Einladung zur Bürgerversammlung

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Donnerstag, 3. November 2016 Einladung zur Bürgerversammlung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am beschlossen, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Diese findet statt am Mittwoch, dem 9. November 2016 um Uhr (Einlass: Uhr) in der Stadthalle Für die Bürgerversammlung im Saal der Stadthalle hat der Gemeinderat folgende Tagesordnung festgelegt: 1. Begrüßung und Einführung (Bürgermeister Frank Buß) 2. Aktuelle Haushaltslage und finanzielle Perspektiven (Beigeordneter Michael Hanus) 3. Masterplan Unteres Schulzentrum und innerstädtische Sportstätten (Planungsbüro Drees & Sommer) 4. Fragen und Diskussionen Ich lade Sie hierzu ganz herzlich ein. Ihr Frank Buß Bürgermeister

2 2 Nummer 44 AUS DEM RATHAUS 3. November 2016 Plochinger Nachrichten Hilfe bei der Suche nach dem Traumberuf Beim Azubi-Talk lernen Schüler unterschiedliche Ausbildungsberufe aus erster Hand kennen Welchen Beruf soll ich einmal erlernen und was für Ausbildungsmöglichkeiten gibt es überhaupt? Diese Fragen stellen sich aktuell die Achtklässler der Plochinger Burgschule und der Reichenbacher Lützelbachschule. Eine aktive Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen bietet der Plochinger Azubi-Talk. Hier bekommen die Schüler aus erster Hand Infos von insgesamt 13 regionalen Betrieben und Unternehmen, die bei der nun vierten Auflage des Austauschs ihre ganz unterschiedlichen Ausbildungsberufe vorstellten. Um halb elf fällt an diesem Donnerstagmorgen im evangelischen Gemeindehaus Plochingen der Startschuss für den vierten Azubi-Talk: Jeweils sieben Minuten stehen den Kleingruppen von insgesamt gut 45 Achtklässlern für die 13 teilnehmenden regionalen Betriebe und Unternehmen zur Verfügung, um möglichst viele Infos zu deren Ausbildungsberufen mit nach Hause zu nehmen. Auszubildende, Fachkräfte und Ausbilder stehen den Schülern und ihren vorab vorbereiteten Fragen dabei Rede und Antwort. Das Angebot reichte hier etwa vom Ausbildungsberuf des Schädlingsbekämpfers über jenen des Fleischers und Werkzeugmechanikers bis hin zum Zahnmedizinischen Fachangestellten, Berufskraftfahrer oder auch der Fachkraft für Lagerlogistik - um nur einige Beispiele zu nennen. Veranstaltet wird der Azubi-Talk vom Kreisjugendring Esslingen (KJR) in Kooperation mit den beiden Schulen sowie dem Zusammenschluss von Senioren JAZz e.v. (Jung, Alt, Zukunft, zusammen) aus Plochingen. Saskia und Munir (beide 14), Achtklässler der Burgschule Plochingen, stehen wie ihre Klassenkameraden unmittelbar vor ihrem ersten Berufspraktikum. Viele Schüler haben schon konkrete Vorstellungen vom zukünftigen Beruf Bei den Schädlingsbekämpfern stand ein Waschbär als konkrete Anschauung bereit. Jobs der Zukunft bietet auch die Recyclingbranche. Saskia hat schon recht konkrete Vorstellungen, was sie nach der Schule einmal machen möchte: Ich arbeite gern mit Kindern, für mich wäre der Beruf der Erzieherin daher sehr interessant. Ich habe mich schon informiert und weiß, dass ich dafür die Mittlere Reife schaffen sollte. Insgesamt war mir auch nicht klar, dass es so viele Ausbildungsberufe gibt. Munir schwebt dagegen eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker oder auch zum Industriemechaniker vor, irgendwas Technisches auf jeden Fall. Das Gespräch mit den CeramTec-Mitarbeitern war daher spannend, vielleicht kann ich da ja ein Praktikum machen, so die Hoffnung des 14-Jährigen. Fortsetzung Seite 3 Stukkateur? Auch Mädchen stellten interessierte Fragen.

3 Plochinger Nachrichten AUS DEM RATHAUS 3. November Fortsetzung von Seite 2 Die meisten der Betriebe sind schon seit dem ersten Azubi-Talk mit dabei, neu im Boot sind in diesem Jahr die Metzgerei Schneider aus Plochingen, Friseur Staib aus Reichenbach, die Firma Hermann Mahr GmbH Heizung und Sanitär ebenfalls aus Reichenbach und die Firma Puschmann Schädlingsbekämpfung aus Hochdorf, zählt Sebastian Haller vom KJR Esslingen auf. Er ist an der Plochinger Burgschule für die Berufseinstiegsbegleitung zuständig. In der achten Klasse stehen die Schüler ganz am Anfang ihrer Berufsorientierung. Mitte November steht das erste Praktikum an, zwei weitere folgen im Februar und Mai. Der Azubi-Talk ist daher eine gute Gelegenheit, direkt mit verschiedenen Betrieben ins Gespräch zu kommen, sich über neue Berufsbilder zu informieren. Häufig kommen hier auch Praktika zustande. Wichtig sei zudem, dass die Schüler hier mit Auszubildenden ins Gespräch kommen, also mit Leuten, die nicht allzu viel älter sind, da sind die Hemmungen dann gleich geringer, beobachtet Isabelle König, Lehrerin an der Plochinger Burgschule und dort Fachbereichsleiterin für den Übergang von der Schule in den Beruf. Gern mehr ins Bewusstsein der Jugendlichen rücken wollten etwa Sabine Göggerle von der Firma Puschmann, Agnes Häberle von der Metzgerei Schneider oder Inga Scheunemann von Remondis ihre Ausbildungsberufe. Schädlingsbekämpfer, Fleischer, Berufskraftfahrer - alle drei zählen laut ihnen nicht gerade zu den Top Ten bei den Schülern oder sind zu wenig als Ausbildungsberufe bekannt. Der Azubi- Talk biete da eine gute Plattform. Vom Beruf des Schädlingsbekämpfers haben Diese Jungs ließen sich gerne erklären, was am Beruf des Friseurs attraktiv ist. viele keine so rechte Vorstellung, auch nicht davon, dass sich das Berufsbild inhaltlich mittlerweile gewandelt hat: Wir sind nur noch zum kleinen Teil tatsächlich Bekämpfer, vielmehr sind wir prophylaktisch als Berater im Einsatz, erklärt Sabine Göggerle von der Firma Puschmann aus Hochdorf, es sollte daher eigentlich eher Schädlingsmanagement statt Schädlingsbekämpfung heißen. Ein Hauptschulabschluss reiche für die dreijährige Ausbildung. Wichtig ist zum Beispiel, dass man ein Tierfreund ist - ja, wer keine Tiere mag, wird auch kein guter Berater - man sollte gern mit Menschen, also den Kunden, in Kontakt treten und auch eigenverantwortlich arbeiten können und wollen, nennt Göggerle einige Voraussetzungen. Die Fragen der Schüler an die 13 Betriebe drehten sich insgesamt gerade um die Voraussetzungen, die man für die jeweilige Ausbildung mitbringen muss. Genauso hörte man an den Tischen immer wieder Fragen nach den genauen Ausbildungsinhalten und nach dem Gehalt. Yvette Wohlfahrth, Niederlassungsleiterin am Plochinger Standort der BTG Internationale Spedition GmbH, erklärte den Schüler in diesem Zusammenhang beispielsweise, wie wichtig insgesamt im Betrieb gute Englischkenntnisse sind: Unsere Kunden sind international, genauso die Fahrer, die täglich zu uns kommen. Mir ist daher wichtig, dass unsere Mitarbeiter tolerant gegenüber und gleichzeitig interessiert an anderen Kulturen sind. Wir selbst haben Mitarbeiter aus 15 verschiedenen Nationen im Betrieb. In den vergangenen Monaten hat sich der Gemeinderat immer wieder mit Befreiungen vom Bebauungsplan beschäftigen müssen. Die machten oft Sinn. Deshalb wurden jüngst im Gemeinderat auch neben dem Bebauungsplan für das Neubaugebiet Stumpenhof Süd/Talweg andere Bebauungsplanverfahren behandelt. Besonders gut kam dabei bei den Gemeinderäten an, dass damit manchem Bauherren durch ganz pragmatische Regelungen das Leben einfacher gemacht wird. Erleichterung für Bauherren Mehrere Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht So werden im Neubaugebiet Stumpenhof beispielsweise zukünftig der Bau von Gartenhäuser die Gebäudeabstandsregeln, oder die Frage, ob vor Garagen Parkplätze angelegt werden können, großzügiger gehandhabt. Die Vorschläge der Verwaltung, die Verbandsbaudirektor Wolfgang Kissling dem Rat der Stadt vorlegte, fanden Anklang: Das erleichtert es für die, die bauen wollen, aber auch die Bearbeitung der Genehmigungen können flotter vonstatten gehen, freute sich Stefan Kirchner (OGL). Für Gerhard Remppis (SPD) waren die Vorschläge ebenfalls in Ordnung: Das ist sehr pragmatisch und eine gute Botschaft für alle Bauherren, sagte er auch angesichts der Tatsache, dass die Wohnungsnot in keiner Kommune im Landkreis so groß wie in Plochingen sei. In dem Neubaugebiet geht es vorwärts, berichtete Kissling: Bereits zehn Baustellen seien eingerichtet. Bebauungspläne auch für Bereiche in Nähe des Bahnhofs angestoßen Beschlossen wurde auch der Bebauungsplan für das Areal, wo die neue Malteser-Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus derzeit aus dem Boden wächst. Ganz in der Nähe liegt ein weiteres Gebiet, dessen Entwicklung die Verwaltung und der Gemeinderat schon lange gemeinsam besser steuern wollen. Dabei handelt es sich um das Gebiet zwischen Bahnhofsstraße, Hermannstraße und Esslinger Straße. Dort (hinter dem ehemaligen Vermessungsamt) gibt es größere Flächen, die sich geradezu anbieten, dort die innerstädtische Bebauung nachzuverdichten. Ziel sei bei diesem Bebauungsplan, diesen Bereich städtebaulich neu zu ordnen. Es gibt aber auch einen Nebeneffekt. Mit dem Bebauungsplan könne die Stadt dann auch Einfluss darauf nehmen, ob in diesem Bereich etwa neue Wettbüros entstehen könnten.

4 4 Nummer November 2016 AUS DEM RATHAUS Plochinger Nachrichten Von Tarzan über Indianer bis zum Tanz der Vampire Schaubühne 2016 des Turngaus bot abwechslungsreiches Programm Ein abwechslungsreiches und mit vielen kreativen Ideen gespicktes Programm wurde den Zuschauern bei der Turngau-Schaubühne am vergangenen Wochenende in der Schafhausäckerhalle geboten. Der TV Plochingen war in diesem Jahr der Ausrichter dieser beliebten Tanzund Turnveranstaltung des Turngaus Neckar-Teck. Über 15 Gruppen aus den Vereinen des Kreises zeigten ihre mit viel Fleiß und Kreativität einstudierten Choreografien einem begeisterten Publikum. Von Tarzan über Car Wash, Rocky und Piraten, Im Wilden Westen und Vampire, Gabalier-Mix und Burlesque, Hotel Royal und High Noon im Saloon - für jeden Geschmack war etwas geboten. Neben den Showtänzen waren auch Jazz, Hip-Hop und Modern Dance vertreten. Und zum ersten Mal dabei: Rope Skipping eine moderne und ziemlich viel Kondition und Ausdauer erfordernde Art des Seilspringens. Sonst ist uns die Bühne immer zu klein, aber in einer Sporthalle können wir endlich auch mal auftreten, sagte die Trainerin Dorle Lottermann vom TV Unterboihingen. Die Entscheidung war also richtig, einmal nicht eine Bühne wie in der Stadthalle zu wählen. Viele Gruppen hatten eine große Anzahl von Teilnehmern, die nicht auf eine Bühne gepasst hätten. Ein wichtiger Punkt für mich waren auch die Kosten die Sporthalle bekommen wir von der Stadt immer noch gebührenfrei für unsere Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, so die Verantwortliche vom TV Plochingen, Andrea Knemeyer. Der TV Plochingen selbst war mit insgesamt fünf Jazztanzgruppen und den Leistungsturnern und -turnerinnen vertreten. Für das Opening hatten alle Jazztanzgruppen einen Gemeinschaftstanz einstudiert, die Jazz-Damen begeisterten das Publikum mit ihrer Interpretation von Rocky und die Gruppe Sweet Rush setzte Szenen des Musicals Tarzan gekonnt in eine tänzerische Darbietung um. Unterstützt wurden sie dabei von einem echten Musicalstar: David Giss vom VfL Kirchheim stand beim Musical Tarzan in Stuttgart bei insgesamt 31 Vorführungen als der junge Tarzan auf der Bühne und zeigte einiges davon bei der Schaubühne in Plochingen. In den Wilden Westen wurden die Zuschauer von der Leistungsturngruppe entführt. Mit einer Show, verkleidet als Indianer und Cowboys, zeigten die Nachwuchssportler im Alter von acht Schwungvoll ging es beim Jazztanz zu. Tarzan war in der Schafhausäckerhalle auch zu sehen. bis 21 Jahren Akrobatik am Boden sowie Trampolinsprünge, Flick-Flacks und Saltos. Sehr zufrieden mit der Veranstaltung zeigte sich auch Gabi Hauke- Ziehfreund, die Verantwortliche des Turngaus: Es ist immer wieder schön zu sehen, was sich die einzelnen Vereine und Gruppen das Jahr über so in ihren Vereinen ausdenken und dann als Vorführung präsentieren. Auch ihr Verein, der TSV Berkheim, war mit zwei Darbietungen vertreten. Es war wieder eine gelungene Schaubühne und die Organisation und Ausrichtung dieser Veranstaltung hat zwar viel Arbeit, aber auch jede Menge Spaß gemacht, zog Andrea Knemeyer Bilanz. In diesem Jahr wurde sie von Philine Wahl, die ihren Bundesfreiwilligendienst beim TV Plochingen absolviert, tatkräftig unterstützt. Und ohne die vielen freiwilligen Helfer wäre so eine Großveranstaltung gar nicht möglich, meinte Andrea Knemeyer, auf die Eltern der Kinder in den Turn- und Jazztanzgruppen kann ich in Sachen Mithilfe und Kuchen immer zählen. Bei Ihnen allen möchte ich mich auf diesem Weg ganz herzlich bedanken. Zwei Indianer.

5 Plochinger Nachrichten donnerstag, 3. November Sterbehilfe Ein Weg in Würde zu Sterben? Ein Jahr nach Änderung des Sterbehilfegesetzes Vertreter aus Politik, Medizin, Kirche und Hospiz beziehen zu den Veränderungen Stellung Herzliche Einladung zur aktuellen Werkschau am um Uhr in die Steingießerei im Ingeborg Schick,Hospizgruppe Plochingen Dr.med. Marc Alexander Meinikheim, Internist, Vorstandsmitglied der Kreisärzteschaft Esslingen Wolfgang Kramer,Pastoralreferent i.r., ehem.krankenhausseelsorger Esslingen Markus Grübel,MdB und Parl. Staatssekretär Moderation Pfarrer Gottfried Hengel Freitag 4. November Uhr Katholische Gemeinde St. Konrad Hindenburgstr. 57 Plochingen Eintritt frei Kulturpark Dettinger Evangelische Kirchengemeinde Plochingen In Kooperation mit der CDU Fröhlichen Weinstube Vergnüglicher Vortrag über den deutschen Durst Wir laden Sie herzlichein zu einem vergnüglichen Vortrag, vorgetragen von Brigitte Haussler-Kimmerle. Der DeutscheDurst Ein fröhlicher Spaziergang über den alkoholischen Konsummit Wissenswertem undzahlreichen Anekdoten. Sonntag 6. Nov um 16 Uhr Kronenstraße 3/1 in Plochingen Eintritt 10 Euro incl. einem Glas Secco. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anmeldung bei Harald Kimmerle Tel.:

6 6 Nummer 44 donnerstag, 3. November 2016 Plochinger Nachrichten Die Musikschule für Plochingen, Altbach, Deizisau, Hochdorf und Baltmannsweiler Herbstkonzert Martinskirche Hochdorf Sonntag, 06. November Uhr Martinskirche Hochdorf Schülerinnen und Schüler der Musikschule gestalten ein herbstliches Programm! Interessierte sind herzlichst willkommen! Der Eintritt ist frei! Über eine Spende würden wir uns sehr freuen! Katholische Kirchengemeinde St. Konrad, Plochingen Martinsritt am Samstag, 12. November 2016, 17 Uhr Marktplatz, vor der Ottilienkapelle Unterstützt vom Posaunenchor beginnen wir mit dem Singen der Martinslieder. Danach begleiten wir den Heiligen Martin auf seinem Pferd mit unseren Lampions über die Schulstraße und Moltkestraße zur katholischen Kirche St. Konrad, wo auf dem Parkplatz vom Gemeindezentrum die traditionelle Mantelteilung dargestellt wird. Anschließend bittet der Bettler in der Kirche um eine milde Gabe für Kinder in Not und die Martinsbrezel wird an die Kinder verteilt. Die Pfadfinder des Stammes Plochingen laden anschließend zu Kinderpunsch und Punsch ein. Ihre Spende dafür ist für die Jugendarbeit der DPSG.

7 Plochinger Nachrichten donnerstag, 3. November SKI- und SNOWBOARD- BASAR im Lichthof des Gymnasiums Plochingen!!!Terminänderung!!! Samstag November 2016!!!Terminänderung!!! Annahme von Uhr Verkauf Uhr Die Vorletzten -Kabarettder Extraklasse! Donnerstag, , 19:00 Uhr Ev. Gemeindehaus Hermannstraße Zwei kabaretterfahrene, pfiffigeund talentierte Pfarrer nehmen ihren eigenen Job und was so dazugehört auf die Schippe. Als Mesner und Kirchenmusiker getarnt, lässt sich trefflichallesdurchdenkakao ziehen, was im im kirchlichen Bereich oft so bierernst und humorlos daherkommt. Weil allgegenwärtige Themen nicht vor den Kirchentüren halt machen, geht s auch um s liebe Geldoder um denkirchenchor, den Sonntag und was an diesem Tag sein darf und was nicht, um kirchlichepleiten, Pech du Pannen. Jede/r, ob Kirchgänger oder nicht, hat hier etwas zu lachen Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen.

8 8 Nummer 44 donnerstag, 3. November 2016 Plochinger Nachrichten Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinderat der stadt Plochingen hat in seiner sitzung am die Jahresrechnung 2014 wie folgt festgestellt: 1. Gesamtergebnisrechnung Ordentliche erträge ,18 Ordentliche aufwendungen ,92 Ordentliches Ergebnis ,26 außerordentliche erträge 2.550,00 außerordentliche aufwendungen ,20 Sonderergebnis ,20 Gesamtergebnis ,06 2. Gesamtfinanzrechnung einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,14 auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,90 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ,24 einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,78 auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,04 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit ,26 Finanzierungsmittelüberschuss ohne Finanzierungstätigkeit ,98 einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,65 auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,71 Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 111,94 Finanzierungsmittelüberschuss ,92 aus laufender Verwaltung, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit haushaltsunwirksame einzahlungen ,52 haushaltsunwirksame auszahlungen ,12 Finanzierungsmittelüberschuss haushaltsunwirksame Vorgänge ,60 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln ,32 3. Kassenbestand anfangsbestand an Zahlungsmitteln ,71 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln ,32 Endbestand an Zahlungsmitteln ,03 4. Bilanz der Jahresabschluss zum umfasst eine Bilanzsumme von ,80. davon entfallen auf die Positionen der Aktivseite immaterielle Vermögensgegenstände ,45 sachvermögen ,69 Finanzvermögen ,67 abgrenzungsposten ,99 davon entfallen auf die Positionen der Passivseite Basiskapital ,81 rücklagen ,56 sonderposten ,22 rückstellungen ,96 Verbindlichkeiten ,10 abgrenzungsposten ,15 5. Ermächtigungsübertragungen In das haushaltsjahr 2015 werden übertragen in der Ergebnisrechnung - erträge aus der ergebnisrechnung 0,00 - aufwendungen aus der ergebnisrechnung ,34 in der Finanzrechnung - einzahlungen aus dem Finanzhaushalt ,96 - auszahlungen aus dem Finanzhaushalt ,39 6. Schuldenstand schuldenstand zum ,12 Kreditaufnahmen in ,65 tilgungen ,71 Schuldenstand zum ,06 dieser Beschluss wird hiermit gemäß 95b abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gegeben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss von montag, dem bis einschließlich dienstag, dem im rathaus II, schulstraße 5 im Bürgerservice zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausliegt. Plochingen, den Bürgermeisteramt Information zum VDSL Ausbau der Telekom Deutschland und der Stadt Plochingen - haushalte im Ortsnetz Plochingen am markt, Neckarstraße, am Fischbrunnen, Wiesbrunnenstraße erhalten VdsL-Vectoring. - seit geht das restliche VdsL-Vectoring Netz, in Betrieb. - ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, die neuen VdsL anschlüsse zu buchen. die Bürgerinnen und Bürger aus Plochingen können seit dem 30. september 2016 am markt, Neckarstraße, am Fischbrunnen, Wiesbrunnenstraße mit hochgeschwindigkeit über die weltweite datenautobahn fahren. die Geschwindigkeit der datenübertragung wird je nach entfernung zum schaltgehäuse bis zu 100 megabit pro sekunde (mbit/s) im download erreichen. der VdsL-ausbau (Very high speed digital subscriber Line) in der Gemeinde Plochingen ist nun Komplett abgeschlossen. Kunden die einen VdsL anschluss möchten, können ab diesem Zeitpunkt die neuen anschlüsse beauftragen bzw. buchen. durch die eingebaute technik, die sogenannte Vectoring-technik, werden Geschwindigkeiten von 100 mbit/s download u. bis zu 40 mbit/s im upload, je nach entfernung zum jetzt neu errichteten schaltgehäuse erreicht. eine automatische umstellung wird es nicht geben, jeder Kunde muss aktiv einen auftrag erteilen, damit er an das neue Glasfasernetz angeschlossen wird. Bei Fragen wenden sich an die kostenlose telefonische hotline der telekom unter tel und lassen sich beraten und informieren.

9 Plochinger Nachrichten donnerstag, 3. November Stadt Plochingen Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer 4. Quartal 2016 fällig am 15. November 2016 Am 15. November 2016 sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2016 zur Zahlung fällig. Wir bitten alle selbstzahler um Beachtung des termins, da bei einer verspäteten Zahlung mahngebühren und säumniszuschläge berechnet werden müssen. Bei den Zahlungspflichtigen, die der stadtkasse Plochingen ein sepa- Lastschrift-mandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche deckung aufweist. Wir empfehlen den selbstzahlern ein sepa-lastschrift-mandat zu erteilen, um unnötigen Ärger über mahngebühren zu vermeiden. Formulare hierzu erhalten sie über die homepage der stadt Plochingen oder können unter telefon / oder -423 angefordert werden. Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige eigentümer nach der gesetzlichen regelung mindestens für das laufende Kalenderjahr, längstens bis zur aufhebung des steuerbescheids, zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. eine privatrechtliche bzw. vertragliche regelung zwischen Verkäufer und Käufer bleibt hiervon unberührt. die vom Finanzamt vorzunehmende Zurechnungsfortschreibung erfolgt zum des auf die Grundstücksübergabe folgenden Jahres. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass hierzu eine Bearbeitungszeit von mind. drei monaten benötigt wird. Wir bitten entsprechend um Beachtung. Bürgersprechstunden die nächsten Bürgersprechstunden finden am Dienstag, 15. November 2016, von Uhr Montag, 5. Dezember 2016, von Uhr im amtszimmer des Bürgermeisters, schulstr. 7, statt. sie können bei diesen sprechstunden Ihre anregungen und anliegen vortragen. Frank Buß Bürgermeister Besuch von Herrn Schnabel im Parkkindergarten am donnerstag, dem 13.Oktober, hatten die Kinder vom Parkkindergarten im Bruckenwasen Besuch von einem ganz besonderen Gast: herr schnabel, ein frecher schwarzer rabe kam mit seinen Freunden zu uns. mitgebracht hatte ihn eine Zauberin, Frau ulrike Killinger mit ihrer Puppenbühne mini-max aus remshalden. sie begrüßte die Kinder mit den Worten: hallo Kinder seid bereit, jetzt ist Puppenbühnenmitmachzeit ; und so war es dann auch: die Kinder konnten nicht nur zuschauen sondern waren bei allen Begegnungen mit den verschiedenen handpuppen und den Zaubertricks aktiv beteiligt und hatten viel spaß dabei. erstaunt konnten sie erleben, wie sich z.b. ein Buch immer wieder in den Farben verändert, ein Glas plötzlich blau wird oder wie aus einem Beutel eine lange, lange reihe von tüchern gezogen wird. Wie das möglich ist? eben nur durch Zauberei! Lieder und Zaubersprüche wurden dazu natürlich auch gebraucht und die Kinder machten begeistert mit. Zum schluss bekam jedes Kind noch einen Zauberstein und das Foto vom rabe schnabelix als bleibende erinnerung an den wirklich zauberhaften Vormittag! POLIZEIVERORDNUNG der Stadt Plochingen zur aufrechterhaltung der öffentlichen sicherheit und Ordnung. Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen 1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung 2 rundfunkgeräte, Lautsprecher, musikinstrumente und dergleichen 3 Lärm von sport- und spielplätzen 4 Lärm aus Gaststätten 5 haus- und Gartenarbeiten 6 Lärm durch tiere 7 Lärm durch Fahrzeuge 8 Wertstoffsammelbehälter Abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit 9 Verunreinigung öffentlicher straßen 10 Benutzung öffentlicher Brunnen 11 Verkauf von Lebensmitteln im Freien 12 Gefahren durch tiere 13 Verunreinigung durch hunde und Pferde 14 taubenfütterungsverbot 15 Belästigung durch ausdünstungen u.ä. 16 unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 17 Belästigung der allgemeinheit Abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 18 Ordnungsvorschriften Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern 19 hausnummern Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen 20 Zulassung von ausnahmen 21 Ordnungswidrigkeiten 22 Inkrafttreten aufgrund von 10 abs. 1 in Verbindung mit 1 abs. 1 und 18 abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. 1992, 1, ber. s. 596, ber s. 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. s. 378, 379) wird mit Zustimmung des Gemeinderates vom verordnet: abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen - 1 Begriffsbestimmung (1) Öffentliche straßen sind alle straßen, Wege, Plätze und Verkehrsbauwerke, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind ( 2 abs. 1 strg) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne rücksicht auf ihren ausbauzustand. sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 metern. als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im sinne der stvo und treppen (staffeln). (3) Grün- und erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete anlagen, die der erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen, Bolzund sportplätze sowie allgemein zugängliche Kinderspielplätze. abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung - 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä. (1) rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, tonwiedergabegeräte, musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.

10 10 donnerstag, 3. November 2016 Plochinger Nachrichten (2) abs. 1 gilt nicht: a) bei umzügen, Kundgebungen, märkten und messen im Freien, stadtfesten und stadtteilfesten und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen. b) für amtliche durchsagen. 3 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) die kommunalen sport- und spielplätze in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung, dürfen - sofern nicht im einzelfall eine andere regelung getroffen wird - - vom 01. april Oktober werktags in der Zeit von uhr bis uhr, sowie sonn- und feiertags in der Zeit von uhr bis uhr nicht benutzt werden, - vom 01. November märz werktags in der Zeit von uhr bis uhr, sowie sonn- und feiertags in der Zeit von uhr bis uhr nicht benutzt werden, diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d.h. spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist. (2) Bei sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. 4 Lärm aus Gaststätten aus Gaststätten und Versammlungsräumen - insbesondere auch von der außenbewirtschaftung - innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. 5 Haus- und Gartenarbeiten (1) haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von uhr bis uhr nicht ausgeführt werden. (2) die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und maschinenlärmschutzverordnung BImschV), bleiben unberührt. 6 Lärm durch Tiere tiere, insbesondere hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den umständen unvermeidbar gestört wird. 7 Lärm durch Fahrzeuge In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen straßen und Gehwegen verboten, a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, c) Fahrräder mit hilfsmotor und motoren von Krafträdern in toreinfahrten, durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen, d) beim Be- und entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, e) mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötig schallzeichen abzugeben, insbesondere diese als rufzeichen zu benutzen. 8 Wertstoffsammelbehälter (1) Wertstoffsammelbehälter dürfen in der Zeit von uhr bis uhr sowie uhr bis uhr und an sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. (2) die standorte der sammelbehälter dürfen nicht durch abfälle sowie außerhalb der sammelbehälter zurückgelassene wiederverwertbare stoffe verunreinigt werden. abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit - 9 Verunreinigung öffentlicher Straßen (1) auf öffentlichen straßen ist untersagt: a) das abspritzen und die unterbodenwäsche von Fahrzeugen, b) das ausgießen übel riechender oder schädlicher Flüssigkeiten. 10 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. 11 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und stelle verabreicht, so sind für speisereste und abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. 12 Gefahren durch Tiere (1) tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) das halten von raubtieren, Giftund riesenschlangen und ähnlichen tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Innenbereich ( Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen straßen und Gehwegen und in unmittelbarer umgebung zur Wohnbebauung sowie auf den nachfolgenden hauptspazier-, rad-, schul- und Kindergartenwegen, wie dem Verbindungsweg vom steg an der Lettenackerstraße bis zur unterführung des talwegs, dem Parallelweg zur tieräcker- bzw. thüringer straße durch die Kleingartenanlage (Flurstück 3914) bis zur Bühleiche, der Verlängerung der hohenstaufenstraße am Wald entlang (Flurstück 3887), der Verlängerung des Waldweges Ostdeutsche straße, dem Verbindungsweg Ostdeutsche straße/hohenstaufenstraße, der Verlängerung des Waldweges hohenstaufenstraße, dem randweg vom amselweg bis zur unteren dickne und in Fortführung der radweg richtung reichenbach, dem Feldweg zum Betrieb Falk, dem radweg von der Otto-Konz-Brücke in den Landschaftspark Bruckenwasen und im gesamten Gebiet des Landschaftsparks Bruckenwasen sowie auf dem rad- und schulweg in den schnaitwiesen richtung hochdorf, hunde an der Leine zu führen. ansonsten dürfen hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. davon ausgenommen sind Blindenhunde oder hunde von sehbehinderten sowie rettungshunde wie auch diensthunde der Polizei und des städtischen Vollzugsdienstes. 13 Verunreinigung durch Hunde und Pferde (1) der halter oder Führer eines hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen straßen und Gehwegen, in Grünund erholungsanlagen, spiel- und sportplätzen, in landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet. dennoch dort abgelegter hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. (2) durch Pferde abgelegter Kot ist vom reiter oder Gespannführer von den in absatz 1 genannten Flächen am gleichen tag zu entfernen. 14 Taubenfütterungsverbot tauben dürfen auf öffentlichen straßen und Gehwegen, in Grün- und erholungsanlagen sowie generell im Innenbereich ( Baugesetzbuch) nicht gefüttert werden. 15 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. Übel riechende Gegenstände oder stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. 16 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) an öffentlichen straßen und Gehwegen sowie in Grün- und erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden einrichtungen ist ohne erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu besprühen. dies gilt auch für bauliche oder sonstige anlagen, die von öffentlichen straßen und Gehwegen oder Grün- und erholungsanlagen einsehbar sind. (2) die erlaubnis nach abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des 16 abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert

11 Plochinger Nachrichten donnerstag, 3. November oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des 6 abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder darstellungen nach satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. 17 Belästigung der Allgemeinheit (1) auf öffentlichen straßen und Gehwegen sowie in Grün- und erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das anstiften von minderjährigen zu dieser art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, 5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dazu bestimmten abfallbehältern. (2) die Vorschriften des strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen - 18 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. anpflanzungen oder sonstige anlageflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder einfriedigungen oder sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch dritte erheblich belästigt werden können; 4. Wege, rasenflächen, anpflanzungen oder sonstige anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, erde, sand oder steine zu entfernen; 6. hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder sehbehinderten mitgeführt werden sowie rettungshunde und diensthunde der Polizei, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, schilder, hinweise, denkmäler, einfriedigungen oder andere einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu besprühen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen; 9. schieß-, Wurf- oder schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten stellen Inline-skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (2) die auf Kinderspielplätzen angegebenen altersgrenzen für die Benutzung von turn- und spielgeräten sind einzuhalten. abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern - 19 Hausnummern (1) die hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der stadt Plochingen festgesetzten hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) die hausnummern müssen von der straße aus, in die das haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. unleserliche hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Bei Gebäuden, die von der straße zurückliegen, können die hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) die Ortspolizeibehörde kann im einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher ausführung hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen sicherheit oder Ordnung geboten ist. abschnitt 6 - Schlussbestimmungen - 20 Zulassung von Ausnahmen entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare härte, so kann die Ortspolizeibehörde ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im sinn von 18 abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 abs. 1 rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, tonwiedergabegeräte, musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 2. entgegen 3 abs. 1 sport- und spielplätze benützt, 3. entgegen 4 satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 4. entgegen 5 abs. 1 haus- und Gartenarbeiten durchführt, 5. entgegen 6 tiere so hält, dass andere mehr als nach den umständen vermeidbar gestört werden, 6. entgegen 7 Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeugund Garagentüren übermäßig laut schließt, Fahrräder mit hilfsmotor und motoren von Krafträdern in toreinfahrten, durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht, mit den an Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötig schallzeichen abgibt, 7. entgegen 8 Wertstoffsammelbehälter benutzt, 8. entgegen 9 Fahrzeuge auf öffentlichen straßen abspritzt oder eine unterbodenwäsche durchführt, übel riechende oder schädliche Flüssigkeiten ausgießt, 9. entgegen 10 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 10. entgegen 11 geeignete Behälter für speisereste und abfälle nicht bereithält, 11. entgegen 12 abs. 1 tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 12. entgegen 12 abs. 2 das halten gefährlicher tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 13. entgegen 12 abs. 3 hunde frei umherlaufen lässt, 14. entgegen 13 abs. 1 als halter oder Führer eines hundes verbotswidrig abgelegten hundekot nicht unverzüglich beseitigt, 15. entgegen 13 abs. 2 als reiter oder Gespannführer durch Pferde abgelegten Kot nicht am gleichen tag entfernt, 16. entgegen 14 tauben füttert, 17. entgegen 15 übel riechende Gegenstände oder stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 18. entgegen 16 abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, bemalt oder besprüht oder als Verpflichteter der in 16 abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt, 19. entgegen 17 abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 20. entgegen 17 abs. 1 Nr. 2 bettelt oder minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 21. entgegen 17 abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 22. entgegen 17 abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, 23. entgegen 17 abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder ablagert, 24. entgegen 18 abs. 1 Nr. 1 anpflanzungen, rasenflächen oder sonstige anlagenflächen betritt, 25. entgegen 18 abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten anlagen oder anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder einfriedigungen oder sperren überklettert,

12 12 donnerstag, 3. November 2016 Plochinger Nachrichten 26. entgegen 18 abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt, 27. entgegen 18 abs. 1 Nr. 4 Wege, rasenflächen, anpflanzungen oder sonstige anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 28. entgegen 18 abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, erde, sand oder steine entfernt, 29. entgegen 18 abs. 1 Nr. 6 hunde unangeleint umherlaufen lässt oder hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 30. entgegen 18 abs. 1 Nr. 7 Bänke, schilder, hinweise, denkmäler, einfriedigungen oder andere einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, besprüht, beschmutzt oder entfernt, 31. entgegen 18 abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt, 32. entgegen 18 abs. 1 Nr. 9 schieß-, Wurf- oder schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten stellen inlineskated, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 33. entgegen 18 abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, 34. entgegen 18 abs. 2 turn- und spielgeräte benutzt, 35. entgegen 19 abs. 1 als hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten hausnummern versieht, 36. unleserliche hausnummernschilder entgegen 19 abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder hausnummern nicht entsprechend 19 abs. 2 anbringt. 22 Inkrafttreten (1) diese Polizeiverordnung tritt am tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Plochingen, den gez. Frank Buß Bürgermeister StadtSeniorenRat Plochingen Vorsitzender: Wolfgang raisch stadtseniorenrat@plochingen.de PLOCHINGER VERBUND Miteinander - Füreinander - Verbunden Radsaison beendet mit einer kurzen abschlusstour und einem anschließenden gemütlichen Beisammensein im "Waldhorn" ging das sportliche radfahren für Ältere am zu ende. unfälle hatte es erfreulicherweise wegen des disziplinierten Fahrens nicht gegeben. Vor der letzten Ausfahrt Plochinger Verbund Miteinander-Füreinander-Verbunden Das könntemir auch Freudemachen! RAT &HILFE in besonderen Lebenslagen ANGEBOTE für Seniorinnen und Senioren Informations- und Koordinationsstelle ansprechpartner: Frau Karin Krämer, rathaus, schulstr. 7, 73207Plochingen Telefon: , k.kraemer@plochingen.de Haben Sie 2-4 mal im Monat dienstags Zeit zu verschenken? Haben Sie Lust auf eine neue, sinnstiftende Aufgabe? Möchten Sie Ihr Können und Ihre Fähigkeiten gern für andere Menschen einsetzen? Haben Sie Freude daran, an Demenz erkrankten Menschen offen, einfühlsam und liebevoll zu begegnen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir suchen engagierte und motivierte Ehrenamtliche zum Aufbaueiner zweiten Betreuungsgruppe und für die Mitarbeit in der Gruppe»miteinander«. Wir freuen uns aufihren Anruf! Karin Krämer / Martin Gebauer IuK-Stelle Plochingen Tel / an dieser stelle sei auch den schlussmännern gedankt. an den ausfahrten hatten im durchschnitt 13 Fahrer/Innen teilgenommen. Insgesamt wurden 750 km strecken zurückgelegt. so wie es teilnehmer formulierten, hoffen sie wegen der fürsorglichen guten Betreuung und der abwechslungsreichen strecken auf eine Fortführung der Veranstaltung im nächsten Jahr. der stadtseniorenrat bedankt sich bei herrn dr. Wiegmann für die durchführung der ausfahrten.

13 Plochinger Nachrichten schulen donnerstag, 3. November in jungen Jahren können die Gelenke durch unfälle, Fehlbelastungen oder Überlastung geschädigt werden. hier gilt es, die Gelenke wiederherzustellen und zu erhalten. später ist ein Gelenkersatz häufig unumgänglich. erleichtert werden diese eingriffe heutzutage durch minimalinvasive techniken, die wesentlich kleinere schnitte verursachen und zudem gewebeschonend sind. auch die Fehlstellungen und Behandlungsmöglichkeiten am Fuß werden ein thema sein. der eintritt zum Vortrag arthrose an den großen Gelenken ist kostenlos. Im anschluss an die Veranstaltung steht dr. Bopp für Fragen zur Verfügung. Nähere Informationen unter PlochingenInfo Marktstraße Plochingen Telefon / Öffnungszeiten: Mo -Fr Uhr, Sa Uhr STADTBIBLIOTHEK Adventskalender in der Bibliothek - jetzt mitmachen! Auch dieses Jahr können Sie wieder ein Türchen unseres Adventskalenders gewinnen. Kommen sie einfach vorbei und werfen ein Los in die Box (pro Person nur ein Los), um Ihrem Glück auf die sprünge zu helfen! Losanname ist vom 2. bis 30. Nobember. Vom 1. bis 17. Dezember ziehen wir dienstags bis samstags jeweils einen Gewinner, der dann benachrichtigt wird. Viel Glück! Patienteninformation: Arthrose an den großen Gelenken am häufigsten sind Kniegelenk und hüfte betroffen, arthrose kann aber auch schmerzen an schulter, sprunggelenk, Füßen und händen verursachen. an der Volkskrankheit einer chronischen, schmerzhaften Gelenkveränderung, die auf dauer auch die Bewegungsmöglichkeiten einschränken kann leiden in deutschland etwa 20 millionen menschen, circa fünf millionen haben chronische schmerzen. Im rahmen der Vortragsreihe Nachgefragt informiert dr. Florian Bopp, Chefarzt der Klinik für unfall- und Orthopädische Chirurgie des Klinikum Kirchheim-Nürtingen am donnerstag, den 10. November 2016 um 19 uhr in der Brühl-Festhalle in reichenbach (Karlstraße 30, reichenbach an der Fils), über die therapeutischen möglichkeiten bei arthrose. der experte des zertifizierten endoprothesenzentrums Nürtingen erörtert die erkrankung und Behandlungsmöglichkeiten der verschiedenen Gelenke. Bereits

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