ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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1 Sicherheitsdatenblatt Copyright, 2015, 3M Alle Rechte vorbehalten. Das Vervielfältigen bzw. Herunterladen dieses Dokuments ist ausschließlich zu dem Zweck gestattet, sich mit der richtigen Anwendung und dem sicheren Umgang der darin beschriebenen 3M Produkte vertraut zu machen. Diese Informationen der 3M, müssen vollständig vervielfältigt bzw. heruntergeladen werden und dürfen inhaltlich nicht verändert werden. Dokument: Version: 1.01 Ausgabedatum: 22/05/2015 Ersetzt Ausgabe vom: 08/07/2011 Version der Angaben zum Transport (Abschnitt 14): 2.00 (22/05/2015) Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 3M ESPE POLYETHER ADHESIVE Bestellnummern H Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Dentalprodukt Verwendungen, von denen abgeraten wird Gebrauch nur durch medizinisches Fachpersonal 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Anschrift: 3M Deutschland GmbH, Standort Seefeld, ESPE Platz, D Seefeld, Germany Tel. / Fax.: Tel.: + 49 (0) Fax: + 49 (0) produktsicherheit.dental@mmm.com Internet: 3m.com/msds 1.4. Notrufnummer + 49 (0) (0) außerhalb der Geschäftszeiten ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung: Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte, das invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Es ist daher von den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP, Artikel 1, Absatz 5) ausgenommen. Stoffrichtlinie 67/548/EWG / Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Gefahrenbezeichnung: Seite: 1 von 22

2 Leichtentzündlich; F; R11 Reizend; Xi; R36/38 R67 Gefährlich für die Umwelt (Umweltgefährlich); N; R50/53 Den vollständigen Text der hier verwendeten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Stoffrichtlinie 67/548/EWG / Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: Dieses Produkt ist von der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ausgenommen, da es sich um ein Medizinprodukt im Sinne des 3 des Medizinproduktegesetzes handelt, welches entweder invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird Sonstige Gefahren Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemischer Name CAS-Nr. EU Verzeichnis Ethylacetat EINECS Heptan EINECS Aceton EINECS EINECS Gew. -% Einstufung F:R11; Xi:R36; R66; R67 (EU) Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336; EUH066 (CLP) F:R11; Xn:R65; Xi:R38; N:R50/53; R67 - Anmerkung 4,C (EU) Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336; Aquatic Acute 1, H400,M=1; Aquatic Chronic 1, H410,M=1 - Anmerkung C (CLP) 5-15 F:R11; Xi:R36; R66; R67 (EU) Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336; EUH066 (CLP) 5-10 F:R11; Xn:R65; Xi:R38; N:R51/53; R67 - Anmerkung 4 (EU) Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Skin Irrit. 2, H315; STOT Seite: 2 von 22

3 Formaldehyd, Polymer mit 1,3- dihydroxybenzol und 4-(1,1- dimethylethyl)phenol Chlorbutadienpolymer Cyclohexan EINECS Zinkoxid EINECS SE 3, H336; Aquatic Chronic 2, H411 (CLP) Aquatic Acute 1, H400,M=1 (Selbsteinstufung) 0-0,5 F:R11; Xn:R65; Xi:R38; N:R50/53; R67 - Anmerkung 4 (EU) Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336; Aquatic Acute 1, H400,M=1; Aquatic Chronic 1, H410,M=1 (CLP) 0-0,2 N:R50/53 (EU) Aquatic Acute 1, H400,M=10; Aquatic Chronic 1, H410,M=1 (CLP) Den vollständigen Text der hier verwendeten R-Sätze und H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Weitere Hinweise und Anmerkungen zur Einstufung von Inhaltsstoffen finden Sie gegebenenfalls in Abschnitt 2.2. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vpvb) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn Anzeichen / Symptome zunehmen, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Siehe Abschnitt Information über toxikologische Eigenschaften Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Seite: 3 von 22

4 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für entzündliche Flüssigkeiten wie z.b. Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Kohlenmonoxid Kohlendioxid Reizende Dämpfe oder Gase Bedingung Während der Verbrennung Während der Verbrennung Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Umgebung räumen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. rauchen. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Raum belüften. VORSICHT! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen und kann mit ausgetretenen, entzündlichen Gasen und Dämpfen einen Brand oder eine Explosion verursachen. Informationen zu physikalischen und Gesundheits-Gefahren, Atemschutz, Absaugung und persönlicher Schutzausrüstung finden Sie in weiteren Abschnitten dieses Sicherheitsdatenblattes Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. In einen Metallbehälter überführen. Rückstände mit Netzmittel und Wasser reinigen. Behälter verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen Verweis auf andere Abschnitte Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Längeren oder wiederholten Hautkontakt vermeiden. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Nach Gebrauch gründlich waschen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Kontakt mit Oxydationsmitteln (z.b. Chlor, Chromsäure etc.) vermeiden Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. in der Nähe von Wärmequellen lagern. Von Säuren getrennt lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung. Seite: 4 von 22

5 Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz, (1), (4) und (7) der Gefahrstoffverordnung. Anforderungen der TRGS 510 'Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern' beachten. Lagerung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Expositionsgrenzwerte Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein Grenzwert Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise MAK lt. DFG MAK: 810mg/m3, 200ml/m3; ÜF:2 Kategorie II; Schwangerschaft Gruppe D TRGS 900 AGW: 810mg/m3, 200ml/m3; ÜF:2 Kategorie II Cyclohexan TRGS 900 AGW: 700mg/m3, 200ml/m3; ÜF: 4 Kategorie II Cyclohexan MAK lt. DFG MAK: 700mg/m3, 200ml/m3; ÜF: 4 Kategorie II; Schwangerschaft Gruppe D Ethylacetat TRGS 900 AGW: 1500mg/m3, 400ml/m3; ÜF:2 Kategorie I; Bemerkung Y Ethylacetat MAK lt. DFG MAK: 1500mg/m3, 400ml/m3; ÜF:2 Kategorie I; Schwangerschaft Gruppe C Heptan MAK lt. DFG MAK: 2100mg/m3, 500ml/m3; ÜF:1 Kategorie I; Schwangerschaft Gruppe D Aceton MAK lt. DFG MAK: 1200mg/m3, 500ml/m3; ÜF:2 Kategorie I; Schwangerschaft Gruppe B Aceton TRGS 900 AGW: 1200mg/m3, 500mg/m3; ÜF:2 Kategorie I MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft E = gemessen als einatembare Fraktion A = gemessen als alveolengängige Fraktion ÜF = Überschreitungsfaktor Kategorien für Spitzenbegrenzung : - Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe; - Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe" TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben MW = Momentanwert Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration AGW = Arbeitsplatzgrenzwert KZW: Kurzzeitgrenzwert CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf. Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern Biologische Grenzwerte Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Parameter Untersuchungsmaterial Cyclohexan TRGS 903 1,2-Cyclohexandiol (nach Hydrolyse) Urin; Wert für Kreatinin Probennahme Wert - zeitpunkt b, c 150 mg/g Aceton TRGS 903 Aceton Urin b 80 mg/l TRGS 903 : TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)" Probennahmezeitpunkt b) Expositionsende, bzw. Schichtende Zusätzliche Hinweise Seite: 5 von 22

6 Probennahmezeitpunkt b) Expositionsende, bzw. Schichtende; c) bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen In gut gelüfteten Bereichen verwenden Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Augen- / Gesichtsschutz Die Auswahl des Augen- / Gesichtsschutzes sollte auf der Grundlage einer Arbeitsbereichsanalyse erfolgen. Der folgende Augen- / Gesichtsschutz wird empfohlen: Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Hautschutz erforderlich. Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen Siehe Abschnitt 7.1 für weitere Hinweise zu Hautschutz-Maßnahmen. Atemschutz erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand / Form: Flüssigkeit. Weitere: Flüssigkeit. Aussehen / Geruch: Nach Lösungsmitteln riechende blaue Flüssigkeit. Geruchsschwelle Keine Daten ph: Keine Daten Siedepunkt/Siedebereich: 56,1 ºC Schmelzpunkt: Keine Daten Entzündlichkeit (Feststoff, Gas): Explosive Eigenschaften: eingestuft Oxidierende Eigenschaften: eingestuft Flammpunkt: -1,1 ºC [Testmethode:geschlosser Tiegel] Selbstentzündungstemperatur Keine Daten Untere Explosionsgrenze (UEG): Keine Daten Obere Explosionsgrenze (OEG): Keine Daten Dampfdruck Pa Relative Dichte: 0,8-0,9 [Referenz:Wasser = 1] Wasserlöslichkeit mäßig Löslichkeit(en) - ohne Wasser Keine Daten Verteilungskoeffizient: n-oktanol/wasser: Keine Daten Verdampfungsgeschwindigkeit: ca. 1 [Referenz:(1-Butyl Acetat = 1)] Dampfdichte: 2-4 [Referenz:Luft=1] Zersetzungstemperatur Keine Daten Viskosität: 40 Pa-s Dichte Keine Daten 9.2. Sonstige Angaben Flüchtige organische Bestandteile: Flüchtige Bestandteile (%) Keine Daten Keine Daten Seite: 6 von 22

7 VOC abzüglich Wasser und ausgenommener Lösemittel: Keine Daten ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Von diesem Material wird erwartet, dass es bei normalen Gebrauchsbedingungen nicht reaktiv ist Chemische Stabilität Stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf Zu vermeidende Bedingungen Hitze. Funken und/oder Flammen Unverträgliche Materialien Starke Säuren. Stark oxidierend wirkende Chemikalien Gefährliche Zersetzungsprodukte Stoff Keine bekannt. Bedingung Siehe Abschnitt 5.2 Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte während der Verbrennung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Die folgenden Informationen können von der Einstufung des Produktes in Abschnitt 2 und / oder von der Einstufung einzelner Inhaltsstoffe in Abschnitt 3 abweichen, die von der zuständigen europäischen Behörde festgelegt worden sind. Die Angaben in Abschnitt 11 basieren auf den UN-GHS Berechnungsregeln und Einstufungen, die aus 3M- Bewertungen abgeleitet wurden Angaben zu toxikologischen Wirkungen Anzeichen und Symptome nach Exposition Basierend auf Testdaten und / oder Informationen über die Inhaltsstoffe kann dieses Produkt die folgenden Auswirkungen auf die Gesundheit haben: Einatmen: Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals- /Nasenschmerzen sein. Kann zusätzliche gesundheitliche Auswirkungen haben (siehe unten). Hautkontakt: Leichte Hautreizung: Anzeichen/Symptome können lokale Rötung, Schwellung, Juckreiz und trockene Haut sein. Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluss, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. Seite: 7 von 22

8 Verschlucken: Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschließen. Kann zusätzliche gesundheitliche Auswirkungen haben (siehe unten). Zusätzliche gesundheitliche Auswirkungen: Einmalige Exposition kann Auswirkungen auf Zielorgane haben: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigkeit sein. Angaben zu folgenden relevanten Gefahrenklassen Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in den folgenden Tabellen erscheint, sind entweder keine Daten verfügbar oder die vorliegenden Daten Akute Toxizität Name Expositionsweg Art Wert Produkt Dermal Keine Daten verfügbar; berechneter ATE >5.000 mg/kg Produkt Verschlucken Keine Daten verfügbar; berechneter ATE >5.000 mg/kg Heptan Dermal Kaninchen LD mg/kg Heptan Inhalation Dampf (4 Std.) Ratte LC mg/l Heptan Verschlucken Ratte LD50 > mg/kg Ethylacetat Dermal Kaninchen LD50 > mg/kg Ethylacetat Inhalation Dampf (4 Std.) Ratte LC50 70,5 mg/l Ethylacetat Verschlucken Ratte LD mg/kg Aceton Dermal Kaninchen LD50 > mg/kg Aceton Inhalation Dampf (4 Std.) Ratte LC50 76 mg/l Aceton Verschlucken Ratte LD mg/kg Inhalation Dampf (4 Std.) Maus LC50 26 mg/l Dermal Kaninchen LD50 > mg/kg Verschlucken Ratte LD50 > mg/kg Chlorbutadienpolymer Dermal LD50 abgeschätzt > mg/kg Chlorbutadienpolymer Verschlucken Ratte LD50 > mg/kg Cyclohexan Dermal Ratte LD50 > mg/kg Cyclohexan Inhalation Dampf (4 Std.) Ratte LC50 > 32,9 mg/l Cyclohexan Verschlucken Ratte LD mg/kg Zinkoxid Dermal LD50 abgeschätzt > mg/kg Zinkoxid Inhalation Staub / Nebel (4 Std.) Ratte LC50 > 5,7 mg/l Zinkoxid Verschlucken Ratte LD50 > mg/kg ATE = Schätzwert Akuter Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Name Art Wert Heptan Mensch Leicht reizend Ethylacetat Kaninchen Minimale Reizung Aceton Maus Minimale Reizung Kaninchen Minimale Reizung Chlorbutadienpolymer Mensch Keine signifikante Reizung Cyclohexan Kaninchen Leicht reizend Zinkoxid Mensch und Tier. Keine signifikante Reizung Schwere Augenschädigung/-reizung Name Art Wert Heptan Beurteilung durch Experten mäßig reizend Ethylacetat Kaninchen Leicht reizend Aceton Kaninchen Schwere Augenreizung Kaninchen Leicht reizend Chlorbutadienpolymer Beurteilung durch Experten Keine signifikante Reizung Cyclohexan Kaninchen Leicht reizend Zinkoxid Kaninchen Leicht reizend Seite: 8 von 22

9 Sensibilisierung der Haut Name Art Wert Ethylacetat Meerschweinchen sensibilisierend Zinkoxid Meerschweinchen Die vorliegenden Daten Sensibilisierung der Atemwege Für den Bestandteil / die Bestandteile sind zurzeit entweder keine Daten verfügbar oder die vorliegenden Daten reichen nicht für eine Keimzell-Mutagenität Name Expositionsweg Wert Heptan in vitro mutagen Ethylacetat in vitro mutagen Ethylacetat in vivo mutagen Aceton in vivo mutagen Aceton in vitro Die vorliegenden Daten Cyclohexan in vitro mutagen Cyclohexan in vivo Die vorliegenden Daten Zinkoxid in vitro Die vorliegenden Daten Zinkoxid in vivo Die vorliegenden Daten Karzinogenität Name Expositionsweg Art Wert Aceton Keine Angabe mehrere Tierarten krebserregend Inhalation mehrere Tierarten krebserregend Reproduktionstoxizität Wirkungen auf die Reproduktion und /oder Entwicklung Name Expositionsweg Wert Art Ergebnis Expositionsdaue r Aceton Verschlucken toxisch bzgl. der weiblichen Maus Wochen Fortpflanzung. Aceton Verschlucken einige Entwicklungsdaten für männliche Versuchstiere liegen vor, reichen jedoch für eine Einstufung nicht aus Aceton Inhalation einige Entwicklungsdaten liegen vor, reichen jedoch für eine Einstufung nicht aus Cyclohexan Inhalation toxisch bzgl. der weiblichen Fortpflanzung. Cyclohexan Inhalation toxisch bzgl. der männlichen Fortpflanzung. Cyclohexan Inhalation einige Entwicklungsdaten liegen vor, reichen jedoch für eine Einstufung nicht aus Zinkoxid Verschlucken Es liegen Daten zu Reproduktion und/oder Entwicklung vor, diese reichen für eine Einstufung nicht aus. Spezifische Zielorgan-Toxizität Ratte Wochen Ratte 24 mg/l 2 Generation Ratte 6,9 mg/l 2 Generation mehrere Tierarten 125 Vor der Paarung und während der Schwangerschaft. Ratte 5,2 mg/l Während der Organentwicklung Ratte 24 mg/l 2 Generation Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Name Expositionsweg Spezifische Zielorgan- Wert Art Ergebnis Expositionsdauer Toxizität Heptan Inhalation Zentral- Nervensystem- Depression Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Seite: 9 von 22

10 Heptan Inhalation Reizung der Atemwege Heptan Verschlucken Zentral- Nervensystem- Depression Die vorliegenden Daten Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Mensch Ethylacetat Inhalation Zentral- Nervensystem- Depression Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Ethylacetat Inhalation Reizung der Atemwege Ethylacetat Verschlucken Zentral- Nervensystem- Depression Die vorliegenden Daten Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Mensch Aceton Inhalation Zentral- Nervensystem- Depression Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Aceton Inhalation Reizung der Atemwege Die vorliegenden Daten Aceton Inhalation Immunsystem Die vorliegenden Daten Aceton Inhalation Leber Die vorliegenden Daten Aceton Verschlucken Zentral- Nervensystem- Depression Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Mensch 1,19 mg/l Meerschweinchen Mensch 6 Std. Vergiftung und/oder Mißbrauch Inhalation Zentral- Nervensystem- Depression Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. mehrere Tierarten Inhalation Reizung der Atemwege Cyclohexan Inhalation Zentral- Nervensystem- Depression Die vorliegenden Daten Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Mensch Mensch und Tier. arbeitsbedingte Exposition Cyclohexan Inhalation Reizung der Atemwege Die vorliegenden Daten Mensch und Tier. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Name Expositionsweg Spezifische Zielorgan- Toxizität Wert Art Ergebnis Expositionsdauer Heptan Inhalation Leber Nervensystem Alle Daten sind negativ. Ratte Wochen Niere und/oder Blase mg/l Ethylacetat Inhalation Hormonsystem Leber Nervensystem Die vorliegenden Daten Ratte 0,043 mg/l 90 Tage Ethylacetat Inhalation Blutbildendes System Die vorliegenden Daten Ethylacetat Verschlucken Blutbildendes System Leber Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Aceton Dermal Augen Die vorliegenden Daten Kaninchen LOAEL 16 mg/l Ratte Meerschwein chen Tage 90 Tage 3 Wochen Aceton Inhalation Blutbildendes System Die vorliegenden Daten Mensch 3 6 Wochen Seite: 10 von 22

11 Aceton Verschlucken Herz Die vorliegenden Daten Aceton Verschlucken Blutbildendes System Die vorliegenden Daten Aceton Verschlucken Leber Die vorliegenden Daten Ratte Ratte Maus Aceton Verschlucken Augen Alle Daten sind negativ. Ratte Aceton Verschlucken Atemwegsorgane Alle Daten sind negativ. Ratte Aceton Verschlucken Muskeln Alle Daten sind negativ. Ratte mg/kg Aceton Verschlucken Haut Knochen, Zähne, Fingernägel und / oder Haare mg/l Aceton Inhalation Immunsystem Die vorliegenden Daten Mensch 1,19 mg/l Aceton Inhalation Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Meerschweinchen 119 mg/l Aceton Inhalation Herz Leber Alle Daten sind negativ. Ratte 45 mg/l Aceton Verschlucken Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Ratte 900 Inhalation Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Inhalation Leber Die vorliegenden Daten Cyclohexan Inhalation Leber Die vorliegenden Daten Cyclohexan Inhalation Gehör Die vorliegenden Daten Cyclohexan Inhalation Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Cyclohexan Inhalation Blutbildendes System Die vorliegenden Daten Alle Daten sind negativ. Maus Ratte 1,6 mg/l Kaninchen 12 mg/l Ratte 24 mg/l Ratte Kaninchen 1,7 mg/l 2,7 mg/l Maus 24 mg/l Cyclohexan Inhalation Peripheres Nervensystem Alle Daten sind negativ. Ratte 8,6 mg/l Zinkoxid Verschlucken Nervensystem Die vorliegenden Daten Ratte 600 Zinkoxid Verschlucken Hormonsystem Blutbildendes System Niere und/oder Blase Die vorliegenden Daten Andere Tage nicht erhältlich 8 Wochen 13 Wochen 13 Wochen 13 Wochen 14 Tage 13 Wochen 13 Wochen 13 Wochen 13 Wochen 12 Monate 10 Wochen 90 Tage 90 Tage 10 Wochen 14 Wochen 30 Wochen 10 Tage 6 Monate Aspirationsgefahr Name Heptan Cyclohexan Wert Aspirationsgefahr Aspirationsgefahr Aspirationsgefahr Für zusätzliche toxikologische Information wenden Sie sich an die auf Seite 1 angegebene Adresse oder Seite: 11 von 22

12 Telefonnummer. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Die folgenden Informationen können von der Einstufung des Produktes in Abschnitt 2 und / oder von der Einstufung einzelner Inhaltsstoffe in Abschnitt 3 abweichen, die von der zuständigen europäischen Behörde festgelegt worden sind. Die Angaben in Abschnitt 12 basieren auf den UN-GHS Berechnungsregeln und Einstufungen, die aus 3M- Bewertungen abgeleitet wurden Toxizität Für das Produkt sind keine Testdaten Ethylacetat Wasserfloh (Daphnie magna) experimentell 21 Tage Konzentration ohne Wirkung 2,4 mg/l Ethylacetat Krebstiere experimentell 48 Std. EC(50) 164 mg/l Heptan Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten Stoff CAS-Nr. Organismus Art Exposition Endpunkt Ergebnis Formaldehyd, Polymer mit 1,3- dihydroxybenzol und 4-(1, Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten dimethylethyl)ph enol Chlorbutadienpol ymer Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten Aceton Grüne Algen experimentell 96 Std. EC(50) mg/l Aceton Regenbogenforelle experimentell 96 Std. LC(50) mg/l Aceton Wasserfloh experimentell 48 Std. EC(50) mg/l (Daphnie magna) Cyclohexan Grüne Algen experimentell 72 Std. EC(50) 3,4 mg/l Cyclohexan Elritze experimentell 96 Std. LC(50) 4,53 mg/l (Pimephales promelas) Cyclohexan Wasserfloh experimentell 48 Std. EC(50) 0,9 mg/l (Daphnie magna) Ethylacetat Krebstiere experimentell 48 Std. EC(50) 164 mg/l Ethylacetat Fisch experimentell 96 Std. LC(50) 212,5 mg/l Ethylacetat Grünalge experimentell 72 Std. EC(50) mg/l Grünalge Labor 72 Std. EC(50) 0,34 mg/l Reisfisch Labor 96 Std. LC(50) 2,1 mg/l Wasserfloh (Daphnie Labor 48 Std. EC(50) 0,33 mg/l Seite: 12 von 22

13 magna) Grünalge Labor 72 Std. Konzentration 0,067 mg/l ohne Wirkung Wasserfloh experimentell 48 Std. EC(50) 0,33 mg/l (Daphnie magna) Reisfisch experimentell 96 Std. LC(50) 2,1 mg/l Grüne Algen experimentell 72 Std. EC(50) 0,34 mg/l Grüne Algen experimentell 72 Std. Konzentration 0,067 mg/l ohne Wirkung Zinkoxid Grüne Algen experimentell 72 Std. Konzentration 0,021 mg/l ohne Wirkung Zinkoxid Grüne Algen experimentell 72 Std. EC(50) 0,046 mg/l Zinkoxid Wasserfloh experimentell 48 Std. EC(50) 3,2 mg/l (Daphnie magna) Zinkoxid Königslachs (Oncorhynchus tshawytscha) experimentell 96 Std. LC(50) 0,23 mg/l Persistenz und Abbaubarkeit Stoff CAS-Nr. Testmethode Dauer Messgröße Ergebnis Protokoll Formaldehyd, Polymer mit 1,3- dihydroxybenzol und 4- (1,1-dimethylethyl)phenol Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten Chlorbutadienpolymer Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten Aceton Abschätzung Photolyse photolytische Halbwertszeit 80 Tage(t 1/2) Andere Testmethoden Aceton experimentell Photolyse photolytische Halbwertszeit Tage(t 1/2) Andere Testmethoden Aceton experimentell biologischer Abbau 28 Tage biochemischer Sauerstoffbedarf 96 (Gew%) OECD 301C - MITI (I) Cyclohexan experimentell Photolyse photolytische Halbwertszeit 4.14 Tage(t 1/2) Andere Testmethoden Cyclohexan experimentell biologischer Abbau 28 Tage biochemischer Sauerstoffbedarf 77 (Gew%) OECD 301F Manometrischer Respirometer Test Ethylacetat experimentell Photolyse photolytische Halbwertszeit 20.0 Tage(t 1/2) Andere Testmethoden Ethylacetat experimentell biologischer Abbau 14 Tage biochemischer Sauerstoffbedarf 66 (Gew%) OECD 301C - MITI (I) Heptan experimentell Photolyse photolytische Halbwertszeit 4.24 Tage(t 1/2) Andere Testmethoden Heptan experimentell 28 Tage biochemischer 101 (Gew%) OECD 301C - Seite: 13 von 22

14 biologischer Abbau Sauerstoffbedarf MITI (I) Labor Photolyse photolytische 3 Tage(t 1/2) Andere Halbwertszeit Testmethoden Labor biologischer 28 Tage biochemischer 0 (Gew%) OECD 301D - Abbau Sauerstoffbedarf Closed Bottle- Test experimentell photolytische 3 Tage(t 1/2) Andere Photolyse experimentell biologischer Abbau Zinkoxid Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten Bioakkumulationspotenzial Halbwertszeit 28 Tage biochemischer Sauerstoffbedarf Testmethoden 0 (Gew%) OECD 301D - Closed Bottle- Test Stoff CAS-Nr. Testmethode Dauer Messgröße Ergebnis Protokoll Formaldehyd, Polymer mit 1,3- dihydroxybenzol und 4-(1,1- dimethylethyl)phenol Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten reichen nicht für eine Chlorbutadienpolymer Keine Daten verfügbar oder vorliegende Daten reichen nicht für eine Aceton experimentell BCF - Other Cyclohexan experimentell BCF-Carp Ethylacetat experimentell Bioakkumulation Ethylacetat experimentell BCF - Other Heptan modelliert BCF - Other Heptan Abschätzung BCF - Other Labor BCF - Other experimentell BCF-Carp Zinkoxid experimentell BCF - Other Bioakkumulationsfaktor 0.65 Andere Testmethoden 56 Tage Bioakkumulationsfaktor <129 Andere Testmethoden Octanol/Wasser Andere Verteilungskoeffizien Testmethoden t 96 Std. Bioakkumulationsfaktor 30 Andere Testmethoden Bioakkumulationsfaktor 107 Schätzung: Biokonzentrations- Bioakkumulationsfaktor 56 Tage Bioakkumulationsfaktor 56 Tage Bioakkumulationsfaktor 56 Tage Bioakkumulationsfaktor faktor 107 Schätzung: Biokonzentrationsfaktor 321 OECD 305E- Bioaccum Fl-thru fis 321 OECD 305E- Bioaccum Fl-thru fis <217 OECD 305E- Bioaccum Fl-thru fis Seite: 14 von 22

15 12.4. Mobilität im Boden Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Derzeit sind keine Informationen Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren Andere schädliche Wirkungen Keine Information ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Siehe Abschnitt Information über toxikologische Eigenschaften. Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen. Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen. Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes. (Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle) Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen: * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport ADR/RID: UN1133, Klebstoffe, begrenzte Menge, 3., II, (E), ADR Klassifizierungcode F1. IMDG-Code: UN1133, ADHESIVES, 3, II, IMDG-Code segregation code: NONE, LIMITED QUANTITY, EMS: FE,SD. ICAO/IATA: DANGEROUS GOODS IN EXCEPTED QUANTITIES OF CLASS 3,UN ADR/RID: UN1133, Klebstoffe, begrenzte Menge, 3., II, (E), ADR Klassifizierungcode F1. IMDG-Code: UN1133, ADHESIVES, 3, II, IMDG-Code segregation code: NONE, LIMITED QUANTITY, EMS: FE,SD. ICAO/IATA: DANGEROUS GOODS IN EXCEPTED QUANTITIES OF CLASS 3,UN ADR/RID: Gefaehrliche Gueter in freigestellten Mengen, Klasse 3, II, (--). IMDG-Code: UN1133, ADHESIVES, 3, II, IMDG-Code segregation code: NONE, Dangerous Goods in excepted Quantities, EMS: FE,SD. ICAO/IATA: DANGEROUS GOODS IN EXCEPTED QUANTITIES OF CLASS 3,UN1133, II. Seite: 15 von 22

16 H ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Karzinogenität Chemischer Name CAS-Nr. Einstufung Verordnung Chlorbutadienpolymer Gruppe 3: Hinsichtlich der International Agency Karzinogenität für den Menschen nicht for Research on Cancer einstufbar (IARC Group 3: not (IARC) classifiable as to its carcinogenicity to humans) Status Chemikalienregister weltweit Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit 3M in Verbindung. Nationale Rechtsvorschriften Die Beschäftigungsbeschränkungen nach Paragraph 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG Stand ) sind zu beachten. Die Beschäftigungsbeschränkungen nach Paragraph 4 und 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV; Stand ) sind zu beachten. Enthält Heptan ( ) Anforderungen der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) beachten Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Liste der relevanten Gefahrenhinweise EUH066 H225 H304 H315 H319 H336 H400 H410 H411 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Liste der verwendeten R-Sätze R11 Leichtentzündlich. R36 Reizt die Augen. R38 Reizt die Haut. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Änderungsgründe: Folgende Änderung wurde vorgenommen: Seite: 16 von 22

17 Hinweissatz - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 2.2: Sicherheitsratschläge (S-Sätze) - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10.3: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Aggregatzustand - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Aussehen / Geruch - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: ph-wert - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 2: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 3: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.1: Überschrift ''Löschmittel'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.3: Hinweise für die Brandbekämpfung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6.3: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6.2: Überschrift ''Umweltschutzmassnahmen'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6.1: Überschrift ''Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.1: Überschrift ''Zu überwachende Parameter'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15: Überschrift Karzinogenität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 14: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Hauptüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Liste der verwendeten R-Sätze - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Web - Adresse - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Ausschlussklausel für Haftung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Aggregatzustand / Form - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1.1: 3M Bestellnummern - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Verdampfungsgeschwindigkeit Information - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Viskosität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15.1: Information zur Karzinogenität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Liste der verwendeten R-Sätze - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 3: Tabelle Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Verteilungskoeffizient n-oktanol/wasser - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Siedepunkt/Siedebereich - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Relative Dichte - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Wasserlöslichkeit - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8: Überschrift ''Haut- und Handschutz'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 2.1: Information zur Gefahrenbezeichnung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Überschrift ''Entzündlichkeit (Feststoff, Gas)'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12.1: Überschrift 'Toxizität' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12.4: Überschrift 'Mobilität im Boden' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12: Herstellerkontakt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12.6: Andere schädliche Wirkungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13.1: Hinweis zum Abfallcode - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13.1: EU Abfallcode (Produkt wie verkauft) - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10.5: Unverträgliche Materialien - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10.4: Zu vermeidende Bedingungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Entzündlichkeit (Feststoff, Gas) - Informationen wurden modifiziert. Seite: 17 von 22

18 Abschnitt 2.3: Sonstige Gefahren - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15: Rechtsvorschriften - Chemikalienregister - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1.3: Adresse - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1.3: Adresse - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1.4. Notrufnummer - Informationen wurden modifiziert. Copyright - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Flammpunkt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Schmelzpunkt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Untere Explosionsgrenze (UEG) - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Obere Explosionsgrenze (OEG) - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Dampfdichte - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Dampfdruck - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.1: Dichte - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 9.2: Sonstige Angaben - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt Toxizität: Hinweis auf die Verfügbarkeit von Testdaten des Produktes - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Hinweis auf die Verfügbarkeit von Testdaten - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: ''Änderungsgründe'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 1: ''Ersetzt Ausgabe vom:'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8: MAK-Grenzwert Überschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.1: Expositionsgrenzwerte Tabelle - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.1: Expositionsgrenzwerte, Spaltenüberschrift 'Zusätzliche Hinweise' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.1.: Erklärungen zu den Expositionsgrenzwerten - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15.1: Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15.1: Nationale Rechtsvorschriften - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7.3: Hinweise zur Lagerung nach Gefahrstoffverordnung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8: Hinweis auf weitere Expositionsgrenzwerte - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13.1: Verfahren zur Abfallbehandlung - Verpackungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Akute Toxizität - Tabellenüberschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Akute Toxizität - ATE Texttabelle - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Aspirationsgefahr - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Akute Toxizität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Zusätzliche Informationen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Überschrift ''Anzeichen und Symptome nach Exposition'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Karzinogenität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Überschrift Tabelle ''Karzinogenität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift Tabelle ''Schwere Augenschädigung / -reizung'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Schwere Augenschädigung/-reizung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Keimzell-Mutagenität - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Überschrift Tabelle ''Keimzell-Mutagenität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Überschrift Zusätzliche gesundheitliche Auswirkungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Sensibilisierung der Haut - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Wirkungen auf die Reproduktion und /oder Entwicklung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift Tabelle ''Reproduktionstoxizität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Ätz-/Reizwirkung auf die Haut - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift ''Spezifische Zielorgan-Toxizität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift Tabelle ''Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift Tabelle ''Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Tabelle Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Anzeichen und Symptome nach Exposition - Augenkontakt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Anzeichen und Symptome nach Exposition - Hautkontakt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Anzeichen und Symptome nach Exposition - Einatmen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11.1: Anzeichen und Symptome nach Exposition - Verschlucken - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 11: Überschrift ''Ätz-/Reizwirkung auf die Haut'' - Informationen wurden modifiziert. Seite: 18 von 22

19 Abschnitt 3: Vollständiger Text der R- und H-Sätze - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 3: Hinweis - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12.5: ''Keine PBT/vPvB Informationen verfügbar'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5: Überschrift ''Gefährliche Zersetzungsprodukte'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.2: Tabelle ''Gefährliche Zersetzungsprodukte'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.1: Löschmittel - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.2: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 5.3: Hinweise für die Brandbekämpfung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6.1: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 6.3: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung - Informationen wurden modifiziert. Weitere Information in Abschnitt 8 und Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7.1: Überschrift ''Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7.2: Überschrift ''Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7: Weiter Informationen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.2.2: Überschrift ''Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.2.1: Geeignete technische Steuerungseinrichtungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.2.2: Individuelle Schutzmaßnahmen - Augenschutz Information - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.2.2: Individuelle Schutzmaßnahmen - Haut- und Handschutz Information - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt Überschrift ''Reaktivität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt Überschrift ''Chemische Stabilität'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt Überschrift ''Möglichkeit gefährlicher Reaktionen'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt Überschrift ''Unverträgliche Materialien'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10.6 Überschrift - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 10.6: Tabelle 'Gefährliche Zersetzungsprodukte' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13.1: Abfallentsorgung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 13.1: Verfahren zur Abfallbehandlung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Überschrift ''Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.2: Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.3: Überschrift''Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Augenkontakt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Erste-Hilfe Maßnahmen bei Hautkontakt - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Erste-Hilfe Maßnahmen beim Einatmen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.1: Erste-Hilfe Maßnahmen bei Verschlucken - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.3: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 16: Liste der relevanten Gefahrenhinweise - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 4.2: Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 8.2: Überschrift ''Begrenzung und Überwachung der Exposition'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 15.1: Überschrift ''Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch'' - Informationen wurden modifiziert. Abschnitt 12.1: Toxizität - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Persistenz und Abbaubarkeit - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Bioakkumulationspotenzial - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Stoff'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Cas-Nr.'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Organismus'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Art'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Exposition'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Endpunkt'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.1: Tabelle ''Toxizität'', Spaltenüberschrift ''Ergebnis'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Stoff'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''CAS-Nr.'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Testmethode'' - Informationen wurden Seite: 19 von 22

20 hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Dauer'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Ergebnis'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Protokoll'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Stoff'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''CAS-Nr.'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Dauer'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Ergebnis'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Protokoll'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Testmethode'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2.2: Überschrift ''Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2.1: Überschrift CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2.1: Einstufung nach CLP - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Expositionsgrenzwerte Tabelle - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 1.2: Verwendungen, von denen abgeraten wird - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 1.2: Überschrift "Verwendungen, von denen abgeraten wird" - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2: Überschrift ''Kennzeichnungselemente CLP'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.2: Tabelle ''Persistenz und Abbaubarkeit'', Spaltenüberschrift ''Messgröße'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12.3: Tabelle ''Bioakkumulationspotenzial'', Spaltenüberschrift ''Testmethode'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 9.1: Geruchsschwelle - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 9.1: Löslichkeit(en) - ohne Wasser - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 9.1: Zersetzungstemperatur - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11: Einmalige Exposition kann Auswirkungen auf Zielorgane haben Überschrift - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Informationen ''Einmalige Exposition kann verursachen:'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2: Hinweis zur Einstufung nach 1999/45/EG - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2.2: Kennzeichnungselemente " anwendbar" - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Erklärungen zur Tabelle Biologische Grenzwerte - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Erklärungen zu den Biologischen Grenzwerten - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 10.6: Gefährliche Zersetzungsprodukte während der Verbrennung - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Angaben zu relevanten Gefahrenklassen - Hinweis - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 12: Hinweis - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11: Hinweise zur Klassifizierung - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11: Tabelle 'Aspirationsgefahr' - Überschrift ''Name'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11: Tabelle 'Aspirationsgefahr' - Überschrift ''Wert'' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 9.1: Selbstentzündungstemperatur - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte Tabellenüberschrift - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte Tabelle - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Chemischer Name' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'CAS-Nr.' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Quelle' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Parameter' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Untersuchungsmaterial' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Probennahmezeitpunkt' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Wert' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 8.1: Biologische Grenzwerte, Spaltenüberschrift 'Zusätzliche Hinweise' - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 2.1: Gefahrenbezeichnung: R-Satz - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 9.1: Entzündlichkeit (Feststoff, Gas) - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Sensibilisierung der Atemwege - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Sensibilisierung der Haut - Spaltenüberschrift Name - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Sensibilisierung der Haut - Spaltenüberschrift Art - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Sensibilisierung der Haut - Spaltenüberschrift Wert - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Schwere Augenschädigung/-reizung - Spaltenüberschrift Name - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Schwere Augenschädigung/-reizung - Spaltenüberschrift Art - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Schwere Augenschädigung/-reizung - Spaltenüberschrift Wert - Informationen wurden hinzugefügt. Abschnitt 11.1: Tabelle Ätz-/Reizwirkung auf die Haut - Spaltenüberschrift Name - Informationen wurden hinzugefügt. Seite: 20 von 22

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