Silver nitrate solution 0.01M

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1 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : SDB-Nummer : Produktart : Gemisch Anmerkungen : SDB gemäß Art. 31 der Verordnung (EU) 1907/ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Laborchemikalien Verwendungen, von denen abgeraten wird : kein(e,er) 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH Wunstorfer Straße Seelze Deutschland Telefon : (49) Telefax : (49) Für weitere Informationen bitte kontaktieren: 1.4. Notrufnummer : PMTEU Product Stewardship: SafetyDataSheet@Honeywell.com Notrufnummer : (ChemTrec-Transport) (Medical) Giftinformationszentren : siehe Kapitel 15.1 Honeywell International, Inc. 115 Tabor Road Morris Plains, NJ USA ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Seite 1 / 14

2 2.2. Kennzeichnungselemente VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise : H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise : P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen Sonstige Gefahren Keine Information verfügbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff Nicht anwendbar 3.2. Gemisch CAS-Nr. INDEX-Nr. Chemische Bezeichnung REACH Registrierungsnummer EG-Nr. Silbernitrat Einstufung 1272/2008 Konzentration Anmerkungen Ox. Sol. 2; H272 Met. Corr. 1; H290 Skin Corr. 1B; H314 Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410 1* - Für spezifische Konzentrationsgrenzen siehe Anhänge der RL 1272/2008. < 0,25 % 1* M = M = 100 Restlichen Bestandteile dieses Produkts sind ungefährlich und/oder bei Konzentrationen unterhalb der berichtspflichtigen Grenzen vorhanden sind. Die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Seite 2 / 14

3 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Getränkte Kleidung sofort ausziehen und gründliche Körperreinigung vornehmen. Ersthelfer muss sich selbst schützen. Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, Arzt hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Augenkontakt: Unverletztes Auge schützen. Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Sofort Arzt hinzuziehen. Verschlucken: Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Weitere Informationen über gesundheitliche Auswirkungen und Symptome siehe Abschnitt 11. : Seite 3 / 14

4 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl Löschpulver Schaum Kohlendioxid (CO2) Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht zu verwenden sind: Wasservollstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Von Reduktionsmitteln fernhalten. Stoff/Produkt ist in trockenem Zustand brandfördernd Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Keine ungeschützten Hautpartien. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.das Produkt selbst brennt nicht.löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben Verweis auf andere Abschnitte Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Seite 4 / 14

5 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Dampf nicht einatmen. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Stoff/Produkt ist in trockenem Zustand brandfördernd. Hygienemaßnahmen: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Weitere Angaben zu Lagerbedingungen: Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Lagerklasse (LGK): Nicht brennbare Flüssigkeiten 7.3. Spezifische Endanwendungen keine weiteren Daten verfügbar Seite 5 / 14

6 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Zu überwachende Expositionsgrenzen: Inhaltsstoffe Grundlage / Wert Wert / Art der Exposition Überschreit ungsfaktor Anmerkungen Silbernitrat TRGS 900 STEL CL Silbernitrat EU ELV TWA Silbernitrat TRGS 900 AGW als Ag Einatembare Fraktion. 0,01 mg/m3 als Ag 0,01 mg/m3 als Ag Einatembare Fraktion. 2 Kategorie I Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzw ertbestimmen d ist oder atemw egssensibilisier ende Stoffe. Indikativ STEL CL - Kategorie für Kurzzeitwerte TWA - Zeitbezogene Durchschnittskonzentration AGW - Arbeitsplatzgrenzwert DNEL/ PNEC-Werte Inhaltsstoff End-use / Impact Expositionsdauer Wert Expositionsw ege Remarks Silbernitrat Arbeitnehmer / Langzeit - systemische Effekte Silbernitrat Verbraucher / Langzeit - systemische Effekte Silbernitrat Verbraucher / Langzeit - systemische Effekte 0,016 mg/m3 0,0063 mg/m3 0,02mg/kg bw /d Einatmen Einatmen Verschlucken Inhaltsstoff Umw eltkompartiment / Wert Anmerkungen Silbernitrat Süßw asser : 0,00004 mg/l Silbernitrat Meerw asser: 0,00086 mg/l Assessment factor: Seite 6 / 14

7 10 Silbernitrat Silbernitrat Silbernitrat Silbernitrat Abw asserkläranlage: 0,025 mg/l Süßw assersediment: 438,13 mg/kg dw Meeressediment: 438,13 mg/kg dw Boden: 1,41 mg/kg dw Assessment factor: 10 Assessment factor: Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Die Persönlichen Schutzausrüstungen müssen den gültigen EN-Normen entsprechen: Atemschutz EN 136, 140, 149; Schutzbrillen / Augenschutz EN 166; Schutzkleidung EN 340, 463, 468, 943-1, 943-2; Schutzhandschuhe EN 374; Sicherheitsschuhe EN-ISO Technische Schutzmaßnahmen Unter lokaler Absaugung der Abluft einsetzen. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden. Handschutz: Handschuhmaterial: Butylkautschuk Handschuhdicke: 0,7 mm Butoject 898 Handschuhe müssen vor Gebrauch untersucht werden. Bei Abnutzung ersetzen! Anmerkungen:Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf Prüfungen und Informationen des unten genannten Handschuhherstellers oder sind durch Analogieschlüsse von ähnlichen Substanzen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.b. Temperatur, sonstige Beanspruchung, u.s.w.) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Permeationszeit sein kann. Da die Einsatzbedingungen in der Regel nicht den standardisierten Messbedingungen entsprechen, sollte die Einsatzzeit nach Empfehlung des unten genannten Handschuhherstellers 50% der angegebenen Permeationszeit nicht übersteigen. Wegen der großen Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Hersteller zu beachten. Prüfung erfolgte nach EN 374. Geeignet sind z. B. Schutzhandschuhe der Firma KCL GmbH, D Eichenzell, Vertrieb@kcl.de Augenschutz: Korbbrille Haut- und Körperschutz: Angemessene Schutzausrüstung tragen. Seite 7 / 14

8 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Umgang in Übereinstimmung mit den lokalen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form : flüssig Farbe : farblos Geruch : geruchlos Molare Masse : 169,87 g/mol Schmelzpunkt/Schmelzbere ich : Siedepunkt/Siedebereich : Flammpunkt : Nicht anwendbar Untere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar Obere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar Wasserlöslichkeit : löslich Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser : Nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben keine weiteren Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung Chemische Stabilität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Seite 8 / 14

9 Das Produkt ist in eingetrocknetem Zustand brandfördernd. Korrosiv gegenüber Metallen Zu vermeidende Bedingungen Vor extremer Hitze- und Kälteeinwirkung schützen. Von Reduktionsmitteln fernhalten Unverträgliche Materialien Starke Reduktionsmittel Gefährliche Zersetzungsprodukte Nitrose Gase ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität: Akute dermale Toxizität: Akute inhalative Toxizität: Hautreizung: Augenreizung: Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Toxizität bei wiederholter Verabreichung: Bemerkung: Karzinogenität: Bemerkung: Keimzell-Mutagenität: Bemerkung: Aspirationsgefahr: Seite 9 / 14

10 Sonstige Angaben: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Toxizität gegenüber Fischen: Toxizität gegenüber Wasserpflanzen: Toxizität gegenüber wirbellosen Wassertieren: Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit: Die Methoden zur Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Produkt: Entsorgung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Verpackung: Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Wiederverwendung oder Entsorgung gebrauchten Verpackungsmaterials sind zu beachten. Weitere Information: Seite 10 / 14

11 Entsorgungsvorschriften: Richtlinie 2006/12/EG; Richtlinie 2008/98/EG Verordnung 1013/2006/EG Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID UN Nummer : 3082 Bezeichnung des Gutes : UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. Klasse : 9 Verpackungsgruppe : III Klassifizierungscode : M6 Nummer zur : 90 Kennzeichnung der Gefahr ADR/RID-Gefahrzettel : 9 Umweltgefährdend : ja IATA UN Nummer : 3082 Bezeichnung des Gutes : Environmentally hazardous substance, liquid, n.o.s. Klasse : 9 Verpackungsgruppe : III Gefahrzettel : 9 IMDG UN Nummer : 3082 Bezeichnung des Gutes : ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Klasse : 9 Verpackungsgruppe : III Gefahrzettel : 9 EmS Nummer : F-A, S-F Meeresschadstoff : ja ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse: wassergefährdend Anmerkungen: Angabe nach Mischungsregel gemäss VwVwS. Giftinformationszentrale Land Telefonnummer Land Telefonnummer Seite 11 / 14

12 Österreich Lettland Belgien Liechtenstein nicht verfügbar Bulgarien (+) Litauen Kroatien (+3851) Luxemburg ; (+352) Zypern nicht verfügbar Malta nicht verfügbar Tschechische Republik ; Niederlande Dänemark Norw egen Estland 16662; (+372) Polen nicht verfügbar Finnland Portugal Frankreich +33(0) Rumänien nicht verfügbar Griechenland nicht verfügbar Slow akei (NTIC) Ungarn (+36-80) Slow enien nicht verfügbar Island Spanien (begär Irland +353(1) Schw eden Giftinformation); Italien nicht verfügbar Großbritannien nicht verfügbar Berlin : 030/19240 Bonn : 0228/19240 Erfurt : 0361/ Deutschland Freiburg : 0761/19240 Göttingen : 0551/19240 Homburg : 06841/19240 Mainz : 06131/19240 München : 089/19240 Weitere Chemikalienverzeichnisse USA: Toxic Substances Control Act (Gesetz über die Kontrolle giftiger Substanzen) Auf der TSCA-Liste Australien. Industrial Chemical (Notification and Assessment) Act Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen Kanada: Canadian Environmental Protection Act (CEPA). Domestic Substances List (DSL). Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste Japan. Kashin-Hou Law List Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen Korea. Toxic Chemical Control Law (TCCL) List Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen Seite 12 / 14

13 Philippinen. The Toxic Substances and Hazardous and Nuclear Waste Control Act Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen China. Inventory of Existing Chemical Substances Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen Neuseeland. Inventory of Chemicals (NZIoC), as published by ERMA New Zealand Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Texte H-Statements aus Kapitel 3 Silbernitrat : H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Alle Richtlinien und Gesetze repräsentieren die aktuelle Version. Relevante Änderungen zur vorherigen Version werden durch senkrechte Linien an der linken Seite kenntlich gemacht. Abkürzungen: EG Europäische Gemeinschaft CAS Chemical Abstracts Service DNEL Derived no effect level PNEC Predicted no effect level vpvb Very persistent and very biaccumulative substance PBT Persistent, bioaccmulative und toxic substance Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Seite 13 / 14

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