Preisliste. Tel Fax Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch. Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich. Gültig ab 2.

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1 Preisliste Auszug aus unserem Lieferverzeichnis Gültig ab 2. Januar 2019 Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Tel Fax

2 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN / DIN Gültig ab 02. Januar 2019 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/ Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Bayern 1

3 Hochbau Gültig ab 02. Januar 2019 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Sorten- Nr. /m³ C8/10 C1 22 X ,00 C8/10 C1 16 X0 x ,00 C8/10 F3 16 X0 x ,00 Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten- Nr. /m³ warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten- Nr. / m³ Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke C12/15 C1 16 X ,00 Beton für unbewehrte Bauteile C12/15 F3 22 X0 x ,00 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko C12/15 F3 16 X0 x ,00 Ohne Frost C20/25 C1 16 X ,00 C20/25 C1 8 X ,00 C25/30 C1 16 X ,00 C25/30 C1 8 X ,00 C16/20 F3 22 XC1/2 x ,00 C16/20 F3 16 XC1/2 x ,00 C20/25 F3 22 XC1/2 x , ,00 C20/25 F3 16 XC1/2 x , ,00, Beton für Innenbauteile Gründungsbauteile, trocken oder ständig nass C25/30 F3 22 XC4, XF1 X , ,00 Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost C25/30 F3 16 XC4, XF1 X , ,00 C25/30 F3 22 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 X , , ,00 Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach angreifende Umgebung WU-Bauteile nach DAfStb- X , , ,00 Rili (Bkl2) C25/30 F3 22 C25/30 F3 16 C30/37 F3 22 C30/37 F3 16 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 x , , ,00 X , ,00 X , ,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl1) WZ < 0,55 Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost C30/37 F3 22 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1, XM1 XC4, XD1, XF1, XA1,XM1 x , , ,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) x , , ,00 C35/45 F3 22 C35/45 F3 16 XC4, XF3, XA2,XM2 XC4, XF3, XA2, XM2 x , , ,00 x , , ,00 Chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel C35/45 F3 22 XC4, XD3, XA3, XF3 x , ,00 C35/45 F3 16 XC4, XD3, XA3, XF3 x , ,00 C40/50 F3 22 XC4, XD3, XA3, XF3 x ,00 C40/50 F3 16 XC4, XD3, XA3, XF3 x ,00 C45/55 F3 22 XC4, XD3, XA3, XF3 x ,00 C50/60 F3 32 XC4, XD3, XA3, XF3 x ,00 Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. ** Schutzmaßnahmen siehe DIN-FB 100 Beton für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung, XA3** Tel Bayern 2

4 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen unter Gültig ab 02. Januar 2019 Berücksichtigung der ZTV-Ing. nach DIN EN 206-1/DIN Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/ Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Bayern 3

5 Ingenieurbau, Straßenbau Gültig ab 02. Januar 2019 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x , ,00 ZTV-Ing.Beton für Gründungskörper chemisch C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , ,00 schwach angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl2) C30/37 F3 22 XC4,XF3,XA2,XD2 x , ,00 C30/37 F3 16 XC4,XF3,XA2,XD2 x , ,00 ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) C30/37 F3 32 XD3,XA3,XM2,XF4 x ,00 C30/37 F3 16 XD3,XA3,XM2,XF4 x ,00 FD-Beton mit Frosttausalz Angriff LP-Beton C35/45 F2 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x a) 164, a) 164,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x a) 167, a) 167,00 C35/45 F2 32 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x a) 161,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x a) 164,00 C35/45 F3 22 XC4,XF2/3,XD2,XA ,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XD2,XA ,00 **ZTV-Ing. Betone für Überbauten einschl. Spannbeton, chemisch stark angreifende Umgebung mit und ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) C25/30 F2 32 XC4,XF4,XD3,LP ,00 ZTV-Ing. Betone für Kappe C25/30 F2 16 XC4,XF4,XD3,LP ,00 a= Kiesbeton Betonbohrpfähle C25/30 F5 32 XC4, XF1, XA1 x a) 144, a) 147,00 C25/30 F5 16 XC4, XF1, XA1 x a) 147, a) 150,00 C30/37 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x a) 147, a) 150,00 C30/37 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x a) 150, a) 153,00 C35/45 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x ,00 C35/45 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x ,00 Betone für Bohrpfähle u. Unterwasserbeton chemisch schwach angreifende Umgebung Betone für Bohrpfähle chemisch mäßig angreifende Umgebung a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Betone nach ZTV-StB auf Anfrage Eigenschaften von ZTV-Ing. Betonen weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN ab. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Bayern 4

6 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN / DIN Gültig ab 02. Januar 2019 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter 1 Bei Wasser Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine XS2 Festigkeitsklasse C 35/45 1,2 C 35/45 1 niedriger. Tide-, 2 Bei Spritzwasserbereiche langsam und sehr langsam erhärtenden XS3 Betonen (r<0,30) C 35/45 eine Festigkeitsklasse niedriger. Bei Die Luftporenbeton Druckfestigkeit (LP), zur Einteilung z.b. wegen in die XF, geforderte eine Festigkeitsklasse Druckfestigkeitsklasse niedriger. nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Bei Probekörper langsam im und Alter sehr von langsam 28 Tagen erhärtenden zu bestimmen. Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 Oberflächenbehandlung C 35/45 1 Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. DIN 1100 XM2 (OF = zus. Oberflächenbehandlung, Vakuumieren und Flügelglätten bei C 30/37 XM3 (OF = zus. Oberflächenbehandlung und Hartstoffeinstreuung XA3 = nur durch zus. Schutzmaßnahmen erreichbar (z.b. Beschichtung) Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Bayern 5

7 Industriebau/ Hallenböden Gültig ab 02. Januar 2019 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke C25/30 F4 22 XC4,XF1,XA1 x , ,00 Hallenböden, kein Verschleißangriff C25/30 F3 16 XC4,XF1,XA1 x , ,00 Hallenböden mit Oberflächenbehandlung C30/37 F4 22 XD1,XM1,XM2 (OF) x , ,00 doppelte Nachbehandlung C30/37 F4 16 XD1,XM1,XM2 (OF) x , ,00 C35/45 F3 22 XM3,XC4,XD3,XF3,XA3 x ,00 C35/45 F3 16 XM3,XC4,XD3,XF3,XA3 x ,00 C30/37 F3 22 XD1, XA1,XM2 (OF) X , , ,00 C30/37 F3 16 XD1, XA1,XM2 (OF) X , , ,00 XM3 mit Hartstoffeinstreuung bauseits FD-Beton mit chemisch schwach angreifender Umgebung C35/45 F3 22 XD2, XA2, XM2 (OF) X , ,00 C35/45 F3 16 XD2, XA2, XM2 (OF) X , ,00 FD-Beton mit chemisch mäßig angreifender Umgebung Silobau (landwirtschaftliche Nutzung) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 X , , ,00 Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 X , , ,00 angreifende Umgebung WU- Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl2) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) C30/37 F3 22 XC4, XD1, XF1, XA1 x , , ,00 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1 x , , ,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) C30/37 F3 22 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x ,00 C30/37 F3 16 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x ,00 Chemisch mäßig angreifende Umgebung, HS bis mg/l C35/45 F3 32 XC4, XF2/3, XA3 x a) 156, a) 156,00 **Chemisch stark angreifende Umgebung mit Schutzmaßnahmen gemäß C35/45 F3 16 XC4, XF2/3, XA3 x a) 159, a) 159,00 DIN C25/30 F2 32 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) ,00 C25/30 F2 16 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) ,00 Betone für Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung C30/37 F2 32 XF4, XA3, XD3, LP (x) ,00 C30/37 F2 16 XF4, XA3, XD3, LP (x) ,00 **Landwirtschaftlicher Silobau Schutzmaßnahmen gem. DIN a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Tel Bayern 6

8 Stahlfaserbeton nach DIN EN / DIN Gültig ab 02. Januar 2019 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Stahlfasergehalt** (Kg/m³) Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke C20/25 F3 22 XC3 x ,00 25 C20/25 F3 16 XC3 x ,00 25 Beton für Innenbauteile, Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung trocken oder ständig nass C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x ,00 25 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x ,00 25 Bauteile für Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach DafStB- Richtlinie (BKL 2) C30/37 F3 22 XC4, XM2, (OF) x , ,00 25 Industrieböden mit Oberflächenbehandlung C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x , ,00 25 doppelte Nachbehandlung erforderlich Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß DAfStB-Richtlinie C20/25 F4 16 XC1/2 x auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C20/25 F4 16 XC1/2 x auf Anfrage L 1,2 / 0,9 C20/25 F4 16 XC1/2 x auf Anfrage L 1,5 / 1,2 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x auf Anfrage C25/30 F4 16 XC4, XF1 x auf Anfrage L 1,2 / 0,9 L 1,5 / 1,2 C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x auf Anfrage C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x auf Anfrage C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x auf Anfrage L 1,2 / 0,9 L 1,5 / 1,2 L 1,8 / 1,5 Weitere Leistungsklassen lieferbar. Für den Aufpreis von verzinkten Stahlfasern erbitten wir Ihre gesonderte Anfrage. **Die Angaben in Kilogramm sind beispielhaft. Für alle Bauvorhaben muss eine statische Berechnung erstellt werden. Sortenbezogene Angaben zu den Leistungsklassen, bitte Anfrage beim Verkauf. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Bayern 7

9 Sonderprodukte Gültig ab 02. Januar 2019 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Rohdichteklasse Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Leichtbeton LC12/13 F4 8 XC auf Anfrage auf Anfrage D1,6 unbewehrte Bauteile Innenbauteile LC16/18 F4 8 XC auf Anfrage auf Anfrage D1,6 trocken/ständig feucht Innenbauteile LC20/22 F4 8 XC auf Anfrage auf Anfrage D1,6 nass LC25/28 F4 8 XC auf Anfrage auf Anfrage D1,6 Außenbauteile LC25/28 F4 8 XC auf Anfrage auf Anfrage D1,8 Außenbauteile Porenleichtmörtel Leichtestrich Selbstverdichtender Beton (SVB) Tresorbeton auf Anfrage Leichtverdichtbare Betone (LVB) C20/25 F6 16 XC2/3 x ,00 C20/25 F6 8 XC2/3 x ,00 Innenbauteile C 25/30 F6 16 XC4, XF1 x ,00 C 25/30 F6 8 XC4, XF1 x ,00 C25/30 F6 16 XC4, XF1, XA1 x ,00 C25/30 F6 8 XC4, XF1, XA1 x ,00 C30/37 F6 16 XD1, XF1, XA1 x , ,00 C30/37 F6 8 XD1, XF1, XA1 x , ,00 Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili BKL 2 Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili, BKL 1 Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Bayern 8

10 Sand- und Rieselmischung*, Estrich Gültig ab 02. Januar 2019 Art Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Artikel in /m 3 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, Zementgehalt normale Ausschalfristen Pumpfähig Sorten-Nr. /m³ SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Sandmischung unbewehrt ohne Normenanforderung RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 Rieselmischung unbewehrt ohne Normenanforderung CT-C20F4 C auf Anfrage Zementestrich CT-C20F4 F2 8 x auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 C auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 F2 8 x auf Anfrage Zementestrich Sand - Kies - Splitt Artikel-Nr. / m³ /to Sand 0/2 mm ,20 34,90 Kies 4/8 mm ,70 39,90 Kies 8/16 mm ,70 39,90 Kies 16/32 mm ,70 39,90 Splitt 2/8 mm ,10 38,40 Splitt 8/16 mm ,10 38,40 Splitt 16/22 mm ,10 38,40 *nicht Güteüberwacht nach DIN-EN Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Bayern 9

11 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 02. Januar 2019 Einheit Euro Selbstabholer Für Selbstabholer im Werk gewähren wir ab 1 m³ einen Preisnachlass von je m³ 5,00 Preise Fracht Der Frachtanteil ( nicht skontierfähig) beträgt für Beton je m³ 20,00 Mindermenge Bei Lieferung unter 6,0 m³ Beton oder Schüttgut je Fahrzeug, berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufen Menge und 6,0 m³ als Frachtkostenausgleich für Mindermengen mit einem Aufschlag von (ausgenommen Restmengen) je m³ 20,00 Entsorgung von Rückbeton Wird die Annahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die bestellte Menge und angelieferte Menge nicht voll abgenommen, so gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Betonmenge wird voll berechnet, ebenso eventuelle Folgekosten. Für die Rücknahme berechnen wir zusätzlich zum vereinbarten Betonpreis unseren Aufwand für Beton von Leichtbeton und Faserbeton von je m³ je m³ 80,00 100,00 Um -und Abbestellungen Um- und Abbestellungen am Tag der Lieferung werden berechnet mit mindestens je m³ 3,00 Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) Lieferzeit Entladezeit / Wartezeit Veränderung von Frischbetoneigenschaften Dienstleistung Lieferscheinausdruck Temperatur/Witterung Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf Anfrage Zuschlag für Lieferung am Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr je m³ 10,00 Mindestbetrag für Werksvorhaltung / Offenhalten des Mischwerkes je m³ 125,00 Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit je m³ beträgt 5 Minuten je Fahrzeug. Weitere Verzögerungen werden berechnet mit je angefangener Viertelstunde Erfolgen Entladung-/Einbau über die DIN EN 206-1/DIN angegebene Verarbeitungs- /Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung /min 1,60 Änderung des Größtkorns von 0-22 auf 0-16 (Splitt) je m³ 4,00 Änderung des Größtkorns von 0-16 auf 0-8 (Splitt) je m³ 4,00 Änderung der Gesteinskörnung von Kalksplitt auf Kies je m³ 6,00 Änderung der Gesteinskörnung von Kalksplitt auf Hartsteinsplitt (auf Vorbestellung) je m³ 12,00 Änderung der Festigkeitsentwicklung je m³ 3,00 Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse je m³ 5,50 Abbindeverzögerer um 1,0 bis 3,0 Stunden je m³ 5,00 Abbindeverzögerer um 3,5 bis 6,0 Stunden je m³ 8,00 Fließmittelnachdosierung auf der Baustelle je Liter 4,00 Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (Hierdurch entfällt die Gewährleistung) je m³ 5,00 Rüttlermiete bis 10,0 m³ pauschal / je Einsatz pausch 60,00 Rüttlermiete über 10,0 m³ (pauschal+ m³) je m³ 4,00 Rohrentladung, Schüttrohr, ca. 5 m lang, Entladehilfe ab F3 je Einsatz 40,00 Soll-/Istwerte z. B. bei vorgegebener Rezeptur (Beton nach Zusammensetzung gemäß DIN EN 206/Din ) und für den Ausdruck des Chargenprotokolls auf dem Lieferschein berechnen wir 3,00 Saisonzuschlag: Betonieren in der kalten Jahreszeit : des Folgejahres je m³ 7,00 Aufpreis für Warmbeton bei Temperaturen 5 C gemessen um 06:00 Uhr an der Mischanlage je m³ 9,00 Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +27 C gehen zu Lasten des Auftraggebers, wir behalten uns das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung Ab +27 C Betontemperatur erforderliche Zusatzmittel (Sommer-VZ) je m³ 5,00 Preis Bestellung Abrufe Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebietes. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, einem Radius von 15 km um unsere Mischanlage(n). Unsere Fahrer dürfen keine Bestellungen entgegennehmen Werden Abrufbestellungen nicht eingehalten oder wesentlich verändert berechnen wir den Mehraufwand. Für Bestellungen und Umbestellungen innerhalb von 24 Stunden ist unsere Lieferzusage freibleibend. nach Aufwand Abnahmeverweigerung Für Abbestellungen von disponierten Mengen außerhalb der Arbeitszeit unserer Disposition, sowie Abbestellungen von disponierten Mengen am Liefertag berechnen wir die Kosten an Hand unserer Aufwendungen. nach Aufwand Maut Mautzuschlag je m³ 1,95 Tel Bayern 10

12 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 02. Januar 2019 KONSISTENZKLASSEN Konsistenz Ausbreitmaß in mm Verdichtungsmaß sehr steif C0 1,46 steif F1 340 C1 1,45 bis 1,26 plastisch F2 350 bis 410 C2 1,25 bis 1,11 weich F3 420 bis 480 C3 1,10 bis 1,04 sehr weich F4 490 bis 550 fließfähig F5 560 bis 620 sehr fließfähig F ) 1) Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Z. eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. WASSER- UND ZUSATZMITTELZUGABE Betonzusatzmittel dürfen nur vom Transportbetonwerk beigegeben werden. Bei bauseitiger Zugabe von Betonzusatzmitteln wird laut unseren Geschäftsbedingungen keine Gewährleistung übernommen. Veränderungen der Konsistenz durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind nicht zulässig. Unsere Fahrer sind nicht befugt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers. In diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Eine Veränderung der Fließfähigkeit des Transportbetons ist nur unter Zugabe eines Fließmittels zulässig. SONDERBETONE Für abweichende Betoneigenschaften und Betonrezepturen (mit Hartgestein- oder Kieszuschlag) sowie für Schwerbeton (Baryt) erbitten wir die Preise beim Verkauf anzufragen. Für vom Kunden gewünschte Betone nach Zusammensetzung übernehmen wir die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Verwiegung der vorgegebenen Komponenten. ENERGIEZUSCHLAG Bei weiter steigenden Energiekosten halten wir uns einen Energiezuschlag vor. BETONPUMPEN Bei Bedarf vermitteln wir moderne und leistungsfähige Betonpumpen unserer Geschäftspartner. Hier gelten die Preise und AGB der jeweils beauftragten Firma. AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Ihre Transportbeton-Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonieren aufzugeben. Bei größeren Bedarfsmengen sollte der Termin einige Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: Anschrift des Bestellers Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) Liefertag und -stunde und möglichst stündliche Abnahmemenge Genaue Betonmenge (in m³) Betonsortennummer Zuschlag - Größtkorn Beton für Innen-/Außenbauteile Festigkeitsklassen und Konsistenzbereiche des Betons Zementart und -festigkeitsklasse Expositionsklassen GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN bzw. EN von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. Laborleistungen richten sich nach dem Gebührenkatalog unseres Partners. Schwenk Technologiezentrum GmbH & Co. KG, Altenburger Chaussee 3, Bernburg GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Transportbetonlieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere beiliegenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Betonabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. VERARBEITUNGSHINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verarbeiten von Beton, Mörtel und Estrich die allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Tel Bayern 11

13 Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für Fließestriche Gültig ab 2. Januar 2019 Alle Preise gelten für einen m 3 verdichteten Frischmörtel oder Fließestrich, frei Baustelle, und haben Gültigkeit vorbehaltlich einer Zement- und Energiepreiserhöhung. FLIESSESTRICH Fließestrich nach DIN EN Art.Nr. Biegezugfestigkeit /m 3 CA-C20-F4 F6 8 Anhydritestrich F4 195,00 CA-C30-F5 F6 8 Anhydritestrich F5 208,00 CA-C40-F6 F6 8 Anhydritestrich F6 227,00 Protecting (Oberflächenschutz für Estrich) auf Anfrage KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG für Estrichlieferungen unter 5 m 3 pauschal 35,00 MIETPREISE FÜR ESTRICHPUMPEN WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT Eine Entladezeit von 5 Min/m 3 ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. je min auf Anfrage 1,60 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen je m³ 6,00 Werkstandort. Darüber hinaus werden pro km/m³ berechnet. Warmbeton Aufpreis für Warmbeton vom bis des Folgejahres. je m³ 8,50 Saisonzuschlag: Betonieren in der kalten Jahreszeit : je m³ 7,00 Ab +27 C berechnen wir für die Zugabe des erforderlichen Zusatzmittels. je m³ 3,00 Bei extremen Temperaturen (ab +27 C und unter -5 C) behalten wir uns das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung, erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.. AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Verarbeiten aufzugeben. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: Anschrift des Bestellers Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) Liefertag und -stunde Genaue Menge (in m³) Sortennummer ABNAHMEVERWEIGERUNG Es erfolgt keine Rücknahme bzw. Rücklieferung von Restmengen. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Bayern 12

14 Lieferhinweise für Fließestriche Gültig ab 02. Januar 2019 VERARBEITUNGSHINWEISE Frischen Mörtel ca. 1 cm mit Wasser abdecken! Verzögerung beachten: 30 Stunden ohne Qualitätsverlust! Mauersteine vorwässern gemäß DIN / EN! Die Verarbeitungsrichtlinien sind gemäß der jeweils gültigen Normen und Richtlinien zu beachten. Sollten durch unsachgemäßen Einbau Risse oder andere Schäden entstehen, wird durch unsere Firma keinerlei Gewährleistung übernommen. GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN bzw. EN von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Lieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Bayern 13

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Sonderprodukten Gültig ab 02. Januar 2019 A Allgemeine Bedingungen 1. Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB ) gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen und Verträge über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen (die Leistungen ) durch die Transportbetongesellschaft oder ihre jeweiligen Rechtsnachfolger (nachfolgend gemeinsam der Verkäufer ) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam der Kunde ). 1.2 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, im Rahmen laufender ^ Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. 1.3 Die AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen. Daneben gelten: für Verkauf von Baustoffen, insbesondere Transportbeton, Werkfrischmörtel, Sonderprodukte und sonstige Sachen die AGB für den Verkauf (s. unten B.) (die Verkaufs-AGB ), und für den Einsatz von Betonfördergeräten (s. unten C.) (die BFG-AGB ). 1.4 Sollten durch den Verkäufer Leistungen eines Betonpumpendienstleisters lediglich vermittelt werden, welche durch den betreffenden Betonpumpendienstleister selbst abgerechnet werden, so richtet sich die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Betondienstleister nach den zwischen diesen vereinbarten Bedingungen. Der Verkäufer übernimmt insoweit keine Verantwortung für die Leistungserbringung durch den Betonpumpendienstleister. 2. Abwehrklausel Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wird, gelten ausschließlich die in Ziffer A. 1 genannten Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, welche unter abrufbar sind, oder welche der Verkäufer dem Kunden auf Anfrage übersenden wird. Andere Regelungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandsteil, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder eine Leistung vorbehaltlos ausführt. 3. Lieferzeiten und Lieferfristen 3.1 Lieferzeiten und Lieferfristen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart sind, nur annähernd. Mit Ausnahme vereinbarter Fixtermine gerät der Verkäufer im Falle der Überschreitung von Terminen und Fristen nur durch Mahnungen des Kunden in Verzug. 3.2 Bei Lieferungen auf Abruf muss dieser spätestens 24 Stunden vor Lieferung und spätestens bis Uhr an dem der Lieferung vorangehenden Werktag (im Bundesland, in welchem das Lieferwerk seinen Sitz hat) unter Angabe der Sorten- und Abrufnummer, der Daten des Kunden, der Anschrift und der Telefonnummer der Entladestelle, des Liefertermins, der Entladeart(Kran, Pumpe, Direktleitung etc.), der Dauer der Entladung und des Verwendungszwecks erfolgen. Der Lieferabruf wird nur wirksam, wenn er vom Verkäufer (auch mündlich oder fernmündlich bestätigt wird. Der Verkäufer haftet nicht für die Folgen verspäteter oder unrichtiger Abrufe. 3.3 Verzögert sich die Anlieferung zu einem vereinbarten Lieferzeitpunkt wesentlich, so wird der Verkäufer den Kunden hierüber informieren. Der Verkäufer gerät in diesem Fall nicht in Verzug, es sei denn der Verkäufer hat den Umstand, der die Anlieferung verzögert hat, zu vertreten. 3.4 Alle Lieferzeiten verstehen sich, unbeschadet anderweitiger Bestimmungen dieser AGB, mit Rücksicht auf einen allfälligen Stoßbetrieb mit einer Toleranz von einer Stunde. Falls vor der Entladung am Bestimmungsort auf Veranlassung des Kunden ein Probenentnahme erfolgt, ist der Zeitpunkt der Probeentnahme der relevante Zeitpunkt für die Bestimmung der Rechtzeitigkeit der Lieferung. 3.5 Holt der Kunde die Ware beim Verkäufer ab, so erfolgt die Beladung der Fahrzeuge während der üblichen Verladezeiten und der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge. 3.6 In Fällen höherer Gewalt i.s.d. Ziffer A. 4.2 verlängern sich die Lieferfristen und verschieben sich die Termine entsprechend deren Auswirkungen. Gleiches gilt für eine vom Kunden für die Lieferung gesetzte Frist, insbesondere Nachfristen gemäß 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn sich der Verkäufer mit einer Lieferung bereits im Verzug befindet. Der Verkäufer wird dem Kunden derartige Verzögerungen möglichst frühzeitig unter Angabe des voraussichtlichen Beginns und Endes mitteilen. 4. Verzug 4.1 Im Falle des Verzugs des Verkäufers ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er fruchtlos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. 4.2 Der Verkäufer haftet für Verzugsschäden nicht bei leichter Fahrlässigkeit und höherer Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Verzögerungen bei der Anlieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Verzögerungen aufgrund von Transportbehinderungen wie längere Verkehrsstaus oder Straßensperrungen, Unterbrechungen oder tiefgreifende Störungen der Energieversorgung, Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen. 5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung gelten die Preise der am Tage der Lieferung oder Abholung gültigen Preisliste, frei vereinbartem Lieferoder Abholort, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils aktuelle Fassung der Preisliste ist unter und dort auf der Unterseite der jeweiligen Transportbetongesellschaft abrufbar. 5.2 Die Preisangaben für Transportbeton beziehen sich, wenn in der Preisliste nichts anderes angegeben ist, jeweils auf 1 m³ verdichteten Beton und verstehen sich zuzüglich der in der Preisliste vorgesehenen Leistungszuschläge, welche nach dem tatsächlichen Anfall der dort ausgewiesenen Zuschläge (z.b. Saisonzuschlag, Mindermengen, Heizen, Wartezeiten etc.) berechnet werden, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. 5.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anlieferung eine vertretungsberechtigte Person die Lieferung annimmt, die angelieferten Mengen kontrolliert und beides auf dem Lieferschein des Verkäufers bestätigt. 5.4 Zur Berechnung kommen die bei der Auslieferung oder Abholung festgestellten Mengen laut dem Lieferschein, es sei denn, der Kunde weist eine eventuell abweichende Menge nach. 5.5 Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Frachten, Herstellkosten zwischen Vertragsschluss einerseits und Auslieferung oder Abholung andererseits ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung unter Berücksichtigung einer etwaigen Senkung der Preise anderer Kostengruppen anzuheben. Auf Verlangen hat der Verkäufer dem Kunden die relevanten Preisfaktoren und deren konkrete Erhöhung nachzuweisen. 5.6 Zuschläge (wie etwa für bestimmte Frachtzonen, Mindermengen/Frachtausgleich, Liefer-/ Entladezeiten, Verarbeitbarkeitszeiten etc.), Sonderleistungen und/oder Nebenleistungen werden nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Lieferwerkes zusätzlich berechnet. Etwaige Mehraufwendungen, die durch öffentlich-rechtliche Änderungen begründet sind, werden ab Inkrafttreten auf die Einzelpreise umgelegt (z. B. Einführung der Maut auf von der Lieferung betroffenen Bundesstraßen). 5.7 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die sich das Zurückbehaltungsrecht stützt, ist rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt. In diesem Fall wird die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts erst nach Ablauf einer Woche wirksam. Die Einschränkungen der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nach Ziffer A. 5.6 Satz 2 der AGB gelten nicht, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung beruht. 5.8 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer von dem Verkäufer anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Der Verkäufer ist berechtigt, gegen Forderungen des Kunden mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Verkäufer hat zudem das Recht, mit Forderungen von mit dem Verkäufer gemäß 15 AktG verbundenen Unternehmen gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen (Konzernaufrechnung). Auf Verlangen des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich die mit ihm verbundenen Unternehmen benennen. 5.9 Der Kunde kann Ansprüche, egal welcher Art, gegen den Verkäufer nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten oder verpfänden Bei der ersten Teilzahlung wird der auf die Gesamtzahlung zu entrichtende Mehrwertsteuerbetrag fällig Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, stehen dem Verkäufer die Rechte aus 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen gen aus den laufenden Geschäftsverbindungen mit dem Kunden fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden anhand objektiver Umstände erkennbar wird und dadurch die Ansprüche des Verkäufers gefährdet werden, kann der Verkäufer vom Kunden auch Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheit verlangen. 6. Haftung 6.1 Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Gleiche gilt für die Haftung des Verkäufers bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Verkäufer nicht für einfache Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. 6.2 Neben der Haftung nach Ziffer A. 6.1 haftet der Verkäufer auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten im vorstehenden Sinn liegen vor, wenn sie sich auf eine Pflicht beziehen, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften. 6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die unberührt bleiben. Sie gelten entsprechend zu Gunsten der Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers. 7. Verjährung Sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verjährungsfrist findet keine Anwendung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und soweit gesetzliche Verjährungsbestimmungen, insbesondere nach 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, zwingend anzuwenden sind. 8. Sonstiges 8.1 Der Kunde willigt ein, dass der Verkäufer seine übermittelten personenbezogenen Daten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig, im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erhebt und verarbeitet. 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 8.3 Für alle vertraglichen und damit im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Streitigkeiten der Parteien sind die am Hauptsitz des Verkäufers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. 8.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG und des Kollisionsrechts. Tel Bayern 14

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