Jugend Weihnachts. Feier. Sonntag, 11. Dezember. in der Kreuzbachhalle Uhr Gottesdienst Uhr Mittagessen Uhr Programmbeginn

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1 Woche 49 Freitag, 9. Dezember 2016 Diese Ausgabe erscheint auch online Jugend Weihnachts Feier Sonntag, 11. Dezember in der Kreuzbachhalle Uhr Gottesdienst Uhr Mittagessen Uhr Programmbeginn EINTRITT FREI

2 Seite 2 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 Vorweihnachtliche Feierstunde Samstag 17. Dezember 2016, 19:00 Uhr Waldenserkirche Pinache Mitwirkende: Männerchor Concordia Pinache Frauenchor Pinache Lesungen von Pfarrer Friedrich Hörger Eintritt frei, um eine Spende wird gebeten. Im Anschluss erwartet Sie der MGV Concordia Pinache im alten Schulhaus bei Glühwein, Punsch, Heißen Roten, und Gebäck! Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Pinache Energietipp Dezember Achtung: Förderung der Gemeinde von Umwälzpumpenläuft zum Jahresende aus Aus aktuellem Anlass ändern wir die Fortsetzung der Serie Wärmebrücken. Im Januar wird die Reihe fortgesetzt. Die Gemeindeverwaltung und der Arbeitskreis Energie möchte die Bürger/innen nochmals daran erinnern, dass die gemeindliche Förderung für Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse von mindestens A+ am ausläuft. Die Fördersumme beträgt 50,- Euro pro Pumpe. Wer noch in den Genuss der Förderung kommen will und keine 50 Euros zu ver- schenken hat, ohnehin eine veraltete Umwälzpumpe eingebaut hat, sollte unbedingt noch die für seine Anlage passende Hocheffizienzpumpe erwerben. Achtung: Das Kaufdatum sollte nicht später als der sein. Ein späterer Kauf kann wegen der Frist leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden, hier unter Menüunterpunkt Downloads: energie.html Sie können den Antrag selbstverständlich auch im Rathaus direkt erhalten. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: Rathaus Wiernsheim, Bauamt, Hr. Architekt Lenckner oder Ihrem Heizungsfachbetrieb AK Energie Ralf Schmauder Einladung Am Montag, den 19. Dezember 2016 findet um Uhr die in diesem Jahr letzte Ausschusssitzung des Arbeitskreises Energie im Sitzungssaal des Rathauses Wiernsheim statt. Die Tagesordnungspunkte sind: Top 1: Energiebroschüre Top 2: Ausblick Projekte 2017 Top 3: Verschiedenes Wir laden die Mitglieder des Arbeitskreis Energie und alle interessierten Bürger/innen der Gesamtgemeinde herzlich zur Teilnahme ein. Freundliche Grüße Ralf Schmauder Schriftführer

3 Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg am folgende Satzung beschlossen: 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde Wiernsheim erhebt eine Hundesteuer nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Ausgenommen von der Besteuerung ist die ausschließliche oder nahezu ausschließliche Haltung von Hunden zu eigenen betrieblichen oder gewerblichen oder aber zu beruflichen Zwecken. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Wiernsheim zur Steuererhebung berechtigt, wenn wenigstens einer der Hundehalter, sofern es sich um natürliche Personen handelt, seine Hauptwohnung in Sinne von 17 Abs. 2 des Meldegesetzes oder, sofern es sich um juristische Personen oder Personenvereinigungen handelt, seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Wiernsheim hat. 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern, alle im Geschäftsbetrieb einer Personenvereinigung gehaltenen Hunde gelten als von den an der Vereinigung beteiligten Personen gemeinschaftlich gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Hund in der Gemeinde Wiernsheim gehalten wird ( 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), frühestens jedoch, sobald der Hund drei Monate alt wird. Tritt die Steuerpflicht danach nicht schon am ersten Tag, sondern vielmehr erst im Laufe eines Kalendermonats ein, beginnt die Steuerpflicht abweichend von Satz 1 erst mit dem Beginn des Folgemonats. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. 10 Abs. 2 und 11 Abs. 5 bleiben unberührt. 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. 5 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "ag", "H", "Bl" oder "Gl" besitzen. (2) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die die Rettungshunde-Eignungsprüfung oder eine Rettungshundeprüfung der Stufe A der Internationalen Prüfungsordnung für Rettungshundeprüfungen der FCI und der IRO bestanden haben, wenn der Halter sich schriftlich gegenüber der Gemeinde bereit erklärt hat, den Hund auf Anforderung zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung zu stellen. (3) Steuerermäßigung mit 50 vom Hundert des Steuersatzes ist auf Antrag zu gewähren für die Haltung von Hunden auf Grundstücken im Außenbereich, die im Sinne von 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches zulässigerweise bebaut worden sind und nach Aufgabe des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches weiterhin zulässigerweise genutzt werden. 6 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach 7 Abs. 4 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden im Sinne von 7 Abs Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,- Euro. Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Abs. 3 beträgt der Steuersatz, abweichend von Satz 1, 600,- Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,- Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,- Euro. Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als weitere Hunde. Hierbei bleiben nach 5 Abs. 1 steuerfreie Hunde außer Betracht. (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von 7 Abs. 1 beträgt das 3-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Ausnahme von der Besteuerung ( 1 Abs. 2 Satz 2) und die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach 5 oder 6 (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des 4 Abs. 3 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht, maßgebend.

4 Seite 4 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. der Hundehalter im Falle des 1 Abs. 2 Satz 2 nicht nachweist, dass die dort beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind; 2. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung nach 5 Abs. 1 oder Abs. 3 in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind oder im Falle von 5 Abs. 3 keine Notwendigkeit für die Hundehaltung ersichtlich ist; 3. im Falle des 5 Abs. 2 keine Prüfbescheinigung vorgelegt wird, aus der sich die Eigenschaft als Rettungshund für den nach Absatz 1 maßgebenden Zeitpunkt ergibt; oder 4. in den Fällen des 6 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde Wiernsheim nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher mit dem Antrag auf Steuerermäßigung vorzulegen. (3) Für Kampfhunde im Sinne des 7 Abs. 3 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. (2) In den Fällen des 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres ( 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Bei Kampfhunden gemäß 7 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde Wiernsheim innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Steuerpflicht endet erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anzeige erfolgt. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, gibt die Gemeinde Wiernsheim für einen jeweils drei Jahre geltenden Zeitraum eine Hundesteuermarke (Marke) aus. Die Marke bleibt Eigentum der Gemeinde Wiernsheim. (2) Die Marke ist für die Dauer des in Absatz 1 genannten Zeitraums gültig. Die Marke wird dem Halter zu Beginn des jeweiligen dreijährigen Zeitraums übersandt. Tritt die Anzeigepflicht ( 10 Abs. 1) erst im Verlauf des jeweils dreijährigen Zeitraums ein, wird die Marke ausgegeben, sobald die Anzeige erstattet wurde. Bis zur Ausgabe der neuen Marken sind die Marken des vorangegangenen dreijährigen Zeitraums zu verwenden. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach 7 Abs. 4 herangezogen werden, erhalten zwei Marken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Marke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Marke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde Wiernsheim zurückzugeben. (6) Bei Verlust einer Marke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Marke; die unbrauchbar gewordene Marke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Marke wieder aufgefunden, ist die wieder aufgefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde Wiernsheim zurückzugeben. 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach 10 oder 11 zuwiderhandelt. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom sowie die Änderungssatzung vom außer Kraft. 14 Übergangsbestimmung Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund im Sinne des 7 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung der Gemeinde Wiernsheim schriftlich anzuzeigen. 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Wiernsheim, den 16. November 2016 gez. Karlheinz Oehler Bürgermeister Hinweis: Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der Satzung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit nach 43 GemO widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat. Die Gemeindeverwaltung informiert Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die Hundehäufchen hineintreten. Aus aktuellem Anlass bitten wir daher Folgendes zu beachten: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein Geschäft niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an einer unpassenden Stelle geschehen, bitten wir Sie, es mit den so genannten Hundetüten zu beseitigen. Ihr Ordnungsamt

5 Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 5 Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Wiernsheim mit seinen drei Ortsteilen (ca Einwohner) liegt im landschaftlich reizvollen Heckengäu zwischen Stuttgart und Karlsruhe, zudem verkehrsgünstig zwischen A 8 und B 10, verfügt über eine gute Infrastruktur mit schönen Wohngebieten sowie einer Grundund Hauptschule mit Werkrealschule. Bei der Gemeindeverwaltung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle des/der stellvertretenden Hauptamtsleiters/in neu zu besetzen. Wir suchen für diese Stelle eine/n Bewerber/in mit der Ausbildung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Wir erwarten eine motivierte Persönlichkeit mit Führungsqualitäten, Ideenreichtum, hoher Flexibilität sowie überdurchschnittlichem Engagement auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: Stellvertretung des Amtsleiters Amt für Sicherheit und Ordnung Koordination der Integrations- und Flüchtlingsangelegenheiten Vertretung Standesamt Mitarbeit bei Wahlen Organisation von Veranstaltungen Unterstützung der Arbeitskreise Jagdwesen Sonderaufgaben Eine neue Abgrenzung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Die Stelle ist nach A 10 (oder vergleichbare Einstufung nach dem TVöD) bewertet. Sie eignet sich sowohl für Bewerber/innen mit Berufserfahrung als auch für besonders engagierte Absolventinnen/Absolventen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung. Weitere Informationen über unsere Gemeinde erhalten Sie auch im Internet unter Fragen beantwortet Ihnen gerne Hauptamtsleiter Norman Liebing (Tel.: ; liebing@wiernsheim.de). Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis an das Bürgermeisteramt Wiernsheim, Hauptamt, Marktplatz 1, Wiernsheim. Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel Montag bis Freitag außerdem Montagnachmittag nachmittag Außenstelle Pinache, Tel Außenstelle Serres, Tel Außenstelle Iptingen, Tel Gemeindebücherei Montag 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, Pforzheim Tel Öffnungszeiten: donnerstags von 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant Feuerwehr Wiernsheim Feuerwehr Pinache Feuerwehr Serres Feuerwehr Iptingen Feuerwehrhaus Wiernsheim Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel oder sein Stellvertreter, Herr Uwe Meier, Tel , zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, Wiernsheim-Pinache, Tel , Fax: Büro: Marktplatz 30/1, Wiernsheim Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, Ispringen Mobil: info@rosenfeger.de Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, Wiernsheim-Iptingen Tel , Fax: Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, Pforzheim Tel Sprechzeiten Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Uhr Freitag Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen Störungsstelle - Strom Störungsstelle - Gas Bezirkszentrum Enzberg Gas - Herr Köhler Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00 bis Uhr, Tel Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und Uhr abgehört.

6 Seite 6 / Nummer 49 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 9. Dezember 2016 Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* u Hauptamt (6)* Ordnungsamt Meldeamt (2)* Standesamt/Sozialamt (5)* Gemeindekasse (7)* Steuerabteilung Bauamt (4)* Bauanträge (3)* Bauhof Wassermeister * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: Jeden Freitag von bis Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von bis Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim Die -Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter nachfragen. Fax-Nr Gemeindejugendpfleger Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim 8930 "Waldenserhalle" Pinache "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach Außenstellen: Rathaus Iptingen, Pinache und Serres Feuerwehr 112 Revierförster Hailer Kindergärten: Wiernsheim, Lindenstr. 38/ Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt - Du brauchst ein offenes Ohr oder hast Lust deine Ideen in den Jugendraum einzubringen? Dann bist du bei uns herzlich willkommen!!! Wir haben jeden Di und Do von 16:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Jugendraum befindet sich in der Wurmberger Str. 21 gegenüber vom Bürgersaal. Offenes Angebot für Kinder Es gibt ein neues Angebot für die Kinder der Gemeinde Wiernsheim und Teilorte. Dieses offene Angebot richtet sich an alle Kids zwischen 8 und 12 Jahren. Es findet immer donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr am Jugendraum (Altes Forstamt, Wurmberger Str. 21) statt. Vor Ort wird mit den Kindern gebastelt, gespielt und vieles mehr. Für Trinken ist selber zu sorgen. Wenn Sie Ihr Kind an dem Angebot teilhaben lassen möchten, beachten Sie bitte, dass wir eine einmalige Einverständniserklärung benötigen. Diese können Sie vorher bei uns abgeben oder an dem Tag mitbringen. Ohne Einverständniserklärung ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Wir bitten darum, dass Sie Ihr Kind zu dem jeweiligen anmelden. Dies kann per oder telefonisch bei Frau Haas geschehen. Dies dient einerseits der besseren Planung, andererseits aber auch der Übersicht, da wir nur max. 20 Plätze pro Angebot vergeben können Einverständniserklärung: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind an den Angeboten der Offenen Jugendarbeit Wiernsheim (Offenes Angebot für Kinder) teilnehmen darf. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind für spezielle Angebote in Privatautos mitgenommen werden darf. Mein Kind darf im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit fotografiert werden Mein Kind hat folgende Allergien Mein Kind braucht folgende Medikamente Vorname des Kindes: Nachname des Kindes: Adresse: Tel (Haus): WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.v. Der Bürger-Bus verkehrt nicht über die Feiertage! Wie immer zum Jahresende macht unser Bürger-Bus eine Verschnaufpause. Es gibt keinen Linienverkehr in der Zeit vom 24. Dezember 2016 bis 8. Januar Die letzte Fahrt im Jahr 2016 ist am 23. Dezember vormittags. Am 9. Januar 2017 nachmittags begrüßen wir Sie gerne wieder zur ersten Fahrt im neuen Jahr. Das Bürger-Bus-Team wünscht Ihnen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Die Vorstandschaft Offene Jugendarbeit Jugendraum Wiernsheim: Du bist 13 Jahre oder älter? Du hast Lust Freunde im Jugendraum zu treffen, zum Kickern oder Gesellschaftsspiele zu spielen, etwas Leckeres zu trinken und zu essen? Handy (Eltern): Notfallnummer: Karin Haas Bildungsregion WIernsheim Karin.Haas@miteinanderleben.de Tel: 0163/ Mit freundlichen Grüßen: Benjamin Denk Gemeindejugendpfleger Niefern/Wiernsheim Gemeindejugendpflege@googl .com Tel: 0171/

7 Freitag, 9. Dezember 2016 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 49 / Seite 7 Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag bis Uhr bis Uhr und bis Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim E-Medien unter: Levy, Marc: Das Geheimnis des Schneemädchens: Roman Um ihr Leben zu retten, schickte er sie fort. Doch nun soll das Geheimnis um das Schneemädchen gelüftet werden... Im Wrack eines Flugzeugs, das im ewigen Eis des Mont- Blancs gefangen ist, findet Suzie Backer den Beweis dafür, dass ihre Familie zu Unrecht des Hochverrats beschuldigt wurde. Als der Reporter Andrew Stilman ihr begegnet, wittert er nicht nur eine einzigartige Geschichte, sondern er ist auch von dieser geheimnisvollen Frau fasziniert. Gemeinsam machen sie sich auf die Suche nach der Wahrheit, doch dabei wecken sie schlafende Hunde und bringen sich in tödliche Gefahr. Denn ihre Nachforschungen führen sie auf die Spur einer unmöglichen Liebe und eines Mannes, der für ein gewisses Schneemädchen sein Land und alles, woran er glaubte, verriet. Weihnachtsferien der Bücherei Vom bis ist die Bücherei geschlossen. Letzter Ausleihtag vor den Ferien ist, der Ab 9. Januar 2017 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen allen Lesern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Altersjubilare Geburtstage im Monat Dezember 2016 Pinache: Jahre Volker Odenthal, Grabenstraße Jahre Bernd Micol, Hauptstraße Jahre Ursula Finkbeiner, Im Rivoir 12 - Nach dem Bundesmeldegesetz vom 1. November Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker ab sofort kostenfrei aus allen Netzen: Tel Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel / Mi Uhr bis Uhr. Fr Uhr bis Uhr. Sa., So., Feiertag Uhr bis Uhr. Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag,, Freitag von Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr Sa., So., Feiertag von Uhr bis Uhr Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67a, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag,, Freitag von Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr Freitag von Uhr bis Uhr Sa., So., Feiertag von Uhr bis Uhr Bereitschaftsdienst Tierarzt Sa und So : Dr. Birkle, Maulbronn Tel Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe, Frau Enning, Tel Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Rufnummer erfragt werden. Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr: Tägliche Bereitschaft, Tel Bereitschaftsdienst der Apotheken Sa : Apotheke am Bergle Kleinglattbach Schillerstr Vaihingen/Enz (Kleinglattbach) Tel So : Sender-Apotheke Mühlacker Hindenburgstr Mühlacker Tel Mobiler Dienst Pflege & Mehr Ambulanter Pflegedienst N.-Öschelbronn, Hauptstraße 351 Bürozeiten 8.00 bis Uhr Tel / Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar. Notrufnummer wie oben / Von Mensch zu Mensch.

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