MITTEILUNGS- BLATT. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

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1 MITTEILUNGS- BLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 Nr. 19 / Woche 19 Grund- und Gewerbesteuer -2. Quartal Am 15. Mai 2011 wird die 2. Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2011 zur Zahlung fällig. Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuerrate ersehen Sie aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuer- bzw. Grundsteueränderungsbescheid (im Januar 2005) der seine Gültigkeit bis zu einem neuen Bescheid behält. Wir bitten um Beachtung und Überweisung der fälligen Beträge - unter Angabe des Buchungszeichens - auf eines unserer bekannten Konten, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben. Teilnahme am Lastschriftverfahren Bitte beteiligen Sie sich am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) und lassen Sie Ihre fälligen Forderungen der Gemeinde von der Gemeindekasse abbuchen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse und den Banken und Sparkasse erhältlich. Oder über Internet unter Rathaus Formulare Einzugsermächtigung erhältlich. Gemeindekasse Gemeinde Winden im Elztal Landkreis Emmendingen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34, 38 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 31 Abs. 2 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal am 04. Mai 2011 folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Winden im Elztal erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). 2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und Wochenendhausgebieten 6 m; 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m,

2 2 Nr. 19 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.b. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Verwaltung der Gemeinde WINDEN IM ELZTAL Anschrift: Bahnhofstraße 1, Winden im Elztal Öffnungszeiten Mo. Fr. 8:30 Uhr 12:00 Uhr, Do. 16:00 Uhr 18:00 Uhr Selbstverständlich sind nach Absprache auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bürgermeister Clemens Bieniger Tel Sekretariat Bianca Rißler Tel Standesamt Silvia Wehrle Tel Bürgerbüro Bettina Rietschle Tel Anja Läufer Tel Anja Florin Tel Rechnungsamt, Bauamt Klaus Hämmerle Tel Gebühren / Steuern Silvia Wehrle Tel Gemeindekasse Eva Granget Tel Bauhof Karlheinz Gehring Mobil Kläranlage Norbert Riegger Tel Wassermeister August Burger Mobil Telefax: gemeinde@winden-im-elztal.de Internet: Grundbuchamt Waldkirch (zuständig für Winden im Elztal) Marktplatz 1 5, Waldkirch Tel , Fax: Einfach ausschneiden und gut sichtbar aufbewahren! Herausgeber: Gemeindeverwaltung Winden im Elztal Bahnhofstraße 1, Winden im Elztal Druck und Verlag: Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, Rottweil, Telefon , Fax Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Clemens Bieniger oder sein Vertreter im Amt Für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Ursula Deiber, Rottweil Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze durch Einmündungen oder Kreuzungen, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werkund Dienstleistungen. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen nach Satz 1 Nr. 1 gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des 57 Satz 4 und des 58 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs auch der Wert nach 68 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln. 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.b. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind;

3 Mittwoch, 11. Mai 2011 MITTEILUNGSBLATT Nr Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. 5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v.h. der beitragsfähigen Erschließungskosten. 6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre bestimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbau-straßen über einen befahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt, wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.s. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde ( 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefähige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). 7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß ( 8 bis 12) und Art ( 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des 11 Abs. 2 0,50, 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.s. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben der Zahl der Vollgeschosse auch eine Baumassenzahl und/oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan keine Zahl der Vollgeschosse, aber eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplan neben einer Baumassenzahl auch die Höhe baulicher Anlagen festsetzt. 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung weder durch die Zahl der Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO)

4 4 Nr. 19 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 Ärztlicher Notfalldienst An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren. An Wochenenden und Feiertagen ist der ärztliche, kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel.: zu erreichen. Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist unter Tel.: erreichbar. Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Polizei 110 Krankentransport: Tel.: Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Personen.) Apotheken-Notdienst Dienstbereitschaft von 8:30-8:30 Uhr des folgenden Tages Mi Kastelburg-Apotheke, Waldkirch Freie Str. 2, Tel Do Kandel-Apotheke, Waldkirch Lange Str. 58, Tel Fr Marien-Apotheke, Gutach Golfstr. 9, Tel Sa Glotter-Apotheke, Glottertal Talstr. 70a, Tel easyapotheke, Emmendingen Freiburger Str. 4, Tel So Apotheke auf der Bleiche, Emmendingen Lessingstr. 19, Tel Lukas-Apotheke, Waldkirch Marktplatz 15, Tel Mo Neue Apotheke, Emmendingen Milchhofstr. 1, Tel Di Severin-Apotheke, Denzlingen Alemannenstr. 17, Tel Pflegedienste Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal e.v. Schwimmbadstraße 11, Elzach, Tel , Fax Dorfhelferin Einsatzleitung: Christine Schwendemann-Brugger, Tel Ambulanter Pflegedienst Heike Schmook Spitzenbacher Straße 16, Winden im Elztal, Tel , Fax Pflegestützpunkt des Landkreises Emmendingen im Landratsamt Emmendingen (Hauptgebäude) Bahnhofstraße 2-4 in Emmendingen Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann Telefon: , Sprechstunde des Caritas-Sozialdienstes Jeden zweiten Donnerstag im Monat von 10:30-11:30 Uhr im Haus des Gastes in Elzach, Tel beim Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.v Tierärztlicher Notdienst Samstag/Sonntag, 14./ Dr. Ellen Tietz, Waldkirch, Rudolf-Blessing-Str. 2, Tel.: 07681/ Dr. M. Serbin, Waldkirch-Siensbach, Talbachstr. 13 a, Tel.: 07681/1677 (nur Großtiere) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung weder durch die Zahl der Vollgeschosse noch durch eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollgeschossen i.s. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung] auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.b. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der 8 bis 10 und 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.s. der 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 8 bis 11 entsprechende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen,

5 Mittwoch, 11. Mai 2011 MITTEILUNGSBLATT Nr bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.s. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt ( 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.s. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschosszahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des 11 für die Grundstücke entsprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind die in 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet ( 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.b. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den 6 bis 13 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung ( 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitteiner Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit ( 3 Abs. 2 Satz 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld ( 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Schlussvorschriften 20 Andere Erschließungsanlagen Die Gemeinde Winden im Elztal erhebt für öffentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Anbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungsoder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), 3. Parkflächen und Grünanlagen, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in 1 genannten Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen und Grünanlagen), 4. Kinderspielplätze, 5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen)

6 6 Nr. 19 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 keine Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. 21 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 10. März 1982 findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Oktober 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungsbeitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die endgültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschließungsanlage i.s. des 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung weiterhin. 22 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 10. März 1982 außer Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt, Winden im Elztal, den 04. Mai 2011 Clemens Bieniger, Bürgermeister Resolution zum französischen Kernkraftwerk Fessenheim Aufgrund der katastrophalen und tragischen Auswirkungen des Atomunfalls von Fukushima in Japan, ausgelöst durch ein starkes Erdbeben, sind die Bürgerinnen und Bürger am Oberrhein sehr besorgt wegen eines möglichen großen Störfalles oder Unfalles im Atomkraftwerk Fessenheim. Angesichts vieler offener Fragen zum Betrieb, zur Sicherheit der Anlage und zu den Auswirkungen eines Unfalls im Bereich des sogenannten Restrisikos dieser Anlage verabschiedete der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04. Mai 2011 folgende R e s o l u t i o n : 1. Der Gemeinderat ist von der Sorge getragen, dass die Vielzahl der technischen Mängel am ältesten Kernkraftwerk Frankreichs in Fessenheim zu einem Unfall führen können, der unsere Heimat im weiten Umkreis für lange Zeit unbewohnbar machen würde. Die aktuellen Erfahrungen in Japan zeigen, dass trotz der von den Aufsichtsbehörden als sicher beurteilten technischen Auslegung einer Anlage Ereignisse auftreten können, die im Vergleich mit anderen technischen Risiken zu unabschätzbaren und katastrophalen Schäden führen können. In Fessenheim bestehen nach heutigem Stand von Technik und Wissenschaft zu viele offene Fragen zur Sicherheit der Anlage hinsichtlich Schutz vor möglichen Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürzen oder terroristischen Angriffen. Der Gemeinderat fordert deshalb die Stilllegung des Kernkraftwerkes Fessenheim. 2. Die zuständigen Oberbehörden, namentlich - die Landesregierung Baden-Württemberg und die Bundesregierung - die Exekutive der grenznahen Kantone in der Schweiz und der Schweizerische Bundesrat - die Verantwortlichen des Département Haut Rhin und die zuständigen Minister in Frankreich werden aufgefordert, die Anliegen dieser Resolution in geeigneter Weise zu unterstützen. 3. An die Stelle von Atomenergie soll in Europa eine nachhaltige und dezentrale Energiewirtschaft treten, die auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen setzt. Diese Zielsetzungen dienen auch dem weltweiten Klimaschutz. Winden im Elztal, 04. Mai 2011 Der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal Trinationaler Atomschutzverband (TRAS) Die Gemeinde Winden im Elztal ist bereits seit dem 01. Juli 2007 Mitglied des Trinationalen Atomschutzverbandes (TRAS). Ziel des TRAS ist die Stilllegung des grenznahen französischen Kernkraftwerks in Fessenheim. Weitere Informationen zum Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) im Internet unter Landratsamt Emmendingen Zensus 2011 (Bevölkerungszählung) Beginn der Haushaltebefragung Durch eine EU-Vorgabe wird in Deutschland erstmalig nach 1987 zum Stichtag 09. Mai 2011 eine Bevölkerungs-, Ge-bäude- und Wohnungszählung stattfinden. Die Daten werden aus einer Stichprobenbefragung diverser Haushalte, die per Zufallsverfahren ermittelt wurden, erhoben. Zusätzlich findet eine Vollerhebung aller Haus- und Wohnungseigentümer statt. Sollte Ihre Wohnanschrift in der Stichprobenziehung der Haushalte enthalten sein, werden Sie ab Anfang Mai 2011 den abgebildeten Umschlag mit folgendem Inhalt in Ihrem Briefkasten vorfinden: - Anschreiben und Informationsflyer - Gesetzliche Bestimmungen - Terminankündigungskarte mit Terminvorschlag für eine persönliche Befragung Damit eine zuverlässige Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung erfolgen kann, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Sollte Ihre Anschrift demnach in der Stichprobe sein, sind Sie verpflichtet Auskunft zu erteilen. Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie bitte den/die Interviewer/in und vereinbaren einen neuen Termin.

7 Mittwoch, 11. Mai 2011 MITTEILUNGSBLATT Nr Die erforderlichen Daten und Auskünfte können Sie der/ dem geschulten Interviewer/in mitteilen. Sie haben auch die Möglichkeit die Auskünfte postalisch oder online zu erteilen. In jedem Fall haben Sie jedoch Ihre Identität der/ dem Interviewer/in zu bestätigen. Der/Die Interviewer/in darf nur auf Ihre Anforderung hin, ihre Wohnung betreten. Sofern Sie es nicht wünschen dürfen keine Interviews/Gespräche über die Inhalte des Fragebogens hinaus geführt werden. Ansprechpartner für die Haushaltebefragung ist die Erhebungsstelle des Landratsamtes Emmendingen, telefonisch erreichbar unter der 07641/ oder Zu grundsätzlichen Fragen sowie der Vollerhebung aller Haus- und Wohnungseigentümer steht das Statistische Landesamt als verantwortliche Behörde unter der Telefonnummer 0800/ zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes Emmendingen Vorverlegter Redaktionsschluss Redaktionsschluss im Rathaus für das Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 22 ist bereits am Freitag, den , Uhr. Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Bürgermeisteramt Diamantenes Ehejubiläum Am 12. Mai 2011 feiern die Eheleute Günter und Lidwina Gericke, geb. Zansinger, Schulstraße 7, das seltene Fest der diamantenen Hochzeit. Zu ihrem Ehrentag wünschen wir Ihnen für die Zukunft viel Glück, Zufriedenheit und Gesundheit. Frühlingskräuter verarbeiten und verwenden Die Kräuter im Frühling können direkt aus dem Garten oder von der Wiese verarbeitet und verwendet werden. Wie das gemacht wird, erläutert die Kräuterpädagogin Edith Fehrenbach im Rahmen der Veranstaltungsreihe Wilde Kostbarkeiten auf Schritt und Tritt des Wildpflanzenforums Hochburg in Kooperation mit dem Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Hochburg. Theorie- und Praxisarbeit gibt es am Montag, 16. Mai 2011 ab 18:00 Uhr im Hildegard- Lehrgarten in Winden auf dem Dobelberg. Die Kursgebühr beträgt 15,- Euro. Anmeldung und Information: Edith Fehrenbach, Telefon oder Fehrenbach-edith@gmx.de Die Wegbeschreibung findet sich unter Die nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr, Do. 16:00 bis 18:00) beim Fundbüro im Rathaus Oberwinden, Bahnhofstraße 1, Winden im Elztal von den Verlierern abgeholt werden: Ein Geldbetrag Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen unter 5,11 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro, bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde übergeht. Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter Am Montag, 16. Mai 2011 Frau Rita Schätzle-König Kirchberg 5a zum 73. Geburtstag Auch den Altersjubilaren, die namentlich nicht genannt werden wollen, gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute, vor allem jedoch Gesundheit und Wohlergehen. VHS und Kreiskrankenhaus Emmendingen laden ein: Mit oder ohne Röntgenstrahlen? Der Radiologe Dr. med. Wolfgang Justus Brauer, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Emmendingen, erläutert am Dienstag, 17. Mai 2011 von 19:15 bis 21:00 Uhr im Bürgersaal des Alten Rathaus Emmendingen, Marktplatz 1, bildgebende Verfahren am Beispiel der Diagnostik von Brustkrebserkrankungen. Erklärt werden Risiken, Vor- und Nachteile von Untersuchungsverfahren und sie werden gegen deren Nutzen und Schädlichkeiten abgewogen. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte und Betroffene. Der Eintritt ist frei. Vortragsreihe Sicherheit im Alter Sicherheit im Alter das Thema einer Vortragsreihe mit insgesamt vier Veranstaltungen im Mai in Endingen, Riegel, Bahlingen und Wyhl. Am Dienstag, 17. Mai 2011 geht es im Rathaus Wyhl um Senioren als Opfer von Straftaten nicht wie bereits angekündigt um Risiken im Internet. Kriminalhauptkommissar Walter Roth gibt Tipps gegen Taschendiebstahl, gegen Betrüger bei Haustürgeschäften, wie man Trickdiebe oder falsche Amtspersonen erkennt und was bei Kaffee- und Werbefahrten zu beachten ist. Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. Die Vortragsreihe ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kreisseniorenrat, Kreisverkehrswacht Emmendingen, Landesapothekenverband, Polizeidirektion Emmendingen, Stadtseniorenrat Emmendingen, Kreisseniorenbüro des Landratsamtes sowie der Volkshochschule Nördlicher Breisgau. Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei.

8 8 Nr. 19 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 Fit im Sport Bei der Lehrerfortbildung Fit im Sport Stationen für Ernährung und Bewegung am Mittwoch 18. Mai 2011 von 14:30 bis 17:30 Uhr im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Hochburg im Rahmen der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) können die Teilnehmer Fachwissen über Sporternährung erwerben. An einem Lernzirkel mit acht Stationen für die Klassen 3 und 4 wird dieses Wissen vermittelt. Die Lehrerinnen und Lehrer können an ihrer Schule diesen Lernzirkel eigenständig durchführen, zum Beispiel an Aktionstagen oder auch im Unterricht. Die Lernstationen sind aktivierend und erlebnisorientiert. Sie tragen zum Profil einer gesunden Schule bei. Zur Fortbildung ist eine Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 11. Mai 2011 beim Landratsamt Emmendingen, Landwirtschaftsamt, Telefon erforderlich. Weitere Informationen gibt die BeKi-Fachfrau Sibylle Schragner unter Telefon Nr Weiterbildung Weinbau im Nebenerwerb Der Weinbau im Nebenerwerb wird auch zukünftig in unserer Region eine wichtige Rolle in der Weinwirtschaft einnehmen. Sich fit halten im praktischen Weinbau, als Mitglied einer Winzergenossenschaft Kompetenz erwerben und Verantwortung annehmen, lernen wie Wein gemacht wird oder wie Wein anspricht, sind die Ziele der Weiterbildung für Winzer im Nebenerwerb. Der Kurs der Fachschule für Landwirtschaft Emmendingen- Hochburg bietet ab 7. November 2011 bis März 2012 mit über 400 Unterrichtsstunden diese Fortbildung für Nebenerwerbswinzer. Geboten wird eine gute Ausbildung in Grundlagenwissen Weinbau, Praxis und effiziente Arbeitserleichterung, Kellerwirtschaft und Sensorik, Unternehmensführung (Wirtschaftslehre, Marketing, Weinrecht), Betriebskommunikation (EDV, Schlagkarte) und Ökologie (Umwelt- und Baurecht). Interessierte können sich bei einer Veranstaltung am Donnerstag, 26. Mai 2011 um 19:00 Uhr im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Hochburg informieren. Anmeldeschluss für die Teilnahme am Kurs ist Dienstag, 30. August Anmeldungen sind schriftlich an die Fachschule für Landwirtschaft, Schwarzwaldstr. 4, Emmendingen zu richten. Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es unter Ansprechpartner ist Klaus Weber, Telefon oder kl.weber@landkreis-emmendingen.de 06. Juli 2011, Fichte/Tanne/Buche: 07. Juli 2011, Eiche: 07. Juli 2011, Douglasie: 08. Juli 2011 WL-0211 Welcher Baum ist das? Die wichtigsten Baumarten der Forstwirtschaft: 20. Mai 2011 WL-0311 Seltene Baumarten ihre Bedeutung für die Forstwirtschaft Teil 1: 21. Juli 2011, Teil 2: 22. Juli 2011 WL-0411 Was blüht denn da? Die wichtigsten Bodenpflanzen im Wald: 10. Juni 2011 Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach BM-0311 Produktion von Weihnachtsbäumen: 27. Mai 2011 Anmeldung: umgehend Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter, FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter, Interessierte Kosten: Lehrgangsgebühren: 40 Pro Tag, für Privatwaldbesitzer in Ba-Wü ermäßigt: 20. Abweichende Lehrgang- Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, Königsbronn, Telefon , Fax: , fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter- Allee 2, Karlsruhe, Telefon , Fax: , fbz.karlsruhe@forst.bwl.de Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach, Schlossweg 1, Schwarzach, Telefon , Fax: , forst.schwarzach@neckar-odenwald-kreis.de Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs Forst- BW finden Sie im Internet unter sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald Bildungsangebot 2011 des Landesbetriebs ForstBW. Existenzgründung - Starten statt warten Am Donnerstag, 12. Mai 2011, informiert Annette Schledermann Frauen über die Erfolgsfaktoren eines gelungenen Starts in die berufliche Selbständigkeit. Der Vortrag beginnt um 14:30 Uhr im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77. Eine Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung ist nicht erforderlich. Mehr Information unter Telefon Das Landratsamt Emmendingen Forstamt informiert: Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an den Forstlichen Bildungszentren des Landesbetriebs ForstBW Die Angebote von Mai bis Juli 2011: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn WF-0911 Sachkundenachweis wiederkehrende Forstkran- Prüfung 07. Juni 2011 (Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Ba-Wü bezahlen bei diesem Lehrgang keine Lehrgangsgebühren). Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe WB-0711 Pflege von Jungbeständen Buche: 29. Juni 2011, Esche/Ahorn: 30. Juni 2011, Fichte: Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Existenzgründer, Ich-AG? Selbständig oder scheinselbständig? Wer muss oder kann Beiträge zahlen? Welche Fristen sind zu beachten? Unsere Leistungen, ohne Risikoausschluss bzw. -zuschlag Termin: Montag, 30. Mai 2011 Ort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Freiburg

9 Mittwoch, 11. Mai 2011 MITTEILUNGSBLATT Nr Telefon , Fax Beginn: 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten. Bundeswehr Wehrdienstberatung Am Donnerstag, 19. Mai 2011 von 13:00 bis 16:00 Uhrfi n - det der nächste Wehrdienstberatungstermin im Rathaus Emmendingen statt. Terminabsprache unter Telefon oder erforderlich. Sonntag ist Familienausflugstag Mit der Breisgau S-Bahn und Südbaden Bus ins Zwei- TälerLand An sechs Sonntagen zwischen Mai und September ist das ZweiTälerLand ganz auf Familien eingestellt. Sechs abwechslungsreiche Touren mit einem familienfreundlichen Programmangebot sowie die im Preis enthaltene kleine Verpflegung, machen die Ausflüge zu einem Sonntagsvergnügen für Groß und Klein. Die Touren sind auf den Fahrplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgestimmt, sodass Hin- und Rückfahrt bequem mit Bus und Bahn erfolgen können. Folgende Touren werden 2011 angeboten: Tour 1 am 22. Mai 2011 in Elzach mit dem Thema Wiesentraum und Seifenduft. Tour 2 am 19. Juni 2011 in Biederbach mit dem Thema Geocaching Auf der Suche nach dem Schatz. Tour 3 am 26. Juni 2011 in Gutach im Breisgau mit dem Thema Golfen wie die Profis. Tour 4 am 31. Juli 2011 in Waldkirch mit dem Thema Von tapferen Rittern und edlen Burgfräuleins. Tour 5 am 28. August 2011 in Winden im Elztal mit dem Thema Das ultimative Bauernhoferlebnis. Tour 6 am 25. September 2011 in Simonswald mit dem Thema Erlebnispädagogik auf dem Reiterhof. Detaillierte Beschreibungen der Touren und Preisinformationen bekommen Sie bei ZweiTälerLand Tourismus unter 07685/19433 oder im Internet unter Für alle Touren ist eine Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Achten Sie auf weitere Informationen in der Presse. zu stärken, ihnen gewaltfreie Möglichkeiten der Konfliktlösung zu vermitteln und ihre Persönlichkeit umfassend zu fördern, begründet die Konrektorin A. Kexel das Engagement ihrer Schule. Besonders freute sie sich, in Winden einen Paten gefunden zu haben, der es mit seiner Spende ermöglicht, dass auch die jetzige erste Klasse für die Dauer ihrer Grundschulzeit an dem Programm teilnehmen kann. Klasse 2000 finanziert sich fast ausschließlich über Spenden. Frau Kexel, die Klasse 1 und ihre Klassenlehrerin Frau Klausmann bedanken sich ganz herzlich bei der Firma Burger Metallbau für die Übernahme der Patenschaft. Klasse 2000 ist bundesweit das größte Programm zur Gesundheitsförderung, Gewalt- und Suchtprävention im Grundschulalter. Spielerisch lernen die Kinder, wie schön es ist, gesund zu leben. Als Freund und Sympatiefigur begleitet KLARO, eine kleine Puppe, die Kinder die nächsten vier Jahre durch das Programm. Frau Harder, unsere Gesundheitsförderin von Klasse 2000, arbeitet mit uns zusammen und hält auch einige der jährlich bis zu 15 Klasse 2000 Unterrichtsstunden. Schon in der ersten Stunde bekam jedes Kind von Frau Harder den Forscherausweis Das bin ich. Darin sind Grundsätze vermerkt wie: Jeder Mensch ist einmalig. B. Klausmann, Klassenlehrerin der ersten Klasse Einladung zur Mitgliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung des Förderkreises der Heinrich Hansjakob Realschule Elzach findet am Montag, 30. Mai 2011 um 20:00 Uhr im Nebenzimmer des Gasthofes Adler in Elzach-Yach statt. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Bericht des Schriftführers Mitgliederstatistik und Aktivitäten im abgelaufenen Vereinsjahr 3. Bericht der Kassiererin und der Kassenprüfer 4. Entlastung der Kassiererin 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Planungen für 2011 und jähriges Schuljubiläum der HHR im Jahr Anträge an den Förderkreis 8. Aussprache, Verschiedenes Alle Mitglieder des Förderkreises sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Auf dem Weg in einen pädagogischen Beruf? Welcher motivierte/r Vorpraktikant/in möchte ab September 2011 die pädagogische Arbeit unserer Brückenklasse kennen lernen? Freie Schule Elztal, Waldkirch, Kontakt Sponsoring der Firma Metallbau Burger ermöglicht, dass die Grundschüler der Klasse 1 wieder Gesundheitsforscher werden! Bereits in die dritte Runde geht an der Hörnlebergschule in Winden das Gesundheitsprogramm Klasse Gesundheitsförderung gehört zu den wichtigsten Erziehungszielen unserer Schule. Wir können gar nicht früh genug damit anfangen, die Kinder gegen Suchtgefahren Kirche St. Barbara Oberspitzenbach Sonntag, 15. Mai :30 Uhr Euchristiefeier

10 10 Nr. 19 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 11. Mai 2011 Pfarrkirche St. Stephan Oberwinden Sonntag, 15. Mai :00 Uhr Eucharistiefeier mit Erwachsenentaufe parallel Kinderwortgottesdienst Wallfahrtskirche Hörnleberg Samstag, 14. Mai :00 Uhr Beichtgelegenheit - Rosenkranz 09:00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit Predigt Sonntag, 15. Mai :00 Uhr Rosenkranz 14:30 Uhr Maiandacht mit Predigt Donnerstag, 12. Mai :00 Uhr Treffpunkt Bibel in Elzach Sonntag, 15. Mai :00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal 10:15 Uhr Konfirmation-Gottesdienst in Elzach mit Abendmahl Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit? Bitte rufen Sie uns an! Evangelisches Pfarramt in Elzach, Telefon Doppelkonzert mit der Trachtenkapelle St. Peter Sehr herzlich laden wir Sie zu unserem Doppelkonzert mit unserem musikalischen Gast, der Trachtenkapelle St. Peter, am Samstag, 14. Mai 2011 um 20:00 Uhr, in die Mehrzweckhalle Oberwinden ein. Wir freuen uns ganz besonders, Ihnen bei dieser Gelegenheit unseren neuen Dirigenten, Herrn Gábor Pajzs, vorzustellen. Die Trachtenkapelle St. Peter unter der Leitung von Manfred Huber und wir, die Musikkapelle Oberwinden e.v., unter der Leitung von Gábor Pajzs haben ein unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm einstudiert. Die Musikerinnen und Musiker beider Vereine freuen sich darauf, die einzelnen Stücke darzubieten, sowie über Ihren Besuch an diesem Abend! Eintrittskarten sind an der Abendkasse zum Preis von 5,00 erhältlich. Ihre Musikkapelle Oberwinden e.v. Geschicklichkeitsturnier für PKW und Zweirad beim RMSV Solidarität Oberwinden e.v. im ADAC Am Sonntag, 15. Mai 2011 ist die Soli Oberwinden Ausrichter eines Geschicklichkeitsturnier für PKW und Zweirad (Motorräder/Roller und Mofas). Startberechtigt ist jeder, der im Besitz eines gültigen Führerscheins für das betreffende Fahrzeug ist. Gestartet wird ab 12:00 Uhr bis jeweils 15:30 Uhr (Nennungsschluss) auf dem Bahnhofsplatz in Oberwinden. Es gibt Pokale und Sachpreise. Turnier-Neulinge (kein Startgeld) und Zuschauer sind recht herzlich willkommen. Für Ihr leibliches Wohl wird im Solischuppen bestens gesorgt. Vorschau: ADAC Jugendkart-Turnier am Sonntag, 05. Juni 2011 ab 09:30 Uhr 5. Oldtimertreff am Sonntag, 19. Juni 2011 ab 10:00 Uhr Auf den Spuren der Löffelmacher Am Sonntag, 15. Mai 2011 lädt der Schwarzwaldverein Winden zu einer vierstündigen Rundwanderung auf dem Hinterzartner Heimatpfad ein. Die 13 Kilometer lange Strecke erfordert etwas Kondition, Trittsicherheit (Ravennaschlucht) und führt vom Bahnhof Hinterzarten durchs Löffeltal, übers Hofgut Sternen und durch die Ravennaschlucht; weiter geht es über Ödenbach, Steiertenhäusle, Gasthaus Lafette (Einkehr) und durchs Hinterzartener Hochmoor zurück zum Bahnhof Hinterzarten. Unterwegs erfährt man allerlei Interessantes aus vergangenen Zeiten. Treffpunkt ist in der Breisgau-S-Bahn: Abfahrt um 9:13 Uhr in Oberwinden, 9:16 Uhr in Niederwinden und 9:26 Uhr in Waldkirch. Ankunft 10:44 Uhr in Hinterzarten. Wanderführer: Karin Heinze und Dieter Hürster, Telefon Jahresausflug am 23. Mai 2011 ins Donautal und Schwäbische Alb Fahrtroute: Oberwinden-Simonswald-Furtwangen-Donaueschingen- Tuttlingen-Friedlingen-Beuron. Kleiner Aufenthalt mit Besichtigung der Klosterkirche der Benediktinerabtei und Kaffeepause. Weiterfahrt durch das romantische Donautal nach Sigmaringen-Bingen-Andelfingen-Riedlingen-Zwiefalten. Besichtigung der einmalig schönen Barockkirche an der Oberschwäbischen Barockstraße. Weiter geht es über die Zwiefalter Alb nach Hohenstein- Ödenwaldstetten. Ca.12:00 Uhr Ankunft bei der Firma Betz -Mode- und Frottierwerke-, anschließend Sektempfang und Mittagessen. Serviert wird ein typisch schwäbisches Gericht: Maultaschen in der Brühe, dazu ofenfrisches Bauernbrot. Danach: Modeschau der schicken aktuellen Sommermode mit anschließender Einkaufsmöglichkeit. Das Mittagessen bei der Firma Betz übernimmt der VdK. 15:00 Uhr gemeinsames Kaffeekränzle bei Kaffee und Kuchen. 16:00 Uhr Rückfahrt über Erpfingen-Stetten-Burladingendurch die Hohenzollern Alb-Hechingen-Balingen-Rottweil- Schramberg-Schiltach-Haslach-Hofstetten. Gemeinsame Einkehr im Gasthof Linde in Hofstetten. Preis: 25,00 Euro Abfahrt Oberwinden: 6:30 Uhr, Niederwinden: 6:40 Uhr, Bleibach: 6:50 Uhr, jeweils an der Bushaltestelle. Anmeldungen nimmt in Niederwinden Hans Peter Lange unter Telefon und in Oberwinden Ewald Fakler unter Telefon entgegen. Eine schöne Fahrt bei herrlichem Wetter wünscht Ihnen die Vorstandschaft. Wir feiern 50 Jahre Gesangverein in Biederbach Unter dem Motto Wir feiern 50 Jahre Gesangverein in Biederbach wird mit Vorstellung der Vereinsgeschichte, verschiedenen Grußworten und Ehrungen der Mitglieder aus dem Gründungsjahr 1961 sowie langjährigen Sängern das Jubiläum in der Schwarzwaldhalle Biederbach begangen. Dieser festliche Abend wird musikalisch umrahmt von Melodia Biederbach, Männerchor Elzach und Musikverein Trachtenkapelle Biederbach. Freier Eintritt.

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