Einladung zum Besuch der Herrlichkeitsmühle in Issum

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1 Preis pro Monat EUR 2,33 inkl. Liefergebühr 46. Jahrgang Freitag, den 02. Juni 2017 Woche 22 Einladung zum Besuch der Herrlichkeitsmühle in Issum Am Deutschen Mühlentag, 5. Juni, Pfingstmontag, von 11 bis 18 Uhr Herzlich willkommen! Mit vollen Segeln geschmückt präsentiert sich die Herrlichkeitsmühle Issum am 5. Juni 2017 ihren Besuchern: an diesem Pfingstmontag von 11 bis 18 Uhr können Besucher die historische Mühle in voller Funktion erleben. Bei entsprechendem Wetter werden die Segel an die Flügel angeschlagen, so dass die Mühle wieder in Bewegung zu sehen ist. In diesem Jahr feiert der Förderverein Herrlichkeitsmühle auch die Gründung des Vereins vor 20 Jahren. Hierzu ist ein besonderes Programm vorgesehen: Bei fachkundigen Führungen durch die fast 250 Jahre alte Mühle können die Besucher das technische Kulturdenkmal in allen Details kennenlernen. Wenn der Wind mitspielt auch frisches Mehl aus dem vollen Korn von Weizen und Dinkel frisch gemahlen. Natürlich gibt es dazu die passenden Rezepte. Bei selbstgebackenem Kuchen, Kaffee/Tee, Leckerem vom Grill und kühlen Getränken laden wir Sie herzlich ein, entweder im Mühlenkeller Platz zu nehmen, oder Ihren Besuch auf der schönen Terrassenanlage, bzw. dem sonnigen Mühlenvorplatz zu genießen. Auf jeden Fall erwartet Sie ein kurzweiliger, informativer Pfingstausflug - und für Mühlenfreunde die Gelegenheit, untereinander ins Gespräch zu kommen. Für die Kinder wird ein besonderes Programm geboten: Musizieren mit Kindern, Bobby-Car- Rennen und das beliebte Kinderschminken. Herrlichkeitsmühle Issum Die Herrlichkeitsmühle ist die bekannteste und am weitesten im Original erhaltene der Issumer Mühlen erbaut, erhielt sie bereits 1930 erstmals Denkmalstatus. Ihren Namen Herrlichkeitsmühle eitsmühle verdankt sie einem früheren kommunalrechtlichen Begriff, der ein selbständiges Gebiet im Besitz eines Freiherrn bezeichnet ging die Achtkant-Berg-Hol- ländermühle in das Eigentum der Familie Zigenhorn über. Sie betrieb die Mühle bis erfolgte die Verpachtung an den Förderverein Herrlichkeitsmühle Issum e.v. Nach umfangreicher Sanierung in den Jahren 2004/2005 durch den Verein wurde die Mühle am wieder eröffnet und für Besucher zugänglich gemacht wurde der Förderverein Herrlichkeitsmühle Issum e.v. mit dem Rheinischen Denkmalpreis und im Jahr 2016 mit dem Issumer Bürgerpreis für sein jahrelanges Engagement ausgezeichnet. Kontakt: J. Porbeck Telefon: / info@herrlichkeitsmuehle.de Homepage:

2 Friedhofssatzung der Gemeinde Issum mit Bekanntmachungsanordnung vom INHALTSÜBERSICHT Präambel I Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Bestattungsbezirke 4 Schließung und Entwidmung II Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten 6 Verhalten auf dem Friedhof 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof III Allgemeine Bestattungsvorschriften 8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit 9 Särge und Urnen 10 Ausheben der Grabstellen 11 Ruhezeit 12 Umbettungen IV Grabstätten und Aschenbeisetzungen 13 Arten der Grabstätten 14 Reihengrabstätten / Rasenreihengrabstätten / Anonyme Reihengrabstätten 15 Wahlgrabstätten / Kindergrabstätten 16 Aschenbeisetzungen 17 Aschenbeisetzung ohne Urne 18 Ehrengrabstätten V Gestaltung der Grabstätten 19 Gestaltungsvorschriften VI Grabmale und bauliche Anlagen 20 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 21 Zustimmungserfordernis 22 Anlieferung 23 Fundamentierung und Befestigung 24 Unterhaltung 25 Entfernung VII Herrichtung und Pflege der Grabstätten 26 Herrichtung und Unterhaltung 27 Vernachlässigung der Grabpflege VIII Leichenhallen und Trauerfeiern 28 Benutzung der Leichenhalle 29 Trauerfeier Schlussvorschriften 30 Alte Rechte 31 Haftung 32 Gebühren 33 Ordnungswidrigkeiten 34 Inkrafttreten Präambel Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV NRW S. 405) und 7 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Gemeinde Issum am folgende Friedhofsatzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Issum gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe: a) Friedhof Issum, Schulstraße b) Friedhof Sevelen, Rheurdter Straße c) Friedhof Sevelen, Nieukerker Straße 2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind nichtrechtsfähige Anstalten der Gemeinde Issum. Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung werden durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wahrgenommen. Gemäß 1 Abs. 4 des Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW) kann sich die Gemeinde Issum bei der Errichtung und dem Betrieb ihrer Friedhöfe Dritter bedienen. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten (Leichen, Tot- und Fehlgeburten) und Beisetzung von deren Aschen, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner oder Einwohnerin der Gemeinde Issum waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Darüber hinaus dienen die Friedhöfe auch der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner der Gemeinde Issum sind. Die Bestattung bzw. Beisetzung anderer Toter als derjenigen nach Abs. 2 bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung. Diese kann im Rahmen der Belegungskapazitäten erteilt werden. 3 Bestattungsbezirke (1) Das Gemeindegebiet wird nicht in Bestattungsbezirke eingeteilt. (2) Die Wahl zwischen den in 1 aufgeführten Friedhöfen ist frei, soweit Grabstätten zur Verfügung stehen. 4 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe und Friedhofsteile können für weitere Bestattungen bzw. Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen bzw. Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/ Kindergrabstätten erlischt, wird den Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- bzw. Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte/Kindergrabstätten zur Verfügung gestellt. Außerdem können sie die Umbettung bereits bestatteter Leichen und beigesetzter Urnen auf Kosten der Gemeinde Issum verlangen. (3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Bestatteten bzw. Beigesetzten werden, falls die Ruhezeit (bei Rasenreihengrabstätten/Reihengrabstätten) bzw. die Nutzungszeit (bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten) noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde Issum in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekannt gegeben. Die Nutzungsberechtigten einer Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte/Kindergrabstätte erhalten außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Rasenreihengrabstätten/Reihengrabstätten einem Angehörigen oder einer Angehörigen des bzw. der Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten den Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde Issum auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf den entwidmeten oder außer Dienst gestellten Friedhöfen hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes. II. Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind täglich bis zum Eintritt der Dunkelheit für den Besuch geöffnet. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 6 2 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jede Person hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes, der Toten und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals und der Beauftragten gem. 2 (1) sind zu befolgen. (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Rollschuhen/Rollerblades/Skateboards oder Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Hand- und Schubkarren, Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, zu befahren, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung bzw. Beisetzung störende Arbeiten auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag von Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, h) zu spielen, zu lärmen oder zu lagern, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, j) das Gewinnen von Erde zum Auffüllen von Grabstätten und die unberechtigte Entnahme von Pflanzen jeglicher Art, k) Abfälle, die außerhalb der Einrichtung angefallen sind, abzulagern. (3) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung bzw. Beisetzung zusammenhängen-de Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 8 Tage vorher anzumelden. 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Gewerbetreibende aus deren Tätigkeit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen kann, insbesondere Steinmetze und Bildhauer, benötigen für ihre gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Andere Gewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit auf dem Friedhof der Friedhofsverwaltung anzeigen. (2) Auf ihren Antrag hin werden die in Abs. 1 Satz 1 genannten Gewerbetreibende zugelassen, die a. in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. b. ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen Gewerbes) ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. 19 Handwerksordnung nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertretung die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen oder die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde besitzen. (3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen, dass die Antragsteller einen für die Ausführung ihrer Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz oder eine aufgrund ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen vergleichbare Sicherheit oder gleichwertige Vorkehrung nachweisen. (4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet werden. (5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. (6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (8) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei schweren Verstößen ist eine Mahnung entbehrlich. (9) Gewerbetreibende mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Inland nur vorübergehend tätig sind, haben die Aufnahme ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof anzuzeigen. Die Gewerbetreibenden haben für jeden Bediensteten bei der Gemeinde Issum einen Ausweis zu beantragen. Die Bedienstetenausweise sind dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuweisen. Abs. 1-4 und Abs. 8 finden keine Anwendung. Das Verwaltungsverfahren kann über eine einheitliche Stelle nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW abgewickelt werden. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften 8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung bzw. Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Anmeldung einer Bestattung hat unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen des 13 Abs. 1 BestG NRW zu erfolgen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Wird eine Bestattung bzw. Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte/Kindergrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Soll eine Aschenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (4) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung bzw. Beisetzung fest. Die Bestattungen bzw. Beisetzungen erfolgen regelmäßig an Werktagen (Montag bis Freitag). (5) Die Bestattung kann frühestens nach vierundzwanzig Stunden erfolgen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine frühere Bestattung aus gesundheitlichen Gründen anordnen oder auf Antrag von Hinterbliebenen genehmigen, wenn durch ein besonderes, aufgrund eigener Wahrnehmung ausgestelltes Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes, die nicht die Leichenschau nach 9 BestG NRW durchgeführt haben, bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist. (6) Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 6 Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Auf Antrag hinterbliebener Personen oder deren Beauftragter können diese Fristen von der Ordnungsbehörde verlängert werden. (7) Die fristgerechte Beisetzung der Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen dem Krematorium durch Bescheinigung des Friedhofsträgers nachzuweisen. Dieser stellt hierfür den Hinterbliebenen eine solche Bescheinigung aus. 9 Särge und Urnen (1) Unbeschadet der Regelung des 17 sind Bestattungen bzw. Beisetzungen grundsätzlich in Särgen oder Urnen vorzunehmen. Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf Antrag die Bestattung bzw. Beisetzung ohne Sarg oder Urne gestatten. Bei sargloser Grablegung haben die Nutzungsberechtigten das Bestattungspersonal in eigener Verantwortung zu stellen und für anfallende Mehrkosten aufzukommen. Der Transport innerhalb des Friedhofs muss immer in Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 3

4 einem geschlossenen Sarg erfolgen. (2) Behältnisse zur Beisetzung von Aschen und zur Bestattung von Toten (Särge, Urnen und Überurnen), deren Ausstattung und Beigaben sowie Totenbekleidung müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grund-wassers nicht nachteilig verändert wird und ihre Verrottung und die Verwesung der Leichen inner-halb der Ruhezeit ermöglicht wird. Maßnahmen, bei denen den Toten Stoffe zugeführt werden, die die Verwesung verhindern oder verzögern, bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. (3) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (4) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. 10 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,50 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 1,00 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erd-wände getrennt sein. (4) Die Nutzungsberechtigten haben Grabzubehör vorher entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 11 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 15 Jahre. 12 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde Issum im ersten Jahre der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Rasenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/ Rasenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde Issum nicht zulässig. Aus anonymen Grabstätten kann keine Umbettung erfolgen. 4 Abs. 2 und Abs. 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen (mit Ausnahme der Maßnahmen von Amts wegen) erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten die verfügungsberechtigten Angehörigen des Verstorbenen (Totenfürsorgeberechtigte), bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten die jeweiligen Nutzungsberechtig-ten oder die Totenfürsorgeberechtigten. Mit dem Antrag ist die Verleihungsurkunde nach 15 Abs. 4, 16 Abs. 4, vorzulegen. In den Fällen des 27 Abs. 2 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. 27 Abs. 1 Satz 3 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Grabstätten aller Art umgebettet werden. (5) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Das gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, soweit sie notwendig aufgetreten sind oder die Gemeinde Issum oder deren Beauftragte bezüglich dieser nur leichte Fahrlässigkeit trifft. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. IV. Grabstätten und Aschenbeisetzungen 13 Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Die Größe der Gräber ergibt sich aus dem Belegungs-plan. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Rasenreihengrabstätten, c) Anonyme Reihengrabstätten, d) Wahlgrabstätten, e) Kindergrabstätten, f) Urnenwahlgrabstätten, g) Anonyme Urnenreihengrabstätten, h) Aschenstreufelder, i) Ehrengrabstätten. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 14 Reihengrabstätten / Rasenreihengrabstätten abstätten / Anonyme Reihengrab- stätten (1) Reihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten/Anonyme Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des bzw. der zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihen-grabstätte/Rasenreihengrabstätte/Anonyme Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden keine Reihengrabfelder ausgewiesen. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. (3) Es werden Rasenreihengrabfelder eingerichtet. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. (4) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche oder eine Urne bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter 5 Jahren oder zusätzlich zu einer anderen Leiche die Leiche eines Kindes unter einem Jahr zu bestatten, sofern die Ruhezeit hierdurch nicht überschritten wird. Es ist zudem zulässig, in einer Reihengrabstätte Totund Fehlgeburten sowie die aus dem Schwangerschaftsabbruch stammen-de Leibesfrucht zu bestatten. (5) In jeder Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche ab vollendetem 10. Lebensjahr bestattet werden. (6) Die Gestaltung der Rasenreihengrabstätte ist nur nach 20 Absatz 1 und 6 möglich. (7) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes und die Verpflichtung zum Abräumen der Reihengrab-stätten/Rasenreihengrabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechtes werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten 3 Monate vorher schriftlich, falls sie nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen 3-monatigen Hinweis auf der Grabstätte hingewiesen. (8) Es werden Grabfelder für anonyme Reihengrabstätten ausgewiesen. Anonyme Reihengrab-stätten werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen entspricht. 15 Wahlgrabstätten/Kindergrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit den Erwerbern bestimmt wird. Die Friedhofsverwaltung kann die Erteilung eines Nutzungsrechtes ablehnen, insbesondere wenn die Schließung nach 4 beabsichtigt ist. 4 Mitteilungsblatt Issum 46. 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5 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden anlässlich eines Todesfalles nur für die gesamte Grabstätte verliehen. (2) Das Nutzungsrecht kann wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag möglich. Beim Wiedererwerb muss das Nutzungsrecht entweder für 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre er-worben werden. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere, wenn die Schließung nach 4 beabsichtigt ist. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit einer Leiche kann eine weitere Bestattung auf derselben Grabstelle erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der fälligen Gebühren und Aushändigung der Verleihungsurkunde. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten 3 Monate vorher schriftlich, falls sie nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln sind, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes sollen die Erwerber für den Fall ihres Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis die Nachfolge im Nutzungsrecht bestimmen und das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zum Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des oder der verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft, c) auf die Kinder, d) auf die Stiefkinder, e) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, f) auf die Eltern, g) auf die Geschwister, h) auf die Stiefgeschwister, i) auf die nicht unter a) - h) fallenden Erben. j) auf den Partner oder die Partnerin der eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Innerhalb der einzelnen Gruppen c) - d) und f) - i) wird die älteste Person nutzungsberechtigt. Sofern keine der vorgenannten Personen innerhalb eines Jahres nach dem Ableben des bisherigen Nutzungsberechtigten die Zustimmung nach Satz 2 erklärt, erlischt das Nutzungsrecht. (8) Die Übertragung des Nutzungsrechts durch die bisherigen Nutzungsberechtigten erfolgt grundsätzlich nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen; er bedarf hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht kann mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung auch an andere Personen als die in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen werden. (9) Jeder Rechtsnachfolger oder jede Rechtsnachfolgerin hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte oder die jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beige-setzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. An teilbelegten Grabstätten kann die Rückgabe der Grabstelle, ohne Ruhefristbelegung, schriftlich beantragt werden. Die Gemeinde Issum kann im Rahmen der Bewirtschaftung des Friedhofes den Antrag annehmen oder ablehnen. Bei Genehmigung der Rückgabe ist von den Nutzungsberechtigten innerhalb von 4 Wochen die Grabstelle gemäß dieser Satzung abzuräumen und einzuebnen. Im Nutzungsrecht verbleibende Grabstätten sind entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung herzurichten. (12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig. (13) In jeder Grabstelle dürfen nur 1 Leiche oder 2 Urnen bestattet werden. (14) Wahlgrabstätten können schriftlich auf Antrag ohne Eintritt eines Todesfalles vorab erworben werden. Die Gemeinde Issum kann im Rahmen der Bewirtschaftung des Friedhofes den Antrag annehmen oder ablehnen. Das Nutzungsrecht muss für mindestens 5 Jahre erworben werden und gemäß 19 ff dieser Satzung muss die Grabstätte eingefasst und gärtnerisch gestaltet sein. Sollten vorhandene Grabstätten vergrößert werden, sind für die gesamte Grabstätte die Nutzungsrechte zu erwerben. (15) Kindergrabstätten Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammen-den Leibesfrüchte, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit den Erwerbern bestimmt wird. Alle weiteren Regelungen dieser Satzung für Wahlgrab-stätten gelten auch für Kindergrabstätten. Die Friedhofsverwaltung kann die Erteilung eines Nutzungsrechtes ablehnen, insbesondere wenn die Schließung nach 4 beabsichtigt ist. 16 Aschenbeisetzungen (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenwahlgrabstätten, b) Anonymen Urnenreihengrabstätten, c) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Rasenreihengrabstätten. (2) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit den Erwerbern festgelegt wird. Urnenwahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. (3) Anonyme Urnenreihengrabstätten werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen entspricht. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach. (4) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnenwahlgrabstätten bzw. die Beisetzung von Aschen in Wahlgrabstätten. (5) In jeder Grabstelle der Grabstätten der Absätze 2 und 3 darf nur eine Urne beigesetzt werden. 17 Aschenbeisetzung ohne Urne (1) Die Asche wird auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich des Friedhofes (Aschenstreufeld) durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene oder die Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat. Die Verstreuung erfolgt durch das Bestattungsunternehmen. (2) Ebenso kann die Asche, sofern der Verstorbene oder die Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat, ohne Urne in einer anonymen Urnenreihengrabstätte beigesetzt werden. (3) Der Friedhofsverwaltung ist vor der Beisetzung der Asche nach Absatz 1 oder 2 die schriftliche Erklärung des Verstorbenen oder der Verstorbenen im Original vorzulegen. Am Aschenstreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. 18 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde Issum. V. Gestaltung der Grabstätten 19 Gestaltungsvorschriften (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 5

6 anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden. (2) Die Gestaltung der anonymen Reihengrabstätten, anonymen Urnenreihengrabstätten, Rasenreihengrabstätten und der Aschenstreufelder obliegt der Gemeinde Issum. VI. Grabmale und bauliche Anlagen 20 Allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Größe der Grabstätten ergibt sich aus dem Belegungsplan und wird von der Gemeinde Issum wie folgt je Grabstelle festgesetzt: Reihengrabstätten 2,50 m x 1,20 m Wahlgrabstätten 2,50 m bis 2,70 m x 1,20 m Urnenwahlgrabstätten 1,00 m x 0,50 m. Rasenreihengrabstätte 2,60 m x 1,20 m Kindergrabstätten 1,00 m x 0,50 m (2) Die Höhe des Grabmals darf bei Reihengrabstätten 1,20 m nicht übersteigen. Bei Wahlgrabstätten darf die Höhe des Grabmals bei Grabstätten bis zu zwei Stellen 1,40 m nicht übersteigen. Bei drei und mehreren zusammen hängenden Wahlgrabstellen darf das Grabmal entsprechend höher sein, 2,00 m jedoch nicht übersteigen. Die Höhe des Grabmals bei Kindergrabstätten und Urnenwahlgrabstätten darf bei ein- oder mehrstelligen Grabstellen 0,60 m nicht übersteigen. (3) Wahlgrabstätten, Reihengrabstätten, Kindergrabstätten und Urnenwahlgrabstätten sind komplett mit einer Einfassung aus Stein oder Pflanzen zu versehen. (4) Das Abdecken mit einer Grabplatte bei Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Kindergrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist zulässig, die Grabplatte darf höchstens die Maße der zulässigen Einfassung haben. (5) Auf anonymen Reihengrabstätten, anonymen Urnenreihengrabstätten und auf den Aschenstreufeldern sind keine Grabmale, Einfassungen oder Grabplatten zulässig. (6) Rasenreihengrabstätten sind mit einer Einfassung aus Stein zu versehen. Die Einfassung muss an allen vier Seiten eine Fläche von 1,20 m x 0,50 m erfassen. Sie ist zum Gehwegbereich in einer Frontlänge von 1,20 m zu errichten. Die Einfassung ist bündig mit dem Nachbargrab her-zustellen. Die Höhe der Einfassung über der Grasnarbe muss 0,05 m betragen. Im Bereich der Einfassung ist innenliegend, bündig mit der Einfassung, eine steinerne Grabplatte in der Größe von 0,70 m x 0,38 m von mindestens 0,06 m Stärke zu platzieren. Ein Bereich von 0,38 m x 0,38 m ist ebenfalls innenliegend im Bereich der Einfassung als Pflanzfläche herzustellen. Ausschließlich ist dieser Pflanzbereich für die gärtnerische Gestaltung freigegeben. (7) Soweit es die Friedhofsverwaltung unter Beachtung des 19 für vertretbar hält, kann er Aus-nahmen von den Vorschriften des Abs. 2 und auch sonstige bauliche Anlagen als Ausnahme im Einzelfall zulassen. 21 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-stimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, so-fern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Die Antragsteller haben bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten ihr Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen: a) Der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1: 10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung. Bei der Anbringung eines QR-Codes oder eines anderen vergleichbaren maschinenlesbaren Verweises ist der Inhalt der hinterlegten Internetseite zum Zeitpunkt des Antrags vollständig anzugeben. b) Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1: 1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1: 10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. (6) Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise, etwa seitlich an den Grabmälern angebracht werden. 22 Anlieferung (1) Bei der Anlieferung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen ist der Friedhofsverwaltung der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen. (2) Die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang von der Friedhofsverwaltung überprüft werden können; Einzelheiten hierzu kann die Friedhofsverwaltung bestimmen. 23 Fundamentierung und Befestigung (1) Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nutzungsberechtigen sind die Grabmale und Einfassungen nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e.v. (TA-Grabmal) in der jeweils gültigen Fassung so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung gleichzeitig mit der Zustimmung nach 21. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. (4) Grabmale und Einfassungen können in Eigenleistung erstellt werden, sofern die Vorgaben der Satzung eingehalten werden. Die Errichtung von Grabmalen und Fundamenten und sonstigen baulichen Anlagen bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Issum. Weiterhin bedarf es innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung einer einmaligen Abnahme durch eine fachkundige Person, welche über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen. Die Abnahme ist schriftlich zu dokumentieren und der Gemeinde Issum vorzulegen. Weiterhin muss eine Risikohaftpflichtversicherung durch den Auf-stellenden oder die Aufstellende nachgewiesen werden können. 24 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich sind insoweit bei Reihengrabstätten, Rasenreihengrab-stätten, Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Kindergrabstätten die jeweiligen Nutzungs-berechtigten. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegung von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten der Verantwortlichen im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu entfernen. Die Gemeinde Issum ist verpflichtet, diese Gegenstände unter schriftlicher Aufforderung zur Abholung drei Monate auf Kosten der Verantwortlichen aufzubewahren. Sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf 6 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

7 der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden verantwortlich, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen verursacht wird; die Haftung der Gemeinde Issum bleibt unberührt; die Verantwortlichen haften der Gemeinde Issum im Innenverhältnis, soweit die Gemeinde Issum nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. (4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. 25 Entfernung (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Sinne des 24 Abs. 4 kann die Friedhofsverwaltung die Zustimmung versagen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte im Wege der Verwaltungsvollstreckung nach schriftlicher Androhung und Festsetzung abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Issum über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Wahlgrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, haben die jeweiligen Nutzungsberechtigten die Kosten zu tragen. (3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte, nicht genehmigungsfähige Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung der Nutzungsberechtigten auf deren Kosten entfernen zu lassen. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten 26 Herrichtung und Unterhaltung (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 19ff hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Unzulässig ist a) das Pflanzen von Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern, b) das Einfassen der Grabstätte mit Metall, Glas oder ähnlichem, c) das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen, d) das Aufstellen einer Bank oder sonstigen Sitzgelegenheit. Soweit es die Friedhofsverwaltung unter Beachtung der 19 und 26 für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen im Einzelfall zulassen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind bei Reihengrabstätten, Rasenreihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Kindergrabstätten die Nutzungsberechtigten verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass die Nutzungsberechtigten nach Ende der Nutzungszeit oder Ruhezeit die Grabstätte abräumen. (4) Reihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten/Kindergrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. (7) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör. Solche Gegenstände sind nach Ende des Gebrauchs vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung vorgesehenen Behältnissen abzulegen. 27 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, haben die Verantwortlichen ( 26 Abs. 3) nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte inner-halb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommen die Verantwortlichen ihrer Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Verwaltungsvollstreckung auf ihre Kosten in Ordnung bringen oder bringen lassen. Die Friedhofsverwaltung kann auch das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen, soweit sie die Verantwortlichen schriftlich unter Fristsetzung hierauf hingewiesen hat. In dem Entziehungsbescheid werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (2) Sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hin-gewiesen. Außerdem werden die unbekannten Verantwortlichen durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Auf-forderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen. (3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern 28 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung/Beisetzung. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Ange-hörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Bestattung/Beisetzung endgültig zu schließen. 29 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Die Särge der an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes oder der Amtsärztin. 29 Trauerfeier (1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (Friedhofskapelle), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Auf Antrag der Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde gestatten, dass während der Trauerfeier der Sarg geöffnet wird. Der Antrag kann nicht genehmigt werden, wenn der oder die Verstorbene an einer ansteckenden übertragbaren Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten, die Leichenverwesung bereits begonnen hat oder die Ausstellung der Leiche der Totenwürde oder dem Pietätsempfinden der an der Trauerfeier Teilnehmenden widersprechen würde. Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 7

8 (3) Die Benutzung der Friedhofskapelle kann untersagt werden, wenn der oder die Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. Schlussvorschriften 30 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. 31 Haftung Die Gemeinde Issum haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde Issum nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vor-schriften über Amtshaftung bleiben unberührt. Bei der Anbringung von QR-Codes oder vergleichbaren Codierungen bleiben die Nutzungsberechtigten für die Inhalte während der gesamten Nutzungszeit verantwortlich. Der Friedhofsverwaltung übernimmt keine Haftung für die Inhalte. 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde Issum verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 33 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer a) sich als Besucher oder Besucherin entgegen 6 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, b) die Verhaltensregeln des 6 Abs. 2 missachtet, c) entgegen 6 Abs. 5 Totengedenkfeiern ohne vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung durchführt, d) als Gewerbetreibender oder Gewerbetreibende entgegen 7 ohne vorherige Zulassung tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt oder Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert, e) eine Bestattung entgegen 8 Abs. 1 der Friedhofsverwaltung nicht anzeigt, f) entgegen 21 Abs. (1) und (3), 25 Abs. (1) ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet, verändert oder entfernt, g) Grabmale entgegen 23 Abs. (1) nicht fachgerecht befestigt und fundamentiert oder entgegen 24 Abs. (1) nicht in verkehrssicherem Zustand erhält, h) nicht verrottbare Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, entgegen 26 Abs. (7) verwendet oder so beschaffenes Zubehör oder sonstigen Abraum oder Abfall nicht vom Friedhof entfernt oder in den bereitgestellten Behältern entsorgt, i) Grabstätten entgegen 27 vernachlässigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden. 34 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom außer Kraft. Issum, gez. Clemens Brüx Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Friedhofssatzung der Gemeinde Issum vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß 7 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Issum vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Entzug des Nutzungsrechtes von Grabstätten auf den Friedhöfen in Issum Bei den nachstehenden aufgeführten Grabstätten sind die Nutzungsberechtigten verstorben. Es wird gemäß 27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Issum bekannt gemacht, dass das Nutzungsrecht eingezogen wird, falls sich innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung niemand meldet, der das Nutzungsrecht übernimmt. Ein Hinweisschild ist auf der Grabstätte aufgestellt. über ein Einebnung der Grabstätte nach dem Entzug des Nutzungsrechtes entscheidet die Gemeinde Issum. Es handelt sich um folgende Grabstätten auf dem Friedhof, Schulstraße: Ende: Amtliche Bekanntmachungen 8 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

9 Wahlergebnisse Wahlergebnis der Landtagswahl vom in der Gemeinde Issum Wahlbeteiligung: 72,71 % Erststimmen Zweitstimmen Wahlberechtigte: Wahlberechtigte: Wähler: Wähler: ungültige Stimmen: 81 ungültige Stimmen: 48 gültige Stimmen: gültige Stimmen: davon für: davon für: Anzahl % Anzahl % SPD ,42 SPD ,55 CDU ,56 CDU ,49 GRÜNE 294 4,27 GRÜNE 277 4,00 FDP 564 8,19 FDP ,69 PIRATEN 119 1,73 PIRATEN 63 0,91 DIE LINKE 176 2,56 DIE LINKE 204 2,95 AfD 363 5,27 NPD 24 0,35 Die PARTEI 36 0,52 Sprechzeiten der Abteilung für Arbeit und Soziales Grundsicherung für Arbeitssuchen- de nach dem SGB II (Hartz IV, Ar- beitslosengeld II) Allgemeine Sprechzeiten: Rathaus Issum, Zimmer 4-6, Tel: 02835/10-0 Mo., Mi. + Fr.: 8.30 Uhr Uhr und nach Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in, Di. + Do. geschlossen Einwohnermeldeamt An- und Ummeldungen Anmeldungen Schöler, Friederike, Werkstr. 17, Issum Schwittek, Tilo, Werkstr. 17, Issum Ummeldungen Bosser, Leonie bisher Dorfstr. 20, Issum-Sevelen jetzt Hamsfeld 29, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und sonstige Leistungen nach dem SGB XII (z.b. Krankenhilfe, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe) Rathaus Issum, Zimmer 14, Tel: 02835/10-0 Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin Issum Härtel, Sven bisher Dorfstr. 20, Issum-Sevelen jetzt Hamsfeld 29, Issum Haffmans, Claudia bisher Kapellener Str. 115, Issum jetzt Waldstr. 8, Issum, 2 Personen FREIE WÄHLER 23 0,33 BIG 0 0,00 FBI / Freie Wähler 3 0,04 ÖDP 7 0,10 Volksabstimmung 6 0,09 TIERSCHUTZliste 44 0,64 AD-Demokraten NRW 0 0,00 AfD 457 6,61 AUFBRUCH C 6 0,09 BGE 0 0,00 DBD 6 0,09 DKP 1 0,01 ZENTRUM 1 0,01 DIE RECHTE 2 0,03 REP 1 0,01 DIE VIOLETTEN 6 0,09 JED 7 0,10 MLPD 0 0,00 PAN 1 0,01 Gesundheitsforschung 5 0,07 PARTEILOSE WG "BRD" 1 0,01 Schöner Leben 2 0,03 V-Partei³ 12 0,17 Mitteilungen des Ordnungsamtes Wochenmärkte in der Gemeinde Issum Mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr auf dem Kirchplatz in Sevelen Donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr auf dem Vogt-von- Belle-Platz in Issum Besondere Sprechzeiten der Verwaltung vom bis Donnerstag von Uhr Polizei Rathaus Issum - Polizei Tel Samstag von Uhr Bürgerbüro Rathaus Issum, Zimmer 12 Tel Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 9

10 Nachruf der Gemeinde Issum Erschüttert und traurig nehmen wir Abschied von unserem Ratsmitglied Nachruf der Gemeinde Issum Am 16. Mai 2017 verstarb unser ehemaliges Ratsmitglied Jochen Lischewski. Jochen Lischewski verstarb am 20. Mai 2017 im Alter von 58 Jahren. Er war 13 Jahre lang aktives Mitglied im Rat der Gemeinde Issum. Im Laufe seiner Ratstätigkeit war Herr Lischewski in verschiedenen Ausschüssen aktiv, zeitweise auch als Ausschussvorsitzender. Bei seiner politischen Arbeit setzte er sich immer wieder mit ganzer Kraft für seine Ideen ein und galt als Triebfeder der SPD-Fraktion, die er fast während seiner gesamten Ratstätigkeit auch als Fraktionsvorsitzender vertreten hat. Trotz seiner Krankheit hat er bis zu seinem Tod die Arbeit im Rat der Gemeinde Issum mit bewundernswerter Energie, mit Humor und außerordentlichem Pflichtbewusstsein ausgeübt. Rat und Verwaltung der Gemeinde Issum danken ihm für sein Engagement, welches er bis zuletzt an den Tag gelegt hat. Seine faire und freundliche Art, die von großem Teamgeist und sozialer Verantwortung geformt war, werden wir vermissen und immer in guter Erinnerung behalten. Peter Thelen im Alter von 75 Jahren. Herr Thelen gehörte von 1998 bis 2009 dem Rat der Gemeinde Issum als Mitglied an und war hier aktiv in zahlreichen Ausschüssen tätig. Rat und Verwaltung der Gemeinde Issum trauern aufrichtig um einen Mann, der sich in seiner langjährigen Tätigkeit um das Wohl der Gemeinde verdient gemacht hat. Wir nehmen Abschied mit dem Versprechen, ihm stets ein ehrendes Andenken zu bewahren. Unser Mitgefühl gilt insbesondere seiner Familie. Wir trauern mit seiner Familie um ihn. Für die Gemeinde Issum Clemens Brüx Bürgermeister Für die Gemeinde Issum Clemens Brüx Bürgermeister Synagoge mit Ausstellung Jüdisches Leben am Niederrhein Feierliche Übergabe einer Skulp- tur am Ausnahmsweise bleibt das ehemalige jüdische Gemeindezentrum in Issum am Sonntag, den , geschlossen. Dafür öffnet es am zu einem besonderen Anlass seine Türen. An diesem Tag wird die Sandsteinskulptur Theresienstadt des inzwischen verstorbenen Künstlers Heinrich Niessen aus Brüggen feierlich übergeben. Alle Interessierten sind zu diesem Termin ab 11 Uhr herzlich eingeladen. Das heute noch erhaltene Gebäude wurde von der jüdischen Gemeinde im Jahre 1855 gekauft wurde das Gebäude verkauft und fortan zu profanen Zwecken genutzt. So ist es erklärlich, dass das Gebäude die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 überstanden hat und somit die einzige Dorfsynagoge am unteren Niederrhein erhalten blieb erwarb die Gemeinde Issum den Gebäudekomplex. Der Synagogenraum wurde als Gedenkstätte wieder hergerichtet. Ebenfalls ist die Mikwe - das Reinigungsbad - erhalten geblieben. Bei der Restaurierung wurde sie im aufgefundenen, ursprünglichen Zustand belassen. Auch das Schulhaus wurde erhalten; dort befinden sich heute eine Dokumentation zur Geschichte der Juden am Ort und in der Umgebung sowie eine Ausstellung von jüdischen Kult- und Gebrauchsgegenständen. Die Synagoge, Kapellener Str. 30 a in Issum, ist am Sonntag, den von bis Uhr für Besucher geöffnet. Der Eintritt ist frei. Führungen für Gruppen und Schulklassen werden nach Vereinbarung angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Arbeitskreis Jüdisches Bethaus Johannes van Leuck, Telefon: , van_leuck@gmx.de und Gemeinde Issum, Touristik Herrlichkeit 7-9, Issum Telefon / 10-24, touristik@issum.de Internet: Issum singt - mitgebrachte Lieder aus der Heimat Auch dieses Jahr lädt die Firma Ophardt zu der Veranstaltung Issum singt ein. Allerdings werden dieses Mal Flüchtlinge Lieder aus ihrer Heimat präsentieren. Die ersten Proben mit den Flüchtlingen fanden bereits statt und der Chorleiter Quintus N. Sachs hat die ersten Vorbereitungen gestartet. Die Veranstaltung findet am Frei- tag, den 2. Juni ab 17:00 Uhr auf dem Campus der Firma Ophardt, Lindenau 27 in Issum statt. Im Laufe des Nachmittags werden drei bis vier Lieder mit allen interessierten Teilnehmern einstudiert und später nach dem gemeinsamen Essen vorgetragen. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auch dieses Jahr auf 8,00 pro Teilnehmer. Dafür werden Armbänder an interessierte Bürger verkauft. Flüchtlinge zahlen 1,00 pro Teilnehmer. Die Armbänder sollen während der Veranstaltung getragen werden, denn sowohl Getränke als auch das Essen werden anhand der Armbänder ausgehängt. Für Kinder ist der Eintritt kostenlos. Die Veranstaltung wurde von der Firma Ophardt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Issum im Rahmen der Flüchtlingshilfe auf den Weg gebracht. Der Erlös geht an die Flüchtlingshilfe. Eintrittsbänder für die Veranstaltung können bei Ilona Steinhauer (Haus Issum, Raum 3) zum Preis von 8,00 pro Teilnehmer erworben werden. 10 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

11 DRK-Blutspenderehrung in Issum-Sevelen Alle Geehrten retteten 950 Mal Leben Issum. Menschen, die Leben retten, wurden vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) für ihre Verdienste um in Lebensnot geratene Menschen mit goldenen Blutspenderehrennadeln ausgezeichnet. Herzlichen Dank im Namen der unbekannten Blutempfänger sprach Bürgermeister Clemens Brüx aus und überreichte eine Urkunde. Die goldenen DRK-Blutspenderehrennadeln heftete DRK-Kreisvorstandsmitglied Maria Anna Kaußen den Lebensrettern an. Die goldene Blutspenderehrennadel mit 6 Brillanten und Granat für 125- malige Blutspende wurde überreicht an Willi Daniels und Hermann Schraven. Für 100-malige Blutspende wurde die goldene Blutspenderehrennadel mit Eichenkranz, 12 Brillanten und Granat verliehen an Wilhelm Hassend und Bernhard Kroschewski. Die goldene Blutspenderehrennadel mit Eichenkranz, 4 Brillanten und einem Granat für 75-malige Spende wurde überreicht an Klaus Deussen. Für 50-malige Spende erhielten Lutz Brach, Renate Brencic, Hans Jürgen Höner und Norbert Uelwer die goldene Blutspenderehrennadel mit Eichenkranz, 6 Brillanten und einem Granat. Die Gravur 25 hatten die goldenen Blutspenderehrennadeln von Bettina Bruns, Dietz Wilhelm Dallmann, Michael Ulrich Grootz, Ruth Sibille Hebben, Renate Lieven, Klaus Nellen, Jens Schwevers, Gerd Tenhaef und Wolfgang Venhoven. Das DRK dankt auch den ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen der Blutspenderarbeitskreise in Issum unter der Leitung von Michael Baldus und Sevelen unter der Leitung von Helga Spengel. Einladung zur feierlichen Übergabe der Skulptur Theresienstadt von Heinrich Niessen am Sonntag, 11. Juni 2017, um 11 Uhr in der ehemaligen Synagoge, Kapellener Str. 30a, Issum Programmablauf: Begrüßung Johannes van Leuck, Arbeitskreis Jüdisches Bethaus Musikstück Grußwort des Bürgermeisters Vorstellung des Werdegangs des Künstlers Heinrich Niessen Musikstück Lesung aus dem Buch von Edith De- vries: Nicht mit zu hassen, mit zu lieben bin ich da Eine jüdische Kindheit zwischen Nie- derrhein und Theresienstadt Enthüllung der Skulptur in der Mik- wemusikstück Heinrich Niessen Ausbildung und Studium der Bildhauerei von 1962 bis 1971 in Bamberg, Nürnberg und Düsseldorf in den Bereichen Stein, Holz und Metall bei den Professoren Bauer und Handtke. Gleichzeitig und aufbauend erfolgte eine Ausbildung als Pädagoge und eine 25-jährige Tätigkeit als Lehrer an verschiedenen Schulformen. Bedeutend und besonders prägend war seine zehnjährige Mitarbeit bei Professor Cüppers als Kunstdozent an der PH- Rheinland von 1974 bis Heinrich Niessen lebte als freischaffender Künstler in Brüggen-Bracht. Veranstaltungen im Weißen Häuschen Am Mittwoch dem 7.6. findet eine weitere Märchenwanderung bei Mondschein statt. Treffpunkt ist um 20.30h am Weißen Häuschen.Nach einer Stunde Spaziergang an der Fleuth entlang treffen wir dort wieder ein. Die Umlage beträgt 5,-Euro. Für Kinder von 6 bis 9 Jahre heißt es am Montag den um 16 Uhr erneut Märchen lauschen,spielen und basteln.umlage 6,-Euro einschl. Verzehr. Anmeldung bei Mechtild Cuypers Standesamtliche Mitteilungen Geburten: auswärts: Sophia Lamers, Tochter von Carlo Lamers und Stefanie Sabrina Lamers geb. Breuning, Issum, Neustraße 16a Sterbefälle: auswärts: Jochen Lischewski, Issum, Blumenstraße 20 (58 Jahre) 2. Issumer Open Air Kino im Spaßbad Hexenland Nach dem großen Erfolg mit zwei ausverkauften Vorstellungen im vergangenen Jahr geht das Issumer Open Air Kino im Spaßbad Hexenland in diesem Jahr in die nächste Runde. Wieder bieten der Kultur- KreisIssum, die Jugendbegegnungsstätte und die DLRG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Issum ein besonderes Highlight. Am letzten Wochenende der Sommerferien, dem 25. und 26.August., wird das Freibad zum 2. Mal zum Open Air Kino. Auf einer 60qm großen Leinwand wird bei Anbruch der Dunkelheit gegen 21:30 Uhr ein spannendes und unterhaltsames Programm gezeigt. Wem die Wartezeit bis dahin zu lang wird, kann sich ab 19 Uhr unter Aufsicht der DLRG beim Abendschwimmen mit Spiel und Spaß ablenken lassen. Natürlich ist auch für Popcorn, Eis, Snacks und Erfrischungen gesorgt, so dass dem Kino-Feeling nichts im Wege stehen wird. Platz für Handtücher und mitgebrachte Sitzgelegenheiten ist auf der großen Liegewiese reichlich vorhanden. Begonnen wird am Freitag, den , mit dem Film Findet Dorie, der Fortsetzung des erfolgreichen Animationsfilm Findet Nemo. Hier können Groß und Klein mitfiebern, wie die schusselige Dorie sich mit ihren Freunden auf die Suche nach ihren Eltern macht und dabei einige Abenteuer überstehen muss. Am Samstag, den , kommen alle Star Wars Fans auf ihre Kosten. Der Film Rogue One erzählt die Vorgeschichte der Star Wars Episode IV. Unter freiem Himmel wird der Kampf um den Todesstern ein ganz besonderes Erlebnis für alle Besucher ab 12 Jahren. Weitere Informationen gibt es bei der Gemeinde Issum unter , in der Jugendbegegnungsstätte unter oder im Spaßbad Hexenland unter Ende: Hinweise und Mitteilungen der Verw erwaltung Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 11

12 Apotheken mit Bereitschaftsdienst außerhalb der normalen Öffnungs- zeiten für Alpen, Geldern, Issum, Kamp-Lintfort, Kerken, Neukirchen- Vluyn, Rheinberg, Rheurdt, Sons- beck und Xanten (ohne Gewähr) Freitag, Geissbruch-Apotheke Ferdinantenstr. 12, Kamp-Lintfort Tel /8538 Marien-Apotheke Webermarkt 1, Kerken-Nieukerk Tel /2203 Samstag, Kapuziner-Apothek -Apotheke Die Rufnummer der Notdienstzen- trale (Auskunft über diensthabende Fachärzte) lautet 0180 / Seit April 2012 gibt es eine bundeseinheitliche Rufnummer für den Issumer Str. 31, Geldern Tel /5806 Hirsch-Apotheke Auguststr. 45, Kamp-Lintfort Tel /10433 Hirsch-Apotheke Markt 8, Xanten Tel /3024 Sonntag, Südwall-Apotheke Bahnhofstr. 9, Geldern Tel /7995 Friedrich- Apotheke Friedrichstr. 14, Kamp-Lintfort Tel /5342 Montag, Adler-Apothek -Apotheke Burgstr. 20, Alpen Tel /2170 Adler-Apothek -Apotheke e OHG Hochstr. 75, Sonsbeck Tel /91966 Dienstag, Harmonia-Apotheke Moerser Str. 221, Kamp-Lintfort Tel / Mittwoch, Löwen-Apotheke Ärztlicher Notdienst (ohne Gewähr) Ärztlicher Notdienst am Wochenende und Mittwoch ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie lautet: Unter dieser Rufnummer werden Patienten in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet - entweder direkt zu einem diensthabenden Arzt oder zu einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Sollten Sie in Notfällen den Arzt nicht erreichen können, rufen Sie Hochstr. 99, Kerken-Aldekerk Tel /4406 Dom-Apotheke Kurfuerstenstr. 10, Xanten Tel /3242 Donnerstag, Barbara-Apotheke Annastr. 1, Geldern Tel /87277 Ventalis-Apotheke Moerser Straße 290, Kamp-Lintfort Tel.02842/ Den Apotheken- Notdienst können Sie unter erfragen die Nummer 112 (Rettungswagen) an. Zahnärztlicher Notdienst Der notdiensthabende Zahnarzt kann unter der Rufnummer 01805/ erfragt werden. Wichtige Rufnummern Gefahrenabwehr Sofortige Unterbringung, Katastrophenschutz, Munitionsfunde, Gewässerschaden, durch Öl, Giftunfälle u. a. während der Dienstzeiten: Tel. el Überfall, Verk erkehrsunfall ehrsunfall Tel. 110 Erste Hilfe (einheitlich) Tel. 112 Krank ankenw enwagen Tel / Polizeistation Issum Tel und Tel Feuerwehr Tel. 112 (bei Feuer u. sonstigen Notfällen grundsätzlich die Leitstelle Kleve anrufen) Löschzug Issum, Am Tapp 16 Tel Löschzug Sevelen, Nieukerker Str. 16 Tel Altenheim: St. Antonius-Heim, Büllenstr. 1, Sevelen Tel Apotheken: Löwen-Apotheke, Gelderner Str. 19, Issum Tel Hubertus-Apotheke, Kirchplatz 2, Bereitschaftsdienst für Aufgaben der Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeiten: Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen der Gefahrenabwehr an, wenn die Dringlichkeit nicht bis zu den Weitere Rufnummern Sevelen Tel Gemeindeverwaltung Issum, Rathaus, Herrlichkeit 7-9, Issum Tel Servicestelle der Gemeinde Issum Tel Spaßbad Hexenland, Scheepersdyck, Sevelen Tel Multifunktionale Begegnungs- stätte, Vogt-von-Belle-Platz 11, Issum Tel Bürgerhaus Sevelen, Dorfstr. 55, Sevelen Tel Brüder-Grimm-Schule -Grimm-Schule, BGS, Neustr. 37, Issum Tel St.-Nikolaus-Schule olaus-schule, SNS, Weseler Str. 52, Issum Tel Dienststunden der Verwaltung aufgeschoben werden kann. Wasserwerk/Gasversorgung Bei Rohrbrüchen und Störungen im Wasserleitungsnetz und Gasnetz rufen Sie bitte während und ausserhalb der Dienstzeiten Zweifachturnhalle, Vogt-von-Belle-Platz 12, Issum Tel Umwelttelefon Tel Straßenbeleuchtung / Störungs- meldung: Tel Sprechzeiten der Abteilung für Arbeit und Soziales Tel Allgemeine Sprechzeiten: Mo. + Mi. + Fr Uhr bis Uhr und nach Terminabsprache, Di. + Do. geschlossen Die allgemeinen Dienstzeiten der übrigen Verw erwaltung: Tel Mo. - Fr Uhr bis Uhr u. Mo. - Do Uhr bis Uhr Das Bürgerbüro hat donnerstags bis Uhr geöffnet und am 2. die Gelsenwasser-Niederlassung in Issum an: / Stromversorgung Bei Stromausfällen wenden Sie sich bitte an die Störungsstelle RWE: Samstag im Monat von Uhr bis Uhr. Geänderte Öffnungszeiten des Ordnungsamtes: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr Termine außerhalb dieser Zeiten können unter den Rufnummern 1016 oder 1017 vereinbart werden. Geänderte Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Montags, mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr Termine außerhalb dieser Zeiten können unter der Rufnummer 1020 vereinbart werden. 12 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

13 Evangelische Kirchengemeinde Hoerstgen Evangelisches Gemeindehaus Sevelen, Rheurdter Straße 42, in Sevelen Sonntag 4. Juni (Pfingstsonntag): 9.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Jürgen Kunellis. In diesem Gottesdienst verabschieden wir Birgit Weber als Küsterin unserer Kirchengemeinde. Ihr Dienst endet offiziell am 30. Juni. Montag, 5. Juni (Pfingstmontag): 9.15 Uhr zentraler Gottesdienst für die ganze Kirchengemeinde in Sevelen, Pfarrer Stefan Maser Evangelische Öffentliche Büche- rei Sevelen - Öffnungszeiten: Dienstag, Uhr, Freitag, Uhr Kindergruppe: Dienstag, Uhr Café Welcome: Donnerstag, Uhr: Treffpunkt für Ausländer und Deutsche Mädchentreff: Freitag, Uhr Jugendkreis: Freitag, Uhr Sonntag, 11. Juni: 9.15 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Jürgen Kunellis Anmeldung zum Kirchlichen Un- terricht: Im Juni finden die Anmeldungen zum Kirchlichen Unterricht statt. In unserer Kirchengemeinde fällt das erste Jahr in die Grundschulzeit, in das dritte Schuljahr. Wir laden die dann achtjährigen Kinder zu einem Vorkonfirmandenunterricht ein, den wir KonfiKidsunterricht nennen. Die Anmeldung zum KonfiKidsunterricht findet am Montag, dem 19. Juni, um 17 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Sevelen statt. Ins zweite Unterrichtsjahr kommt man, wenn man 13 Jahre alt ist und - in der Regel - die achte Klasse besucht. Der Konfirmandenunterricht endet mit der Konfirmation im Frühjahr Zur Anmeldung zum Konfirmandenunterricht laden wir auf Montag, den 19. Juni, 18 Uhr ein. Die Teilnahme am Konfirmandenunterricht setzt den Besuch des KonfiKidsunterrichtes voraus. Wer 12 oder 13 Jahre alt ist, am Kirchlichen Unterricht teilnehmen will und keinen KonfiKidsunterricht besucht hat, ist trotzdem herzlich eingeladen, um 18 Uhr zum Anmeldetreffen zu kommen. Wir organisieren dann einen Katechumenenunterricht, speziell für diese Jugendliche. Evangelische Kirchengemeinde Issum Wochenspruch für die kommende Woche: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth. (Sacharja 4,6) Herzliche Einladung zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen: Pfingstsonntag, 4. Juni 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Präd.-Anwärter Gerhard Bongardt Uhr Bücherei/Weltladen geöffnet Pfingstmontag, 5. Juni Uhr Ökumenischer Familiengottesdienst, Ev. Kirche Uhr Offene Kirche (Näheres s. unten) Dienstag, 6. Juni 19 Uhr Gymnastikkreis, Gem.-Haus Uhr Hauskreis Uhr Buddelkreis tiefer graben in Glaubens- und Lebensfragen, Gem.-Haus Mittwoch, 7. Juni Uhr Kantorei, Gem.-Haus Donnerstag, 8. Juni 9.30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe, Gem.-Haus Uhr Bücherei/Weltladen geöffnet Uhr Neuer Kreis, Gem.-Haus Freitag, 9. Juni Uhr Gemeindebibelkreis, Gem.-Haus Offene Kirche am Pfingstmontag Die Offene Kirche beginnt um Uhr mit einer musikalischen Andacht mit Birgit Bernitt. Ebenfalls liegen Gedankenimpulse aus. Für das Jahr 2017 haben wir die Möglichkeit, einen Bibelzyklus von Franz Joseph van der Grinten mit Unterstützung der Stiftung Museum Schloss Moyland auszustellen. Der Zyklus besteht aus dreißig Linolschnitten, die sich jeweils auf einzelne Bibelstellen beziehen. Diese werden in unterschiedlichen Varianten immer wieder in der Kirche zu sehen sein. Herzliche Einladung! Abendgottesdienst am 11. Juni Der nächste AGO, also der Abendgottesdienst in besonderer Form, findet am 11. Juni um 18 Uhr in der ev. Kirche statt. Wie immer feiern wir diesen Gottesdienst mit Band, modernen Liedern, Theater, gemeinsamen Aktionen und vielem mehr. Im Anschluss an den Gottesdienst essen alle, die Zeit und Lust haben, miteinander zu Abend. Das Vorbereitungsteam und die Band laden herzlich ein: wir freuen uns darauf, diesen Gottesdienst in etwas anderer Form mit Ihnen und euch gemeinsam zu feiern! Kreiskirchentag in Xanten Am Sonntag, 25. Juni feiern wir mit dem gesamten Kirchenkreis Kleve das Reformationsjubiläum mit einem Kreiskirchentag im Archäologischen Park in Xanten (APX). Der Festgottesdienst beginnt um 11 Uhr in der Arena, ab 12 Uhr gibt es ein buntes Programm. Als Abschluss gibt es um 16 Uhr eine Aufführung des N.N. Theaters - Neue Volksbühne Köln. Zugangskarten sind im Gemeindebüro erhältlich bzw. können dort vorgemerkt werden. Der ermäßigte Eintrittspreis beträgt 6, Kinder/Jugendliche haben freien Eintritt, sollen aber trotzdem angemeldet werden und erhalten eine eigene Karte (ohne diese Zugangskarten ist im APX an diesem Tag der normale Eintrittspreis zu zahlen). Weitere Informationen finden Sie auf Seite 36 in unserem aktuellen Gemeindebrief sowie auf der Homepage des Ev. Kirchenkreises Kleve unter PS. In Issum findet am 25. Juni kein eigener Gottesdienst statt. Fahrdienst für Gottesdienste Frau Hilde Tacken (Tel. 3533) oder Frau Ingeborg Tervooren (Tel. 2722) Unsere Homepage: Hier finden Sie weitere Informationen und Beiträge, u.a. auch Predigten zum Herunterladen bzw. Hören! Pfarrerin Yvonne Brück, Schulstr. 2, ist unter Tel erreichbar (yvonnebrueck@gmx.de). Gemeindebüro, Schulstr. 6 (Erdgeschoß, rechter Seiteneingang) Tel / evgl.kirche.issum@tonline.de / Montags Uhr, mittwochs 9-12 Uhr (bitte melden Sie sich außerhalb dieser Zeiten gerne schriftlich, per Mail oder auf dem Anrufbeantworter - die Mitarbeiterin des Gemeindebüros wird zeitnah antworten). Christliche Gemeinde Issum Mühlenstraße 10b Auf Gott hören, Glauben gemeinsam erleben. Zu unserem Gottesdienst am Sonntag, um Uhr laden wir Sie herzlich ein. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 13

14 Katholische Kirchengemeinde St. Anna Issum-Sevelen Pfingsten Tagesgebet Allmächtiger, ewiger Gott, durch das Geheimnis des heutigen Tages heiligst du deine Kirche in allen Völkern und Nationen. Erfülle die ganze Welt mit den Gaben des Heiligen Geistes, und was deine Liebe am Anfang der Kirche gewirkt hat, das wirke sie auch heute in den Herzen aller, die an dich glauben. Darum bitten wir durch Jesus Christus. Also: auf Gott kommt es an, vor allem. Nicht, was Menschen großartiges aus eigenem Antrieb tun - wofür sie sich rühmen könnten und worauf sie stolz sein könnten. Es kommt auf das an, was der Heilige Geist durch Menschen hindurch zuwege bringt. Charismenorientierung heißt das dazugehörige Stichwort. Was Gottes Geist in einem Menschen möglich macht, was er in einer Gemeinschaft bewirkt - darauf kommt es an im Volk Gottes. (Das übrigens keine Grenzen kennt, wie das Tagesgebet deutlich macht: weder Volk noch Nation spielt für Gottes Geist und sein Wirken eine Rolle.) Als die Kirche jung war, hat der Geist großes bewirkt; die Kirche hat sich rund um das Mittelmeer ausgebreitet; bei Arm und Reich, bei Handwerkern, Soldaten, Staatsbeamten. Es hat eine ungeheure Dynamik entfaltet. Heute drückt manchmal der Rucksack voller Geschichte. Ihn kann man nicht einfach ablegen. Was aber helfen könnte: sich in den frischen Wind des Heiligen Geistes zu begeben, um neue Kraft zu schöpfen für den nächsten Wegabschnitt! Komm, Heiliger Geist, und erfülle die Herzen deiner Gläubigen mit dem Feuer deiner Liebe! Seelsorgeteam in der Sankt Anna Gemeinde: Pastor Stefan Keller, Pfarrer, Neustraße 22 in Issum, Tel oder Pater Johny, Marienstraße 21, Tel Diakon Helmut van den Berg, Bahnstr. 4. Tel Diakon Alfred Weggen, Vogt-von- Belle-Platz 3, Tel Pastoralreferent Volker Mengeringhausen, Neustraße 22, Tel Kirchen und Kapellen in St. Anna St. Antonius Kirche in Sevelen, Raiffeisenstraße St. Nikolaus Kirche in Issum, Markt St. Antonius-Kapelle im St. Antonius-Haus in Sevelen, Büllenstraße 1 Schönstattkapelle auf dem Oermter Berg, Rheurdter Str. 216 Notfallseelsorge Falls sie in seelsorgerischen Notfällen keinen der Seelsorger erreichen, wird ihnen über das Clemenshospital in Geldern ( ) ein Priester des Dekanats Geldern vermittelt. Samstag, 03. Juni 18 Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Sonntag, 04. Juni - Pfingsten 9 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Die Kollekte an diesem Wochen- ende ist für das Bischöfliche Werk erk RENOVABIS ABIS. Montag, 05. Juni - Pfingstmontag 9 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus Uhr ökumenischer Familiengottesdienst in der evangelischen Kirche in Issum Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Dienstag, 06. Juni 9 Uhr Eucharistiefeier an der Isidorkapelle. Mittwoch, 07. Juni 8.15 Uhr Schulgottesdienst in St. Nikolaus, 2. Schuljahr. Donnerstag, 08. Juni 9 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. Freitag, 09. Juni 10 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle des Antonius Hauses. Samstag, 10. Juni 18 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus. Sonntag, 11. Juni 9 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus Uhr Eucharistiefeier in St. Antonius. Die Kollekte an diesem Wochen- ende ist für die eigenen Kirchen bestimmt. Aus dem Leben der Gemeinde Sonntagsgottesdienstordnung in den Sommerferien In den Sommerferien sind viele Gemeindemitglieder in Urlaub. Der Gottesdienstbesuch am Wochenende geht in den beiden Kirchen dann spürbar zurück. Nach Erörterung stimmt der Pfarreirat einem Vorschlag des Seelsorgeteams zu, in den Sommerferien die Gottesdienstordnung diesem Faktum anzupassen. In jedem Dorf wird in den Som- merferien eine Messe gefeiert: in einem die Vor orabendmesse um 18 Uhr, im anderen die Sonntagsmesse um Uhr. Die Intentionen der 9 Uhr Messe können in die Vorabendmesse oder in die Uhr Messe übertragen werden. Wer eine Messe bestellt hat, wird gebeten, sich mit dem Pfarrbüro in Verbindung zu setzten. Altkleideraktion der Kolping Issum Am Samstag, den können Sie ihre Altkleider bis um 12 Uhr am FORUM Mutter Josepha abstellen. Der Erlös geht an gemeinnützige Organisationen vor Ort. Seniorentreffen in der Gemeinde Jeden Montag um 14 Uhr im FORUM Mutter Josepha Issum. Jeden Donnerstag um Uhr im Pfarrheim Sevelen. Demenzkaffee in Issum Der nächste Termin für den Demenzkaffee ist am Dienstag, von Uhr im FO- RUM Mutter Josepha. Treffen der Bezirkshelferinnen Die Bezirkshelferinnen der kfd Sevelen treffen sich am Mittwoch, den um 9 Uhr im Pfarrheim in Sevelen. Eine - Welt - Verkauf in Issum Lasst uns Leben FAIRändern und Denken FAIRbessern, bewusster FAIRbrauchen und Teil der Lösung sein. Der nächste Eine-Welt-Verkauf findet am Samstag, den 10. und Sonntag, den vor und nach den Gottesdiensten in Issum statt. Ki-IsS Second-Hand-Shop in Issum in der Kapellener Straße 33 Ki-IsS Second-Hand-Shop in Se- velen, Kuyckheide 5 SCHUUB Second-Hand-Shop Haushaltswaren, Mittelstraße 5, Issum Öffnungszeiten für Ki-IsS und SCHUUB: montags von 10 Uhr - 12:30 Uhr dienstags bis freitags 10-12:30 Uhr und 15 Uhr - 17:30 Uhr Sie möchten Ware abgeben! Immer zu den Öffnungszeiten in einem der Läden von Ki-IsS und in SCHUUB! Der Reinerlös geht in die Förderung von Issumer/ Sevelener Kinder vom 1. bis 27. Lebensjahr, auch Deutschkurse für Asylbewerber beim Internationalem Bund bis zu deren Anerkennung als Flüchtling werden gefördert. Katholische öffentliche Büche- rei St. Antonius Sevelen Sie befindet sich auf der Marienstraße 21, direkt neben dem Pfarrbüro. Schauen Sie doch mal bei uns rein! Wir haben einen Bestand von ca Medien. Außer Büchern bieten wir Hörbücher, CD s für Kinder und DVD s für Kinder und Erwachsene an. Im letzten Jahr wurden hauptsächlich Romane und Bilderbücher gekauft, zudem eine größere Zahl an Hörbüchern, CD s und DVD s. Unsere Öffnungszeiten: sonntags von bis 12 Uhr, dienstags von 17 bis Uhr und donnerstags von Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Öffentliche Bücherei der Evangelischen Kirchengemeinde Is- sum, Gelderner Str. 22: montags, dienstags und donnerstags Uhr, dienstags auch Uhr. Zusätzlich an jedem ersten Sonntag im Monat von Uhr. Öffnungszeiten der Pfarrbüros: stanna-issum@bistummuenster.de Tel.: Fax: 4276 in Sevelen - Marienstraße 21a Montag und Mittwoch: 9-12 Uhr in Issum - Neustraße 22 Dienstag und Freitag: 9-12 Uhr Donnerstag: 9-12 Uhr und Uhr 14 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

15 2. Jugendmannschaft wird Bezirksligameister auf den Bild die Siegermannschaft: Tim Michels, Jonatan Buhl, Hannes Convent, Maris Buhl und Nils Prang,Foto von Wolfgang Buhren In der letzten Runde der Bezirksliga der Schachjugend Wesel am konnte sich die zweite Jugendmannschaft des FC Viktoria Alpen den Titel des Bezirksmeisters 2017 sichern. Dabei fanden alle Spiele zentral im heimischen Vereinsheim in Issum statt. Die Konkurrenz aus Kamp-Lintfort und Moers lag vor dem letzten Spieltag knapp hinter Alpen, sodass also Spannung garantiert war. Um sicher Meister zu werden, war also ein Sieg gegen Moers 2 von Nöten. Die junge Mannschaft ließ sich den Druck, aber keineswegs anmerken und spielten routiniert ihre Partien. So stand nach einem spanenden Mannschaftskampf ein knapper 2,5 zu 1,5 Sieg. Mit diesem Sieg krönten sich die Alpener nun ungeschlagen zum Bezirksligameister. Diesen nicht zu erwarteten Titel sicherten sich Tim Michels, Nils Prang, Jonatan Buhl, Maris Buhl und Hannes Convent. Maris Buhl und Nils Prang gelang dabei sogar das Kunststück alle ihre Partien zu gewinnen. Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 15

16 Heimat- und Verkehrsverein Issum e.v. informiert Plattdeutsche Stammdesch am 6. Juni öm Uhr Am Dennsdag, deh 06 Juni öm negentien Ühr, ess dänn nächste Plattdeutsche Stammdesch, in äth Gasshühs (Zur Post). Wej kuomme in ehn gesälligeh Ruond tösame, ömm Ihsemsplatt teh höhre onn döh spräke. Wej läje alle Lüj vann Haarten in, mett ons deh Keueren on deh Vertelle, vann dänn alden Titt op Ihsemsplatt. DLRG Issum-Sevelen e.v. informiert Familienfest im Spaßbad Hexenland Unsere Ortsgruppe wurde im Jahre 1927 gegründet. Somit feiern wir in diesem Jahr unser 90-jähriges Jubiläum! Hier alle Infos: Wann: 10. Juni 2017 von 13 bis 17 Uhr Was: Familiennachmittag im Spaßbad Hexenland, Sevelen Geplante Programmpunkte: Slackline, Hüpfburg, Seilbahn, Seifenrut- sche, Wasserspiele, Wassergymnastik, Kuchenverkauf, Schnuppertauchen Es ist also Einiges los! Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen die Angebote an diesem Tag wahrzunehmen! Mitglieder und geladene Gäste sind auch zu einer Abendveranstaltung ab Uhr eingeladen. Dazu ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Infor- platz der Stadtverwaltung Geldern geht es in Fahrgemeinschaften nach Lomm/NL zum Wanderparkplatz im Industriegebiet. Nach einer etwa zweimationen bekommt ihr beim Training oder auf unserer Homepage. Anmeldeschluss: 3. Juni Nichtmitglieder können sich auch anmelden, müssen aber 10 entrichten. Ansprechpartnerin: Corinna Winterink Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! Gesucht! Fotos der Norbertusburg Um bei unserer 90-Jahrfeier alte Fotos zeigen zu können, würden wir uns über jegliche Rückmeldung freuen. Gesucht werden Fotos, auf denen die Norbertusburg oder das alte Freibad zu sehen sind. Ansprechpartner ist Norbert Eumes: / Mobil: 0151/ Gut Nass! Das Team der DLRG Issum-Sevelen Kneipp-Wanderung im Naturschutzgebiet Witte Berg GELDERLAND Zu einer Wanderung in Holland lädt der Kneipp- Verein Gelderland am Samstag, 3. Juni ein. Vom ersten Treffpunkt um Uhr am Park- stündigen Wanderung (sieben Kilometer) im Naturschutzgebiet Witte Berg mit Walter Bogers (Tel ) findet das Kaffeetrinken im Jagersrust bei Velden statt. Auf festes Schuhwerk ist zu achten. Informationen zum Programm des Kneipp- Vereins unter Aus der Arbeit der Parteien CDU CDU Fraktion Issum - ein starkes Team Ihr direkter Draht zur CDU Fraktion Ihr CDU Ratsmitglied Jenny Viefers steht Ihnen am Montag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer für Ende: Aus der Arbeit der Parteien CDU Ihre Fragen, Ihre Anregungen und auch für Ihre Kritik am CDU- Telefon zur Verfügung. Gerne können Sie mit Jenny Viefers auch über alle aktuell anstehenden politischen Entscheidungen diskutieren. Aus der Arbeit der Parteien CDU CDU Fraktion Issum - ein starkes Team Ihr direkter Draht zur CDU Fraktion Ihr CDU Ratsmitglied Guido Tersteegen steht Ihnen am Montag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefon- Ende: Aus der Arbeit der Parteien CDU nummer 4388 für Ihre Fragen, Ihre Anregungen und auch für Ihre Kritik am CDU-Telefon zur Verfügung. Gerne können Sie mit Guido Tersteegen auch über alle aktuell anstehenden politischen Entscheidungen diskutieren. 16 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

17 Heilkräuter für Herz und Kreislauf Kneipp-Vortrag Im Kneipp-Vortrag am Mittwoch, 7. Juni um 18 Uhr in Kevelaer in der Gaststätte Gelder Dyck, Gelderner Straße 43, stellt die Heilpraktikerin Martina Kamps Heilkräuter für Herz und Kreislauf vor. Heilpflan- zen gehören als Element zur Kneipp schen Therapie. Da das Herz- und Kreislaufsystem für den Menschen von zentraler Bedeutung ist, lohnt es sich den Blick auf einige Kräuter zu werfen, die dieses wichtige System unterstützen können. Der Einsatz dieser Kräuter dient in erster Linie der Vorbeugung und ist ein Aspekt der ganzheitlichen Behandlung, die Martina Kamps in ihrer Praxis in Winnekendonk anbietet. Der Eintritt zu den Kneipp-Vorträgen ist frei. Nähere Informationen zum Programm des Kneipp-Vereins unter Frei und sicher reden Volkshochschule Gelderland Frei und sicher reden können Jugendliche und Berufseinsteiger/ -innen in den Sommerferien bei der Volkshochschule Gelderland üben. Das Seminar findet am Samstag, 8. Juli und Sonntag, 9. Juli jeweils in der Zeit von 10 bis Uhr in Geldern statt. Referate, Präsentationen, Prüfungen oder Vorstellungsgespräche. Sei es nun in der Schule, im Studium, Verein oder auch später im Beruf, der allgemeine Anspruch an die soziale Kompetenz Kommunika- tionsfähigkeit wird immer größer, denn miteinander reden können ist Grundlage für unser gemeinschaftliches Zusammenleben und eine notwendige Voraussetzung für funktionierende Zusammenarbeit. Dabei stellen gerade diese unüblichen Rede- und Gesprächssituationen häufig besondere Herausforderungen an uns: Wie wirke ich auf andere? Was mach ich gegen mein Lampenfieber? Wie bereite ich mich auf die Situationen vor? Wie halte ich den roten Faden bei? Welche Struktur passt zu meiner Redeabsicht? Was mach ich mit meinen Händen, mit meinen Füßen, meinem Blick? Diese und andere Fragen werden in dem 2-tägigen Seminar behandelt und gemeinsam erarbeitet. In praktischen Übungen bekommen die jugendlichen Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr eigenes Rede- und Gesprächsverhalten besser wahrzunehmen. Auf der Grundlage eines konstruktiven Feedbacks erhalten sie Anregungen, ihre Potentiale und Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um künftigen Kommunikationssituationen selbstsicherer zu begegnen und diese zu meistern. Weitere Informationen unter 02831/ und Die Referentin Frau Norvisi Stanic macht mit Hilfe von praktischen Übungen individuelle Stärken jedes Teilnehmenden im Kurs bewusst und gibt praktische Tipps für Entwicklungsmöglichkeiten. Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 17

18 Einsatzmöglichkeiten von Routern und Cloudspeicher Volkshochschule Gelderland Gelderland. Einsatzmöglichkeiten von Routern und Cloudspeicher - Zu diesem Thema können Interessierte ein Seminar am Freitag, 23. Juni von bis 20 Uhr in die Volkshochschule in Geldern besuchen. Router stellen die Verbindung zum Internet her. Sie können auch Daten bereitstellen sowie Rechner und Laptop mit Drucker verbinden. In diesem Kurs erfahren die Teilnehmenden, wie sie ein Netzwerk oder Cloudsystem einrichten, ihre Tastschreiben in vier Terminen Volkshochschule Gelderland Textgestaltung mit Word 2013 Volkshochschule Gelderland Gelderland. In den Sommerferien können Mädchen und Jungen von neun bis 13 Jahren in einem Kurs der Volkshochschule Gelderland auf spielerische und kreative Weise die grundlegenden Techniken der Textgestaltung mit Word 2013 erlernen. Die Kinder lernen außerdem Bilder in einfacher Weise zu bearbeiten, sowie diese einzubinden. Dokumente nach eigenen Vorstellungen mit Tabellen und Grafiken, sowie Texten zu versehen ist danach kein Problem mehr. Diese Kenntnisse können sie später für Referate und Hausaufgaben gut gebrauchen. Der Kurs fin- PC und Laptop in das Netzwerk einbinden, einen Router einrichten am Beispiel der Fritzbox als Mediaserver, Speicher im Netzwerk bereitstellen mit Router oder NAS, W-LAN einrichten, Switch und Repeater unterscheiden, eine eigene Cloud oder NAS- System einrichten. Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem PC sind erforderlich. Technisches Verständnis ist wünschenswert. Anmeldung und Informationen unter Telefon 02831/ oder Gelderland. Tastschreiben in vier Terminen - In dem Kurs der Volkshochschule Gelderland lernen die Teilnehmenden blind das Tastenfeld am PC zu bedienen. Der Kurs findet ab 23. Juni, zweimal freitags von bis 20 Uhr und zweimal samstags von 10 bis Uhr in Geldern statt. Das Erlernen ist in dieser kurzen Zeit durch einen ganzheitlichen mentalen Ansatz möglich, in dem Assoziations- und Visualisierungstechniken genutzt werden. Mit diesem Lernsystem gibt es kein stures Einhämmern auf die Tasten und keine frustrierenden Wiederholungen. Im Gegenteil: mit diesem System macht es einfach Spaß, Computerschreiben zu lernen. Weitere Informationen unter Tel: 02831/ und unter det von Montag, 17. Juli bis Donnerstag, 20. Juli jeweils von 9.30 bis Uhr in Geldern statt. Für jedes Kind steht ein eigener PC für Übungen zur Verfügung. Wer sich ein weißes T-Shirt, eine Stofftasche oder Kissenhülle mitbringt, kann das Ergebnis im Kurs auf den Stoff aufdrucken. Geschenkfoto, Geschenkgutscheine, eine Glückwunschkarte und eigene Visitenkarten werden ebenfalls während des Kurses erstellt.vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Tel: 02831/ und 18 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

19 Tastschreiben für Kids in den Ferien Volkshochschule Gelderland Gelderland. Kids lernen in den Sommerferien die Tastatur blind zu bedienen, wenn sie den Workshop der Volkshochschule Gelderland von Montag, 17. bis Donnerstag, 20. Juli jeweils von 10 bis 13 Uhr in Geldern besuchen. In diesem Kurs erlernen die Teilnehmenden die Tastatur an nur vier Terminen blind zu bedienen. Dieses Trainingsprogramm, das Erkenntnisse aus Pädagogik, Hirnforschung, Assoziations- und Visualisierungstechniken kombiniert, ermöglicht ein effektives und schnelles Lernen. Bei diesem Lernsystem gibt es kein stures Einhämmern auf die Tasten, im Gegenteil, es macht einfach Spaß, das Tastschreiben zu erlernen.beim Gestalten von Texten und Briefen werden die neu erworbenen Schreibfertigkeiten angewendet und so gefestigt. Anhand von interessanten Beispielen in Word gestalten die Blindschreibenden Briefe, in die Bildern eingearbeitet werden. Tabellen, Spaltensatz und Abschnittsformatierungen werden beim Gestalten helfen. Anmeldung und Information unter Telefon 02831/93750 und Sommerreisen für Senioren Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Kleve-Geldern, hat noch freie Kapazitäten bei den Seniorenreisen nach Bad Zwischenahn vom 10. bis 20. Juli und nach Bad Waldliesborn vom 8. bis 18. September. Genießen Sie den Sommer im schönen Ammerland oder in der ruhigen Münsterländer Parklandschaft in Westfalen. Die vom DRK vermittelten Erholungsreisen bieten Menschen im Seniorenalter die Gelegenheit, sich in fröhlicher Gemeinschaft und der Geborgenheit einer begleiteten Gruppe erholen zu können. Die Hin- und Rückfahrten erfolgen in gemieteten, bequemen Reisebussen. Ehrenamtlich mitwirkende DRK Begleiterinnen sind während der Fahrt und des Aufenthaltes am Erholungsort mit Rat und Tat für die Mitreisenden da und gestalten dort mit ihnen ein entsprechendes Freizeitprogramm. Für weitere Informationen beraten Sie gerne: Fachberaterin Heike Lippe im DRK-Kreisverbandszentrum Kleve, Lindenallee 73, Telefon 02821/ oder Fachberater Sven Nebich, Geldern-Veert, Telefon: 02831/ Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 19

20 Übungsleiter-Fortbildungen beim SportBildungswerk Kleve Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation, Basismodul Erwachsene Der Einstieg in die Rehabilitati- onsausbildungen Einstiegsvoraussetzungen: Übungsleiter/in C (ÜL), Gymnastiklehrer/in, (Diplom) Sportlehrer/ -innen, Physiotherapeut/-innen Die Ausbildung auf der 2. Lizenzstufe Sport in der Rehabilitation beginnt mit dem Basismodul Rehabilitation. Dieses 15 Lerneinheiten umfassende Modul ist standardisierter Bestandteil der Gesamtausbildung. In diesem Modul sind die gemeinsamen Inhalte der Rehabilitationsausbildungen Sport in Herzgruppen, Sport bei Diabetes und Sport in der Krebsnachsorge zusammengefasst. Inhalt Besonderheiten von Rehabilita- tionssportangeboten in Bezug auf die Gestaltung der Sportstunde Die Besonderheiten der Zielgruppe und die Anforderungen an den/die ÜL Zielebenen des Rehabilitationssports im Überblick Möglichkeiten zur Bewusstmachung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen und zum Aufbau eines gesundheitsorientierten Lebensstils Organisatorische Aspekte von Rehabilitationsangeboten Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer von Rehabilitationssport Termin: 29. bis 30. Juli von 9 bis 17 Uhr Ort: Geldern Lizenz-Verlängerung: Übungsleiter-C Übungsleiter/-in B Sport in der Rehabilitation Aufbaumodul Or- thopädie Aufbaumodul Inhalt: Hintergrundwissen zu den Zielgruppen Physiologische Grundlagen / altersbedingte Veränderungen Konsequenzen für die Gestaltung von Bewegungsangeboten Beitrag des Sports zur Krankheitsverarbeitung Förderung der individuellen Gestaltungsfähigkeit mit den Mitteln des Sports Grundlagen der Planung von Sportstunden in der Krebsnachsorge Ziele: Die Übungsleiter/-innen (ÜL) lernen, Orthopädie-Sportgruppen sportpädagogisch qualifiziert zu betreuen. Dazu gehört die Vermittlung spezifischer Inhalte bezogen auf folgende Zielgruppen: Amputationen, Gliedmaßenmißbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulenerkrankungen, Krebserkrankungen Schwerpunktmäßig werden die oben aufgeführten Erkrankungen bearbeitet sowie deren Auswirkungen auf die medizinische sowie psychosoziale Ausgangssituation der Betroffenen. Sie erarbeiten sich das notwendige Wissen, um differenzierte zielgruppenorientierte Rehabilitations Bestanden 14 Jugendliche haben die Gruppenhelferausbildung mit Erfolg abgeschlossen 14 Jugendliche nahmen in den Osterferien das Angebot der Sportjugend im KSB Kleve wahr, sich zum Gruppenhelfer ausbilden zu lassen. Unter der Leitung von Christoph Kirstein und Michelle Bruckmann erweiterten die Jugendlichen ihr Wissen in den Bereichen Vereinspraxis- und Vereinsmanagement und stehen nun ihren Sportvereinen und Schulen als qualifizierte Gruppenhelfer zur Verfügung. Wir gratulieren herzlich! 20 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

21 Markus Jansen und Markus Gehrmann bilden die neue Wehrleitung Die Freiwillige Feuerwehr Rheurdt hat seit dem 3. April eine neue Wehrleitung. Markus Jansen und Markus Gehrmann sind nach einer Anhörung beider Löschzüge der Gemeinde und eines entsprechenden Ratsbeschlusses durch Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen zum neuen Wehrleiter und Stellvertreter ernannt worden. Bevor Markus Jansen das Amt des Wehrleiters übernahm, bekleidete er das Amt des stellvertretenden Löschzugführers des Löschzuges Rheurdt. Er trat 1996 mit elf Jahren in die Jugendfeuerwehr des örtlichen Löschzuges ein und durchlief seitdem die Ausbildungsstufen bis zum Gemeindebrandinspektor. Sein besonderes Interesse galt in der Vergangenheit der Jugendfeuerwehr, in der er zunächst als Betreuer und später als Gemeindejugendfeuerwehrwart arbeitete. Markus Jansen ist im Zivilberuf Einrichtungsleiter einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge, Arbeitgeber ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Sein Stellvertreter Markus Gehrmann kommt aus dem Löschzug Links Markus Gehrmann, rechts Markus Jansen Schaephuysen und erwarb seine feuerwehrtechnischen Erfahrungen in Ausbildungsgängen seit seinem Eintritt in die Jugendfeuerwehr 1981 bis zum stellvertretenden Löschzugführer in 36 Jahren Zugehörigkeit zur Feuerwehr und ist heute Brandoberinspektor. Markus Gehrmann ist von Beruf Diplom-Wirtschaftsingenieur und arbeitet im Großkunden- Management der Linde AG. Bei der Ernennung freute sich der Bürgermeister, die Leitung der Feuerwehr in bewährten Händen zu sehen und wünschte den neu Ernannten für die Zukunft alles Gute und eine gute Zusammenarbeit. Informationen der Feuerwehr - Löschzug Rheurdt Am 11. Mai war es dann wieder so weit, der Löschzug Rheurdt hatte einen Termin in Goch in der Atemschutzübungsstrecke. Für alle die sich nun fragen was ist denn das und warum gibt es so etwas überhaupt gibt es nun hier die Auflösung. Um als Atemschutzgeräterträger bei der Feuerwehr eingestzt zu werden, ist es Voraussetzung körperlich Fit zu sein und die verschiedenen Ausbildungsmodule besucht zu haben. Einmal jährlich findet, um die körperliche Fitness einer jeden Einsatz- kraft zu überprüfen, eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke statt. Dort müssen die Kameradinnen und Kameraden durch ein Käfigsystem. Truppweise gehen diese vor und schlängeln sich mit viel Ausrüstung durch den Parcours. Hier sind verschiedenen Hindernisse eingebaut, wie verschiedenen schmale Öffnungen, ein Tunnel, Leitern, Klappen und sogar ein Giebel wird nachgestellt. Diese Hindernisse sollen die körperliche Fitness der Einsatzkräfte überprüfen. Nach dem der Parcours erfolgreich bewältigt wurde, muss dann noch ein Sporttest gemacht werden. Und wer sich denkt, dass dazwischen Pause ist, irrt sich. Denn unsere Einsatzkräfte kommen direkt aus der Strecke wie man in Feuerwehrkreisen sagt und begeben sich dann in gesamter Montur auf drei verschiedenen Fitnessgeräte. Zum einen müssen die Kameradinnen und Kameraden an einem Handdrehgerät drehen, auf einem Cross-Trainer strampeln und eine gewisse Anzahl an Metern auf einer endlos Leiter steigen. Wenn alles geschafft ist, dann sind auch die Einsatzkräfte ziemlich geschafft, aber wir wissen, dass wir fit für den Einsatz sind. Darüber hinaus üben wir über das ganze Jahr verschiedene Einsatzsituationen mit Brandbekämpfung, damit wir für den schlimmsten Fall gerüstet sind. Wir sind FÜR SIE DA, auch wenn es bre(n)nzlich wird. Wir haben IHR Interesse geweckt, melden Sie sich gerne bei der Leitung der Feuerwehr. Heilkräuter für Herz und Kreislauf Kneipp-Vortrag Im Kneipp-Vortrag am Mittwoch, 7. Juni um 18 Uhr in Kevelaer in der Gaststätte Gelder Dyck, Gelderner Straße 43, stellt die Heilpraktikerin Martina Kamps Heilkräuter für Herz und Kreislauf vor. Heilpflanzen gehören als Element zur Kneipp schen Therapie. Da das Herz- und Kreislaufsystem für den Menschen von zentraler Bedeutung ist, lohnt es sich den Blick auf einige Kräuter zu werfen, die dieses wichtige System unterstützen können. Der Einsatz dieser Kräuter dient in erster Linie der Vorbeugung und ist ein Aspekt der ganzheitlichen Behandlung, die Martina Kamps in ihrer Praxis in Winnekendonk anbietet. Der Eintritt zu den Kneipp-Vorträgen ist frei. Nähere Informationen zum Programm des Kneipp-Vereins unter Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 21

22 Die nächste Ausgabe er scheint am: erscheint Freitag, 09. Juni 2017 Annahmeschluss ist am: um 10 Uhr Bücher Verkäufe Sie sind in der KUL TUR- UND KULTURHEIMATPFLEGE tätig und möchten ein neues Buch herausgeben? Wir machen das für Sie: Lektorat Korrektur Bildbearbeitung Layout Druck. Kontaktieren Sie uns unter: (oder ) Klavier zu verk. VB 450,-, Selbstabholer in Dinslaken. Tel /1569 Stellenmarkt Seriöse Designerin kauft: Pelze sowie Designer-Handtaschen. Diskrete Abwicklung. Tel. 0177/ oder 02205/ Wir suchen ff.. diese Zeitung zuverlässige Austräger für einen festen Zustellbezirk, oder auch als Ferienjob oder Urlaubsvertretung zum Schnuppern für einige Wochen. Bei Interesse einfach anrufen oder eine Nachricht an 0163/ schicken. Bitte unbedingt Name, Straße, Ort und Telefonnummer angeben. REGIO PRESSEVERTRIEB GMBH Gesuche Kaufgesuch Hotline: 02241/ Internet: Preis für Priv atkunden: Ab 5,00 Euro Privatkunden: Strafgefangener aus LVR-Klinik geflohen Bonn (ots). Die Kreispolizeibehörde Kleve fahndet derzeit nach dem 35-jährigen Krischan Fischer, der am Donnerstagabend aus einer geschlossenen Abteilung der LVR-Klinik in BedburgHau geflohen ist. Da der Gesuchte Bezüge nach 22 Bonn hat, ist ein Aufenthalt in diesem Bereich nicht auszuschließen. Krischan Fischer wird wie folgt beschrieben: 168cm groß; kurze, dunkelblonde Haare; sehr sportliche, muskulöse Figur, etwa 75kg schwer; bekleidet mit einem li- lafarbenen T-Shirt und einer blauen Hose. VORSICHT: Der Gesuchte könnte bewaffnet sein. Er sollte daher nicht angesprochen werden. Bei Antreffen des 35-jährigen wird um unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Polizei über den Notruf 110 gebeten. Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

23 Gerd Stenmans ist neuer König der Sevelener Bruderschaft Der neue Hofstaat der Sevelener Bruderschaft: König Gerd Stenmans mit Frau Elisabeth flankiert von den Ministern Heinz Stenmans mit Frau Marlies (li.) und Norbert Koch mit Frau Monika (re.) Am Himmelfahrtstag endete die Regentschaft des Hofstaates von Ein letztes Mal wurden der scheidende König Norbert Smeets und seine Minister Johannes Diepers und Guido Papen von der Bruderschaft abgeholt und mit dem Fahnenschwenken geehrt. Anschließend zogen die Schützen in Begleitung des Trommlercorps Sevelen zur Schießanlage am Koetherdyck. Dort fand das Vogelschießen der St. Antonius - St. Hubertus Bruderschaft Sevelen 1453 e.v. statt, um den neuen König, für die anstehende Sommerkirmes, zu ermitteln. Dank des herrlichen Wetters fanden viele Zuschauer den Weg zum Schießstand. Das Preisschießen wurde kurz nach 15 Uhr mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Kopf Mathias Heister, rechter Flügel Günter Beckfeld, linker Trommelzauber - Eine Reise nach Tamborena Förderverein Martinusschule Am 18.Mai hielt der Trommelzauber Tamborena zum 2. Mal Einzug in die Rheurdter Martinusgrundschule. Am Vormittag hatten alle Kinder der Schule Gelegenheit auf über 200 Trommeln verschiedene Rhythmen zu üben und einzustudieren. Am Nachmittag konnten sie ihr neu erworbenes Können unter Beweis stellen. Eltern, Verwandte und Freunde trafen sich in der Aula um sich von den Rhythmen mitreissen zu lassen. Die Kinder waren mit Begeisterung dabei und so wurde es eine rundum gelungene Vorstellung. Der Förderverein begleitete auch dieses Projekt wieder. Nicht nur mit finanzieller Unterstützung, sondern auch mit einem Stand mit Kaffee und Getränken waren wir dabei. Als Highlight spendierte der Förderverein allen Kindern der Schule ein Eis. Der hierfür bestellte Eiswagen hatte allerhand zu tun, aber die Freude der Kinder war so groß, dass sie geduldig auf ihr leckeres Eis warteten. Es war ein toller Nachmittag mit viel Musik und verschiedenen Trommelrhythmen, die zum Mittanzen animierten. Euer Förderverein der Martinusgrundschule Flügel Holger Hennig, Schwanz Gerhard Janssen und Rumpf Frank Sperling. Als dann der Königsvogel oben an der Vogelstange hing, konnte das Hauptschießen beginnen. Die ersten Schüsse auf den majestätischen Vogel, der vom Bruderschaftsmitglied Herbert van den Berg kunstvoll hergestellt wurde, gaben die Ehrengäste ab. Bürgermeister Clemens Brüx, Präses Stefan Keller, Festkettenträgerin Petra Hilscher, der scheidende König Norbert Smeets und der Vorsitzende der Vereinsgemeinschaft Wilfried Bosch sorgten für die ersten Einschüsse im Holz. Nach den Ehrenschüssen dauerte es nicht lange und Norbert Backus schoss den Vogelkopf ab. Der Preis ein Fass Bier. Auch der Vogelschwanz konnte nicht lange dem Streben der Schützen standhalten und wurde von Günter Beckfeld runter geholt. Danach war es erst mal mit dem Schießen vorbei. Im Hintergrund wurden die notwendigen Allianzen geschmiedet. Die Königsanwärter und möglichen Minister mussten zusammenfinden. Um kurz vor 20 Uhr war es dann so weit: mit dem 67. Schuss fiel der Rumpf von der Stange und Gerd Stenmans stand als neuer König fest. Zu seinen Ministern ernannte er Heinz Stenmans und Norbert Koch. Das Trio wird während der Kirmes von ihren Ehefrauen Elisabeth Stenmans, Marlies Stenmans und Monika Koch begleitet. Der neue Hofstaat freut sich jetzt gemeinsam auf die anstehende Sommerkirmes vom 23. bis 27. Juni. Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22 Rautenberg Media Lokaler gehts nicht! 23

24 Golfclub Issum-Niederrhein lädt im Juli erstmalig zur Issumer Meisterschaft ein Bahn 1 im Golfclub Issum Sie spielen Golf, wohnen in Issum, Oermten oder Sevelen, ha- ben mindestens die sogenannte Platzerlaubnis und Lust, direkt vor der Haustüre auf einem der schönsten Golfplätze am Nieder- rhein zu spielen? Dann merken Sie sich den Sonntag, 9. Juli, vor. An diesem Tag können Sie die Chance nutzen und an der 1. Issumer Meisterschaft teilnehmen, die im Golfclub Issum- Niederrhein am Pauenweg stattfindet. Die Auszeichnung des besten Issumer Golfers und der besten Issum Golferin übernimmt neben Clubpräsident Andreas Becker der Issumer Bürgermeister Clemens Brüx. Wir wissen, dass in Issum etwa 140 Golfer von Jung bis Alt zu Hause sind, ganz gleich in welchem Club sie letztlich aktiv sind, so Präsident Andreas Becker. Das ist jedenfalls ein guter Grund, um einmal zu schauen, wer wirklich bester Issumer Golfer ist. Der Präsident selbst ist als Rheinberger zum Zuschauen verurteilt. Ganze 25 Euro kostet die Teilnahme an der Issumer Meisterschaft, in diesem Paket enthalten sind das Greenfee/Startgeld für das 18-Loch-Turnier sowie das anschließende Essen im Clubhaus. Startberechtigt sind beim Turnier um die Issumer Meisterschaft nur golfende Einwohner aus dem PLZ-Bereich (Issum, Oermten und Sevelen) - aus welchem Golfclub auch immer. Gespielt wird ein vorgabenwirksames 18 Loch-Turnier. Anmeldung sind bis 5. Juli im Golfclub Issum-Niederrhein e.v. (Telefon: / ) oder per Mail an golfclub-issum@t-online.de möglich. Putt-Turnier urnier Parallel zur Issumer Meisterschaft findet in der Zeit von bis 15 Uhr ein Putt-Turnier neben dem Clubhaus statt, bei dem ebenfalls nur interessierte, bisherige Nichtgolfer aus Issum, Oermten und Sevelen preiswürdig sind. Eine vorherige Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Es reicht, in dieser Zeit am Pauenweg vorbei zu schauen. Für nur 15 Euro können die Teilnehmer am Putt-Turnier und am anschließenden Essen im Clubhaus teilnehmen. Das Ki-IsS Familienzentrum lädt in der Woche vom 6. bis 9. Juni 2017 zu Folgendem ein Yoga oga und Muskelentspannung Was ist der unterscheid in den Übungen, wie wirken die angeleiteten Stunden bei mir, ws ist das richtige Angebot für mich, meine gelenke, meine Entspannung, mein Training! Diese und ähnliche Fragen werden oft gestellt, zuletzt im Seminar zu den fünf Säulen nach Sebastian Kneipp. Folgende kostenfreien Test-Stunden können Sie in der Woche nach Pfingsten aufsuchen: Yoga am Donnerstag 8. Juni, Uhr Ort: FORUM Mutter Josepha, Markt 9a, Issum Referentin: Brigitte Donner, Yogalehrerin Yoga oga am Mittwoch 7. Juni Uhr Ort: Ki-IsS Familienzentrum - St. Nikolaus Kindergarten, Issum Referentin: Brigitte Donner, Yogalehrerin Yoga am Freitag 9. Juni, Uhr Ort: Ki-IsS Familienzentrum - St. Nikolaus Kindergarten, Issum Referentin: Brigitte Donner, Yogalehrerin Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen Freitag, 9. Juni, Uhr Ort: FORUM Mutter Josepha, Markt 9a, Issum Referentin: Ute Reichwald Jeder Diamant ist so einzigartig wie das Leben. Diamantbestattung eine besondere Alternative. Tel Rheurdter Geschäftsräume: Str Moerser Issum-Sevelen Str. 228 Hoerstgener Str. 218 A Kamp-Lintfort Bestattungshaus Minten Beratung und Begleitung info@minten-bestattungen.de GmbH 24 Mitteilungsblatt Issum 46. Jahrgang Nr Juni 2017 Woche 22

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