Preisliste Transportbeton gültig ab Stand vom

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1 Preisliste Transportbeton gültig ab Stand vom Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand vom GODEL-BETON GmbH Glemsgaustraße 95a Stuttgart/Weilimdorf Tel: 0049 (0) Fax: 0049 (0) info@godel-beton.de Web:

2 BETON FÜR HNUNGS- UND INDUSTRIEBAU Bauwerke 003 Beton für Bauteile ohne Bewehrung [Innenbauteile oder Fundamente] kein Angriffsrisiko A 88,0 B 88,80 F 88,80 C 8/0 F 56 ja 7A 89,00 7B 89,80 7F 89,80 C 8/0 6 F 56 ja 0A 90,80 0B 9,70 C 8/0 F3 ja 3A 9,60 3B 9,70 C 8/0 6 F3 ja 3A 89,90 3B 90,70 3F 90,70 C /5 F 56 ja 8A 90,80 8B 9,80 8F 9,80 C /5 6 F 56 ja 4A 9,80 4B 9,90 C /5 F3 ja 9A 93,50 9B 94,70 C /5 6 F3 ja 5A 93,60 5B 94,80 C 6/0 F3 ja Beton für Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte oder Bauteile die ständig unter Wasser sind A 94,60 B 95,90 C 6/0 F3 O ja 4A 94,70 4B 95,90 C 6/0 6 F3 O ja Beton für Bauteile in Innenräumen mit hoher Luftfeuchte oder im Außenbereich mit mäßiger Luftfeuchte (vor Regen geschützt) A 96,50 B 98,00 M 98,00 C 0/5 F3 O O ja 5A 98,30 5B 99,70 5M 99,70 C 0/5 6 F3 O O ja Beton für Bauteile in Außenbereich, auch mit direkter Beregnung 7A 98,50 7B 00,00 7M 00,00 C 5/30 F3 O O O O 5 O ja 3A 00,0 3B 0,60 3M 0,60 C 5/30 6 F3 O O O O 5 O ja 9A 03,50 9B 05,0 9M 05,0 C 5/30 8 F3 O O O O 5 O ja 643A 0,00 643B 03,70 643M 03,70 C 5/30 F3 O O O O 5 O O nein 695A 03,70 695B 05,40 695M 05,40 C 5/30 6 F3 O O O O 5 O O nein 448A 0,50 448B,30 448M,30 C 5/30 8 F3 O O O O 5 O O nein 9B 0,40 9M 0,40 C 30/37 F4 O O O O ja 5B 04,40 5M 04,40 C 30/37 6 F4 O O O O ja 3B 07,30 3M 07,30 C 30/37 8 F4 O O O O ja Seite von 8

3 Bauwerke 003 Beton für Bauteile in Außenbereich, im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen, im Bereich mit mäßiger bis starker mechanischer Beanspruchung 59A 0,40 59B 04,0 59M 04,0 59F 04,0 C 30/37 F3 O O O O O O 56 ja 55A 04,40 55B 06,0 55M 06,0 55F 06,0 C 30/37 6 F3 O O O O O O 56 ja 66A 07,30 66B 09,50 66M 09,50 66F 09,50 C 30/37 8 F3 O O O O O 56 ja 530A 04,40 530B 06,0 530M 06,0 530F 06,0 C 30/37 F3 O O O O O O 56 nein 53A 06,40 53B 08,0 53M 08,0 53F 08,0 C 30/37 6 F3 O O O O O O 56 nein 68A 0,50 68B,30 68M,30 68F,30 C 30/37 8 F3 O O O O O 56 nein 50A 05,40 50B 07,0 50M 07,0 50F 07,0 C 30/37 F3 O O O O 3 O 3 O 3 O 3 O O O nein 5A 07,40 5B 09,0 5M 09,0 5F 09,0 C 30/37 6 F3 O O O O 3 O 3 O 3 O 3 O O O nein 67A,40 67B 3,0 67M 3,0 67F 3,0 C 30/37 8 F3 O O O O 3 O 3 O 3 O 3 O O nein Beton für Bauteile in Außenbereich, mit Frost in Verbindung mit Chloriden, im Bereich mit mäßig betonangreifenden Substanzen B 09,90 M 09,90 F 09,90 C 35/45 F4 O O O O O O O 4 O O 56 ja 7B,0 7M,0 7F,0 C 35/45 6 F4 O O O O O O O 4 O O 56 ja 748B 8,00 748M 8,00 748F 8,00 C 35/45 8 F4 O O O O O O O 4 O O 56 ja Beton für Bauteile in Außenbereich, mit Frost in Verbindung mit Chloriden, im Bereich mit stark betonangreifenden Substanzen und sehr starker mechanischer Beanspruchung 75B 3,90 75M 3,90 75F 3,90 C 35/45 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O O O 56 ja 76B 5,0 76M 5,0 76F 5,0 C 35/45 6 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O O O 56 ja 77B,00 77M,00 77F,00 C 35/45 8 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 745B 5,90 745M 5,90 745F 5,90 C 40/50 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 746B 7,0 746M 7,0 746F 7,0 C 40/50 6 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 747B 4,00 747M 4,00 747F 4,00 C 40/50 8 F3 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 774B 5,70 774M 5,70 774F 5,70 C 45/55 6 F4 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 778B 3,80 778M 3,80 778F 3,80 C 45/55 8 F4 O O O O O O O O 4 O 6 O O 56 ja 775M 34,50 C 50/60 6 F4 O O O O O O O O 4 O 6 O O ja 779M 4,00 C 50/60 8 F4 O O O O O O O O 4 O 6 O O ja LP - Beton für Bauteile in Außenbereich, mit Frost in Verbindung mit Chloriden, im Bereich mit mäßig bis stark betonangreifenden Substanzen und mäßiger bis starker mechanischer Beanspruchung 64A 8,50 64B 0,30 64M 0,30 C 5/30 6 F3 O O O O O O O O nein 67B 4,00 C 30/37 6 F3 O O O O O O O O O 4 O 6 O O O nein 69B 34,00 C 35/45 6 F3 O O O O O O O O O 4 O 6 O O nein Seite 3 von 8

4 Bauwerke 003 BETON FÜR HNUNGS- UND INDUSTRIEBAU - BETON MIT STAHLFASERN [Typ Accelor HE/50 o. gleichwertig)] Beton mit Stahlfasern für Bauteile im Wohn- und Gewerbebau - Stahlfasergehalt 0 kg/m³ 643A-S0 Anfrage 643B-S0 Anfrage 643M-S0 Anfrage C 5/30 F3 O O O O 5 O O nein 695A-S0 Anfrage 695B-S0 Anfrage 695M-S0 Anfrage C 5/30 6 F3 O O O O 5 O O nein Beton mit Stahlfasern für Bauteile im Wohn- und Gewerbebau - Stahlfasergehalt 5 kg/m³ 643A-S5 Anfrage 643B-S5 Anfrage 643M-S5 Anfrage C 5/30 F3 O O O O 5 O O nein 695A-S5 Anfrage 695B-S5 Anfrage 695M-S5 Anfrage C 5/30 6 F3 O O O O 5 O O nein Beton mit Stahlfasern für Bauteile im Wohn- und Gewerbebau - Stahlfasergehalt 30 kg/m³ 643A-S30 Anfrage 643B-S30 Anfrage 643M-S30 Anfrage C 5/30 F3 O O O O 5 O O nein 695A-S30 Anfrage 695B-S30 Anfrage 695M-S30 Anfrage C 5/30 6 F3 O O O O 5 O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 0 kg/m³ 530A-S0 Anfrage 530B-S0 Anfrage 530M-S0 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 53A-S0 Anfrage 53B-S0 Anfrage 53M-S0 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 5 kg/m³ 530A-S5 Anfrage 530B-S5 Anfrage 530M-S5 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 53A-S5 Anfrage 53B-S5 Anfrage 53M-S5 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 30 kg/m³ 530A-S30 Anfrage 530B-S30 Anfrage 530M-S30 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 53A-S30 Anfrage 53B-S30 Anfrage 53M-S30 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 0 kg/m³ - zus. FD Beton 50AS0 Anfrage 50BS0 Anfrage 50MS0 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 5A-S0 Anfrage 5B-S0 Anfrage 5M-S0 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 5 kg/m³ - zus. FD Beton 50A-S5 Anfrage 50B-S5 Anfrage 50M-S5 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 5A-S5 Anfrage 5B-S5 Anfrage 5M-S5 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Beton mit Stahlfasern für Industrieböden, speziell zur Aufnahme von Hartstoffen geeignet - Stahlfasergehalt 30 kg/m³ - zus. FD Beton 50A-S30 Anfrage 50B-S30 Anfrage 50M-S30 Anfrage C 30/37 F3 O O O O O O nein 5A-S30 Anfrage 5B-S30 Anfrage 5M-S30 Anfrage C 30/37 6 F3 O O O O O O nein Seite 4 von 8

5 Bauwerke 003 BETON NACH ZTV ING abweichend zur DIN EN 06- / DIN A-ZTV 0,00 30B-ZTV 03,70 30M-ZTV 03,70 30F-ZTV 03,70 C 5/30 F3 O O O O O 56 ja 3A-ZTV 03,70 3B-ZTV 05,40 3M-ZTV 05,40 3F-ZTV 05,40 C 5/30 6 F3 O O O O O 56 ja 50A-ZTV 05,40 50B-ZTV 07,0 50M-ZTV 07,0 50F-ZTV 07,0 C 30/37 F3 O O O O O O O 4 O O 56 nein 5A-ZTV 07,40 5B-ZTV 09,0 5M-ZTV 09,0 5F-ZTV 09,0 C 30/37 6 F3 O O O O O O O 4 O O 56 nein 67A-ZTV,40 67B-ZTV 3,0 67M-ZTV 3,0 67F-ZTV 3,0 C 30/37 8 F3 O O O O O O O 4 O O 56 nein 70B-ZTV 0,80 70M-ZTV 0,80 70F-ZTV 0,80 C 35/45 F3 O O O O O O O 4 O O 56 nein 7B-ZTV,40 7M-ZTV,40 7F-ZTV,40 C 35/45 6 F3 O O O O O O O 4 O O 56 nein Kappenbeton 39A-ZTV 8,50 39B-ZTV 0,30 C 5/30 3 F O O O O O O O O O O nein 396A-ZTV 8,50 396B-ZTV 0,30 C 5/30 6 F O O O O O O O O O O nein BOHRPFAHLBETON NACH DIN EN 536 UND FACHBERICHT 9 3A 0,0 3B 03,60 3M 03,60 3F 03,60 C 5/30 F4 O O O 56 ja 3A 05,0 3B 06,60 3M 06,60 3F 06,60 C 5/30 6 F4 O O O 56 ja 33A 09,0 33B 0,60 33M 0,60 33F 0,60 C 5/30 8 F4 O O O 56 ja 4A 04,60 4B 06,0 4M 06,0 4F 06,0 C 30/37 F4 O O O 56 ja 4A 07,60 4B 09,0 4M 09,0 4F 09,0 C 30/37 6 F4 O O O 56 ja 43A,60 43B 3,0 43M 3,0 43F 3,0 C 30/37 8 F4 O O O 56 ja 6B,40 6M,40 6F,40 C 35/45 F4 O O O O O O O 4 56 ja 6B 3,40 6M 3,40 6F 3,40 C 35/45 6 F4 O O O O O O O 4 56 ja 63B 6,40 63M 6,40 63F 6,40 C 35/45 8 F4 O O O O O O O 4 56 ja 7F 5,40 C 35/45 F4 O O O O O O O O 6 56 ja 7F 7,40 C 35/45 6 F4 O O O O O O O O 6 56 ja 73F 0,40 C 35/45 8 F4 O O O O O O O O 6 56 ja Seite 5 von 8

6 Bauwerke 003 LEICHTBETON [Vorlauf der Bestellung: Woche] Leichtbeton - Rohdichte,8 kg/dm³ Leichtbeton - Rohdichte,6 kg/dm³ Leichtbeton - Rohdichte,4 kg/dm³ Leichtbeton - Rohdichte, kg/dm³ L833B Anfrage LC 30/33 0 F3 O O O 3 ja L833B-P Anfrage LC 30/33 8 F4 O O O 3 ja L838B Anfrage LC 35/38 0 F3 O O O 3 ja L844B Anfrage LC 40/44 0 F3 O O O 3 ja L6B Anfrage LC 0/ 0 F3 O O O ja L633B Anfrage LC 30/33 0 F3 O O O 3 ja L638B Anfrage LC 35/38 0 F3 O O O 3 ja L43B Anfrage LC /3 0 F3 O O O ja L48B Anfrage LC 6/8 0 F3 O O O 3 ja L4B Anfrage LC 0/ 0 F3 O O O 3 ja L48B Anfrage LC 5/8 0 F3 O O O 3 ja L09M Anfrage LC 8/9 0 F3 O O O ja L3M Anfrage LC /3 0 F3 O O O 3 ja HOCHFESTER BETON [Vorlauf der Bestellung: Woche] 766M Anfrage C 55/67 6 F4 O O O 3 ja 767M Anfrage C 60/75 6 F4 O O O 3 ja 768M Anfrage C 70/85 6 F4 O O O 3 ja 769M Anfrage C 80/95 6 F4 O O O 3 ja LEICHT VERDICHTBARER BETON [LVB] 535M 6,40 C 30/37 6 F5 O O O O ja 66M 9,30 C 30/37 8 F5 O O O O ja Seite 6 von 8

7 Sondermischungen nicht güteüberwacht Festigkeitsentwicklung der verwendeten Zemente mittel schnell Glattstrich - Größtkorn mm [nicht güteüberwacht] Verwaltung Glemsgaustraße 95a Telefon: ,00 /m³ Stuttgart Telefax: Disposition Heimsheimer Str. Telefon: ,50 /m³ Stuttgart/Weilimdorf Telefax: Labor Heimsheimer Str. 4 Telefon: ,00 /m³ Stuttgart/Weilimdorf Telefax: Werk Heimsheimer Str. Telefon: ,50 /m³ Stuttgart/Weilimdorf Telefax: Werk Schaflandstr. Telefon: ,00 /min Fellbach Telefax: A 83,00 0B 83,50 0F 83,50 00 bei Entladezeit > 8 min/m³ [in unerwarteten Fällen] 3,00 /min Werk 3 Ulmer Str. 57 Telefon: A 86,60 03B 87,40 03F 87,40 50 Lieferschein mit Ausdruck der Soll / Ist Werte 7088 Stuttgart/Ost Telefax: A 90,0 04B 9,30 04F 9,30 00 Preisaufschlag,00 /m³ Werk 4 Körschtalstr. 00 Telefon: A 93,90 9B 95,0 9F 95,0 50 Werktagszuschlag ab 8:00 Uhr Denkendorf Telefax: A 97,50 07B 99,00 07F 99, bei Lieferabgabe ab Werk von 8:00-0:00 Uhr,50 /m³ Werk 5 Robert Bosch Str. 4 Telefon: A 00,50 0B 0,30 0F 0, Werktagszuschlag ab 0:00 Uhr (Nachtzuschlag) 70 Schönaich Telefax: A 05,50 4B 07,50 4F 07, bei Lieferabgabe ab Werk von 0:00-06:00 Uhr (mind. 50,00 /Std.) 8,00 /m³ Werk 8 Vogelsangstr. 43 Telefon: A 8,80 94B,40 94F, Samstagzuschlag bis :00 Uhr 758 Dettingen/Erms Telefax: Rauhstrich - Größtkorn 8 mm [nicht güteüberwacht] 4,00 /m³ Werk 0 Turbinenstraße 45 Telefon: A 84,00 95B 84,60 95F 84,60 00 Samstagzuschlag ab :00 Uhr Sonderbeton Stuttgart/Weilimdorf Telefax: A 90,70 96B 9,70 96F 9,70 00 bei Lieferabgabe ab Werk von :00-8:00 Uhr (danach auf Anfrage) 3,00 /m³ Werk Am Autobahnkreuz 6 Telefon: A 94,30 35B 95,60 35F 95,60 50 Beimischen auf der Baustelle 7448 Weinsberg/Ellhofen Telefax: A 97,90 36B 99,40 36F 99, bauseits gestellte Zusatzmittel,50 /m³ Werk 3 Handwerkstraße Telefon: A 00,90 97B 0,70 97F 0, bauseits gestellte Stahlfasern 5,00 /m³ Stuttgart Telefax: A 09,30 99B,60 99F, Rückbeton Werk 9 Ehmannstr. Telefon: Einkornbeton 6/ [nicht güteüberwacht] 830A 84,90 830B 85,40 830F 85, A 9,0 83B 9,0 83F 9,0 00 Einkornbeton 8/6 [nicht güteüberwacht] 840A 84,90 840B 85,40 840F 85, A 9,0 84B 9,0 84F 9,0 00 Einkornbeton /8 [nicht güteüberwacht] Selbstabholung im Werk,50 /m³ 850A 84,90 850B 85,40 850F 85,40 00 bis 6 Stunden 5,00 /m³ 85A 9,0 85B 9,0 85F 9,0 00 über 6 Stunden (auf Anfrage) /m³ Rüttelestrich - Größtkorn 8 mm incl. Std.VZ [nicht güteüberwacht] Zement + Zusatstoff [kg/m³] Mindermengenzuschlag Mindermengenzuschlag bei Lieferungen unter 4 m³ je fehlenden m³ Winterzuschlag Preisaufschlag vom 0. Dezember bis Ende Februar Heizzuschlag für Betontemperaturen überhalb der Normwerte, je 5 K Preisnachlaß bei Selbstabholung im Werrk Zeitüberschreitung und Standzeiten bei Lieferabgabe ab Werk bis :00 Uhr Preisaufschläge für verändete Verarbeitungseigenschaften verlängerte Verarbeitungszeit (Verzögerer) bis 3 Stunden Preisaufschläge bei Entladezeit > 8 min/m³ [bei vorheriger Anmeldung] Bestellter und nicht abgenommener Beton wird in vollem Umfang berechnet. Für die Beseitigung von Restbeton berechnen wir Entsorgungskosten Fließmittel zur Herstellung der nächsten Konsistenzstufe 80,00 /m³ 40A 99,30 40B 00,70 40F 00,70 80 Fließmittel auf PCE Basis [Ausgangskonsistenz F - F4] 5,00 /m³ Standorte Mobilanlage S 709 Stuttgart Telefax: Seite 7 von 8

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer sei kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Einkaufsbedingungen gelten uns gegenüber nicht.. Angebot Die Möglichkeit zu liefern ist in jedem Fall vorbehalten. Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbar worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der und Betonmenge ist allein der Käufer verantwortlich.. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle: wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte / angegebene Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag ( 36 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung / Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung / Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Für die Folgen unrichtiger / oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrenen Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muß unverzüglich, zügig ( m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Beton und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis / nverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter und sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere Rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Transportbetons gehen bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Gewährleistung Wir gewährleisten, daß die Betone unseres Lieferverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziff., Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen: erfolgte die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferungen einer offensichtlich anderen als der bedungenen oder menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons ( 377,378 HGB) zu rügen; in diesem Fall hat der Käufer den Beton zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bedungenen oder Menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Gleiches gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch für Nichtkaufleute. Bei nicht formund/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 3 zu vertreten haben, kann der Käufer nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Lieferung mangelfreien Betons verlangen, fehlerhafte Ersatzlieferung berechtigt den Käufer als Nichtkaufmann auch zur Wandlung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone (Verjährungsfrist nach 477, Abs. BGB) beträgt 5 Jahre ab Ablieferung Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftunggesetzes beruhen. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 6. Sicherungsrechte Der gelieferte Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsrecht vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne das uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, daß der Käufer durch Verbindung Vermengung oder Vermischung unseres Transportbetons mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsmäßig zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs.. Satz schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Für den Fall, daß der Käufer unseren Beton zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche dies Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumen einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wie nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs., Satz an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Für den Fall, daß der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auch Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Wert unseres Betons im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 0 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Absatz, Satz um 0 % übersteigt. 7. Preis- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anläßlich der Preisabsprache vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Ist der Käufer Kaufmann, kommt er unabhängig davon in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen soweit nicht anders vereinbart Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach $ des Diskontsatz- Überleitungsgesetzes vom sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung-, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 8. Baustoffüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie den des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft. 0. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Wichtig! Für die Abnahme weisen wir darauf hin, daß nach dem Eintreffen auf der Baustelle sofort mit der Entleerung der Mischfahrzeuge begonnen wird. Der Abnehmer ist verpflichtet, hierzu die notwendigen Vorbereitungen zu treffen; die Entleerung selbst erfolgt durch unser Personal. Falls 60 Minuten nach Eintreffen des Mischfahrzeugs dieses nicht entleert werden kann, muss der Beton wegen der Gefahr der Verhärtung im Mischer entleert und Ihnen samt Wartezeit belastet werden. Für Restmengen, die aus dem Fahrzeug von Ihnen nicht entnommen werden, können wir Ihnen keine Gutschrift erteilen. Unsere Kraftfahrer sind nicht berechtigt, Bestellungen entgegenzunehmen oder verbindliche Auskünfte zu erteilen. Außerdem wird die Gegenwart eines unserer Kraftfahrer bei der Herstellung von Proben durch den Bauherrn oder der Baufirma nicht als unsere Vertretung anerkannt. Will der Bauherr oder die Baufirma Proben entnehmen, bei den wir vertreten sein sollen so ist uns dies rechtzeitig mitzuteilen und es erfolgt dann ein Besuch unserer Außendienstleute. Mit der Entnahme der Proben ist bis zum Eintreffen dieser Person zu warten. Die Entnahme der Probe und die Anfertigung der Probewürfel ist in Gegenwart der von uns für diesen Zweck entsandten Person durchzuführen.

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