7/0 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "7/0 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108"

Transkript

1 /0 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

2 Anhang Silber- (Ag) Preiszuschläge... /2 Kupfer- (Cu) Preiszuschläge... /3 Allgemeine Lieferbedingungen... /4 für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie... /4 Allgemeine Verkaufsbedingungen... / für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie... / Index... /9 Sortierung nach Produktgruppen... /9 Sortierung nach Typbezeichnung.../13 Sortierung nach Bestellnummern.../36 2CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB /1

3 Silber- (Ag) Preiszuschläge Ag- Notiz 150, bis 850, EURO / kg Höhere Notierungen analog den Erhöhungsfaktoren / 50 / kg Silber- (Ag) Zuschläge in % vom Geräte- Bruttopreis Zuschlaggruppe Silbernotierung in EURO / kg Für höhere Notierungen Industrierelais: C ,04 0,08 0,12 0,16 0,20 0,24 0,28 0,32 0,36 0,40 0,44 0,48 0,52 0,56 0,04 / 50, EURO / kg Gekapselte Sanftanlasser Lichtbogenwächter: TVOC Elektronische Überlastrelais: E16...E1250, TP Modulare Installationsgeräte: E25... Kleinschütze: B (C) 6, B (C), VB (C) 6, VB (C) 2 0,09 0,18 0,2 0,36 0,45 0,54 0,63 0,2 0,81 0,90 0,99 1,08 1,1 1,26 0,09 / 50, EURO / kg Kleinhilfsschütze: K (C) 6 Installationschütze: ESB 20...ESB 63 EN 20...EN 40 Thermische Überlastrelais: T 16, TA 25...TA 450 Befehlsgeräte: Lampenfassung mit Trafo Positionsschalter: P 30, P 50, P 0 Motorschütze: A 9...A 16, AE, TAE 9...TAE 16, AL 9...AL 16, TAL 9...TAL 16 AF 09 (Z)...AF 16 (Z) Hilfsschütze: N, NL, TNL, NF (Z) Motorschutzschalter: MS 116, MS 132, MS 225, MS 325, MS 4..., MO... Motorstarter bis 3 kw Field Bus Plug MSD, MSR, MFI, UMC Leistungsschalter: Emax, Tmax Sicherungslasttrenner: SLK, SLBM, SlimLine XR, XLP Lastschalter: OT Sicherungslastschalter: OS Sicherungsunterteile: OFAX, OFAS 3 0,12 0,24 0,36 0,48 0,60 0,2 0,84 0,96 1,08 1,20 1,32 1,44 1,56 1,68 0,12 / 50, EURO / kg Schaltelemente: für Befehlsgeräte CombiLine 4 0,31 0,62 0,93 1,24 1,55 1,86 2,1 2,48 2,9 3,10 3,41 3,2 4,03 4,34 0,31 / 50, EURO / kg Motorschütze: A 26..., AF 26 (Z)...AF 38 (Z), AL 26..., TAL 26..., EK, AE 45..., TAE 45..., AF 45..., UA 26..., Barrenschütze Barrenschütze bis 000 A 5 0,3 0,4 1,11 1,48 1,85 2,22 2,59 2,96 3,33 3,0 4,0 4,44 4,81 5,18 0,3 / 50, EURO / kg Ersatz-Hauptschaltstücke für Schütze: 1,34 2,68 4,02 5,36 6,0 8,04 9,38 10,2 12,06 13,40 14,4 16,08 1,42 18,6 1,34 / 50, EURO / kg Umbausätze für Leistungsschalter Hilfsschalter für Schütze und Motorschutzschalter 9 0,24 0,48 0,2 0,96 1,20 1,44 1,68 1,92 2,16 2,40 2,64 2,88 3,12 3,36 0,24 / 50, EURO / kg /2 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

4 Kupfer- (Cu) Preiszuschläge Cu- Notiz 150, bis 800, EURO / 100 kg Höhere Notierungen analog den Erhöhungsfaktoren / 50 / kg Kupfer- (Cu) Zuschläge in % vom Geräte-Bruttopreis Zuschlaggruppe Kupfernotierung in EURO / 100 kg Für höhere Notierungen Motorschutzschalter: A 0,00 0,05 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 0,45 0,50 0,55 0,60 0,05 / 50, EURO / 100 kg MS 116, MS 132, MS 225, MS 325, MS 4..., MO... Schütze: AF 09 (Z)...AF 38 (Z), NF (Z) Gekapselte Sanftanlasser Field Bus Plug: MSD, MSR, MFI, UMC Sicherungsautomaten: S200..., S280..., S290..., S220..., S500..., S800..., S111..., S Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen: F1..., F2..., F3..., F5..., F6..., F8..., FS2..., FS4..., DS..., DDA..., FI... Zusatzeinrichtungen: S2-H..., S2-U..., S2-A..., S2-S.., S2C..., S800-AUX, S290-H..., S290-S..., S290-A..., HK400, S500-H, S290-U..., F3..., F6..., SK400, S500-S Modulare Installationsgeräte: E20..., E21..., E22..., E23..., E46..., SD 20..., SHD Schütze: B 0,08 0,16 0,24 0,32 0,40 0,48 0,56 0,64 0,2 0,80 0,88 0,96 1,04 0,08 / 50, EURO / 100 kg A, AF 45...AF 2050, AE, TAE, AF, AL, TAL, UA, EK, N, NL, TNL, B (C) 6, B (C), K (C) 6, ESB, EN Hilfsschalter für Schütze und Motorschutzschalter: Barrenschütze: Barrenschütze bis 000 A Thermische Überlastrelais: T 16, TA 25...TA 200 Elektronische Überlastrelais: E 16...E 320 Zubehör Motorschutzschalter: UA..., AA... Befehlsgeräte CombiLine: Lampenfassung mit Trafo Field Bus Plug: ASD, ASP, ASF, ASM, ASX, ASC, PDP, PDF, PDM, PDX, PDC, DNP, DNF, DNM, DNX, DNC Leistungsschalter: Emax, Tmax Sicherungslasttrenner: SLP, SLK, SLBM, XLP, XLBM Lastschalter: OT Sicherungslastschalter: OS Sicherungsunterteile: OFAX, OFAS Positionsschalter: P 0 Stromversorgung: WPU100 Klemmen Hochleistungs-Sicherungsautomaten: S..., S800, S500 Adapter S00, smissline-s: S00..., ZLS Modulare Installationsgeräte: E25... Ersatz-Hauptschaltstücke für Schütze: C 0,09 0,18 0,2 0,36 0,45 0,54 0,63 0,2 0,81 0,90 0,99 1,08 1,1 0,09 / 50, EURO / 100 kg Antennenkabel: WAC100-N Stecksockel-Schienensystem smissline-s: ZLS Zubehör Motorschutzschalter: S1..., S3..., S4..., PS1..., PS3..., PS4... Umbausätze für Leistungsschalter Ersatz-Spulen für Schütze: D 0,22 0,44 0,66 0,88 1,10 1,32 1,54 1,6 1,98 2,20 2,42 2,64 2,86 0,22 / 50, EURO / 100 kg Verbindersätze für Schütze Verbindungschienen für Schütze Überlastrelais: E 500, E 800, E 1250, TA 450 Primärschleifenleiter: WPC100-N 2CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB /3

5 Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Stand: Juni 2011 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich diese GL. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. 2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. 3. An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Der Begriff Schadensersatzansprüche in diesen GL umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen. 3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. 4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. III. Eigentumsvorbehalt 1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu i Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. 4 a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. b) Lieferer und Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. c) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht. d) Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab. 5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. 6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt. IV. Fristen für Lieferungen; Verzug 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung), b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferers, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten, c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder d) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferers, verlängern sich die Fristen angemessen. 3. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte. /4 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

6 Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Stand: Juni Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 6. Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Zweiwochenfrist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen worden ist. VII. Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. VIII. Sachmängel Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: 6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. V. Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. VI. Aufstellung und Montage Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen: 1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel, c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde, e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind. 2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein. 4. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen. 5. Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen. 1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 49 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. 4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 5. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß 48 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gemäß 48 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend. 10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Be- 2CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB / i

7 Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Stand: Juni 2011 weislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XII. c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend. 5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIII entsprechend. 6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. X. Erfüllungsvorbehalt 1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. 2. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. XI. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. XII. Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Soweit nicht anderweitig in diesen GL geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. 3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). XIV: Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde i /6 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

8 Allgemeine Verkaufsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie Vorrangig vor der Softwareklausel zur Überlassung von Standard-Software als Teil von Lieferungen (soweit vereinbart) sowie vor den Artikeln I. bis XIV. der "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" gelten die folgenden "Allgemeinen Verkaufsbedingungen": XV. Zu I. Allgemeine Bestimmungen Für den Lieferer bindende Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Lieferers begründet. Der Liefergegenstand wird in der Auftragsbestätigung bezeichnet. Für vom Lieferer speziell für den Besteller zu planende oder herzustellende Liefergegenstände sind die der Auftragsbestätigung beigefügten oder dort in Bezug genommenen Pläne und in der Auftragsbestätigung beschriebenen technischen Anforderungen maßgebend. In Produktinformationen des Lieferers enthaltene Maße, Abbildungen, Gestaltungen, Farbe und sonstige Angaben über Gewichte oder andere Beschaffenheiten des Liefergegenstandes gelten nur annähernd. Darüberhinaus sind Änderungen zulässig, die der technischen Verbesserung des Liefergegenstandes dienen, sowie geringfügige Änderungen, insbesondere bei Nacherfüllung. Soweit dem Besteller Software überlassen wird, für die der Lieferer nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (Fremdsoftware), oder soweit dem Besteller sog. Open Source Software überlassen wird, gelten vorrangig die Nutzungsbedingungen, denen die Fremdsoftware bzw. Open Source Software unterliegt. Der Lieferer wird in den Vertragsunterlagen auf das Vorhandensein und die Nutzungsbedingungen überlassener Fremdsoftware und Open Source Software hinweisen sowie die Nutzungsbedingungen auf Verlangen zugänglich machen. Der Besteller stellt den Lieferer von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die dem Lieferer aus dem Einsatz der Open Source Software oder der anderen Fremdsoftware entstehen. XVI. Zu II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung 1. Die Preise sind EUR-Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Lieferers (soweit einschlägig). 2. Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der jeweiligen Leistung (bei Anzahlungen: am Tag der Zahlung) jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass der Besteller seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat und der nach diesem Liefervertrag zu liefernde Liefergegenstand aus dem EU-Zollgebiet exportiert werden soll und der Besteller für den Transport des Liefergegenstandes aus dem EU-Zollgebiet nach der vereinbarten Lieferbedingung (z.b. nach den INCOTERMS 2010: bei "EXW", "FCA" oder "FOB" benannter Ort in Deutschland oder sonstigem EU-Staat) verantwortlich ist, wird - vorläufig - keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. 3. Die Preise enthalten keine Zölle oder sonstigen Importabgaben; sie sind vom Besteller zu tragen. Hat der Lieferer ausnahmsweise diese Kosten zu festen Sätzen übernommen, so gehen etwaige Erhöhungen, z.b. durch Gesetzesänderungen, zu Lasten des Bestellers. Die Kosten der Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn nicht anderes vereinbart ist. Spezialverpackung bleibt Eigentum des Lieferers und wird zu Mietsätzen auf der Basis von Selbstkosten berechnet; sie ist unverzüglich und frachtfrei an den Lieferer zurückzusenden. 4. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers in EURO zu leisten, und zwar wie folgt: 4.1 Bei Geschäften mit einem Gesamtauftragswert bis zu EUR 5.000,--, sobald die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Meldung der Abnahmebereitschaft (soweit eine Abnahme erforderlich oder vorgesehen ist) / im übrigen bei Meldung der Versandbereitschaft bzw. Bereitstellung zur Abholung und b) Erhalt der Rechnung (im folgenden: Bereitschaft zur Erfüllung ). 4.2 Bei Geschäften mit einem Auftragswert über EUR 5.000,-- und einer Lieferfrist bis zu drei Monaten 1/3 des Auftragswerts bei Bestellung 2/3 des Auftragswerts bei Bereitschaft zur Erfüllung. 4.3 Bei Geschäften mit einem Auftragswert über EUR 5.000,-- und einer Lieferfrist von mehr als drei Monaten 30 % des Auftragswertes bei Bestellung 30 % des Auftragswerts bei Ablauf des ersten Drittels der vereinbarten Lieferfrist 30 % des Auftragswerts bei Ablauf des zweiten Drittels der vereinbarten Lieferfrist 10 % des Auftragswerts bei Bereitschaft zur Erfüllung. 4.4 Lieferungen und Arbeiten, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschlußsumme festgelegt werden kann, behält sich der Lieferer vor, je nach Umständen eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Dauer der Ausführung nach Maßgabe der angefallenen Kosten anzufordern. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. 4.5 Die Lieferfrist beginnt am Tage des Eingangs der Anzahlung, sofern die sonstigen hierfür zur Anwendung kommenden Vertragsbedingungen erfüllt sind. 5. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Zahlungsbetrag frei verfügen kann. Der Lieferer ist berechtigt, die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe nachträglich in Rechnung zu stellen, wenn der Lieferer nicht einen für Umsatzsteuerzwecke gültigen Nachweis über die Ausfuhr der Liefergegenstände aus dem EU-Zollgebiet gemäß einer der beiden nachfolgend genannten Voraussetzungen erhält: - im Fall der Anmeldung der Ausfuhr in elektronischer Form durch den Lieferer an den EU-Zoll geht innerhalb von 60 Tagen nach Übergabe des Liefergegenstandes am benannten Ort der elektronische Ausfuhrnachweis von der EU-Ausgangszollstelle beim Lieferer ein; oder - falls der elektronische Ausfuhrnachweis nicht innerhalb von 60 Tagen beim Lieferer eingeht sowie in allen sonstigen Fällen beschafft der Besteller einen gültigen Beleg als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (z.b. Transportnachweis vom Beförderer) und legt diesen innerhalb von 90 Tagen nach Übergabe des Liefergegenstandes am benannten Ort dem Lieferer vor. 6. Bei Überschreitung der Zahlungstermine treten, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unbeschadet anderer oder weitergehender Rechte und Ansprüche werden jährlich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet.. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Preises in Verzug, ist der Lieferer berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (siehe auch Artikel III. "Eigentumsvorbehalt"). Im Falle des Verzugs, insbesondere bei Zahlungs-Einstellung, Nachsuchung eines Vergleichs oder Moratoriums, werden sämtliche Forderungen des Lieferers sofort fällig. 8. Der Lieferer ist berechtigt, mit allen Forderungen, die ihm oder den Gesellschaften, an denen die ABB AG, Mannheim, unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, gegen den Besteller zustehen, gegen alle Forderungen aufzurechnen, die der Besteller gegen den Lieferer oder eine der vorbeschriebenen Gesellschaften hat. Auf Wunsch wird der Lieferer dem Besteller eine Liste dieser Gesellschaften übersenden. 232 z CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB /

9 Allgemeine Verkaufsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie Gegen Forderungen des Lieferers darf der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. XVII. Zu VI. Aufstellung und Montage Für Lieferungen mit Aufstellung oder Montage gelten vorrangig die Montagebedingungen des Lieferers. XVIII. Zu VIII. Sachmängel Der Ort der Nacherfüllung ist der Sitz des Lieferers. Es wird klargestellt, dass Lieferungen, die seitens des Bestellers oder seiner Abnehmer für ortsgebundene Anlagen vor der Küste des Festlandes (sog. Off-Shore) verwendet werden, unter die Regelung des Art. VIII.8 fallen und nicht von der Ausnahme Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch erfasst werden. XIX. Zu X. Erfüllungsvorbehalt Zur Einhaltung nationaler und internationaler außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen und Gesetze werden sich die Parteien gegenseitig unterstützen und die dafür notwendigen Dokumente und Informationen, z. B. über eine Ausfuhrlistenerfassung der zu exportierenden Güter oder über den Bestimmungsort und die Endverwendung übermitteln. Keine Partei ist verpflichtet, eine Lieferung oder Leistung ohne die danach erforderliche Genehmigung oder entgegen einem entsprechenden Verbot zu erbringen. Der Lieferer kann jederzeit unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller trotz Anfrage nicht oder nicht hinreichend über den Bestimmungsort und die Endverwendung informiert; der Lieferer Kenntnis von einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorausgesetzten Endverwendung oder über eine am Geschäft beteiligte Person erhält und ihr die Durchführung der Lieferung oder Leistung aufgrund von außenwirtschaftsrechtlichen oder konzerninternen Bestimmungen nicht möglich ist; Güter oder Dienstleistungen für militärische oder kerntechnische Zwecke oder die Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder dafür vorgesehene Trägersysteme bestimmt sind; hierfür reichen tatsächliche Anhaltspunkte; oder eine verbotene oder ungenehmigte Ausfuhr oder ein Embargoverstoß nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. XX. Zu XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. XXI. Verantwortung des Lieferers; Beschaffenheit der Lieferung; Mitwirkung des Bestellers Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Lieferer wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Besteller unverzüglich erstatten. Zu den nicht vom Lieferer zu vertretenden Umständen zählen auch Schwierigkeiten bei der Beschaffung der für die Lieferung erforderlichen Zulieferungen (einschließlich Rohstoffen) und Leistungen. Der Lieferer übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Lieferung. Der Lieferer hat Mängel der Lieferung, die er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten. Unbeschadet weitergehender Verpflichtungen des Bestellers ist dieser im Falle von Vorsorgemaßnahmen zur Abwendung einer außervertraglichen Haftung (z.b. bei Rückrufaktionen) verpflichtet, dem Lieferer auf dessen Wunsch die erforderlichen Informationen über den Verbleib des Liefergegenstandes (insbesondere die Anschriften der Abnehmer) mitzuteilen. Eine äußerlich erkennbare Beschädigung der Sendung hat der Besteller auf dem Ablieferbeleg des Spediteurs zu vermerken; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden hat der Besteller (im Auftrag des Lieferers als Auftraggeber des Spediteurs) dem Spediteur innerhalb von spätestens 5 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Zusätzlich ist in allen vorgenannten Fällen der Transportschaden dem Lieferer innerhalb von 2 Tagen nach Anlieferung bzw. Erkennbarwerden des Transportschadens anzuzeigen. XXII. Besondere Verwendungs- und Entsorgungsregelungen Jede Weiterlieferung der Lieferungen oder Leistungen unter diesem Vertrag an Kernkraftanlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Kernkraftanlagen umfassen alle Formen von Kernkraftanlagen, wie z.b Kernkraftwerke, Brennstoffproduktionsanlagen, Urananreicherungsanlagen, Uranumwandlungsanlagen, Lager für abgebrannte nukleare Brennstoffe und Forschungsreaktoren. Der Lieferer ist nicht zur Rücknahme von Industrie-Altbatterien verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Entsorgung aller gebrauchten Batterien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. XXIII. Geltung für weitere Lieferungen Diese Bedingungen gelten, sofern abweichende Vereinbarungen nicht getroffen werden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand vom Lieferer auf Verlangen und Kosten des Bestellers ausgeführt werden. 232 z /8 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

10 Sortierung nach Produktgruppen Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite Abschlussplatten ES10-ST ab 1/96 ES4 ab 1/30 ES4-D2 ab 1/44 ES4-D2-SF ab 1/86 ES4-SF ab 1/81 ES4-T3 ab 1/52 FE ab 3/11 FE2CPE ab 3/166 FEAD ab 3/30 FECPE.ADO ab 3/12 FED1.L ab 3/112 FED10.L ab 2/115 FED10S1 ab 3/153 FED12.L ab 2/11 FED2.L ab 3/112 FED2-4 ab 3/104 FED2AD ab 3/46 FED3E ab 2/56 FED5.C.ADO ab 3/188 FED5.C.L ab 3/184 FED5.C3.L ab 2/108 FED5.L ab 2/105 FED6 ab 3/199 FED6.L ab 2/111 FED8.L ab 2/113 FED8SF.L ab 2/142 FEDA6 ab 3/211 FEDCP ab 3/168 FEDR ab 3/105 FEE ab 3/93 FEM12 ab 3/90 FEM13 ab 3/91 FEM3A ab 2/36 FEM4A ab 2/3 FEM6 ab 2/32 FEM62 ab 2/68 FEM6D ab 3/245 FEM8 ab 2/0 FEM8D1 ab 2/54 FEM8D2 ab 2/94 FEM8T6 ab 3/66 FEM9 ab 3/89 FEMAD3 ab 3/38 FEMR ab 3/61 FEMS ab 2/1 FEMT ab 2/ Abstandshalter ES-TC ab 1/46 Ausziehwerkzeug EXBN2 ab 5/46 Bahnklemmen M6/12.FF ab 3/90 M6/13.FF ab 3/91 Bauelementeträger BF ab 2/4 BNF ab 2/4 BNS ab 2/4 PG5 ab 1/68 Baugruppenbeschriftung BA ab 6/30 PAT ab 6/33 PIB2 ab 6/2 PPB ab 6/31 PPT ab 6/34 PSP ab 6/102 RPA ab 3/84 SPRC ab 6/81 Befestigungskit EV ab 3/66 Beschriftungsschilder EP ab 6/151 EPR ab 6/50 EPU ab 6/150 LH ab 6/49 MC512 ab 1/30 MC612 ab 1/31 MC812 ab 1/35 MCLH ab 6/93 PAM ab 6/32 PCT ab 6/32 PE ab 6/50 PI ab 6/99 PIB ab 6/99 RB-12W ab 6/88 RC1010 ab 2/40 RC410 ab 6/85 RC510 ab 2/32 RC510TT ab 6/15 RC55 ab 6/86 RC610 ab 2/34 RC610TT ab 6/15 RC65 ab 2/56 RC810 ab 3/30 RC810TT ab 6/48 RCAL85 ab 6/86 RCL ab 6/16 RCP5 ab 6/16 RCPEAD ab 6/95 RCPEB ab 6/99 RCT610 ab 6/8 RCT810 ab 6/8 RCW ab 6/16 RE ab 6/92 RPEH ab 6/9 RPEV ab 6/89 RT ab 5/14 RTM ab 6/91 SAT ab 1/30 UMH ab 1/30 Beschriftungssysteme AMS500 ab 6/80 E1 ab 6/81 HTP500 ab 6/30 KN ab 6/81 STY ab 6/81 Endhalter BADH ab 2/43 BADL ab 3/30 BADRL ab 5/8 BAH ab 3/2 BAM2 ab 3/30 BAM3 ab 1/30 BAMH ab 3/2 BAR ab 5/9 BAZ1 ab 1/114 BAZH1 ab 1/3 Etagenquerverbinder ITV ab 3/46 Federringe ANT ab 3/31 Federzugklemmen D10/10.1.2L ab 2/115 D10/10.1.P.2L ab 2/115 D10/10.3L ab 2/116 D10/10.NT.L ab 3/225 D10/10.P.3L ab 2/116 D16/12.2L ab 2/11 D16/12.3L ab 2/118 D16/12.P.2L ab 2/11 D16/12.P.3L ab 2/118 D16/12.PEN.2L ab 3/232 D2.5/5.2L ab 2/105 D2.5/5.3L ab 2/106 D2.5/5.4L ab 2/10 D2.5/5.C3.L ab 3/184 D2.5/5.C4.L ab 3/186 D2.5/5.D2.L ab 2/135 D2.5/5.DD.L ab 3/253 D2.5/5.DE2.L ab 3/255 D2.5/5.DL.L ab 3/254 D2.5/5.I.3L ab 2/108 D2.5/5.I.4L ab 2/109 D2.5/5.I.P.3L ab 2/108 D2.5/5.I.P.4L ab 2/109 D2.5/5.LL.L ab 3/218 D2.5/5.LLP.L ab 3/220 D2.5/5.NL.L ab 3/220 D2.5/5.NLP.L ab 3/219 D2.5/5.NTLP.L ab 3/218 D2.5/5.P.2L ab 2/105 2CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB /9

11 Sortierung nach Produktgruppen Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite D2.5/5.P.3L ab 2/106 D2.5/5.P.4L ab 2/10 D2.5/5.SNB.2L ab 2/140 D2.5/5.SNBT.2L ab 2/140 D2.5/5.SNBT.4L ab 2/141 D2.5/5.T1.L ab 2/138 D2.5/5.T1.P.L ab 2/136 D2.5/5.T3.L ab 2/136 D2.5/5.T3.P.L ab 2/13 D2.5/8.SF.2L ab 2/142 D2.5/8.SNT.2L ab 2/142 D35/16.2L ab 2/119 D35/16.P.2L ab 2/119 D35/16.PEN.2L ab 3/233 D4/6.2L ab 2/110 D4/6.3L ab 2/111 D4/6.4L ab 2/112 D4/6.NT.L ab 3/223 D4/6.P.2L ab 2/110 D4/6.P.3L ab 2/111 D4/6.P.4L ab 2/112 D6/8.2L ab 2/113 D6/8.3L ab 2/114 D6/8.NT.L ab 3/224 D6/8.P.2L ab 2/113 D6/8.P.3L ab 2/114 DB2.5/5.2L ab 3/11 DH2.5/5.2L ab 3/118 DR2.5/10.4L ab 3/115 DR2.5/10.P.4L ab 3/114 DR2.5/5.2L ab 3/114 DS2.5/10.4L ab 3/113 DS2.5/5.2L ab 3/112 Hochstromklemmen D120/42.AF ab 2/154 D120/42.FF ab 2/149 D185/55.AF ab 2/155 D185/55.FF ab 2/150 D300/55.FF ab 2/151 D35/2.AF ab 2/152 D35/2.FF ab 2/14 D0/32.AF ab 2/153 D0/32.FF ab 2/148 M120/35.AF ab 3/82 M120/35.F ab 3/4 M120/35.FF ab 3/8 M300/42.AF ab 3/83 M300/42.F ab 3/5 M300/42.FF ab 3/9 M35/26.AF ab 3/80 M35/26.F ab 3/2 M35/26.FF ab 3/6 M0/31.AF ab 3/81 M0/31.F ab 3/3 M0/31.FF ab 3/ Isolierkappen EIP ab 5/36 Kabelbeschriftung PCGS ab 6/25 RING ab 6/24 SNAP ab 6/24 WMTT ab 6/23 Klemmenkäfige SFB ab 3/199 Kodierstifte COC ab 3/164 COP ab 1/143 Kurzschlussbrücken PCS ab 2/81 SC-JB8 ab 3/66 Kurzschlussstecker BNC ab 2/5 BNST ab 5/41 BNT ab 3/155 BP8 ab 5/40 Montagekit mit Abschlussplatte KFEAD ab 3/119 Neutraleinsatz CN ab 2/88 N-Schienen Träger SP ab 3/218 Pins BRC ab 3/155 Querverbinder mit Baubreitensprung BJDP ab 3/39 BJDPL ab 5/24 JB85 ab 1/16 Querverbinder seitlich AD2.5 ab 5/3 PC ab 3/30 Querverbinderschienen AJS ab 3/66 BJA ab 5/20 BJADO ab 3/4 BJD6 ab 2/56 BJDL ab 5/23 BJE62 ab 3/12 BJM ab 2/61 BJMI ab 3/38 BJP ab 5/39 BJS ab 3/63 JB10 ab 1/36 JB12 ab 1/23 JB16 ab 1/24 JB22 ab 1/26 JB26 ab 1/2 JB5 ab 1/44 JB6 ab 1/46 JB8 ab 1/35 VS ab 5/19 Schirmanschlussklemmen CB ab 3/38 RILS ab 1/16 SHB ab 1/44 Schneidklemmen (A.D.O.) D1.5/6.ADO ab 3/39 D1.5/6.ADO.D ab 3/256 D1.5/6.D2.ADO ab 3/46 D1.5/6.P.ADO ab 3/39 D1.5/6.SNT2.ADO ab 3/48 D1.5/8.SF.ADO ab 3/50 D1.5/8.SNN.ADO ab 3/50 D1/5.ADO ab 3/38 D1/5.C3.ADO ab 3/188 D1/5.C4.ADO ab 3/190 D1/5.P.ADO ab 3/38 D1/5.SNT2.ADO ab 3/4 D2.5/5.ADO ab 3/14 D2.5/5.P.ADO ab 3/14 D2.5/5.SN.ADO ab 3/26 D2.5/8.ADO ab 3/40 D2.5/8.P.ADO ab 3/40 D2.5/8.SF.ADO2 ab 3/52 D2.5/8.SNNT.ADO2 ab 3/52 D2.5/8.SNT2.ADO ab 3/49 D4/6.ADO ab 3/15 D4/6.D1.P.ADO ab 3/24 D4/6.D2.ADO ab 3/24 D4/6.P.ADO ab 3/15 D4/6.SN.ADO ab 3/28 D4/6.SNT2.ADO ab 3/29 D4/8.ADO ab 3/41 D4/8.P.ADO ab 3/41 D4/8.SF.I.ADO ab 3/31 D4/8.SN.ADO ab 3/30 D4/8.SN.I.ADO ab 3/31 D6/8.ADO ab 3/1 D6/8.D2.ADO ab 3/25 D6/8.P.ADO ab 3/1 DB1.5/6.ADO ab 3/138 DB2.5/5.ADO ab 3/12 DB2.5/8.ADO ab 3/139 DB4/6.ADO ab 3/128 DB4/8.ADO ab 3/129 DH1.5/6.ADO ab 3/140 DH4/6.ADO ab 3/130 DR1.5/6.ADO ab 3/135 DR1/5.ADO ab 3/134 DR2.5/5.ADO ab 3/123 DR2.5/8.ADO ab 3/136 DR2.5/8.P.ADO ab 3/136 DR4/6.ADO ab 3/124 DR4/8.ADO ab 3/125 DR4/8.P.ADO ab 3/125 /10 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

12 Sortierung nach Produktgruppen Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite DRE1.5/6.ADO ab 3/135 DRE1/5.ADO ab 3/134 DRE2.5/5.ADO ab 3/123 DRE2.5/8.ADO ab 3/136 DRE4/6.ADO ab 3/124 DRE4/8.ADO ab 3/125 DS1.5/6.ADO ab 3/131 DS2.5/5.ADO ab 3/119 DS2.5/8.ADO ab 3/132 DS2.5/8.P.ADO ab 3/132 DS4/6.ADO ab 3/120 DS4/8.ADO ab 3/121 DS4/8.P.ADO ab 3/121 DSE1.5/6.ADO ab 3/131 DSE2.5/5.ADO ab 3/119 DSE2.5/8.ADO ab 3/132 DSE4/6.ADO ab 3/120 DSE4/8.ADO ab 3/121 Schraube für Schutzabdeckung VSP ab 6/151 Schrauben VS ab 5/8 Schraubklemmen D150/31.D10 ab 2/28 D2.5/5.P ab 2/33 D2.5/6.D ab 3/180 D2.5/6.DA ab 2/60 D2.5/6.DAL ab 3/182 D2.5/6.DL ab 3/181 D2.5/6.DP ab 2/56 D240/36.D10 ab 2/29 D4/6.A.LL ab 3/211 D4/6.A.NTLP ab 3/210 D4/6.LL ab 3/202 D4/6.LLP ab 3/201 D4/6.LNTP ab 3/203 D4/6.NLP ab 3/200 D4/6.NTLP ab 3/199 D4/6.P ab 2/35 D4/6.P.T1 ab 2/61 D4/6.T ab 2/61 D4/6.T3.P ab 2/62 D4/8.D2.P.SF ab 2/96 D6/10.SNBTB ab 3/153 D6/8.P ab 2/39 D6/8.ST.RS ab 3/66 D0/22 ab 2/26 D0/22.P ab 2/43 D95/26 ab 2/2 D95/26.P ab 2/44 DR1.5/4 ab 3/104 DR1.5/5 ab 3/105 DR2.5/5.S ab 3/110 DR4/6 ab 3/10 DR4/6.1 ab 3/108 DR4/6.P ab 3/10 DR4/8SF ab 3/111 M10/10 ab 2/22 M10/10.NT ab 3/215 M10/10.P ab 2/40 M10/10.PE.N ab 3/229 M10/10.RS ab 3/63 M10/10.ST-Sn ab 3/156 M16/12 ab 2/24 M16/12.NT ab 3/216 M16/12.P ab 2/41 M16/12.PE.N ab 3/230 M35/16 ab 2/25 M35/16.NT ab 3/21 M35/16.P ab 2/42 M35/16.PE.N ab 3/231 M4/6 ab 2/16 M4/6.3A ab 2/18 M4/6.3A.P ab 2/36 M4/6.4A ab 2/19 M4/6.4A.P ab 2/3 M4/6.D1 ab 2/52 M4/6.D2 ab 2/50 M4/6.D2.2S2 ab 3/23 M4/6.D2.S1R ab 3/239 M4/6.D2.SB ab 2/6 M4/6.D2.SNBT ab 2/1 M4/6.DD ab 3/248 M4/6.DE ab 3/245 M4/6.NT ab 3/213 M4/6.P ab 2/34 M4/6.RS ab 3/61 M4/6.SB ab 2/4 M4/6.SNB ab 2/68 M4/6.SNBT ab 2/69 M4/6.SNTS ab 3/64 M4/6.ST ab 3/155 M4/8 ab 2/88 M4/8.D2.SF ab 2/94 M4/8.SF ab 2/88 M4/8.SN ab 2/92 M6/8 ab 2/20 M6/8.D ab 2/54 M6/8.NT ab 3/214 M6/8.P ab 2/38 M6/8.RS ab 3/62 M6/8.SB ab 2/5 M6/8.SNB ab 2/0 M6/8.ST ab 2/80 M6/8.STP ab 2/ M6/8.STP.RS ab 3/65 MA2.5/5 ab 2/14 MA2.5/5.D1 ab 2/49 MA2.5/5.D2 ab 2/48 MA2.5/5.NT ab 3/212 MA2.5/5.P ab 2/32 MA2.5/5.SNB ab 2/66 MA2.5/5.SNBT ab 2/6 ML10/13.SF ab 2/98 ML10/13.SN ab 2/98 MS4/6 ab 3/102 MS6/8 ab 3/103 MTC6 ab 3/183 MTC6.Ex ab 3/183 ZS10 ab 1/64 ZS10-PE ab 1/35 ZS10-PE-R1 ab 1/9 ZS10-R1 ab 1/96 ZS10-S ab 1/64 ZS10-SF ab 1/88 ZS10-SF-R ab 1/89 ZS10-SP ab 1/2 ZS10-S-R2 ab 1/90 ZS10-ST ab 1/98 ZS10-ST-1 ab 1/96 ZS10-ST-T4 ab 1/96 ZS16 ab 1/22 ZS16-PE ab 1/36 ZS25 ab 1/23 ZS25-PE ab 1/23 ZS35 ab 1/24 ZS35-PE ab 1/3 ZS35-PEN ab 1/41 ZS4 ab 1/16 ZS4-D1 ab 1/45 ZS4-D2 ab 1/44 ZS4-D2-S ab 1/60 ZS4-D2-SF ab 1/86 ZS4-D2-SF-R ab 1/8 ZS4-D2-S-T ab 1/61 ZS4-PE ab 1/30 ZS4-R1 ab 1/84 ZS4-R2 ab 1/1 ZS4-S ab 1/56 ZS4-SF ab 1/31 ZS4-SF1 ab 1/81 2CDC160001C0108 Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 ABB /11

13 Sortierung nach Produktgruppen Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite Produktgruppe Baureihe Kapitel/Seite ZS4-SF1-R ab 1/83 ZS4-SF1-T ab 1/82 ZS4-SF-R ab 1/8 ZS4-SF-T ab 1/ ZS4-SP ab 1/68 ZS4-SP-R1 ab 1/0 ZS4-SP-T2 ab 1/69 ZS4-SP-T2-R1 ab 1/1 ZS4-S-R1 ab 1/31 ZS4-S-R2 ab 1/80 ZS4-S-R3 ab 1/85 ZS4-S-T ab 1/5 ZS4-S-T-R1 ab 1/59 ZS4-T3 ab 1/52 ZS6 ab 1/62 ZS6-D1 ab 1/4 ZS6-D1-PE ab 1/49 ZS6-D2 ab 1/46 ZS6-D2-PE ab 1/48 ZS6-PE ab 1/32 ZS6-S ab 1/62 ZS0 ab 1/26 ZS0-PE ab 1/39 ZS95 ab 1/2 ZS95-PE ab 1/40 Schutzabdeckungen CAC ab 5/20 CO ab 1/99 CPBBP ab 2/28 CPE ab 3/91 CPM ab 2/14 CPP ab 3/2 CPUF ab 2/14 CPV ab 2/14 PL ab 1/56 Schutzabdeckungskits KCO ab 1/99 Sicherungen FU520 ab 3/31 FU633 ab 2/98 FUAUTO ab 3/11 Sonderklemmen 131ETTM4TM4 ab 3/94 165ETTM5TM5 ab 3/96 165LTTM5TM5 ab 3/93 M6/9.EE ab 3/89 steckbare Klemmen D1.5/.2ADO-CPE ab 3/14 D1.5/.ADO-CPE ab 3/12 D2.5/.2ADO-CPE ab 3/15 D2.5/.ADO-CPE ab 3/13 MA2.5/5-2CPE ab 3/166 MA2.5/5-CPE ab 3/164 MA2.5/5D-2CPE ab 3/168 MA2.5/5-SFA-CPE ab 3/11 MA2.5/5-SNB-CPE ab 3/10 Stecker weiblich CPFT2 ab 3/164 CPFT2/R ab 3/164 Steckverbinder für Testanwendung CEADO ab 5/30 CEL ab 5/29 CEV ab 5/28 TC5 ab 1/44 Testadapter DC ab 5/33 TP ab 1/44 Testbuchse AL ab 5/32 Teststecker FC2 ab 3/30 FC4 ab 5/31 FC4-1 ab 5/31 Tragschienen PR ab 4/2 Tragschienen-Abstandshalter EM ab 4/5 Trennwände CS ab 1/30 ECP ab 3/2 SCAD ab 3/38 SCD ab 2/61 SCD5 ab 5/12 SCF ab 2/32 SCM ab 2/48 Verbindungspin für Stecker CVABM1 ab 3/155 Verbindungsstift TG ab 5/30 Verlängerung Querverbinderschiene EL ab 5/38 Verriegelung VR ab 1/144 Verteiler DRF ab 2/14 Verteilerklemmen BO ab 3/265 BRT ab 3/260 BRU ab 3/262 Werkzeuge OU ab 3/30 PS ab 1/19 TO ab 1/19 /12 ABB Katalog Niederspannungsprodukte Teil 3 2CDC160001C0108

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferungen von Erzeugnisse und Leistungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferungen von Erzeugnisse und Leistungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferungen von Erzeugnisse und Leistungen (AGB) I. Allgemeine Bestimmungen 1 II. Preise und Zahlungsbedingungen 1 II. Eigentumsvorbehalt 2 IV. Fristen für Lieferungen;

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern*

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern* AGB gemäß ATB, Stand April 2016 Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern* I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen AGB Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Auszug) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (,,Grüne Lieferbedingungen" -GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber gemäß ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik-

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Lacon Electronic GmbH und der Lacon Embedded GmbH (Stand Februar 2015)

Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Lacon Electronic GmbH und der Lacon Embedded GmbH (Stand Februar 2015) Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) der Lacon Electronic GmbH und der Lacon Embedded GmbH (Stand Februar 2015) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen entsprechen, mit Ausnahme der Artikel II.1, 2 und 6, der

Mehr

AGB - Ei Electronics GmbH (Stand: ) 1

AGB - Ei Electronics GmbH (Stand: ) 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ei Electronics GmbH ( AGB ) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die AGB der Ei Electronics GmbH(im Folgenden: Lieferer ) gelten nur für Verträge zwischen dem Lieferer und

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) Artikel I: Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen) gelten

Mehr

AGB gemäß ZVEI. I. Allgemeine Bestimmungen

AGB gemäß ZVEI. I. Allgemeine Bestimmungen AGB gemäß ZVEI Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie ( Grüne Lieferbedingungen" - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern* I. Allgemeine

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt Stand: Juni 2005 I. Allgemeine Bestimmungen 1.Für die Rechtsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Akkumulatorenfabrik MOLL GmbH & Co. KG. KG, Bad Staffelstein Stand 02. November 2016

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Akkumulatorenfabrik MOLL GmbH & Co. KG. KG, Bad Staffelstein Stand 02. November 2016 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) der Akkumulatorenfabrik MOLL GmbH + Co. KG, Angerstr. 50, 96231 Bad Staffelstein (im Folgenden:

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen SYSTEC Gesellschaft für Stand 1. Januar 2012 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen

Mehr

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der LAT Laser-Applikations-Technik GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (Kunden-AGB) I. Allgemeine Bestimmungen Für die Rechtsbeziehungen

Mehr

Kabelkonfektion. Kabelformen. Baugruppenfertigung. Allgemeine Lieferbedingungen. Kundenspezifische Lösungen. I. Allgemeine Bestimmungen

Kabelkonfektion. Kabelformen. Baugruppenfertigung. Allgemeine Lieferbedingungen. Kundenspezifische Lösungen. I. Allgemeine Bestimmungen Kabelkonfektion Kabelformen Allgemeine Lieferbedingungen Baugruppenfertigung Kundenspezifische Lösungen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen)

Mehr

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR ERZEUGNISSE UND LEISTUNGEN DER ELEKTROINDUSTRIE Unverbindliche Konditionenempfehlung des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI) e. V. - Stand: Januar

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 20.05.2010 der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße 27 32108 Bad Salzuflen -im folgenden Auftragnehmer genannt- Vertragsschluss (1) Die Preisangaben

Mehr

Allgemeine Geschäftbedingungen der B & S Analytik GmbH BioMedizinZentrumDortmund, Otto Hahn Str. 15, Dortmund

Allgemeine Geschäftbedingungen der B & S Analytik GmbH BioMedizinZentrumDortmund, Otto Hahn Str. 15, Dortmund Allgemeine Geschäftbedingungen der B & S Analytik GmbH BioMedizinZentrumDortmund, Otto Hahn Str. 15, 44227 Dortmund I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden:

Mehr

Anhang. Silber- (Ag) Preiszuschläge... 7/2. Kupfer- (Cu) Preiszuschläge... 7/3

Anhang. Silber- (Ag) Preiszuschläge... 7/2. Kupfer- (Cu) Preiszuschläge... 7/3 Anhang Silber- (Ag) Preiszuschläge... /2 Kupfer- (Cu) Preiszuschläge... /3 Allgemeine Lieferbedingungen... /4 für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie... /4 Allgemeine Verkaufsbedingungen...

Mehr

Möser Maschinenbau GmbH Peter Möser Dipl.-Ing., Schweiß-Faching. Am Bahnhof 12 c D Rochlitz Germany

Möser Maschinenbau GmbH Peter Möser Dipl.-Ing., Schweiß-Faching. Am Bahnhof 12 c D Rochlitz Germany Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Erzeugnisse I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 1.30 vom Preise Zahlungsbedingungen und Aufrechnung sowie Rückgaberecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 1.30 vom Preise Zahlungsbedingungen und Aufrechnung sowie Rückgaberecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 1.30 vom 01.11.2015 Artikel die gegenüber der jeweils vorherigen Version geändert oder hinzugefügt wurden sind mit einem * markiert. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie ("Grüne Lieferbedingungen" - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

Mehr

AGB per Hitachi Automotive Systems Espelkamp GmbH per

AGB per Hitachi Automotive Systems Espelkamp GmbH per AGB per Hitachi Automotive Systems Espelkamp GmbH per 22.02.2017 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik GmbH (Stand: )

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik GmbH (Stand: ) Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik GmbH (Stand: 15.11.2012) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011)

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011) Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011) 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Folien und Leistungen, einschließlich

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAHN GmbH & Co KG (Stand: )

Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAHN GmbH & Co KG (Stand: ) HAHN GmbH & Co. KG, Bellersheimer Str. 45, Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAHN GmbH & Co KG (Stand: 22.01.2018) Art. I: Allgemeine Bestimmungen 1. Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSS Data System Service GmbH. b) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSS Data System Service GmbH. b) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Liefer- und Zahlungsbedingungen Präambel Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden

Mehr

AGB OSAAP UG Ordnung und Sauberkeit Am ArbeitsPlatz Hauptstr. 9, Ittlingen

AGB OSAAP UG Ordnung und Sauberkeit Am ArbeitsPlatz Hauptstr. 9, Ittlingen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im folgenden: Lieferungen ) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Mehr

BAIER GmbH & Co. KG Maschinenfabrik Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und Ersatzteilen und Leistungen an Unternehmer (''AGBM'')

BAIER GmbH & Co. KG Maschinenfabrik Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und Ersatzteilen und Leistungen an Unternehmer (''AGBM'') 1. Geltungsbereich 1.1 Die AGBM gelten nur für Lieferungen von Maschinen und Ersatzteilen und Leistungen ("Lieferungen"), die wir auf Grund eines Vertrages zwischen uns und einem Unternehmer ("Kunde")

Mehr

E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH, Altdorf Verkaufsbedingungen

E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH, Altdorf Verkaufsbedingungen E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH, Altdorf Verkaufsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss 1.1. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten gegenüber jeder natürlichen und juristischen

Mehr

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR -

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i. S. d. 14 BGB 1 Anwendungsbereich

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer (''AGB'') Stand Februar 2011

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer (''AGB'') Stand Februar 2011 Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer (''AGB'') Stand Februar 2011 1. 1.1 1.2 Geltungsbereich Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Folien und Leistungen, einschließlich

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen 1 Allgemeines Diese Allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen des

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Assion Electronic GmbH Stand: August 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Assion Electronic GmbH Stand: August 2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Assion Electronic GmbH Stand: August 2017 1 Vertragsgegenstand 1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik Software GmbH (Stand: )

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik Software GmbH (Stand: ) Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHULZ Systemtechnik Software GmbH (Stand: 11.06.2018) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMS Umweltschutz GmbH / Smartwasher / AMS Rozone GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMS Umweltschutz GmbH / Smartwasher / AMS Rozone GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMS Umweltschutz GmbH / Smartwasher / AMS Rozone GmbH 1. Geltung AGB 1.1. Verbraucher im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung

Mehr

6. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01.08.2010 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie ( Grüne Lieferbedingungen GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Unverbindliche Konditionenempfehlung

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen der TGA Energietechnik Wittenberg GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen der TGA Energietechnik Wittenberg GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen der TGA Energietechnik Wittenberg GmbH I. Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (für deutsche und österreichische Kunden)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (für deutsche und österreichische Kunden) Allgemeine Verkaufsbedingungen (für deutsche und österreichische Kunden) (9/2015) I. Allgemein Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Lieferungen der NKT s.r.o., Průmyslová 1130, in 272 01 Kladno,

Mehr

c) Der Auftragnehmer versichert, dass sämtliche Daten frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheberrechte oder sonstige geistige Schutzrechte.

c) Der Auftragnehmer versichert, dass sämtliche Daten frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheberrechte oder sonstige geistige Schutzrechte. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der TST Display Produktion GmbH (im Folgenden Auftragnehmer ) sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Lieferungen und sonstige

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden

Mehr

1. Geltungsbereich. 2. Angebot. 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4. Selbstbelieferungsvorbehalt. 5. Zahlungsbedingungen. 6.

1. Geltungsbereich. 2. Angebot. 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4. Selbstbelieferungsvorbehalt. 5. Zahlungsbedingungen. 6. Stand: Dezember 2014 Seite 1 von 12 1. Geltungsbereich 2. Angebot 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang 4. Selbstbelieferungsvorbehalt 5. Zahlungsbedingungen 6. Liefertermine 7. Eigentumsvorbehalt 8. Sachmängel

Mehr

Artikel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel I: Allgemeine Bestimmungen Artikel I: Allgemeine Bestimmungen 1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge des Verkäufers über Warenlieferungen, oder auch soweit sie besonders

Mehr

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. FLEXIM Flexible Industriemesstechnik GmbH Wolfener Str. 36 D-12681 Berlin Änderungen ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse (Lieferungen) und Leistungen der SSB Duradrive GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern. Stand: Juli 2009

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

AGB Paul Vahle GmbH & Co. KG - Stand Oktober Seite 1

AGB Paul Vahle GmbH & Co. KG - Stand Oktober Seite 1 AGB Paul Vahle GmbH & Co. KG - Stand Oktober 2017 Seite 1 Allgemeine Lieferbedingungen ( AGB ) für Erzeugnisse und Leistungen der Paul Vahle GmbH & Co. KG' zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FRANZ SCHUCK GMBH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FRANZ SCHUCK GMBH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FRANZ SCHUCK GMBH I. Allgemeine Bestimmungen 1. Sämtliche Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferung ) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ( Stand )

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ( Stand ) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ( Stand 14.03.2004 ) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Alle Lieferungen und Leistungen der Rolf & Ehrig Elektrotechnik GbR (R&E) erfolgen ausschließlich aufgrund

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Stand: 23.01.2017 MEN@NET GmbH Seite 1 von 5 Tel.: +49 (0) 451 5040500 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMB-Dahms

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMB-Dahms Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMB-Dahms 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden AGB-V gelten nur für Lieferungen von Maschinen und Ersatzteilen ("Lieferungen"), die der Verkäufer auf Grund eines

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH 1 Geltungsbereich Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Auftraggeber abgeschlossenen

Mehr

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen Siteco Österreich GmbH

Allgemeine Lieferbedingungen Siteco Österreich GmbH Allgemeine Lieferbedingungen Siteco Österreich GmbH I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers

Mehr

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) I) Allgemeine Bestimmungen 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Die Lieferungen und Leistungen der (im folgenden: DUS GmbH) erfolgen - sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Allgemeines

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Allgemeines Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Allgemeines 1.1 Vertragspartner des Kunden ist die Gebrüder Fabian GmbH ( Gebrüder Fabian ), eingetragen im Handelsregister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH 1. Geltungsbereich a. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Unverbindliche Konditionenempfehlung des ZVEI - Zentralverband

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH 1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand (1) Unsere AGB gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr ChenYang Markt Schwabener Str. 8 85464 Finsing Germany Tel.: +49-8121-2574100 Fax: +49-8121-2574101 http://www.chenyang.de info@chenyang.de

Mehr

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferungen an Unternehmen i.s.d. 14 BGB erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (LIEFERBEDINGUNGEN) - AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (LIEFERBEDINGUNGEN) - AGB 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Sämtliche Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferung ) durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen TRsystems GmbH, Systembereich Unidor Stand 10/08

Verkaufs- und Lieferbedingungen TRsystems GmbH, Systembereich Unidor Stand 10/08 Verkaufs- und Lieferbedingungen TRsystems GmbH, Systembereich Unidor Stand 10/08 1. Angebot und Vertragsschluss 1) Allen - auch künftigen - Angeboten und Lieferungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

HEITEC AG_Elektronik: Aufbausysteme / Gehäusetechnik Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AVLB") (Stand März 2015)

HEITEC AG_Elektronik: Aufbausysteme / Gehäusetechnik Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) (Stand März 2015) 1. Geltungsbereich... 1 2. Angebot... 1 3. Beistellungen des Kunden... 1 4. Lieferbedingungen, Gefahrübergang... 1 5. Zahlungsbedingungen... 2 6. Lieferzeit... 2 7. Selbstbelieferungsvorbehalt... 2 8.

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen Maßgeblich für den Geschäftsverkehr zwischen den Parteien sind die Allgemeinen Lieferbedingungen in deutscher Sprache. Die englischsprachige Fassung ist eine unverbindliche

Mehr

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering Seite 1 von 8 Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering mbh 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für die Erstellung von 3D Datensätzen,

Mehr

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt Blatt 1 von 4 Erstellt 04.04. 2010 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Vertragsparteien 1.1 rosas bedeutet oder solchen Personen, deren sich rosas zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen der Fa. INDEG GmbH

Allgemeine Lieferbedingungen der Fa. INDEG GmbH Allgemeine Lieferbedingungen der Fa. INDEG GmbH I. Allgemeine Bestimmungen (1) Soweit der Besteller Unternehmer ist im Sinne von 14 BGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und der Gesellschaft

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen TRIAX GmbH 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1 Allgemeines Unseren sämtlichen, auch zukünftigen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Jede Abweichung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot Fassung vom März 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im kaufmännischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BV Anlagenbau GmbH (Stand: 10/2016)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BV Anlagenbau GmbH (Stand: 10/2016) Allgemeine Geschäftsbedingungen der BV Anlagenbau GmbH (Stand: 10/2016) 1 Geltungsbereich und Anwendung Diese Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr (Käufer und Verkäufer sind Unternehmer) 1 Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den kaufmännischen Geschäftsverkehr

Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den kaufmännischen Geschäftsverkehr Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den kaufmännischen Geschäftsverkehr 1 Allgemeines Unseren sämtlichen, auch zukünftigen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden

Mehr