Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg
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- Ute Waltz
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1 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 45971*17 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 H2 Typ: EHZ Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
2 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 45971*17 2 Die ABE-Nr erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2, Typ EHZ, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr WIRD/N17 vom beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 83 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom festgehaltenen Angaben. Flensburg, Im Auftrag (Matthiesen) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr WIRD/N17, zur Genehmigung vorgelegt am:
3 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 45971*17 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
4 ANLAGE: 32 AUDI Fahrzeughersteller Raddaten: : AUDI Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 5 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /09 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8T571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /10 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff //05 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör : AUDI : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C Nm für Typ : 4B; 8E; 8P; 8PA; 8PB Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET 8P e1*2001/116*0456* /55R16 51G Cabrio; 215/55R A; 24J; 24M; 54A 225/50R A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 8P e1*2001/116*0217* /55R16 12T; 51G Reifen mit 8PA e1*2001/116*0418*.. Schneeketten; 8PB e13*2007/46*1082*.. Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 8P e1*2001/116*0217* /55R16 51G Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 215/55R16 93 Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 225/50R A; 24J; 57T 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
5 ANLAGE: 32 AUDI Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 B5 e1*93/81*0013*.., /55R16 51G Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.., /55R16 51G Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 8E e1*2001/116*0151*.., e1*98/14*0151* /55R16 51G; 52J nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P; 8E e1*2001/116*0151* /55R16 51G; 52J ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P; ; 76Z Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD 4B e1*96/27*0051*.., /55R16 51G nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 215/55R16 51G nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 C 4 F /55R16 89 Allradantrieb; /55R /55R /55R A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P C 4 F619/ /55R16 89 Allradantrieb; /55R16 91 bis 215/55R16-91 Nachtrag 2; /55R16 63G 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P
6 ANLAGE: 32 AUDI Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6 C 4 F619/ /55R16 89 Ottomotor Allradantrieb; /55R16 63G ab /55R16 51G Nachtrag 3; 205/55R /55R A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
7 ANLAGE: 32 AUDI Seite: 4 von 5 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
8 ANLAGE: 32 AUDI 63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Seite: 5 von 5 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. ) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
9 ANLAGE: 33 SEAT Fahrzeughersteller Raddaten: : SEAT Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 4 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /09 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8T571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /10 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff //05 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : SEAT : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJAE : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK 5PN e9*2007/46*0012* /55R J Altea 4 Freetrack; 205/60R J Allradantrieb; 215/55R J 225/50R A; 51A; 71K; 722; 225/55R C; 74A; 74P; 5PN e9*2007/46*0012* /55R J Nicht Altea 205/55R16 91 Freetrack; 215/55R A; 21P; 24J 225/50R A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 5PN e9*2007/46*0012* /55R J Altea Freetrack; 205/60R J 215/55R J 225/50R A; 51A; 71K; 722; 225/55R C; 74A; 74P; 5PN e9*2007/46*0012* /55R16 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nicht Altea Freetrack; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
10 ANLAGE: 33 SEAT Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK 5P e9*2001/116*0050* /55R J Altea 4 Freetrack; 205/60R J Allradantrieb; 215/55R J 225/50R A; 51A; 71K; 722; 225/55R C; 74A; 74P; 5P e9*2001/116*0050* /55R J Altea Freetrack; 205/60R J 215/55R J 225/50R A; 51A; 71K; 722; 225/55R C; 74A; 74P; 5P e9*2001/116*0050* /55R16 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nicht Altea Freetrack; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 5P e9*2001/116*0050* /55R J Nicht Altea 205/55R16 91 Freetrack; 215/55R A; 21P; 24J 225/50R A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Verkaufsbezeichnung: LEON 1P e9*2001/116*0052* /55R16 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1P e9*2001/116*0052* /55R16 51G Schrägheck; 215/55R J 225/50R A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11 ANLAGE: 33 SEAT Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
12 ANLAGE: 33 SEAT Seite: 4 von 4 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. ) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
13 ANLAGE: 34 SKODA Fahrzeughersteller Raddaten: : SKODA Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /09 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8T571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /10 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff //05 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : SKODA : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJAE : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA 1Z e11*2001/116*0230*.., /55R16 e11*2007/46*0012*.. 51G; 52J Nur Octavia Scout; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; ; 76Z 1Z 1Z e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012*.. e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012* /55R16 91 Nicht Octavia Scout; 215/55R16 93 Kombi; 225/50R A; 22M; 22P; 24J Allradantrieb; /55R16 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; /55R T Reifen mit /55R16 12T; 51G; 52J Schneeketten; Limousine; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
14 ANLAGE: 34 SKODA Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA 1Z e11*2001/116*0230*.., /55R16 91 e11*2007/46*0012*.. Limousine; 215/55R /50R A; 22P; 24J /55R16 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1Z e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012* /55R T Reifen mit /55R16 12T; 51G; 52J Schneeketten; Nicht Octavia Scout; Kombi; Allradantrieb; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
15 ANLAGE: 34 SKODA Seite: 3 von 3 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. ) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
16 ANLAGE: 35 VW Fahrzeughersteller Raddaten: : VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 11 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8B571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /09 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8C571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8T571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /10 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8Y571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff //05 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /07 EHZ8571 LK112 ET45 Ø70.1 Ø ,1 Kunststoff /04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : VOLKSWAGEN : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJAE : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e1*2001/116*0252* /55R A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., L /55R A; 24J; 24M nur bis WV2ZZZ2K?8? ; kurzer Radstand; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I 2K e1*2001/116*0252* /55R A; 245; 248 kurzer Radstand; 2KN e1*2007/46*0217*.., L /55R A; 245; 248 Allradantrieb; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I
17 ANLAGE: 35 VW Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e1*2001/116*0252* /55R A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., L /55R A; 24J; 24M ab 215/55R A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8? ; 225/50R16 92 VB0; 11A; 22H; 24D; 24J; kurzer Radstand; 5GM 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; VB2 2K e1*2001/116*0252* /55R A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e1*2007/46*0217*.., L /55R A; 24J; 24M ab 215/55R A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8? ; kurzer Radstand; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; VB1 Verkaufsbezeichnung: EOS 1F e1*2001/116*0349* /55R16 51G Cabrio; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Verkaufsbezeichnung: GOLF 1K e1*2001/116*0242* /55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*24; 225/50R A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1K e1*2001/116*0242* /55R T Reifen mit Schneeketten; Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
18 ANLAGE: 35 VW Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: GOLF 1K e1*2001/116*0242* /55R16 91 Nur Golf 6; Ab 215/55R A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 225/50R A; 22H; 22P; 24J; 24M Schrägheck; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1K e1*2001/116*0242* /50R A; 124; 245 Cabrio; 205/55R A; 124; /55R A; 12A; 21S; /50R A; 12A; 21S; 24J; 26P; 51A; 71K; 722; 729; 27H; 57T 73C; 74A; 74P; 1K e1*2001/116*0242*.., e1*2007/46*0490* /55R R Nur Golf 6; Ab 215/55R A; 12A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; 225/50R A; 12A; 24J; 24M; 57T Schrägheck; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1KM e1*2007/46*0492* /55R16 91 GOLF 6 (Variant); 215/55R A; 21P; 22M; 22P ab 225/50R A; 21B; 22L; 22Q; 24J e1*2001/116*0328*15; 12A; 51A; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P; Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS 1KP e1*2001/116*0304* /55R16 90 Nicht CrossGolf; 215/55R A; 24J Nur Golf Plus; Nur 225/50R A; 22P; 24J bis e1*2001/116*0304*13; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1KP e1*2001/116*0304* /55R V Reifen mit Schneeketten; Nicht CrossGolf; Nur Golf Plus; Nur bis e1*2001/116*0304*13; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
19 ANLAGE: 35 VW Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS 1KP e1*2001/116*0304* /55R T Nur CrossGolf 6; Ab 215/55R A; 12A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21; 225/50R A; 12A; 21P; 22H; 22M 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1KP e1*2001/116*0304* /55R T Nur CrossGolf; Nur 215/55R A; 12A; 22H; 22M bis 225/50R A; 12A; 21P; 22H; 22M; 24M e1*2001/116*0304*13; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 1KP 1KP e1*2001/116*0304*.., e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*.., e1*2007/46*0491* /55R V Reifen mit Schneeketten; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; /55R16 91 Nur Golf Plus 6; Ab 215/55R A; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14; 225/50R A; 21P; 22M; 24J; A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE 16 e1*2007/46*0539* /55R O; 51J Nur Jetta 195/60R A; 51J (Stufenheck); 205/50R I 205/55R I 215/55R A; 12A; A; 573; 71K; 722; 225/50R A; 12A; 21P; 24J; 248; 729; 73C; 74A; 74P; 270; 57T Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF 1KM e1*2001/116*0328* /55R16 91 GOLF (Variant); nur 215/55R A; 21P; 22M; 22P bis 225/50R A; 21B; 22L; 22Q; 24J e1*2001/116*0328*14; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P;
20 ANLAGE: 35 VW Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF 1KM e1*2001/116*0328* /55R16 91 GOLF 6 (Variant); 215/55R A; 21P; 22M; 22P ab 225/50R A; 21B; 22L; 22Q; 24J e1*2001/116*0328*15; 12A; 51A; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P; 1KM e1*2001/116*0328* /55R16 91 GOLF 6 (Variant); 215/55R A; 21P; 22M; 22P ab 225/50R A; 21B; 22L; 22Q; 24J e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 729; 73C; 74A; 74P; 1KM e1*2001/116*0328* /55R16 91 JETTA (Limousine); 215/55R A; 21P; 22M; 22P 225/50R A; 21B; 22L; 22Q; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; Verkaufsbezeichnung: PASSAT 3C DE*2007/46*0547*.., /60R16 122; 51G ab e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502*.., e1*2007/46*0547* /55R16 12R; 51G e1*2001/116*0307*24; /55R16 12A; 51G Kombi; Limousine; 225/50R A; 12A; 22P; 31P Allradantrieb; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; 3C e1*2001/116*0307* /55R16 51G nur bis 215/55R16 51G e1*2001/116*0307*23; 225/50R A; 22P; 31P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I;
21 ANLAGE: 35 VW Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: PASSAT 3C e1*2001/116*0307* /55R16 12P; 51G Reifen mit Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0307*23; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; 3C e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502* /60R16 12P; 51G Reifen mit /55R16 12P; 51G Schneeketten; ab e1*2001/116*0307*24; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; Verkaufsbezeichnung: TOURAN 1T DE*2007/46*0506*.., e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506* /55R16 12T; 51G; 52J nur CrossTouran; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I; ; 76Z 1T 1T DE*2007/46*0506*.., e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. DE*2007/46*0506*.., e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506* /55R16 12S; 51G Reifen mit Schneeketten; nicht CrossTouran; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 75I /55R GG nicht CrossTouran; /55R16 91W 5GG 205/55R A; 51A; 71K; 722; 215/55R A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 75I
22 ANLAGE: 35 VW Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT 3B e1*95/54*0043*.., /55R16 91 Kombi; Limousine; e1*98/14d0043*.., Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 12K; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
23 ANLAGE: 35 VW Seite: 8 von 11 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr D (System RUD Diskmatic) bzw. RUD-Ketten-Nr oder Votex Teile-Nr E ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
24 ANLAGE: 35 VW Seite: 9 von 11 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens ) herzustellen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite von Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" genannten Betrag herzustellen. 31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer Niveauregulierungsanlage. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
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