Klinik für Neurochirurgie. Klinik für Neurochirurgie. Hirntod. B. S c hoc h K linik für N euroc hirurg ie U nivers itä ts k linik um
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- Edmund Gärtner
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1 Hirntod B. S c hoc h K linik für N euroc hirurg ie U nivers itä ts k linik um E s s en
2 Historie Ausgangsbedingung, Reaktion, Entschluß Entwicklung der Intensivmedizin Entwicklung der Transplantationsmedizin Beschreibungen des Problems (Goullon und Mollaret, 1959: Le coma dépassé : Koma, keine Stein Hirnstammreflexe, Apnoe Ad hoc committee der Harvard Medical School 1968: A Definition of Irreversible Wasser Coma : Koma, keine Hirnstammreflexe, Apnoe Leben > 1000 Patienten beobachtet und beurteilt nach 1968
3 Pathophysiologie Pathophysiologie zentral ICP > MAD = Irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen bei Fortbestehen der Organfunktionen unter Intensivmedizin Koma Ausfall der Hirnstammreflexe Apnoe Nichtansprechen auf zentrale Kreislaufstimulation (z. B. bulbovagaler Reflex, Atropin) Kreislauf erhalten, allerdings auf medullärem Niveau )
4 Pathophysiologie Pathophysiologie sytemisch Das Gehirn ist der Fürst der Eingeweide Galen (um n. Chr. ) Hypothalamisch- hypophysäre Insuffizienz Myokardiale Funktion Pulmonale Funktion
5 Hirntod Diagnostik: Die Bedeutung Der irreversible Verlust aller Hirnfunktionen (Hirntod) ist mit dem Individualtod des Menschen gleichzusetzen. Die Feststellung des Hirntodes liegt in der Verantwortung des Arztes. Das Ende des Protokolles bestimmt den juristischen Sterbezeitpunkt Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes sind allgemein als verbindlich anerkannt (Wozu? Wer? Wie?)
6 Hirntod Diagnostik: Die drei Säulen (BÄK)
7 Hirntod Diagnostik: Die Vorraussetzungen Vorliegen einer Erkrankung, die mit Hirntod einhergehen kann Ausschluß von Faktoren, die ein Koma vortäuschen: Hypothermie Endokrinologische Entgleisung (v.a. diabetisches Koma) Elektrolystörungen Medikamentenwirkung
8 Hirntod Diagnostik: Die Untersuchung Feststellung des Komas Klinische Untersuchung der fünf Hirnstammreflexe. Die für den jeweiligen Reflex verantwortlichen Hirnnerven sind mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Durchführung des Apnoetestes
9 Hirntod Diagnostik: Die Irreversibilität
10 Hirntod Diagnostik: Die Irreversibilität Zweimalige klinische Untersuchung im Abstand von h Zusatzuntersuchung: EEG, SSEP, (TCD, Angiographie, Perfusionsszinti, SPECT) Zusatzuntersuchung zwingend: bei infratentorieller Schädigung, bei sekundärer Hirnschädigung
11 Hirntod Diagnostik: Die Irreversibilität Zerebraler Zirkulations-Stillstand
12 Hirntod Diagnostik: Die Bedeutung Der irreversible Verlust aller Hirnfunktionen (Hirntod) ist mit dem Individualtod des Menschen gleichzusetzen. Die Feststellung des Hirntodes liegt in der Verantwortung des Arztes. Das Ende des Protokolles bestimmt den juristischen Sterbezeitpunkt Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung sind allgemein als verbindlich anerkannt.
13 Hirntod Diagnostik: Die Dokumentation
14 Ethik Film Klinik für Ventrikulostomie Neurochirurgie Ethik und Religion Film Zystenfensterung Es handelt sich um ein Konzept, dass nicht beweisbar, aber überprüfbar ist. Die Metaphysik des Todes wird damit nicht erklärt. Ernstzunehmende Gegner argumentieren auf der metaphysischen Ebene. Alle großen Weltreligionen haben das Hirntodkonzept anerkannt. Lediglich der Shintoismus (Naturreligion) in Japan lehnt das Konzept ab
15 Hirntod: Juristische Aspekte Rechtslage Film Klinik für Ventrikulostomie Neurochirurgie Film Zystenfensterung Legitimierung des Therapieabbruches, juristisch jedoch nicht zwingend Aktive Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Festlegung des Todeszeitpunktes durch Ende des Protokolles Zwingend vor Organspende
16 Zusammenfassung Zusammenfassung Der Hirntod ist eine Definition, die durch Kriterien beschrieben wird, durch Tests operationalisiert wird. Er ist kein Ergebnis von Experimenten. Die Feststellung des Hirntodes gemäß Protokoll bedeutet die Festlegung des Todeszeitpunktes, danach ist der Patient ein Leichnam ( anderes Rechtsgut ) Ein Organentnahme ist nur erlaubt, wenn der Hirntod gemäß Protokoll festgestellt wurde, ansonsten handelt es sich um einen strafrechtlichen Vorgang Die Beendigung einer Respiratortherapie ist nicht zwingend an ein Hirntodprotokoll gebunden
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