FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt. Verantwortlich für den Inhalt: Die Oberbürgermeisterin

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1 AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 34/Jahrgang Referat I.4 - Presse und Medien Verantwortlich für den Inhalt: Die Oberbürgermeisterin Bestellungen (einzeln oder im Abonnement) an: Stadtverwaltung, Referat I.4 - Presse und Medien, Am Rathaus Mülheim an der Ruhr. Der Jahresbezugspreis von 41,- ist im Voraus fällig. Auch quartalsweiser Bezug möglich. Quartalspreis: 10,25. Kündigung des Abonnements spätestens 1 Monat vor Ablauf der Bestellzeit. Inhaltsverzeichnis auf der letzten Seite Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Ali Cihan Polat, Martin-Luther- 84, Essen, unter dem Aktenzeichen /6 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.208, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. L a d e m a c h e r Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Marcu Mihai-Dorin, Cranger Str. 72 a, Herne, unter dem Aktenzeichen /35 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. R i n g e l e r 482

2 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Valentinas Gruzdys, Kunigiski G. 141 E, LT Palanga, unter dem Aktenzeichen /30 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. Krzisowski Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Constantin Sirbu, unter Aktenzeichen / MH-JF699 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. K a b a s h a j Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Georghe Craciun, unter Aktenzeichen / MH-JF381 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin K a b a s h a j Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Birgit Wasner, unter Aktenzeichen / MH-JR270 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit 483

3 dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. K a b a s h a j Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Christian Mogosan, Homberger 1, Moers, unter Aktenzeichen / MH-BS2088 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. K a b a s h a j Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides Der an Hakan Zileli, zuletzt wohnhaft gewesen in Mülheim an der Ruhr, Tiegelstr. 58, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom (Aktenzeichen: /101600/09) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. 48 und 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer 50 in Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. O s t e r m a n n Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides Der an Marcel Thimm, zuletzt wohnhaft gewesen in Mülheim an der Ruhr, Mühlenstr. 58, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom (Aktenzeichen: /99720/07) konnte nicht zugestellt werden, da nach örtlicher Ermittlung der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. 48 und 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer 50 in Mülheim an der Ruhr, Frau Yangin, Zimmer 305, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. O s t e r m a n n 484

4 Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides Der an Sarah Sawicki, zuletzt wohnhaft gewesen in Mülheim an der Ruhr, Mühlenstr. 20, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom (Aktenzeichen: /91994/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. 48 und 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer 50 in Mülheim an der Ruhr, Frau Yangin, Zimmer 305, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin I. A. O s t e r m a n n Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengrabfeld 27 des Friedhofs in Styrum Die Ruhefristen der Reihengrabstätten Nr auf Feld 27 des Friedhofs Styrum laufen am ab. Dieses Gräberfeld wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das am auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum abzuräumen. Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von der Oberbürgermeisterin, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach 15 Abs. 6 der Satzung vom für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen I. A. S c h w a t l o 485

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16 Satzung vom _ über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung 2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) in Verbindung mit 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am folgende Hebesatzsatzung beschlossen: 1 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 265 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 640 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. 497

17 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung vom über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung 2015) wird hiermit gemäß 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin D a g m a r M ü h l e n f e l d 498

18 Dritte Änderungssatzung vom zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom Gemäß der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW vom , S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) und der 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1: Änderung des 5 Der Absatz 1 wird durch folgende Fassung ersetzt: Der Steuersatz beträgt für das Halten von Spielgeräten gem. 4 Absatz 1 12,5 v. H. der Bruttokasse für Festsetzungen vom bis zum und 15 v. H. der Bruttokasse für Festsetzungen vom bis zum und 17 v. H. der Bruttokasse für Festsetzungen ab dem bis zum und 19 v. H. der Bruttokasse für Festsetzungen ab dem Artikel 2: Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. 499

19 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Dritte Änderungssatzung vom zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin D a g m a r M ü h l e n f e l d 500

20 Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Wettbürosteuersatzung) vom Gemäß der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW vom , S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878) und der 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Steuergegenstand (1) Der Besteuerung unterliegt das im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). (2) Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert. (3) Die Besteuerung erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob der Wettveranstalter sowie der Wettvermittler die vorgeschriebenen Konzessionen und Genehmigungen beantragt und erhalten haben. 2 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist der Betreiber des Wettbüros (Wettvermittler). (2) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz (1) Bei Wettbüros im Sinne des 1 wird die Fläche der genutzten Räume in qm (Fläche der Wettannahme, Fläche der Verfolgung der Wettereignisse sowie Fläche des Getränkeausschanks) bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuer zugrunde gelegt. Die Bereiche der Garderoben, Toiletten oder ähnliche Nebenräume bleiben als Fläche der genutzten Räume unberücksichtigt. (2) Die Steuer beträgt je angefangenem Kalendermonat a) bei der Vermittlung von Pferdewetten 100 je angefangene 20m² b) bei der Vermittlung von Sportwetten 200 je angefangene 20m² c) bei der Vermittlung von Pferde- und Sportwetten 200 je angefangene 20m² 4 Mitteilungspflichen (1) Wer ein Wettbüro im Sinne des 1 eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dies unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr schriftlich mitzuteilen. Hinsichtlich der bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehenden Wettbüros hat der jeweilige Betreiber der Stadt Mülheim an der Ruhr die Fläche gemäß 3 Absatz 1 innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Satzung mitzuteilen. (2) Jede Änderung des Geschäftsbetriebes, die sich auf die zu 501

21 entrichtende Steuer auswirken kann (z.b. Schließung, Betreiberwechsel, Änderung der genutzten Räumlichkeit) ist ebenfalls unverzüglich der Stadt Mülheim an der Ruhrschriftlich mitzuteilen. (3) Der Betreiber hat auf Verlangen der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Selbstauskunft zu erteilen. Zu diesem Zweck stellt die Stadt Mülheim an der Ruhr ein entsprechendes Formular zur Verfügung. (4) Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist berechtigt, die genutzte Räumlichkeit jederzeit in Augenschein zu nehmen. 5 Entstehung des Steueranspruchs Der Steueranspruch entsteht mit der Inbetriebnahme des Wettbüros. 6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist berechtigt, die Steuer für komplette Kalenderjahre im Voraus mit einem Dauerbescheid festzusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer jeweils bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. (2) Die Steuer, die für zurückliegende Zeiträume festgesetzt wird, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. (3) Bei Einstellung des Geschäftsbetriebes wird die Steuer wie folgt fällig a) durch Geschäftsaufgabe ohne Nachfolge (Schließung) fällt die Steuer in voller Höhe für den angefangenen Kalendermonat an, b) durch Geschäftsaufgabe mit Nachfolge (Betreiberwechsel) obliegt die Steuerpflicht für den vollen Kalendermonat dem bisherigen Betreiber, sofern dieser im Kalendermonat mindestens 15 Kalendertage als Betreiber tätig war; andernfalls wird der nachfolgende Betreiber anstelle des bisherigen Betreibers für den vollen Kalendermonat steuerpflichtig. 7 Steuerschätzung und Verspätungszuschlag (1) Verstößt der Steuerschuldner gegen eine Bestimmung der Satzung und sind infolgedessen die Besteuerungsgrundlagen nicht mit Sicherheit festzustellen, so wird die Steuer gemäß 162 der Abgabenordnung (AO) geschätzt. (2) Wenn der Steuerschuldner die in dieser Satzung vorgegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß 152 Abgabenordnung (AO) ein Verspätungszuschlag erhoben werden. 8 Steuerpflicht und Mitwirkungspflicht (1) Der Betreiber und der Eigentümer, der Vermieter, der Besitzer oder der sonstige Inhaber der benutzten Räume sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung Zugang zu den genutzten Räumlichkeiten zu gewähren. Auf die Bestimmungen der 98 und 99 Abgabenordnung (AO) wird verwiesen. (2) Der Steuerschuldner und die von ihm betrauten Personen haben auf Verlangen den Beauftragten der Stadt Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, und andere Unterlagen in der Betriebsstätte bzw. 502

22 den Geschäftsräumen in Mülheim an der Ruhr vorzulegen sowie Auskünfte zu erteilen. Die Unterlagen sind auf Verlangen der Stadt unverzüglich und vollständig vorzulegen. Auf die Bestimmungen der 90 und 93 Abgabenordnung (AO) wird verwiesen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 20 Abs 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969, in der jeweils geltenden Fassung, handelt, wer als Betreiber vorsätzlich oder leichtfertig folgenden Vorschriften bzw. Verpflichtungen zuwiderhandelt: 1. 4 Abs. 1: Mitteilungspflicht bzgl. der Inbetriebnahme des Wettbüros 2. 4 Abs. 2: Mitteilungspflicht bzgl. der Änderung des Geschäftsbetriebes 3. 4 Abs. 3: Selbstauskunft 4. 8 Abs. 1: Mitwirkungspflicht bzgl. Zugang zu den genutzten Räumlichkeiten 5. 8 Abs. 2: Mitwirkungspflicht bzgl. Aushändigung zu prüfender Unterlagen (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von mindestens 50,00 Euro und höchstens 5.000,00 Euro zu geahndet werden. 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Wettbürosteuersatzung) vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer/seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin D a g m a r M ü h l e n f e l d 503

23 Neunte Änderungssatzung vom zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom Aufgrund der 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen vom (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), des 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (KAG) vom (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S.687) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17./ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 3 wird wie folgt neu gefasst: Gebühren 1. Gebühr für Abfälle aus Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen bei regelmäßiger Behälterabfuhr 1.1 vom Abholplatz gemäß 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der z. Z. geltenden Fassung Bei einmaliger Leerung jede Woche (Regelabfuhr) für Restabfallbehälter mit 60 l Inhalt 201,39 /Jahr für Restabfallbehälter mit 80 l Inhalt 240,25 /Jahr für Restabfallbehälter mit 120 l Inhalt 317,98 /Jahr für Restabfallbehälter mit 240 l Inhalt 522,91 /Jahr für Restabfallbehälter mit 660 l Inhalt 1.473,34 /Jahr für Restabfallbehälter mit 770 l Inhalt 1.704,77 /Jahr für Restabfallbehälter mit l Inhalt 2.286,00 /Jahr Diese Sätze sind bei Leerungen der Restabfallbehälter, die über die Regelabfuhr unter hinausgehen, mit der Zahl dieser Leerungen zu vervielfältigen. Für die außerhalb der Regelabfuhr zusätzlich durchgeführten Leerungen wird ein Aufschlag von 15 % festgesetzt. 504

24 1.1.2 Bei einmaliger Leerung jede zweite Woche für Abfallbehälter mit 60 l Inhalt 100,69 /Jahr für Abfallbehälter mit 80 l Inhalt 120,13 /Jahr 1.2 Außerhalb des Abholplatzes (Vollservice) gemäß 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der z. Z. geltenden Fassung werden die unter den Punkten bis und bis aufgeführten Leistungen angeboten: Bei einmaliger Leerung jede Woche (Regelabfuhr) bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 60 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m bis 10 m über Stufen bei 10 bis 30 m über Stufen über 30 m über Stufen aus dem Keller 26,50 /Jahr 52,99 /Jahr 92,74 /Jahr 52,99 /Jahr 92,74 /Jahr 105,99 /Jahr 105,99 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 80 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m bis 10 m über Stufen bei 10 bis 30 m über Stufen über 30 m über Stufen aus dem Keller 28,26 /Jahr 56,53 /Jahr 98,92 /Jahr 56,53 /Jahr 98,92 /Jahr 113,05 /Jahr 113,05 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 120 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 31,80 /Jahr 63,59 /Jahr 111,28 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 240 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 35,33 /Jahr 70,66 /Jahr 123,65 /Jahr 505

25 bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 660 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 105,99 /Jahr 211,97 /Jahr 370,95 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 770 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 120,12 /Jahr 240,23 /Jahr 420,41 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 1100 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 134,25 /Jahr 268,50 /Jahr 469,87 /Jahr Diese Sätze sind bei Leerungen der Restabfallbehälter, die über die Regelabfuhr unter hinausgehen, mit der Zahl dieser Leerungen zu vervielfältigen. Bei einer Abholung über Stufen sind ausschließlich Restabfallbehälter von 60 und 80 l Inhalt zulässig Bei einmaliger Leerung jede zweite Woche bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 60 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m bis 10 m über Stufen bei 10 bis 30 m über Stufen über 30 m über Stufen aus dem Keller 13,25 /Jahr 26,50 /Jahr 46,37 /Jahr 26,50 /Jahr 46,37 /Jahr 52,99 /Jahr 52,99 /Jahr bei Abholung eines Restabfallbehälters mit 80 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m bis 10 m über Stufen bei 10 bis 30 m über Stufen über 30 m über Stufen aus dem Keller 14,13 /Jahr 28,26 /Jahr 49,46 /Jahr 28,26 /Jahr 49,46 /Jahr 56,53 /Jahr 56,53 /Jahr 506

26 1.3 Die Leerung des/r Bioabfallbehälter/s erfolgt jede zweite Woche und in den Monaten Juni, Juli und August jede Woche. Die Gebührensätze betragen bei Abholung vom Abholplatz gemäß 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der z. Z. geltenden Fassung: für Bioabfallbehälter mit 80 l Inhalt 60,06 /Jahr für Bioabfallbehälter mit 120 l Inhalt 79,50 /Jahr für Bioabfallbehälter mit 240 l Inhalt 130,73 /Jahr 1.4 Außerhalb des Abholplatzes (Vollservice) gemäß 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der z. Z. geltenden Fassung werden die unter den Punkten 1.4.1, und aufgeführten Leistungen angeboten: bei Abholung eines Bioabfallbehälters mit 80 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m bis 10 m über Stufen bei 10 bis 30 m über Stufen über 30 m über Stufen aus dem Keller 17,66 /Jahr 35,33 /Jahr 61,82 /Jahr 35,33 /Jahr 61,82 /Jahr 70,66 /Jahr 70,66 /Jahr bei Abholung eines Bioabfallbehälters mit 120 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 19,87 /Jahr 39,74 /Jahr 69,55 /Jahr bei Abholung eines Bioabfallbehälters mit 240 l Inhalt entstehen folgende zusätzliche Gebühren: bis 10 m von 10 bis 30 m über 30 m 22,08 /Jahr 44,16 /Jahr 77,28 /Jahr 507

27 2. Gebühr für sonstige Leistungen zur Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen 2.1 Abfallentsorgung mit Großraumwechselcontainern Die Gebühren setzen sich zusammen aus Grundgebühren für die Behältergestellung und den Transport zuzüglich der Entsorgungskosten Grundgebühren für Behältergestellung und Transport für die Gestellung eines Großraumwechselcontainers pro Kalendermonat (gleich Mindestgebühr) 47, für die Gestellung einer Abfallpresse pro Kalendermonat (gleich Mindestgebühr) 269, je Transport 112, bei gleichzeitiger Abholung von zwei Großraumwechselcontainern bei dem Gebührenpflichtigen unter Einsatz eines Containerfahrzeuges mit Anhänger pro Behälter je Transport 90, Entsorgungskosten Abfälle aus Haushaltungen, die nicht über die regelmäßige Behälterabfuhr gemäß 1.1 und 1.2 der Satzung, sondern über Großraumwechselcontainer entsorgt werden 111,79 /t Brennbare Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunfts- bereichen 92,65 /t 2.2 Für Abfuhr mit städtischen Sammelfahrzeugen verschiedener Größen nach Zeitaufwand (Berechnungseinheit je 6 Min.) 403,48 /Std 2.3 Für die Annahme und Entsorgung von Nachtspeicheröfen aus Haushaltungen 311,79 /t 2.4 Behälterabfuhr außerhalb der regelmäßigen Abfuhr bei ausschließlicher Abholung vom Abholplatz Bei Ausleihen eines Abfallbehälters mit 80 l Inhalt 37,53 /Stück Abfallbehälters mit 120 l Inhalt 41,29 /Stück Abfallbehälters mit 240 l Inhalt 48,79 /Stück Abfallbehälters mit 660 l Inhalt 61,57 /Stück Abfallbehälters mit 770 l Inhalt 62,31 /Stück Abfallbehälters mit l Inhalt 72,83 /Stück 508

28 2.4.2 Für jeden weiteren Behälter, begrenzt bei l Inhalt auf 10 Behälter und bei l Inhalt auf 6 Behälter, wird nur der Preis für die Entsorgung berechnet für Abfallbehälter mit 80 l Inhalt 4,07 /Stück für Abfallbehälter mit 120 l Inhalt 6,38 /Stück für Abfallbehälter mit 240 l Inhalt 11,60 /Stück für Abfallbehälter mit 660 l Inhalt 25,32 /Stück für Abfallbehälter mit 770 l Inhalt 28,48 /Stück für Abfallbehälter mit 1100 l Inhalt 40,11 /Stück 3. Gebühr je Abfallsack mit 120 l Inhalt 4,40 4. Gebühr je Laubsack mit 120 l Inhalt 1,50 5. Gebühr für den Austausch von Abfallbehältern von 60 l l Inhalt ab angeforderter zweiter Volumenänderung innerhalb eines Kalenderjahres 29,95 (Bei Wohnungswechsel oder der Einführung zusätzlicher Getrenntsammelsysteme erfolgt der Behältertausch ohne Gebühr) Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt 3 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der z. Z. gültigen Fassung außer Kraft. 509

29 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Neunte Änderungssatzung vom zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin D a g m a r M ü h l e n f e l d 510

30 Achtzehnte Änderungssatzung vom zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom Aufgrund der 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung vom (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) und der 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S.687) sowie 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 926), durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133) und der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlagen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abwasserbeseitigungssatzung) vom in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 17./ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 1. Im 6 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte und für das gleiche Jahr veranlagt gestrichen. 2. Der 6 Abs. 3 Satz 4 wird um die Worte und für das gleiche Jahr veranlagt erweitert. Artikel 2 Im 10 werden die Gebührensätze wie folgt geändert: 10 Absatz 1 Für beitragspflichtige Mitglieder wasserwirtschaftlicher Verbände beträgt die Abwassergebühr jährlich a) je Kubikmeter Schmutzwasser 1,64 b) je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche 0,94 10 Absatz 2 Für die übrigen Benutzer beträgt die Abwassergebühr jährlich a) je Kubikmeter Schmutzwasser 2,88 b) je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche 1,14 511

31 Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten die durch diese Satzung geänderten Bestimmungen der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft. 512

32 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Achtzehnte Änderungssatzung vom zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den Die Oberbürgermeisterin D a g m a r M ü h l e n f e l d 513

33 Zwölfte Änderungssatzung vom zur Satzung über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom Aufgrund der 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher n (nreinigungsgesetz NW - StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622) und der 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S.687) hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 17./ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Das nverzeichnis zur Satzung über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom in der zurzeit gültigen Fassung wird neu gefasst (s. Anlage). Artikel 2 Im 6 Absatz 5 und Absatz 6 werden die Gebührensätze wie folgt geändert: (5) Bei einer einmaligen Reinigung durch die Stadt beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 4) für öffentliche n, die a) dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und 1. im nverzeichnis mit B 1 gekennzeichnet sind, 3,85 2. im nverzeichnis mit C 1 gekennzeichnet sind, 10,70 b) überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung und 1. im nverzeichnis mit B 2 gekennzeichnet sind, 3,52 2. im nverzeichnis mit C 2 gekennzeichnet sind, 10,02 c) von überörtlicher Verkehrsbedeutung und 1. im nverzeichnis mit B 3 gekennzeichnet sind, 3,18 2. im nverzeichnis mit C 3 gekennzeichnet sind, 9,29 d) im Fußgängerbereich liegen und im nverzeichnis mit D gekennzeichnet sind, 6,08 514

34 Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. (6) Die Gebühren für die Durchführung des es betragen für die jährlich je Meter Grundstücksseite a) mit der Kennzeichnung W 1 (vorrangig vor den n mit der Einstufung W 2), die 1. dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und im nverzeichnis mit W 1.1 gekennzeichnet sind, 1,93 2. überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung und im nverzeichnis mit W 1.2 gekennzeichnet sind, 1,76 3. von überörtlicher Verkehrsbedeutung und im nverzeichnis mit W 1.3 gekennzeichnet sind 1,58 b) mit der Kennzeichnung W 2 (nach den n mit der Einstufung W 1 ), die 1. dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerverkehrsstraßen) und im nverzeichnis mit W 2.1 gekennzeichnet sind, 0,66 2. überwiegend von innerörtlicher Verkehrsbedeutung und im nverzeichnis mit W 2.2 gekennzeichnet sind, 0,60 3. von überörtlicher Verkehrsbedeutung und im nverzeichnis mit W 2.3 gekennzeichnet sind, 0,54 Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten das nverzeichnis zur Satzung über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom in der zurzeit gültigen Fassung sowie die im 6 Absatz 5 und Absatz 6 enthaltenen Gebührensätze der Satzung über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Mülheim an der Ruhr (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft. 515

35 nverzeichnis, Seite 1 nverzeichnis zur Satzung über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren vom in der Fassung der zwölften Änderungssatzung vom Adlerhorst B von Prinzenhöhe bis Arthur-Brocke-Allee W Adolfstraße bis Haus-Nr. 105/110 einschließlich ohne Verbindungsweg zum Kuhlendahl zwischen Haus-Nr. 89 und Haus-Nr. 91 B von Von-Bock- bis Kämpchenstraße W 1.1 bis Haus-Nr. 105/110 ausschließlich bis Verbindungsweg zum Kuhlendahl zwischen Haus-Nr. 89 und Haus-Nr. 91 A 1 5 Agnesstraße B 1 W Ahornstraße B 1 W Akazienallee B 3 W Aktienstraße ohne Stichweg zwischen Haus-Nr. 223 und 225 B 3 W Stichweg zwischen 223 und 225 A 1 10 Albert-Schweitzer- ohne Stichwege B 1 W Stichwege A 1 11 Albertstraße B 1 W Alexanderstraße ohne Wendehammer B 1 W Alexander-Wiedenhoff- A Alfredstraße B 1 W Alsenstraße B 1 W Alstadener ohne Stichstraße bei Haus-Nr. 38 und ohne Stichweg bei Haus-Nr. 30 B 1 W Stichstraße bei Haus-Nr. 38 und Stichweg bei Haus-Nr. 30 A 1 16 Alte von Düsseldorfer (südliche Einmündung) bis Saarner B 3 W von Saarner bis Düsseldorfer (nördliche Einmündung) ohne Stichstraße B 1 W Stichstraße A 1 17 Althofstraße von Bogenstraße bis Kaiserstraße ohne Wendehammer B 1 W von Kaiserstraße bis Dickswall B 2 W nschlüssel nart

36 nverzeichnis, Seite 2 18 Alvenslebenstraße B 1 W Am Alten Bahnhof A Am Anger A 1 19 Am Bahnhof Broich von Mühlenberg bis Graf-Wirich- ohne Stichweg B 1 W von Graf-Wirich- bis Schloßberg und Stichweg A Am Biestenkamp ohne Stichstraße B von August-Thyssen- bis Am Stoot W 1.1 Stichstraße A 1 21 Am Bühl B 1 W Am Bühlsbach ohne Stichweg B 1 W Stichweg A Am Eckland ohne Wendehammer B 1 W Am Eisenstein B 1 W Am Erbstollen A Am Flöz ohne Stichwege und ohne Wendehammer B 1 W Stichwege und 921 Am Förderturm ohne Wendehammer und ohne Stichstraße bei Haus-Nr B 2 W Wendehammer und Stichstraße bei Haus-Nr A Am Hain A Am Hang B 1 W Am Hauptbahnhof einschließlich Parkplatz (nur Hauptumfahrung zwischen Hauptpost und Eingang Forum) B 2 W Am Löwenhof C 2 W Am Lohbach A 1 29 Am Nordhafen B 2 W Am Rathaus C 1 W Am Scheidtbusch B 1 W Am Schlaghecken ohne Wendehammer und Verbindungswege B 1 W Wendehammer und Verbindungswege A 1 32 Am Schloß Broich von Schloßbrücke bis Bergstraße C 3 W von Bergstraße bis Duisburger ohne Zufahrt zum MüGa-Gelände B 3 W Zufahrt zum MüGa-Gelände A nschlüssel nart

37 nverzeichnis, Seite Am Timpen ohne Stichstraßen bei Haus-Nrn. 4 und 29/35 und ohne Stichweg bei Haus-Nrn. 3 a/5 B 1 W Stichstraßen bei Haus-Nrn. 4 und 29/35 35 und ohne Stichweg bei Haus-Nrn. 3 a/5 A 1 35 Am Wasserturm ohne Wendehammer und Stichstraßen B 1 W Wendehammer und Stichstraßen A 1 33 Amselstraße von Sunderweg bis Finkenkamp B 1 W von Finkenkamp bis Max-Halbach- A 1 34 Amundsenweg ohne Stichwege und Verbindungsweg von Filchnerstraße bis Amundsenweg B 1 W Stichwege und Verbindungsweg von Filchnerstraße bis Amundsenweg A 1 36 An den Buchen B 1 W An den Sportstätten B 1 W An der Brauerei A 1 37 An der Halde von Salamanderweg bis Oberheidstraße B 1 W von Haus-Nr. 73 bis Salamanderweg beidseitig A 1 39 An der Rennbahn B 1 W An der Seilfahrt B 2 W An der Werkstätte A 1 43 Annabergstraße B 1 W Anne-Frank-Platz ohne Wendehammer B 1 W Anne-Frank- von Oberheidstraße bis Schreberweg und von Eigene Scholle bis Eichholzstraße B 1 W von Schreberweg bis Eigene Scholle A 1 44 Antoniusstraße B 1 W Arndtstraße von Mellinghofer bis Clevische B 2 W von Clevische bis Sandohne Wendehammer B 1 W Arnoldstraße B 1 W Artur-Brocke-Allee von Hochfelder bis Saarner B 1 W Aschenbruch B 1 W Asternweg ohne Wendehammer B 1 W Wendehammer A 50 Aubergweg A 1 nschlüssel nart 518

38 nverzeichnis, Seite 4 51 Auerstraße von Löhstraße bis Bahnstraße C 1 W von Bahnstraße bis Aktienstraße ohne Stichstraße bei Haus Nr. 60 B 1 W Stichstraße bei Haus-Nr. 60 A 1 52 Auf dem Bruch ohne Stichstraße bei Haus Nrn. 34 b/42 B 1 W Stichstraße bei Haus Nrn. 34 b/42 A 1 53 Auf dem Dudel B 1 W Auf dem Hufen ohne Wendehammer B 1 W Auf der Heide ohne Wendehämmer B 1 W Wendehämmer A 1 56 Auf der Horst B 1 W Auf der Wegscheid ohne Stichstraßen und Wendehammer B 1 W Stichstraßen und 58 Augustastraße von Oberhausener bis Schützenstraße B 2 W von Blumenthalstraße bis Oberhausener ohne Wendehammer B 1 W August-Bungert- B 1 W August-Schmidt- ohne Stichwege und Stichstraße bei Haus-Nr. 10 B von Haus-Nr. 1 bis Haus-Nr. 9 W 1.1 Stichwege und Stichstraße bei Haus-Nr. 10 A 1 61 Baakendorfer B 1 W Bachstraße einschließlich Weg (Treppenanlage) zur Althofstraße C 2 W Bänkskenweg ohne Stichweg B 1 W Stichweg A 1 65 Bahnstraße von Ruhrstraße bis Am Löwenhof C 2 W von Am Löwenhof bis Eppinghofer D 6 66 Barbarastraße von Möllhofstraße bis Schildberg ohne Stichstraßen B von Schildberg bis Tal W 1.1 Stichstraßen A 1 nschlüssel nart 519

39 nverzeichnis, Seite Bauordenweg ohne Stichstraße B 1 W Stichstraße A 1 67 Beckstadtstraße A 1 68 Beekkamp A Beekmanns Hof ohne Wendehammer B 1 W Beethovenstraße B 1 W Benzenbergs Kamp B 1 W Bergerstraße A 1 74 Bergische B 1 W Bergmannstraße B 1 W Bergstraße von Am Schloß Broich bis Fährstraße C 3 W von Fährstraßebis Konrad-Adenauer-Brücke B 3 W von Konrad-Adenauer-Brücke bis Mainstraße B 2 W Berliner Platz D Berta-Krupp-Platz A Bertha-von-Suttner- ohne vor Haus-Nrn. 26,28,30 und rechte Seite vor Haus-Nr. 32 und ohne Verbindungswege B 1 W vor Haus-Nrn. 26,28,30 und rechte Seite vor Haus-Nr. 32 und Verbindungswege A 1 78 Bertholdstraße A 1 79 Bessemerstraße ohne Wendehammer B 1 W Beutherstraße ohne Wendehammer B 1 W Bickenborn B 1 W Biesenbach A 1 84 Billrothstraße B 1 W Birkenstraße B 1 W Bismarckstraße B 1 W Bleichstraße B 1 W Bleker A 1 nschlüssel nart 520

40 nverzeichnis, Seite 6 90 Blötter Weg ohne Stichstraße bei Haus-Nr. 218 a vor den geraden Haus-Nr. und ohne Stichwege B 2 W Stichstraße bei Haus-Nr. 218 a vor den geraden Haus-Nrn. B 1 W Stichwege A 91 Blücherstraße von Frohnhauser Weg (gegenüber Alexanderstraße) bis Blumendeller einschließlich Verbindungsweg zum U- Bahnhof B von Klotzdelle bis Blumendeller W 1.1 von Frohnhauser Weg (gegenüber Autobahnauffahrt) bis Julius-Leber- und von Blumendeller bis Schluss A 1 92 Blumendeller B 1 W Blumenstraße einschließlich Fußgängerbrücke über die A 40 B 1 W Blumenthalstraße B 1 W Bocksberg einschließlich Fußgängerbrücke über den Dickswall B 1 W Böllerts Höfe ohne Wendehammer und Verbindungswege B 1 W von Saarner bis Strippchens Hof W 1.1 übriger Bereich W 2.1 Wendehammer und Verbindungswege A 1 97 Böllrodt vor den geraden Haus-Nrn. A 1 98 Bogenstraße D Bonnemannstraße A Bonnstraße B von Steinkuhle bis Am Eisenstein W Borbecker von Auf der Horst bis Hexberg ohne Stichstraße bei Haus-Nr. 78 B 1 W Stichstraße bei Haus-Nr. 78 A Borsigstraße B 1 W Bottenbruch ohne Verbindungsweg zur Nordstraße B 1 W Verbindungsweg zur Nordstraße A Boverstraße von Mühlenstraße bis Denkmannsfeld und von Haus Nr. 155 ausschließlich bis Nordstraße B 1 W von Denkmannsfeld bis Haus Nr. 155 einschließlich A Brahmsweg ohne Stichstraße bei Haus Nr. 2 und ohne Wendehammer B 1 W Stichstraße bei Haus Nr. 2 und nschlüssel nart 521

41 nverzeichnis, Seite Brandenberg B von Broicher Waldweg bis Friedhofstraße W Brandsheide B 1 W Bremer ohne Stichweg B 1 W Stichweg A Bremsberg ohne Wendehammer B 1 W Breslauer ohne Wendehammer B 1 W Broicher Waldweg B 1 1 von Saarner bis Brandenberg ohne Stichstraßen W 1.1 übriger Bereich und Stichstraßen W Bromers Feld ohne Stichstraße zum Sunderplatz und ohne Verbindungsweg B 1 W Stichstraße zum Sunderplatz und Verbindungsweg A Bruchstraße ohne Zufahrt zur Schule und Stichstraße zwischen Haus-Nrn. 100/138 B 1 W Zufahrt zur Schule und Stichstraße zwischen Haus-Nrn. 100/138 A Brucknerstraße ohne Wendehammer B 1 W Brückstraße von Hingbergstraße bis Heißener B 2 W von Hingbergstraße bis Buggenbeck B 1 W Brüsseler Allee B 1 W Brunostraße ohne Wendehammer B 1 W Brunshofstraße A Buchenberg von Mellinghofer bis Haus-Nr. 19 B von Mellinghofer bis Stolper W 1.1 von Haus-Nr. 19 ausschließlich bis Schluss A Bülowstraße B 1 W Bürgerstraße B 1 W nschlüssel nart 522

42 nverzeichnis, Seite Buggenbeck von Oststraße ohne Stichstraße zwischen Haus-Nrn. 16 und 26 B Oststraße bis Mühlenfeld W 1.1 Stichstraße zwischen Haus-Nrn. 16 und 26 und 123 Bunsenstraße ohne Wendehammer B 1 W Burgacker B 1 W Burgstraße von Moritzstraße bis Meißelstraße B 1 W von Meißelstraße bis Eberhardstraße A Buschkante von Max-Halbach- bis Nollendorfstraße B 1 W von Nollendorfstraße bis Schluß A Bussardweg B 1 W Buteweg ohne vor Haus-Nrn. 10 und 11 ausschließlich B 1 W vor Haus-Nrn. 10 und 11 einschließlich A Cäcilienstraße von Bergstraße bis Grabenstraße B 1 W von Grabenstraße bis Schluss A Calvinstraße B 1 W Carl-Friedrich-Goerdeler- ohne Verbindungsweg zur Blücherstraße B 1 W Verbindungsweg zur Blücherstraße A Cecile-Vogt- ohne Stichweg bei Haus Nr. 42 B 1 W Stichweg bei Haus Nr. 42 A Charlottenstraße B 1 W Charlyweg ohne Stichweg bei Haus Nr. 7 B 1 W Stichweg bei Haus Nr. 7 A Cheruskerstraße B 1 W Christianstraße ohne Wendehammer und Stichstraße zur Buggenbeck B 1 W Wendehammer und Stichstraße zur Buggenbeck A Christian-Weuste- B 1 W Clausewitzstraße B 1 W Clevesche B 2 W Dachsweg B 1 W Damaschkeweg ohne Stichwege und Wendehammer B 1 W Stichwege und 523 nschlüssel nart

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