Preisliste 2018 Werk Treuen. Tel Fax Gültig ab 01. Juli 2018 Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Betonpumpen

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1 Preisliste 2018 Werk Treuen Auszug aus unserem Lieferverzeichnis Gültig ab 01. Juli 2018 Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Betonpumpen Tel Fax

2 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN / DIN Gültig ab 01. Juli 2018 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/ Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Sachsen 2

3 Hochbau Gültig ab 01. Juli 2018 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen C8/10 C1 32 X ,00 C8/10 C1 16 X ,50 C8/10 C1 8 X ,00 C8/10 F3 32 X0 x ,00 C8/10 F3 16 X0 x ,50 C8/10 F3 8 X0 x ,50 C12/15 C1 32 X ,00 C12/15 C1 16 X ,50 C12/15 C1 8 X ,00 C12/15 F3 32 X0 x ,00 C12/15 F3 16 X0 x ,50 C12/15 F3 8 X0 x ,00 C20/25 C1 32 X ,00 C20/25 C1 16 X ,50 C20/25 C1 8 X ,00 C25/30 C1 32 X ,00 C25/30 C1 16 X ,50 C25/30 C1 8 X ,00 C16/20 F3 32 XC1/2 x ,00 C16/20 F3 16 XC1/2 x ,50 C16/20 F3 8 XC1/2 x ,00 Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ C20/25 F3 32 XC1/2 x , ,00 C20/25 F3 16 XC1/2 x , ,50 C20/25 F3 8 XC1/2 x , ,00 Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Beton für unbewehrte Bauteile, kein Korrosionsoder Angriffsrisiko Beton für Innenbauteile Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Karbonatisierung, Gründungsbauteile, trocken oder ständig nass C20/25 F3 32 XC3 x , ,50 C20/25 F3 16 XC3 x , ,00 C20/25 F3 8 XC3 x , ,50 C25/30 F3 32 XC4, XF1 x , ,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1 x , ,50 C25/30 F3 8 XC4, XF1 x , ,00 C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x , , ,50 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 x , , ,50 C30/37 F3 32 XC4, XD1, XF1, XA1 x , , ,50 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1 x , , ,00 C33/37 F3 8 XC4, XD1, XF1, XA1 x , , ,50 Beton für Bauteile in offenen Gebäuden, mäßige Feuchte, ohne Frost Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung WU-Bauteile nach DAfStb- Rili (Bkl2) Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost, chem. schwach angreifende Umgebung, WU, BKL1 C35/45 F3 32 XC4, XF3, XA2 x , , ,00 C35/45 F3 16 XC4, XF3, XA2 x , , ,50 C35/45 F3 8 XC4, XF3, XA2 x , , ,00 Chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel *Das Größtkorn der Gesteinskörnung 32 mm richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten in den Werken und entspricht auch Größtkorn 22 mm. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. ** Schutzmaßnahmen siehe DIN-FB 100 Tel Sachsen 3

4 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen unter Berücksichtigung der ZTV-Ing. nach DIN EN 206-1/DIN Gültig ab 01. Juli 2018 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/ Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Sachsen 4

5 Ingenieurbau, Straßenbau Gültig ab 01. Juli 2018 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ C25/30 F2 32 XC4, XF1, XA1 x , ,00 C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x , ,50 C25/30 F2 16 XC4, XF1, XA1 x , ,50 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , ,00 Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke ZTV-Ing.Beton für Gründungskörper chemisch schwach angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl2) C30/37 F2 32 XC4,XF3,XA2,XD2 x , ,00 C30/37 F3 32 XC4,XF3,XA2,XD2 x , ,50 C30/37 F2 16 XC4,XF3,XA2,XD , ,50 C30/37 F3 16 XC4,XF3,XA2,XD , ,50 C30/37 F2 32 XC4,XF2,XA2,XD2 x , ,00 C30/37 F3 32 XC4,XF2,XA2,XD2 x , ,50 C30/37 F2 16 XC4,XF2,XA2,XD2 x , ,50 C30/37 F3 16 XC4,XF2,XA2,XD2 x , ,00 C35/45 F2 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x , ,00 C35/45 F3 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x , ,50 C35/45 F2 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x , ,50 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x , ,00 C25/30 F2 32 XC4, XF4, XD3, LP ,00 C25/30 F2 16 XC4, XF4, XD3, LP ,50 C25/30 F5 32 XC4, XF1, XA1 x , ,00 C25/30 F5 16 XC4, XF1, XA1 x , ,50 C30/37 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x , ,00 C30/37 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x , ,50 C30/37 F2 32 XC4, XF4, XD3,XA3 x ,00 C30/37 F2 16 XC4, XF4, XD3,XA3 x ,00 C30/37 F2 32 XC4, XF4, XD3,XA3 x ,00 C30/37 F2 16 XC4, XF4, XD3,XA3 x ,00 ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung mit Taumittel (Sprühnebelbereich) WU nach Rili (Bkl 1) **ZTV-Ing. Betone für Überbauten einschl. Spannbeton, chemisch stark angreifende Umgebung mit und ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) ZTV-Ing. Betone für Kappen Betone für Bohrpfähle u. Unterwasserbeton chemisch schwach angreifende Umgebung chemisch mäßig angreifende Umgebung **Bauteile mit Frost- Tausalz-Angriff LP-Beton **Bauteile mit Frost- Tausalz-Angriff LP-Beton * Das Größtkorn der Gesteinskörnung 32 mm richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten in den Werken und entspricht auch Größtkorn 22 mm. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Betone für Straßenbeton nach ZTV-StB01 auf Anfrage Eigenschaften von ZTV-Ing. Betonen weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN ab. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Sachsen 5

6 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN / DIN Gültig ab 01. Juli 2018 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter 1 Bei Wasser Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine XS2 Festigkeitsklasse C 35/45 1,2 C 35/45 1 niedriger. Tide-, 2 Bei Spritzwasserbereiche langsam und sehr langsam erhärtenden XS3 Betonen (r<0,30) C 35/45 eine Festigkeitsklasse niedriger. Bei Die Luftporenbeton Druckfestigkeit (LP), zur Einteilung z.b. wegen in die XF, geforderte eine Festigkeitsklasse Druckfestigkeitsklasse niedriger. nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an Bei Probekörper langsam im und Alter sehr von langsam 28 Tagen erhärtenden zu bestimmen. Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 Oberflächenbehandlung C 35/45 1 Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt ist auch in diesem Fall an sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. DIN 1100 XM2 (OF = zus. Oberflächenbehandlung, Vakuumieren und Flügelglätten bei C 30/37 XM3 (OF = zus. Oberflächenbehandlung und Hartstoffeinstreuung XA3 = nur durch zus. Schutzmaßnahmen erreichbar (z.b. Beschichtung) Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN /A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel Sachsen 6

7 Industriebau, Silobau (landwirtschaftliche Nutzung) Gültig ab 01. Juli 2018 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten- Nr. warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen /m³ Sorten-Nr. / m³ Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x , , ,50 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 x , , ,50 C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x , , ,50 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x , , ,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 X , , ,50 C30/37 F3 32 XD1,XM1,XM2(OF) x , ,00 C30/37 F3 16 XD1,XM1,XM2(OF) x , ,50 Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach angreifende Umgebung Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach angreifende Umgebung, WU- Bauteile nach DafStb Rili BKL1 w/z 0,55 Hallenböden und Tiefgaragen C30/37 F4 32 XD1,XM1,XM2(OF) x , ,00 C30/37 F4 16 XD1,XM1,XM2(OF) x , ,50 C35/45 F3 32 XM1, XM2(OF), XD3 x ,00 C35/45 F3 16 XM1, XM2(OF), XD3 x ,50 Fußböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung XM3 mit Hartstoffeinstreuung C35/45 F3 32 XC4, XF2/3, XA3 x , ,00 **Chemisch stark angreifende Umgebung C35/45 F3 16 XC4, XF2/3, XA3 x , ,50 mit Schutzmaßnahmen C35/45 F3 8 XC4, XF2/3, XA3 x , ,00 gemäß DIN C25/30 F2 32 XF2/3,XA1,XD1,LP x ,00 C25/30 F2 16 XF2/3,XA1,XD1,LP x ,50 C25/30 F2 8 XF2/3,XA1,XD1,LP x ,00 C30/37 F2 32 XF4, XA2, XD3,LP x ,00 C30/37 F2 16 XF4, XA2, XD3,LP x ,50 C30/37 F2 8 XF4, XA2, XD3,LP x ,00 C30/37 F3 32 XD1,XA1,XM2(OF) x , , ,00 C30/37 F3 16 XD1,XA1,XM2(OF) x , , ,50 Betone für Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung Landwirtschaftlicher Silobau Schutzmaßnahmen gem. DIN Abschnitt FD-Beton mit chem. schwach angreifender Umgebung C35/45 F3 32 XD2,XA2,XM2(OF) x , ,00 FD-Beton mit chem. mäßiger C35/45 F3 16 XD2,XA2,XM2(OF) x , ,50 angreifender Umgebung C30/37 F2 32 XC4, XF4, XA3, XD3 x ,00 **FD-Beton bei BT mit Frost-Tausalz Angriff C30/37 F2 16 XC4, XF4, XA3, XD3 x ,00 LP-Beton C30/37 F2 32 XC4, XF4, XA3, XD3 x ,00 **FD-Beton bei BT mit Frost-Tausalz Angriff C30/37 F2 16 XC4, XF4, XA3, XD3 x ,00 LP-Beton * Das Größtkorn der Gesteinskörnung 32 mm richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten in den Werken und entspricht auch Größtkorn 22 mm. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Tel Sachsen 7

8 Beton mit Fasern nach DIN EN / DIN Preise auf Anfrage Gültig ab 01. Juli 2018 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. /m³ Stahlfasergehalt** (Kg/m³) C20/25 F3 32 XC3 x 20 C20/25 F3 32 XC3 x Preise auf 25 C20/25 F3 32 XC3 x Anfrage 30 C20/25 F3 16 XC3 x 20 C20/25 F3 16 XC3 x 25 C20/25 F3 16 XC3 x 30 Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Beton für Innenbauteile, Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung trocken oder ständig nass C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x 20 C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x Preise auf 25 C25/30 F3 32 XC4, XF1, XA1 x Anfrage 30 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 20 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 25 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 30 C30/37 F3 32 XC4, XM2, (OF) x 20 C30/37 F3 32 XC4, XM2, (OF) x Preise auf 25 C30/37 F3 32 XC4, XM2, (OF) x Anfrage 30 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 20 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 25 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 30 Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand, chemisch schwach angreifende Umgebung, WU-Bauteile nach DafStb-Richtlinie Industrieböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung erforderlich Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß DAfStB-Richtlinie C20/25 F3 16 XC1/2 x Preise auf C25/30 F3 16 XC4, XF1 x Anfrage Leistungsklassen auf Anfrage C30/37 F2 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x Weitere Leistungsklassen lieferbar. Sortenbezogene Angaben zu den Leistungsklassen, bitte Anfrage beim Verkauf. * Das Größtkorn der Gesteinskörnung 32 mm richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten in den Werken und entspricht auch Größtkorn 22 mm. **Die Angaben in Kilogramm sind beispielhaft. Für alle Bauvorhaben muss eine statische Berechnung erstellt werden. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Sachsen 8

9 Sonderprodukte Gültig ab 01. Juli 2018 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Artikel in /m 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Rohdichteklasse Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Leichtbeton LC12/13 F4 8 XC ,00 D1,6 unbewehrte Bauteile LC16/18 F4 8 XC ,00 D1,6 Innenbauteile LC20/22 F4 8 XC ,50 D1,6 trocken/ständig nass LC25/28 F4 8 XC ,00 D1,6 Außenbauteile LC25/28 F4 8 XC4 x ,00 D1,8 Außenbauteile Porenleichtmörtel PL 1,0 F5 2 XC0 x ,00 D1,0 PL 1,2 F5 2 XC0 x ,00 D1,2 PL 1,4 F5 2 XC0 x ,00 D1,4 PL 1,6 F5 2 XC0 x ,00 D1,6 Leichtestrich LE 1,0 C1 4 XC ,00 D1,0 LE 1,2 C1 4 XC ,00 D1,2 LE 1,4 C1 4 XC ,00 D1,4 LE 1,6 C1 4 XC ,00 D1,6 Leichtverdichtbare Betone Verfüllmaterial C20/25 F6 8 XC2/3 x ,50 Beton für Innenbauteile Bewehrungskorrosion ausgelöst C20/25 F6 16 XC2/3 x ,00 durch Karbonatisierung C25/30 F6 8 XC4, XF1 x ,00 C25/30 F6 16 XC4, XF1 x ,00 C25/30 F6 8 XC4, XF1, XA1 x ,00 C25/30 F6 16 XC4, XF1, XA1 x ,00 Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili C30/37 F6 8 XD1, XF1, XA1 x , ,00 Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, C30/37 F6 16 XD1, XF1, XA1 x , ,00 WU nach Rili * Das Größtkorn der Gesteinskörnung 32 mm richtet sich nach den regionalen Gegebenheiten in den Werken und entspricht auch Größtkorn 22 mm. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel Sachsen 9

10 Sand- und Rieselmischung*, Estrich Gültig ab 01. Juli 2018 Art Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Zementgehalt Pumpfähig Artikel in /m 3 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, Sorten-Nr. normale Ausschalfristen SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,00 SM C ,50 SM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM C ,00 RM F ,50 RM C ,00 RM F ,50 RM C ,00 /m³ Beschreibung der Anwendungsbereiche Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Sandmischung unbewehrt Rieselmischung unbewehrt CT-C20F4 C ,00 Zementestrich CT-C20F4 F ,00 Zementestrich CT-C30F5 C ,00 Zementestrich CT-C30F5 F ,00 Zementestrich Sand - Kies - Splitt angeliefert mit Fahrmischer Artikel-Nr. / m³ /to Sand 0/2 mm ,00 33,50 Kies 4/8 mm ,50 36,70 Kies 8/16 mm ,50 36,70 Kies 16/32 mm ,50 36,70 Splitt 2/8 mm ,50 33,00 Splitt 8/16 mm ,50 33,00 Splitt 16/22 mm ,50 33,00 *nicht Güteüberwacht nach DIN-EN Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Sachsen 10

11 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 01. Juli 2018 SELBSTABHOLUNG Frachtvergütung (Mindestabgabe 0,50 m³) je m³ 5,00 KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG Bei Einzelabrufen unter 5 m 3 berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m³ als Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von 18,00, ausgenommen Restmengen. 18,00 WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT Eine Entladezeit von 5 Min/m 3 ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. ARBEITSZUSCHLÄGE/LIEFERBEREITSCHAFT Unseren regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir: 1,40 Spätzuschlag: Für Lieferungen ab Uhr je m³ 10,00 Für Lieferungen von Uhr auf Anfrage Samstagszuschlag: Für Lieferungen bis Uhr je m³ 10,00 Für Lieferungen ab Uhr auf Anfrage Bei Lieferungen bis 3 m³ pauschal 25,00 Öffnen des Mischwerkes auf Kundenwunsch außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf Anfrage Unnötiges offen halten des Mischwerkes durch verschulden der Baustelle je Std. 125,00 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werksstandort. Darüber hinaus werden pro km / m³ berechnet 1,00 Maut LKW-Maut für Bundesstraßen gültig ab dem 01. Juli 2018 je m³ 1,80 HEIZ-/SAISONZUSCHLAG Heizzuschlag nach DIN (bei Temperaturen unter 0 C, gemessen an der Mischanlage um Uhr) je m³ 8,00 Saisonzuschlag vom bis des Folgejahres je m³ 6,50 Ab +27 C berechnen wir für die Zugabe des erforderlichen Zusatzmittels je m³ 2,50 Bei extremen Temperaturen (ab +27 C und unter -5 C) behalten wir uns das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung, erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. LIEFERSCHEIN-AUSDRUCK für Betone gemäß ZTV-ING. je Lieferschein je Lieferschein 2,50 RÜTTLER-MIETE je Einsatz 45,00 ROHRENTLADUNG Schüttrohr 5 m lang, Entladehilfe ab Konsistenz größer F3 pauschal 25,00 ABNAHMEVERWEIGERUNG UND RESTBETONBESEITIGUNG Wird die Abnahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Für die Beseitigung von Restbeton je m³ 80,00 berechnen wir zusätzlich. MEHRZEMENT CEM I 42,5; CEM III B 42,5 je 10 kg 1,45 CEM II 42,5; CEM III A 42,5 je 10 kg 1,40 ZUSATZMITTEL Verzögerer je kg 3,50 Betonverflüssiger je kg 3,50 Fließmittel je Liter 3,50 Luftporenbildner je m³ 5,00 Stahlfasern auf Anfrage Curing (Beton-Oberflächennachbehandlung) je kg 8,00 Zugabe von bauseits gestellten Betonzusatzmittel bzw. Stoffe (z.b. Fasern usw.) je m³ 2,50 Konsistenzänderung durch Fließmittel um einen Konsistenzbereich je m³ 4,50 Entsorgung von Verpackungsmaterialien usw. nach Aufwand ENERGIEZUSCHLAG Bei weiter steigenden Energiekosten behalten wir uns einen Energiezuschlag vor. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Sachsen 11

12 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 01. Juli 2018 KONSISTENZKLASSEN Konsistenz Ausbreitmaß in cm Verdichtungsmaß sehr steif steif plastisch weich sehr weich fließfähig sehr fließfähig F1 F2 F3 F4 F5 F bis bis bis bis ) C0 C1 C2 C3 1,46 1,45 bis 1,26 1,25 bis 1,11 1,10 bis 1,04 1) Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Z. eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. WASSER- UND ZUSATZMITTELZUGABE Betonzusatzmittel dürfen nur vom Transportbetonwerk beigegeben werden. Bei bauseitiger Zugabe von Betonzusatzmitteln wird laut unseren Geschäftsbedingungen keine Gewährleistung übernommen. Veränderungen der Konsistenz durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind nicht zulässig. Unsere Fahrer sind nicht befugt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers. In diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Eine Veränderung der Fließfähigkeit des Transportbetons ist nur unter Zugabe eines Fließmittels zulässig. SONDERBETONE Für abweichende Betoneigenschaften und Betonrezepturen (mit Hartgestein- oder Kieszuschlag) sowie für Schwerbeton(Baryt) erbitten wir die Preise beim Verkauf anzufragen. Für vom Kunden gewünschte Betone nach Zusammensetzung übernehmen wir die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Verwiegung der vorgegebenen Komponenten. BETONPUMPEN Bei Bedarf vermitteln wir moderne und leistungsfähige Betonpumpen. Hier gelten die Preise und AGB der jeweils beauftragten Firma. AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Ihre Transportbeton-Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonieren aufzugeben. Bei größeren Bedarfsmengen sollte der Termin einige Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: Anschrift des Bestellers Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) Liefertag und -stunde und möglichst stündliche Abnahmemenge Genaue Betonmenge (in m³) Betonsortennummer Zuschlag - Größtkorn Beton für Innen-/Außenbauteile Festigkeitsklassen und Konsistenzbereiche des Betons Zementart und -festigkeitsklassee Expositionsklassen GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN bzw. EN von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Transportbetonlieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere beiliegenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Betonabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. VERARBEITUNGSHINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verarbeiten von Beton, Mörtel und Estrich die allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Tel Sachsen 12

13 Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für chromatarme Werkfrischmörtel und Fließestriche Gültig ab 01. Juli 2018 Alle Preise gelten für einen m 3 verdichteten Frischmörtel oder Fließestrich, frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werkstandort und haben Gültigkeit vorbehaltlich einer Zement- und Energiepreiserhöhung. WERKFRISCHMÖRTEL Art.Nr. Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 998-1/2, DIN V /m 3 II a GM 5,0 135,00 III GM ,00 III P, Isolierputz, Außensockelputz GP ,00 LM 36, Porotherm Leichtmauermörtel LM 5 193,00 LM 21, Porotherm Leichtmauermörtel LM 2,5 213,00 SELBSTABHOLUNG (MÖRTEL) Frachtvergütung 5,00 KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG für Mörtellieferungen unter 1 m 3 pauschal 40,00 FLIESSESTRICH Fließestrich nach DIN EN Art.Nr. Biegezugfestigkeit /m 3 CT-C20-F4 F6 8 Zementestrich F4 205,00 CT-C30-F5 F6 8 Zementestrich F5 217,00 CA-C20-F4 F6 8 Anhydritestrich F4 203,00 CA-C30-F5 F6 8 Anhydritestrich F5 213,00 CA-C40-F6 F6 8 Anhydritestrich F6 223,00 Protecting (Oberflächenschutz für Estrich) auf Anfrage KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG für Estrichlieferungen unter 5 m 3 pauschal 35,00 MIETPREISE FÜR ESTRICHPUMPEN (mit 20 lfm Schlauchleitung) Förderleistung: bis 5,00 m³ pauschal 160,00 bis 9,50 m³ pauschal 200,00 bis 20,00 m³ pauschal 270,00 ab 20,10 m³ pauschal 17,50 Stundenpreis: Der Stundenpreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz, wenn in der Stunde nicht mehr als 2 m³ gepumpt werden. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz (Baustellenankunft bis Ende der Betonförderzeit) 80,00 Sonderleistungen Schlauchverlängerungen über 20 lfm je lfm 3,50 und Zuschläge: Pumpenumbau innerhalb der Baustelle je Umbau 40,00 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit je Einsatz 50,00 Samstagszuschlag oder Einsatz bis 12 Uhr je Einsatz 45,00 Samstagszuschlag oder Einsatz ab 12 Uhr je Einsatz 90,00 Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein netto, also ohne Skontoabzug. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Sachsen 13

14 Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für chromatarme Werkfrischmörtel und Fließestriche Gültig ab 01. Juli 2018 ARBEITSZUSCHLÄGE /m³ Spätzuschlag: Für Lieferungen ab Uhr 10,00 Samstagszuschlag: Für Lieferungen bis Uhr 8,00 Für Lieferungen ab Uhr n.vereinb. Eine Entladezeit von 5 Min/m³ ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet 1,00 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werkstandort. Darüber hinaus werden pro km/m³ berechnet 1,00 HEIZZUSCHLAG Bei Temperaturen < 0 C, gemessen 6:00 Uhr am Werk 6,00 SAISONZUSCHLAG Für Lieferungen vom bis des Folgejahres 6,50 Maut LKW-Maut für Bundesstraßen gültig ab dem 01. Juli ,80 VERARBEITUNGSHINWEISE Frischen Mörtel ca. 1 cm mit Wasser abdecken! Verzögerung beachten: 30 Stunden ohne Qualitätsverlust! Mauersteine vorwässern gemäß DIN / EN! Die Verarbeitungsrichtlinien sind gemäß der jeweils gültigen Normen und Richtlinien zu beachten. Sollten durch unsachgemäßen Einbau Risse oder andere Schäden entstehen, wird durch unsere Firma keinerlei Gewährleistung übernommen. GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN bzw. EN von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Lieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Mörtelabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen, werden ab dem Datum der Einführung berechnet Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel Sachsen 14

15 Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Sonderprodukten Gültig ab 01. Juli 2018 Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen, z.b. Mörtel, Fließestrich, usw., nachfolgend kurz als Baustoff bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.Angebot Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. 2.Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/-Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.b. 30 C oder 25 C) zu kühlen und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Trans-portfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Überschreitung der Entladezeit wird in Rechnung gestellt. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter und sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die Ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegen-zunehmen. Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 3.Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4.Gewährleistung / Haftung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung/Werksleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensicht- lich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder menge sind von Kaufleuten i.s. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder menge sind von Kaufleuten i.s. des HBG nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 3,0 Mio. beträgt, begrenzt., sofern nicht die von uns zu vertretenden Vertragsverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i.s. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5.Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6.Sicherungsrechte Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unseres Baustoffs im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt. 7.Preise und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.s. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Gumbmann Preisliste abgerechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert und Zuschläge, nicht aber auf Dienstleistungen und auf den Frachtanteil. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für die geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i.s. des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Preisklausel: Material- und Energiepreiserhöhungen während der Vertragslaufzeit, sowie Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen, werden ab dem Datum der Einführung berechnet. 8.Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen. 9.Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i.s. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10.Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Tel Sachsen 15

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