Informationsbrief Juli 2008
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- Waltraud Monica Lehmann
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1 Informationsbrief Juli 2008 Inhaltsverzeichnis m Termine Juli m Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht geändert werden 2 m Bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein kein Steuerrabatt 2 m Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei 2 m Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung bei Rechnungsberichtigung wegen unberechtigt 3 ausgewiesener Umsatzsteuer bedeutsam m Bei rückständigen Pachtzinsen kann ein Pachtvertrag fristlos gekündigt werden 3 m Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 3 m Vollstreckungsrechte der Finanzbehörde bei Vermögensverschiebungen zwischen 4 Ehegatten m Vergebliche Aufwendungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und 4 Verpachtung m Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichteinreichens von Jahresabschlüssen 4 m Die Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten an Markthändler kann als 5 Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein m Pflicht, das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung 5 nachzuweisen, mit EU-Recht vereinbar m Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsgemeinschaft mit 5 volljährigem Kind m Betriebsausflug 6 Seite 1
2 Termine Juli 2008 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Seit dem ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Es muss so frühzeitig überwiesen werden, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Ab 1. Januar 2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht geändert werden Wurden die Daten für eine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt, kann der Arbeitnehmer eine nachträgliche Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof. Einer Arbeitnehmerin war eine Abfindung i. H. v DM netto zugesagt worden. Die Berechnung des auf diese Abfindung entfallenden Lohnsteuerbetrags hielt die Arbeitnehmerin für falsch. Im Rahmen der Veranlagung ergab sich eine weit höhere Steuerbelastung. Ursache hierfür waren laufende Einkünfte aus einer weiteren Arbeitnehmertätigkeit im Kalenderjahr der Abfindungszahlung. Sie verklagte daraufhin den Arbeitgeber beim Finanzgericht auf Neuberechnung der Abfindung und Ausstellung einer geänderten Lohnsteuerbescheinigung. Das Gericht wies dies mit der Begründung zurück, dass Finanzgerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zuständig sind. Diese Aufgabe kommt den Arbeitsgerichten zu. Bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein kein Steuerrabatt Arbeitgeber und Betriebsrat hatten vereinbart, dass das tarifvertraglich zustehende Urlaubsgeld von den Arbeitnehmern ganz oder teilweise als Warengutschrift in Anspruch genommen werden konnte. Hatte sich ein Arbeitnehmer dafür entschieden, erhielt er anstelle des Geldbetrags eine Warengutschrift über diesen Betrag. Eine Barauszahlung war dann nicht mehr möglich. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts, das das in Form einer Warengutschrift zugewandte Urlaubsgeld als Barlohn und nicht als Sachlohn behandelt hatte. Die Steuerbefreiung (Rabattfreibetrag von pro Jahr) kann nur gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer Sachbezüge erhält. Hat der Arbeitnehmer einen auf Geld gerichteten Anspruch und verwendet er diesen zum Erwerb von Ware, ist dies Barlohn. Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um so genannte Minijobs handelt. Seite 2
3 Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die so genannten Minijobs anzuwenden. Hat ein Schüler das 16. Lebensjahr vollendet und übt er eine kurzfristige Beschäftigung aus, sind Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses der zuständigen Krankenkasse auf elektronischem Weg zu melden. Beispiel: Schüler Max arbeitet erstmals in den Sommerferien vom bis in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage gearbeitet hat. Ab arbeitet er für monatlich 400. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten. Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung bei Rechnungsberichtigung wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer bedeutsam Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller diese Umsatzsteuer. Der Rechnungsempfänger kann diese Vorsteuer jedoch nicht abziehen. Falls der Empfänger doch Vorsteuer abgezogen hat, wirkt eine Korrektur der fehlerhaften Rechnung in einem späteren Veranlagungszeitraum auf das Jahr der Leistung und Abrechnung zurück. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen mit Umsatzsteuer abgerechnet und das Finanzamt dem Erwerber zunächst den Vorsteuerabzug gewährt. Erst später stellte sich heraus, dass dieser Vorgang nicht steuerbar und damit ein Vorsteuerabzug nicht möglich war. Das Finanzamt forderte die Vorsteuern von dem Rechnungsempfänger zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach Rechnungsberichtigung durch den Veräußerer, zurück. Dies hat das Gericht verneint. Dieser Frage kommt unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften besondere Bedeutung zu. Ist für den Veranlagungszeitraum des fehlerhaften Vorsteuerabzugs Festsetzungsverjährung eingetreten, hat eine spätere Korrektur der Rechnung durch den Rechnungsaussteller insoweit keine Auswirkung. Bei rückständigen Pachtzinsen kann ein Pachtvertrag fristlos gekündigt werden Ein Verpächter verlangte vom Pächter einen höheren Pachtzins. Mit der Ermittlung des marktüblichen Zinses beauftragte der Verpächter vertragsgemäß einen Sachverständigen. Hierüber informierte er den Pächter. Dieser bestritt die Marktüblichkeit des Zinses und hinterlegte den Differenzbetrag zur bisherigen Pacht bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts. Gestützt auf den Zahlungsrückstand kündigte der Verpächter fristlos den Pachtvertrag. Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts war die fristlose Kündigung rechtmäßig. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung sei mit der Feststellung des marktüblichen Pachtzinses ein Sachverständiger betraut worden, so dass es laut Vertrag nicht mehr der Zustimmung des Pächters zur Pachtzinserhöhung bedurfte. Soweit dieser mit der vollständigen Zahlung rückständig sei, befinde er sich in Verzug und berechtige den Verpächter zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrags. Die Hinterlegung des über den bisherigen Pachtzins hinaus geschuldeten Teils führe nicht zur Tilgung der fälligen Pachtschuld, da diese unrechtmäßig erfolgt sei. Die Hinterlegung wäre nur dann rechtmäßig gewesen, wenn Unstimmigkeiten in der Person des Pächters bestanden hätten. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Eine unrechtmäßige Hinterlegung hätte nur dann zur Schuldtilgung geführt, wenn der Verpächter diese angenommen hätte. Auch dies sei nicht der Fall gewesen. Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Seite 3
4 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 1.1. bis ,37 % 6,37 % 9,37 % 1.7. bis ,95 % 6,95 % 9,95 % 1.1. bis ,70 % 7,70 % 10,70 % 1.7. bis ,19 % 8,19 % 11,19 % 1.1. bis ,32 % 8,32 % 11,32 % Vollstreckungsrechte der Finanzbehörde bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten Haben zusammen veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner eine Steuerschuld zu erfüllen, kann im Zuge von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden jeder der Ehepartner beantragen, dass die Vollstreckung auf seinen Teil der Steuerschuld beschränkt wird. Die Beschränkung wird jedoch aufgehoben, soweit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor der Vollstreckung unentgeltlich Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten stattgefunden haben. Die dadurch gegebene Zugriffsmöglichkeit der Finanzverwaltung erstreckt sich in einem solchen Fall nicht auf das übertragene Vermögen, sondern auf den entsprechenden Geldbetrag. Um dessen Bestimmung ging es bei der Übertragung eines mit Grundschulden belasteten Grundstücks. Der Ehemann hatte mit Grundschulden belastete Grundstücke auf seine Ehefrau übertragen. Die mit den Grundschulden abgesicherten Kredite waren bereits zum Teil getilgt. Den sich daraus ergebenden Rückgewähranspruch zwischen dem ursprünglichen Darlehensbetrag und der Darlehensvaluta zum Übertragungsstichtag hatte der Ehemann mit übertragen. Als Gegenleistung für die Übertragungen übernahm die Ehefrau im Weg der Schuldübernahme die Darlehensschulden und verpflichtete sich, die Grundschulden ihres Ehemanns im Grundbuch bestehen zu lassen. Die Eheleute sahen die Grundstücksübertragungen als wertlos an. Der Wert der Grundstücke sei zum Zeitpunkt der Übertragung nicht höher gewesen als die bei dem Ehemann insgesamt verbliebenen Grundschulden. Sie seien mit dem im Grundbuch eingetragenen Wert von dem Grundstückswert in Abzug zu bringen. Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof im Grundsatz gefolgt. Bei der Zuwendung unbelasteter Grundstücke ergibt sich der Wert der Zuwendung aus deren Verkehrswert. Sind Grundstücke dagegen mit einem Grundpfandrecht belastet, ist vom Verkehrswert des Grundstücks der Nominalwert der dinglichen Belastung in Abzug zu bringen. Zusätzlich ist allerdings ein auf den Beschenkten übertragener Rückgewähranspruch als eigenständiger Vermögenswert zu berücksichtigen. Er kann bei der Bestimmung des Werts eines unentgeltlich zugewendeten Grundstücks nicht unberücksichtigt bleiben. Sein Wert bemisst sich nach dem Wert der bereits getilgten Darlehensverbindlichkeiten. Vergebliche Aufwendungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unter vergeblichen Werbungskosten sind solche Aufwendungen zu verstehen, die dadurch entstanden sind, dass die Anschaffung oder Herstellung eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorgesehenen Objekts geplant, aber nicht verwirklicht worden ist. Vergebliche Aufwendungen sind nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zu der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg nicht, wenn die endgültige Entscheidung, Einkünfte erzielen zu wollen, noch nicht getroffen wurde. Der Bundesfinanzhof wird sich mit dem Fall beschäftigen müssen. Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichteinreichens von Jahresabschlüssen Die Verhängung von Ordnungsgeld durch das Registergericht wegen Nichteinreichens von Jahresabschlüssen für vor dem 1. Januar 2006 begonnene Geschäftsjahre ist auch nach dem 1. Januar 2007 weiterhin möglich und geboten. Dies hat das Oberlandesgericht München im Fall eines GmbH-Geschäftsführers entschieden, gegen den das Amtsgericht mit Beschluss vom 5. Oktober 2007 wegen Nichtvorlage der Unterlagen zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 ein Ordnungsgeld in Höhe von festgesetzt hatte. Seite 4
5 Die Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten an Markthändler kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein Überlässt ein Unternehmer, der Wochenmärkte organisiert und durchführt, Standplätze an Händler, stellt diesen Strom zur Verfügung und übernimmt die Endreinigung, stellt dies eine einheitliche Leistung dar. Dabei steht die Vermietung der Standplätze im Vordergrund, die anderen Leistungen sind bloße Nebenleistungen zu dieser Hauptleistung. Die Entgelte der Markthändler sind daher insgesamt als Entgelte für die Überlassung von Grundstücksflächen umsatzsteuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Pflicht, das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, mit EU-Recht vereinbar Das deutsche Umsatzsteuerrecht stellt bestimmte Anforderungen an den vom Unternehmer zu erbringenden Nachweis, dass eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert. Zum Nachweis muss der Unternehmer im Regelfall u. a. einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort des gelieferten Gegenstands ergibt, und in den Fällen, dass der Abnehmer den Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert, eine Versicherung des Abnehmers vorlegen, dass er oder ein von ihm Beauftragter den Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert. Diese Anforderungen sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs mit dem EU-Recht vereinbar. Kann der Unternehmer den Nachweis nicht führen, ist der Umsatz regelmäßig als steuerpflichtig zu behandeln. Nur wenn auch ohne diese Unterlagen eindeutig feststeht, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, ist der Umsatz steuerfrei. Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind Eine Witwe lebte mit ihrem volljährigen Sohn, für den sie keinen Kinderfreibetrag mehr erhielt, und ihrer studierenden Tochter zusammen. Der Sohn wusch seine Wäsche selbst, half der Mutter bei schweren Arbeiten und kümmerte sich um das Familienauto. Er zahlte der Mutter monatlich pauschal einen Betrag, der einem Drittel der laufenden Haushaltskosten entsprach. Das Finanzamt versagte der Mutter deshalb den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zu Recht, meinte der Bundesfinanzhof. Der Entlastungsbetrag soll Alleinerziehenden den fehlenden Synergieeffekt durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem anderen Erwachsenen ausgleichen. Alleinstehende erhalten einen Entlastungsbetrag von jährlich Sie dürfen jedoch nicht mit volljährigen Personen zusammen leben, für die sie keine kindbezogenen Leistungen erhalten. Es darf keine Haushaltsgemeinschaft, also kein gemeinsames Wirtschaften, vorliegen. Eine Haushaltsgemeinschaft wird bei Meldung unter der gleichen Adresse vermutet. Die Kostenbeteiligung des Sohnes sowie seine sonstige Beteiligung am Leben der Mutter führten zu einer Haushaltsgemeinschaft. Die verwandtschaftliche Beziehung ändert daran nichts. Die Mutter wehrt sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde. Seite 5
6 Betriebsausflug Am Freitag, den veranstalten wir einen Betriebsausflug. Bitte beachten Sie, dass das Büro dann geschlossen ist. Seite 6
Mandantenbrief Januar 2016
Inhalt Termine Januar 2016... 2 Termine Februar 2016... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 5 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2016... 7 Freie Verpflegung als Sachbezug
Steuerliche Informationen im Juli 2008
Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: ü Termine Juli 2008 ü Termine August 2008 ü Gewinnzuschlag auch bei unterjähriger Auflösung der Ansparrücklage ü Investitionszuschüsse sind bei Einnahmenüberschussrechnung
06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3
Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
Dauthendeystr. 2 81377 München Tel.: (089) 714 58 56 Fax: (089) 718 49 1 E-Mail: info@steuerkanzlei-friedrich.de Internet: www.steuerkanzlei-friedrich.de Ihre Ansprechpartner: Sebastian Friedrich Dipl.-Kfm.
Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung
Termine November 2014
Termine November 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung
Mandantenbrief Februar 2016
Inhalt Termine Februar 2016... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen... 6 Fahrtenbuchmethode und Leasingsonderzahlung...
Überweisung 1 Scheck
Termine Januar 09 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine August 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden
Dipl-Oec. Axel Kaden Aktuelle Steuerliche Informationen März 2012 Termine März 2012...2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen...2 Gewerbesteuermessbetrag für Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen...3
- Newsletter März 2008
- 1 - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter März 008 Termine April 008 Termine Mai 008 Gewinne aus Grundstücksveräußerung innerhalb der Spekulationsfrist
Wir machen Urlaub. Bitte beachten Sie, dass unser Büro in der Zeit vom bis einschließlich komplett. geschlossen ist.
Wir informieren Sie heute über aktuelle Entscheidungen. Bitte lesen Sie den Mandantenbrief sorgfältig durch. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie bitte einfach an. Wir machen Urlaub. Bitte beachten Sie,
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Januar 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis
B & K Aktuell 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine April 0 Termine Mai 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen facebook-seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats Amtliche Bescheinigung
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine April 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
Ausgabe 09.2016 +++newsletter+++ Termine September 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist
Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 11 Kassel Termine Februar 018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine Mai 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
- Newsletter April/Mai 2008
- - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten
Martin Schrinner Steuerberater
Martin Schrinner Steuerberater Martin Schrinner, Auf dem tiefen Graben 1, 34508 Willingen Herrn Jürgen Hensel Talweg 5 34508 Willingen jh@steuerkanzlei-schrinner.de 34508 Willingen (Upland) Auf dem tiefen
Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Mai 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Termine September 2018
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine September 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB
Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann, Hauptstr. 138-142, 33647 Bielefeld Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt Steuerberater
Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Mandantenrundschreiben Januar Sehr geehrter Internetuser, sehr geehrte Internetuserin, vorab möchten wir uns bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen das Sie uns entgegen bringen
06/2012 Inhaltsverzeichnis
06/202 Inhaltsverzeichnis Termine Juni 202 2 Termine Juli 202 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Ein Berufsausbildungsverhältnis steht einem späteren befristeten Arbeitsverhältnis nicht entgegen
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine Mai 07 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2014... 2 Steuerzahlungen: Längere Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Pauschale Lohnsteuer bei Ausscheiden des Arbeitgebers
Inhaltsverzeichnis. 08/2018 B & K Aktuell. Termine August
08/08 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine August 08 Termine September 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Steuerabzug für Bauleistungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen 5 Krankheits-
+++newsletter
Ausgabe 02.2016 +++newsletter+++ Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist
B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 10/2015. Unter das Arzneimittelgesetz fallende Medikamente sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig 7
B & K Aktuell 0/05 Inhaltsverzeichnis Termine Oktober 05 Termine November 05 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt
Aktuell Februar 2016
Aktuell Februar 2016 Das köstlichste Gut, die deutsche Sprache, die alles ausdrückt, das Tiefste und das Flüchtigste, den Geist, die Seele, die voller Sinn ist. Nachweislich hatte Goethe einen aktiven
Inhaltsverzeichnis 05/2013. Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar 6. Termine Mai Termine Juni
05/0 Inhaltsverzeichnis Termine Mai 0 Termine Juni 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich 5 Gewerbesteuer kann
Termine Mai Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn... 4 Lediglich technische Bearbeitung von Schecks, Überweisungen
Mandanteninformation / November 2014
Termine Dezember 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer,
B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 01/2016. Termine Januar
01/2016 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine Januar 2016 2 Termine Februar 2016 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 01.01.2016 5 Freie Verpflegung
Mandanteninformation / Januar 2015
Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer,
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Juni 2018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Überweisung 1 Scheck 2 11.04.2016 14.04.2016 08.04.2016
Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine April 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter & Eckhardt Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine Februar 09 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Inhaltsverzeichnis. 09/2018 B & K Aktuell. Termine September Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen 7
09/08 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine September 08 Termine Oktober 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn 5 Verdeckte Gewinnausschüttung
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 30 33 Kassel Termine Juli 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Inhaltsverzeichnis 01/2019. Termine Januar Kein Betriebsausgabenabzug bei entgeltlicher Tätigkeit eines Nur-Rechnungsschreibers 8
0/09 Inhaltsverzeichnis Termine Januar 09 Termine Februar 09 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0. Januar 09 Freie Verpflegung als Sachbezug ab
keine Schonfrist keine Schonfrist
Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie in unserem Mandantenrundschreiben VIII/2003 besonders auf die Änderung des Verzugszinssatzes ab 01.07.2003 (siehe S. 2/3 ) sowie das Schreiben zu anschaffungsnahen
- Newsletter April
Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April 2007 - Termine Mai 2007 Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Einkünften aus geringfügiger
Inhaltsverzeichnis. 08/2016 B & K Aktuell. Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung 6
08/06 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine August 06 Termine September 06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Grenzen des Kostenabzugs für gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer Bei Gewinneinkünften
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine April 07 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Juli 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 2 Wann Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur beschränkt abziehbar sind... 3 Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Termine März 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Überweisung 1 Scheck/bar 2
Seite 1 von 7 Termine Januar 2011 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer,
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2016... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 2 Update der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück... 3 Ist die Zinsschranke verfassungsgemäß?...
Steuerliche Informationen im Juni 2010
Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: ü Termine Juli 2010 ü Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert ü Unbefristete unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind bilanziell abzuzinsen,
Informationsbrief Juni 2014
Informationsbrief Juni 2014 Inhaltsverzeichnis m Termine Juli 2014 2 m Kein Spiel Es geht um Ihre Sicherheit (Teil 15) 2 m Keine Abzugsfähigkeit für Aufwendungen eines heimischen Telearbeitsplatzes für
07/2013 Inhaltsverzeichnis
07/0 Inhaltsverzeichnis Termine Juli 0 Termine August 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Ab 0.07.0 höhere Pfändungsfreigrenzen Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer Verdeckte Gewinnausschüttung
K A L L F A S S. Bitte erlauben Sie uns vorab folgende wichtigen Hinweise:
WP, StB Kallfass Iselshauser Str. 39 72202 Nagold Ulrich Kallfass WP, StB Iselshauser Strasse 39 D - 72202 Nagold Tel. (074 52) 84 46-0 Fax (074 52) 84 46-50 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem
Inhaltsverzeichnis. 05/2018 B & K Aktuell. Termine Mai
05/08 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine Mai 08 Termine Juni 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude regelmäßig nach Sachwertverfahren 5 Zum
22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010
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Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
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01/2016 Inhaltsverzeichnis
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anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen:
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I N F O B R. Mai 2010 FÜR ALLE STEUERZAHLER FÜR UNTERNEHMER FÜR HAUSEIGENTÜMER TERMINE
I N Mai 2010 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404 /
Newsletter Januar 2012
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