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1 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Helioform Elektrolyt Andere Bezeichnungen Goldbad REACH-Registrierungsnr. Siehe Punkt 3 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Bad zum Herstellen von galvanischen Objekten Herstellung von Zahnersatz Hersteller / Lieferant C. Hafner GmbH + Co. KG Straße / Postfach Bleichstraße PLZ / Ort Pforzheim Land: Deutschland Kontaktstelle für technische Information Sven Gude Leiter Anwendungstechnik Telefon / / sven.gude@c-hafner.de Notfallauskunft Gemeinsames Giftinformationszentrum Erfurt Fax: +49 (0) Tel: +49 (0) Mögliche Gefahren: 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Einstufung gemäß der EG-Richtlinie 1999/45/EG [DPD] Einstufung : Gemisch Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrensymbol oder -symbole: Gefahrenhinweis : R-Sätze : S-Sätze : Gefährliche Inhaltsstoffe : Ergänzende Kennzeichnungselemente 2.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen: Dieses Produkt ist gemäss EU-Gesetzgebung nicht eingestuft. Nicht anwendbar. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Blatt 1 von 12

2 3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen Stoff/Zubereitung: Name des Produkts / Inhaltsstoffs Dinatriumdihydrogenethylendiamintetraacetat Gemisch Identifikatoren % Einstufung REACH- 67/548/EWG Regulierungs Typ Registrier -ungsnr. (EU)-Nr. 1272/2008[CLP] EC: Xn; R2 Acute Tox. 4, [1] CAS: H302 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H und R-Sätze Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der (EG) Richtlinie Nr. 1207/2006, Anhang XIII) [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der (EG) Richtlinie Nr. 1207/2006, Anhang XIII Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. 4. Erste Hilfe Maßnahmen: 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt : Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Blatt 2 von 12

3 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt : Einatmen : Hautkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Verschlucken : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt : Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken : Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengen sofort Giftspezialisten kontaktieren. Keine besondere Behandlung.. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung: 5.1 Löschmittel Geeignet: Ungeeignet: Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. keine bekannt 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Expositionsgefahren: Behälter kann platzen.im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,die mit persönlichem Risiko einhergehen oder Gefährliche Verbrennungsprodukte: nicht ausreichend trainiert wurden Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenmonoxid Stickoxide Schwefeloxide Phosphoroxide Metalloxide/Oxide 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Blatt 3 von 12

4 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für Personen, die keine Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit Rettungskräfte sind persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Für Ersthelfer bei Notfällen Falls für den Umgang mit dem Ausgelaufenen / Verschütteten spezielle Kleidung erforderlich ist, sind alle Informationen in Abschnitt 8 über geeignete und ungeeignete Materialien zu beachten. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Grosse freigesetzte Menge Kleine freigesetzte Menge : Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Austrittstelle nur bei Rückenwind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.b. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 für Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 für Angaben zur Entsorgung. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufnehmen falls wasserlöslich oder mit einem inerten, trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen Blatt 4 von 12

5 7. Handhabung und Lagerung: Handhabung: Lagerung: Verpackungsmaterialien Empfohlen : Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken undrauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden Zwischen den folgenden Temperaturen lagern: 5 bis 30 C (41 bis 86 F). Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen(vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Originalbehälter verwenden. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung: Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte bei einem Expositionsszenario bzw. bei Expositonsszenarien auf zur Verfügung stehende anwendungspezifische Informationen hinzugezogen werden. 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Empfohlene Überwachungsverfahren Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt. Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweise eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 für Methoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen und auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zu verweisen Blatt 5 von 12

6 Abgeleitete Effektkonzentrationen Vorhergesagte Effektkonzentrationen Es liegen keine DEL-Werte vor. Es liegen keine PEC-Werte vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Massnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen Augenschutz/Gesichtsschutz Körperschutz Handschutz Körperschutz Anderer Hautschutz Atemschutz Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen. Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte zu halten. Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden. Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der Gefahren wählen, die damit verbunden sind, und vor dem Umgang mit diesem Produkt durch einen Fachmann genehmigen lassen. Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepasstes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Blatt 6 von 12

7 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen. 9. physikalische und chemische Eigenschaften: 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Physikalischer Zustand: Flüssigkeit. Farbe: Farblos. Geruch: Geruchlos. ph: 11.1 (g/l) 20 C Dichte : g/cm3 bei 20 C Löslichkeit: In den folgenden Materialien leicht löslich: kaltes Wasser. Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Siedebeginn und Siedebereich :.. Flammpunkt :. Obere /untere Entflammbarkeit oder Explosionsgrenzen 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. 10. Stabilität und Reaktivität: 10.1 Reaktivität Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Blatt 7 von 12

8 11. Angaben zur Toxikologie: 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Name des Produkts / Resultat Spezies Dosis Exposition Inhaltsstoffs Dinatriumdihydrogenethylendiamintetraacetat LD50 Oral Ratte 2 g/kg _ Akute Toxizität Reizung/Verätzung Sensibilisierender Stoff Mutagenität. Kanzerogenität Reproduktionstoxizität Teratogenität : Informationen über wahrscheinliche Expositionspfade.. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Einatmen : Verschlucken : Hautkontakt : Augenkontakt : Blatt 8 von 12

9 Symptome aufgrund der physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften Einatmen : Verschlucken : Hautkontakt : Augenkontakt : Verzögerte und sofortige sowie chronische Auswirkungen von kurzzeitiger und länger anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige. Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen... Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Allgemein : Kanzerogenität : Mutagenität : Teratogenität : Auswirkungen auf die Entwicklung: Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit: Sonstige Angaben : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Blatt 9 von 12

10 12. Angaben zur Ökologie: 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT : vpvb : 12.6 Andere schädliche Wirkungen Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 13. Hinweise zur Entsorgung: 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Blatt 10 von 12

11 Gefährliche Abfälle: Verpackung Entsorgungsmethoden Besondere Vorichtsmaßnahmen Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten. Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wieder verwertet werden. Verbrennung oder Deponielagerung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. 14. Angaben zum Transport: ADR/RID IMDG 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Not regulated Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 15. Vorschriften: 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG-Richtlinie Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnis Sonstige EU-Bestimmungen Europäisches Inventar Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse Nicht anwendbar. Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. 1 Anhang Nr. 4 Blatt 11 von 12

12 16. Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Nicht eingestuft. Erklärung Volltext der abgekürzten H-Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Volltext der Klassifikationen Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4 [CLP/GHS Erstausgabe: überarbeitet am: Änderungen gegenüber der letzten Fassung Anpassung gemäß Richtlinie 1272/2008, Anhang VII: (GHS Richtlinie ) Datenblatt ausstellender Bereich Bereich chem. phys. Laboratorien Ersteller: Bruno Moster Telefon 07231/ bruno.moster@c-hafner.de Mit den vorstehenden Angaben, die dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen entsprechen, wollen wir unser Produkt im Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse beschreiben, verbinden damit jedoch keine Eigenschaftszusicherung und Qualitätsbeschreibung. Das Produkt darf ohne das vorhergehende Einholen von schriftlichen Handlungsanweisungen für keinen anderen als für den in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweck eingesetzt wer den. Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt. Blatt 12 von 12

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