1 Präambel 1 Der Masterstudiengang Analytical Instruments, einer globalisierten Wirtschaft selbständig bearbeiten
|
|
- Susanne Winter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO M MS) Vom 15. Februar 2008 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.4 bis 6, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 66 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS WFK) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg folgende Satzung: 1 Präambel 1 Der Masterstudiengang Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology (AIMS) wird in Zusammenarbeit mit der University of Shanghai for Science and Technology (USST) in Shanghai, Volksrepublik China, als gemeinsamer Studiengang beider Hochschulen auf der Grundlage einer Hochschulkooperationsvereinbarung und von Genehmigungen durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Erziehungsministerium der Volksrepublik China durchgeführt. 2 Einzelheiten dieser Zusammenarbeit im Hinblick auf die Rechte und Pflichten beider Hochschulen in Bezug auf die Durchführung dieses Studiengangs sind in einer gesonderten Durchführungsvereinbarung niedergelegt. 3 An erfolgreiche Absolventen dieses Studiengangs wird von beiden Hochschulen ein akademischer Grad verliehen ( double degree ). 4 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt die Durchführung des Masterstudiengangs AIMS im Verantwortungsbereich der Hochschule Coburg (HC) und im Rahmen der an der HC zu beachtenden Rechtsvorschriften; sie berücksichtigt darüber hinaus Rahmenbedingungen, die von der chinesischen Partnerhochschule auf Grund der dort geltenden Vorschriften einzuhalten sind. 2 Studienziel (1) 1 Der Masterstudiengang AIMS ermöglicht auf der Basis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einen zweiten Studienabschluss. 2 Er soll die Studierenden in Methoden und Technologien auf den Gebieten Instrumentelle Analytik, Mess und Sensortechnik qualifizieren und sie mit Anwendungen in verschiedenen Einsatzbereichen der ingenieurmäßigen Berufspraxis vertraut machen. 3 Er berücksichtigt dabei vorhandene Erfahrungen der Studierenden aus ihrer beruflichen Praxis und trägt zu deren Vertiefung bei. 4 Insbesondere orientiert er sich an dem Ziel, die Studierenden zu befähigen, spezifische Entwicklungs und Anwendungsaufgaben aus der Ingenieurpraxis in Arbeitszusammenhängen einer globalisierten Wirtschaft selbständig bearbeiten zu können. (2) 1 Der Masterstudiengang soll die Studierenden auf ein internationales Aufgabenfeld, insbesondere im Bereich der deutsch chinesischen Wirtschaftsbeziehungen, vorbereiten. 2 Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Studiums werden deshalb in englischer Sprache durchgeführt. (3) 1 Der Masterstudiengang richtet sich an Studierende aus Deutschland und aus China, die sich sowohl fachlich weiterbilden als auch die Fähigkeit erwerben wollen, im jeweiligen Partnerland unter den dortigen Gegebenheiten ihre berufliche Tätigkeit ausüben zu können. 2 Aus diesem Grund sind Sprachkurse in der jeweiligen Sprache des Partnerlandes, Lehrveranstaltungen zur Landeskunde sowie Praxisaufenthalte im jeweiligen Partnerland in das Studium integriert. 3 In den Studiengang können auch Studierende aus anderen Ländern bis zu einer in der Durchführungsvereinbarung geregelten Anzahl aufgenommen werden. 3 Zugangsvoraussetzungen zum Studium (1) 1 Der Zugang zu diesem Studiengang erfolgt auf deutscher Seite an der HC, auf chinesischer Seite an der USST. 2 Die Voraussetzungen sind so gestaltet, dass unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten gleichwertige Qualifikationsanforderungen gestellt werden. (2) An der HC haben Bewerber Zugang zu diesem Studium, die 1. einen ersten berufsqualifizierenden ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule mit einer Gesamtnote von mindestens gut (2,5) nachweisen können, oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss an einer Hochschule im Ausland erworben haben, 2. eine in der Regel mindestens einjährige einschlägige, nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworbene Berufspraxis vorweisen können,
2 3. Kenntnisse in der englischen Sprache mit mindestens einem Abschluss der Stufe 2 nach UNIcert oder vergleichbare englische Sprachkenntnisse besitzen und 4. in einem Auswahlgespräch nachweisen, dass sie die fachlichen, methodischen und persönlichen Voraussetzungen besitzen, die für eine ingenieurmäßige Entwicklungs und Anwendungstätigkeit im kulturellen Umfeld des Partnerlands erforderlich sind. (3) 1 An der HC können auch Bewerber Zugang zu diesem Studium erhalten, die die Voraussetzung nach Absatz 2 Nr.2 zu Studienbeginn noch nicht oder nur teilweise erfüllen. 2 Vor Abschluss des Studiums haben sie den Nachweis über eine einschlägige berufliche Praxis von in der Regel nicht unter einem Jahr, die in den Anforderungen einer Ingenieurtätigkeit entspricht, zu erbringen. 3 Diese berufliche Praxis kann auch studienbegleitend erworben werden. 4 Im Auswahlverfahren nach Absatz 2 Nr.4 sind von den Bewerbern Konzepte für den Erwerb der beruflichen Praxis vorzulegen. (4) 1 Bewerber, die an der USST auf der Grundlage der Durchführungsvereinbarung Zugang zum Studium in diesem Studiengang erhalten haben, haben auch Zugang zum Studium an der HC. ²Sie können den Abschlussgrad der HC erwerben, wenn sie den Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis nach Absatz 2 Nr.2 oder Absatz 3 erbringen. (5) Die gesamte Durchführung der mit dem Zugang zu diesem Studiengang verbundenen Verfahren einschließlich der dabei zu treffenden Entscheidungen obliegt der Prüfungskommission für diesen Studiengang. (6) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl an qualifizierten Studienbewerbern durchgeführt wird, besteht nicht. 4 Verfahren der Eignungsfeststellung (1) 1 Das Verfahren zur Feststellung der Eignung im Hinblick auf den Zugang an der HC wird nach Abschluss der Bewerbungsfrist durchgeführt. 2 Es gliedert sich in eine Vorauswahl und ein persönliches Auswahlgespräch. 3 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Eignungsfeststellungsverfahren ist eine form und fristgerechte Bewerbung, der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, das den Anforderungen nach 3 Abs.2 Nr.1 entspricht, sowie Nachweise zu 3 Abs.2 Nrn.2 und 3 bzw. Abs.3 Satz 4. 4 Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit nach 3 Abs.2 Nr.1. 2 (2) 1 Das Auswahlgespräch findet nach näherer Festlegung durch die Prüfungskommission statt. 2 Es dauert in der Regel 10 bis 20 Minuten. 3 Dieses Auswahlgespräch besteht aus einem protokollierten Fachgespräch durch mindestens einen in diesem Studiengang lehrenden Professor der HC. 4 Die Zuordnung erfolgt nach dem Zufallsverfahren. 5 Das Gesprächsergebnis wird mit den Prädikaten bestanden oder nicht bestanden bewertet; mit dem Prädikat bestanden wird der Nachweis der Eignung erbracht. 6 Über den Verlauf des Gesprächs wird eine Niederschrift geführt, aus der Tag und Ort des Gesprächs, der Name des beteiligten Prüfers und das Ergebnis hervorgehen müssen; die Niederschrift ist vom Prüfer zu unterzeichnen. (3) 1 Die Prüfungskommission stellt das Ergebnis der Eignungsfeststellung in einer Sitzung fest; Absatz 2 Satz 6 gilt entsprechend. 2 Wird ein Bewerber abgelehnt, ist eine schriftliche Begründung in die Niederschrift aufzunehmen. (4) 1 Das Ergebnis der Eignungsfeststellung wird den Bewerbern mit einem Bescheid über die Erfüllung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu diesem Studiengang mitgeteilt. 2 Der Bescheid über die Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Zugang ist zu begründen. 3 Die Eignungsfeststellung ist im nächsten Verfahren wiederholbar. 5 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von vier Studiensemestern in Vollzeit unter Einschluss eines praktischen Studiensemesters, das als drittes Studiensemester geführt wird. (2) 1 Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. 2 Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Studiensemester, von denen ein Studiensemester an der HC und ein Studiensemester an der USST durchgeführt wird. 3 Der zweite Studienabschnitt umfasst ein praktisches Studiensemester und ein Abschlusssemester an einer der beiden Hochschulen, in dem die Masterarbeit anzufertigen ist. (3) Die Prüfungskommission kann angemessene Nachfristen nach 8 Abs.4 RaPO gewähren, wenn neben dem Studium eine einschlägige berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. 6 Studiengebühren Für das Studium werden Gebühren gemäß der Hochschulgebührenverordnung (BayRS ) erhoben.
3 7 Module und Prüfungen, Prüfungsgesamtnote Die Pflichtmodule, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen, deren Gewicht für die Bildung der End und Prüfungsgesamtnote und der Divisor sowie die Leistungspunkte (ECTS) sind in der Anlage zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. 2 Die Regelungen werden für die Wahlpflichtmodule durch den Studienplan ergänzt. (2) 1 Im Rahmen aller Lehrveranstaltungen können Lehreinheiten oder die gesamte Lehrveranstaltung extern und / oder durch Formen des Distance Learning durchgeführt werden. 2 Im Rahmen des Studiums werden die Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache durchgeführt. 8 Prüfungskommission 1 Es wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus einem vorsitzenden Mitglied, dessen Stellvertreter und zwei weiteren Mitgliedern besteht. ²Eines der weiteren Mitglieder wird von der USST, die anderen Mitglieder werden vom Fakultätsrat der HC bestellt. 9 Praktisches Studiensemester (1) Für Studierende, die den Zugang gemäß 3 Abs.2 bis 3 erhalten haben, muss das praktische Studiensemester in der Regel in der Volksrepublik China, für Studierende, die den Zugang gemäß 3 Abs.4 erhalten haben, muss das praktische Studiensemester in der Regel in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet werden. (2) 1 Es können nur besonders qualifizierte und fachlich einschlägige berufspraktische Tätigkeiten nach einem ersten Hochschulabschluss auf das praktische Studiensemester angerechnet werden. 2 Für Studierende, die den Zugang gemäß 3 Abs.2 bis 3 erhalten haben, muss diese Tätigkeit in der Volksrepublik China, für Studierende, die den Zugang gemäß 3 Abs.4 erhalten haben, muss diese Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden sein. (3) Zugangsvoraussetzung zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nach Maßgabe der Prüfungskommission Prüfungen 1 Die Prüfungen der Masterprüfung dienen der Feststellung, ob Studierende die für eine hervorgehobene Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben, fachliche Zusammenhänge überblicken und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten und diese in der Berufspraxis auch in dem in China und in Deutschland gegebenen Umfeld anzuwenden. 2 Unter gleichen Bedingungen können Wiederholungsprüfungen auch an der Partnerhochschule durchgeführt werden. 11 Masterarbeit (1) Das Studium wird durch eine Masterarbeit abgeschlossen. (2) Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, eine Aufgabenstellung aus dem fachlichen Bereich dieses Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. (3) 1 Die Masterarbeit wird am Ende des praktischen Studiensemesters ausgegeben. 2 Die Prüfungskommission teilt ein Thema zu, wenn bis dahin keine Anmeldung erfolgt ist. 3 Die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit beträgt höchstens fünf Monate. (4) Die Masterarbeit ist nach Maßgabe der Prüfungskommission in zwei Exemplaren und einer weiteren elektronischen Fassung (Datenträger) abzugeben. 12 Masterprüfungszeugnis, Akademischer Grad 1 Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Masterprüfungszeugnis und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur APO ausgestellt. 2 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses der Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Engineering, Kurzform: M.Eng., verliehen. 13 In Kraft Treten 1 Diese Studien und Prüfungsordnung tritt am 15. März 2008 in Kraft. ²Sie gilt für Studierende, die ihr Studium nach dem Wintersemester 2007/2008 im ersten Studiensemester aufnehmen.
4 4 Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Senats der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg vom 26. Januar 2007 und der Hochschulleitung vom 7. Februar 2008 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten vom 15. Februar Coburg, den 15. Februar 2008 gez. Prof. Dr. Schafmeister Präsident Diese Satzung wurde am 15. Februar 2008 in der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 15. Februar 2008 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 15. Februar 2008.
5 Anlage: Übersicht über die Module und Leistungsnachweise des weiterbildenden Masterstudiengangs Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg und der University of Shanghai for Science and Technology 1. Erster Studienabschnitt theoretische Studiensemester 1 und lfd. Lehrveranstaltungen Prüfungen 1) Nr. Module SWS Art der Lehrveranstaltung 1) Art Dauer (ggf. in Minuten) 1) Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Pflichtmodule der HC 1 Methods of Instrumental Analysis 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp jeweils Minuten LN(e) Computer Based Measurement Technology 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp LN(e) Sensor Technology 4 SU, Ü, Pr, Ex schrp LN(e) Chinese/German 2) 4 SU, Ü schrp LN(e) Wahlpflichtmodul der HC 5 Elective 2 SU, Ü, Pr, Ex schrp, mdlp LN(e) 3 3 und/oder sp 1) 1.3 Pflichtmodule der USST 6 Photoelectric Detection 4 SU, Ü, Pr schrp jeweils Minuten LN(e) Nanometrology 4 SU, Ü, Pr schrp LN(e) Signal Processing 4 SU, Ü, Pr schrp LN(e) Chinese/German 2) 4 SU, Ü schrp LN(e) Wahlpflichtmodul der USST 10 Elective 2 SU, Ü, Pr, Ex schrp, mdlp und/oder sp 1) LN(e) Gemeinsame Pflichtmodule 11 Summer School on Novel Technologies 4 S, ExL, SU, Ü, Pr Gewicht der Endnote für die Prüfungsgesamtnote Leistungs- Punkte (ECTS) schrp, mdlp 6 6 und/oder sp 1) Zwischensummen
6 2. Zweiter Studienabschnitt Studiensemester 3 und lfd. Lehrveranstaltungen Prüfungen 1) Nr. Module SWS Art der Lehrveranstaltung 1) Art Dauer (ggf. in Minuten) 1) Zulassungsvoraussetzungen 2.1 Praktisches Studiensemester 12 Practical Project Seminar on Practical Projects 2 S schrp, mdlp und/oder sp 1) 3) Gemeinsame Pflichtmodule 14 Summer School on Novel Applications 4 S, ExL, SU, Ü, Pr schrp, mdlp und/oder sp 1) Gewicht der Endnote für die Prüfungsgesamtnote Leistungs- Punkte (ECTS) Master Thesis 15 Master Thesis MT MT Zwischensummen Gesamtsummen ) Die nähere Festlegung erfolgt durch die Prüfungskommission im Studienplan spätestens zu Beginn des Semesters, das sie erstmals betrifft. Alle Prüfungen sind bestehenserheblich. Die Festlegungen der Module in den Abschnitten 1.3 und 1.4. in den Spalten 4 bis 7 erfolgten auf Grund von Absprachen mit der Partnerhochschule; letztlich verbindlich sind jedoch das Studien und Prüfungsrecht der Partnerhochschule. 2) Chinesisch für deutsche, Deutsch für chinesische Studierende. 2) Prädikatsnoten mit/ohne Erfolg abgelegt. Erläuterung der Abkürzungen: ECTS = European Credit Transfer System LN(e) = Studien begleitende(r) Leistungsnachweis(e) MA/T = Masterthesis mdlp = mündliche Prüfung Pr = Praktikum schrp = schriftliche Prüfung sp = sonstige Prüfung SU = seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung ExL = Externe Lehrveranstaltung Ex = Exkursion S = Seminar
1 Präambel 1 Der Masterstudiengang Analytical Instruments,
1 Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M MS) Vom 25.
Mehr1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 8. Oktober 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs.1,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA)
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 24. Juni 206 Auf Grund von Art.3 Abs., 43 Abs.5,
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den
Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Financial Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M FM) Vom 02.08.2017 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP)
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP) Vom 10. August 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) regelt
Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B VWB) Vom 05.08.2013 Auf Grund von Art.13
Mehr1 Präambel 1 Der Masterstudiengang Analytical Instruments,
1 Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Analytical Instruments, Measurement and Sensor Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den. (2,5) und eine mindestens zweijährige berufspraktische
Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Financial Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M FM) Vom 27.01.2016 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44
MehrVorbemerkung zum Sprachgebrauch
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Energietechnik und erneuerbare Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30.03.2015
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technik Erneuerbarer Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technik Erneuerbarer Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 einschließlich der Änderungssatzung vom 28.07.2014 Aufgrund
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Innenarchitektur / Interior Design & Interior Architecture an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IA) Vom 6.
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den. Studiensemester bzw. 180 ECTS umfasst,
Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Financial Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M FM) Vom 9. Juli 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1,
MehrStudien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung. an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 1. Oktober 2010 Auf Grund von
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B VW) Vom 05.08.2013 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58
MehrFinale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)
Finale Fassung Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 10.04.2017 Präambel
Mehr(Weiterbildung) 1. In 1 wird das Datum 29. Oktober 2003 durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt.
Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Paper Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München (Weiterbildung) vom 25.08.2008
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.06.2012 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement. an der Hochschule Ingolstadt. vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Hochschule Ingolstadt vom 16.11.2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61
Mehrin der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.07.204 in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung
MehrFinale Fassung. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang B.Eng. Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom
Finale Fassung für den Bachelorstudiengang B.Eng. Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 13.02.2017 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1 und 61 Abs. 2 und 3 des Bayerischen
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO)
Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B BWB) Vom 14. Juni 2018 Auf Grund von Art.13 Abs.1,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015
Mehrdes Studienplans in folgende berufsfeldorientierte 1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B BW) Vom 6. Juli 2009 Auf Grund von Art.13 Abs.1,
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den
Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Financial Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M FM) vom 10. Juli 2018 Auf Grund von Art.13 Abs.1,
MehrFinale Fassung. Präambel
Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang der Fakultät M M.Eng. Fahrzeugtechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 18.07.2016 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1,
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Elektromobilität an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 09.10.2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2,
Mehrvom 7. Dezember Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für das besondere Studienangebot für den letzten Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg vom 7. Dezember
MehrVom in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 02.10.2013 in der Fassung einschließlich
MehrInhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang IT-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 27. Juni 2011 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 10.04.2017
MehrWFK. vom 2007
4.1-6031.12-sc 221041.0556-WFK Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Stadt. Raum. Gesellschaft Integrierte Stadtentwicklung (Integrated Urban Development) an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) Vom 28.07.204 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund von
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen zum Studium (1) 1 Zum Studium werden nur Bewerber zugelassen,
Studien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Design an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO M DE) Vom 1. Oktober 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5 und
Mehrin der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom Präambel
für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Mobilitäts- und Innovationsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 24.10.2016 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 10.04.2017
MehrFinale Fassung. Präambel
Finale Fassung für den Masterstudiengang der Fakultät M M.Eng. Werkstofftechnik im Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 18.07.2016 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 28.11.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Elektrotechnik im Fahrzeug an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Elektrotechnik im Fahrzeug an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz
Mehr1 Studienziel 1 Ziel des Studiums ist die Ausbildung Klinischer
Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit an der Fachhochschule Coburg (SPO M KS) Vom 25. April 2005 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1,
MehrVom 3. August (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)
Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
MehrSatzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang IT-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang IT-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 10. April 2017 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2,
MehrVom In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
Gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau und berufliche Bildung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Mehrvom 14. September 2010
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg vom 4. September 200
MehrVom 27. September 2018
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Visualisierung und Interaktion in digitalen Medien an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach (SPO VIS/HSAN-20182) Vom 27. September
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang User Experience Design an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom..2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.
MehrVom in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Elektromobilität und Fahrzeugelektrifizierung an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 20.12.2010 in der Fassung einschließlich
MehrVom 10. April wird wie folgt geändert: In 1 Satz 1 lit. b) wird das Wort zweijährigen durch das Wort einjährigen ersetzt.
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA HR-Management Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 10. April 2017 Aufgrund von
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Management in Gesundheitsberufen an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Management in Gesundheitsberufen an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 29.10.2012 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
MehrIn der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technische Entwicklung im Fahrzeug- und Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 19. Dezember 2007 In der Fassung einschließlich
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften. (SPO M BW) vom 30.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 30. April 2018 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1,
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterqualifizierenden grundständigen Bachelorstudiengang Klinische Heilpädagogik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B KH) Vom 16. Januar 2012
MehrVom Inhaltsübersicht. Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) Vom
MehrVom 10. April wird wie folgt geändert: In Abs. 3 Satz 2 werden das Wort Studienplans und das Zeichen / ersatzlos gestrichen.
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA International Business für Ingenieure an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 10. April 2017 Aufgrund
MehrInhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Security und Safety Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 7.0.04 in der Fassung der Änderungssatzung vom 0.04.07
MehrFinale Fassung. Präambel
Finale Fassung für den Masterstudiengang der Fakultät M M.Eng. Luftfahrttechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 18.07.2016 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1 und 61 Abs.
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur / Architecture an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B AR) Vom 21. Dezember 2009 Auf Grund von Art.13
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-45.pdf)
Mehrvom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an den Fachhochschulen Würzburg- Schweinfurt (Abteilung Schweinfurt), Aschaffenburg und
MehrStudien- und Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Masterstudiengang. MBA HR-Management - Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA HR-Management - Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 6.2.203 in der Fassung der Änderungssatzung vom
MehrDie Absolventen sollen nach ihrem Studium für folgende Tätigkeitsfelder qualifiziert
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ)
MehrStudien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro und Informationstechnik an der Hochschule Coburg (SPO B EL)
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro und Informationstechnik an der Hochschule Coburg (SPO B EL) Vom 14. Juni 2013 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43, 44, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und
Mehrvom Studienziel
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation und Kooperation (englische Bezeichnung: Intercultural Communication and Cooperation) an der Hochschule für angewandte
MehrStudien- und Prüfungsordnung. für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. an der Fachhochschule München. vom
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Business Administration and Engineering) an der Fachhochschule München vom 13.06.2007 Aufgrund von Art. 13
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 4. April 2008 (in der Fassung der zweiten Änderungssatzung)
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B MB) Vom 10. August 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.
MehrStudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelttechnologie (Environmental Engineering) an der Hochschule Amberg- Weiden
Stand Oktober 2011 Studien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelttechnologie (Environmental Engineering) an der Hochschule Amberg- Weiden vom 5. März 2008 Aufgrund von Art. 13. Abs. 1 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Retail Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Retail Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 27.0.204 in der Fassung einschließlich der ersten Änderungssatzung
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 22.04.2013 in der Fassung der Änderungssatzung von 16.10.2017 Aufgrund
MehrIn der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Marketing, Vertrieb und Medien an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Augsburg Vom 27.06.2011 In der Fassung einschließlich der
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) 1. Banking & Finance 2. Management in der Gesundheitswirtschaft
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B BW) Vom 9. Juli 2012 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.2
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B BW) vom 26. Februar 2019 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1, 58 Abs.1,
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-46.pdf)
MehrInhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA International Business für Ingenieure an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 6.2.203 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
Mehrvom Zweck der Satzung
Satzung zum Erwerb des Hochschulzertifikats Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft [MA] an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 09.06.2017 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Global Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. vom 11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Global an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof vom. Januar 207 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 und Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen
MehrSatzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut
Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut Vom 10. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs.
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
1 Studien und Prüfungsordnung für den integrierten Bachelorstudiengang Automobiltechnik und Management (Automotive Technology and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Photonik (Photonics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Photonik (Photonics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 30.01.2008 (in der Fassung der Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg vom 2. August 2004
Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg vom 2. August 2004 Aufgrund der Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1, 84 Abs. 2 Satz 3 und 86 Abs. 1
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP)
1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technische Physik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B TP) Vom 24.05.2016 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61 Abs.2
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8.
Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8. Oktober 2007 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Juni 2011 Aufgrund von
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 4. April 008 (in der Fassung der ersten Änderungssatzung
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B AR) Vom 21. September 2011 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Engineering and Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Engineering and Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 24.11.2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art.
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Industriewirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B IW) vom 26. Februar 2019 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.10.2017 Aufgrund
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung. Strategien zu entwickeln. 2 Besondere Berücksichtigung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterqualifizierenden grundständigen Bachelorstudiengang Klinische Heilpädagogik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B KH) Vom 11. Juli 2012
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Flug- und Fahrzeuginformatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Flug- und Fahrzeuginformatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt Vom 22. April 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2,
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
Mehr