Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ QU 909 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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1 Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 3 Auftraggeber Prüfgegenstand Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) Abrollumfang Gültig ab Herstelldatum M1 QU 909 M1 / ohne Ring 5/112/66, /2014 V1 QU 909 V1 / ohne Ring 5/120/65, /2014 W5 QU 909 W5 / ohne Ring 5/120/74, /2014 V9 QU 909 V9 / ohne Ring 5/130/71, /2014 X1 QU 909 X1 / ohne Ring 5/150/110, /2014 Kennzeichnung KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen UPP Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung

2 Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 2 von 3 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe Radlast (kg) Abrollumfang 5/ / / / / Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Radlast (kg) 5/112/66,6 225/35R /120/74,1 225/35R /130/71,5 225/35R /150/110,1 225/35R Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Radlast (kg) 5/112/66,6 285/55R /150/110,1 285/55R Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des s aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 14,068 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Januar 2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden.

3 Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 3 Anlagen Beschreibung Radzeichnung Radzeichnung Radzeichnung Nabenkappenzeichnung mit Änderung vom Verwendungen Anlage 1 bis 5 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 28. Januar 2015 Blauth DOC

4 Anlage 1 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) M1 QU 909 M1 / ohne Ring 5/112/66, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2%

5 Anlage 1 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. GL-Klasse 166 e1*2007/46*0598*... M-Klasse 164 e1*2001/116*0315*.. - mit Luftfederung M-Klasse 164 e1*2001/116*0315*.. - ohne Luftfederung M-Klasse 166 e1*2007/46*0598*.. R-Klasse 251 e1*2001/116*0341*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 190, /55R19 A10 A07 A19 A /55R19 A10 M+S A99 S /50R19 A /55R19 A /50R19 A07 A12 A /45R19 A99 F38 V /45R19 S /50R19 A07 A12 A /45R19 A99 F39 V /45R19 S /50R19 A07 A12 A /45R19 A56 A99 ML8 NBF S /45R19 R37 T00 T04 A07 A12 A /50R19 A99 V19 S /45R /45R19 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

6 Anlage 1 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 4 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 A12 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.b. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. F38 F39 M+S Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. ML8 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max. 350 mm an Achse 1. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

7 Anlage 1 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 4 von 4 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /50R19 275/45R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 27. Januar 2015 Blauth DOC

8 Anlage 5 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 3 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) X1 QU 909 X1 / ohne Ring 5/150/110, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienmutter M14x1,5 Flach Prüfungen Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

9 Anlage 5 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Toyota Landcruiser J20 e6*2001/116*0112*.. - V8 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Seite 2 von 3 Auflagen und Hinweise /55R19 A07 A12 A19 A99 S02 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

10 Anlage 5 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 3 A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 27. Januar 2015 Blauth DOC

11 Anlage 2 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 5 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) V1 QU 909 V1 / ohne Ring 5/120/65, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2%

12 Anlage 2 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. VW Amarok 2H, 2HS2 e1*2007/46*0356*..; e1*2007/46*0750*.. - Pickup - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Amarok 2H, 2HS2 e1*2007/46*0356*..; e1*2007/46*0750*.. - Pickup - ohne Radhaus- Verbreiterungen VW Bus (T5) 7HC, 7HCA, 7HK. e1*2001/116*0220*.., e1*2001/116*0286*.. L148 - Multivan, California, Transporter,... VW Bus (T5) 7HM, 7HMA e1*2001/116*0218*.., e1*2001/116*0289*.. - Multivan, California,... VW Bus (T5) 7J0 e1*2007/46*0130*.. - Transporter - geschl. Aufbau VW Touareg R5 7L e1*2001/116*0203*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise /50R19 T03 T07 A07 A12 A /55R19 A57 A99 KMV S /50R19 K1c K2c T03 T07 A01 A07 A /55R19 K1c K2c A19 A57 A99 KOV S /40R19 T00 A07 A12 A19 A99 S /40R19 T00 A07 A12 A19 A99 S /40R19 T00 A07 A12 A19 A99 S02 120, /45R19 K1c K2b R37 T04 A01 A07 A12 120, /50R19 K1c K2c R37 T03 T07 A19 A99 S03 120, /45R19 K1c K2c 120, /45R19 K1c K2c

13 Anlage 2 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

14 Anlage 2 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 4 von 5 A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.b. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

15 Anlage 2 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 27. Januar 2015 Blauth DOC

16 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 6 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) V9 QU 909 V9 / ohne Ring 5/130/71, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm ,5 S04 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm ,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Audi Porsche Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2%

17 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Audi Q7 4L, 4L1 e1*2001/116*0350*.., e1*2001/116*0367*..; e13*2007/46*1081*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Audi Q7 4L, 4L1 e1*2001/116*0350*.., e1*2001/116*0367*..; e13*2007/46*1081*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Porsche Cayenne 92A, -N, -H, -HN e13*2007/46*1085*..; e13*2007/46*1106*..., e13*2007/46*1107*..., e13*2007/46*1108*... Porsche Cayenne 92A, -N, -H, -HN e13*2007/46*1085*..; e13*2007/46*1106*..., e13*2007/46*1107*..., e13*2007/46*1108*... - mit Radhaus- Verbreiterungen Porsche Cayenne 9PA e13*2001/116*0089*. VW Touareg 7L e1*2001/116*0203*.. VW Touareg 7P, 7p, 7PH, 7pH e1*2007/46*0376*..; DE*2007/46*0400*..; e1*2007/46*0400*..; e1*2007/46*0403*..; DE*2007/46*0404*..; e1*2007/46*0404*..; e1*2007/46*0498*..; e1*2007/46*0499*.. - incl. Facelift 2014 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise /50R19 T03 A07 A12 A /55R19 A99 KOV S /50R /45R /50R19 A01 K /45R /50R19 T03 A07 A12 A /55R19 A99 KMV S /50R /45R /50R19 A01 K /45R /50R19 A10 A07 A19 A /55R19 A12 A99 P41 V /50R19 A12 S /45R19 A /50R19 A /45R19 A /50R19 A10 A07 A19 A /55R19 A12 A99 KMV P /50R19 A12 V19 S /45R19 A /50R19 A /45R19 A /45R19 A44 R37 T04 A07 A19 A /50R19 A63 M+S T03 T07 P41 S /50R19 A63 R37 T03 T /45R19 A /45R19 T04 A07 A12 A /50R19 T03 T07 A99 S /45R /45R19 A01 K1c /50R19 A07 A12 A /55R19 A56 A99 V /50R19 S /45R /50R /45R19

18 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 A12 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

19 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 4 von 6 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A44 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.b. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm an Achse 1. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

20 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 5 von 6 S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /50R19 275/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr /35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 295/35R19 Nr /50R19 295/45R19 Nr /30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

21 Anlage 4 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 28. Januar 2015 Blauth DOC

22 Anlage 3 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 1 von 5 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) W5 QU 909 W5 / ohne Ring 5/120/74, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich BMW Spurverbreiterung innerhalb 2%

23 Anlage 3 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW X5 X5, X-N1 e1*2007/46*0421*10-.. e1*2007/46*0454* ab Modell 2014 BMW X5 X5, X-N1 e1*2007/46*0421*10-.. e1*2007/46*0454* ab Modell 2014 BMW X5 X70, X5, X-N1 e1*2001/116*0420*..; e1*2007/46* 0421*00-09; e1*2007/46* 0454* mit Radhaus- Verbreiterungen BMW X5 X70, X5, X-N1 e1*2001/116*0420*..; e1*2007/46* 0421*00-09; e1*2007/46* 0454* ohne Radhaus- Verbreiterungen Allgemeine Hinweise kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Seite 2 von 5 Auflagen und Hinweise /50R19 A10 T03 T07 A07 A19 A /45R19 A10 T04 T08 A99 B74 KMV /45R19 A12 R03 T07 NBF V19 S /50R19 A10 T03 T07 A07 A19 A /45R19 A10 T04 T08 A99 B74 KOV /45R19 A12 R03 T07 NBF V19 S /50R19 A10 T03 T07 A07 A19 A /45R19 A10 T04 KMV NBF V /45R19 A12 S /50R19 A10 T03 T07 A07 A19 A /45R19 A10 T04 KOV NBF V /45R19 A01 A12 K1b S02 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

24 Anlage 3 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 3 von 5 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 A12 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.b. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B74 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

25 Anlage 3 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 4 von 5 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /50R19 275/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

26 Anlage 3 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 27. Januar 2015 Blauth DOC

27 Anlage 1 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 5 Auftraggeber Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Quinto Typ QU 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) M1 QU 909 M1 / ohne Ring 5/112/66, Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen rial Germany Radtyp und Ausführung QU 909 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2%

28 Anlage 1 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. GL-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*05-17 (FIN: WDC ) - ohne Radhaus- Verbreiterungen GL-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*05-17 (FIN: WDC ) - mit Radhaus- Verbreiterungen GLE-Klasse 166 e1*2007/46* 0598* (FIN: WDC ) GLS-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*18-.. (FIN: WDC ) - mit Radhaus- Verbreiterungen GLS-Klasse 166 e1*2007/46* 0598*18-.. (FIN: WDC ) - ohne Radhaus- Verbreiterungen M-Klasse 164 e1*2001/116*0315*.. - mit Luftfederung M-Klasse 164 e1*2001/116*0315*.. - ohne Luftfederung M-Klasse 166 e1*2007/46*0598*00-15 R-Klasse 251 e1*2001/116*0341*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 190, /55R19 A10 A07 A19 A /55R19 A10 M+S A99 KOV S /50R19 A /55R19 A /55R19 A10 M+S A07 A19 A /50R19 A12 A99 KMV S /55R19 A /50R19 A07 A12 A /50R19 A56 A99 B /45R19 MHy NBF S /45R /55R19 A10 M+S A07 A19 A /50R19 A12 A99 KMV S /55R19 A12 190, /55R19 A10 A07 A19 A /55R19 A10 M+S A99 KOV S /50R19 A /55R19 A /50R19 A07 A12 A /45R19 A99 F38 V /45R19 S /50R19 A07 A12 A /45R19 A99 F39 V /45R19 S /50R19 A07 A12 A /45R19 A56 A99 B03 NBF S /45R19 R37 T00 T04 A07 A12 A /50R19 A99 V19 S /45R /45R19

29 Anlage 1 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 A12 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.b. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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