Advent. Advent. Eifel. aktuell

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1 Eifel aktuell Jahrgang 37 (113) Samstag, den 10. Dezember 2011 Ausgabe 49/2011 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Advent Advent Im Advent bei Kerzenschein die Kindheit fällt dir wieder ein. Ein Adventskranz mit seinen Kerzen lässt Frieden strömen in unsere Herzen. Des Jahres Hektik langsam schwindet und Ruhe endlich Einkehr findet. Ein Tag, er kann kaum schöner sein, als im Advent bei Kerzenschein. Elise Hennek I n t e r n e t

2 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Blutspende in Waxweiler Freitag, 9. Dezember bis Uhr Bürgerhaus Luxemburger Str. 31 MUSIK ZUR ZEIT DER TRINITARIER Grenzüberschreitendes Konzert im Islek De klenge Maarnicher Festival 10. Dezember Uhr Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in Waxweiler Knabenchor Plovdiv Eintritt frei Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm Schlusskonzert der 25. Auflage Kirche in Dasburg Unter der Schirmherrschaft der Ortsgemeinde Dasburg und mit Unterstützung der Kulturstiftung der Kreisssparkasse Bitburg-Prüm Sonntag, den um Uhr Eintritt: Kollekte am Schluss des Konzerts

3 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Adventskonzert in Daleiden am Samstag, 10. Dezember 2011 um Uhr in der Pfarrkirche St. Matthäus Musikverein Daleiden e. V. unter der Leitung von Marco Rollmann Kirchenchor Daleiden unter der Leitung von Josef Schronen Jugendorchester Dahnen-Daleiden-Dasburg-Irrhausen unter der Leitung von Manuel Kops Die Bevölkerung von nah und fern ist herzlich eingeladen! Adventskonzert des MV Irsental - Irrhausen unter der Leitung von Manuel Kops Folge dem Klang der Musik Am 11. Dezember 2011 um Uhr in der Pfarrkirche in Irrhausen. Im Anschluss an das Konzert findet der gemütliche Ausklang bei Kaffee, Kakao und Kuchen im DGH statt. Es lädt ein MV Irsental - Irrhausen

4 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE-Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefon 06551/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Ärztliche Bereitschaftsdienst am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. Für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (14 ct/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min). Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter de abrufbar. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 10. Dezember 2011 Löwen-Apotheke Hauptstr. 4, Pronsfeld, Tel.: 06556/806 BEDA-Apotheke Saarstr. 33, Bitburg, Tel.: 06561/ Sonntag, 11. Dezember 2011 Eifel-Apotheke Denkmalstr. 2, Bitburg, Tel.: 06561/5311 Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 10./11. Dezember 2011 Tierarzt Hessing, Lützkampen... Tel / Tierarzt May, Pronsfeld... Tel /245 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/ info@vg-arzfeld.de Internet: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Zur Info und Beachtung: Erscheinung des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Arzfeld zum Jahreswechsel 2011/2012 Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 51/52/2011 vom 24. Dezember 2011 ist am Freitag, 16. Dezember 2011, 09:00 Uhr, Kalenderwoche 1/2012 vom 7. Januar 2012 ist am Freitag, 30. Dezember 2011, 09:00 Uhr. In der Woche 52/2011 erfolgt keine Ausgabe des Mitteilungsblattes. Es wird eine Doppelausgabe 51/52/2011 geben. CMS - Redaktionsschluss: Woche 51/52/2011 = Freitag, , 9:00 Uhr Woche 01/2012 = Freitag, , 09:00 Uhr Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 10. Dezember Dezember 2011 feiern folgende Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld ihre Geburtstage. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Jakob Kauth, Enztalstraße 2, Arzfeld 80 Jahre geb. am 11. Dezember 1931 Werner Relles, Rellesmühle 1, Dasburg, 80 Jahre geb. am 13. Dezember 1931 Nikolaus Zeimetz, Schenkelsberg 6, Plütscheid, 97 Jahre geb. am 13. Dezember 1914 Bekanntmachung Am Dienstag, 20. Dezember 2011, 16:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld eine nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Islek Energie (AöR) statt. Tagesordnung: 1. Aufnahme einer weiteren Mitgliedsgemeinde mit Abschluss der Vereinbarungen 2. Beratung und Beschlussfassung zu weiteren Einzelprojekten 3. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr Genehmigung von Sitzungsniederschriften 5. Mitteilungen/Verschiedenes Arzfeld, 8. Dezember 2011 Andreas Kruppert, Vorsitzender des Verwaltungsrates

5 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Die Verbandsgemeindewerke informieren Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren 2011 Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren wird jeweils der Frischwasserverbrauch des Veranlagungsjahres als Grundlage herangezogen. Nach 21 Abs. 4-6 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) vom kann der Gebührenschuldner für Wasser, welches nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, eine entsprechende Absetzung verlangen. Diese muss bis zum 15. Januar des nachfolgenden Jahres beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt insbesondere das Messergebnis eines Zählers (Zwischenzähler), der auf Kosten des Gebührenschuldners einzubauen ist. Für Landwirte besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch ohne Einbau eines Zwischenzählers einen Abzug auf die Frischwassermenge zu erhalten. Hierfür sind in 21 Abs. 5 ESA Pauschalsätze pro Vieheinheit festgelegt. Ein Pauschalabzug kann aber nur soweit gewährt werden, als dabei für den Gebührenschuldner 35 cbm je Haushaltsangehörigen und Jahr nicht unterschritten werden. Die tatsächlich in landwirtschaftlichen Betrieben verbrauchte Frischwassermenge ist jedoch oft deutlich höher, als die Freimenge, die durch die Beantragung eines pauschalen Wasserabzuges erreichbar ist. Wir weisen deshalb alle Landwirte darauf hin, dass durch Einbau eines Zwischenzählers die für die Viehhaltung verbrauchte Wassermenge wesentlich genauer festgestellt werden kann und dadurch zum Teil erhebliche Summen an Kanalgebühren gespart werden können. Die Antragsvordrucke werden wie bereits in den vergangenen Jahren durch die Ortsbürgermeister an die betreffenden Landwirte in den kanalisierten Ortsgemeinden verteilt und sind bis zum 15. Januar 2012 (Ausschlussfrist) ausgefüllt an die Verbandsgemeindewerke Arzfeld (Zimmer 50/51) zurückzugeben (auch per Telefax möglich). Nach dem eingehende Anträge können für die Gebührenabrechnung 2011 grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann auch im Internet unter herunter geladen werden. Nutzung eigener Wasserversorgungsanlagen bzw. Regenwassersammelanlagen Nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung gilt als Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren neben der aus dem Leitungsnetz der Wasserversorgung entnommenen Wassermenge auch die auf dem Grundstück gewonnene und tatsächlich in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge. Daraus folgt, dass für die Nutzung eigener Brunnen bzw. die Nutzung von gesammeltem Regenwasser als Brauchwasser auch entsprechende Abwassergebühren zu entrichten sind. Soweit eine Feststellung dieser Mengen über private Wasserzähler möglich ist, wird die gemessene Menge zu Grunde gelegt. Ist kein Zähler vorhanden, kann ein Nachweis verlangt werden, der eine zuverlässige Schätzung der zusätzlich eingeleiteten Wasser- bzw. Schmutzwassermenge ermöglicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Verbandsgemeindewerke über die Einleitung von Schmutzwasser aus eigenen Wasserversorgungsanlagen bzw. Regenwassersammelanlagen zu informieren. Wer gegenüber der Verbandsgemeinde über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen falsche oder unvollständige Angaben macht oder pflichtwidrig abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen verschweigt und dadurch Abgaben verkürzt oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt, begeht nach 15 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Straftat.

6 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Abgabe bis spätestens 15. Januar 2012 (Ausschlussfrist) (Name) (Ort) An die Verbandsgemeindewerke Arzfeld Arzfeld Schmutzwassergebühren 2011 Antrag auf Abzug von Frischwasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren gem. 7 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz i. V. m. 21 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. a) Pauschalabzug (nur wenn kein Zwischenzähler vorhanden ist) Pferde x 12 m³ = m³ Rinder (gemischter Bestand) x 10 m³ = m³ Schweine (gemischter Bestand) x 3 m³ = m³ Schafe x 0,6 m³ = m³ Gesamtabzug: _m³ Hinweis: Pauschalabsetzungen entfallen, soweit dabei für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden. b) Verbrauch laut Zwischenzähler: Die für Viehhaltung / für sonstiges (Garten/Teich/Schwimmbecken) / im Wohnhaus verbrauchte Wassermenge wird über einen / mehrere separate(n) Zwischenzähler festgehalten. (zutreffendes bitte ankreuzen) 1. Zähler: Anfangsstand am : m³ - Endstand am : m³ = Verbrauch: m³ 2. Zähler: Anfangsstand am : m³ - Endstand am : m³ = Verbrauch: m³ c) Bemerkungen: In meinem Haushalt leben zurzeit Personen. Ich versichere, dass meine Angaben den Tatsachen entsprechen. (Ort, Datum) (Unterschrift)

7 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Nachruf In stiller Verbundenheit mit den Angehörigen trauern wir um Andreas Meyer der am 2. Dezember 2011 im Alter von 73 Jahren verstorben ist. Herr Meyer trat am 1. Juni 1985 in den Dienst der Verbandsgemeinde Arzfeld. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1992 war er in den Bereichen des Bauhofes sowie in der Telefonzentrale eingesetzt. Herr Meyer hat seine ihm übertragenen Aufgaben stets mit großem Pflichtbewusstsein wahrgenommen. Dank seines bescheidenen, freundlichen und kameradschaftlichen Wesens war er im Kreise seiner Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten beliebt und erfreute sich großer Wertschätzung. Mehr als acht Jahre war der Verstorbene Mitglied des Verbandsgemeinderates Arzfeld. Das Amt des Dritten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Arzfeld nahm er von 1979 bis 1984 wahr. In seiner Heimatgemeinde Lützkampen war Herr Meyer von 1974 bis 1985 Ortsbürgermeister. Dem Ortsgemeinderat Lützkampen gehörte er insgesamt elf Jahre an. Die Freiwillige Feuerwehr Lützkampen unterstützte er 12 Jahre als Mitglied. Bei der Bevölkerung war er geschätzt und geachtet. Für seine langjährigen Dienste zum Wohle der Mitbürgerinnen und Mitbürger, für seine Gewissenhaftigkeit und seine vorbildliche Dienstauffassung danken wir ihm. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Andreas Kruppert Karl-Heinz Kellen Herbert Schreiber Bürgermeister Personalrats- Wehrleiter vorsitzender Ortsgemeinde Lützkampen Patrick Bormann Ortsbürgermeister Freiwillige Feuerwehr Lützkampen Joachim Schoden Wehrführer Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld täglich - Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 und Fax 06554/823 info@waxweiler-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Bücher und Geschenkideen zum Weihnachtsfest Titel Preis Arzfelder Chronik 10,00 Brauchtum in der Westeifel 18,90 Buchweizenbuch 18,00 Dahnen ,00 Dahner Sprünge 15,30 Dem Kinnek säi Gaart 7,32 Den dicken dommen dudu 7,32 Der Klöppelkrieg zu Arzfeld 7,00 Die vergessenen Heiden der Eifel 15,00 DVD - NatOur 5,00 Eifeltaschen 19,90 Eng Foto vum Kleppelkrich 7,32 Es werde Licht von Johannes Nosbüsch 20,00 Fünf Junggesellen & ein Kind 6,50 Heimatkalender 7,00 Hörbuch Spiel mir das Lied vom Wind (Carola Clasen) 19,95 Hörbuch Die Nürburg-Papiere von (Jacques Berndorf) 17,95 Hörbuch Eifel Krimis - Eifel-Filz (Jacques Berndorf) 14,90 Hörbuch Eifel-Gold (Jacques Berndorf) 14,90 Hörbuch Eifel Krimis - Eifel-Rallye (Jacques Berndorf) 14,90 Hörbuch Mond über der Eifel (Jacques Berndorf) 17,80 Hörbuch Die Frisierkommode und andere (Jupp Hammerschmidt) 9,90 Hörbuch Stimmen im Wald (Ralf Kramp) 14,95 Hörbuch Echo des Todes (Ulrike Renk) 17,95 Hörbuch Kamillenblumen (Ute Bales) 19,95 Islek Mütze 7,70 Islek ohne Grenzen - Wanderführer 7,00 Iwwer der Leeder 7,90 Jahreskalender vom Dechant Gerhard Faber 6,00 Kleppelkrich ,00 Köstlichkeiten aus der Natur 14,80 Leben und Arbeiten in der Vulkan- und Westeifel 17,90 Mittleres Ourtal 5,00 Mühlen der Westeifel 14,00 Ourtal ohne Grenzen, Wanderführer 12,50 Reise-Lesebuch Eifel 14,80 Sagen und Erzählungen aus dem Altkreis Prüm 26,80 Spring auf 10,00 Staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer 12,90 Verführt, Gezwungen, Verloren 9,90 Kontakt: Diese Artikel erhalten Sie hier: TOURIST-INFORMATION - Luxemburgerstr Arzfeld - Tel.: ti@islek.info Homepage: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00-17:00 Uhr

8 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2011 Weitere Informationen auch im Internet unter info und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Herbstaustellung Radierungen & Lasurmalerei von Rüdiger Hempel, Informationen unter Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dauer-Präsentationen zur Regional-Geschichte sowie aktuelle Tourismus-Informationen aus der Dreiländereck-Gegend Barock-Engel / Schiefer-Kunst / Islek- Dörfer (Tuschzeichnungen von Paul Margraff); das HLG ist ständig geöffnet, der Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: mittwochs Italienischer Abend in Binscheid / OT Üttfeld ab 17:30 Uhr Veranstaltungsort: Landgasthof Haus Mannertal Mi., Mittwochswanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt Wartehalle am Kanal Waxweiler Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer Thekla Fandel und Fred Leibrich Sa., Rocknacht in Üttfeld 20:00 Uhr Saal Gasthaus Schweyen, Veranstalter: SG GLÜ, Einlass: 19:00 Uhr Weinseminar in Irrhausen Beginn: 19:30 Uhr Weiland-Akademie (bei der Pfarrkirche), Spurensuche nach Prümer Winzern und Weinen, die im Mittelpunkt des Abends stehen, Menü + Weinverkostung, weitere Informationen und Anmeldung unter Tel oder Einlass: 19:15 Uhr Theater in Krautscheid Beginn: 20:15 Uhr Tante Frida Luststück in 3 Akten, Veranstalter: Krautscheider Kommedies Kartenvorverkauf: Gasthaus Islekhöhe und Krautscheider Hof Krautscheid So., Konzert in der Vorweihnachtszeit in Irrhausen 14:30 Uhr Pfarrkirche Irrhausen anschl. im DGH Kaffee und Kuchen, Veranstalter: MV Irrhausen Sa., Rundwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung um Daleiden ca. 7 km, Wanderführerin: Petra Mertens, Tel So., Wanderungen in der Vorweihnachtszeit des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. Wanderung mit Franz (Beginn 13:00 Uhr), Wanderstrecke ca. 9 km, Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus, Wanderführer: Franz Dimmer Wanderung mit Fred (Beginn 14:00 Uhr), Wanderstrecke ca. 5 km, Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, Wanderführer: Fred Leibrich und Thekla Fandel anschließend gemütliches Beisammensein im Gewölbekeller des Haus des Gastes 19:30 Uhr Adventskonzert des MV Großkampenberg und Kirchenchor Großkampenberg Pfarrkirche Großkampenberg Fr., Winterparty in Dahnen 20:00 Uhr Grillhütte Dahnen, Veranstalter: Jugendverein Steiler Zahn e. V. Fr., Glühweinwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Glühweinwanderung ca. 8 km, Wanderführer: Dieter Thommes, Tel :00 Uhr Wanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Wanderung mit abschließendem Glühweintrinken, Wanderführer: Alfons Willmes, Tel Sa., Spanische Silvesternacht in Üttfeld 19:30 Uhr Informationen beim Landgasthof Haus Mannertal 20:00 Uhr Silvesterabend in Leidenborn Informationen beim Gasthaus Kaut Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel /595 Seniorennachmittag Der diesjährige Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Dackscheid findet am Freitag dem 9. Dezember 2011 bei Lilli statt. Start ist um 15:00 Uhr mit einer hl. Messe in der Kapelle. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Dackscheid die das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Partner, auch wenn diese das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ortsgemeinde Daleiden Jagdgenossenschaft Daleiden Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedingungen zum Abschluss eines 2. Änderungs- und Verlängerungsvertrages über den Teilpachtbezirk I und eines 3. Änderungs- und Verlängerungsvertrages über den Teilpachtbezirk II des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Daleiden in der Zeit vom 12. Dezember 2011 bis 19. Dezember 2011 täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegen. Die Bedingungen beinhalten die Verlängerung der Jagdpachtverträge ab dem bis zum an Herrn Dr. Karl-Heinz Maus, Frechen (Teilpachtbezirk I) und die Eheleute Karin und Peter Velder, Grevenbroich (Teilpachtbezirk II) Daleiden, 10. Dezember 2011 Alfred Diederich, Jagdvorsteher Ortsgemeinde Daleiden Jagdgenossenschaft Daleiden Bekanntmachung Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Daleiden und die Satzung vom 25. Oktober 2011 liegen entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen in der Zeit vom bis täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus Daleiden, Alfred Diederich, Jagdvorsteher

9 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel / Bekanntmachung Am Dienstag, 13. Dezember 2011, 19:00 Uhr, findet im Sportplatzgebäude eine Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Erstellung eines Teilkonzeptes zum Klimaschutz für das Sportplatzgebäude Großkampenberg - Vorstellung der Ergebnisse zur möglichen energetischen Sanierung durch das beauftragte Ingenieurbüro 2. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 4. Verschiedenes Bertram Ademes, Ortsbürgermeister Hargarten Ortsbürgermeisterin: Irene Alff, Tel / Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Hargarten am 26. Oktober 2011 Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2012 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den zuständigen Revierförster Wagner. Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2012 sieht einen Holzeinschlag von etwa 120 fm vor. Es wird mit einem Überschuss in Höhe von ca EUR gerechnet. Dem Forstwirtschaftsplan 2012 wurde zugestimmt. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern Der Rat stimmte der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern zum zu. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Sponsoringleistungen/Spenden an die Ortsgemeinde Der Rat beschloss die Annahme einer Spende. 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der Dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 01. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 01. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat hatte von der Niederschrift des gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern der Ortsgemeinde Hargarten vom 28. November 2011 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner, Haftung 3 Steuerbefreiung 4 Steuerermäßigung 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung 7 Steuersatz 8 Fälligkeit 9 Anzeigepflicht 10 Ordnungswidrigkeiten 11 In Kraft Treten Der Ortsgemeinderat Hargarten hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- oder Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweilige weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinen Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht der Halter des Hundes ist. 3 Steuerbefreiung Steuerbefreiung, jedoch für höchstens zwei Hunde, ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft,

10 Arzfeld Ausgabe 49/ Hunden, deren Hundehalter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen Bl (für Blinde) oder mit dem Kennzeichen H (für Gehörlose oder völlig Hilflose) hat oder im Besitz eines gültigen Feststellungsbescheides mit dem Kennzeichen Bl oder H ist, 3. Hunden, die zur Bewachung von Schafherden notwendig sind; als Schafherde gilt eine Herde mit mehr als 50 Schafe einschließlich Jungtiere, 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitätsoder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 4 Steuermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens einen Hund. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Abs. 1 und 2. 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuermäßigung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bestraft ist, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 3 Nrn. 3, 5 und 7 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 7 Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Für Kampfhunde kann ein abweichender Hundesteuersatz festgesetzt werden. (4) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet: Pit-Bull American Pitbull Terrier Bandog American Staffordshire Terrier Staffordshire Bull Terrier Tosa-Inu Bei den folgenden Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: Bullmastiff Bullterrier Dog Argention Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Mastiff Mastin Espanol Mastion Napoletano Rhodesian Ridgeback. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft des Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. 8 Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am in einer Summe fällig. (2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 9 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält ( 2 Abs. 1), hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Ortsgemeinde kann Hundesteuermarken ausgeben. (5) Die Ortsgemeinde hat in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde sowie 3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Der Hundehalter soll in der Hundebestandsaufnahmeliste durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen. 10 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach 10 Abs. 5 sind Ordnungswidrigkeiten nach 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. 11 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Hargarten über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. Oktober 2000 nebst Änderungssatzung vom 14. August 2001 außer Kraft Hargarten, 28. November 2011 Irene Alff, Ortsbürgermeisterin Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

11 Arzfeld Ausgabe 49/ die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern der Ortsgemeinde Kinzenburg vom 28. November 2011 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner, Haftung 3 Steuerbefreiung 4 Steuerermäßigung 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung 7 Steuersatz 8 Fälligkeit 9 Anzeigepflicht 10 Ordnungswidrigkeiten 11 In Kraft Treten Der Ortsgemeinderat Kinzenburg hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- oder Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweilige weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinen Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht der Halter des Hundes ist. 3 Steuerbefreiung Steuerbefreiung, jedoch für höchstens zwei Hunde, ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft, 2. Hunden, deren Hundehalter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen Bl (für Blinde) oder mit dem Kennzeichen H (für Gehörlose oder völlig Hilflose) hat oder im Besitz eines gültigen Feststellungsbescheides mit dem Kennzeichen Bl oder H ist, 3. Hunden, die zur Bewachung von Schafherden notwendig sind; als Schafherde gilt eine Herde mit mehr als 50 Schafe einschließlich Jungtiere, 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitätsoder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 4 Steuermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens einen Hund. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Abs. 1 und 2. 6 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuermäßigung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bestraft ist, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 3 Nrn. 3, 5 und 7 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 7 Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. 8 Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am in einer Summe fällig.

12 Arzfeld Ausgabe 49/2011 (2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 9 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält ( 2 Abs. 1), hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Ortsgemeinde kann Hundesteuermarken ausgeben. (5) Die Ortsgemeinde hat in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde sowie 3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Der Hundehalter soll in der Hundebestandsaufnahmeliste durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen. 10 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach 10 Abs. 5 sind Ordnungswidrigkeiten nach 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. 11 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Kinzenburg über die Erhebung von Hundesteuer vom 6. Dezember 2000 außer Kraft Kinzenburg, 28. November 2011 Johann Hack, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Kinzenburg am 16. November 2011 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern Der Rat stimmte der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern zum zu. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der Dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 1. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 1. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat hatte von der Niederschrift des gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2012/2013 als Doppelhaushalt gemäß 7 GemHVO Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2012/2013 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Kommunaler Entschuldungsfonds Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme und den Beginn Der Rat wurde über die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz informiert. Danach können ca. 78 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite über einen Zeitraum von 15 Jahren abgebaut werden. Von dieser Summe übernimmt das Land Rheinland-Pfalz einen Anteil in Höhe von 2/3, das verbleibende Drittel ist von der Ortsgemeinde aufzubringen, ausmachend etwa ca. 85,49 EUR. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde nimmt am kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz ab den teil. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen: Es werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen eingebracht: Erhöhung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A von 400 % auf 450 % Grundsteuer B von 400 % auf 450 % Gewerbesteuer von 380 % auf 380 % Es sind nur Pflichtausgaben veranschlagt bzw. bei freiwilligen Ausgaben ist die Deckung durch entsprechende Einnahmen gewährleistet. Ermächtigung an den Ortsbürgermeister zum Abschluss eines Konsolidierungsvertrages mit der Kommunalaufsicht Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister zum Abschluss eines Konsolidierungsvertrages mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Verschiedenes Im Rahmen des laufenden Bodenordnungsverfahren Merlscheid wird auch ein Bereich der Gemarkung Kinzenburg einbezogen. Im Bereich der ehemaligen Bahntrasse, heute Radweg, sind Teilflächen im Privatwald gelegen. Es ist darauf zu achten, dass der Waldweg komplett in das Eigentum der Ortsgemeinde übergeht.

13 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Instandsetzung des Wirtschaftsweges in Richtung Kopscheid Am Beginn des Wirtschaftsweges Richtung Kopscheid in Höhe des Hauses Nickels sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sind pauschal Euro eingestellt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, im Frühjahr 2012 entsprechende Angebote einzuholen und den Auftrag an die mindestfordernde Firma zu erteilen. Bürgerverein Kinzenburg Einladung Zur Jahresversammlung 2010 sind alle Mitglieder für Freitag, , Uhr, in die Garage Niesen herzlich eingeladen. Tagesordnung: Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Jahr Kassenbericht Terminplanung 2012 Verschiedenes Lauperath Ortsbürgermeister: Walter Thielen, Tel / Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lauperath am 24. Oktober Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimme der zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 01. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 1. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Impressum: Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hatte von der Niederschrift des nach gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie dem Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Kommunaler Entschuldungsfonds Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme und den Beginn Der Rat wurde über die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz informiert. Danach können ca. 78 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite über einen Zeitraum von 15 Jahren abgebaut werden. Von dieser Summe übernimmt das Land Rheinland-Pfalz einen Anteil in Höhe von 2/3, das verbleibende Drittel ist von der Ortsgemeinde aufzubringen, ausmachend etwa ca ,45 EUR. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde nimmt am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz ab den teil. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen Es werden folgende Konsolidierungsmaßnahmen eingebracht: Erhöhung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A auf 400 % Grundsteuer B auf 400 % seit dem Haushaltsjahr Ermächtigung an den Ortsbürgermeister zum Abschluss eines Konsolidierungsertrages mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister zum Abschluss eines Konsolidierungsvertrages mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Leidenborn am 24. Oktober 2011 Straßenbezeichnung bzw. Hausnummerierung Es erging folgender Beschluss: Das ehemalige Anwesen Meyer (Grundstück Nr. 49) entlang der K 153 erhält künftig die Bezeichnung Auf Trostgarten 1. Das neu bebaute Grundstück Nr. 47, Dingels, erhält künftig die Bezeichnung Auf Trostgarten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

14 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 1. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 1. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat hatte von der Niederschrift des gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie dem Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Ortsbürgermeister: Ewald Hermes, Tel / Bekanntmachungder Satzung über die Erhebung von Hundesteuern der Ortsgemeinde Manderscheid vom 1. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner, Haftung 3 Steuerbefreiung 4 Steuerermäßigung 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht 6 Zwingersteuer 7 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung 8 Steuersatz 9 Fälligkeit 10 Anzeigepflicht 11 Ordnungswidrigkeiten 12 In Kraft Treten Der Ortsgemeinderat Manderscheid hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- oder Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweilige weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. 1 Steuergegenstand,Entstehung der Steuer (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinen Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht der Halter des Hundes ist. 3 Steuerbefreiung Steuerbefreiung, jedoch für höchstens zwei Hunde, ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, ins- besondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft, 2. Hunden, deren Hundehalter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen Bl (für Blinde) oder mit dem Kennzeichen H (für Gehörlose oder völlig Hilflose) hat oder im Besitz eines gültigen Feststellungsbescheides mit dem Kennzeichen Bl oder H ist, 3. Hunden, die zur Bewachung von Schafherden notwendig sind; als Schafherde gilt eine Herde mit mehr als 50 Schafe einschließlich Jungtiere, 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitätsoder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 4 Steuermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens einen Hund. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Abs. 1 und 2.

15 Arzfeld Ausgabe 49/ Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Wurf erfolgt. (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Höhe des Steuersatzes für den ersten Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind. 7 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuermäßigung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bestraft ist, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 3 Nrn. 3, 5 und 7 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 8 Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Für Kampfhunde kann ein abweichender Hundesteuersatz festgesetzt werden. (4) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet: Pit-Bull American Pitbull Terrier Bandog American Staffordshire Terrier Staffordshire Bull Terrier Tosa-Inu Bei den folgenden Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: Bullmastiff Bullterrier Dog Argention Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Mastiff Mastin Espanol Mastion Napoletano Rhodesian Ridgeback. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft des Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. 9 Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am in einer Summe fällig. (2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 10 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält ( 2 Abs. 1), hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Ortsgemeinde kann Hundesteuermarken ausgeben. (5) Die Ortsgemeinde hat in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde sowie 3. Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Der Hundehalter soll in der Hundebestandsaufnahmeliste durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen. 11 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach 10 Abs. 5 sind Ordnungswidrigkeiten nach 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. 12 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Manderscheid über die Erhebung von Hundesteuer vom 30. Januar 2001 nebst der Änderungssatzung vom 23. November 2001 außer Kraft Manderscheid, 1. Dezember 2011 Ewald Hermes, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Manderscheid am 24. Oktober 2011 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern Der Rat stimmte der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern zum zu. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:

16 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt eder zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 01. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 01. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat hatte von der Niederschrift des nach 110 GemO gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie dem Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Der Ortsgemeinderat erteilt nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel / Erstellung eines Teilkonzeptes zum Klimaschutz für das Mehrzweckgebäude Roscheid - Vorstellung der Ergebnisse zur möglichen energetischen Sanierung durch das beauftragte Ingenieurbüro 2. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 4. Verschiedenes Günter Nickels, Ortsbürgermeister Benutzung der Feld- und Waldwege In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass die Feld und Waldwege der Ortsgemeinde Roscheid mit Motorrädern bzw. Motorrollern befahren werden. Dies ist nicht Nutzungszweck der Feld- und Waldwege. Nach 4 der Satzung über die Benutzung der Feld- und Waldwege dienen die Wege vorrangig der Bewirtschaftung der Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Die Benutzung als Fußweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen ergeben. Ordnungswidrig handelt gemäß 9 der Satzung wer vorsätzlich oder fahrlässig Wege entgegen der Zweckbestimmung den 4 benutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sollten die Feld- und Waldwege weiterhin durch Motorräder bzw. Motorroller befahren werden, wird die Angelegenheit an die Polizei weitergegeben. Die Fahrer sind der Ortsgemeinde bekannt. Gemeinde Roscheid Ortsbürgermeister Nickels Jagdgenossenschaft Roscheid Vorstand Winterdienst 2011/2012 auf Gemeindestraßen Bekanntlich wird der durch die Gemeine veranlasste Winterdienst auf unseren Gemeindestraßen seit einigen Jahren durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Arzfeld erledigt. Dieser beschränkt sich auf die Schneeräumung und beinhaltet nicht das Streuen von Salz, Lava oder Ähnlichem. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regel auch künftig beibehalten bleibt. Somit erfolgt auch künftig keine Streuung durch die Gemeinde. Nach wie vor steht Ihnen Streusalz und Lava, insbesondere für die Anlieger an Gefäll-/Steigungsstrecken auf den Gemeindestraßen zur Verfügung, damit hier bei Bedarf die Zufahrtsstrecken auf den Gemeindestraßen zu den Anliegergrundstücken in Eigenverantwortung gestreut werden können. Hier bietet sich ggf. an, dass sich die Anlieger der jeweiligen Straßen/-abschnitte gegenseitig abstimmen. Streugut kann bei der Ortsgemeinde abgeholt werden und ist ausschließlich für Gemeindestraßen zu verwenden. Die Ortsgemeinde empfiehlt von den Hinweisen Gebrauch zu machen. Fischereiverpachtung Die Ortsgemeinde Plütscheid beabsichtigt ab dem Pachtjahr 2012 die Verpachtung der Fischereistrecke Ehlenzbach - im Bereich der Gemarkung Plütscheid - Das Pachtgewässer ist ca m lang und 2 m breit. Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von 12 Jahren geschlossen. Interessenten werden gebeten sich, unter Angabe der Preisvorstellung, unmittelbar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Arzfeld, Michaela Weber, Tel / , michaela.weber@vg-arzfeld.de zu melden Arzfeld, Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Dienstag, 13. Dezember 2011, 18:00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude eine Sitzung des Ortsgemeinderates Roscheid statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern der Ortsgemeinde Strickscheid vom 28. November 2011 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer 2 Steuerschuldner, Haftung 3 Steuerbefreiung 4 Steuerermäßigung 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht 6 Zwingersteuer 7 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung 8 Steuersatz 9 Fälligkeit 10 Anzeigepflicht 11 Ordnungswidrigkeiten 12 In Kraft Treten Der Ortsgemeinderat Strickscheid hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

17 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Präambel Soweit in dieser Satzung Funktions- oder Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweilige weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen. 1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. 2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinen Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wenn er nicht der Halter des Hundes ist. 3 Steuerbefreiung Steuerbefreiung, jedoch für höchstens zwei Hunde, ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft, 2. Hunden, deren Hundehalter einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen Bl (für Blinde) oder mit dem Kennzeichen H (für Gehörlose oder völlig Hilflose) hat oder im Besitz eines gültigen Feststellungsbescheides mit dem Kennzeichen Bl oder H ist, 3. Hunden, die zur Bewachung von Schafherden notwendig sind; als Schafherde gilt eine Herde mit mehr als 50 Schafe einschließlich Jungtiere, 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitätsoder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, 7. abgerichteten Hunden, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 4 Steuermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens einen Hund. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme des Hundes in einen Haushalt oder Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt und endet die Steuerpflicht entsprechend den Abs. 1 und 2. 6 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Wurf erfolgt. (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Höhe des Steuersatzes für den ersten Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind. 7 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Die Steuervergünstigung (Steuerbefreiung und Steuermäßigung) wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bestraft ist, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des 3 Nrn. 3, 5 und 7 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. (3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 8 Steuersatz (1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. (2) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. 9 Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am in einer Summe fällig. (2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 10 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält ( 2 Abs. 1), hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder die Steuerfreiheit fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. (4) Die Ortsgemeinde kann Hundesteuermarken ausgeben. (5) Die Ortsgemeinde hat in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde sowie

18 Arzfeld Ausgabe 49/ Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes. Der Hundehalter soll in der Hundebestandsaufnahmeliste durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen. 11 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach 10 Abs. 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach 10 Abs. 5 sind Ordnungswidrigkeiten nach 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung. 12 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Strickscheid über die Erhebung von Hundesteuer vom 30. Mai 2001 außer Kraft Strickscheid, 28. November 2011 Albert Thiex, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Strickscheid am 9. November 2011 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern Der Rat stimmte der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern zum zu. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der ersten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß 67 Abs. 2 Satz 2 GemO Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der zweiten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an der Dritten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland- Pfalz für den kommunalen Strombedarf zum 1. Januar 2014 Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat nimmt die Zielpreisvereinbarung der RWE Vertrieb AG an, den bestehenden Stromliefervertrag letztmalig bis zum zu verlängern. Gleichzeitig nimmt die Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 1. Januar 2014 teil. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Gemeinde- und Städtebund mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Die Ergebnisse werden anerkannt und die Ortsgemeinde verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält. Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Euscheid/Strickscheid Grundsatzerklärung zur Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen gemäß 42 FlurbG Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Euscheid/Strickscheid werden neue gemeinschaftliche Anlagen (Wirtschaftswege, Landespflegeanlagen, Bauwerke) hergestellt bzw. vorhandene Anlagen wesentlich verändert. Diese Anlagen werden, soweit sie sich auf der Gemarkung Strickscheid befinden, im Flurbereinigungsplan der Ortsgemeinde Strickscheid zu Eigentum und Unterhaltung zugeteilt. Die Ortsgemeinde Strickscheid verpflichtet sich verbindlich, die neuen bzw. veränderten Anlagen bereits vor der Eigentumsübertragung, nämlich nach ordnungsgemäßer und den Festsetzungen des Wege- und Gewässerplanes entsprechender Herstellung, in Besitz und Unterhaltung zu übernehmen. Der Ortsgemeinderat Strickscheid stimmte der Übernahme zu. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 Abs. 1 GemO Der Ortsgemeinderat hat von der Niederschrift des gebildeten Prüfungsausschusses Kenntnis genommen. Danach wurde die Jahresrechnung 2010 der Ortsgemeinde in Ordnung befunden. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird hiermit Entlastung erteilt. Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Annahme von Spenden Der Rat beschloss die Annahme einer Spende. Verschiedenes Seit längerer Zeit ist die Einführung eines Gemeindewappens vorgesehen. Ortsbürgermeister Albert Thiex wird beauftragt, mit Herrn Credner, Lambertsberg, zur Erstellung von Entwürfen Kontakt aufzunehmen. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Abteilung Landentwicklung und Bitburg, den Ländliche Bodenordnung Brodenheckstr. 3 (Flurbereinigungsbehörde) Telefon: 06561/ Vereinfachtes Flurbereinigungs- Internet: verfahren Harspelt Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Sevenig (Our) HA 6.2 Bl.38 / HA 6.2 Bl. 27 Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der UVP-Pflicht gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom (BGBl. I S 94, 95) in der derzeit gültigen Fassung Bekanntgabe gemäß 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG. In den Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Harspelt und Sevenig (Our) ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen. Da diese beiden Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fallen, wurde eine Vorprüfung im Einzelfall gemäß Anlage 2 zu 3c UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die geplanten Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die beiden Vorhaben können nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Sreening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel zugänglich. Im Auftrag Gez. Oskar Heck

19 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Buchen Sie jetzt Ihre Grußanzeige für Weihnachten Ihr Ansprechpartner Heinz Neisemeyer Fon: 06502/ od Fax: 06502/ Mobil: 0151/ h.neisemeyer@wittich-foehren.de Adresse: Europaallee 2, Föhren Zum Baumarkt mit dem Auto. Zum Weihnachtsmarkt mit Bus und Bahn! Das Ziel macht den Weg! Vor allem in der Freizeit gilt: Nicht immer gleich ins Auto steigen. Seien Sie lieber clever mobil im richtigen Mix mit Bus und Bahn im Rheinland-Pfalz-Takt. Tolle Freizeittipps dazu und alle Infos finden Sie immer unter Wann steigen Sie ein? Rheinland-Pfalz-Takt Bus und Bahn für unser Land. Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage Angebote der Firma Cactus.

20 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger für den Eifelkreis Bitburg-Prüm Wo kann ich mich über Rehabilitationsleistungen informieren? Welcher Leistungsträger ist für mich zuständig und an wen soll ich mich wenden? Wer qualifizierten Rat und eine Antwort auf diese und viele andere Fragen in Sachen Rehabilitation sucht, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha Servicestelle beider AOK Regionaldirektion Bitburg, wenden. Sie helfen beider Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger stehen den Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zur Seite. Gerade behinderten und rehabilitationsbedürftigen Menschen sollen dadurch mühsame Behördengänge erspart werden, mehr noch als alle anderen dürfen sie unkomplizierte und schnelle Hilfe erwarten. Adresse: Servicestelle für Rehabilitation für den Eifelkreis Bitburg-Prüm Tel.-Nr: 06561/ werner.becker@rp.aok.de Ansprechpartner: Werner Becker Sie erreichen uns: AOK, Schliezgasse 26, Bitburg Förderverein der Kita Arzfeld e.v. Großer Malwettbewerb anlässlich des Weihnachtsmarktes in Arzfeld war ein voller Erfolg Wer malte den schönsten Nikolaus? Der vom Förderverein der Kita Arzfeld e.v. ausgerichtete Malwettbewerb war ein voller Erfolg. Die Jury hatte es schwer unter den vielen Bildern die schönsten Werke auszuwählen. Hier die Gewinner: Lara Ewen, Arzfeld 4 Jahre Emely Schmidt, Watzerath 4 Jahre Sarah Röder, Neurath 8 Jahre Nico Juchmes 9 Jahre Thure Szekessy, Arzfeld 10 Jahre Der Förderverein bedankt sich bei allen Kindern für die vielen schönen Bilder. Realschule plus Bleialf Informationsabend Am Montag, dem findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Realschule plus Bleialf ein Informationsabend für die Eltern der Kinder des 4. Schuljahres statt. Auch Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen, die sich für unser pädagogisches Angebot interessieren, laden wir hierzu herzlich ein. An diesem Abend stellen wir die Grundkonzeption der Realschule plus Bleialf in der Orientierungsstufe und der Sekundarstufe I vor. Auch unser attraktives Ganztagschulprofil werden wir eingehend erläutern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Staatliches Eifel-Gymnasium Neuerburg Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur Das Staatliche Eifel-Gymnasium Neuerburg bietet als klassisches Gymnasium mit zusätzlichem Aufbaugymnasium sowohl leistungsstarken Gymnasiastinnen und Gymnasiasten als auch begabten und leistungsorientierten Haupt- und Realschulabsolventen mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse die Möglichkeit, innerhalb von drei Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Zusätzlich zu den ausgezeichneten Lernmöglichkeiten in der Schule besteht für auswärtige Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in unseren modernen und sehr gut ausgestatteten Internaten untergebracht zu werden. Interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern laden wir herzlich zu einer zentralen, detaillierten Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe am Mittwoch, 14. Dezember 2011 um Uhr in unserer Aula ein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( für telefonische Auskünfte und Rückfragen sind wir unter Tel.-Nr /96730 gerne für Sie da. Jagdliches Brauchtum als Ausdruck jagdlicher Ethik Gedanken zur Stellung des Menschen in der Welt Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2011 wird Dipl. Des. Peter Josef Koch (Ransbach-Baumbach) um 19:30 Uhr zu jagdlichem Brauchtum als Ausdruck jagdlicher Ethik im Eifel-Gymnasium Neuerburg referieren. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Neuerburger Kolloquien statt, die in Kooperation mit der Volkshochschule Neuerburg seit geraumer Zeit Anklang bei einem buntgemischten Publikum finden. Das Thema des Vortrages klingt zunächst folkloristisch und löst klischeehafte Bilder einer überkommenen Jägerromantik aus. So scheint es. Tatsächlich liegen im jagdlichen Brauchtum so manche ethische Grundsätze ge- und teilweise leider verborgen, die - in Zeiten, in denen von Seiten der Politik Jagd auf Wildtiermanagement und Ökologie auf die Formel Wald vor Wild reduziert wird - als Mahnung zur Besinnung auf einen respektvollen Umgang mit der Schöpfung dienen können. Vor dem Hintergrund industrieller Massentierhaltung und von Lebensmittelskandalen könnte eine ethisch begründete Jagd und deren sinnhaftes Brauchtum Vorbild für eine ehrschätzende Sicht auf unsere Mitkreatur sowie unsere gemeinsamen Lebensgrundlagen sein. Hieraus wird ersichtlich, dass sich nicht nur Jäger sondern auch lebensbewusste Nichtjäger von den essenziellen Aspekten des Themas angesprochen fühlen können, da die angerissenen Problemfelder umfassende Lebensfragen betreffen. Darüber hinaus soll der Laie einen Einblick in die Welt der Jagd erhalten, die in der breiten Öffentlichkeit häufig durch Unwissenheit entstellt wahrgenommen wird. Weiteres unter Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld-Eschfeld-Großkampenberg- Harspelt-Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid-Üttfeld/ Binscheid Donnerstag, Arzfeld Uhr Festmesse Harspelt Uhr Festhochamt Freitag, Großkampenberg Uhr hl. Messe Jucken Uhr hl. Messe Samstag, Großkampenberg Uhr Beichtgelegenheit Großkampenberg Uhr Roratemesse zum Vorabend Binscheid Uhr Roratemesse zum Vorabend Sonntag, Harspelt Uhr Hochamt Arzfeld Uhr Sonntagsmesse Dienstag, Binscheid Uhr hl. Messe Mittwoch Sengerich Uhr hl. Messe Lichtenborn Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Dahnen- Daleiden-Dasburg-Irrhausen-Preischeid Samstag, : Uhr Irrhausen hl. Messe Uhr Preischeid hl. Messe Sonntag, : Uhr Dahnen hl. Messe Uhr Daleiden Wortgottesdienst Dienstag, : Uhr Irrhausen hl. Messe Mittwoch, : Uhr Dasburg hl. Messe

21 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Telefonische Anzeigenannahme: / Bestattungen Stefan Bong Bestattermeister und Fachgeprüfter Bestatter Tag und Nacht Sonn- und feiertags Erledigung aller Formalitäten Bestattungsvorsorge Tel.: Arzfeld Mobil: Hauptstraße 3

22 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Donnerstag, : Uhr Preischeid hl. Messe anschl. Seniorennachmittag Öffnungszeiten der Katholisch-öffentlichen Bücherei St. Matthäus Daleiden sonntags von Uhr bis Uhr mittwochs von Uhr bis Uhr Pfarreiengemeinschaft Schönecken- Waxweiler für die Pfarreien Waxweiler, Lambertsberg und Ringhuscheid Samstag, Lambertsberg, 7.00 Uhr, Rorateamt, anschl. Frühstück im DGH Waxweiler Altenheim, Uhr, hl. Messe Plütscheid, Uhr, Vorabendmesse zum 3. Advent Waxweiler, Uhr, Trinitarierkonzert in der Pfarrkirche Sonntag, Ringhuscheid, 9.30 Uhr, Hochamt zum 3. Adventsonntag Gaudete mit Vorstellung der Kommunionkinder 2012 Waxweiler, Uhr, Hochamt zum 3. Adventsonntag Gaudete mit Vorstellung der Kommunionkinder 2012 Montag, Waxweiler Altenheim, Uhr, hl. Messe Dienstag, Oberpierscheid, Uhr, Festhochamt am Fest des heiligen Jodokus Mittwoch, Berkoth, Uhr, hl. Messe Lascheid, Uhr, Rorateamt im DGH, anschl. gemütliches Beisammensein Waxweiler, Adventfeier für alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Frauengemeinschaft Waxweiler. Infos: Frau Nerke Donnerstag, Waxweiler Altenheim, Uhr, hl. Messe für alle Mitarbeiter des Altenheimes Ringhuscheid, Seniorentag der Pfarrei Ringhuscheid im Krautscheider Hof Katholische Öffentliche Bücherei im Dechant-FaberHaus: Öffnungszeiten: Sonntag von bis Uhr, Dienstag von bis Uhr Pfarrei Bleialf Sternsingen 2011 Alle Jugendliche und Kinder aus der Pfarrei Bleialf, die 2012 als Sternsinger mitmachen möchten melden sich bitte im Pfarrbüro (Tel. 222). Ein erstes Vorbereitungstreffen findet am Montag, um Uhr im Sitzungsraum Bleialf (Eingang Pfarrbüro) statt. Bitte fragt Freunde und Bekannte und Klassenkameraden, ob sie auch bei dieser tollen Aktion für Kinder in Not mitmachen möchten und bringt sie mit! Donnerstag, um Uhr in der Pfarrkirche Von Botschaften: Engel machen Menschen Flügel Engel sind derzeit in. Von einem Engelboom wird gesprochen. Engel sind biblisch als Boten, als Mittler oder Werkzeug Gottes belegt, beschützen den Menschen und offenbaren endzeitliche Geheimnisse. Sie übernehmen nicht zuletzt in den biblischen Geschichten der Menschwerdung eine zentrale Rolle. Auch von Menschen wird gelegentlich von Engeln gesprochen. Was macht uns zu Engeln - oder was macht uns eben ganz menschlich? Donnerstag, um Uhr im Pfarrsaal Bleialf Von Begegnungen Letzte Rast vor Betlehem Advent ist für viele Mennschen kein Rast-Punkt sondern eine Zeit der inneren Unruhe. Dabei sollte Advent auch Rast-Punkt für uns Menschen sein. Die Begegnung von Elisabeth und Maria ist genau von diesen Polen geprägt: Unruhe und Ruhe, Aufbruch und Rast. Der Gottesdienst lädt ein, beides als Ausdruck des Lebens vor Weihnachten wahrzunehmen. Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Prüm Sonntag, Uhr: Gebet Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst Donnerstag, Uhr: Frauenfrühstück Uhr: Bibelgesprächskreis in Schönecken Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel. (06551) Kolpingstraße 3, Prüm Besuchen Sie uns im Internet: Evangelische Kirchengemeinde Prüm Sonntag, Uhr: Gottesdienst in Prüm und anschließend Bücherbasar, Waffeln, Punsch im Gemeindehaus Montag, Uhr: Treffen der jungen Frauen Dienstag, Uhr: Seniorenweihnachtsfeier im Gemeindehaus Uhr: Chorprobe Donnerstag, Uhr: Bibelgesprächskreis im Gemeindehaus Öffnungszeiten der Bibliothek: Sonntag nach dem Gottesdienst bis Uhr Für weitere Informationen: Gemeindebüro, Hillstraße 15, Tel.: 06551/2250, Fax: 06551/2361, pruem@ekkt.de Neuapostolische Kirche K.d.ö.R., Bitburg Sonntag, Uhr Gottesdienst Mittwoch, Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen Arzfeld Sonntag, Uhr Vortrag: Wie man geistig wach bleibt Uhr Bibelversbetrachtung 1. Korinther 7:35 Freitag, Uhr Bibellesen Jesaja 6-10 u. Besprechung Uhr Schulung in biblischen Darbietungen Samstag, Uhr Gespräche mit der Bevölkerung SG Großkampen/Lützkampen/Üttfeld + Seniorenfußball + Bezirksliga West: Mittwoch, , Uhr in Strohn SG Ellscheid - SG Großkampen/L/Ü I Zu diesem Spiel wird kein Bus eingesetzt. Kreisliga D - 3: Freitag, , Uhr in Großkampenberg SG Großkampen/L/Ü III - FSV Eschfeld II S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid Die Seniorenmannschaften der SG L W P bestreiten am kommenden Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: Sonntag, 11. Dezember Mannschaft (Bezirksliga West) S.G. Lambertsberg/Waxweiler/Plütscheid - S.G. Schoden Uhr in Lambertsberg (Rasen) FC Karlshausen Samstag, (Kreisliga D) SG Nusbaum III - FC Karlshausen II um Uhr in Nusbaum Imkerverein Arzfeld Der Imkerverein lädt zum Stammtisch am um Uhr in die Gaststätte Im Pfenn in Irrhausen alle Mitglieder und an der Imkerei Interessierte ein.

23 Arzfeld A TelefonService bis Z Ausgabe 49/2011 Sparwochen im Schwarzwald mit einer Aromaölteilmassage in unserer Wohlfühloase 4 Tage genießen, aber nur 3 Tage bezahlen!!! Vom bis Vom bis à Person 155,00 info@bitburger-anwaltskanzlei.de 4 x Übernachtung mit Genießerfrühstück und 4 x Halbpension mit Menüwahl, wovon 1x Schwarzwälder Spezialitäten-Vesper mit Kirschwässerle gereicht wird und täglich 1 Flasche Mineralwasser und zur Begrüßung einen frischen Obstkorb auf dem Zimmer. Inklusive der Gästekarte 1,30 am Tag!!! Mit der Gästekarte fahren Sie kostenlos mit dem Bus und der Bahn im gesamten Schwarzwald!!! Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage Was wir alles können? Auch als Geschenkgutschein! Zu Weihnachten mal was Besonderes schenken... Haben wir Sie neugierig gemacht, dann fordern Sie unseren Hausprospekt an! der Fa. Buchholz GmbH. Gasthof - Pension ALTE POST Familie Rupp Hauptstraße Waldachtal - Lützenhardt Tel.: / Pensionaltepost@t-online.de?înQ mäæm m óm m s Z nôþa Þn Z Ô[ A Þn ííí½í ÝÝ Z ½dm Haben Sie Interesse, das Amtsblatt/ Mitteilungsblatt zu verteilen? Dann informieren Sie sich dazu weiter unter:

24 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Reservistenkameradschaft Arzfeld Der RK-Abend der Reservistenkameradschaft Arzfeld am Freitag, fällt wegen mehreren Weihnachtsfeiern aus. Der nächste RK-Abend findet erst am Freitag, , statt. Karnevalsfreunde Daleiden Aktivenversammlung Karneval Daleiden Die Karnevalsfreunde Daleiden laden alle Aktiven und jene, die es werden wollen, für Donnerstag, dem zur Planung der Kappensitzung 2012 ein. Beginn ist um Uhr im Austellungsraum des Haus Islek. Wir freuen uns auf zahlreiche Beteiligung. Musikverein Harmonie Ringhuscheid und Kirchenchor Cäcilia Ringhuscheid Adventskonzert Licht im Advent Am Sonntag, um Uhr laden der Musikverein Harmonie Ringhuscheid und der Kirchenchor»Cäcilia«Ringhuscheid Sie herzlich in die Pfarrkirche Ringhuscheid zum gemeinsamem Adventskonzert ein. Auf dem Programm stehen symphonische Konzertwerke und natürlich auch viele Arrangements traditioneller und moderner Advents- und Weihnachtsmusik. Eröffnet wird das Konzert durch die Jungmusiker des Vororchesters des MV Ringhuscheid. Gönnen Sie sich und Ihrer Familie einige besinnliche musikalische Momente in der oftmals hektischen Vorweihnachtszeit. Musikverein und Kirchenchor freuen sich auf Sie! Der Eintritt ist frei Volksliedersingen für alle Am Freitag, 9. Dezember 2011, findet - diesmal ausnahmsweise nachmittags - um Uhr im Haus Geiben in Leidenborn der nächste Volksliedertreff statt. Das ein oder andere Adventslied steht auch auf dem Programm. Alle sind herzlich willkommen. Weitere Informationen unter Tel.: Seminarprogramm im DRK-Bildungswerk Erste Hilfe Ausbildungen Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber Samstag, 10. Dezember :00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Samstag, 17. Dezember :00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Samstag, 22. Dezember :00 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Erste Hilfe Grundausbildung Sa./So. 17./18. Dezember bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Anmeldung unter der DRK-Hotline Killerbrut? Die verschwiegenen Krankheiten Termin: Mittwoch, 11. Januar 2012 von bis Uhr im DRK- Heim Bitburg, Anmeldung und Information unter Verschleißerkrankungen des Hüft- und Kniegelenkes Termin: Donnerstag, 12. Januar 2012 von bis Uhr im DRK-Heim Bitburg, Anmeldung und Information unter Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Weihnachtsfeier AK Bäuerinnen des VLF Eifel Der Arbeitskreis Bäuerinnen im VLF Eifel lädt alle Bäuerinnen zur Weihnachtsfeier nach Daun-Steinborn ein. Es wird ein Rückblick über die stattgefundenen Aktivitäten sowie ein Ausblick auf die weiteren Veranstaltungen gegeben. Auch Nichtmitglieder mit Interesse an der Arbeit des AK sind herzlich eingeladen. Termin: Montag, um Uhr Ort: Gasthaus Beim Brauer, Steinborner Straße 5, Daun-Steinborn Zielgruppe: Mitglieder AK Bäuerinnen Eifel und interessierte Bäuerinnen. Um Anmeldung wird gebeten bei Andrea Rodermann, Tel.: oder DLR Eifel, Tel.: Eifelverein Bleialf-Schneifel Adventswanderung Der Eifelverein Bleialf-Schneifel lädt zur Adventswanderung am Sonntag, dem 11. Dezember 2011 rund um Bleialf mit anschließender Einkehr im Gasthaus Altes Backhaus ein. Treffpunkt ist im Uhr auf dem Marktplatz in Bleialf. Anschließend wird der neue Wanderplan für das kommende Jahr vorgestellt. Weitere Infos beim Wanderführer Peter Berens, Bleialf, Telefon Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Spielzeugbörse Am Samstag dem 10. Dezember 2011 lädt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Stadtverband Bitburg, von Uhr bis Uhr zur großen Spielzeugbörse ins Pfarrheim St. Peter in Bitburg ein. Angeboten werden Spielzeuge, Kinder- und Jugendbücher, Spiele für Jung und Alt, sowie Kinderwagen, Autositze, Hochstühle und vieles mehr. Kulturgemeinschaft Bitburg Volkshochschule Bitburg Takla Maklan Wüste, Seidenstraße, Westchina Donnerstag, , Uhr Festsaal Haus Beda Bruno Baumann, der Tibetexperte und Wüstenkenner, suchte die im Wüstensand verschollene Stadt Dandan Oilik.! Anhand von Dias wird die Reise nachgegangen. Die Kulturgemeinschaft Bitburg lädt zu diesem kostenlosen Dia- Vortrag ein. Vortrag Erneuerbare Energien - Strom und Wärme aus Biogas, Holz oder Öl? In dem Vortrag werden Möglichkeiten vorgestellt, wie Strom und Wärme aus Biomasse erzeugt werden können. Dauer: 1 Abend à 2 Stunden Termin: Dienstag, 17. Januar Uhr Ort: VHS-Schulungsräume, Brodenheckstraße 19, Bitburg Gebühr: frei, Anmeldung erforderlich Anmeldung: VHS-Bitburg, Tel.: 06561/ und 225 od. Deutsch-Integrationskurs in Bitburg Die Volkshochschule Bitburg bietet ab Dezember/Januar einen neuen Integrationskurs zum Erlernen der deutschen Sprache an. Der Kurs findet montags bis freitags in der Zeit von Uhr in den Schulungsräumen der VHS; Brodenheckstr. 19, Bitburg statt und umfasst insgesamt 645 Unterrichtsstunden. Der Kurs ist in insgesamt 6 Module à 100 Unterrichtsstunden aufgeteilt und endet mit einem Orientierungskurs mit einem Umfang von 45 Unterrichtsstunden. Am Ende des Kurses besteht die Möglichkeit, die Zertifikatsprüfung Deutschtest für Zuwanderer B1 abzulegen. Die Höhe der Kursgebühren ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Kosten für Selbstzahler betragen 2,54 EUR je Unterrichtsstunde. Personen mit Teilnahmeberechtigung zum Besuch eines Integrationskurses zahlen 1,00 EUR je Unterrichtsstunde. In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Kostenbeteiligungspflicht beantragt werden. Spätaussiedler müssen keinen Kostenbeitrag zahlen. Alle Interessenten können sich ab sofort in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Bitburg im Rathaus, Zi. 113, Tel.: anmelden bzw. dort nähere Informationen erhalten. Neujahrskonzert 2012, Bitburger Stadthalle 40 Jahre Junge Philharmonie Köln Das Jubiläumsjahr startet in Bitburg mit einem Neujahrskonzert am Der Vorverkauf hat begonnen. Der Eintritt beträgt in der 1. Preiskategorie 20,00 EUR, 19,00 EUR für Mitglieder der Kulturgemeinschaft und 18,00 EUR für Schüler und Studenten sowie in der 2. Preiskategorie 18,00 EUR, 17,00 EUR für Mitglieder der Kulturgemeinschaft und 16,00 EUR für Schüler und Studenten. Eintrittskarten sind in der Geschäftsstelle der Kulturgemeinschaft Bitburg, Tel / /225/224 und an allen Vorverkaufsstellen von erhältlich.

25 Arzfeld Ausgabe 49/2011 St. Joseph-Krankenhaus in Prüm Infoabend für werdende Eltern mit Kreißsaalbesichtigung Ein Informationsabend für werdende Eltern inklusive Kreißsaalbesichtigung findet am Dienstag, dem 13. Dezember um Uhr im St. Joseph-Krankenhaus in Prüm statt. Ein Expertenteam informiert zum Thema Rund um die Geburt. Die Spezialisten stehen zudem für Fragen zur Verfügung. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Lebenscafé für Trauernde Im Lebenscafe für Trauernde dürfen Sie Ihre Gefühle offen ansprechen und zum Ausdruck bringen. Gemeinsam suchen wir mit Ihnen nach Orientierungspunkten für die Weihnachtszeit und das kommende Jahr. Gönnen Sie sich in der hektischen Zeit - Zeit der Erinnerung - Zeit Neuland zu begehen. Wir laden Sie herzlich zum Lebenscafe für Trauernde am 13. Dezember 2011 von Uhr bis Uhr ins Haus der Kultur, (ehem. Konvikt), Raum 300, ein. Anmeldung bis 10. Dezember 2011 an: - Petra Schweisthal, Tel.06556/693 - Christiane Stahl, Tel /18174 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Der Energieberater hat am Donnerstag, dem von Uhr bis Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Prüm, Tiergartenstr. 54. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 06551/ Volkshochschule Prüm Medienqualifizierung für Erzieherinnen und Erzieher Diese Medienqualifizierung führt das pädagogische Fachpersonal im frühkindlichen Bereich an die digitalen Medien und den Lernort Internet praxisnah heran. Mit anschaulichen Beispielen werden die Erzieherinnen und Erzieher in die Lage versetzt, den Computer in der eigenen Einrichtung auch für medienpädagogische Projekte und zur Medienkompetenzförderung einzusetzen sowie das Internet zur eigenen Weiterbildung zu nutzen. Kursinhalte: - Allgemeine Basiskenntnisse zur Nutzung des Computers an konkreten Beispielen des Alltags in Kindergärten und Kindertagesstätten - Basiswissen für die Medienpädagogik und Medienbildung - Einführung in die Nutzung des Internets - Kenntnisse der Möglichkeiten und Gefahren des Internets - Reflexion über die Möglichkeiten der Internetnutzung im beruflichen Kontext - Einblicke in die Nutzung von zielgruppenspezifischen Internetportalen im Themenfeld der frühkindlichen Bildung - Einführung in die Arbeit mit zielgruppenspezifischen, webbasierten Lern- und Kommunikationsplattformen - Kennen lernen relevanter Informations- und Selbstlernangebote - Bildungsprogramme und -angebote in Rheinland-Pfalz Der Umfang der Schulung beträgt 40 Zeitstunden. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt vorgesehen: Freitag, den , , und von Uhr und Samstag, den , , und von Uhr Die Teilnahme ist entgeltfrei, da die Schulungen über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule Prüm, Tiergartenstraße. 54, Prüm, Telefon: 06551/ oder 06551/ (Montag bis Freitag, Uhr), vhs@vg-pruem.de Internet: Offenes Weihnachtssingen für jedermann egal ob mit oder ohne Gitarre - ein Event der besonderen Art Am Mittwoch, 14. Dezember, Uhr, lädt die Gitarrenlehrerin Therese Müller zu einem großen Gitarrentreff im Konvikt - Haus der Kultur (Kapelle) ein. Hierzu sind auch Alle, die gerne nach Herzenslust singen, aber keine Gitarre spielen, herzlich eingeladen. Wir backen Weihnachtsplätzchen - Kinderkurs für 6-12jährige Termin: Mittwoch, 14. Dezember, Uhr Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Es werden keine Vorkenntnisse benötigt, der Kurs richtet sich an Anfänger und Fortgeschrittene. 9 Unterrichtsstunden (Tages-Workshop) am Samstag, 14. Januar, Uhr Abi-Ball - Tanzkurs für Anfänger 7 Doppelstunden, montags, Uhr ab 16. Januar Grundkurs Fotografie 5 x 3 Unterrichtsstunden, freitags, Uhr ab Januar Figuren und Dekorationsartikel aus Pappmaché entwerfen und bemalen Jeder kann mitmachen, es werden keine Vorkenntnisse benötigt. Am Kurs können Kinder (ab 8 Jahre) und Erwachsene teilnehmen. 2 x 9 Unterrichtsstunden, samstags Uhr (1/2 Std. Mittagspause) am 21./28. Januar 2012 Karnevalskostüm selbst genäht 4 x 3 Unterrichtsstunden, montags, Uhr ab Januar Babyschwimmen - für Babys ab der 8. Lebenswoche bis zum 1. Lebensjahr 6 Zeitstunden, montags, Uhr ab 9. Januar Bambinischwimmen - für Kleinkinder von 1-3 Jahren 6 Zeitstunden, montags, Uhr ab 9. Januar Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 Doppelstunden, freitags, Uhr ab 6. Januar Pilates für Einsteiger 10 Zeitstunden, donnerstags, Uhr ab 12. Januar Rhythmische Gymnastik (in Schönecken) 12 Zeitstunden, montags, Uhr ab 9. Januar Tanz Dich Fit! (in Rommersheim) 10 Doppelstunden, mittwochs, Uhr (14-tägig) ab 18. Januar Energy Dance Freude und erfüllen Sie mit Leichtigkeit. 10 Doppelstunden, dienstags, Uhr ab 17. Januar Eltern-Kind-Turnen Spielerisches Turnen mit und ohne Geräte. Teilnehmerkreis: Mütter bzw. Väter, Großeltern etc. mit Kindern von ca. 2-4 Jahren 10 Zeitstunden, montags, Uhr bzw Uhr ab 16. Januar Integrationskurs 645 Unterrichtsstunden, montags - freitags, Uhr voraussichtlich ab Mitte Januar 2012 Beratungstermine nach Absprache unter Tel / (dienstags). Senioren am Computer - Einsteigerkurs Dieses Kursangebot richtet sich an Senioren und Seniorinnen ab 60, die erste Einblicke in die Verwendungsmöglichkeiten eines Computers erhalten wollen. Inhalte: Kennen lernen des Computers (Hardware), Arbeiten mit den Programmen WINDOWS, WORD, EXCEL, Grundbegriffe des Internets. 8 x 2 Zeitstunden, mittwochs, Uhr ab 18. Januar 3D-CAD mit Inventor - Basiskurs 10 x 4 Unterrichtsstunden, freitags, Uhr ab 20. Januar Betriebliches Rechungswesen Buchführung II - Aufbaulehrgang 20 Doppelstunden, dienstags und freitags, Uhr ab 17. Januar Steuerrecht II 8 x 4 Unterrichtsstunden, montags, Uhr ab 16. Januar Vor Mittag aktiv Karnevalskostüm selbst genäht 4 x 3 Unterrichtsstunden, donnerstags, Uhr ab Januar Pflanzenzauber im Jahreslauf 4 x 4 Unterrichtsstunden, donnerstags, Uhr (1 x monatlich) ab 12. Januar

26 Arzfeld Ausgabe 49/2011 Qigong für Anfänger 10 Doppelstunden, mittwochs, Uhr ab 18. Januar Tai Chi Chuan: Die Peking-Form II 10 Doppelstunden, mittwochs, Uhr ab 18. Januar Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule Prüm, Tiergartenstraße. 54, Prüm Telefon: 06551/ (Montag bis Freitag, Uhr) vhs@vg-pruem.de Internet: Herzlichen Dank Für die vielen Aufmerksamkeiten, Geschenke, Besuche und Beiträge, die mir zu meinem 90. Geburtstag CDU Kreisverband Bitburg-Prüm Advents- und Weihnachtsliederhefte auch in diesem Jahr Mehr als 15 beliebte deutsche Advents- und Weihnachtslieder beinhaltet das seit mehreren Jahren von der CDU Bitburg-Prüm angebotene Liederheft. So können auch im Advent 2011 die Broschüren in vertretbarer Stückzahl bei der CDU in Bitburg angefordert werden: Tel.: 06561/3826, Fax: / 17178, info@cdu-bitburgpruem.de CDU-Arbeitskreis Soziales Jahr CDU Bitburg-Prüm stellt Staatsbürgerjahr zur Diskussion - Arbeitskreis auch für Nichtmitglieder geöffnet. Der CDU-Kreisverband Bitburg-Prüm hat einen Arbeitskreis zum Thema Soziales Jahr für Alle!? gegründet. Ziel ist es, die sich verändernde Gesellschaft unter Berücksichtigung der momentanen Aussetzung der Wehrpflicht dahin gehend zu entwickeln, dass die Menschen nicht nur vom Staat nehmen sondern durch eine allgemeine Dienstpflicht auch etwas zurückgeben. Der Arbeitskreis ist auch für Nichtmitglieder geöffnet, so dass ein breites Spektrum der Meinungsbildung entworfen werden kann. Die Funktionsträger haben einstimmig beschlossen, die Ergebnisse auf dem nächsten CDU-Kreisparteitag im Frühjahr 2012 zu präsentieren. Anmeldungen für den Arbeitskreis können ab sofort an die CDU-Geschäftsstelle, Saarstr. 54, Bitburg, Tel.: 06561/3826, Mail info@cdu-bitburg-pruem.de gerichtet werden. Verlagsmitteilungen Die Trierer Eintracht in der Fußball-Regionalliga West Bricht der SVE die stolze Serie von Spitzenreiter Lotte? Im letzten Spiel der Hinrunde in der Fußball-Regionalliga geht es für die Trierer Eintracht am Samstag, 10. Dezember, 14 Uhr, in die Vollen: Das Team von Cheftrainer Roland Seitz ist dann beim Spitzenreiter VfL Sportfreunde Lotte zu Gast. Das hatten viele bei uns - gerade die Fans - schon seit Wochen irgendwo im Hinterkopf. Jetzt findet das Spiel der Spiele endlich statt. Ich denke, es wird eine Partie auf Augenhöhe sein und bin gespannt, wer am Ende die Nase vorne haben wird, bekennt Cheftrainer Roland Seitz. Die Kicker aus dem Tecklenburger Land unweit der niedersächsischen Metropole Osnabrück konnten am vergangenen Wochenende durchschnaufen und hatten spielfrei. Davor gab es ein 0:0 bei Bayer 04 Leverkusen II. Das reichte, um die stolze Serie auszubauen. Die Sportfreunde - in der Vorsaison Dritter hinter dem Aufsteiger Preußen Münster und dem SVE - blieben damit bereits zum 25. Mal in Folge in einem Meisterschaftsspiel ohne Niederlage. Damit feierte auch Torwart-Neuzugang André Maczkowiak einen gelungenen Einstand. Der in der Vorsaison noch bei Drittligist Rot-Weiß Ahlen unter Vertrag stehende Schlussmann ersetzt vorläufig Stammkeeper Bastian Görrissen, der wegen einer Schulterverletzung monatelang ausfällt. Lotte hat viel Qualität, allen voran ist hier natürlich Top-Goalgetter Marcus Fischer zu nennen. Wir brauchen eine sehr hohe Konzentration, um am Samstag bestehen zu können, unterstreicht Coach Seitz. Bereits am Mittwoch, 14. Dezember, 19 Uhr, kommt es zum vorgezogenen Rückrundenauftakt beim SC Wiedenbrück Danach verabschiedet sich der SVE bis Ende Januar in die Winterpause. Am Samstag, 28. Januar, 14 Uhr, gastiert der SC Idar-Oberstein zum Derby im Moselstadion. entgegengebracht wurden, Vielen Dank Juliana Krump Neuerburg, im November 2011 Praxis M. Kremer, Waxweiler Die Praxis ist geschlossen vom 16. bis 24. Dezember Ab 26. Dezember 2011 sind wir wieder für Sie da. Vertretung übernehmen die Kollegen des Notdienstbezirkes. Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab sofort ist im Obergeschoss des Dorfgemeinschaftshauses Lambertsberg, Schulstraße 4 eine abgeschlossene Wohnung 4 ZKB, Abstellraum, ca. 131 m 2, zu vermieten. Gegen Entgelt soll die Hausmeistertätigkeit für das Gebäude (DGH) übernommen werden. Auskunft und schriftliche Bewerbung: Ortsbürgermeister Franz-Josef Antony Tel / 7320 Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kootz Tel / Einfamilienhaus in Jucken 140 m 2, behindertengerechtes Bad, Garage, zum zu vermieten. Tel / 384

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33 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Obergeckler (Gr.L.Nr. 705/2011) Flur 1 Nr. 143/1, Wald, Im Altenseifen, 0,7179 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen.

34 Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, , Uhr, findet im Sitzungssaal (Nr. 132) der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für den Öffentlichen Personennahverkehr, Schüler- und Kindergartenkinderbeförderung statt. Tagesordnung: 1. Bericht zur Situation des ÖPNV im Bereich des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) - Bericht erfolgt mündlich - 2. Mitteilungen, Verschiedenes Bitburg, den 29. November 2011 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit Landrat Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Salmwald in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Daun-Wittlich und Prüm-Bitburg Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß 1 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Rotwildhegegemeinschaft: I. Abgrenzung Aufgrund 13 Abs. 2 LJG und 1 LJVO erfolgt innerhalb der Rotwildbewirtschaftungsbezirke Daun-Wittlich und Prüm-Bitburg die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Salmwald unter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. I. Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. IV. Begründung Zum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege des Rotwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der Grundflächen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm haben unter Beratung der Kreisjagdmeister und nach Abstimmung mit dem Rotwildringen Prüm-Bitburg und Daun-Wittlich der vorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß 1 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt. Nachdem sich die Hegegemeinschaft über das Gebiet mehrerer unterer Jagdbehörden erstreckt, ist gem. 13 Abs. 5 LJG die zuständige Aufsichtsbehörde durch die obere Jagdbehörde zu bestimmen. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun bestimmt, weil der nach Fläche größte Teil der Hegegemeinschaft in deren Bereich liegt. Nach 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.b. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. V. Hinweise Die jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdem die Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun als zuständige Aufsichtsbehörde die Mitglieder zur konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft einladen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Neustadt, den Im Auftrag gez. Marco Sergi Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Salmwald Zugeordnete Jagdbezirke Birresborn I Densborn I Densborn II l. d. K. Mürlenbach I Mürlenbach III Bleckhausen I Bleckhausen II Brockscheid Büscheich-Michelbach Burg Lissingen städt. EJB Büttenbach Deudesfeld I Deudesfeld II Dreigemeindewald Gerolstein-Gees Gerolstein l. d. K. gem. Gerolstein l. d. K. städt. EJB Kienscheid Kippscheid Kirchweiler Kitzkorb FA Daun Meisbrück-Salm-Weidenbach (Staat) Meisburg Michelbach städt. EJB Neroth gem. Neroth EJB Niederstadtfeld I Niederstadtfeld II Oberstadtfeld I Oberstadtfeld II Pelm-Süd Salm I Salm II Schutz Üdersdorf I Üdersdorf II Üdersdorf-Trettscheid Üdersdorf-Trittscheid Wallenborn I Wallenborn II

35 Weidenbach I Weidenbach II Weiersbach Berlingen Hinterweiler Zendscheid Steinborn Kyllburgweiler Johanniswald EJB Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Schneifel im Rotwildbewirtschaftungsbezirk Prüm-Bitburg Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß 1 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Rotwildhegegemeinschaft: I. Abgrenzung Aufgrund 13 Abs. 2 LJG und 1 LJVO erfolgt innerhalb des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Prüm-Bitburg die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Schneifel unter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. II. Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. IV. Begründung Zum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege des Rotwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der Grundflächen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffene untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg- Prüm hat unter Beratung des Kreisjagdmeisters und nach Abstimmung mit dem Rotwildring Prüm-Bitburg der vorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß 1 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt. Nach 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.b. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. V. Hinweise Die jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdem die Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als zuständige Aufsichtsbehörde die Mitglieder zur konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft einladen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn er Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Neustadt, den Im Auftrag Gez. Marco Sergi Zugeordnete Jagdbezirke Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Schneifel Auw I Auw II Laudesfeld Auw III Schlausenbach Auw IV Wischeid Bleialf Brandscheid I Brandscheid II Brandscheid III Brandscheid IV Buchet I Buchet II Gondenbrett I, II Gondenbrett III Niedermehl. Gondenbrett IV Obermehl. Gondenbrett V Wascheid Gondenbrett VI EJB Großlangenfeld Habscheid I Habscheid II Hollnich Hofswald EJB Masthorn Matzerath Mützenich Neuendorf Oberlascheid I Oberlascheid II Olzheim I - Nord Orlenbach Pittenbach Pronsfeld I Pronsfeld II Pronsfeld III Pronsfeld IV EJB Markert Prüm I Niederprüm Prüm II Stadt Prüm III Steinmehlen Prüm IV Weinsfeld Roth I Roth II Kobscheid Sellerich I a Sellerich I b Sellerich II a Sellerich II b Watzerath Weinsheim V-Hermespand Winterscheid Winterspelt I a Winterspelt I b Winterspelt II Winterspelt III Winterspelt IV Urb FA Prüm Staatl. EJB Prüm-Held FA Prüm Staatl. EJB Schneifel FA Prüm Staatl. EJB Winterscheid FA Prüm Staatl. EJB Winterspelt

36 Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Kyllwald in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Prüm-Bitburg und Daun-Wittlich Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß 1 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Rotwildhegegemeinschaft: I. Abgrenzung Aufgrund 13 Abs. 2 LJG und 1 LJVO erfolgt innerhalb der Rotwildbewirtschaftungsbezirke Prüm-Bitburg und Daun-Wittlich die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Kyllwald unter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. II. Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. IV. Begründung Zum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege des Rotwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der Grundflächen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm haben unter Beratung der Kreisjagdmeister und nach Abstimmung mit dem Rotwildringen Prüm-Bitburg und Daun-Wittlich der vorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß 1 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt. Nachdem sich die Hegegemeinschaft über das Gebiet mehrerer unterer Jagdbehörden erstreckt, ist gem. 13 Abs. 5 LJG die zuständige Aufsichtsbehörde durch die obere Jagdbehörde zu bestimmen. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm bestimmt, weil der nach Fläche größte Teil der Hegegemeinschaft in deren Bereich liegt. Nach 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.b. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. V. Hinweise Die jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdem die Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm als zuständige Aufsichtsbehörde die Mitglieder zur konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft einladen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Neustadt, den Im Auftrag gez. Marco Sergi Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Kyllwald Zugeordnete Jagdbezirke Balesfeld-Neuheilenbach Birresborn II Büdesheim I, II Büdesheim III Kalkwerk Büdesheim IV EJB Stein Burbach Densborn II -rechts der Kyll- Dingdorf-Niederlauch Fleringen Gerolstein Bundesforst, EJB Giesdorf Heisdorf Hersdorf I Hersdorf II Hersdorf III EJB Kopp Kopp EJB Lasel Lissingen - Hinterhausen Lissingen - links der B 410 Malbergweich Nord Malbergweich Süd Mürlenbach II Neidenbach/Usch Neidenbach EJB Arenberg Nimshuscheid Nimsreuland I Nimsreuland II EJB Oberlauch Rommersheim Rommesheim-Ellwerath Schönecken I Schönecken II EJB Schönecken III Wetteldorf Seffern Sefferweich Nord Sefferweich Süd Seiwerath I Seiwerath II EJB Franke Seiwerath III EJB Derichs St. Thomas/Bruderholz Wallersheim I Wallersheim II Wallerheim III EJB Meerkatz Wawern Waxbrunnen EJB Winringen FA Gerolstein Staatl. EJB Kyllwald FA Prüm Staatl. EJB Rommersheim FA Bitburg Staatl. EJB St. Thomas FA Gerolstein Staatl. EJB Wackelbach FA Gerolstein Staatl. EJB Weißenseifen Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Geweberwald im Rotwildbewirtschaftungsbezirk Prüm-Bitburg Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß 1 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Rotwildhegegemeinschaft:

37 I. Abgrenzung Aufgrund 13 Abs. 2 LJG und 1 LJVO erfolgt innerhalb des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Prüm-Bitburg die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Geweberwald unter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. II. Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. IV. Begründung Zum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege des Rotwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der Grundflächen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffene untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg- Prüm hat unter Beratung des Kreisjagdmeisters und nach Abstimmung mit dem Rotwildring Prüm-Bitburg der vorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß 1 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt. Nach 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.b. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. V. Hinweise Die jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdem die Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als zuständige Aufsichtsbehörde die Mitglieder zur konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft einladen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn er Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Neustadt, den Im Auftrag Gez. Marco Sergi Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Geweberwald Zugeordnete Jagdbezirke Altenhof EJB Altscheid Beifels EJB Bettingen Biersdorf Bitburg-Bedhard EJB Brecht Burscheid Dockendorf Ehlenz I Ehlenz II EJB Feuerscheid Geweberwald EJB Hamm EJB Heilenbach/Bickendorf EJB Hungerburg EJB Ingendorf Itzfelderhof EJB Lambertsberg Mauel Fab. Stiftung Merkeshausen EJB Messerich/Birtlingen Niederweiler/Echtershausen Oberpierscheid I Oberpierscheid II EJB Oberweiler I Oberweiler II EJB Oberweis I Nord Oberweis II Süd Plütscheid I Plütscheid II Schleid Weidingen Wettlingen Wiersdorf Wißmannsdorf I Wißmannsdorf II

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