ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

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1 ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

2 Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Freilassing folgende SATZUNG 1 Aufgaben (1) Die Stadt Freilassing betreibt eine nreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen. (2) Im Anschlussgebiet nimmt die nreinigungsanstalt die Reinigung für die nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen n und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Verordnung) Verpflichteten wahr ( 12 Abs. 2 der Verordnung). Ist nichts anderes bestimmt, wird nur die Fahrbahnreinigung, nicht aber die Reinigung der Gehbahnen ( 2 Abs. 2 der Verordnung) übernommen. (3) Abweichend von Abs. 2 übernimmt die nreinigungsanstalt die Reinigung folgender kombinierter Geh- und Radwege: - Westendstraße bis Enzianstraße - Münchener (beiderseits) - Wasserburger von Münchener bis einschließlich Westgrenze Flst.Nr (beiderseits) - Salzburger : an der Südseite von Schmidhäuslstraße bis Einmündung Aumühlweg und an der Nordseite von Zufahrt Anwesen Salzburger 3 bis Einmündung Aumühlweg - Obere Feldstraße von Einmündung in die Münchener bis Einmündung in die Schumannstraße - Industriestraße (beiderseits) - Rupertusstraße (beiderseits) einschließlich Teilstück an der Sonnenfeldstraße. 2 Anschlussgebiet (1) Das Anschlussgebiet umfasst die im nverzeichnis aufgeführten öffentlichen n, Wege und Plätze. Auf die Aufnahme eines Grundstücks in das nverzeichnis besteht kein Anspruch. (2) Das nverzeichnis ist Bestandteil der Satzung und legt das Reinigungsbedürfnis und den Umfang der Reinigung fest. Das Reinigungsbedürfnis ist dabei als normal (Reinigungsklasse II) mit wöchentlich einmaliger Reinigung oder als erhöht (Reinigungsklasse I) mit wöchentlich zweimaliger Reinigung einzustufen. Bei den mit * gekennzeichneten n wird auch die Reinigung der Gehbahn von der nreinigungsanstalt übernommen.

3 3 Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung Die nach 4 der Verordnung Reinigungspflichtigen sind für die im Anschlussgebiet liegenden n zum Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen nreinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet. 4 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung wird auf Antrag befreit, wenn der Anschluss und die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar sind. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt Freilassing einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 5 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die (nreinigungssatzung) vom 19. November 1979 außer Kraft. Anlage: nverzeichnis Stadt Freilassing, den 30. November 2001 Josef Flatscher Erster Bürgermeister Hinweis: In diese Satzung sind die Änderungssatzungen eingearbeitet (zuletzt geändert durch Satzung vom ).

4 Anlage zur (nreinigungssatzung - SRS) nverzeichnis Reinigungszone I (wöchentlich zweimalige Reinigung): nname Bahnhofplatz Bahnhofstraße Bräuhausstraße Florianigasse Fürstenweg Gewerbegasse Goldschmiedgasse Hauptstraße Jahnstraße Josef-Brendle- Lindenstraße Martin-Oberndorfer- Münchener Rupertusstraße Sebastianigasse Erläuterung Bereich 1 von Hauptstraße bis Lindenstraße Bereich 1 von Hauptstraße bis Lindenstraße einschl. Parkplätze Bereich 1 vom Salzburger Platz bis Einmündung Augustiner Bereich 2 von Hauptstraße bis Lindenstraße REINIGUNGSZONE II (WÖCHENTLICH EINMALIGE REINIGUNG): nname Ahornstraße Akeleiweg Alpenstraße Am Feuerhaus AM HANG Am Oedhof Anemonenweg Arnikaweg Asternweg Auenstraße Augustinerstraße Aumühlweg Aurikelstraße Erläuterung, soweit erforderlich von Einmündung Wasserburger bis Wendehammer beim Anwesen Oedhof mit Ausnahme der Stichstraße zu den Anwesen Laufener 40 und 42 (Flst.Nr. 217 Tfl.)

5 Banater Barbarossastraße Batschkastraße Beethovenstraße Bergstraße Birkenweg Böhmerwaldstraße Brahmsstraße Breslauer Brodhauser Brucknerstraße Dachsteinstraße Donauschwabenstraße Edinger Weg Egerländer Eibenstraße Eichendorffstraße Eichetstraße Eisenpointweg Enzianstraße Farnweg Fichtenstraße Finkenstraße Fischer-von-Erlach- Franz-Lehar- Freimannstraße Fröbelstraße Fürstenweg Gablonzer Gaisbergstraße Georg-Wrede- Gartenstraße Glatzer Göllstraße Görlitzer Graf-Lodron- Grünsteinstraße Hagenweg einschließlich Stichstraßen von Westendstraße bis Bahnunterführung einschließlich der Stichstraßen Bereich 2 Lindenstraße bis Augustinerstraße Bereich 3 Lerchenstraße Richtung Westen einschließl. der Stichstraßen Bereich 1 Reichenhaller bis Südgrenze Flst.Nr Bereich 2 von Nordgrenze Flst.Nr. 1423/14 bis Ostgrenze Flst.Nr. 1422/1 einschließlich Stichstraße mit Ausnahme der Stichstraße zum Anwesen Hagenweg 31 (Flst.Nr. 32/1)

6 Händelstraße Hainbuchenstraße Haunsbergstraße Haydnstraße Heideweg Hermann-Löns- Hermannstädter Hochfellnstraße Hochkönigstraße Hofhamer Höglstraße Huber-Jackl-Weg Humboldstraße Im Blankenfeld Industriestraße Jacques-Offenbach- Jägerndorfer Jägerstraße Jahnstraße Jennerstraße Johann-Sebastian-Bach- Karlsbader Kehlsteinstraße Kerschensteinerstraße Kiefernstraße Kirchfeldstraße Klebinger Klosterstraße Korbinianstraße Kreuzederstraße Ladenbergstraße Laufener Leitenweg Lerchenstraße Liegnitzer Lilienweg Lohenstraße Ludwig-Zeller- einschließlich Stichstraße mit Parkbuchten einschließlich Fuß- und Radweg zur Münchener Bereich 2 Lindenstraße bis Martin-Oberndorfer- Salzburger Platz bis Einmündung der Ehamer einschließlich sog. Kimmel-Parkplatz Bereich 1 von Unterführung unter der B 20 bis Südgr. Flst.Nr. 872 einschließlich Parkplatz Bereich 2 von Einmündung in die Mühlbachstraße bis Nordgrenze Flst.Nr. 1052/8 von Wasserburger bis einschl. Einmündung der Jägerstraße

7 Marienweg Martin-Luther- Matulusstraße Michael-Pacher- Mittlere Feldstraße Moosstraße Wasserburger bis Südgrenze Flst.Nr. 1534/4 Mozartplatz Mühlbachstraße Münchener Nelkenweg Neusatzer Nocksteinstraße Obere Feldstraße Obereichet Ödhofallee Oppelner Paul-Keller- Peracher Pestalozzistraße Petersweg Pettinger Pfarrweg Pilgrimstraße Plainweg Pommernstraße Predigtstuhlstraße Prielweg Raiffeisenstraße Reichenberger Reichenhaller Reiteralpestraße Richard-Strauss- Richard-Wagner- Rosenweg Rossfeldstraße Rupertusstraße Bereich 2 von Einmündung Augustinerstraße bis Übergang in die Wasserburger von Einmündung in die Münchener bis Einmündung Schumannstraße von Einmündung in die Jennerstraße bis zur Einmündung in die Hermann-Löns- einschließlich Friedhofsparkplatz von Ludwig-Zeller- bis Einmündung Dachsteinstraße einschließlich Stichstraße zu den ESV- Tennisplätzen einschließlich Stichstraße mit Parkbuchten Bereich 1 von Reichenhaller bis Einmündung Hauptstraße Bereich 3 von Einmündung Lindenstraße bis Übergang in die Westendstraße

8 Saalachwehr Saaldorfer Sägewerkstraße Salzburger Platz Salzburger Salzburghofener Salzstraße Sanddornweg Schaidinger Schillerstraße Schlenkenstraße Schlesierstraße Schmidhäuslstraße Schmittensteinstraße Schneibsteinstraße Schragnweg Schubertstraße Schulstraße Schumannstraße Schützenstraße Siebenbürger Sillersdorfer Sonnblickweg Sonnenfeld Staufenstraße Stettenweg Sudetenplatz Sudetenstraße Surheimer Talstraße Teisenbergstraße Thiemostraße Tiroler Traunsteiner Troppauer Tulpenweg Untereichet Untersbergstraße Veilchenweg Verdistraße Vinzentiusstraße Salzburger Platz bis Einmündung Aumühlweg von Einmündung Waginger bis zum Wendehammer einschließlich Bereich um Grünfläche einschließlich Parkbuchten an der Grünanlage nur ausgebauter nbereich von Einmündung Surheimer bis zur Gemeindegrenze (mit Ausnahme der Stichstraße zum Anwesen Untereichet 10 und 12)

9 Virgiliusstraße Von-Weber- Wacholderweg Waginger Waldstraße Wasserburger Watzmannstraße Weberbauergasse Weibhauserstraße Weildorfer Westendstraße Wiesenstraße Wolf-Dietrich- Wolfgang-Hagenauer- Zirbenstraße Znaimer Zollhäuslstraße Zugspitzstraße Zwieselstraße einschließlich Parkplatz von Münchener bis einschließlich Westgrenze Flst.Nr einschließlich Parkplatz

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