Einladung zur Hauptversammlung guter Ihre

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1 Einladung zur Hauptversammlung guter Ihre

2 2 Editorial Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2011 ist für die Österreichische Post sehr zufriedenstellend verlaufen. Die Umsatzund Ergebniskennzahlen belegen einmal mehr, dass die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmt. Auch nach der vollständigen Liberalisierung des österreichischen Briefmarktes Anfang 2011 konnte die Österreichische Post ihre führende Marktstellung halten und gleichzeitig die gute Marktposition im Paketbereich weiter ausbauen. Insgesamt erzielte der Post Konzern im Jahr 2011 erfreuliche Umsatzsteigerungsraten. So erhöhte sich der Konzernumsatz auf vergleichbarer Basis um 4,2 % auf EUR 2,3 Mrd. Aber auch den eingeschlagenen Weg der laufenden Effizienzsteigerung haben wir konsequent weiterverfolgt. Auf dieser Basis verbesserte sich das Ergebnis um 7,3 % und war damit das zweitbeste unserer Unternehmensgeschichte. An diesem Erfolg sollen natürlich auch Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, partizipieren. Denn eine attraktive Dividendenpolitik bildet seit jeher einen wesentlichen Eckpunkt unserer Unternehmensphilosophie. Aufgrund der guten Ergebnissituation gepaart mit einer soliden Bilanz haben wir uns dazu entschlossen, der Hauptversammlung für 2011 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,70 pro Aktie vorzuschlagen. Details zum Geschäftsjahr 2011 möchten wir Ihnen im Rahmen der Hauptversammlung am Dienstag, den 17. April 2012 in der Wiener Stadthalle präsentieren, zu der wir Sie hiermit sehr herzlich einladen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen, möchten wir Ihnen auch heuer wieder die Möglichkeit bieten, Ihr Stimmrecht via Briefwahl auszuüben. Details zur Briefwahl sowie die notwendigen Unterlagen haben wir für Sie in diesem Folder zusammengestellt. Bei Fragen dazu steht Ihnen das Investor Relations Team der Österreichischen Post gerne unter +43 (0) bzw. investor@post.at zur Verfügung. Abschließend möchten wir uns für Ihr anhaltendes Interesse und Ihr Vertrauen bedanken. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen in ein erfolgreiches Jahr 2012 zu starten. Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl Generaldirektor Dipl.-Ing. Harald Hagenauer Leiter Investor Relations & Corporate Governance Weitere Details zur Hauptversammlung 2012 sowie alle relevanten Dokumente finden Sie auch auf unserer Homepage unter Hauptversammlung.

3 3 MÖGLICHKEITEN ZUR AUSÜBUNG ihres STIMMRECHTS@@@ 1. Teilnahme an der Hauptversammlung am 17. April 2012 in der Wiener Stadthalle Die Hauptversammlung findet in der Wiener Stadthalle, Halle F, 1150 Wien, Vogelweidplatz 14, statt. Offizieller Beginn ist um 10:00 Uhr, Einlass ist ab 8:30 Uhr. Sie haben die Möglichkeit in der Stadthallengarage (Märzparkgarage) kostenlos zu parken. Die Zufahrt zur Parkgarage befindet sich in der Hütteldorferstraße vis-à-vis vom XXXLutz Möbelhaus. 2. Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe Sie haben die Möglichkeit, einer Person Ihrer Wahl bzw. dem von der Österreichischen Post bevollmächtigten Interessensverband für Anleger, Dr. Michael Knap eine Vollmacht zur Stimmabgabe zu übertragen. Die notwendigen Dokumente finden Sie unter 3. Abgabe der ƒstimme via Briefwahl SCHRITTE ZUR BRIEFWAHL A. Anmeldung zur Hauptversammlung Bezüglich der Anmeldung zur Hauptversammlung wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer in Ihrer depotführenden Bank. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (bzw. Ausübung des Stimmrechts via Briefwahl) ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag am 7. April 2012 Aktionär ist (Anteilsbesitz am Ende des 7. April 2012) und dies durch eine Depotbestätigung gemäß 10a AktG, die der Österreichische Post AG spätestens am 12. April 2012 zugeht, nachweist. B. Abgabe der April bei Date 7. April 2012!@@@ Ihr Stimmzettel (gelb) liegt diesem Folder bei. Bitte füllen Sie diesen aus und retournieren Sie ihn mit beigelegtem und freigemachtem Rückkuvert an Notar Dr. Rupert Brix (der ausgefüllte Stimmzettel muss bis spätestens 12. April 2012 einlangen). Die wichtigsten Dokumente zur Ausübung Ihres Stimmrechts via Briefwahl haben wir für Sie in diesem Folder zusammengestellt: 1. Einberufung inkl. Tagesordnung (Seite 4-9) 2. Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung (Seite 10-11) 3. Information über die Rechte der Aktionäre (Seite 12-13) 4. Fragen und Antworten zur Briefwahl (Seite 14-15) Als kleines Dankeschön für die Abgabe Ihrer Stimme via Briefwahl übermitteln wir Ihnen in Folge einen Gutschein für Ihre individuelle Briefmarke im Wert von EUR 20,.

4 4 Einberufung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 17. April 2012 um Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein. Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter verfügbar. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den 2 Gegenstand des Unternehmens, 4 Grundkapital und Aktien, 5 Genehmigtes und bedingtes Kapital, 18 Hauptversammlung Teilnahme und 21 Hauptversammlung Vorsitz, Aufzeichnung und Übertragung Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien, FN d ISIN AT0000APOST4

5 II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 07. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) Per bei Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV Waldgasse 9, 2443 Stotzing III. DEPOTBESTÄTIGUNG gem. 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4 Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 07. April 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung der Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

6 6 Einberufung IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß 19 der Satzung und 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) zu folgenden Zeiten an: Montag Donnerstag 9 Uhr 16 Uhr und Freitag 9 Uhr 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind spätestens am 27. März 2012 auf der Internetseite unter abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 12. April 2012 bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010 Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Notar Dr. Rupert Brix wird den Zeitpunkt des Einlangens auf dem Stimmzettel bzw. auf dem Kuvert vermerken und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei der Abstimmung per Brief weder Vorstand und Aufsichtsrat noch den übrigen Aktionären vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt wird. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 27. März 2012 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von 109 AktG und/oder bis spätestens 05. April 2012 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von 110 AktG einlangen. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort gestellte neue Anträge nicht abstimmen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihre Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) spätestens am 16. April 2012, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d. h. spätestens am 16. April 2012 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.

7 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d. h., dass der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß 10a AktG spätestens am 12. April 2012 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher genauso wie Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 16. April 2012, Uhr, ausschließlich an einer der nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) Per anmeldung.post@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem anzuschließen ist Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV Waldgasse 9, 2443 Stotzing Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, , Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel , Fax oder michael.knap@iva.or.at.

8 8 Einberufung Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß 109, 110 und 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 27. März 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, zhd. Investor Relations, Haidingergasse 1, 1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 05. April 2012 der Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zhd. Investor Relations, Haidingergasse 1, 1030 Wien, oder per Telefax an Österreichische Post AG, zhd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich.

9 VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind spätestens am 27. März 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich: Jahresabschluss 2011 samt Lagebericht Corporate Governance-Bericht Konzernabschluss samt Konzernlagebericht Vorschlag für die Gewinnverwendung Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 Satzungsgegenüberstellung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Satzung der Österreichischen Post AG Geschäftsbericht 2011 der Österreichische Post AG Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert) Formulare für die Erteilung einer Vollmacht Formular für den Widerruf einer Vollmacht vollständiger Text dieser Einberufung. VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß 106 Z 9 Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8:30 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet ( übertragen werden wird. Der Vorstand Wien, im März 2012

10 10 Beschlussvorschläge zur AG am 17. April Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns Der Jahresabschluss zum weist einen Bilanzgewinn von EUR ,53 aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss zum ausgewiesenen Bilanzgewinn einen Betrag von EUR ,60, das entspricht einem Betrag von EUR 1,70 pro Aktie, als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR ,93 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende gelangt am 02. Mai 2012 zur Auszahlung. Der Ex-Dividendentag für die Dividende ist der 02. Mai Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlagen vor, gemäß 98 AktG ivm 14 der Satzung die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 wie folgt festzusetzen: - für den Vorsitzenden EUR , (entspricht GJ 2010) - für die stellvertretende Vorsitzende EUR , (entspricht GJ 2010) - für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats EUR , (entspricht GJ 2010) und für die Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld von EUR 300, pro Mitglied und besuchter Sitzung festzulegen. Tagesordnungspunkt 6: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG schlägt vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.

11 Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den 2 Gegenstand des Unternehmens, 4 Grundkapital und Aktien, 5 Genehmigtes und bedingtes Kapital, 18 Hauptversammlung Teilnahme und 21 Hauptversammlung Vorsitz, Aufzeichnung und Übertragung Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben sich mit den geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, welches auch zu Änderungen im Aktiengesetz geführt hat, befasst. In diesem Sinne soll die Satzung der Österreichische Post AG in einigen Bestimmungen angepasst werden um sie dem aktuellen gesetzlichen Stand anzugleichen. Weiters sind das in 5 der Satzung verankerte Genehmigte Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom mit und das Bedingte Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom mit abgelaufen, sodass beide Bestimmungen aus der Satzung eliminiert werden können. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Änderung der Satzung in den 2 Gegenstand des Unternehmens, 4 Grundkapital und Aktien, 5 Genehmigtes und bedingtes Kapital, 18 Hauptversammlung Teilnahme und 21 Hauptversammlung Vorsitz, Aufzeichnung und Übertragung, gemäß Beilage, in welcher die vorgeschlagenen Änderungen ersichtlich sind, zu beschließen. Anmerkung: Eine Satzungsgegenüberstellung im Zusammenhang mit den beabsichtigten Änderungen der Satzung der Österreichischen Post AG ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter Sie Ihr Briefwahl Stimmzettel!@@@

12 12 Rechte der Aktionäre ÜBER DIE RECHTE DER DEN 109, 110, 118 UND 119 Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Ein derartiges Aktionärsverlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 27. März 2012 zugeht. Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich an Österreichische Post AG, z. H. Investor Relations, Haidingergasse 1, 1030 Wien gerichtet werden. Zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß 10a AktG. Beschlussvorschläge von Aktionären gemäß 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jedem Beschlussvorschlag eine Begründung anzuschließen ist. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am 05. April 2012 zugeht. Derartige Anträge von Aktionären können ausschließlich an Österreichische Post AG, z. H. Investor Relations, Haidingergasse 1, 1030 Wien oder per Telefax an +43 (0) gerichtet werden. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Die Aktionärseigenschaft für die Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß 110 AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Depotbestätigung nach 10a AktG Die Depotbestätigung ist von dem depotführenden Kreditinstitut auszustellen, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD hat. Verpflichtende Angaben der Depotbestätigung nach 10a AktG finden Sie auf Seite 4 des Folders. Die Depotbestätigung muss in deutscher Sprache oder in englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform.

13 Depotbestätigungen sind ausschließlich zu richten an Per Telefax: +43 (0) Per anmeldung.post@hauptversammlung.at Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV Waldgasse 9, 2443 Stotzing Die Depotbestätigung zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte gemäß 109 AktG (Ergänzung der Tagesordnung) und 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung zum erforderlichen Nachweis der Aktionärseigenschaft im Zusammenhang mit der Ausübung des Aktionärsrechts gemäß 109 AktG (Ergänzung der Tagesordnung) muss bestätigen, dass die Antragsteller seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind. Hinweis zum Auskunftsrecht gemäß 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens ( 244 UGB) der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre. Information über das Recht der Aktionäre Anträge in der Hauptversammlung zu stellen gemäß 119 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

14 14 Fragen und Antworten und Antworten für die Brief gemäß 19 der Satzung und 127 Ich kann an der Hauptversammlung am 17. April 2012 nicht persönlich teilnehmen, habe Tagesordnung und Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gelesen und mir eine Meinung gebildet. Kann ich durch Abstimmung per Brief meine Stimme in der kommenden Hauptversammlung abgeben? Ja, genau für diesen Fall hat die Österreichische Post Aktiengesellschaft in ihrer Satzung die Abstimmung per Brief vorgesehen: A) Studieren Sie den Folder, füllen Sie den Stimmzettel aus, unterfertigen diesen und senden Sie ihn an Notar Dr. Rupert Brix, Seilerstätte 28, 1010 Wien, sodass der Stimmzettel spätestens am 12. April 2012 bei diesem einlangt. B) Sie müssen aber so, wie wenn Sie persönlich zur Hauptversammlung kommen wollten, Ihre Depotbank auffordern, eine Depotbestätigung gemäß 10a AktG für Sie auszustellen und diese an die Gesellschaft selbst unter einer der in der Einberufung angegebenen Adressen zu übermitteln, sodass auch die Depotbestätigung spätestens am 12. April 2012 einlangt. Kann ich es mir anders überlegen und meine per Abstimmung per Brief abgegebene Stimme widerrufen? Ja. Hierfür gibt es ein eigenes Formular über den Widerruf. Es ist ausreichend wenn das ausgefüllte und unterfertigte Formular (Widerruf) spätestens am 16. April 2012, bei Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) einlangt. Bitte daher im Bedarfsfall rechtzeitig per Telefax absenden. Das Formular ist im Internet unter verfügbar. Wenn ich meine Stimme bereits per Brief abgegeben habe, kann ich dann trotzdem persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen? Grundsätzlich ja. Sie sind herzlich eingeladen trotzdem an der Hauptversammlung teilzunehmen und den Vorträgen und Berichten sowie dem gesamten Geschehen der Hauptversammlung zu folgen. Sie haben aber kein Rederecht, kein Fragerecht, kein Antragsrecht und kein Stimmrecht sowie kein Widerspruchsrecht, wenn Sie die per Brief abgegebenen Stimmen nicht rechtzeitig widerrufen haben. Was sind die Vorteile der Abstimmung per Brief? Wer sich bereits jetzt eine Meinung gebildet hat, kann bequem durch Abstimmung per Brief über die Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Punkten der Tagesordnung gemäß Einberufung abstimmen. Der Aktionär weiß, dass seine Stimmen erfasst und berücksichtigt werden und zwar genauso wie der Aktionär selbst diese schriftlich durch ankreuzen abgegeben hat. Dies erfolgt auch dann wenn der Aktionär selbst zur Hauptversammlung kommt aber nicht bis zum Ende der Hauptversammlung bzw. bis zur Durchführung aller Abstimmungen bleiben möchte.

15 Welche Kosten sind für mich verbunden, wenn ich in der kommenden Hauptversammlung meine Stimme durch Abstimmung per Brief ausübe? Diesen Unterlagen liegt ein freigemachtes Rückkuvert (bei Aufgabe in Österreich) bei. Somit entstehen für Sie keinerlei Kosten, wenn Sie Ihre Stimme per Brief abgeben wollen. Für die Ausstellung einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG, welche Voraussetzung für jede Form der Teilnahme ist, gilt dasselbe wie für Aktionäre die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Wenn in der Hauptversammlung selbst ein anderer Antrag zur Abstimmung gebracht wird, kann ich mit der Abstimmung per Brief darauf noch reagieren? Leider nein. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort gestellte Anträge nicht abstimmen. Wenn der Beschluss in der Hauptversammlung, was grundsätzlich möglich ist, mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen, so sind die abgegebenen Stimmen per Briefwahl nichtig. Wenn eine Ergänzung der Tagesordnung erfolgt oder von anderen Aktionären Beschlussvorschläge im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eingebracht und auf der Internetseite veröffentlicht werden, kann ich mit der Abstimmung per Brief darauf reagieren? Ja. In diesem Fall wird die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter einen neuen Stimmzettel zur Verfügung stellen. Beachten Sie aber, dass aus zeitlichen Gründen eine automatische Versendung eines neuen Stimmzettels nicht möglich ist. Prüfen Sie daher bitte selbst regelmäßig die Internetseite unter ob eine Ergänzung der Tagesordnung erfolgt ist bzw. ob von Aktionären im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Beschlussvorschläge zur Veröffentlichung auf der Internetseite unter gelangt sind. Was passiert mit meinem Stimmzettel und wie wird dieser bei der Abstimmung berücksichtigt? Der Stimmzettel ist an Notar Dr. Rupert Brix, der auch die Beschlüsse der Hauptversammlung beurkunden wird, zu übersenden. Notar Dr. Brix wird das Einlangen des Stimmzettels auf dem Stimmzettel selbst oder auf dem Kuvert vermerken und dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei der Abstimmung per Brief dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie den übrigen Aktionären nicht vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt wird. Die Auszählung der Abstimmung per Brief wird unter Aufsicht von Notar Dr. Brix erfolgen. Weitere Unterlagen und Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter verfügbar. Sie können diese Unterlagen und Informationen aber auch bei der Abteilung Investor Relations unter +43 (0) anfordern.

16 Wichtigste im man mit Marke Marke der MEINE MARKE der Post hält Ihre schönsten Momente fest, teilt sie mit Ihren Lieben und eignet sich perfekt als Geschenk. So einfach geht s: Auf meine-marke.at klicken Bild hochladen Marken bestellen Fertig! Wenn s wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post. Jeder Teilnehmer an der Briefwahl erhält einen Gutschein im Wert von EUR 20, für die Bestellung von persönlichen Briefmarken MEINE MARKE. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck beiliegenden Bestellschein aus und retournieren Sie diesen gemeinsam mit dem Stimmzettel im freigemachten Rückkuvert an Notar Dr. Rupert Brix. Die Österreichische Post wird Ihnen in Folge den Gutschein für Ihre persönliche Briefmarke zukommen lassen. Österreichische Post AG Investor Relations & Corporate Governance Haidingergasse Wien +43 (0) investor@post.at Wien, FN d ISIN AT0000APOST4

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