Signalwort: Gefahr. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

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1 1 Bezeichnung der Zubereitung und Firmenbezeichnung Produktidentifikator Olschner Optimal 20.0 A Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Spezialreiniger zur gewerblichen Verwendung - Reinigungsprozesse in industrieller Umgebung und Anwendung. nicht unterstützte Verwendung: private Verwendung - kein Publikumsprodukt. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Bernd Olschner GmbH Gewerbestrasse 46 D Moos info@bernd-olschner-gmbh.com Fax: Telefon Tel.: (Nur zu Bürozeiten Mo.- Fr Uhr besetzt) 2 Mögliche Gefahren Einstufung Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Akute Toxizität, Kategorie 3, Oral, H301 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1A, H314 Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm und Signalwort des Produkts Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG: T Giftig beim Verschlucken (R25) C Verursacht Verätzungen (R34) Signalwort: Gefahr GHS 05 GHS Gefahren-bestimmende Komponente für die Etikettierung enthält: anorganische Fluoride Gefahrenhinweise H301 H314 Sicherheitshinweise Prävention: P280 Reaktion: P301 + P330 + P331 P303 + P361 + P353 P305 + P351 + P338 P309 + P310 Lagerung: P405 Giftig bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund Ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. (oder dem Haar) BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Kennzeichnungselemente nach Richtlinie 1999/45/EG: T Giftig C - Ätzend Gefahrenhinweis (R-Sätze): Giftig beim Verschlucken.(R25) Verursacht Verätzungen (R34). Sicherheitsratschläge (S-Sätze): Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren (S 26). Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S28). Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen (S 37/39). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) (S 45). Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes Produkt. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien nötigen Vorsicht zu handhaben. Seite 1/7

2 3 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Gemisch Chemische Charakterisierung Lösung von anorganische Fluoriden, Säuren. Exakte Zusammensetzung unterliegt Eigentumsschutzrechten. Gefährliche Inhaltsstoffe Stoffname: Ammoniumbifluorid, (EN: Ammoniumbifluoride), EG-Nr. : Anteil : 25 % C < 50 % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Akut Tox. 3 - H301, Hautätz. 1A H314, Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG: T, C R 25, R34 Stoffname: Phosphorsäure, EG-Nr. : Anteil : 5 % C < 10 % GHS-Einstufung: Hautätz. 1B; H314, Korrosiv, H290 EG-Einstufung: C; R34 (Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist Abschnitt 16 zu entnehmen) 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste Hilfe Maßnahmen Allgemeine Maßmahmen Ersthelfer auf Selbstschutz achten. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Mit viel Wasser abspülen. Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Ehestmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Eine besonders hohe Gefährdung besteht nach Inhalation von Dämpfen aus erhitzter Substanz (HF-Freisetzung!). Nach Hautkontakt Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten. Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Im Anschluss mit 2,5%igem Calciumgluconat-Gel behandeln, um freigesetzte Hydrogendifluorid-Ionen bzw. HF zu binden. Ersatzweise: nasse Umschläge mit 10%iger Calciumgluconat-Lösung aufbringen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Nach großflächiger Einwirkung Betroffenen sofort unter der Notbrause gründlich abduschen (Helfer auf Selbstschutz achten!). Auf die gespülte Haut Kompressen, die mit 10%iger Calciumgluconat-Lösung getränkt sind, aufbringen. Zwischenzeitlich Arzt zum Unfallort rufen. Nach Augenkontakt Nach Augenkontakt (auch nach Dampf-Einwirkung) unverzüglich: Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Milden Wasserstrahl direkt in das Auge richten, um die Substanz schnellstmöglich und gründlich zu entfernen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Möglichst sofortigen Transport zum Augenarzt veranlassen. Nach Verschlucken Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. S o f o r t 1-4 Trinkampullen "frubiase calcium T" oder 1%ige Calciumgluconat-Lösung in kleinen Schlucken trinken lassen (wenn nicht verfügbar: ersatzweise Milch oder Kreideaufschwemmung, sonst Wasser). Zwischenzeitlich Notarzt zum Unfallort rufen. Bei Spontanerbrechen Kopf des Betroffenen in Bauchlage tief halten, um Aspiration von Erbrochenem zu verhütenkeine Neutralisationsversuche. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Augenkontakt muß mit schweren, evtl. irreversiblen Schädigungen an Binde- und Hornhaut sowie im Augeninneren gerechnet werden. An der Haut können tiefreichende, schlecht heilende Ätzwunden entstehen. Bei inhalativer Einwirkung in Form von Aerosol sind Reiz- und Ätzwirkungen an den Schleimhäuten in Nase, Mund und Rachen, aber auch tieferer Atemwege zu erwarten. Bei massiver Inhalation Lungenschäden. Versehentliches Verschlucken führt zu schweren Vergiftungen mit der allgemein für Fluoride typischen Symptomatik. Hinweise für den Arzt Seite 2/7

3 Augenkontakt erfordert gründlichste Spülung mit Wasser oder isotoner Kochsalzlösung (keine Phosphat-haltige Spüllösung anwenden -> bindet dringend benötigte Calciumionen!). Im Anschluss wird Spülung mit 1%iger Calciumgluconat-Lsg. empfohlen (Die Anwendung von Calciumgluconat am Auge ist wegen des Risikos einer Verkalkung im Cornea-Stroma nicht unumstritten. Dem gegenüber steht aber der Vorteil, dass Calciumgluconat die lokal und systemisch extrem wirksamen Fluoridionen effektiv bindet.). Stets schnelle Weiterbehandlung durch Augenarzt (hier auch Corticosteroid- und Antibiotika-- Behandlung). Hautareale nach Spülung großflächig mit Calciumgluconat-Gel abdecken, wenn möglich leicht einmassieren. Zwischendurch mit Wasser abwaschen und durch neues Gel ersetzen. Diese Behandlung auch bei (noch) fehlendem Schmerz durchführen. Bei Verätzungen 2./3. Grades sollte mit Calciumgluconat unterspritzt werden: Empfohlen werden Injektionen mit 10%igem Calciumgluconat in Dosierungen von 0,5 mg/cm² Haut im Randbereich des geschädigten Areals (bis 3malig/Tag). An Fingern und Zehen ist das Unterspritzen problematisch. Gabe von Analgetika nach Erfordernis, bald auch Tetanusprophylaxe. Bei Verätzungen 3. Grades ab ca. Handtellergröße ist Ca- und Mg-Substitution mittels Infusionen indiziert, unter Kontrolle der Serumspiegel und des EKG. Weitere intensivmedizinische Überwachung/Behandlung. Nach inhalativer Exposition Lungenödemprophylaxe fortsetzen, bald auch Antibiotika-Gabe. Wurden freigesetzte Dämpfe (HF) inhaliert, wird zusätzlich die Inhalation einer 2,5-3%igen Calciumgluconat-Lsg. in physiologischer Kochsalzlösung über einen Vernebler empfohlen. Überwachung der Herz-Kreislauffunktion, symptomatische Behandlung (s.u.) und baldiger Transport zur Klinik. Nach Ingestion werden empfohlen: vorsichtige endoskopische Untersuchung und schnellstmögliche Magenentleerung; Magenspülung mit 1%iger Calciumgluconatlsg. und anschließend Instillation von 40 g Calciumgluconat. Weitere Behandlung symptomatisch: Bei Blutdruckabfall/Schock Infusion physiologischer Kochsalzlösung mit 5 % Laevulose oder Dextrose und Zusätzen entsprechend den Kontrollen des Wasser- und Elektrolythaushaltes. Bei Chvostek- bzw. Trousseau-Zeichen oder bei Krämpfen Calciumgluconat sehr langsam i.v. erfolgs- oder blutspiegelorientiert injizieren. Evtl. Sauerstoffbeatmung. Rhythmusstörungen (Monitorüberwachung) können Infusion von Lidocain, 2-4 mg/min, oder Defibrillation erfordern (dann auch Elektrolyte besonders aufmerksam kontrollieren). Bei jedem Intoxikationsverdacht (auch wenn Symptome fehlen) sollte eine stationäre Aufnahme erfolgen. Besonders wichtig neben der Überwachung von Kreislauf- und Atemfunktion sind kurzfristige Kontrollen von Elektrolyten, arteriellen Blutgasen, Kreatinin, Harnstoff-Stickstoff und Gerinnungsstatus. Die klinische Behandlung von Hautschäden sollte analog einer Verätzung durch Flusssäure erfolgen. (Quelle:GESTIS - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignet: Wassersprühstrahl, Sand, Schaum, Kohlendioxid, Pulver. Löschmittel auf Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren Gefahr giftiger Dämpfe: Ammoniak, Fluorwasserstoff, Stickstoffoxide. Produkt selbst ist nicht brennbar. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Hinweise für die Brandbekämpfung Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen des Löschwassers in Oberflächen- und Grundwasser sowie Boden vermeiden. Hautkontakt durch Tragen geeigneter Schutzkleidung und durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes vermeiden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes / verschüttetes Produkt. Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8 beachten. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien nötigen Vorsicht zu handhaben. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen von Produkt und großer Mengen verunreinigtem Waschwassers in Gewässer und Boden vermeiden. Eindringen größerer Mengen in die Kanalisation vermeiden. Methoden und Material zur Rückhaltung und Reinigung Bei Resten: Ausgetretenes Material mit neutralisierendem und flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Für ausreichende Lüftung sorgen. TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang beachten Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur: Handhabung siehe Kapitel 7, Schutzausrüstung s. Kap. 8., Entsorgung s. Kap. 13. Seite 3/7

4 7 Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei der Lagerung und Anwendung dieses Stoffs sollte eine Augenspüleinrichtung und eine Notdusche vorhanden sein. Behälter dicht geschlossen halten. Bei der Arbeit nicht essen oder trinken. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben, möglichst stehend lagern. Anwendung nur bei Raumtemperatur oder geschlossene Anlage. Beim Transport nur geeignete Kunststoffgebinde, bevorzugt aus PE oder PP benutzen. Vorbeugende Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Gefahr giftiger Dämpfe bei Erhitzung: Ammoniak, Fluorwasserstoff, Stickstoffoxide. Produkt selbst ist nicht brennbar. Bedingungen zur sicheren Lagerung Vorbeugende Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz (Anlagenbau) Stoff ist nicht brennbar. Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen auf die brennbaren Stoffe im Bereich abstimmen. Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen. Angaben zu den Lagerbedingungen Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Optimale Lagertemperatur C. Getrennt von starken Säuren und Basen lagern. Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten: - Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe. - Infektiöse, radioaktive und explosive Stoffe. - Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase. - Selbstentzündliche Stoffe. - Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden. - Organische Peroxide. - Brandfördernde Stoffe der Gruppe 1 nach TRGS Ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS Entzündliche feste Stoffe der Lagerklasse 4.1 A und 4.1 B. - Entzündliche flüssige Stoffe der Lagerklasse 3. - brennbare Materialien, wie z.b. Papier, Pappe, Holz, Folien. Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind (s. Kap. 10). (Einzelheiten siehe Leitfaden zur Zusammenlagerung von Chemikalien des VCI) Anforderungen an Lagerräume und Behälter An einem Ort mit säurebeständigem Boden oder auf einer Auffangwanne lagern, so dass bei Auslaufen der Schutz des Grundwassers gewährleistet wird. Bereich ätzende Stoffe. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Behälter dicht geschlossen halten. Keine Glas-, Quarz-, oder Metallbehälter verwenden. Lagerklasse VCI: 6.1B Nicht brennbare giftige Stoffe Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagert werden. SpezifischeVerwendungen: Spezialreiniger zur Beseitigung von Rückständen auf Oberflächen. Zusätzliche Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Produktspezifikation. Mildere Ersatzprodukte mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko: Olschner Optimal 20.0A 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter: TRGS Arbeitsplatzgrenzwerte Stoffname: Ammoniumbifluorid, (EN: Ammoniumbifluoride) EG-Nr. : TRGS 900: 1 mg/m³ bezogen auf die einatembare Fraktion. (HF und anorganische Fluorverbindungen) Überschreitungsfaktor: 4; Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 h Kategorie II - Resorptiv wirksame Stoffe Gefahr der Hautresorption: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren, haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Geeignete Beurteilungsmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen umfassen messtechnische und nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden wie sie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402 beschrieben sind. Persönliche Schutzausrüstung (EN 465): Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und Menge arbeitplatzspezifisch auszuwählen. Atemschutz Seite 4/7

5 Erforderlich beim Auftreten von Stäuben/Dämpfen: Für gute Lüftung sorgen (siehe auch Kapitel 7). Falls dies nicht ausreicht, muss ein geeigneter Atemschutz getragen werden(z.b. unbeabsichtigte Stofffreisetzung, Arbeitsplatz-- grenzwertüberschreitung). Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Partikelfilter P2 oder P3, empfohlen P3, Kennfarbe: weiß. Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen. Handschutz Lösemittel und säurebeständige Schutzhandschuhe gemäß Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 195 tragen. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren. Hautpflege beachten. Bei Vollkontakt: Handschuhmaterial: Butylkautschuk Schichtstärke (mm): 0,5 Durchdringungszeit (min): > 480 oder Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - NBR Schichtstärke (mm): 0,35 Durchdringungszeit (min): > 480 Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe. Augenschutz (EN 166:2001): Schutzbrille: Gestellbrille mit Seitenschutz (Kunststoffgläser, z.b. Klarsicht-PVC). Ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet, ist zusätzlich ein Schutzschirm zu benutzen. Angaben zur Arbeitshygiene Besteht die Gefahr der Kontamination, dürfen in Arbeitsbereichen keine Nahrungs- und Genussmittel aufbewahrt und aufgenommen werden. Für diesen Zweck sind besondere Bereiche einzurichten. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Kleidung vor der Reinigung gut wässern. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Umweltschutzmaßnahmen Siehe Abschnitt 6 und 7. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften, Erscheinungsbild: Form: flüssig Farbe: leicht trübe Geruch : stechend s. Kap. 10 ph-wert: 4 5 bei 20 C Schmelzpunkt: Siedepunkt: <0 >100 C C Dichte bei 20 C: > 1 g/ml bei 20 C Löslichkeit in Wasser: Vollständig mischbar bei 20 C Festkörpergehalt: < 50% % Sonstige Angaben Leitfähigkeit s. Messkurve ms bei 20 C 10 Stabilität und Reaktivität Reaktivität Heftige Reaktionen möglich mit starken Basen: Entwicklung von Ammoniak Chemische Stabilität Stabil bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Erhitzung vermeiden: Der Stoff zersetzt sich beim Erhitzen (s.u.) Mögliche gefährliche Reaktionen Reaktionen mit starken Säuren: Entwicklung von Fluorwasserstoff Reaktionen mit starken Basen: Entwicklung von Ammoniak (z.b. bei Neutralisation, Absaugung erforderlich) Reaktionen bei Hitze: Entwicklung von Fluorwasserstoff und Ammoniak Zu vermeidende Bedingungen Seite 5/7

6 Stabil bei bestimmungsgemäßer Verwendung (Raumtemperatur). Bei Erhitzung Zersetzung und Freiwerden von Ammoniak, Fluorwasserstoff. Nachlassen der Wirksamkeit. Unverträgliche Materialien Glas, Quarz, Kupfer, Zink, Aluminium, Stahl, Edelstahl. (Geeignete Werkstoffe: Polyethylen PE, Polypropylen PP) Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei Erhitzung: Ammoniak, Fluorwasserstoff (HF) s. a. Kap Toxikologische Angaben Symptomatik der akuten Vergiftung wäßrige Lösung von sauren Hydrogendifluorid-Ionen Bei Augenkontakt muß mit schweren, evtl. irreversiblen Schädigungen an Binde- und Hornhaut sowie im Augeninneren gerechnet werden. Augen: Ätzwunden. Besonders gefährlich ist hierbei, daß die Schädigung und der typische Tiefenschmerz erst nach Haut: längerer Latenz bemerkbar werden können, wenn HF bereits in tiefere Gewebe penetriert ist und auch dort Schädigungen verursacht hat. Einatmen: Reiz- und Ätzwirkungen an den Schleimhäuten in Nase, Mund und Rachen und auch tieferer Atemwege. Bei massiver Inhalation sind Lungenschäden zu erwarten. Brennen der Schleimhäute, evtl. Brechreiz. Lokal starke Reiz- und Ätzeffekte in Mund, Rachen, Speiseröhre (Brennen, Schmerzen, Schluckbeschwerden) und im Magen-Darm-Trakt. Verschlucken: Fluorspezifische systemische Wirkungen sind: ausgeprägte Stoffwechselstörungen mit schweren Störungen insbesondere im Herz-Kreislaufsystem, in Muskulatur und Nervensystem (Gefahr der Atemlähmung). Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Ammoniumhydrogenfluorid: Oral LD mg/kg (rat) Karzinogenität: Epidemiologische Studien an Personen mit erhöhter Fluoridbelastung über Trinkwasser/Nahrung oder an beruflich Exponierten ergaben keine Hinweise auf eine kanzerogene Wirkung des Fluorids. (DFG) Angaben zu den Inhaltsstoffen anorganische Fluorverbindungen 12 Umweltbezogene Angaben Toxizität Biologische Effekte: Schädigende Wirkung auf Wasserorganismen. Giftwirkung auf Fische und Plankton. Schädigende Wirkung durch ph - Verschiebung. Bildet trotz Verdünnung noch ätzende Gemische mit Wasser. Neutralisation möglich. Fischtoxizität: danio rerio (Zebrabärbling) LC100: 562 mg/l /96 h (IUCLID). LC0: 237 mg/l /96 h (IUCLID). Persistenz und Abbaubarkeit Die in dieser Zubereitung enthaltene Tenside/Netzmittel erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereitgehalten und diesen zur Verfügung gestellt. Bioakkumulationspotential Eine Anreicherung in Organismen ist nicht zu erwarten. Mobilität im Boden Reagiert mit Calcium (Kalk) im Boden: Bildung von CaF (Flussspat) Andere schädliche Wirkungen Eindringen von Produkt oder großer Mengen verunreinigtem Waschwassers in Gewässer, Boden und in die Kanalisation vermeiden. 13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Empfehlung Für die Entsorgung sind die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch zu beachten. Alle Angaben sind Empfehlungen. Nach Neutralisation geeigneter Deponie zuführen. Lösungen anorganischer Fluoride sind mit größter Vorsicht zu handhaben: jeglichen Kontakt vermeiden und unbedingt in einem gut ziehenden Abzug arbeiten! In Wasser gelöste Reste können als Calciumfluorid ausgefällt werden (Wärmeentwicklung, s. Kap. 10!). Seite 6/7

7 Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Genauen Abfallschlüssel mit dem Entsorger absprechen. Verunreinigte Verpackung Produktreste aufbrauchen. Verpackung optimal entleeren. Genauen Abfallschlüssel mit dem Entsorger absprechen. Nach entsprechender Neutralisation: Nicht kontaminierte und gereinigte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Gereinigte Verpackung Nicht kontaminierte und gereinigte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. 14 Angaben zum Transport UN-Nummer UN 2817 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ADR/RID UN 2817, AMMONIUMHYDROGENDIFLUORID, LÖSUNG, 8 (6.1), II IMDG-Code / ICAO-TI / IATA -DGR UN 2817, AMMONIUM HYDROGENDIFLUORIDE SOLUTION, 8 (6.1), II Transportgefahrenklassen 8 (Ätzende Stoffe), Gefahrzettel: 8/6.1 (ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig) Verpackungsgruppe II (mittlere Gefährlichkeit) Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Tunnelbeschränkungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. Nur in geschlossenen Gebinden transportieren, die dem Originalgebinde entsprechen. Siehe Abschnitte Rechtsvorschriften Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Störfallverordnung Anhang I - Nr.: 2 Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach 1 Abs. 1 Geltungsbereich: giftige Stoffe - Satz 1: 50 t - Satz 2: 200 t Wassergefährdungsklasse: WGK 1 - schwach wassergefährdend BG-Merkblatt: M 004 Reizende/ätzende Stoffe M 005 Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride M 053 Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach JArbSchG beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (MuSchRiV). Gebrauch nur durch technisch qualifizierte Personen. 16 Sonstige Angaben H-Sätze auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H301 Giftig beim Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Änderungen gegenüber der letzten Fassung Allgemeine Überarbeitung siehe Abschnitt 4, 7 und 10. (Anpassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010) Alle vorstehenden Angaben entsprechen dem Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen vom Ausstelldatum. Diese Angaben beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitstechnische Daten; sie stellen keine Eigenschaftszusicherung im Sinne einer technischen Spezifikation dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Seite 7/7

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