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1 Seite 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäss EU-Verordnung 453/2010 bacteriastop ia2 Stand vom 09. September Produkt- und Firmenindentifikation Produktidentifikator Handelsname: bacteriastop ia2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Ameisenpulver, Biozid Angaben zum Lieferanten Kochdesign GmbH Erlenstrasse Brügg Switzerland Telefon Fax Notrufnummer Centre suisse d information toxicologique, Zurich ou 145 (depuis la Suisse) Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich oder aus der Schweiz: Tel 145 Centro Svizzero d informazione tossicologica o dalla Svizzera: Tel Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Nach Richtlinie 99/45/EG: N Umweltgefährlich R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Nach Richtlinie 1272/2008/EG: Aquatic Acute 1 H400, Aquatic Chronic 1 H410 Kennzeichnungselemente Signalwort: Achtung Piktogramm: GHS09 Gefahrenhinweise H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter zuständiger Behörde zuführen. Besondere Kennzeichnung: EUH208 Enthält Permethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sonstige Gefahren: Es liegen keine Informationen vor.

2 Seite 2 / 6 3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Stoffe: n.a. Gemische: Gefährliche Inhaltsstoffe Inhaltstoffe CAS- Nr. Index - Nr. EG - Nr. Bezeichnung m% - Bereich Symbol R / H - Sätze m-phenoxybenzyl-3-(2, 2-dichlorvinyl)-2, 2-dimethylcyclopropancarboxylat (vgl. Permethrin (ISO)) 0,5% Xn, N ; GHS07 GHS09 R 20/ /53 ; H332 H302 H317 H400 H410 Wortlaut der R-/H- Sätze: siehe unter Abschnitt Erste-Hilfe-Massnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol, anschliessend mit viel Wasser. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Es liegen keine Informationen vor. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung. 5 Massnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel: Löschmassnahmen auf die Umgebung anpassen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: n.v. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Nicht endzündbar. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6 Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Umweltschutzmassnahmen: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäss Abschnitt Entsorgung eliminieren. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7; Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8; Entsorgung: siehe Abschnitt 13, 7, 8

3 Seite 3 / 6 7 Handhabung und Lagerung Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Staub nicht einatmen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse nach TRGS510: 13 Spezifische Endanwendungen: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstungen Zu überwachende Parameter: n.v. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemassnahmen Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Augen-/Gesichtsschutz: Augenschutz/Gesichtsschutz tragen Handschutz: Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen. Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Pulver Farbe: hellgelb Geruch: n.v. Geruchsschwelle: n.a. ph: n.a. Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: n.a. Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: n.a. Entzündbarkeit Festkörper/Gas: n.a. Oberer/unterer Flamm- bzw. Explosionspunkt n.a. Dampfdichte: n.a. Flammpunkt: n.a. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.a. Dampfdruck: n.a. Dichtezahl: n.a. Wasserlöslichkeit: unlöslich Löslichkeit in Öl: n.a. Partitionskoeffizient (n-oktanol/wasser): n.a. Selbstentzündungstemperatur: n.a. Zerfalltemperatur: n.a. Viskosität: n.a. Explosionsgrenzen: n.a. Brennvermögen: n.a. Sonstige Angaben: Es liegen keine Informationen vor.

4 Seite 4 / 6 10 Stabilität und Reaktivität Reaktivität: Bei sachgemässer Anwendung keine Reaktivität zu beobachten. Chemische Stabilität: Bei sachgemässer Anwendung ist das Produkt stabil. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Bei sachgemässer Anwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu beobachten. Zu vermeidende Bedingungen: Kühl und trocken lagern Unverträgliche Materialien: Bei sachgemässer Anwendung sind keine unverträglichen Materialien zu beobachten. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. 11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität CAS-Nr m-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (vgl. Permethrin (ISO)) oral ATE 500 mg/kg (Spezies: n.v.) inhalativ Dampf ATE 11 mg/l (Spezies: n.v.) inhalativ Aerosol ATE 1,5 mg/l (Spezies: n.v.) Sonstige Angaben zu Prüfungen Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. 12 Umweltbezogene Angaben Toxizität: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Persistenz und Abbaubarkeit: Das Produkt wurde nicht geprüft. Es sind keine Daten für die Zubereitung/ das Gemisch verfügbar. Bioakkumulationspotenzial: Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Mobilität im Boden: Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung: Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Andere schädliche Wirkungen: Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. 13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

5 Seite 5 / 6 14 Angaben zum Transport Landtransport (ADR7RID) Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. Klassifizierungscode: M7 Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): 5 kg Beförderungskategorie: 3 Gefahrnummer: 90 Tunnelbeschränkungscode: E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport: Freigestellte Menge: E1 Binnenschiffstransport (ADN) Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. Klassifizierungscode: M7 Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): 5 kg Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport: Freigestellte Menge: E1 Seeschiffstransport (IMDG) Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. Sondervorschriften: 274, 335 Begrenzte Menge (LQ): 5 kg EmS: F-A, S-F Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport: Freigestellte Menge: E1 Lufttransport (ICAO) Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. Sondervorschriften: A97 A158 A179 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 956 IATA-Maximale Menge - Passenger: 400 kg Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport: Freigestellte Menge: E1 Passenger-LQ: Y956 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code n.a.

6 Seite 6 / 6 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten ( 22 JArbSchG) Wassergefährdungsklasse: 2 - wassergefährdend Status: Mischungsregel gemäss VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Stoffsicherheitsbeurteilung: Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. 16 Sonstige Angaben R / H - Sätze aus Kapitel 3 R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. H302 Gesundheitschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Die Angaben basieren auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum, sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden. Vervielfältigung im unveränderten Zustand ist erlaubt.

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