Der Landschaftspflegebonus in der Praxis Wie entscheiden Umweltgutachter?
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- Emilia Pfaff
- vor 8 Jahren
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1 Der Landschaftspflegebonus in der Praxis Wie entscheiden Umweltgutachter? Konferenz Energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial Berlin, Dr. Wolfgang Peters Büro Herne Kirchhofstr. 2c Herne Büro Hannover Lister Damm Hannover Büro Berlin Streitstraße Berlin Büro München Pettenkoferstraße München
2 Gliederung 1. Landschaftspflegebonus im EEG 2. Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG 3. Blick in die Gutachterpraxis 4. Ergänzende Hinweise zur Bestimmung von bonusfähigem Landschaftspflegematerial
3 Der Landschaftspflegebonus nach EEG 2009 Anlage 2 Nr. VI 2c Der NawaRo-Bonus erhöht sich (...) um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn zur Stromerzeugung überwiegend Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, eingesetzt werden. Was heißt Landschaftspflege? Was heißt anfallen?
4 Clearingstelle EEG Empfehlungsverfahren 2008/48 - Fachgutachten - Stellungnahmen - Fachgespräch Stellungnahmen BBK BDE BGK BDEW BMELV BMU BUND DVL und NABU GaLaBau VHE
5 Ergebnisse des Empfehlungsverfahren 2008/48 a) Für ein Anfallen im Rahmen der Landschaftspflege spricht eine widerlegliche Vermutung, wenn Schnitt- und Mahdgut auf folgenden Flächen anfällt: gesetzlich geschützte Biotope, besonders geschützte Natur- und Landschaftsteile, Vertragsnaturschutzflächen, Flächen aus Agrarumweltoder vergleichbaren Förderprogrammen (z.b. KULAP), Flächen, auf denen die Bewirtschaftungsauflagen der o.a. Programme freiwillig eingehalten werden. Flächen, auf denen vegetationstechnische Pflegemaßnahmen durchgeführt werden (Straßenbegleitgrün/-holz, kommunaler Grasschnitt, Grünschnitt aus Garten- und Parkpflege, sowie von Golf- und Sportplätzen und von Gewässerrandstreifen). Biomasse muss anfallen (=> Reststoff) Tätigkeit muss vorrangig der Landschaftspflege dienen
6 Ergebnisse des Empfehlungsverfahren 2008/48 Indizien dafür, dass Tätigkeiten auf anderen als auf den unter (a) genannten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und von chemischen Pflanzenschutzmitteln ab Kalenderjahresbeginn bis zum Anfallen der Pflanzen oder Pflanzenbestandteile sowie die maximal zweischürige Mahd pro Kalenderjahr. Bestätigung des Einsatzes von Landschaftpflegematerial durch zertifizierte Umweltgutachter erforderlich!
7 Gutachterpraxis Umfrageergebnisse des DVL e.v. Fast ein Drittel der Umweltgutachter haben Energiepflanzen auf AUM- Flächen (ohne ökologischen Landbau) als Landschaftspflegematerial zertifiziert. Die große Mehrheit der Umweltgutachter schließen den Lapf-Bonus für Mais und GPS von AUM-Flächen aus. Energiepflanzen aus ökologischem Anbau wurden in ca. der Hälfte der Gutachten als bonusfähig eingestuft. Bei Material von Flächen im Wasserschutz- bzw. Naturschutzgebiet wurde jede 5. Zertifizierung abgelehnt. Quelle: Thoss, DVL e.v. (2010)
8 Konsequenzen der unterschiedlichen Begutachtungspraxis Große Unsicherheiten bei Anlagenbetreibern. Erhebliche Marktverzerrungen. Gefahr der Rücknahme des LP-Bonus aufgrund unsachgerechter Anwendung. Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU
9 Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU Blick in die Praxis: Biogasanlage 270 kw ca. 65 % Landschaftspflegematerial kommunaler Grünschnitt Grünschnitt von privaten Flächen Mahdgut aus Schutzgebieten Rest konventionell erzeugte NawaRo Umweltgutachten: Landschaftspflegebonus berechtigt
10 Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU Blick in die Praxis: Biogasanlage 150 kw ca. 55 % landwirtschaftliches Landschaftspflegematerial Grassilage, Maissilage, GPS von eigenen Flächen Teilnahme am KuLaP-Programm A 11 ( Ökolandbau im Gesamtbetrieb ) Rest Gülle Umweltgutachten: Landschaftspflegebonus berechtigt
11 Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU Blick in die Praxis: Biogasanlage 360 kw ca. 57 % landwirtschaftliches Landschaftspflegematerial Mais, CCM, GPS, Grassilage von 10 verschiedenen Betrieben Alle Betriebe im KuLaP-Programm A 31 ( Vielfältige Fruchtfolge ) Rest Gülle & konventionelle NawaRo s Umweltgutachten: Landschaftspflegebonus berechtigt
12 Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU Blick in die Praxis: Biogasanlage 500 kw ca. 60 % landwirtschaftliches Landschaftspflegematerial Mais, CCM von eigener Fläche KuLaP-Programm A 62 ( Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren ) Rest konventionelle NawaRo s Umweltgutachten: Landschaftspflegebonus nicht berechtigt
13 Expertenworkshop in Zusammenarbeit mit der DAU
14 Ergebnisse des Expertenworkshops zur Einstufung von Landschaftspflegematerial Ergänzende Ansätze zur Abgrenzung von bonusfähigem Landschaftspflegematerial =>
15 Naturschutz- und Biotopschutzflächen Biomasse aus gesetzlich geschützten Biotopen sowie aus Kernzonen von Nationalparken Landschaftspflegematerial Biomasse aus anderen förmlich geschützten Gebieten wie FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete NSG, LSG, Biosphärenreservate, Naturparke abhängig von konkreten Festsetzungen in den individuellen Schutzgebietsverordnungen
16 Säume an Ackerflächen, Wegen, Wäldern usw. Material aus der Pflege Weg- und Waldrändern Landschaftspflegematerial Grünschnitt aus Verkehrssicherungspflicht oder Baufeldberäumung kein Landschaftspflegematerial Straßenbegleitgrün Prüfen ob vorrangig Ziele der Landschaftspflege verfolgt werden Biomasse aus Uferbereichen und Gewässerrändern Landschaftspflegematerial
17 Anbaubiomasse Hauptfrüchte, wie Mais, Getreide, Zuckerrüben, etc. kein Landschaftspflegematerial Zwischenfrüchte Anbau vorrangig aus naturschutzfachlichen Gründen? Ackerrandstreifen/Blühstreifen Landschaftspflegematerial
18 Grünland Agrarumweltmaßnahmen mit maximal zweischürige Mahd und lediglich Einsatz organischen Düngers Landschaftspflegematerial
19 Fazit Pauschale Orientierung an den Flächenkategorien der widerleglichen Vermutung der Empfehlung der Clearingstelle EEG ist nicht ausreichend Intensive Prüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien anfallen (=>Reststoff) und der Landschaftspflege dienen (=> vorrangig den Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen ) Landschaftspflegebonus darf nicht als allgemeiner Öko-Bonus interpretiert werden Hoher Bedarf an einer differenzierten Positiv / Negativliste zur Einstufung von Landschaftspflegematerial
20 Vielen Dank! Weitere Informationen: Büro Herne Kirchhofstr. 2c Herne Büro Hannover Lister Damm Hannover Büro Berlin Streitstraße Berlin Büro München Pettenkoferstraße München
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