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1 F Dezember INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT FÜR NORD- UND MITTELTHÜRINGEN Mitarbeiterbindung Rechtliche Möglichkeiten nutzen! Aktuell Eine Gala für die Besten Regional TWA Straße der Industriekultur

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3 Wirtschaftsmagazin 12/ Kommentiert 3 KOMMENTIERT MITARBEITERBINDUNG RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN NUTZEN! Elmar Dräger Präsidiumsmitglied der IHK Erfurt Geschäftsführer Geotechnik Heiligenstadt GmbH Foto: IHK Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ist für viele Betriebe mittlerweile bittere Realität. Nach einer aktuellen Umfrage im IHK-Bezirk Erfurt sehen sich inzwischen zwei von drei Unternehmen betroffen. Der Fachkräftemangel ist damit die mit Abstand größte Sorge der Firmenchefs. Besserung scheint leider nicht in Sicht. Nach wissenschaftlichen Analysen müssen die Betriebe in zehn Jahren mit einer deutlich reduzierten Belegschaft auskommen. Etliche Firmen versuchen, sich bereits heute qualifizierte Fachkräfte konjunkturunabhängig zu sichern, um künftig gut aufgestellt zu sein. Dabei spielt der Aspekt der Mitarbeiterbindung eine zunehmend wichtige Rolle. Hier sollte mit einem Maßnahmenbündel reagiert werden, das neben wichtigen Schlüsselfaktoren wie der Arbeitnehmerzufriedenheit und einer leistungsgerechten Vergütung auch rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung einschließt. So ist die betriebliche Altersversorgung (bav) für kleine und mittelständische Firmen immer häufi ger ein Instrument, um begehrte Fachund Führungskräfte in ihr Unternehmen zu holen und dort zu halten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet ab 1. Januar 2018 neue Anreize, um die Verbreitung der bav zu fördern. Neben der Mitarbeiterbindung und -gewinnung ist auch die Übernahme sozialer Verantwortung Motivation, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Ein weiteres mögliches Mittel, um im Wettstreit um qualifiziertes Personal zu punkten, sind Zuwendungen, die steuerfrei oder mit einem pauschalierten Steuersatz an Arbeitnehmer gezahlt werden und für die keine Sozialversicherungsabgaben anfallen. Sie stellen ein effektives Mittel dar, um Lohnkosten zu senken und gleichzeitig die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Mit regelmäßigen Zuwendungen an die Mitarbeiter, zum Beispiel mit Waren- oder Tankgutscheinen, der Überlassung einer Bahncard oder der Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung, besteht nicht nur eine günstige Alternative zur klassischen Lohnerhöhung. Sie setzen auch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung im Unternehmen. Diese und andere Investitionen in die Mitarbeiterbindung und Personalpflege werden sich langfristig auszahlen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Heft! Ihr Elmar Dräger Präsidiumsmitglied der IHK Erfurt Industrie- und Handelskammer Erfurt Herausgeber des IHK Wirtschaftsmagazins Mail info@erfurt.ihk.de Tel Fax IHK Erfurt Arnstädter Straße Erfurt

4 GROSSE THEMEN TITELTHEMA MITARBEITERBINDUNG - RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN NUTZEN! 14 Gute Mitarbeiter finden und halten dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Unser geltendes Recht bietet hierfür zahlreiche unterstützende Möglichkeiten. Praxis MEIN BERUF VORGESTELLT 27 Arbeiten Sie zusammen mit der IHK und der Thüringer Allgemeine. Machen Sie, als Unternehmen, gemeinsam mit ihren Azubis auf sich und Ihre Ausbildungsberufe aufmerksam. Foto: istock Foto: istock Ratgeber GROSSER RATGEBERTEIL 44 Neue Informationen und wichtige Ratschläge rund um die Themen Alternative Streitbeilegung, Pfändungsschutz und steuerliche Tipps zum Elektrofahrzeug.

5 RUBRIKEN KOMMENTIERT 03 Mitarbeiterbindung 03 KONJUNKTUR 06 5 Fakten zum Gründungsgeschehen in Thüringen 06 AKTUELL 08 Eine Gala für die Besten 08 Thüringer Gründertag 10 TITELTHEMA 14 Mitarbeiterbindung - Rechtliche Möglichkeiten nutzen! 14 Bonus Weihnachtsgeld 24 Foto: istock PRAXIS 26 Polen - Geschäftsaufbau und Vertrieb 26 Mein Beruf vorgestellt 27 Umfrage Kaufmann e-commerce 28 REGIONAL 34 Wirtschaftspreis 2017/ TWA - Straße der Industriekultur 42 Titel SCHWANGER AM ARBEITSPLATZ 20 Diese Situation erfordert besondere Maßnahmen. Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Foto: istock RATGEBER 44 Steuertipp des Monats 46 BEKANNTMACHUNGEN 47 BÖRSEN 50

6 6 Wirtschaftsmagazin 12/ Konjunktur KONJUNKTUR 5 FAKTEN ZUM GRÜNDUNGSGESCHEHEN IN THÜRINGEN Die Gründungsdynamik in Thüringen verläuft seit Jahren gebremst. Auch 2017 wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen. Eine Änderung dieses Trends ist derzeit nicht in Sicht. Fakt 1 Konjunktur und Arbeitsmarkt bremsen Gründungstätigkeit Gewerbeanmeldungen in Thüringen Eine positive konjunkturelle Entwicklung und eine damit verbundene niedrige Arbeitslosenquote wirken sich negativ auf das Gründungsgeschehen aus. Der Grund dafür ist einfach: Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt ist auch attraktiv für potentielle Gründer. Anstatt den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen, entscheiden sich viele für ein Angestelltenverhältnis. Fakt 2 Gründungsintensität im Bundesvergleich nur unterdurchschnittlich Beim Vergleich der Existenzgründungsintensität (Anzahl der Existenzgründungen pro Einwohner im erwerbsfähigen Alter) liegt Thüringen im Länderranking mit einem Wert von nur 45,9 auf dem letzten Platz. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn kommt Ostdeutschland auf 53,6 Gründungen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter. Der bundesdeutsche Durchschnitt beläuft sich auf 73,3. Vergleichswerte der Existentgründungen pro Einwohner Deutschland Ostdeutschland 73,3 53,6 Thüringen 45,9 Fakt 3 Qualität vor Quantität Die Gründungsintensität insgesamt ist in Thüringen nur schwach ausgeprägt. Allerdings hat die Qualität der Gründungen im Freistaat in den vergangenen Jahren zugenommen. So lag der Anteil der Betriebsgründungen mit besonderer wirtschaftlicher Substanz - also Gründungen als Personen- oder Kapitalgesellschaften bzw. Gründungen mit Beschäftigten - mit 23,1 Prozent im Jahr 2016 über dem Bundesdurchschnitt von 18,4 Prozent. Laut aktuellem Gründerreport belegt Thüringen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt im Länderranking Platz Eins. Anteil der Betriebsgründungen in Prozent Thüringen 23,1 Deutschland 18,4 Fakt 4 Anmeldungen sind geringer als Abmeldungen Seit 2011 liegt die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Freistaat unter den Gewerbeabmeldungen. Dieser Trend dürfte auch 2017 anhalten. Von Januar bis Juli 2017 registrierte das Statistische Landesamt Anmeldungen (-18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum) und Abmeldungen (-3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

7 Wirtschaftsmagazin 12/ Konjunktur 7 Fakt 5 Handel, Bau und Dienstleistungen dominieren Ein Blick auf die Struktur der Gewerbeanmeldungen nach Branchen zeigt, dass diese in den vergangenen Jahren recht stabil war. Ein Großteil der Gründer zieht diejenigen Branchen vor, für die nur ein geringes Startkapital benötigt wird. So haben 2016 die meisten Gründungen im Dienstleistungssektor, im Handel und dem Baugewerbe stattgefunden. Gewerbeanmeldungen in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe Handel Diensleistungen (Dienstleistungen: Gastgewerbe; Information und Kommunikation; Finanz-/Versicherungsdienstleistungen; freiberufliche, wiss. und techn. Dienstleistungen; sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen; Grundstücks-/Wohnungswesen) Daten: Quelle Thüringer Landesamt für Statistik, Stand: 2016 Anzeige

8 8 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell EINE GALA FÜR DIE BESTEN IHK WÜRDIGTE HERVORRAGENDE AZUBIS UND AUSBILDUNGSBETRIEBE Am 6. November 2017 ehrte die Industrie- und Handelskammer Erfurt insgesamt 92 Auszubildende aus 77 Unternehmen für ihre sehr guten Prüfungsergebnisse. Victoria Muth (im Bild oben links) hat sogar den bundesweit besten Abschluss in ihrem Beruf erreicht. Ausgezeichnet wurden auch 11 Firmen mit dem Titel Hervorragender Ausbildungsbetrieb. Wer seine Duale Ausbildung mit einem sehr guten Ergebnis beendet hat, besitzt beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt und verfügt über eine solide Grundlage für ein erfolgreiches Berufsleben, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser. Die 92 Absolventen seien die Besten ihres Jahrgangs und erreichten mit mindestens 92 von 100 möglichen Punkten allesamt die Endnote Sehr gut auf ihrem IHK-Zeugnis. Im Rahmen einer Galaveranstaltung übergab Professor Gerald Grusser gemeinsam mit Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die Urkunden und Pokale an die Jugendlichen, die mit ihren Eltern und Unternehmensvertretern eingeladen waren. Aber nicht nur die besten Auszubildenden wurden geehrt, sondern auch 11 verdienstvolle Unternehmen mit dem Titel Hervorragender Ausbildungsbetrieb. Die Auswahl der Betriebe erfolgte gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit in Erfurt, Gotha, Nordhausen und Suhl. Fotos: IHK (6)

9 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell 9 FORUM BERUFSSTART Die größte mitteldeutsche Berufsorientierungsmesse öffnete am 15. und 16. November 2017 zum 26. Mal ihre Pforten. In der Erfurter Messehalle erwartete die Besucher ein Ausstellerrekord: 243 Stände aus Industrie, Handel, Handwerk, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen präsentierten ihre Ausbildungs- und Studienangebote. An beiden Messetagen gaben Azubis, Ausbilder, Studenten und Dozenten Einblicke in Ausbildung und Studium. Im Kompetenztestzentrum konnten Jugendliche ihre Stärken herausfinden und beim Bewerbungsmappencheck ihre Unterlagen prüfen lassen. Die Aussteller und Organisatoren die Industrie- und Handelskammer Erfurt, die Handwerkskammer Erfurt und die Agentur für Arbeit Erfurt freuten sich über fast Besucher. Fotos: IHK (4) Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (2.v.l., Bild oben links) ließ es sich nicht nehmen, die Berufsorientierungsmesse persönlich mit den Veranstaltern zu eröffnen und informierte sich beim anschließenden Messerundgang über die Angebote aus Industrie, Handel, Handwerk und Hochschulen. Anzeige

10 10 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell KONJUNKTURGESPRÄCH Die Hoteliers und Gastronomen in Thüringen blicken auf eine gute Sommersaison zurück. Der Ausblick auf die nächsten Monate ist jahreszeitlich bedingt aber etwas gedämpft. Das geht aus den aktuellen Konjunkturumfragen von Industrie- und Handelskammer Erfurt und DEHOGA Thüringen hervor. Wie beurteilen die Unternehmen des Hotelund Gaststättengewerbes ihre gegenwärtige wirtschaftliche Situation? Wie wirken sich die aufwendigen Dokumentations- und Nachweispflichten auf die Betriebe aus? Welche Auswirkungen hat die angespannte Fachkräftesituation in der Branche? Hat sich die Ausbildungssituation im Gastgewerbe wieder stabilisieren können? Antworten zu diesen und weiteren Fragen erhielten die Vertreter der Medien in einem Pressegespräch am 16. November 2017 in der IHK Erfurt. (v.l.n.r.) Steffen Schulze, Abteilungsleiter der IHK Erfurt, Catrin Auerbach, Vizepräsidentin der IHK Erfurt und Geschäftsführerin Burghof, Kyffhäuser Betreibergesellschaft, Mark A. Kühnelt, Präsident, DEHOGA Thüringen e.v. und Direktor Spa & Golf Resort Weimarer Land, sowie Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer, DEHOGA Thüringen e.v., informierten über die Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe. THÜRINGER GRÜNDERTAG Fotos: IHK (5) Auf große Resonanz stieß der diesjähriger Gründertag am 16. November 2017 im Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx). Den zahlreichen Vorträgen und Workshops rund um das Thema Selbstständigkeit folgte die erste Open Start-up Night, bei der Jungunternehmer ihren erfolgreichen Weg in die Selbstständigkeit vorstellten und Erfahrungen austauschten. In einem Pressegespräch stellten Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (Mitte), IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser (r.) und der Leiter des ThEx, Dirk Wegler, den Gründerreport 2017 vor. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des ThEx erfreuen sich einer wachsenden Nachfrage und sichern die Qualität und Stabilität der Gründungen.

11 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell ZUKUNFTSGESPRÄCH VON SWF UND IHK Zum Abschluss des Reformationsjubiläums 2017 hatten sich das Staatswissenschaftliche Forum e.v. (SWF) und die Industrie- und Handelskammer Erfurt am 9. November 2017 im Erfurter Palmenhaus mit der Frage nach dem aktuellen Inhalt der protestantischen Botschaft aus unterschiedlichen geistes- und sozialwissenschaftlichen Perspektiven beschäftigt. Es geht darum, Privatheit, Freiheit und Autonomie im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung in neuer Solidarität weltumspannender zu konzipieren und zu leben. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Ursachen für die Rechtfertigungskrise der Sozialen Marktwirtschaft diskutiert. Fotos: IHK (2) Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke von der Universität Erfurt führte in das Thema Rechtfertigungskrise der Sozialen Marktwirtschaft und Global Justice Voraussetzungen einer sozialen Globalisierung? ein und konnte ein hochkarätiges Podium begrüßen, u.a. mit Christine Lieberknecht, Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen a.d., und Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende Transparency International Deutschland e.v., Berlin. USA WICHTIGSTER THÜRINGER EXPORTMARKT Die Vereinigten Staaten sind nach wie vor wichtigstes Exportland für Thüringer Unternehmen und belegen seit Jahren vordere Ränge in der Thüringer Ausfuhrländerstatistik. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt informierte am 16. November 2017 über aktuelle Entwicklungen und Markteinstiegschancen in den USA. Für die Thüringer Unternehmen ist der US- Markt sehr attraktiv. Die Handelsbeziehungen nach Übersee weisen seit Jahren eine positive Entwicklung auf. Allein im ersten Halbjahr 2017 hat das Ausfuhrvolumen des Freistaats einen Wert von mehr als 534 Millionen Euro erreicht, das sind sieben Prozent der Gesamtausfuhren, informiert IHK-Abteilungsleiterin International Cecilia Michel. Dabei hätten insbesondere Erzeugnisse der Elektrotechnik, der Mess- und Regeltechnik sowie der Automobilzulieferindustrie die Hitliste der Exportwaren angeführt. Während die Vereinigten Staaten noch 2010 auf Rang fünf der Thüringer Exportstatistik rangierten, führen sie aktuell vor Frankreich und Ungarn die Liste an. Derzeit unterhalten 348 Thüringer Betriebe wirtschaftliche Kontakte zu den Vereinigten Staaten. Die Herausforderungen, denen sich die Firmen beim US-Markteintritt stellen müssen, sind teilweise recht hoch und hängen von der Unternehmensstrategie und den Produkten ab. Oft wird übersehen, dass der Geschäftsaufbau in den USA einer speziellen Vorbereitung bedarf. Die Beherrschung der englischen Sprache allein reicht nicht aus, denn der US-Markt folgt eigenen Spielregeln und weist viele Besonderheiten in strategischer, rechtlicher und interkultureller Hinsicht auf, sagt der IHK-Außenhandelsexpertin. So spiele zum Beispiel die Suche nach Vertriebswegen, -partnern und relevanten Messen eine wichtige Rolle. Aber auch die Standortwahl, Rechtsfragen bei Niederlassungen, die Beantragung des richtigen Visums, die Beschäftigung von Mitarbeitern, Geschäftsgepflogenheiten, Zertifizierungsvorschriften oder auch spezielle Import- und Exportregularien müssten beachtet werden. Foto: IHK Die US-Experten Susanne Gellert (r.), Director Legal Department & Business Development Consulting von der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in New York sowie Michaela Schobert (l.), Director Consulting Services von der AHK in Atlanta informierten über 20 Unternehmer zu aktuellen Zahlen und Branchentrends sowie Erfordernissen beim Vertriebsaufbau mit Geschäftspartnern in den Vereinigten Staaten.

12 12 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell SCHRIFTLICHE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN Auszubildende aus mehr als 120 verschiedenen Berufen stellten sich im November und Dezember im Bezirk der IHK Erfurt (im Bild die Thüringenhalle in der Landeshauptstadt) der schriftlichen Abschlussprüfung und beantworteten die bundesweit einheitlichen Prüfungsfragen, ehe dann im neuen Jahr die mündlichen und praktischen Tests folgen. Foto: IHK WIRTSCHAFT 4.0 MEHR SICHTBARKEIT BEI SUCHANFRAGEN: GOOGLE MY BUSINESS Die Präsenz im Internet bietet Unternehmen die Möglichkeit für mehr Sichtbarkeit sowie zusätzliches Potenzial, um von möglichen Kunden und weiteren Geschäftspartnern gefunden zu werden. Suchmaschinen und deren spezielle Angebote für Unternehmen und Institutionen können für Sie nützliche Werkzeuge sein. Bei Konsumenten und Geschäftskunden lässt sich für die Produktrecherche gleichermaßen ein kanalübergreifendes Informations- und Beschaffungsverhalten feststellen, wie die GfK Geo- Marketing GmbH in einer E-Commerce-Studie prognostiziert hat. Dabei spielt das Internet eine wesentliche Rolle. Eine Onlinesuche bietet die Möglichkeit, schnell Kontakt zu potenziellen Anbietern aufzunehmen. Häufig ist dies auch der erste Schritt, um Verhandlungen im persönlichen Kontakt weiterzuführen. Essentiell ist daher, dass Unternehmen im Internet präsent sind und relevante Informationen wie Angebotsspektrum, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls Öffnungszeiten angeben. Neben Unternehmensprofilen in sozialen Netzwerken, wie XING oder Facebook sowie natürlich der eigenen Website bietet beispielsweise die Suchmaschine Google einen Dienst an, mit dem die Onlinesichtbarkeit gesteigert werden kann. Über Google My Business können Unternehmen kostenfrei Unternehmensinformationen hinterlegen, die dann als Profil übersichtlich auf der rechten Seite neben den Suchergebnissen angezeigt werden. Auch auf der Karte von Google Maps erfolgt eine Eintragung. Eine eigene Website ist für die Listung nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) lässt sich mit vergleichsweise wenig Aufwand eine regionale wie auch überregionale Sichtbarkeit in der Suchmaschine realisieren. Einen Google My Business Eintrag erstellen Sie unter IHR ANSPRECHPARTNER Caroline Illhardt Tel.: illhardt@thueringen40.de WEITERE INFORMATIONEN VERMITTELT IHNEN DAS THÜRINGER KOMPETENZZENTRUM WIRTSCHAFT

13 Wirtschaftsmagazin 12/ Aktuell 13 VEGETARISCHER KOCH Acht Gastronomen hatten in diesem Jahr am Zertifikatslehrgang zum Vegetarischen Koch der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt teilgenommen. Am 14. November 2017 bildete ein Büfett den krönenden Abschluss der Weiterbildung. In Kooperation mit dem DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM führte die IHK Erfurt diesen Lehrgang bereits zum vierten Mal durch. Fleisch- und fischfrei essen ist längst kein Trend mehr, sondern zu einer Lebenseinstellung geworden, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser. Von August bis November hätten sich die Teilnehmer aus ganz Thüringen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gesunden Gerichten der vegetarischen und veganen Küche angeeignet. Auf dem Programm standen neben Gewürzkunde und Produktwissen auch das gekonnte Anrichten und die Präsentation der Speisen. Die Qualifizierung Vegetarischer Koch endete mit einem vegetarisch-veganen Büfett und der Übergabe der IHK-Zertifikate. Prof. Gerald Grusser gratulierte den erfolgreichen Teilnehmern und übergab die IHK-Zertifikate. Anzeige Fotos: IHK (5)

14 14 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel MITARBEITERBINDUNG RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN NUTZEN! Gute Mitarbeiter finden, gewinnen, motivieren und halten, dass ist heute eine der wichtigsten Aufgaben eines jeden Unternehmers. Unser geltendes Recht bietet hierfür zahlreiche unterstützende Möglichkeiten. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Bindung guter Mitarbeiter an das Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Kreative, fordernde Arbeitsinhalte und ein attraktives Umfeld sind hierzu Grundvoraussetzung. Als Mittel werden immer wieder finanzielle Zuwendungen über die vertraglich vereinbarte Entlohnung hinaus nachgefragt. Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zuwendungen gibt es viele. Mitarbeiter, die fair entlohnt werden, sind zufriedener und arbeiten auch nachweislich produktiver. In Zeiten des demografischen Wandels ist die betriebliche Altersvorsorge ein begehrtes Instrument für kleine und mittelständische Unternehmen, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Nachfolgend zeigen wir Ihnen verschiedene Gestaltungsvarianten auf. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten!

15 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel 15 Fotos: istock Weitere Themen in diesem Heft: Schwanger am Arbeitsplatz Was Arbeitgeber wissen müssen Das Arbeitsrecht bietet Schwangeren und stillenden Müttern einen besonderen Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen. Für die Einhaltung der Schutzbestimmungen ist der Unternehmer in der Verantwortung. Lesen Sie, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Mindestlohn aktuell Update 2017 Am 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Mit nur 24 Paragrafen ließ es so manche Detailfrage unbeantwortet, so auch die Anrechenbarkeit von Zahlungen auf den Mindestlohn. Hier waren und sind die Gerichte gefragt. Wir berichten über die wichtigsten Entscheidungen.

16 16 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel ZUWENDUNGEN AN ARBEITNEHMER CLEVER GESTALTEN Sie wollen Ihre Mitarbeiter beschenken und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Arbeitnehmern sozialversicherungs- sowie steuerfrei oder nur niedrig besteuert Geld- oder Sachleistungen zukommen zu lassen. Foto: istock DAS PROBLEM Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich Barlohn in Höhe von 100 Euro - z.b. einen Gehaltsbonus - kostet ihn diese Zuwendung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung etwa 120 Euro - ohne Berücksichtigung weiterer Personalnebenkosten sowie des Betriebsausgabenabzugs. Von diesem Bruttolohn in Höhe von 100 Euro kommen aber beim Arbeitnehmer nach Abzug der Lohnsteuer und des Arbeitnehmer-Beitrags zur Sozialversicherung nur etwa 50 Euro an; 70 Euro bleiben also auf der Strecke. Daher sind Zuwendungen gefragt, bei denen auf diesem Weg nichts oder im Falle der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber insgesamt nur wenig verloren geht. WARENGUTSCHEINE Hier bietet das Einkommensteuergesetz (EStG) als Wohltaten u.a. den Rabattfreibetrag ( 8 Abs. 3 EStG) und die 44 Euro-Freigrenze ( 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) an. In beiden Fällen gilt die Vergünstigung nur für sog. Sachbezüge; ist eine Zuwendung steuerlich als Barzuwendung zu behandeln, scheidet der Vorteil aus. Hier hatte sich die Rechtslage zwischenzeitlich durch drei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 2012 VI R 21/ 09 u.a. wesentlich verbessert. Während die Finanzverwaltung Gutscheine mit einem Euro-Betrag als Höchstbetrag oder anzurechnenden Betrag als Barzuwendungen behandelte, stellte der BFH darauf ab, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer letztlich also im Ergebnis zuwenden will. Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Tankgutschein im Wert von 40 Euro, dann will er dem Arbeitnehmer letztlich nicht einen Geldbetrag, sondern Kraftstoff in diesem Wert zuwenden. Entsprechendes gilt sogar für die zweckgebundene Zuwendung von Bargeld. Der Arbeitgeber muss sich lediglich vom Arbeitnehmer nachweisen lassen, dass dieser in Höhe (mindestens) des ausgewiesenen Betrages Sachen erworben hat, und eine Kopie dieser Rechnung/Quittung als Beleg zum Lohnkonto nehmen. Die Finanzverwaltung hat diese BFH-Urteile veröffentlicht und wendet sie an. Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber unmittelbar oder über Gutscheine Waren oder Dienstleistungen, die dieser nicht überwiegend für die eigenen Arbeitnehmer herstellt oder erbringt, ist die Vergünstigung bis zu dem Freibetrag in Höhe von Euro jährlich steuerfrei ( 8 Abs. 3 EStG). Beim Bezug solcher Waren oder Dienstleistungen von Dritten kann die 44 Euro-Freigrenze zum Zuge kommen, wenn es sich unter den vorgenannten Voraussetzungen um Sachbezüge handelt. Während der Rabattfreibetrag ein jahresbezogener Wert ist, stellt die 44 Euro-Freigrenze eine monatsbezogene Grenze dar. Dem Arbeitnehmer dürfen also monatlich insgesamt keine höheren, mit dem Verkehrswert anzusetzenden steuerpflichtigen Sachwerte als 44 Euro zufließen. Zuwendungen, die schon nach anderen Vorschriften steuerfrei sind z.b. Aufmerksamkeiten scheiden aus. Dasselbe gilt für Sachbezüge, die einer Sonderbewertung unterliegen z.b. mit dem Sachbezugswert nach der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung anzusetzende Bezüge. Die Qualifikation als Sachbezug ist außerdem Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit von Aufmerksamkeiten anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses des

17 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel 17 Arbeitnehmers selbst oder seiner Angehörigen (R 19.6 LStR). Ab dem 1. Januar 2015 ist hier die Freigrenze von 40 Euro auf 60 Euro gestiegen. ARBEITGEBERSEITIG GEWÄHRTE MAHLZEITEN Bei arbeitstägiger Abgabe von Mahlzeiten an die Belegschaft sind die Mahlzeiten steuerlich nicht mit dem u.u. hohen Verkehrswert, sondern nur mit dem in aller Regel viel niedrigeren Sachbezugswert gemäß der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung zu bewerten. Dieser beträgt in 2018 für ein Frühstück 1,73 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 Euro. Zahlt also beispielsweise ein Mitarbeiter für sein Kantinen-Mittagessen im Wert von 15 Euro in ,23 Euro, ist kein steuerpflichtiger Vorteil gegeben. Bei Abgabe der Mahlzeit für weniger als 3,23 Euro kann der Arbeitgeber den Differenzbetrag mit 25 Prozent versteuern ( 40 Abs. 2 Nr.1 EStG). Die Zuwendung ist dann auch für beide Seiten beitragsfrei. Für Unternehmen, die keine eigene Kantine haben, bietet sich die Ausgabe von Essensgutscheinen an. Diese können zwar nicht im Rahmen der 44 Euro-Freigrenze steuerfrei bleiben; der steuerliche Vorteil liegt hier in der Bewertung der Mahlzeit. Bei richtiger Ausgestaltung gemäß R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR tritt der Restaurantscheck steuerlich an die Stelle der Kantinenmahlzeit; der Arbeitgeber macht also steuerlich die Vertragsgaststätte zu seiner Kantine. Die Mahlzeit ist dann nicht mit dem jeweiligen (höheren) Verkehrswert zu bewerten, sondern - wie in der Kantine nur mit dem niedrigen Sachbezugswert. Hat der Restaurantscheck keinen höheren Einlösungswert als 6,33 Euro (2018), tritt er an die Stelle des Kantinenessens und ist steuerlich nur 3,23 Euro wert. Zahlt der Arbeitnehmer für diesen Gutschein, der in Höhe von 6,33 Euro in Zahlung genommen wird, wie für sein Kantinen-Mittagessen mindestens 3,23 Euro an den Arbeitgeber, ist keine Steuer- und Beitragspflicht gegeben. Bei geringerer Eigenzahlung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber wie bei einer Kantinenmahlzeit den Differenzbetrag mit 25 Prozent pauschal versteuern. Dann ist die Zuwendung auch beitragsfrei. Wegen der weiteren Voraussetzungen siehe R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR. Die praktische Durchführung ist völlig problemlos; die Anbieter von Restaurantschecks übernehmen die komplette Abwicklung, allerdings gegen eine Bearbeitungsgebühr. FAHRGELD Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zur Bewältigung des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lohnsteuer- und beitragsfrei einen Barzuschuss zahlen, wenn er diesen Betrag mit nur 15 Prozent pauschal versteuert. Die Obergrenze für diese Pauschalierungsmöglichkeit ergibt sich aus folgenden Rechengrößen: Benutztes Verkehrsmittel/Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Anzahl der Arbeitstage. Die Einzelheiten finden sich in 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, R Abs. 6 LStR. Fährt beispielsweise der Mitarbeiter mit seinem Privat-PKW zur Arbeit, dann können 0,30 Euro je Entfernungskilometer angesetzt werden. Dasselbe gilt in aller Regel auch bei Benutzung eines Dienstwagens. Bei einer Entfernung von 10 km und 230 nachgewiesenen Arbeitstagen ergäbe sich ein pauschalierungsfähiger Betrag von 690 Euro pro Jahr. Ohne Nachweis können gleichbleibend 15 Arbeitstage pro Monat angesetzt werden. Verwendet der Mitarbeiter einen Dienstwagen, so ist dieser Betrag nicht in bar auszuzahlen, sondern vom steuerlichen Zurechnungsbetrag (0,03 Prozent des Bruttolistenpreises bzw. Fahrtenbuch-Betrag) abzuziehen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die Kosten der Tickets pauschalversteuert und damit abgabenfrei ausgezahlt werden. Der pauschal versteuerte Betrag ist auf der Lohnsteuer-Bescheinigung zu bescheinigen. Er wird im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung von den geltend gemachten Werbungskosten (Entfernungspauschale) abgezogen, damit es nicht zu einer zweifachen Begünstigung kommt. Wenn die geltend gemachten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 Euro) nicht übersteigen, hat diese Kürzung jedoch keine nachteiligen Auswirkungen. ARBEITGEBER-DARLEHEN Steuer- und beitragsfrei ist die zinslose oder niedrig verzinsliche Überlassung von Arbeitgeberdarlehen in Höhe von maximal Euro. Bei höheren Darlehen ist ein Zinsvorteil ein steuerpflichtiger Sachbezug, der jedoch im Rahmen der 44 Euro-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. AUS- UND WEITERBILDUNG Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Berufsakademie oder Fachhochschule im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (duales Studium) sowie die Kosten für die Fortbildung des Arbeitnehmers steuerund beitragsfrei übernommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 13. April 2012 IV C5 S 2332/07/0001. BERATUNGS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN Steuer- und beitragsfrei sind folgende Leistungen des Arbeitgebers, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden: Zuschüsse zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen ( 3 Nr. 33 EStG) ohne betragsmäßige Begrenzung, Leistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in persönlichen oder sozialen Angelegenheiten berät oder Betreuungspersonen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige des Arbeitnehmers vermittelt ohne betragsmäßige Begrenzung ( 3 Nr. 34 a EStG ab 1. Januar 2015) sowie Leistungen zur kurzfristigen Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen des Arbeitnehmers, wenn sie aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn die Betreuung im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfindet, soweit die Leistungen insgesamt 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen ( 3 Nr. 34 a EStG). INTERNET Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kann der Arbeitgeber folgende Leistungen an den Arbeitnehmer erbringen und mit 25 Prozent pauschal versteuern ( 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG); sie sind dann für den Arbeitnehmer steuer- und für beide beitragsfrei: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte und/oder Zubehör übereignen und seinen Internetzugang bezahlen sowie Aufwendungen des Arbeitnehmers für die private Internetnutzung erstatten. Bis zur Höhe von 50 Euro monatlich brauchen die Kosten der Internetnutzung nicht nachgewiesen zu werden; hier genügt eine bloße Erklärung des Arbeitnehmers. BAHNCARD Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Bahncard zum dienstlichen und privaten Gebrauch überlassen. Die Überlassung ist steuerund beitragsfrei, wenn sie im weitaus überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber voraussichtlich bei der Fahrtkosten-Erstattung an den Arbeitnehmer während der Laufzeit der Bahncard mindestens so viel spart, wie die Bahncard gekostet hat. Dann ist die Überlassung der Bahncard auch zum privaten Gebrauch -

18 18 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel abends, am Wochenende, im Urlaub u.a. - für den Arbeitnehmer kein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil. Bei einer seriösen Prognose des Arbeitgebers bei Ausgabe der Bahncard bleibt es bei der Abgabenfreiheit auch dann, wenn sich der Vorteilsvergleich z.b. wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht realisiert. BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen bietet sich eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ( 3 Nr. 63 EStG) an. Hier kann der Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis für den Arbeitnehmer ab 2018 steuer- und beitragsfrei jährlich bis zur Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung (2018 also Euro; geringere Beträge bis 31. Dezember 2017) einzahlen. Wenn ein vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossener, nach 40 b EStG pauschal versteuerter Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag in der betrieblichen Altersversorgung fortgeführt wird, ist der dort eingezahlte Betrag von den o.a. 8 Prozent abzuziehen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem neuen 100 EStG. In der Praxis teilen sich häufig Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge, um die Vorteile bei Steuer und der Sozialversicherung auszuschöpfen. DIENSTRAD-LEASING Least der Arbeitgeber ein E-Bike und stellt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist der Vorteil wie bei einem Dienstwagen dem Arbeitnehmer nach der 1 Prozent-Methode zuzurechnen. Wenn diese Konstruktion den Arbeitgeber nichts kosten, sondern nur dem Arbeitnehmer Steuer- sowie ggf. beiden Beitragsvorteile einbringen soll, kann der Arbeitnehmer einen Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate aussprechen. Dieser Gehaltsverzicht ist in aller Regel höher als der Zurechnungsbetrag nach der 1 Prozent-Methode, so dass eine Ersparnis an Lohnsteuer und ggf. SV-Beiträgen eintritt. Der Arbeitnehmer hat also einen Vorteil gegenüber der Fallgestaltung, in der er dasselbe E-Bike zu denselben Bedingungen selbst leasen würde. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich, wenn die Leasingrate, die der Arbeitgeber zahlt, niedriger ist als die entsprechende Rate des Arbeitnehmers. Diese Konstruktion wird jedoch steuerlich nur anerkannt, wenn die Überlassung des E-Bikes an die Dauer des Dienstverhältnisses geknüpft ist was bei einer Gehaltsumwandlung zutrifft - und nicht wesentliche Risiken des Arbeitgebers aus dem Leasingvertrag auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Andernfalls wird nicht die 1 Prozent-Methode angewendet, sondern der Vorteil des Arbeitnehmers ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. MINI-JOBBER Auch diesen Personen können solche Wohltaten zusätzlich zum Barlohn gewährt werden, ohne dass sie ihren Status als geringfügig Beschäftigte verlieren. Die geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungsrechtlich definiert, 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch IV. Danach ist Voraussetzung, dass das Entgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Stellt die betreffende Zuwendung also kein beitragspflichtiges Entgelt dar, ist sie der Barzuwendung (z.b. 450 Euro) nicht hinzuzurechnen, und der Arbeitnehmer bleibt Mini-Jobber mit allen hier geltenden Vorteilen. Autor: Dr. Harald Hendel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Erftstadt SEMINARE RECHT & STEUERN Die nachfolgenden Seminare informieren kompetent und praxisbezogen über neuere Entwicklungen in den Bereichen Lohnsteuer und Reisekosten. Unsere aktuellen Angebote: Zuwendungen an Arbeitnehmer clever gestalten Steuern und Sozialabgaben sparen Termin: Kosten: 170 Euro Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des steuerlichen Reisekostenrechts Termin: Kosten: 170 Euro Basisseminar Lohnsteuerrecht Steuerrechtliche und systematische Grundlagen der Lohnsteuer Termin: Kosten: 170 Euro Jahreswechselseminar 2018/2019 Lohnsteuer und Reisekosten aktuell Termin: Kosten: 170 Euro IHR ANSPRECHPARTNER Jens Wessely Tel.: wessely@erfurt.ihk.de Anzeige

19 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel 19 ALLES NEU BEI BETRIEBSRENTEN WAS SICH AB 2018 IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG ÄNDERT Der Wettbewerb um die besten Fachkräfte zwingt die Unternehmer, wirksame Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung umzusetzen. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei zu einem wichtigen Baustein geworden. Foto: Gerald Klein privat Gerald Klein, Diplom-Volkswirt, growney GmbH, Berlin Am 1. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft, das auch unter dem Namen Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung bekannt ist. Denn genau dies ist das Ziel des BRSG: die betriebliche Altersvorsorge (bav) fördern und leichter zugänglich machen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Geringverdiener. Entsprechend bringt das Gesetz umfangreiche Änderungen mit sich. So erhalten beispielsweise Arbeitgeber, die Geringverdienern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen, ab 2018 staatliche Unterstützung. Dabei werden Zuschüsse durch den Arbeitgeber ab mindestens 240 bis maximal 480 Euro pro Jahr berücksichtigt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Arbeitgeberzuschüsse in einen Vertrag eingezahlt werden, bei dem sich die Vertriebskosten verteilt über die komplette Laufzeit erstrecken. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erhält der Arbeitgeber 30 Prozent seines Beitrags durch eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer zurück. Dadurch profitieren künftig auch Auszubildende, denn als Geringverdiener zählt gesetzlich jeder, dessen Bruttogehalt nicht mehr als Euro beträgt. Für Personen, die neben einer niedrigen Rente auch Grundsicherung beziehen, bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Besserverdienende profitieren hingegen insbesondere von der Anhebung der steuerlichen Förderung von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Die wohl bedeutendste Neuerung und der Kern des BRSG ist allerdings die sogenannte Nahles-Rente, beziehungsweise das Sozialpartnermodell. Das Modell soll Hürden abbauen, die bisher viele Firmen davon abhielten, überhaupt eine Betriebsrente anzubieten. Denn bislang muss der Arbeitgeber die Höhe der Rente dauerhaft garantieren und dafür haften, wenn der zugesagte Betrag nicht gezahlt werden kann. Dafür müssen Rückstellungen gebildet werden, was gerade kleinere Betriebe stark belasten kann. Bei der Nahles-Rente fällt dies weg. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, die Beiträge, die er in die Altersvorsorge eingezahlt hat, auch wieder auszuzahlen (pay and forget). Für alles darüber hinaus gibt es keine Garantie. Zwar einigen sich Arbeitgeber und -nehmer auf eine bestimmte Rentenhöhe. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine sogenannte Zielrente, also einen Betrag der angestrebt, aber nicht garantiert wird. Für Unternehmen bedeutet diese Neuerung, dass sie zugunsten ihrer Arbeitnehmer bei der bav deutlich mehr Freiheiten erhalten. Denn derzeit können Arbeitgeber aus lediglich fünf Wegen der betrieblichen Altersvorsorge wählen. Dazu zählen Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und die Direktzusage - also Renten, die über Kapitalanlagen und Rücklagen des Unternehmens gedeckt werden. Das Risiko und dementsprechend auch die zu erwartende Rendite ist für den Arbeitnehmer hierbei relativ gering - schließlich haftet der Arbeitgeber, wenn die Rente nicht in der garantierten Höhe gezahlt werden kann. Mit dem Sozialpartnermodell steht ab 2018 eine sechste Variante zur Verfügung, die den Unternehmen auch kapitalmarktorientiertere Anlagen ermöglicht. Das ist aktuell bereits erlaubt, Arbeitgeber nutzen diese Option aber in der Regel nicht. Denn sie beinhaltet das Risiko, dass er selbst für die Renten aufkommen muss, sollte die Rendite hinter den Erwartungen zurückbleiben. Da dies mit der Nahles-Rente wegfällt, können Unternehmen die Gelder künftig von Anbietern verwalten lassen, die in ihrer Anlage einen etwas risikoorientierteren Ansatz verfolgen. So können sie beispielsweise in passive ETFs investieren, die bei leicht erhöhtem Risiko eine deutlich höhere Rendite erwirtschaften können. Auch eine Vermögensverwaltung durch einen Robo Advisor ist dann eine Möglichkeit. Wichtig ist nur, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Anlageprodukte einigen. Denn laut Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen diese von den Tarifpartnern kontrolliert und in Tarifverträgen eingeführt werden. Nicht tarifgebundene Unternehmen bekommen die Möglichkeit, sich daran anzuschließen. Gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld ergeben sich durch die Neuerungen des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge mehr und vielfältigere Renditechancen, die anderweitig aktuell kaum realisierbar sind. Aufgrund dieser Änderungen und auch aufgrund des wachsenden Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt sollten Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen unbedingt prüfen und gegebenenfalls die bisherigen Angebote zukunftssicher überarbeiten. GUT ZU WISSEN IN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT FINDEN REGELMÄSSIG RECHTSBERATUNGEN STATT. MEHR INFOS: JENS WESSELY, TEL.: , WESSELY@ERFURT.IHK.DE

20 20 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel SCHWANGER AM ARBEITSPLATZ WAS ARBEITGEBER WISSEN MÜSSEN Die Firma muss den Arbeitsplatz von Frauen, die ein Kind erwarten, an ihre körperliche Belastung anpassen. Riskante Tätigkeiten sind ganz verboten. Schutze ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist (generelles arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot nach 4, 8 Mutterschutzgesetz durch den Arbeitgeber). Welche Rechte hat sie? Eine Schwangere am Arbeitsplatz. Der gesetzlich geregelte Mutterschutz greift erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangere ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzt. Dann ist dieser gefordert, eine neue individuelle Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere an ihrem Arbeitsplatz durchzuführen, die aufsichtführende Behörde zu informieren und den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass das hieraus erwachsende Risiko minimiert wird. Es ergeben sich hier zwei Schwierigkeiten: In der Frühschwangerschaft bestehen verständlicherweise diverse persönliche Bedenken gegen eine zeitnahe Bekanntgabe in der Öffentlichkeit. Einige Arbeitgeber wissen nicht um die Verpflichtungen, die ihnen im Rahmen des Mutterschutzes auferlegt sind. Insbesondere bei Tätigkeiten im Gesundheitsdienst oder in der Kinderbetreuung bestehen diesbezüglich oft Unsicherheiten sowohl beim Arbeitgeber als auch bei den schwangeren Angestellten. Bei Unsicherheiten sollte die Schwangere zeitnah beim betriebsärztlichen Dienst der Firma vorgestellt werden, dieser unterliegt wie jeder Foto: istock andere Arzt der Schweigepflicht. Betriebsarzt bzw. -ärztin haben den entscheidenden Vorteil, dass sie den Arbeitsplatz und die hieraus entstehenden Gefährdungen genauer kennen und z.b. erforderliche Blut-Untersuchungen veranlassen können. Bei konkreten Hinweisen auf eine Gefährdung (z.b. negative Rötelnserologie bei einer Kindergärtnerin) sollte zur Sicherheit bis zum Vorliegen der aktuellen Gefährdungsbeurteilung ein generelles arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot nach 4 Mutterschutzgesetz für alle potenziell gefährdenden Tätigkeiten durch den Arbeitgeber formuliert werden. Das Beschäftigungsverbot kann dann im weiteren Verlauf nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls relativiert werden. Die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes und der Mutterschutzrichtlinienverordnung ist Länderrecht, sodass sich zwischen den einzelnen Bundesländern möglicherweise unterschiedliche Bewertungen der Gefährdungen bei bestimmten Tätigkeiten ergeben können. Ist der Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar, dürfen werdende Mütter so lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Unabhängig von den sich aus dem Mutterschutzgesetz ergebenden, oben aufgeführten generellen Beschäftigungsverboten kann der behandelnde Arzt (nicht nur der Frauenarzt!) auch ein individuelles Beschäftigungsverbot nach 3 Mutterschutzgesetz aussprechen, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind. Das trifft für Tätigkeiten zu, die zwar als ungefährlich eingeschätzt werden, bei der Schwangeren subjektiv jedoch zu Beschwerden führen, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden können. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsgefährdung ursächlich mit der Schwangerschaft und deren Auswirkungen zusammenhängt (z.b. bei sehr beschwerlichen An- und Abfahrwegen oder auch bei extremen Essensgerüchen). Auch höhergradige psychische Belastungen, denen die schwangere Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz ausgesetzt ist (Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen), können den Ausspruch eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes rechtfertigen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend. Selbst mit Zustimmung der Schwangeren darf der Arbeitgeber sie bei bestehendem Beschäftigungsverbot nicht verbotswidrig beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist so lange zu beachten, wie das zugrundeliegende Attest nicht widerrufen wird. Fordert der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin dennoch zur Arbeitsleistung auf, steht dieser ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Kosten des ärztlichen Attestes trägt die Arbeitnehmerin. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Attestes kann der Arbeitgeber (unter Beachtung des Rechts auf freie Arztwahl) eine Nachuntersuchung durch eine andere Ärztin bzw. einen anderen Arzt verlangen. Wenn werdende Mütter wegen eines Beschäftigungsverbots teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen müssen, ist ihnen vom Arbeitge-

21 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel 21 ber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren ( 11 Abs. 1 MuSchG). Nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichgesetz AAG) nehmen die Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) teil. Dem Arbeitgeber werden über dieses Umlageverfahren erstattet: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn) für die Dauer von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Schwangerschaft was nun? Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitsschutzbehörde Arbeitgeber beurteilt Arbeitsplatzbedingungen der werdenden Mutter Vom individuellen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden ist die Arbeitsunfähigkeit, welche entweder aus einer Erkrankung oder einem Unfall ohne Kausalzusammenhang zur Schwangerschaft entsteht oder sich aufgrund eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs entwickelt (zum Beispiel vorzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, Gestosen). Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wenn die Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann ( 2 Absatz 1 Satz 1 AU-Richtlinie). Entscheidend ist also, dass hier Beschwerden vorliegen, welche einen Krankheitswert haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2002, Az.: 5 AZR 443/01). Mutterschutzgesetz eingehalten Weiterbeschäftigung Änderung der Arbeitsbedingungen Weiterbeschäftigung bei gleichem Lohn Mutterschutzgesetz nicht eingehalten Keine Änderung der Arbeitsbedingungen Arbeitgeber spricht generelles Beschäftigungsverbot aus Hilfe für Arbeitgeber, die am Umlageverfahren beteiligt sind, Antrag bei Krankenkasse auf Erstattung von Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft nach Aufwendungsausgleichsgesetzt - AAG stellen Dr. Martin Hesse, Landesvorsitzender Thüringen Berufsverband der Frauenärzte, fdnsw@online.de Foto: Dr. Hesse privat Unabhängig davon kann ein Arzt auch ein individuelles Beschäftigungsverbot, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist, aussprechen. Auch in diesem Fall werden die vom Arbeitgeber zu zahlenden Mutterschaftsleistungen auf Antrag von der Krankenkasse erstattet. Quelle: Dr. med Bernd Pittner, Leipzig, Vortrag Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

22 22 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel MINDESTLOHN AKTUELL UPDATE 2017 DREI FRAGEN AN DEN RECHTSANWALT JÖRG HAHN ZUM MINDESTLOHN Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn. Dieser betrug zunächst 8,50 Euro je Zeitstunde und wurde durch Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro angehoben. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2019 zu erwarten. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat mit seiner Einführung viele Rechtsfragen aufgeworfen, die zum Teil heftig diskutiert werden. Der Mindestlohn war daher in den letzten drei Jahren Gegenstand zahlreicher Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Nachfolgend sollen einige besonders praxisrelevante Fragen und hierzu ergangene Gerichtsentscheidungen dargestellt werden. Rechtsanwalt Jörg Hahn, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Foto: Jörg Hahn privat Auf welche Beschäftigten ist das Mindestlohngesetz anzuwenden? Nach 22 Abs. 1 MiLoG gilt das Mindestlohngesetz grundsätzlich auch für Praktikanten. Nur wenn es sich um ein Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum für bis zu drei Monate, ein freiwilliges, hochschul- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum für bis zu drei Monate oder um eine Einstiegsqualifizierung bzw. Berufsausbildungsvorbereitung handelt, muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. In diesen Fällen mit Ausnahme des Pflichtpraktikums muss aber zumindest eine angemessene Vergütung gezahlt werden ( 26, 17 BBiG). Nach zwei Entscheidungen des OLG Hamburg ist das MiLoG auf Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nicht anzuwenden, weil sie keine Arbeitnehmer sind. Ebenso haben behinderte Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt nach 136 Abs. 1 SGB IX arbeiten, keinen Anspruch auf den Mindestlohn (LAG Schleswig-Holstein vom 11. Januar Sa 224/15). Für welche (Arbeits-)Zeiten ist der Mindestlohn zu zahlen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit auch Bereitschaftszeiten zählen. Bereitschaftszeiten sind Zeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Allein die Tatsache, dass der Arbeitnehmer während solcher Zeiten nicht ununterbrochen arbeitet, rechtfertigt nach Meinung des BAG keine Vergütung unterhalb des Mindestlohns (BAG vom 29. Juni AZR 716/15). Ein Taxifahrer kann daher auch für Standzeiten, in denen er am Taxistand auf Fahrgäste wartet, den gesetzlichen Mindestlohn verlangen (ArbG Berlin vom 10. August Ca 12115/16). Dagegen sind Zeiten der sog. Rufbereitschaft keine Arbeitszeit und daher nicht nach mit dem Mindestlohn zu vergüten. Bei Rufbereitschaft kann sich der Arbeitnehmer an einem beliebigen Ort aufhalten, muss jedoch auf Abruf kurzfristig erreichbar sein. Nur die Zeiten der tatsächlichen Arbeitsausübung nach einem Abruf sind Arbeitszeit. Welche Vergütungsbestandteile sind auf den Mindestlohn anzurechnen? Nach einer Entscheidung des BAG vom 25. Mai AZR 135/16 können Sonderzahlungen, die monatlich neben der Bruttovergütung gezahlt werden, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. In dem entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin neben ihrem Monatsgehalt Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie besondere Lohnzuschläge erhalten. Dem lag eine Betriebsvereinbarung zu Grunde, nach der monatlich neben dem Bruttogehalt je 1/12 eines Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wurden. Das sieht das BAG als gesetzeskonform an. Alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sind Bestandteile des Mindestlohns. Jede dem Arbeitnehmer verbleibende Vergütungszahlung des Arbeitgebers erfüllt den Mindestlohn, unabhängig davon, zu welcher Tageszeit, unter welchen Umständen oder in welcher Qualität die Arbeit erbracht wurde (BAG vom 21. Dezember AZR 374/16). Treueprämien sowie Schicht-, Erschwernis- und Leistungszulagen, die der Arbeitgeber vorbehaltlos neben der Grundvergütung als Teil der Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit zahlt, sind mindestlohnwirksam (BAG vom 22. März AZR 424/16). Ebenso sind Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen mindestlohnwirksam. Sie sind im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachtes Arbeitsentgelt und werden gerade für die tatsächliche Arbeitsleistung gewährt. Einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung unterliegen Sonn- und Feiertagszuschläge nicht (BAG vom 24. Mai AZR 431/16). Dagegen dient der Nachtarbeitszuschlag nicht der Vergütung einer Normalleistung des Arbeitnehmers. Er soll die besonderen Beschwerlichkeiten der Nachtarbeit ausgleichen und ist daher nicht auf den Mindestlohn anzurechnen (Sächsisches LAG vom 27. Januar Sa 375/15). Kein auf den Mindestlohn anzurechnendes Entgelt sind Zahlungen, die ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung erfolgen. Dies ist zum Beispiel bei einem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld im herkömmlichen Sinne der Fall, das einmal jährlich als Anerkennung für die Betriebstreue gezahlt wird.

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24 24 Wirtschaftsmagazin 12/ Mitarbeiterbindung - Titel BONUS WEIHNACHTSGELD Was Arbeitgeber über die Zahlung von Weihnachtsgeld wissen müssen. Wann ist Weihnachtsgeld zu zahlen? Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer arbeitsvertraglichen Regelung ergeben. Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung Die vorbehaltslose Zahlung eines Weihnachtsgeldes in drei aufeinander folgenden Jahren führt zur sog. betrieblichen Übung und damit zu einem Anspruch des Arbeitnehmers. Um das zu vermeiden, muss sich der Arbeitgeber die Freiwilligkeit der Zahlung immer ausdrücklich und zweifelsfrei gegenüber dem Arbeitnehmer vorbehalten. Nicht ausreichend ist eine Erklärung gegenüber dem Betriebsrat. Es bietet sich der folgende Text an: Die Weihnachtsgratifikation ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Muss an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe gezahlt werden? Auch wenn das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird, dürfen die Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden. Es kann aber einzelvertraglich festgelegt werden, dass ein Arbeitnehmer kein Weihnachtsgeld erhält. Sachliche Gründe für eine unterschiedliche Höhe des Weihnachtsgeldes, die offen gelegt werden müssen, können die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Höhe der Fehlzeiten, der Familienstand oder die Zahl der Kinder sein. Unzulässig ist dagegen eine unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Arbeitern. Kann das Weihnachtsgeld jederzeit aufgehoben oder gekürzt werden? Soweit nach den oben genannten Kriterien ein verbindlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegeben ist, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht ohne dessen Zustimmung aufheben oder kürzen. Freiwillige Weihnachtsgeldzahlungen, die jeweils unter Vorbehalt geleistet worden sind, können vom Arbeitgeber jederzeit eingestellt werden. Das Weihnachtsgeld kann auch von vornherein von der Ertragslage des Unternehmens abhängig gemacht werden. Haben Arbeitnehmer, die vor Jahresende gekündigt haben, einen Anspruch auf Zahlung? Kündigt ein Arbeitnehmer vor Jahresende, so verliert er seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wurde. Weil es keinen generellen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt und die Zahlung eine freiwillige Leitung des Arbeitgebers darstellt, kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch kein anteiliger Anspruch geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitszeitpunktes ist aber empfehlenswert. Wann kommt eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes in Betracht? Die Rückzahlung kommt nur in Betracht, wenn sie für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers tatsächlich vereinbart wurde. Ein allgemeiner Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung genügt nicht. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich daher, jeden Arbeitnehmer bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes eine Rückzahlungsverpflichtung unterschreiben zu lassen. BEDINGUNGEN FÜR DIE VER- EINBARUNG VON RÜCKZAH- LUNGSKLAUSELN Ist das Weihnachtsgeld nicht höher als 100 Euro, ist eine Rückzahlungsklausel unzulässig. Wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, das 100 Euro, nicht jedoch einen Monatsbezug übersteigt, ist dem Arbeitnehmer die Einhaltung einer Rückzahlungsklausel zuzumuten, die bis zum 31. März des Folgejahres reicht. Wer also vor dem 31. März des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheidet, muss das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn eine entsprechende Rückzahlungsklausel besteht. Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbezuges oder mehr ist es zulässig, die Rückzahlung davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer den Betrieb erst nach dem 31. März des Folgejahres spätestens aber zum 30. Juni verlässt. Anzeige

25 Wirtschaftsmagazin 12/ Arbeitsrecht / Mitarbeiterbindung - Titel 25

26 26 Wirtschaftsmagazin 12/ Praxis POLEN GESCHÄFTSAUFBAU UND VERTRIEB Gemeinsam mit der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) veranstaltet das EEN Thüringen in der IHK Erfurt einen Länderinformationstag zu Polen. Wir geben einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Landes, die Chancen und Möglichkeiten für Thüringer Unternehmen sowie die Fördermöglichkeiten für außenwirtschaftliche Aktivitäten auf dem polnischen Markt. Dabei stehen die Themen Geschäftsaufbau und Vertrieb im Mittelpunkt. Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Thüringen und Polen ist besonders eng. Dies zeigt sich vor allem im bilateralen Handel: Hier belegt Polen nach China und Großbritannien den dritten Platz im Gesamthandelsvolumen in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro (2016). Allgemein steht Polen bei deutschen Geschäftspartnern und Investoren hoch im Kurs. Laut einer Umfrage der AHK Polen haben fast alle befragten deutschen Investoren (95,6 Prozent) angegeben, dass sie noch einmal in Polen investieren würden. Nach wie vor schätzen sie die EU-Mitgliedschaft Polens sehr hoch, was die Qualität und Stabilität des regulatorischen Umfelds erhöht. Weitere Faktoren, die deutsche Unternehmen dazu bewogen, in Polen zu investieren, sind Qualifikationen, Produktivität und Motivation der Mitarbeiter sowie Qualität und Verfügbarkeit lokaler Zulieferer. Falls auch Sie Ihre Kontakte und/oder Beziehungen nach Polen ausbauen und optimieren wollen, so unterstützen wir Sie gern dabei. VERANSTALTUNG Termin: Ort: IHK Erfurt IHR ANSPRECHPARTNER Wilbert Somers Tel.: somers@erfurt.ihk.de FIT FÜR DIE NEUE LIEFERANTENERKLÄRUNGSSAISON Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft werden hunderttausendfach in jedem Jahr ausgestellt üblicherweise zum Jahreswechsel. Folgendes hat sich in den letzten Monaten getan: Seit 14. Juni 2017 ist die unterjährige Ausstellung von Lieferantenerklärungen wieder möglich. Somit reicht eine Lieferantenerklärung, die sowohl den vergangenen als auch zukünftigen Zeitraum abdeckt. Kanada: Das Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist seit 21. September 2017 provisorisch anwendbar. Kanada kann bereits seit 14. Januar 2017 in Lieferantenerklärungen genannt werden. Für 2018 sind derzeit keine weiteren Änderungen und neue Präferenzabkommen zu erwarten. Das Inkrafttreten der Präferenzabkommen der EU mit Singapur und der EU mit Vietnam ist frühestens zu Beginn des Jahres 2019 realistisch. Weitere Informationen: Dokumenten.-Nr IHR ANSPRECHPARTNER Mark Bremer Tel.: bremer@erfurt.ihk.de IHRE NÄCHSTEN INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZUM AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT IN DER IHK ERFURT: Zum Jahreswechsel 2017/18 stehen in den Bereichen Zoll-, Ursprungs- und Außenwirtschaftsrecht wieder eine Reihe von Veränderungen an. Um diese praxisorientiert zu bewerten und auf die Situation im eigenen Unternehmen anwenden zu können, wird Ihnen in den Veranstaltungen das nötige Know-how vermittelt. AW :30-13:00 Uhr Aktuelle Änderungen im Zoll und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018 AW :30-13:00 Uhr Aktuelle Änderungen im Zoll und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018 INFORMATION UND ANMELDUNG: Karoline Ladwig, Tel.: , ladwig@erfurt.ihk.de

27 Wirtschaftsmagazin 12/ Praxis 27 MEIN BERUF VORGESTELLT Geht es Ihnen auch so? Sie suchen dringend Auszubildende, aber viele junge Leute kennen die Anforderungen und Vorteile des jeweiligen Berufes nicht. Die IHK möchte gemeinsam mit ausbildenden Unternehmen positive Informationen an die Eltern übermitteln. Worum geht es? Wir stellen ab Januar 2018 alle 14 Tage einen Beruf in den Zeitungen der Mediengruppe Thüringen vor. Dazu erstellen wir eine allgemeine Beschreibung des Berufes. Ein Azubi Ihres Unternehmens ergänzt diesen Text. Was wird inhaltlich erwartet? Ihr Azubi soll aus seiner Sicht möglichst spannend, interessant und leidenschaftlich über seinen Beruf, seine Ausbildung und seinen Betrieb berichten. Der Ausbilder darf dabei gern unterstützen! Beispielsweise könnte man zu folgenden Themen schreiben: Was gefällt mir an meinem Beruf ganz besonders? Was sind meine täglichen Aufgaben und Herausforderungen? Was wird in meinem Unternehmen produziert und wie bin ich daran beteiligt? Was hat mich bewogen, diesen Beruf zu ergreifen? Wie bin ich auf diesen Beruf aufmerksam geworden? Was gefällt mir an meinem Ausbildungsbetrieb? Für wen ist der Beruf geeignet, wem würde ich diesen Beruf empfehlen? Pro Quartal wählen wir den besten der veröffentlichten Artikel aus. Der Sieger bekommt den Angebotskracher der Mediengruppe Thüringen, bestehend aus zwei Tablets und einem Online-Abo für die Thüringer Allgemeine oder die Thüringische Landeszeitung. Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bei uns, damit wir alles Weitere mit Ihnen abstimmen können. IHR ANSPRECHPARTNER Mario Melle Tel.: melle@erfurt.ihk.de Anzeige

28 28 Wirtschaftsmagazin 12/ Praxis HÖHERE BERUFSBILDUNG VORGESTELLT Der Berufsabschluss ist erfolgreich geschafft. Doch wie geht es dann weiter auf der Karriereleiter? Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hilft mit dem IHK-Weiterbildungssystem weiter. GEPRÜFTE WIRTSCHAFTSFACHWIRTE Als kaufmännische Generalisten und operative Entscheider arbeiten Geprüfte Wirtschaftsfachwirte in den unterschiedlichsten Bereichen von Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen. Sie sind beispielsweise im Personalwesen, im Controlling, in der Finanzbuchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung oder der Absatzwirtschaft tätig. Im Personalwesen betreuen sie die Mitarbeiter und Führungskräfte und beraten in allen Personalfragen. In der Buchführung gehört beispielsweise die Erstellung von Bilanzen und Kosten- und Leistungsrechnungen zu ihrem Aufgabengebiet. Als Einkaufsleiter im Bereich der Beschaffung garantieren sie einen reibungslosen Ablauf bei der Leistungserstellung indem sie sicherstellen, dass die benötigten Güter in erforderlicher Menge und Qualität zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Auch Absatzorganisation, Versandabwicklung und Marktforschung gehören zu den vielfältigen Einsatzgebieten des Wirtschaftsfachwirts. Mit ihren Fachkenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erwarben, sind Geprüfte Wirtschaftsfachwirte befähigt, in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben effizient und selbstständig zu bewältigen. Der Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt ist bundesweit als berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt. Die IHK Erfurt bietet im Zeitraum vom 16. April 2018 bis 14. November 2019 einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend an. Der Unterricht findet montags und mittwochs in der Zeit von 16:30 bis 20:30 Uhr und vereinzelt samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr statt. INFORMATIONS- VERANSTALTUNG Termin: , ab 16:00 Uhr Ort: IHK Erfurt IHK-SEMINARE ERFOLGREICHE KOMMUNIKATION Kommunikationsfähigkeit stellt den Hauptbestandteil sogenannter sozialer Kompetenz dar, die im beruflichen Alltag immer mehr an Bedeutung gewinnt. Vor allem in der Arbeitswelt bildet klare Kommunikation die Grundlage für die Verbindung von Professionalität und Menschlichkeit. Unsere aktuellen Angebote: Erfolg am Telefon - mit den richtigen Worten und angemessenen Strategien Grundseminar Termin: Kosten: 170 Euro Erfolg am Telefon - mit den richtigen Worten und angemessenen Strategien Aufbauseminar Termin: Kosten: 170 Euro Mehr Erfolg durch Persönlichkeit, sicheres Auftreten und Ausstrahlung Termin: Kosten: 290 Euro IHR ANSPRECHPARTNER Marcel Übensee Tel.: uebensee@erfurt.ihk.de UMFRAGE ZUM KAUFMANN E-COMMERCE Im kommenden Jahr soll der neue Beruf Kaufmann E-Commerce erlassen werden. Die IHK wollte von den Ausbildungsbetrieben wissen, ob der Beruf für sie interessant ist und wie viele Ausbildungsplätze 2018 angeboten werden könnten. An der Umfrage beteiligten sich 221 Ausbildungsbetriebe und Bildungseinrichtungen. Die Mehrzahl der Unternehmen plant, bereits im kommenden Jahr Ausbildungsplätze anzubieten. Insgesamt wurden 53 mögliche neue Ausbildungsplätze avisiert. Kein anderer der in den letzten Jahren völlig neu entwickelten Berufe stieß im Kammerbezirk auf so ein Echo. INFORMATIONS- VERANSTALTUNG Termin: , 10:00 Uhr Ort: IHK Erfurt, Großer Saal Anmeldung: IHR ANSPRECHPARTNER Anja Kästner Tel.: kaestner@erfurt.ihk.de

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34 34 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional WIRTSCHAFTSPREIS 2017/2018 Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt die regionale Wirtschaft vor wachsende Herausforderungen. So erreichen in den nächsten fünf bis zehn Jahren viele Gründer aus der Wendezeit das Ruhestandsalter. Dem gegenüber sind immer weniger Menschen zur Übernahme eines Unternehmens bereit und scheuen das Risiko einer Selbstständigkeit. Die demografische Entwicklung verschärft diese Situation zusätzlich. Zudem geht die selbstbewusste Generation Y oft eigene Wege. Ein Familienautomatismus zur Übernahme des Betriebes durch Tochter oder Sohn ist immer seltener anzutreffen. Die Folgen liegen auf der Hand: Unternehmen müssen schließen, Arbeitsplätze und Kapital gehen verloren, die Erfahrungen in Industrie, Handel und Dienstleistungen können nicht an die nächste Generation weitergegeben werden. Sicher ist, der Generationswechsel ist für den einzelnen Unternehmer alles andere als leicht, denn er muss Rückzugspläne forcieren, sich von seinem Lebenswerk lösen und anderen Platz machen. Hinzu kommen Ängste, dass der Fortbestand der Firma bedroht sein könnte. Generell können für die Nachfolgeregelung jedoch keine Patentrezepte herangezogen werden, es existiert keine Standardlösung. Für jeden Unternehmer muss die Nachfolgefrage individuell geordnet werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir gemeinsam mit der Thüringer Allgemeine (TA) in der Fortsetzung des TA-IHK-Wirtschaftspreises regionale Beispiele erfolgreicher Unternehmensübernahmen aus unterschiedlichsten Branchen präsentieren. Unter dem Titel Generationswechsel im Mittelstand informieren wir rund um das Thema und geben hilfreiche Tipps und Hinweise. VEIT STOCKMANN FÜHRT DAS UNTERNEHMEN DER ELTERN FORT Dr. Ing. Veit Stockmann, Firmenchef der Prüf- und Qualitätszentrum GmbH. Foto: Sascha Fromm Für Veit Stockmann stand schon in der Kindheit fest, dass er den Betrieb des Vaters fortführen würde. Wie Hunderte andere Sömmerdaer auch, hatten die Eltern im Büromaschinenwerk gearbeitet. Das teilte das Schicksal der einstigen DDR-Kombinate es wurde nach der Wende von der Treuhand abgewickelt. In allen Abteilungen wurde intensiv darüber nachgedacht, wie es nun beruflich weitergehen könnte. Also gründete Karl-Volker Stockmann noch auf dem Werksgelände mit drei Mitarbeitern seine eigene Firma. Als ehemaliger Leiter der Testlabors richtete er die Firma zum Dienstleister für die Industrie aus, was sie auch heute noch ist. Schon bald nach der Gründung traten die Eltern an Veit Stockmann heran. Sie wollten wissen, ob ich mir vorstellen kann, das Unternehmen später einmal zu übernehmen, erinnert sich der Firmenchef. Er habe spontan zugesagt und dann auch seine gesamte Karriereplanung darauf ausgelegt. Nach dem Abitur in der Geburtsstadt Sömmerda ging Stockmann nach Magdeburg, um an der dortigen Otto-von-Guericke-Universität ein Maschinenbaustudium mit der Spezialisierung auf die Messtechnik zu beginnen. Das

35 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional 35 schloss er im Jahr 2001 erfolgreich ab, wollte aber nicht sofort in das Unternehmen der Eltern wechseln. Das Angebot wissenschaftlich an der Universität weiterarbeiten zu können, habe genau gepasst, sagt Stockmann. Vier Jahre forschte und lehrte er in Magdeburg, arbeitete an seiner Promotion und kehrte nach deren erfolgreichem Abschluss schließlich 2006 als Dr. Ing. ins Unternehmen des Vaters zurück. Abgerissen war der Draht dorthin nie. Natürlich war ich auch während des Studiums oft im Unternehmen, bestätigt Veit Stockmann. Praktika habe er hier absolviert oder bei Dienstreisen als Fahrdienst ausgeholfen. Das habe sich später als großer Vorteil erwiesen, denn auf diese Weise habe er einige der rund 800 Kunden in ganz Deutschland aber auch im europäischen Ausland kennengelernt, erinnert sich der Chef. Für einen Dienstleister ist die Kundennähe unerlässlich. Das nun im 26. Jahr tätige Unternehmen Prüfund Qualitätszentrum GmbH hat seinen Sitz inzwischen im Gewerbepark in Leubingen. Wir haben lange nach einem geeigneten Standort gesucht und ihn schließlich hier gefunden, sagt Veit Stockmann. Abseits der Straße und der Überlandleitungen für Strom musste man sein, um die Testergebnisse nicht durch Strahlung oder Vibrationen zu beeinflussen. Immerhin geht es bei den Messungen und beim Kalibrieren von Geräten und Anlagen um Genauigkeiten im Tausendstel- Millimeter-Bereich. Die 23 Mitarbeiter der Firma, die Veit Stockmann nach seinem Maschinenbaustudium vom Vater übernommen hat, sind Spezialisten auf verschiedenen Gebieten. Die meisten haben ihre Ausbildung zum Werkzeugmacher in der Firma absolviert und wurden übernommen. Daher stimmt auch der Altersdurchschnitt, freut sich der Unternehmer. Gerade hat der Firmenchef wieder einen Auszubildenden eingestellt. Der Übergang vom Firmengründer zu seinem Nachfolger sei ein fließender gewesen, berichtet Stockmann. Vier Jahre habe er als Prokurist an der Seite seines Vaters in der Firma gearbeitet. Der zog sich schrittweise immer weiter aus dem Unternehmen zurück. Erst habe er halbtags gearbeitet, später nur noch zwei Tage in der Woche an den Vormittagen, bis er schließlich ganz aus der Firma ausschied und dem Sohn sein Lebenswerk anvertraute. So eine Firmennachfolge könne man nicht mal eben schnell vollziehen, das brauche Zeit, Gründlichkeit und gute Vorbereitung. Vor allem Steuerberater und Notar haben dabei beratend zur Seite gestanden, auch bei der Industrie- und Handelskammer habe man sich erkundigt, rund zwei Jahre seien ins Land gegangen, bis man alle Details geklärt habe, so Stockmann. Als Unternehmer trage man schließlich Verantwortung, für die eigene Familie, aber auch die Beschäftigten. Dessen sei er sich bewusst gewesen, als er den Familienbetrieb übernahm. Dem Vater sei das Loslassen nicht schwer gefallen. Der hat jetzt wieder mehr Zeit für sein Hobby, sagt Stockmann. Bei schlechtem Wetter ist er im Keller und bei schönem Wetter auf dem Flugplatz, fügt er schmunzelnd hinzu. Mein Vater war und ist im Flugzeugmodellbau aktiv und tauscht sich regelmäßig mit den Vereinsmitgliedern aus, sagt Stockmann. GUT ZU WISSEN DIE ZUR WAHL STEHENDEN GRÜNDER WERDEN EBENFALLS IN DEN AUSGABEN DER THÜRINGER ALLGEMEINE VERÖFFENTLICHT. IN DER JANUARAUSGABE DES WIRTSCHAFTSMAGAZINS STELLEN WIR CHRISTIAN LINS VOR. FUSION IN DER KREATIVWIRTSCHAFT PETT PR UND TOUGH MEDIA GEHEN GEMEINSAME WEGE Mittelständische Unternehmen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen, was ihre Wahrnehmung in Markt, Gesellschaft und Politik angeht. Sie müssen Strukturen und Prozesse schaffen, um professionell kommunizieren zu können und damit Fachkräfte zu gewinnen, bestehende zu binden, neue Märkte zu erschließen und ihre Positionierung auf dem Weltmarkt zu behaupten. Vor diesem Hintergrund haben sich die beiden Unternehmen Tough Media GmbH aus Eisenach und die Gothaer PETT PR Gesellschaft für Unternehmenskommunikation mbh & Co. KG zusammengeschlossen und gehen gemeinsam neue Wege im mittelständischen Kommunikationsmanagement. Mit ihrem Team konzentrieren sie sich an Standorten in Gotha, Erfurt und Leipzig auf das Kommunikationsmanagement kleiner und mittelständischer Unternehmen. Als Partner der Kreativwirtschaft will das Team aber auch dafür sorgen, dass die im Thüringer Umfeld vorhandene Expertise aus Grafik, Design, Programmierung und Redaktion zum Tragen kommen kann. Wir sind nicht die nächste Full-Service-Agentur, sondern die vernetzten Kommunikationsarchitekten, betont Pett. Wir planen das Haus, steuern die integrierten Gewerke und überwachen die Wirkung, das macht uns in Thüringen einzigartig. Anja Hauer (l.), Marketingberaterin und Inhaberin der Tough Media GmbH aus Eisenach und Ninette Pett, Geschäftsführende Gesellschafterin der Gothaer PETT PR beraten von nun an in kreativer Zusammenarbeit. Foto: C. Hoefner

36 36 KURZNACHRICHTEN AUS DER REGION 60 JAHRE MITTELDEUTSCHES KALIBRIERLABOR Die Firma Waagen Bechmann GbR aus Gotha ist seit nunmehr 60 Jahren kompetenter Ansprechpartner für umfassende Beratungs- und Serviceleistungen rund um die Wägetechnik und seit der Bestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin auch für die Kalibrierung elektronischer Waagen zuständig. Damit profitieren über 2000 Kunden, vorwiegend im westlichen Raum Thüringens, von fachgerechten Analysen des Waagenbedarfs und professionellem Geräteservice. FIRMA GOEPFERT AUSGEZEICHNET Die Teilnahme auf der internationalen Erfindermesse iena in Nürnberg war für die in Weimar ansässige Firma Goepfert GmbH & Co. KG besonders erfolgreich, denn Geschäftsführer Bernd Zimmer durfte für den Prototyp einer neu entwickelten hybriden Förderkette eine Goldmedaille entgegennehmen. Die Kettenglieder bestehen aus Zinkdruckguss, die mit Kunststoff ummantelt wurden. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 25 Mitarbeiter und hat weltweit Abnehmer für ihr Produkte, insbesondere im Automobilbau, in der Sanitärtechnik, im Maschinenbau und in der Elektroindustrie. HAINICH KONSERVEN AUF DER ANUGA GEFRAGT Die Hainich Konserven GmbH aus Niederdorla präsentierte während der weltgrößten Lebensmittelmesse Anuga in Köln ihre große Produktpalette am Gemeinschaftsstand des Freistaates Thüringen. Vor allem Japaner und Südkoreaner waren von den Hainich-Gurken begeistert. Rund zehn Millionen Gläser mit Sauerkonserven und weitere zehn Millionen mit Konfitüren und Obstkonserven werden jährlich in alle Welt verschickt. Bevorzugt gehen diese nach Asien, Australien und Südamerika. TRUCK LIGHT EUROPE GMBH VERKAUFT Das Eisenacher Unternehmen Truck Light Europe GmbH wurde von der Chinesischen Firmengruppe Boao gekauft. Zukünftig firmiert das Unternehmen unter dem neuen Namen Rebo Lighting & Electronics GmbH, der bisherige historische Markenname FER - Fahrzeugelektrik Ruhla - der unter der Truck Light Gruppe weitergeführt wurde, wird schrittweise aufgegeben. Das Unternehmen wird auch künftig Leuchten für den Automobilbau fertigen. Die Boao-Gruppe mit Hauptsitz in Chongqing beschäftigt an 13 Standorten weltweit etwa Mitarbeiter. Am Standort Eisenach arbeiten momentan 375 Angestellte. JUNGE MODE IN HEILIGENSTADT Foto: istock Die Modehaus Mühlhaus GmbH hat im Zentrum der Kurstadt Heilbad Heiligenstadt eine neue Filiale mit Namen Fitting room eröffnet. Auf 130 m² werden für die Zielgruppe junge und jung gebliebene Damen angesagte Marken angeboten, die sonst in Kleinstädten eher nicht zu finden sind.

37 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional 37 FÜR UNS IN BERLIN In 16 Ausschüssen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) werden die politischen Positionen der Kammerorganisation erarbeitet. Auf Vorschlag der IHK Erfurt wurden für den Zeitraum 2017 bis 2020 neun Unternehmerpersönlichkeiten als ehrenamtliche Vertreter in die Gremien auf Bundesebene berufen. Sie bringen als Branchenexperten ihr Wissen ein und beeinflussen so auch die Gesetzgebungsverfahren. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die DIHK-Ausschüsse und die darin arbeitenden ehrenamtlichen Vertreter der IHK Erfurt vor. AUSSCHUSS FÜR KOMMUNI- KATION UND MEDIEN Im DIHK-Ausschuss für Kommunikation und Medien engagieren sich Unternehmer ehrenamtlich für die Interessen der Informationsund Kommunikationsbranche. Die Mitglieder prüfen die Relevanz aktueller Gesetzgebungsvorhaben, beraten über deren Auswirkungen und unterstützen bei der politischen Meinungsbildung. Für uns in Berlin vertritt Michael Tallai, Geschäftsführer der Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH Erfurt, die Interessen der Medienunternehmen der IHK Erfurt. Er setzt sein Engagement im Ausschuss für Kommunikation und Medien fort. MICHAEL TALLAI Die Mediengruppe Thüringen arbeitet sehr eng mit den örtlichen Industrie- und Handelskammern in unserem Bundesland zusammen. Ich selbst engagiere mich auch in Fachausschüssen und in einer Prüfungskommission. Daher ist es eine logische und sinnvolle Erweiterung, auch auf nationaler Ebene im Ausschuss für Kommunikation und Medien mitzuarbeiten. Michael Tallai, Geschäftsführer der Mediengruppe Thüringen. Foto: Mediengruppe Thüringen DAS.BUSINESSLOFT TAGUNGSCENTER FÜR REISENDE AM ICE-KNOTEN Am ICE-Knoten Erfurt kommen täglich bis zu Reisende an. Viele von ihnen sind Geschäftsleute, die die zentrale Lage Erfurts in der Mitte Deutschlands nutzen, um sich zu Meetings, Besprechungen und Tagungen zu treffen. Unweit vom Hauptbahnhof entfernt hat sich am Spielbergtor 19b DAS.BUSINESSLOFT etabliert und bietet Reisenden stunden- und tageweise schicke Räumlichkeiten für Meetings, Arbeitstreffen, Tagungen und Veranstaltungen bis 40 Personen. Klein, aber fein ist die Devise von Gründerin Antje Burghardt, die sich im Januar 2017 mit dem Businessloft einen Lebenstraum verwirklicht hat. Mein Ziel ist es, Unternehmern und Freiberuflern stunden- oder tageweise eine Wohlfühlzone für ihre geschäftlichen Belange zu bieten. Dazu gehören helle Räume ohne den üblichen Bürocharme, eine exklusive Businesslounge mit Chesterfield-Ledersesseln für besondere Geschäftsanlässe und alle Annehmlichkeiten von Kaffee bis Kopierer. Kostenfreies WLAN gibt es in allen Räumen und Parkplätze können bei Bedarf dazu gebucht werden. Mittlerweile kommen die Stammkunden schon aus fast allen Bundesländern ins Businessloft, schätzen den perfekten Service. Wer sich hier wohlfühlt, kommt auch immer gern wieder. Foto: Antje Burghardt

38 38 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional AUS DER IHK-ARBEIT GEMEINSAME AUSSCHUSSSITZUNG Am 24. Oktober 2017 fand im Großen Saal eine gemeinsame Sitzung der drei Industrieausschüsse der Thüringer IHKs sowie des Außenwirtschaftsausschusses der IHK Erfurt statt. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee referierte zu den geopolitischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft. Von besonderem Interesse war ein Vortrag des Managing Director der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) aus San Francisco, Rene van den Hoevel, der die rund 60 teilnehmenden Unternehmer über die Chancen und Herausforderungen in den USA unter der neuen US-Regierung informierte. Fotos: IHK (3) Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Wolfgang Tiefensee (Bild links), begrüßte im Großen Saal der IHK Erfurt die Mitglieder der drei Industrieausschüsse der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie des Außenwirtschaftsausschusses der Erfurter Kammer. In seinen Ausführungen betonte er die Folgen der Weltpolitik auf die Thüringer Wirtschaft. WIRTSCHAFTSBEIRATSSITZUNG GOTHA Der IHK-Wirtschaftsbeirat Gotha tagte am 7. November 2017 bei IHK-Vollversammlungsmitglied Hannelore Neher im Quality Hotel Gotha. Nachdem der Vorsitzende Reimund Lehmann die Schwerpunkte aus der IHK-Arbeit der letzten Monate reflektierte, gab Landrat Konrad Gießmann einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Planvorhaben im Landkreis. Zu Gast war auch Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der örtlichen Arbeitsagentur, die die bestehende Situation am Arbeitsmarkt erläuterte. Anschließend diskutierten die Anwesenden intensiv über die Themen Fachkräftesicherung, die Anforderungen der Wirtschaft an die Schulen und die Berufsausbildung. Im Mittelpunkt standen dabei die Berufsschulstandorte sowie der wenig förderliche Umgang mit Gastschulanträgen. Die Unternehmen plädierten für eine neutrale Entscheidungsstelle. Darüber hinaus informierte Tamara Hawich, Geschäftsführerin des Thüringer Wirtschaftsarchivs e.v. (TWA), über die Entwicklungen, sieben Jahre nach der Archivgründung.

39 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional 39 WIRTSCHAFTSBEIRATSSITZUNG DER WARTBURGREGION Im Unternehmen GESIPA Blindniettechnik GmbH in Thal bei Eisenach fand am 8. November 2017 die Herbstsitzung des Wirtschaftsbeirates der Wartburgregion unter der Leitung von Herbert Romeis statt. Das Unternehmen GESIPA gehört zur SFS Gruppe mit mehr als Beschäftigten weltweit. Am Thüringer Standort werden Blindnieten, vorzugsweise für die Automobilindustrie, hergestellt. Im Rahmen der Sitzung nutzte Tamara Hawich vom Thüringer Wirtschaftsarchiv e.v. die Gelegenheit, Einblicke in die Arbeit des Archivs der letzten Jahre zu geben. Im Anschluss diskutierten die Anwesenden über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. WIRTSCHAFTSBEIRATSSITZUNG NORDHAUSEN Am 9. November 2017 waren die Mitglieder des IHK-Wirtschaftsbeirates Nordhausen zu Gast bei der THIMM Packaging Systems GmbH + Co. KG. Zahlreiche Mitglieder folgten der Einladung von Geschäftsführer Carsten Niedenführ und Werkleiter Steffen Appenrodt und besichtigten im Vorfeld der Sitzung die Werke 1 und 2 am Standort. Der Geschäftsführer informierte im Anschluss auch über die Historie und Entwicklung des Unternehmens. Karsten Froböse von der Agentur für Arbeit sowie IHK-Mitarbeiter Tobias Krombholz erläuterten die Möglichkeiten der Teilqualifizierung und standen für Fragen zur Verfügung. Tamara Hawich, Geschäftsführerin des TWA, brachte den Anwesenden die Arbeit des Thüringer Wirtschaftsarchivs näher. Zum Schluss wurde das langjährige Mitglied Roland Handrek von Universalbeton Heringen verabschiedet. WIRTSCHAFTSBEIRAT KYFFHÄUSERKREIS Auf Einladung des Sondershäuser Bildungsvereins e.v. gastierte der IHK-Wirtschaftsbeirat des Kyffhäuserkreises am 16. November 2017 in dessen Räumlichkeiten. Geschäftsführer Hartmut Bärwinkel und Ausbildungsleiterin Ariana Schröter informierten über die vielfältigen Geschäftsbereiche des Vereins, von der Berufsorientierung bis zum eigenen Hotelbetrieb. Anschließend stellten Gabriela Helbing von der Agentur für Arbeit und IHK-Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung, Thomas Fahlbusch, die Möglichkeiten der Teilqualifizierung vor. Als weitere Referentin war Annette Friedrich vom iwt Institut der Wirtschaft Thüringens aus Erfurt zu Gast, die über das Programm unternehmenswert: Mensch sprach. Ihre Ausführungen wurden durch die praktisch gesammelten Erfahrungen der Wirtschaftsbeiratsvorsitzenden und IHK-Vizepräsidentin Catrin Auerbauch und durch Vereinsgeschäftsführer Hartmut Bärwinkel ergänzt. WIRTSCHAFTSBEIRAT SÖMMERDA Der IHK-Wirtschaftsbeirat Sömmerda tagte am 22. November 2017 im Unternehmen Bauer in Walschleben. Durch Achim Bauer als Niederlassung eines hessischen Bauunternehmens mit 20 Mitarbeitern im Jahr 1990 gegründet, entwickelte sich die Firma über die Jahre rasant weiter. Mittlerweile zählt das Unternehmen, deren Kernkompetenzen im Straßen- und Tiefbau liegen, mehr als 300 Beschäftigte. Seit 1997 ist Colette Boos-John Geschäftsführerin der Bauer Bauunternehmen GmbH und seit 2016 zugleich IHK-Vizepräsidentin. Im Rahmen der Wirtschaftsbeiratssitzung wurde das Thema Digitale Telefonie durch Dr. Jochen Kummer, Geschäftsführer der agenos GmbH, vorgestellt. Im Anschluss referierte Tamara Hawich über das Thüringer Wirtschaftsarchiv, das zahlreiche historische Unterlagen der Unternehmen im gesamten Freistaat sichert und aufbewahrt. Die Mitglieder des IHK-Wirtschaftsbeirates Sömmerda im Gespräch mit Dr. Jochen Kummer, Geschäftsführer der agenos GmbH, zu den Erfordernissen der Digitalen Telefonie. Foto: IHK

40 40 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional WIRTSCHAFTSBEIRAT EICHSFELD Der Fachkräftemangel ist ein brennendes Thema. So stieß die Sitzung des IHK-Wirtschaftsbeirates Landkreis Eichsfeld am 23. November 2017 mit dem Schwerpunkt Fachkräftesicherung bei den über 30 Teilnehmern, unter ihnen Elmar Dräger, Präsident der Ingenieurkammer Thüringen und Mitglied des Präsidiums der IHK-Vollversammlung, auf reges Interesse. Thomas Fahlbusch, Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung, sowie Karsten Froböse, Leiter der Agentur für Arbeit Nordhausen, informierten u.a. über das Modell der Teilqualifizierung als Brücke zu einem dualen Berufsabschluss sowie flankierende Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Lars Schütze, Direktor Victor s Residenz-Hotel Teistungenburg, berichtete über aktuelle und künftige Investitionsprojekte am Standort und Tamara Hawich sprach über die Arbeit des Thüringer Wirtschaftsarchivs. Foto: IHK IHK-NETZWERK MITTELSTAND: CHRISTIAN LINS ALS VORSITZENDER GEWÄHLT Foto: IHK Zur letzten Sitzung in diesem Jahr empfingen die Mitglieder des IHK-Netzwerkes Mittelstand am 23. November 2017 den Direktor des Arbeitsgerichts Erfurt, Andreas Walter, zu einem intensiven Meinungsaustausch. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf die unternehmerische Tätigkeit. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele warben die Unternehmer bei der Rechtsprechung für mehr Verständnis hinsichtlich ihrer Belange und der betrieblichen Prozesse. Darüber hinaus legte das Netzwerk den Themenrahmen für das kommende Jahr fest. Ein wichtiger Bestandteil der Gremienarbeit wird auch 2018 der Kontakt mit Vertretern aus Politik und Verwaltung sein, um die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmerbildes zu verbessern und die Anliegen des Mittelstandes noch deutlicher zu kommunizieren. Im ersten Quartal 2018 steht die Qualität des Bildungssystems, der Schulabgänger sowie der Ausbildung auf der Tagesordnung. An der Spitze des IHK-Netzwerkes Mittelstand wird künftig Christian Lins, Geschäftsführer der S+L Selbstklebeprodukte GmbH aus Gotha, als junger, engagierter Unternehmer aus der Region die Interessen des Mittelstandes vertreten. AUSGABEN EXPLODIEREN SCHULDENABBAU MINIMAL Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben in einer schriftlichen Stellungnahme zum Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 und zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 die Ausgabenpolitik der Landesregierung kritisiert. Der Entwurf zum Thüringer Landeshaushalt 2018/2019 weist mit mehr als 20 Milliarden Euro ein Rekordvolumen auf. Statt auf Haushaltskonsolidierung zu setzen, erhöht die Landesregierung die Ausgaben und minimiert den Schuldenabbau. Vor diesem Hintergrund erneuerte die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Forderung an die Landespolitik, Einsparpotenziale zu analysieren und die öffentliche Verwaltung und ebenso den Landtag bezüglich der Personalstärke an den Bevölkerungsrückgang und die finanzpolitischen Herausforderungen im Freistaat anzupassen. Thüringen hat sich in den letzten Jahren wirtschaftlich gut entwickelt, was insbesondere auch der Verdienst der Unternehmen ist. Um dies auch weiterhin zu ermöglichen, müssen Ausgaben reduziert, wesentlich mehr Altschulden abgebaut und dringende Reformen angepackt werden. STELLUNGNAHME ALS DOWNLOAD: Dok.-Nr

41 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional 41 ERFURTER SOFTWAREHERSTELLER GEKÜRT Das Unternehmen TecArt wird für sein Produkt TecArt CRM prämiert und bestätigt mit Auszeichnung seinen Aufwärtstrend als deutscher Herausforderer internationaler Marktführer und setzt ein klares Zeichen für die Erfurter und Thüringer IT-Branche. TECART ERHÄLT SILBER BEI DEN READER S CHOICE IT-AWARDS 2017 Für den geschäftsführenden Gesellschafter, Christian Fischer, ist es ein erneuter Ritterschlag und die Bestätigung für den Aufwand der letzten Jahre. Im Oktober 2017 erhielt das Erfurter Softwareunternehmen TecArt bei den Reader s Choice IT-Awards 2017 in Augsburg die Silberauszeichnung. Unter zehn nominierten und vorwiegend international agierenden Unternehmen setzte sich TecArt, bei den Leserinnen und Lesern des Cloudcomputing Insiders, in der Kategorie Cloud-CRM als einziger deutscher Softwarehersteller für die Top 3 durch. Damit erlangte das Unternehmen die bereits zweite bedeutende Auszeichnung in diesem Jahr für die hauseigene Business/CRM Software. Schon Anfang Juni 2017 wurde TecArt in einer renommierten Marktstudie unter den 15 Top relevanter Anbieter für Cloud-CRM-Software in Deutschland platziert. Die Auszeichnung bei den IT-Awards 2017 bestätigt damit das zukunftsorientierte Handeln des Mittelständlers und die Entwicklung zum Produktherausforderer von Weltmarktführern wie Salesforce, Microsoft, Oracle und SAP. Zudem setzt dieser Erfolg ein deutliches Zeichen, dass die Erfurter wie auch Thüringer IT-Branche weiter auf dem Vormarsch ist. Bereits zum dritten Mal fanden auch in diesem Jahr die IT-Awards in Augsburg statt. Die Veranstaltung wurde 2015 von den Vogel IT-Medien ins Leben gerufen, um die besten Unternehmen der deutschen IT-Branche zu küren. Auf den sieben Insider-Fachportalen, wie bspw. Big Data, IT-Sicherheit, IT-Entwicklung, Datenspeicher und Cloudcomputing, wurden die Leser aufgerufen, ihre Anbieter und Hersteller des Jahres zu wählen. Dabei standen in jeder Kategorie zehn vorselektierte Unternehmen zur Wahl, die durch bspw. Erfindergeist, wegweisende Strategien oder Marktgespür auf sich aufmerksam machten. Bei der Umfrage wurden zwischen April bis August 2017 über Leserstimmen abgegeben. In den vergangenen Jahren prägten große Unternehmen, wie Microsoft, Salesforce oder Amazon das Gewinnerbild. Als Mittelständler mit 30 Mitarbeitern schaffte TecArt als einziger deutscher Softwarehersteller den Sprung ins Finale und erhielt die Auszeich- Christian Fischer nimmt stolz im Namen des gesamten Teams die Auszeichnung entgegen. nung Silber neben den internationalen Branchengrößen Salesforce und Sugar-CRM. Sehr zur Freude von Christian Fischer: Wir haben in 18 Jahren mit TecArt vieles erlebt. Hochs, Tiefs, Rückschritte, Fortschritte, Befürworter aber auch viel Gegenwind. Dass ich diese Auszeichnung im Namen des gesamten Teams entgegen nehmen durfte, macht mich sehr stolz. Gleichzeitig wird uns diese Ehrung antreiben, unsere Business/ CRM Software noch besser zu machen. Cloud-CRM-Lösungen erfreuen sich im Mittelstand immer größer werdender Beliebtheit, wie einschlägige Marktstudien bestätigen. Die Angebotspalette von Software zur Digitalisierung der Vertriebsprozesse und Verbesserung der Kundenbeziehungen ist groß und vielfältig. Getreu dem Motto Aus dem Mittelstand für den Mittelstand bietet TecArt seinen Kunden mit der modularen Business-Software eben solch eine CRM-Lösung, die bei Unternehmen aufgrund ihrer Flexibilität immer mehr an Beachtung findet. Das bestätigte auch die Markt- und Trendstudie des renommierten Analystenhauses ISG/Experton, welche das Softwareprodukt mit umfangreicher Kundenbetreuung in die TOP 15 der relevantesten Cloud-CRM-Anbieter in Deutschland platziert. Anzeige HALLEN INDUSTRIEBAU & GEWERBEBAU Von der Planung & Produktion bis zur schlüsselfertigen Halle! WOLF SYSTEM GMBH Am Stadtwald Osterhofen 09932/37-0 gbi@wolfsystem.de

42 42 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional / Lebensart STRASSE DER INDUSTRIEKULTUR Thüringen ist ein Land voller Traditionen in der deutschen Industrie. Es sind oft sehr schöne Industrie-Denkmäler erhalten geblieben, die als architektonisches Kleinod von der bewegten Geschichte der Unternehmen erzählen. Erfurt Weimar Apolda Bad Sulza Luisenthal Arnstadt Gräfenroda Singen Mit unserer Serie zur Straße der Industriekultur will die IHK Erfurt gemeinsam mit der Thüringer Allgemeinen, dem Thüringer Wirtschaftsarchiv sowie dem Landesamt für Denkmalpflege auf die Suche nach den interessantesten steinernen Zeitzeugen und ihren Geschichten gehen. Heute besuchen wir den Lütsche-Flößgraben sowie das Angelrodaer Viadukt und machen einen Abstecher zu den Gartenzwergen. LÜTSCHE-FLÖSSGRABEN, GRÄFENRODA Eingang zu einem der unterirdischen Teile des Flößgrabens. Der Lütsche-Flößgraben befindet sich in etwa in einem Gebiet nördlich des mittleren Rennsteigs, das durch die Gemeinden Oberhof, Frankenhain und Luisenthal begrenzt wird. Bis ins 17. Jahrhundert hinein wurde das in den Wäldern des Herzogtums Gotha geschlagene Holz auf dem Flüsschen Gera durch schwarzburgisches Gebiet geflößt. In dieser Zeit war Thüringen ein Land, das aus Dutzenden kleinen Fürstentümern bestand. Und jeder wollte natürlich sein Geld verdienen, um sein höfisches Leben und hier und da einen kleinen Krieg zu finanzieren. Da kamen die Flößer auf der Gera gerade recht, um dort gehörig Gebühren zu kassieren. Da menschliche Gier schon in Zeiten des Feudalismus eine treibende Kraft war, erhöhte Ende des 17. Jahrhunderts die Gräflich-Schwarzburgisch-Arnstädtische Kammer die Gebühren für die Flößerei drastisch. So sah sich der damalige Leiter der gothaischen Flöße gezwungen, einen Plan seines Berghauptmanns Georg Christoph von Utterodt zum Bau eines Flößgrabens auf Gothaer Gebiet zügig in die Tat umzusetzen. Die Arbeit begann und von 1691 bis 1702 entstand der Hauptabschnitt des Flößgrabens. Er führte vom Lütsche-Bach am Langengrundteich, am Hang des Borzelbergs, des Steigerbergs und des Eisenberges entlang. Danach Foto: Marko Kneise schmiegt sich der Verlauf an den Rumpelberg und den Kienberg bis nach Luisenthal und mündet dort in die Ohra. Die ersten Stämme peitschten 1702 in den Frühlings-Fluten die Hänge des Thüringer Waldes hinab. Das funktionierte ganz gut, sodass man schnell an die Erweiterung des Baus ging. Unterwegs wurde der Flößgraben allerdings von einem steinharten Gegner ausgebremst. Genau auf der Höhe des heutigen Ausgebrannten Steins nämlich stand ein Porphyrfelsen im Wege. Man schockte den Stein abwechselnd mit Feuer und eiskaltem Wasser. So entstand Stück für Stück der knapp 40 Meter lange und durchschnittlich 2,30 Meter hohe sowie 2,20 Meter breite Tunnel, der sogenannte Ausgebrannte Stein. Dieser wurde dadurch vom Hinderniss zum Nadelöhr. Hier mussten die Stämme von Holzknechten durch das Loch im Felsen gezogen werden: Es war eine besonders harte Arbeit, weil die Männer im eiskalten Wasser schuften mussten. Doch alle Anstrengungen, den Flößgraben wirtschaftlich zu betreiben, zahlten sich am Ende nicht aus. Nach nur 17 Jahren und gerade einmal 11 Benutzungen musste der Betrieb eingestellt werden, weil die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen standen. Der Flößgraben wurde stillgelegt und die Natur überwuchs mit Büschen, Bäumen und Moos den Bau. Heute haben Wanderer Mühe, auf dem Pfad noch Reste und Zeichen des einstigen Flößgrabens zu finden. Doch ein steinerner Zeuge ist nun wirklich nicht zu übersehen: der Ausgebrannte Stein.

43 Wirtschaftsmagazin 12/ Regional / Lebensart 43 MIT DER LOK HOCH ÜBER ANGELRODA DIE WIEGE DER GARTENZWERGE Das Eisenbahn-Viadukt an der Strecke zwischen Arnstadt und Ilmenau wurde im Jahre 1879 erbaut. An den Schienenwegen quer durch Thüringen gibt es Bauwerke, die es in sich haben. Nicht nur der technische Nutzen, die Leistung des Architekten oder etwa die Bauweise sind gemeint - sie stehen darüber hinaus schön in der Natur. Alle diese Vorzüge vereint das Viadukt in Angelroda, das 1879 erbaut wurde. Die große Brücke gehört zur eingleisigen Bahnlinie zwischen Arnstadt und Ilmenau und ist rund 100 Meter lang. In einer luftigen Höhe von knapp 27 Metern rollen die Züge über das Tal der Zahmen Gera. Der Bau aus Stahl, Stein und Beton besteht aus drei Feldern mit etwa 30 Meter Spannweite. In seinem Buch 125 Jahre Eisenbahn in Ilmenau widmet sich der Eisenbahn-Historiker Stefan Wespa dem Viadukt Angelroda in all seinen technischen Einzelheiten. Und diese sind nicht nur interessant, sondern in ihrer Art wohl auch einmalig, weshalb das Bauwerk zu Recht zu den Industriedenkmälern Thüringens zählt. Neben den vielen bautechnischen Details lohnt sich die genauere Betrachtung des Viaduktes auch aufgrund seiner Historie: So entstand der technisch imposante Bau in einer Zeit, da Deutschland gerade dabei war, seine Kleinstaaterei aufzugeben. Als die Strecke geplant wurde, durchlief sie noch die vier Länder Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Coburg und Gotha sowie Sachsen-Weimar. Ein eigens angelegter Staatsvertrag musste 1876 zwischen den vier Ländern geschlossen werden, der die Spielregeln für den Betrieb der Bahn festlegte. Doch es kam noch besser: Als fünfter Vertragspartner kam Preußen hinzu, das seit 1806 Hoheitsrechte beispielsweise über Erfurt hatte. Immerhin betrieb Preußen einen Großteil der in Thüringen fahrenden Bahnen. Aber zurück zum Bau selbst: Das Angelrodaer Viadukt ist eine auf zwei Pfeilern liegende Stahlfachwerkbrücke. Ihre Dämme erhielten eine terrassenförmige Verkleidung, die Seltenheitswert hat. Um die Belastbarkeit des Viadukts zu erhöhen, mussten die Stahlpfeiler der Eisenbahnbrücke schon 1904 einbetoniert werden. Gut 100 Jahre später stand dann erneut eine Sanierung der längst unter Denkmalschutz stehenden Brücke an. Während der aufwendigen Reparaturarbeiten wurden nach Aussage der Bahn AG am Stahlfachwerküberbau unter anderem 600 Schadstellen beseitigt und neue Schraubverbindungen angebracht. Nach einjähriger Bauzeit rollt der Verkehr seit Juli 2013 wieder über das Angelrodaer Viadukt, das übrigens auch in der Liste der erhaltungswürdigen Bauwerke Thüringens zu finden ist. Foto: Sabine Guzowski Über die künstlerische Qualität des deutschen Gartenzwerges mag man ebenso streiten dürfen, wie über Geschmack und Mentalität ihrer Besitzer. Unstrittig allerdings ist die Tatsache, dass die ersten richtigen Gartenzwerge in Thüringen geboren wurden. Noch heute kann sich Gräfenroda damit rühmen, dass hier die Wiege der Zipfelmützen aus Keramik steht. Historisch ist bewiesen: Im Jahre 1872 wurden in Gräfenroda zwei Unternehmen gegründet, die sich zügig auf Gartenzwerge spezialisierten. August Heissner und Philipp Griebel hatten den richtigen Riecher, dass Kunden in aller Welt bald nach den kleinen bunt angemalten tönernen Gesellen Schlange stehen. Es dauerte nicht lange und die Thüringer Zwerge wurden 1898 erstmals auf der Leipziger Messe angeboten. Mit Erfolg, denn die Nachfrage nach diesem Gartenschmuck war riesengroß. Die Arbeiter selbst nannten sich Thierköpfer. Aufgrund der großen Nachfrage gründeten sich schon bald weitere Firmen in Gräfenroda, die neben Tieren auch Menschen, Märchenfiguren und Zwerge formten. Doch wie das so ist mit den Moden und Geschmäckern - irgendwann ließ das Interesse nach. Nicht zuletzt die beiden Weltkriege sorgten dafür, dass die Menschen ganz andere Sorgen hatten, als ihre Vorgärten mit Gartenzwergen zu bevölkern. Heute aber kann sich die Nachfrage nach den kleinen Wichten aus Thüringen wieder sehen lassen. Foto: istock MEHR ÜBER DIE STRASSE DER INDUSTRIE- KULTUR UNTER:

44 44 Wirtschaftsmagazin 12/ Ratgeber ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG Viel effektiver, konstruktiver und zukunftsträchtiger als der Weg zum Gericht ist es, wenn die Parteien ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich, eventuell unter Moderation eines unbeteiligten Dritten, klären können. Die Angebote der alternativen Streitbeilegungen sind sehr vielschichtig. Sie reichen über Ombudstellen, Schlichtungsstellen, Schiedsgerichte, Schiedsgutachten, Güterichterverfahren bis hin zur Mediation. An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein Verfahren vorstellen und mit Praxisbeispielen unterlegen. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG MEHRWERT UND ABMAHNUNGSRISIKEN Felix Braun, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e. V. Seit 2016 können Unternehmen und Verbraucher bei Unstimmigkeiten eine Verbraucherschlichtungsstelle einschalten. Als neutrale Stelle kann sie für beide Seiten von Vorteil sein und zu interessengerechten Lösungen beitragen. Eine diesbezügliche Informationspflicht für Unternehmen trat Anfang dieses Jahres in Kraft. Seitdem kam es auch vermehrt zu Abmahnungen bei fehlerhaften Formulierungen. Informationspflichten: Vorsicht Abmahnrisiko! Obwohl Schlichtung grundsätzlich freiwillig ist, müssen sich Unternehmen spätestens mit Inkrafttreten der Informationspflichten mit dem Thema auseinandersetzen. Denn nach 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) müssen Unternehmen selbst dann auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilen, ob sie im Streitfall an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, wenn sie dies nicht wünschen. Eine weitere Pflicht enthält 37 VSBG. Hiernach müssen sie dem Verbraucher zusätzlich im Foto: Felix Braun privat konkreten Einzelfall, falls sich eine Beschwerde nicht direkt lösen lässt, in Textform also z. B. per Mail mitteilen, ob sie zu Schlichtung bereit sind oder nicht. Außerdem muss, anders als nach 36 VSBG, die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle genannt werden. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen nicht zu einer Teilnahme bereit ist. Beide Pflichten sollten ernst genommen werden; auch, weil es bereits vielfach zu Abmahnungen kam. Alle Unternehmen, die online mit Verbrauchern Verträge abschließen, müssen zudem auf ihrer Internetseite auf die sog. europäische ODR-Plattform hinweisen (Art. 14 ODR-Verordnung), samt anklickbarem Link. Typischerweise wird das im Impressum gemacht. Die mehrsprachige Plattform selbst ist übrigens keine Schlichtungsstelle, sondern weist den Weg zur richtigen Stelle und kann daher insbesondere für Kunden aus dem Ausland eine Hilfe darstellen. Von der Pflicht nach 36 VSBG sind Unternehmen, die am des jeweils vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben, befreit. Diese Ausnahme gilt nicht für die Pflichten nach 37 VSBG und Art. 14 ODR-Verordnung. Vorteile für Unternehmen Doch auch abgesehen vom Erfüllen dieser Pflichten lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema, denn Schlichtung bietet für Unternehmen handfeste Vorteile. Denn auch wenn der Begriff Verbraucherschlichtungsstelle vielleicht zu einer anderen Annahme verleiten könnte, ist Schlichtung wie immer streng der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und keine Interessenvertretung für Verbraucher. Im Rahmen der Schlichtungsverfahren kommen beide Seiten zu Wort, ein Schlichtungsvorschlag muss die objektive Sachund Rechtslage schildern und bringt so beide Parteien auf Augenhöhe. Allein das ist ein echter Mehrwert gerade für Mittelständler ohne eigene Rechtsabteilung. Von dritter Seite wird im Verfahren festgestellt, ob und wenn ja, in welcher Höhe, der vom Verbraucher geltend gemachte Anspruch besteht. Außerdem verhindert der frühzeitige Hinweis, dass man zu einem Schlichtungsverfahren bereit ist, das weitere Eskalieren einer Streitigkeit, die Zeit, Nerven und damit letztlich immer Geld kostet. Dem Kunden wird so signalisiert, dass sein Problem ernst genommen wird und der Händler zu einer rechtlichen Überprüfung bereit ist, egal was diese zeigen wird. Überschaubares Kostenrisiko Diese und weitere positive Aspekte gehen noch zu oft unter, weil Unternehmen auch Sorgen, insbesondere in Hinblick auf die mit Schlichtung verbundenen Kosten, haben. In der Tat sieht das VSBG vor, dass vom Verbraucher keine Kosten erhoben werden dürfen. In der Regel fallen jedoch auf der Unternehmerseite Verfahrensentgelte an. Bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle liegen diese in einem Bereich von 50 bis 600 Euro, je nachdem, wie hoch der Streitwert ist. Einige Händler befürchten eine Kostenexplosion durch Antragswellen. Doch zeigt die Praxis der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, dass es bislang noch nie zu Antragswellen kam. Ein Unternehmen mit zwei Millionen Kunden, das seit 2016 nach 36, 37 VSBG auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle verweist, hatte zum Beispiel erst 2 Fälle, die ein Entgelt auslösten. Das Kostenrisiko ist nach den bisherigen Erfahrungen also als gering zu bewerten. Hinzu kommt, dass ein Antrag erst dann ein kostenpflichtiges Verfahren auslöst, wenn der Verbraucher sich im Vorfeld schon selbst beim Unternehmen gemeldet hatte und das Problem nicht auf diesem direkten Weg behoben wurde. Hatte das Unternehmen dafür weniger als zwei Monate Zeit, kann es um Aussetzung des Verfahrens bitten, wodurch die Kosten entfallen. Sofern dies nicht geht, kann soweit sinnvoll

45 Wirtschaftsmagazin 12/ Ratgeber 45 eine erhebliche Kostensenkung durch ein sofortiges Anerkenntnis erzielt werden. Viel Mehrwert bei geringen Kosten Doch selbst wenn das Unternehmen das Verfahrensentgelt in vollem Umfang tragen muss, bekommt es dafür viel: eine rechtliche Aufarbeitung des Falls, objektiv und unparteilich, zudem in einer leicht und auch für Nicht-Juristen gut verständlichen Sprache. Neben der rein rechtlichen Bewertung kann die Lösung durchaus die individuellen Interessen der Parteien berücksichtigen. Schlichtung ist dabei keinesfalls ein Kompromiss um jeden Preis, auch kein 50/50 und erst recht kein blindes Folgen des Antragsziels mit systematischem Kulanzzuschlag zulasten des Unternehmens. Vielmehr wird beiden Seiten die Rechtslage erläutert, so dass sie wissen, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht und was sie in die Lage versetzt zu erkennen, ob ggf. eine andere Lösung besser wäre. FAZIT: Ob ein Unternehmen sich nun im Rahmen seiner Informationspflicht dazu bereit erklärt, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist letztlich eine unternehmerische Entscheidung was dem Gedanken der Freiwilligkeit der Schlichtung entspricht. Doch gute Gründe sprechen für ein Ja dazu. Ausführliche Hinweise und Muster zur Formulierung der Informationspflichten finden Sie in der Broschüre Ist Schlichten besser als Richten? des DIHK-Verlags ( Hierin werden auch Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der Informationspflichten und Gestaltungshinweise gegeben, zum Beispiel inwieweit die Bereiterklärung nach 36 VSBG erst ab oder bis zu einem bestimmten Streitwert möglich ist. MEHR INFORMATIONEN ZUR ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG: Anzeige

46 46 Wirtschaftsmagazin 12/ Ratgeber PFÄNDUNGSSCHUTZ NUR FÜR SONNTAGS-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZULAGEN Bestimmte Lohnbestandteile sind als Erschwerniszulagen unpfändbar, so sieht es die Schutzvorschrift des 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO). Das betrifft aber nur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen. Demgegenüber sind Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit nicht der Pfändung entzogen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Hauspflegerin entschieden. Nach einer Insolvenz hatte die Arbeitnehmerin ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten. Die Arbeitgeberin berücksichtigte bei der Zahlung an den Treuhänder auch die tarifvertraglichen Zuschläge, wogegen sich die Arbeitnehmerin zur Wehr setzte. Sie forderte vom Arbeitgeber Rückzahlung von 1.144,91 Euro. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Erschwerniszulagen im Sinne Schutzbestimmung der ZPO seien. Das habe der Gesetzgeber mit seinen Wertungen im Arbeitszeitgesetz für Nachtarbeit (vgl. 6 Abs. 5 ArbZG) und für Sonntags- und Feiertagsarbeit in der Verfassung (vgl. Art. 140 GG) zum Ausdruck gebracht. Eine ähnliche Wertung bestehe für Schicht-, Samstags- und Vorfestarbeit nicht. Die Sondervorschrift des 850a ZPO diene dem Schuldnerschutz und sichere ihm den größeren Teil seines Nettoeinkommens als unpfändbar. Angesichts der ebenso zu berücksichtigenden Gläubigerinteressen bedürfe die Bestimmung aber einer sachlichen Begrenzung. Daher seien Schicht-, Samstags- und Vorfestearbeitszulagen nicht unpfändbar. (Urteil des Bundearbeitsgerichts BAG vom 23. August 2017; Az.: 10 AZR 859/16) STEUERTIPP DES MONATS ELEKTROFAHRZEUGE AUSLAGENERSATZ BEIM AUFLADEN EINES FIRMENWAGENS Entstehen einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung eines Firmenwagens Kosten (z. B. Benzinkosten), die ihm vom Arbeitgeber ersetzt werden, liegt steuer- und sozialversicherungsfreier Auslagenersatz vor. Handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten ist ein pauschaler Auslagenersatz steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer die entstandenen Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweist ( 3 Nr. 50 EStG). Zum Jahreswechsel wurde gemäß 3 Nr. 46 EStG eine Steuerbefreiung für das kostenlose oder verbilligte Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen an Stromladestationen beim Arbeitgeber eingeführt. Foto: istock Aufgrund dieser Neuregelung entstand in der Praxis die Frage, ob ein Mitarbeiter, der einen dienstlichen Firmenwagen gegen Entgelt oder bei sich zu Hause über eine private Ladestation auflädt, hierfür Auslagenersatz erhalten kann und ob dieser ggf. auch pauschaliert werden kann. Die Spitzenverbände haben sich mit einer entsprechenden Forderung an die Finanzverwaltung gewandt. Nunmehr hat die Finanzverwaltung folgendes beschlossen: Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens (ausschließlich Pkw) beim Arbeitnehmer lässt die Finanzverwaltung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 folgende monatliche Pauschalen zu: mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber für Elektrofahrzeuge 20 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge 10 Euro monatlich ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber für Elektrofahrzeuge 50 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge 25 Euro monatlich Die vorstehenden Beträge mindern den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers aus der Firmenwagengestellung, wenn die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. FAZIT: Die Finanzverwaltung ist mit der Festlegung von Pauschalen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an privaten Stromladestationen den Forderungen der Verbände nachgekommen. Der Beschluss soll dem Vernehmen nach noch über ein BMF-Schreiben veröffentlicht werden. IHR ANSPRECHPARTNER Jens Wessely Tel.:

47 Wirtschaftsmagazin 12/ Bekanntmachungen 47 BEKANNTMACHUNGEN BESETZUNG DER EINIGUNGSSTELLE BEI DER IHK ERFURT Gemäß 8 Abs. 4 der Satzung der IHK Erfurt vom 3. Dezember 2014 in Verbindung mit 4, 5 der Thüringer Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 10. Dezember 1991 hat das Präsidium der IHK Erfurt in seiner Sitzung am 2. November 2017 folgende Besetzung der Einigungsstelle der IHK Erfurt zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird beschlossen: Für die Amtsperiode vom bis fungieren folgende Damen und Herren in der Einigungsstelle der IHK Erfurt als Beisitzer: Rainer Heumüller Handwerkskammer Südthüringen Stefan Hoffmann Eckpunkt Die Medienagentur OHG Tobias Kallinich Kallinich Media GmbH & Co. KG Ralf Reichertz Verbraucherzentrale Thüringen e.v. Sebastian Schilling Handwerkskammer Erfurt Hans-Jürgen Schmidt Handwerkskammer Erfurt Jürgen Schmidt Werra-Blitz-Transportgesellschaft mbh Elke Wolf Juwelier Jasper Erfurt GmbH & Co. KG ERNEUTE ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND VEREIDIGUNG GEMÄSS 36 GEWO Folgende Sachverständige wurden gemäß 36 Gewerbeordnung und 8 der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt vom 15. Dezember 2015 durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt erneut öffentlich bestellt und vereidigt: Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Niebergall Gutbierstr. 6b, Bad Langensalza Sachgebiet: Schäden an Gebäuden bis: 31. Dezember 2022 Dr.-Ing. Wolfgang Berger Kurt-Nehring-Str. 66, Weimar Sachgebiet: erdverlegter Rohrleitungsbau bis: 31. Dezember 2022 Dipl.-Ing. (FH) Christian Benz c/o Schmidt & Benz GmbH Landhausallee 2, Weimar OT Süßenborn Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung bis: 31. Dezember 2022 Dipl.-Ing. Peter Payer Schillerstraße 68, Erfurt Sachgebiet: Kläranlagen für kommunales und biologisch abbaubares industrielles Abwasser bis: 31. Dezember 2022 Dipl.-Ing. Mike Eberhart c/o Kfz-Sachverständigenbüro Pickart, Erdmann Motorenstr. 5a, Nordhausen Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und -bewertung bis: 31. Dezember 2022 SACHVERSTÄNDIGENVEREIDIGUNG Der Präsident der IHK Erfurt, Dieter Bauhaus, vereidigte Jörg Wanke als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet Wohneigentumsverwaltung. Er ist der einzige Sachverständige, der in den neuen Bundesländern für dieses Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Öffentliche Bestellung und Vereidigung gemäß 36 GewO Auf der Grundlage des 36 Gewerbeordnung (GewO) und 8 der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt vom 15. Dezember 2015 (SVO) wurde am 23. November 2017 durch den Präsidenten die Industrie und Handelskammer Erfurt, Dieter Bauhaus, folgender Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt: Jörg Wanke c/o 3 x 1 Immobilien GmbH Dalbergsweg 28, Erfurt Sachgebiet: Wohnungseigentumsverwaltung bis: 31. Dezember 2022.

48 Branchenspiegel für Angebote aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Werbung Anzeigenverwaltung: Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Telefon: 03 61/ AKTENEINLAGERUNG DRUCKEREI LASERSCHNEIDEN/-BEARBEITUNG LASERSCHNEIDEN/-BEARBEITUNG Telefon: 0361/ Laserschneiden bis x mm AKTENVERNICHTUNG Telefon: ARBEITSBÜHNEN gesetzlich dokumentiert sicher Deutschlandweite Vermietung arbeitsbuehnen.lindig.com BÜROMÖBEL Telefon: 0361/ detlef.goss@gossgruppe.de DIGITALISIERUNG FEUERWERKE Zusammen neue Wege finden ETIKETTEN/PREISAUSZEICHNER GABELSTAPLER Vermietung Stapler & Lagertechnik Verkauf Gebrauchtstapler INSTALLATIONSWERKZEUGE Telefon / verkauf@gfc-gotha.de 2D-Laserschneiden bis x mm Stahl bis 15 mm Edelstahl bis 6 mm Aluminium bis 5 mm 3D-Laserschneiden bis x x 600 mm Stahl bis 8 mm Edelstahl bis 5 mm Aluminium bis 5 mm Kupfer bis 3 mm Messing bis 3 mm Laserschweißen bis x x 600 mm Abkanten bis mm DESIGN in FORM Fertigungstechnik GmbH Werner-von-Siemens-Str Heilbad Heiligenstadt Ihr Ansprechpartner: Maik Sonntag Tel / Fax: Mail: laserbearbeitung@designinform.de LASERSCHNEIDEN auf hochmoderner 4 kw- Trumpf-Laserschneidemaschine Bis 4000 x 2000 mm Normalstahl bis 20 mm Edelstahl bis 15 mm oxidfrei ABKANTARBEITEN auf modernster Abkantpresse VIBRA MASCHINENFABRIK SCHULTHEIS GmbH & Co. Am Peterborn Utzberg/Weimar Tel / Fax: / info@vibra.de Laserschneiden: 2D, Schneiden von Metallen bis 20 mm, Jegliche Konturen können wir auf Wunsch bis zu einer Größe von 4000x2000 mm entwerfen und fertigen. Laserschnitte für Werbemittel, Logos und Schriftzüge. Plasma schneiden bis Größe 3000x15000x40mm Drahterodieren: 4 x in den Größen x-y von maximal mm. Blechbearbeitung: Biegen, Kanten, Schweißen Komplettlösungen: CNC-Drehen, Fräsen, Bohren Wasserstrahlschneiden bis Größe 4000x4090x- 80mm Ha-Beck, Inh. M. Hasecke e.k. Erodier-, Laser- und Fertigungstechnik info@ha-beck.de Burlaer Str. Industriegebiet Sättelstädt Telefon: / Fax / Anzeigen-Hotline: 0361/ Abkanten bis mm Wasserstrahlschneiden bis x mm Lasergravuren LOGISTIK Telefon: / info@2m-metall.de Web: OPERATIVE DIENSTE Management & Operations Werbung im Wirtschaftsmagazin Informationen über Verbreitungsgebiete, Werbeformen für Kleinanzeigen, Anzeigenformate, Beilagenund Beihefterwerbung, redaktionelle Sonderthemen, Anzeigenschlusstermine, Hilfe bei der Anzeigengestaltung und vieles mehr über professionelle Werbung

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50 50 Wirtschaftsmagazin 12/ Börsen BÖRSEN Sie interessieren sich für ein Inserat? Dann kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder senden Ihre Anfrage an die IHK Erfurt Arnstädter Str Erfurt zu Händen des betreffenden Mitarbeiters. Ihre Zuschrift kann in Form von Brief, oder Fax erfolgen. Wir leiten Ihre Zuschrift umgehend dem Inserenten zu. Auskünfte werden zu den Inseraten nicht erteilt. RECYCLINGBÖRSE Suchen Sie neue Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Abfälle oder Reststoffe? Benötigen Sie selbst verwertbare Stoffe, um Ihre Anlagen optimal auszulasten? Dann starten Sie doch direkt auf dieser Seite eine kostenlose Recherche in der bundesweiten IHK-Recyclingbörse, dem überbetrieblichen Vermittlungssystem für verwertbare Abfälle und Produktionsrückstände. IHR ANSPRECHPARTNER Antje Welz, Tel.: NACHFOLGEBÖRSE EFI-A17032 Ein Mittelthüringer Bildungsunternehmen mit Hauptsitz in Erfurt und mehreren Standorten in Thüringen und Hessen sucht einen Geschäftsführer mit der Option der mittelfristigen Übernahme. Als mittelständisches, AZAV zertifiziertes Unternehmen, sind wir seit über 25 Jahren erfolgreich in der Erwachsenenbildung, speziell in der Weiterbildung und Sprachvermittlung, tätig. Der Nachfolger sollte idealer Weise über einen deutschen Fach- oder Hochschulabschluss sowie über Kenntnisse in der Bildungsbranche verfügen. EFI-A17031 Tiefbau Unternehmen sucht Nachfolge. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt im kommunalen Kanalbau sowie der Trink-wasserversorgung als Komplettdienstleistung inkl. Erdbauarbeiten und Oberflächenwiederherstellung. Ein Grundstück von ca qm mit diversen Gebäuden, kann optional miterworben werden. IHR ANSPRECHPARTNER Berndt Kutschan, Tel.: IXPOS DAS AUSSEN- WIRTSCHAFTSPORTAL Sie suchen Abnehmer und Partner im Ausland? Dann nutzen Sie ixpos das deutsche Außenwirtschaftsportal. Als Mitglied der kostenlosen Export Community haben Sie Zugang zu exklusiven ixpos-services für Ihren Erfolg im Auslandsgeschäft. Knüpfen Sie internationale Geschäftskontakte oder profitieren Sie vom Expertenwissen unserer Partner. IHR ANSPRECHPARTNER Regina Brömel, Tel.: KOOPERATIONSBÖRSE EF Kooperationsangebot: Herstellung von Präzisionsdrehteilen und Montageleistungen. EF Wir sind ein langjährig etablierter Ingenieurdienstleister mit dem Schwerpunkt Mess- und Prüfsysteme. Um die Auslastung unserer CAD-Konstrukteure zu optimieren, bieten wir Dienstleistungen rund um die 3D-Konstruktion mit Solid Works an. EF Thüringer Unternehmen sucht zur Produktion von Tierzubehör im Tiefziehverfahren (Thermoformen), HDPE-Kunststoff, Produktionspartner. Form und europäischer Musterschutz liegt vor. Bauteilgröße ca x800x250 mm. Werkzeug auf Geiss Maschine ausgelegt Führender Anbieter von Markenhäusern und Bauleistungen in Nord- und Mitteldeutschland sucht Kooperations- und Netzwerkpartner rund um das Thema Immobilien und Neubau. Gemeinsam können Potentiale am Markt gehoben und Produkte entwickelt werden. Wir bieten Vertriebspartnern die Möglichkeit, ohne Investitionen in Lizenz- oder Franchisesysteme ihr Produktangebot zu erweitern und unterstützen durch ein motiviertes Produktmanagement. IHR ANSPRECHPARTNER Monika Helbig, Tel.: KOOPERATIONSBÖRSE AUSLAND - EEN EG0917 AT01 Österreichischer Lieferant von hochwertigen Kappen und Stirnbändern mit LED-Systemen sucht europäische Firmen, die LED-Systeme für diese Sporttextilien anbieten. EG0917 SE01 Schwedischer Hersteller von umweltfreundlichen Reinigern und Entfettungsmitteln bietet sich als Vertriebspartner für Chemieunternehmen an, die auf den nordischen Markt expandieren wollen. Das Unternehmen ist in der Lage, die gesamte Wertschöpfungskette durchzuführen, von Rohstoffkäufen, Mischen, Probenahme sowie Verteilung direkt an die Kunden des Einzelhändlers. EG0917 IL01 Israelisches Chemieunternehmen sucht nach einer effektiven Screening-Methode für die biologische Abbaubarkeit von Polymeren im Boden, um ein 2-jährigen Biodegradationstest unter realen Bodenbedingungen vorzunehmen. EG0817 NL04 Niederländisches KMU hat einen Wärmetauscher für Duschen mit einer Effizienzrate von ca. 60 Prozent entwickelt und sucht nun Großhändler, um in den deutschen Markt einzusteigen. IHR ANSPRECHPARTNER Eva-Maria Nowak, Tel.: GEWERBEFLÄCHEN- BÖRSE A171201: Erfurt Gewerbe-/Baugrundstück, m², Nähe Nordstrand, teilerschlossen, ab sofort zu verkaufen. IHR ANSPRECHPARTNER Eberhard Frank, Tel.: Diese und weitere Inserate finden Sie auf IMPRESSUM Industrie- und Handelskammer Erfurt Wirtschaftsmagazin 27. Jahrgang Nr. 12/2017 Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Str. 34, Erfurt Tel.: , info@erfurt.ihk.de Verantwortlicher Redakteur: Katharina Reinhardt, Tel.: Redaktion & Layout: Kathy Heiden, Tel.: Redaktion: Dr. Cornelia Haase-Lerch, Cecilia Michel, Thomas Fahlbusch, Steffen Schulze Anzeigen und Verlag: Prüfer Medienmarketing, Endriß & Rosenberger GmbH Schlösserstr. 39, Erfurt Tel.: Fax Anzeigenverwaltung: Gudrun Wenske Anzeigenleiter: Wolfrüdiger Endriß Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25 vom Januar Druck, Verarbeitung: Druckhaus Gera GmbH, Jacob-A.-Morand-Str. 16, Gera, Tel.: Fax Das Magazin kostet im Verkauf 3,00 Euro. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers, aber nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe. Fotomechanische Wiedergabe für den innerbetrieblichen Bedarf gestattet. Die Zeitschrift wird IHK-Zugehörigen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenfrei geliefert. Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei Formulierungen, die sich auf Personen beziehen, auf die ausdrückliche Nennung der weiblichen Form verzichtet.

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