Hardheim. im fränkischen Odenwald. Sportlerehrung 2014

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1 Hardheim im fränkischen Odenwald Donnerstag Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt für Hardheim, Schweinberg, Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Dornberg, Rütschdorf, Vollmersdorf und Rüdental 8. Jahrgang Nr. 7 Sportler gehen meist ihrer Aktivität aus Spaß an der Sache nach. Trotzdem ist es erfreulich, dass die Kommunen deren Erfolge in gebührender Form würdigen. Immerhin wird durch Siege und Pokale auch der Name der Gemeinde oder Stadt bekannt gemacht. Am Montag, 24. März nahm auch die Gemeinde Hardheim Sportlerehrungen in der Erftalhalle vor. In deren Rahmen betonte Bürgermeister Heribert Fouquet, dass er sich über die sportlichen Leistungen der Einzelsportler und der Aktiven im Mannschaftssport in verschiedensten Bereichen freue. Er wies auf die Kriterien der Gemeinde hin, die Voraussetzung für die Ehrungen seien. Ein Gremium mit ihm als Vorsitzendem, mit Manfred Böhrer, Dr. Ingo Großkinsky und Klaus Schneider als Repräsentanten der drei Gemeinderatsfraktionen zusammen mit Hauptamtsleiter Lothar Beger nahm sich der Personenvorschläge der Vereine an und entschied, ob alle sportlichen Vorgaben erfüllt wurden. Ehrungen Bürgermeister Fouquet überreichte die Urkunden und Medaillen in Bronze, Silber oder Gold. Für den TV Hardheim dankte abschließend Tobias Künzig der Gemeindeverwaltung, für die Ehrungen. Urkunden: 1. Herren-Fußballmannschaft des SV Fortuna Bretzingen für den Aufstieg in die Kreisklasse A; 1. Herren-Fußball-Mannschaft des TV Hardheim für den Aufstieg in die Kreisliga A. Sportlerehrung 2014 Urkunde und Bronzemedaille: Rebecca Schneider, Emely Podgorelec, Paula Gärtner, Moritz Ballweg, Maxi Weimert, Anita Letov und Vita Chlopkov aus der Abteilung Turnen des TV Hardheim; Jungenmannschaft der Grund- und Hauptschule für die Erfolge bei den Endkämpfen der Bundesjugendspiele; Mädchen und Jungenmannschaften der Realschule für Erfolge bei den Endkämpfen; Realschule für die Erfolge beim Sportabzeichen- Schulwettbewerb; Sportschützenverein Dornberg mit dessen 1. Junioren-Mannschaft; 1. Herren-Tischtennismannschaft der Tischtennisabteilung des TV Hardheim für den Aufstieg in die Bezirksklasse. Einzelehrungen mit Urkunden und Medaillen in Bronze: Aktive des Fechtclubs Hardheim-Höpfingen mit Jan Bresler, Lukas Dornhöfer, Katharina Kleiner, Leon Kuhn. Urkunde und Silbermedaille: 1. Damen-Tischtennismannschaft mit Trainer Klaus Spahr für den Aufstieg in die Verbandsklasse Nord; Herrenmannschaft 55 des Tennisclubs für den Aufstieg in die Oberliga; 1. Herren-Handballmannschaft für den Aufstieg in die Badenliga; Lukas Kleiner, Alexander Bärlein, Michelle Leopold vom Fechtclub Hardheim- Höpfingen. Urkunde und Goldmedaille: Fechtclub Hardheim-Höpfingen mit Wilhelm Müller, Semiha Kanbur; Mannschaft der A-Jugend für das Erringen der Deutschen Meisterschaft im Herrendegenfechten; Peter Friedemann aus dem Club für Drachenflugsport für seine Erfolge von 2011 bis 2013 mit seinem 2. Platz bei der Internationalen Hessenmeisterschaft, seinem zweiten Platz bei Internationalen German Flatland und seinen zehnten Platz bei der Internationalen Vor- WM in Frankreich. Text + Bilder: Elmar Zegewitz

2 Aus der Gemeinde DIE KLEINE TIERSCHAU Open Air zum Auftakt des Sommerfestes Einen neuen Auftakt bekommt in diesem Jahr das Hardheimer Sommerfest. Der Gemeindeverwaltung ist es gelungen, für eine OpenAir- Veranstaltung Die Kleine Tierschau nach Hardheim zu holen, die seit über 3 Jahrzehnten die Comedy-Welt entscheidend mitprägt. Am Donnerstag, 22. Mai 2014 wird Die Kleine Tierschau die OpenAir-Bühne auf dem Hardheimer Schlossplatz zum Mittelpunkt eines abendfüllenden Comedy-Programms aus 30 Jahren Kleine Tierschau werden lassen. Beginn ist um 20 Uhr, ab 19 Uhr ist Einlass. Aktuelles Programm: Die grenzenlose Begeisterung ihres Publikums war Grund genug für Die Kleine Tierschau das außergewöhnliche Spektakel fortzusetzen. Zusammen mit den Tänzerinnen präsentierten sie ihr Programm Menschen, Tierschau, Sensationen mit brandneuen Showeinlagen, noch nie gesehenen Kreaturen, brachialen Gerätschaften und abenteuerlichen Fahrzeugen. Mit mehrstimmigem Gesang, wahnsinnigen Sketchen, coolen Sprüchen und gefährlichen Stunts erstaunen sie ihr Publikum immer wieder aufs Neue und scheuen keinerlei Mühen, ihre schrillen Kostüme, abgefahrenen Bühnenbilder und technisch undurchschaubaren Höllenmaschinen in die Shows einzubinden. Sie sind seit Sommer 2013 mit dem Programm auf Tour und erstmals live und Open Air auch in Hardheim zu erleben. Wer Die Kleine Tierschau noch nicht kennen sollte, findet weitere Infos auch unter Karten gibt es im Vorverkauf im Bürgerbüro des Hardheimer Rathauses und bei über reservix-vorverkaufsstellen, über die Ticket-Hotline und im webshop online bei Rentensprechtag in Hardheim Die monatliche Rentenberatung des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Elmar Herberich, findet am Donnerstag, 10. April 2014, von Uhr bis Uhr im Marstallgebäude, Mehrzweckraum, statt. Zur kostenlosen Beratung, zur Klärung des Versichertenverlaufes sowie zur Rentenantragsstellung sollen alte Rentenunterlagen und der Personalausweis mitgebracht werden. Erscheinungstermin Amtsblatt Die nächsten Amtsblätter erscheinen am und am Mittwoch, Öffnungszeiten in der Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist während der Osterferien vom bis geschlossen. Alle Leser haben vor den Ferien, dienstags in der Zeit von Uhr bis Uhr und donnerstags von bis Uhr, Gelegenheit sich mit ausreichend Lesestoff, DVD s, Hörbüchern, Bilderbüchern, Kinder- und Jugendbüchern und/oder Spielen einzudecken. Die erste Ausleihe nach den Osterferien findet am statt. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern erholsame Ferientage und frohe Ostern. 2 Wir gratulieren am Hedwig Erbacher, Badische Landsiedlung 9, Hardheim, zum 91. Geburtstag Josef Killian, Schwarzenbrunner Straße 29, Gerichtstetten, zum 80. Geburtstag am Eduard Schäfer, Kolpingstraße 2, Hardheim, zum 75. Geburtstag am Margot Hauck, Würzburger Straße 23, Hardheim, zum 71. Geburtstag am Karl Killian, Lagerweg 1, Gerichtstetten, zum 84. Geburtstag Maria Reinhard, Schwarzenbrunner Straße 26, Gerichtstetten, zum 70. Geburtstag am Ingrid Radtke, Lessingstraße 5, Hardheim, zum 73. Geburtstag am Rosa Gerhardt, Eichendorffstraße 4, Hardheim, zum 78. Geburtstag am Alban Erbacher, Vollmersdorfer Straße 11, Vollmersdorf, zum 76. Geburtstag Sieglinde Fieger, Frankenstraße 1, Hardheim, zum 73. Geburtstag am Karl Seitz, Altheimer Straße 6, Gerichtstetten, zum 89. Geburtstag Jutta Huspenina, Kolpingstraße 8, Hardheim, zum 71. Geburtstag am Eva Burgunde Wildner, Frankenstraße 9, Hardheim, zum 74. Geburtstag Jozef Kowalski, Würzburger Straße 12, Hardheim, zum 75. Geburtstag am Anita Eggers, Gerichtstetter Straße 13, Gerichtstetten, zum 93. Geburtstag Feyyaz Aynur, Herderstraße 11, Hardheim, zum 74. Geburtstag Peter Schenkel, Adalbert-Stifter-Weg 53, Hardheim, zum 71. Geburtstag am Rita Baumann, Kesselweg 7, Gerichtstetten, zum 82. Geburtstag am Josef Wolfmüller, Odenwaldweg 13, Hardheim, zum 75. Geburtstag Walter Schenkel, Höhenstraße 17, Schweinberg, zum 89. Geburtstag

3 Aus der Gemeinde Flohmarkt in Hardheim Der Gemeindeverwaltung ist es gelungen, erstmals einen Flohmarkt nach Hardheim zu holen. Am kommenden Samstag, 5. April, findet dieser in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr auf dem Schlossplatz in Hardheim statt. Flohmarktveranstalter ist Herr Bernhard Möller aus Seckach. Herr Möller hat für dieses Jahr weitere Termine in Hardheim geplant und zwar am Sonntag, (Sommerfest), auf dem Eirich-Parkplatz in der Langen Gasse, am Samstag, , auf dem Schlossplatz und am Samstag, , ebenfalls auf dem Schlossplatz. Fundsache: 1 Steckleiter Fundort: in der Nähe der Ölmühle am Buntes Treiben im Hardheimer Hort Das bunte Treiben des Hardheimer Horts unter der Leitung von Michaela Weimann und Sabrina Mackert-Ackermann stand ganz unter dem Zeichen Fußball WM Nach einem närrischen Fußballspiel, galt es das südamerikanische tänzerische Können unter Beweiß zu stellen. Die Zumba Trainerin Sabine Bauer, heizte den Kids ganz schön ein! Das war ein karnevalistischer Powertag, der allen sehr viel Spaß bereitete. Am Montag, , findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Neubau des Wasserhochbehälters Helmstheimer Hof mit Erneuerung der Entleerungs- und Fallleitungen 2. Bauleitplanung Hardheim Beschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann Riedwiesen in Hardheim 3. Erneuerung der Fahrbahndecken der L 514 innerhalb der Ortsdurchfahrten Hardheim und Bretzingen 4. Widmung des Bürgerhauses (ehemaliges Rathaus) Gerichtstetten für Trauungen 5. Bekanntgaben Allgemein Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen 6. Bürgerfrageviertelstunde 7. Anfragen und Anregungen des Gemeinderates Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Erste Floßparade auf der Erfa Zum ersten Mal wird am diesjährigen Sommerfestsamstag, 24. Mai 2014, die Erfa in Hardheim zu einem Schauplatz einer spektakulären Floßparade. Freunde, Cliquen, Familien, Firmen und Vereine sorgen mit einem selbstgebauten, schwimmfähigen Floß für Action und Fun auf der Erfa. Das ultimative Erlebnis für echte Kerle und taffe Frauen, die das kühle Nass und die Naturgewalten der Erfa hautnah erleben möchten. Es ist weniger die Schnelligkeit des Floßes bzw. des Teams gefragt, als viel mehr der Spaß am gemeinsamen Bau und der Fahrt auf der Erfa. Originalität und Kreativität bei der Floßparade stehen im Vordergrund. Ein Bewertungskriterium ist unter anderem, ob es gelingt, das Publikum zu begeistern. Als Lohn für den dargestellten Gemeinschaftssinn winkt dem Siegerteam eine Grillparty. Der BdS Hardheim organisiert die Floßparade in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hardheim. Federführend ist die Arbeitsgruppe Marketing des BdS, sowie der Ideengeber Hauptamtsleiter Lothar Beger für die Gemeindeverwaltung. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Alle weiteren Informationen und Teilnahmebedingungen unter Hardheimer Ferienprogramm 2014 Die Gemeindeverwaltung Hardheim nimmt ab sofort wieder Beiträge für das diesjährige Ferienprogramm entgegen. Vereine und Gruppen, die hierzu einen Beitrag leisten können und möchten, sollen sich bitte bis Freitag, 20. Juni 2014 bei E. Kuschel (Sekretariat, mer 17) oder telefonisch über die Durchwahl Zim melden. Selbstverständlich ist auch möglich, per das Interesse se einer Teilnahme mitzuteilen (edith.kuschel@ hardheim.de). Es können sich auch gerne Vereine und Gruppen melden, die sich bisher noch nicht am Ferienprogramm beteiligt haben. 3

4 4 Aus der Gemeinde Spendenübergabe für das Krankenhaus Hardheim Das Krankenhaus Hardheim erfreut sich nach wie vor in der Bevölkerung das Hardheimer Krankenhaus finanziell zu unterstützen. Durch der Gesamtgemeinde dieses stete Engagement für die Hardheim sowie der näheren Erhaltung des Hauses mache der Umgebung und der ehemaligen Patienten dank der hervorragenden Förderverein positive Schlagzeilen, helfe er doch mit, dass der Betreuung durch die Krankenhausverband die Ein- Ärzte und des Pflegepersonals nahmen und Ausgaben im Griff großer Wertschätzung. Diese erfreuliche behalte. In diesem Zusammen- Tatsache kommt auch hang betonte Heribert Fouquet dadurch zum Ausdruck, dass auch, dass die Ärzte des Hardheimer dem Freundes- und Förderverein Krankenhauses immer Krankenhaus Hardheim von wieder Vorträge zu Themen, die Privatpersonen sowie von Vereinen der Erhaltung der Gesundheit und Organisationen immer gewidmet sind, anbieten, die von wieder Spenden zufließen, die der Bevölkerung gerne angenommen werden. dieser dann dieser Einrichtung weitergibt. So gestaltete sich der Der Vorsitzende des Freundes- Donnerstag, , wiederum für und Fördervereins Krankenhaus das Krankenhaus Hardheim zu Hardheim, Hubert Eirich, erläuterte einem freudigen Tag. Der Vorsitzende des Freundes- und Fördervereins Krankenhaus Hardheim, in seiner Rede, auf welche Weise der Spendenbetrag nach Absprache mit Verwaltungslei- Hubert Eirich, konnte dem ter Ludwig Schön Verwendung Vorsitzenden des Krankenhausverbandes finden werde. Es sei erstaunlich, Hardheim-Walldürn, aber auch erfreulich, dass dem Bürgermeister Heribert Fouquet, Förderverein immer wieder von einen Spendenbetrag in Höhe Privatpersonen Spenden für die von Euro übergeben, der Erhaltung des Hardheimer Krankenhauses für die Anschaffung eines Spezialbettes zufließen würden. für schwergewichtige Mit dieser Spendenübergabe Patienten sowie für 100 Garnituren von Euro erhöhe sich der Bettwäsche Verwendung Spendenbetrag auf die stolze finden wird. Summe von Euro. Bürgermeister Heribert Fouquet Im Namen des Personals bedankte dankte zu Beginn seiner Ansprache im Namen des Krankenhausverbandes sich Verwaltungsleiter Ludwig Schön beim Förderverein Hardheim-Walldürn sowie bei allen Spendern für die erneute finanzielle Unterstützung zur Erhaltung des Krankenhauses Hardheim. sowie der Ärzte, Belegschaft und Patienten den Spendern sowie dem Freundes- und Förderverein Krankenhaus Hardheim für das unermüdliche Engagement, Text + Bild: Josef Hauck Angebot an Ferienjobs bei der Gemeinde Hardheim Ferienzeit ist nicht nur Zeit zum Erholen und Verschnaufen. Für einige Schülerinnen und Schüler bietet diese Zeit auch die Möglichkeit, ein wenig Geld zu verdienen. Die Gemeinde Hardheim bietet deshalb wieder in den Sommerferien Ferienjobs im Gemeindebauhof an. Für diese Tätigkeiten können sich Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf der Homepage der Gemeinde Hardheim ( bewerben. Dort erhalten Sie nähere Informationen rund um den Ferienjob, sowie ein vorgefertigtes Bewerbungsformular. Um mehreren Jugendlichen eine Sommerbeschäftigung zu ermöglichen, wird der Ferienjob zunächst auf zwei Wochen begrenzt. Rechtsverordnung über die Sperrzeit von Schankund Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten vom 29. Januar 2001 aufgehoben Auf Beschluss des Gemeinderats wurde die bisherige Rechtsverordnung aufgehoben, so dass nun uneingeschränkt die landesgesetzlichen Regelungen gelten. Derzeit wären dann nach Landesverordnung folgende allgemeine Sperrzeiten gültig: Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr. In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr, dies gilt nicht für Spielhallen. Im Einzelfall kann die Verwaltung prüfen, ob die Sperrzeit verlängert werden muss oder weiter verkürzt werden kann. Entlassung aus dem Krankenhaus und wie geht es weiter? Zu diesem Thema laden der werden die wichtigen Anlaufstellen im Krankenhaus und bei Pfle- Freundes- und Förderkreis Unser Krankenhaus e.v. im Rahmen seiner Vortragsreihe zu Ge- hinaus wird über die Aufgaben gediensten vorgestellt. Darüber sundheitsfragen zusammen mit dieser Einrichtungen informiert dem Verein Dienst am Nächsten und die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflegever- e.v. am Dienstag, dem 15. April 2014, um Uhr in das Kath. sicherung und der Versorgung, Pfarrheim, Wertheimer Str. 5 in bzw. Betreuung im häuslichen Hardheim ein. Umfeld vorgestellt. Referenten Was leistet das Krankenhaus sind Frau Gisela Horn, Krankenhaus Hardheim und Herr Ralf in Verbindung mit einem Pflegedienst, damit ein lückenloser Bundschuh von der Kirchlichen Übergang in die Häusliche Versorgung gewährleistet ist? Sozialstation. Der Eintritt ist frei. Es Technischer Ausschuss Eine Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, , um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Die AWN informiert: Vorverschiebungen bei der Müllabfuhr zu Ostern Aufgrund der Osterfeiertage kommt es zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr. In einigen Orten verschieben sich die Abfuhrtage in der Karwoche sogar gleich um mehrere Tage nach vorne! Die genauen Abfuhrtermine einschließlich der Feiertagsverschiebungen enthält für jeden Orts- und Stadtteil der grüne Entsorgungskalender der AWN, auch abrufbar unter Verschiebungen nach vorne sind im AWN-Kalender rot hinterlegt! Weitere Fragen zur Entsorgung über Ostern beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon / Altmetall-Sammlung der AWN Am Freitag, 4. April 2014, führt die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbh (AWN) in der Gesamtgemeinde Hardheim eine Sammlung für Altmetall-Schrott in Zusammenarbeit mit dem DRK Hardheim durch. Ab 6.00 Uhr findet eine Straßensammlung statt, bis dann müssen die Gegenstände an der Grundstücksgrenze bereitgestellt sein. Der Erlös aus der Sammlung kommt dem DRK Hardheim zugute. Weitere Fragen zur Sammlung von Altmetallen beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon / Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Wahl des Bürgermeisters am 11. Mai 2014 Eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusse findet am Dienstag, 15. April 2014, um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingegangen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters und Beschlussfassung über deren Zulassung.

5 Impressionen vom Josefsmarkt Bilder: E. Zegewitz, Gemeinde Hardheim 5

6 6 Aus der Gemeinde Hoffnungsvoll in die Zukunft gehen kann die Abteilung Hardheim der Freiwilligen Feuerwehr in Anbetracht des Zuwachses etlicher neuer Kameraden in der Jugendfeuerwehr und der erfreulich intensiven und guten Zusammenarbeit mit der Jugendgruppe Schweinberg. Dies verdeutlichte die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hardheim am Samstag, , im Feuerwehrgerätehaus in Anwesenheit zahlreicher Gäste, die diese Entwicklung ebenso wohlwollend konstatierten wie die erfolgreiche und anerkennenswerte Arbeit im Verlauf des abgelaufenen Jahres. Der Begrüßung und Eröffnung Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Hardheim der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hardheim folgen ließ Abteilungskommandant Hermann Schwinn die Totenehrung und im Anschluss daran den Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr. Der Personalstand beläuft sich derzeit auf 45 aktive Feuerwehrleute, 23 Kameraden in der Altersabteilung und zwölf Mitglieder in der Jugendfeuerwehr. Zur Aus und Weiterbildung gab es etliches zu berichten. So wurden im Jahr 2013 folgende Lehrgänge besucht und erfolgreich absolviert. Grundausbildung und Sprechfunker: Yvonne Greulich und Stephan Zeller, Atemschutzträger Stephan Zeller, Gruppenführer Manuel Eiler und Manuel Zierlinger sowie Zugführer Christian Schenkel. Ebenso wurde die Teilnahme im Bereich der Heissen Ausbildung durch die neun Kameraden Klaus Böhrer, Dieter Erbacher, Michael Farrenkopf, Benjamin Greulich, Andreas Leiblein, Thomas Leiblein, Nico Schenkel, Matthias Schweitzer und Hermann Schwinn wahrgenommen. Desweiteren nahmen Martin Kaiser und Christian Schenkel an einem Lehrgang Ausbildung für Führungskräfte teil. Dank ging auch an alle Ausbilder wie Michael Seyfried, Michael Grimm, Thomas Eiler, Elmar Mohr und Andreas Leiblein. Ausrücken musste die Freiwillige Feuerwehr zu insgesamt 33 Einsätzen, davon waren neun Brandeinsätze, elf technische Hilfeleistungen und vier sonstige Einsätze, neun Fehlalarme waren zu verzeichnen. Die Beteiligung an den Dienstabenden stufte der Kommandant als gut ein, ebenso die Zusammenarbeit mit den Abteilungskommandanten der Ortsteile, ehe er sich für die ihm gewährte Unterstützung vor allem durch seinen Stellvertreter Michael Grimm und alle Kameraden mit besonderen Funktionen, bei allen mit der Feuerwehr bestens zusammen arbeitenden Institutionen und dem in absehbarer Zeit aus dem Amt scheidenden Bürgermeister Heribert Fouquet bedankte. Schriftführer Daniel Kaufmann skizzierte einzeln alle wesentlichen Ereignisse im abgelaufenen Jahr bei der Feuerwehr mit der Feier des Jubiläums zum 150 jährigen Bestehen, ehe Markus Ballweg mit dem Kassenbericht und Matthias Schweitzer auch im Namen von Tobias Zeller mit dem Kassenprüfbericht aufwartete. Seinem Antrag auf Entlastung schlossen sich die Feuerwehrkameraden widerspruchslos an. Peter Schenkel als Obmann der Altersabteilung ließ die Vielzahl der einzelnen Angebote und Termine ebenso Revue passieren wie Manuel Eiler bei der Jugendgruppe der Feuerwehr. Dieser zeigte sich insbesondere angetan von der engen Zusammenarbeit mit der Jugendgruppe Schweinberg, seinem Team mit Manuel Zierlinger und Tobias Zeller, der Abteilungsführung Hardheim, den Jugendgruppenleitern Volker Michel, Carsten Koch und Martin Gress aus Schweinberg. Bürgermeister Heribert Fouquet sprach von seinem Gefühl der Verpflichtung der Feuerwehr gegenüber auch im Hinblick auf die engen Kontakte mit dieser in mehr als der Hälfte seines Berufslebens, ehe er deren in den Berichten verdeutlichte Aktivität lobte. Er warnte davor, die Feuerwehr in der Bevölkerung grundsätzlich als Selbstverständlichkeit anzusehen und hielt es für wichtig, trotz aller Schwierigkeiten Nachwuchs für die Feuerwehr zu werben. Dies um so mehr, als es bei dieser auch viel Positives zu erleben gebe und man sich wohlfühlen könne. Er dankte für die in 16 Jahren seiner Bürgermeistertätigkeit bewiesene Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die von der Feuerwehr in dieser Zeit erbrachten Leitungen. Daher freute er sich, in der Versammlung solche ebenfalls anerkennen zu können und bat um Verständnis, dass nicht alle Wünsche immer sofort erfüllt werden konnten. Er gab der Feuerwehr gute Wünsche mit auf den Weg und erhoffte für sie, dass die Übungen immer zahlreicher als die Ernstfälle sein mögen, ehe er auch die anstehenden Entscheidungen in Sachen Feuerwehrgerätehaus ansprach und gesunde Rückkehr der Feuerwehrkameraden von allen Übungen wünschte. Anschließend nahm er Patrick Böhnke, Paul Böhrer, Nick Harteis, Jannis Knüttel, Leon Zierlinger und Nikota Weichel in die Jugendfeuerwehr auf, und Justus Meister in die aktive Wehr. Er sprach auch Beförderungen aus: Nico Beyer und Stephan Zeller wurden zum Feuerwehrmann und Yvonne Greulich zur Feuerwehrfrau befördert, Benjamin Greulich und Tobias Zeller zum Oberfeuerwehrmann, Manuel Eiler und Manuel Zierlinger zum Löschmeister sowie Christian Schenkel zum Brandmeister. Ehrungen der Gemeinde standen an für Manfred May für 40-jährige und für Willibald Fürst für 45-jährige Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr Hardheim, Leo Dahl gehört dieser ebenso wie Josef Ruppert 50 Jahre an und Karl Sobotta bereits 55 Jahre. Gesamtkommandant Martin Kaiser befasste sich mit der Zahl der 60 Einsätze der Gesamtfeuerwehr und dem Hinweis darauf, dass die Zahl der Brandeinsätze höher war als die Technischen Hilfeleistungen, er ging ein auf die Bedeutung des Feuerwehrbedarfsplans, auf Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, auf die Planung des Zeltlagers der Jugendwehren auf dem Truppenübungsplatz bei Wolferstetten, ebenso auf die Notwendigkeit der Beschaffung von warmer Kleidung für die Jugendfeuerwehr. Er schloss mit einem Dankeschön an alle für die geleistete Arbeit und der Bitte um weitere aktive Mitgestaltung der Feuerwehr. Klaus Farrenkopf vom DRK, Daniel Emmenecker von der DLRG und Robert Münch vom Polizeiposten Hardheim würdigten abschließend die enge und gute Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hardheim, ehe der offizielle Teil von Abteilungskommandant Hermann Schwinn beschlossen wurde. Text + Bild: Elmar Zegewitz Bekanntmachung Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Satzung zur Aufhebung der Wiegegebührensatzung der Gemeinde Hardheim Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S 698) in der derzeit gültigen Fassung sowie der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S 206) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 17. März 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Wiegegebührensatzung vom 2. Juni 2003 wird wegen Aufgabe der öffentlichen Waagen aufgehoben. 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Hardheim geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Hardheim, 3. April 2014 Fouquet, Bürgermeister

7 Aus der Gemeinde Bekanntmachung GEMEINDE HARDHEIM NECKAR-ODENWALD-KREIS Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom 17. März 2014 Aufgrund von 10 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) wird mit Zustimmung des Gemeinderates vom 17. März 2014 verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen 1 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind ( 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von 42 Abs. 4 a StVO und Treppen (Staffeln). (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Abschnitt 2 Schutz gegen Lärmbelästigung 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Schallerzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche Durchsagen. 3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen nur zu folgenden Zeiten benützt werden: Vom 1. April bis 30. September von Uhr bis 21 Uhr Vom 1. Oktober bis 31. März von Uhr bis Uhr (2) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutz gesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. 5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä. (2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm- Verordnung, bleiben unberührt. 6 Schutz der Nachtruhe, Lärm durch Tiere (1) Es ist verboten, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch Singen, Schreien oder Grölen zu stören. (2) Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Abschnitt 3 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit 7 Abspritzen von Fahrzeugen, Umgang mit Flüssigkeiten Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist untersagt: 1. das Abspritzen von Fahrzeugen, 2. das Ausgießen übel riechender oder schädlicher Flüssigkeiten. 8 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. 9 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. 10 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Innenbereich ( BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. 11 Verunreinigung der Straßen, Gehwege und der öffentlichen Flächen (1) Zum Schutz der öffentlichen Straßen, Gehwege und der öffentlichen Flächen vor Verschmutzung und Verschandelung ist das Verunreinigen (Wegwerfen, Ablagern) durch Kleinabfälle (z.b. Taschentücher, Papier, Zigarettenschachteln, Zigarettenkippen, Kaugummi, Obst- und Lebensmittelreste, Getränkedosen und sonstige Gegenstände des Hausmülls unbedeutender Art einschließlich größerer Mengen dieser Gegenstände sowie kleine Mengen von Fäkalien) verboten, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. (2) Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. 12 Fütterungsverbot für Tauben und sonstige Tiere (1) Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. (2) Ferner ist es untersagt, wildlebende Enten, Gänse, Schwäne und andere Wasservögel zu füttern. 13 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. 14 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist es ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des 14 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. 15 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen; 2. aufdringliches Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns; 3. das Verrichten der Notdurft; 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. 5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulegen, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Abschnitt 4 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 16 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können; 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 12 Jahren benutzt werden. Abschnitt Anbringen von Hausnummern 17 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 6 Sonstige Regelungen 18 Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter Öffentliche Wertstoffsammelbehälter (Altglas) dürfen in der Zeit von Uhr bis 7.00 Uhr und an Sonnund Feiertagen ganztägig nicht benutzt werden. Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BlmSchV-), bleiben unberührt. 7

8 8 Aus der Gemeinde 19 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. 20 Bienenhaltung Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden. 21 Lärm durch Fahrzeuge In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten, a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, c) Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen, d) Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, e) mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben. Abschnitt 7 Schlussbestimmungen 22 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. 23 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Schallerzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 2. entgegen 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benutzt, 4. entgegen 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 5. entgegen 6 die Nachtruhe stört oder Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 6. entgegen 7 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt oder Flüssigkeiten ausgießt, 7. entgegen 8 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 8. entgegen 9 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereithält, 9. entgegen 10 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 10. entgegen 10 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 11. entgegen 10 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, 12. entgegen 11 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, 13. entgegen 12 Tiere füttert, 14. entgegen 13 übel riechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 15. entgegen 14 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in 14 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt, 16. entgegen 15 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 17. entgegen 15 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 18. entgegen 15 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 19. entgegen 15 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, 20. entgegen 15 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft, 21. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen betritt, 22. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen oder Sperren überklettert, 23. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt, 24. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 25. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, 26. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 27. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 28. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt, 29. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 30. entgegen 16 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, 31. entgegen 16 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt, 32. entgegen 17 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 33. unleserliche Hausnummernschilder entgegen 17 Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend 17 Abs. 2 anbringt, 34. entgegen 18 Wertstoff (Altglas)sammelbehälter benutzt, 35. entgegen 19 Zelte oder Wohnwagen aufstellt oder als Grundstücksbesitzer deren Aufstellung erlaubt oder duldet, 36. entgegen 20 Bienenstände aufstellt, 37. entgegen 21 außerhalb öffentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 22 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach 18 Abs. 2 Polizeigesetz und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5, Euro und höchstens 1.000, Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500, Euro geahndet werden. 24 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung trifft am in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen außer Kraft. Das ist insbesondere die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom Hardheim, den Fouquet Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbedenklich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeinderat geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 11. Mai 2014 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 25. Mai 2014 Wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers, der sich nicht wieder um das Amt bewirbt, wird die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Hardheim notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, 11. Mai Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Eine erforderlich werdende Neuwahl findet statt am Sonntag, 25. Mai Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/ innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in 28 Abs. 2 i.v.m. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen mit den vorgeschriebenen Unterlagen sind beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Josef Ruppert, Bürgermeisteramt Hardheim, Schloßplatz 6, Hardheim, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift Bürgermeisterwahl einzureichen. Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen: Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin auf amtlichen Vordruck, Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin an Eides statt, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, Versicherung eines Unionsbürgers als Bewerber/Bewerberin an Eides statt, dass er/sie die Staatsangehörigkeit seines/ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am Dienstag, 15. April 2014 um Uhr. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen am Montag, 12. Mai 2014 und endet am Mittwoch, 14. Mai 2014 um Uhr. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16.

9 Aus der Gemeinde Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis 1.1. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am 11. Mai 2014 Wahlberechtigten eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 20. April 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung beizufügen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Hardheim, Bürgerbüro, Schloßlatz 6, Hardheim bereit. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versicherung spätestens bis zum Sonntag, 20. April 2014 beim Bürgermeisteramt eingehen. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein Wahlschein beantragt wurde Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von Dienstag, 22. April 2014 bis Freitag, 25. April 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Hardheim, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 33 Abs. 1 Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, bis Uhr beim Bürgermeisteramt Hardheim, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 2). 2. Wahlscheine 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl.1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Sonntag, 25. Mai 2014 erhält ferner einen Wahlschein a) auf Antrag, wer erst für die Neuwahl wahlberechtigt wird, b) von Amts wegen, wer für die Wahl am 11. Mai 2014 einen Wahlschein nach Nr erhalten hat. 2.3 Wahlscheine können für die Wahl am 11. Mai 2014 bis Freitag, 09. Mai 2014, Uhr, für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 25. Mai 2014 bis Freitag, 23. Mai 2014, Uhr, beim Bürgermeisteramt Hardheim, Bürgerbüro, Schloßplatz 6, Hardheim schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr genannten Gründen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte eine amtlichen Stimmzettel einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl (hellchamois) einen amtlichen (roten) Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hardheim, 03. April 2014 Josef Ruppert Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Zwangsversteigerungen und weitere öffentliche Bekanntmachungen können zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro an der Informationswand eingesehen werden. 9

10 Vereinsnachrichten Fußballtermine TV Hardheim Restrückrunde Erste und Zweite Mannschaft Samstag, Uhr TV Hardheim II SG Berozheim/H II Uhr TV Hardheim I TSV Krautheim Sonntag, Uhr TV Hardheim II SV Wettersdorf/Gl. II Uhr SV Seckach TV Hardheim I Handball, Herren-Landesliga TV Hardheim empfängt die SG Pforzheim/Eutingen 2 Für die Handballer des TV Hardheim neigt sich die erste Saison in den Badenliga bereits wieder dem Ende zu. Der Klassenerhalt steht schon einige Wochen fest und am Samstag, 5. April, um 20 Uhr steht nun schon das letzte Heimspiel der laufenden Punktspielrunde in der Sporthalle auf dem Programm. Gegner ist die SG Pforzheim/Eutingen 2. Nach der letzten engen Heimniederlage gegen Hockenheim will sich die Mannschaft vor heimischer Kulisse natürlich mit einem Sieg verabschieden. Eine leichte Aufgabe wird das sicherlicht nicht, denn der TVH geht momentan auf dem Zahnfleisch. Zu viele Verletzte stehen dem TVH nicht zur Verfügung, deshalb geht Pforzheim aus Favorit in diese Begegnung. Im Voraus bedanken sich die Handballer bei ihrem Publikum, das wieder eindrucksvoll während der ganz Saison hinter der Mannschaft stand. Auch beim letzten Spiel bauen wir auf diese Unterstützung. Zu der Mission Pforzheim hofft die komplette Mannschaft auf ein volles Haus. Handballfreunde und Fans sowie Sportinteressierte sind am Samstag um 20 Uhr in der Sporthalle natürlich herzlich willkommen Die restlichen Spiele an diesem Wochenende: w. D-Jugend: TV Hardheim JSG Neckar-Kochern m. C-Jugend: TV Hardheim JSG Neckar-Kochern m. B-Jugend: TV Hardheim JSG Neckar-Kochern 2 2. Mannschaft: TV Hardheim 2 TSV Weinsberg 3 E-Jugend wird Meister Die E-Jugend des TV Hardheim Abteilung Handball wurde ungeschlagen mit 273:122 Toren und 20:0 Punkten Meister der Kreisliga TBB/Buchen. An diesem Erfolg waren beteiligt: Obere Reihe von links: Betreuerin Melanie Knüttel, Nikita Weichel, Nils Käflein, Moritz Ballweg, Marius Gärtner, Tim Nagy-Roth, Trainerin Carmen Schneider, Noah Schneider Untere Reihe von links: Laura Knüttel, Maxi Weimert, Paula Gärtner, Nele Leuchs, Jana Zerr, Sidney Grohs auf dem Bild fehlen: Tizian Busch, Mariel Leno, Florian Walter, sowie Betreuer Felix Schneider. Vom Sportfischerverein Im 40. Jahr seines Bestehens ließ der Sportfischerverein Erftal e.v. am Samstag, 29. März, sein Vereinsjahr in der Jahreshauptversammlung Revue passieren. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Mark Müller wurde zu den Totengedenken zu Ehren des im letzten Jahr verstorbenen Gründungsmitglieds Ruprecht Leis übergeleitet. Über die Saison 2013 informierte Müller anschließend in seinem Tätigkeitsbericht. Ein gut besuchtes Fischessen, das traditionelle Anfischen am See, die sehr erfolgreiche Teilnahme am Freundschaftsfischen in Höpfingen, ein Freundschaftsfischen in Hardheim mit Lagerfeuerabend und Live-Musik sowie ein Ausflug nach Vöhringen und diverse Arbeitseinsätze waren als grobe Eckpfeiler des letzten Vereinsjahres zu nennen. Detailliertere Auskünfte erteilte Schriftführer Daniel Link in seinem Jahresrückblick: Zu sieben Vorstandssitzungen hatte man sich im letzten Jahr getroffen; besonders erfreulich sei die Verwirklichung der eigenen Internetpräsenz, welche 2013 eingerichtet werden konnte. Wasserwart Horst Krichbaum verwies in seinem Jahresbericht auf eine gleichbleibend gute Wasserqualität in den vom Verein bewirtschafteten Gewässern. Der präzise geführte Bericht informierte genau über die Anzahl der gefangenen Tiere, ehe in einem kurzen Ausriss die Jugendarbeit erläutert wurde. Man habe beispielsweise die Reinigung des Hoffenbachs durchgeführt. Ausführlich informierte Kassier Hans Hilkert über das finanzielle Fundament des Vereins; die Kassenprüfer Günther Kaiser und Karl Kohout bescheinigten eine lückenlos dokumentierte Führung der Kasse. Weiterführend übermittelte Bürgermeister Heribert Fouquet die Grüße des Gemeinderats und sprach seinen Dank für das gute menschliche Miteinander während seiner Amtszeit aus. Er würdigte die Aktivitäten des Sportfischervereins im Bezug auf die Gewässer und deutete das 40-jährige Bestehen als Zeugnis engagierter, zielführender Vereinsarbeit. Nach der Entlastung der Vorstandschaft erfolgte die Wahl eines Kassenprüfers. Da die Amtszeit von Karl Kohout turnusmäßig nach zwei Jahren endete, wurde in Florian Lesch ein Ersatz gefunden, der Günther Kaiser zur Seite stehen wird. Zweiter Vorsitzender Andreas Wagner nahm schließlich die Ehrungen vor. Geehrt werden konnten heuer Niklas Winter sowie Mark Müller für ihre im letzten Vereinsjahr erzielten sportlichen Erfolge. Text + Bild: Adrian Brosch 10 Tanzen bei der FG Hordemer Wölf Die Tanzgruppen der FG Hordemer Wölf starten in wenigen Wochen mit dem Training für die kommende Fastnachtskampagne. Hierzu sind alle tanzbegeisterten Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene herzlich eingeladen. Interessierte Kinder für die Bambinigruppe (4 bis 7 Jahre) können bei Vanessa Kuhn (Tel / ) angemeldet werden. Die sieben bis zwölfjährigen können für die Kinderschautanzgruppe bei Beate Jodlowski (01 71 / ) angemeldet werden. Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren können sich bei Heidi Thermann (01 52 / ) für die Juniorengarde anmelden, ab 16 Jahren bei Saskia Emmenecker ( / ) für die Wolfsgarde. Die Trainerin der Schautanzgruppe, Gaby Ballweg, freut sich über interessierte Tänzer und Tänzerinnen ab 18 Jahren ( / 63 23).

11 Kultur Die Badische Landesbühne zeigt mit Baumeister Solness ein Stück des bekannten norwegischen Dramatikers Henrik Ibsen Am Donnerstag, 24. April 2014, um Uhr zeigt die Badische Landesbühne in der Erftalhalle in Hardheim Henrik Ibsens Stück Baumeister Solness in der Regie von Carsten Ramm. Halvard Solness scheint in seinem Leben alles erreicht zu haben: Er ist ein berühmter Baumeister, der landauf, landab viele schöne Kirchen und Wohnhäuser errichtet hat. Doch kann er sich dessen nicht freuen: An ihm nagt die Sorge, von der Jugend verdrängt zu werden, so wie er einst seinen Vorgänger verdrängte. Dessen Sohn Ragnar, Solness Angestellter, ist ein aufstrebendes Talent. Und so hält Solness ihn klein, indem er ihm jedes Können abspricht. Aber auf dem geplagten Baumeister lastet noch eine andere schwere Bürde: Vor elf Jahren brannte das Haus seiner Schwiegereltern ab, in dem er mit seiner Frau und den gerade geborenen Zwillingen lebte. Seine Frau nahm der Verlust derart mit, dass ihr die Säuglinge wegstarben. Seither ist sie nur noch ein Schatten ihrer selbst. Doch just auf dem durch den Brand freigewordenen Grundstück konnte Solness seine ersten Häuser bauen. Mehr noch er hatte sich gewünscht, das Haus möge abbrennen. Erst der jungen, lebenslustigen Hilde Wangel, die plötzlich im Haus des Ehepaars auftaucht, kann er seine Schuldgefühle gestehen. Hilde will ihren Baumeister, den sie in ihrer Kindheit bewunderte, beim Richtfest noch einmal ganz oben sehen. Und so packt den Wiedererblühten der Übermut Kartenvorverkauf bei Schreibwaren Schubotz, Bgm.-Henn-Straße 14, Hardheim, Tel /452 oder an der Abendkasse. Aus dem Ortsteil Schweinberg 9. FCS-Kultur-Abend Eine Veranstaltung vom Förderverein des FC Schweinberg Lüder Wohlenberg ist Arzt und Kabarettist und schafft es auch mit seinem zweiten Soloprogramm Spontanheilung gefühlvoll den Bogen zwischen Medizin und Politik zu schlagen. Er nimmt sich für das Publikum, das ihn vertrauensvoll ausgewählt hat, viel Zeit. Viel mehr Zeit, als er als Arzt für seine Patienten hätte aufbringen können. Was den Zuschauern unter den mehr oder weniger manikürten Nägeln brennt, hat der Medikus bereits sicher diagnostiziert. So Fußballtermine FC Schweinberg Sonntag Uhr Kreisklasse B FC Schweinberg 2 TTSC Buchen Uhr Kreisliga FC Schweinberg SV Waldhausen Sonntag Uhr Kreisliga FC Donebach FC Schweinberg spielen in seinem Kabarettprogramm aktuelle Themen eine wichtige Rolle. Es gibt noch Eintrittskarten! Wann: Samstag, , Uhr; Wo: Turnhalle Schweinberg; Preis: 12, Euro Vorverkauf / 15, Euro Abendkasse; Vorverkauf: Sparkasse Tauberfranken (nur in den Geschäftsstellen Hardheim, Höpfingen, Schweinberg), Volksbank Franken (nur in den Geschäftsstellen Hardheim, Höpfingen, Schweinberg) Übung der Freiwilligen Feuerwehr Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Schweinberg findet am Montag, dem 7. 4., um Uhr am Feuerwehrgerätehaus statt. Termine der Jugendfeuerwehr Am Dienstag, dem , trifft sich die Jugendgruppe der Abt. Schweinberg zur gemeinsamen Übung mit der Jugendgruppe Hardheim um Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Schweinberg. Die Übung findet in Hardheim statt. 11

12 12 Musikverein Schweinberg wichtiger Kulturträger der Gemeinde Jahreshauptversammlung Die des Musikvereins Schweinberg bildeten für die Vorsitzende Dorothee Kaufmann und den Präsidenten des Blasmusikverbandes Odenwald-Bauland, Gerhard Münch, den gebührenden Rahmen, langjährige Musiker zu ehren. Gerhard Münch ehrte zunächst Bernhard Schmitt für seine 25-jährige Aktivität mit der Ehrenurkunde und der Ehrennadel in Silber des Bundes Deutscher Blasmusikverbände. Sodann überreichte Münch Emilia Bauer das Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Bronze sowie Johannes Weller das Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Silber. Groß war die Palette der Ehrungen, die Vorsitzende Dorothee Kaufmann im Namen des Musikvereins Schweinberg vornahm. Diese zahlreichen Ehrungen sind auch ein Beweis dafür, dass das Orchester viele langjährige und erfahrene Musiker in seinen Reihen weiß, die ein Garant für den hohen Leistungsstand des Klankörpers darstellen. Mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent belohnte Vorsitzende Dorothee Kaufmann folgende Musikerinnen und Musiker, nachdem sie deren immensen Verdienste gebührend gewürdigt hatte: Für zehn Jahre aktives Musizieren: Barbara Greß, Judith Kaufmann-Dörr, Michael Baumann und Johannes Weller. Für 20 Jahre Aktivität: Andreas Aus dem Ortsteil Bretzingen Peru-Vortrag von Gerald Farrenkopf In einem Vortrag über das Erbe der Inkas und seiner Peru-Reise vom bis berichtet Gerald Farrenkopf über seine Reise und seine Erlebnisse in Peru. In dem Vortrag finden nicht nur die Städte Lima, Arequipa und Cusco Erwähnung, sondern es wurden auch die 3 Klimazonen mit ihren Eigenheiten bereist. Es erfolgt unter anderem der Überflug der berühmten Nasca- Linien, eine Wüsten-Buggy-Tour, der Ab- und Aufstieg in den Colca-Canyon, eine Bootsfahrt auf dem höchstgelegenen See Leiblein; für 25 Jahre Aktivität und für 25 Jahre im Vorstand Bernhard Schmitt. Vorsitzende Dorothee Kaufmann ehrte sodann auch folgende fördernde Mitglieder: für 25 Jahre Alfred Künzig; für 40 Jahre Raimund Häfner (er bekleidete auch zwölf Jahre das Amt des Kassiers), Sylvia Schmidt und Willibald Mohr. Bei der Jahreshauptversammlung des Musikvereins Schweinberg wurde unter der Wahlleitung von Ortsvorsteher Dieter Elbert Vorsitzende Dorothee Kaufmann einstimmig für eine weitere Amtsperiode gewählt. Einstimmig wiedergewählt wurden auch Marc Reinhart als Schriftführer, sowie Ursel Loscher, Beate Reiter, Martina Volk und Natalie Greß als Beisitzer. Neu als Beisitzer wurden Kevin Nied und Matthias Kuhn in den Vorstand berufen. Bestätigt wurde Natalie Greß als Jugendleiterin. Als Kassenprüfer wurden Matthias Bechtold und Inge Bauer bestimmt. Verabschiedet und mit einem Präsent belohnt wurden Heinz Herbst, der zwölf Jahre dem Vorstand als Beirat angehörte, sowie Hannah Kaufmann, die vier Jahre als Dirigentin die MiniBand leitete. Das Bild zeigt die Geehrten zusammen mit Gerhard Münch, Dorothee Kaufmann, dem Dirigenten Luk Murphy und Ortsvorsteher Dieter Elbert. Text + Bild: Josef Hauck der Erde, dem Titicacasee, sowie beeindruckende Bilder der Kondore. Am Papageien Lek spielen sich jeden Morgen unvergessene Szenen ab. Im Regenwald hingegen begegnen uns unter anderem auch Vogelspinnen. In eindrucksvoller Weise wird der Zuhörer auf den 4-tägigen Inka- Trail mitgenommen, welcher mit dem Highlight, der sagenumwobenen Inka-Festung MACHU PICCHU endet. Beginn der Veranstaltung ist der Samstag, , um Uhr im Bürgerhaus in Bretzingen. Der Eintritt ist frei. Fußballtermine SV Bretzingen Kreisklasse A Sonntag, SV Bretzingen TSV Götzingen Uhr Sonntag, SV Laudenberg SV Bretzingen Uhr Angler starten in die neue Saison 2014 nach erfolgreicher Seesanierung Während einer achtmonatigen Trockenlegung des Erfelder Sees wurden enorme Erdbewegungen zur Befestigung des Dammes durchführt. Für de Planung, Unterstützung und Realisierung bedanken wir uns bei folgenden Personen und Firmen recht herzlich: Familien Elmar und Kuno Frank Erfeld, Karheinz und Norbert Haas Haas Baustoffe, Bretzingen, Alois und Marco Volk Volk Erdbau, Schweinberg, Fa. Goldschmitt Külsheim-Steinbach, Alfred Geiger Baustoffe und Transporte, Schweinberg. Aus dem Ortsteil Erfeld Fußballtermine SG Erfeld-Gerichtstetten Sonntag, 06. April 2014 Kreisliga Uhr FC Donebach SG Erfeld/Gerichtstetten I in Donebach Kreisklasse B Uhr FC Donebach II SG Erfeld/Gerichtstetten II in Donebach Samstag, 12. April, Uhr Kreisklasse B Uhr TSV Höpfingen III SG Erfeld/Gerichtstetten II in Höpfingen Von der Damenriege Die Generalversammlung der Damenriege ist am Montag, 7. April 2014, um Uhr in der Kirchbergklause. Theateraufführung Schon wieder eine Leiche Kartenvorverkauf für Sonntag, 6. 4., unter Tel / 3 71 oder Tel / Kirchenchorprobe Am heutigen Donnerstag, 3. April 2014, findet um Uhr im Kirchenkeller die nächste Probe statt. Aus dem Ortsteil Gerichtstetten Feuerwehrübung Eine Feuerwehrübung findet am Donnerstag, 10. April 2014, um Uhr am Gerätehaus statt. Ortschaftsratssitzung Am Dienstag, 8. April 2014, findet um Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung: Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube auf Flst. Nr. 104/100 Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube auf Flst. Nr Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäuden auf Flst. Nr. 249 Verschiedenes Anfragen und Anregungen des Ortschaftsrates Bürgerfrageviertelstunde Meditative Kreuzwegandacht Eine meditative Kreuzwegandacht gestaltet die Frauengemeinschaft am Freitag, , um Uhr in der Kirche.

13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Hardheim, St. Alban Sa., Uhr Abendmusik der Musikschule zur Passionszeit in der Pfarrkirche So., Uhr Hl. Messe Uhr Kath. öffentliche Bücherei, geöffnet bis Uhr Mo., Uhr Hl. Messe Di., Uhr Schülergottesdienst Hl. Messe Mi., Uhr Laudes kirchliches Morgengebet Uhr Kath. öffentliche Bücherei, geöffnet bis Uhr Uhr Abendgebet u. Komplet kirchliches Nachtgebet Do., Uhr Hl. Messe in der Krankenhauskapelle Fr Uhr Hl. Messe Sa., Uhr Beichtgelegenheit Pater aus Walldürn, bis Uhr Uhr Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse So., Uhr Familiengottesdienst unter Mitwirkung von Rückenwind Der Gottesdienst beginnt mit der Segnung der Palmzweige am Missionskreuz und Einzug in die Kirche Uhr Kath. öffentliche Bücherei, geöffnet bis Uhr Uhr Tauffeier Mo., Uhr Hl. Messe mitgestaltet von der Kath. Frauengemeinschaft Mi., Uhr Laudes kirchliches Morgengebet Do., Uhr Trauermette 8.00 Uhr Laudes kirchliches Morgengebet Uhr Abendmahlmesse der Seelsorgeeinheit mit hl. Kommunion und beiderlei Gestalten, anschl. Trauermette Uhr Andacht bis Uhr Uhr Betstunden in der Krankenhauskapelle Fr Uhr Einstimmung in den Karfreitag im Pfarrheim Uhr Laudes kirchliches Morgengebet Uhr Die Feier vom Leiden und Sterben Christi Uhr Kinderkreuzweg für die Seelsorgeeinheit in Schweinberg Uhr Passionsspiel der Ministranten an der Steinemühle Uhr Trauermette Sa., Uhr Feier der Hl. Osternacht So., Uhr Festgottesdienst Hl. Messe es singt der Kirchenchor, Verabschiedung des Organisten Richard Leiblein Uhr Feierliche Ostervesper es singt die Schola Mo., Uhr Hl. Messe Uhr Kinder- und Minikinderkirche im Pfarrheim Dornberg, St. Stephanus So., Uhr Hl. Messe Mi., Uhr Beichtgelegenheit Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzwegandacht So., Uhr Festgottesdienst Rüdental, Maria Hilf So., Uhr Andacht So., Uhr Andacht Fr., Uhr Kreuzwegandacht So., Uhr keine Andacht Rütschdorf, St. Wendelinus Mo., Uhr Hl. Messe Fr., Uhr Kreuzwegandacht Steinfurt, Heilig Kreuz So., Uhr Andacht Mo., Uhr Hl. Messe So., Uhr Andacht Fr., Uhr Kreuzwegandacht So., Uhr Andacht Vollmersdorf, Heilige Familie Fr., Uhr Kreuzwegandacht Bretzingen, St. Sebastian und Vitus Sa., Uhr Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse So., Uhr Andacht Mo., Uhr Andacht Do., Uhr Kreuzwegandacht Fr., Uhr Hl. Messe So., Uhr Hl. Messe mit Palmweihe Uhr Fatima-Rosenkranz Uhr Bußfeier bitte altes Gotteslob mitbringen Mo., Uhr Andacht Mi., Uhr Kinderkreuzweg Do., Uhr Anbetung bis Uhr im Pfarrkeller Fr., Uhr Kreuzwegandacht im Pfarrkeller Uhr Die Feier vom Leiden und Sterben Christi Uhr Trauermette Sa., Uhr Feier der hl. Osternacht So., Uhr Festgottesdienst es singt der Kirchenchor Uhr Feierliche Ostervesper Mo., keine Andacht Erfeld, St. Wendelin So., Uhr Hl. Messe Di., Uhr Wortgottesfeier Do., Uhr Hl. Messe Frauenmesse Fr., Uhr Kreuzwegandacht Sa., Uhr Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse mit Palmweihe, anschl. Kath. öffentliche Bücherei geöffnet So., Uhr Betstunden des Männerwerks des Dekanates Uhr Bußfeier in Bretzingen bitte altes Gotteslob mitbringen Di., Uhr Kreuzwegandacht an der Ölbergkapelle Do., Uhr Anbetung bis Uhr Fr., Uhr Kreuzwegandacht Uhr Die Feier vom Leiden und Sterben Christi So., Uhr Festgottesdienst es singt der Kirchenchor Mo., Uhr Hl. Messe Gerichtstetten, St. Burkard So., Uhr Wortgottesfeier Uhr Andacht Mi., Uhr Hl. Messe - Schülergottesdienst So., Uhr Hl. Messe mit Palmweihe Uhr Bußfeier in Bretzingen bitte altes Gotteslob mitbringen Mi., Uhr Beichtgelegenheit Uhr Hl. Messe Do., Uhr Anbetung bis Uhr Fr., Uhr Die Feier vom Leiden und Sterben Christi Betstunden bis Uhr Sa., Uhr Feier der hl. Osternacht So., Uhr Andacht Mo., Uhr Hl. Messe Schweinberg, St. Andreas So., Uhr Hl. Messe Uhr Seniorennachmittag in der Turnhalle Di., Uhr Hl. Messe So., Uhr Hl. Messe mit Palmweihe Uhr Kinderkirche Uhr Kreuzwegandacht am Stationsweg, bei schlechtem Wetter in der Herz-Jesu- Kapelle Di., Uhr Beichtgelegenheit Uhr Hl. Messe Do., Uhr Anbetung bis Uhr Fr., Uhr Kreuzwegandacht Uhr Kinderkreuzweg Uhr Trauermette Sa., Uhr Feier der hl. Osternacht Mo., Uhr Hl. Messe Katholisches Pfarramt St. Alban Schlossplatz 4, Hardheim Telefon / 62 13, Fax: / pfarramt@st-alban.net Pfarrer Andreas Rapp, Hardheim, Telefon / rapp@st-alban.net 13

14 14 Kirchliche Nachrichten Pfarrer Rudolf Hauck, Hardheim-Erfeld, Telefon / , Fax: / , rudolf-hauck@st-alban.net Diakon Franz Greulich, Hardheim Telefon / 8676 Bürozeiten: Dienstag: Uhr, Uhr Donnerstag: Uhr, Uhr Freitag: Uhr Gemeindereferentin Uschi Butterweck Telefon / uschi.butterweck@st-alban.net Gemeindereferentin Claudia Beger, Telefon / claudia.beger@st-alban.net Termine nach persönlicher Vereinbarung Homepage der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit: Homepage: webmaster@st-alban.net Kirchliche Nachrichten evangelisch Donnerstag, 3. April 9.00 Uhr Frühstücksoase Freitag, 4. April Uhr Konfi-Unterricht Uhr sap - Lobpreis und Gebet Samstag, 5. April Uhr Kidstreff Uhr Versammlung Rathaus Höpfingen Sonntag, 6. April 9.00 Uhr Gottesdienst Höpfingen Uhr Gottesdienst Hardheim, gleichzeitig Kindergottesdienst Uhr Versammlung Rathaus Höpfingen Dienstag, 8. April Uhr Spielgruppe für Kinder + Eltern Uhr Gebetskreis Uhr Teenkreis Donnerstag, 10. April Uhr Sitzung Kirchengemeinderat Freitag, 11. April Uhr Konfi-Unterricht Samstag, 12. April Uhr Kidstreff Uhr Versammlung Rathaus Höpfingen Sonntag, 13. April Uhr Gottesdienst Hardheim, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschließend Kirchenkaffee Uhr Versammlung Rathaus Höpfingen Uhr Ökumenischer Frauentreff Dienstag, 15. April Uhr Gebetskreis Donnerstag, 17. April Uhr Gottesdienst Hardheim, im Saal mit Tischabendmahl// Wein Evangelische Kirchengemeinde Hardheim Jahnstr. 7, Hardheim Telefon / Telefax / Sorgentelefon / pfarrer@ev-kirche-hardheim.de Anmeldung Konfirmandenunterricht 2014/15 Am Dienstag, dem , um Uhr findet im evangelischen Gemeindezentrum in Hardheim, Jahnstraße 7, die Anmeldung der Konfirmanden für 2014/15 statt. Alle der ev. Kirche nahestehenden Jugendlichen, die zwischen dem und geboren wurden, und in Hardheim, Höpfingen oder den zugehörigen Ortsteilen ihren Wohnsitz haben, sind von der Evangelischen Kirchengemeinde Hardheim-Höpfingen dazu herzlich eingeladen. Bei der Anmeldung sollte mindestens ein Elternteil mit dabei sein. An Unterlagen sind die Geburts- und Taufurkunde mitzubringen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Hr. Schmidt, Tel / Kirchliche Nachrichten in Buch Sonntag, 6. April 9.15 Uhr Gottesdienst in Brehmen Uhr Gottesdienst in Buch Uhr Kindergottesdienst in Buch Sonntag, 13. April, Palmsonntag 9.15 Uhr Gottesdienst in Brehmen Uhr Familiengottesdienst in Buch mit Taufe von Lian Wüst Gründonnerstag, 17. April Uhr Abendmahlgottesdienst in Brehmen Uhr Abendmahlgottesdienst in Buch Karfreitag, 18.April 9.15 Uhr Gottesdienst in Brehmen Uhr Gottesdienst in Buch Uhr Andacht zur Sterbestunde Jesu in Brehmen Evangelisches Pfarramt Buch Lindenstr. 25, Ahorn / Buch Pfarrerin Julia Ehret, Tel.: / 2 28, Fax: / Mail: buch@adelsheim-boxberg.de Die Kirchlichen Nachrichten werden uns von den Kirchen geliefert. Für die Richtigkeit der Daten übernehmen wir keine Gewähr. Termine Fla-Kameradschaftstreff Der Vorstand der Fla-Kameradschaft Flugabwehrbataillon 12/ Flugabwehrregiment 12 e.v. Hardheim erinnert die Mitglieder an die monatlichen Treffen jeden ersten Montag im Monat (EMoMo). Dieses findet am im Casino der Carl-Schurz- Kaserne statt. Gustav-Eirich-Rentner treffen sich Die Rentner des Rentnerklubs der Maschinenfabrik Gustav Eirich treffen sich, wie in der Einladung bekannt gegeben, am Dienstag, 8. April 2014, um Uhr im katholischen Pfarrheim Hardheim. Jahrgangstreffen 1947/48 Die Angehörigen des Jahrgangs 1947/48 treffen sich am Mittwoch, , um Uhr im Hotel Badischer Hof zum gemütlichen Beisammensein. Jahrgang 1951/52 Der Jahrgang 1951/52 trifft sich am Mittwoch, dem 9. April 2014, um Uhr im Gasthaus zum Ochsen zu einem gemütlichen Beisammensein. Schuljahrgang 1930/31 Die Angehörigen des Schuljahrgangs 1930/31 treffen sich mit Partnern erst am Dienstag, 15. April 2014, um Uhr im TV- Sportheim in Hardheim zum gemütlichen Beisammensein. Wald zu verkaufen 19,04 Ar, Flst. Hohe Schmalberg in Hardheim, VHB 1500, v Tel /5272 ab 14 Uhr, außer Mi.

15 Termine Von der Krabbelgruppe Die Krabbelgruppe bis ca. 3 Jahren trifft sich am Donnerstag, dem , von 9.30 Uhr bis Uhr zum Spielen im Bällebad. Am Donnerstag, dem , von Uhr bis Uhr zum freien Spielen/bei schönen Wetter sind wir draußen. Neue Kinder mit ihren Eltern sind bei uns in der Krabbelgruppe jederzeit herzlich willkommen. Ansprechpartner ist Maggy Hauck, Tel / ). frühlingsfit starten: DRK-Nordic Walking Kurs Ein neuer Einsteigerkurs startet über den DRK Kreisverband Buchen in Hardheim am DRK- Heim, Querspange. Der Kurs startet am Dienstag, 22. April 2014, und erstreckt sich insgesamt über 7 Trainingseinheiten à 90 Minuten. Er findet 2x wöchentlich, immer am Dienstag und Donnerstag von bis Uhr statt. Die Kursleitung hat Kornelia Reichert, DRK-Übungsleiterin Gymnastik mit einer Zusatzausbildung Nordic Walking, Tel / Anmeldungen direkt bei der Kursleiterin oder in der DRK Kreisgeschäftsstelle in Buchen, Fr. Reuter / E-Bike Saison eröffnet Ab sofort stehen in der Gemeinde Hardheim wieder die zwei Pedelecs des Gemeindeverwaltungsverbandes zur Ausleihe zur Verfügung. Die Ausleihe ist montags bis freitags zu den Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Ansprechpartner ist Raimund Wolf unter / Spargelfahrt Möglichst frühzeitig erkannt sein soll das Interesse für die von der Außenstelle Hardheim der VHS Buchen für Mittwoch, 14. Mai 2014 nochmals geplante Spargelfahrt nach Bruchsal mit einem informativen Programm. Aufschlussreich ist dabei der Besuch bei der Obst- und Gemüse-Absatzgenossenschaft OGA Nordbaden, wo in der Markthalle die Spargelversteigerung ersichtlich gemacht wird. Nach dem Mittagstisch wird der Besuch eines Spargelackers mit Spargelstechen und eines Spargelhofes mit Verarbeitung der Spargel in Bruchsal-Büchenau mit sachkundiger Begleitung folgen. Vormerkungen für dieses Vorhaben mit Anzahlung des Betrags von 20 Euro auf das VHS- Konto bei der Volksbank Franken sind im Rathaus Hardheim, Tel / 58 51, oder bei der VHS- Außenstelle, Tel / 83 38, jetzt schon erwünscht. Suchen 3- bis 4-Zimmer-Wohnung in Hardheim (kein Ortsteil) Telefon 0171/ oder 06283/8748 Impressum Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Gemeinde Hardheim, vertreten durch den Bürgermeister Heribert Fouquet Schlossplatz Hardheim Telefon / 58-0 amtsblatt@hardheim.de Verlag: Fränkische Nachrichten Verlags-GmbH Schmiederstraße Tauberbischofsheim Telefon / 83-0 Verantwortlich für Anzeigen: Matthias Köstner Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom gültig. Anzeigenberatung: Walldürn Horst Stolz Tel / Per fn.anzeigen@fraenkischenachrichten.de Druck: StieberDruck GmbH Tauberstraße Lauda-Königshofen 15

16 ANZEIGENSCHLUSS für die nächste Ausgabe ist am Montag, 14. April 2014, um Uhr. Treffen Sie mit Ihrer Werbung ins Ziel! 16 Wir beraten Sie gerne: Anzeigenabteilung Fränkische Nachrichten Durchwahl /

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