebrauch

Mehr

Hochschule für Jüdische Studien. Handbuch der Module. für den Masterstudiengang. Jüdische Studien. Hauptfach. Stand:

Hochschule für Jüdische Studien. Handbuch der Module. für den Masterstudiengang. Jüdische Studien. Hauptfach. Stand: Hochschule für Jüdische Studien Handbuch der Module für den Masterstudiengang Jüdische Studien Hauptfach Stand: 13.01.2016 Lehrveranstaltungen Module SpK Sprachkurs S Seminar EwM Erweiterungsmodul V Vorlesung

Mehr

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 59 vom 13. September Jahr AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Vor- und Frühgeschichtliche

Mehr

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015)

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Kurzinformation Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Master of Arts) www.uni-bamberg.de/paedagogik/studium/master_ebws (Stand: Januar 2015) Worum geht es in diesem Masterstudium? Der konsekutive Masterstudiengang

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 268 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 07 Geschichte Bestimmungen zum Kernfach Geschichte A. Fachspezifische

Mehr

Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium: Geschichte. Modul Historische Grundlagen

Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium: Geschichte. Modul Historische Grundlagen Modulkatalog Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium: Geschichte (PO 2015, Stand Juni 2016) Modul Historische Grundlagen Studiengang: Abschlussziel: Modulanbieter: Modulbeauftragte: Titel des Moduls:

Mehr

BA KLASSISCHE ARCHÄOLOGIE

BA KLASSISCHE ARCHÄOLOGIE Modulhandbuch BA KLASSISCHE ARCHÄOLOGIE 50% (1. und 2. Hauptfach) (in der Fassung vom 20.11.2008) Basismodul Modulkürzel: BA-A 1 Status: Pflichtmodul 1.-2. Teilnahmevoraussetzungen: Keine Überblick über

Mehr