Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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- Julius Julian Beltz
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1 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator eimü-sulitat(dlg ) ( ) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, 1.2 von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Reinigungsmittel 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler) Ferdinand Eimermacher GmbH & Co. KG Straße : Westring 24 Postleitzahl/Ort : D Nordwalde Telefon : 02573/ Telefax : 02573/2053 Ansprechpartner für Informationen : info@eimermacher.de Notrufnummer Giftnotruf Berlin Charité Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin Haus VIII, UG Hindenburgdamm 30 D Berlin +49 (0) , Internat. INFOTRAC ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden. Skin Corr. 1B ; H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 1B ; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Ätzwirkung (GHS05) Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung PHOSPHORSÄURE 34 % ; CAS-Nr. : SCHWEFELSÄURE 6 % ; CAS-Nr. : Gefahrenhinweise Seite : 1 / 7
2 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 2.3 Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe PHOSPHORSÄURE ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 30 - < 35 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Skin Corr. 1B ; H314 Eye Dam. 1 ; H318 SCHWEFELSÄURE ; EG-Nr. : ; CAS-Nr. : Gewichtsanteil : 5 - < 10 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Skin Corr. 1A ; H314 Eye Dam. 1 ; H318 FETTALKOHOLALKOXYLAT 4 ; REACH-Registrierungsnr. : Gewichtsanteil : < 0,5 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Acute Tox. 4 ; H302 Eye Irrit. 2 ; H319 Aquatic Chronic 3 ; H412 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Bei Hautkontakt Anschließend nachwaschen mit: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Wasser und Seife Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Seite : 2 / 7
3 5.1 Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Geeignete Löschmittel Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2) Sand 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignetes Atemschutzgerät benutzen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen 6.1 anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist: Hautkontakt Augenkontakt Angesetzte Gebrauchslösung unverzüglich verwenden - Nicht lagern. Behälter nach Gebrauch sofort mit Deckel verschließen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse : 8B Lagerklasse (TRGS 510) : 8B Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Schützen gegen Hitze. Frost 7.3 Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte PHOSPHORSÄURE ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Seite : 3 / 7
4 Parameter : E: einatembare Fraktion Grenzwert : 2 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 2(I) Bemerkung : Y Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : STEL ( EC ) Grenzwert : 2 mg/m 3 Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TWA ( EC ) Grenzwert : 1 mg/m 3 Version : SCHWEFELSÄURE ; CAS-Nr. : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TRGS 900 ( D ) Parameter : E: einatembare Fraktion Grenzwert : 0,1 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 1(I) Bemerkung : Y Version : Grenzwerttyp (Herkunftsland) : TWA ( EC ) Parameter : E: einatembare Fraktion Grenzwert : 0,05 mg/m 3 Version : Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) Grenzwert : nicht relevant 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz Hautschutz Handschutz Geeignetes Material : CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk) NBR (Nitrilkautschuk) Butylkautschuk Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Möglichst Baumwollunterziehhandschuhe tragen. Körperschutz Schutzkleidung Atemschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Seite : 4 / 7
5 Sicherheitsrelevante Basisdaten Aggregatzustand : Flammpunkt : flüssig nicht anwendbar Dichte : ( 20 C ) 1,254-1,284 g/cm 3 Wasserlöslichkeit : ( 20 C ) 100 Gew-% ph-wert : ( 20 C / 10 g/l ) Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Wirkungen Zusätzliche Hinweise Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sensibilisierung Nach Einatmen ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen Seite : 5 / 7
6 12.7 Zusätzliche ökotoxikologische Informationen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Entsorgung des Produkts/der Verpackung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID) ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ( PHOSPHORSÄURE SCHWEFELSÄURE ) Seeschiffstransport (IMDG) CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. ( PHOSPHORIC ACID SULPHURIC ACID ) Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. ( PHOSPHORIC ACID SULPHURIC ACID ) 14.3 Transportgefahrenklassen Landtransport (ADR/RID) Klasse(n) : 8 Klassifizierungscode : C1 Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 80 Tunnelbeschränkungscode : E Sondervorschriften : LQ 7 E 1 Gefahrzettel : 8 Seeschiffstransport (IMDG) Klasse(n) : 8 EmS-Nr. : F-A / S-B Sondervorschriften : LQ 5 l E 1 Gefahrzettel : 8 Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) Klasse(n) : 8 Sondervorschriften : E 1 Gefahrzettel : Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) : Nein Seeschiffstransport (IMDG) : Nein Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) : Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Seite : 6 / 7
7 EU-Vorschriften Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Nationale Vorschriften Technische Anleitung Luft (TA-Luft) Gewichtsanteil (Ziffer III) : < 1 % Wassergefährdungsklasse (WGK) Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Änderungshinweise 02. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 07. Zusammenlagerungshinweise - Lagerklasse 14. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - Landtransport (ADR/RID) 14. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - Seeschiffstransport (IMDG) 14. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) 14. Transportgefahrenklassen - Landtransport (ADR/RID) 14. Transportgefahrenklassen - Seeschiffstransport (IMDG) 14. Transportgefahrenklassen - Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) 16.2 Abkürzungen und Akronyme 16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung 16.4 (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (EG/1272/2008) vorgenommen Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H302 H314 H319 H Schulungshinweise 16.7 Zusätzliche Angaben Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Seite : 7 / 7
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator (787-788) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von 1.2 denen
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 02.09.2010 Revisionsdatum: 10.07.2015 Revisionsnummer: 4 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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Druckdatum: 06.10.2016 Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
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Seite: 1 Erstellungsdatum: 23.05.2012 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: 1.2. Relevante identifizierte
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Richter GmbH Überarbeitet am: Orangenöl / Orangenschalenöl Seite 1 / 5
Orangenöl / Orangenschalenöl Seite 1 / 5 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung: Handelsname: Orangenöl, CAS-Nr. 8028-48-6, EG-Nr. 232-433-8
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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Artikelnummern: 11996 Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Düngemittel Firma : COMPO GmbH & Co. KG Gildenstraße
MehrSicherheitsdatenblatt ZM FlexFug gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Aktuelle Fassung vom Seite 1 von 5
Sicherheitsdatenblatt ZM FlexFug gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite 1 von 5 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung: saurer Reiniger Handelsname: ZM FlexFug (Zementschleierentferner FlexFug)
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Weitere Handelsnamen blau, rot, schwarz und weiß Relevante identifizierte Verwendungen des
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Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator CAS-Nr.: Index-Nr.: EG-Nr.: 7664-93-9 016-020-00-8 231-639-5 1.2. Relevante identifizierte
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname Universal Flüssig 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite: 1/5 ABSCH ITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 1.1 Produktidentifikator.. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
Mehrgemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 HK - V MTC GmbH Adolf - Oesterheld - Straße 1
Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 20.07.2010 Revisionsdatum: 09.07.2015 Revisionsnummer: 4 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 SETTA PLAN FH 25 KG Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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gemäss Verordnung Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 16.08.2010 Revisionsdatum: 21.03.2016 Revisionsnummer: 4.1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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Seite: 1/5 * 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator VPR Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
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gemäß Verordnung Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 04.10.2010 Revisionsdatum: 02.07.2015 Revisionsnummer: 4 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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Druckdatum: 10.05.2012 Materialnummer: 18 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator ALL Bond Universal Relevante identifizierte Verwendungen
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Seite: 1 Erstellungsdatum: 20.06.2016 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: Produktcode: CH90092 1.2.
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Seite: 1 Erstellungsdatum: 23-10-2014 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: Produktcode: MS 390 1.2.
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Druckdatum: 13.01.2016 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator CONPART Wandfüller 1024 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
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Sicherheitsdatenblatt Hybrid Flex gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite 1 von 5 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung: Handelsname: Lieferant: saurer Reiniger Schuhböck's Hybrid Flex Notfallauskunft:
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Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, 1.2 von denen
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Alte Bezeichnung: Jokisch LB 100 Fluessig gebrauchsfertig
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1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.1.2. Zusätzliche Bezeichnung Lavendel Raumparfum BIO Pinamor Gemisch aus Alkohol und ätherischen Ölen 1.1.3.
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Gilt auch für folgende Materialnummern: : 914925; 505533; 791440;
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 25.02.2011 Revisionsdatum: 02.07.2015 Revisionsnummer: 4 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Artikelnummer: AZ-LUF-347 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung s Stoffs bzw. s Gemischs und s
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Ersetzt Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Index-Nr.: EG-Nr.: CAS-Nr.: REACH-Registrierungsnr.: Andere
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Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens - Produktidentifikator - - Artikelnummer: 1050 - Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Sicherheitsdatenblatt Gemäß 91/155/EWG für FERMACELL Flüssigfolie Druckdatum: 27.07.2005 überarbeitet am: 27.07.2005 Seite 1 / 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenname Angaben zum Produkt / Handelsname
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite: 1 Erstellungsdatum: 18.02.2011 Revisionsdatum: 21.11.2012 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Überarbeitungs-/Ausgabedatum: 15. Juni 2011 Seite 1/5 1. BEZEICHNUNG DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Bezeichnung der Zubreitung kt.color M021 Propylenglykolverzögerer Verwendung der Zubereitung Verzögerer
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Angaben zum Produkt: Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung: Hersteller / Inverkehrbringer: Primer SIGA Cover
MehrSICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator: Artikelnummer: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs: Verwendungen, von denen abgeraten
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Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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