Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz"

Transkript

1 Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom , (Rs. C-98/03) rügt die mangelnde Umsetzung der artenschutz-rechtlichen Bestimmungen der FFH-RL im BNatschG Absicht ( 43 Abs. 2 BNatSchG) Eingriffsregelung erfüllt nicht die Anforderungen des Art. 16 FFH-RL Die Rügen waren Anlass zur sog. kleinen Novelle des BNatSchG

2 Konzeption des Gesetzes Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes vom trat am in Kraft Novelle beschränkt sich auf europarechtlich geschützte Arten Neufassung der Verbotstatbestände Sonderregelung für Eingriffe ( 42 Abs. 5) Neuregelung der Ausnahmen in 43 Einbeziehung der ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützte Arten 42 BNatSchG, Art 1 Art BArtSchV EG-V Anlage 1, Sp. 2 Anhang B Artenschutzrechtliche Regelungen bei Eingriffen gemäß BNatSchG-Novelle europarechtlich geschützte Arten europäische Vogelarten Arten des Anhang IV FFH-RL streng geschützte Arten Art BArtSchV Anlage 1, Sp. 3 Art EG-V Anhang A Eingriffsregelung 19 Abs. 1 ff. BNatSchG 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG 43 Abs. 8 BNatSchG Ausnahmevoraussetzungen Verbote Erhalt der ökologischen Funktion? 42 Abs. 5 BNatSchG Zerstörung von Biotopen 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG

3 42 Abs. 1 BNatSchG Zugriffsverbote Es ist verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. muss über das allgemeine Lebensrisiko durch Straßen hinausgehen Besondere Kollisionsrisiken wie z.b. Flugwege von Fledermäusen oder der Fallenwirkung für wärmeliebende Arten sind zu berücksichtigen unvermeidbare Beeinträchtigungen unterliegen nicht dem Verbot des 42, 1 BNatSchG

4 42 Abs. 1 BNatSchG Zugriffsverbote Es ist verboten 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Artenschutz im Straßenbau Es war verboten europäische Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohnoder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören

5 möglicher möglicher Lebenszyklus eines Ameisen-Bläulings (Maculinea alcon) adulte Tiere Eier Raupe Puppe Art Nistplatznutzung / Hauptbrutzeit Nest- Folge- Nistplatz RL BRD bauer nutzung J F M A M J J A S O N D Aaskrähe ba (fe, bu) 2 1 Alpenbraunelle fe, hö, ni 1 0 R (Rare) Alpendohle fe, hö, ni 1 1 Alpenschneehuhn bu, fe, bo 1 0 R (Rare) Alpensegler ni, fe (hö, ge) 1 1 R (Rare) Alpenstrandläufer bu, ba (CR) Amsel fb (bu, ge, ni) 2 1 Auerhuhn bo, bu (CR) Austernfischer bo 1 0 Bachstelze ha, ni (ge, bo, ba) 1 0 Bartmeise fr, sc, rö 1 1 V (NT) Basstölpel fe 1 0 R (Rare) Baumfalke ba (VU) Baumpieper bo 1 0 V (NT) Bekassine bo (CR) Bergente bo 1 0 R (Rare) Bergfink ba, bü (selten bo) 1 0 Berglaubsänger bo 1 0 Bergpieper bo, ni, ha 1 0 Beutelmeise fr, sc, ba 1 0 Bienenfresser hö (Erdwände) 2 1 R (Rare)

6 Erheblichkeit von Erheblichkeit von Störwirkungen nach STOCK et al lokale Population Steinkauz: Abgrenzung von Lokalpopulationen -11- Ausgehend von der Untersuchungsfläche mit einem Steinkauz (rot umrandet), ergibt sich bei der Frage nach der Lokalpopulation das Problem unterschiedlicher -12- Abgrenzungsmöglichkeiten.

7 42 BNatSchG, 1 42 Abs. 1 BNatSchG Zugriffsverbote Es ist verboten 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören -13- Fortpflanzungs- und Ruhestätten Was gehört dazu? Habitate der Fortpflanzung (Balz /Paarungshabitate, Bruthabitate, Habitate der Jungenaufzucht bis zum Flüggesein der Jungtiere) Ruhestätten von allen Arten mit differenzierter Habitatbindung zwischen Sommer- und Winterlebensraum z.b. Winterquartiere (Fledermäuse, Amphibien,Reptilien...); Schlafplätze wandernder Arten (Enten, Gänse...) -14-

8 42 Abs. 5 BNatSchG Spezialregelung für Eingriffe Soweit die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, sind nicht verboten: - Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Vögel, Anhang IV-Arten) - unvermeidbare Tötung von Individuen - Zerstörung von Pflanzenstandorten, - Die ökologische Funktion (und mindestens der vorhandene Erhaltungszustand der lokalen Population) kann auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt werden (CEF) 43 Abs. 8 Nr. 5 BNatSchG Ausnahmeregelung Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können von den Verboten des 42 im Einzelfall Ausnahmen unter folgenden Voraussetzungen zulassen: Es liegen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vor zumutbare Alternativen sind nicht gegeben der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert sich nicht

9 der Regelungen des Gebietsschutzes auf den Artenschutz Die grundsätzliche Vorgehensweise und die Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 3 und 4 der FFH- Richtlinie kann auf die Erheblichkeitsprüfung und die Ausnahmeprüfung im Artenschutz übertragen werden. -17-

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Bedroht und Bedrohung

Bedroht und Bedrohung Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht

Mehr

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de

Mehr

Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baumschutz in Hamburg: Green vs. Capital Freitag, 30. Oktober 2009 1 Einleitung Kein

Mehr

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Artenschutz bei der Planung von Windenergie Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Tierschutz - Naturschutz. Wildvögel im Naturschutzrecht. EU-Naturschutzrichtlinien. Regelungen im Wiener Landesrecht

Tierschutz - Naturschutz. Wildvögel im Naturschutzrecht. EU-Naturschutzrichtlinien. Regelungen im Wiener Landesrecht Wildvögel im Naturschutzrecht Gerald Kroneder Wiener Umweltschutzabteilung Tierschutz - Naturschutz Unterschiedlicher Schutzzweck! Tierschutzrecht: Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Artenschutz im Wald die rechtliche Seite

Artenschutz im Wald die rechtliche Seite Artenschutz im Wald die rechtliche Seite Artenschutz im Wald Einsichten und Lösungen Tagung des Vereins für Forstliche Standortskartierung und Forstpflanzenzüchtung Freiburg, 15. Oktober 2010 Reinhold

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Biodiversität und Unternehmen

Biodiversität und Unternehmen 1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2

Mehr

Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans

Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Biologische Station Minden-Lübbecke 05. Mai 2014, Minden Heinz Kowalski, Stellv. NABU-Landesvorsitzender NRW und Sprecher des NABU-BFA Ornithologie

Mehr

Vorschriften Artenschutz

Vorschriften Artenschutz Vorschriften Artenschutz Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Stand: 07.10.2014 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Es ist verboten, Verbotsvorschriften 1. wild lebenden Tieren

Mehr

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Amt für Planfeststellung Energie. Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Amt für Planfeststellung Energie. Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Amt für Planfeststellung Energie Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung Neufassung nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes

Mehr

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie

Mehr

Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Gero von Daniels / Dr. Maximilian Uibeleisen 30. Juni 2011 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks Überblick Geltendes Naturschutzrecht

Mehr

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112

Mehr

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches

Mehr

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde

Mehr

Naturschutz in Recht und Praxis

Naturschutz in Recht und Praxis Naturschutz in Recht und Praxis 6. Jahrgang Heft 1 2008 Interdisziplinäre Online-Zeitschrift für Naturschutz und Naturschutzrecht Aus dem Inhalt: Artenschutz im novellierten BNatSchG CIPRA: Zukunft in

Mehr

Vögel. Rote Liste Status in Deutschland * Ungefährdet

Vögel. Rote Liste Status in Deutschland * Ungefährdet Vögel Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) ATD-GE-PFA-D.03-01161_Berglaubsänger_Formblatt

Mehr

Warum Windenergie im Wald? (4)

Warum Windenergie im Wald? (4) Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im

Mehr

Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel)

Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Hinweise zum Artenschutz Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Wichtiger Hinweis: Für Vögel europäischer Arten, die unter das Jagdrecht fallen,

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und

Mehr

Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts

Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Windenergie Grundlagen Natur- und Artenschutzrecht Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Referat für das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz im Rahmen der Veranstaltung

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt

Mehr

Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager Folie 2 Aktuelles BNN 22.11.2013 Folie 3 Aktuelles BNN 22.11.2013 Folie 4 Aktuelles FAZ 13.11.2012 Folie 5 Ortsumfahrung

Mehr

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16 Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden Anlage 7 zu GD 200/16 Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG Auftraggeber: Edelmann Gartenstra e GbR / Gerhard Edelmann Am LÅutenberg

Mehr

Rote Liste Status in Deutschland 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht)

Rote Liste Status in Deutschland 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht) Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) ATD-GE-PFA-D.03-01198_Gilde_Generalisten_Formblatt

Mehr

Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis

Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis Werkstattgespräch HVNL Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis Dr. Josef Kreuziger Büro für faunistische Fachfragen, Linden Gliederung 1. Biologie und Verhaltensökologie 2. Erfassung 3.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIII XIX I. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit 1 II. Allgemeines 3 A. Unterscheidung Entstehungszeit und Leistungszeit 3 1. Entstehungszeitpunkt

Mehr

Gemeinde Pleidelsheim. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Blumenstraße in Pleidelsheim

Gemeinde Pleidelsheim. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Blumenstraße in Pleidelsheim Gemeinde Pleidelsheim Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Blumenstraße in Pleidelsheim Stuttgart, November 2010 Stuttgart, November 2010 Auftraggeber: Gemeinde Pleidelsheim Marbacher

Mehr

1. Durch das Vorhaben möglicherweise betroffene europäische Vogelart. 2. Erhaltungszustand nach Ampel-Schema (HMULV 2011, Anlage 3)

1. Durch das Vorhaben möglicherweise betroffene europäische Vogelart. 2. Erhaltungszustand nach Ampel-Schema (HMULV 2011, Anlage 3) Baumfalke Seite 1 von 4 1. Durch das Vorhaben möglicherweise betroffene europäische Vogelart Baumfalke (Falco subbuteo) 2. Erhaltungszustand nach Ampel-Schema (HMULV 2011, Anlage 3) Hessen Unbekannt günstig

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche. Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger 28.11.2013

Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche. Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger 28.11.2013 Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche Energiegewinnung? Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger 28.11.2013 Gliederung 1. Klimawandel findet statt 2. Auswirkungen auf Vögel

Mehr

Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht

Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Remigiusz Wojtkowiak Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 I. Ziel der Untersuchung;

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Tagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014

Tagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014 Tagungsnotizen Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014 2 Unsere Gebäude sind Lebensraum für Mensch und Tier und das sollen sie auch bleiben. Gebäude und Biologische Vielfalt

Mehr

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben

Mehr

1. Das neue Artenschutzrecht 1.1. Vorbemerkungen 1.2. Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen

1. Das neue Artenschutzrecht 1.1. Vorbemerkungen 1.2. Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen 1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums

Mehr

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:

Mehr

Voraussetzungen für eine europarechtlich korrekte Vorgehensweise zur Bewilligung von Wohnbauten auf Flächen nördlich des Heeresspitals

Voraussetzungen für eine europarechtlich korrekte Vorgehensweise zur Bewilligung von Wohnbauten auf Flächen nördlich des Heeresspitals Voraussetzungen für eine europarechtlich korrekte Vorgehensweise zur Bewilligung von Wohnbauten auf Flächen nördlich des Heeresspitals Kurzstudie Dr. Thomas Ellmauer Dipl. Ing. Wolfgang Suske Auftraggeber:

Mehr

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-

Mehr

Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben

Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Uta Röhl, R Ingenieurbüro ro für f r Planung und Umwelt Neues Recht und neue Regeln Die Änderungen im Naturschutz-, Wasser- und Honorarrecht

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Kollegen: Stellungnahme zur möglichen Tierschutzwidrigkeit der Robbenrichtlinie

Rechtsanwälte Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Kollegen: Stellungnahme zur möglichen Tierschutzwidrigkeit der Robbenrichtlinie Rechtsanwälte Dr. Konstantin Leondarakis, LL.M. & Kollegen: Stellungnahme zur möglichen Tierschutzwidrigkeit der Robbenrichtlinie Maßgeblich für die bestehende Problematik der Verhaltensweisen beim Auffinden

Mehr

in der betrieblichen Unterhaltung von Straßen Landschaftstagung 2013

in der betrieblichen Unterhaltung von Straßen Landschaftstagung 2013 Folie 1 Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorschriften in der betrieblichen Unterhaltung von Straßen Landschaftstagung 2013 06./07. Juni 2013 Biberarch an der Riß Folie 2 Forschungsprogramm Straßenwesen

Mehr

1. wie sie das Problem der Lichtverschmutzung in Baden-Württemberg aktuell bewertet und welche Entwicklung sie für die kommenden Jahre erwartet;

1. wie sie das Problem der Lichtverschmutzung in Baden-Württemberg aktuell bewertet und welche Entwicklung sie für die kommenden Jahre erwartet; 14. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antrag der Abg. Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Schutz der Umwelt vor Lichtverschmutzung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung

Mehr

Geocaching vs. Jagdrecht. von LJV-Justitiar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Geocaching vs. Jagdrecht. von LJV-Justitiar Rechtsanwalt Klaus Nieding Geocaching vs. Jagdrecht von LJV-Justitiar Rechtsanwalt Klaus Nieding Mit der sich stetig wachsender Beliebtheit erfreuenden Freizeitbeschäftigung Geocaching steigt die Zahl der Waldbesucher, die mittels

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide

Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide Auftraggeber: arbos Freiraumplanung GmbH & Co. KG Steindamm 105 20099 Hamburg Auftragnehmer: Neue Große Bergstraße 20 22767 Hamburg

Mehr

PRAXIS DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AUS

PRAXIS DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AUS Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) e.v. Niddastr. 74, 60329 Frankfurt - www.idur.de PRAXIS DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AUS NATURSCHUTZRECHTLICHER SICHT - RA Dirk Teßmer - Vortrag anlässlich

Mehr

Konzentrationszonen für Windenergie in der Stadt Neuss Fläche 5: Ackerflächen südlich Hoisten

Konzentrationszonen für Windenergie in der Stadt Neuss Fläche 5: Ackerflächen südlich Hoisten Konzentrationszonen für Windenergie in der Stadt Neuss Fläche 5: Ackerflächen südlich Hoisten - Ergebnisse der Erfassung rechtlich relevanter Arten und artenschutzrechtliche Prüfung Endfassung, Stand:

Mehr

Steffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005

Steffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005 Steffen Hartmann Alter : 40 Fam. Stand: verheiratet 1Kind Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer Fangjagdschein: seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005 Fangjagd aus

Mehr

Artenschutzfachliches Gutachten

Artenschutzfachliches Gutachten Stadt Aalen, Bebauungsplan Rötenberg Nord Plan Nr. 04-03/8, Planbereich 04-03 Artenschutzfachliches Gutachten als Vorlage für die Naturschutzbehörden zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG

Mehr

Anforderungen an faunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg

Anforderungen an faunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg Anlage 2 zum Windkrafterlass Stand August 2013 Anforderungen an faunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg Vorbemerkungen Die Bestandserhebungen

Mehr

Naturschutz und Artenschutz

Naturschutz und Artenschutz FNP Änderungsgebiet Haselwald- Spitzmatten /Stadt Emmendingen/29.06.16 Naturschutz und Artenschutz i Dipl.-Biol. Carsten Brinckmeier/ABL-Freiburg Naturschutz und Artenschutz Naturschutz: Natur, Landschaft,

Mehr

An die Kreise und kreisfreien Städte - Untere Landschaftsbehörden -

An die Kreise und kreisfreien Städte - Untere Landschaftsbehörden - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW -

Mehr

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Naturschutzfachliche Verträglichkeitsabschätzung mit Angaben zu artenschutzrechtlichen Aspekten Im Auftrag des Planungsbüro Paul

Mehr

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald" Basis: Karten- und Planungsgrundlagen der FVA Stand: September 2013 1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Diese Bewertungshilfe dient dazu,

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW 03.09.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz,

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter

Mehr

WINDENERGIE-GEREONSWEILER

WINDENERGIE-GEREONSWEILER Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 6 WINDENERGIE-GEREONSWEILER -VORENTWURF- STADT LINNICH VDH PROJEKTMANAGEMENT

Mehr

Die Kodifikation des Tierschutzrechts

Die Kodifikation des Tierschutzrechts Sabine Lennkh Die Kodifikation des Tierschutzrechts Modellvorstellungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 II. Tierschutz im sozialen, philosophischen und historischen Kontext

Mehr

Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation,

Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, Geoinformationen und Datenschutz Symposium: Rechtsfragen der Geoinformation, 27.1.2009 1 Geodaten - Nutzung und Nutzen Erhellende Geodaten - Große Chancen für die Kleinen Auch Landkreise nutzen GIS jetzt

Mehr

Naturschutz in Recht und Praxis

Naturschutz in Recht und Praxis Naturschutz in Recht und Praxis 5. Jahrgang Heft 1 2006 Interdisziplinäre Online-Zeitschrift für Naturschutz und Naturschutzrecht Aus dem Inhalt: Das Verbot der Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung

Mehr

Artenschutzrechtliche Gutachten

Artenschutzrechtliche Gutachten Artenschutzrechtliche Gutachten Fachinformation für Betroffene Mai 2014 Renate Gebhardt-Brinkhaus Kurz-Profil der ASPE-Institut GmbH: * Gründung 1986 * aktuell 11 Mitarbeiter, davon eine Auszubildende

Mehr

Ausweisung von Flächen für die Windenergie Behandlung der harten Tabuzonen in Schutzgebieten

Ausweisung von Flächen für die Windenergie Behandlung der harten Tabuzonen in Schutzgebieten HINTERGRUNDPAPIER Ausweisung von Flächen für die Windenergie Behandlung der harten Tabuzonen in Schutzgebieten Stand: 04/06/2012 Inhaltsübersicht 1. Anlass und Ausgangslage 2 2. Harte Tabuzonen unter Berücksichtigung

Mehr

DER STELLENWERT GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ZUM ARTENSCHUTZ IN DER PLANUNGSPRAXIS

DER STELLENWERT GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ZUM ARTENSCHUTZ IN DER PLANUNGSPRAXIS 1 /2014 n Editorial Artenschutzrechtliche Fragestellungen bestimmen die städtebauliche Planung in zunehmen dem Maße. Bereits in der Ausgabe 1/2012 der vorliegenden Schriftenreihe haben wir uns dem Themenfeld

Mehr

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete*

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Köln, im Oktober 2014 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Entwicklung und Erhalt urbaner Grünflächen gewinnen bei stets zunehmender Urbanisierung

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? 19. Windenergietage Forum 1 - Neue Flächen für die Windenergie / 04.11.2010 Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt FA für

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Die der StVO 1 Ausgangsfall Hauptanwendungsfälle: Es kommt zu einem irgendwie gearteten Verkehrsunfall. 2 Wer am Verkehr (1) teilnimmt (2), hat sich so zu verhalten,

Mehr

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung?

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Nelly Barbara Gerig Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Abgrenzungskriterien im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht vorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde am Fachbereich

Mehr

Einführung: Auswirkungen von Unterwasserschall auf marine Wirbeltiere

Einführung: Auswirkungen von Unterwasserschall auf marine Wirbeltiere Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Einführung: Auswirkungen von Unterwasserschall auf marine Wirbeltiere Cluster 7 Alexander Liebschner Fachgebiet: Meeres- und Küstennaturschutz Was ist das besondere

Mehr

Satelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG

Satelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG in der in der 19. Fachgespräch der 20. November 2014 1 / 42 Übersicht in der 1 Entstehen der Rechtsfigur 2 3 der 4 5 und Zusammenfassung 2 / 42 Begriff des I in der Ein ist...... ein räumlich von der Vor-Ort-Anlage

Mehr

Umweltzone in Neu-Ulm

Umweltzone in Neu-Ulm Umweltzone in Neu-Ulm In Neu-Ulm ist seit 1. November 2009 eine Umweltzone in Kraft. Außerdem besteht auch im benachbarten Ulm eine Umweltzone, die ebenfalls in den untenstehenden Karten eingezeichnet

Mehr

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes

Mehr

Wölfe in Österreich. Wolfspopulationen um Österreich

Wölfe in Österreich. Wolfspopulationen um Österreich Wölfe in Österreich Georg Rauer, Bärenanwalt und Wolfsbeauftragter Research Insitute of Wildlife Ecology Department of Integrative Biology and Evolution Veterinärmedizinische Universität Wien University

Mehr

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Aktuelles Recht für die Praxis Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Thomas Stahnecker 1. Auflage Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Stahnecker schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2007 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 07 Berlin Tel.: 030 / 8444-00-0 Fax: 030

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7150 09. 07. 2015 Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Fachliche

Mehr

1. Wird die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit erbracht?

1. Wird die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit erbracht? G r e n z ü b e r s c h r e i t e n d e A r b e i t s k r ä f t e ü b e r l a s s u n g v o m E W R / E U - R a u m 1 n a c h Ö s t e r r e i c h a u s g e w e r b e r e c h t l i c h e r S i c h t Die

Mehr