Wehrführer Klaus Bornheimer, Gau-Bickelheim, in den Ruhestand verabschiedet

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1 28. Jahrgang (028) Donnerstag, den 1. Dezember 2011 Ausgabe 48/2011 Wehrführer Klaus Bornheimer, Gau-Bickelheim, in den Ruhestand verabschiedet Glückwünsche zum Geburtstag und Dank und Anerkennung zum Wirken in der Feuerwehr übermittelten stellv. Wehrführer Frank Mayer (links), Bürgermeister Gerd Rocker (2. von links), der auch die entsprechenden Urkunden überreichte, Wehrleiter Heinz Willi Roos (2. von rechts) und Ortsbürgermeister Friedel Janz (rechts). Nach 41 Dienstjahren wurde Wehrführer Klaus Bornheimer, Gau-Bickelheim, (Mitte) an seinem 60. Geburtstag aus dem Dienst der aktiven Feuerwehr in den Ruhestand verabschiedet. Im Jahr 1970 trat Klaus Bornheimer in die Feuerwehr ein und wurde im Juni 1987 zum Wehrführer der Einheit Gau-Bickelheim ernannt. Maßgeblich war er an dem Aufbau der Jugendfeuerwehr beteiligt, die er über viele Jahre leitete und auch heute noch nach Kräften unterstützt und fördert. Die nun erfolgte Neugründung eines Fördervereins für die Feuerwehr geht ebenfalls auf die Initiative von Bornheimer zurück. In diesem neuen Verein und in der Altersabteilung der Feuerwehr wird Klaus Bornheimer auch in Zukunft der Wehr in Gau-Bickelheim erhalten bleiben.

2 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Weihnachtsbaumverkauf am von 10:00 17:00 beim TC Wöllstein e.v. (Wöllstein, Am Hinkelstein Richtung Gumbsheim) Nordmann Tannen aus der Eifel Auf Wusch bieten wir einen Lieferservice nach Absprache gegen eine Spende für die Jugendarbeit. Eine warme Suppe und Glühwein für Groß und Klein laden zum Verweilen ein. Eisenbahn Auto-Modellbau Ausstellung Obermoschel Modellbau-Halle am Marktplatz 100 m HO-Anlage 10 m N-Anlagen 1., 2., 3. Advent Samstag und Sonntag, 10 bis 18 Uhr Sonntag, 1. Advent mit Börse 10 bis 16 Uhr, Turnhalle an der Grundschule Modellbaufreunde Obermoschel e.v. Telefon/Fax / Internet: mail@mbf-obermoschel.de

3 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Wöllsteiner Weihnachtsmarkt am 10. und 11. Dezember 2011 Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Herzliche Einladung am 3. Adventswochenende zu unserem Weihnachtsmarkt in der stimmungsvollen Marktstraße am Appelbach. Chöre, Musikgruppen und Krippenspiel wollen Sie in eine vorweihnachtliche Stimmung versetzen und viele Verkaufsstände bieten allerlei Leckereien und schöne Geschenkideen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ortsgemeinde Wöllstein und alle Standbetreiber

4 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Adventsfeier in Gumbsheim am Unsere diesjährige Adventsfeier findet am Sonntag, den um Uhr in der Gemeindehalle Gumbsheim statt. Ab ca Uhr wollen wir ein kleines weihnachtliches Programm darbieten, und für alle Kinder gibt es anschließend eine Überraschung vom Nikolaus. Zum gemütlichen Beisammensein bieten wir, wie jedes Jahr, Kaffee, selbstgebackenen Kuchen sowie Würstchen und Getränke an. Wer von Euch Kindern Lust hat, mit einem Musikstück, Gedicht oder Ähnlichem an unserem weihnachtlichen Programm mitzuwirken, kann sich gerne bei Christina Walter, Tel.: (06703) , melden. Wir freuen uns auf Euer Kommen! Kinderfest-Team Gumbsheim Weihnachtsbaumverkauf in Wonsheim auf dem festlich geschmückten Freizeitgelände Stenne durch unseren Revierförster Hans Berger am Samstag, , Uhr Sonntag, , Uhr Am Samstag nach Einbruch der Dunkelheit gemütliches Beisammensein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei Grillbratwurst, Kaffee, Kuchen sowie heißen und kalten Getränken. Kath. Pfarrgemeinde St. Remigius Wöllstein Diakon Hanspeter Ochs Krippenspiel 2011 Die Reise zum Kind nach Bethlehem, so lautet der Titel des diesjährigen Krippenspiels, das in der Familien-Christmette an Heilig Abend, 24. Dezember 2011, um Uhr, in unserer Pfarrkirche St. Remigius Wöllstein, aufgeführt werden soll. Nachdem sich bereits einige Kinder gemeldet haben, suchen wir noch Mitspieler/nnen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren, die Lust haben mitzuwirken, sei es als Engel, Wirt/in, Hirten, Könige oder in einer ganz besonderen bekannten oder weniger bekannten Rolle. Weihnachtskonzert Merry sax-mas mit Saxonly Am 10. Dezember 2011 um 19:30 Uhr findet Merry sax - Mas in der evangelischen Kirche in Wöllstein statt. Das Wöllsteiner Saxofon-Ensemble saonly und seine musikalischen Gäste nehmen das Publikum mit auf eine Reise durch die vorweihnachtliche Welt. Der Eintritt ist frei. Eine Spende wird gerne entgegengenommen, da wir mit diesem Konzert die Kindertagesstätte Rasselbande Wöllstein unterstützen wollen. Im Anschluss an das Konzert treffen wir uns alle gemeinsam vor der Kirche zu einem Glühwein am nostalgischen Adventsfeuer. Auf Ihren Besuch freuen sich: Dieter Hund, Steffi Ueberholz, Mathias Memmler, Simon Lahmoth und Jürgen Leininger oder einfacher gesagt: saxonly Insgesamt werden bis zu 20 Spieler benötigt. Interessenten melden sich bitte bei Diakon Ochs, in der Grundschule Wöllstein montags oder mittwochs in der ersten großen Pause oder unter Tel.: oder

5 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Nikolaus- Andacht Dieses Jahr wieder in unserer schönen Kirche Nikolausandacht in Eckelsheim mit anschließendem Adventsfenster hinter der Kirche Wann & Wo: Sonntag, 2. Advent 4. Dezember Uhr in der Mauritiuskirche in Eckelsheim Dann geht s weiter hinter der Kirche in adventlicher Stimmung mit Glühwein und Plätzchen. Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Die Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein lädt ein zum Tag der offenen Tür am um 08:30 Uhr in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein im Demenzgruppenraum (Nebeneingang der Verbandsgemeinde) Demenz geht uns alle an Wir freuen uns auf gute Gespräche... Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt ein Adventsfrühstück mit belegten Brötchen, Kuchen, frisch gebackenen Waffeln, Kaffee, Tee und Kakao. Märchennacht für Kinder von 4 bis 10 Jahren 10. auf 11. Dezember - Beginn Uhr Einladung zum Nikolaus-Abend in Stein-Bockenheim Am Sonntag, dem 11. Dezember 2011 findet ab 17 Uhr der stimmungsvolle Nikolaus-Abend auf dem Platz vor dem Rathaus statt - Essen und Trinken: Gegrillte Weihnachtswürstchen, heiße Maronen und Belgische Waffeln, Kinderpunsch, Glühwein - Programm: Vorweihnachtliche Weisen der Bläsergruppe, Krippen-Spiel der Kinder, Besuch des Nikolaus mit Kindergaben, gemeinsames Singen - Stände: Mosaike, Acrylmalerei und mehr, Strickschals Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihre Glühwein- oder Kinderpunsch-Becher mitzubringen. Wer hat Lust auf Märchen zum Zuhören, Mitmachen und Träumen? Wir verbringen einen Abend mit Märchen und übernachten gemeinsam im alten Pfarrhaus in Stein-Bockenheim. Unkostenbeitrag 5. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder ist auf 10 beschränkt, deshalb meldet euch schnell an. Eure Märchentanten Gaby Anlicker-Bäcker und Karin Weingärtner, Tel: Alle Teilnehmer erhalten ein ausführliches Informationsblatt.

6 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Redaktionsschluss- Vorverlegung In diesem Jahr wird es eine Doppelausgabe KW 51-52/2011 geben. Textbeiträge für diese beiden Kalenderwochen müssen daher bis zum um Uhr vorliegen. Für die Ausgabe KW 01/2012 ist am Mittwoch, den um Uhr Annahmeschluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass Beiträge, die nach dem genannten Terminen bei der Verbandsgemeinde eingehen, leider nicht berücksichtigt werden können. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Sozialverband VdK - OV Wöllstein Wir sind an Ihrer Seite Herzliche Einladung zur Weihnachtsfeier! Donnerstag, 15. Dezember 2011, Uhr im Gemeindezentrum in Wöllstein Sie liebe VdK-Freunde, Mitbürgerinnen und Mitbürger können ein heiter besinnliches Weihnachtsprogramm erwarten. Für jeden Besucher halten wir ein kleines Präsent bereit. Den Nachmittag wollen wir mit einem gemeinsamen Essen beschließen. Adventsfenster in Wöllstein Kommen - Sehen - Freuen - Weitergehen Auch in diesem Jahr werden ab dem 1. Dezember im Rheinhessenring und den anliegenden Straßen Adventsfenster gestaltet. Jeden Abend um Uhr wird ein neues Fenster bei den nachfolgend genannten Familien eröffnet. Hierzu sind Sie alle herzlich eingeladen. 1. Scheurenbenweg 7 Fam. Kanzler 2. Bacchusweg 5 Fam. Überholz 3. Rieslingweg 7 Fam. Schäfer 4. Silvanerweg 11 Fam. Biermann 5. Rheinhessenring 27 Fam. Baumgarten 6. Rieslingweg 10a Fam. Krause 7. Rheinhessenring 44 Fam. Krollmann-Tirwa 8. Rheinhessenring 40 Fam. Klaperski 9. Silvanerweg 36 Fam. Ludwigs 10. Rheinhessenring 48 Fam. Beck 11. Burgunderweg 25 Fam. Bertuch 12. Silvanerweg 20 Fam. Brünn 13. Rieslingweg 3a Fam. Heller 14. Silvanerweg 11a Fam. Thissen 15. Rheinhessenring 108 Fam. Lau 16. Rheinhessenring 24 Fam. Weber 17. Rheinhessenring 46 Fam. Becker 18. Rheinhessenring 3 Fam. Komnik 19. Rheinhessenring 51a Fam. Fox 20. Bacchusweg 13a Fam. Seibt 21. Burgunderweg 6 Fam. Kuhr 22. Rheinhessenring 34 Fam. Rennollet 23. Silvanerweg 18 Fam. Thurn 24. Frohes Fest! Die Fenster bleiben mindestens bis zum 27. Dezember jeden Abend beleuchtet und laden zu einem Spaziergang und zum Betrachten ein.

7 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Notrufe BENEFIZKONZERT für Kinder in Japan und Afrika 2. Kinder aus der Verbandsgemeinde Wöllstein Musizieren für Waisenkinder des Erdbebens in Japan, und für hungernde Kinder am Horn von Afrika. 4. Dezember Uhr Gemeindezentrum Wöllstein EINTRITT FREI Veranstalter: Feed the Hungry e.v. 2. Advent Feuerwehr Notruf Polizei Notruf Polizei Wörrstadt / Bereitschaftsdienste Ärztlicher Notdienst Für die Ortsgemeinden Wonsheim, Stein-Bockenheim und Wendelsheim zuständig: Ärztliche Bereitschaftspraxis im DRK Krankenhaus, Alzey Telefon: 06731/19292 Für die Ortsgemeinden Eckelsheim, Siefersheim, Wöllstein, Gumbsheim und Gau-Bickelheim zuständig: Ärztliche Bereitschaftspraxis Bingen, Kapuzinerstr. 19, Bingen Telefon: 06721/19292 Öffnungszeiten: Freitag Uhr bis Montag Uhr Werktags Uhr bis Folgetag Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Kinderärzte Notdienst im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach Sprechstunden: Mittwoch Uhr Wochenende/Feiertage Uhr / Uhr Telefon: 0671/ Zahnärztlicher Notfalldienst im Kreis Alzey 01805/ (0,12 à Minute) an Wochenenden und Feiertagen Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst beginnt Samstag um Uhr und endet Montag um Uhr. An Feiertagen wird analog verfahren. Krankenhäuser Diakonie Bad Kreuznach 0671/6050 St. Marienwörth Bad Kreuznach 0671/3720 Klinitel Gensingen 06727/8900 Giftinformationszentrale Mainz 06131/19240 DRK Krankenhaus Alzey 06731/4070 Helfer vor Ort - System in der VG Wöllstein Feuerwehr Stein-Bockenheim Helfer vor Ort (First Responder-Einheit) Notruf über die Rettungsleitstelle: Telefon oder auch über die 112 Bereitschaftszeiten: Unter der Woche von Uhr Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Ortsverein Wöllstein Helfer vor Ort (First-Responder-Einheit) Alarmierung über die Rettungsleitstelle in Mainz Telefon Bereitschaftszeiten Unter der Woche von bis Uhr Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Heinz Bohn, Tierarzt, In der Krummgewann, Wöllstein, Telefon 06703/4646, Notruf 0170/ Apothekennotdienst-Regelung in Rheinland-Pfalz Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: PLZ - also zum Beispiel für Wöllstein - Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 /Min., Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr.

8 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Apothekennotdienst Donnerstag, Löwen Apotheke, Mannheimer Str. 35, Bad Kreuznach Freitag, Apotheke am Mönchberg, Breiter Weg 2, Winzenheim Samstag, Neue Apotheke a.h., Dessauerstr. 1, Bad Kreuznach Sonntag, Herz Apotheke, Alzeyer Str. 23, Gensingen und Rheingrafen Apotheke, Salinenstr. 53, Bad Kreuznach Montag, Rochus Apotheke, Mainzer Str. 95, Planig und Laurentius Apotheke, Wallhausen Dienstag, Rosen Apotheke, Salinenstr. 35a, Bad Kreuznach Mittwoch, Rochus Apotheke, Im Handelhof, Gensingen und Adler Apotheke, Berliner Str. 42, Bad Münster Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr. Bürgerservice EWR EWR-Störungsdienst:...Tel / Rufbereitschaft Wasserversorgung Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel /6500. Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Meister weitergeleitet. Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung während der Dienststunden 06703/ oder 3020, nach Dienstschluss und am Wochenende 0175/ Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen, Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig. Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbereich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter der Rubrik Grubenentleerung im Branchenfernsprechbuch finden. Rufbereitschaft Erdgasversorgung RWE Rheinland Westfalen Netz AG...Tel Störungsnummer Gas: / Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Beratungs- und Koordinierungsstelle / Pflegestützpunkt Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis freitags, von bis Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/ Adresse: ev.sozialstation.woerrstadt-woellstein@ekhn-net.de, Internet: Pflegestützpunkt Wöllstein Beratung und Unterstützung für Senioren, Pflegebedürftige, Kranke, Behinderte und deren Angehörige. Frau Lioba Baumeister informiert über ambulante Hilfsdienste, stationäre Tages- oder Kurzzeitpflege und über die Pflegeversicherung. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und neutral. Hausbesuche jederzeit auf Wunsch. Schulrat-Spang-Str. 2, Wöllstein Ansprechpartner: Heuke Beuscher,...Tel / Lioba Baumeister,...Tel / Telefax: 06703/ Servicezeiten: Montag bis Freitag nach Vereinbarung Zuständigkeit: Verbandsgemeinden Wörrstadt und Wöllstein Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Termine nach Vereinbarung...Tel / Haus- und Familienpflege...Tel / Computercafé und Kontakt für Angebote nicht nur für ältere Menschen in der Region Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey. Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen. Information und Terminvereinbarung: Montags bis freitags von Uhr, Tel / u Ambulanter Hospizdienst Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebensphase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität. Einsatzleitung: - für die Pfarrgruppe Wißberg: Marianne Groben, Burggasse 24, Gau-Bickelheim, Tel.: 06701/573 - für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz: Margot Haubs (ausgebildete Hospizhelferin), Römerring 4, Wöllstein, Tel / Ambulantes Pflegezentrum Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen, Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach 37 III SGB IX). Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.v., Hellgasse 20, Alzey, Telefon 06731/7800. Arbeiterwohlfahrt Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und Familienpflege - Erholung - Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkammer. Telefon 06731/7800 oder 7911 Ortsvereine: Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1, Tel /8736, Fax , awo.walther@com Verleih von Kinder-Hüpfburgen, Verkaufsständen, Eistheke, Vollautomatik-Krankenbetten, Festzelt 4 x 12m, Altkleider-Annahmestelle Hilfe bei Wohnungsauflösung, Senioren-Nachmittage, Senioren- Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik, Senioren-Singgruppe Wöllstein: 1. Vors. Elsbeth Horn, Flonheimer Str. 21, Tel / Verleih von Rollstuhl Wonsheim: 1. Vors. Wilhelm Haupt, Schulstraße 1, Tel /303968, cernavin-haupt@t-online.de Verleih von Rollstühlen, Altkleider-Annahme, Hilfe bei Haushaltsauflösungen, Seniorennachmittage Diakonisches Werk - Soziale Beratung Diakonisches Werk HN, Telefon 06731/95030 Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangerenberatung, Lebensberatung, Erholungshilfe In unserem Hause finden regelmäßige Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe statt. Es sind im Einzelnen: montags: mittwochs: mittwochs: Freundeskreisgruppe für Betroffene von Uhr bis Uhr in Alzey, Schlossgasse 14, Telefon 06731/95030 (1. und 3. Mittwoch im Monat) Selbsthilfegruppe für Angehörige von Uhr bis Uhr in Alzey, Schlossgasse 14, Telefon 06731/95030 Freundeskreis für Betroffene und Angehörige von Uhr bis Uhr in Wörrstadt, Herrmannstraße 45 (Evang. Gemeindehaus), Information bei der Beratungsstelle, Telefon 06731/95030 Psychosozialer Dienst Beratungsstelle für Hörgeschädigte im Arbeitsleben, Frankenstraße 2, Frankenthal, Telefon 06233/3458-0, Fax: 06233/ , Schreibtelefon 06233/ ILCO-Gruppe Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmableitung trifft sich jeden vierten Donnerstag eines Monats, um Uhr, in Bad Kreuznach, im Krankenhaus St. Marien-Wörth Cafeteria der Bediensteten. Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, Hackenheim, Tel. 0671/ Jugend- und Drogenberatungsstelle Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloßgasse 11, Alzey, Tel.-Nr /1372 und 7689, Öffnungszeiten sind Mo. - Do Uhr und Uhr, Fr Uhr und nach Vereinbarung.

9 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey...Tel.: 06731/ dw-alzey@dwwa.de...fax: 06731/ Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche (Erziehungsberatung), Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation (legale Suchtmittel), Schwangeren- u. Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Beratung braucht Zeit u. Ruhe, bitte Termine vereinbaren. Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen Mainz, Walpodenstr. 10, Mainz, Tel , Fax: , notruf@frauenzentrum-mainz.de, web. Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Alltagssorgen, Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf Diakonisches Werk, Schlossgasse 14, Alzey jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, Uhr Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbehindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, Patientenschutz und Patientenberatung usw. Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Montag und Uhr, Donnerstag bis Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 06731/ und Fax 06731/ Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel / Vorsitzender Edgar Sutter, Käfergasse 23 Ortsverband Wöllstein: Tel / und Vorsitzender Heinrich Frohnhöfer, Kreuzstraße 23 Jugendsprechstunde der ASH Alzey-Worms e.v. für 14- bis 25-Jährige Beratung zu Fragen der Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche, ALG I und II, Bewerbungshilfen, allgemeine Lebensberatung in der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Tel , Zimmer 6: Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: Uhr Jugendscout Ansprechpartnerin: Jugendscout Fr. Koblischeck (Dipl.-Sozialarbeiterin) Bitte um Terminvereinbarung mobil 0162/ Das Projekt Jugendscout wird von der EU, der Landesregierung und der ARGE Az-Wo finanziert. Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen jeden 1. Mittwoch im Monat 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Haus der Familie, Schlossgasse 13, Alzey, Kontakt: Tel.: , marita@debnar-pc.de Selbsthilfegruppe für die Angehörigen von Menschen mit Depressionen MehrGenerationen- Haus, Schlossgasse 13, Alzey Jeden 4. Donnerstag im Monat Uhr. Informationen beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey- Worms unter der Rufnummer / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppen Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und darauffolgenden Samstag (Werktag) im Monat, jeweils von bis ca Uhr in der Ev. Sozialstation, Josselinstr.3 in Alzey (vor Erstbesuch bitte anmelden). Kontakt: M. Rothenmeyer Tel.: 06734/ Auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein ist unter der Rufnummer 06703/3020, Fax: zu erreichen. Anschrift: Bahnhofstraße 10 oder Postfach 45, Wöllstein. Sprechstunden der Verbandsgemeindeverwaltung Montag bis Freitag...von bis Uhr Donnerstag...von bis Uhr Bürostunden der Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Eckelsheim, Ortsbürgermeisterin Wridt Anschrift: Bellerkirchstraße 19, Eckelsheim montags...von Uhr bis Uhr Telefon: /2616 (privat) / (Gemeindebüro) Ortsgemeinde Gau-Bickelheim, Ortsbürgermeister Janz Anschrift: Am Römer 4, Gau-Bickelheim dienstags...von Uhr bis Uhr donnerstags...von Uhr bis Uhr Telefon: /476 Fax: /1031 Ortsgemeinde Gumbsheim, Ortsbürgermeister Jung Anschrift: Wöllsteiner Straße 6, Gumbsheim mittwochs...von Uhr bis Uhr Telefon: /4303 oder 06703/2313 (privat) Ortsgemeinde Siefersheim, Ortsbürgermeister Hintze Anschrift: Borngasse 1, Siefersheim dienstags und donnerstags...von Uhr bis Uhr Telefon: /1536 Ortsgemeinde Stein-Bockenheim, Ortsbürgermeister Mees Anschrift: Bachgasse 15, Stein-Bockenheim mittwochs...von Uhr bis Uhr Telefon: /3307 Ortsgemeinde Wendelsheim, Ortsbürgermeister Kilian Anschrift: Unterwendelsheim 66, Wendelsheim mittwochs...von Uhr bis Uhr Telefon: /359 oder 06734/8655 (privat) Ortsgemeinde Wöllstein, Ortsbürgermeisterin Müller Anschrift: Ernst-Ludwig-Straße 22, Wöllstein dienstags und mittwochs...von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr donnerstags...von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung Telefon: / Fax: / Ortsgemeinde Wonsheim, Ortsbürgermeister Haas Anschrift: Untergasse 5, Wonsheim mittwochs...von Uhr bis Uhr Telefon: /1219 Abfahrtszeiten des VG-Busses jeweils mittwochs Hinfahrt nach Wöllstein: Uhr Gau-Bickelheim - Rathaus, Am Römer Uhr Wendelsheim - Rathaus Uhr Wonsheim - Rathaus Uhr Stein-Bockenheim - Gemeindehalle Rathaus Rückfahrt: Uhr Gau-Bickelheim Uhr Wonsheim Stein-Bockenheim Wendelsheim Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten Anja Reinert-Henn Erster Donnerstag im Monat, bis Uhr oder nach Vereinbarung im Rathaus in der Ernst-Ludwig-Str. 22, Wöllstein, Tel / oder priv /3568 Wertstoffhof Öffnungszeiten Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (auf dem Gelände der Raiffeisenwarengenossenschaft), hat folgende Öffnungszeiten: 1. März bis 30. September, dienstags u. donnerstags bis Uhr 1. Oktober bis 28./29. Februar, dienstags u. donnerstags bis Uhr ganzjährig samstags bis Uhr. Sprechstunden des Schiedsmannes Sprechstunden des Schiedsmannes Herrn Franz-Josef Lenges finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat zwischen und Uhr im Besprechungsraum im 1. OG der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Anmeldungen bitte unter Tel oder privat Stellvertreter: Hans Müller, Tel Sprechstunden des Bezirksbeamten der Polizeiwache Wörrstadt Herrn Rehbein donnerstags Uhr im Zimmer E 14 der VG Wöllstein Tel

10 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Schulnachrichten Tag der offenen Tür in der Rheingrafen-Realschule plus Wörrstadt So galt es dann zum Beispiel zwei Gummibärchen, nur mit Hilfe einer Teelichthülle, etwas Watte und einem Glas trockenen Fußes in eine große Wasserschüssel tauchen zu lassen. Die strahlenden Augen der Kinder waren der perfekte Beweis dafür, dass sich die Sinusschule Gau-Bickelheim auf dem richtigen Weg befindet Yanick (9) und Dominik (10) hatten ihre erste Französischstunde. Unsere Geschwister und sogar meine Mutter waren schon hier auf dieser Schule, aber wir wollen auch! Dominik kennt die Schule schon ein wenig von seinem älteren Bruder und will auch unbedingt auf die Rheingrafen-Realschule plus in Wörrstadt. Aber natürlich nur mit seinem Freund Yanick. Auf die Frage, was ihnen besonders gut an der Schnupperstunde Französisch gefallen hat, waren sich beide sofort einig: die Lehrerin und die vielen neuen Wörter. Menschengedränge in Aula und Gängen, sehr viele Eltern der Viertklässler waren gekommen, um sich einen ersten Eindruck über die vielfältigen Schulaktivitäten zu verschaffen und an den zahlreichen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Schulleiterin Sigrid Grünig und Orientierungsstufenleiterin Annette Jansen-Sieben informierten über das Schulprofil und standen den ganzen Vormittag für weitere Fragen zu Schulorganisation und Anmeldeverfahren zur Verfügung. Die musikalischen Darbietungen der fünften, sechsten und siebten Klassen erhielten anhaltenden Applaus und die schuleigenen Bläserinstrumente begeisterten Eltern und Kinder. Sehr gut ausgestattete Computerräume, Stellwände mit Kunst, Projekt- und Versuchsaufbauten wurden interessiert bewundert und haben gezeigt, dass der Aktivitätsbereich von Schülerschaft und Kollegium weit über den Unterricht hinaus geht und Lernen über Fächergrenzen hinweg stattfindet. Eine wichtige Rolle für den reibungslosen Ablauf des Vormittags spielten die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen. Sie führten Eltern durch die Schule, informierten und erklärten, kümmerten sich um die kleinen Geschwister und sorgten in bewährter Weise für das leibliche Wohl der Besucher. Auch die Elternvertretung und der Förderverein der Schule hießen willkommen und informierten. Wir bedanken uns bei allen Besuchern für ihr Kommen. Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim ist nun offiziell SINUS-Schule Kleine Forscher für trockene Gummibärchen Das Kollegium und die Schüler der Grundschule St. Martin in Gau- Bickelheim sind stolz darauf, seit den Sommerferien die bisher einzige SINUS-Grundschule im Landkreis Alzey-Worms zu sein. Dies bedeutet, dass man sich in Kooperation mit anderen Sinusschulen zusammenschließt und gemeinsam den Schwerpunkt entweder auf den mathematischen oder den naturwissenschaftlichen Bereich legt. Aktuelle Studien haben gezeigt, dass das Interesse für diese Bereiche schon sehr früh geweckt werden kann und sollte. In Gau-Bickelheim hat man sich für den naturwissenschaftlichen Bereich entschieden. Das selbst gewählte Motto der Grundschule St. Martin lautet Wind, Wasser, Sonne - Erneuerbare Energien. Die Kinder sollen ihre Kompetenzen im naturwissenschaftlichen Bereich ausbauen und sich ihre (Um-) Welt selbstständiger erschließen, lernen selbstständig zu experimentieren, zu beobachten und die Ergebnisse zu dokumentieren. Weiterhin ist es wichtig, die Kinder für die Schönheiten unserer Welt zu sensibilisieren und ein Umweltbewusstsein aufzubauen. Am 9. November 2011 gab es den offiziellen Startschuss mit dem ersten Sinustag zum Thema Luft. In diesem Rahmen wurden die kleinen Forscher aller Klassen das erste Mal mit der Sinusknobelei konfrontiert, bevor Herr Lengersdorff von der Firma JUWI den Kindern alternative Energieformen erläuterte und veranschaulichte, wie ein Windrad entsteht. Im Anschluss wurde mit großer Begeisterung experimentiert. Kirchliche Mitteilungen Ev. Kirchengemeinde Wendelsheim und Eckelsheim Evang. Pfarramt Wendelsheim, Donastr. 15, Wendelsheim, Tel: ev.wendelsheim@gmx.de Homepage: Bürostunde: nach Vereinbarung - rufen Sie gerne an (Pfrin Geißler) Gottesdienste Advent: Uhr (Wendelsheim): Gottesdienst (Roehn), Uhr (Eckelsheim): Nikolausandacht in unserer Kirche (Geißler) mit anschließendem Adventsfenster hinter der Kirche - unsere Kindergruppe und die Konfis sind dabei mit von der Partie Advent: Uhr (Wendelsheim): Familien-Gottesdienst mit der KiTa Rappelkiste (Geißler), Uhr (Eckelsheim): Gottesdienst (Lammers) Wichtig! An unsere Konfis und ihre Eltern: Am 5. Dezember steht unser Ausflug nach FFM an. Liebe Eltern, könnten Sie für die Hin- und Rückfahrt der Konfis Fahrgemeinschaften nach Bad Kreuznach organisieren - von dort aus könnten wir die Direktverbindung nach FFM um 7.31 Uhr nehmen, das würde uns viel Rumsitzerei an Bahnhöfen und im Zug ersparen. Zurückkommen würden wir entsprechend zwischen und Uhr. Haben Sie Lust, bei unserem Chor dabei zu sein? Der Chor probt immer dienstags um Uhr im Ev. Gemeindehaus Wendelsheim. Weitere Sängerinnen und Sänger sind immer willkommen. Einfach mal vorbeischauen! Neue Bläser für den Posaunenchor sind auch herzlich willkommen! Proben: mittwochs um 20 Uhr im Ev. Gemeindehaus Sie können sich auch schon auf das Jubiläum des Posaunenchores freuen - das wird am 29. Januar mit einem Festgottesdienst und anschließendem Empfang gefeiert! Jacke vermisst? Beim Sommerfest ist eine graue Jacke im Gemeindehaus hängengeblieben - wer seine Jacke schon seitdem vermisst, bitte im Pfarramt oder bei Frau Hahn melden. Kath. Pfarrgruppe Wißberg St. Martin Gau-Bickelheim St. Katharina Gau-Weinheim St. Simon und Judas Thaddäus Wallertheim St. Martin Wolfsheim Mariä Aufnahme Partenheim St. Martin Vendersheim Pfarrer: Karl-Josef Weeber Kontaktadresse: Mittelgasse 26-28, Gau-Weinheim, Tel , Fax ; pfarrer.josef.weeber@t-online.de Sprechzeiten: im Pfarrbüro in Gau-Bickelheim dienstags von 09:00 bis 11:00 oder nach telefonischer Vereinbarung Gemeindereferent: Andreas Mangold, Kontakt über Pfarrbüro Gau- Bickelheim, Badenheimer Weg 11, Gau-Bickelheim, oder 0177/ Pfarrbüro Gau-Bickelheim: Katholisches Pfarramt St. Martin, Badenheimer Weg 11, Gau-Bickelheim, Telefon 06701/494 und Fax / 1441

11 Wöllstein Ausgabe 48/ pfarramt_gau_bickelheim@web.de Website: Pfarrsekretärin: Frau Maria Hemmes (Teilzeit)u. Frau Melanie Almeroth (Teilzeit) Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag und Freitag von Uhr, Donnerstag von Uhr. Pfarrbüro Gau-Weinheim: Kath. Pfarramt Gau-Weinheim, Mittelgasse 26-28, Gau-Weinheim, Tel , Fax Pfarrsekretär: Ludwig Weeber (Teilzeit) Katholischer Kindergarten St. Martin: Leiterin: Gunhild Vogtel- Rehn, Pestalozzistr. 1 A, Gau-Bickelheim; Telefon: 06701/1443, Geöffnet von Montag bis Freitag, 07:00-16:00 Uhr Abkürzungen: GB (Gau-Bickelheim), GW (Gau-Weinheim), WAL (Wallertheim), WOL (Wolfsheim), PART (Partenheim), VEN (Vendersheim) Gottesdienstordnung für die Zeit vom bis Freitag, : 18:30 Uhr GB hl. Messe Samstag, : 17:00 Uhr PART hl. Messe, 18:30 Uhr GB hl. Messe, 18:30 Uhr WOL Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Sonntag, : 09:00 Uhr VEN hl. Messe, 10:30 Uhr GW hl. Messe, 10:30 Uhr WAL Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Montag, : 18:30 Uhr PART hl. Messe Dienstag, : 18:30 Uhr VEN hl. Messe Mittwoch, : 14:30 Uhr GB Adventsfeier des Seniorenclubs im Römerkeller, 18:30 Uhr GW hl. Messe, 20:00 Uhr GB eucharistische Anbetung, Rosenkranz Lobpreis ab 20:45 in der Kirche Nächste Sonntagsmessen: Samstag, : 17:00 Uhr VEN hl. Messe, 18:30 Uhr GW hl. Messe, 18:30 Uhr WAL Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Sonntag, : 09:00 Uhr GB hl. Messe, 10:30 Uhr WOL hl. Messe, 10:30 Uhr PART Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Katholische Öffentliche Bücherei St. Martin; Gau-Bickelheim im Hof des Bürgerhauses, Am Römer Öffnungszeiten: montags 18:30-20:00 Uhr, dienstags von 10: Uhr und von 16:00-17:30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch - Das Büchereiteam. Ev. Kirchengemeinde Wallertheim und Gau-Bickelheim Einladung zu den Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen: Freitag, , Uhr Bürostunde im Pfarreibüro Sonntag, , Uhr Kindergottesdienst: Krippenspielprobe, Uhr Geistliche Abendmusik in Gau-Weinheim, Ev. Kirche Montag, , Uhr Eine-Welt-Laden geöffnet, Uhr Krabbel- und Kleinkindgruppe Dienstag, , Uhr Konfirmandenunterricht, Uhr Eine-Welt-Laden geöffnet, Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, , Uhr Eine-Welt-Laden geöffnet Donnerstag, , Uhr Konfirmandenunterricht Freitag, , Uhr Bürostunde im Pfarreibüro Sonntag, , Uhr Gottesdienst in Gau-Weinheim, Uhr Gottesdienst in Wallertheim, Nieder-Ramstädter Diakonie, Uhr Krippenspielprobe Wenn nichts anderes angegeben ist, finden die Veranstaltungen im Evangelischen Gemeindehaus in Wallertheim, Mühlgasse, statt. Evangelisches Pfarramt, Steggasse 15, Wallertheim, Tel. (06732) Ev. Pfarrei Wonsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim Liturgischer Kalender für den 2. Advent Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lukas 21,28 Lied: EG 16 Liturgische Farbe: violett Gottesdienstordnung am Sonntag, dem 4. Dezember :00 Uhr Stein-Bockenheim Gottesdienst, Prädikantin Paechnatz, 10:15 Uhr Siefersheim Gottesdienst, Prädikantin Paechnatz Öffnungszeiten des Pfarreibüros: Kirchgasse 3, Siefersheim, Tel.: 06703/1370, Fax: 06703/ Adresse: pfarrei_wonsheim@t-online.de In den Ferien Sprechzeiten nur nach Vereinbarung. Während der Schulzeit: dienstags von Uhr und donnerstags von Uhr. Zu diesen Zeiten stehen Ihnen üblicherweise sowohl Frau Lamest- Gräf für alle Sekretariatsangelegenheiten als auch Pfarrer Emig für persönliche und seelsorgerische Gespräche zur Verfügung. Außerhalb der Bürozeiten sind Gespräche mit Pfarrer Emig - nach telefonischer Absprache - ebenfalls möglich. Für Hausbesuche, Hausandachten, Abendmahle steht Ihnen Pfarrer Emig ebenfalls gerne zur Verfügung, wenn Sie solches wünschen. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin. Für anstehende Jubiläen, z.b. goldene Hochzeit, für die Sie eine Hausandacht, einen Gottesdienst, oder eine Fürbitte im Gottesdienst wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig im Pfarreibüro mit. Fürbitten- und Besuchswünsche für z.b. Kranke können ebenfalls im Pfarreibüro mitgeteilt werden. Evangelische Kindertagesstätte Sonnenschein Leiterin: Anke Engel Heinrich-Bechtolsheimer-Straße 11, Wonsheim Tel.: Besonderer Hinweis Bachs Weihnachtsoratorium - auch für Kinder In diesem Jahr steht auf dem Programm der Wörrstädter Kantorei mal wieder das Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach. Am dritten Adventswochenende werden die bekannten festlichen Klänge der ersten drei Kantaten, die für viele Menschen zum Weihnachtsfest einfach dazugehören, die Kirche erfüllen. Und das Besondere dabei: In diesem Jahr gibt es in Zusammenarbeit mit der Neubornschule Wörrstadt eine eigene Aufführung speziell für Kinder in einer Bearbeitung nach Michael Gusenbauer. Darin wird Bach höchst persönlich auftreten und den Kindern und Erwachsenen im Publikum seine Musik und die Handlung des Oratoriums anschaulich und humorvoll erklären. Dazu erklingen Ausschnitte aus dem Oratorium. Die Aufführung ist für Kinder ab ca. 5 Jahren geeignet und dauert ca. 45 min. Hier die genauen Konzertdaten: - Freitag, 9. Dezember, Uhr in der Evangelischen Laurentiuskirche Wörrstadt: Bachs Weihnachtsoratorium für Kinder - Samstag, 10. Dezember, Uhr in der Evangelischen Kirche Stein-Bockenheim: Johann Sebastian Bach: Weihnachtsoratorium BWV 248, Kantaten Sonntag, 11. Dezember, 17 Uhr in der Evangelischen Laurentiuskirche Wörrstadt: Johann Sebastian Bach: Weihnachtsoratorium BWV 248, Kantaten 1-3 Die Ausführenden der drei Konzerte sind Thomas Keck (Sprecher), Ilse Fenger (Sopran), Brigitte Wolter (Alt), Fred Hoffmann (Tenor) und José Wolf (Bass) sowie Kantorei und Orchester der Wörrstädter Kirchenmusiken zusammen mit Kirchenchören aus dem Evangelischen Dekanat Wöllstein unter der Leitung von Dekanatskantor Stephan Lennig. Der Eintritt ist jeweils frei; am Ausgang wird eine Kollekte erbeten. Der Kindergottesdienst findet 14-tägig am 1. und 3. Sonntag eines Monats in den jeweiligen Gemeinderäumen der Kirchengemeinden. Bei Fragen wenden sie sich bitte in Siefersheim an Frau Paulus-Nowak, Tel.: 4415; für Wonsheim und Stein-Bockenheim an Frau Gillmeister, Tel.: Regelmäßige Hinweise Kindergottesdienste Der Kindergottesdienst findet 14-tägig am 1. und 3. Sonntag eines Monats in den jeweiligen Gemeinderäumen der Kirchengemeinden. Bei Fragen wenden sie sich bitte in Siefersheim an Frau Paulus-Nowak, Tel.: 4415; für Wonsheim und Stein-Bockenheim an Frau Gillmeister, Tel.: Die Krabbelgruppe Siefersheim ruht zur Zeit. Interessierte Mütter und Väter mit ihren Kindern können sich im Pfarreibüro melden. Die Spielgruppe Wonsheim hat sich aufgelöst. Wer eine neue Krabbelgruppe bilden möchte, melde sich bitte im Pfarreibüro. Der Frauenkreis trifft sich außerhalb der Ferienzeit immer 14-tägig donnerstags um Uhr im Evangelischen Gemeinderaum in Siefersheim. Bei Fragen wenden sie sich bitte an Frau Espenschied, Tel.: Ev. Kirchengemeinde Wöllstein Ev.. Pfarramt, Pfarrgasse 9, Tel: Fax: 06703/ Evang.PfarramtWoellstein@web.de Bürostunden von Frau Hartmann: Dienstag und Freitag, jeweils von 09:00-11:00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht (Lukas 21,28). Donnerstag, : 17:00 Uhr Öffnung der Gemeindebücherei, 20:00 Uhr Singkreis Freitag, : 19:30 Uhr Ökumenischer Bibelgesprächskreis Sonntag, Sonntag im Advent: 11:00 Uhr Kindergottesdienst, 19:30 Uhr Meditativer Abendgottesdienst Dienstag, : 14:45 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 1, 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 2, 19:45 Uhr Probe des Posaunenchors Donnerstag, : 17:00 Uhr Öffnung der Gemeindebücherei, 20:00 Uhr Singkreis Krankenbesuche und Hausabendmahlsfeiern Kranke Gemeindemitglieder, die zuhause oder im Krankenhaus besucht werden möchten oder das Hausabendmahl feiern möchten, mögen bitte Pfarrer Beutel anrufen, um einen Besuchstermin zu verabreden. Weihnachtskonzert von Saxonly Die Gruppe Saxonly lädt ein zum Weihnachtskonzert am um 19:30 Uhr in der Evang. Kirche in Wöllstein. Evangelische Gemeindebücherei Öffnungszeit: Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr

12 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Evangelische Kirchengemeinde Gumbsheim Evang. Pfarramt, Pfarrgasse 9, Tel: Fax: 06703/ Evang.PfarramtWoellstein@web.de Bürostunden von Frau Hartmann: Dienstag und Freitag, jeweils von 09:00-11:00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht (Lukas 21,28). Donnerstag, : 17:00 Uhr Öffnung der Gemeindebücherei, 20:00 Uhr Singkreis Freitag, : 19:30 Uhr Ökumenischer Bibelgesprächskreis Sonntag, Sonntag im Advent: 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, : 14:45 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 1, 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe 2, 19:45 Uhr Probe des Posaunenchors Donnerstag, : 17:00 Uhr Öffnung der Gemeindebücherei, 20:00 Uhr Singkreis Krankenbesuche und Hausabendmahlsfeiern Kranke Gemeindemitglieder, die zuhause oder im Krankenhaus besucht werden möchten oder das Hausabendmahl feiern möchten, mögen bitte Pfarrer Beutel anrufen, um einen Besuchstermin zu verabreden. Weihnachtskonzert von Saxonly Die Gruppe Saxonly lädt ein zum Weihnachtskonzert am um 19:30 Uhr in der Evang. Kirche in Wöllstein. Ev. Dekanat Wöllstein Wir erinnern an den Gesprächsabend zum Thema Starke Kinder am Mittwoch, 7. Dezember, bis Uhr in der Grundschule Wallertheim (Schulstraße) und laden nochmals herzlich dazu ein. Kommen Sie mit den Beraterinnen Claudia Schulze und Christina Gutsmuths vom Diakonischen Werk Worms-Alzey ins Gespräch, wenn es um die Frage geht Wie sag ich s meinem Kinde? und tauschen Sie sich miteinander über die Möglichkeiten aus, die Eltern haben, ihre Kinder zu begleiten, sie zu schützen und zu stärken, damit sie mit den Anforderungen und Risiken des Lebens zurechtkommen. Kath. Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz St. Remigius Wöllstein mit Eckelsheim und Gumbsheim St. Martin Siefersheim St. Mauritius Frei-Laubersheim Hl. Kreuz Wonsheim mit Stein-Bockenheim St. Dionysius Neu-Bamberg St. Josef und St. Ägidius Fürfeld mit Tiefenthal Bürostunden: Mittwochs von Uhr, dienstags von bis Uhr u. freitags v bis Uhr Tel /429, Fax 06709/911154, pfarramt@kirchen-fuerfeld.de Sprechstunden: Diakon Ochs Gerberstr. 1: donnerstags Uhr, Tel / Pfarramt: Bennstr. 1, Fürfeld Sprechstunden mit Pfr. Todisco nur nach Absprache Freitag, 2. Dezember 2011: Uhr Fü Gruppenstunden der Pfadfinder, Uhr Fü heilige Messe, Uhr Won Literarischer Adventskalender Samstag, 3. Dezember Advent: Uhr Won Roratemesse mit Frühstück, Uhr Fü heilige Messe, Uhr Won Literarischer Adventskalender Sonntag, 4. Dezember 2011, heilige Barbara: Uhr Wö heilige Messe, Uhr Wö. Die Bücherei ist bis Uhr geöffnet Uhr Si Familienmesse mit Taufe von Alexander Benker und Kirchencafé, Uhr Si Kinderwortgottesdienst im Martinsheim, Uhr FL heilige Messe mit Mittagstisch Anmeldung erforderlich! Hannelies Friedrich, 06709/6180 oder 06709/ Uhr Ti Ökumenische Nikolausandacht in der ev. Kirche in Tiefenthal, Uhr Won Literarischer Adventskalender Montag, 5. Dezember 2011: Uhr Wö heilige Messe, Uhr NB Erwachsenenbildung im Bürgerhaus Reichtum geht - Armut bleibt! mit Dr. Heidenreich, Uhr Fü Probe der Kirchenmusik, Won Literarischer Adventskalender Dienstag, 6. Dezember, heiliger Nikolaus: Uhr Wö heilige Messe mit Mittagstisch. Wir erwarten den Nikolaus! Uhr Wö Die Bücherei ist bis Uhr geöffnet Uhr FL Lebender Adventskalender an der Pfarrkirche Ein bischöflicher Gast, Uhr Wö Probe der Kirchenmusik, Uhr Wö Immanuelkreis, Uhr Won Literarischer Adventskalender Mittwoch, 7. Dezember 2011: Uhr Fü heilige Messe, Uhr Wö Gruppenstunden der Pfadfinder, Uhr Won Literarischer Adventskalender Donnerstag, 8. Dezember 2011, Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria: Uhr Wö Frühstück für Jedermann bis Uhr, Uhr Wö Seniorennachmittag, Uhr NB heilige Messe mit Treff 60 Plus, Uhr Won Literarischer Adventskalender Freitag, 9. Dezember 2011: Uhr Fü Gruppenstunden der Pfadfinder, h Fü heilige Messe, Uhr Won Literarischer Adventskalender Aktuelles: 1. Friedenslicht: Am 11. Dezember treffen wir uns in Wöllstein um Uhr am Remigiusheim, um nach Mainz zu Aussendung des Friedenslichtes zu fahren. Bitte melden Sie sich nach Möglichkeit im Büro und geben Sie an, ob Sie noch freie Plätze in ihrem Auto haben bzw. mitgenommen werden wollen1 2. Der Nikolaus: Da wir allen lieb waren, ist der alte Herr mehrmals bei uns zu Gast. Am 4. Dezember will er pünktlich um Uhr nach Tiefenthal kommen. Wir erwarten ihn mit unserer ökumenischen Nikolausandacht in der ev. Kirche. Am 5. Dezember wird er um Uhr in der heiligen Messe in Wöllstein erwartet. Am 6. Dezember nimmt er am Seniorenmittagstisch teil, damit er wieder zu Kräften kommen kann. Um Uhr wird er sich im Rahmen des lebenden Adventskalenders dann in Frei-Laubersheim von uns bis nächstes Jahr verabschieden. Wir laden herzlich zu diesen besonderen Begegnungen ein! 3. Rorate: Im Advent finden wieder die Frühmessen mit Frühstück statt. Wir treffen uns immer samstags um Uhr in einer unserer Pfarrkirchen. Am 3. Dezember beginnen wir in Wonsheim. Gehen wir aktiv und wachsam dem Weihnachtsfest entgegen. Zeigen wir Verbindlichkeit und kommen zu Feier der Eucharistie zusammen! Ein Adventskranz für Jeden Kommunionkindertag in Siefersheim In der Katholischen Pfarrgruppe bereiten sich 29 Kinder auf Ihre Erstkommunion im April 2012 vor. Am 26. November fand der 3. Gemeinschaftstag im Pfarrheim und in der Pfarrkirche in Siefersheim statt. Um Uhr hatten sich alle zur Feier der heiligen Messe in der Pfarrkirche St. Martin versammelt. Pfarrer Harald Todisco freute sich, neben den Kindern wieder rund 10 Eltern begrüßen zu können, die bereit waren, die Kinder während des Gemeinschaftstages zwischen Uhr und Uhr zu betreuen.

13 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Auch zwei Frauen vom Pfarrgemeinderat und einige ältere Geschwisterkinder waren mit dabei, um den Kommunionkindern beim Binden ihres eigenen Adventskranzes behilflich zu sein. Doch zuvor galt es erst, die heilige Messe mit dem Pfarrer zu überstehen, da dieser jedes Element des Gottesdienstes mit den Kindern besprach, bevor es vollzogen und gefeiert wurde So konnten Eltern und Kinder den Ablauf und die Inhalte der Eucharistiefeier bewusst wahrnehmen und mitfeiern. Dann verging der Vormittag im Nu! Alle banden ihren eigenen Adventskranz, bastelten Rosenkränze und Sterne und gestalteten das Mottotuch des Kurses mit den bunten Umrissen ihrer Hände, die in blühende Blumen verwandelt wurden. Nebenbei erklärte Pfarrer Todisco in der Kirche noch, wie der Rosenkranz gebetet wird und segnete die Adventskränze der Kinder. Vor dem abschließenden Mittagessen, das wieder von Hans Ciosz gekocht worden war, fand noch ein kurzer Spaziergang im Feld statt. Ohne die außerordentliche Mitarbeit vieler Eltern und Gemeindemitglieder wären solche Projekte nicht möglich, betont Pfarrer Todisco. Die Begeisterung der Kinder belohnt aber alle, meint er. Kath. Pfarrgruppe in Frei-Laubersheim Allerlei für den Turm - Kleinkunstabend erbrachte 1500 Euro für den Frei-Laubersheimer Kirchturm Am 19. November organisierte die Katholische Pfarrgruppe in Frei-Laubersheim eine Benefizveranstaltung zugunsten des Kirchturmes aus dem 13. Jahrhundert, der im kommenden Jahr renoviert werden soll. Unter dem Motto Allerlei für den Turm- Menschen aus unserer Mitte gestalten einen unterhaltsamen Abend! haben zahlreiche Gemeindemitglieder und Gäste musikalische, literarische und zauberhafte Beiträge in Frei-Laubersheim hör- und sichtbar gemacht: Kalli Zerfaß begeisterte an der Orgel gemeinsam mit Inge Weiller, die ihn mit der Flöte unterstützte. Unter der Leitung von Werner Werum zeigten die jungen Musiker Yvonne Dondaj, Marcel Loré und Gerda Reiswich ihr Können an Klavier und Flöte. Als Solistin war die gebürtige Frei-Laubersheimerin Carmen Gabriel an diesem Abend ein besonderer Genuss, die mit ihren Liedern zu begeistern wusste. Die Vielfalt der Sprache brachten an diesem Abend Anna Koch aus Wöllstein und Heiko Gradehandt aus Wonsheim zu Gehör, der auch die Moderation des gesamten Abends inne hatte. Anna Koch trug Gedichte aus verschiedenen Epochen vor, die alle mehr oder weniger auch das Motiv Turm berührten. Heiko Gradehandt rezitierte Heinrich Bechtolsheimer Zwischen Rhein und Donnersberg. Dabei gelang es ihm, die Atmosphäre der Wonsheimer Kerb im vergangenen Jahrhundert heraufzubeschwören. Ein weiterer Höhepunkt waren auch die Zauberkünste, die Thomas Grode aus Sprendlingen zeigte. Selbst in den vorderen Reihen waren diese nicht zu durchschauen. Für das leibliche Wohl hatte Hannelies Friedrich mit ihren Helferinnen gesorgt, sodass viele am Ende des Programms noch lange verweilten, auch um der gesanglichen Zugabe von Carmen Gabriel zu lauschen. Der Gesamterlös von 1500 Euro wird der Renovierung des Turmes zu Gute kommen. Kath. Männerverein Neu-Bamberg Der Katholische Männerverein Neu-Bamberg im katholischen Bildungswerk Rheinhessen und der Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz lädt herzlich ein zum nächsten Vortragsabend am Montag, dem 5. Dezember um Uhr. Thema: Reichtum geht - Armut bleibt - Goldgewinnung in Peru. Ein Filmbericht mit Erläuterungen Referent: Dr. Hartmut Heidenreich, Mainz - katholisches Bildungswerk Ort: Bürgerhaus Neu-Bamberg Im rohstoffreichen Peru werden in großem Stil von transnationalen Konzernen Gold, Silber, Kupfer und Uran in ungehemmtem Raubbau abgebaut. Kein Cent für die Menschen vor Ort. Die Folge sind: soziale Missstände, Verarmung, Zerstörung ihres Lebensraumes und gesundheitliche Probleme durch den Einsatz giftiger Chemikalien und extremer Wasserverbrauch. Der Film zeigt die verursachten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt - ein beeindruckendes Werk! Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen, auch zu einem angeregten Gespräch, und laden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Neu-Bamberg und Umgebung ein. Kath. öffentliche Bücherei im Remigiusheim in Wöllstein Unsere Öffnungszeiten: Dienstag 16:30-18:00 Uhr, Sonntag 10:00-12:00 Uhr Wir freuen uns auf Sie. Wir gratulieren Geburtstage In der Zeit vom bis feiern nachstehend aufgeführte Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein, die 70 Jahre und älter werden, ihren Geburtstag: Schlicher, Kurt Siefersheim, Sandgasse Jahre Schmitt, Christian Wöllstein, Brückenstraße Jahre Klein, Wilhelm Siefersheim, Gartenfeldstraße 4 73 Jahre Graß, Johann Eckelsheim, Bellerkirchstraße 2 75 Jahre Los, Elisabetha Wendelsheim, Nieder-Wieser-Straße Wagner, Heinrich Siefersheim, Wöllsteiner Straße 13 Goldene Hochzeit Eheleute Adolf und Dorlies Weyrich Wöllstein, Klausengarten 14 Amtliche Mitteilungen 89 Jahre 78 Jahre Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Bekanntmachung Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2011 Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2012 Bitte keine alten Formulare verwenden!! - aus eigenen Erzeugnissen - Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern. Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. Ausnahme: Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit. - aus fremden Erzeugnissen - Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost oder teilweise gegorenen Traubenmost übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes oder Weines sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.

14 Wöllstein Ausgabe 48/2011 In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download ( unter Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2012 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingang bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen entsprechend der VO (EG) Nr. 1234/2007, wie beispielsweise die Förderung von Investitionen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Sitzung des Verbandsgemeinderates Wöllstein Die 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates Wöllstein findet statt am Dienstag, dem 6. Dezember 2011, um Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstraße 10, Wöllstein Tagesordnung I. Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. 16 a GemO TOP 2 Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein; a) Wirtschaftsplan 2012 und b) Investitionsprogramm Beratung und Beschluss - TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 Abwasserentsorgungsbetrieb der Verbandsgemeinde Wöllstein; a) Wirtschaftsplan 2012 und b) Investitionsprogramm Beratung und Beschluss - Allgemeine Wasserversorgungssatzung; Neufassung - Beratung und Beschluss - Entgeltsatzung Wasserversorgung; Neufassung - Beratung und Beschluss - Allgemeine Entwässerungssatzung; Neufassung - Beratung und Beschluss - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Überarbeitung des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde; Antrag der SPD-Fraktion - Beratung und Beschluss - Betriebskostenzuschüsse 2011 an die Sportvereine der Verbandsgemeinde; - Sachstandsbericht - TOP 10 Annahme von Spendengeldern gem. 94 Abs. 3 GemO - Beratung und Beschluss - TOP 11 TOP 12 Erneuerung Zaunanlage Schwimmbad - Beratung und Beschluss - Mitteilungen und Anfragen gez. Rocker (Bürgermeister) Impressum Herausgeber - Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Verlagsleitung: Dietmar Kaupp. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Dietmar Kaupp, Tel / Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages - Anzeigenannahme: Tel / , Fax 06502/ Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Nichtamtliche Mitteilungen Amt für soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag bei der Verbandsgemeinde Wöllstein Leistungen: Allgemeine Auskünfte und Beratung aus dem Bereich Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht (z.b. Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge / orthopädische Versorgung, Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz usw.). Konkrete Auskünfte zu bereits laufenden Verfahren im Einzelfall. Hilfen bei der Antragstellung / beim Ausfüllen von Fragebogen! Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen. Aufnahme von Widersprüchen, Entgegennahme von mündlichen oder schriftlichen Stellungnahmen in Angelegenheiten, die den überörtlichen Träger der Sozialhilfe oder das Landesjugendamt betreffen. Nächster Termin: von bis Uhr Voranmeldung: 06703/3020 Oberfinanzdirektion Koblenz Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Großteil der rheinlandpfälzischen Bürger ändert sich nichts Nur bei Änderungen stellen Finanzämter Bescheinigung für die Vorlage beim Arbeitgeber aus - Lohnsteuerkarte 2010 weiter gültig Erfahrungsgemäß sind jährlich nur bei maximal 15% der Arbeitnehmer Änderungen auf der Lohnsteuerkarte erforderlich. Für die aktuelle Umstellung von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte bedeutet dies, dass für die meisten rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer bis zum endgültigen Start des elektronischen Verfahrens die alte Lohnsteuerkarte, die letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt wurde, ihre Gültigkeit behält. Diese Bürger müssen daher derzeit nicht tätig werden. Freibeträge müssen zum Start des elektronischen Verfahrens jedoch grundsätzlich neu beantragt werden. Der Starttermin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Gleiches gilt für die in 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigungen. Die dort eingetragenen Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit sowie Freibeträge) müssen also weiterhin vom Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug verwendet werden. Nur wenn die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung sich geändert haben, müssen Bürger wie bisher ihren Arbeitgeber informieren. Hierzu wird eine Bescheinigung des Finanzamts benötigt. Möglich ist auch, die Änderungen durch das Finanzamt direkt auf der alten Lohnsteuerkarte aus 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung vornehmen zu lassen. Die für solche Änderungen der Lohnsteuerdaten notwendigen Vordrucke sind im Internet unter (Rubrik Lohnsteuer) bereitgestellt. Wer nicht mehr weiß, welche Eintragungen auf seiner alten Lohnsteuerkarte stehen, findet die Angaben auch auf seiner Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber. Wegen des zurzeit erhöhten Publikumsverkehrs in den Service Centern der Finanzämter muss bei Änderungsanträgen mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Thema: Rentenversicherung - Stabile Finanzen auch in 2012 Die Rentenversicherung geht finanziell gut gerüstet ins kommende Jahr, stellte Dietmar Muscheid, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und DGB-Landeschef, bei der heutigen Vertreterversammlung in Speyer fest. Nach den aktuellen Rechnungen wird die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung Ende 2011 bei 23,5 Milliarden Euro oder rund 1,4 Monatsausgaben liegen. Dieser Wert ist letztmals vor 17 Jahren erreicht worden. Deshalb kann auch der Beitragssatz im kommenden Jahr von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken. So wie es derzeit aussieht, können die Rentner im kommenden Jahr mit einem Zuwachs von knapp 2,3 Prozent rechnen, so Muscheid. Grund ist die gute Lage am Arbeitsmarkt und ein spürbarer Anstieg der Bruttolöhne. Die endgültigen Werte stünden aber erst im Frühjahr fest. Die Vertreterversammlung informierte sich auch über die Rente mit 67, die ab 2012 allmählich greifen wird. Die Altersgrenzen werden dann schrittweise angehoben, und es kann teilweise zu höheren Rentenabschlägen kommen. Neu eingeführt wird ab Januar die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Pflichtbeitragsjahre hat, kann dann mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Mit dem Regierungsdialog Rente hat die Bundesregierung eine Diskussion eröffnet, an der sich auch die Rentenversicherung beteiligt. Insbesondere den Vorschlag der Zuschussrente, die Geringverdienern einen monatlichen Betrag von 850 Euro im Alter garantieren soll, beurteilt die Rentenversicherung kritisch. Gerade Langzeitarbeitslose, Erwerbsminderungsrentner und Menschen mit Lücken im Versicherungsverlauf werden die geforderten Vorausset-

15 Wöllstein Ausgabe 48/2011 zungen nur schwer erfüllen können, stellt Dietmar Muscheid fest. Es werde außerdem das Fürsorge- und das Versicherungsprinzip vermischt und bürokratische Doppelstrukturen aufgebaut. Für die Geschäftsleitung berichtete der Geschäftsführer Hartmut Hüfken über die Arbeitsergebnisse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland- Pfalz. Die Rehabilitation gewinnt angesichts längerer Lebensarbeitszeiten zunehmend an Bedeutung. Als landesweit größter Reha-Träger setzt der Speyerer Rentenversicherer daher schon seit langem auf die maßgeschneiderte Zusammenarbeit zwischen Rentenversicherung, Betrieben und Reha-Einrichtungen. Nach leichtem Rückgang sind die Rentenanträge in diesem Jahr wieder um rund 3 Prozent gestiegen. Durchschnittlich dauert es 26 Tage, bis eine Rente im Inlandsbereich bewilligt sei. Damit liegt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz im vorderen Bereich aller Rentenversicherungsträger. Die Vertreterversammlung, das Parlament des rheinland-pfälzischen Rentenversicherers, beschloss einen neuen Rekordhaushalt. Mit 5,45 Milliarden Euro geht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz in das Jahr Die wichtigsten Einnahmen sind die Beiträge mit 4,2 Milliarden Euro und die Zahlungen des Bundes mit 1,2 Milliarden Euro. Den weitaus größten Teil gibt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz gleich als Renten (4,5 Milliarden Euro), Krankenversicherungsbeiträge der Rentner (313 Millionen Euro) und Leistungen für medizinische und berufliche Rehabilitation (155 Millionen Euro) an ihre Versicherten und Rentner weiter. Bürgermeister Gerd Rocker liest Kindern in der Siefersheimer Grundschule Am Martinsberg vor Anlässlich des bundesweiten Vorlesetages am 18. November 2011 rief der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zur Aktion Bürgermeister/-innen lesen vor auf. Bürgermeister Gerd Rocker folgte diesem Ruf gern und las am vergangenen Freitag den dritten und vierten Klassen der Grundschule Am Martinsberg in Siefersheim aus dem Buch Die Abenteuer des starken Wanja von Otfried Preußler vor. Die Schülerinnen und Schüler lauschten sehr aufmerksam und durften Fragen zum Inhalt des Buches an Herrn Rocker richten. Auch andere Fragen, zum Beispiel zum Amt des Bürgermeisters, wurden bereitwillig beantwortet. Auf vielfachen Wunsch der Kinder versprach Herr Rocker am Ende des Schuljahres 2011/2012 ein weiteres Mal die Grundschule zu besuchen und den Viertklässlern, sozusagen als Abschiedsgeschenk von ihrer Grundschulzeit, erneut vorzulesen. Neben den Schülerinnen und Schülern zeigten sich auch die Lehrerinnen und die Schulleitung sehr erfreut darüber, dass sich der Bürgermeister den gesamten Vormittag für die Schule Zeit nahm. Satelliten-Fernsehen Jetzt handeln! Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital! Die wichtigsten Fakten im Überblick Am 30. April 2012 endet in Deutschland die Ära der analogen Programmverbreitung via Satellit. Ab diesem Zeitpunkt senden alle TV-Veranstalter, darunter auch der SWR, ihre Programme via Satellit nur noch digital. Ebenso werden die Radioprogramme über ADR (Astra Digital Radio), die an die Analogübertragung gekoppelt sind, abgeschaltet. Um weiterhin die Radio- und Fernsehprogramme über Satellit empfangen zu können, ist eine Umstellung auf digitale Verbreitung zwingend notwendig. Im Sendegebiet des SWR sind rund eine Million Haushalte betroffen, die derzeit noch an ein analoges Satellitensignal angeschlossen sind. Für Zuschauer mit analogem Satellitenempfang bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung beim Empfang von TV-Programmen, sofern sie ihre Hörfunk- und Fernsehprogramme nicht über einen Kabelnetzbetreiber, Antenne (DVB-T) oder Internet beziehen. Was sollten Sie tun? Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie Ihre Fernsehprogramme über Satellit empfangen und ob dies noch analog oder bereits digital geschieht. Dazu stellen Sie an Ihrem Fernsehgerät das SWR Fernsehen ein und rufen über den Videotext die Tafel/Seite 198 des SWR-Textes auf. Erhalten Sie den Hinweis auf die Abschaltung des analogen Satellitensignals, so empfangen Sie noch analog. Bei digitalen Empfängern erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis, dass Sie von der Umstellung nicht betroffen sind. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Falls Sie aber noch analog über Satellit empfangen, sollten Sie so früh wie möglich auf den digitalen Empfang umsteigen, um eventuelle Engpässe bei Endgeräten oder Dienstleistungen zu vermeiden. Der Fachhandel bzw. die Fachhandwerksbetriebe berichten bereits jetzt schon über längere Lieferzeiten von Bauteilen oder Endgeräten. Daher ist es jetzt wichtig, sich zeitnah für entsprechende Lösungen beim Empfang, der Satellitenaufbereitung und der Verteilung von TV- und Radioprogrammen zu entscheiden. Wenden Sie sich bitte bald an Ihre örtlichen Fachhändler, Fachhandwerker oder Anlagenbetreiber. Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfang Zu den Vorteilen des Digitalempfangs zählen pro Programm eine wesentlich geringere Übertragungskapazität sowie eine bessere Bild- und Tonqualität. Bisher wird dasselbe Programm in analoger, digitaler und teilweise in hochauflösender Qualität ausgestrahlt. Daher ist es auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, das analoge Satellitensignal abzuschalten. Außerdem werden attraktive Zusatzdienste wie zum Beispiel der Electronic- Programm-Guide (EPG) - ein elektronischer Programmführer - angeboten. Zusätzlich kann über den digitalen Empfang bereits heute mit einem entsprechenden Receiver eine Vielzahl von HD- Sendern, wie beispielsweise»das Erste HD«empfangen werden. HDTV (High Definition Television) zeichnet sich durch schärfere Konturen, eine bessere Farbdarstellung und eine bis zu fünfmal höhere Auflösung als der PAL-Standard aus. Die Dritten Programme von BR, NDR, SWR und WDR werden ab dem 30. April 2012 hinzukommen. Und: Das digitale Programmbouquet der ARD werden Sie auch weiterhin unverschlüsselt und ohne zusätzliche Gebühren empfangen können. Weitere Informationen Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten oder Fragen beantwortet täglich von 9 bis 22 Uhr auch der Telefon-Service von ARD Digital unter der Nummer (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute). Hallenfußballturniere Am Freitag, 9. Dezember 2011, Uhr, findet im Nebenraum der Gaststätte auf dem Sportzentrum Neuborn in Wörrstadt eine Besprechung wegen der diesjährigen Hallenfußballturniere der Verbandsgemeinden Wörrstadt und Wöllstein statt. Tagesordnung: 1. Hallenfußballturniere 2011 (Ausgabe der Programmhefte) 2. Rückblick auf die Sommerturniere Ausblick auf die Sommerturniere Verschiedenes Zu dieser Besprechung sind die Vereinsvertreter der fußballtreibenden Sportvereine herzlich eingeladen. Auch sollen Vorschläge über Austragungsorte und Austragungszeiten für die Sommerturniere 2012 unterbreitet werden.

16 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Sonstige Veröffentlichungen Kleintierzuchtverein P 155 Wöllstein e.v. Monatsversammlung Der Kleintierzuchtveren Wöllstein lädt seine Mitglieder zur letzten Monatsversammlung im Jahr 2011 am Freitag, den um Uhr in die Zuchtanlage nach Siefersheim recht herzlich ein. Zum Jahresende würde sich der Vorstand über ein zahlreiches Erscheinen sehr freuen, um in gemütlicher Runde das abgelaufene Vereinsjahr ausklingen zu lassen. Mütter-Väter-Treff Wöllstein mit Kindern im ersten Lebensjahr Am Mittwoch, den 7. Dezember 2011 findet von 9:30 bis 11:00 das nächste Treffen für Mütter und Väter mit ihren Babys im ersten Lebensjahr im Pfarrzentrum St. Remigius, Kirchstraße 20 in Wöllstein statt. Hier wird jungen Eltern Raum gegeben, in entspannter Atmosphäre einander kennen zu lernen, sich auszutauschen und bei allen Fragen rund um das Leben mit einem Baby gemeinsam Lösungen zu finden. Wir wollen die Zeit miteinander genießen, mit den Babys spielen und singen und sie in ihrer Entwicklung begleiten. In diesem Treffen wird Hebamme Annette Föll zum Thema Kindersichere Wohnung und erste Hilfe fürs Kind wertvolle Informationen und Anregungen geben. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht. Anmeldung und weitere Infos bei: Caritaszentrum Alzey, Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen, Obermarkt 25, Tel.: schwangerenberatung@caritas-alzey.de Unterwegs mit Treff aktiv Erholungsreise nach Norderney - Natur pur im Weltnaturerbe Wattenmeer - Die Initiative Treff aktiv bietet eine Erholungskurzreise in der Zeit vom 30. April - 7. Mai 2012 auf die schöne ostfriesische Insel Norderney an. In der Weltnaturerbeliste steht seit 2009 das Wattenmeer auf einer Stufe mit dem Grand Canyon und dem Great Barrier Reef. Norderney ist die zweitgrößte ostfriesische Insel im Wattenmeer. Die gesamte 14 km lange Nordseite ist von einem weißen feinsandigen Strand gesäumt, dem sich zur Inselmitte hin endlos erscheinende Dünen anschließen. Die Unterkunft liegt zentral im ruhigen, autofreien Inselteil. Die Leistungen dieser Reise beinhalten: Hin- und Rückfahrt mit der Bahn und dem Schiff (Platzkarte im Intercity), 7 Ü/VP im Caritasgästehaus Inseloase sowie die Inselcard, die Ihnen viele Vergünstigungen auf der Insel bietet. Der Preis beträgt pro Person 795,00 EUR Ein ausführlicher Flyer kann beim Caritaszentrum Alzey unter der Telefonnummer / angefordert werden. Anmeldungen für die Erholungsreise bitte bis zum 28. Dezember 2011 im Caritaszentrum Alzey unter Telefonnummer / Brennholz Das Forstamt Soonwald, Forstrevier Nahe vergibt : 1. Brennholzpolter (ganze Stämme am Weg) im Gemeindewald Frei- Laubersheim, Bereich Schäferplacken und Wanderparkplatz am Münsterer Weg. Termin : , Uhr Treffpunkt : Wanderparkplatz Münsterer Weg Ralph Barme, FAM Bücherflohmarkt Am findet wieder von 9:30 Uhr - 14:00 Uhr der monatliche Bücherflohmarkt auf der Eremitage Bretzenheim/Nahe statt. Zum letzten Flohmarkt in diesem Jahr gibt es für alle ein Überraschungsangebot! Die Erlöse der Bücherflohmärkte gehen als Spende an die Wohnungslosenhilfe Stiftung kreuznacher diakonie Bretzenheim - Eremitage. Titel: Wann: Leitung: Treffpunkt: Dauer: Kosten: Via Vinea Monatswanderung Nikolaus auf der Via Vinea 4. Dezember 2011, 14:00 Uhr Rainer Böß Parkplatz an der Wißberghalle ca. 2,5 Stunden (ohne Weinprobe) 12,00 Euro Anmeldung: bis 30. November 2011 bei ortsbuergermeister@sprendlingen.de Telefon: / 416 Telefax: / 513 Auf der Nikolauswanderung erzählt Rainer Böß Geschichten und Geschichtchen zur Weihnachtszeit. Das Wanderjahr 2011 findet anschließend in einem Sprendlinger Weingut bei dem Thema Lebkuchen und Wein seinen Ausklang. Rainer Böß, Leitung Karl-Heinz Weller, Ortsbürgermeister Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Dubiose Gewinnmitteilungen von Schubert - Klein - Richter Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung Wieder einmal verschickt ein angeblicher Finanzdienstleister massenweise dubiose Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur nachträglichen Gewinnübergabe von 980,07 Euro, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. hin. Derzeit nennt sich der Absender Schubert - Klein - Richter. Fast identische Schreiben wurden in der Vergangenheit bereits unter den Namen Dr. Müller & Partner, Dr. Schulz & Partner oder Dr. Böhm & Schneider verschickt. Vorsicht! sagt die Verbraucherzentrale. Sie sieht in den Briefen wieder den raffinierten Versuch eines Kaffeefahrtenanbieters, auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken. Auf den ersten Blick wirken die Schreiben sehr seriös. Schubert - Klein - Richter - Finanzdienstleistungen informieren mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer über einen angeblich versprochenen Gewinn, der den Betroffenen noch nicht ausgezahlt wurde. Der nachträgliche Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten. Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die typischen Merkmale einer Einladung zu Kaffeefahrten: Die Rede ist von einem Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Mittagessen, einer kostenlosen Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe und zusätzlich das Versprechen einer Zusatzprämie aus Lagerbestandsauflösungen. Unter dem Deckmantel der Seriosität lockt das Unternehmen offensichtlich zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. Dort werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte verkauft. Der Verbraucherzentrale ist bisher kein Fall einer Gewinnauszahlung bekannt. Deshalb rät sie, sich nicht von solchen Mitteilungen blenden zu lassen. Die unseriösen Anbieter haben es auf das Geld gutgläubiger Menschen abgesehen. Weitere Informationen zu den Methoden von Kaffeefahrtanbietern finden Verbraucher im Internet unter Advent, Advent, die Wohnung brennt Welche Versicherung kommt für Schäden im Brandfall auf? Der erste Advent naht und mit ihm die Zeit der Kerzen. Schneller als man denkt, kann es durch unbeaufsichtigtes Kerzenlicht zu Wohnungsbränden kommen. Wie es dann um den Versicherungsschutz steht, erläutert Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Fängt das Mobiliar durch eine brennende Kerze Feuer, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings wird diese nicht immer den vollen Schaden ersetzen. Hat sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhalten, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen, informiert Wortberg. Früher galt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Wurde ein Brand durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, zahlte die Versicherung in der Vergangenheit keinen Cent. Heute kürzt die Versicherung ihre Erstattung entsprechend dem Grad des schuldhaften Verhaltens des Verbrauchers. Jeder Einzelfall muss individuell beurteilt werden - notfalls vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied beispielsweise zu Gunsten einer gestressten Mutter, die sich ihrem quengelnden Kind widmete und dabei nicht mehr an die noch angezündeten Adventskerzen gedacht hatte (AZ.: 4 U 49/97). Nicht immer ist es also grob fahrlässig, wenn eine Kerze kurz aus den Augen gelassen wird. Anders wird die Situation dagegen aber wohl beurteilt werden, wenn zum Beispiel ein Single für ein Schwätzchen mit dem Nachbarn für eine halbe Stunde die Wohnung verlässt, ohne die Kerze zu löschen. In diesem Fall wird der Versicherer zu einer Leistungskürzung berechtigt sein, schätzt Wortberg ein. Breitet sich ein Brand aus, kann dies auch andere Versicherungen betreffen. Steht schlimmstenfalls das Einfamilienhaus in Flammen, ist die Wohngebäudeversicherung gefragt. Für die Schadensregulierung ist es aber auch hier wichtig, ob ein Brand grob fahrlässig verursacht wurde. Es gibt auch erweiterte Tarife, die grob fahrlässig verursachte Schäden mit einschließen. Greift das Feuer auf die Wohnung oder das Haus eines Anderen über, ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Diese leistet an einen Geschädigten immer auch dann, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Telefonisch beraten die Versicherungsexperten der Verbraucherzent?rale Rheinland-Pfalz mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der landesweiten Rufnummer (1,50 Euro pro Mi?nute aus dem Netz der Deutschen Telekom, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. VZ-RL

17 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Nichtamtliche Mitteilungen Liebe Seniorinnen und Senioren! Zu unserer diesjährigen Adventsfeier am 8. Dezember 2011 um Uhr im Remigiusheim möchten wir Sie sehr herzlich einladen. Wir freuen uns auf einen schönen, besinnlichen Nachmittag mit Ihnen allen und haben ein buntes Programm für Sie zusammengestellt. Wir danken allen, die uns das ganze Jahr über unterstützt haben! Wer abgeholt werden möchte, meldet sich bitte bei Familie Brühl Tel Alle guten Wünsche und eine schöne Vorweihnachtszeit wünschen Marlene Zänker und Team. Amtliche Mitteilungen Offizielle Übergabe der neuen Wiesbachbrücke an die Öffentlichkeit Nachdem die neue Wiesbachbrücke im Bereich der Pestalozzistraße/Sprendlinger Straße weitgehend fertig gestellt ist, kann die offizielle Übergabe an die Öffentlichkeit erfolgen. Diese findet statt am Mittwoch, den 30. November 2011 gegen Uhr. In Anwesenheit von Vertretern der mitfinanzierenden Stellen, der Planungsbüros, der bauausführenden Firmen, der Gemeinde und Verbandsgemeinde sowie der Presse soll die Brücke dabei offiziell für den Verkehr freigegeben werden. Die Bürgerinnen und Bürger von Gau-Bickelheim sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Gemeindeverwaltung Gau-Bickelheim Friedrich Janz, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim über die Festlegung des Geldbetrags zur ersatzweisen Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen (Stellplatzablösesatzung) Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162) in Verbindung mit 47, Abs. 4 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 358) hat der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim in seiner Sitzung vom folgende Satzung zur Ablösung von der Stellplatz- bzw. Garagenverpflichtung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Höhe des Ablösebetrages Der Geldbetrag je Stellplatz oder Garage, der zur ersatzweisen Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung eines notwendigen Stellplatzes oder einer Garage im gesamten Ortsgemeindegebiet Gau-Bickelheim erhoben wird, wird auf Euro festgesetzt. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die derzeit gültige Stellplatzsatzung tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft. Gau-Bickelheim, den Gez. Janz (Janz) (DS) Ortsbürgermeister Hinweis nach 24, Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Gau-Bickelheim, den Gez. Janz (DS) (Janz) Ortsbürgermeister Nichtamtliche Mitteilungen VdK Ortsverband Gau-Bickelheim Liebe Mitglieder und Freunde des V.d.K. Ortsverbandes Gau- Bickelheim! Zu unserer Weihnachtsfeier am Sonntag, den 11. Dezember 2011 um 14 Uhr im Bürgerhaus am Römer, darf ich Sie, Ihre Partner, Verwandte und Bekannte im Namen des Vorstandes recht herzlich einladen. Wie immer, wird die Feier von Mitgliedern des Ortsverbandes mitgestaltet. Bitte nicht vergessen ein Kaffeegedeck mitzubringen. Erfolgreiche Rathauserstürmung des Beckelemer Carneval Clubs am Am Freitag, den , um 19:11 Uhr übernahmen die Narren des BCCs das Rathaus. Nachtwächter Andy Brunk setzte sich tatkräftig ein: De Bojemäschter und sei Adjudante, die were jetzt entmachtet von ihrem Amte, und eroberte unter dem wohlgefälligen Johlen der Beckelemer Narren das Rathaus und die Schlüsselgewalt. Über eine Leiter verschaffte er sich Zugang über ein Fenster im 1. Stock des Rathauses. Die Gemei tritt von ihrem Amte ab, denn ab heit regiert die Narrekapp. Freie Hand den Narren, ab heit losse mir es richtig krache.

18 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Bürgermeister Friedel Janz wehrte sich mit einer eigenen gelungenen Büttenrede, ergab sich dann aber dem anstürmenden Nachtwächter mit Gefolge. Er wurde für die närrische Session 2011/2012 entmachtet und gefesselt, unter dem Jubel des begeisterten Publikums, abgeführt. Die gelb-blau-weiß-rote Fastnachtsfahne des BCC wurde gehisst und der eroberte Schlüssel demonstrativ zur Schau gestellt. Begleitet von vielen Helau -Rufen verlas der Nachtwächter die 11 Regeln des BCCs zur Fassenacht. Der Nachtwächter rief das Narrenvolk auf, sich an der Sitzung entsprechend des diesjährigen Mottos des BCC 1001 Nacht - beim BCC wird Fassenacht gemacht zu kostümieren. Die besten Kostüme werden prämiert - wir haben auch eine Heidi zur Betreuung der Fassenacht-Models. Der Abend wurde zur Nacht, die Musik fetziger und endete ausgelassen um 1 Uhr. Der BCC dankt den Narren, die an diesem Abend den Weg zu uns fanden. Und auch den vielen, die den BCC im kommenden Jahr mit ihrem Mitgliedbeitritt und -beitrag unterstützen! Für die Nachzügler unter den Narren: Es gibt noch einige Restkarten. Diese sind direkt bei Werner Großmann im Garagenverkauf zu erwerben. Tel: Seniorenclub Gau-Bickelheim Zu unserer Adventsfeier am 7. Dezember, Uhr im Bürgerhaus laden wir alle herzlich ein. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Nachmittag, gerne auch mit Beiträgen von Ihnen, sei es Lied, Gedicht, Geschichten. Wählergruppe Gau-Bickelheim e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Zur ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder unserer Wählergruppe ein. Diese findet statt am Freitag, um Uhr im Gasthaus Zur Krone. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Verlesen der letzten Niederschrift 3. Jahresrückblick 4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Ausblick und Terminvorschau Verschiedenes Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Amtliche Mitteilungen Trotz des milden Wetters wurde der Glühwein geleert und anschließend zogen alle Narren in das bereits fassenachtlich geschmückte Bürgerhaus um. Eine lange Schlange bildete sich vor dem Tisch zum Kartenvorverkauf für die Sitzung des BCCs am Samstag, 11. Februar Die in der Warteschlange anstehenden Narren führten anregende Gespräche und konnten zwischenzeitlich schon das Narrenessen Weck, Worscht und Woi oder ee Scheppche genießen. Die Sitzungspräsidentin Alwine Bornheimer überreichte jedem Mitglied einen Mitgliedsausweis. Auch freuen wir uns über neue Mitglieder, die sich an diesem Abend uns anschlossen haben und dem BCC beigetreten sind. Der Beckelemer DJ Frederic Basalt und Co sorgte für fassenachtliche Unterhaltungsmusik, die schon die uns bekannte Kostümgruppe der echten Spanierinnen und auch andere verkleidete Narren auf die Tanzfläche trieb. Später erfreuten einige Mitglieder des BCC mit Karaoke-Einlagen und die Jüngsten mit spontanen Tanzeinlagen. Einladung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch dem 7. Dezember 2011 um Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindehalle statt. Ich darf Sie dazu herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde gem. 16a GemO 2. Spielplatz Am Würzgarten a) Sachstand b) Beratung und Beschluss c) Auftragsvergabe 3 Abrundungssatzung Friedhofstraße a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. b) Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gemäß 9, Abs. 4 BauGB i.v. m. 88, Abs. 6 LBauO c) Satzungsbeschluss gemäß 10, Abs. 1 BauGB 4. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlich 5. Mitteilungen und Anfragen Jung, Ortsbürgermeister

19 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Terminänderung Wegen Terminüberschneidung muß der Termin für die Festlegung der Termine für das Jahr 2012 auf den 14. Dezember um Uhr verlegt werden. Ludwig Jung, Ortsbürgermeister Nichtamtliche Mitteilungen Liebe Seniorinnen und Senioren! Zu unserer diesjährigen Adventsfeier am 8. Dezember 2011 um Uhr im Remigiusheim möchten wir Sie sehr herzlich einladen. Wir freuen uns auf einen schönen, besinnlichen Nachmittag mit Ihnen allen und haben ein buntes Programm für Sie zusammengestellt. Wir danken allen, die uns das ganze Jahr über unterstützt haben! Wer abgeholt werden möchte, meldet sich bitte bei Familie Brühl Tel Alle guten Wünsche und eine schöne Vorweihnachtszeit wünschen Marlene Zänker und Team. Adventsfeier in Gumbsheim Unsere diesjährige Adventsfeier findet am Sonntag, den um Uhr in der Gemeindehalle Gumbsheim statt. Ab ca Uhr wollen wir ein kleines weihnachtliches Programm darbieten und für alle Kinder gibt es anschließend eine Überraschung vom Nikolaus. Zum gemütlichen Beisammensein bieten wir, wie jedes Jahr, Kaffee, selbstgebackenen Kuchen sowie Würstchen und Getränke an. Wer von euch Kindern Lust hat, mit einem Musikstück, Gedicht oder ähnlichem an unserem weihnachtlichen Programm mitzuwirken, kann sich gerne bei Christina Walter, Tel.: (06703) , melden. Das Kinderfest-Team Gumbsheim freut sich auf Ihr Kommen! Wie immer ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Für die Kleinen hat sich auch in diesem Jahr wieder der Nikolaus angesagt. Er ist extra aus Übersee angereist und hat auch ein paar Zaubertricks parat. Tolle Preise kann man bei unserer großen Tombola gewinnen. Auf Ihren Besuch freut sich Ihr GV Einigkeit 1879 Siefersheim e.v. Auf diesem Weg möchten wir allen danken, die uns auch dieses Jahr wieder auf vielfältige Weise unterstützt haben. Ohne diese Hilfe wäre es sehr schwer, unsere Veranstaltungen und Unternehmungen über die Bühne zu bekommen. Vielleicht überlegt sich auch der ein oder andere, ob er im neuen Jahr bei uns aktiv mitsingen möchte. Jeder im Alter zwischen 15 und 100 ist herzlich eingeladen. Die erste Singstunde im neuen Jahr findet am um Uhr in unserem Vereinslokal Zum Goldenen Hirsch statt. Geben Sie sich einen Ruck, es macht wirklich Spaß bei uns zu singen! Wir wünschen allen Menschen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr Amtliche Mitteilungen Sitzung des Ortsgemeinderates Am Sonntag, den 4. Dezember 2011, Uhr, findet die 26. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Stein-Bockenheim - Waldbegehung - statt. Treffpunkt: Uhr im Rathaus. Tagesordnung: 1. Vorstellung des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Stein-Bockenheim 2. Festlegung des Pflegestandards des Walderlebnispfades 3. Bewirtschaftung des GemeindewaldesWirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung - 4. Mitteilungen und Anfragen gez. Mees, Ortsbürgermeister Amtliche Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Am Wiesgarten der Ortsgemeinde Siefersheim Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3, Abs. 1 i.v.m. 1, Abs. 8 BauGB sowie Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4, Abs. 1 i.v.m. 1, Abs. 8 BauGB Der Ortsgemeinderat Siefersheim hat in seiner Sitzung am gem. 2, Abs. 1 i.v.m. 1, Abs. 8 BauGB die Aufstellung zur 1. vereinfachten Änderung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. In derselben Sitzung wurde gem. 3, Abs. 1 BauGB i.v.m. 1, Abs. 8 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie der Begründung liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstraße 10, Wöllstein, Zimmer 1.03 (1. Stock), öffentlich aus und können dort montags bis freitags von 8.00 bis Uhr und donnerstags zusätzlich von bis Uhr von jedermann eingesehen werden. Siefersheim, den gez. Hintze (Hintze) (DS) Ortsbürgermeister Nichtamtliche Mitteilungen GV Einigkeit 1879 Siefersheim e.v. Weihnachtsfeier am ab Uhr Der Gesangverein Einigkeit 1879 Siefersheim e.v. lädt alle seine Mitglieder, Freunde und Gönner zur diesjährigen Weihnachtsfeier in die Schulturn- und Mehrzweckhalle Siefersheim ein. Bei Kerzenschein, Plätzchen, Tannenduft und weihnachtlichen Liedern wollen wir das Jahr 2011 ausklingen lassen und ein paar besinnliche Stunden miteinander verbringen. Nichtamtliche Mitteilungen Landfrauenverein Stein-Bockenheim Terminankündigungen für Dezember Probleme mit dem Kreuz, Hüft- und Kniegelenk? Referent: Prof. Dr. med. Jan-Dirk Rompe, Facharzt für Orthopädie in Alzey Inhalt: Inhalt des Vortrages werden die Großen Drei der Orthopädie sein: Verschleißerkrankungen der Lendenwirbelsäule, der Hüfte und des Kniegelenkes. Zunächst werden die typischen Beschwerden erläutert und anschließend auf die bildgebende Diagnostik eingegangen, mit Röntgen und Kernspintomographie. Welche Behandlung ist wann sinnvoll und welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Schlussendlich ist über nichtoperative und operative Behandlungsmöglichkeiten zu reden, mit besonderen Schwerpunkt zu erwartender Ergebnisse und zu befürchtender Komplikationen. Zielgruppe: alle Mitglieder und Interessierte Termin und Ort: Dienstag, 13. Dezember 2011, Haus der Landwirtschaft, Otto-Lilienthal-Str. 4, Alzey Beginn: 19:00 Uhr Kostenbeitrag: 2,00 für Mitglieder / 4,00 für Gäste Anmeldung: ab sofort bis 10 Tage vor der Veranstaltung in der Landesgeschäftsstelle in Alzey, Tel.: / , Fax: / , Landfrauen-Rheinhessen@t-online.de Nikolaus-Abend 2011 findet am 11. Dezember, ab Uhr statt Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr wird es auch 2011 einen Nikolaus-Abend auf dem Platz vor dem Rathaus geben. Am Sonntag, den 11. Dezember wird ab Uhr die stimmungsvolle Krippe wieder zum Treffpunkt für Groß und Klein. Am Getränke- und Essensstand gibt es wieder die schmackhaften Weihnachtswürstchen vom Grill, heiße Maronen, Kinderpunsch und Glühwein. Anette Kastner lädt an ihrem Stand zu leckeren Belgischen Waffeln ein, und wer noch einen wärmenden Strickschal braucht, ist bei ihr an der richtigen Adresse.

20 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Petra Schmuck hat einen Kreativstand aufgebaut, der mit allerlei Geschenkideen (Mosaike, Acrylmalerei etc.) aufwartet. Margret Gillmeister wird mit den Kindern der Evangelischen Kirchengemeinde wieder ein Krippenspiel aufführen. Gegen Uhr kommt dann noch der echte Nikolaus, der selbstverständlich in seinem Sack Gaben für die Kinder mitbringt. Musikalisch wird der Nikolaus-Abend von der Bläsergruppe um Michael Schober vorweihnachtlich untermalt. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihre Glühweinoder Kinderpunsch-Becher mitzubringen. Amtliche Mitteilungen Seniorenweihnachtsfeier am 2. Adventssonntag Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Weihnachtsfeier für unsere Senioren findet am Sonntag den 4. Dezember, Uhr, in der weihnachtlich dekorierten Gemeindehalle statt. Alle Mitbürger und Mitbürgerinnen, welche das 60. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, sind dazu herzlich eingeladen. In gewohnter Weise wird die Feier wieder musikalisch umrahmt von der Blaskapelle der Freiwilligen Feuerwehr und der Singgruppe der Arbeiterwohlfahrt. Auch die Kinder der Kindertagesstätte Rappelkiste und der Hausfrauenverein werden mit ihren Beiträgen ebenfalls wieder zum Gelingen der Feier beitragen. Die Bewirtung der Gäste übernehmen in gewohnter Weise wieder die Damen des Hausfrauenvereines. Im Namen der Ortsgemeinde lade ich alle Senioren und Seniorinnen ganz herzlich zu dieser Feier ein und freue mich auf zahlreiche Teilnahme und einen besinnlichen, gemeinsamen 2. Advent. Euer Ortsbürgermeister H.-L. Kilian Amtliche Mitteilungen 14. Wöllsteiner Weihnachtsmarkt am 10. und 11. Dezember in der Marktstraße In der stimmungsvollen Marktstraße entlang des Appelbaches möchten wir alle Gäste aus Nah und Fern auf die bevorstehenden Feiertage einstimmen. Viele Darbietungen von Chören und Musikgruppen und eine Vorführung von Kindergartenkindern sorgen für eine weihnachtliche Stimmung. Die zahlreichen Stände bieten geschmackvolle Dekorationsartikel für Ihr Heim, Geschenkideen für Groß und Klein, Kleidung für Jung und Alt, stilvolle Floristik, Duftöle, Honig, Bienenwachskerzen, Spielzeug, Schmuck, Selbstgebasteltes und -gestricktes, Plätzchen und Gelees und vieles mehr! Vereine und Standbetreiber bieten neben Bratwurst und Glühwein viele Leckereien. Und das Karussell der Familie Rosskopf-Klinkerfuß wartet auf die kleinen Gäste. Der Markt ist am Samstag von bis Uhr und am Sonntag von bis Uhr geöffnet. Ein abwechslungsreiches Programm erwartet die Besucher: Am Samstag: Uhr: Eröffnung und Auftritt des Gesangvereins 1845 Wöllstein Uhr: Weihnachtliches Spiel der Kinder des Kindergartens Spielwiese Uhr: Chor der Landfrauen Wöllstein-Gumbsheim Uhr: Weihnachtliche Blasmusik mit dem Wißberg-Orchester Gegen Uhr wird auch der Nikolaus mit Süßigkeiten für die Kinder vorbeischauen! Am Sonntag geht es dann um Uhr mit folgendem Programm weiter: Uhr: Adventsmusik mit dem Evangelischen Posaunenchor Wöllstein Uhr: Weihnachtliches Spiel der Kinder des Kindergartens Spielwiese Uhr: Weihnachtschor der Ortsgemeinde Wöllstein, begleitet von Altbürgermeister Franz-Josef Lenges auf dem Akkordeon Uhr: Weihnachtliche Weisen mit dem Katholischen Musikverein Und wir erwarten wieder den Nikolaus! Die Standbetreiber, die Kinder des Kindergartens Spielwiese, die Chöre und Musikgruppen und die Ortsgemeinde Wöllstein freuen sich auf viele weihnachtsfröhliche Gäste! Satzung der Ortsgemeinde Wöllstein zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Der Ortsgemeinderat Wöllstein hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde Wöllstein erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.s. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für die Fahrbahndecke und den Fußwegbelag. 3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten), wie sie sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ergeben. 1. Die Abrechnungseinheit 1 wird gebildet von der Ortslage südlich der B Die Abrechnungseinheit 2 wird gebildet von der Ortslage nördlich der B Die Abrechnungseinheit 3 wird gebildet vom Gewerbegebiet In der Krummgewann.

21 Wöllstein Ausgabe 48/ Die Abrechnungseinheit 4 wird gebildet vom Gewerbegebiet In der Rohrgewann. Die Begründung für die Aufteilung des Gemeindegebietes in mehrere Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 3 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil für das Abrechnungsgebiet 1 beträgt 35%. Für die Abrechnungsgebiete 2, 3 und 4 beträgt der Gemeindeanteil 25%. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse in Höhe von je 10 v.h. ab dem dritten Vollgeschoss. Maßstab für Grundstücke mit ein oder zwei anzusetzenden Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche ohne Zuschläge für Vollgeschosse. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 50 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. Wird ein Grundstück jenseits der Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,8 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1-4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,8 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.h. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 10 v.h. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Für Grundstücke, die zu zwei Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.h. angesetzt. Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu einer Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Ortsgemeinde steht, innerhalb des Befreiungszeitraums nach 13 dieser Satzung. (2) Für Grundstücke, die zu mehr als zwei Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Einheiten geteilt. Dies gilt entsprechend für Grundstücke, die zu Abrechnungseinheiten nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch Erschließungsanlagen im Sinne des 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder Verkehrsanlagen erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Ortsgemeinde stehen, innerhalb des Befreiungszeitraums nach 13 dieser Satzung, soweit die Zahl der Abrechnungseinheiten und Erschließungsanlagen insgesamt zwei übersteigt. (3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zu zwei oder mehreren Verkehrsanlagen unterschiedlicher Abrechnungseinheiten angesetzt, gelten die Regelungen nach den Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. (4) Absatz 1 bis 3 gelten nicht für die von 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 erfassten Grundstücke. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

22 Wöllstein Ausgabe 48/ Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und in zwei Raten am und fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Übergangsregelung Gemäß 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: 1. Alle Grundstücke an den Straßen im Neubaugebiet Auf der Kissel/Eckelsheimer Straße, Teil 2 werden erstmals beitragspflichtig im Jahr Alle Grundstücke an den Straßen im Neubaugebiet Flonheimer Weg II werden erstmals beitragspflichtig im Jahr Alle Grundstücke am Klosterweg werden erstmals beitragspflichtig im Jahr Alle Grundstück am Teilstück der Siefersheimer Straße (Straßenparzelle 483/7) werden erstmals beitragspflichtig im Jahr Die Grundstücksparzellen Flur 2 Nr. 325, 326, 327/1 und 178/4 am Scheideweg werden erstmals beitragspflichtig im Jahr Für die Grundstücke, für die Sanierungsausgleichsbeträge erhoben werden, erfolgt zu gegebener Zeit eine satzungsgemäße Verschonung, deren Dauer von der Höhe der gezahlten Sanierungsausgleichsbeträge abhängen wird. 14 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 15 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) vom außer Kraft. Wöllstein, den (Siegel) gez. (Müller) Ortsbürgermeisterin Anlagen Hinweis nach 24, Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder N Anlage 1 Abrechnungsgebiete

23 Wöllstein Ausgabe 48/ vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Anlage 2 Begründung Bildung mehrerer Abrechnungsgebiete in der Ortsgemeinde Wöllstein Die Ortsgemeinde Wöllstein wird in vier Abrechnungsgebiete eingeteilt. Das Abrechnungsgebiet 1 bildet die Ortslage südlich der B420, das Abrechnungsgebiet 2 die Ortslage nördlich der B420, das Abrechnungsgebiet 3 das Gewerbegebiet In der Krummgewann und das Abrechnungsgebiet 4 das Gewerbegebiet Im Rohrgewann. Eine Aufteilung des Gemeindegebietes in mehrere Abrechnungseinheiten kann nur ausnahmsweise wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten erfolgen; nach 10a Abs.1 S. 2 KAG muss es sich dabei um einzelne, voneinander abgrenzbare Gebietsteile handeln. Voneinander abgrenzbar sind in der Ortlage die Gebiete nördlich und südlich der B420. Die B420 durchschneidet die Ortlage und trifft damit eine deutliche Zäsur zur tatsächlichen räumlichen Trennung der Gebiete. Hinsichtlich ihrer Klassifizierung als Bundesstraße und der Nutzung als Ortsdurchfahrtsstraße/Umgehungsstraße ist die B420 zudem nicht zum Anbau bestimmt, ein Erschließungsbereich ist nicht festgesetzt. Infolgedessen dürfen von der B420 aus keine direkten Zufahrten zu angrenzenden Grundstücken geschaffen werden, was mithin zusätzlich zur Zerschneidung der beiden Gebiete führt. Festgesetzt sind im Bereich der B420 lediglich ein Verknüpfungsbereich (Bereich zwischen einmündenden Straßen) und freie Strecken (sh. Plan des Landesbetriebes Mobilität über die Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen.) Die Gewerbegebiete In der Krummgewann und Im Rohrgewann liegen außerhalb der Ortslage in Richtung Badenheim an der L415 und in Richtung Gau-Bickelheim an der B420 und sind damit tatsächlich räumlich von der Ortslage und auch untereinander getrennt. Eine Verbindung der Straßen in diesen Gewerbegebieten zum Straßennetz in der Ortslage ist nicht gegeben, da die Gewerbegebiete unabhängig vom Straßennetz der Ortslage über die L415 und B420 erreichbar sind. Öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplans An der Siefersheimer Straße / Höllberg in Wöllstein Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wöllstein hat am in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans An der Siefersheimer Straße / Höllberg gemäß 10, Abs. 1 und 1, Abs. 8 BauGB i.v.m. 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung beschlossen. Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst Flur 19, Parzelle 121, 122/1, 122/6, 122/5, 122/4 und 122/3. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ( 10, Abs. 3 und 1, Abs. 8 BauGB). Die Änderungssatzung mit ihren dazugehörigen Teilen werden bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Zimmer 1.03, Bahnhofstraße 10, Wöllstein während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweis nach 44, Abs. 5 BauGB: Auf die Vorschriften des 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der 39 bis 42 BauGB bezeichnete Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Hinweis nach 215, Abs. 2 BauGB: 215, Abs.1 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hinweis nach 24, Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wöllstein, den Gez. Müller (DS) (Müller), Ortsbürgermeisterin Unterrichtung der Einwohner über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderats Wöllstein am 10. November 2011 im Gemeindezentrum Wöllstein Öffentlicher Teil: Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesende: 1. Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Lucia Müller 2. Beigeordnete 1. Beigeordnete Iris Bechtoldt 2. Beigeordneter Franz-Georg Schopf - zugleich stimmberechtigtes Mitglied der CDU-Fraktion 3. Beigeordnete Ulrike Wirth 3. Ratsmitglieder: Rainer Beuge - SPD-Fraktion Johannes Brüchert - SPD-Fraktion Helmut Degen - SPD-Fraktion Heinrich Frohnhöfer - CDU-Fraktion Silke Frohnhöfer - CDU-Fraktion, entschuldigt Dirk Lammers - Grüne Dr. Dirk Maak - FDP-Fraktion Hermann Müller - CDU-Fraktion Joachim Müller - SPD-Fraktion Gerhard Pfeiffer - CDU-Fraktion Hans-Jürgen Piegacki - SPD-Fraktion Thomas Pitthan - FDP-Fraktion Hans-Willi Rathgeber - SPD-Fraktion Dieter Sandrowski - CDU-Fraktion Alfons Schnabel - CDU-Fraktion Uwe Schmidt - SPD-Fraktion Kurt Voll - SPD-Fraktion Annerose Walk - SPD-Fraktion, ab Uhr Martin Walper - CDU-Fraktion, entschuldigt 4. von der Verbandsgemeindeverwaltung: Herr Amtsrat Gernot Emrich 5. von der Ortsgemeinde: Verwaltungsangestellte Ingrid Back als Schriftführerin Frau Müller begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Ihr besonderer Gruß galt den Zuhörern und Herrn Emrich. Frau Back wurde zur Schriftführerin bestellt. Zur Tagesordnung wurde nicht das Wort gewünscht. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß 16 a GemO TOP 2 Satzung wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß 10a KAG; Beratung und Beschlussfassung TOP 3 Erneuerung Gastherme in gemeindeeigener Wohnung Ringstraße 14 ; Zustimmung zur Eilentscheidung TOP 4 Widmung von Ortsstraßen; Beratung und Beschlussfassung

24 Wöllstein Ausgabe 48/2011 TOP 5 Verabschiedung einer Resolution gegen die Schließung der Polizeiwache Wörrstadt - Antrag der SPD-Fraktion; Beratung und Beschlussfassung TOP 6 Neuanschaffung von Spielgeräten für Kinderspielplätze Römerring und Rheinhessenring; Beratung und Beschlussfassung TOP 7 Bewirtschaftung des Gemeindewaldes; Wirtschaftsplan 2012; Beratung und Beschlussfassung TOP 8 Spendenannahme; Beratung und Beschlussfassung TOP 9 Feldwegebau Im Brühl und Im oberen Schlittweg; Genehmigung Nachtrag; Beratung und Beschlussfassung TOP 10 Winterdienst in der Ortsgemeinde Wöllstein; Beratung und Beschlussfassung TOP 11 Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: siehe gesonderte Niederschrift TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß 16 GemO Es wurden keine Fragen vorgetragen, auch schriftliche Anfragen lagen nicht vor. TOP 2 Satzung wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß 10a KAG; Beratung und Beschlussfassung Ortsbürgermeisterin Müller erläuterte die Gründe diese Satzung zu erlassen: In der Ortsgemeinde Wöllstein wurde der größte Teil des Straßennetzes im Zuge der Kanalisierung hergestellt. Diese Straßen sind nun schon 30 und mehr Jahre alt und es ist zu erkennen, dass die Straßen teilweise nicht mehr in einem guten Zustand sind. Zum Beispiel: Villastraße, Ostdeutsche Straße, Pfaffenpfad, Berliner Straße, Ernst-Ludwig-Straße, Eleonorenstraße. Auch die alten Neubaugebiete Römerring und Theodor-Heuss-Ring sind schon weit über 30 Jahre alt. In den nächsten Jahren wird es deshalb Aufgabe der Gemeinde sein, das Straßennetz nach und nach zu erneuern. In diesem Zusammenhang musste sich der Ortsgemeinderat mit dem Thema Ausbaubeiträge befassen. Da dies nicht nur in Wöllstein Thema ist, hatte die VG-Verwaltung im November 2010 alle Ratsmitglieder der Verbandsgemeinde zu einer Informationsveranstaltung des Gemeinde- und Städtebundes eingeladen. Herr Thielmann hat informiert, welche Möglichkeiten der Beiträge es gibt: Es sind dies die Einmalbeiträge und die wiederkehrenden Beiträge. Der Ortsgemeinderat und der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss haben in der Folgezeit die Thematik beraten und sich für die Einführung der Wiederkehrenden Beiträge ausgesprochen. In seiner Sitzung vom hat der Rat einstimmig (mit 3 Enthaltungen) beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Grundlagen und eine Satzung zu erarbeiten. Dies ist geschehen und die Grundlagen und die Satzung wurden mehrfach und ausführlich, zuletzt in der Sitzung des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses am vorgetragen und beraten. Der Ausschuss hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung zu erlassen. Frau Müller nannte die wichtigsten Festlegungen und die Knackpunkte, die in der letzten Ausschusssitzung nochmals ganz intensiv beraten und teilweise noch durch Herrn Emrich geklärt werden mussten. Diese Punkte waren: - Die Festlegung des Gemeindegebietes in vier Abrechnungsgebiete - Die Festlegung der Höhe des Gemeindeanteils auf 35 % bzw. 25 % - Der Beitragsmaßstab für die Geschosse - Zuschlag von 10 % erst ab 3. Vollgeschoss und der Grundstückstiefe (bis 50 m, außer es ist tiefer bebaut) - Zuschlag für Gewerbegrundstücke: Festlegung auf die Mindestsätze entsprechend der Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes in Höhe von 20 % bzw. 10 % - Verschonungsregelung von 20 Jahren für Gebiete, die in den letzten Jahren Erschließungsbeiträge bezahlt haben - Die Satzung soll rückwirkend zum in Kraft treten. CDU-Fraktionsvorsitzender Sandrowski erklärte, dass die CDU-Fraktion gerne auf die Gewerbezuschläge verzichtet hätte, um das Gewerbe im innerörtlichen Bereich zu stärken. Die Verwaltung hat dies geprüft und festgestellt, dass es nicht möglich ist. SPD-Fraktionsvorsitzender Degen trug vor, dass die SPD-Fraktion die Senkung des Gewerbezuschlages nicht befürworte, da die Gewerbetreibenden im Allgemeinen auch die Straßen mehr nutzen. Er lobte die gute und sehr ausführliche Vorbereitung durch die hauptamtliche Verwaltung und dankte Herrn Emrich für seine sehr gute Arbeit. Ratsmitglied Pitthan schloss sich dem Kompliment an die Verwaltung an. Er habe sich in den letzten Tagen über den Gewerbezuschlag Gedanken gemacht und ist der Ansicht, dass er gestrichen werden sollte. Er sieht eine Diskriminierung der Gewerbetreibenden in der Ortslage, weil diese in einem deutlich größeren Gebiet liegen und dadurch sicherlich öfter herangezogen werden als die Betriebe in den Gewerbegebieten. Außerdem bedeute die Erhebung dieses Zuschlags einen sehr großen Verwaltungsaufwand, da kontinuierlich geprüft werden muss, auf welchem Grundstück Gewerbe betrieben wird. Er erklärte, er werde der Satzung nicht zustimmen. Ratsmitglied Heinrich Frohnhöfer schlug vor, den Gemeindeanteil auf 40 % festzulegen. Ortsbürgermeisterin Müller wies darauf hin, dass nach ausführlicher Beratung im Ausschuss die Sätze auf 25 % in den Gewerbegebieten und 35 % in der Ortslage festgelegt wurden. Dies ist höher als die Minimalsätze. Es wurden Sätze gewählt, die rechtssicher sind. Außerdem werde auch der Gemeindeanteil vom Geld der Einwohner bezahlt. Herr Beuge fragte nach einer Anregung aus der Ausschussberatung - Aufhebung der Verschonungsregelung, falls innerhalb der Verschonungsfrist in dem betroffenen Gebiet ein Ausbau erforderlich wird. Herr Emrich erklärte, dass dies geprüft wurde, aber nicht praktikabel umzusetzen sei, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte. Außerdem sei es eher unwahrscheinlich, dass innerhalb von 20 Jahren ein Neuausbau erfolgen müsse. Dass die Straßen länger halten ist in Wöllstein gut zu sehen, die meisten Straßen sind vor über 30 Jahren ausgebaut worden. Herr Dr. Maak erklärte, er werde der Satzung zustimmen, sie sei ein Instrument, um in einer Solidargemeinschaft gemeinsam Aufgaben zu schultern. Ratsmitglied Dirk Lammers signalisierte Zustimmung, weil Kosten solidarisch auf alle Ortsstraßen verteilt werden. Abstimmung: 1. Es wurde zunächst über den Vorschlag von Herrn Frohnhöfer abgestimmt, ob statt 25 % bzw. 35 % der Gemeindeanteil auf 40 % festgelegt werden soll. Herr Emrich führte nochmals aus, dass die festgelegten Sätze mit dem Gemeinde- und Städtebund ausführlich besprochen und von diesem begründet wurden. Hier ist in erster Linie der Durchgangsverkehr zu werten. Die Sätze von 25 bzw. 35 % entsprechen der gängigen Rechtssprechung. Beschluss zu 1. In der folgenden Abstimmung sprachen sich 4 Ratsmitglieder für die Festlegung des Gemeindeanteils auf 40 % aus, 10 waren dagegen und 5 enthielten sich der Stimme. Der Vorschlag war somit abgelehnt. 2. Danach erfolgte die Abstimmung der Satzung über die Wiederkehrenden Beiträge in der vorliegenden Form. Beschluss zu 2.: Die Satzung der Ortsgemeinde Wöllstein zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen verabschiedet. Ortsbürgermeisterin Müller sprach nochmals Herrn Emrich ihren Dank aus. Das Thema war für die hauptamtliche Verwaltung keine leichte Aufgabe, da Wöllstein die erste Gemeinde in der Verbandsgemeinde ist, die eine solche Satzung erlassen hat und viele Grundlagen geklärt werden mussten. TOP 3 Erneuerung Gastherme in gemeindeeigener Wohnung Ringstraße 14 ; Zustimmung zur Eilentscheidung Sachvortrag: Am rief Herr Lang von der VG an und teilte mit, dass in einer Wohnung in der Ringstraße 14 die Heizung defekt sein. Die Therme war nicht mehr zu reparieren und musste erneuert werden. Ein Angebot wurde erstellt, geprüft und es wurde festgestellt, dass der Preis angemessen ist. Aufgrund der Dringlichkeit (kein Warmwasser und kalt) wurde eine Eilentscheidung getroffen. Beschluss: Der Ortsgemeinderat Wöllstein stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu. TOP 4 Widmung von Ortsstraßen; Beratung und Beschlussfassung Sachdarstellung Die Widmung einer Straße nach 36 Landesstraßengesetz LStrG ist unerlässliche Voraussetzung zur Entstehung der öffentlichen Straße im Rechtssinne. Durch die Widmung wird dokumentiert, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) freigegeben wird. Mit der Widmung zur öffentlichen Straße werden die sich aus dem LStrG ergebenden Rechte und Pflichten der Ortsgemeinde als Baulastträger, insbesondere die aus 11 LStrG (Unterhaltung, Erneuerung, Wiederherstellung der Straßen) oder 17 LStrG (Straßenreinigung) begründet. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Dazu erforderlich ist ein Gemeinderatsbeschluss. Die Widmung wird mit der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung wirksam. Bei einigen Ortsstraßen in der Ortsgemeinde Wöllstein sind diese förmliche Widmungsverfügungen in den Verwaltungsakten nicht mehr vorhanden bzw. inhaltlich unbestimmt. Es ist jedoch unzweifelhaft, dass es sich hierbei um öffentliche Straßen handelt, da alle Indizien dafür sprechen (z.b. Straßenparzelle steht im Eigentum der Ortsge-

25 Wöllstein Ausgabe 48/2011 meinde, tatsächlicher öffentlicher Verkehr findet statt, Straße ist zum Anbau bestimmt). Die Rechtssprechung stellt im Rahmen des Ausbaubeitragsrecht auf den Nachweis der förmlichen Widmung ab, sodass dies zum Anlass genommen wird, alle Straßen, bei denen die förmliche Widmungsverfügung nicht nachgewiesen werden kann, vorsorglich zu widmen. Bei folgenden Straßen ist die Widmung nachweisbar, sodass hier eine erneute Widmung nicht mehr erforderlich wird: - Straßen im Gewerbegebiet Im Rohrgewann, - Straßen im Gewerbegebiet Krummgewann ; - Straße Im Klosterweg ; - Straßen im Neubaugebiet Auf der Kissel/Eckelsheimer Straße ; Ferner bedürfen die vorhandenen Gehwege im Bereich der klassifizierten Straßen keiner Widmung durch die Ortsgemeinde. Deren Widmung ist durch landes- und bundesgesetzliche Vorschriften erfolgt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass die Straßen seit jeher das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllen und beschließt die förmliche Widmung der betroffenen Straßen nach 36 LStrG als Ortsstraßen. Die Beschlussfassung erfolgt jeweils nach Straßen getrennt, Sonderinteresse nach 22 GemO ist zu beachten. Anschließend wurden alle Straßen einzeln inkl. evtl. Beschränkungen auf Verkehrsarten und Benutzerkreise verlesen. Die Ratsmitglieder mit Sonderinteresse gem. 22 GemO verließen bei der Abstimmung zu den entsprechenden Straßen jeweils den Sitzungstisch und nahmen im Zuschauerraum Platz. Beschluss: Die nachfolgenden Straßen wurden einstimmig für den öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. Auf der Kissel 2. Auf der Klause 3. Am Ölberg 4. Bachgasse 5. Bahnhofstraße 6. Berlinerstraße und Einmündungsbereich Ernst-Ludwig-Straße 7. Brückenstraße 8. Brühlstraße 9. Eleonorenstraße 10. Ernst-Ludwig-Straße 11. Flonheimer Straße 12. Gerberstraße 13. Hochstraße 14. Höllerstraße 15. Im Brühl 16. Industriestraße 17. Inselstraße 18. Kirchstraße 19. Klausengarten 20. Kreuzstraße 21. Maria-Hilf-Straße 22. Marktstraße 23. Mühlenstraße 24. Oberschanze 25. Ostdeutsche Straße 26. Palmenstein 27. Germaniaplatz 28. Pfaffenpfad 29. Pfarrgasse 30. Potsgasse 31. Rathausgasse 32. Ringstraße 33. Sackgasse 34. Scheerengasse 35. Schmalzgasse 36. Theodor-Heuss-Ring 37. Villastraße 38. Wassergasse 39. Winkelgasse 40. Ziegelhüttenstraße 41. Scheideweg 42. Almannenstraße 43. Frankenstraße 44. Gotenstraße 45. Keltenstraße 46. Römerring 47. Wendelsheimer Straße 48. Unterschanze 49. Barsac-Allee (zwischen L400 und Great-Barford-Straße) 50. Barsac-Allee (zwischen Schulrat-Spang-Straße und Tälchen) 51. Great-Barford-Straße 52. Ferdinand-Haas-Straße 53. Freiherr-von-Langsdorff-Straße 54. Schulrat-Spang-Straße 55. Anton-Brüll-Weg 56. Jakob-Werle-Straße 57. René-Minville-Straße 58. Dekan-Horst-Straße 59. Zum Schlittweg 60. Straßen Neubaugebiet Flonheimer Weg ll : Armsheimer-, Wallertheimer- und Uffhofener Str. 61. Gehwege im Kreiselbereich und entlang der K5 62. Siefersheimer Straße 63. Am Schloßstadion 64. Pfarrer-Heiser-Weg 65. Kreuznacher Straße nördlich der B Raiffeisenstraße TOP 5 Verabschiedung einer Resolution gegen die Schließung der Polizeiwache Wörrstadt - Antrag der SPD-Fraktion; Beratung und Beschlussfassung SPD-Fraktionsvorsitzender Degen führte aus, dass der Antrag in der letzten Ratssitzung vorgelegt wurde und in der heutigen Sitzung behandelt werden sollte. Zwischenzeitlich hat sich der Antrag jedoch erledigt, als bekannt geworden ist, dass die Polizeiwache in Wörrstadt, die Polizeiinspektion in Alzey und auch die Autobahnpolizei in Gau-Bickelheim bestehen bleiben werden. Herr Degen bat deshalb um Absetzung des TOPs. Diesem Wunsch wurde einstimmig entsprochen. TOP 6 Neuanschaffung von Spielgeräten für Kinderspielplätze Römerring und Rheinhessenring; Beratung und Beschlussfassung Sachvortrag Der Ortsgemeinderat hat am beschlossen, dass die Spielplätze im Römerring und im Rheinhessenring nach den Beanstandungen im Frühjahr mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt und bereits mehrfach im Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss diskutiert. Die Verwaltung hat die Angebote nun nochmals eingehend geprüft und verglichen. Am wurden sie gemeinsam mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden besprochen und auch im letzten Bauausschuss beraten. Aufgrund des Ergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag für beide Spielplätze an die Fa. Kompan zu vergeben: Es werden angeschafft für den - Spielplatz Römerring: 1 Kombinationsanlage mit zwei verbundenen Klettertürmen und Rutsche 1 Schaukelnest zum Preis von ,13 EUR incl. Montage - Spielplatz Rheinhessenring: 1 Kombinationsanlage mit zwei großen Klettertürmen mit Hangelnetz 1 Motorrad-Wippschaukel 1 Wippe zum Preis von ,84 EUR incl. Montage Davon gehen noch 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab. Beschluss: Die Ortsgemeinde Wöllstein beschloss einstimmig, die Firma Kompan mit der Lieferung und Montage der Spielgeräte wie vorstehend aufgeführt zu beauftragen. Frau Müller dankte hierzu Frau 1. Beigeordneten Bechtoldt, die sich nach Übernahme des Amtes in dieser Angelegenheit sehr engagiert hat. TOP 7 Bewirtschaftung des Gemeindewaldes; Wirtschaftsplan 2012; Beratung und Beschlussfassung Der vom Forstamt Rheinhessen in Alzey vorgelegte Wirtschaftsplan für den Wöllsteiner Gemeindewald sieht - wie für das Jahr Ausgaben in Höhe von 3.408,00 EUR und Einnahmen in Höhe von 200,00 EUR vor, so dass für die Gemeinde Kosten in Höhe von 3.208,00 EUR entstehen. Der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss befürwortete einstimmig die Annahme des Forstwirtschaftsplanes. Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2012 für die Bewirtschaftung des Wöllsteiner Gemeindewaldes. TOP 8 Spendenannahme; Beratung und Beschlussfassung Sachdarstellung: Zuwendungen von Privaten werden in den letzten Jahren zunehmend zu einem wichtigen und üblichen Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da im Einzelfall die Annahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung der Amtsträger als problematisch angesehen werden könnte, soll mit dem Gesetzentwurf für die Einwerbung und Annahme dieser Zuwendungen ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgegeben werden. Damit soll zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig ist und zum anderen soll dadurch ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden.

26 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Sept Okt In der Neufassung des 94 a Abs. 3 GemO ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung entscheidet. In den letzten Monaten erhielt die Ortsgemeinde Wöllstein folgende Spenden: Datum Spender: Grund Betrag Hiltrud Kreuser Wöllsteiner Markt 40,00 EUR Andreas Esch Wöllsteiner Markt 50,00 EUR Gerd Schilling Wöllsteiner Markt 20,00 EUR Mai 2011 RWE Projekt Renovierung Buswartehäuschen 600,00 EUR Sparkasse Worms- Kita Rasselbande 500,00 EUR Alzey Ried Kiga Spielwiese 300,00 EUR Mainzer Volksbank Kiga Spielwiese 1.500,00 EUR Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der vorgenannten Spenden für das Haushaltsjahr TOP 9 Feldwegebau Im Brühl und Im oberen Schlittweg; Genehmigung Nachtrag; Beratung und Beschlussfassung Die Angelegenheit wurde sehr ausführlich im Ausschuss beraten. Im Zuge der Ausbaumaßnahmen wurden Leistungen erforderlich, die nicht im Angebot angefragt waren. Die Summe des Nachtragsangebotes beläuft sich auf 7.279,93 EUR. Beschluss: Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Nachtrag für den Ausbau des Feldweges Im Brühl/Im oberen Schlittweg. TOP 10 Winterdienst in der Ortsgemeinde Wöllstein; Beratung und Beschlussfassung Firma Lämmel, die in den letzten Jahren den Winterdienst für die Ortsgemeinde Wöllstein durchgeführt hat, hat wieder ein Angebot vorgelegt. Es weist gegenüber dem Vorjahr einige moderate Erhöhungen aus. Da man mit der Arbeit der Fa. Lämmel sehr zufrieden war, schlägt die Verwaltung vor, Firma Lämmel auch für diesen Winter zu beauftragen. Dies empfiehlt auch der Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsaus- schuss- Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Firma Lämmel für den Winter 2011/2012 mit dem Winterdienst im selben Rahmen wie im letzten Jahr zu beauftragen. TOP 11 Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeisterin Müller teilte mit: Die Änderung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Ludwig-Straße gemäß dem Beleuchtungsvorschlag EWR wurde im BauA beraten und beschlossen. Es entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 2.705,49 EUR. Die Infoveranstaltung zum Seniorenpflegeheim fand statt und war gut besucht. Fa. Meralux wurde beauftragt die Außentüren im Gemeindezentrum auszubessern: Voraussichtliche Kosten 3.227,28 EUR. Die Ersatzmaßnahme Rohrgewann am Seer Graben läuft planmäßig. Es wird davon ausgegangen, dass die Pflanzen dieses Jahr noch gesetzt werden können. Frau Müller lud die Ratsmitglieder noch zu einigen in Kürze stattfindenden gemeindlichen Veranstaltungen ein. Erzieherin/Kinderpflegerin gesucht Die Ortsgemeinde Wöllstein sucht für die Kindertagesstätte Rasselbande befristet auf 6 Monate ab 1. Januar 2012 eine Erzieherin/Kinderpflegerin - Beschäftigungsumfang: 29 Wochenstunden. Bewerbungen bitte an die: Ortsgemeinde Wöllstein Ernst-Ludwig-Straße Wöllstein gemeinde@woellstein.de Tel / Nichtamtliche Mitteilungen TUS Wöllstein Vereinsspielplan 48.KW 2011 Freitag, C-Junioren: JSG Wöllstein/Siefersheim - SG Dautenheim-Esselb 18:00 Uhr Samstag, D-Junioren: JSG Wöllstein/Siefersheim - SG Dautenheim-Esselb 13:00 Uhr A-Junioren: FSV Osthofen - JSG Wöllstein/Siefersheim 16:00 Uhr Sonntag, Herren : TSG 1848 Gau-Bickelheim II - SG Wöllstein/Siefersheim II 12:30 Uhr SV Guntersblum II - SG Wöllstein/Siefersheim I 13:00 Uhr Informationen zum Sportangebot des TuS Wöllstein Fußball-Frauen Jedermann-Sport Trainerin, Tamara Müller Fritz Pitthan, Tel.: Tel.: Desiree Kosiol Do., Uhr Tel.: Grundschul-Sporthalle Volleyball-Mixed Gymnastik - Frauen Do., 20:00-22:00 Uhr Mo., Uhr Realschule Plus-Sporthalle Realschule Plus-Sporthalle Torsten Zimmermann, Marliese Metzger, Tel Tel.: Hanspeter Schweizer Tel Amtliche Mitteilungen Niederschrift über die 12. Sitzung des Ortsgemeinderates Wonsheim - Öffentlicher Teil - Datum: Montag, dem 7. November 2011, Uhr Uhr Ort: Rathaus I. Anwesenheitsliste Ortsbürgermeister: Fraktion: Haas, Rudolf WG Haas Beigeordnete: 1. Beig. Stumpf, Heinfried WG Haas 2. Beig. Mann, Udo WG Haas Ratsmitglieder: Achenbach, Gernot WG Haas Böhmer, Heinz Adolf WG Haas Emrich, Karsten WG Haas Haupt, Wilhelm SPD Reinhardt, Friedrich WG Haas Roos, Angelika WG Haas Scheel, Sigrid WG Haas ab Uhr zu TOP 3 Schön, Boris WG Haas Stumpf, Otto SPD Trautwein, Uwe SPD Weitere Anwesende: Gernot Emrich, VGV Wöllstein, zugleich Schriftführer Revierförster Berger zu TOP 2 II. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. 16 GemO TOP 2 Forstwirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung - TOP 3 Belegprüfung für die Jahre 2009 und Information des Rechnungsprüfungsausschusses - TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 Neuaufstellung des Regionalplanes Rheinhessen- Nahe, Teilplan Windkraft; Antrag der SPD-Fraktion um Prüfung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindewald - Beratung und Beschlussfassung - Parksituation in der Ortsgemeinde (Schmittpforte und Untergasse); - Information über die Besprechung mit der Straßenmeisterei - Vereinszuwendungen - Beratung und Beschlussfassung - Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Haas eröffnet um Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßt alle anwesenden Ratsmitglieder, Herrn Revierförster Berger, den Zuhörer Herrn Karl-Heinz Brück und Herrn Emrich von der Verbandsgemeindeverwaltung, den er gleichzeitig zum Schriftführer bestellt. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße

27 Wöllstein Ausgabe 48/2011 Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Zur Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung am bittet Ratsmitglied Willi Haupt um Ergänzung seiner Ausführungen unter TOP 4 (Radweg Wonsheim - Siefersheim; Neue Trassenfestlegung). Dort ist protokolliert: Ratsmitglied Willi Haupt sieht den Radweg entlang des Martinsberges nur als Notlösung an und favorisiert ferner die Radwegetrasse entlang der Landesstraße. Es soll folgender Nebensatz ergänzt werden weil aufgrund der Vorausplanungen bereits ca ,00 EUR, anteilig von den Gemeinden Wonsheim (15.000,00 EUR) und Siefersheim (5.000,00 EUR), gezahlt wurden. Im Gemeinderat werden keine Bedenken zur Ergänzung der Niederschrift vorgebracht. Ferner bittet Ratsmitglied Willi Haupt um Änderung der Formulierung des TOP 4 von Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung von Vorrangflächen im Gemeindewald auf Antrag der SPD-Fraktion um Prüfung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindewald, da zunächst ein Prüfungsauftrag an die Planungsgemeinschaft erfolgen soll. Ortsbürgermeister Haas bittet um Ergänzung der Tagesordnung unter TOP 6 Vereinszuwendungen - Beratung und Beschlussfassung. Gegen die Änderung und Ergänzung der Tagesordnung werden im Gemeinderat keine Einwände vorgebracht. III. Tagesordnungspunkte TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. 16 GemO Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen Eingaben vor. Seitens des anwesenden Zuhörers werden keine Fragen gestellt. TOP 2 Forstwirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung - Hier übergibt Ortsbürgermeister Haas Herrn Revierförster Berger das Wort, der zunächst einen Rückblick auf das noch laufende Wirtschaftjahr 2011 gibt. Herr Berger thematisiert den Holzmarkt mit der Feststellung, dass eine Abschwächung des Brennholzmarktes auch für die Zukunft nicht erkennbar und weiterhin die Nachfrage höher als die Produktionsmasse ist. Auch die Schlepperleistungen führen wieder zu einem positiven Betriebsergebnis im Maschinenbetrieb. Für das Jahr 2011 ist nach derzeitiger Prognose von einem Gewinn in Höhe von rund 1.800,00 EUR auszugehen. Sodann geht Herr Berger auf die Planzahlen 2012 ein und erläutert auch hierzu die wesentlichen Positionen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Der Forstbetriebsplan weist Einnahmen in Höhe von ,13 EUR und Ausgaben in Höhe von ,07 EUR aus. Im Maschinenbetriebsplan sind Einnahmen in Höhe von 5.000,00 EUR und Ausgaben in Höhe von 3.907,31 EUR vorgesehen. Das Finanzergebnis schließt positiv mit 1.016,75 EUR ab. Auf Anfrage von Ortsbürgermeister Haas erläutert Herr Berger, dass für Wegeunterhaltungsmaßnahmen derzeit keine Gelder eingestellt werden müssen, da hierfür kein Bedarf besteht und die Holzabfuhr über die Hauptwege gewährleistet ist. Abschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig (ohne Enthaltung) den Forstwirtschaftsplan TOP 3 Belegprüfung für die Jahre 2009 und Information des Rechnungsprüfungsausschusses - Ortsbürgermeister Haas informiert über die stattgefundene Rechnungsprüfungsausschusssitzung am zur Prüfung des vorläufigen Jahresabschlusses 2009 und 2010 sowie der Belegprüfung. Eine Beratung und Beschlussfassung hierüber mit Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten kann derzeit noch nicht stattfinden, da hierzu der endgültige Jahresabschluss mit Bilanz noch nicht vorliegt. Ratsmitglied Boris Schön, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet über die Prüfung am Herr Schön stellt fest, dass hinsichtlich der Belegprüfung keine Beanstandungen zu verzeichnen waren. Vom Ausschuss wurde lediglich auf die unübersichtliche Buchungssystematik der Anordnungen hingewiesen. TOP 4 Neuaufstellung des Regionalplanes Rheinhessen- Nahe, Teilplan Windkraft; Antrag der SPD-Fraktion um Prüfung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gemeindewald - Beratung und Beschlussfassung - Hier trägt Ratsmitglied Willi Haupt den Antrag der SPD-Fraktion wie folgt vor: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Gemeinde Wonsheim bittet die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe um Prüfung, ob im gemeindeeigenen Wald, innerhalb der Gemarkung der Ortsgemeinde, eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden kann, die Fläche die notwendige Windhäufigkeit aufweist und aufgrund der Lage und der damit einzukalkulierenden Leitungskosten eine oder mehrere Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Sofern die Prüfung mit positivem Ergebnis erfolgt, bitten wir um vorsorgliche Aufnahme einer Vorrangfläche innerhalb der Ortsgemeinde, dessen konkrete Ausweisung jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde bleiben sollte. Begründung: Die neue rot-grüne Landesregierung hat angekündigt zur Durchsetzung der allseits gewünschten Energiewende in angemessenem, größerem Umfang Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen, respektive ausweisen zu lassen. Umweltministerin Höfgen hat mitgeteilt, dass hierbei auch vermehrt Waldflächen in Anspruch genommen werden können. Der Gemeinderat hat sich zwar schon in seiner Sitzung am mit der Thematik befasst und hierbei beschlossen keine Stellungnahme abzugeben - aufgrund der neuen Sachlage bestünde jedoch für die Gemeinde die Chance auf ihrem Gebiet Flächen zur Nutzung für Windenergieanlagen anzubieten. Diese Chance sollte nicht ungenutzt verstreichen. Da unklar ist, ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte die Klärung im Rahmen eines Prüfungsauftrages erfolgen. Ortsbürgermeister Haas informiert, dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung eine Stellungnahme zur Berücksichtigung von Waldflächen als Vorranggebiete für Windkraft vorliegt. Demnach wurde, laut Auskunft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, bei dem derzeit in Verfahren befindlichen Teilplan Windkraft Waldflächen nicht als Ausschlusskriterium gewählt. Sollten Waldflächen nicht im Einklang des Teilplanes Windkraft als Vorrangflächen ausgewiesen worden sein, steht dies im Zusammenhang mit anderen Ausschlusskriterien, wie z. B. Vogelschutzflächen, Biotop-Schutzgebieten oder sonstigen Schutzgebieten. Nach eingehender Aussprache über die Nutzung der Waldflächen für die Ansiedlung von Windenergieanlagen beschließt der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung den Antrag der SPD-Fraktion zu befürworten und den Prüfungsauftrag an die Planungsgemeinschaft weiter zu geben. TOP 5 Parksituation in der Ortsgemeinde (Schmittpforte und Untergasse); - Information über die Besprechung mit der Straßenmeisterei - Ortsbürgermeister Haas informiert über die letzte Gemeinderatsitzung, innerhalb derer die Parksituation in den Ortsstraße eingehend diskutiert wurde mit dem Ergebnis, dass eine Ortsbesichtigung mit der Straßenmeisterei noch stattzufinden hat. Diesbezüglich wurde mit der Straßenmeisterei Erbes-Büdesheim, Herrn Gerth, die Parksituation Vorort geprüft, wobei auch seitens der Straßenmeisterei letztendlich kein Handlungsbedarf zur Regelung mittels Verkehrszeichen oder Einzeichnung von Parkbuchten gesehen wird, da die Straßenverkehrsordnung hier schon gewisse Vorgaben macht. Z.B. im Bereich vor dem Hotel Zum Ochsen kann aufgrund der Einmündungsbereiche maximal ein Fahrzeug parken. Auch in der Untergasse sollten keine weiteren verkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen, da aus der Erfahrung heraus Parkzeitregelungen wenig zur Entschärfung von schwierigen Verkehrssituationen beitragen. Im Rat herrscht daher Einigkeit, dass weiterer Handlungsbedarf, außer der Überwachung des ruhenden Verkehrs, nicht besteht. Bezüglich der Bodenmarkierung Kinder in der Heinrich-Bechtolsheimer-Straße wird angedacht, diese in Eigenleistung im nächsten Frühjahr aufzubringen. TOP 6 Vereinszuwendungen - Beratung und Beschlussfassung - Der Vorsitzende schlägt vor, die Vereinszuwendung wie im Jahre 2010 zu gewähren: - Gesangverein 100,00 EUR - Carnevalverein 50,00 EUR - TSV 100,00 EUR - Freiwillige Feuerwehr 50,00 EUR - Touring-Club 50,00 EUR - Kreisvolkshochschule 50,00 EUR - Schützenverein 50,00 EUR - Landfrauenverein 100,00 EUR - Verein für therapeutisches Reiten 50,00 EUR - Arbeiterwohlfahrt 100,00 EUR Der Gemeinderat beschließt die Vereinszuwendung 2011 einstimmig (ohne Enthaltung). TOP 7 Mitteilungen und Anfragen - Der Gemeinde liegt eine Anfrage zur Ausleihung des Flammkuchenofens von einer auswärtigen Person vor. Der Gemeinderat stellt nochmals fest, dass der Flammkuchenofen zweckgebunden für die Gemeinde bzw. örtliche Vereine und Bürger gespendet wurde. Eine Ausleihe an Auswärtige kommt aus diesem Grund und wegen den weiteren umfangreichen Abwicklungsmodalitäten nicht in Betracht. - In der Obergasse wurde eine Straßenleuchte angefahren. Der Verursacher ist unbekannt. Die Kosten betragen zu Lasten der Ortsgemeinde Wonsheim rund 1.200,00 EUR. - Ortsbürgermeister Haas berichtet über die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier am Am erfolgt die Aufstellung des Weihnachtsbaumes unter der Beteiligung der Landfrauen mit Glühwein und Würstchen um Uhr. - Die Informationstafel für die Schillingspforte wird derzeit gestaltet mit weiteren Fotos von Sehenswürdigkeiten in der Ortsgemeinde Wonsheim.

28 Wöllstein Ausgabe 48/ Der defekte Kühlschrank in der Gemeindehalle wurde ausgetauscht durch Neuanschaffung mit Kosten in Höhe von 1.666,00 EUR, welche wirtschaftlicher war als eine Reparatur in Höhe von 1.500,00 EUR. - Auf Anregung eines Mitglieds des Landfrauenvereines soll die Installation weiterer Steckdosen in der Küche im Rathaus geprüft und umgesetzt werden. - Nach Sanierung der Dunzelbachüberbauung im Bereich der Bädergasse, wurde die Lastenbegrenzung aufgehoben. Am Flutgraben ist die Lastenbegrenzung ebenfalls zurückzunehmen, wobei hierfür noch eine verkehrsbehördliche Anordnung erforderlich ist. - Im Zuge von Heckenrückschnittsmaßnahmen im Bereich der Stenne wird die Landwirtschaft gebeten an die Gemeinde Vorschläge über ebenfalls erforderliche Heckenrückschnittsmaßnahmen vorzutragen. - Ratsmitglied Willi Haupt thematisiert die fehlenden Schutzmöglichkeiten (z. B. Windschutz) im Bereich vor der Friedhofshalle für die Trauergäste. Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam mit dem Bauausschuss soll im kommenden Jahr eine Ortsbesichtigung mit Erstellung eines Gesamtkonzeptes erfolgen. - Ratsmitglied Trautwein informiert über seine Planausarbeitung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hierüber wird in der nächsten Ratssitzung im Rahmen eines Tagesordnungspunktes beraten. - Ratsmitglied Roos informiert über die defekte Spülmaschine in der Gemeindehalle (Wasserverlust). - Ratsmitglied Stumpf informiert Seitens des Carnevalvereins über die Eröffnung der Fastnachtskampagne am um Uhr mit Rathausstürmung. Nachdem keine Mitteilungen und Anfragen mehr vorliegen, schließt Ortsbürgermeister Haas um Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Unterschriften: (Haas, Vorsitzender) (Emrich, Schriftführer) Niederschrift gefertigt am /gb Notrufnummer. Die Kinder hörten gespannt zu und stellten Fragen. Anschließend ging es nach draußen zum Feuerwehrauto, welches die Kinder und Erzieherinnen mal ganz genau unter die Lupe nehmen durften. Der Inhalt des Autos wurde zusammen mit den Feuerwehrmännern besprochen und erkundet. Die Kinder zeigten großes Interesse und waren mit Eifer und Freude dabei. Zum Abschluss bekamen die Kinder von der FFW Wonsheim Malstifte geschenkt, welche sie gleich zum Malen eines Bildes für die Feuerwehr nutzten. Am Freitagmorgen bekamen die Kinder von Frau Engel, der Leiterin der Einrichtung, die Mitteilung, dass es im Keller der Kita brennt und alle raus mussten. Ruhig verließen die Kinder, mit Jacken in der Hand, mit ihren Erzieherinnen die Kita und sammelten sich vor dem angrenzenden Wohnhaus. Kurz darauf kam die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn angefahren. Es brannte natürlich nicht, wie auch die Kinder dann erfahren haben. Das Ganze war eine Übung, um im Ernstfall zu wissen, wie man vorgehen muss. Die Kinder durften in einem abgesperrten Bereich den Feuerwehrmännern zusehen, welche die Gelegenheit als Übung für sich nutzten. Schläuche wurden ausgerollt und die Männer gingen mit Atemschutz in den Keller der Kita. Für die Kinder war es spannend, das Ganze so nah zu beobachten. Zum Abschluss gaben viele Kinder den Feuerwehrmännern die Hand und waren erleichtert, dass es nur eine Übung war. Wir danken der freiwilligen Feuerwehr Wonsheim für die tolle Zusammenarbeit und wir freuen uns in Zukunft auf weitere Aktionen. Nichtamtliche Mitteilungen Liebe Seniorinnen und Senioren! Zu unserer diesjährigen Adventsfeier am 8. Dezember 2011 um Uhr im Remigiusheim möchten wir Sie sehr herzlich einladen. Wir freuen uns auf einen schönen, besinnlichen Nachmittag mit Ihnen allen und haben ein buntes Programm für Sie zusammengestellt. Wir danken allen, die uns das ganze Jahr über unterstützt haben! Wer abgeholt werden möchte, meldet sich bitte bei Familie Brühl, Tel Alle guten Wünsche und eine schöne Vorweihnachtszeit wünschen Marlene Zänker und Team. Neues aus der Evangelischen Kindertagesstätte Sonnenschein Seit Mitte Oktober beschäftigen sich die Kinder der Evangelischen Kindertagesstätte nun schon mit dem von ihnen gewünschten Thema Feuerwehr. Wohlfühlbäder und moderne Heiztechnik termingerecht sauber zuverlässig das Ganze 365 Tage im Jahr! Notdienst auch an Sonn- und Feiertagen Telefon: 01 70/ WIRTH KREUZNACHER STR NEU-BAMBERG HEIZUNGSTECHNIK GMBH GAS HEIZUNG SANITÄR TELEFON / FAX Neben Fingerspielen, Liedern und Geschichten stand immer wieder das Lernen des vollständigen Namens und der Adresse im Vordergrund, um im Notfall sagen zu können wie man heißt und wo man wohnt. Letzten Mittwoch kamen zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Wonsheim zu den Kindern in den Stuhlkreis. Sie zeigten die Ausrüstung eines Feuerwehrmannes mit Atemmaske, erzählten über das richtige Verhalten im Brandfall und fragten die Kinder nach der

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