SICHERHEITSDATENBLATT
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- Henriette Bieber
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1 1/10 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Verpackungsgrösse: Cat. No , kg; 7,5 kg 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung: Einbettmittel für materialographische Werkstücken 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant: Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: 1.4. Notrufnummer Notrufnummer: Struers GmbH - Zweigniederlassung Schweiz Weissenbrunnenstrasse 41, Postfach 428 CH-8903 Birmensdorf Switzerland Tel:+41 (44) Fax:+41 (44) switzerland@struers.de Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: DHI Fragen an den Inhalt dieser Sicherheitsdatenblatt sind zu richten an: struers@struers.dk Tox Info Suisse: 145 (24-h-Notfallnummer) Auskunft:
2 2/10 ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs CLP: Skin Irrit. 2;H315 Eye Irrit. 2;H319 Skin Sens. 1;H Kennzeichnungselemente Achtung Enthält: H315 H317 H319 P280 P302 + P352 P305 + P351 + P338 P333 + P313 P337 + P313 P Sonstige Gefahren PBT/vPvB: Sonstige: Bisphenol-A-epichlorhydrin, epoxidharz Tetrabromphthalsäureanhydrid Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be-hutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen. Nicht relevant. Staub kann mit Luft explosive Mischungen bilden. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2. Gemische Das Produkt enthält: Epoxyharz und Füllstoffe.
3 3/10 CLP: %: CAS-Nr.: EG-Nr.: REACH Reg.Nr.: 10-< Bisphenol-A-epichlorhydrin, epoxidharz Chemischer Name: Einstufung: Anm.: Skin Irrit. 2;H315 Eye Irrit. 2;H319 Skin Sens. 1;H < Tetrabromphthalsäureanhydrid Skin Sens. 1;H Calciumsilikat - Referenzen: Der vollständige Text für alle Gefahrenhinweisen ist in Abschnitt 16 wiedergegeben. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Die Person an die frische Luft bringen, in Ruhe halten und nicht unbeaufsichtigt lassen. U.U. die Notaufnahme aufsuchen, das Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die Haut mit Wasser und Seife waschen. Bei Ekzem und anderen Hautbeschwerden: Arzt aufsuchen und Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Sofort mit viel Wasser bis zu 15 Minuten lang ausspülen. U.U. Kontaktlinsen entfernen und Augen weit öffnen. Hört die Reizung nicht auf: Auf dem Weg zur Notaufnahme das Spülen fortsetzen, Sicherheitsdatenblatt mitbringen. Mund sofort ausspülen und viel Wasser trinken. Die Person nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Unwohlsein die Notaufnahme aufsuchen und diese Anweisung mitbringen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Wirkungen: Siehe Abschnitt 11 für weitere Informationen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und Symptomen Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Ärztliche Soforthilfe/ Spezialbehandlung: Nicht bekannt. ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Bei der Wahl des Löschmittels mögliche andere Chemikalien berücksichtigen. Ungeeignete Löschmittel: Keine besondere Massnahmen nötig Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefährdungen: 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung: Bei Erhitzen oder Verbrennen können sich reizende Dämpfe/Gase entwickeln. Wahl von Atemschutzgerät bei Feuer: Die generellen Massnahmen des Arbeitsplatzes beachten.
4 4/10 ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmassnahmen: 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verfahren zur Reinigung: 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Referenzen: Einatmung von Staub vermeiden. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Nicht in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer gelangen lassen. Verschüttetes Produkt mit Besen, Schaufel o.ä. Aufsammeln. Aufgesammelter Staub ist nach Absprache mit den örtlichen Behörden zu entsorgen. Betreffend Entsorgung Abschnitt 13 beachten. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Handhabung: Technische Massnahmen: Technische Anforderungen: Regeln für den hygienischen Umgang mit Chemikalien beachten. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Einatmung von Staub vermeiden. Sorgfältige persönliche Hygiene ist unbedingt einzuhalten. Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes Hände und beschmutzte Arbeitsbereiche mit Wasser und Seife gründlich reinigen. Arbeitsvorgänge benutzen, die Kontakt minimieren. So weit wie möglich Wegwerfartikel (Lappen, Pinsel, Spachtel o.ä) verwenden. Örtlich begrenzte Absaugung wird empfohlen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen bei Lagerung: Lagerbedingungen: 7.3. Spezifische Endanwendungen Spezifische Endanwendung(en): Keine besondere Anforderungen. In dicht geschlossenen Originalbehältern aufbewahren. Bei Raumtemperatur aufbewahren. Nicht relevant.
5 5/10 ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1. Zu überwachende Parameter Grenzwerte sind nicht festgelegt Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Massnahmen: Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz: Handschutz: Augenschutz: Hautschutz: Umweltexpositionskontrollen: Für ausreichende Ventilation sorgen. Örtlich begrenzte Absaugung wird empfohlen. Persönliche Schutzausrüstung muss in Übereinstimmung mit den geltenden CEN Normen und in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten von persönlicher Schutzausrüstung gewählt werden. Bei unzureichender Belüftung und bei Arbeit von kurzer Dauer ist geeignetes Atemschutzgerät erforderlich. Immer ein geeignetes Atemschutzgerät mit Partikelfilter, Typ P2 tragen. Schutzhandschuhe tragen. Nitrilhandschuhe werden empfohlen. Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz tragen. Keine besondere Massnahmen. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Granulat Farbe: Schwarz. Geruch: Geruchfrei. ph-wert: Schmelzpunkt: > 80 C Siedepunkt: Flammpunkt: Explosionsgrenzen: Relative Dichte: 2,2-2,3 Löslichkeit: nicht wasserlöslich 9.2. Sonstige Angaben Sonstige Angaben: Flüchtige organische Verbindungen (VOC): 0 g/l
6 6/10 ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Reaktivität Reaktivität: Chemische Stabilität Stabilität: Keine bekannte Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen: Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen/Stoffe: Unverträgliche Materialien Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Zersetzungsprodukte: Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen. Keine bekannte. Keine besondere. Keine besondere. Kohlenmonoxid (CO). Halogenierte Kohlenwasserstoffe. ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität (Oral): Akute Toxizität (Haut): Akute Toxizität (Inhalation): Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Schwere Augenschädigung/- reizung: Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut: Keimzellmutagenität: Karzinogenität: Reproduktionstoxizität: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT Einmalige Exposition: STOT Wiederholte Exposition: Aspirationsgefahr: Einatmen: Staub kann den Hals und die Atemwege reizen und Husten hervorrufen.
7 7/10 ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN Toxizität Ökotoxizität: Persistenz und Abbaubarkeit Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden Mobilität: Es ist nicht zu erwarten, dass das Produkt Risiko für Schadwirkungen in der Umwelt verursachen kann. Das Produkt ist nicht unmittelbar biologisch abbaubar. Daten bzgl. Bioakkumulation liegen nicht vor Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT/vPvB: Andere schädliche Wirkungen Andere schädliche Auswirkungen: Nicht relevant. Der VOC-Gehalt des Produktes ist laut VOC-Verordnung weniger oder gleich 3%. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Verfahren der Abfallbehandlung Restmengen: Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Der Abfall ist als gefährlicher Abfall klassifiziert. Daran denken dass ausgehärtetes Material normalerweise nicht als chemischer Abfall betrachtet wird. Verunreinigtes Verpackungsmaterial: LVA-Code: Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
8 8/10 ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT Unterliegt nicht den internationalen Regeln bzgl. Transport von Gefahrgut (IMDG, ICAO/IATA, ADR/RID) UN-Nummer UN-Nr.: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Richtiger Versandname: Transportgefahrenklassen Klasse: Verpackungsgruppe PG: Umweltgefahren Meeresschadstoff: - Umweltgefährdende Substanz: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Besondere Vorsichtsmaßnahmen: - Keine bekannte Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Massengutbeförderung: Nicht relevant.
9 9/10 ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Besondere Bestimmungen: Nationale Vorschriften: Stoffsicherheitsbeurteilung CSA-Status: Als Hauptregel ist die Arbeit mit diesem Produkt Personen unter 18 Jahren untersagt. Der Benutzer ist in der Ausführung der Arbeit den gefährlichen Eigenschaften dieses Produktes sowie den notwendigen Sicherheitsmassnahmen gründlich zu unterweisen. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, mit Änderungen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (mit Änderungen). Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV). Verordnung des EVD ( ) vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Oktober 2005, mit Änderungen. Verordnung ( ) über die Lenkungsangabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) vom 12. November Nicht relevant.
10 10/10 ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Der Benutzer ist in der Ausführung der Arbeit zu unterweisen und muss mit dem Inhalt dieses Sicherheitsdatenblattes vertraut sein. Die folgende Teile sind revidiert worden oder enthalten neue Auskünfte: - Die (*) geben Änderungen im Vergleich zur vorigen Version an. Approbiert von DHI. Zusätzliche Informationen: Einstufung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Berechnungsverfahren. Wortlaut der R-Sätze und Gefahrenhinweise: H315 H317 H319 Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Die Auskünfte dieses Sicherheitsdatenblattes gründen auf Auskünfte, die am Datum der Erstellung in unserem Besitz waren und sind unter der Voraussetzung erteilt, dass das Produkt unter den angegebenen Verhältnissen und in Übereinstimmung mit der auf der Verpackung und/oder in relevanter technischer Literatur spezifizierten Verwendungsweise verwendet wird. Jeder andere Gebrauch dieses Produktes, eventuell in Kombination mit anderen Produkten oder Prozessen, geschieht auf eigene Verantwortung des Benutzers. Ausgearbeitet von DHI - Environment and Toxicology, Agern Allé 5, DK-2970 Hørsholm, Denmark.
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1/8 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Cat. No. 40300002 CAS-Nr.: 19125-99-6 EG-Nr.: 242-828-7 REACH Reg.Nr.: - Verpackungsgrösse:
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1/10 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Verpackungsgrösse: Cat. No. 40700066, 40700067 1; 5 l 1.2. Relevante identifizierte
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